Drehleiter 30 m (DL 23-12, DLK 23-12) 4.1.3

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Drehleiter 30 m (DL 23-12, DLK 23-12) 4.1.3
Kommandoakten 1
4 Ausrüstung / Fahrzeuge
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Drehleiter 30 m (DL 23-12, DLK 23-12)
4.1.3
Vorschrift
Diese Vorschrift ist massgebend für den Bau und die Ausrüstung von Drehleitern.
Rechtliche Grundlage
Gestützt auf § 36 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (GS 861.1)
erlässt die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) folgende Vorschrift.
Zweck
Drehleitern werden insbesondere zur Rettung von Menschen aus Notlagen sowie zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung verwendet.
Ergänzende Bestimmung
Sofern die nachfolgenden Vorschriften nichts Abweichendes festlegen, gelten nachfolgende
Normen: EN1846-1 und 2 sowie EN1777 (Hubrettungsfahrzeuge).
Begriffe
Eine Drehleiter ist ein Hubrettungsfahrzeug. Sie besteht aus einem Fahrgestell mit Mannschaftskabine zur Aufnahme einer Besatzung von 2-3 Mann, einem Drehleiteraufbau und einer
feuerwehrtechnischen Beladung.
Die Leiterlänge in Metern ist die, bei maximalem Ausfahrzustand des Leitersatzes gemessene
Länge vom Leiterfuss (Unterleiter) bis zum Leiterkopf (Oberleiter).
Die Nennrettungshöhe ist die, ohne Belastung gemessene vertikale Höhe in Metern von einer
horizontalen Standfläche bis zur Bodenoberseite des Rettungskorbes.
Die Nennausladung ist das horizontale Mass in Metern, welches seitlich zur Fahrzeuglängsrichtung, ab Ausserkant der vollständig ausgefahrenen Abstützung, bis zur Vorderkante des mit
der Nennlast belasteten Rettungskorbes gemessen wird.
Die Nennlast ist die maximale Last, mit der ein Hubrettungsfahrzeug innerhalb der Grenzen des
entsprechenden Arbeitsbereichs der Hubeinrichtung, vertikal belastet werden darf. Sie setzt
sich aus Personen und Zusatzlasten zusammen. Fest eingebaute Ausrüstungsgegenstände
zählen nicht zur Nennlast.
Typenbezeichnungen
Drehleiter ohne Korb (DL) mit Nennrettungshöhe 23 m und Nennausladung 12 m, DL 23-12
(Leiterlänge 30 m).
Werden Drehleitern mit einem Korb ausgerüstet, wird die Bezeichnung mit einem K ergänzt
(DLK 23-12).
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Fahrgestell
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Kabine
Frontlenker mit Kippvorrichtung
Anzahl Sitzplätze
2 bis 3 (inkl. Fahrer)
Radstand
max. 4'500 mm
Länge über alles
max. 10'000 mm
Breite über alles
max. 2'500 mm
Fahrzeughöhe
max. 3'450 mm
Gesamtgewicht
14'000 - 18'000 kg
Nutzlast für Geräte
ca. 1'500 kg exkl. Halterungen
Anzahl Achsen
2
Hinterachsantrieb mit Differentialsperre, Allradantrieb erwünscht
Lenkung links, mit Lenkhilfe
Stabilisatoren zu Federung für Hinter-und Vorderachse
Federung ausgelegt für dauernde Belastung auf maximalem Gesamtgewicht
Zugmaul vorne am Stossbalken, ausgelegt für die Zugkraft des Fahrzeugs
2 Schäkel als Schleppvorrichtung hinten, ausgelegt für die Zugkraft des Fahrzeugs
Die allfällig im Heck untergebrachten, sicherheitsrelevanten Steuerungs- und Bedienelemente sind mit einer massiven Schlusstraverse gegen Beschädigungen durch Auf- bzw. Anfahren zu schützen.
Druckluftanschluss mit Rückschlagventil zur Aufladung der Bremsluftbehälter durch Fremdspeisung, Anschluss über den Lufttrockner
Bremsanlage mit Vierkreisschutzventil
automatische, lastabhängige Bremskraftregelung
Antiblockiersystem (ABS) und ASR
Bremsluftaufbereitung mit Lufttrockner
Bremsflüssigkeitsbehälter mit elektrischer Füllstandswarnung und Anzeige am Armaturenbrett in Führerkabine
Federspeicher Feststellbremse auf alle Räder wirkend
Fahrschulbremsventil auf Seite Beifahrer mit sep. Umschaltung für Normal- und Fahrschulbetrieb. Ausführung nach GVZ
1 Reserverad lose mitgeliefert
Treibstofftankinhalt mind. 200 l (nur 1 Behälter)
Batterieladegerät mit automatischer Regelung eingebaut in Fahrerkabine mit Steckdose
230V fahrerseitig
Fehlerstromschutzschalter-Steckdosen 230 V mit 4 Abgängen
Allfällige Anschlussteckdosen (400/230 V) sind zweckmässig anzuordnen. Diese Leitungen
sind in Schutzrohre zu verlegen. Im Fahrzeug montierte Stromverbraucher und
Installationen (400/230V) müssen den Vorschriften des Eidg. Starkstrominspektorates
(ESTI) entsprechen.
