Eltern ABC - Kurfürst-Maximilian

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Eltern ABC - Kurfürst-Maximilian
Kurfürst
Maximilian
Gymnasium
Das Kumax ist ein Sprachliches und Musisches Gymnasium
mit offener Ganztagsbetreuung.
Eltern ABC
Begrüßungsmappe des Elternbeirates
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Vorwort
Information für Eltern der neuen „KuMax´ler“
Der Elternbeirat des Kumax heißt Sie und Ihr Kind herzlich willkommen!
Das Eltern-ABC ist ein schulisches Nachschlageportal für interessierte Eltern, die schnell und übersichtlich Informationen zu zahlreichen Themen des Schullebens und Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten wollen.
Selbstverständnis und Zielsetzung des Elternbeirats
Der Elternbeirat befasst sich mit Themen, die von Eltern an ihn herangetragen werden.
Wir stärken durch Kommunikation das Vertrauen zwischen allen am Schulleben beteiligten Gruppen –
Eltern, Lehrern und Schüler – zur Förderung einer positiven Lehr- und Lernatmosphäre.
Wir vertiefen das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern, die gemeinsam für die Bildung
und Erziehung der SchülerInnen verantwortlich sind. Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule
und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte
Zusammenarbeit.
Wir nehmen die Vermittlerrolle zwischen Interessen von Schülern, Lehrern und Eltern wahr.
Wir möchten das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung unserer SchülerInnen und die
Belange unserer Schule wecken, wahren und ausbauen.
Wir wollen eine zukunftsorientierte, qualitativ anspruchsvolle Schule, die in einer weltoffenen Atmosphäre die Schüler zum Lernen einlädt, ein Lernort mit Erlebnisqualität und ein Begegnungsort der
Kulturen, Religionen und Menschen.
Als Eltern wollen wir mitgestalten und sehen unsere LehrerInnen als Partner in der Erziehung unserer
Kinder.
Norbert Rehwald
Elterbeiratsvorsitzender
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Schulalltag am Kurfürst-Maximilian-Gymnasium positiv meistern
– Geleitwort des Schulleiters
Sehr geehrte, liebe Eltern,
es wird Ihnen zur Zeit sicherlich wie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn gehen: Zu Beginn der 5. Klasse ist alles
neu – die Schule, die Schulart, die anderen, noch unbekannten Eltern in der Klasse, die Organisation
und die vielen neuen, fremden Begriffe und Vorgehensweisen am Gymnasium.
Möglicherweise stellt sich angesichts des Unbekannten auch ein Gefühl der Hilflosigkeit ein – welches
dann in Ärger oder Angst münden kann.
Das aber soll und muss nicht sein!
Wir, der Elternbeirat und die Schule, wissen, dass der Neubeginn am Gymnasium auch für Sie, liebe
Eltern, eine Herausforderung ist, und daher wollen wir Sie an Hand des Eltern-ABCs mit allen
wichtigen Informationen rund um unser Kumax versorgen – das schafft Transparenz und letztlich auch
Sicherheit.
Als Schulleiter freue ich mich über das Engagement des Elternbeirats bei der Gestaltung dieser Schrift
- sehr gerne habe ich mitgearbeitet an diesem kleinen Lexikon, welches die aus unserer Sicht
wichtigsten Aspekte klären soll.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie den einen oder anderen Begriff, der Sie interessiert, nicht
aufgeführt finden.
Dafür gibt es aber auch das persönliche Gespräch – rufen Sie uns an, fragen Sie nach und geben Sie
uns Ihre Rückmeldung! Die Mitglieder des Elternbeirats wie auch die Schulleitung selbst freuen sich
über Ihr Interesse.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind im Namen aller Kolleginnen und Kollegen einen guten Start am
Kumax!
OStD Andreas Rohbogner
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Schulalltag im Kurfürst Maximilian Gymnasium positiv meistern –
Gedanken als Anregung.

Auf transparente, kompetente und innovative Art und Weise von-, mit- und
füreinander lernen.

Bewerten Sie die Leistungen Ihres Kindes in Relation zu seinen Fähigkeiten und seinem
Arbeitseinsatz. Auch ein kleiner Erfolg verdient Lob und Anerkennung.

Gestehen Sie ihrem Kind auch Misserfolge zu.

Lassen Sie Ihrem Kind auch eigene Lösungswege finden.

Ermutigen Sie ihr Kind zur Eigenständigkeit und Selbstverantwortung.

Wir respektieren einander und gestalten mit Freude das Schulleben und bereiten uns auf
die Zukunft vor.

Wir haben sachkompetente und einfühlsame Lehrer, die motivierend die Schüler begleiten.

Regelmäßige Evaluationen bestimmen unseren Weg einer stetigen Qualitätsentwicklung.

Es werden Neigungen und Talente auf individueller Basis gefördert und die Möglichkeit der
Horizonterweiterung auf verschiedenen Leistungsniveaus geschaffen.

Effizienz und Transparenz bestimmen die Arbeit der Schulleitung.

Schaffen wir gemeinsam ein Klima der Wertschätzung an unserer Schule. So können wir
Aggressionen und Eskalationen präventiv vorbeugen.

Nehmen Sie Ihr Kind weiterhin mit all seinen Talenten und Fähigkeiten wahr – schulisch und
außerschulisch.
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Inhaltsverzeichnis
Abistreich ............................................................................................................................................... 9
AK musischer Gymnasien in Bayern (Arbeitskreis) ........................................................................ 9
Alkohol .................................................................................................................................................... 9
Allgemeine Aufgaben der Eltern......................................................................................................... 9
Allergien und Vorerkrankungen .......................................................................................................... 9
Ansteckende Krankheiten ................................................................................................................... 9
Anwesenheitspflicht.............................................................................................................................. 9
Aufsichtspflicht ...................................................................................................................................... 9
Auslandsaufenthalt ............................................................................................................................. 10
BayEUG – Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ......................... 10
Befreiung vom Unterricht ................................................................................................................... 10
Beratung in der Schule ...................................................................................................................... 10
Berufspraktikum .................................................................................................................................. 10
Beschwerden ....................................................................................................................................... 11
Bezuschussung von Kosten .............................................................................................................. 11
Bushelfer .............................................................................................................................................. 11
Bücherei Kumaxothek ........................................................................................................................ 11
Datenschutz → Einverständniserklärung ........................................................................................ 11
Diebstahl .............................................................................................................................................. 11
Einsichtnahme in schriftliche Arbeiten............................................................................................. 11
Einverständniserklärung → Datenschutz ........................................................................................ 11
Elternbeirats-Euro ............................................................................................................................... 12
Elternbeirat (EB) ................................................................................................................................. 12
Elternbeiratswahl ................................................................................................................................ 12
ESIS →Rundschreiben ...................................................................................................................... 12
Eltern-Café am 1. Schultag ............................................................................................................... 12
Elternsprechtage ................................................................................................................................. 12
Elternstammtisch ................................................................................................................................ 12
Elternverbände .................................................................................................................................... 12
Elternversammlungen / Klassenelternversammlungen ................................................................ 12
Entschuldigung bei Fernbleiben ....................................................................................................... 13
Erziehungspartnerschaft .................................................................................................................... 13
Fachbetreuer ....................................................................................................................................... 13
Fahrtenprogramm ............................................................................................................................... 13
Förderkreis ........................................................................................................................................... 13
Freiwilliger Rücktritt ............................................................................................................................ 13
Fremdsprachenfolge .......................................................................................................................... 13
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Ganztagsbetreuung → Offene Ganztagsschule (OGTS) ............................................................. 14
GSO → BayEUG ................................................................................................................................ 14
Handy ................................................................................................................................................... 14
Hausaufgabenbetreuung ................................................................................................................... 14
Hausmeister ........................................................................................................................................ 14
Hausordnung ....................................................................................................................................... 14
Hinweis ................................................................................................................................................. 14
Homepage ........................................................................................................................................... 14
Informationspflicht der Schule .......................................................................................................... 14
Individuelle Lernzeit am Gymnasium (IL)........................................................................................ 14
Instrumentalunterricht ........................................................................................................................ 15
Intensivierungsstunden (Pflichtintensivierung und zusätzliche Intensivierungsstunden) ........ 15
Internet-Informationen........................................................................................................................ 15
Jahrgangsstufentests ......................................................................................................................... 15
Kernfächer → Nachprüfung, → Vorrückungsfächer...................................................................... 15
Klassenelternsprecher ....................................................................................................................... 15
Klassenleiter ........................................................................................................................................ 16
Klassensprecher ................................................................................................................................. 16
Kommunikationswege ........................................................................................................................ 16
Konzerte ............................................................................................................................................... 16
Kopiergeld ............................................................................................................................................ 16
Krankmeldung ..................................................................................................................................... 16
