Verbraucherschutzbericht 2009

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Verbraucherschutzbericht 2009
Niedersachsen 2009
Niedersächsisches Landesamt
für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Niedersächsischer
Städtetag
Fachbericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz
www.laves.niedersachsen.de
Fachbericht zum gesundheitlichen
Verbraucherschutz 2009
Im Agrarland Niedersachsen wird dem gesundheitlichen Verbraucherschutz größte Bedeutung beigemessen. Mit seinen acht Untersuchungsinstituten und fünf Fachabteilungen bildet das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
die zentrale Behörde für alle Themen des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes in
Niedersachsen. Die mehr als 800 Mitarbeiter des LAVES sorgen mit herausragender fachlicher Kompetenz für sichere Lebensmittel und gesunde Nutztiere. Die Überwachungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover sorgen für effektive Überwachung in den Betrieben direkt vor Ort. Das LAVES und die
kommunalen Verbraucherschutzämter arbeiten
Hand in Hand und tragen so wesentlich zur Sicherheit der Konsumenten bei. Der vorliegende
Bericht schildert Tätigkeiten und Untersuchungsergebnisse des LAVES sowie die Überwachungsleistungen der Kommunen im Jahr 2009. Er informiert vor
allem das Fachpublikum, aber auch interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher detailliert und sachlich über aktuelle Herausforderungen und Hintergründe. Das LAVES und die
kommunalen Verbraucherschutzämter möchten mit dem Fachbericht eine umfassende Informationsquelle zum Thema Lebensmittelsicherheit zur Verfügung stellen und Orientierung bieten in Fragen rund um
Fachbericht zum gesundheitlichen
Verbraucherschutz 2009
Niedersächsisches Landesamt
für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Niedersächsischer
Städtetag
Inhaltsverzeichnis
1. Struktur
12
1.1 Einführung
12
1.2 Niedersachsen – Agrarland Nr. 1 in Deutschland
13
1.3 Das LAVES: zentrale wissenschaftliche Behörde für
gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen
15
1.4 LAVES unterstützt junge EU-Staaten und Beitrittskandidaten
durch Entwicklungskooperationen
22
1.5 Kommunale Überwachungsbehörden sorgen für verlässlichen
gesundheitlichen Verbraucherschutz vor Ort
2. Ausgewählte Ergebnisse aus Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2.1 Lebensmittel
2
23
25
25
Mehr Transparenz bei Fleischerzeugnissen durch Stufenkontrollen
25
Keine Beanstandungen bei Polyphosphat-Zusatz in Shrimps,
Prawns und Garnelen nötig
27
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Miesmuscheln aus Niedersachsen: Überwachung der Hygiene
beginnt schon im Meer
29
Echter Käse oder Imitat? Zahlreiche Untersuchungen im Jahr 2009
31
Schnelle Reaktion der amtlichen Kontrolle nach Funden von
gentechnisch verändertem Leinsamen
35
Nahrungsergänzungsmittel unter der Lupe
37
Umstrittene Würze: Geschmacksverstärker in Fertiggerichten
und zubereiteten Speisen
42
Apfelsaft – Deutschlands beliebtester Fruchtsaft wird gut überwacht
47
Lebenselixier, Jungbrunnen, Magenlikör – Bei Spirituosen aus
Apotheken ist der Name nicht immer Programm
50
LAVES lässt mehr als 600 Lebensmittelbetriebe nach neuem EU-Recht zu
52
2.2 Bedarfsgegenstände und Kosmetika
53
Babyschnuller auf Bisphenol A untersucht: Kein Anlass zu
gesundheitlichen Bedenken
53
Dimethylfumarat in Trockenpäckchen ruft Verbraucherschützer auf den Plan
55
Bioboom bei Kosmetika – LAVES prüft Produkte
57
Dauerwellenprodukte müssen selten beanstandet werden
60
3
2.3 Futtermittel
Futtermittelkontrolle und -untersuchung besitzen zentrale Bedeutung
für gesundheitlichen Verbraucherschutz
62
Im Blickpunkt: Übergang pharmakologisch wirksamer Substanzen
von Futtermitteln in Lebensmittel
66
Tränkwasser für Nutztiere muss Vorschriften der Futtermittelhygiene genügen
67
2.4 Tiergesundheit
69
Erfolgreiche Bekämpfung der Geflügelgrippe im Landkreis Cloppenburg
69
Ausbruch von Q-Fieber nach Geburtshilfe bei einer Ziege
71
MRSA und andere resistente Keime – Nachweise in Tierhaltungen und
Risiko der Übertragung
73
Resistenz von Wanderratten gegenüber Bekämpfungsmitteln
76
2.5 Tierschutz
4
62
78
Haltung von Legehennen in Käfigbatterien 2009 beendet
78
Neue tierschutzrechtliche Vorgaben für die Haltung von Masthühnern
80
Einhaltung von Tierschutz bei Tierversuchen wird amtlich überprüft
82
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
3. Untersuchungsergebnisse und
Tätigkeiten des LAVES
3.1 Amtliche Futtermittelüberwachung
84
84
Zulassungen von im Futtermittelbereich tätigen Unternehmen
84
Verarbeitung von Fischmehl
85
Inspektionen, Buchprüfungen und Orte der Kontrolle
85
Proben und Analysen
86
Analytik im Futtermittelinstitut Stade
88
3.2 Marktüberwachung
94
Eier
94
Geflügel
95
Bruteier
95
Obst, Gemüse und Kartoffeln
95
Vieh und Fleisch
96
Medienüberwachung
97
3.3 Tiergesundheit
98
TSE
98
Anzeigepflichtige Tierseuchen
99
5
Meldepflichtige Tierseuchen
100
Sonstige Tierkrankheiten
101
Pathomorphologische Untersuchungen auf Krankheits- oder Todesursachen
109
Fischkrankheiten
109
Bienenkrankheiten
112
Wildtieruntersuchungen
113
Wildtierprojekte
114
Zulassung und Überwachung der Betriebe zur Beseitigung von
tierischen Nebenprodukten
114
Genehmigung für Ausstellungen im Bereich Tierseuchenerreger-VO
sowie EU-Zulassungen für die Besamungsstationen
115
TRACES: System der EU zur Kontrolle des Handels mit Tieren
und tierischen Erzeugnissen
116
3.4 Zoonosen
Salmonellenmonitoring
117
Resistenzmonitoring
118
3.5 Tierschutz
6
117
122
Tierschutzrelevante Beratung
122
Tierversuche – Anzahl der Verwaltungsverfahren
122
Sektionen mit tierschutzrelevantem Hintergrund
123
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
3.6 Hygieneuntersuchungen bei der Fleisch- und Geflügelgewinnung
sowie in Fischereiverarbeitungsbetrieben
123
Hygieneuntersuchungen: Fleisch- und Geflügelgewinnung
123
Hygieneuntersuchungen in Fischereierzeugnisbetrieben anhand von Tupferproben
125
3.7 Hygieneuntersuchungen bei Milch und Milchprodukten,
Ei und Eiprodukten
126
3.8 Bakteriologische Fleischuntersuchung
127
3.9 Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit
128
3.10 Binnenfischerei
129
Beratung, Genehmigungen, Förderungen, Lehrgänge, Untersuchungen
129
Fischereiliche Untersuchungen an Oberweser und Werra
130
Gemeldete Fischsterben in Niedersachsens Binnengewässern
130
3.11 Tierarzneimittelüberwachung
131
7
3.12 EU-Grenzkontrollstellen
131
3.13 Auswertung des EU-Schnellwarnsystems
132
3.14 EU-Zulassungen von Betrieben, sonstige Genehmigungen
und amtliche Anerkennungen
3.15 Überwachungsprogramme
134
Rückstandsuntersuchungen
134
Seehundmonitoring
136
Tiergesundheit Meeressäuger
137
3.16 Lebensmittel
8
133
137
Milch und Milcherzeugnisse
137
Eier und Eiprodukte
141
Fleisch und Fleischerzeugnisse
141
Wurstwaren
144
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
146
Öle, Fette
149
Suppen, Soßen, Mayonnaise
151
Feinkostsalate, vorgefertigte Salatmischungen
153
Getreide und Getreideerzeugnisse einschließlich Brot und Backwaren
154
Teigwaren
158
Pflanzenschutzmittel in frischem Obst, Gemüse und Kartoffeln
159
Obsterzeugnisse, Honig, Konfitüren, süße Brotaufstriche
160
Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse
165
Nüsse, Ölsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse
169
Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Getränkepulver
171
Wein und Erzeugnisse aus Wein einschließlich weinähnlicher Getränke
173
Bier, bierähnliche Getränke einschließlich Diätbier
176
Spirituosen und alkoholhaltige Getränke
177
Speiseeis, Speiseeishalberzeugnisse
178
Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen
180
Süßwaren, Kaugummi und Zucker
181
Kakao, Schokolade und Erzeugnisse
182
Kaffee, Kaffee-Ersatzstoffe, Kaffeezusätze, Tee
183
Säuglings- und Kleinkindernahrung
185
9
Diätetische Lebensmittel, Sportlernahrung und Nahrungsergänzungsmittel
187
Fertiggerichte, zubereitete Speisen
188
Gewürze und Würzmittel
190
Essenzen, Aromastoffe
192
Zusatzstoffe und Hilfsmittel aus Zusatzstoffen
193
Mineralwasser, Tafelwasser
193
3.17 Schwerpunktuntersuchungen bei Lebensmitteln
10
194
Mikrobiologischer Status von Lebensmitteln
194
Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen
201
Tierartennachweis und Fremdeiweißbestimmung in Lebensmitteln
203
Mykotoxine
205
Nitrat
208
Kontaminanten und unerwünschte Stoffe
209
Schwermetalle
212
Behandlung mit ionisierenden Strahlen
213
Dioxine und dioxinähnliche PCB
213
Umweltradioaktivität
215
Authentizitätsanalyse
217
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
3.18 Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel
218
Bedarfsgegenstände
218
Kosmetische Mittel
220
3.19 Betriebskontrollen
221
4. Fotoverzeichnis
222
5. Adressen
226
11
1. Struktur
1.1 Einführung
Im Agrarland Niedersachsen wird dem gesundheitlichen Verbraucherschutz größte Bedeutung beigemessen. Mit seinen acht
Untersuchungsinstituten und fünf Fachabteilungen bildet das
Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die zentrale Behörde für alle Themen des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Die mehr
als 800 Mitarbeiter des LAVES sorgen mit herausragender fachlicher Kompetenz für sichere Lebensmittel und gesunde Nutztiere. Die Überwachungsbehörden der Landkreise, kreisfreien
Städte und der Region Hannover sorgen für effektive Überwachung in den Betrieben direkt vor Ort. Das LAVES und die kommunalen Verbraucherschutzämter arbeiten Hand in Hand und tragen so wesentlich zur Sicherheit der Konsumenten bei.
Der vorliegende Bericht schildert Tätigkeiten und Untersuchungsergebnisse des LAVES sowie die Überwachungsleistungen der
Kommunen im Jahr 2009. Er informiert vor allem das Fachpublikum, aber auch interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher*
detailliert und sachlich über aktuelle Herausforderungen und Hintergründe.
Über ausgewählte Fragestellungen von Lebensmitteln über Bedarfsgegenstände bis hin zu Futtermitteln, Tiergesundheit und
Tierschutz können sich die Leser in Kapitel 2 informieren. Die
Textbeiträge enthalten Untersuchungsergebnisse, schildern Entwicklungen und Trends, liefern Hintergründe zu rechtlichen Vorschriften und beschreiben den Vollzug.
Kapitel 3 bietet einen Überblick über sämtliche Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten des LAVES. Darstellungen von Einzelergebnissen und Analysen sind dort in tabellarischer Form zu finden.
Das LAVES und die kommunalen Verbraucherschutzämter möchten mit dem Fachbericht eine umfassende Informationsquelle zum
Thema Lebensmittelsicherheit zur Verfügung stellen und Orientierung bieten in Fragen rund um den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Das erste Kapitel des Berichtes erläutert Bedeutung und Struktur
des amtlichen, gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Die Untersuchungsinstitute und Fachabteilungen des
LAVES werden mit ihren Fachbereichen und Aufgaben – auch auf
internationaler Ebene – vorgestellt. Kontrollen und Maßnahmen
der kommunalen Ämter für Veterinärwesen, Verbraucherschutz
und Lebensmittelüberwachung werden anhand statistischer Daten dargestellt.
Der Verbraucherschutzbericht bildet eine umfassende Informationsquelle zu Fragen rund um das Thema Lebensmittelsicherheit
*
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im folgenden Text
nur die männliche Form verwendet. Dies schließt die weibliche Form mit ein.
12
1. Struktur
1. Struktur
1.2 Niedersachsen – Agrarland Nr. 1 in Deutschland
Niedersachsen ist Agrarland Nr. 1 der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Bruttowertschöpfung der deutschen Landwirtschaft erreichte Niedersachsen einen Anteil von 18,3 % vor Bayern mit
18,0 %. Die landwirtschaftliche Produktion und Ernährungswirtschaft stellt im Bundesland den zweitgrößten Wirtschaftszweig
nach dem Fahrzeugbau dar. Der Umsatz in diesem Bereich liegt
über 25 Milliarden Euro. Der Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Kontrolle und dem Monitoring der produzierten Lebensmittel und Futtermittel in Niedersachsen kommt
vor diesem Hintergrund eine besonders große Bedeutung zu.
In Niedersachsen gibt es derzeit etwa 2,6 Millionen Rinder, 8,2
• Mehr als 53 % der in Deutschland vorhandenen Schlacht- und
Masthähne und -hühner werden in Niedersachsen gehalten.
• Jedes dritte Mastschwein stammt aus Niedersachsen.
• 40 % der gesamtdeutschen Futtermittelproduktion erfolgt in
Niedersachsen.
• Niedersachsen ist deutschlandweit das »Eierland Nr. 1«: Jedes
dritte in Deutschland verzehrte Ei stammt aus Niedersachsen.
• Fast die Hälfte aller in Deutschland geernteten Kartoffeln wird
in Niedersachsen produziert.
• Das Weser-Ems-Gebiet repräsentiert eine der viehdichtesten
Regionen Europas (v. a. Schweine und Geflügel).
• Dieses Gebiet spielt für die Veredelungswirtschaft (Umwandlung von pflanzlichen Produkten in höherwertige tierische Produkte) sowohl von der Industrieseite als auch von der Erzeugung eine sehr große Rolle.
• Niedersachsen ist wichtigstes Milcherzeugerland nach Bayern
und hat mit 5,152 Mio. t Milch einen Anteil von ca. 18 % an
der gesamtdeutschen Milcherzeugung.
• Im Landesdurchschnitt arbeitet jeder fünfte Erwerbstätige im
Agrar- und Ernährungssektor.
Auch im Hinblick auf die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe und die Größe der landwirtschaftlich genutzten Flächen nimmt
Niedersachsen eine herausragende Position ein.
Millionen Schweine und 88 Millionen Stück Geflügel
Agrarland Niedersachsen
Die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe Niedersachsens
weist eine Größe von über 50 ha auf (2008). Die größten Landwirtschaftsbetriebe Niedersachsens sind auf den Osten des Landes konzentriert. Hier findet man vornehmlich Zuckerrüben- und
Getreideproduktion.
Hohe Nutztierdichte
Auch in der Zahl und Größe der Bestände landwirtschaftlicher
Nutztiere zeigt sich die Bedeutung Niedersachsens als Produktionsstandort für die Ernährungswirtschaft.
So gibt es derzeit in Niedersachsen etwa
• 2,6 Millionen Rinder (einschließlich Kälber) in 26.735 Rinderhaltungen,
• ca. 8,2 Millionen Schweine und 13.109 Schweinehaltungen sowie
• ca. 88 Millionen Stück Geflügel, davon etwa 14,3 Millionen Legehennen, die überwiegend in sehr großen Beständen (> 50.000)
gehalten werden.
13
Diese konzentrieren sich auf die Landkreise Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg und Vechta, während die größten Milchkuhbestände mit 80 und mehr Tieren je 100 ha Landfläche im Nordwesten Niedersachsens ansässig sind (v. a. Landkreise Leer, Friesland und Wesermarsch).
In Niedersachsen sind zahlreiche – z. T. über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannte – Unternehmen der Ernährungswirtschaft beheimatet, die auf die Weiterverarbeitung der landwirtschaftlich erzeugten Produkte spezialisiert sind. Dieses nachgeordnete Ernährungsgewerbe nimmt in Niedersachsen sowohl im
Hinblick auf die Produktion vielfältiger, qualitativ hochwertiger
Lebensmittel für den Endverbraucher, als auch als Arbeitgeber
einen sehr hohen Stellenwert ein.
Spitzenreiter der niedersächsischen Ernährungswirtschaft ist die
Fleischwirtschaft, gefolgt von der Milchverarbeitung, Futtermittelherstellung und der Obst- und Gemüseverarbeitung.
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft den Anteil Niedersachsens
an der gesamtdeutschen Produktionsmenge tierischer Erzeugnisse.
Tabelle 1.1: Beispiele für den Anteil Niedersachsens an der
gesamtdeutschen Produktion tierischer Erzeugnisse
14
Warenbezeichnung
Anteil an der gesamtdeutschen
Produktionsmenge
Rind- und Kalbfleisch
13,01 %
Schweinefleisch
29,39 %
Geflügelfleisch
50.40 %
Eier
35,86 %
Butter
25,42 %
Milch an Molkereien
17,27 %
Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Dieser sehr wichtige Wirtschaftszweig in Niedersachsen ist unabdingbar auf eine kompetente Überwachung und Untersuchung
der produzierten und vermarkteten Erzeugnisse angewiesen. Aufgrund der hohen Nutztierdichte hat darüber hinaus die Tierseuchenprophylaxe und Tierseuchenbekämpfung einen sehr hohen
Stellenwert für die Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen.
Prof. Dr. Haunhorst, E. (Präsident des LAVES)
1. Struktur
1. Struktur
1.3 Das LAVES: zentrale wissenschaftliche Behörde für
gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen
Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung ist in Deutschland
Aufgabe der Bundesländer. Niedersachsen verfügt seit 2005
über eine zweistufige Struktur. Die Steuerung der Lebensmittelund Veterinärüberwachung liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung. Dem Ministerium unterstehen das LAVES
und die 42 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden
der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der Region Hannover.
Alle Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes arbeiten über das Qualitätsmanagement EQUINO nach einheitlichen
Qualitätsstandards zusammen.
Die kommunalen Überwachungsbehörden überprüfen die für
Produktion und Handel verantwortlichen Betriebe im Bereich Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände vor Ort, dokumentieren Ergebnisse und entnehmen Proben. Werden Mängel
festgestellt, ergreifen sie entsprechende Maßnahmen und leiten
ggf. Sanktionen ein.
Die mehr als 800 Mitarbeiter des LAVES sorgen mit herausragender
Das LAVES untersucht und beurteilt die von den kommunalen
Lebensmittel- und Veterinärbehörden entnommenen Proben in
den zum LAVES gehörenden acht Instituten. Darüber hinaus
steht es den kommunalen Überwachungsbehörden beratend zur
Verfügung, arbeitet Konzepte aus und koordiniert Projekte. Das
LAVES ist außerdem die zuständige Behörde für die Erteilung,
das Aussetzen und den Entzug von EU-Zulassungen für Betriebe,
die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen wollen
sowie für die Zulassung und Überwachung von Verarbeitungsbetrieben von nicht zum Verzehr geeigneten tierischen Nebenprodukten. Im Bereich Futtermittelüberwachung, landwirtschaftliche
Marktüberwachung und Tierarzneimittelüberwachung liegt die
Aufgabe der Kontrolle und des Vollzugs direkt beim LAVES. In
Krisenfällen übernimmt es wesentliche Aufgaben des Risikomanagements.
Das Landesamt
Das LAVES ist für Niedersachsen die zentrale wissenschaftliche
Behörde für alle Themen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Auslöser für die Gründung 2001 waren Krisen wie BSE. Sie veranlassten die Landesregierung, eine unabhängige Instanz zu schaffen, die auch den in der EU-Gesetzgebung verankerten Ansatz
einer prozess- und produktionsstufenübergreifenden Risikoanalyse und -bewertung für alle Angelegenheiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen umsetzt.
fachlicher Kompetenz für sichere Lebensmittel und gesunde Nutztiere
Die mehr als 800 Beschäftigten des LAVES sind in den Lebensmittelinstituten Oldenburg und Braunschweig, den Veterinärinstituten Oldenburg und Hannover, dem Institut für Fische und
Fischereierzeugnisse Cuxhaven, dem Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg, dem Futtermittelinstitut Stade, dem Institut für
15
Bienenkunde Celle sowie am Sitz der Zentrale in Oldenburg im
Einsatz, wo auch die Abteilungen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit sowie Futtermittelsicherheit und Marktüberwachung
angesiedelt sind.
Aufgaben der Abteilungen und Institute im Überblick
Gesundheitsrisiken für Verbraucher frühzeitig zu ermitteln und
wirksam zu minimieren – mit zuverlässigen Kontrollen und Analysemethoden wird in den verschiedenen Instituten und Abteilungen an diesem Ziel gearbeitet. Die Grundlage der Arbeit bilden
nationale und internationale gesetzliche Vorgaben.
In der Abteilung Lebensmittelsicherheit unterstützt und berät das Fachdezernat Lebensmittelüberwachung die zuständigen kommunalen Behörden in allen Fragen der Überwachung
von Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft. Weitere Aufgaben sind die Zulassung von Betrieben für die Verarbeitung von Lebensmitteln tierischer Herkunft nach EU-rechtlichen
Vorgaben sowie die Anerkennung von Mineralwasserbrunnen.
Das Fachdezernat Lebensmittelkontrolldienst wurde eingerichtet, um die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Durchführung und Umsetzung der
umfangreichen rechtlichen Bestimmungen fachlich zu beraten
und zu unterstützen. Neben tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln umfasst das auch Bereiche wie Kosmetika, Bedarfsgegenstände, gentechnisch veränderte Lebensmittel, Rückstände
von Pflanzenschutzmitteln oder Kontamination mit Schadstoffen.
Die Tierarzneimittelüberwachung und der Rückstandskontrolldienst inspizieren tierärztliche Hausapotheken darauf, ob
die arzneimittelrechtlichen und betäubungsmittelrechtlichen Be-
16
Tiergesundheit ist ein Arbeitsschwerpunkt des LAVES
stimmungen sowie die einschlägigen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes eingehalten werden. Eine zentrale Aufgabe des
Rückstandskontrolldienstes ist die Mitwirkung bei der Erstellung
und Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplans.
Das Dezernat Koordinierungsstelle Sichere Lebensmittel befasst sich schwerpunktmäßig mit der Implementierung von EDVAnwendungen (Gemeinsames Verbraucherschutzinformationssystem Niedersachsen – GeViN) in der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
1. Struktur
1. Struktur
Tiergesundheit ist ein weiterer Themenschwerpunkt des LAVES
und umfasst die Fachdezernate Tierseuchenbekämpfung und
Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Task-Force Veterinärwesen, Tierschutzdienst und Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst. Essentielle Aufgaben sind die Prävention
und die Bekämpfung von Tierseuchen und Schädlingen, die
Überwachung von Ausstellungen und Märkten mit Tieren, die
Zulassung von Verarbeitungsbetrieben von nicht zum Verzehr
geeigneten tierischen Nebenprodukten, Embryotransfer- und Besamungsstationen und Aquakulturbetrieben sowie die Genehmigung für das Arbeiten mit Krankheitserregern in Laboren. Die
Dezernate Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie Task-Force Veterinärwesen arbeiten beratend
und unterstützend für die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden und bieten Schulungen an für die
Anwendung der zentralen Tierdatenbank HI-Tier, der europäischen Datenbank TRACES (Programm für den Handel mit Tieren,
tierischen Erzeugnissen) und des Tierseuchennachrichtenprogramms TSN. Der Tierschutzdienst unterstützt die Veterinärbehörden bei der Durchführung und Umsetzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen, erstellt Gutachten sowie Leitlinien und
arbeitet mit Tierschutzorganisationen zusammen. Das Fachdezernat Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst mit Sitz in
Hannover kümmert sich um die Belange der Binnenfischerei mit
dem Ziel, standorttypische, artenreiche und ausgewogene Fischbestände zu erhalten und aufzubauen.
Um Tierseuchen schnell und wirksam bekämpfen zu können,
wurde vom LAVES im Auftrag der Bundesländer das Mobile Bekämpfungszentrum (MBZ) eingerichtet. Durch seine Containerbauweise ist es im gesamten Bundesgebiet einsetzbar. Neben
der Krisenbewältigung ist es auch für praxisnahe Fortbildungen
und Übungen geeignet.
Die Aufgaben der Abteilung Futtermittelsicherheit, Marktüberwachung reichen von der Inspektion der Betriebe über die
Probenahme bis hin zu Vollzug und Beratung. Das Dezernat
Futtermittelüberwachung kontrolliert auf allen Ebenen der
Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben. Neben der Registrierung und Zulassung
von Betrieben gehören Buchprüfung, Beratung und insbesondere Probenahmen zu den Aufgaben. Die Proben werden im
LAVES-eigenen Futtermittelinstitut Stade analysiert. Die Marktüberwachung kontrolliert die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben in Bezug auf EU-einheitliche Qualitätsnormen und Handelsklassen. Geprüft werden Kennzeichnungen bei Eiern, Obst,
Gemüse und Fleisch, die Einhaltung von Mindestbedingungen
bei bestimmten Haltungsformen in der Geflügelmast und die Zulassung von Betrieben. Zur Marktüberwachung gehört auch die
Medienaufsicht, in der das LAVES im Wesentlichen die Einhaltung der Impressumspflichten prüft. Das Fachdezernat Ökologischer Landbau ist die Kontrollbehörde für die ökologische
Landwirtschaft in Niedersachsen. Es überwacht die in Niedersachsen zugelassenen privaten Kontrollstellen, die mindestens
einmal jährlich die Betriebe des ökologischen Landbaus kontrollieren.
Das LAVES ist außerdem für das Land Niedersachsen Kontaktstelle für das EU-Schnellwarnsystem für Futtermittel und Lebensmittel. Eingehende Meldungen werden sondiert und den zuständigen Behörden zugeleitet, ausgehende Meldungen über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der
Europäischen Kommission zugeleitet.
17
Der Abteilung Zentrale Aufgaben gehören vier Dezernate an.
In den Dezernaten Personal/Organisation/Haushalt/Liegenschaften/Innerer Dienst, Recht sowie Informations- und Kommunikationstechnik werden die klassischen Dienstleistungen
der inneren Verwaltung erbracht. Die Technischen Sachverständigen führen Anlagen-, Verfahrens- und Hygienekontrollen
im Rahmen von Zulassungsverfahren des LAVES sowie in Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden durch. Das LAVES wird im Rahmen neuer
Steuerungsinstrumente – Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung – geführt.
Im Lebensmittelinstitut Braunschweig sind zudem die Weinkontrolleure mit Vollzugskompetenz für das Land Niedersachsen angesiedelt. Das Aufgabenspektrum der Diplomingenieure für Weinbau und Getränketechnologie umfasst etwa die mit den örtlichen
Überwachungsbehörden durchzuführenden Betriebsprüfungen,
sowie die Überprüfung und Durchsetzung der rechtskonformen
Kennzeichnung und Herstellung der Produkte. Durch die Ansiedelung der Weinkontrolleure im LI BS ist eine enge fachliche Zusammenarbeit mit den für die chemische Untersuchung verantwortlichen Sachverständigen gewährleistet.
Im LAVES sind die ehemaligen staatlichen Untersuchungsämter
für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und Veterinärdiagnostik sowie das Institut für Bienenkunde in der Abteilung Untersuchungseinrichtungen zusammengefasst worden. Ein hoher Anteil der Untersuchungen wird in den Veterinärinstituten durchgeführt. Dazu kommen die Bereiche Lebensmittel, kosmetische
Mittel und Bedarfsgegenstände (Gegenstände des alltäglichen
Lebens wie Geschirr, Verpackungen oder Spielzeug), sowie Futtermittel.
Die Kontrolle der Lebensmittel produzierenden Betriebe erfolgt
in Niedersachsen durch die 42 kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Sie entnehmen im Bedarfsfall Proben, die in
den Lebensmittelinstituten Oldenburg und Braunschweig
(LI OL und LI BS) analysiert und bewertet werden. Im Oldenburger Lebensmittelinstitut werden vorwiegend Fleisch, Wurstwaren, Obst, Gemüse, Säuglingsnahrung und Süßwaren untersucht; besondere Schwerpunkte bilden hier der Nachweis von
Pflanzenschutzmittelrückständen, die Dioxin-Analytik und der Herkunftsnachweis. Das Braunschweiger Institut ist auf die Untersuchung von gentechnisch veränderten Organismen sowie Schimmelpilztoxinen in Lebensmitteln spezialisiert und prüft darüber
hinaus Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Getreide, Backwaren, Fette,
Getränke, Nahrungsergänzungsmittel und Fertiggerichte.
18
In den LAVES-Lebensmittelinstituten werden Lebensmittel z. B. auf
Schadstoffe untersucht
1. Struktur
1. Struktur
Verbraucherschutz fängt bereits auf dem Feld an. In diesem
Sinne überprüft das Futtermittelinstitut Stade (FI STD), ob die
für Nutztiere verwendeten Futtermittel in gesundheitlicher Hinsicht für das Tier und somit auch für den Menschen unbedenklich sind. Untersucht wird auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Neben der hygienischen Qualität und dem Futterwert stehen
schädliche Substanzen im Fokus der Untersuchungen. Parameter
sind unter anderem Stoffe wie Schwermetalle, Pestizide, Antibiotika und unzulässige Pharmaka sowie gefährliche Bakterien
und Schimmelpilzgifte.
Aufgabe der Veterinärinstitute Oldenburg und Hannover
(VI OL und VI H) ist es, das Vorkommen von Tierseuchen und
-krankheiten sowie Zoonosen frühzeitig zu erkennen. Schwerpunkt der Arbeit ist dabei die Untersuchung von Blut-, Kot- und
Milchproben oder verendeten Tieren auf Viren, Bakterien und
Parasiten. Weitere Aufgaben sind Hygieneuntersuchungen von
Schlacht- und Zerlegebetrieben, Molkereien und Eiverarbeitenden Betrieben, Analysen auf Rückstände von Tierarzneimitteln,
verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen.
Das VI H ist zusätzlich schwerpunktmäßig zuständig für die Untersuchung von Wildtierkrankheiten und den Nachweis von Infektionserregern in Süßwasserfischen. Regelmäßig werden im VI H
zudem Projekte (in Kooperationen mit Universitäten und Bundesinstituten) durchgeführt, durch die beispielsweise Erkenntnisse
über die Verbreitung von Krankheitserregern gewonnen werden.
Das VI OL verfügt über besondere Kompetenzen für Viruserkrankungen des Geflügels. Die Veterinärinstitute befassen sich außerdem mit tierschutzrechtlichen Fragestellungen.
Untersuchungen an Meeressäugern wie Walen, Robben und
Seehunden. Als eine der Radioaktivitätsmessstellen des Landes
überwacht das IFF CUX niedersachsenweit die Umweltradioaktivität in Fischereiprodukten. Das IFF CUX ist Teil des »Fischkompetenzzentrum Nord«.
Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB LG) untersucht Gegenstände des alltäglichen Lebens, die mit dem
Menschen direkt oder indirekt, z. B. durch Kontakt mit Lebensmitteln, in Berührung kommen. Dazu gehören u. a. Geschirr, Spielwaren, Körperpflegemittel, Kosmetika und Verpackungen. Das
Untersuchungsspektrum ist sehr breit: Textilien werden beispielsweise auf krebserzeugende, allergieauslösende oder verbotene
Stoffe untersucht; Spielzeug wird daraufhin geprüft, ob es von
Kindern verschluckt werden kann oder gesundheitsschädliche
Stoffe wie Weichmacher, chemische Stoffe oder Schwermetalle
enthält. Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung von Waschund Reinigungsmitteln für Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Die europäische Gesetzgebung sieht eine Kennzeichnungspflicht
für bestimmte Inhaltsstoffe vor. Das IfB LG kontrolliert, ob wichtige Produktangaben wie z. B. eingesetzte Duftstoffe mit allergenem Potential enthalten sind.
Im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
(IFF CUX) werden alle chemischen, parasitologischen und molekularbiologischen Analysen bei Fischen und Fischwaren aus ganz
Niedersachsen, Bremen und Bremerhaven durchgeführt. Das
Institut ist außerdem zuständig für die mikrobiologischen und
chemischen Untersuchungen von Miesmuscheln aus Niedersächsischen Erzeugungsgebieten sowie von Erzeugnissen aus Aquakulturbetrieben Niedersachsens. Zudem erfolgen im Zuge der
marinen Diagnostik der Nachweis von Muschelseuchen sowie
19
Das Institut für Bienenkunde Celle (IB CE) ist das Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung sowie angrenzender Bereiche. Im Institut werden Honige aus dem In- und
Ausland auf botanische und regionale Herkunft, Reife, Reinheit,
Wärme- und Lagerschäden und korrekte Kennzeichnung hin
untersucht. Neben der Diagnostik von Bienenkrankheiten, der
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekten gehört auch die
Zucht leistungsstarker Königinnen zu den Aufgaben des Institutes. Einen weiteren Schwerpunkt stellt der Beratungsdienst für
Imker, Veterinäre u. a. dar. Das IB CE veranstaltet regelmäßig
Seminare und Fortbildungen und bildet auch aus: Bundesweit ist
es die einzige Berufsschule für die Ausbildung zum Tierwirt Fachrichtung Imkerei.
Verbraucherschutz braucht eine gute Aufklärungsarbeit. Die
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bereitet Fachinformationen und Broschüren für Verbraucher und Medien verständlich auf und schafft so noch mehr Transparenz und Sicherheit. Medien sind in der Aufklärungsarbeit für die Öffentlichkeit
ein wichtiges Bindeglied. Die Vorbereitung von Pressegesprächen und Interviews, das Verfassen von Pressemeldungen und
die Organisation von Pressekonferenzen gehören zum Tagesgeschäft der Stabsstelle. Wesentlicher Teil der Arbeit ist die Krisenkommunikation, die in enger Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Dezernat erfolgt. Weitere Aufgaben sind die Koordinierung und Aktualisierung des Internetauftritts, die Teilnahme an
Messen, die Mitarbeit an Symposien sowie die Erstellung des
Verbraucherschutzberichtes.
20
Seit Dezember 2007 ist das LAVES nach der internationalen
Norm DIN ISO 9001:2000 zertifiziert. Die Stabsstelle Qualitätsmanagement ist ebenso wie die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit direkt dem Präsidenten unterstellt.
Als beratendes Gremium steht dem LAVES der Beirat zur Seite.
21 Vertreter aus der Verbraucherschaft (Verbraucherzentrale,
Landfrauenverband, Deutsche Gesellschaft für Ernährung, BUND,
NABU, Tierschutzbeirat), der Wirtschaft (Landesverband Einzelhandel, Institut der Niedersächsischen Wirtschaft, NGG, Genossenschaftsverband etc.) und der Wissenschaft (Technische Universität Braunschweig, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
Georg-August-Universität Göttingen etc.) wirken bei der Entwicklung der Aufgaben des LAVES beratend mit.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Abteilungen und
Instituten sind im Internet unter www.laves.niedersachsen.de
zu finden.
1. Struktur
1. Struktur
LAVES auf einen Blick
Cuxhaven
Stade
Institut fur Fische und
Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Futtermittelinstitut Stade
Lüneburg
Oldenburg
Celle
Hannover
Braunschweig
Präsidium & Fachabteilungen
Institut für Bienenkunde Celle
Lebensmittelinstitut Oldenburg
Veterinärinstitut Oldenburg
Institut für Bedarfsgegenstände
Lüneburg
Veterinärinstitut Hannover
Untersuchung
Jährlich mehr als 2,5 Millionen Untersuchungen an Lebensmitteln,
Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Tieren in den niedersachsenweit acht LAVES-Instituten:
• Lebensmittelinstitut Oldenburg
• Lebensmittelinstitut Braunschweig
• Veterinärinstitut Oldenburg
• Veterinärinstitut Hannover
• Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
• Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
• Futtermittelinstitut Stade
• Institut für Bienenkunde Celle
Lebensmittelinstitut
Braunschweig
Überwachung
Unmittelbare Vollzugsaufgaben der Fachabteilungen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Futtermittelsicherheit/Marktüberwachung, z. B.:
• Kontrolle von Futtermittelbetrieben
• Zulassung von Betrieben
• Marktüberwachung
• Genehmigung von Tierversuchen
• Kontrolle von Ökokontrollstellen
Beratung
Beratung und Unterstützung der kommunalen Behörden in allen
Fragen der Lebensmittelüberwachung, der Tiergesundheit, der
Schädlingsbekämpfung und des Tierschutzes.
21
1.4 LAVES unterstützt junge EU-Staaten und
Beitrittskandidaten durch Entwicklungskooperationen
Die Europäische Union stellt hohe Ansprüche an den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Junge EU-Mitglieder oder Beitrittskandidaten müssen das gemeinschaftliche EU-Recht umsetzen und
die dazu notwendigen Verwaltungskapazitäten aufbauen. Durch
Entwicklungskooperationen, sogenannte »Twinning-Projekte«,
werden die neuen Mitgliedsstaaten und Kandidaten bei der Implementierung der hohen EU-Standards unterstützt.
Mit dem Gewinn von mittlerweile vier Ausschreibungen von
Twinning-Projekten in Folge ist das LAVES führend in Deutschland. Dieser Erfolg spiegelt die fachliche Anerkennung wider, die
das LAVES als Behörde mit umfassender Zuständigkeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz mittlerweile in Europa genießt.
Beim Twinning kooperiert eine Behörde aus einem Mitgliedsstaat
mit einer ihr gleichgestellten Behörde (englisch »twin«: Zwilling)
in den Beitrittskandidatenländern, den potentiellen Beitrittskandidatenländern des westlichen Balkans oder in den »neuen Nachbarländern der EU«.
Experten aus den Behörden des Bundes und der Länder werden
für bis zu zwei Jahre in Partnerländer entsendet, um gemeinsam
mit deren Fachleuten Projekte wie den Aufbau einer Behörde
oder die Vorbereitung eines Gesetzes durchzuführen.
Seit 2006 wurden bereits vier Twinning Projekte unter Leitung
des LAVES erfolgreich durchgeführt. So unterstützt das LAVES den
Kosovo seit 2008 bei der Heranführung an die EU-Standards in
den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Veterinärdienste. Ziel
des zweijährigen Projektes ist die Förderung des kommerziellen
und exportorientierten Potentials des Agrarsektors im Bereich der
Lebensmittelproduktion sowie die Verbesserung der Überwachung
von Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität in Übereinstimmung mit europäischen Standards und technischen Anforderungen.
22
Weiterhin unterstützt das LAVES Bulgarien im Rahmen eines
Twinning-Projektes in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz. In einem Zeitraum von 6 bis 9 Monaten sollen durch gezielte Trainings- und Schulungsmaßnahmen die EU-Standards im
Bereich der Tierseuchenbekämpfung, der Tierschutzkontrolle sowie der tierärztlichen Arzneimittelkontrolle partnerschaftlich umgesetzt werden. Im Projekt werden mehr als 200 Experteneinsatztage organisiert. Zusätzlich finden zahlreiche Studienfahrten
nach Deutschland statt.
2009 hat das LAVES die bulgarischen Behörden im Rahmen eines
Twinning-Projektes beim Aufbau eines effizienten Kontrollsystems
im Bereich der Futtermittelüberwachung unterstützt.
Weiterhin wurde 2006 bis 2008 das Twinning-Projekt zur Unterstützung der Veterinärbehörde in Bosnien-Herzegovina mit einer
Laufzeit von zwei Jahren und 130 Missionen deutscher Experten
mit großem Erfolg durchgeführt. Auch bei Twinning-Projekten in
Litauen gab es zahlreiche Einsätze deutscher Experten des LAVES.
1. Struktur
1. Struktur
1.5 Kommunale Überwachungsbehörden sorgen für
verlässlichen gesundheitlichen Verbraucherschutz vor Ort
Die Aufgaben der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung sind
schon 1978 auf die kommunale Ebene übertragen worden. Die
genaue Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und der Besonderheiten der Betriebe sowohl bei der Lebensmittelerzeugung (etwa
in Schlachthöfen) als auch bei der Weiterverarbeitung von Lebensmitteln (etwa in Bäckereien oder Gaststätten) ermöglicht den
Behörden eine effiziente Überwachung. Die kommunalen Verbraucherschutzbehörden sind mit Aufgaben der Lebensmittel-,
Kosmetika- und Bedarfsgegenständeüberwachung betraut. Sie
überprüfen Betriebe, dokumentieren Ergebnisse und nehmen
Proben.