Motor
-
Dieselmotor EDC, Treibstoff-Filtervorwärmung erwünscht
Der Motor muss mind. die EURO 4 Abgasnormen erfüllen
Motorleistung mind. 14,7 DIN kW pro Tonne Gesamtgewicht (20 DIN PS/t)
Kühlung bei Standbetrieb für max. Leistung ausgelegt
Motorbremsanlage
elektronische Drehzahlverstellung und Motorstart-, -stopeinrichtung bei den Bedienungsständen
Drehzahlanzeige, Betriebsstundenzähler sowie die notwendigen Überwachungsanzeigen
Kraftübertragung
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Gut abgestuftes, automatisches 5-6 Stufen-Getriebe, Allison oder ZF mit elektronischer
Schaltung, halten der Fahrstufe und Rückschaltsperre bei zu hoher Motordrehzahl. Drucktastenschaltung mit Anzeige der Fahrstufen.
Variante: Gut abgestuftes 12- 16 Gang Schaltgetriebe mit automatischer Kupplung,
automati-scher Schaltung und anwählbarer Handschaltung.
Nebenantrieb lastschaltbar
Nebenantriebleistungen garantiert für die eingebauten Aggregate im Dauerbetrieb
Der Nebenantrieb darf nur auf der Position "Neutral" zugeschaltet werden können. Bei
eingeschaltetem Nebenantrieb muss die Getriebeschaltung auf der Position "Neutral"
zwangsweise gesperrt sein.
Verteilergetriebe mit Untersetzung erwünscht
Bei Allradantrieb muss dieser während der Fahrt, ohne Zugkraftunterbrechung zu- und wegschaltbar sein oder permanenter Allradantrieb.
Differentialsperren in Hinterachse. Bei Allradantrieb auch in Längsrichtung
Mehrzweckbereifung für Strasse und Gelände, 7-fach
Schneeketten verstärkt für mind. eine Achse, einfach (Schleuderketten sind nicht zulässig)
Elektrische Anlage
Fahrgestell
- 24 Volt
- Batterietrennschalter in der Kabine auf Fahrerseite montiert für die gesamte Aufbauelektrik
- 2 Batterien 12 V, mind. 185 Ah, auf Auszügen gelagert (oder sehr gut zugänglich)
Wartungsfreie Batterien sind nicht zulässig.
- Alternator, mind. 100 A, 28 V
- alle Fahrzeugsicherungen mit Sicherungsautomaten statt Schmelzsicherungen
- Radio mit RDS und CD bzw. Tonband
- nahentstört für Funkanlage
- Restwegfahrtschreiber, MOBA RAG 2000+, sehr gut zugänglich, Installation und Anschluss
gemäss Schema GVZ
- Beleuchtung nach SVG bzw. VTS
- Scheinwerfer, Abblendung und Nebelscheinwerfer Halogen
- 2 Rückfahrscheinwerfer
- 2 Nebelschlussleuchten
Aufbau
- 2 blaue, elektronische Blitzleuchten vorne links und rechts auf Fahrerkabine, Leitersatz oder
Leiterauflagejoch
1 blaue, elektronische Blitzleuchte im Heck
- 2 Doppel-Blinkleuchten gelb, mit Warnblinkanlage kombiniert, vorne auf Fahrerkabine oder
Leiterauflagejoch (Die Fahrzeugwarnblinkanlage bleibt original)
- 2 blaue, rechteckige, elektronische Front-Blitzleuchten vorne links und rechts, Montagehöhe
ca. 800-1400 mm. Elektroinstallation mit separatem Sicherungsautomat und beleuchtetem
Stufenschalter. 1. Stufe = Blitzleuchten, 2. Stufe = Blitzleuchten und Frontblitzleuchten.
Die Frontblitzleuchten dürfen nicht über den Stossbalken hinausragen. (Typ nach Absprache
mit der GVZ)
- 2 zusätzliche Rückfahrscheinwerfer Halogen im Heck, Schaltung über Rückwärtsfahrstufe
- 1 Arbeitsscheinwerfer bei jeder Stütze der Abstützung, Schaltung über den NA und die
Rück-wärtsfahrstufe
- 400/230 V Verbindungskabel, steckbar ab 10 kVA Generator, zur Speisung der beiden
Steckdosen Typ 15 im Rettungskorb (links und rechts je 1 Stück)
Alle elektrischen Zusatzinstallationen bzw. Ausrüstungen sind über einen separaten
Anschlusskasten mit entsprechenden Sicherungsautomaten zu führen. Die Leuchten
müssen von der GVZ zugelassen sein. Die Leuchten sind gemäss den Vorschriften des
kantonalen Strassenverkehrsamtes anzuschliessen. Der Betriebsausfall jeder Blitzleuchte ist
am Armaturenbrett einzeln anzuzeigen. Jede Blitzleuchte ist einzeln abzusichern.