Kunstnacht ........................................................................................................................................... 16
Kurfürst Maximilian ............................................................................................................................. 16
Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) ................................................................ 17
Lehr- und Lernmittel ........................................................................................................................... 17
Lehrpläne ............................................................................................................................................. 17
Leistungsnachweise ........................................................................................................................... 17
„Lernen lernen“ in Jahrgangsstufe 5 ................................................................................................ 17
LEV – Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern ..................................................... 17
Mediatoren ........................................................................................................................................... 17
Mensa Culimax ................................................................................................................................... 17
Mittags- und Nachmittagsbetreuung → OGTS .............................................................................. 18
Mittelstufe ............................................................................................................................................. 18
Musikalisches Angebot ...................................................................................................................... 18
Musikbühne → Konzerte ................................................................................................................... 18
Nacharbeit............................................................................................................................................ 18
Nachhilfe – hausintern ....................................................................................................................... 18
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Nachprüfung → Kernfächer, → Vorrückungsfächer ...................................................................... 18
Nachschrift, Nachtermin .................................................................................................................... 18
Notenausgleich ................................................................................................................................... 18
Notenbild → Zwischenbericht ........................................................................................................... 19
Notengebung ....................................................................................................................................... 19
Oskar-Karl-Forster-Stiftung ............................................................................................................... 19
Oberstufe = Qualifikationsphase ..................................................................................................... 19
Offene Ganztagsschule - OGTS ...................................................................................................... 19
Preise am Kumax ............................................................................................................................... 19
Projekttage ........................................................................................................................................... 20
Rauchen ............................................................................................................................................... 20
Rosenaktion ......................................................................................................................................... 20
Rundschreiben an die Eltern............................................................................................................. 20
Schüleraustausch ............................................................................................................................... 20
Schülerausweis ................................................................................................................................... 20
Schülersprecher .................................................................................................................................. 20
Schulaufgaben (große Leistungsnachweise) → Leistungsnachweise ....................................... 20
Schulberatung ..................................................................................................................................... 20
Schulentwicklungsprogramm → Erziehungspartnerschaft........................................................... 20
Schulforum ........................................................................................................................................... 21
Schulleitung ......................................................................................................................................... 21
Schulsanitätsdienst............................................................................................................................. 21
Sekretariat............................................................................................................................................ 21
Skikurs .................................................................................................................................................. 21
SMV ...................................................................................................................................................... 21
Spenden/ -quittung → Förderkreis ................................................................................................... 21
Sportangebot zusätzlich → Wahlkurse/Wahlunterricht................................................................. 21
Sprechstunden .................................................................................................................................... 22
Stegreifaufgabe → Leistungsnachweise......................................................................................... 22
Studiengenossen ................................................................................................................................ 22
Tage der Orientierung ........................................................................................................................ 22
Tanzkurs .............................................................................................................................................. 22
Tutoren ................................................................................................................................................. 22
Überspringen einer Jahrgangsstufe................................................................................................. 22
Unfälle .................................................................................................................................................. 22
Unterrichtsausfall ................................................................................................................................ 23
Unterschleif .......................................................................................................................................... 23
Unterstufe ............................................................................................................................................ 23
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Unterstufenbetreuerin ........................................................................................................................ 23
Veranstaltungen .................................................................................................................................. 23
Verbindungslehrer .............................................................................................................................. 23
Verloren - Gefunden ........................................................................................................................... 23
Versicherung ....................................................................................................................................... 24
Vertretungsplan ................................................................................................................................... 24
Vertretungsstunden → Unterrichtsausfall ....................................................................................... 24
Verweis → Ordnungsmaßnahmen/Erziehungsmaßnahmen ....................................................... 24
Vorrücken auf Probe .......................................................................................................................... 24
Vorrückungsfächer → Kernfächer, → Nachprüfung ...................................................................... 24
Wahlpflichtfächer ................................................................................................................................ 24
Wahlunterricht/Kontierung von Wahlunterrichts- und zusätzlichen Intensivierungsstunden .. 25
Wandertage und sonstige eintägige Veranstaltungen .................................................................. 25
Zeugnis ................................................................................................................................................. 25
Zweige am Kumax - Zweigwechsel ................................................................................................. 25
Zwischenbericht → Notenbild ........................................................................................................... 25
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A
Abistreich
Alljährlich veranstalten die Abiturientinnen und Abiturienten nach ihren Prüfungen ihren Abistreich. Er
besteht zum einen aus der traditionellen Wasserschlacht im Pausenhof zusammen mit den
Schülerinnen und Schülern vor allem der Unter- und Mittelstufe, zum anderen aus einem sich
anschließenden Programm (Spiele, Musik, Grillen, Verkauf der Abi-Zeitung usw.). Die Schülerinnen
und Schüler werden rechtzeitig über den Termin informiert, damit sie sich Wechselkleidung
mitnehmen können.
AK musischer Gymnasien in Bayern (Arbeitskreis)
Zusammenschluss der musischen Gymnasien (Gymnasien mit musischem Zweig) in Bayern, um
Erfahrungen zwischen Schulleitern, Lehrern und Eltern auszutauschen.
www.ak-musische-gymnasien-bayern.de
Alkohol
Alle schulischen Veranstaltungen sind bei uns alkoholfrei – das ist nicht nur gesetzlich
festgeschrieben, sondern nach unserer Auffassung auch sinnvoll.
Dafür mixt unsere Schüler-Bar Sansibar zu diesen Anlässen sehr professionell alkoholfreie Cocktails,
die sehr gerne getrunken werden!
Allgemeine Aufgaben der Eltern
Eltern und Schule sollen eng in einer gelebten Erziehungspartnerschaft zusammenarbeiten (Art. 74
bis 76 BayEUG). Sie tragen daher bei jüngeren Schülern u.a. dafür Sorge, dass die Hausaufgaben
gemacht werden. Die Aufgabe der Eltern besteht vor allem auch darin, ihre Kinder regelmäßig und
pünktlich, ausgestattet mit allen notwendigen Unterrichtsmaterialien, zur Schule zu schicken. Somit
unterstützen Sie die Erziehungsarbeit der Schule. (→ Erziehungspartnerschaft)
Allergien und Vorerkrankungen
Bitte teilen Sie alle Allergien und/oder Vorerkrankungen, Behinderungen ihres Kindes der Schulleitung
mit. Zum Wohle ihres Kindes ist diese Information für die Schule wichtig.
Ansteckende Krankheiten
Die folgenden, im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten (auch Läuse!) sind hier wichtig:
Cholera, Diphtherie, EHEC, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Meningitis, ansteckende
Borkenflechte, Keuchhusten, Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken, Mumps, Paratyphus, Pest,
Poliomyelitis, Krätze, Scharlach, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E,
Windpocken.
Das IfSG sieht vor, dass Infizierte bzw. in unmittelbarer Nähe zu Infizierten Lebende die Schule nicht
betreten dürfen. Die Schule muss in diesen Fällen auch dem Gesundheitsamt Meldung machen.
Bitte melden Sie uns derartige Fälle unverzüglich!
Anwesenheitspflicht
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht Anwesenheitspfllicht bei schulischen Veranstaltungen, also
im regulären Unterricht wie auch bei Schülerfahrten (Art. 89 BayEUG; § 89 GSO). → Befreiung, →
Entschuldigung, → Krankmeldung
Aufsichtspflicht
Die Schule ist verpflichtet, bei allen Schulveranstaltungen für eine angemessene Beaufsichtigung zu
sorgen (§ 38 GSO). Dabei beachten wir natürlich auch das jeweilige Alter unserer Schülerinnen und
Schüler.
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In der Vormittagspause dürfen SchülerInnen ab Jahrgangsstufe 10 das Schulgelände verlassen,
während der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes ab Jahrgangsstufe 5 erlaubt.
OGTS (Jahrgangsstufe 5 mit 7): Die SchülerInnen werden ab 13.00 Uhr betreut, d.h. das Verlassen
des Schulgeländes für diese SchülerInnen ist nicht gestattet.