Wichtige Aufgaben der kommunalen Überwachungsbehörden
sind die Schlachttier- und Fleisch- sowie die Geflügelfleischuntersuchung. Neben der klassischen Kontrolle der Schlachttiere auf
gesundheitsgefährdende Erkrankungen ist auch die Rückstandsüberprüfung eine wesentliche Aufgabe des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Die Mitarbeiter entnehmen Proben am lebenden Tier im Erzeugerbetrieb und vom Fleisch für eine chemische
Untersuchung auf Arzneimittelrückstände und andere verbotene,
möglicherweise gesundheitsgefährdende Stoffe. Weitere Aufgaben der kommunalen Behörden liegen im Bereich der Tierseuchenvorbeugung und -bekämpfung.
Dabei werden grundsätzlich alle Lebensmittel verarbeitenden Betriebe regelmäßig und unangemeldet überprüft. Auch Verbraucherbeschwerden wird durch Betriebsinspektionen nachgegangen. In besonders sensiblen Betrieben wie Schlachthöfen sind Mitarbeiter ständig vor Ort.
Die kommunalen Überwachungsbehörden entscheiden auf der
Grundlage der Untersuchungsergebnisse über Maßnahmen zum
Abstellen von Gesundheitsgefahren für Verbraucher. So verfügen sie Verkaufsverbote und setzen sie z. B. durch Beschlagnahmungen von Waren durch. Bei absichtlichen oder wiederholten
Verstößen informieren die kommunalen Behörden die Staatsanwaltschaft, wenn strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Durch
diese enge Zusammenarbeit der Fachbehörden werden die Verbraucher in Niedersachsen effektiv geschützt.
In Niedersachen gibt es derzeit 94.343 Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen. Fast die Hälfte davon – genau
43.303 – sind Dienstleistungsbetriebe (Gaststätten und Imbissbetriebe). Eine weitere große Gruppe sind die Einzelhändler.
Bei der Überwachung eines Betriebes erfolgt eine Hygienekontrolle. Unter anderem werden die Arbeitsräume, -geräte und -flächen sowie die Hygienemaßnahmen für das Personal überprüft.
Auch eine Überprüfung der betrieblichen Bekämpfung von Schadnagern kann zur Kontrolle gehören. Ferner werden die Maßnahmen der betrieblichen Eigenüberwachung kontrolliert. So wird
festgestellt, ob z. B. die Pflicht zur Dokumentation der regelmäßigen Reinigung von Getränkezapfanlagen eingehalten wurde.
23
Insgesamt wurde in Niedersachsen im Jahr 2009 etwa ein Viertel
der kontrollierten Betriebe beanstandet. Bei etwa jedem zehnten
Betrieb musste ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und in 0,2 %
der Betriebe (das waren 28 Betriebe) ein Strafverfahren eingeleitet werden. Insgesamt wurden bei den Betrieben 27.653 Proben
entnommen und untersucht. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse und der anschließenden Ermittlungen kamen dann nochmals in 434 Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren und in 93 Fällen Strafverfahren hinzu.
Hauptbeanstandungsgrund bei den Betriebskontrollen waren in
nahezu 13.800 Fällen allgemeine Hygienemängel. Die Kennzeichnung und Aufmachung der entnommenen Proben wurden
insgesamt 2.664 Mal bemängelt. Bei den betrieblichen Eigenkontrollsystemen wurden im vergangenen Jahr 3.693 Verstöße
festgestellt. Aufgrund dieser Verstöße wurden ca. 1.700 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet: 434 Verfahren wegen beanstandeter Proben und 1.220 Verfahren wegen festgestellter Mängel bei Betriebskontrollen.
Im Jahr 2009 mussten in 121 Fällen Strafverfahren eingeleitet
werden, wobei die Verstöße hier in 93 Fällen bei beanstandeten
Proben und in 28 Fällen bei Betriebskontrollen ermittelt wurden.
Die Kontaktdaten der kommunalen Behörden finden sich in
Kapitel 5 des vorliegenden Verbraucherschutzberichtes.
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Berichte
Konzepte
Fachaufsicht
Berichte
Fachaufsicht
Proben
42 kommunale Ämter
für Verbraucherschutz
LAVES
Beratung Koordination
Untersuchungsergebnisse
Kontrollen
Maßnahmen
im Bereich Futtermittel,
Tierarzneimittel,
Marktüberwachung
Futtermittel
proben
Proben
Betriebe
Abbildung 1.1: Die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen
24
Kontrollen
Maßnahmen
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
2. Ausgewählte Ergebnisse aus
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
2.1 Lebensmittel
Mehr Transparenz bei Fleischerzeugnissen durch Stufenkontrollen
Im Berichtsjahr wurden über die Probenbörse Projekte veröffentlicht, die den Landkreisen ermöglichten, Stufenkontrollproben aus
niedersächsischen Herstellerbetrieben einzusenden. Vorläuferprojekt war ein Untersuchungsprogramm aus Ende 2008/Anfang
2009, an dem sechs Landkreise beteiligt waren. Ziel dieses Vorprojekts war die Überprüfung von Fleischerzeugnissen auf einen
nicht zugelassenen Einsatz von Eiweißhydrolysaten.
Bei einer Stufenkontrolle werden sowohl Ausgangsmaterial (Frischfleisch), Zwischenprodukte (gespritzte, getumbelte Ware), Würzmischungen, Aromen, Würzmittel etc. mit den dazugehörigen
Spezifikationen bzw. Zutatenverzeichnissen und das Endprodukt
mit seiner Kennzeichnung eingereicht. Bei Verwendung von Lake
werden auch die Lake bzw. ihre Bestandteile beprobt. Damit ist u. a.
eine genaue Bestimmung des Fleischanteils und eine Überprüfung der Qualität der Ausgangsmaterialien möglich.
Ein Ziel der Untersuchung der Stufenkontrollproben war, zu prüfen, ob und inwieweit die Enderzeugnisse in ihrer Zusammensetzung der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprachen. Zudem wurden die eingesetzten Zutaten, Zusatzstoffe und deren
Deklaration überprüft. Die Kennzeichnung der Endprodukte
wurde mit den Angaben in den eingesendeten Produktspezifikationen der Zutaten und Hilfsmittel verglichen.
Die Stufenkontrollen ermöglichen es, Fleischprodukte inklusive der
Zutaten und Hilfsmittel in verschiedenen Herstellungsstufen zu überprüfen
Die Stufenkontrollen umfassten 6 Kochpökelwaren (Kochschinken, Hähnchenbrust), 5 Brühwursterzeugnisse (u. a. Bockwurst,
Bratwurst, Fleischwurst, Frühstücksfleisch), 3 Dönerprodukte
(Hähnchen- und Puten-Döner), 2 Sülzen, eine Kochwurst (Leberwurst Spitzenqualität), eine Rohwurst (Südländische Salami), ein
Hackfleischdrehspieß, einmal Gulasch und eine Schinkenfleischfrikadelle.
Untersuchung einzelner Zutaten und Hilfsmittel möglich
Durch die Untersuchung der einzelnen Zutaten und Hilfsmittel
besteht die Möglichkeit, unerlaubte Zusätze direkt nachzuweisen. Ein derartiger Nachweis im Endprodukt ist häufig nicht
möglich.
Im Rahmen der eingestellten Projekte in der Probenbörse beteiligten sich 7 Landkreise mit insgesamt 21 Stufenkontrollen verschiedener Fleischerzeugnisse. Die Stufenkontrollen bestanden
aus 3 bis 9 Proben, insgesamt wurden 126 Proben im Lebensmittelinstitut Oldenburg untersucht.
25
Zehn der 21 Stufenkontrollen blieben ohne Beanstandung. Bei
vier Stufenkontrollen wurden die Anforderungen der Leitsätze
für Fleisch und Fleischerzeugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung nicht eingehalten. Dieses konnte aufgrund der eingesandten Ausgangsmaterialien festgestellt werden. Ein Beispiel ist
hier die unzulässige Verwendung von Schwarten in einer Fleischwurst, die zudem im Zutatenverzeichnis nicht deklariert waren.
Aufgrund der Analyse des eingesetzten Ausgangsfleisches konnte ein zu geringer Fleischanteil in einem Hinterkochschinken ermittelt werden. Die übrigen Mängel betrafen Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere wurden nicht immer alle verwendeten
Zutaten im Zutatenverzeichnis des Endproduktes angegeben.
Insgesamt wurden 126 Proben von Fleischerzeugnissen im Rahmen
von Stufenkontrollen unter die Lupe genommen
26
Unerlaubt zugesetzte Proteinhydrolysate konnten nicht nachgewiesen werden. Bei zwei Kochpökelwaren wurde in Hilfsmitteln
die Zutat »Würze« in Bezug auf die Bestimmungen des § 4 Fleischverordnung bemängelt und die reine Zutat Würze zur Untersuchung angefordert.
Stufenkontrollen ermöglichen eine hohe Transparenz von
Produkt und Herstellungsprozess.
Aufgrund dieser Ergebnisse sind für das Jahr 2010 weitere
Stufenkontrollprojekte geplant.
Leskow, C.; Sladek, M. (LAVES LI OL)
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Keine Beanstandungen bei Polyphosphat-Zusatz in Shrimps, Prawns und
Garnelen nötig
Bei der Verarbeitung und Vermarktung u. a. von Shrimps und
Garnelen stellt der Verlust an Gewebswasser aus Sicht der Inverkehrbringer ein die Qualität nachteilig beeinflussendes und nicht
zuletzt wirtschaftliches Problem dar. Das Anliegen, diesen Verlusten entgegenzuwirken, ist grundsätzlich berechtigt. Eine wirksame,
bewährte und zulässige Möglichkeit hierzu bietet der Einsatz von
kondensierten Phosphaten. Deren Verwendung unterliegt aber
eng gefassten gesetzlichen Regelungen in der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV).
Bei zuvor in den Jahren 2002 bis 2008 vom LAVES-Institut für
Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven (IFF CUX) an verschiedenen Fischereierzeugnissen vorgenommenen Untersuchungen
wurden (jeweils tiefgefrorene) 47 Proben Shrimps, 117 Proben
Prawns und 205 Proben Garnelen geprüft. In 38,3 % der Shrimps
und 15,4 % der Prawns wurden Polyphosphate nachgewiesen,
die ausnahmslos zu beanstanden waren, da diese Zusätze in keinem Fall korrekt gekennzeichnet waren. 17,1 % der Garnelen
enthielten ebenfalls Polyphosphate, die aber – da größtenteils
gekennzeichnet – nur in 3,4 % der Fälle zu beanstanden waren.
Starke Verbesserung im Vergleich zu Vorjahren
Im Rahmen des in 2009 bearbeiteten Untersuchungsprojektes in
Niedersachsen sollte geklärt werden, in welchem Umfang bei aktuell in Verkehr gelangten Erzeugnissen der genannten Arten immer noch Polyphosphate eingesetzt werden und inwieweit die
vorgeschriebene Kennzeichnung erfolgt.
Nur bei einer von 45 untersuchten Garnelenproben wurde der Zusatz
von Polyphosphaten nachgewiesen – eine erhebliche Verbesserung
im Vergleich zu den Vorjahren
Am Projekt beteiligten sich 15 niedersächsische Überwachungsbehörden. Die Anzahl der Einsendungen überschritt mit 68 Proben deutlich die Anzahl der vom IFF CUX angeforderten 40. Die
Resonanz der Überwachungsbehörden vor Ort ist in diesem Fall
also als sehr positiv zu bewerten.
27
Die Auswertung der Ergebnisse (Abbildung 2.1) ergibt im Vergleich mit der in den Vorjahren angetroffenen Situation ein sehr
viel günstigeres Bild:
• Von den 68 Proben Shrimps, Prawns und Garnelen konnten
lediglich in 2 Arten (Shrimps: 1 Probe von 7, Garnelen: 1 Probe von 45) Polyphosphat-Zusätze nachgewiesen werden.
• 10 Proben Prawns enthielten keine Polyphosphate.
• In den Probenarten Shrimps und Garnelen lagen die ermittelten Gehalte aber innerhalb des gemäß der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) erlaubten Konzentrationsbereiches
und waren korrekt gekennzeichnet.
Somit bestand in 2009 kein Anlass zu einer Beanstandung.
Abbildung 2.1: Prozentuale Anteile der positiv auf PolyphosphatZusätze geprüften Proben und der daraus hervorgegangenen
Anhand der erhaltenen Untersuchungsergebnisse ist erkennbar,
dass zurzeit nicht in größerem Umfang mit einer Verbrauchertäuschung oder -übervorteilung bzw. einer Wettbewerbsverzerrung zu rechnen ist. Zurzeit ist kein weiterer Handlungsbedarf
seitens der amtlichen Untersuchung erkennbar. Vergleichbare
Untersuchungen sind jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erneut
vorzunehmen, um die Sachlage zu bewerten.
Dr. Heemken, O.; Dr. Bartelt, E. (LAVES IFF CUX)
28
Beanstandungen
* Eine der Shrimps-Proben war sowohl wegen fehlender Kennzeichnung als
auch wegen Überschreitung der zulässigen Höchstmenge zu beanstanden.
Daher überschreitet bei diesem Probenkollektiv die Beanstandungsquote den
Anteil der positiven Befunde
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Miesmuscheln aus Niedersachsen: Überwachung der Hygiene beginnt schon
im Meer
In Niedersachsen werden jährlich durchschnittlich etwa 6.000
Tonnen Miesmuscheln geerntet und überwiegend über den niederländischen Markt verkauft. Die Sicherheit und Qualität dieses
hochwertigen Lebensmittels wird seit Jahrzehnten auf der Basis
einer intensiven Überwachung durch die niedersächsischen Verbraucherschutzbehörden gewährleistet.
Sanitary Survey – Ein neues Konzept
Mit dem seit 2006 anzuwendenden neuen EU-Lebensmittelhygienerecht wurde die Überwachung der Miesmuschelerzeugungsgebiete völlig neu konzipiert. Zunächst werden alle möglichen Verschmutzungsquellen der Muschelgewässer ermittelt und beurteilt.
Auf dieser Basis werden die Miesmuscheln und das Meerwasser
dort auf Keime untersucht, wo die Wahrscheinlichkeit einer Verschmutzung am größten ist. So können der Muschelfischer, aber
auch die Überwachungsbehörde bereits im Vorfeld auf mögliche
Kontaminationsrisiken reagieren. Dieses neuartige Überwachungskonzept wird als »Sanitary Survey« bezeichnet.
Für die Umsetzung der Muschelhygieneüberwachung in den niedersächsischen Erzeugungsgebieten sind primär die Landkreise
verantwortlich. So wurde im Jahr 2009 vom Zweckverband Veterinäramt JadeWeser erstmals ein Erzeugungsgebiet im Landkreis Wittmund südlich der Inseln Spiekeroog und Langeoog untersucht und eingestuft. Die Durchführung des Sanitary Survey
erfolgte in guter Zusammenarbeit mit weiteren niedersächsischen
Verbraucherschutzbehörden.
Was beinhaltet ein Sanitary Survey?
Die Untersuchung beginnt mit einer Schreibtischstudie. Mögliche Kontaminationsquellen und Kontaminationswege werden
ermittelt. In einem zweiten Schritt findet eine Besichtigung der
Küstenlinie und damit eine Überprüfung der Gegebenheiten vor
Ort statt. Hierdurch können bislang nicht identifizierte Quellen
ermittelt und bekannte Quellen besser beurteilt werden.
Schreibtischstudie: Erfassung möglicher Kontaminationsquellen und -wege
Probenahme und mikrobiologische Untersuchung entlang der Kontaminationsquellen und -wege
Datenerhebung
Sanitary Survey
Vorort-Erfassung möglicher Kontaminationsquellen und -wege
Probenahmeplan
Sanitary Survey-Bericht
Laufende Überwachung
Jährliche Überprüfung
Abbildung 2.2: Die Durchführung eines Sanitary Survey im Überblick
29
Als Kontaminationsmöglichkeiten für die Muscheln kommen u. a.
folgende Quellen in Frage:
•
•
•
•
•
•
•
•
Küstennahe Ansiedlungen
Tourismus
Landwirtschaft
Kläranlagen
Häfen, Marinas, Campingplätze
küstennahe Seeschifffahrt
Sportbootverkehr
Wildtiere: Vögel, Meeressäuger
Auf Grundlage der identifizierten Kontaminationsquellen und der
Ergebnisse von Probenuntersuchungen wird schließlich ein Probenahmeplan für Muschel- und Wasseruntersuchungen erstellt.
Auf einem Muschelkutter wird eine Muschelprobe für die amtliche
Nach diesem Plan werden die Miesmuscheln in engen zeitlichen
Abständen überwacht und auf Keime untersucht. Durch eine regelmäßige Überprüfung des zu überwachenden Gebietes im
Hinblick auf neue oder veränderte Eintragsquellen wird sichergestellt, dass die Proben immer zum richtigen Zeitpunkt und am
richtigen Ort genommen werden.
Miesmuscheln aus Niedersachsen besitzen gute
mikrobiologische Qualiät
Die im untersuchten Erzeugungsgebiet gewonnenen Ergebnisse
zeigen, dass die niedersächsischen Miesmuscheln im Vergleich
zu anderen europäischen Regionen eine gute mikrobiologische
Qualität aufweisen. Die neue Aufgabe, die sich der Lebensmittelüberwachung mit dem Sanitary Survey stellt, wurde im Jahr 2009
konstruktiv und gemeinsam gelöst. Die intensive amtliche Überwachung der Miesmuscheln auf der Basis des Sanitary Survey
trägt dazu bei, die Sicherheit dieses hochwertigen Lebensmittels
zu gewährleisten.
Die Untersuchung aller Proben erfolgt im LAVES-Institut für
Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven.
Untersuchung entnommen
Dr. Schweizer, M. (Zweckverband Veterinäramt JadeWeser);
Dr. Bartelt, E.; Dr. Ramdohr, S. (LAVES IFF CUX); Dr. Sassen, K. (ML)
30
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Echter Käse oder Imitat? Zahlreiche Untersuchungen im Jahr 2009
Durch die ZDF-Sendung »Frontal 21« im April 2009 wurde das
Thema »Käseanaloge« in den Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Bei Analogkäse oder Käseimitat handelt es
sich um Erzeugnisse, die aus Mischungen von Magermilchpulver
und Pflanzenfetten hergestellt werden und die echtem Käse täuschend ähnlich sind. Der Verbraucher kann solche Erzeugnisse
nicht ohne weiteres erkennen, schon gar nicht, wenn diese z. B.
in Pizzas oder Käsebrötchen verarbeitet sind, bei deren loser Abgabe keine Kennzeichnung erforderlich ist.
Für Lebensmittelhersteller sind Käseimitate interessant, weil sie
billiger sind als echter Käse und technologische Eigenschaften
besitzen, die sie für bestimmte Anwendungen attraktiv machen.
Beliebt ist z. B. die Verwendung beim Überbacken, weil Imitate
weniger schnell bräunen und besser verlaufen. Nachahmerprodukte gibt es vor allem für in Salzlake gereiften Käse und für
Schnittkäse wie Gouda oder Edamer. Auch geriebener Käse wird
gern mit Imitat gestreckt und die Erzeugnisse z. B. als »Pizza
Mix« für den Weiterverarbeiter vermarktet. Geschmacklich sind
die Imitate in weiter verarbeiteten Lebensmitteln kaum von echtem Käse zu unterscheiden.
Das Thema Analogkäse oder Käseimitate ist weder für die Lebensmittelüberwachungsbehörden noch die amtlichen Untersuchungseinrichtungen neu. Bereits 2003 wiesen die zuständigen
Behörden auf die Vermarktung von Käseimitat als Käseersatz
hin. Seither wird in Niedersachsen kontrolliert, ob der Verbraucher durch die Verwendung von Imitaten getäuscht wird. Niedersachsen beteiligte sich auch an einem Programm des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜP) im Jahr 2007, das die Untersuchung von Käse auf Verfälschungen mit Pflanzenfett zum Ziel
hatte. Der Schwerpunkt lag damals bei Betriebsüberprüfungen.
Fast 6.000 Betriebe, vor allem Gaststätten und Imbisseinrichtungen, aber auch Bäckereien, Einzelhändler, Küchen und Kantinen
wurden bundesweit auf die Verwendung von Käseimitaten überprüft. Von 115 entnommenen Proben wurden 31 (27 %) als Käseimitate identifiziert. Dies belegt die Beliebtheit von Käseimitaten bei Weiterverarbeitern.
Untersuchungsprojekte
In Niedersachsen wurde ab Ende April 2009 ein Untersuchungsprojekt zu Analogkäse initiiert. Im Verlauf des Jahres 2009 wurden weitere Projekte zu der Fragestellung »echter Käse« oder
»Imitat« durchgeführt. Die untenstehende Tabelle 2.1 zeigt eine
Übersicht über die Projekte zum Thema im Jahr 2009.
Tabelle 2.1: Untersuchungsprojekte zu Käseimitaten in verschiedenen Produktarten
Produktart
Käseanaloge
Anzahl der
Proben
Beanstandungen
39
7
Börek
8
8
Käsebrötchen
9
0
Käsebrötchen
15
0
Käsebrötchen
12
0
Pizzakäse
44
1
Summe
127
16
31
In den Probenbörsenprojekten wurde zum einen der Ausgangsstoff Käse, der in Gaststätten oder Imbissläden z. B. als Pizzabelag oder in Salaten verarbeitet wird sowie Käse aus Bäckereien,
der in Käsebrötchen verbacken wird, untersucht. Zum anderen
wurden auch die weiterverarbeiteten Lebensmittel selbst, also z.
B. Käsebrötchen, Pizzas oder balkanische Spezialitäten wie Börek
unter die Lupe genommen. Standardmäßig wurde zu diesen Lebensmitteln die Zutat Käse separat mit angefordert; sie konnte
häufig jedoch nicht mitgeliefert werden. Ohne den Vergleich mit
dem ursprünglich verwendeten Käse gestaltet sich die Beurteilung der Proben manchmal schwierig, da bei der Präparation des
Käses vom fertigen Lebensmittel immer auch anderes Fett aus
dem Lebensmittel mit erfasst werden kann. In solchen Fällen ist
nicht immer eine eindeutige Aussage über eine Verfälschung
abschließend möglich.
Tabelle 2.2: Übersicht über Untersuchungsergebnisse zu
Käseimitaten
Produktgruppe
Beanstandungen
Salzlakenkäse
12
4
Gouda
19
0
Edamer
20
0
5
0
andere
12
1
geriebener Käse
40
0
Käsebrötchen
36
0
Börek
8
8
Pizza
2
1
Käseimitat
3
2
Mozzarella
Summe
32
Anzahl der Proben
16
Ergebnisse der Überprüfung
Insgesamt wurden 16 von 127 Proben (13 %) wegen eines Gehalts an Fremdfett als irreführend beanstandet. Entgegen Medienberichten, wonach in Hessen 35 von 92 getesteten Käsebrötchen
aus Bäckereien keinen echten Käse enthielten, erwiesen sich bei
hiesigen Untersuchungen Käsebrötchen als völlig unproblematisch. Bei Börek bestand der Verdacht auf Vorliegen eines Imitats,
da die Fettsäurezusammensetzung des Käseanteils von der für
Milchfett abwich. Da Börek gebackene Lebensmittel sind, konnte ein Stoffaustausch zwischen Käse und Fremdfett nicht ausgeschlossen werden. Bei einem als Pizzabelag verwendeten Streukäse wurde ein Fremdfettanteil von 33 % ermittelt. Auch hier konnte
nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Präparation des Käses
Fremdfettanteile aus dem Pizzateig oder der Soße auf den Käse
übergegangen waren. In allen Fällen wurde gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden angeregt, den Käseanteil noch
einmal separat zur Untersuchung vorzulegen.
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Geschützte Bezeichnungen verhindern
Verbrauchertäuschung
Die Bezeichnungen »Milch« und aus Milch hergestellte Erzeugnisse wie z. B. »Käse«, »Sahne«, »Butter«, »Joghurt« sind in der
EU geschützt. Milcherzeugnisse sind nach den Vorschriften der
VO (EG) 1234/2007 ausschließlich aus Milch gewonnene Erzeugnisse. Andere Stoffe wie z. B. pflanzliche Fette, die geeignet sind,
einen Milchbestandteil ganz oder teilweise zu ersetzen, dürfen
nicht verwendet werden.
Die strengen Regelungen zum Bezeichnungsschutz der Milch
und der Milcherzeugnisse sollen die Milchproduzenten und Verbraucher schützen und unverfälschte Wettbewerbsbedingungen
zwischen Milcherzeugnissen und konkurrierenden Erzeugnissen
auf den Gebieten Bezeichnung, Etikettierung und Werbung schaffen.
Produktbezeichnungen wie »Butter«, »Joghurt« oder »Käse« sind in
der EU geschützt, um Verbrauchertäuschung zu verhindern
Marktanteil von Käseersatzprodukten
Die Herstellung von Käseersatzprodukten aus Magermilch, pflanzlichen Fetten und weiteren Zutaten ist dennoch nicht verboten.
Käseersatzprodukte haben durchaus ihren Markt. Einer Studie
des Europäischen Milchhandelsverbandes zufolge belief sich der
Absatzmarkt für Analogkäse in Deutschland im Jahr 2008 auf
20.000 Tonnen. Bei einer Käseproduktion von mehr als 2 Millionen Tonnen ergibt sich daraus ein Marktanteil der Imitate von
rund 1 %. Andere Schätzungen sprechen von einer jährlichen Produktion von 100.000 Tonnen Analogkäse in Deutschland. Analogkäse wird als wachsende Konkurrenz auf dem Markt der Käsezutaten bei der Verarbeitungsindustrie wie der Gastronomie
und der Ernährungsindustrie eingeschätzt.
Benennung des Imitats bleibt problematisch
Problematisch ist die Bezeichnung der Erzeugnisse, vor allem in
den weiterverarbeiteten Lebensmitteln. Die Bezeichnung »Käse«, auch in Verbindung mit den Begriffen »Imitat«, »Analoge«,
»Ersatz« darf nach derzeit geltendem Recht nicht verwendet
werden, um den Verbraucher nicht in die Irre zu führen und eine
Verwechslung mit echtem Käse auszuschließen.
Die Vorlieferanten bezeichnen die Erzeugnisse auf den Fertigpackungen häufig lebensmittelrechtlich völlig korrekt (z. B. Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett). Da es
jedoch keine griffige Bezeichnung gibt, die der Weiterverarbeiter
dafür benutzen könnte, wird so aus diesen Erzeugnissen im Handumdrehen »Käse«.
Die Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung eines Lebensmittels, das Käseimitat enthält, darf jedoch nicht den Eindruck
erwecken, es sei Käse als Zutat verwendet worden.
Für die Verkehrsbezeichnung der Zutat gelten bei abgepackten
Lebensmitteln die Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV). Für Käseimitate existiert keine in Rechtsvorschriften festgelegte Verkehrsbezeichnung. Es hat sich auch noch
keine verkehrsübliche Bezeichnung herausgebildet. Daher ist eine
beschreibende Bezeichnung der Zutat aufzuführen, die es dem
Verbraucher ermöglicht, die Art der Zutat zu erkennen und von
verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.
33
Zwar gilt die LMKV nicht für die lose Abgabe von Lebensmitteln.
Die Grundsätze zur Verkehrsbezeichnung sind jedoch auch bei
Abgabe von unverpackten Lebensmitteln in Gaststätten, Kantinen,
Imbissbetrieben und vergleichbaren Einrichtungen anzuwenden,
wenn in Preisverzeichnissen oder auf Speisekarten einzelne Zutaten der angebotenen Lebensmittel bzw. Speisen wie z. B. Käse
aufgeführt werden.
Selbst wenn in der Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels nicht
der Begriff »Käse« genannt wird, kann es unter Umständen erforderlich sein, die Verwendung von Käseimitat anzugeben. Dies
kann z. B. bei Pizza der Fall sein. Pizzas enthalten fast immer Käse
als eine charakteristische Zutat. Allein aus der Bezeichnung
»Pizza« wird der Verbraucher daher Käse als Bestandteil dieses
Lebensmittels erwarten und nicht ein Käseersatzprodukt.
Ähnliches gilt für Brötchen, die mit Käse belegt sind. Wenn der
Belag aussieht wie Käse, kann der Verbraucher zu Recht davon
ausgehen, dass echter Käse verwendet wurde. Enthält das Lebensmittel aber ein Käseimitat, so ist in den genannten und in
vergleichbaren Fällen in geeigneter Form darauf hinzuweisen.
Schlussfolgerung
Ersatzprodukte für Käse sind nicht verboten, müssen aber so gekennzeichnet werden, dass sie mit Käse nicht verwechselt werden können. Das Hauptproblem besteht nach hiesiger Auffassung darin, dass eine griffige kurze Bezeichnung für Käseimitate fehlt und die beschreibende Bezeichnung wenig Akzeptanz in der Gastronomie findet. Denn wer möchte seinen Salat
schon als »Salat mit einer Zubereitung aus Pflanzenfett und Magermilch« oder sein Käsebrötchen als »Brötchen mit Backbelag
aus einem Erzeugnis aus Pflanzenfett und Magermilch« bezeichnen?
Ein Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers besteht nicht. Der
Verbraucher wird jedoch durch Verwendung von Käseersatzprodukten unter der irreführenden Bezeichnung »Käse« getäuscht.
Verpackte Erzeugnisse sind in der Regel korrekt gekennzeichnet.
Bei der Abgabe in der Gastronomie kann der Verbraucher nicht
immer sicher sein, Käse zu bekommen, wenn »Käse« draufsteht
oder wenn er aus berechtigten Gründen Käse erwarten kann.
Eine regelmäßige Überwachung des Angebots an Käse und mit
Käse hergestellten Lebensmitteln auf allen Stufen der Verarbeitung, insbesondere jedoch in der Gastronomie, ist angezeigt.
Dr. Keck, S.; Dr. Held, R.; Dr. Wald, B. (LAVES LI BS)
34
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Schnelle Reaktion der amtlichen Kontrolle nach Funden von gentechnisch
verändertem Leinsamen
Im September 2009 wurde aufgrund von Untersuchungen der
amtlichen Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg bekannt, dass gentechnisch veränderter Leinsamen (Leinsaat, Flachs)
der Linie FP 967 (CDC Triffid) auf den europäischen Markt gelangt war. Die positiv getesteten Produkte stammten ursprünglich
aus Kanada, wo die Linie entwickelt wurde und zwischen 1996 und
2001 zugelassen war.
In der EU bestand für diese Leinsamenlinie dagegen nie eine
nach VO (EG)1829/2003 für die Vermarktung als Lebens-/ Futtermittel erforderliche Zulassung. Auch fand auf europäischer Ebene
keine Sicherheitsbewertung statt, die Grundlage für diese Zulassung ist. Produkte, die aus der Leinsamenlinie FP 967 bestehen oder sie als Bestandteil enthalten, sind daher in der EU nicht
verkehrsfähig. Es gilt eine Nulltoleranz.
Seit Mitte September 2009 werden am LAVES-Lebensmittelinstitut Braunschweig Leinsaat und Leinsamen enthaltende Produkte
routinemäßig auf gentechnische Veränderung untersucht.
Untersuchungen und Ergebnisse
Seit Mitte September 2009 wurden im Lebensmittelbereich 61
eingereichte Leinsaatproben auf eine gentechnische Veränderung untersucht. Bei 42 Proben handelte es sich um Erzeugnisse
in Fertigpackungen. Die verbleibenden 19 Proben waren als lose
oder für den Zwischenhandel verpackte Ware in Getreidemühlen
und weiterverarbeitenden Lebensmittelbetrieben entnommen
worden.
Insgesamt wurde in 16 Fällen (26,2 % der Gesamtprobenzahl)
Erbgut der Leinsamenlinie FP 967 gefunden. Dabei handelte es
sich allerdings durchweg um Befunde im Spurenbereich.
Die positiven Befunde entfielen 7-mal auf Ware in Fertigpackungen
(16,7 % aller Proben dieser Angebotsform) sowie 9-mal auf Leinsamen aus Mühlen und weiterverarbeitenden Betrieben (47,4 %
aller Proben dieser Art). Aufgrund der zuvor veröffentlichten Schnellwarnmeldungen waren in drei weiterverarbeitenden Betrieben die
fraglichen Chargen zum Zeitpunkt der Probenahme bereits intern
gesperrt.
Hintergrund: Leinsaatproduktion in Kanada
Kanada ist der größte Leinsaatproduzent der Welt. Von der angebauten Leinsaat gelangen ca. 60 % in die EU. Die an der University of Saskatchewan (Kanada) entwickelte gentechnisch veränderte Leinsamenlinie FP 967 wurde in Kanada seit 1996 für
den Anbau und die Nutzung als Futtermittel und seit 1998 auch
als Lebensmittel zugelassen. In den USA wurde im gleichen Zeitraum ebenfalls die Zulassung erwirkt. Auf Betreiben kanadischer
Landwirte, die negative Folgen für die Vermarktung von Leinsamen insbesondere in der EU befürchteten, wurde die Sortenzulassung in Kanada zurückgenommen.
Seit dem Jahr 2001 bestand weltweit keine Zulassung für Anbau
bzw. Vermarktung der Leinsamenlinie. Da nach offiziellen Angaben ein kommerzieller Anbau weder in Kanada noch in den
USA stattfand, wurde auf diese Linie vor den positiven Befunden
aus Baden-Württemberg nicht routinemäßig untersucht.
Abbildung 2.3: Überblick über gentechnisch veränderte Leinsaat nach
Angebotsform
35
Von den Erzeugnissen in Fertigpackungen stammten 27 aus ökologischer/biologischer Produktion, wovon 3 gentechnisch veränderte Bestandteile aufwiesen (das sind 11,1 % der Bio-Ware). Bei
den 15 Proben in Fertigpackungen aus konventionellem Anbau
enthielten 4 (26,7 %) gentechnisch veränderte Leinsamenbestandteile.
Sieben der positiven Proben waren kanadischen Ursprungs (zwei
Fertigpackungen und fünf Proben aus Getreidemühlen und weiterverarbeitenden Betrieben). Dieses Resultat bestätigt die These,
dass in einem hohen Maße kanadische Ware betroffen ist. Eine
weitere positiv getestete Probe stammte aus Russland, in den
verbleibenden acht Fällen war die Herkunft unbekannt.
Die hohe Sensibilisierung auf Seiten der Vermarkter spiegelt sich
ebenfalls in den Analyseergebnissen wider. Während zu Beginn
der Untersuchungsreihe ein großer Anteil der Proben positiv getestet wurde, war seit Ende Oktober 2009 keine Lebensmittelprobe mehr auffällig. Das lässt den Schluss zu, dass zu diesem
Zeitpunkt ein Großteil der Ware, die gentechnisch veränderte
Leinsaat enthielt, bereits vom Markt genommen war. Nach Informationen kommunaler Behörden wurden die betroffenen Erzeugnisse an die Lieferanten zurückgegeben bzw. vernichtet und
neue Ware aus anderer Quelle (z. B. Russland oder China) bezogen.
Dr. Gebhard, F.; Dr. Hausch, M. (LAVES LI BS)
Fünf ebenfalls untersuchte leinsaathaltige Backmischungen und
ein zusammengesetztes Lebensmittel nach Art einer Frühstückscerealie ergaben keinen positiven Befund.
Seit Oktober 2009 keine auffälligen Proben mehr
Lieferanten und verarbeitende Betriebe in Niedersachsen reagierten nach Verlautbarung von kommunalen Behörden sehr zeitnah
auf die Befunde der amtlichen Kontrolle. So wurde ein Großteil
potentiell betroffener Ware direkt nach Bekanntwerden erster
positiver Befunde vom Markt genommen. In manchen Fällen
hatten die Betriebe möglicherweise belastete Ware bereits vor
einer amtlichen Untersuchung intern gesperrt.
Abbildung 2.4: Überblick über Leinsaatproben aus Fertigpackungen
für Endverbraucher
36
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Nahrungsergänzungsmittel unter der Lupe
I. Das Vitamin Nicotinamid/Nicotinsäure in Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sollen durch die gezielte Zufuhr von z. B. Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und
sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung einer Ergänzung der Ernährung dienen.
Im Hinblick auf die vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss
der EU-Kommission (SCF) für Erwachsene abgeleiteten »tolerable upper intake level (UL)« sollte ein Wert von 10 mg Nicotinsäure pro Tag nicht überschritten werden.
Unter der Bezeichnung Niacin werden die Verbindungen Nicotin(säure)amid und Nicotinsäure zusammengefasst. Sie können
vom Organismus ineinander umgewandelt werden. Niacin ist als
Bestandteil der Coenzyme NAD und NADP am Hydrid-IonenTransfer zahlreicher Dehydrogenasen und am Auf- und Abbau
von Kohlenhydraten, Fettsäuren und Aminosäuren beteiligt.
Eine dem LAVES-Lebensmittelinstitut Braunschweig (LI BS) vorgelegte, mit Nicotinsäure angereicherte Probe wird zum Anlass
genommen, grundsätzlich die in dem Produkt enthaltene Nicotinsäure kritisch zu hinterfragen. Von hier aus kann nicht gesehen werden, warum Verbraucher mit Nicotinsäure als Niacinquelle völlig unnötig der Möglichkeit des Auftretens unerwünschter
Wirkungen (wenn auch nur in Einzelfällen) ausgesetzt werden.
Die Empfehlung des BfR, auf die Verwendung von Nicotinsäure
als Niacinquelle bei NEM und zur Anreicherung von Lebensmitteln
allgemein zu verzichten, wird hier unterstützt. Gegebenenfalls sollte hingewiesen werden auf mögliche Risiken und die möglichen
schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für Risikogruppen wie
Kinder, ältere sowie kranke Personen, die besonders empfindlich
sein könnten gegenüber unerwünschten Wirkungen von Nicotinsäure.
Zur Anreicherung mit dem Vitamin Niacin (veraltet: Vitamin B3)
sind die beiden Vitaminverbindungen Nicotinamid sowie Nicotinsäure zugelassen. Soweit aus den Ergebnissen der amtlichen Untersuchungen bekannt, werden NEM praktisch ausschließlich mit
der Substanz Nicotinamid als Niacinquelle vitaminisiert.
Unerwünschte Wirkungen
Wiederholt wurden in der Vergangenheit Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen in Zusammenhang mit dem Verzehr eines
nicotinsäurehaltigen NEM gemeldet. Die unerwünschten Wirkungen waren starkes Hitzegefühl, Hautrötung, Schwindel, Übelkeit, Schwitzigkeit etc.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich mehrmals
mit der gesundheitlichen Bewertung von Nikotinsäuregehalten
in NEM befasst. Bei Einzeldosen von ca. 30 mg Nicotinsäure pro
Tag durch den Verzehr von NEM wurde das Auftreten von
»Flushing« verbunden mit Juckreiz und Hitzegefühl und damit
einhergehender weiterer unerwünschter Wirkungen beobachtet.
Die nach der Aufnahme von Nicotinsäure auftretenden Symptome sind in der Literatur und vom BfR hinreichend beschrieben.
Voraussetzung ist in der Regel jedoch eine individuelle Disposition. Bekannt ist zudem eine Dosis-Wirkungsbeziehung sowie
Additionseffekte nach körperlicher Anstrengung und psychischem
Stress. Besonders gefährdet sind offensichtlich Kinder, ältere
Menschen und Kranke.
37
II. Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln
Hohe Blei-, Cadmium- und Quecksilbergehalte wurden in bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) festgestellt und über
das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System
for Food and Feed) gemeldet. Erwiesenermaßen können solche
NEM signifikant zur Blei-, Cadmium und Quecksilberbelastung
des Menschen beitragen.
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist es unerlässlich, den
Gehalt an Kontaminanten auf gesundheitlich unbedenkliche Werte zu begrenzen.
Höchstgehalte müssen sicher und so niedrig angesetzt sein, wie
durch gute Herstellungspraxis vernünftigerweise erreichbar.