- Cis-Gis-Alarmanlage für Dauerton- und Intervall-Betrieb mit separatem Schalter
- Diese Anlage ist so zu montieren, dass der Lärm in der Kabine nicht wesentlich erhöht wird.
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2 Arbeitsscheinwerfer Halogen, 24 V, mind. 70 W an Unterleiter, verstellbar
1 Arbeitsscheinwerfer Halogen, 24 V, mind. 70 W mit sep. Schalter, montiert auf Fahrerkabine zur Beleuchtung des Podiums, Kontrollleuchte am Armaturenbrett
Einbau der mobilen Funkanlage
Gesamte elektrische Anlage nahentstört für Sprechfunkanlage
Anordnung der Blitz- und Blinkleuchten gemäss nachstehender Abbildung:
blau
blau
-
gelb
gelb
Für die elektrischen Installationen sind die anerkannten Regeln der Technik gemäss den
Vorschriften des ESTI verbindlich anzuwenden.
Fahrer- und Mannschaftskabine
-
Einzelschwebesitz für Fahrer, verstellbar
Festhaltemöglichkeiten für Beifahrer
Automatik-Sicherheitsgurten für Fahrer und Beifahrer
Airbag für Fahrer und Beifahrer
beide Aussenrückspiegel elektrisch verstellbar, elektrisch heizbar
1 Rampenspiegel rechts mit Heizung
1 Frontspiegel mit Heizung, welcher die rechte Vorderkante des Fahrzeuges sichtbar macht.
Frontscheibe mit wirkungsvoller Defrosteranlage und/oder elektrischer Scheibenheizung
Sonnenblenden für Fahrer und Beifahrer
Restwegfahrtschreiber, MOBA RAG 2000+, sehr gut zugänglich
Installation und Anschluss gemäss Schema GVZ.
1 Kartenleselampe mit Schwanenhals auf der Seite Beifahrer (A-Säule)
ausreichende Kabinenbeleuchtung mit Türkontaktschalter und manueller Einschaltung
Kabine wirkungsvoll gegen Motor- und Aussenlärm isoliert
Kabinenboden wirkungsvoll gegen Motorabwärme isoliert
wirkungsvolle Kabinenheizung und Kabinenlüftung mit Stufenschaltern bzw. Klimaautomatik
Kabineninnenverkleidung (Oberteil) in solider, leicht zu reinigender Ausführung und in
hellem Farbton
Drehleiteraufbau
Plattform
- Gerippe aus Stahl geschweisst, Oberseite begehbar und mit ALU-Warzenblech vollständig
abgedeckt, über beleuchtete Trittstufen links und rechts begehbar, Haltegriffe
- Zur Unterbringung des gesamten Materials (gemäss materielle Ausrüstung) sind Geräteräume ein- bzw. aufzubauen.
- Geräteräume wasser- und staubdicht verschlossen mit ALU-Rolläden
- allfällig seitlich angebrachte Griffe sind zu versenken
- selbsttätige Endfeststeller bei den Rolladen, Klappen
- zweckmässige, sehr gute Innenraumbeleuchtung für alle Geräteräume
- Kontaktschalter für alle Rolladen, Klappen und Türen mit Kontrolllampen in der Fahrerkabine
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Geräteraumeinteilungen und Geräteraumböden aus Aluminiumblech oder rostfreiem Stahl
V2A
zweckmässige Geräterumunterteilungen und zuverlässige Halterungen aus heisswasserbeständigem Material
massive Tablare in der Höhe verstellbar
über den Geräteraumöffnungen sind Regenleisten zu montieren
Bodenfreiheit
hinterer Überhangwinkel (c):
vorderer Überhangwinkel (b):
Rampenwinkel
(a):
mind. 250 mm
mind. 12°
mind. 23° über Zubehör gemessen
mind. 18° über Zubehör gemessen
b
c
a
Abstützung
- vollhydraulische, doppelwirkende Bodenstützen mit hydraulischen Sperrblöcken ausgerüstet
- Bedienung der Bodenstützen im Heck, je 1 links und rechts
- Sofern die unterschiedlichen Abstützbreiten den Benützungsbereich beeinflussen, muss die
Reduktion des Benützungsbereiches automatisch eingestellt werden.
- Die Leiter muss individuell abgestützt werden können.
- Freigabe des Leiterbetriebes erst nach vollständig ausgefahrener Abstützung
- Federblockierung an der Hinterachse zur Erhöhung der Standsicherheit
Die Abstützung zwischen Fahrzeugrahmen und Standfläche muss:
- den schädlichen Einfluss der Bereifung unwirksam machen
- die Belastungen auf die Standfläche übertragen können
- Vertiefungen der Standfläche bis mindestens 50 mm noch ohne Unterlagbretter ausgleichen
können; Bodenteller müssen mindestens 15° gegen die Waagrechte in allen Richtungen
schwenkbar sein.
- Erhöhungen in der Standfläche bis 150 mm ohne Einschränkungen der Standsicherheit zulassen; die Stellung der Drehleiter darf hierdurch nicht beeinflusst werden.