Auslandsaufenthalt
Die persönliche Begegnung deutscher Schülerinnen und Schüler mit denen anderer Nationen, das
Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen und die Förderung des interkulturellen
Verständnisses sind auch uns als Schule wichtig. Eine Möglichkeit hierfür ist der individuelle
Schulbesuch im Ausland für mehrere Wochen oder Monate, evtl. auch für ein ganzes Schuljahr
(höchstens). Die Schülerinnen und Schüler erhalten für diese Zeit eine Beurlaubung durch die
Schulleitung. Voraussetzung für den Auslandsaufenthalt ist der regelmäßige Besuch einer Schule vor
Ort und Teilnahme am Schulleben und an den Prüfungen (Abgabe einer Schulbesuchsbestätigung
und. einer Notenübersicht nach Rückkehr). Während des Auslandsaufenthaltes besteht kein Schutz
durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung, weil ein Einzelaustausch keine Schulveranstaltung ist
(→ Unfälle). Beurlaubte Schülerinnen und Schüler können nach ihrer Rückkehr keine besonderen
Vergünstigungen beanspruchen. Daher Austausch-Pläne vor Antragstellung bitte immer mit der
Schulleitung besprechen, denn es ist für die Zeit nach der Rückkehr einiges zu bedenken!
B
BayEUG – Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Das BayEUG ist die Regelung der allgemeingültigen Sachverhalte wie Schularten, Unterrichtsinhalte
oder Ordnungsmaßnahmen. Die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) regelt spezifisch
alle Belange des Gymnasiums wie Prüfungen, Abitur, Stundentafel usw. (→ GSO).
http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/gesetze.html
Befreiung vom Unterricht
Aufgrund der Anwesenheitspflicht bei allen Schulveranstaltungen muss die Schule unverzüglich
informiert werden, wenn Schülerinnen und Schüler aus zwingenden Gründen daran nicht teilnehmen
können (§37 GSO).
Besonders bei Erkrankungen ist der Anruf bis spätestens 8.15 Uhr wichtig! Bitte täglich anrufen –
außer wenn von Vornherein klar ist, dass die Abwesenheit mehrere Tage dauern wird. Geben Sie also
bitte die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit bereits bei Ihrem ersten Anruf an!
Bei Unterrichtsbefreiungen bitte einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung vorlegen, gerne auch
per Mail.
Befreiungen am letzten Unterrichtstag vor Ferien und am ersten Unterrichtstag nach Ferien sind
grundsätzlich nicht möglich. Alle Schulen des Landkreises haben sich per Beschluss verpflichtet,
keine Ausnahmen zu machen, außerdem gibt es hierzu höchstrichterliche Urteile.
→ Anwesenheitspflicht, → Entschuldigung
Beratung in der Schule
Bei Fragen zur Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsproblemen, besonderer Begabung und bei
persönlichen Problemen gibt es die Beratungslehrkraft, Herrn Zallinger, und die Schulpsychologin,
Frau Hirschmann.
Berufspraktikum
Die Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe leisten, zeitgleich zum Skilager der 6. und 7.
Klassen, ein einwöchiges Berufspraktikum ab (Ende Januar). Sie sollen sich dabei selbst um ihren
Praktikumsplatz kümmern, sich um eine Stelle bewerben und im Anschluss daran in einer
Präsentation vor den Mitschülern von ihren Tätigkeiten berichten. Bei der Suche nach einer Stelle hilft
gerne auch Herr Zallinger, der als Beratungslehrkraft die Gesamtorganisation innehat.
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Beschwerden
Wie in jeder Gemeinschaft gibt es auch in der Schulgemeinschaft immer wieder unterschiedliche
Auffassungen. Sollten Sie Kritik haben, so bitten wir Sie um eine zeitnahe Rückmeldung, damit wir
darüber reden und gemeinsam Lösungswege finden können. Kommen Sie bitte in jedem Fall
zunächst mit der betroffenen Lehrkraft bzw. mit der Klassenleiterin/dem Klassenleiter ins Gespräch!
Bezuschussung von Kosten
Zuschüsse für Schulfahrten u.Ä.: Im Sekretariat kann ein formloser Antrag gestellt werden, der
vertraulich behandelt wird. → Förderkreis, Oskar-Karl-Forster-Stiftung
Zuschüsse für die Mensa: Über die soziale Leistung „Bildung und Teilhabe“ können
Antragsberechtigte die Kosten für die Mensa abwickeln. Sollten Sie nicht antragsberechtigt sein,
können Sie sich an uns wenden, damit ggf. der Förderkreis über Ihren Antrag entscheiden kann.
Bushelfer
Um die Verkehrssicherheit bei Schulschluss am Stadtplatz zu entspannen, werden Schulbushelfer aus
unserem Gymnasium und aus der Maria-Ward-Realschule eingesetzt. Unser Hausmeister, Herr Hierl,
engagiert sich hier täglich sehr.
Freiwillige Schüler können sich pro Halbjahr dafür melden und eine finanzielle Anerkennung erhalten
(momentan: 1. Halbjahr 40.- €, 2. Halbjahr 35.- €).
Bücherei Kumaxothek
Die Schulbibliothek im Seminarbau wird von engagierten Eltern in Zusammenarbeit mit der Städt.
Bibliothek geführt. Der Bibliotheksausweis wird in der JGST 5 kostenlos ausgestellt. Öffnungszeiten
der Bibliothek: Mo-Do 8.00 – 14.00 Uhr / Fr 8.00 – 13.00 Uhr
D
Datenschutz → Einverständniserklärung
Diebstahl
Diebstähle passieren bei uns am Kumax zum Glück sehr selten! Bitte beachten Sie aber Folgendes:
Geben Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn keine hohen Bargeldbeträge oder wertvolle Gegenstände
(Uhren, Schreibmaterial usw.) mit.
Für den Sportunterricht gilt: Wertgegenstände immer bei der Lehrkraft abgeben, damit sie sicher
eingesperrt werden können. Nichts in der Garderobe liegen lassen!
→Verloren - Gefunden
E
Einsichtnahme in schriftliche Arbeiten
Schriftliche Leistungsnachweise bekommen die SchülerInnen in der Regel mit nach Hause. Bitte
unterstützen Sie die Lehrkräfte, indem Sie zusammen mit Ihrem Kind darauf achten, diese Arbeiten
schnell wieder zurückzugeben. Die Lehrkraft selbst muss nämlich diese Arbeiten bei der
Fachbetreuung und dann bei der Schulleitung vorlegen.
Einverständniserklärung → Datenschutz
Bei der Anmeldung ihres Kindes unterschreiben Sie, ob Sie damit einverstanden sind, dass im
Schulhaus Foto-/Filmaufnahmen sowie Zeitungsberichte erstellt werden dürfen, bei denen Ihr/e
Kind/er abgebildet oder erwähnt wird/werden. Sie können die Erklärung jährlich ändern. Ab 14 Jahren
hat Ihre Tochter / Ihr Sohn ein Mitbestimmungsrecht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Klassenlehrkraft oder unsere Datenschutzbeauftragte, Frau Dr. Tannenberg.
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Elternbeirats-Euro
Davon werden die Mitgliedsbeiträge der LEV (Landeselternvereinigung) und des Arbeitskreises
musischer Gymnasien in Bayern bezahlt. Eingesammelt wird dieser mit dem Kopiergeld.
Elternbeirat (EB)
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern an der Schule. Dieser nimmt die ihm nach dem Gesetz
übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr, hat Auskunfts-, Unterrichts- und Informationsrechte und
wirkt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit. Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf
der Homepage der Schule. Alle Eltern mit mindestens einem Kind an der Schule sind wählbar.
Ausnahmen sind die am Gymnasium tätigen Lehrkräfte und andere haupt- oder nebenberufliche
Beschäftigte sowie die Angehörigen der zuständigen Aufsichtsbehörden, die unmittelbar mit den
Angelegenheiten der Aufsicht über das Gymnasium befasst sind. Man muss nicht
Klassenelternsprecher sein, um sich der Wahl zum Elternbeirat zu stellen. Wenn Sie Fragen oder
Interesse haben, sprechen Sie Mitglieder des EB´s gerne an! Machen Sie mit bei uns!
Elternbeiratswahl
Für die Wahl gilt die vom EB gesondert erlassene Wahlordnung. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt
(nächste Wahl im Schuljahr 2016/2017). Für jedes besuchende Kind der Schule haben die/der
Erziehungsberechtige/n eine Stimme. Während der Beurlaubung des Kindes bleibt die
Wahlberechtigung bestehen. Wahltermin wird in einem Elternrundbrief bekanntgegeben.
ESIS →Rundschreiben
Eltern-Café am 1. Schultag
Die Schule lädt mit dem EB die Eltern der 5. Klassen am ersten Schultag zu Kaffee und Kuchen in die
Mensa ein. Vordergründig ist das gegenseitige Kennenlernen, Austausch über die veränderten
Lernanforderungen und die neue Rolle der Eltern am Gymnasium. Hier erfahren Sie, bei wem sie Rat
und Hilfe einholen können, und haben teilweise Gelegenheit den ersten Kontakt mit den Lehrkräften
Ihres Kindes herzustellen.