In der KontaminantenVO (EG) Nr. 1881/2006 sind Höchstgehalte
für Blei, Cadmium und Quecksilber in NEM festgelegt worden:
Bundesweites Überwachungsprogramm
Im Jahr 2009 wurden im Rahmen des bundesweit koordinierten
Überwachungsprogrammes (BüP) des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) »Schwermetalle in
Nahrungsergänzungsmitteln« Daten für den deutschen Markt
erhoben, um zu überprüfen, inwieweit sich die Schwermetallgehalte der auf dem Markt befindlichen NEM im Hinblick auf die
Festsetzung der Höchstgehalte tatsächlich verändern. Im Rahmen
der Vorgabe für den Kontrollzeitraum erfolgte die Probenentnahme von mineralstoffhaltigen NEM im 2. Quartal 2009 im Lebensmittelhandel wie auch bei Herstellern von NEM.
Insgesamt wurden 15 Proben amtlicherseits entnommen und im
LI BS untersucht. Hierbei waren 14 NEM unauffällig, die festgelegten Höchstgehalte an Blei, Cadmium und Quecksilber wurden
nicht erreicht.
• Blei 3,0 mg/kg
• Cadmium 1,0 mg/kg (ausgenommen aus Seetang gewonnene
Erzeugnisse – diese 3,0 mg/kg)
• Quecksilber 0,10 mg/kg.
Die festgelegten Höchstgehalte gelten ab dem 1. Juli 2009 und
nicht für Erzeugnisse, die vorher rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind.
Im Jahr 2009 wurden in einem bundesweiten Überwachungsprogramm
Schwermetallgehalte in Nahrungsergänzungsmitteln untersucht
38
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
In einem reinen Mineralstoff-Präparat eines Herstellers aus
Niedersachsen wurde ein erhöhter Bleigehalt von 5,8 mg/kg festgestellt. Eine zweite parallel eingereichte Probe des gleichen
Erzeugnisses enthielt 6,7 mg Blei pro kg. Da der Zeitpunkt des
Inverkehrbringens des NEM vor dem 1. Juli 2009 lag, wurde die
Probe aufgrund des überhöhten Gehaltes an Blei als nicht sicher
im Sinne des Art. 14 Abs. 2b der VO (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.
Danach gelten Lebensmittel als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. Entsprechende Lebensmittel dürfen nicht in den
Verkehr gebracht werden.
Nach Bekanntwerden der Grenzwertüberschreitung wurde die
noch vorhandene, aber vor dem Stichtag hergestellte Ware vom
Hersteller für den Verkauf gesperrt. Die nach dem 1. Juli 2009
hergestellte Ware wurde sofort nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse für den Verkauf durch den Hersteller gestoppt.
Ferner wurde durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde eine
Rückrufaktion angeordnet und vom Hersteller durchgeführt. Da
zahlreiche Lieferungen an Großhändler gegangen waren, wurde
eine Schnellwarnmeldung im RASFF-System veröffentlicht. 50 %
der ausgelieferten Packungen wurden retourniert und sachgerecht entsorgt.
Ware für den Verkauf gesperrt
In einer beim Hersteller aus der laufenden Produktion entnommenen Verfolgsprobe durch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde konnte ebenfalls ein überhöhter Bleigehalt von
5,2 mg/kg bestätigt werden. Das NEM wurde aufgrund der Überschreitung des festgelegten Höchstgehaltes an Blei nach Art. 1
Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1881/2006 beanstandet.
39
III. Abweichungen bei Verpackungsangaben
Nach § 4 Abs. 3 NEMV sind auf der Verpackung die Menge der
Nährstoffe oder sonstigen Stoffe im NEM bezogen auf die auf
dem Etikett angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge als
Durchschnittswerte anzugeben, die auf der Analyse des Erzeugnisses durch den Hersteller beruhen.
Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass mit
dem NEM die Mengen an Nährstoffen zugeführt werden, die gekennzeichnet sind. Auf einer Verpackung deklarierte Nährwertangaben müssen stets der tatsächlichen Beschaffenheit entsprechen. Dabei ist das Vorhandensein dieser Mengen bis zum Ablauf
des Mindesthaltbarkeitsdatums durch den Hersteller des NEM zu
garantieren.
40
Die GDCH Arbeitsgruppe »Fragen der Ernährung« hat ein in der
Lebensmittelwirtschaft und in der amtlichen Überwachung allgemein anerkanntes Positionspapier zu »Empfehlungen zu Toleranzen für Nährstoffschwankungen bei der Nährwertkennzeichnung«
erarbeitet. Danach sollen die Toleranzbereiche zulässiger Abweichungen zwischen gekennzeichneter und tatsächlich vorhandener
Menge bei Vitaminen und Mineralstoffen folgende Grenzen nicht
überschreiten:
• Natrium, Kalium, Chlorid, Magnesium, Calcium, Phosphor,
Eisen, Zink, Vitamine (B1, B2, B6, C, Pantothensäure, Niacin):
± 20 %
• Vitamine (A, B12, D, E, Folsäure, Biotin): ± 30 %
• Jod, Kupfer, Mangan, Fluorid, Selen, Chrom, Molybdän: ± 50 %
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Die GDCH-Empfehlungen gelten nach den dortigen Erläuterungen für die Nährwertkennzeichnung gemäß Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV) und nicht für Nahrungsergänzungen.
Diese können aber aus Sicht der Lebensmittelüberwachung sehr
wohl als Orientierung zur Beurteilung abweichender Nährstoffgehalte herangezogen werden.
Die Regelungen zum »Durchschnittswert« im Sinne der NEMV
und der NKV stimmen nicht überein. Maßgebend für die Nährwertangabe bei NEM sind die Durchschnittswerte an Nährstoffen, die auf der Analyse des Erzeugnisses durch den Hersteller
beruhen.
Bei der Kennzeichnung der Nährstoffe der NEM sind engere Grenzen
Die zu tolerierenden Abweichungen der tatsächlichen Nährstoffgehalte von den deklarierten Werten sind bei NEM nach dem
Wortlaut der Rechtsverordnungen enger zu sehen als bei Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs.
gesetzt als bei Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs
Beurteilungspraxis
Nährwertangaben bei NEM, deren Zusammensetzung auf einen
besonderen Ernährungszweck abgestimmt ist, haben für den Verbraucher eine hervorgehobene Bedeutung. Es kann daher erwartet werden, dass mindestens die von der GDCH Arbeitsgruppe
»Fragen der Ernährung« empfohlenen Toleranzen eingehalten
werden.
Nach Auffassung der amtlichen Lebensmittelüberwachung, aber
auch von Seiten der Wirtschaftsbeteiligten sind für die Einhaltung der Mineralstoff- und Vitamingehalte insbesondere in der
Kennzeichnung von NEM enge Grenzen zu setzen.
Proben werden beanstandet, wenn die Nährstoffgehalte insbesondere unter den in der Kennzeichnung deklarierten Werten
liegen und die festgestellten Abweichungen unter Berücksichtigung von Toleranzen gemäß der Arbeitsgruppe »Fragen der Ernährung« der GDCH überschritten sind.
Dr. Schmidt, E.; Maslo, R.; Dr. Held, R. (LAVES LI BS);
Die Abweichungen der deklarierten Gehalte von den tatsächlichen Mengen an Nährstoffen werden als irreführend im Sinne
von § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB beurteilt.
Feldmann, A. (Veterinäramt Grafschaft Bentheim)
41
Umstrittene Würze: Geschmacksverstärker in Fertiggerichten
und zubereiteten Speisen
Glutaminsäure gehört zu den weit verbreiteten und mit am häufigsten vorkommenden Aminosäuren. Sie kommt in den meisten
Proteinen in großen Mengen vor, besonders reichlich u. a. in Milchprotein (21,7 %), Weizen- (31,4 %), Mais- (18,4 %) und Sojaprotein (18,5 %), in denen es in Aminosäureketten gebunden vorliegt. So gesehen eine Allerweltssubstanz.
Aufmerksam auf diese Aminosäure wurde man Anfang des 20.
Jahrhunderts durch eine Beobachtung in Japan. Der japanische
Wissenschaftler Kikinae Ikea fand heraus, dass der geschmacksverbessernde Effekt von Meeresalgen in Speisen auf deren Gehalt an Glutaminsäure zurückzuführen ist. 1909 wurde ihm das
erste Patent für die Verwendung von Glutamat als Geschmacksverbesserer erteilt.
Inzwischen hat die Verwendung dieser Aminosäure als Ge schmacksverstärker eine breite Verwendung gefunden. Die jährliche Produktion wird auf 1.5 Millionen Tonnen1 (2003) geschätzt.
Als Geschmacksverstärker wirksam ist die freie, nicht im Proteinverbund vorliegende Aminosäure.
42
In Konzentrationen von 0,2 % bis 0,8 % entwickelt sie einen angenehmen, leicht salzigen Geschmack. Zudem wird der Eigengeschmack der Lebensmittel verstärkt. Der Geschmack von Glutamat ist auch unter dem Namen »umami« (japanisch = Köstlichkeit) bekannt. Diese sogenannte UMAMI-Geschmacksrichtung
ist neben salzig, süß, sauer und bitter als fünfte Geschmackskomponente akzeptiert (DGE2003). Glutamat bewirkt eine
Intensivierung des sensorischen Eindrucks insbesondere bei proteinhaltigen und salzhaltigen Lebensmitteln und wird in großem
Umfang in Gefrierprodukten, Trockenprodukten und Erzeugnissen auf Fisch- und Fleischbasis eingesetzt wie Tomatensoßen,
schnellen Gerichten, Fleisch- oder Gemüsebrühen, Suppenwürfeln, Tütensuppen, Gewürzmischungen, Chips, Fertiggerichten
und Fleisch- und Wurstwaren.
Als Geschmacksverstärker mit ähnlicher Wirkung wie Glutaminsäure sind u. a. Inosin-5'-monophosphate (IMP), Guanosin-5'monophosphate (GMP), Homocysteinsäure, Cystein-S-sulfosäure, Tricholomasäure und Ibotensäure bekannt.
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Das China-Restaurant-Syndrom
»Kaum hatten die Teilnehmer einer Fortbildung des Arzneimittelherstellers Sandoz ihre Suppenteller geleert, da bekamen es
gleich zehn Personen mit Zitteranfällen, Krämpfen und Kopfschmerzen zu tun. Einer der Erkrankten landete sogar im Krankenhaus. Doch die Symptome verschwanden so plötzlich, wie sie
aufgetreten waren: Nach zwei Stunden ging es allen Betroffenen
wieder gut. Die Probe aus dem sichergestellten Suppentopf ergab einen hohen Gehalt des Geschmacksverstärkers Glutamat,
weshalb der Fall aus dem Jahre 1989 vom zuständigen gerichtlich-medizinischen Institut der Universität Bern als sogenanntes
China-Restaurant-Syndrom festgehalten wurde.«2
Der Einsatz von Glutamat wirft immer wieder Fragen nach der
Verträglichkeit auf. So gab es zahlreiche Fallberichte, bei denen
Unverträglichkeitsreaktionen mit Symptomen wie Prickeln im Gesicht, Nacken, Schultern und Oberarmen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwächegefühl und Herzklopfen nach Verzehr von Speisen in chinesischen Restaurants aufgetreten sind.
Dieses sogenannte »Chinarestaurant-Syndrom« (CRS) wurde früher auf die Verwendung von Glutamat bei der Herstellung asiatischer Speisen zurückgeführt. Dieser Zusammenhang hat sich aber
nicht bestätigt. 1987 zog das Joint Expert Commitee on Food
Additives (JECFA) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die
Schlussfolgerung, dass Untersuchungen nicht beweisen konnten,
dass Natriumglutamat die Symptome des Chinarestaurant-Syndroms hervorruft. Ebenso waren Doppelblindstudien an Konsumenten, die an dem Syndrom nach eigenen Angaben leiden,
negativ. 1991 setzte der wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel der EU (Scientific Commitee for Food [SCF]) Natriumglutamat in die sicherste Kategorie der Lebensmittel. Der ADI (duldbare tägliche Aufnahme) wurde als »n. s.« (not specified) festgelegt. Der ADI = n. s. wird nur Substanzen mit besonders geringer
Toxizität gegeben oder solchen, die wesentliche natürliche Lebensmittelbestandteile oder normale Stoffwechselprodukte des
Menschen sind. Auch Studien in Australien (Western Sydney University 1993) bestätigen die Einschätzung der JECFA bzw. halten
1
Natriumglutamat bei den üblichen Verzehrsmengen für gesundheitlich unbedenklich (Federation of American Societies for Experimental Biology, 1995). Die als »Natriumglutamat-SymptomKomplex« bekannt gewordenen Symptome treten bei diesen ansonsten gesunden Personen unter untypischen Verzehrsbedingungen, d. h. nach Verabreichung großer Mengen Natriumglutamat (3 g oder mehr) auf nüchternen Magen und in Abwesenheit von Lebensmitteln auf. Darüber hinaus weisen Personen mit
schwerem Asthma möglicherweise eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Glutamat auf.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die wesentlichen Ergebnisse in einem Merkblatt »Überempfindlichkeitsreaktionen durch Glutamat in Lebensmitteln«3 zusammengefasst.
Was ist in der EU zugelassen? Rechtliche Regelungen
Glutaminsäure und einige ihrer Verbindungen sind in der EU für
Lebensmittel allgemein zugelassen. Die zulässige Höchstmenge
beträgt 10 g pro kg, bezogen auf das verzehrfertig zubereitete
Lebensmittel. In Würzmitteln dürfen diese Aminosäuren als Geschmacksverstärker in einer Menge verwendet werden, die nach
guter Herstellungspraxis erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen (Höchstmengenprinzip »qs« – »quantum satis«).
Tabelle 2.3: In der EU als Geschmacksverstärker zugelassene Glutaminsäure-Verbindungen
Bezeichnung
E-Nummer
Glutaminsäure
E 620
Mononatriumglutamat
E 621
Monokaliumglutamat
E 622
Calciumdiglutamat
E 623
Monoammoniumglutamat
E 624
Magnesiumdiglutamat
E 625
WDR III 28. September 2004,
2
Tamas Nagy. Ob der Phillip heute still… in: Freitag, Ost-West-Zeitung
15.4.2005
3
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Überempfindlichkeitsreaktionen
durch Glutamat in Lebensmitteln. Stellungnahme des BfR vom 16. Juli 2003
(http://www.bfr.bund.de/cm/208/ueberempfindlichkeitsreaktionen_durch_glutamat_in_lebensmitteln.pdf)
43
Neben diesen Aminosäuren sind noch einige Nukleinsäuren wie
Dinatriumguanylat, Dikaliumguanylat, Calciumguanylat und Inosinsäure als Geschmacksverstärker zugelassen. Diese spielen in
der Praxis aber eher eine untergeordnete Rolle. Im Wesentlichen
werden Glutaminsäure und ihre Verbindungen in Lebensmitteln
eingesetzt.
Die Informationspflichten über einen Zusatz von Geschmacksverstärkern (und auch anderen Zusatzstoffen) zu Lebensmitteln sind
in Rechtsverordnungen verbindlich festgelegt.
Auf Fertigpackungen von Lebensmitteln muss der Zusatzstoff im
Zutatenverzeichnis mit seiner Verkehrsbezeichnung oder seiner
E-Nummer in Verbindung mit dem Klassennamen – hier: Geschmacksverstärker – angegeben werden.
Der Verbraucher wird so nicht nur über die Art des Zusatzstoffes,
sondern auch über die Funktion (technologische Wirkung), die
dieser Zusatzstoff im Lebensmittel ausübt, informiert.
Bei loser Abgabe von Lebensmitteln reicht die Angabe des Klassennamens aus. Die Angabe ist auf der Ware oder einem Schild
neben der Ware aufzuführen. In der Gastronomie muss die Verwendung von Geschmacksverstärkern auf der Speisekarte bzw.
dem Preisverzeichnis angegeben werden.
44
Ergebnisse der amtlichen Untersuchung
Die Untersuchung von Erzeugnissen auf deren Gehalt an Glutamat zählt seit Jahren zu den festen Bestandteilen von Untersuchungsprogrammen. Einbezogen werden sowohl Lebensmittel
in Fertigpackungen in- und ausländischer Hersteller als auch zubereitete Speisen aus der Gastronomie (Suppen, Soßen, Menüs).
Ein Schwerpunkt hierbei liegt insbesondere auf zubereiteten Erzeugnissen aus der asiatischen Gastronomie.
Die in den zurückliegenden drei Jahren erhaltenen Ergebnisse
der im LAVES-Institut Braunschweig untersuchten Proben sind in
der nebenstehenden Tabelle 2.4 zusammengefasst. Fertigpackungen von Fertiggerichten, Suppen und Soßen haben sich als
unproblematisch herausgestellt. In der Regel wird Glutaminsäure
oder eine der zugelassenen Verbindungen verordnungskonform
im Verzeichnis der Zutaten aufgeführt. Höchstmengen werden in
der Regel eingehalten. Dies gilt auch für Fertigerzeugnisse aus
asiatischen Ländern, in denen die Verwendung von Glutamat
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
eine lange Tradition besitzt. Eine Überschreitung der Höchstmenge wurde in den letzten drei Jahren lediglich in einer Fertigpackung festgestellt.
Problematisch bleiben weiterhin die Kenntlichmachung von Glutamat und die Einhaltung von Höchstmengen in zubereiteten
Speisen, insbesondere solchen aus der asiatischen Gastronomie.
Nach den bisherigen Erfahrungen wird eine Kenntlichmachung oft
unterlassen oder ist fehlerhaft. Die Einhaltung der zulässigen
Höchstmenge ist nicht immer gewährleist.
Die hohe Beanstandungsquote insbesondere bei losen Proben
zeigt, dass gerade in der Gastronomie und hier vor allem in asiatischen Restaurants weiterhin verstärktes Augenmerk auf die
genannte Problematik gerichtet werden sollte.
Streitobjekt Hefeextrakt
Unter schweren Beschuss sind in den letzten Jahren Lebensmittelhersteller geraten. »Täuschungsmanöver mit Tütensuppe«,
»Etikettenschwindel«, »Etiketten lügen wie gedruckt« lauteten
die Schlagzeilen.
Was steckt dahinter? Zusatzstoffe – nicht nur Glutaminsäure –
werden von vielen Verbrauchern kritisch gesehen. Folglich suchen Lebensmittelhersteller nach Wegen, die Liste deklarationspflichtiger Zusatzstoffe möglichst kurz zu halten. Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, Zutaten einzusetzen, die von sich aus
Stoffe enthalten, die zwar wie Zusatzstoffe wirken, bei denen es
sich aber nicht um Zusatzstoffe im lebensmittelrechtlichen Sinne
handelt.
Zu diesen Zutaten gehört z. B. Hefeextrakt, der häufig in Fertiggerichten, Suppen und Soßen eingesetzt wird.
Zur Herstellung dieser Zutat wird Hefe einem Aufschlussverfahren unterworfen, in dessen Verlauf Zellwände und Eiweißstoffe abgebaut werden. Dabei entsteht u. a. freie Glutaminsäure, die geschmacksverstärkend wirkt. Da in diesem Fall Glutaminsäure nicht zugesetzt worden ist, handelt es sich nicht um einen
Zusatzstoff, so dass keine Verpflichtung besteht, diesen Stoff im
Zutatenverzeichnis aufzuführen. Der Einwand, Hefeextrakt werde dermaßen hergestellt, dass dabei ein deklarationspflichtiger
Zusatzstoff entsteht, kann nicht verfangen.
Hefeextrakt enthält produktionsbedingt neben freier Glutaminsäure weitere Proteinabbauprodukte, die dem Erzeugnis einen
spezifischen Eigengeschmack verleihen.
Tabelle 2.4: Untersuchungen im LAVES-Lebensmittelinstitut Braunschweig zu Glutamat in zubereiteten Speisen
Jahr
Anzahl der
Proben
Beanstandungen
davon Höchstmengenüberschreitungen
2007
95
44
10
2008
62
31
4
2009
56
31
14
Wenn ein Hersteller behauptet, dass der Verwendungszweck von
Hefeextrakt überwiegend darin bestehe, einem Lebensmittel eine
bestimmte Geschmackskomponente hinzuzufügen und die mögliche geschmacksverstärkende Wirkung der Glutaminsäure nicht
im Vordergrund stehe, wird man dies dem Hersteller nicht widerlegen können.
Hefeextrakt kann wegen seiner überwiegenden Zweckbestimmung als geschmacksgebende Komponente nicht als Zusatzstoff
eingeordnet werden, sondern ist als Lebensmittel anzusehen.
Eine aus Sicht von Verbrauchern und Überwachungsbehörden sicherlich unbefriedigende Situation, die aber lebensmittelrechtlich
nicht zu lösen ist.
45
Was bedeutet die Bezeichnung
»ohne Geschmacksverstärker«?
Werden Fertiggerichte mit Deklarationen wie »ohne Glutamat«
oder »ohne Geschmacksverstärker« beworben, kann sich ein Verbraucher nicht darauf verlassen, dass diese Erzeugnisse in jedem
Fall frei von Glutaminsäure sind.
Die Diskussion darüber, ob ein Glutaminsäure enthaltendes Lebensmittel derart beworben werden darf, hat schon zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen konkurrierenden Herstellern geführt.
Die Tatsache, dass ein Erzeugnis freie Glutaminsäure enthält,
steht zu den genannten Bewerbungen nicht unbedingt im Widerspruch. Erzeugnisse können Zutaten enthalten, die wie der
erwähnte Hefeextrakt oder auch Tomaten zu den Lebensmitteln
mit einem nennenswerten Anteil an freier Glutaminsäure gehören.
Der Begriff »Geschmacksverstärker« ist rechtlich festgelegt. Er
bezeichnet eine Klasse von Stoffen, die als Zusatzstoffe zu bestimmten technologischen Zwecken verwendet werden und die
für diesen Verwendungszweck zugelassen sind.
Mit der Aussage »ohne Geschmacksverstärker« wird somit ausgedrückt, dass einem Lebensmittel keine Stoffe zugesetzt wurden, bei denen es sich um Zusatzstoffe im lebensmittelrechtlichen Sinne handelt.
Die genannte Deklaration ist dennoch geeignet, bei einem Verbraucher den Eindruck zu erwecken, als seien in dem Erzeugnis
keine Geschmacksverstärker wie z. B. Glutaminsäure enthalten,
46
und zwar unabhängig davon, ob diese als Zusatzstoffe eingesetzt wurden oder über Zutaten in das Lebensmittel gelangt
sind, die ihrerseits diese Stoffe natürlicherweise enthalten.
Auch bei einem durchschnittlich interessierten und informierten
Verbraucher können Detailkenntnisse zu lebensmittelrechtlichen
Begriffen und deren Auslegung, wie sie zum Verständnis der
Aussage »ohne Geschmacksverstärker« erforderlich sind, nicht
vorausgesetzt werden.
Die genannte Bewerbung wird als irreführend im Sinne von § 11
Abs. 1 Nr.1 LFGB beurteilt.
Eine Irreführung des Verbrauchers kann vermieden werden,
wenn aus der Bewerbung zweifelsfrei hervorgeht, dass Glutaminsäure nicht als Zusatzstoff eingesetzt worden ist.
Letztlich kommt es auf die Art der Formulierung an, ob eine Bewerbung geeignet ist, beim Verbraucher Vorstellungen über die
Beschaffenheit eines Lebensmittels zu erwecken, die mit dessen
tatsächlicher Zusammensetzung nicht übereinstimmen.
Auf Fertigpackungen von Lebensmitteln erscheinen zunehmend
Deklarationen wie »ohne Verwendung geschmacksverstärkender Zusatzstoffe«. Diese Bewerbung wird akzeptiert.
Dr. Held, R. (LAVES LI BS)
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Apfelsaft – Deutschlands beliebtester Fruchtsaft wird gut überwacht
Deutschland ist Weltmeister im Trinken von Fruchtsäften1. Der
beliebteste dieser Fruchtsäfte mit dem höchsten Verbrauch ist
laut Statistik der Apfelsaft. Mit einem durchschnittlichen ProKopf-Konsum von 9,2 Liter pro Jahr (2008) ist ca. jeder vierte getrunkene Liter Fruchtsaft ein Apfelsaft.
Äpfel zählen zu den heimischen Obstsorten, die schon seit Jahrhunderten in den hiesigen Breitengraden geerntet werden. Im Alten Land im Norden von Niedersachsen liegt das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet von Deutschland.
Aber woher stammen die Äpfel, die zu Apfelsaft verarbeitet werden?
Handwerkliche Herstellung in kleinen Lohnmostereien
oder industrielle Herstellung in Großbetrieben
In Niedersachsen sind einige der großen Fruchtsaft/Fruchtnektarhersteller angesiedelt. Hier werden die Fruchtsäfte und Fruchtsaftkonzentrate weltweit eingekauft, dann verarbeitet und mit
unterschiedlichen Technologien in mehreren Abfüllstraßen in
Glasflaschen, Kartonverpackungen oder PET-Flaschen abgefüllt.
Das Pressen von angeliefertem Obst spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Verarbeitet werden neben Fruchtsäften und Fruchtsaftkonzentraten aus dem Inland auch Apfelsaftkonzentrate aus
Osteuropa und im zunehmenden Maße aus China.
Produktion der Apfelsäfte. Diese Hersteller verfügen meist nur über
eine Abfüllanlage und vermarkten ihre Produkte in Mehrwegglasflaschen. Davon heben sich wiederum andere kleine Mostereien ab, die damit werben, dass ein Käufer den Fruchtsaft der
von ihm abgegebenen Äpfel erhält. Damit sollen insbesondere
Streuobstwiesen im Rahmen des Naturschutzes und der Erhaltung der Artenvielfalt gefördert werden. Hier zeichnet sich ein
Trend zu den »Bag in Box-Verpackungen« ab.
Die Vielzahl dieser Betriebe wird im Rahmen der Lebensmittelüberwachung regelmäßig überprüft und bei den herstellerorientierten Probenahmen berücksichtigt.
Wo liegen die Schwerpunkte dieser analytischen Untersuchungsprojekte von Apfelsäften?
Überprüfung der Authentizität und der
Prozesskontaminanten
Ein Apfelsaft zeichnet sich durch seine feine milde Säure und
Süße und das typische Apfelaroma aus. Es gibt ihn als klaren
»Apfelsaft«, »trüben Apfelsaft« und bei Verwendung von Apfelsaftkonzentrat als »Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat«. Nach den
rechtlichen Vorgaben muss ein aus Apfelsaftkonzentrat rekonstituierter Apfelsaft, d. h. ein aus Apfelsaftkonzentrat, Wasser und
Apfelaroma hergestellter Saft, die gleichen organoleptischen und
Weiterhin gibt es in Niedersachsen eine Reihe von mittelständischen Betrieben, die neben dem Pressen und Verarbeiten von
Obst auch Fruchtsäfte und -konzentrate einkaufen und andere
alkoholfreie Getränke herstellen. Die kleineren Lohnmostereien
stellen nur saisonal Fruchtsäfte her und verarbeiten das von den
Bürgern abgegebene Obst aus den eigenen Gärten der jeweiligen Region. Der Verbraucher liefert damit die Rohware für die
1
Quelle: Verband der deutschen Fruchsaftindustie e.V. (VdF)
47
analytischen Eigenschaften aufweisen wie ein durchschnittlicher
Apfelsaft, der direkt durch Pressen und gegebenenfalls Klärung
hergestellt wird. Mit Hilfe der analytischen Bestimmung der Inhaltsstoffe wird die Authentizität der untersuchten Apfelsäfte
überprüft. Die Auswertung der Gesamtheit der Analysenergebnisse gibt Aufschluss darüber, ob eventuell ein Fremdfruchtzusatz, Wasser-, Zucker- oder Säurezusatz vorliegt. Dazu werden
die verschiedenen Zucker wie Glucose, Fruktose und Saccharose,
die verschiedenen Säuren wie Äpfelsäure und Citronensäure und
weitere fruchtartspezifische Minorkomponenten bestimmt. Die
Überprüfung des Ascorbinsäuregehaltes lässt erkennen, ob ein
Zusatz dieses Antioxidationsmittels erfolgt ist. Ein derartiger Zusatz ist als technologischer Zusatzstoff zulässig, muss aber im Rahmen des Zutatenverzeichnisses gekennzeichnet werden.
Eine unsachgemäße Behandlung, wie z. B. zu lange Standzeiten
während der Herstellung oder eine unzureichende Erhitzung
bzw. Verpackung, kann dazu führen, dass der Apfelsaft in Gärung gerät. Er weist dann erhöhte Gehalte an Alkohol und/oder
Milchsäure auf. Dagegen stellt eine zu hohe oder zu lange Erhitzung eines Apfelsaftes eine vermeidbare Wärmebelastung
dar. Die Erzeugnisse sind dann meist sensorisch auffällig durch
einen sogenannten Kochgeschmack, verbunden mit einem erhöhten Gehalt an Hydroxymethylfurfural (HMF).
Die zur Verarbeitung verwendeten Früchte müssen gesund und
reif sein. Verschimmeltes Obst darf nicht verwendet werden. Es
kann das Mykotoxin Patulin enthalten. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ist jeder Hersteller verpflichtet, ungeeignetes Obst vor
der Verarbeitung auszusortieren. Der nachweisbare Gehalt an Patulin darf eine Konzentration von 50 µg pro Liter nicht überschreiten.
48
Oft werden in den Mostereien die gepressten und für die endgültige Abfüllung fertigen Apfelsäfte aus Kapazitätsgründen in
Tanks einige Monate zwischengelagert. Dadurch besteht die Gefahr der negativen Beeinflussung durch ungeeignetes Material
wie z. B. Aluminiumtanks. Die erfreuliche Mitteilung für Niedersachsen lautet, dass hier keine Aluminiumtanks mehr verwendet
werden. Es wurden dementsprechend keine erhöhten Werte an
Aluminium nachgewiesen.
Weitere Untersuchungsschwerpunkte der letzten Jahre waren
neben den Überprüfungen der Authentizität und der Prozesskontaminanten bzw. der Beschaffenheit einschließlich des Patulins
der jeweiligen frischen Ernte:
2007:
• Alternariatoxin (Mykotoxin) in trüben Apfelsäften
2008:
• Furan (Prozesskontaminant, Bundesweites Überwachungsprogramm)
• Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle (Monitoring)
2009:
• Aluminium in Apfelsaft aus Lagertanks (Bundesweites Überwachungsproramm)
In diesen Sonderprogrammen wurden keine auffälligen Befunde
ermittelt. Die Beanstandungen der letzten Jahre stellen sich wie
in der folgenden Tabelle 2.5 dar.
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Tabelle 2.5: Untersuchungsergebnisse zu Apfelsaft von 2007 bis 2009
Jahr
untersuchte
Apfelsaftproben
Beanstandungen
Beurteilung/Bemerkung
2007
118
17 (14 %)
2
1
2
4
1
1
x
x
x
x
x
x
Nachweis von Pilzmycel
erhöhter Milchsäuregehalt
erhöhter HMF-Gehalt/Kochnote
zu wenig Vitamin C
erhöhter Patulingehalt
Nachweis Antioxidationsmittel
2008
112
21 (19 %)
1
1
1
3
1
x
x
x
x
x
Wasserzusatz
Zuckerzusatz
erhöhter HMF-Gehalt/Kochnote
zu wenig Vitamin C
Nachweis Antioxidationsmittel
2009
68
13 (19 %)
1 x erhöhter Eisengehalt
1 x erhöhter HMF-Gehalt/Kochnote
2 x zu wenig Vitamin C
Bei den nicht aufgeführten Beanstandungen handelt es sich um
irreführende Angaben und/oder Kennzeichnungsmängel bezüglich der Nährwertkennzeichnung oder anderer Pflichtangaben. Da
die Probenahme mit verschiedenen Zielrichtungen stichprobenweise erfolgt, können anhand dieser Ergebnisse keine Tendenzen abgeleitet werden.
Aber welche Trends kann der Verbraucher zukünftig bei seinem
beliebten Fruchtsaft erwarten?
Trends und Ausblick
Der Apfelsafthersteller muss mit dem sehr innovativen Bereich
der alkoholfreien Erfrischungsgetränke um die Gunst der Verbraucher konkurrieren. Bei Apfelsaft als überwiegendem Monoprodukt hat er nur eingeschränkte Möglichkeiten durch Rezepturänderungen neue Produkte zu entwickeln. Der Unterschied zu
den anderen Getränken liegt in der »Naturbelassenheit« und »Natürlichkeit« eines Apfelsaftes. Verbesserte Technologien, insbesondere bei der Abfüllung und Verpackung, haben das Ziel, Alterungsprozesse des Fruchtsaftes, die durch Sauerstoff, Temperatur und Licht begünstigt werden, zu unterdrücken. Hier konkurriert
Glas als inertes und absolut geschmacksneutrales Verpackungsmaterial mit Neuentwicklungen aus Karton und vor allem aus PET.
Der Vorteil von PET ist das geringe Gewicht und die Unzerbrechlichkeit mit der damit verbundenen Verringerung der Verletzungsgefahr. Es gibt sie inzwischen schon mehrlagig mit Sauerstoffund CO2-Barrieren, mit der Möglichkeit der Heißabfüllung und
mit verschiedenen Verschluss-Systemen. Hier sind Veränderungen im Angebot von Apfelsäften zu erwarten.
Das Trinken von Fruchtsäften kann zur gesunden abwechslungsreichen Ernährung beitragen, wobei der relativ hohe Kohlenhydratanteil eines Apfelsaftes von ca. 11 Gramm pro 100 ml nicht
unberücksichtigt bleiben darf. Gesundheitsbezogene Angaben
auf den Etiketten von Apfelsäften werden vermehrt zu finden
sein. Sie werden durch die Verordnung (EG) 1924/2006 (Health
Claims VO) reglementiert. Hier gibt es zurzeit noch Handlungsbedarf.
Fazit: Apfelsäfte werden auch zukünftig im Fokus der Lebensmittelüberwachung bleiben.
Dr. de Wreede, I. (LAVES LI BS)
49
Lebenselixier, Jungbrunnen, Magenlikör – Bei Spirituosen aus Apotheken ist
der Name nicht immer Programm
»Wer Sorgen hat, hat auch Likör«, sagte schon Wilhelm Busch
in »Die fromme Helene«. In diesem Sinne sind Apothekenbetreiber in den letzten Jahren dazu übergegangen, immer neue Erwerbsquellen zu erschließen. Neben erweiterten Dienstleistungen, Körperpflege- und sogenannten Wellnessartikeln werden in
einigen Apotheken auch Spirituosen angeboten. Um einen Überblick zu erhalten, welche Spirituosen in niedersächsischen Apotheken zum Verkauf vorrätig gehalten werden und wie diese
beschaffen sowie gekennzeichnet sind, wurde im Jahre 2009 ein
diesbezüglich ausgerichtetes Projekt gestartet.
Bei den in niedersächsischen Apotheken angebotenen Erzeugnissen auf alkoholischer Basis handelt es sich fast ausschließlich
um Kräuterliköre. Von den in das LAVES-Lebensmittelinstitut Braunschweig eingelieferten Proben waren mit einer Ausnahme alle
aus eigener Herstellung. Ein selbst hergestellter Eierlikör wurde
nicht in der eigenen Apotheke, sondern im Lebensmitteleinzelhandel vor Ort verkauft.
Die Bezeichnung: irreführend
Spirituosen unterliegen der Spirituosenbezeichnungsverordnung
(EG) Nr. 110/2008. Demzufolge richtet sich die Beschaffenheit
nach den dort aufgeführten Kriterien für die einzelnen Kategorien. Die Verordnung legt in den Anhängen II und III Bedingungen für die einzelnen Kategorien fest, die dem strengen Schutz
dieser Verkehrsbezeichnungen dienen sollen. Der Hinweis auf eine in den Anlagen definierte Spirituosenkategorie in der Etikettierung ist also nur zulässig, wenn alle dort genannten Bedingungen erfüllt sind.
50
In Apotheken werden immer öfter auch Spirituosen aus eigener
Herstellung verkauft
Die untersuchten neun Proben waren als »Kräuterlikör«, »Bitterlikör« oder »Magenlikör« bezeichnet. In Anhang II der VO (EG) Nr.
110/2008 sind in Kategorie 32 die Voraussetzungen für ein Erzeugnis mit der Bezeichnung »Likör« aufgeführt. Der dort unter
anderem definierte Mindestzuckergehalt, ausgedrückt als Invertzucker, von mindestens 100 g/L war in acht der neun Proben vorhanden. Eine Probe wies nur einen Zuckergehalt von 38 g/L auf.
Die Verkehrsbezeichnung »Likör« darf dieses Erzeugnis demzufolge nicht tragen. Sie wurde als irreführende Bezeichnung beanstandet.
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Der Alkoholgehalt: schlechte Trefferquote
Der in der Spirituosenbezeichnungsverordnung für einen Likör
festgelegte Mindestalkoholgehalt von 15 % vol (Ausnahme: mindestens 14 % vol für Eierlikör) wurde von allen untersuchten Proben erfüllt. Die eingelieferten Proben wiesen deklarierte Alkoholgehalte zwischen 16 und 43 % auf. Ein Erzeugnis muss dieser Kennzeichnung natürlich auch entsprechen.
Toleranzen für die Alkoholangabe sind gemäß § 7 b Abs. 3 der
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) i. V. m. Anlage
4 der Verordnung festgelegt. Aus der Anlage geht hervor, dass
der vorhandene Alkoholgehalt bei Spirituosen von dem auf dem
Etikett deklarierten Gehalt um ± 0,3 % vol abweichen darf. Von
den 9 untersuchten Proben wiesen 3 Erzeugnisse auch nach Berücksichtigung der Ergebnisunsicherheit zum Teil deutlich überhöhte Gehalte auf (2 dieser Proben wiesen Überschreitungen
von 3,26 % vol bzw. 4,26 % vol auf); eine Probe unterschritt den
angegebenen Gehalt von 38 % vol deutlich um 6,4 % vol.
Werbung auf dem Etikett: wenig bekömmlich
Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel
werden seit Juli 2007 durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
für den gesamten europäischen Markt geregelt. Im Sinne von Art. 2
Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung ist eine gesundheitsbezogene Angabe jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Gemäß Art. 4 Abs. 3
der genannten Verordnung dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen.
Von den eingegangenen Proben entsprachen die Angaben nicht
immer diesem Verbot. Aussagen und Bezeichnungen wie »Aqua
vitae« (lat. für Lebenswasser), »Lebenselixier«, »Jungbrunnen«
und »Quelle des Wohlbefindens« waren auf vier Erzeugnissen
angebracht. Die Etikettierung dieser Proben wurde beanstandet.
Da einige der untersuchten Erzeugnisse auch im Internet zum
Kauf angeboten oder beworben werden, übermittelte der Fachbereich eine Liste von allen untersuchten Proben dem zuständigen Dezernat für nicht-produktbegleitende Werbung des LAVES.
Die Überprüfung der Internetauftritte ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Fazit: weitere Überprüfungen nötig
Von neun untersuchten Proben waren nur zwei inhaltlich und in
der Etikettierung nicht zu beanstanden. Nach eigenen Recherchen gibt es weitere Apotheken mit eigenem Spirituosenangebot, die in diesem Projekt noch nicht untersucht wurden. Eine erneute Überprüfung der in Apotheken angebotenen Erzeugnisse
ist daher in naher Zukunft geplant.
Burmeister, A. (LAVES LI BS)
51
LAVES lässt mehr als 600 Lebensmittelbetriebe nach neuem EU-Recht zu
Bis zum 31. Dezember 2009 wurde für eine Vielzahl von Betrieben aufgrund des Inkrafttretens mehrerer europäischer Verordnungen eine gesonderte Zulassung als Betrieb zum Gewinnen,
Be- oder Verarbeiten von Lebensmitteln tierischer Herkunft gefordert. In Niedersachsen ist das LAVES (Dezernat 21) für die Zulassung
dieser Betriebe nach der VO (EG) Nr. 882/2004 (Lebensmittelund Futtermittel-Kontrollverordnung) zuständig. Zudem sind die
bereits zugelassenen Betriebe nach einer gewissen Zeit dahingehend zu kontrollieren, ob die Zulassungsanforderungen in den Betrieben noch gegeben sind. Dieses Intervall wird risikoorientiert
anhand der Ergebnisse der letzten Betriebskontrolle festgelegt.
Bei ihren Betriebskontrollen arbeiten die Mitarbeiter des LAVES
eng mit den Kollegen der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen,
die für die laufende amtliche Überwachung zuständig sind. Da
das LAVES die zentrale Zulassungsstelle in Niedersachsen ist, werden eine landeseinheitliche Verfahrensweise sowie die Gleichbehandlung der zuzulassenden Betriebe gewährleistet. Zudem können
sich Antragsteller und Vertreter der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter bei Fachfragen zur Zulassung an die LAVESSachverständigen wenden.