- So ausgelegt sein, dass eine unbeabsichtigte Bewegung verhindert wird, z.B. bei mechanischem Triebwerk durch selbsthemmende Getriebe, bei hydraulischem Triebwerk durch
selbsttätig wirkende Sperrventile im Zu- und Rücklauf, wobei letztere unmittelbar an der
gefährdetsten Zylinderseite anzubringen sind.
- Eine elektrisch leitende Verbindung zwischen Leiterturm und Standfläche herstellen.
Unterlagbretter sind in die Forderung eingeschlossen.
- Über die Fahrzeugumrisse hinausragende Abstützungen müssen einen weissroten Warnanstrich und gelbe Warnblinkleuchten an den äusseren Enden haben. Die Betätigungseinrichtungen für das Abstützsystem sind im Heck der Drehleiter so anzubringen, dass seitenweise Sichtverbindung zu den Abstützungen besteht.
Leiterturm
- Der Leiterturm muss maschinell endlos nach rechts oder links gedreht und auch bei allen
Aufrichtwinkeln aus- und eingefahren werden können. Das Fahrerhaus, inkl. geöffneten
Kabinentüren, ist mit Anfahrsicherungen zu schützen.
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Bei eingeschaltetem Handbetrieb darf durch maschinellen Betrieb keine Gefährdung entstehen. Totmannschalter müssen als Fuss-Schalter ausgebildet sein.
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Kommandoakten 1
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Der Hauptsteuerstand (H) muss gegenüber dem Korbsteuerstand (K) vorrangig geschaltet
sein. Durch Übernahme der Steuerung von H nach K oder von K nach H wird die Leiter
kurzzeitig stillgesetzt.
Damit im Notfall beim Steuern der Leiter vom Hauptsteuerstand aus die Korbbesatzung jede
Bewegung abschalten kann, muss im Rettungskorb ein entsprechender roter Notschalter
vorhanden sein. Der Schalter selbst muss mit "Notstop" oder einem Symbol gekennzeichnet
sein. Alle übrigen Bedienungseinrichtungen im Rettungskorb (Schalter) dürfen nicht rot sein.
Bei betätigtem Notstop-Schalter muss das Rückführen des Leitersatzes (Einfahren) vom
Hauptsteuerstand aus ermöglicht werden. Auch nach Betätigung des Notstop-Schalters darf
jede Bewegung nur wieder von der Nullstellung aus eingeleitet werden.
Leiterantrieb
- Innerhalb der zulässigen Grenzen müssen alle Bewegungen - soweit sie nicht gegenläufig
sind - maschinell ausgeführt werden können.
Steuerstände und Betriebsüberwachung
- Die Drehleiter muss mit einem gut erreichbaren Hauptsteuerstand am Drehturm ausgerüstet
sein. Ein zweiter Steuerstand muss im Korbvorhanden sein. Der Hauptsteuerstand muss
gegenüber dem Korbsteuerstand vorrangig geschaltet sein. Eine Fernbedienung ist
zulässig.
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Vom Hauptsteuerstand aus muss der Leitersatz sowie alle Betriebsüberwachungseinrichtungen in jeder Stellung überblickt werden können.
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Steuerstände müssen so angeordnet und gestaltet sein, dass die Bedienungsperson
- die Steuerorgane behinderungsfrei betätigen kann
- nicht durch die Bewegungen des Leiterturms gefährdet wird
- nicht der Absturzgefahr ausgesetzt ist
-
An den Steuerständen sind Einrichtungen vorzusehen, die das Stillsetzen der Kraftquelle
oder ihr Trennen vom Antrieb des Leiterturms gestatten und das Anlassen des Motors nur
bei ausgeschaltetem (gesperrtem) Fahrgetriebe ermöglichen, sobald der Leiterturm aus der
Fahrstellung bewegt worden ist.
-
Die Bedienungseinrichtungen an den Steuerständen sind so zu schalten, dass:
- alle Bewegungen nach dem Loslassen des Totmannschalters stillstehen und nach dem
Stillstand der Kraftquelle oder der Bewegungen des Leiterturms alle Bewegungen jeweils
nur von der Nullstellung aus angefahren werden können.
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wenn es sich um elektrische Einrichtungen handelt, diese auch während des Betriebes
staub- und spritzwassergeschützt (Schutzart IP 54) sind; wenn die Einzelelemente diese
Schutzart nicht aufweisen oder belüftet werden müssen, muss die Schutzart durch die Art
des Einbaus erreicht werden.
- Steuerungseinrichtungen und Wechselsprechanlagen müssen die Schutzart IP 54
aufweisen
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Die Elektroinstallationen des Leiterturms müssen folgende Schutzarten aufweisen:
- Kleinspannungen bis 48 V Schutzart IP 33
- Niederspannungen Schutzart IP 44
- Steuerungseinrichtungen und Wechselsprechanlagen Schutzart IP 54
-
Wenn die Einzelelemente diese Schutzart nicht aufweisen oder belüftet werden müssen,
muss die Schutzart durch die Art des Einbaus erreicht werden.