Elternsprechtage
Jedes Schuljahr werden zwei Elternsprech-Nachmittage veranstaltet. In der Regel sind alle Lehrkräfte
der Schule anwesend und stehen für kurze Gespräche (4-minütig oder ca. 9-minütige Sprechzeit) zur
Verfügung. Die Schule informiert rechtzeitig über den Termin. Zeitpläne zur Eintragung werden dem
jeweiligen Rundschreiben beigelegt.
Elternstammtisch
Eltern einer Klasse können sich zum Elternstammtisch verabreden. Der Klassenelternsprecher
übernimmt die Koordinierung der Treffen und lädt auf Wunsch auch Lehrer dazu ein.
Elternverbände
In Bayern gibt es eine gesetzliche Elternvertretung (Elternbeirat) an jedem Gymnasium. Außerdem
wurden verschiedene Verbände gegründet, die Elterninteressen vertreten. Die Landes-ElternVereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) ist ein schulartbezogener Elternverband, in diesem
Gremium ist unsere Schule Mitglied.
Elternversammlungen / Klassenelternversammlungen
Elternabende sind nach GSO in jeder Jahrgangsstufe durchzuführen und haben jeweils typische
inhaltliche Schwerpunkte.
Eine Übersicht finden Sie im „Internen Bereich“ unserer Homepage. Das Dokument trägt den Titel
„Information und Prävention am Kurfürst-Maximilian-Gymnasium“.
Die Einladung an Sie erfolgt durch die Klassenleiter bzw. durch die Schulleitung. Bitte sorgen Sie auch
hier dafür, dass Ihr Kind den Rückmelde-Abschnitt zuverlässig abgibt!
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Entschuldigung bei Fernbleiben
Eine ärztliche Bescheinigung ist ab dem 3. Krankheitstag, ggf. auch beim Versäumen angesagter
Leistungsnachweise notwendig. (→ Befreiung vom Unterricht)
Erziehungspartnerschaft
Im Rahmen der Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule (vgl. Art. 69, 74 und 76
BayEUG) ist auch an unserem Gymnasium ein schulspezifisches Konzept zur
Erziehungspartnerschaft entstanden. Sie können es im Internen Bereich unserer Homepage
herunterladen! (→ Schulentwicklungsprogramm)
F
Fachbetreuer
Für jedes Fach zeichnet eine Fachbetreuerin/ein Fachbetreuer verantwortlich. Die Aufgaben sind v.a.
die Kontrolle der Leistungsnachweise in Bezug auf Lehrplankonformität, Korrektur,
Anforderungsniveau usw. aller Lehrkräfte in diesem Fach, außerdem die Umsetzung gesetzlicher
Vorgaben und die Unterrichtsentwicklung.
Fahrtenprogramm
Feste Bestandteile sind die Fahrt nach Regensburg (5.Jg.), Wintersportwoche (6. und 7.Jg.), Tage der
Orientierung (8.Jg.) sowie die Fahrt nach Berlin zur politischen Bildung (10.Jg.) sowie die Studienfahrt
der Q11. Bei Nichtteilnahme muss während dieser Zeit Ersatzunterricht besucht werden. Ein
Zuschuss bei finanziellen Engpässen kann beantragt werden (→ Bezuschussung von Kosten).
Man unterscheidet eintägige Unternehmungen wie z.B. Wandertage, Exkursionen und mehrtägige
Fahrten wie z.B. Wintersporttage, Studienfahrten, Schüleraustausch oder fachgebunden Fahrten wie
z.B. in Religion die Tage der Orientierung oder in Erdkunde geographische Exkursionen. Bei
mehrtägigen Fahrten muss vor allem wegen der zu erwartenden Kosten immer der Elternbeirat
zustimmen.
Förderkreis
Der Förderkreis unserer Schule bezuschusst zum einen Anschaffungen, die der Landkreis als
Sachaufwandsträger nicht unterstützen kann (z.B. Kletterwand für die Turnhalle), zum anderen hilft er
punktuell in Fällen, in denen finanzielle Unterstützung nötig ist (→ Bezuschussung von Kosten).
Unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft bzw. mit Ihrer Spende (gegen Quittung) den Förderkreis und
damit die Schule! Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage.
Freiwilliger Rücktritt
Bis spätestens zwei Wochen nach dem Zwischenzeugnis eines laufenden Schuljahres kann auf
Antrag der Erziehungsberechtigten ein Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 10 freiwillig in die vorherige
Jahrgangsstufe zurücktreten (§ 67 GSO). Diese Schüler gelten nicht als Wiederholungsschüler.
Fremdsprachenfolge
Die Fremdsprachenfolge ist Latein (JS 5) – Englisch (JS 6) bzw. Englisch (JS 5) – Latein (JS 6). In der
8. Jahrgangsstufe kommt im Sprachlichen Gymnasium dann Französisch oder Spanisch hinzu.
Beim Wiederholen einer Jahrgangsstufe gerade in der Unterstufe kann unter Umständen der Wechsel
der Fremdsprachenfolge günstig sein. Bitte immer ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung führen!
→ Zweige am Kumax – Zweigwechsel
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G
Ganztagsbetreuung → Offene Ganztagsschule (OGTS)
GSO → BayEUG
H
Handy
Der Umgang mit Handys ist durch entsprechende Beschlüsse des Schulforums an unserer Schule klar
geregelt und Bestandteil der Hausordnung. Diese können Sie im Internen Bereich unserer Homepage
herunterladen.
In jedem Klassenzimmer befindet sich ein Exemplar dieser Hausordnung (Daueraushang).
Hausaufgabenbetreuung
Wird nur im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGTS) angeboten. (→ OGTS)
Hausmeister
Unsere Hausmeister heißen Josef Hierl und Thomas Straßhofer. Herr Hierl betreut auch den
Schulbusdienst ab 13.00 Uhr am Stadtplatz. (→ Bushelfer)
Hausordnung
Die Hausordnung hängt als Daueraushang in jedem Klassenzimmer aus. Außerdem kann sie im
internen Bereich der Homepage heruntergeladen werden.
Hinweis
Mit einem Hinweis kann die Schule den Erziehungsberechtigten Auffälligkeiten mitteilen, z.B.
Zuspätkommen, Vergessen von Unterrichtsmaterialien oder das Fehlen der Hausaufgaben. Der
Hinweis ist keine Ordnungsmaßnahme (→ Ordnungsmaßnahmen) und hat keine weiteren
Konsequenzen.
Homepage
www.kumax.de
I
Informationspflicht der Schule
Zeigt ein Schüler Probleme in der Schule, z.B. auffallendes Nachlassen der schulischen Leistung oder
gesundheitliche Probleme so hat die Schule die Pflicht, die Eltern so früh wie möglich schriftlich
darüber zu informieren (Art. 75 BayEUG).
Individuelle Lernzeit am Gymnasium (IL)
Während die Intensivierungsstunden (s.u.) in den Jahrgangsstufen 5 mit 7 angesiedelt sind und zum
Pflichtunterricht gehören, ist das Konzept der Individuellen Lernzeit für SchülerInnen der Mittelstufe
(JS 8 mit 10) neben dem regulären Pflichtunterricht abzuleisten. Am Kumax ist das so geregelt:
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SchülerInnen der Jahrgangsstufen 9 und 10 mit Förderbedarf werden von der Klassleitung, d.h. der
Schule, in die IL verwiesen. Die Förderung ist dann also Pflicht. Am Beginn jedes Halbjahres steht ein
Methodenseminar, anschließend werden die SchülerInnen von Lehrkräften in dem jeweiligen Fach
individuell und in der Gruppe gefördert (Lernmentorat).
(http://www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym)
Instrumentalunterricht
Instrumentalunterricht ist am Musischen Gymnasium Pflichtunterricht. Aus diesem Grunde steht er
SchülerInnen dieses Zweigs kostenlos zu. Es ist uns ein Anliegen, dass möglichst nur zwei
SchülerInnen gemeinsam Unterricht haben. Viele SchülerInnen behalten auch ihre bisherige
Instrumentallehrkraft in der Musikschule o.Ä. und nehmen ggf. den schulischen Instrumentalunterricht
in Anspruch.
Das Instrumentalvorspiel und die dabei gezeigten Leistungen sind Bestandteil der Note im Fach Musik
am Musischen Gymnasium.
Instrumente können über die Fachschaft Musik (Fachbetreuer: Herr Hinterdobler) ausgeliehen
werden. Bitte kontaktieren Sie bei allen Fragen rund um die Musik am Kumax Herrn Hinterdobler!