Genauer Blick auf Mängel in den Betrieben
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 616 Betriebe, davon 368 Fleischbetriebe und 117 Fischbetriebe zugelassen. Für einen Großteil
der Betriebe wurde zunächst wegen vorhandener Mängel eine
bedingte Zulassung erteilt, die für drei Monate Gültigkeit hat
und einmal um drei Monate verlängert werden kann. Die im Rahmen der Zulassungsbegehungen festgestellten Mängel konnten
in den überwiegenden Fällen während der ersten drei Monate
der bedingten Zulassung abgestellt werden. Die Überwachung
dazu erfolgte durch die kommunalen Veterinärbehörden.
Eine Auswertung der vorgefundenen Mängel erfolgt zurzeit. Die
Tendenz zeigt, dass die meisten Mängel in der baulichen Beschaffenheit der Betriebe auftraten. Weitere häufige Defizite waren bei der Einrichtung eines HACCP-Systems (internes System
zur Risikobeherrschung) und im Bereich fehlender Eigenkontrollen zu verzeichnen. In vielen Betrieben fehlte ein ausreichendes
Schädlingsmonitoring und auch bei der Produktionshygiene musste in einigen Betrieben nachgebessert werden.
Letztendlich konnte der weitaus größte Teil der Betriebe die beantragte Zulassung erhalten.
Dr. Gerecke, J.; Haring, S.; Dr. Jark, U. (LAVES Dez. 21)
52
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
2.2 Bedarfsgegenstände und Kosmetika
Babyschnuller auf Bisphenol A untersucht: Kein Anlass zu gesundheitlichen
Bedenken
Im September 2009 sorgten Schlagzeilen wie »Babyschnuller
sind Bisphenol-A-belastet«, »Schadstoffe in Schnullern, wie gefährlich ist Bisphenol A in Schnullern?« oder »Verbraucherzentrale warnt vor Bisphenol A in Schnullern« bei Herstellern und Importeuren von Babyartikeln, beim Handel, bei Verbrauchern sowie
bei der Überwachung für Aufregung. Auslöser hierfür waren Publikationen des BUND. Der BUND hatte mit seiner österreichischen
Partnerorganisation GLOBAL 2000 die Ergebnisse einer gemeinsamen Untersuchung von Babyschnullern verschiedener Marken
auf Bisphenol A-Gehalte veröffentlicht. In der Studie wurde die
Substanz sowohl in den Kunststoffschilden, an denen der Sauger
befestigt ist, als auch in den Saugteilen selbst nachgewiesen und
zwar in unerwartet hohen Mengen. In einer weiteren Pressemitteilung der Umweltschutzorganisation wurde eine zusätzliche
GLOBAL 2000-Studie bekannt gegeben, die beweisen sollte, dass
Schnuller hormonell wirksames Bisphenol A abgeben.
Was ist Bisphenol A, wo wird es eingesetzt, wie wirkt es?
Bei Bisphenol A handelt es sich um die Chemikalie 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan, die als Ausgangssubstanz für die Herstellung
von Polycarbonat-Kunststoffen und Kunstharzen Verwendung
findet. Die Substanz kann in Gegenständen aus Kunststoff enthalten sein, auch in solchen, die mit Lebensmitteln in Kontakt
kommen wie Babyfläschchen, Trinkbecher, Kunststoffgeschirr.
Bisphenol A gehört zu einer Gruppe von Substanzen, die hormonähnlich (östrogen) wirken können. Auf europäischer Ebene wurde für Bisphenol A ein TDI-Wert von 0,05 mg pro kg Körpergewicht festgelegt. Dieser Wert beinhaltet einen Sicherheitsfaktor
von 100. Um sicherzustellen, dass der Wert nicht überschritten
wird, dürfen Produkte, die Bisphenol A enthalten, nur bestimmte
Mengen dieser Substanz freisetzen (die mögliche Aufnahmemenge muss sicher unter dem TDI-Wert liegen).
Insgesamt 33 Babyschnuller wurden auf eine Abgabe der potenziell
hormonähnlich wirkenden Chemikalie Bisphenol A untersucht
Analyse im LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände
Im LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB LG) wurden insgesamt 33 Proben Beruhigungssauger (Babyschnuller) auf
eine mögliche Abgabe von Bisphenol A beim Gebrauch überprüft,
wobei Erzeugnisse niedersächsischer Hersteller bzw. Hersteller mit
Firmensitz in Niedersachsen besondere Berücksichtigung fanden.
Die Testbedingungen zur Migration von Bisphenol A wurden mit
dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) abgestimmt. Die
Latex- bzw. Silikonteile der Sauger wurden entsprechend der
Prüfnorm für Spielzeug, das in den Mund genommen werden
kann, in einer speziellen Apparatur (Über-Kopf-Bewegung) eine
Stunde mit künstlicher Speichellösung geschüttelt. Die Sauger
aller Proben wurden zunächst nicht ausgekocht; bei den Erzeugnissen, bei denen von Seiten des Herstellers eine Vorbehandlung
vorgesehen ist, wurde diese entsprechend der Angaben mit
Bisphenol A-freiem Wasser zusätzlich durchgeführt.
53
Die Bestimmung von Bisphenol A in der Speicheltestlösung (direkt und nach Anreicherung) erfolgte mittels HPLC mit Fluoreszenz-Detektion und HPLC-MS-MS; Bestimmungsgrenze: 0,02 µg/
Sauger entsprechend 0,2 µg/l Speicheltestlösung, Nachweisgrenze: 0,002 µg/Sauger entsprechend 0,02 µg/l Speicheltestlösung.
Ergebnis der Untersuchungen
In 32 Proben war ein Übergang von Bisphenol A in die Speicheltestlösung nicht nachweisbar. In einer Probe wurde ein Übergang von 0,05 µg/Sauger und Stunde bestimmt, nach Auskochen von weiteren Saugern dieser Probe war ein Übergang von
Bisphenol A in die Speicheltestlösung nicht mehr nachweisbar.
Die ermittelten Ergebnisse der beiden unterschiedlichen Detektionsmethoden stimmen miteinander überein.
Zur Bewertung des Saugers mit einem Übergang an Bisphenol A
von 0,05 µg/Sauger wird auf die Information Nr. 039/2009 des
BfR vom 3. November 2009 verwiesen:
»Für den einzigen Sauger mit einem messbaren Übergang von
Bisphenol A (0,2 µg/Sauger) würde sich unter der Annahme,
dass ein Säugling mit einem Körpergewicht von 4,5 kg diesen
Sauger 12 Stunden pro Tag verwendet, eine Ausschöpfung der
täglich tolerierbaren Aufnahmemenge von 1 % ergeben. Dieses
Ergebnis gibt keinen Anlass zu gesundheitlichen Bedenken.«
Die Untersuchungsergebnisse des IfB LG stimmen mit den Befunden des BfR sowie den vorliegenden Prüfungen anderer Labore, die von Herstellern veranlasst wurden, überein. Die von den
Umweltverbänden BUND und GLOBAL 2000 veröffentlichten Werte zur Abgabe von Bisphenol A aus Beruhigungssaugern konnten nicht bestätigt werden.
Eichhoff, S. (LAVES IfB LG)
Die Untersuchungsergebnisse geben keinen Anlass zu gesundheitlichen Bedenken
54
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Dimethylfumarat in Trockenpäckchen ruft Verbraucherschützer auf den Plan
Dimethylfumarat ist ein Biozid, das zum Abtöten von Schimmelpilzen eingesetzt wird. Schimmel kann unter bestimmten Lagerund Transportbedingungen entstehen. Um die Restfeuchtigkeit
zu binden und eine Schimmelbildung zu verhindern, werden mit
Dimethylfumarat (DMFu) behandelte Trockenpäckchen den Bedarfsgegenständen, z. B. Schuhen, beigefügt. Bei zahlreichen Verbrauchern hat DMFu schwere allergische Reaktionen hervorgerufen.
Bei den Verbrauchern zeigten sich Symptome wie Juckreiz, Hautirritationen, Rötungen, »Verbrennungen« und Atembeschwerden. Bei zahlreichen Verbrauchern durchdrang das DMFu die Kleidung und gelangte auf die Haut, was die oben beschriebenen
schmerzhaften Hautentzündungen und Beschwerden zur Folge
hatte. Beim Umgang mit DMFu z. B. im Labor müssen entsprechende Schutzmaßnahmen für Haut-, und Atemwege ergriffen
werden.
EU reagiert umgehend auf Verbraucherbeschwerden
Die EU hat auf Beschwerden der Verbraucher bzw. auf Informationen der entsprechenden Mitgliedsländer sehr schnell reagiert. Seit dem 1. Mai 2009 darf DMFu nicht mehr in den Verkehr
gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Es gilt ein
Verbot für alle Produkte, die einen Gehalt von mehr als 0,1 mg/kg
DMFu aufweisen. Bereits auf dem Markt befindliche Produkte
sollen vom Markt genommen bzw. zurückgerufen werden. Innerhalb der EU wurden die Mitgliedsländer mit Hilfe des RAPEXSchnellwarnsystems (Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter mit Ausnahme von Nahrungs-/Arzneimitteln
sowie medizinischen Geräten) unverzüglich über entsprechende
Erzeugnisse informiert. So konnten gefährliche Erzeugnisse schnell
vom Markt genommen werden.
Ergebnisse der Untersuchungen im Jahr 2009
Das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg führte im
Jahr 2009 insgesamt 70 Untersuchungen zu DFMu in verschiedenen Bedarfsgegenständen gemäß Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) durch.
Tabelle 2.6: Untersuchung von Bedarfsgegenständen auf
Dimethylfumarat
Probenart
Anzahl der
Proben
Beanstandungen
< 0,1 mg/kg
Spielwaren
18
-
1
Schuhe und
Stiefel
27
2
2
textile
Bekleidung
15
-
-
sonstige Bedarfsgegenstände*
10
-
-
* z. B. Bettwäsche, Trockenpäckchen, Haarset
55
Bei 66 der 70 Probenuntersuchungen wurde kein Dimethylfumarat nachgewiesen (< Nachweisgrenze). Bei zwei Proben – Babyschuhe und Plüschtier – wurden DMFu-Gehalte im Spurenbereich
nachgewiesen. Bei einer Probe Kinderstiefel ergaben die Messungen einen DMFu-Wert knapp unter der Höchstmenge von 0,1
mg/kg. Die zuständige Ordnungsbehörde wurde im Rahmen der
Beurteilung sofort über das Untersuchungsergebnis informiert.
Handel, Importeure und Hersteller müssen sicherstellen, dass es
bei vergleichbaren Erzeugnissen zu keiner Grenzwertüberschreitung kommt bzw. kommen kann.
Zwei Proben wurden beanstandet, da sie erhebliche Überschreitungen der Höchstmenge von 0,1 mg/kg aufwiesen. Es handelte sich um Babyschuhe mit einem Gehalt von 0,86 mg/kg und
um Kinderstiefel mit einem sehr hohen Gehalt von 100,19 mg/kg
56
an DMFu. Diese und vergleichbare Erzeugnisse dürfen nicht in
den Verkehr gebracht werden, also nicht zum Verkauf angeboten
werden. Zur Weiterverfolgung hat die für die Probenahme zuständige Ordnungsbehörde die Vorgänge an die für den Importeur/
Hersteller zuständige Ordnungsbehörde abgegeben. Diese befindet sich außerhalb von Niedersachsen.
Schnellwarnungen im RAPEX-System zu DMFu in Schuhen werden von anderen europäischen Ländern (z. B. Polen) vereinzelt
noch eingestellt. Diese Entwicklung wird beobachtet, um gegebenenfalls weitere Untersuchungen in die Planprobenanforderung
für das Bundesland aufzunehmen.
Dr. Punkert, M. (LAVES IfB LG)
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Bioboom bei Kosmetika – LAVES prüft Produkte
»Naturkosmetik, das ist doch ein Nischenprodukt!« So oder so
ähnlich könnte man denken. Gegenüber konventioneller und
»naturnaher« Kosmetik ist der Marktanteil von Naturkosmetik
mit knapp 4 % (2008) auch relativ klein. Betrachtet man jedoch
das Wachstum, ist dies der Bereich in der Kosmetik, der den größten Zuwachs vorweisen kann. So hat die Naturkosmetik im Zeitraum von 2006 bis 2008 einen Zuwachs von über 30 % erlebt.
Dies ist in etwa das 4,5-fache der Wachstumsrate für konventionelle Kosmetik. Somit lässt sich feststellen, dass auch der Kosmetikmarkt dem allgemeinen »Bioboom« folgt und stetig weiter
wächst.
Was erwartet der Verbraucher?
Diese Frage lässt sich sicherlich nicht eindeutig beantworten,
aber in Meinungsumfragen geben Verbraucher als Motiv für den
Kauf von Naturkosmetik z. B. folgende Antworten: »besser für
mich bzw. meine Haut«, »besser für die Umwelt«, »ethische Gründe«, aber auch »Wirksamkeit«. Diese Antworten zeigen die sehr
heterogenen Anforderungen des Verbrauchers an Naturkosmetik. Eine mögliche Verbrauchererwartung an Naturkosmetik könnte demnach sein: »Eine umweltverträgliche, sanfte und hautverträgliche Verschönerung und Pflege des menschlichen Körpers
mit Erzeugnissen bestehend aus Wirkstoffen der Natur, die keiner chemischen Behandlung unterzogen wurden.«
Wie ist die rechtliche Situation?
Kurz zusammengefasst lässt sich sagen, dass es weder im nationalen noch im europäischen Kosmetikrecht explizite Regelungen
für Naturkosmetik gibt. Kosmetische Mittel fallen auch nicht in
den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (sog. Öko-Verordnung). Es
gelten somit für Naturkosmetika dieselben Anforderungen des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie der Kosmetikverordnung wie für alle anderen kosmetischen Erzeugnisse. Da
es im Recht keine verbindliche Definition für Naturkosmetik gibt,
ist die Verbrauchererwartung von entscheidender Bedeutung.
Auch der Kosmetikmarkt folgt dem allgemeinen »Bioboom«
57
Die oben postulierte Verbrauchererwartung lässt sich jedoch nicht
immer erfüllen, da einige Kosmetikrohstoffe nur durch chemische
oder physikalische Verfahren aus der Natur gewonnen werden
können. Um diese Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen, wurde
1993 vom zuständigen Bundesministerium eine Empfehlung mit
Anforderungen an Naturkosmetik herausgegeben. Hierin sind z. B.
Anforderungen an Extraktionsverfahren, Verfahren zur Gewinnung
von Emulgatoren und zugelassene Konservierungsstoffe geregelt.
Diese Empfehlung wurde jedoch nie an den aktuellen Stand der
Technik und an Neuerungen in der Gesetzgebung angepasst.
Um die bisher nicht ganz eindeutigen Anforderungen an Naturkosmetik zu regeln, haben verschiedene Verbände und Wirtschaftsunternehmen eigene Labels wie z. B. »Ecocert«, »Kontrollierte
Naturkosmetik des BDIH«, »NaTrue-Siegel« und viele weitere entwickelt.
Neben den bestehenden Siegeln, bei denen die Einhaltung der
Anforderungen nicht von der staatlichen Überwachung, sondern
vom Siegelentwickler überprüft wird, sollen auch wieder aktuelle Empfehlungen von staatlicher Seite herausgegeben werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird an einer aktualisierten Version der
Anforderungen an Naturkosmetik gearbeitet und demnächst vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Untersuchungsprojekt zu Biodeos
Im Rahmen des Projektes »Biodeos« wurden im LAVES-Institut
für Bedarfsgegenstände Lüneburg Deodorants aus dem Naturkosmetiksektor untersucht. Diese wurden nicht nur aus Naturkostläden und Reformhäusern, sondern auch aus Drogerien und
dem Einzelhandel entnommen. Wie bereits beschrieben, werden
an den Begriff »Naturkosmetik« von Verbrauchern gewisse Vorstellungen geknüpft. Deshalb wurde neben der Kontrolle der
Kennzeichnung, der mikrobiologischen Beschaffenheit sowie verbotener und eingeschränkt zugelassener Substanzen der Proben
ein Fokus auf Auslobungen wie »ohne Konservierungsstoffe« gelegt.
Es wurden 34 Proben untersucht. Hierbei handelte es sich um 28
verschiedene Erzeugnisse von 15 Herstellern. Bei 8 dieser Hersteller waren die Erzeugnisse mit dem Siegel »Kontrollierte Naturkosmetik des BDIH« versehen. Die auf den Erzeugnissen vorherrschenden Auslobungen lauteten sinngemäß »ohne Antitranspirantien« bzw. »ohne chlorierte Aluminiumsalze« (8 Erzeugnisse), »ohne synthetische Duft-, Farb- und Konservierungsstoffe«
(7 Erzeugnisse) und »ohne Alkohol« (4 Erzeugnisse).
Ob Biodeos hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe das halten, was sie versprechen, hat das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände untersucht
58
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Von den 28 Erzeugnissen entsprachen 25 in ihrer Kennzeichnung und stofflichen Zusammensetzung den rechtlichen Vorgaben. Drei Erzeugnisse wurden beanstandet. Dabei wurde einmal
eine Irreführung beanstandet, da das Erzeugnis mit der auslobenden Angabe »ohne Alkohol« versehen war, obwohl Alkohol in dem
Produkt enthalten war. Die anderen beiden Beanstandungen basierten auf Mängeln in der Kennzeichnung (z. B. fehlende oder
verwischbare Chargenkennung, unvollständige Bestandteilsliste).
Untersuchungsprojekt zu naturkosmetischen Mitteln
gegen Hautunreinheiten
In dem Projekt »Mittel gegen Hautunreinheiten« wurden 35 Proben (Peelingpräparate, Reinigungslotionen und Reinigungscremes) aus dem Bereich der Naturkosmetik bzw. naturnaher Kosmetik untersucht. Ein Hauptaugenmerk der Untersuchungen sollte bei
den eingesetzten Peeling-Wirkstoffen (Fruchtsäuren) und ggf.
antimikrobiell wirksamen Substanzen liegen.
Bei den drei beanstandeten »Biodeos« wurden von den kommunalen Überwachungsbehörden die folgenden Maßnahmen
ergriffen:
Die von den kommunalen Überwachungsbehörden an das LAVESInstitut für Bedarfsgegenstände Lüneburg eingeschickten 35 Proben unterteilten sich in Erzeugnisse von 24 verschiedenen Herstellern. Die Schwerpunktanalytik der Peeling-Wirkstoffe und der
zum Teil enthaltenen antimikrobiellen Bestandteile ergab keine
Auffälligkeiten.
• Im Fall des Produktes mit der irreführenden Angabe »ohne
Alkohol« wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
• Bei dem Produkt mit der verwischbaren Chargenkennzeichnung und der unvollständigen Liste der Bestandteile wurden
die Mängel von Seiten des Herstellers behoben.
• Bei dem dritten Erzeugnis mit Kennzeichnungsmängeln wurde
der Vorgang in ein anderes Bundesland abgegeben, da der verantwortliche Hersteller dort seinen Firmensitz hat.
Das Untersuchungsprojekt »Biodeos« hat gezeigt, dass es ein breites Spektrum an sogenannten Öko-Deodorants gibt. Es ist anzunehmen, dass das Angebot an Naturkosmetikprodukten auch in
Zukunft steigt. Insofern ist eine gezielte Überwachung von Naturkosmetikprodukten auch in Zukunft notwendig.
Zwei der untersuchten Proben wurden aus anderen Gründen beanstandet. In einem Fall handelte es sich um einen Kennzeichnungsmangel; die auf dem Erzeugnis angegebene Liste der Bestandteile war nicht vollständig. In dem zweiten Fall handelte es
sich um eine Irreführung des Verbrauchers. Das Erzeugnis war
mit der auslobenden Angabe »frei von Konservierungsstoffen«
versehen. Analytisch konnten jedoch mehrere eingesetzte Konservierungsstoffe nachgewiesen werden.
Dieses Projekt ergab mit 6 % eine relativ geringe Beanstandungsquote. Dennoch wird deutlich, dass die gerade im Bereich der
Naturkosmetik häufig verwendeten Auslobungen wie »frei von
…« auch weiterhin zu überprüfen sind.
Dr. Funk, C.; Wessels, B.; Dr. Witte, J. (LAVES IfB LG)
59
Dauerwellen-Produkte müssen selten beanstandet werden
Produkte zur Erzeugung von Lockenköpfen sind – zumindest in
bestimmten Altersschichten – sehr gefragt. Preiswerter als beim
Friseur ist es natürlich, selbst Hand anzulegen und auf sogenannte Produkte für die »allgemeine Verwendung« (im Gegensatz zu
Erzeugnissen für eine gewerbliche Verwendung) zurückzugreifen, die im Handel frei erhältlich sind. Die Anwendung solcher Produkte ist jedoch auch mit einigen Gefahren verbunden – schließlich muss durch ihren Einsatz die Haarstruktur zunächst aufgeweicht und dann wieder gefestigt werden. Dieses kann nur durch
die Verwendung bestimmter Chemikalien (z. B. Thioglycolsäure,
Ammoniak, Wasserstoffperoxid) erreicht werden.
Damit das Risiko gesundheitlicher Schädigungen bei dem Gebrauch solcher Produkte eingegrenzt ist, müssen bei der Herstellung von Dauerwellen für die allgemeine Verwendung für diese
Chemikalien bestimmte Höchstmengen eingehalten werden. Außerdem müssen auf den Verpackungen verschiedene Warnhinweise
angebracht werden. Die Einhaltung der Höchstmengen sowie die
Kennzeichnung der Warnhinweise waren Gegenstand der Überprüfung dieser Erzeugnisse im LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB LG).
60
Die Anwendung von Dauerwellen-Produkten ist mit Risiken verbunden, da hoch wirksame Chemikalien enthalten sind
Untersuchungsergebnisse
Im Jahr 2009 sind im IfB LG 32 Dauerwellenpräparate zur Untersuchung eingegangen. Dabei handelte es sich um 13 verschiedene Erzeugnisse von 5 Herstellern. 8 dieser Produkte waren Dauerwellen für die allgemeine Verwendung, die anderen 5 Erzeugnisse waren für die gewerbliche Verwendung bestimmt.
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Bezüglich ihrer Zusammensetzung entsprachen alle Proben den
rechtlichen Vorgaben. In 13 Erzeugnissen waren Thioglycolsäure
bzw. ihre Salze (oft in Verbindung mit Thiomilchsäure) enthalten.
Die Thioglycolsäure-Gehalte in den Produkten für die allgemeine
Verwendung lagen zwischen 6,6 und 7,6 % (zulässige Höchstmenge: 8 %). In den Produkten für die gewerbliche Verwendung
wurden Thioglycolsäure-Gehalte von 9,9 bis 10,9 % ermittelt
(zulässige Höchstmenge: 11 %). 9 Erzeugnisse enthielten Wasserstoffperoxid. Die Gehalte lagen mit 1,9 bis 2,6 % deutlich
unter der zulässigen Höchstmenge von 12 %. In 5 Erzeugnissen
wurde der Ammoniakgehalt bestimmt. Dieser lag mit 0,5 bis 3,7 %
ebenfalls unter der Höchstmenge von 6 %.
Insgesamt wurden nur zwei Proben wegen einer fehlenden Chargenkennung beanstandet. Da die betreffenden Hersteller außerhalb Niedersachsens ansässig waren, wurden die Vorgänge zur
Weiterverfolgung an die jeweils zuständige Behörde weitergeleitet.
Die Beanstandungsquote dieses Projektes war mit 6 % erfreulich
gering, zumal es sich lediglich um Kennzeichnungsmängel handelte. In Anbetracht des Risikopotenzials, das von Dauerwellenpräparaten naturgemäß aufgrund ihrer Inhaltsstoffe ausgeht,
wird das IfB Lüneburg auch weiterhin entsprechende Produkte
regelmäßig bezüglich ihrer Verkehrsfähigkeit überprüfen.
Dr. Funk, C.; Weßels, B.; Dr. Witte, J. (LAVES IfB LG)
Bezüglich der Kennzeichnung waren auf allen Probenbehältnissen bzw. -verpackungen die entsprechenden Warnhinweise wie
• »Enthält Salze der Thioglycolsäure. Gebrauchsanweisung
beachten.«
• »Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.«
• »Enthält Wasserstoffperoxid. Kontakt mit den Augen vermeiden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen
in Berührung gekommen ist. Geeignete Handschuhe tragen.«
zu finden.
61
2.3 Futtermittel
Futtermittelkontrolle und -untersuchung besitzen zentrale Bedeutung für
gesundheitlichen Verbraucherschutz
In Niedersachsen werden im Vergleich der Bundesländer mit Abstand die meisten Futtermittel produziert. Über 40 % der deutschen Mischfuttermittelproduktion findet in Niedersachsen statt.
Dementsprechend kommt der amtlichen Futtermittelkontrolle
des LAVES eine besondere Bedeutung zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes zu. Die Kontrollen und Untersuchungen sind
bundesweit in einem Rahmenplan zur Futtermittelkontrolle zwischen den Bundesländern und dem Bund abgestimmt und festgelegt. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Bremen übernimmt das LAVES zusätzlich alle
Futtermittelkontrollen in Bremen und Bremerhaven.
Es unterliegen ca. 50.000 Futtermittelunternehmer (inkl. landwirtschaftliche Betriebe) der Kontrolle des LAVES. Im Jahr 2009
wurden 2.195 Betriebskontrollen durchgeführt. 2.054 Proben wurden entnommen und im LAVES-Futtermittelinstitut Stade auf
verschiedenste Parameter in Anlehnung an den genannten Rahmenplan untersucht.
In 452 Fällen von futtermittelrechtlichen Verstößen wurden u. a.
folgende Vollzugs- bzw. Ahndungsmaßnahmen eingeleitet:
•
•
•
•
•
•
62
Verwarnungen
Festsetzung von Verwarn- oder Bußgeldern
Sperrungen von Futtermittelpartien
Anordnung von bestimmten Untersuchungen
Untersagung von bestimmten Tätigkeiten
Einstellung in das EU-Schnellwarnsystem
In 52 Fällen wurden Vorgänge mit Verstößen an andere Bundesländer bzw. an andere EU-Mitgliedsstaaten zur weiteren Veranlassung abgegeben. In einem Fall musste ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Im Folgenden werden einige Schwerpunkte der Futtermittelkontrolle dargestellt.
Futtermittel aus dem Harzvorland auf Schwermetalle
überprüft
Altlasten der Bergbauaktivität vergangener Zeiten im Harz haben
eine besondere Schwermetallbelastung der Flusssedimente des
Harzvorlandes zur Folge. Insbesondere die Elemente Blei und
Cadmium sind in erhöhten Konzentrationen in Böden und Sedimenten im Überschwemmungsbereich dieser Flüsse festzustellen. Zum Teil werden diese Überschwemmungsbereiche landwirtschaftlich zur Futtermittelproduktion (z. B. Futtergetreide,
Grassilage) oder zur Weidehaltung von Tieren genutzt, sodass
eine negative Beeinflussung der Futtermittelqualität durch mögliche Blei- und Cadmiumbelastungen nicht ausgeschlossen werden kann.
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Zur Kontrolle wurden 17 Futtermittelproben durch das LAVES
aus dem Überschwemmungsbereich der Flüsse Innerste, Leine,
Oker und Söse gezogen. Alle Probenahmen wurden flächenbezogen zum überwiegenden Teil während der Ernte durchgeführt.
Als Ergebnis konnten erhöhte Gehalte an Blei und Cadmium,
aber in keinem Fall eine Überschreitung der Höchstgehalte festgestellt werden. (Der Höchstgehalt für Blei beträgt 10 mg/kg in
Getreide sowie 30 mg/kg in Gras, Heu und Silage. Der Höchstgehalt für Cadmium beträgt 1 mg/kg.) Amtliche Maßnahmen waren nicht erforderlich.
Daten über PFT in Futtermitteln gesammelt
Der Begriff »Perfluorierte Tenside« (PFT) beschreibt eine Stoffgruppe verschiedener chemischer Verbindungen mit oberflächenaktiven Eigenschaften, die in unterschiedlichen gewerblich-industriellen Anwendungen genutzt werden. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) sind die beiden bekanntesten Substanzen der Stoffgruppe. Wissenschaftlich nachgewiesen ist die toxische Wirkung der PFT-Verbindungen. Aufgrund der
relativ hohen Stabilität und Mobilität in der Umwelt findet eine
Anreicherung der Stoffe in der Nahrungskette statt. Die Untersuchungsdaten zur Verteilung von PFT in der Umwelt und in der
Lebensmittelkette sind bisher nicht ausreichend, um gesetzliche
Höchstgehalte festzulegen.
Abbildung 2.5: Untersuchungsergebnisse zu Schwermetallen in Futtermitteln aus dem Harzvorland
63
Um einen Beitrag zur Schließung dieser Datenlücken zu leisten,
beteiligt sich das LAVES an einem Untersuchungsprogramm des
Bundes und der Länder zu PFT in Futtermitteln. Es wurden 21
Proben (Getreide, Mais, Gras, Heu, Silage) entnommen und auf
PFOS und PFOA untersucht. Alle Proben stammten von landwirtschaftlichen Flächen, die mit Klärschlämmen oder Bodenverbesserern behandelt wurden. Die auffälligen, z. T. sehr hohen PFOSund PFOA-Gehalte wurden in Proben eines landwirtschaftlichen
Betriebes festgestellt, dessen Flächen nachweislich mit PFT kontaminiert sind. Diese Flächen werden nicht für die Futtermitteloder Lebensmittelproduktion genutzt. Alle anderen Untersuchungen zeigten keine Auffälligkeiten. Das Bundesamt für Verbrau-
cherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wertet die Untersuchungsergebnisse aller Länder aus. Das Untersuchungsprogramm
wird im Jahr 2010 fortgesetzt.
Weiterhin beteiligt sich das LAVES an einem PFT-Untersuchungsprojekt des Niedersächsischen Umweltministeriums zusammen
mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie Bodenschutz, Gewässerschutz- und Abfallwirtschaftsbehörden. Ziel des mehrjährigen Projektes ist es, Stoffverteilungsströme von PFOS und
PFOA in Böden, Gewässern und Pflanzen zu beobachten, um
Rückschlüsse für zukünftige Handlungsmaßnahmen zu gewinnen.
Auf landwirtschaftlichen Flächen mit bekannten PFT-Belastungen
werden verschiedene Feldfrüchte angebaut, geerntet und auf
PFOS und PFOA untersucht, um Unterschiede in der PFT-Anreicherung erkennen zu können. Parallel dazu werden Boden-,
Grundwasser- und Oberflächenwasserproben von den Projektteilnehmern entnommen und untersucht.
Abbildung 2.6: Niedersächsische Untersuchungsergebnisse zu PFOS
und PFOA im Rahmen des Bund/Länder-Untersuchungsprogrammes
Abbildung 2.7: Untersuchungsergebnisse zu PFOS und PFOA in
Pflanzenteilen im Rahmen des PFT-Projektes des Niedersächsischen
Umweltministeriums
64
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Gentechnisch veränderte Futtermittel bilden
Kontrollschwerpunkt
Ein Kontrollschwerpunkt der Futtermittelüberwachung des LAVES
lag 2009 im Bereich der Futtermittel aus oder mit gentechnisch
veränderten Organismen (GVO). GVO-Futtermittel unterliegen in
der EU dem Zulassungsprinzip, d. h. bevor ein GVO-Futtermittel
angebaut, in den Verkehr gebracht und verfüttert werden darf,
muss es nach einem bestimmten Verfahren von der EU zugelassen werden. Sofern diese Zulassung erteilt wurde, dürfen die
Futtermittel nur mit einem entsprechenden Kennzeichnungshinweis vermarktet werden.
Der überwiegende Teil der Beanstandungen fiel auf Sojaprodukte mit einem Anteil von nicht zugelassenem GVO-Mais, der
bei Lieferungen aus Nordamerika festgestellt wurde. Bereits minimale Spuren von nicht zugelassenen GVO können laboranalytisch nachgewiesen werden und führen zu einer Beanstandung,
die wiederum die Rücklieferung und Vernichtung großer Futtermittelpartien zur Folge haben kann. Nach langem Zögern wurde
die in Rede stehende GVO-Maissorte mittlerweile von der EU zugelassen.
Ein weiterer Großteil der Beanstandungen aufgrund nicht zugelassener GVO-Futtermittel fiel auf die Verwendung von GVOLeinsaat, die aus Kanada nach Europa gelangte und als Einzelund Mischfuttermittel verwendet wurde.
In den Beanstandungsfällen mussten jeweils Rückrufaktionen
durchgeführt und Entsorgungsmaßnahmen angeordnet werden.
Lay, J. (LAVES Dez. 41)
Tabelle 2.7: Auf GVO untersuchte Proben von
Futtermitteln
Probenart
Anzahl der Proben
Beanstandungen
Mischfuttermittel
50
25
Einzelfuttermittel
80
23
130
48
Summe
65
Im Blickpunkt: Übergang pharmakologisch wirksamer Substanzen von
Futtermitteln in Lebensmittel
Kokzidiostatika werden als Futtermittelzusatzstoffe in der Geflügel- und Mastkaninchenzucht und -haltung zur Verhinderung
der Kokzidiose präventiv oral als Futtermittelzusatzstoff verabreicht. Um jedoch eine Kontamination von Lebensmitteln mit
diesen pharmakologisch wirksamen Substanzen zu vermeiden,
müssen innerhalb festgelegter Fristen vor der Schlachtung ebenso wie in der Haltung von Legegeflügel möglichst wirkstofffreie
Futtermittel verfüttert werden. Bis 2009 galt mangels allgemeingültiger Höchstwerte für Kokzidiostatika in Futtermitteln für Nichtzieltierarten die Nulltoleranz. Dies war jedoch vor allem vor dem
Hintergrund einer immer empfindlicheren Messtechnik als problematisch anzusehen.
EU legt Grenzwerte für Futtermittel fest
Im Februar 2009 hat die zuständige Kommission der EU die
Richtlinie 2009/8/EG erlassen, in der für die zugelassenen Kokzidiostatika Grenzwerte in Futtermitteln festgelegt werden. Diese
Richtlinie soll sowohl dem Bedürfnis der Verbraucher nach unbelasteten Lebensmitteln als auch den technischen Möglichkeiten
der Futtermittelhersteller, zu vertretbaren Kosten Futtermittel herzustellen, Rechnung tragen. So wird eine Verschleppung von 1 %
der erlaubten Konzentration im Herstellungsprozess als technisch
unvermeidbar und vertretbar angesehen.
66
Untersuchungen zur Verschleppung von Kokzidiostatika
Von 473 Futtermittelproben, die 2009 im LAVES-Futtermittelinstitut Stade untersucht wurden, waren 96 Futtermittel für Geflügel, Masthühner und Legehennen. Maduramycin konnte in keiner
der Proben nachgewiesen werden.
Die Verschleppung von anderen Kokzidiostatika (Monensin, Salinomycin, Narasin, Nicarbacin, Lasalocid) wurde in insgesamt 72
Proben (15 %) festgestellt. In 16 Proben (3 %) wurden die zurzeit gültigen Grenzwerte überschritten.
Die Untersuchungsergebnisse bezüglich Kokzidiostatika-Verschleppung entsprechen weitgehend den Verhältnissen von 2008. Durch
die Umsetzung der Richtlinie 2009/8/EG ging die Zahl der zu bemängelnden Proben jedoch deutlich zurück.
Beckedorf, A. (LAVES FI STD)
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Tränkwasser für Nutztiere muss Vorschriften der Futtermittelhygiene
genügen
Tränkwasser wird rechtlich als Futtermittel eingeordnet. Über die
Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2005 werden die
Landwirte verpflichtet, für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung
dienen, Maßnahmen zu ergreifen und Verfahren anzuwenden,
mit denen das Risiko einer biologischen, chemischen und physikalischen Kontamination so niedrig wie vernünftigerweise vertretbar gehalten wird. Diese Verordnung gibt vor, dass Tränkwasser für die betreffende Tierart geeignet sein muss. Ferner soll es
der Gesundheit und Leistungserhaltung der Tiere dienen und die
Sicherheit der von Tieren gewonnenen Lebensmittel gewährleisten.
Im Jahr 2009 hat die LAVES-Futtermittelüberwachung Proben
von Tränkwasser auf hygienische und chemische Qualität untersucht. Insgesamt gelangten 56 Proben zur Untersuchung. Als Bewertungsgrundlage wurde der Orientierungsrahmen zur Beurteilung der hygienischen Qualität von Tränkwasser1 herangezogen.
Bei dem untersuchten Tränkwasser wurden z. T. schwere Hygiene-
Mikrobiologische Untersuchungen
Im Rahmen mikrobiologischer Untersuchungen sollte insbesondere festgestellt werden, ob und inwieweit hygienisch vernachlässigte Tränkevorrichtungen die Tränkwasserqualität nachteilig
beeinflussen. Untersucht wurde auf folgende Parameter:
Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt:
•
•
•
•
•
Salmonellen
Campylobacter
Gesamtkeimzahl (bei 20 und 37°C)
coliforme Keime
Escherichia (E.) coli
mängel festgestellt
Salmonellen und Campylobacter wurden in keinem Fall nachgewiesen. Die Keimzahl-Orientierungswerte waren in 17 Fällen überschritten. Hier reichte die festgestellte Gesamtkeimbelastung bis
14 Millionen Keime/ml. Diese hohen Keimbelastungen gingen in
7 Fällen mit sensorischen Abweichungen – insbesondere geruchlichen Mängeln – einher. In 7 der hoch keimbelasteten Tränkwasserproben konnte E. coli nachgewiesen werden, was auf fäkale
Verunreinigungen schließen läßt und als schwerer Hygienemangel angesehen werden muss.
1
J. Kamphues, R. Böhm, G. Flachowsky, M. Lahrsson-Wiederholt, U. Meyer,
H. Schenkel, Landbauforschung Völkenrode: FAL Agriculture Research 3,
2007 (57): 255-272
67
Chemisch-physikalische Untersuchungen
Im Rahmen chemisch-physikalischer Untersuchungen wurden die
folgenden Parameter überprüft:
•
•
•
•
•
•
pH-Wert
Leitfähigkeit
Oxidierbarkeit
Gehalt an Mineralstoffen (Ca, Mg, K, Na)
Gehalt an Spurenelementen (Cu, Cr, Fe, Mn, Zn)
Gehalt an Schadelementen (As, Pb, Cd, Hg)
Dabei waren fünf Proben hinsichtlich eines zu niedrigen pH-Wertes auffällig. Die Oxidierbarkeit der Wässer, die in Bezug zur biotischen Kontamination gesetzt werden kann, konnte in zehn Proben als erhöht festgestellt werden. Hierbei muss jedoch zwischen
dem eingespeisten Wasser und dem in der Tränke befindlichen
Wasser unterschieden werden. Die Güteanforderung an das »frische« Wasser ist naturgemäß höher und entspricht der Trinkwasserverordnung. Obwohl die Leitfähigkeit als Maß für die Salinität in keiner der Proben überhöht war, weist der Elementgehalt der Wasserproben herkunftsbedingt die größte Variabilität auf. Bei den Spurenelementen kam es dabei in fünf Fällen zu
Überschreitungen der im Orientierungsrahmen aufgezeigten
Richtwerte. Erfreulicherweise waren bei den Schadelementen in
keiner Probe bedenkliche Werte festzustellen.
68
Weitere Überprüfungen geplant
Fasst man die gewonnenen Untersuchungsergebnisse zusammen, so lässt sich folgendes Fazit ziehen: Der überwiegende Teil
der untersuchten Tränkwasserproben konnte als hygienisch einwandfrei angesprochen werden. Dennoch ist bemerkenswert,
dass unter Berücksichtigung der strengeren Anforderungen der
Trinkwasserverordnung mehr Auffälligkeiten zu verzeichnen
wären. Insbesondere vor dem Hintergrund der großen Bandbreite an Tränkesystemen für landwirtschaftliche Nutztiere sind daher im Sinne einer weiteren Verbesserung der Qualität von Tränkwasser weitere Untersuchungen auf diesem Gebiet zielführend.
Die legislative Grundlage zur Bewertung von Tränkwasser sollte
verdichtet werden. Das LAVES wird die Matrix Tränkwasser weiter im Auge behalten.