4.1 Feuerwehrfahrzeuge
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Kommandoakten 1
4 Ausrüstung / Fahrzeuge
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Elektrische Leitungen vom Korb zum Hauptsteuerstand müssen im Bereich des Korbes und
des oberen Teiles des Auslegers gegen Wärmestrahlung bis 70° beständig oder besonders
geschützt sein.
- Kabel für Spannungen über 48 V müssen mindestens SEV-Normen entsprechen.
- Zur Überwachung des Betriebs des Leiterturms sind folgende Einrichtungen anzubringen,
die
weitgehend zusammengefasst vom Hauptsteuerstand aus sichtbar sein müssen:
- Anzeigeleuchte weiss, zur Anzeige der Sprossenüberdeckung
- Warnleuchte gelb, zur Anzeige der Freistandsgrenze
- Warnleuchte rot, zur Anzeige der Überlastgrenze und/oder der Benutzungsgrenze
- Schild mit den Angaben für Ausladung, Rettungshöhe, zulässige Belastung
- Anzeige für die Betriebsbereitschaft des Leiterturms nach erfolgter Abstützung
- Anzeige für Längs- und Querneigungswinkel des Leiterturms
-
Eine Kontrollmöglichkeit zur Überwachung der Längs- und Querneigungswinkel des Leiterturms im Sichtbereich des Fahrers im Fahrerhaus ist vorzusehen. Diese Kontrollmöglichkeit
muss auch von den Betätigungseinrichtungen für die Abstützungen aus leicht erkennbar
sein.
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Alle Bedienungs- und Betriebsüberwachungseinrichtungen müssen übersichtlich angeordnet
und soweit möglich blendfrei beleuchtbar sein.
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Sprechverbindung mit Lautsprecher und Mikrophon zwischen Korb- und Hauptsteuerstand.
Die Schaltung der Sprechverbindung ist so anzuordnen, dass das Mikrophon und der Lautsprecher im Korb sowie der Lautsprecher am Hauptsteuerstand bei Inbetriebnahme des
Leiterturms ständig eingeschaltet und nicht abschaltbar sind. Das Umschalten auf Gegensprecheinrichtung darf nur durch eine zurückfedernde Taste, z.B. am Mikrophon des Hauptsteuerstandes, möglich sein.
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Ein Betriebsstundenzähler ist für den Leiterbetrieb einzubauen.
Notbetrieb
- Bei Ausfall des maschinellen Antriebs der Drehleiter muss mit einer entsprechenden Einrichtung (Notbetrieb) der Leitersatz und die Abstützung sicher in die Fahrstellung zurückgeführt werden können. Bei Ausfall einer Sicherheitseinrichtung darf maschineller Notbetrieb
nur bei gleichzeitigem Ertönen eines akustischen Signals möglich sein. Es muss ein
Hinweis-schild angebracht sein, dass dieser Notbetrieb nur zum Zurückfahren des
Leiterturms und der Abstützung in die Fahrstellung verwendet werden darf.
Rettungskorb
- Der Rettungskorb (nachstehend Korb genannt) ist der Teil des Leiterturms, worin Personen
und Hilfsmaterial (Wasserwerfer etc.) befördert werden.
- Korb und dessen Führungseinrichtungen müssen den allgemeinen gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
- Bei einem Bedienungsfehler darf der Korb nicht unbeabsichtigt ausklinken.
Zusatzeinrichtungen im Korb
- 2 Steckdosen Ty 15 230 Volt
- 1 Steckdose CEE 380 Volt
- Vorrichtung für die Aufnahme eines Bahrentisches
- Vorrichtung zur Montage eines Wasserwerfers
- Nach Absprache mit der GVZ kann eine Videokamera mit Bildübertragung zum
Hauptbedien-ungsstand eingebaut werden.
Einrichtungen für den Betrieb des Leiterturms
- Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die:
- eine Inbetriebnahme des in Fahrstellung abgelegten Leiterturms solange verhindern, bis
die Federabstelleinrichtung und die Abstützung wirksam sind.
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verhindern, dass bei nicht in Fahrstellung abgelegtem Leiterturm die ausgefahrenen
Stützen der Abstützung eingelassen und eingefahren werden können
- den Federweg der Hinterachse ausschalten. Dabei muss die Federabstelleinrichtung
oder
die Federwegblockierung vor der Abstützung oder gleichzeitig mit ihr wirksam
werden.
-
Eine Geländeausgleichseinrichtung muss Neigungen in der Längs- und Querneigung der
Sprossenebene zur Standfläche bis 7° ausgleichen. Sofern hierfür eine automatische Geländeausgleichseinrichtung verwendet wird, muss diese bereits bei 1,5° (∼3%) Abweichung von
der Lotrechten und bei einem Aufrichtwinkel ≥ 40° selbsttätig ansprechen. Der Nachlauf darf
höchstens 1,5° (∼3%) betragen.
-
Für die Bewegungen Aufrichten / Neigen sowie Aus- und Einfahren, müssen zwei voneinander unabhängige Einrichtungen vorhanden sein, die - jeder für sich allein - den benutzungsbereiten und belasteten Leiterturm auch bei ausgeschaltetem Antrieb sicher in jeder
Stellung halten können.