Intensivierungsstunden (Pflichtintensivierung und zusätzliche Intensivierungsstunden)
Im Stundenplan der 5. und 6. Klasse sind je zwei Pflicht-Intensivierungsstunden, in der 7. Klasse eine
Pflicht-Intensivierungsstunde vorgesehen. Die Fächer 1. und 2. Fremdsprache, Deutsch und
Mathematik werden in diesen Stunden eingeübt und vertieft. Es werden in ihnen weder neue
Unterrichtsinhalte eingeführt noch Hausaufgaben gestellt noch Noten gemacht.
Nachmittags können, entsprechend dem Angebot der Schule, zusätzliche Intensivierungsstunden
gewählt werden. →Wahlunterricht/Kontierung von Wahlunterrichts- und Intensivierungsstunden
Internet-Informationen
www.km.bayern.de
www.isb.bayern.de
J
Jahrgangsstufentests
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden in der 6., 8. und 10. Klasse diese zentral gestellten Tests
geschrieben (JS 6: Deutsch, 1. Fremdsprache; JS 8: Deutsch, Mathematik; JS 10: Englisch,
Mathematik). Zweck dieser Tests: Feststellen, wie der Stand ist und wo die Lücken bei den
SchülerInnen sind. Die Tests werden benotet und fließen in das Jahreszeugnis ein. Sie müssen
entsprechend auch nachgeschrieben werden.
K
Kernfächer → Nachprüfung, → Vorrückungsfächer
Die Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Physik. Im Musischen Gymnasium ist
außerdem Musik ein Kernfach.
Klassenelternsprecher
Beim ersten Klassenelternabend der 5. Jg. Stufe werden Klassenelternsprecher gewählt und nehmen
für alle Eltern der Klasse eine Mittlerfunktion zwischen Eltern, Lehrern und dem EB wahr (z.B.
Einladung zu einem Elternstammtisch). Ihre Anliegen können sie jederzeit dem EB unterbreiten und
um Mithilfe und Vermittlung bitten.
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Klassenleiter
Jede Klasse hat am Kumax zwei KlassenleiterInnen. Diese kümmern sich um alle Belange der Klasse,
organisieren die Wandertage, kontrollieren den Schulaufgabenplan auf möglichst gleichmäßige
Verteilung der Leistungsnachweise und erstellen die Zeugnisse.
Klassensprecher
Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres zwei KlassensprecherInnen. Diese nehmen Teil am
zweitägigen Klassensprecherseminar, bei dem SMV (also die offiziellen Schülervertreter),
KlassensprecherInnen und Verbindungslehrkräfte gemeinsame Zeit verbringen, sich kennenlernen
und das Schuljahr mit seinen verschiedenen SMV-Arbeitskreisen und Veranstaltungen besprechen
und planen.
Kommunikationswege
Eine offene, gelingende Kommunikation ist Grundlage für ein gutes Miteinander. Und positive,
wertschätzende Kritik ist uns allen am liebsten. Aus diesem Grunde unsere Bitte an Sie: Nehmen Sie
bei Störungen unverzüglich mit der betroffenen Lehrkraft Kontakt auf! Kommen Sie ins Gespräch!
Alle Informationen der Schule erhalten Sie über Elternbriefe, die wir mit → ESIS elektronisch an Sie
verschicken (bzw. in Papierform).
Konzerte
Das musikalische Leben am Kumax ist sehr vielfältig. Weit mehr als die Hälfte unserer SchülerInnen
engagiert sich in Chor, Orchester, Bigband.
Die zwei Chöre, die beiden Orchester und die Bigband treten bei den Weihnachtskonzerten und bei
der Kunstnacht im Sommer auf – echte Highlights im Schuljahr!
Bei den drei Musikbühnen treten die SchülerInnen freiwillig auf, um ihr Können unter Beweis zu
stellen. → Musikbühne
An den Kulturabenden der Musischen SchülerInnen der Mittelstufe (8 mit 10) ist ebenfalls viel
geboten.
Kopiergeld
Laut Schulfinanzierungsgesetz müssen Eltern für Kopien der Schule einen Beitrag leisten. Das
Kopiergeld finanziert die Erstellung von Arbeitsblättern, die im Unterricht verwendet werden.
Krankmeldung
Bitte melden Sie Ihr Kind täglich – außer bei absehbarer, längerer Erkrankung – telefonisch oder per
Mail bis 8.15 Uhr krank!
→ ansteckende Krankheiten, →Befreiung, → Entschuldigung
Kunstnacht
Die Kunstnacht ist neben den Weihnachtskonzerten das kulturelle Highlight unserer Schule. Sie gibt
es so an keiner anderen Schule. Am letzten Freitag vor den Sommerferien findet sie im Schulgelände
statt. Die SchülerInnen legen zusammen mit dem Kollegium bereits im Herbst ein Thema fest (z.B.
„Sonne, Mond und Sterne“, „Straßen“), das dann aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeitet wird.
So entsteht ein großes Programm mit vielen Beiträgen (Konzerte, Ausstellungen, Vorführungen,
Performances uvm.), welches so reichhaltig ist, dass man gar nicht alles anschauen kann.
Kurfürst Maximilian
Kurfürst Maximlian I. war der erste Kurfürst von Bayern. Als gläubiger Katholik gründete er im Jahre
1629 diese Schule. Der Jesuiten-Orden wurde beauftragt die Schule zu betreiben, damit zum einen –
damals - modernste Pädagogik nach Burghausen gebracht und zum anderen der katholische Glaube
unterstützt werde (Gegenreformation). Nach ihm ist unser Kumax benannt.
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L
Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
SchülerInnen mit Legasthenie bzw. Lese-Rechtschreibschwäche erhalten einen Nachteilsausgleich
(Zeitverlängerung, Einschränkung/Wegfall der Rechtschreibleistung). Hier gibt es – je nach Einzelfall viele Varianten, die es im Gespräch zu klären gilt. Bitte nehmen Sie bei festgestellter Legasthenie/LRS
bzw. bei einem entsprechenden Verdacht Kontakt mit uns auf!
Lehr- und Lernmittel
Zugelassene Schulbücher kosten Sie nichts. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Latein und
Englisch haben wir in den Klassen 5 mit 7 doppelte Büchersätze, d.h. ein Buch hat Ihr Kind zuhause,
das andere hat es in der Schule. Es muss also diese Bücher nicht mit sich herumtragen.
Arbeitshefte dagegen sind zu bezahlen.
Lehrpläne
In jeder Schulform sind bestimmte Fächer in einer bestimmten Jahrgangsstufe in einem bestimmten
Stundenumfang verpflichtend. Für das Gymnasium ist dies in den Stundentafeln der GSO festgelegt.
Die Inhalte, die unterrichtet werden müssen, regelt der Lehrplan. Sie können ihn bequem einsehen
unter folgender Adresse: http://www.isb.bayern.de/gymnasium/lehrplan
Leistungsnachweise
Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben bzw. andere gleichwertige Leistungen (§ 53 und 54
GSO). Sie werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag findet nicht mehr als
eine Schulaufgabe statt, in einer Kalenderwoche gibt es nicht mehr als zwei Schulaufgaben.
Kleine Leistungsnachweise sind folgendermaßen zu unterscheiden: Mündliche Leistungsnachweise,
also insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate; schriftliche
Leistungsnachweise, also insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und
Praktikumsberichte (§ 55 GSO).
„Lernen lernen“ in Jahrgangsstufe 5
Am Kumax gibt es ein Methoden-Training, das in den Unterricht der 5. Klassen integriert ist. Das
heißt, die Lehrkräfte des Klassenteams sprechen sich dabei ab, welches Modul in welchem Fach
gemacht werden soll.
In der Mittelstufe erhalten die SchülerInnen dann noch einmal eine Auffrischung in Sachen
„Methoden“ (s. Individuelle Lernzeit).
LEV – Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern
Unsere Schule ist Mitglied in der LEV, in der sich die Elternbeiräte der bayerischen Gymnasien
zusammengeschlossen haben.
(www.lev-gym-bayern.de)
M
Mediatoren
Mediatoren gibt es an unserer Schule gegenwärtig noch nicht – aber wir arbeiten daran!
Mensa Culimax
Die Schüler können in der Mensa von Montag bis Donnerstag ein warmes Mittagessen (zwei Gerichte
zur Auswahl) bekommen. Außerdem gibt es in der Mensa den Pausenverkauf. Bezahlung in bar oder
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mit Chips, die in der Mensa oder beim Diakonischen Werk im 10er Pack zu erhalten sind. Zuschüsse
können bei Bedarf über das Sekretariat beantragt werden.