Dr. Ady, G; Dr. Rasenack, U.; Schlägel, E.;
Dr. Scheffer, A. (LAVES FI STD)
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
2.4 Tiergesundheit
Erfolgreiche Bekämpfung der Geflügelgrippe im Landkreis Cloppenburg
Der Landkreis Cloppenburg wurde im Dezember 2008 von einem
Ausbruch der Geflügelgrippe getroffen. Der Ausbruch erstreckte
sich noch in die ersten Monate des Jahres 2009.
Das auslösende Virus war ein Influenza-A-Virus vom Subtyp
H5N3, das vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als niedrigpathogen eingeschätzt wurde. Die Notwendigkeit der Bekämpfung ergab sich aus der Verwandtschaft zu den hochpathogenen Subtypen und der Möglichkeit zur Mutation oder zum Reassortment
mit anderen Influenza-A-Viren.
Im Rahmen der Bekämpfung wurden ca. 620.000 Tiere getötet.
Bis auf wenige Ausnahmen waren nur Mastputen betroffen. Das
Geflügelgrippegeschehen führte insgesamt zu einer massiven Arbeitsbelastung in dem betroffenen Landkreis und im LAVES.
Gute Zusammenarbeit sorgt für schnelle Eindämmung
Aufgrund der großen Ausbreitungsgeschwindigkeit in den ersten Wochen und der hohen Geflügeldichte im Landkreis Cloppenburg war eine schnelle Bekämpfung des Geflügelpestgeschehens vom Dezember 2008 zunächst kaum zu erwarten. Dass es
dennoch gelang, eine Ausweitung der Infektion zu verhindern,
war unter anderem folgenden Tatsachen zu verdanken:
Es gab eine gute Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Behörden. Sowohl durch die Geflügelwirtschaft als auch amtlicherseits wurden Untersuchungen in sehr großem Umfang und in
hoher Geschwindigkeit durchgeführt. Allein das Veterinärinstitut
Oldenburg des LAVES untersuchte innerhalb von zwei Monaten
ca. 54.000 Proben. Damit wurden neue Ausbrüche sehr schnell
festgestellt. In den betroffenen Gebieten wurden Maßnahmen
ergriffen, die über die Mindestanforderungen der bisherigen Geflügelpest-Verordnung hinausgingen. Es zeigte sich, dass sowohl die Einrichtung größerer Sperrgebiete und die Etablierung
eines Wiedereinstallungsverbotsgebietes als auch die Reglementierung serologisch positiver Betriebe dringend notwendig waren,
um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die Tötung und Räumung der infizierten Bestände sowie Kontaktbetriebe begann innerhalb von 24 Stunden nach Verdachtsfeststellung.
Hervorzuheben ist auch die gute Zusammenarbeit mit dem FLI in
Fragen der Probenahme, Labordiagnostik und Maßnahmenbewertung sowie die personelle Unterstützung durch das FLI bei der
Epidemiologie und Maßnahmenbewertung. Ebenso hilfreich und
wertvoll war die Unterstützung durch Fachkräfte aus anderen
Landkreisen und anderen Bundesländern.
Zu den in Niedersachsen getroffenen Vorbereitungen auf einen
derartigen Seuchenfall gehören u. a. die Vorbereitungen der Kommunen auf den Krisenfall, das internet-gestützte Tierseuchenbekämpfungshandbuch der Länder Niedersachsen und NordrheinWestfalen, die Durchführung von landesweiten Tierseuchenübungen, die Einbindung von Polizei, Tierärztekammer, THW und Feuerwehr, die Gründung der GSV (Emsländische Geflügelvorsorge
GmbH) und der GESEVO (Geflügelseuchenvorsorge GmbH), die
Beihilfebeschlüsse und Schätzrichtlinie »Geflügel« der Tierseuchenkasse sowie die Vorbereitungen für die schnelle Abrechnung der
Entschädigungsleistungen auch im Hinblick auf die Beantragung
der Kofinanzierung durch die Europäische Kommission.
69
Untersuchungen auch nach Ende der Geflügelgrippe nötig
Auch nach dem offiziellen Ende der Tierseuchenkrise verursachte das Geschehen noch eine höhere Arbeitsbelastung für das Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES.
Selbst nach erfolgreicher Reinigung und Desinfektion der Stallanlagen der Ausbruchsbetriebe besteht ein Risiko, dass bei der
Desinfektion übersehene Gerätschaften oder eine unvorsichtige
Umlagerung des Mistes einen neuen Ausbruch verursachen. Die
kühlen Temperaturen, die in den Monaten Februar, März und
April 2009 herrschten, schützten die Infektiösität des Virus und
stellten ein zusätzliches Risiko dar. Um einen eventuellen Neuausbruch möglichst schnell zu entdecken, wurden im Landkreis Cloppenburg in einem größeren Umfang stichprobenweise Tupferproben genommen. Parallel dazu lief ein sogenanntes Schlachthofmonitoring. Von einigen Tieren jeder Partie Schlachtgeflügel
wurden Blutproben genommen. Die Tupferproben wurden im Veterinärinstitut Oldenburg auf Influenza-A-Virus und die Blutproben auf entsprechende Antikörper untersucht. Die Diagnostik
wurde durch niedrigpathogene Influenza-A-Viren erschwert, die
nicht bekämpft werden – alle H-Subtypen außer H5 und H7 –
und regelmäßig Wild- und Hausgeflügel infizieren.
70
Seit dem 18. Februar 2009 – offizielles Ende des Geschehens –
wurden bis Jahresende 7.721 Tupfer- und 8.144 Blutproben aus
dem Landkreis Cloppenburg sowie 1.601 Tupfer- und 18.233
Blutproben aus den anderen Landkreisen Niedersachsens untersucht. Mittels PCR konnten einige wenige Influenza-A-Nachweise in Beständen bzw. in Wildvögeln geführt werden. Da es
sich nicht um die Subtypen H5 oder H7 handelte, waren keine
weiteren Maßnahmen erforderlich. Antikörper gegen InfluenzaA-Viren wurden in 634 Blutproben gefunden. Spezifische Antikörper gegen das H5N3-Virus konnten nicht nachgewiesen werden. Die nachgewiesenen Antikörper erforderten ebenfalls keine
weiteren Maßnahmen.
Nach den vorliegenden Befunden war die Bekämpfung des H5N3Influenzageschehen am Anfang des Jahres 2009 erfolgreich.
Dr. Moss, A.; Krah, B.; Dr. Bötcher, L.; Dr. Schöttker-Wegner, H.-H.
(LAVES VI OL); Dr. Diekmann, J.; Dr. Schmedt auf der Günne, H.
(LAVES Dez. 32)
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Ausbruch von Q-Fieber nach Geburtshilfe bei einer Ziege
Seit dem Jahre 2007 sind Erkrankungen durch Q-Fieber beim
Menschen in den Niederlanden drastisch von vorher unter 20
Personen pro Jahr auf über 2.000 in 2009 gestiegen. Bei Q-Fieber
handelt es sich um eine von Tieren auf den Menschen übertragbare, bakterielle Infektionserkrankung, die sowohl nach dem für
Tierbestände geltenden Tierseuchengesetz als auch nach dem für
humane Infektionen geltenden Infektionsschutzgesetz meldepflichtig ist. Schafe und Ziegen gelten als wichtigste Infektionsquellen für den Menschen.
In Deutschland wurden in den letzten neun Jahren durchschnittlich 250 humane Q-Fieber-Fälle pro Jahr gemeldet. Der Krankheitserreger – Coxiella burnetii – wurde in den Niederlanden wahrscheinlich durch Ziegen aus großen Milchziegenbeständen auf
den Menschen übertragen.
Risiko in Niedersachsen gering
In Niedersachsen gibt es derzeit keine mit den Niederlanden vergleichbare Ziegenhaltung. Ende des Jahres 2009 waren lediglich
ca. 26.900 Ziegen in 5.695 Beständen registriert (Quelle: Tierseuchenkasse Niedersachsen). Die meisten Bestände sind Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren. Da die Herden über das ganze
Land verteilt sind, ist in Niedersachsen nicht zu erwarten, dass
infizierte Ziegenbestände zu derart großen Q-Fieber-Ausbrüchen
führen wie in den Niederlanden. Zudem wiesen eigene Untersuchungen aus den vergangenen Jahren, die in Schaf- und Ziegenbeständen durchgeführt wurden, auf ein relativ geringes Vorkommen des Erregers in Niedersachsen hin.
Fallbeispiel für Infektionsverlauf
Dennoch kann es in Einzelfällen auch hier zu schweren Infektionserkrankungen kommen, wie der nachfolgende Fall, ausgelöst
durch eine Ziege aus einem Hobbybetrieb, zeigt.
Im September 2009 wurde eine hochtragende Kaschmirziege mit
Geburtsstörungen in die Klinik für kleine Klauentiere der Stiftung
Tierärztliche Hochschule eingeliefert. Im Verlauf der klinischen
Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Feten bereits tot
waren. Da sowohl manuelle wie auch medikamentöse Versuche,
den Muttermund zu weiten, fehlschlugen, wurden durch einen
Kaiserschnitt zwei tote Früchte entwickelt.
Q-Fieber kann insbesondere von Ziegen oder Schafen auf den
Menschen übergehen
Zwölf Tage nach dem Kaiserschnitt erkrankte an der Klinik zunächst der Operateur für zehn Tage mit fieberhaften Grippesymptomen. Mehr als drei Wochen nach dem Kaiserschnitt erkrankte
dann der Anästhesist. Er wurde durch einen Notarzt in ein Krankenhaus eingewiesen, wo er vier Tage stationär behandelt werden musste. Der 34 Jahre alte Mann wies neben hochgradiger
Schwäche und Fieber vor allem hochgradige Atemnot auf. Eine
Studentin, die zwei Tage nach der OP mit dem Tier Kontakt
hatte, erkrankte ca. einen Monat später schwer an einer
Pneumonie und wurde ebenfalls vom Notarzt in ein Krankenhaus eingewiesen. Trotz Behandlung mit einem Cephalosporin
verschlechterte sich ihr Zustand.
Erst nachdem von Seiten der Klinik für kleine Klauentiere die epidemiologischen Zusammenhänge mit den humanmedizinischen
Kollegen diskutiert worden waren, wurde als Antibiotikum Doxycyclin eingesetzt. Dies führte zu einer deutlichen Besserung
des klinischen Allgemeinzustandes der Patientin mit Absinken
Feten und Nachgeburtsteile wurden an das Veterinärinstitut Hannover des LAVES gesandt, wo durch den Nachweis von Coxiella
burnetii-spezifischen Genomsequenzen Q-Fieber diagnostiziert
wurde. Es fiel ein hoher Gehalt an Erregern in der Nachgeburt
auf. Die Klinik und das zuständige Veterinäramt wurden umgehend über den Erregernachweis informiert.
71
des Fiebers. Eine weitere Studentin litt knapp drei Wochen, nachdem sie mit der Ziege Kontakt hatte, unter Grippesymptomen mit
Fieber, Schüttelfrost und Muskelschmerzen, gefolgt von allgemeiner Schwäche.
Insgesamt erkrankten sechs Personen, die direkten Kontakt mit
der Ziege hatten. Dank der Tatsache, dass bei der Ziege schon
früh die Diagnose Q-Fieber gestellt worden war, konnte bei der
Mehrzahl frühzeitig eine zielgerichtete antibiotische Behandlung
eingeleitet und eine schnelle Besserung der Beschwerden erzielt
werden.
Zwei Tage nach der Q-Fieber-Diagnose wurde der Herkunftsbestand der Ziege beprobt. Bei der Untersuchung von Vaginalbzw. Präputialtupfer von 18 Ziegen konnte in allen Proben der
Q-Fieber-Erreger nachgewiesen werden Das zuständige Gesundheitsamt hatte in dem angrenzenden Wohngebiet bisher keine
Häufung von grippeähnlichen Erkrankungsfällen, die auf humanes Q-Fieber hätten schließen lassen, feststellen können. Auch die
örtlichen Krankenhäuser hatten keinerlei Q-Fieber-Nachweise.
Nach tierseuchenrechtlicher Anordnung aufgrund der §§ 18 bis
29 Tierseuchengesetz wurden die Ziegen mit Tetrazyklin behandelt und nach entsprechender Ausnahmegenehmigung mit einer
in Frankreich zugelassenen Q-Fiebervakzine geimpft. Zudem wurden die Tiere an einen Standort umgesetzt, wo in einem Umkreis
von 500 m keine Wohnbebauung vorhanden ist und keine Wiederkäuer weiden. Da bei Q-Fieber bekannt ist, dass infizierte Tiere große Erregermengen unter der Geburt ausscheiden, dürfen
die Tiere nur noch im geschlossenen Stall ablammen. Muttertiere
und Lämmer müssen anschließend 14 Tage im Stall bleiben. Bislang hat es keine weiteren Geburten gegeben. Totgeburten und
Durch eine infizierte Ziege erkrankten in Niedersachsen sechs
Personen an Q-Fieber
verendete Lämmer sind dem Veterinäramt anzuzeigen. Ziegenmist und Wolle sind zu desinfizieren oder in der Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Bei einer Überprüfung des Infektionsstatus im März 2010 war bei den Ziegen kein Q-Fiebererreger mehr nachweisbar.
Der geschilderte Fall zeigt, wie wichtig die frühe Diagnose, die
Erkennung der epidemiologischen Zusammenhänge und die enge Zusammenarbeit zwischen klinisch tätigen Tierärzten, dem Veterinäramt, dem Veterinärinstitut und Humanmedizinern für eine
zielgerichtete Behandlung von Humanerkrankungen und zur Abwehr weiterer Erkrankungen durch Q-Fieber sind.
Prof. Dr. Ganter, M.; Bothe, F. (TiHo Hannover); PD Dr. Runge, M.;
Dr. von Keyserlingk, M.; Dr. Braune, S. (LAVES VI H):
Dr. Wichern, B. (Veterinäramt HI)
72
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
MRSA und andere resistente Keime – Nachweise in Tierhaltungen und Risiko
der Übertragung
MRSA sind mehrfachresistente Staphyolokokkenstämme, deren
Nachweis bei schwerwiegenden Infektionen von Menschen, wie
Haut-, Bindegewebs-, Lungeninfektionen und Blutvergiftungen,
besondere Aufmerksamkeit nach sich zog. Dem relativ seltenen
Vorkommen tödlich verlaufender MRSA-Infektionen bei Krankenhausaufenthalten stand ein häufigerer Nachweis ohne Krankheitssymptomatik beim Menschen und auch in Tierbeständen
gegenüber. Gerade in Nachbarländern der Bundesrepublik, hier
insbesondere den Niederlanden, gab dies Anlass zur Sorge. Daraufhin fanden auch in Deutschland intensive Untersuchungen
über das Vorkommen von MRSA in Tierhaltungen und verschiedenen Stufen der Lebensmittelherstellung statt, um das Risiko der
Verbreitung und Übertragung besser abschätzen zu können.
Für die Lebensmittelgewinnung genutzte Tiere sind auch nach
Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) häufiger Träger von MRSA ohne Krankheitsanzeichen, vornehmlich eines Stamms mit der Bezeichnung ST 398.
Auch eine Kontamination von Lebensmitteln kommt vor, ist jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit einem erhöhten
Gesundheitsrisiko für den Menschen verbunden. Eine direkte
wechselseitige Übertragung des Erregers zwischen Tier und
Mensch ist möglich. Nach ersten sporadischen Untersuchungen
sind Beschäftigte in Tierhaltungen häufiger symptomlose Keimträger. Derzeit werden aber besondere zusätzliche Hygienevorkehrungen außer der auch aus anderen Gründen empfohlenen
Händereinigung vor und nach Kontakt mit Tieren nicht empfohlen, ebenso wenig wie besondere Bekämpfungsmaßnahmen in
den Tierbeständen.
Angemesser Umgang mit Antibiotika verhindert
Resistenzen
MRSA sind gegen alle Betalaktam-Antibiotika und häufig noch
gegen eine Vielzahl weiterer verbreitet eingesetzter Antibiotika resistent. Als wirkungsvollste Maßnahme zur weiteren Verhinderung
einer Ausbreitung von Resistenzen sieht die EMEA (Europäische
Arzneimittel-Agentur) einen angemessenen Umgang mit Antibiotika, national in den Leitlinien für den Antibiotikaeinsatz bei Tieren
gefasst (Bundestierärztekammer und Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Veterinärbeamten).
Weitergehende Forderungen vom Ausschuss für Tierarzneimittel der EMEA (Committee for Medicinal Products for Veterinary
Use, CVMP) bestehen in einer strengeren Überwachung des Einsatzes von Antibiotika und dem Ausschluss von humanmedizinischen Reservepräparaten für die Behandlung von Tieren. Das ECDC
(European Center for Disease Control) sieht ebenfalls einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von MRSA bei Menschen
und bei Tieren nach häufigerem Kontakt. Der Einsatz von Antibiotika wird bei der Therapie von lebensmittelliefernden Tieren
in begrenztem Umfang aber auch als notwendig angesehen.
73
Wirkungsvolle Bekämpfung wird erforscht
Keimträger – Menschen wie auch, wegen der jetzt erfolgten intensiveren Nachforschung, Tiere – werden als mit einem höheren
Risiko behaftet angesehen. Haut und Schleimhäute, vor allem der
Nasenvorhof, sind bevorzugter Ort symptomloser Besiedelung.
Untersuchungen von Menschen und besondere Hygienemaßnahmen werden – neben der Sanierung von humanen Keimträgern
– besonders vor längeren Krankenhausaufenthalten mit schwerwiegenden chirurgischen Eingriffen oder länger andauernden Behandlungen diskutiert.
Sicherlich ist bei mehr oder weniger engen Kontakten eine wechselseitige Übertragung von MRSA zwischen Mensch und Tier auch
möglich, sodass dieser Übertragungsweg von MRSA bei humanen
Risikopatienten beachtet werden sollte. Da noch viele Fragen offen sind, richten sich laufende Untersuchungen auf Häufigkeit und
Verlauf der Erregernachweise mit genauer Typisierung. Aktuelle
Empfehlungen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
zum Umgang mit MRSA können im Internet (www.nlga.niedersachsen.de bzw. www.mrsa-netzwerke.niedersachsen.de) eingesehen werden.
74
Vielfältige Orientierungsuntersuchungen (sog. Monitoring der
EU und nach der AVV Zoonosen) und Forschungsprojekte tragen
zu umfassenderen Erkenntnissen bei und helfen bei der Beurteilung des Risikos. Nur so können sinnvolle Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Tier etabliert werden. Aufwendige molekularbiologische Typisierungen (Resistenzgene, SPA-Typisierung) sind in größerem Umfang erforderlich.
Aktuelle Situation in Niedersachsen
Die aktuelle, sich aus Untersuchungen 2009 in Niedersachsen ergebende Situation geht aus nebenstehender Tabelle 2.8 hervor.
Danach gibt es Unterschiede in der Häufung des MRSA-Nachweises in Tierherden. In den Tierherden wurde stets Stallstaub als
Ausgangsmaterial für die Untersuchungen verwendet.
Bei Legehühnern und Masthähnchen scheint eine geringere Belastung als bei Schweinen vorzuliegen.
Ein durchschnittlich geringerer Anteil MRSA auf Schlachtkörpern
und im Fleisch gerade bei Mastschweinen unterstützt die allgemeine Einschätzung eines geringen Risikos für den Verbraucher
durch orale Aufnahme von MRSA. In Europa nimmt Deutschland
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
bezüglich der Verbreitung von MRSA in Schweinehaltungen mit
43,5 % infizierter Betriebe hinter Spanien mit 46 % einen Spitzenplatz auch mit deutlichem Vorsprung vor Nachbarstaaten wie
den Niederlanden (12,8 %) und Polen (2,1 %) ein. Die Untersuchung von Nasentupfern ergibt offensichtlich noch höhere Anteile MRSA (bis zu 62 % bei Schlachtschweinen). Nach molekularbiologischer Typisierung gehörten 93 % der bei uns isolierten
MRSA-Stämme zum Typ ST 398 (CC 398). Davon konnte der
Großteil den spa-Typen t011 (66,7 %) und t034 (14,3 %) zugeordnet werden.
Einem geringen oder kaum nachweisbaren Anteil MRSA bei
Schlachtrindern steht ein höherer Nachweis in Tankmilch gegenüber (6 von 66 Proben positiv).
Erklärungen zu unterschiedlichen Nachweisraten sind vielschichtig und nicht immer eindeutig (Probenart, Untersuchungstechnik,
Übertragungswege). Wegen möglicher Risiken gibt die Situation
in Europa den Anlass zu Überlegungen, Strategien zur Reduzierung von MRSA in Tierbeständen zu entwickeln.
Dr. Klarmann, D.; Dr. Schleuter, G. (LAVES VI OL)
Tabelle 2.8: MRSA-Nachweise im LAVES 2009
Tierart
Herkunft
Untersuchungen MRSA
MRSA positiv
Anteil in Prozent
Betrieb
Legehühner*
Herden/Gehöfte Stallstaub
108
3
2,8 %
Masthähnchen*
Herden/Gehöfte Stallstaub
84
1
1,2 %
142
46
32,4 %
Schlachtung
Kalb*
Nasentupfer
Rind
Schlachtkörper
12
0
0,0 %
Schwein
Schlachtkörper
85
6
7,1 %
Masthähnchen
Schlachtkörper
21
3
14,3 %
Mastputen*
Schlachtkörper Halshaut
184
84
45,7 %
Fleisch, auch verarbeitet
Rind
zerlegtes Fleisch
17
0
0,0 %
Schwein
zerlegtes Fleisch
27
5
18,5 %
Hackfleisch
44
5
18,2 %
Separatorenfleisch
10
3
30,0 %
Fleischzubereitungen
64
8
12,5 %
Fleischerzeugnisse
38
0
0,0 %
* Prävalenzstudie
75
Resistenz von Wanderratten gegenüber Bekämpfungsmitteln untersucht
Die zunehmende Unempfindlichkeit von Schadnagern wie der
Wanderratte, der Hausratte und der Hausmaus gegenüber chemischen Bekämpfungsmitteln führt weltweit zu Problemen in
der Land- und Forstwirtschaft sowie im Hygienebereich. Seit den
1950er Jahren werden vom Cumarin abgeleitete Stoffe (z. B. Warfarin) zur Bekämpfung der Schadnager eingesetzt. Wirkmechanismus dieser sogenannten Antikoagulantien ist die Inhibition der
Blutgerinnung durch Unterdrückung der Vitamin K-ReduktaseReaktion (VKOR).
Schon kurze Zeit nach der Einführung der Antikoagulantien wurde von Resistenzen berichtet. Sollte sich die Resistenz auf alle zur
Verfügung stehenden blutgerinnungshemmende Wirkstoffe erstrecken, so stände für die Schadnagerbekämpfung zur Zeit kein
probates Mittel mehr zur Verfügung.
Untersuchungen in Niedersachsen
Bisherige Untersuchungen wurden zumeist punktuell durchgeführt. Um einen Überblick über die Resistenzlage in der Fläche zu
bekommen, wurde Ende des Jahres 2008 in Niedersachsen vom
LAVES in Kooperation mit dem Hamburger Institut für Hygiene
und Umwelt und dem Julius-Kühn-Institut ein bundesweit einmaliges Resistenzmonitoring-Projekt initiiert, in dem Wanderratten
aus Beifängen von Bisamfängen und zusätzlich gezielt gefangene
Ratten sowie Kotproben aus ländlichen und städtischen Problembereichen untersucht werden. Dazu wird eine in Deutschland bei
Wanderratten für die Resistenz verantwortliche Mutation, der
Tyr139Cys-Polymorphismus im VKORC-Gen, molekularbiologisch
nachgewiesen. Bei 3 % von bislang 533 untersuchten Gewebeund 6 % von 50 Kotproben konnten heterozygote Mutationen,
in einem Fall eine homozygote Mutation festgestellt werden.
Häufungen dieser Polymorphismen, die mit einer Resistenz assoziiert sind, sind im Bereich westliches Niedersachsen, südwestliches Niedersachsen, im südlichen Raum Hannover und Hannover
selbst zu erkennen.
Zur Bekämpfung der Schadnager in Resistenzgebieten soll im Bundesfachausschuss für Rodentizidresistenz unter Beteiligung des
LAVES eine bundesweite Strategie entwickelt werden.
Wanderratten als Überträger von Krankheitserregern
Zusätzlich zu den Untersuchungen zur Rodentizidresistenz wurden die Organproben der Wanderratten für Untersuchungen auf
das Vorkommen verschiedener Zoonoseerreger verwendet. In
mehr als 22 % der Ratten wurden pathogene Leptospiren ermittelt, während Q-Fieber- und Tularämieerreger nicht und Salmonellen und Yersinien nur in geringem Umfang nachgewiesen werden konnten.
PD Dr. Runge, M.; Dr. von Keyserlingk, M.; Dr. Braune, S. (LAVES VI H);
Dr. Freise, J. (LAVES Dez. 32); Eiler, T. (LWK Nds.)
76
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Abbildung 2.8: Rodentizidresistenz bei Wanderratten in Niedersachsen auf Gemeindeebene
Grün: Bisher untersuchte Proben gaben keine Hinweise auf Rodentizidresistenz in der Gemeinde
Rot: Bisher untersuchte Proben gaben Hinweise auf Rodentizidresistenz in der Gemeinde
Weiß: Bisher noch keine Proben in dieser Gemeinde untersucht
77
2.5 Tierschutz
Haltung von Legehennen in Käfigbatterien 2009 beendet
Das Jahr 2009 wird in die niedersächsische »Tierschutzgeschichte« eingehen als das Jahr, in dem die Haltung von Legehennen
in konventionellen Batteriekäfigen endgültig beendet wurde. Mit
dem 1. Januar 2010 sind auch die letzten Übergangsfristen ausgelaufen und es gibt in Niedersachsen keine Käfigbatterien für
Legehennen mehr, wie sie seit den 1960er Jahren genutzt wurden. Bereits mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von
1999 (Az. 2 BvF 3/90) wurde das »Aus« der Käfighaltung eingeleitet. Der Neubau von Käfiganlagen war verboten und die Nutzung vorhandener Anlagen wurde zeitlich befristet. In Deutschland ist diese Haltungsform damit spätestens zwei Jahre früher
als in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU ausgelaufen.
Als Folge einer Reihe von Rechtsunsicherheiten wie auch durch
das bewusste Hinauszögern der Umstellung durch einige Legehennenhalter mit dem Versuch, die Übergangsfrist in manchen
Fällen vollständig auszunutzen, wurde ein Teil der ursprünglich
mehr als 14 Millionen Legehennen Niedersachsens erst im Laufe
des Jahres 2009 nach massiver Intervention der zuständigen Veterinärbehörden aus den Käfigen ausgestallt. Dazu wurden zahlreiche Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, Schlachtungen überprüft
und bei Nichtbefolgen der Ausstallungsanordnungen u. a. Bußgeldverfahren, erforderlichenfalls in Verbindung mit Haltungsuntersagungen, angedroht bzw. eingeleitet.
78
Derzeit verzeichnet der Markt für Konsumeier in Folge der Umstellung ein begrenztes Angebot mit gestiegenen Preisen. Der
Herkunftsstaat Deutschland hat für Verbraucher an Bedeutung
gewonnen, einerseits weil mit einer 3 (für Käfighaltung) gekennzeichnete Eier nur noch aus tierfreundlicheren Kleingruppenhaltungen stammen dürfen und andererseits weil mit der vorgezogenen Umstellung der Haltungssysteme in Deutschland ein Zeichen für die übrigen Produzenten in der europäischen Gemeinschaft gesetzt wurde. Um die Umstellung auf andere Haltungsformen wie die Boden- oder Kleingruppenhaltung in einem so
engen Zeitrahmen zu realisieren, bedurfte es nicht nur erheblicher finanzieller Investitionen der Hühnerhalter; insbesondere die
Anlagenhersteller wie auch die Bau- und Veterinärämter der Landkreise als Genehmigungsbehörden hatten enorme zusätzliche Arbeit zu leisten.
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Veterinärbehörden prüfen Einhaltung der Mindestnormen
Da die Haltungssysteme vorwiegend in bestehende Altgebäude
zu integrieren waren, mussten die Anlagenhersteller viele individuelle Lösungen für die Stalleinrichtung finden, um sowohl die
vorhandenen Räume optimal zu nutzen als auch die Tierschutzanforderungen bei der Haltung von Legehennen umzusetzen.
Die Aufgabe der Veterinärbehörden besteht darin, die Einhaltung
der gesetzlichen Mindestnormen bei Bauvorhaben zu prüfen und
im Rahmen tierschutzfachlicher Stellungnahmen einzufordern.
Dabei werden eine ganze Reihe von Einzelkriterien erfasst, beispielsweise die von den Tieren nutzbare Fläche, die Einstreu- und
Nestflächen, die Länge der Sitzstangen sowie die Anzahl der
Fress- und Tränkplätze. Bei Inbetriebnahme der Stallanlage erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle, um festzustellen, ob die Anlage dem
Genehmigungsbescheid entspricht. Außerdem wird geprüft, ob
die dort festgelegte Zahl maximal zu haltender Legehennen gegenüber dem für die Einhaltung der Vermarktungsnormen (Kennzeichnung der Eier) zuständigen Dezernat des LAVES bestätigt
werden kann.
Im Rahmen der Umgestaltung zahlreicher Legehennenhaltungen
in Niedersachsen nahmen die Anfragen sowohl seitens der Veterinärbehörden als auch der Stallbaufirmen und Betriebsleiter
zur Umsetzung der tierschutzrechtlichen Vorgaben an den Tierschutzdienst des LAVES erheblich zu. Themen waren u. a. der
Freiraum über Sitzstangen, die Einstreuhäufigkeit in der Kleingruppenhaltung, die Vermessung und Berechnung der Nestflächen oder auch die Bodengestaltung der Nester. Ausführungshinweise zu vielen Spezialfragen sind derzeit in Arbeit und werden auf Bundesebene abgestimmt. Die Prüfung, die momentan
jede Veterinärbehörde vor Ort mit erheblichem Aufwand für sich
durchführen muss, könnte wesentlich erleichtert und bundesweit vereinheitlicht werden, gäbe es schon den sog. »TierschutzTÜV« für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen. Mit diesem
Instrument dürften nur tierschutzfachlich geprüfte und zugelassene Haltungssysteme eingebaut werden und alle Beteiligten
hätten Planungssicherheit.
Gesetzliche Vorgaben für Junghennen fehlen
Im Zusammenhang mit der Umstellung der Haltungssysteme für
Legehennen muss eine weitere Herausforderung des Tierschutzes dringend gelöst werden. Für Junghennen, die etwa viereinhalb Monate in sog. Aufzuchtbetrieben gehalten werden, bevor
sie in die eigentlichen Legehennenställe wechseln, fehlen bisher
spezialgesetzliche Vorgaben. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist lediglich festgelegt, dass sie in Systemen aufgezogen werden müssen, die der späteren Haltungsform entsprechen.
Rechtlich bindende Vorgaben zu Besatzdichten, Zugang zu Einstreu, erhöhten Ebenen sowie Sitzstangenangebot etc. gibt es bislang nicht. Damit sich eine Legehenne in ihrer Haltungseinrichtung (Kleingruppe, Boden- oder Freilandhaltung) zurecht findet,
muss sie die dafür notwendigen Verhaltensweisen jedoch schon
in der Aufzucht erlernt haben. Auch der Verzicht auf Schnabelkürzen wird sich auf die Dauer nur realisieren lassen, wenn die
Aufzucht der Junghennen weiter optimiert wird.
Dr. Leßmann, H. (LK CLP); Dr. Petermann, S. (LAVES Tierschutzdienst)
Haltungsform
0 = Biohaltung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung
Herkunftsland
(z. B. DE für Deutschland)
Legebetriebsnummer
(Bundesland, Betrieb, Stall)
Abbildung 2.9: Vorgeschriebene Angaben auf dem Ei, anhand derer der
Verbraucher die Haltungsform, das Herkunftsland und den Legebetrieb
identifizieren kann
79
Neue tierschutzrechtliche Vorgaben für die Haltung von Masthühnern
Am 9. Oktober 2009 trat ein neuer Abschnitt der TierschutzNutztierhaltungsverordnung in Kraft, der erstmals spezialrechtliche Anforderungen an das Halten von Masthühnern für Deutschland festlegt. Diese Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung war erforderlich geworden, da EU-weite Vorgaben
zur Broilerhaltung in nationales Recht überführt werden mussten. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen ermöglichen eine
weitere Intensivierung der Haltung von Masthühnern, die sehr
hohe Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe sowie das
Management und die Sachkunde der Tierhalter bzw. Betreuer
stellen.
In der Folge stiegen beim Tierschutzdienst des LAVES die Anfragen zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen sprunghaft an.
Seitens der Veterinärbehörden wurden insbesondere Fragen zur
Durchführung von Sachkundelehrgängen, zum einheitlichen Vorgehen bei Überschreitungen der Besatzdichtevorgaben, zur ordnungsgemäßen Nottötung von Einzeltieren sowie zur tierschutzgerechten Ausstallung gestellt.
Bundesrat fordert Leitlinien zur guten fachlichen Praxis
Auch die Überwachung und mögliche Folgemaßnahmen am
Schlachthof werfen noch viele Probleme auf. Im Rahmen des
Rechtsetzungsverfahrens hat der Bundesrat begleitend zur Verabschiedung des Verordnungstextes die Erstellung von Leitlinien
zur guten fachlichen Praxis in der Masthühnerhaltung eingefordert. Diese Leitlinien sollen u. a. Vorgaben zur Einhaltung der
neuen gestaffelten Besatzdichten, zur ordnungsgemäßen Pflege
und Versorgung der Tiere sowie zur Gesunderhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Fußballengesundheit, beinhalten. Da
80
Bei der Haltung von Masthühnern werden hohe Anforderungen an
die Ausstattung der Betriebe gestellt
in Niedersachsen mehr als 30 Millionen Broiler gehalten werden,
wird sowohl das Niedersächsische Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung als
auch der Tierschutzdienst des LAVES intensiv in die Erarbeitung
dieser Leitlinien, die unter Federführung des Institutes für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Institutes erstellt
werden sollen, eingebunden werden.
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Kontroversen um geplante Stallneubauten
Schon jetzt müssen sich die Veterinärbehörden in einigen Teilen
Niedersachsens den für sie neuen Herausforderungen in Bezug auf
die Masthühnerhaltung stellen. Hintergrund ist die vorgesehene
Ansiedlung eines Schlachtbetriebes für Masthühner im Landkreis
Celle und damit verbundene Planungen, Masthühnerställe entlang der A 7 zu errichten (»Hühnerhighway«). Folge: bei den betroffenen Landkreisen werden Bauanträge in bisher dort kaum
bekannten Größenordnungen für Mastgeflügelställe gestellt, Bürger in der Umgebung der geplanten Ställe protestieren vehement.
Landwirte sprechen von Zukunftssicherung, Bürger fürchten Umweltprobleme, Tierschützer sind empört. Das Thema ist sowohl
in der Lokalpresse als auch in den Landwirtschaftsblättern »Dauerbrenner«.
Tierschutzgerechte Haltung wird vor Ort überprüft
Die tierschutzrechtlichen Anforderungen zur baulichen Gestaltung von Masthühnerställen sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung niedergelegt. Im Rahmen von Baustellungnahmen sorgen die Veterinärbehörden für deren Berücksichtigung im
Genehmigungsverfahren. Ganz entscheidend für eine tierschutzgerechte Haltung der Masthühner ist neben einer ausreichenden
Ausstattung der Betriebe, z. B. bezüglich Lüftung, Tageslichteinfall sowie Futter- und Tränkeeinrichtungen, aber auch das Management durch den Tierhalter bzw. Betreuer. Im laufenden Betrieb
wird dies durch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen seitens der zuständigen Veterinärbehörden überprüft; ggf. vorhandene Mängel werden abgestellt und, soweit erforderlich, werden Nachkontrollen durchgeführt.
Entsprechende Pläne gibt es auch im Landkreis Wolfenbüttel/
Stadt Salzgitter. Aktuell liegen zwei Bauanträge und zwei Bauvoranfragen vor. Geplant werden hier Betriebsgrößen von knapp
40.000 Hähnchen je Stall. Für diese Gegend eine ganz neue Dimension, denn derzeit werden im gesamten Landkreis knapp
1.000 Masthähnchen in etwa 30 Betrieben gehalten. Genau aus
diesem Grund ist die Region für die intensive Geflügelmast von
Interesse, denn bei Neubauten von Ställen sind durch die geringe Geflügeldichte im Umfeld keine negativen Auswirkungen auf
die Tiergesundheit zu erwarten.
Im vergangenen Jahr hat sich auch die Kreisgruppe des Bundes
für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND) an der örtlichen Protestbewegung in Wolfenbüttel beteiligt. Der BUND setzte dabei
u. a. auf eine Verhaltensänderung der Verbraucher durch entsprechende Aufklärung. Dazu wurde eine »Einkaufshilfe für
glückliches Frischgeflügel in Wolfenbüttel und Umgebung« herausgegeben. Auch wenn derzeit der Bedarf an Geflügelfleisch
sicherlich nicht allein aus der Region gedeckt werden kann, ist
die Grundidee einer Tierschutzkennzeichnung der auf dem
Markt angebotenen Produkte ein zukunftsweisender Ansatz,
den Verbraucher durch seine Kaufentscheidung in die Weiterentwicklung der Tierhaltung einzubinden. In die gleiche Richtung weisen Überlegungen zu einem EU-weiten Tierschutz-Label.
Nur wenn der Verbraucher auf der Verpackung erkennen kann,
unter welchen Haltungsbedingungen das Masthuhn aufgezogen
wurde, dessen Fleisch er kauft, kann er eine bewusste Entscheidung für mehr Tierschutz treffen.
In diesem emotional aufgeheizten Spannungsfeld sind die beteiligten Behörden einschließlich der Veterinäre dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Stellt sich
nach eingehender Prüfung heraus, dass bestehende Anforderungen vollständig eingehalten werden, hat der Antragsteller
einen Rechtsanspruch auf einen positiven Bescheid. Ängsten
und Bedenken der Bevölkerung kann dann nur durch frühzeitige
Information und rechtzeitige Einbindung tatsächlich Betroffener
begegnet werden. So beugen im Vorfeld anberaumte Informationsveranstaltungen für Anwohner Gerüchten vor, sorgen für den
Transfer des aktuellen Wissensstandes und können dazu beitragen, Vorurteile zu reduzieren. Im Landkreis Wolfenbüttel gingen
einzelne Landwirte frühzeitig in die Offensive und boten ihrerseits Informationsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit an. Auch die Politik beschäftigte sich mit dem Thema und
betrieb Aufklärung. Trotzdem ließen sich die Bedenken bei vielen
Bürgern nicht vollständig ausräumen.
Dr. Fietz, A. (LK Wolfenbüttel/Stadt Salzgitter); Dr. Petermann, S.
(LAVES Tierschutzdienst)
81
Einhaltung von Tierschutz bei Tierversuchen wird amtlich überprüft
Seit 2005 ist das LAVES Dezernat 33 (Tierschutzdienst) u. a.
zuständig für die Bearbeitung von genehmigungs- und anzeigepflichtigen Tierversuchen. Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind alle Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.
Grundsätzlich sind Versuche an Wirbeltieren genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen, die das Tierschutzgesetz explizit benennt, können Versuche auch anzeigepflichtig
sein. Inwieweit diese Voraussetzungen vorliegen, wird vom Tierschutzdienst geprüft.
In Niedersachsen gibt es etwa 40 Einrichtungen, die Tierversuche
durchführen wie z. B. Universitäten, Forschungsinstitute oder Hersteller von Arzneimitteln. Jede Tierversuchseinrichtung hat mindestens einen Tierschutzbeauftragten, der auf die Einhaltung der
tierschutzrechtlichen Bestimmungen achtet und als Mittler zwischen den tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftlern und
der Behörde fungiert.
Gesetzliche Vorschriften
Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen
wird das LAVES als Genehmigungsbehörde durch die Tierversuchskommission gemäß §15 TierSchG beraten. Die Mitglieder
dieser Kommission müssen aufgrund ihrer Erfahrung und beruflichen Qualifikationen über die dazu erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Ein Tierversuch darf nur dann durchgeführt werden, wenn er unerlässlich ist. Die Unerlässlichkeit ergibt sich z. B. beim Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, beim Erkennen
von Umweltgefährdungen sowie beim Prüfen von Stoffen auf ihre
Unbedenklichkeit oder im Rahmen der Grundlagenforschung.