-
Für die Drehbewegung sind - sofern bei belastetem Leiterturm Drehbewegungen auf
schräger Bahn möglich sind - alle Übertragungselemente mit 4-facher Sicherheit auszulegen. Von diesem Sicherheitsfaktor darf abgewichen werden, wenn die Halteelemente 2fach vorhanden sind.
-
Es müssen selbsttätige und weitgehend ruckfrei wirkende Endbegrenzungen der einzelnen
Bewegungsvorgänge - mit Ausnahme der Drehbewegung - für den Leiterturm vorgesehen
sein. Ebenfalls müssen selbsttätige Einrichtungen zur Abstellung der Bewegungen bei Erreichen der Freistandsgrenze, auch bei Längs- und Querneigung der Standfläche bis zu 7°
(∼12%) vorhanden sein.
-
Eine Einrichtung muss die angegebenen Bewegungen über die Freistandsgrenze ohne
Belastung mit Personen bis zur jeweiligen Benutzungsgrenze (mit oder ohne Korb) wieder
zulassen. In diesem Bereich muss eine gelbe Leuchte mit der Beschriftung "Belasten im
Freistand verboten" oder mit entsprechendem Bildzeichen aufleuchten und vom Hauptsteuerstand aus sichtbar sein.
-
maschinelles Zurückfahren von der Benutzungsgrenze muss möglich sein
-
Bei der im Betrieb gebotenen Vorsicht müssen Anstosssicherungen den Leiterturm vor
unzulässigen Beanspruchungen schützen.
-
Eine Lastmomentwarneinrichtung muss alle auf den Leiterturm im Freistand neben seinem
Eigengewicht wirkenden Beanspruchungen erfassen und im Gefahrenbereich optisch und
akustisch warnen.
-
Sicherheits- und Anzeigeeinrichtungen dürfen beim Betrieb des Leiterturms, auch durch
Abziehen des Schaltschlüssels, für die Elektrik oder durch andere Einrichtungen nicht
ausser Betrieb gesetzt werden können.
Leitersatz
- Die Leiterteile sind aus Metall nach dem jeweiligen Stand der Technik herzustellen.
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Die Umgurtung muss bis zum Leiterkopf der Oberleiter in voller Höhe durchlaufen. Die
lichte Weite zwischen der Umgurtung darf 450 mm nicht unterschreiten.
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Die Mindesthöhe der Umgurtung von Oberkante Sprosse bis Oberkante Obergurt beträgt
280 mm.
4.1 Feuerwehrfahrzeuge
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Kommandoakten 1
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Alle Leitersprossen müssen einen Schutz aufweisen, der gegen Kälte wirksam, witterungsbeständig, gleithemmend und griffig ist. Bei Bedarf muss sich der Schutz mit einfachen
Mitteln erneuern lassen.
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Die Sprossenüberdeckung der Leiterteile muss angezeigt werden, sofern sie nicht zwangsläufig bewirkt wird.
-
Drehleitern ohne Korb, deren Leiterlänge nicht stufenlos einstellbar ist, müssen am Leiterkopf eine Handausschubleiter mit Umgurtung haben. Die nutzbare Länge als Mindestwert
errechnet sich aus der Anzahl der Leiterteile mal Sprossenabstand.
-
Eine Aufstiegleiter ist zur Verwendung am Leiterfuss vorzusehen, um ein sicheres Ab- und
Besteigen des Leitersatzes bei allen Aufrichtewinkeln sicherzustellen. Das sichere Anstellen
der Aufstiegleiter muss von der Standfläche des Fahrzeuges aus bei allen Aufrichtwinkeln
möglich sein. Zur Lagerung des Leitersatzes in Fahrstellung ist eine Leiterauflage vorzusehen.
Die Leiterteile müssen in Fahrstellung gegen unbeabsichtigtes Ausfahren selbsttätig gesichchert sein.
-
-
Zum Einhängen von Halteleinen ist am Leiterkopf der Oberleiter an beiden Seiten je eine
Öse anzubringen.
-
Für die wiederkehrenden Prüfungen sind am Leitersatz oder anderweitig anzubringen:
- Anzeige für die positiven Aufrichtwinkel ≥10° und die zugehörige Seitenneigung mit Skalen für zulässige Leiterlänge, Ausladung, Rettungshöhe und Belastung (an der
Freistands-grenze bei einer Belastung mit Nennlast inkl. Korb)
- Anzeige der Leiterlänge
Nutzlasten
Die Nennlast beträgt für eine Drehleiter:
- ohne Korb mind. 90 kg (im Freistand)
- mit Korb mind. 180 kg (im Freistand)
-
Eine Brückenbelastbarkeit des Leitersatzes im aufgelegten Zustand des Leiterkopfes
(nicht Handausschubleiter) ist sicherzustellen. Hierbei muss über den gesamten Ausleger
gleichmässig verteilt:
- im Freistandsfeld bis zur Freistandsgrenze eine Belastung von mindestens 8 Mann (720
kg) und im Auflagefeld bis zur Benutzungsgrenze eine Belastung von mindestens 4 Mann
(360 kg) möglich sein.