Mittags- und Nachmittagsbetreuung → OGTS
Mittelstufe
Sie umfasst die Klassen 8 – 10. Die 10. Klasse zählt teilweise zur Oberstufe.
Musikalisches Angebot
Als Musisches Gymnasium bieten wir sehr viel:
→ Instrumentalunterricht für musische SchülerInnen,
Wahlunterricht Instrument für sprachliche SchülerInnen (sehr begrenzte Stundenzahl!);
weiterer Wahlunterricht sind die
zwei Chöre (Unterstufen- und Großer Chor), zwei Orchester (Unterstufen- und Großes Orchester) und
Bigband,
spezielle Kurse in der Qualifikationsphase.
Musikbühne → Konzerte
In der großen Aula finden mehrmals im Jahr kleinere Konzerte der SchülerInnen statt.
N
Nacharbeit
Eine Ordnungs- bzw. Erziehungsmaßnahme kann die schriftliche Anordnung einer Nacharbeit sein,
d.h. die Schülerin/der Schüler erledigt zu einem von der Lehrkraft festgesetzten, außerunterrichtlichen
Zeitpunkt einen Arbeitsauftrag.
Nachhilfe – hausintern
Der Beratungslehrer, Herr Zallinger, hat eine Nachhilfebörse eingerichtet. Schülerinnen und Schüler
bieten Nachhilfe in den Kernfächern an. Ihre Namen mit Wohnort und Telefonnummer sind im
Übergang im Übergang vom Haupt- zum Kollegbau ausgehängt und können auch im Sekretariat
telefonisch erfragt werden.
Nachprüfung → Kernfächer, → Vorrückungsfächer
Wenn das Klassenziel nicht erreicht wurde, d.h. wenn das Vorrücken in die nächsthöhere
Jahrgangsstufe wegen schlechter Noten nicht möglich ist, können SchülerInnen der Jahrgangsstufen
6 mit 9 zur Nachprüfung in den letzten Tagen der Sommerferien antreten. Bitte beachten: Die
Nachprüfung ist nur möglich, wenn in maximal drei Vorrückungsfächern nicht ausreichende
Leistungen vorliegen, darunter in Kernfächern einmal Note 6 oder zweimal Note 5 (§ 64 GSO).
Nachschrift, Nachtermin
Versäumt eine Schülerin/ein Schüler einen angekündigten (großen oder kleinen) Leistungsnachweis,
muss dieser bei einem Nachtermin nachgeholt werden.
Notenausgleich
Notenausgleich gibt es unter bestimmten Bedingungen nur in der Jahrgangsstufe 10, wenn
SchülerInnen vom Vorrücken ausgeschlossen sind (§ 63a GSO).
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Notenbild → Zwischenbericht
Am Kumax gibt es in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 kein Zwischenzeugnis, sondern stattdessen eine
Notenübersicht über alle Noten im Dezember und im April. Wenige Tage nach Ausgabe dieser
Notenbilder findet dann jeweils ein Elternsprechtag statt, bei dem das Notenbild (und natürlich weitere
Aspekte!) besprochen werden kann.
Notengebung
Es gibt Fächer mit Schulaufgaben (Kernfächer), die zusammen mit den kleinen Leistungsnachweisen
die Jahresfortgangsnote bilden. Und es gibt die Fächer, in denen ausschließlich kleine
Leistungsnachweise erbracht werden. Die Gewichtung der Leistungsnachweise ist sehr
unterschiedlich und kann an dieser Stelle nicht ausführlich dargestellt werden. Die Lehrkräfte Ihrer
Tochter/Ihres Sohnes erklären Ihnen die Notengebung in ihrem jeweiligen Fach gerne!
O
Oskar-Karl-Forster-Stiftung
Bedürftige und begabte Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern können aus
Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:
Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden
(z.B. Musikinstrumente).
Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen.
Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 300 € betragen, erfolgt auf schriftlichen
Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien. Bitte melden Sie sich im Sekretariat, wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen wollen!
Oberstufe = Qualifikationsphase
Umfasst die 11. Und 12. Jahrgangsstufe. Die 10. Klasse ist die Einführungsphase und zählt ebenfalls
zur Oberstufe.
Offene Ganztagsschule - OGTS
Die OGTS ist ein kostenloses Angebot der Schule. Diese beginnt nach dem Mittagessen in
gesonderten Räumen und umfasst die Nachmittagsbetreuung, die Hausaufgabenunterstützung durch
Schüler der Mittelstufe und Freizeitangeboten. Die Anmeldung ist verpflichtend für das ganze
Schuljahr für mind. 2 Tage die Woche. Weitere Infos auf der Homepage der Schule.
P
Preise am Kumax
Am Kumax gibt es fünf hochdotierte Preise des Förderkreises:
1. Prof.-Barbarino-Musikpreis
2. Dr.-Balthasar-Kunstpreis
3. Prof.-Kastenbauer-Preis für Mathematik und Naturwissenschaften
4. Dr.-Greither-Sportpreis
5. Prof.-Hofstetter-Lateinpreis
Jeder der Preise ist mit 1000.- € ausgestattet und wird auf drei bis vier Preisträger verteilt. Es lohnt
sich also sich anzustrengen!
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Projekttage
Projekttage gibt es an jeder Schule. Am Kumax werden sie besonders zur Vorbereitung der →
Kunstnacht abgehalten.
R
Rauchen
Ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten, ebenso wie Alkohol.
Rosenaktion
Diese findet zum Valentinstag statt. Rosen werden über die SMV besorgt, mit einem Namen versehen
und an Beschenkte anonym weitergeleitet.
Rundschreiben an die Eltern
Rundschreiben an die Eltern erscheinen mehrmals jährlich und enthalten wichtige Informationen und
aktuelle Termine. Diese werden mit ESIS übermittelt. Falls Sie nicht für ESIS angemeldet sind,
werden diese Rundschreiben Ihren Kindern in Papierform ausgehändigt. Bitte fragen Sie ihr/e Kind/er
ab und an nach Mitteilungen. Rundschreiben finden Sie auch auf der Homepage der Schule.
S
Schüleraustausch
Das Kumax hat mehrere Schüleraustauschprogramme:
Fach Spanisch: Austausch mit einer Schule auf Gran Canaria,
Fach Englisch: Ab 2016 Austausch mit zwei Highschools in Cleveland, Tennessee (zusammen mit der
Maria-Ward-Realschule Burghausen),
Fach Französisch: Sprachreise nach Cannes, alle zwei Jahre (zuletzt 2015, also wieder 2017)
Schülerausweis
Dieser wird vom Sekretariat ausgestellt und mit einem aktuellen Foto versehen. Der Ausweis muss
jedes Schuljahr mit dem Schulstempel im Sekretariat verlängert werden.
Schülersprecher
Sie vertreten die Schüler im Schulforum. Gewählt werden drei Schülersprecher aus dem Kreis der
Klassen- und der Kollegstufensprecher.
Schulaufgaben (große Leistungsnachweise) → Leistungsnachweise
Schulberatung
Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, Eltern und Schüler hinsichtlich der Schullaufbahn zu
beraten. Zur Unterstützung gibt es zusätzlich Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen. Die
Aufgaben die über den Bereich der einzelnen Schule hinausgehen, werden von den staatlichen
Schulberatungsstellen wahrgenommen. (→ Beratung in der Schule)
(www.schulberatung.bayern.de)
Schulentwicklungsprogramm → Erziehungspartnerschaft
An unserem Gymnasium wurde im Schuljahr 2014/2105 erstmals gemäß Art. 69 BayEUG ein
Schulentwicklungsprogramm formuliert. Es basierte auf den Ergebnissen einer Internen Evaluation,
wurde von SchülerInnen, Lehrkräften und Eltern gemeinsam erarbeitet und im Schulforum
beschlossen. Ein Schulentwicklungsprogramm formuliert die Ziele und Maßnahmen, welche jede
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Schule für sich als wichtig erachtet (Prinzip der eigenverantwortlichen Schule), und wird regelmäßig
fortgeschrieben. Sie können unser Programm im internen Bereich der Homepage herunterladen!
Schulforum
Das Schulforum ist ein wichtiges Gremium, bestehend aus SchülerInnen, Lehrkräften und Eltern sowie
einem Vertreter des Sachaufwandsträgers. Im Schulforum werden Beschlüsse, welche die gesamte
Schule betreffen, gefasst; seine Aufgaben sind im Art. 69 BayEUG klar geregelt: Entwicklung des
Schulprofils, Beschlüsse zur Hausordnung, Pausenordnung/Pausenverpflegung, Veranstaltungen.