Weitere Punkte der Prüfung sind neben dem Versuchszweck die
ethische Vertretbarkeit, mögliche Alternativverfahren (ohne Verwendung von Tieren), die Verhältnismäßigkeit der geplanten Versuchstierzahlen und die fachliche Eignung der Durchführenden.
Aber auch die tierschutzgerechte Unterbringung, Pflege, Betreuung und tierärztliche Versorgung der Versuchstiere muss nachweislich sichergestellt sein.
Treffen der Tierschutzbeauftragten der Tierversuchseinrichtungen mit
Mitarbeitern des LAVES-Tierschutzdienstes werden regelmäßig
durchgeführt
82
2. Verbraucherschutz
und Tiergesundheit
2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Überblick über Genehmigungen in Niedersachsen in 2009
In 2009 wurden 223 Tierversuche angezeigt, 291 Tierversuche
genehmigt und 501 Änderungen von bereits genehmigten Vorhaben bearbeitet. Darüber hinaus erteilte das LAVES 247 Ausnahmegenehmigungen für qualifizierte Personen sowie 61 Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere. In zahlreichen Fällen wurden ergänzende Informationen angefordert, ggf. Auflagen oder
Teilgenehmigungen erteilt. Insgesamt wurden für den Vollzug im
Tierversuchsbereich 1.354 Bescheide erstellt.
Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, unterliegen der besonderen Aufsicht durch die kommunalen Veterinärbehörden.
Dabei wird insbesondere Augenmerk auf die Einhaltung international und national festgelegter Standards für die Haltung von
und den Umgang mit den Versuchstieren gelegt. Der tier-schonende Umgang auf allen Ebenen von der Haltung über die Versuchsvorbereitung bis zum Ende des Versuches ist dabei von
besonderem Interesse, ebenso die Einschätzung der erforderlichen speziellen technischen und personellen Möglichkeiten für
die Durchführung von Tierversuchen.
Inzwischen wurde eine Homepage eingerichtet, mithilfe derer
die Antragsteller sich über Zuständigkeiten informieren sowie
Formulare herunterladen können. Die Antragsvordrucke wurden
bezüglich der biometrischen Planung neu formuliert, um eine
bessere Darstellung und Begründung der erforderlichen Tierzahl
zu erreichen. Durch jährliche Informationsveranstaltungen sowie
zahlreiche Einzelgespräche konnte der Kontakt zu den Tierschutzbeauftragten intensiviert werden.
In Zusammenarbeit mit den kommunalen Veterinärbehörden werden Einrichtungen besucht und Versuchsaufzeichnungen geprüft.
Um auf Bundesebene den Austausch zwischen den Genehmigungsbehörden zu verbessern und die administrativen Abläufe
zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, finden regelmäßige Treffen der Behördenvertreter statt.
Dr. Suhr, I. (LAVES Tierschutzdienst); Dr. Doil, G. (Landeshauptstadt
Hannover, Veterinärangelegenheiten)
Die Mitarbeiter des Tierschutzdienstes beim LAVES sind auch
beratend tätig. Wissenschaftler, Tierschutzbeauftragte und Personen, die sich mit der Planung von Versuchsvorhaben befassen,
nehmen die Unterstützung des LAVES regelmäßig in Anspruch.
83
3. Untersuchungsergebnisse und
Tätigkeiten des LAVES
3.1 Amtliche Futtermittelüberwachung
Zulassungen von im Futtermittelbereich tätigen Unternehmen
Gemäß Futtermittelhygieneverordnung müssen sich alle im Futtermittelbereich tätigen Unternehmen mit ihren Betriebsstätten
registrieren lassen. Spezialisierte Tätigkeiten erfordern zusätzlich
eine Zulassung. Die Kontrollen auf Einhaltung der Anforderungen
und Pflichten aus den Zulassungen für Hersteller und Händler von
Zusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln sind ein
wesentlicher Bestandteil der Überwachungstätigkeit.
Tabelle 3.1: Anzahl der Zulassungen, Stand 31. Dezember 2009
Herstellerbetriebe
Einzelfuttermittel
4
84
Handelsbetriebe
Zusatzstoffe
7
Vormischungen
29
Mischfuttermittel
50
Summe
davon Vertreter von
Drittlandsherstellern
85
23
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Verarbeitung von Fischmehl
Mit der VO (EG) 1234/2003 zur Änderung der VO (EG) 999/2001
wurde das Verfütterungsverbot für bestimmte Futtermittel tierischer Herkunft gelockert. Auch Wiederkäuer haltende Betriebe
dürfen nach Erhalt einer sogenannten »Gestattung« Mischfuttermittel mit Fischmehl u. a. beziehen. Eine jährliche Prüfung der Betriebe in Bezug auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften ist vorgesehen.
Tabelle 3.2: Zulassungen und Registrierungen zur Verarbeitung von Fischmehl/Ergänzungsfuttermitteln mit Fischmehl
u. a. und Verfütterung, Stand 31. Dezember 2009
Zulassung (Verarbeitung
Fischmehl/Futtermittel > 50 %
Rohprotein mit Fischmehl u. a.)
gewerbliche Hersteller
landwirtschaftliche Betriebe
Registrierung (Verarbeitung
Futtermittel < 50 % Rohprotein
mit Fischmehl u. a.) und
Gestattung
Gestattungen für Betriebe, die
auch Wiederkäuer halten
50
entfällt
entfällt
128
160
329
Inspektionen, Buchprüfungen und Orte der Kontrolle
Tabelle 3.3: Inspektionen, Buchprüfungen und Orte der Kontrolle 2006 bis 2009
Anzahl im Jahr
2006
2007
2008
2009
aufgesuchte Orte der
Kontrolle
1.767
1.670
1.309
1.090
Unternehmensprüfungen
1.462
1.544
1.498
1.404
693
(davon 109 bei gewerblichen Herstellern/Händlern
sowie Primärproduzenten
ohne Tierhaltung)
813
(davon 291 bei gewerblichen Herstellern/Händlern
sowie Primärproduzenten
ohne Tierhaltung)
791
(davon 333 bei gewerblichen Herstellern/Händlern
sowie Primärproduzenten
ohne Tierhaltung)
Buchprüfungen/
Rückverfolgbarkeit
628
(davon 70 bei gewerblichen Herstellern/Händlern)
85
Proben und Analysen
Verteilung der untersuchten Proben der LAVES-Futtermittelüberwachung
Tabelle 3.4: Verteilung der Proben auf Futtermittelgruppen 2009
Art des Futtermittels
Beanstandungen
826
8%
Zusatzstoffe
51
2%
Vormischungen
60
13 %
1.117
18 %
davon Mischfuttermittel für Wiederkäuer
291
23 %
davon Mischfuttermittel für Schweine
382
16 %
davon Mischfuttermittel für Geflügel
249
13 %
davon Mischfuttermittel für Equiden
63
17 %
davon Mischfuttermittel für Heimtiere
89
25 %
davon Mischfuttermittel für sonstige Tierarten
43
14 %
Einzelfuttermittel
Mischfuttermittel gesamt
86
Anzahl der Proben
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Schwerpunkte der Untersuchungen der amtlichen Futtermittelüberwachung
Tabelle 3.5: Schwerpunkte der Untersuchungen
Schwerpunkte der Untersuchungen
2008
2009
Anzahl
Beanstandet in %
der Analysen
Anzahl
Beanstandet in %
der Analysen
Inhaltsstoffe/Energie
4.247
1,6
4.197
2,1
Zusatzstoffe
1.231
1,5
1.427
2,5
unzulässige Stoffe
11.007
0,4
10.175
0,5
unerwünschte Stoffe (ohne Schädlingsbekämpfungsmittel)
18.244
0,4
10.398
0,2
Unter »unzulässigen« Stoffen werden zusammengefasst:
Unter »unerwünschten« Stoffen werden zusammengefasst:
• verbotene Stoffe nach Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bzw. VO (EG) 999/2001
• verbotener Zusatz und Verschleppungen von Arzneimitteln und
Hormonen, nicht mehr oder nicht für die Zieltierart zugelassenen Zusatzstoffen sowie illegaler Zusatz und Verschleppungen
von antibiotisch wirksamen Zusatzstoffen (Verschleppungen
bis 30. Juni 2009).
• Stoffe mit Grenzwertregelung nach Anl. 5 und 5 a zur Futtermittelverordnung, z. B. Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Dioxin/Summe Dioxin und dioxinähnliche PCB, Aflatoxin B1, Mutterkorn. Seit 1. Juli 2009 gelten auch technisch
bedingte unvermeidbare Verschleppungen von antibiotisch wirksamen Zusatzstoffen als »unerwünschte Stoffe« und unterliegen Grenzwertregelungen.
• Stoffe ohne Grenzwertregelung; Beanstandung möglich über
§ 17 LFGB hinsichtlich einer möglichen Gesundheitsgefährdung für das Tier und durch »Carry-over«-Effekte für den Menschen, z. B. sonstige Mykotoxine, PCB, PFT.
LAVES Abt. 4
87
Analytik im Futtermittelinstitut Stade
Tabelle 3.6: Elementanalytische Untersuchungen von Futtermitteln
Untersuchungsparameter
Aluminium
Einzelfuttermittel
Vormischung
sonstige (Zusatzstoffe, u. a.)
Beurteilung/Bemerkung
2
Arsen
198
148
17
35
Blei
257
295
22
29
Cadmium
263
288
22
29
Calcium
4
119
1
Chrom
15
Eisen
6
Iod
6 x Überschreitung Höchstgehalt
1 x Überschreitung Höchstgehalt
2 x Überschreitung Deklaration
8 x Unterschreitung Deklaration
2
23
7
1
1
2
5 x Überschreitung Deklaration
3 x Unterschreitung Deklaration
Kalium
1
6
Kobalt
1
12
2
3
1 x Überschreitung Deklaration
1 x Unterschreitung Deklaration
Kupfer
14
286
14
10
7 x Überschreitung Höchstgehalt
37 x Überschreitung Deklaration
5 x Unterschreitung Deklaration
Magnesium
3
33
1
Mangan
5
29
6
Natrium
4
65
1
16
1
6
107
1
200
163
17
26
1 x Überschreitung Höchstgehalt
Nickel
Phosphor
Quecksilber
88
Mischfuttermittel
1 x Unterschreitung Deklaration
1 x Unterschreitung Deklaration
1
1 x Überschreitung Höchstgehalt
5 x Überschreitung Deklaration
1 x Unterschreitung Deklaration
2 x Unterschreitung Deklaration
2
2 x Überschreitung Deklaration
3 x Unterschreitung Deklaration
Schwefel
2
Selen
3
174
13
9
5 x Überschreitung Höchstgehalt
1 x Überschreitung Deklaration
1 x Unterschreitung Deklaration
Zink
13
184
11
14
10 x Überschreitung Höchstgehalt
4 x Überschreitung Deklaration
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.7: Untersuchungen auf wertbestimmende Inhaltsstoffe
Untersuchungsparameter
enzymlösliche organische Substanz
Einzelfuttermittel
Alleinfuttermittel
1
Lactose
Ergänzungsfuttermittel
Beurteilung/Bemerkung
36
4
2
Rohasche
30
217
126
17 x Überschreitung Deklaration
9 x Unterschreitung Deklaration
Rohfaser
37
201
108
12 x Überschreitung Deklaration
4 x Unterschreitung Deklaration
Rohfett
25
248
120
1 x Überschreitung Deklaration
11 x Unterschreitung Deklaration
Rohprotein
56
284
165
5 x Überschreitung Deklaration
16 x Unterschreitung Deklaration
5
203
33
1 x Überschreitung Deklaration
31
5
14
1 x Überschreitung Deklaration
7
204
33
4
2
203
68
Stärke
Salzsäure-unlösliche
Asche
Gesamtzucker
Zucker
Energie
5
5 x Unterschreitung Deklaration
89
Tabelle 3.8: Futtermitteluntersuchung auf pharmakologisch wirksame Substanzen (PWS)
Untersuchungsparameter
Einzelfuttermittel
Mischfuttermittel
Vormischung
sonstige (Zusatzstoffe, u. a.)
Beurteilung/Bemerkung
Deklarationskontrolle
Lasalocid
13
1
Monensin
12
17
Narasin
12
1
Nicarbazin
20
1
Salinomycin
13
1
5
2
Robenidin
0
72
23
3
HemmstoffScreening (LC-MS)
44
399
23
7
HemmstoffScreening (mikrobiologisch)
44
399
23
7
Chloramphenicol
7
7
Summe
5 x Mischfuttermittel mit Unterschreitung des deklarierten Gehaltes
Rückstandskontrolle
PWS Summe
90
585
16 x Kokzidiostatika mit Grenzwertüberschreitung
56 x Nachweis von Kokzidiostatika, ohne
Grenzwertüberschreitung
5 x unerlaubte Stoffe
davon: 3 x Penicilline
2 x Tetracycline
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.9: Untersuchungen auf weitere unerwünschte Stoffe
Untersuchungsparameter
Einzelfuttermittel
Acrylamid*
Mischfuttermittel
Vormischung
sonstige (Zusatzstoffe, u. a.)
Beurteilung/Bemerkung
1
2
CKW (17 Einzelparameter)
220
243
3
13
1 x Überschreitung Höchstgehalt
Dioxine (17 Einzelparameter)*
96
57
7
19
5 x Überschreitung Höchstmenge
Dithiocarbamate*
13
Fluor
19
27
5
2
3 x Überschreitung Höchstgehalt
GVO**
81
52
Malachitgrün***
1
Melamin (4 Einzelparameter)
8
Nitrit
2
48 x Beanstandungen
43
1
141
PCB (7 Einzelparameter)
240
277
6
17
1 x Überschreitung Orientierungswert
dioxinähnliche PCB
(12 Einzelparameter)*
70
40
5
11
1 x Überschreitung Höchstmenge
perfluorierte
Tenside***
41
1
Pflanzenschutzmittel
(48 Einzelparameter)***
107
1
Aflatoxin B1
180
291
2
DON
150
252
6
Fumonisine B1
180
291
2
Fumonisine B2
180
291
2
HT2 -Toxin
150
252
6
T2-Toxin
150
252
6
Ochratoxin
180
291
2
Zearalenon
180
291
2
1 x Überschreitung Höchstgehalt
keine Probe überschritt den gesetzlich
festgelegten Höchstgehalt bzw. die von
der EU-Kommission empfohlenen
Richtwerte
* analysiert durch LAVES LI OL
** analysiert durch LAVES LI BS
*** analysiert durch LAVES IFF CUX
91
Tabelle 3.10: Untersuchungen auf sonstige Zusatzstoffe
Untersuchungsparameter
Einzelfuttermittel
Aminosäuren
(Cystein, Methionin,
Threonin, Lysin)
Antioxidantien
(BHA/BHT)
Chlorid
Farbstoffe*
Mischfuttermittel
Vormischung
158
4
3
18
3
1
11 x Unterschreitung Deklaration
1 x Deklarationsverstoß
1
5
1
Phytase
Probiotika
10
1 x Unterschreitung Deklaration
11
4
8 x Überschreitung Deklaration
5
4
1 x Überschreitung Deklaration
1
20 x Unterschreitung Deklaration
6 x Überschreitung Deklaration
2 x Überschreitung Höchstgehalt
Vitamin A1
162
19
Vitamin D
123
16
Vitamin E
143
15
* analysiert durch LAVES IFF CUX
92
Beurteilung/Bemerkung
2
GTH
Harnstoff
sonstige (Zusatzstoffe, u. a.)
1 x Unterschreitung Deklaration
2 x Überschreitung Deklaration
1 x Überschreitung Höchstgehalt
2
4 x Unterschreitung Deklaration
34 x Überschreitung Deklaration
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.11: Futtermittelhygiene/Mikrobiologische Untersuchungen
Untersuchungsparameter
Einzelfuttermittel
produkttypische und
verderbanzeigende
Mikroorganismen
Salmonellen
Listeria
monocytogenes
Alleinfuttermittel
Ergänzungsfuttermittel
sonstige Proben
Beurteilung/Bemerkung
69
42
46
13
19 x überhöhte Keimgehalte
5 x Schädlingsbefall
554
71
54
14
17 x Salmonella positiv
73
42
46
13
Clostridium
perfringens
125
Enterobacteriaceae
390
1 x Listeria monocytogenes positiv
15 x Clostridium perfringens positiv
3 x überhöhter Gehalt
20
Tabelle 3.12: Mikroskopische Untersuchungen
Untersuchungsparameter
Einzelfuttermittel
Ambrosia
18
botanische
Reinheit
112
Alleinfuttermittel
13
Ergänzungsfuttermittel
3
Beurteilung/Bemerkung
13 x Samennachweis
1
Mutterkorn
10
32
4
tierische
Bestandteile
183
120
136
10
2
2
4
69
56
Zusammensetzung
Zusatzstoff
1
Datura
Verpackungsmaterial
Vormischung
1 x Samennachweis
4
1 x Fischanteile
4 x Bestandteile von Landtieren
8 x Gummistücke, Plastik-,
Papierfetzen, Jutefäden,
Alufolie
1
11 x Deklarationsmängel
LAVES FI STD
93
3.2 Marktüberwachung
Eier
Tabelle 3.13: Betriebsarten im Fachbereich Eier
Betriebsart
Anzahl in 2009
Tabelle 3.14: Prüfungen
Änderungs- und Registrierungsanträge
Prüfaufträge
Erzeuger
695
356
Buchführung
Packstellen
295
184
Tätigkeiten/Pflichten
17
-
161
-
Sammelstellen
Großhandel,
Verteilerzentren
Eiproduktenwerke
Tabelle 3.15: Ahndung der Beanstandungen in 2009
Beanstandungen
727
17,3 %
43
7,0 %
Gewichts- und
Qualitätskontrolle
228
3,0 %
Haltungsangaben
318
9,8 %
Kennzeichnung
462
18,2 %
Beratung
111
-
Legehennenbetriebsregister
305
15,1 %
Eingeleitete Verfahren
62
Registrierung Erzeuger
34
32,4 %
abgeschlossene Verfahren
46
Zulassung Packstellen
156
48,1 %
5
20,0 %
109
43,1 %
1
-
Eintragung Sammelstellen
davon durch
Verwarnung mit Verwarngeld
16
Bußgelder
28
Sonstiges
Prüfungsverweigerung
94
Anzahl in 2009
Einstellung des Verfahrens
2
Abgabe an die Staatsanwaltschaft
-
Abgabe an andere
Bundesländer/EU-Staaten
-
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Geflügel
Tabelle 3.16: Betriebsarten im Fachbereich Geflügel
Betriebsart
Anzahl in 2009
Erzeuger besonderer
Haltungsformen
4
Geflügelschlachtbetriebe
27
Geflügelzerlegebetriebe
30
sonstige Betriebe (Großhandel,
Verteilerzentren, Kühlhäuser)
153
Bruteier
Tabelle 3.17: Betriebsarten im Fachbereich Bruteier
Betriebsart
Anzahl in 2009
Brütereien
Änderungs- und Registrierungsanträge
39
-
Vermehrungsbetriebe
3
-
Zuchtbetriebe
0
-
Obst, Gemüse und Kartoffeln
Tabelle 3.18: Prüfungen im Fachbereich Obst, Gemüse und Kartoffeln
Betriebsart
Erzeuger/Selbstvermarkter
Anzahl der Betriebe in
2009
Prüfungen in 2009
geprüfte Partien
beanstandete Partien
397
223
722
55
85
162
595
19
196
343
2.715
241
Erzeugerorganisationen
22
56
259
10
Handelsagenturen
10
-
-
-
Verteilerzentren des
Lebensmitteleinzelhandels
24
91
1.113
22
734
875
5.404
347
Sortier-, Pack-, Lagerbetriebe
Großhandel
Summe
95
Tabelle 3.19: Ahndung der Beanstandungen
eingeleitete OWi-Verfahren
11
Verwarnung mit Verwarngeld
9
Anhörungen
2
Bußgeldbescheide
2
Einstellung des Verfahrens
0
Abgabe an die Staatsanwaltschaft
0
Vermarktungsverbote
17
Vieh und Fleisch
Tabelle 3.20: Betriebsarten im Fachbereich Vieh und Fleisch
Betriebsart
Anzahl in 2009
Schlachtbetriebe insgesamt
873
davon EU-zugelassen
305
Zerlegebetriebe
318
Viehhandelsbetriebe
713
Tabelle 3.21: Amtliche Preisfeststellung für Rindfleisch und Schweinehälften in Niedersachsen
2008
2009
Schweine
meldepflichtige Betriebe
Schlachtungen in Stück
96
Rinder
Schweine
Rinder
28
13
25
10
16.183.616
412.422
16.770.361
418.099
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.22: Prüfungen und Ahndung der
Beanstandungen
Betriebsprüfungen Summe
352
Hinweise/Abmahnungen
1
Eingeleitete Verfahren
9
davon wurden abgeschlossen mit
Verwarnungen
2
davon mit Verwarngeld
2
Bußgeldern
2
Einstellung des Verfahrens
3
Abgabe an die Staatsanwaltschaft
1
Medienüberwachung
Tabelle 3.23: Umfang der Medienüberwachung
Überwachung
Anzahl der Hinweise
Telemediengesetz/
Rundfunkstaatsvertrag
17
Pressegesetz
19
LAVES Abt. 4
97
3.3 Tiergesundheit
TSE
Tabelle 3.24: Untersuchungen von Rindern und kleinen Wiederkäuern
Tierart
Kategorie
Rind
Gesundschlachtung
Monitoring
Summe
205.728
27.105
verendet
2.700
not-/krankgeschlachtet
1
Tiere mit klinischen Erscheinungen vor der Schlachtung
getötete Tiere im Rahmen der TSE-Ausmerzung
Schaf
Ziege
8
Gesundschlachtung
800
verendet
941
not-/krankgeschlachtet
0
Tiere mit klinischen Erscheinungen vor der Schlachtung
0
getötete Tiere im Rahmen der TSE-Ausmerzung
0
Gesundschlachtung
39
verendet
109
not-/krankgeschlachtet
0
Tiere mit klinischen Erscheinungen vor der Schlachtung
0
Tabelle 3.25: Bestätigte TSE-Fälle 2009
98
Monat
Landkreis
Kategorie
Tierart
Geburtsdatum/Alter
Juni
HH
verendet
Rind
3. März 1996
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Anzeigepflichtige Tierseuchen
Tabelle 3.26: Anzeigepflichtige Tierseuchen
Erkrankung/Erreger
Nachweis von
Amerikanische Faulbrut
Bakterien
3.338
56
Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut)
Virus/Antigen
1.368
0
Antikörper
16.559
19 (18 x Impfantikörper)
Virus/Antigen
29.204
222 (davon 24 x H5)
Antikörper
54.084
1.248
Beschälseuche der Pferde
Antikörper
19
0
Blauzungenkrankheit
Virus
Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Antikörper
Bovines Herpesvirus 1 (BHV1), Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR)
Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD)
29.462
davon positiv
333 (davon 7 x BTV6)
7.832
2.972
626
17
Antikörper
534.576
15.884
Virus/Antigen
121.276
1.572
2.997
568
Virus/Antigen
Antikörper
Brucellose
Untersuchungen
Summe
Bakterien
730
3 (B. suis II, Hase)
Antikörper
79.762
44
Enzootische Rinderleukose
Antikörper
64.389
0
Infektiöse Anämie der Einhufer
Antikörper
29
0
Klassische Schweinepest (Hausschwein)
Virus/Antigen
3.963
0
10.637
0
Virus/Antigen
4.255
0
Antikörper
4.040
0
Antikörper
Klassische Schweinepest (Wildschwein)
Koi-Herpesvirus
Virus
453
35
Newcastle Disease (Atypische Geflügelpest)
Virus/Antigen
121
1
8
0
Antikörper
Psittakose (Papageienkrankheit)
Bakterien
797
36
Rauschbrand
Bakterien
59
15
Rotz
Antikörper
19
0
Salmonellose des Rindes
Bakterien
7.456
221
Tollwut
Virus/Antigen
1.864
Tritrichomonas foetus
Protozoen
387
0
Tuberkulose des Rindes
Bakterien
96
12
Vibrionenseuche des Rindes
Bakterien
552
7
Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) der Forellen
Virus/Antigen
245
13
Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) der Forellen
Virus/Antigen
244
0
2 (Fledermäuse)
99
Meldepflichtige Tierseuchen
Tabelle 3.27: Meldepflichtige Tierseuchen
Erkrankung/Erreger
Nachweis von
Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)
Bakterien
54
27
Caprine Arthritis/Encephalitis (CAE) und Maedi/Visna
Antikörper
159
25
Chlamydiose (außer Psittakose)
Bakterien/Antigen
2.340
205
Antikörper
60
11
Echinokokkose
Bandwurm
557
8
Equine virale Arteriitis (EVA)
Antikörper
4
0
Infektiöse Pankreasnekrose der Forellen und Forellenartigen (IPN)
Virus/Antigen
231
1
Leptospirose
Antikörper
1.200
1
Listeriose
Bakterien
351
31
Paratuberkulose
Bakterien
7.830
1.279
Antikörper
17.445
657
Bakterien
8.167
967
729
25
Q-Fieber
Antikörper
100
Untersuchungen
Summe
davon positiv
Salmonellose
Bakterien
6.487
274
Tuberkulose
Bakterien
40
11
Tularämie
Bakterien
332
3 (Hasen)
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Sonstige Tierkrankheiten
Tabelle 3.28: Sonstige Tierkrankheiten
Erkrankung/Erreger
Nachweis von
Untersuchungen
Summe
davon positiv
Border Disease
Virus/Antigen
45
0
Bovine Respiratory Syncytial Virus
Virus/Antigen
67
0
Calicivirus, Rabbit Hemorrhagic Disease (RHD) Hauskaninchen und European
Brown Hare Syndrom (EBHS) Feldhase
Virusantigen/RNA
116
9
Circovirus (PCV 2)
Virus
4
2
Chlamydien
Bakterien/Antigen
283
11
Antikörper
60
11
Clostridien
Bakterien
85
12
Coronavirus
Virus/Antigen
182
9
EHEC
Bakterien
106
63
Equines Herpes-1-Virus
Virus/Antigen
0
0
Fischkrankheiten viraler Genese (ohne VHS/IHN/IPN/KHV)
Virus/Antigen
18
0
Leptospiren
Bakterien
Neospora caninum
1.082 (Bisame und
Wanderratten)
112 (Wanderratten)
Antigen
155
7
Antikörper
469
21
Parainfluenza-3-Virus
Virus/Antigen
184
2
Porcine Influenza (PIV)
Antigen
67
14
Porcine Reproductive and Respiratory Syndrome (PRRS)
Antikörper
0
0
Rotavirus
Virus/Antigen
182
56
Staupe
Virusantigen
96
20
Tularämie
Bakterien
478 (Wanderratten)
0
101
Tabelle 3.29: Nachweis von Infektionserregern bei Krankheitskomplexen (Teil 1)
bakterielle, parasitologische und mykologische Nachweise
Rind
Schwein
Anaerobierinfektionen
(Rauschbrand, Pararauschbrand) (Summe Untersuchungen)
56
Clostridium chauvoei
11
Clostridium septicum
16
Pferd
2
Schaf,
Ziege
Hund,
Katze,
Heimtiere
Zootiere,
Wildsäuger
3
2
15
2
Clostridium perfringens
Typ A/E
6
Clostridium perfringens
Typ D
1
Clostridium ramosum
Aborterregern/Genitalinfektionen (Summe Untersuchungen)
474
Arcanobacterium pyogenes
16
Aspergillus spec.
2
Bacillus licheniformis
6
Candida krusei
1
E. Coli
2
3
11
66
Klebsiella pneumoniae
Listeria monocytogenes
1
11
Mucoraceae
Staphylococcus aureus
1
Staphylococcus chromogenes
Staphylococcus hyicus
Streptococcus canis
1
1
Streptococcus dysgalactiae
Streptococcus spec., ßhämol.
102
Vibrio metschnikovii
1
Yersinia pseudotuberculosis
1
Hausgeflügel
Zier-,
Wildvögel
weitere
Tierarten
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.30: Nachweis von Infektionserregern bei Krankheitskomplexen (Teil 2)
bakterielle, parasitologische und mykologische Nachweise
Atemwegserkrankungen
(Summe Untersuchungen)
Rind
Schwein
64
Actinobac. pleuropneumoniae
18
Pferd
1
Schaf,
Ziege
8
Hund,
Katze,
Heimtiere
12
Zootiere,
Wildsäuger
Hausgeflügel
6
14
weitere
Tierarten
6
2
Aeromonas sobria
Arcanobacterium pyogenes
Zier-,
Wildvögel
3
4
Aspergillus spec.
1
Bacillus cereus
1
Bacillus pumilus
1
1
Bordetella bronciseptica
Corynebact. pseudotuberculosis
Enterococcus faecium
1
E. coli
2
Granulicatella spec.
1
2
Hämophilus spec.
1
Hämophilus parasuis
Mannheimia haemolytica
4
7
1
Neisseria spec.
1
Ornithobacterium rhinotracheale
Pasteurella multocida
5
6
1
Proteus mirabilis
Propionibacterium
Rhodococcus equi
Riemerella anatipestifer
Staphylococcus aureus
1
Staphylococcus intermedius
Streptococcus canis
Streptococcus dysgalactiae
1
Streptococcus suis
2
Streptococcus zooepidemicus
1
103
Tabelle 3.31: Nachweis von Infektionserregern bei Krankheitskomplexen (Teil 3)
bakterielle, parasitologische und mykologische Nachweise
Salmonella (Summe
Untersuchungen)
Rind
Schwein
3.837
18
Pferd
Schaf,
Ziege
82
Hund,
Katze,
Heimtiere
20
Zootiere,
Wildsäuger
573
Hausgeflügel
28
Zier-,
Wildvögel
62
weitere
Tierarten
4
Salmonella Anatum
Salmonella Bareilly
1
Salmonella Bovis morbificans
Salmonella Cubana
Salmonella Derby
1
Salmonella Dublin
35
Salmonella Enteritidis
2
Salmonella Goldcoast
1
Salmonella Gr. B
7
Salmonella Gr. B 4,12:I:monoph.
1
Salmonella Gr. B 4,5,12:I:monoph.
1
6
2
Salmonella Gr. C 1
Salmonella Gr. D1
Salmonella Gr. III B
Salmonella Infantis
Salmonella Livingstone
Salmonella London
1
1
Salmonella Rissen
5
Salmonella spec.
Salmonella ssp. I
Rauhform
Salmonella Senftenberg
1
Salmonella ssp. II
1
Salmonella Typhimurium
Salmonella Typhimurium
var. copenhagen
104
75
1
1
9
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.32: Nachweis von Darminfektionen (Bakterien, Hefen) bei Jungtieren
Parasitennachweise
Blastomyceten/Hefen
Bakterien
Rind
Schwein
Pferd
Schaf,
Ziege
Hund,
Katze,
Heimtiere
Zootiere,
Wildsäuger
Hausgeflügel
Zier-,
Wildvögel
Candida
albicans
Candida
glabrata
11
Candida
krusei
2
Candida
rugosa
1
Candida
spec.
1
Clostridium
perfringens
Typ A/E
1
2
Clostridium
perfringens
Typ D
1
1
Escherichia
Coli
98
Salmonella
Dublin
3
Salmonella
Gr. B
4,5,12:I:monoph.
1
Salmonella
Infantis
7
5
3
13
3
1
Salmonella
Typhimurium
Darminfektion Jungtiere (n)
272
9
2
3
7
9
105
Tabelle 3.33: Nachweis von Parasiten
Parasiten (n)
Kryptosporidien
Kokzidien
Rind
Schwein
Pferd
Schaf,
Ziege
Hund,
Katze,
Heimtiere
Zootiere,
Wildsäuger
Hausgeflügel
Zier-,
Wildvögel
weitere
Tierarten
143
10
36
10
54
8
14
51
3
88
19
12
Magen-Darm-Strongyliden
div. Magen-Darm-Würmer
Bandwurm
18
1
18
1
2
6
2
1
1
1
Trematoden (n)
Fasciola hepatica
1
Lungenwürmer (n)
Lungenwurm
Flagellaten (n)
Trichomonaden
20
Ektoparasiten (n)
Läuse
1
1
Milben
Nachweis Summe
106
175
1
18
94
13
7
2
1
156
29
48
1
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.34: Nachweis von Listerieninfektionen, pyogenen und sonstigen isolierten Infektionserregern (Teil 1)
Nachweis von
Encephalitiserreger
(Listerieninfektionen)
(Summe Untersuchungen)
Rind
Schwein
18
Pferd
8
Schaf,
Ziege
34
Escherichia coli
3
2
Listeria monocytogenes
1
1
Streptococcus suis
Pyogene und sonstige isolierte Infektionserreger
(Summe Untersuchungen)
Hund,
Katze,
Heimtiere
10
Zootiere,
Wildsäuger
Hausgeflügel
63
Zier-,
Wildvögel
17
7
4
85
25
6
89
80
345
Aerococcus viridans
84
158
1
Aeromonas sobria
3
Aeromonas spec.
2
11
1
2
2
1
Bordetella bronchiseptica
1
1
Candida albicans
Corynebacterium spec.
6
4
1
15
1
1
7
48
1
Hämophilus spec.
Listeria monocytogenes
16
17
1
2
2
1
2
2
9
1
10
Klebsiella spec.
3
1
2
9
Pasteurella multocida
2
7
Pasteurella pneumotropica
Pasteurella spec.
3
2
Pseudomonas spec.
1
Proteus mirabilis
1
Providencia alcalifaciens
1
Providencia rettgeri
2
4
Bacillus spec.
Mannheimia haemolytica
4
1
Aspergillus spec.
Escherichia coli
556
1
Aeromonas caviae/hydrophila
Actinomyces pyogenes
weitere
Tierarten
2
1
3
2
1
1
107
Tabelle 3.35: Nachweis von Listerieninfektionen, pyogenen und sonstigen isolierten Infektionserregern (Teil 2)
Nachweis von
Salmonella Dublin
Rind
Schwein
Pferd
Schaf,
Ziege
Hund,
Katze,
Heimtiere
Zootiere,
Wildsäuger
Zier-,
Wildvögel
weitere
Tierarten
2
Salmonella enteritidis
6
Salmonella ssp
1
Salmonella Typhimurium
Hausgeflügel
1
3
1
3
Staphylococcus aureus
1
19
1
1
1
Staphylococcus
(pseud)intermedius
1
Staphylococcus spec. mit
ß-Hämolyse
3
Streptococcus canis
1
1
2
1
2
2
25
1
3
4
1
1
Uruburuella suis
108
2
2
Streptococcus dygalactiae
Streptococcus spec.
2
Vibrio spec.
1
Yersinia enterocolitica
1
Yersinia pseudotuberculosis
9
3
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Pathomorphologische Untersuchungen
Fischkrankheiten
auf Krankheits- oder Todesursachen
Tabelle 3.37: Fischseuchenbekämpfung – Beratung und
Kontrollen
Tabelle 3.36: Anzahl der Sektionen in den LAVESVeterinärinstituten Hannover und Oldenburg
Sektionen zur Untersuchung auf aviäre
Influenza
Sektionen allgemein
Anzahl
Hausgeflügel
249
Fischseuchenbekämpfung
Wildgeflügel
139
telefonische und schriftliche
Beratung
Summe
388
Fisch
3
Hausgeflügel
86
Heimtier
68
Hund
34
Kalb
77
Katze
42
Pferd
29
Reptilien
12
Anzahl
Teilnehmer
360
behördliche Stellungnahmen und
Vermerke
89
Betriebsbesuche/vor Ort Beratung
und Probenahme
36
klinische Untersuchungen
60
Sektionen mit Organentnahme
zur Untersuchung
Fortbildungsworkshop
»Fischseuchenverordnung«
125
2
41
Tierschutz bei Fischen
Rind
389
Rinderfetus
145
Schaf
153
Schwein
Schweinefetus
telefonische und schriftliche
Beratung
118
behördliche Stellungnahmen
und Vermerke
26
Betriebsbesuche/vor Ort Beratung
4
Überprüfung des Gesundheitsstatus
von Fischen
4
96
6
Wildgeflügel
156
Wasseruntersuchungen
2
Wildtier
363
Sachkundelehrgang Zierfische
2
Ziege
36
Fischsterben in öffentlichen Gewässern
Ziervögel
29
telefonische und schriftliche
Beratung
18
Zootier/Exot
19
behördliche Stellungnahmen
und Vermerke
8
Probenahme und Untersuchung
6
Summe
2.130
43
LAVES VI OL / LAVES VI H
LAVES Abt. 3
109
Tabelle 3.38: Untersuchungen von Fischproben auf virale
Krankheitserreger (Teil 1)
Parameter/Fischart
Anzahl
davon positiv
VHSV/IHNV
Regenbogenforelle
Tabelle 3.39: Untersuchungen von Fischproben auf virale
Krankheitserreger (Teil 2)
Parameter/Fischart
Anzahl
davon positiv
sonstige Krankheiten viraler Genese
199
13
15
Saibling
Aal
17
0
0
Summe sonstige
17
0
1
0
KHV
Barsch
2
0
Koi
250
34
Rotfeder
1
0
Goldfisch
155
0
Hecht
2
0
Karpfen
15
1
Stör
1
0
Sonstige
33
0
Zander
3
0
Summe KHV
453
35
223
13
Summe gesamt
705
49
s.o.
1
Bachforelle
Summe VHS/IHN
IPN
Regenbogenforelle
Summe IPN
1
SVC
Karpfen
6
0
Gieben
1
0
Koikarpfen
4
0
Rotauge
1
0
12
0
Die Zahlen beziehen sich auf Proben, diese können aus Organen
einzelner Fische bestehen, z. T. jedoch aus Pools von bis zu zehn
Fischen. Bei Organpools verschiedener Fischarten wurde nur eine
in der Statistik berücksichtigt.
LAVES VI H
Summe SVC
110
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.40: Nachweis obligat fischpathogener Bakterien
Nutzfische
Einsendungen
Zierfische
Wasser
Summe
98
129
23
251
Aeromonas salmonicida
8
1
0
9
Edwardsiella sp.
0
1
0
1
Flavobakterium sp./
Flexibacter sp.
1
0
0
1
Mykobakterien
0
0
0
0
Streptococcus iniae
0
0
0
0
Vibrio anguillarum
0
0
0
0
Yersinia ruckeri
4
0
0
4
Bakteriengattungen/-arten
Tabelle 3.41: Nachweis fakultativ fischpathogener Bakterien und Mykosen
Nutzfische
Einsendungen
Zierfische
Wasser
Summe*
98
129
23
251
bewegliche Aeromonaden
10
7
2
19
Aeromonas hydrophila
16
39
5
60
Aeromonas sobria
26
69
7
102
Acinetobacter
1
2
5
8
Citrobacter freundii
1
7
0
8
Cytophaga sp.
0
0
0
0
23
80
3
106
3
4
0
7
24
37
5
66
Saprolegnia
6
3
0
9
weitere Mykosen
9
5
1
15
Bakteriengattungen/-arten
Pseudomonas sp.
Vibrio sp.
weitere Bakteriengattungen
* einschließlich 1 Probe Seepferdchen
LAVES VI H
111
Bienenkrankheiten
Tabelle 3.42: Bienenkrankheiten (Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut) (Teil 1)
Probenart
Probengrund
Anzahl der Proben
davon
negativ
Brutwaben
nicht
untersuchungsfähig
positiv
Proben von
Veterinärämtern
61
4
46
andere Einsender
13
3
10
Summe (%)
74
7
(9,5 %)
56
11
(75,7 %)
11
(14,9 %)
Tabelle 3.43: Bienenkrankheiten (Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut) (Teil 2)
Probenart
Probengrund
Anzahl der
Proben
davon
negativ
Futterkranzproben*
Kat II positiv
nicht auswertbar
Proben von
Veterinärämtern
697
571
66
38
22
Monitoring- und
andere Proben
2.567
2.328
79
38
122
Summe (%)
3.264
2.899 (88,8 %)
76 (2,3 %)
144 (4,4 %)
* Futterkranzproben werden auf Sporen von Paenibacillus larvae
(Erreger der Amerikanischen Faulbrut) untersucht. Hierdurch ist
eine Frühdiagnose vor Ausbruch der Krankheit (Kategorie I positiv) sowie die Feststellung eines Seuchenverdachts im Frühstadium (Kategorie II positiv) möglich. Die Unterschiede in den Ergebnissen zwischen Proben von Veterinärämtern und Monitoringproben i. w. S. sind verständlich, da seitens der Veterinärämter primär
Proben aus akuten Seuchenausbruchfällen eingesandt werden.