- Das Auflagefeld muss - auch bei reduzierter Stützbreite - mindestens bis zu einer Ausladung von 15 m bei einer Rettungshöhe von 6 bis mind. 20 m reichen.
Freistandsfeld
Das Freistandsfeld ist der Bereich, innerhalb des Benutzungsfeldes, in dem der Leitersatz im
Freistand mit der für dieses Feld zulässigen Nutzlast belastet und bewegt werden kann, ohne
die Standsicherheit zu gefährden.
Freistandsgrenze
Die Freistandsgrenze ist die Grenze im Benutzungsfeld, bei welcher der Leitersatz im Freistand
mit der jeweils zulässigen Nutzlast belastet werden kann, ohne die Standsicherheit zu gefährden.
Auflagefeld
Das Auflagefeld ist der Bereich zwischen Freistands- und Benutzungsgrenze, in dem der Leitersatz nur noch bei aufgelegter Spitze belastet werden darf.
Benutzungsfeld
Das Benutzungsfeld ist der Bereich, in dem der Leitersatz bewegt werden kann, ohne die
Stand-sicherheit zu gefährden.
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Kommandoakten 1
4 Ausrüstung / Fahrzeuge
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Benutzungsgrenze
Die Benutzungsgrenze ist die jeweilige Grenze des Benutzungsfeldes.
Stützbreite
Die Stützbreite ist der Abstand zwischen den Aussenkanten zweier quer zum Fahrzeug gegenüberliegenden, abgelassenen Stützen auf waagrechter Standfläche.
Lackierung
-
Kabine und Fahrzeugaufbau lemon (z.B. Durocal A 21378/ Dold Wallisellen oder H-1431/
Graf Lack AG, Wetzikon)
Fahrgestell
Werkslackierung (dunkelrot, grau, schwarz)
Felgen
silber, inkl. Reserverad
Stossstange vorn
schwarz (bei Kunststoff Originalfarbe)
Schlusstraverse
schwarz bzw. feuerverzinkt
Schleppschäkel hinten schwarz bzw. feuerverzinkt
Leitersatz grau grundiert und lackiert
Gerippe und Geräteräume innen grundiert und in hellem Farbton lackiert
Alle Teile sind grundiert und lackiert in Zweikomponentenlack oder gleichwertige
Lackqualität, ausser:
- verzinkte Teile
- Leichtmetalle
- rostfreie Stahlteile und Bleche
- Kunststoffteile
- Elektrische Armaturen, Apparate und Kabel
- Gummiteile
Zusätzliche Kennzeichnung
-
An Fahrerkabine und Fahrzeugaufbau (soweit möglich) vorn, seitlich und hinten horizontal
mitten auf der lackierten Fläche ein ca. 300 mm breiter Streifen in hellroter Tagesleuchtfarbe RAL 3024. Dieser ist oben und unten begrenzt durch ein ca. 30 mm breites
weisses, retroreflektierendes Band.
Beschriftung
-
"Feuerwehr" weiss, retroreflektierend, vorne im hellroten Streifen
"Tel. 118" weiss, retroreflektierend, heckseitig, im hellroten Streifen
Beschriftung aller Tablare, Fächer und Behälter mit bedruckten Schildern
Reifendruck über dem entsprechenden Rad
Angabe der Fahrzeughöhe im Blickfeld des Fahrers
Allfällige Gemeindewappen und Funkrufnamen (Nummern) auf den Türen sind nicht subventionsberechtigt
-
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Prüfung mit Prüfbericht der gesamten Starkstrominstallation (Fahrzeug und gebäudeseitige
Anschlüsse) durch einen konzessionierten Starkstrominstallateur.
Prüfbericht der "Statischen und dynamischen Leiterprüfung" des Lieferanten
Für den Fahrtenschreiber ist durch den Lieferanten ein Prüfbericht zu erstellen.
Feuerwehrtechnische Abnahme durch einen von der GVZ bestimmten Experten
Abnahme
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Einschulung
2006/01
4.1 Feuerwehrfahrzeuge
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Kommandoakten 1
4 Ausrüstung / Fahrzeuge
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Einschulung des Bedienungs- und Unterhalspersonal durch den Lieferanten
Technische Unterlagen
Durch den Aufbauhersteller sind zu liefern (je 2-fach):
- Bedienungsanleitungen
- Technischer Beschrieb
- Wartungsvorschriften
- Prüfbericht der Leiterprüfung des Herstellers
- Prüfbericht von konzessioniertem Starkstrominstallateur
Durch den Fahrgestellhersteller sind zu liefern (1-fach):
- Bedienungsanleitung
- Technischer Beschrieb
- Prüfbericht Restwegfahrtenschreiber
Beim Lieferanten müssen vorhanden sein:
- -Elektrische Schaltschemas für Aufbau und Fahrgestell
Garantieleistung
Hohlraum- und Unterbodenschutz mit mind. 5 Jahren Garantie.