Das Schulforum soll Gelegenheit zur Stellungnahme haben z.B. zur Schulorganisation, zur
Schulwegsicherung/Unfallverhütung, zu Baumaßnahmen usw.
Schulleitung
Am Kumax gibt es die sog. Erweiterte Schulleitung, d.h. neben dem Schulleiter und seinem
Stellvertreter gibt es noch zwei weitere Mitglieder im Schulleitungsteam. Die Aufgaben der Mitglieder
sind in einem Geschäftsverteilungsplan geregelt, der auf der Homepage unter „Schule/Schulleitung“
eingesehen werden kann.
Schulsanitätsdienst
Der Schulsanitätsdienst besteht aus regelmäßig fortgebildeten SchülerInnen vornehmlich der
Oberstufe. Sie tragen abwechselnd ein Diensthandy mit sich und können daher schnell aus dem
Unterricht geholt werden. Der Schulsanitätsdienst wird von Herrn Hausladen geleitet.
Sekretariat
Unsere Sekretärinnen sind Frau Gertraud Dömötör und Frau Monika Hofmeister. An sie kann sich Ihr
Kind in allen Angelegenheiten wenden!
Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 7.30
Uhr bis 13.30 Uhr.
Bei Krankmeldungen können Sie dort unter 08677-97430 ab 7.30 Uhr anrufen bzw. auf den
Anrufbeantworter sprechen; hilfreich sind immer auch Mails ([email protected])!
Skikurs
Dies ist eine Schulveranstaltung in der 6. und 7. Jahrgangsstufe, an der alle Schüler teilnehmen
sollten. Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen, die alpine und die nichtalpine Gruppe. Bei Nichtteilnahme
muss während dieser Zeit Ersatzunterricht besucht werden. Detaillierte Informationen zum Skikurs
erfolgen an den jeweiligen Elternabenden und in den Klassen.
SMV
Die Schülermitverantwortung ist ein Gremium aus drei gewählten Schülersprechern. Sie setzt sich für
die SchülerInnen ein, nimmt an Arbeitskreisen und am Schulforum teil, plant und organisiert Feste
usw. Zusammen mit den Verbindungslehrkräften organisiert die SMV am Beginn des Schuljahres ein
zweieinhalbtägiges Klassensprecherseminar, in dem die Arbeiten und Aufgaben besprochen werden.
Die Schulleitung kommt an einem Abend hinzu und steht für Fragen, Kritik und Anregungen zur
Verfügung. Aber auch die Geselligkeit kommt bei dieser Veranstaltung nie zu kurz!
Spenden/ -quittung → Förderkreis
Sportangebot zusätzlich → Wahlkurse/Wahlunterricht
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Sprechstunden
Sprechstunden nach Vereinbarung wird von der Mehrheit der Lehrkräfte angeboten. Bitte rufen Sie im
Sekretariat an um Ihren Gesprächsbedarf anzumelden. Die Lehrkraft setzt sich zur Absprache des
Termins dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Manche Lehrkräfte bevorzugen feste Sprechstunden, eine Sprechstundenliste bekommen Sie in
einem Rundschreiben zugesandt.
Stegreifaufgabe → Leistungsnachweise
Studiengenossen
Alle SchülerInnen, welche das Abitur am Kumax ablegen, sind sog. Studiengenossen. Sie sind in
einem Verein organisiert, der jedes Jahr am letzten Wochenende vor den Sommerferien ein Treffen
der sog. Jubiläumsjahrgänge veranstaltet. So kommen die Ehemaligen eines Jahrgangs alle fünf
Jahre zusammen – bis zu 400 Personen finden sich Stadtsaal ein!
T
Tage der Orientierung
Sie finden in der 8. Jahrgangsstufe statt und dienen der Persönlichkeitsentwicklung und dem Festigen
der Klassengemeinschaft (Dauer 3 Tage).
Tanzkurs
Ein Tanzkurs findet in der 9. Jahrgangsstufe statt (immer am Freitagnachmittag, von
Schuljahresbeginn bis Allerheiligen). Die Teilnahme ist freiwillig.
Tutoren
Die TutorInnen der 10. Klassen – je nach Klassengröße ca. sieben TutorInnen - kümmern sich, nach
einer eineinhalbtägigen Schulung, um die SchülerInnen der 5. Klassen in deren erstem Jahr am
Kumax. Sie begleiten die „Bus-Kinder“ in den ersten Tagen des Schuljahres an den Bus, machen mit
ihnen eine Schulhaus-Rallye, begleiten die Klassen am ersten Wandertag und auf der RegensburgFahrt. Außerdem machen sie mit beim Unterstufen-Fasching, der immer sehr lustig ist. In der Pause
stehen die TutorInnen ebenfalls zur Verfügung. Auf diese Weise lernen die „Kleinen“ die „Großen“
kennen und andersrum. Die TutorInnen erhalten am Schuljahresende eine Bescheinigung für ihre
Tätigkeit, die man gut für Bewerbungen usw. gebrauchen kann. Wir haben über die vielen Jahre, seit
es das Tutoren-System an unserer Schule gibt, sehr gute Erfahrungen damit gemacht. →
Unterstufenbetreuerin
U
Überspringen einer Jahrgangsstufe
Besonders befähigte SchülerInnen können auf Antrag ihrer Eltern eine Jahrgangsstufe überspringen,
wenn zu erwarten ist, dass sie das auch schaffen. Die Entscheidung über den Antrag trifft die
Schulleitung auf Grund einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Überspringt eine Schülerin/ein
Schüler die Jahrgangsstufe, rückt sie/er auf Probe vor, d.h. es ist eine Probezeit zu absolvieren, die in
den Jahrgangsstufen 5 mit 11 bis zum Ende des ersten Halbjahres dauert (§ 65 GSO).
Unfälle
SchülerInnen allgemein bildender Schulen sind gesetzlich unfallversichert a) während der Teilnahme
an schulischen Veranstaltungen, b) auf dem Weg von und zur Schule und c) während der Teilnahme
an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und von der
Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden, d.h. OGTS.
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Wenn in einem dieser drei genannten Bereiche ein Unfall passiert, der eine ärztliche Behandlung
erforderlich macht, so muss eine Unfallanzeige ausgefüllt und von der Schule an den KUVB
(Kommunaler Unfallverband Bayern) geschickt werden. Das Formular für diese Unfallanzeige
bekommen Sie im Sekretariat!
→Versicherung
Unterrichtsausfall
Unterrichtsausfall soll unbedingt vermieden werden. Dies ist im Sinne aller Mitglieder der
Schulgemeinschaft. Der Unterrichtsausfall muss jede Woche an die übergeordnete Dienststelle
(Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost) gemeldet werden.
Die Praxis der Vertretungsplanung sieht folgendermaßen aus:
Die Vertretungsstunde hält in erster Linie eine Lehrkraft, die in der Klasse ohnehin unterrichtet; steht
eine solche nicht zur Verfügung, dann wird das Fach, das ausfällt, von einer fachgleichen Lehrkraft
vertreten. Ist das nicht möglich, kommt eine andere Lehrkraft in die Stunde.
Eine Möglichkeit besteht auch darin, Stunden aus dem Nachmittagsunterricht in den Vormittag zu
ziehen. Dabei kann die Lehrkraft aber auch entscheiden, dass sie die Vertretungsstunde zusätzlich
hält.
Manchmal kann es sein, dass an Tagen ohne Nachmittagsunterricht eine sechste Stunde ausfällt.
Dies wird, wenn vorhersehbar, mindestens einen Tag vorher über den Vertretungsplan bekannt
gemacht. Gleiches gilt für Unterrichtsausfall am Nachmittag (regulärer Unterricht, Instrumental- und
Wahlunterricht).
Unterschleif
Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel in einer Prüfung, gilt als Unterschleif und wird mit der Note 6
bewertet, Gleiches gilt für unerlaubtes Abschreiben (§ 58 und 88 GSO).
Unterstufe
Umfasst die 5. – 7. Jahrgangsstufe
Unterstufenbetreuerin
Unsere Unterstufenbetreuerin ist Frau Gradl. Sie kümmert sich darum, dass vor allem die
SchülerInnen der 5. Klassen einen guten Einstieg bei uns am Kumax finden. Frau Gradl organisiert die
TutorInnen und deren Aufgaben, veranstaltet den Unterstufen-Fasching und kümmert sich zusammen
mit anderen KollegInnen um weitere Veranstaltungen, zum Beispiel um die Kunstnacht. → Tutoren
V
Veranstaltungen
Über diverse Veranstaltungen, Konzerte etc. informiert die Schule in Elternschreiben und über den
Terminkalender, der auch bequem auf der Homepage unserer Schule eingesehen werden kann.