Von 28 Veterinärämtern wurden Proben eingesandt.
LAVES IB CE
112
Kat I positiv
145 (4,4 %)
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Wildtieruntersuchungen
Tabelle 3.44: Diagnosen von Wild
Diagnosen
Mehrfachangaben
Dachs
Fuchs
Hase/
Kaninchen
Marder
Reh/
Damwild
Wildschwein
Wildvögel
andere
Anzahl
7
67
113
13
80
29
95
17
bakterielle Infektion
4
20
38
2
29
9
20
7
1
12
EBHS/RHD
Enzephalitis
2
Parasitose
Stoffwechselerkrankung
Trauma
3
Viruserkrankung
13
6
5
24
2
2
18
28
1
29
9
34
1
6
5
11
1
4
12
13
3
16
4
1
6
18
Yersiniose/Pasteurellose
Sektionen
21
1
Vergiftung
andere
2
2
10
14
2
16
2
1
6
22
1
14
421
113
Wildtierprojekte
Tabelle 3.45: Teilsektionen von Wild
Tierart
Teilsektionen
Hase
121
im Rahmen des Projektes Zoonoseerreger
beim Hasen
Bisam
557
im Rahmen des Projektes Zoonoseerreger
beim Bisam
Wanderratte
535
im Rahmen des Projektes Zoonoseerreger
bei der Wanderratte
LAVES VI H
Zulassung und Überwachung der Betriebe zur Beseitigung von tierischen
Nebenprodukten
Das LAVES ist die zuständige Behörde für Zulassung und Überwachung von Betrieben, denen die Beseitigungspflicht von nicht
für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 von den Landkreisen übertragen
wurde.
Tabelle 3.46: Zulassung und Überwachung der Kat. 1- und
Kat. 2-verarbeitenden Betriebe
Anlass
Zulassung und
Überwachung
114
Anzahl Betriebe
Niedersachsen
5
Anzahl Kontrollen/
Zulassungen
10
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Genehmigung für Ausstellungen im Bereich Tierseuchenerreger-VO sowie
EU-Zulassungen für die Besamungsstationen
Tabelle 3.47: Genehmigungen, EU-Zulassungen
Anlass
Tierart
§ 4 VVVO;
anzeigepflichtige Veranstaltung
Geflügel
59
58
gem. Veranstaltungen
60
25
7
6
Pferde
223
69
Rinder
106
15
13
7
Schweine
0
0
sonstige
1
1
Tauben
7
7
476
188
Affenhaltung
1
1
Besamungs- und
Embryotransferstation
6
6
Rindersamendepots
1
1
Widerruf einer EU-Zulassung
Fischhaltung
0
0
Erlaubnis nach Tierseuchenerregerverordnung (neu oder aktualisiert)
vermehrungsfähige Tierseuchenerreger
4
4
12
4
488
12
Kaninchen
Schafe/Ziegen
Zwischensumme
EU-Zulassung (neu oder aktualisiert)
Zwischensumme
Gesamtsumme
Anzahl Veranstaltung/
Zulassung/Genehmigung
Anzahl Bescheide
115
TRACES: System der EU zur Kontrolle des Handels mit Tieren und tierischen
Erzeugnissen
Mit dem System TRACES (Trade Control and Expert System) wurde
eine einheitliche elektronische Datenbank geschaffen, mit der sich
Transporte von Tieren und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der EU sowie aus Drittländern verfolgen lassen.
Tabelle 3.48: TRACES-Schulungen durch LAVES
Anlass
Veranstaltung
TRACES-Anfängerschulung
Schulungen 2009
Anzahl Schulungen
3
Anzahl Teilnehmer
45
Tabelle 3.49: Bearbeitung von TRACES-Anwendungen durch LAVES
Anlass
Tätigkeit
Anwendung TRACES
Beanstandungen/Stellungnahmen
von anderen Mitgliedsstaaten
25
für andere Mitgliedsstaaten
7
LAVES Abt. 3
116
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
3.4 Zoonosen
Salmonellenmonitoring
Tabelle 3.50: Salmonellennachweise beim Geflügel im Rahmen der amtlichen Kontrolle
Anzahl*
S. Enteritidis
S. Typhimurium
S. Hadar
S. Virchow
S. Infantis
andere Serovare
Zuchtherden
602
1
0
0
0
0
1 x S. Rissen
1 x S. Subsp. I Rauhform
1 x S. Gruppe B
Legehennenherden
444
47
2
0
3
1
1
1
1
1
6
1
x
x
x
x
x
x
S.
S.
S.
S.
S.
S.
Masthähnchenherden
172
4
0
0
0
1
12
4
1
2
1
x
x
x
x
x
S. Paratyphi B
S. Livingstone
S. Anatum
Salm. spp.
S. Mbandaka
Agona
Jerusalem
Livingstone
Senftenberg
Subsp.I Rauhform
spec. nnd
* Unter der Anzahl untersuchter Herden sind auch Mehrfachuntersuchungen einer Herde und Nachuntersuchungen gelistet
Tabelle 3.51: Salmonellennachweis im Rahmen des
Hausgeflügel-Überwachungsprogrammes
Hausgeflügel-Überwachungsprogramm
(Anzahl)
Salmonellen positiv Summe
409
18
Salmonella Cubana
Salmonella Enteritidis
8
Salmonella Infantis
Salmonella Livingstone
8
Salmonella Mbandaka
1
Salmonella Rissen
Salmonella spec.
Salmonella ssp. I
1
Salmonella Typhimurium
Salmonella Typhimurium var. copenhagen
LAVES VI OL
117
Resistenzmonitoring
Tabelle 3.52: Resistenzprüfungen bei Salmonellen 2006 bis 2009 (Teil 1)
Salmonellen
2006
2007
S. Adelaide
2008
1
S. Agona
10
S. Anatum
14
1
1
S. Blockley
1
S. Bovismorbificans
3
S. Braenderup
3
S. Brandenburg
5
1
2
1
1
4
S. Cubana
1
1
S. Derby
16
21
24
7
S. Dublin
37
29
37
17
S. Enteritidis
13
64
68
70
6
14
3
10
11
3
S. Gallinarum
3
S. Goldcoast
1
S. Gruppe B 4,12:-:-
1
S. Gruppe B 4,12:d:- monoph.
47
S. Gruppe B 4,12:i:- monoph.
S. Gruppe B 4,5:i:- monoph.
10
S. Gruppe B 4,5,12:i:- monoph.
S. Gruppe C1 6,7:k:- monoph.
11
5
1
2
S. Gruppe D1 9,12:l,v:- monoph.
S. Gruppe E1 3,10:-:-
1
10
44
S. Gruppe C2 6,8:r:- monoph.
6
2
S. Gruppe E1 3,10:-:1,6 monoph.
1
S. Gruppe B
3
1
14
12
S. Gruppe C
1
1
1
2
S. Gruppe D
1
S. Gruppe D1
5
S. Gruppe E
118
2009
8
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.53: Resistenzprüfungen bei Salmonellen 2006 bis 2009 (Teil 2)
Salmonellen
2006
2007
2008
S. Hadar
4
S. Heidelberg
2
S. Indiana
8
3
S. Infantis
23
1
2009
14
2
12
1
S. Jerusalem
S. Kiambu
4
2
S. Kottbus
4
5
S. Lexington
6
1
S. Livingstone
1
S. London
S. Mbandaka
13
10
1
1
2
26
4
5
13
28
1
1
1
15
3
3
4
19
10
11
2
3
S. Sentenberg
S. Subspec. I Rauhform
1
1
S. Rissen
S. Saintpaul
3
1
S. Panama
S. Paratyphi B
5
3
S. Montevideo
S. Ohio
7
7
S. Subspec. III b
2
2
S. Typhimurium
63
87
44
12
S. Typhimurium var. cop.
10
51
10
7
1
8
S. Thompson
S. Virchow
6
S. Worthington
S. species (andere Gruppen)
Salmonellen (S.) Summe
1
1
1
4
345
421
320
19
119
Tabelle 3.54: MHK-Verteilung und Resistenz von Salmonellen 2009
MHK mit Angabe der Konzentration in µg/ml
Antibiotikum
0,0625
0,125
0,25
0,5
1
Amoxicillin/Clavulansäure
0,93
Ampicillin
0,47
10,75
40,19
2
4
16
32
69,63
1,40
16,82
11,21
0,93
16,82
0,47
0,00
0,47
0,00
100,00
0,00
0,00
Apramycin
64
128
>
29,91
Cefquinom
98,57
0,48
0,00
0,00
0,95
Ceftiofur
98,10
0,95
0,00
0,00
0,95
4,76
20,95
2,38
71,90
Colistin
Cephalotin
Enrofloxacin
61,43
75,71
5,24
1,90
14,76
Florfenicol
Tetracyclin
0,48
2,86
1,43
11,43
75,24
3,33
100,00
0,00
0,00
0,00
99,04
0,00
0,96
0,95
0,00
8,10
0,48
7,62
0,48
63,16
8,13
0,00
Hellgrün unterlegte Felder geben die prozentuale MHK-Verteilung
der Resistenzen je Antibiotikum an. MHK ist die minimale Hemmkonzentration und gibt den kleinsten Wert an, der Bakterienstämme im Wachstum hemmt. Es wurden 2009 214 Salmonellenstämme geprüft.
2,38
0,48
Spectinomycin
79,05
4,29
0,00
Neomycin
Trimethoprim/Sulfamethoxazol
29,05
1,90
Gentamycin
120
8
8,57
48,10
14,29
28,57
11,90
0,00
3,83
24,88
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.55: Resistenzen von Escherichia coli und Salmonellen
Antibiotikum
Amoxicillin/Clavulansäure
E. coli (297 gesamt)
Salmonella (234 gesamt)
% resistent
% resistent
7,7 %
1,7 %
Ampicillin
57,6 %
32,9 %
Apramycin
4,7 %
n. a.
Cefquinom
7,7 %
3,4 %
Ceftiofur
8,4 %
3,4 %
Colistin
2,4 %
2,1 %
Enrofloxacin
12,1 %
1,7 %
Florfenicol (Anwendung Rind)
65,3 %
14,1 %
Florfenicol (Anwendung Schwein)
18,2 %
9,8 %
Gentamicin
10,4 %
n. a.
Neomycin
21,5 %
n. a.
Tetracyclin
46,5 %
29,5 %
Trimethoprim/Sulfamethoxazol
66,7 %
0,0 %
Trimethoprim/Sulfamethoxazol – Harninfektion
43,1 %
11,3 %
Trimethoprim/Sulfamethoxazol – Systemische
Infektion
43,8 %
20,9 %
LAVES VI OL
121
3.5 Tierschutz
Tierschutzrelevante Beratung
Tabelle 3.56: Tierschutzrelevante Beratung nach Tierarten
und Sachgebieten
Tierart/Sachgebiet
Tabelle 3.57: Tierschutzrelevante Beratung – Herkunft
der Anfragen
Herkunft der Anfragen
Anzahl
Nutztiere
1.035
kommunale Veterinärbehörden in Niedersachsen
44
Geflügel
533
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung
17
Haus- und Heimtiere
263
spez. Sachgebiete
209
sonstige Behörden
wissenschaftliche Einrichtungen
Verbände
Tiertransporte
689
Tierversuche
491
sonstige
256
Privat, Parteien, Medien
Beratungen Summe
3.572
Tierversuche – Anzahl der Verwaltungsverfahren
Tabelle 3.58: Tierschutzrelevanter Vollzug – Anzahl der
Verwaltungsverfahren bezüglich Tierversuchen
Art des Verfahrens
Anzahl
Genehmigung Tierversuch
291
Änderungen von genehmigungspflichtigen
Tierversuchen
501
anzeigepflichtige Vorhaben
223
Änderungen bei anzeigepflichtigen Vorhaben
Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 1 Satz
4 TierSchG
Einfuhrgenehmigungen
Summe
8
13
96
Zoo/Zirkus
26
247
61
1.349
LAVES Abt. 3
122
Anteil in Prozent
7
11
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Sektionen mit tierschutzrelevantem Hintergrund
Tabelle 3.59: Tierschutzrelevante Sektionen
Einsendungen: 201
Diagnosen (mit HausgeMehrfachangaben) flügel
Ziervögel
Reptilien
Heimtiere
Ratten/
Mäuse
2
bakterielle
Infektion
3
6
1
10
Parasitose
2
1
1
1
Hund
Katze
Schaf
1
3
1
4
Schlachten ohne
Betäubung
Stoffwechselerkrankung
Trauma
Schwein
Rind
Pferd
1
Fuchs
Reh
Wildvögel
2
3
7
18
2
2
1
Unterversorgung
10
7
Calicivirusinfektion
2
1
2
8
5
1
1
1
2
2
3
5
1
6
andere
11
4
4
10
10
4
7
11
5
4
1
Summe
41
11
5
25
21
13
16
20
8
7
8
davon Verstoß
gegen Tierschutzgesetz
28
1
15
15
5
9
10
6
4
7
3
10
11
1
3
22
2
1
LAVES VI H; LAVES VI OL
3.6 Hygieneuntersuchungen bei der Fleisch- und Geflügelgewinnung sowie in Fischereiverarbeitungsbetrieben
Hygieneuntersuchungen: Fleisch- und Geflügelgewinnung
Tabelle 3.60: Hygieneuntersuchungen an Schlachtkörpern
Keimzahlen
untersucht Einsendungen* (Einzelproben)
Schlachtkörper Schwein
Salmonellen
Hygienemängel
Einsendungen
122 (524)
13
Schlachtkörper Rind
27 (73)
7
Schlachtkörper Schaf
5 (16)
1
154 (603)
21
Summe
untersucht
Einzelproben
721
nachgewiesen
Einzelproben
6
* Eine Einsendung besteht aus Proben von mehreren Schlachtkörpern
123
Tabelle 3.61: Hygieneuntersuchungen an Hackfleisch, Separatorenfleisch und Fleischzubereitungen
untersucht
Proben (Einzelproben)
Hygienemängel
Proben
Salmonellen
Einzelproben
Hackfleisch
51
(252)
23
0
Separatorenfleisch
19
(94)
17
12
Fleischzubereitungen
69
(363)
6
14
List. monocytogenes
Einzelproben
26 (123 untersucht)
entfällt
76 (257 untersucht)
Tabelle 3.62: Hygieneuntersuchungen an Fleischerzeugnissen
untersucht
Proben (Einzelproben)
Fleischerzeugnisse
16
Hygienemängel
Proben
(85)
Salmonellen
Einzelproben
2
1
List. monocytogenes
Einzelproben
18 (107 untersucht)
Tabelle 3.63: Hygieneuntersuchungen an Zerlegeteilen, Organen und sonstigem Fleisch
untersucht Einsendungen
(Einzelproben)
Zerlegeteile Schwein und Rind
124
Hygienemängel Einsendungen
Salmonellen
222
(691)
89
28
Schlachtkörper Geflügel
13
(82)
2
19
Zerlegeteile Geflügel
17
(51)
11
8
Organe
10
(30)
0
5
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.64: Exportuntersuchungen
untersucht
Fleischerzeugnisse, Lebensmittel
mit Fleischerzeugnissen
Salmonellen
95
List. monocytogenes
0
6
Tabelle 3.65: Kontrolle der Reinigung und Desinfektion
Anzahl der
Kontrollbesuche
494
Summe
Untersuchungen
ohne Mängel
177
mit geringen
Mängeln
122
mit deutlichen
Mängeln
119
mit schwerwiegenden Mängeln
nicht bewertet
46
11
6.313 Tupfer
LAVES VI OL
Hygieneuntersuchungen in Fischereierzeugnisbetrieben anhand von
Tupferproben
Tabelle 3.66: Überprüfung von Fischereierzeugnisbetrieben auf Noroviren anhand von Tupferproben von
Gebrauchsgegenständen und von Fischereierzeugnissen
Normverstöße
Probenart
Anzahl der Proben
Untersuchungen auf
Art der Prüfnorm(en)
Tupferproben von Gebrauchsgegenständen
98
Norovirus
Genogruppe II
LFGB, § 64,
Nr. 00.00.112
Tupferproben von festen Oberflächen von
Fischereierzeugnissen
43
Norovirus
Genogruppe II
LFGB, § 64,
Nr. 00.00.112
Summe
141
Summe Verstöße
Summe %
0
0
0
0
0
0
LAVES IFF CUX
125
3.7 Hygieneuntersuchungen bei Milch und Milchprodukten,
Ei und Eiprodukten
Tabelle 3.67: Hygieneuntersuchungen an ausgewählter Milch und Milchprodukten
Produkt
rohe Produkte
wärmebehandelte
Produkte
Anzahl der Proben
abweichend von
der Norm*
Beurteilung/Bemerkung
Vorzugsmilch
18
6
6 x (33 %) gesetzliche Hygienekriterien verletzt;
keine Probe enthielt pathogene Keime
bzw. deren Toxine
Rohmilchkäse
24
5
1 x gesetzlich vorgegebene Hygienekriterien
(koagulasepositive Staphylokokken) verletzt;
3 x nach fachlichem Ermessen aufgrund von
Hygieneparametern (Enterobacteriaceae,
Hefen) von der Norm abgewichen; davon
1 x zusätzlich der besonders für Risikogruppen pathogene Erreger Listeria monocytogenes enthalten
pathogene Keime bzw. Toxine wurden in keinem wärmebehandelten Produkt nachgewiesen
pasteurisierte Milch
22
0
handwerklich hergestellter Joghurt **
17
13
industriell gefertigter
Joghurt
6
0
13 x (76 %) Hefen festgestellt, die die Haltbarkeit
des Produktes negativ beeinflussen können
* aufgrund rechtlicher Grundlagen/fachlichen Ermessens
** Direktvermarkter (z. B. Hofläden)
Tabelle 3.68: Salmonellenmonitoring an Hühnereiern
Produkt
Hühnereier
Anzahl der Proben
1.669
abweichend von der Norm*
0
Beurteilung/Bemerkung
Die Eier stammen aus niedersächsischen Erzeugerbetrieben.
Es wurden i. d. R. jeweils von zehn Eiern Schale und Dotter
gepoolt auf Salmonellen untersucht.
* aufgrund rechtlicher Grundlagen/fachlichen Ermessens
LAVES VI H
126
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
3.8 Bakteriologische Fleischuntersuchung
Tabelle 3.69: Bakteriologische Fleischuntersuchung – bakterielle Infektionserreger in einem oder mehreren Organen
Tierart
1.640
299
642
Kalb
6
0
104
2
0
0
0
0
1.750
301
Schaf
Summe
27
Staph.
aureus
List.
monocytogenes
17
0
MycobacteriumtuberculosisKomplex
2
Rind
90
Past.
multocida/
Mannheimia
haemolytica
5
A. pyogenes
52
E. coli
wachsende
grampositive
Stäbchen
Bakteriämie
Schwein
Streptococcus
spp.
Salmonellen
Anzahl
der
Proben
0
5
2
E. rhusiopathiae
0
Tabelle 3.70: Hemmstofftest
Untersuchungsanlass
Tierart
Planproben
Rind
1.767
9
Kalb
1.858
16
55.920
184
Schaf
255
0
Pferd
1
Schwein
bakteriologische Fleischuntersuchung
Rind, Schwein, Schaf
Verdachtsproben
NRKP-Proben
Summe
Anzahl der Proben
positive Nachweise
1.750
13
Kalb
14
1
Pute
0
0
1.709
6
50.392
229
Rind, Schwein, Schaf
LAVES VI OL; LAVES VI H; LAVES FI STD
127
3.9 Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln auf
Bienengefährlichkeit
Tabelle 3.71: Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln
auf Bienengefährlichkeit
Art der Untersuchung
Anzahl der Untersuchungen
Freilandversuche
(nach OEPP/EPPO Nr. 170)
15 Prüfglieder
Tunnelversuche
(nach OEPP/EPPO Nr. 170)
18 Prüfglieder
Zusatzuntersuchungen
21 Prüfstudien
Im Rahmen des amtlichen Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln muss auch auf die Gefährlichkeit der Produkte für
Honigbienen untersucht werden. Das LAVES-Institut für Bienenkunde Celle führt seit Jahrzehnten Prüfungen durch. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen
mit anderen Bundesbehörden. Die hierfür notwendige Bewertung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmittelprodukten erfolgt in Deutschland durch das Julius-Kühn-Institut basierend auf den Ergebnissen aus entsprechenden Prüfungen.
LAVES IB CE
128
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
3.10 Binnenfischerei
Beratung, Genehmigungen, Förderungen, Lehrgänge, Untersuchungen
Tabelle 3.72: Beratung, Genehmigungen, Förderungen, Lehrgänge, Untersuchungen durch das LAVES-Dezernat
Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst
Tätigkeiten
Anzahl
Stellungnahmen im Rahmen von
Verfahren zu wasserrechtlichen Anträgen
121
Verfahren zu Bauvorhaben im Außenbereich (Privilegierung)
0
Pachtwerteinschätzungen für fiskalische Fischereirechte
6
Verfahren zur Ausweisung oder Änderung von Naturschutzgebieten
0
Verfahren zur Ausweisung oder Änderung von Landschaftsschutzgebieten
5
Gutachten
51
Ausnahmegenehmigungen
Genehmigungen nach der Binnenfischereiordnung und dem Fischereigesetz*
159
Förderung
Förderung der niedersächsischen Aquakultur und Binnenfischerei
9
Fischartenkataster
in das Fischartenkataster eingeflossene Datensätze
Auskünfte zu Fischartenvorkommen
1.160
76
Lehrgänge
Lehrgang zum Erwerb des Bedienungsscheines zum Betrieb von Elektrofischfanganlagen
fischereibiologische Untersuchungen
0
13
* für die Ausübung der Elektrofischerei, Fang untermaßiger Fische, Fang ganzjährig geschützter Fischarten, Fang von Fischen während der
Artenschonzeit sowie Fang von Fischen in Fischwegen
129
Fischereiliche Untersuchungen an Oberweser und Werra
Aus der Gegenüberstellung der Entwicklung der Chloridkonzentration und des Fischartenspektrums zeigt sich, dass seit Beginn
der Reduzierung der Kaliendlaugeneinleitungen Anfang der 90er
Jahre und mit Beginn der Vergleichmäßigung der Chlorideinleitungen ab 1999 ein steter Anstieg der in den Untersuchungen
erfassten Fischartenzahlen festzustellen ist.
Abbildung 3.1: Anzahl der mittels Elektrofischfang an der Oberweser
erfassten Fischarten in den Jahren 1982-1987 und 1993 bis 2009 sowie
Entwicklung des Chloridgehaltes der Werra (Messstelle Gerstungen)
* max. Werte
Gemeldete Fischsterben in Niedersachsens Binnengewässern
Seit 1989 führt das Dezernat Binnenfischerei jährlich eine
Umfrage über bekannt gewordene Fischsterben bei den
Landkreisen durch. Seit Beginn der Umfrage ist ein abnehmender Trend feststellbar.
Abbildung 3.2: Anzahl gemeldeter Fischsterben in Binnengewässern
Niedersachsens 1989 bis 2008
LAVES Abt. 3
130
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
3.11 Tierarzneimittelüberwachung
Tabelle 3.73: Tierarzneimittelüberwachung
Anzahl
Aufgaben gemäß Arzneimittelgesetz (AMG)
zu überwachende tierärztliche Hausapotheken
1.454
durchgeführte Inspektionen tierärztlicher Hausapotheken
363
Anzahl Inspektionen tierärztlicher Hausapotheken mit eingeleiteten Bußgeldverfahren zur Ahndung von
Beanstandungen
44
Anzahl der Verfahren, die aufgrund der Beanstandungen in tierärztlichen Hausapotheken eingeleitet wurden mit
folgendem Abschluss
78
• Verwarnung
15
• Bußgeld
60
• Einstellung
3
• in Bearbeitung
0
Anzahl der Verfahren, die aufgrund von Beanstandungen tierärztlicher Hausapotheken unabhängig von Inspektionen
eingeleitet wurden mit folgendem Abschluss
10
• Verwarnung
3
• Bußgeld
5
• Einstellung
1
• in Bearbeitung
1
Bescheinigungen über die Einrichtung und den Betrieb tierärztlicher Hausapotheken gem. § 47 (1a) AMG
113
Entgegennahme von Anzeigen klinischer Prüfungen gem. § 67 i. V. m. § 59 AMG
30
Entgegennahme von Anzeigen über das Verbringen von Tierarzneimitteln aus EU-Mitgliedstaaten gem. § 73 (3a) AMG
394
LAVES Abt. 2
3.12 EU-Grenzkontrollstellen
Tabelle 3.74: Bearbeitete Einfuhrvorgänge
Tätigkeiten
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst
(LMTVet) des Landes Bremen ist auf der Basis des Staatsvertrages
mit Niedersachsen für die Lebensmittelüberwachung der für den
innergemeinschaftlichen Handel zugelassenen Fischereierzeugnisbetriebe sowie für die Einfuhrkontrolle in Cuxhaven zuständig.
bearbeitete Einfuhrvorgänge
Anzahl
40
Container
0
Transportschiffe
4
Beanstandungen
0
Exportzertifikate
162
131
Tabelle 3.75: Einfuhr tiefgefrorener Fischereierzeugnisse über die EU-Grenzkontrollstelle Cuxhaven im Vergleich
2007
Gesamtmenge in Tonnen
Anzahl der Sendungen
2008
2009
Tendenz
31.000
24.000
13.713
66
45
40
anhaltend rückläufig
rückläufig
LMTVet Bremen
3.13 Auswertung des EU-Schnellwarnsystems
Das EU–Schnellwarnsystem dient dem raschen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission
über Gesundheitsrisiken, die von Lebensmitteln, Futtermitteln oder
verbrauchernahen Produkten ausgehen.
Tabelle 3.76: Meldungen im RASFF und im RAPEX
7.455 (in 2008: 6.277)
Gesamtzahl der Meldungen (Stand 31. März 2010)
Art der Meldung
Anzahl 2009
Anzahl 2008
Erläuterung
Meldungen im RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed):
Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
Warnung
2.192
2.152
Aus einer Warnmeldung ergibt sich ein unmittelbarer Handlungsbedarf, da
vom Produkt ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht
und es sich im Verkehr befindet.
Information
4.587
3.560
Bei einer Informationsmeldung besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da sich das betreffende Produkt nicht im Binnenmarkt im Verkehr
befindet (z. B. durch Zurückweisung an den Außengrenzen der EU).
146
118
6.925
5.830
Nachricht
Summe
Nachrichten sind Meldungen, die weder Warn- oder Informationsmeldungen sind, deren Inhalt jedoch für die amtlichen Kontrollbehörden von
Bedeutung ist.
Meldungen im RAPEX (System for the RAPid EXchange of information):
kosmetische Mittel, sonstige Bedarfsgegenstände, Spielzeug und Tabakerzeugnisse
RAPEX-Meldungen
RAPEX-Info
Summe
132
443
350
87
97
530
447
Meldungen die Produkte betreffen, die ein ernstes Risiko darstellen und
eine Sofortmaßnahme erfordern
Vorabmeldungen über das Bestehen eines ernsten Risikos oder Meldungen
zu Produktposten, die bereits vom Markt genommen wurden oder die nicht
auf den Binnenmarkt der EU gelangt sind
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.77: Meldungen aus bzw. betreffend Niedersachsen
RASFF- und RAPEX-Meldungen in Niedersachsen
Anzahl 2009
Art der Meldungen
Upstream
Downstream
Anzahl 2008
39
30
284
233
Erläuterung
Meldungen, die durch Niedersachsen ins Schnellwarnsystem eingestellt
wurden
Meldungen, von denen die amtliche Kontrolle in Niedersachsen betroffen
war
LAVES Abt. 2
3.14 EU-Zulassungen von Betrieben, sonstige Genehmigungen
und amtliche Anerkennungen
Tabelle 3.78: EU-Zulassungen von Betrieben für die
Vermarktung von Lebensmitteln tierischer Herkunft
Art
Anzahl
davon neu zugelassen im Jahr 2009
Fleischhygiene
650
368
Fischhygiene
190
117
Milchhygiene
82
12
Eiprodukthygiene
22
0
119
119
1.063
616
Eierpackstellen
Summe
Tabelle 3.79: Amtliche Beobachtung von
Ausnahmegenehmigungen nach § 68 LFGB
Anzahl der Betriebe, die einer amtlichen Beobachtung gemäß § 68
LFGB durch das LAVES unterliegen
12
Es können auf Antrag bestimmte Ausnahmen vom geltenden Lebensmittelrecht zugelassen werden, insbesondere im Hinblick auf
abzusehende Gesetzesänderungen. Die Ausnahmegenehmigungen werden vom BVL erteilt. Die amtliche Beobachtung wird vom
LAVES wahrgenommen.
LAVES Abt. 2
133
3.15 Überwachungsprogramme
Rückstandsuntersuchungen
Tabelle 3.80: Rückstandsuntersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan 2009 (Grundlage RL 96/23/EG)
in Niedersachsen – Auflistung nach Tierart bzw. Erzeugnis und Untersuchungsgruppe (Teil 1)
NRKP (Rechtsgrundlage: RL 96/23/EG v. 29.04.1996)
untersuchte Parameter
(Gruppierung nach RL
96/23)
Anzahl
Untersuchungen
Rinder/
Kälber
Schweine
Geflügel
Milch
Eier
Honig
sonstige*
Gruppe A – Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe
A1
Stilbene
392
104
175
110
3
A2
Thyreostatika
410
150
164
95
1
A3
synth.
Androgene
417
104
175
134
4
synth.
Estrogene
408
104
166
134
4
synth.
Gestagene
168
41
127
28
natürl.
Hormone
A4
Resorcylsäure-Lactone
447
115
170
159
3
A5
ß-Agonisten
779
207
235
335
2
Ractopamin
347
151
196
Chloramphenicol
2.655
585
828
952
Nitroimidazole
2.060
1
1.067
945
45
Nitrofurane
559
1
163
430
45
Phenylbutazon
1.145
418
467
A6
B2e
* sonstige: Schafe/Ziegen, Pferde, Kaninchen, Wild und nicht aufgeführte Produkte
134
252
252
17
21
5
2
20
8
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.81: Rückstandsuntersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan 2009
(Grundlage RL 96/23/EG) in Niedersachsen – Auflistung nach Tierart bzw. Erzeugnis und Untersuchungsgruppe (Teil 2)
untersuchte Parameter
(Gruppierung nach RL
96/23)
Anzahl
Untersuchungen
Rinder/
Kälber
Schweine
Geflügel
Milch
Eier
Honig
sonstige*
Gruppe B – Tierarzneimittel und Kontaminanten
B1
Aminoglykoside
374
66
267
ß-Lactamantibiotika
4
1
3
Chinolone
1.269
130
784
301
Makrolide
522
29
359
110
Sulfonamide
1.006
107
704
130
Tetracycline
1.739
193
865
402
252
252
23
Amphenicole
8
387
25
104
2
Anthelminthika (Benzimidazole)
310
19
102
189
B2b
Kokzidiostatika
611
87
110
281
B2c
Carbamate/
Pyrethroide
275
64
100
51
B2d
Sedativa
501
B2e
NSAID
(Profene,
sauer)
446
35
109
NSAID
(Profene,
basisch)
152
26
100
synth. Kortikosteroide
231
124
103
Nikotin
409
B2f
28
9
18
6
22
15
19
8
4
133
48
9
3
501
49
252
1
25
1
4
203
206
sonstige PWS
B3a
45
11
23
Anthelminthika (Avermectine)
B2a
22
20
Pestizide/PCB
540
Dioxine
37
230
180
13**
38
organische
Phosphorverb.
101
13
51
B3c
chemische
Elemente
1.056
92
845
B3d
Mykotoxine
B3f
PFT
sonstige Kontaminanten
5
37
48**
B3b
60
20
597
38
10
22
4
1
10
16
4
29
20
574
7
2
6
4
11
7
* sonstige: Schafe/Ziegen, Pferde, Kaninchen, Wild und nicht
aufgeführte Produkte
** Untersuchungen im LAVES LI OL
LAVES VI H; LAVES VI OL
135
Seehundmonitoring
Abbildung 3.3: Entwicklung der Seehundpopulation im Niedersächsischen/Hamburgischen Wattenmeer ab 1958
2009 wurden 6.369 Seehunde, davon 1.446 Junghunde gezählt.
Nach Auswertung der Ergebnisse aller Wattenmeeranrainerstaaten
ist bei anhaltend gutem Gesundheitszustand in den nächsten Jahren eine geringfügige Zunahme der Seehundpopulation zu erwarten.
LAVES Abt. 3
136
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tiergesundheit Meeressäuger
Tabelle 3.82: Untersuchte Meeressäuger von der Niedersächsischen Küste
unter 1 Jahr*
Seehunde
über 1 Jahr
Tabelle 3.83: Untersuchte Schweinswale
untersuchte Schweinswale
alle Altersgruppen
Sektionen**
6
8
Besichtigung
3
16
Besichtigung
14
Summe: 33
9
24
Summe
16
* ohne Seehundstation
Sektionen*
2
* Sektionen im LAVES IFF CUX
** Sektionen im LAVES IFF CUX
Tabelle 3.84: Bestandsdiagnostik
Anzahl
Rudeldiagnostik
Seehunde
1
(26.09.2009)
Ort
Hinweise auf
Gesundheitsstörungen
Juist/
Kalfamergat
keine
LAVES IFF CUX
3.16 Lebensmittel
Milch und Milcherzeugnisse
Tabelle 3.85: Milch
Gesamtzahl der untersuchten Proben
78
davon beanstandet
15
Beanstandungsgrund
irreführende Angaben
Kennzeichnung
Beanstandungen/
Bemängelungen
2
23
Beurteilung/Bemerkung
1 x Fettgehalt höher als deklariert
1 x Bezeichnung einer teilentrahmten Milch als Vollmilch
• Kennzeichnung nach Konsummilchkennzeichnungsverordnung fehlerhaft (z. B. Mindesthaltbarkeitsdatum, Fettgehalt, Angabe der
Wärmebehandlung, Herstellerangaben)
• Nährwertangaben fehlen/mit Mängeln
• Identitätskennzeichen fehlt/mit Mängeln
Verstöße gegen das Eichgesetz
2
2 x Schriftgröße Füllmenge zu gering
sonstiges
1
Ökokontrollstellennummer fehlt bei Hinweis auf Demeter
4
Hinweis, dass die Vereinbarung des Milchindustrieverbandes zur
Kennzeichnung von länger haltbarer und traditionell hergestellter pasteurisierter Milch nicht eingehalten war
137
Tabelle 3.86: Butter
Gesamtzahl der untersuchten Proben
67
davon beanstandet
13
Beanstandungsgrund
Beanstandungen/
Bemängelungen*
mikrobiologische Belastung
2
erhöhte Gehalte an E. coli bzw. Hefen
Schimmelbelastung
1
Schimmelbelastung nach Lagerung bis zum angegebenen MHD
irreführende Angaben
4
1
2
zu lang bemessene Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums;
irreführende Verkehrsbezeichnung;
irreführende Nährwertangaben (Buttererzeugnisse)
Wertminderung
3
1
ranzig, porig, untypisch sauer;
Fettsäurenverteilung von Butter untypisch
Kennzeichnung
3
1
1
1
Kennzeichnung entsprach nicht der Butterverordnung;
Nährwertkennzeichnung entsprach nicht den Vorgaben;
fehlende Kennzeichnung des Gesamtfettgehaltes nach VO (EG) 1234/2007;
unsinnige Angabe des Abtropfgewichts
Kenntlichmachung
1
fehlende Kenntlichmachung des Konservierungsstoffes Sorbinsäure bei
Kräuterbutter
* Mehrfachnennungen je Probe möglich
138
Beurteilung/Bemerkung
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.87: Milcherzeugnisse
Gesamtzahl der untersuchten Proben
670
davon beanstandet
274
Beanstandungsgrund
Beanstandungen/
Bemängelungen*
Gefahr für die Gesundheit
keine
Beurteilung/Bemerkung
keine
nicht zum Verzehr geeignet,
nicht sicher
7
4
1
1
1
wertgemindert
3
2 x Milchstein
1 x abweichende Beschaffenheit im Geruch
irreführende Angaben
23
Zusatzstoffverwendung
3
Kennzeichnung
Verstöße gegen das Eichgesetz
Mikrobiologie
155
27
219
6
4
3
3
2
1
1
3
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Enterobacteriaceae
Schimmelbefall
Hefenbefall
fäkalartiger Geruch
Fettgehalt zu hoch/zu niedrig
Verkehrsbezeichnung irreführend
Hinweis auf Dextrose irreführend
Werbeaussagen wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert
Fremdfett in Joghurterzeugnissen
Eiweißgehalt zu niedrig
Kohlenhydratgehalt zu hoch
sonstiges
2 x Verwendung von Farbstoffen ohne Kenntlichmachung
1 x Verwendung von Sorbinsäure ohne Kenntlichmachung
• Kennzeichnung nach Milcherzeugnisverordnung fehlerhaft (z. B.
Mindesthaltbarkeitsdatum, Fettgehalt, Angabe der Wärmebehandlung,
Herstellerangaben)
• Nährwertangaben fehlen/mit Mängeln
• Mengenkennzeichnung von Zutaten (Quid) fehlt
• Identitätskennzeichen fehlt/mit Mängeln
• fehlende Klassennamen bei der Angabe von Zusatzstoffen
• u. a.
12 x Angabe Nennfüllmenge fehlt
13 x Schriftgröße bei der Angabe der Nennfüllmenge zu klein
2 x Nennfüllmenge zu gering
79 Beanstandungen
140 Bemängelungen
* Mehrfachnennungen je Probe möglich
139
Tabelle 3.88: Käse
1.098
Gesamtzahl der untersuchten Proben
385
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
Beanstandungen/
Bemängelungen*
Gefahr für die Gesundheit
keine
Beurteilung/Bemerkung
keine
nicht zum Verzehr geeignet,
nicht sicher
17
6
5
1
2
2
1
Wertminderung
12
6 x abweichender Geruch/Geschmack
6 x abweichendes Aussehen (z. B. Risse im Schnittkäse, schwarze Partikel
(Milchstein) in Speisequark)
irreführende Angaben
164
Zusatzstoffverwendung
44
Kennzeichnung
Verstöße gegen das Eichgesetz
305
58
x
x
x
x
x
x
Schimmelbefall
Madenbefall (ein Hersteller)
Fremdkörper (blauer »Luftballon«)
Serratia odorifera (leuchtend rote Oberfläche bei Camembert)
Enterobacteriaceae
starke Geruchsabweichung durch Fettverderb
68 x unzutreffende Fettdeklaration
51 x unzutreffende Verkehrsbezeichnung (z. B. unzulässige Verwendung
der Bezeichnung Feta (g. U.); unzulässige Verwendung der
Bezeichnung »Käse« wegen Fremdfett; Tierart unzutreffend oder
Tierartangabe fehlt)
30 x unzutreffende Nährwertangabe
11 x unzutreffendes Mindesthaltbarkeitsdatum
4 x sonstiges
23 x Konservierungsstoff Natamycin nicht kenntlich gemacht
14 x andere Konservierungsstoffe (Lysozym, Sorbinsäure, Nitrat) nicht
kenntlich gemacht
4 x Farbstoffe nicht kenntlich gemacht
2 x Süßstoffe nicht kenntlich gemacht
1 x unzulässige Verwendung von Sorbinsäure bei gereiftem Käse
• bei loser Abgabe von Käse vorgeschriebene Kennzeichnung
(Verkehrsbezeichnung, Fettgehaltsangabe, ggf. Mindesthaltbarkeitsdatum) von Käse häufig nicht oder nur unzureichend deklariert
• Mängel bei der Nährwertkennzeichnung von Fertigpackungen
• Tierartangabe fehlt
• Identitätskennzeichen fehlt/mit Mängeln
13 x
24 x
9x
12 x
Füllmenge zu gering
Abtropfgewicht bei Mozzarella zu gering
Füllmengenangabe fehlt
Schriftgröße Füllmengenangabe zu klein
* Mehrfachnennungen je Probe möglich
LAVES LI BS
140
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Eier und Eiprodukte
Tabelle 3.89: Eier und Eiprodukte
Beanstandungsgrund
Anzahl der Proben
frische Eier
Flüssigei- und
Trockeneierzeugnisse
Eizubereitungen aus
Hühnereiern,
davon gekochte, gefärbte
Eier
Beanstandungen/
Bemängelungen*
106
58
9
0
61
8
56
Summe
176
Beurteilung/Bemerkung
5
1
48
12
x
x
x
x
irreführende Aussagen
wertgemindert
Kennzeichnungsmängel
Qualitätsmerkmale bzw. Gewichtsangaben nicht eingehalten
9 x Mängel im Bezug auf die Verpackung
2 x nicht zum Verzehr geeignet
5 x irreführend wegen unterschiedlicher Zutatenverzeichnisse
4 x Kennzeichnungselemente überklebt
1 x fehlende Deklaration eines Farbstoffes
66
* Mehrfachnennungen je Probe möglich
LAVES LI BS
Fleisch und Fleischerzeugnisse
Untersuchung auf Fremdwasser in Geflügelteilstücken
Tabelle 3.90: Untersuchung auf Fremdwasser in Geflügelteilstücken gemäß Anhang VIa der VO (EWG) 1538/91
bzw. Anhang VIII der VO (EG) 543/2008 vom 16. Juni 2008
Produkt
Anzahl der Proben
Anzahl der
Grenzwertüberschreitungen
Hähnchenschenkel
6
0
Hähnchenschenkel
mit Rückenstück
4
0
Hähnchenbrustfilet
2
0
Hähnchenhinterviertel
1
0
Putenunterschenkel
1
0
Putenunterkeulen
3
0
17
0
Summe
141
Untersuchung von Fleischerzeugnissen
Tabelle 3.91: Untersuchung von Fleischerzeugnissen (Planproben)
Beanstandungsgrund
Anzahl der Proben
zum Vergleich:
Anzahl 2008
Beurteilung/Bemerkung
untersuchte Fleischwaren
2.861
davon nicht beanstandet
2.160
(75 %)
1.887 (74 %)
701
(25 %)
666 (26 %)
davon beanstandet
2.553
als
nicht sicher (gesundheitsschädlich)
4
gesundheitsgefährdend
0
nicht sicher (nicht zum
Verzehr geeignet)
69
6
0
49 x bakteriell bedingter Verderb, 2 x Frostbrand, 5 x
Geruchsabweichungen, 13 x sonstige Ekel erregende
Beschaffenheit (z. B. Austrocknung, Farbveränderung)
88
wertgemindert
120
u. a.