Unter Berücksichtigung der von der Lieferfirmavorgeschriebenen Nachbehandlung muss das
Fahrzeug insgesamt 25 Jahre gegen Durchrostung geschützt sein.
15 Jahre Liefergarantie durch den Hersteller auf alle Ersatzteile (ab Lager)
Mindestens 2 Jahre durch den Hersteller bzw. durch die Generalvertretung vom Datum der Abnahme an gerechnet:
- auf Fahrgestell, Aggregate und Aufbau inkl. Hohlraumprofile
- Reparatur oder Teilersatz muss möglich sein
- Wenn die Garantie-Reparatur länger als 2 Tage dauert, hat der Lieferant für die Kosten des
Ersatzfahrzeuges aufzukommen.
Fahrzeugänderung
Nur mit schriftlicher Zusage des Herstellers und in Absprache mit der GVZ
Materielle Ausrüstung
Für die nachstehend aufgeführte Ausrüstung müssen robuste, unfallsichere Halterungen
montiert werden. Sie müssen für einen raschen Einsatz, sinnvoll angebracht und einfach in der
Handhabung sein. Alle Gerätschaften sind in betriebsbereitem Zustand einzubauen bzw. zu
haltern.
Funkausrüstung
- 1 mobile Funkausrüstung
- 1 Handfunkgerät mit Ladestation
- 1 Kopfhörergarnitur zu Handfunkgerät
2006/01
4.1 Feuerwehrfahrzeuge
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Kommandoakten 1
4 Ausrüstung / Fahrzeuge
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Rettungsmaterial
- 1 Autoapotheke IVF-Nr. 80215
- 4 Rettungsseile, 40 m lang, mit Karabiner
- 2 Rettungsgurten, Grösse 1 und 2
- 2 Hilfsstricke mit Karabiner
- 2 Rettungsdecken orange 160 x 230 cm
- 2 Feuerwehrbrechäxte
- 2 Rettungsgeschirr mit Absturzsicherung
- 3 Atemschutzgeräte kompl. inkl. Reserveflaschen (aus bestehendem Ausrüstungsbestand)
- 2 Selbstrettungsgeräte kompl.
Löschmaterial
- 100 m Druckschlauch ø 42 mm/Storz 55, Schlauchlänge 20 m, einzeln gerollt
- 100 m Transportschlauch ø 75 mm/Storz 75, einzel gerollt
- 35 m Transportschlauch ø 75 mm/Storz 75, einzel gerollt
- 1 Teilstück Storz 75/3 x 55, abstellbar, mit Schiebern (keine Kugelhahn)
- 2 Übergangsstücke, Storz 75/55
- 2 Schlauchschloss-Schlüssel Storz 75/55
- 1 Oberflur-Hydrantenschlüssel
- 2 Hohlstrahlrohre mit Turbine 60-230 l/min
- 2 Bogenstandrohre einarmig (für Gemeinden mit Unterfurhydranten und Stützpunkte)
- 2 Uebergangsstücke GN/KN
- 1 Unterflurhydrantenschlüssel
Beleuchtung und Signalisation
- 1 Stromerzeuger (Generator), mind. 10 kVA, 4-Takt-Antriebsmotor, mind. 2 Steckdosen Typ
15, 400/230 Volt, 10 A, 5-polig und 1 Steckdose Typ CEE, 400 Volt, 16 A, 5-polig
- 2 Flutlichtscheinwerfer, 1000 W, passend zu Korbhalterung
- 4 Handscheinwerfer, Ex geschützt, mit Ladestation auf Fahrzeug montiert
- 1 Megaphon
- 2 Sicherheitswesten
- 2 Faltsignale 90 cm, vollreflektierend
- 2 Elektronenblitz-Warnleuchten, doppelseitig
- 2 Leuchtstäbe, Leuchtkegel gelb
- 6 Leitkegel, 50 cm
Nachfolgend aufgeführte Ausrüstung zählt zum Lieferumfang des Drehleiterlieferanten:
- 1 Krankentrage-Halterung zu Korb
- 1 Tragbahre "Berger" passen zu Krankentrage-Halterung
- 1 Wasserwerfer passend zu Korbhalterung
- 4 Unterlagbretter für Bodenstützen (elektrisch leitend), Masse mind. 340 x 340 x 70 mm
- 2 Radkeile gelb lackiert(Fahrzeugsicherung)
- 2 Sturmleinen
- 1 Aufstiegleiter
- 1 Transportschlauch 35 m mit beidseitig Storz 75
- 1 Entleerungsventil mit beidseitig Storz 75 Kupplungen mit Drehsicherungen
- 1 Teilstück Storz 75/2x55, abstellbar mit Schiebern (keine Kugelhanen) inkl. Halteplatte für
Korbmontage
Magazin
- 1 Reserverad
- 1 Paar Schneeketten
Zürich, Januar 2006
Gebäudeversicherung
Kanton Zürich
Kantonale Feuerwehr
2006/01
4.1 Feuerwehrfahrzeuge
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Kommandoakten 1
4 Ausrüstung / Fahrzeuge
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K. Steiner
2006/01
4.1 Feuerwehrfahrzeuge
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