Verbindungslehrer
Die Klassensprecherversammlung wählt am Ende jedes Schuljahres zwei Verbindungslehrkräfte, die
im darauf folgenden Schuljahr als Vertrauenspersonen für alle SchülerInnen zur Verfügung stehen.
Die Verbindungslehrer arbeiten vor allem auch eng mit der SMV zusammen und begleiten dabei das
zweieinhalbtägige Klassensprecherseminar. → SMV
Verloren - Gefunden
Wertgegenstände wie Geldbörsen, Schmuck oder Handys werden im Sekretariat abgegeben und
können dort abgeholt werden. Kleidungsstücke finden sich im Kollegbau, EG, bei der Lernmittelfreien
Bücherei. → Diebstahl
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Versicherung
Zum gesetzlichen Versicherungsschutz finden Sie wichtige Hinweise bereits unter dem Stichwort
„Unfälle“!
Zu den Schülerfahrten (Schullandheim, Schul-/Studienfahrten, Exkursionen, Wanderungen,
Schulskikurs) hier noch folgende Ergänzungen:
Die SchülerInnen sind bei diesen Schülerfahrten im Rahmen der gesetzlichen
Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Bei Fahrten ins Ausland ist zu
beachten, dass Erziehungsberechtigte bei den gesetzlichen Krankenkassen eine
Anspruchsbescheinigung für die Inanspruchnahme von Leistungen der deutschen gesetzlichen
Krankenversicherungen im Ausland beantragen und ihrer Tochter/ihrem Sohn mitgeben. Privat
versicherte Familien sollten sich vor der Auslandsfahrt nach dem Versicherungsumfang erkundigen.
Der Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung (durch die Schule) wird vom Kultusministerium
ebenso empfohlen wie eine Auslandskrankenversicherung (durch die Erziehungsberechtigten). Die
Kosten für diese beiden Maßnahmen müssen von den Eltern getragen werden.
Vertretungsplan
Alle Informationen rund um den Unterricht finden die SchülerInnen auf den elektronischen
Vertretungsplänen im Kollegbau und im Seminarbau. → Unterrichtsausfall
Eine Online-Version gibt es an unserer Schule aus verschiedenen Gründen nicht.
Vertretungsstunden → Unterrichtsausfall
Verweis → Ordnungsmaßnahmen/Erziehungsmaßnahmen
Vorrücken auf Probe
SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 mit 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht
erreicht haben, können nach einer entsprechenden Entscheidung der Lehrerkonferenz (auf Grundlage
einer Empfehlung der Klassenkonferenz) auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller
erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr die Jahrgangsstufe
schaffen. Für SchülerInnen der Jahrgangsstufe 10 gibt es diese Möglichkeit nur unter bestimmten
Bedingungen. Wird das Vorrücken auf Probe gestattet, gibt es einen entsprechenden
Zeugnisvermerk. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember; sie kann von der Lehrerkonferenz in
besonderen Fällen um höchstens zwei Monate verlängert werden. Die Lehrerkonferenz entscheidet
auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz, ob die Schülerin/der Schüler die
Probezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird (§ 63 GSO).
Vorrückungsfächer → Kernfächer, → Nachprüfung
Das sind alle Fächer außer Sport. Sonderfall Musik: Im Sprachlichen Gymnasium ist Musik ein
Vorrückungsfach in den Jahrgangsstufen 7 mit 10, im Musischen Gymnasium dagegen – weil
Kernfach - in allen Jahrgangsstufen. (→ Kernfächer)
W
Wahlpflichtfächer
Ein Wahlpflichtfach ist ein reguläres Unterrichts-Fach, das eine Schülerin/ein Schüler im Rahmen der
Zweigwahl wählt. Im sprachlichen Gymnasium sind also Französisch und Spanisch Wahlpflichtfächer,
im musischen Gymnasium ist das Wahlpflichtfach Musik (Jahrgangsstufen 8 mit 10). → Zweige am
Kumax
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Wahlunterricht/Kontierung von Wahlunterrichts- und zusätzlichen Intensivierungsstunden
Der Wahlunterricht ist ein Zusatzangebot der Schule, das über den regulären Pflichtunterricht hinaus
am Nachmittag gewählt werden kann. Beispiele hierfür sind: Chor, Orchester, Bigband, Schach,
Wettbewerbe, Theater, Schülerzeitung, Fußball, Tennis/Rückschlagspiele, Klettern uvm.
Zu Beginn des Schuljahres melden sich die SchülerInnen an und belegen das gewählte Fach/die
gewählten Fächer verbindlich. Nur die Schulleitung kann in begründeten Fällen ein Ausscheiden
genehmigen!
Kontierung von Wahlunterrichts- und zusätzlichen Intensivierungsstunden:
Alle SchülerInnen in Bayern müssen bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 zusätzliche 5
Wochenstunden Intensivierung (also zusätzliche Intensivierung) und/oder Wahlunterricht belegen, um
einen Beschluss der Kultusminister-Konferenz zu erfüllen.
Beispiele: Geht eine Schülerin ein Schuljahr lang in den Chor, dann werden am Schuljahresende 2
Wochenstunden kontiert, d.h. die Schülerin kann diese 5 Wochenstunden allein mit zweieinhalb
Jahren Chorsingen ableisten.
Besucht ein Schüler über ein Halbjahr nachmittags eine zusätzliche Intensivierungsstunde im Fach
Latein, dann wird dies mit 0,5 Wochenstunden kontiert. Besucht derselbe Schüler obendrein noch ein
Jahr lang den Schach-Kurs, dann hat er am Jahresende 1,5 Stunden abgeleistet.
Die Kontierung erfolgt über die Schulverwaltung. Ihr Kind erhält regelmäßig eine Übersicht über den
aktuellen „Konto-Stand“. → Intensivierungsstunden
Wandertage und sonstige eintägige Veranstaltungen
Zweimal im Jahr findet ein Wandertag statt. Das Ziel suchen sich KlassenleiterInnen und SchülerInnen
gemeinsam aus. Die Teilnahme an diesen eintägigen Veranstaltungen ist Pflicht.
Z
Zeugnis
Die Jahrgangsstufen 5 mit 8 erhalten statt des Zwischenzeugnisses zwei Notenbilder (Dezember und
April), in den Jahrgangsstufen 9 und 10 gibt es ein Zwischenzeugnis.
Für die Jahrgangsstufen 5 mit 10 gibt es das Jahreszeugnis.
Die SchülerInnen der Q11 und Q12 erhalten Halbjahreszeugnisse, am Schluss das Abiturzeugnis.
Zweige am Kumax - Zweigwechsel
Die SchülerInnen am Kumax haben ab der 5. Klasse die Wahl zwischen dem Musischen Zweig (Musik
ist dabei Kernfach) und dem Sprachlichen Zweig.
Die Reinformen: Ein Schülerin/ein Schüler beginnt mit dem Sprachlichen Zweig und hat ihn bis zur
Jahrgangsstufe 10, d.h. sie/er erlernt eine dritte Fremdsprache.
Der Musische Zweig beginnt – wegen des Instrumentalunterrichts, der von Anfang an benotet wird ebenfalls mit Jahrgangsstufe 5 und geht bis einschließlich Jahrgangsstufe 10.
Mischformen/Zweigwechsel: Eine Schülerin/ein Schüler, die/der von der 5. Jahrgangsstufe ab im
Musischen Zweig ist, kann am Ende der 7. Jahrgangsstufe auch in den Sprachlichen Zweig wechseln,
d.h. sie/er wählt als dritte Fremdsprache Französisch oder Spanisch und ist dann in den
Jahrgangsstufen 8 mit 10 im Sprachlichen Zweig.
Es besteht aber auch andersherum für Sprachliche SchülerInnen die Möglichkeit, sich erst mit
Jahrgangsstufe 8 auf den Musischen Zweig festzulegen. Wichtige Voraussetzung: Eine Schülerin/ein
Schüler sollte privat schon vorher ein Instrument gespielt haben und dieses ungefähr auf dem Niveau
der Musischen MitschülerInnen beherrschen.
Wiederholen und Zweigwechsel und/oder Wechsel der Fremdsprachenfolge: Beim Wiederholen einer
Jahrgangsstufe kann gerade in der Unterstufe (und in der 8. Klasse) ein Zweigwechsel und/oder der
Wechsel der Fremdsprachenfolge günstig sein. Hierzu ist aber immer eine Beratung durch die
Schulleitung und durch die Fachbetreuer für Musik und die modernen Fremdsprachen anzuraten!
→ Fremdsprachenfolge, → Wahlpflichtfächer
Zwischenbericht → Notenbild
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