47 x erhöhter Panadeanteil bei Schweine- und Hähnchenschnitzeln, 14 x zu wenig Eiweiß im fettfreien Anteil bei
Kochpökelwaren, 6 x zu viel Stärke in der Trockenmasse
von Frikadellen, 5 x Wassergehalt bei Rohschinken,
ansonsten Abweichungen bei anderen Fleischerzeugnissen
bezüglich der üblichen Zusammensetzung (z. B. Fettgehalt,
Eiweißgehalt, Wassergehalt, Brätanteil, Kochsalzgehalte,
Separatorenfleischanteile)
46
irreführende Angaben
321
u. a.
109 x irreführende Verkehrsbezeichnung bei Kochpökelerzeugnissen wie z. B. Kochschinken und Formfleischschinken sowie bei vergleichbaren Geflügelfleischerzeugnissen
aufgrund ihrer Beschaffenheit (z. B. kleinstückig zusammengefügt, Brätanteile), 37 x Haltbarkeitsangabe, 34 x falsche
Verkehrsbezeichnung bei Geflügelschnitzeln aufgrund ihrer
Beschaffenheit (z. B. kleinstückig zusammengefügt, Brätanteile), 18 x irreführende Verkehrsbezeichnung bei Corned
Beef (BEFFE im Fleischeiweiß zu gering), 13 x aufgrund fehlender oder unzureichender Angabe der Flüssigwürzung, 11 x
irreführende Verkehrsbezeichnung bei Döner oder Döner
Kebap aufgrund ihrer Zusammensetzung, 46 x fehlerhafte
Angaben (u. a. Mengenangaben bei Zutaten, Handelsklasse,
Nährwertkennzeichnung, Herkunft, Spitzenqualität)
352
unzulässige Verwendung
von Zusatzstoffen
18
fehlende bzw. unzureichende Kenntlichmachung von
Zusatzstoffen
84
Verstöße gegen
Kennzeichnungsvorschriften
221
sonstige
142
3 x Salmonellen in Hackfleisch, 1 x Verotoxin bildende
Escherichia coli in Hackfleisch
36
u. a.
Höchstmengenüberschreitung Nitrat
Höchstmengenüberschreitung Nitrit
11 x
4x
vollständig fehlende Kenntlichmachung
• von Nitritpökelsalz
• des Geschmacksverstärkers Glutamat
• von Diphosphat
• eines Antioxidationsmittels
Form/Inhalt unzureichend
30
18
16
10
2
8
16
x
x
x
x
x
x
überwiegend Form und/oder Inhalt der nach Lebensmittel
KennzeichnungsVO vorgeschriebenen Angaben
29 x Dioxin und/oder Summe aus Dioxinen/dl-PCB
Gehalten in Schaflebern und Schaffleisch,
7 x unzureichende Lagertemperatur
41
242
42
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.92: Untersuchung von Fleischerzeugnissen (Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben)
Beanstandungsgrund
Anzahl der Proben
Beurteilung/Bemerkung
zum Vergleich:
Anzahl 2008
untersuchte Fleischwaren
253
244
davon nicht beanstandet
118 (47 %)
128 (53 %)
davon beanstandet
135 (53 %)
116 (47 %)
als
nicht sicher (gesundheitsschädlich)
4
gesundheitsgefährdend
0
nicht sicher (nicht zum
Verzehr geeignet)
66
57 x bakteriell bedingter Verderb, 9 x sonstige Ekel erregende
Beschaffenheit (z. B. breiige Konsistenz, Fremdkörper, Ranzigkeit, Frostbrand, unvollständig ausgenommene Tierkörper)
53
wertgemindert
12
u. a.
4 x Abweichungen in Aussehen, Geruch und/oder Geschmack, 3 x Brätanteil bei Formfleischschinken, 2 x Stärkegehalt bei Frikadellen
7
irreführende Angaben
56
30 x irreführende Verkehrsbezeichnung aufgrund der Beschaffenheit/Zusammensetzung, 12 x irreführende Haltbarkeitsangaben, 14 x sonstige irreführende Angaben wie z. B.
Mengenangaben, Nährwertangaben, Handelsklasse, Tierart
59
0
unzulässige Verwendung
von Zusatzstoffen
1
1 x Höchstmengenüberschreitung Nitrat
fehlende bzw. unzureichende Kenntlichmachung von
Zusatzstoffen
3
fehlende Kenntlichmachung
• von Nitritpökelsalz
• des Stabilisators Phosphat
Verstöße gegen
Kennzeichnungsvorschriften
18
sonstige
7
1
4 x Salmonellen in Hackfleisch
4
2
2x
1x
überwiegend Form und/oder Inhalt der nach Lebensmittel
KennzeichnungsVO u. a. Rechtsnormen vorgeschriebenen
Angaben
u. a.
3 x falsche Lagertemperatur angegeben
2 x unzureichende Kühllagerung
21
8
LAVES LI OL
143
Wurstwaren
Tabelle 3.93: Untersuchung von Wurstwaren (Planproben)
Beanstandungsgrund
Anzahl der Proben
Beurteilung/Bemerkung
zum Vergleich:
Anzahl 2008
untersuchte Wurstwaren
1.807
2.316
davon nicht beanstandet
1.315 (73 %)
1.591 (69 %)
492 (27 %)
725 (31 %)
davon beanstandet
als
nicht sicher (gesundheitsschädlich)
1
gesundheitsgefährdend
0
nicht sicher (nicht zum
Verzehr geeignet)
48
17 x bakteriell bedingter Verderb, 23 x Kesselkonserve ohne
Hinweis auf die erforderliche Kühlung, 8 x sonstige Abweichungen
61
wertgemindert
57
27 x Verhältnis Wasser/Eiweiß zu hoch, 7 x BEFFE im Fleischeiweiß zu gering, 8 x pflanzliches Öl als unübliche Zutat
ohne Mengenangabe, 6 x Verhältnis Fett/Fleischeiweiß zu
hoch, 4 x Separatorenfleisch bzw. Knochenpartikel, 5 x sonstige Wertminderungen (z. B. MHD abgelaufen, unübliche
Räucherung)
55
237
53 x irreführende Mindesthaltbarkeitsangabe, 67 x irreführende Verkehrsbezeichnung aufgrund der Zusammensetzung,
4 x unzureichend gereifte »Zwiebelmettwürste«, 14 x irreführender Fleischanteil, 14 x Verarbeitung von Separatorenfleisch ohne oder mit irreführender Kennzeichnung, 5 x ungerechtfertigte Auslobung einer Spitzenqualität, 77 x sonstige irreführende Angaben (z. B. Herkunft, Nährwertkennzeichnung, Allergenkennzeichnung, u. a.)
270
3
1 x Höchstmenge des Antioxidationsmittels Isoascorbinsäure
überschritten, 1x Verwendung des nicht zugelassenen
Zusatzstoffes Bambusfaser, 1 x unzulässige
Nitratverwendung bei Sülze
17
u. a. fehlende Kenntlichmachung
• von Nitritpökelsalz
• eines Antioxidationsmittels
• des Geschmacksverstärkers Glutamat
• eines Farbstoffes
• von Diphosphat
• von Citronensäure
Bemängelung der allgem. Form der Kennzeichnung
95
irreführende Angaben
unzulässige Verwendung
von Zusatzstoffen
fehlende bzw. unzureichende Kenntlichmachung von
Zusatzstoffen
58
Verstöße gegen
Kennzeichnungsvorschriften
265
sonstige
144
22
1 x Listeria monocytogenes in Rohwurst
6
0
11
3
9
5
14
2
14
x
x
x
x
x
x
x
überwiegend Form und/oder Inhalt der nach Lebensmittel
KennzeichnungsVO vorgeschriebenen Angaben
u. a.
7 x Schriftgröße der Füllmengenangabe, 6 x fehlende
Füllmengenangabe, 3 x fehlende Kühlung
402
22
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.94: Untersuchung von Wurstwaren (Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben)
Beanstandungsgrund
untersuchte Wurstwaren
Anzahl der Proben
Beurteilung/Bemerkung
116
zum Vergleich:
Anzahl 2008
123
davon nicht beanstandet
61 (53 %)
76 (62 %)
davon beanstandet
55 (47 %)
47 (38 %)
als
nicht sicher (gesundheitsschädlich)
1
gesundheitsgefährdend
0
nicht sicher (nicht zum
Verzehr geeignet)
11
wertgemindert
irreführende Angaben
0
0
10 x bakteriell bedingter Verderb, 1 x Fremdkörper
15
7
1 x Verhältnis Wasser/Eiweiß zu hoch, 1 x Verhältnis Fett/
Eiweiß zu hoch, 1 x BEFFE im Fleischeiweiß zu gering, 2 x
unüblicher Wasserzusatz, 2 x pflanzliches Öl als unübliche
Zutat ohne Mengenangabe
7
30
16 x irreführende Mindesthaltbarkeitsangabe, 5 x irreführende Verkehrsbezeichnung aufgrund der
Zusammensetzung, 9 x sonstige irreführende Angaben
(z. B. QUID, Zutaten, Füllmenge, Nährwertangabe,
Separatorenfleisch)
36
unzulässige Verwendung
von Zusatzstoffen
0
fehlende bzw. unzureichende Kenntlichmachung von
Zusatzstoffen
4
Verstöße gegen
Kennzeichnungsvorschriften
30
sonstige
1 x Listeria monocytogenes in Rohwurst
2
0
2 x ohne die erforderlichen Klassennamen
1 x Nitritpökelsalz und Diphosphat nicht angeben
1 x Nitritpökelsalz nicht angeben
überwiegend Form und/oder Inhalt der nach Lebensmittel
KennzeichnungsVO vorgeschriebenen Angaben
1 x Schriftgröße der Füllmengenangabe, 1 x unzureichende
Lagertemperatur
0
16
1
LAVES LI OL
145
Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Tabelle 3.95: Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus (Teil 1)
Probenart
Fische und Fischfilet, unverarbeitet;
Fischerzeugnisse, verarbeitet
1.207
Untersuchung auf
Beanstandungen
Beanstandungsgrund
Sensorik
sensorische Abweichungen
161
TVB-N
TVB-N Gehalt über gesetzl. Höchstwert
929
Kennzeichnung
unvollständige Kennzeichnung (z. B. auch fehlende Veterinärkontroll-Nummer, Zusammensetzung)
Anzahl
15
6
19
Fische und Fischfilet, unverarbeitet, insbesondere
Schollenfilets
76
Fischauswaage, Glasuranteil
33
Fischartendifferenzierung
bei 1 Probe Seelachs und 1 Probe Schwertfisch
entsprach die Fischart nicht der Kennzeichnung
Fische und Fischfilet, unverarbeitet
313
aerobe Gesamtkeimzahl;
Enterobacteriaceae,
Pseudomonas spp.
wertgemindert in der Beschaffenheit
309
Listeria monocytogenes, qualitativ und quantitativ
positiver qualitativer Nachweis bei 44 Proben, v. a.
in Pangasiusfilet; vereinzelt in Seelachsfilet, Rotbarschfilet, Kabeljaufilet, Forellenfilet, aber ohne
Beanstandung;
keine quantitativen Befunde
0
Fischauswaage, Glasuranteil
bei 1 Probe Brathering entsprach die
Fischauswaage nicht dem Sollwert
1
nicht zum Verzehr geeignet oder wertgemindert
in der Beschaffenheit, v. a. Thunfisch in Oel
(Konserve);
weitere beanstandete Erzeugnisse: geräucherter
Heilbutt, Stremellachs, Matjesfilet (geräuchert),
Lachs (geräuchert), Graved Lachs, Lachsmakrele
0
2
35
Fischerzeugnisse, verarbeitet
28
Fischerzeugnisse, verarbeitet
366
aerobe Gesamtkeimzahl,
Enterobacteriaceae,
Pseudomonadaceae
366
Salmonellen
382
Listeria monocytogenes,
qualitativ und quantitativ
Heilbutt (geräuchert) und Schwarzer Heilbutt
(geräuchert) nicht zum Verzehr geeignet (>10x2
KBE/g L. monocytogenes)
2
230
Schimmelpilze und Hefen
wertgemindert in der Beschaffenheit, v. a. Thunfisch in Oel (Konserven), aber auch Matjesfilet in
Oel, Heringsfilet
17
insbes. Lachs, Wildlachs, Heringe
und Heringserzeugnisse, Fischfrikadellen und Alaska-Seelachs
599
Nematodenlarven
in 19 Proben Wildlachs, Alaskaseelachs und
Blauer Wittling wurden erhöhte Anzahlen von
Nematodenlarven festgestellt
19
insbes. Sardinen, Buttermakrelen,
Makrelen, Thunfisch, Thunfischkonserven
468
biogene Amine (Histamin)
bei 1 Probe Buttermakrele und 3 Thunfischkonserven war der gesetzl. Höchstwert für Histamin
überschritten
insbes. Matjeserzeugnisse und
Fischsalate
146
Anzahl der
Proben
74
Konservierungsstoffe
20
0
4
0
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.96: Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus (Teil 2)
Probenart
Fischsalate
TK-Fischfilet
Fische und Fischfilets aus ausländischen und heimischen
Aquakulturen, wie Pangasius,
Tilapia, Viktoriabarsch, Forelle,
Lachs
Süßwasserfische (wie Forellen,
Karpfen, Brassen)
Rückstandskontrollplan
Anzahl der
Proben
Dornhai/Schillerlocken
Wildfische: Brassen, Aale und
Zander aus nds. Flüssen (Elbe,
Weser, Ems)
Beanstandungen
Beanstandungsgrund
8
Süßstoffe
89
Sensorik
89
Kennzeichnung
Kennzeichnungsmängel (Zutaten, Zusammensetzung)
17
Phosphat
bei 1 Probe TK-Filet war der Zusatz von Phosphat
nicht gekennzeichnet
Höchstmengenüberschreitung bei 1 Probe
Heringssalat
Anzahl
1
0
50
1
Chloramphenicol, Nitrofurane
0
Ivermectim
0
282
Malachitgrün
0
111
Tetracyclin
0
92
Imidazol
0
55
Tierarzneimittel, Schwermetalle,
Organochlorpestizide (OCP) und
Chlorkohlenwasserstoffe (CKW),
Perflourierte Tenside, Imidazole
0
Malachitgrün
0
OCPs und CKWs
0
PAK, z. B. Benzo(a)pyren
0
Quecksilber, Blei, Cadmium
0
Methyl-Quecksilber
0
Quecksilber
0
185
92
245
Buttermakrele (Monitoring)
Untersuchung auf
25
10
151
OCPs und CKWs,
Quecksilber, Blei, Cadmium
Perflourierte Tenside, Dioxin
in Einzelfällen Überschreitung der Höchstwerte
für DDT-Metaboliten und Hexachlorbenzol in
Fischen der Elbe
da Wildfisch
keine Beanstandung
147
Tabelle 3.97: Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus (Teil 3)
Probenart
Garnelen und Muscheln sowie
Erzeugnisse daraus
Anzahl der
Proben
Beanstandungen
Beanstandungsgrund
Anzahl
0
384
Sensorik
84
Phosphat
26
Tierarzneimittel (Chloramphenicol, Tetracycline, Malachitgrün)
0
119
Nitrofurane
0
113
Schwermetalle
fehlende Kennzeichnung des Phosphatzusatzes
oder Höchstmengenüberschreitung
Überschreitung des gesetzl. Höchstwertes für
Cadmium in 2 Tintenfischproben
3
2
Rotavirus
0
239
Noroviren GGI und GGII
0
77
aerobe Keimzahl, E. coli,
Pseudomonadaceae
77
Salmonella, L. monocytogenes,
koag. positive Staphylokokken
55
Vibrio spp.
105
Salmonella
105
E. coli
in 19 Proben erhöhte E. coli-Werte (ohne
Beanstandung)
0
105
Vibrio spp.
positiver Nachweis von V. parahaemolyticus in 78
Proben und V. vulnificus in 2 Proben
0
82
Algentoxine
0
33
Hepatitis A
0
33
Noroviren GGI und GGII
0
33
Muscheln aus nds.
Küstengewässern
Untersuchung auf
wegen mikrobieller Verunreinigung nicht zum
Verzehr geeignet; Krabbenfleisch, Nordseekrabbenfleisch, Surimi-Garnelen, Garnelenfleisch
6
0
positiver Nachweis in 8 Proben (Nordseekrabben
(gekocht, nicht geschält), Nordseekrabbenfleisch,
Garnelenschwänze)
0
0
Fischkompetenzzentrum Nord: LAVES IFF Cux & LUA Bremen, Außenstelle Brhv.
148
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Öle, Fette
Tabelle 3.98: Fette und Öle (Teil 1)
Gesamtanzahl der untersuchten Proben
590
davon beanstandet
108
Produktgruppe
Untersuchungsschwerpunkte
Frittierfett, gebraucht
Frittieröl, gebraucht
Sensorik
polare Anteile
polymere Triglyceride (PTG)
Kontaminanten:
3-Monochlorpropandiol-Fettsäureester (3-MCPDFE)
Anzahl der Proben
191
4
Beanstandungen/Bemängelungen
Anmerkungen (A)
42 x nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher
i. S. v. Art. 14 Abs. 2b i. V. mit Abs. 5
VO(EG) Nr. 178/2002
9 x wertgemindert i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 2
LFGB
Gehalte siehe Tabelle 3.166
Margarinen
Streichfette
Backfette
Mischfette
Fettglasuren
Pflanzencremes
Grundanalytik:
Identität , Transfettsäuren
Omega-3-Fettsäuren
Vitamine
Nährwertkennzeichnung
Health-Claims-Angaben
Margarinen
Kontaminanten:
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK),
Benzol, Toluol, Xylol
3-MCPD-FE
20
20
20
32
Pestizide
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
chlorierte Kohlenwasserstoffe
Nitromoschusverbindungen
20
20
20
20
A: siehe Monitoringbericht
[bis auf eine Probe Sojamargarine mit einem
geringen Gehalt an Endosulfan waren alle Proben
frei von Rückständen]
Schwermetalle
20
Cadmium, Eisen: nicht nachweisbar (n.n.)
Nickel: 0,003 - 0,04 mg/kg
10 x n.n.
Blei: 0,002 - 0,016 mg/kg
2 x n.n.
Chrom: 0,43 - 0,94 mg/kg
Kupfer: 0,04 - 0,15 mg/kg
91
10 x fehlende, unzureichende und irreführende
Kennzeichnung gemäß Lebensmittel- und
Futtermittelgesetz, Kennzeichnungs- und
Produktverordnungen
Gehalte siehe Tabelle 3.166
149
Tabelle 3.99: Fette und Öle (Teil 2)
Produktgruppe
Untersuchungsschwerpunkte
pflanzliche Öle
pflanzliche Fette
Grundanalytik:
Fettkennzahlen, Identität
Stigmastadien
Hitzestabilität: PTG nach Erhitzen
Vitamine
Omega-3-Fettsäuren
Nährwertkennzeichnung
Health-Claims-Angaben
Kontaminanten:
PAK, Benzo(a)pyren
Zearalenon
3-MCPD-FE
Anzahl der Proben
184
82
20
23
Sudanfarbstoffe
8
tierische Fette
Schmalz
Zusatzstoffe, Identität
Kennzeichnung
4
Verdachts- und
Verfolgsproben
Sensorik
Kennzeichnung
Fettkennzahlen
Allergene (Gluten)
Beschwerdeproben
Sensorik,
Fettkennzahlen, Identität
15
1
Beanstandungen/Bemängelungen
Anmerkungen (A)
1 x wertgemindert
10 x irreführende Kennzeichnung
62 x fehlende und/oder unzureichende
Kennzeichnung gemäß Lebensmittel- und
Futtermittelgesetz, Kennzeichnungs- und
Produktverordnungen
2 x Höchstmengenüberschreitungen:
Benzo(a)pyren und Stigmastadien
1 x zulassungsbedürftige Angabe gemäß
Health-Claims-VO
Gehalte siehe Tabelle 3.166
A: Maiskeimöl
A: native Palmöle:
7 x nicht nachweisbar; 1 x 4,3 µg/kg:
< Aktionswert von 500 µg/kg gemäß Beschluss des Ständigen Ausschusses für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit der
EU vom 23.06.2006
A: Prüfung auf Zusatz von Glutaminsäure
1x
1x
6x
3x
irreführende Verkehrsbezeichnung (Olivenöl)
irreführende MHD-Angabe (Streichfett)
nicht zum Verzehr geeignet (Frittierfette)
fehlende NWKZ (Zwiebelschmalz)
A: natives Olivenöl extra (Prüfung auf verkehrsübliche Beschaffenheit)
LAVES LI BS
150
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Suppen, Soßen, Mayonnaise
Tabelle 3.100: Suppen und Soßen
Probenart
Anzahl der Proben
Beanstandungen/
Bemängelungen
Untersuchungsgrund
Beurteilung/Bemerkung
Suppen aus asiatischen
Gaststätten
57
27
Glutaminsäure:
Kenntlichmachung und
Höchstmengeneinhaltung
die Kenntlichmachung von
Geschmacksverstärkern bleibt
weiterhin ein Problem;
Höchstmengenüberschreitung
in 12 Proben
Suppen und Soßen in
Fertigpackungen
15
1
Kenntlichmachung von
Zusatzstoffen (Konservierungsstoffe, Farbstoffe,
Süßstoffe)
eine Beanstandung wegen
fehlender Kenntlichmachung
von Süßstoffen
Trockensuppen
41
1
Hauptnährstoffe, Mineralstoffe, Vitamine Überprüfung deklarierter Gehalte
nur in 1 Probe Abweichungen der deklarierten von den
analysierten Nährstoffgehalten
Instantsuppen osteuropäischer Hersteller
21
2
gentechnisch veränderte
Anteile von Mais/Reis/Soja
Nachweis von gentechnisch
verändertem Soja in zwei
Proben, davon in einer Probe
Gehalte über 0,9 %
Beschwerde/Verdachtsproben
2
0
Verdacht auf atypischen
Geschmack, Verunreinigung
(scharfkantiger Metallspan)
in keiner Probe konnten die
Beschwerde-/Verdachtsgründe bestätigt werden
86
37
222
68 (30,6 %)
sonstige Proben
Summe
diverse Kennzeichnungsmängel (fehlende QUID-Angaben,
fehlende Füllmengenangabe,
unvollständiges Zutatenverzeichnis etc.)
151
Tabelle 3.101: Mayonnaise, Remouladen, Salatdressings
Gesamtzahl der untersuchten Proben
134
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
21
Beanstandungen/
Bemängelungen
Beurteilung/Bemerkung
irreführende Angaben
20
10 x Bezeichnung Mayonnaise/Salatmayonnaise/Remoulade unzutreffend, da Fettgehalt zu gering
3 x Kohlenhydratgehalte geringer oder höher als deklariert
5 x bei der Angabe 45 % weniger Fett bzw. bei fettreduziert fehlt ein Vergleichslebensmittel
Zusatzstoffverwendung
27
11 x Konservierungsstoffe nicht kenntlich gemacht
9 x Süßstoffe nicht kenntlich gemacht
6 x Konservierungs- und Süßstoffe nicht kenntlichgemacht
1 x Farbstoff nicht kenntlich gemacht
Hygienemängel
18
18 x zu viele Hefen, Schimmelpilze, zu hohe
Gesamtkeimzahl, zu viele Milchsäurebakterien
ungekühlte Lagerung
13
13 x Hinweis auf ungekühlte Lagerung bei losen Proben
Kennzeichnung nach LMKV/NKV
7
1 x unvollständige Nährwertkennzeichnung
6 x Kennzeichnungselemente nach LMKV fehlen oder
mit Mängeln
nährwertbezogene Angaben gemäß Health ClaimsVO
3
1 x Bedingung für die Angabe »light« nicht erfüllt
1 x Bedingung für die Angabe »kalorienreduziert« nicht
erfüllt
1 x Angabe des Unterschiedes in der Menge fehlt
Verstöße gegen das Eichgesetz
3
1 x Füllmenge in Gramm statt in Milliliter
2 x Schriftgröße Nennfüllmenge zu klein
LAVES LI BS
152
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Feinkostsalate, vorgefertigte Salatmischungen
Tabelle 3.102: Feinkostsalate und vorgefertigte Salatmischungen
Gesamtzahl der untersuchten Proben
322
davon beanstandet
159 (49 %)
Probenart
Anzahl der Proben
Beanstandungen
Untersuchungsschwerpunkte
Beurteilung/Bemerkung
Feinkostsalate
97
48
Konservierungsstoffe
Süßstoffe
Nährwertkennzeichnung
Mikrobiologie
Kennzeichnung/Kenntlichmachung
1 x gesundheitsschädlich wegen Glassplittern
12 x Richtwerte für aerobe mesophile Keime,
Hefen und/oder Enterobacteriaceae überschritten
2 x Lactobacillengehalt erhöht
1 x Schimmelpilze nachgewiesen
1 x nicht zum Verzehr geeignet
1 x Angabe »Schafskäse« irreführend
1 x MHD-Angabe irreführend
25 x Zusatzstoffe nicht bzw. nicht ausreichend
kenntlich gemacht
17 x Nitritpökelsalz bzw. Farbstoffe nicht kenntlich gemacht
13 x Kennzeichnungsmängel
Fleischsalat, Wurstsalat
aus eigener Herstellung
48
39
Konservierungsstoffe
Süßstoffe
Cyclamat
Mikrobiologie
ggf. Umrötung
1 x gesundheitsschädlich, da Listerien enthalten
8 x Richtwerte für aerobe mesophile Keime,
Hefen und/oder Enterobacteriaceae überschritten
5 x hygienische Bemängelung
2 x wertgemindert
1 x Verkehrsbezeichnung irreführend
33 x Zusatzstoffe nicht bzw. nicht ausreichend
kenntlich gemacht
15 x Nitritpökelsalz bzw. Farbstoffe nicht kenntlich gemacht
1 x Kennzeichnungsmangel
brennwertreduzierte
Feinkostsalate
(Präserven)
24
4
vorgefertigte
Salatmischungen in
Schalen/mit Beilagen
44
29
Mikrobiologie
Zusammensetzung
MHD
Tierart
Kochschinken
1
3
6
4
3
26
vorgefertigte
Salatmischungen im
Beutel
42
22
Kennzeichnung
Zusammensetzung/
Gewichtsanteile
Mikrobiologie
12 x Zusammensetzung entspricht nicht dem
Zutatenverzeichnis
2 x QUID-Angaben irreführend
2 x Kennzeichnungsmängel
5 x Verderb am Ende des MHDs
5 x hygienische Bemängelung
Weißkrautsalat aus
loser Abgabe
27
0
Summe
282
Konservierungsstoffe
Süßstoffe
Nährwertkennzeichnung
1 x Konservierungsstoffe nicht deklariert
1 x Fettgehalt niedriger als deklariert
3 x Kennzeichnungsmängel
x
x
x
x
x
x
nicht zum Verzehr geeignet
Verderb am MHD-Ende
hygienische Bemängelung
QUID-Angaben irreführend
nicht alle genannten Zutaten vorhanden
Kennzeichnungsmängel
Konservierungsstoffe
Süßstoffe
Cyclamat
Fett
142 (50 %)
LAVES LI OL
153
Getreide und Getreideerzeugnisse einschließlich Brot und Backwaren
Tabelle 3.103: Getreide
Warenbezeichnung
Anzahl der Proben
Beanstandungen/
Bemängelungen
Weizen
50
3
Roggen
17
2 (11,8 %)
Gerste
6
0
43
4
Reis
(8,0 %)
Beurteilung/Bemerkung
2 x Überschreitung der Höchstmenge für Cadmium
1 x massiver Käferbefall und unangenehmer Geruch
1 x Befall mit Kornkäfern
1 x Mutterkorn > 0,05 %
Verdacht auf eine Belastung mit PFT in Braugerste wurde
nicht bestätigt
(9,3 %)
1 x Überschreitung der Höchstmenge an Aflatoxinen
(s. Tab. 3.162)
2 x Untergewicht
4 x Kennzeichnungsmängel wie fehlendes MHD,
Losangabe, keine deutschsprachigen Angaben; div.
Mängel die NKV betreffend
Tabelle 3.104: Getreideprodukte, Backvormischungen, Massen und Teige für Backwaren
Gesamtzahl der untersuchten Proben
315
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
Beanstandungen
Beurteilung/Bemerkung
nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher
2
eine Probe Roggenvollkornschrot mit Raupen und Gespinsten
eine Probe Müsli mit Mehlmotten
im Wert gemindert
1
ein Müsliriegel schmeckte alt-ranzig und seifig aufgrund der
Kokosflocken
irreführende Angaben
30
13 x falsche Mehltypenangabe bzw. kein Vollkornmehl
3 x falsche Fruchtgehalte bei Früchtemüslis
4 x irreführende Angaben bzgl. der Fett- und/oder
Eiweißgehalte
2 x deutliches Untergewicht
7 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten: »ohne
Farbstoff« bei Erzeugnissen wie Bulgur, Weizengrütze,
die immer ohne Farbstoff hergestellt sein müssen
Kennzeichnung
22
vollständig fehlende Kennzeichnung, fehlende oder nicht
ausreichende Verkehrsbezeichnung, Zutaten und MHD
schwer lesbar, Zutaten mit Fantasiebezeichnungen, fehlendes MHD, fehlende Los-, Gewichts-, Herstellerangaben,
schlechte Lesbarkeit diverser Kennzeichnungselemente,
unzulässige Angabe von Füllmengenbereichen
Nährwertkennzeichnung
154
47 (14,9 %)
4
Abweichung von der vorgeschriebenen Reihenfolge der
Nährwerte, Angaben nicht lesbar
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.105: Brote und Kleingebäck
Gesamtzahl der untersuchten Proben
594
davon beanstandet
114 (19,2 %)
Beanstandungsgrund
Beanstandungen
Beurteilung/Bemerkung
nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher
8
5 x waren Brote oder vorgebackene Brötchen in Fertigpackungen bereits bei der Einlieferung verschimmelt
1 x mehrere, nicht näher identifizierbare dunkle teigartige
Fremdkörper in der Form von Nagerkot an der Unterseite eines Baguettes
1 x Käfer und Käferfragmente in einem Brot
1 x fiel ein stark abweichender Geruch nach Lösungsmittel,
aber auch mit einer käsigen Note auf
wertgemindert
7
1x
3x
2x
1x
stark verbrannte, bis schwarze Brotunterseite
zu niedriger Vollkornanteil in Weizen-Vollkornbrötchen
ein zu geringer Rosinenanteil in Rosinensemmel
Fremdfett (Nicht-Butterfett) in Buttertoastbrot
irreführende Angaben
32
24 x Schimmelbefall bei oder vor Erreichen des angegebenen
MHD
2 x deutliches Untergewicht
1 x Angabe »ohne Konservierungsstoffe«, obwohl
Sorbinsäure vorhanden war
2 x unzutreffende Nährwertangabe
1 x die Aussage »stärkt Herz und Kreislauf« als wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherte Aussage
1 x »Buttertoast« mit Fremdfett und einem zu geringen
Gehalt an Butter
1 x widersprüchliche Verkehrsbezeichnung
Zusatzstoffverwendung
27
1 x Verwendung von Konservierungsstoff Sorbinsäure in
vorverpacktem Toastbrot ohne Kenntlichmachung
1 x Überschreitung der zulässigen Höchstmenge an
Sorbinsäure in Schwarzbrot
25 x fehlende Angabe des Farbstoffes β-Carotin in
Käsebrötchen
Kennzeichnung
52
vollständig fehlende Kennzeichnung, fehlende Zutaten, fehlendes MHD, fehlende Quid-Angabe, fehlender Hersteller,
nicht lesbare Angaben u. a.
Losangabe
8
fehlende Losangabe
Nährwertangabe
2
fehlende Angaben bezüglich Zucker, Natrium, gesättigter
Fettsäuren und/oder Ballaststoffgehalte
155
Tabelle 3.106: Feine Backwaren (Teil 1)
Gesamtzahl der untersuchten Proben
1.335
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
aufgrund der mikrobiologischen Untersuchung
nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher
Beanstandungen
107
1
Beurteilung/Bemerkung
für nähere Einzelheiten s. Tab. 3.152
1 x Dattelkern in Früchtebrot
nachgemacht
49
42 x kakaohaltige Fettglasur nicht kenntlich gemacht
7 x Persipan nicht kenntlich gemacht
wertgemindert
2
1 x zu niedriger Kakaoanteil bei Marmorkuchen
1 x hoher Anteil an anderem Fett als Butterfett bei
Butterkremtorte
irreführende Bezeichnung und Angaben
156
319
63
10 x Verwendung von Fettglasur bei der Bezeichnung
»Schokolade« bzw. »Schoko«
7 x Verwendung von Nougatcreme bei der Bezeichnung
»Nougat«
9 x Buttergebäck mit zu geringem Buttergehalt und/oder
zusätzlicher Verwendung von anderem Fett
1 x Bezeichnung »Sahne« bei zu geringem Sahneanteil
5 x Verwendung von Persipan bei Mandel- oder Marzipangebäck
2 x Zusatz von Fett bei Biskuitgebäck
1 x Bezeichnung »Gugelhupf« für einen kastenförmigen
Kuchen
1 x Bezeichnung »Butterstollen« für ein Gebäck anderer Art
2 x Bezeichnung »Bienenstich« für ein Gebäck anderer Art
1 x kein Alkoholgehalt bei der Bezeichnung »Rum«
4 x Bezeichnung »Trüffel« für eine »Rumkugel« bzw.
»Streuselkugel«
2 x Bezeichnung »Nussecken« für Gebäck mit einer
Mandelauflage anstelle von Hasel- oder Walnüssen
1 x Bezeichnung »Nussecken« für ein Gebäck mit einer
Nussfüllung anstelle einer Auflage aus gebackener
Nussmasse
1 x Bezeichnung »Sahnecreme« für eine Fettcreme
1 x Bezeichnung »Plunder« für ein Gebäck anderer Art
1 x Bezeichnung Erdbeercreme für eine gefärbte, aromatisierte Füllmasse ohne Fruchtanteil
1 x Bezeichnung »Butterkuchen« für ein Gebäck anderer
Art
1 x Verwendung von Cassia-Zimt bei Angabe »CeylonZimt«
6 x falsche Nährwertangaben (Fett, Ballaststoffe)
2 x Schimmelbefall bei Erreichen des MHD
1 x deutliches Untergewicht
3 x Angabe »ohne Transfettsäuren« bei geringem Gehalt
davon
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.107: Feine Backwaren (Teil 2)
Beanstandungsgrund
Zusatzstoffverwendung
Aromenverordnung
Kennzeichnung
Beanstandungen
30
4
99
Beurteilung/Bemerkung
1 x Verwendung eines nicht zugelassenen Farbstoffes
26 x fehlende Kenntlichmachung »mit Farbstoff« bei gefärbten Zutaten, z. B. bei Ochsenaugen, Frankfurter Kranz,
Obstkuchen und Plunder
1 x unzulässige Verwendung von Benzoesäure
1 x Überschreitung der Höchstmenge von Sorbinsäure
1 x fehlende Angabe »mit Süßungsmitteln«
1 x Überschreitung der Höchstmenge von Cyanid bei
Amarettini
3 x Überschreitung der Höchstmenge von Cumarin
vollständig fehlende Kennzeichnung, fehlende oder unzureichende Verkehrsbezeichnung, fehlende oder unzureichende
Angabe des Herstellers, fehlendes oder unzureichendes Zutatenverzeichnis, fehlende oder unzureichende Angabe der
Zutaten, fehlende oder unzureichende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD), fehlende QUID-Angabe, Bezeichnung, MHD und Mengenangabe nicht in einem Sichtfeld,
9 Proben waren in Bezug auf die Fertigpackungsverordnung
unzureichend gekennzeichnet, 2 Proben wiesen ein Mindergewicht auf
Losangabe
2
fehlend oder unleserlich
Nährwertangaben
6
schwer lesbare Angaben, falsche Reihenfolge, falsche Angabe
der Dimension
LAVES LI BS
157
Teigwaren
Tabelle 3.108: Teigwaren
Gesamtzahl der untersuchten Proben
170
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher;
mikrobiologisch auffällig
20
Beanstandungen
11
Beurteilung/Bemerkung
1 x starke Schimmelbildung
1 x Gesamtkeimzahl über Richtwert
9 x zu hohe Aluminium-Kontamination in asiatischen
Nudeln
wertgemindert;
irreführende Angaben
2
1 x zulässiger Wassergehalt deutlich überschritten
1 x Kennzeichnung weist zur Irreführung geeignete
Angaben auf
Kennzeichnungsmängel nach
LebensmittelkennzeichnungsVO
7
1 x fehlende Angabe der Verkehrsbezeichnung
2 x Angaben des Zutatenverzeichnisses unzureichend
2 x fehlende oder unzureichende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD)
1 x fehlende Mengenangabe des Eigehaltes
3 x Bezeichnung, MHD und Mengenangabe nicht in
einem Sichtfeld angegeben
1 x fehlende Kennzeichnung in deutscher Sprache
2 x Angaben weisen zu geringe Schriftgrösse auf
Kennzeichnungsmängel nach LoskennzeichnungsVO
1
1 x fehlende Angabe
LAVES LI BS
158
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Pflanzenschutzmittel in frischem Obst, Gemüse und Kartoffeln
Tabelle 3.109: Ergebnisse der Schwerpunktuntersuchungen von Obst und Gemüse auf Pestizide
Lebensmittel
Anzahl
der
Proben
davon
ohne Pestizidbefund
mit Pestizidbefund
mit Mehrfachrückständen
mit Höchstgehaltsüberschreitungen
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Prozent
Prozent
Prozent
Anzahl
der Wirkstoffe
Prozent
Erdbeere
182
27
15
155
85
133
73
2-9
1
0,5
Himbeere
28
1
4
27
96
27
96
2-9
1
1
Johannis- und
Stachelbeere
40
2
5
38
95
36
90
2-8
1
3
Heidelbeere
27
13
48
14
52
10
37
2-4
0
0
155
8
5
147
95
126
81
2-9
0
0
Kirsche
54
6
11
48
89
33
61
2-6
0
0
Nektarine
30
0
0
30
100
28
93
2-6
0
0
Clementine/Satsuma
31
1
3
30
97
27
87
2-7
0
0
Pomelo
25
0
0
25
100
24
96
2-10
4
16
Sharon/Kaki
17
10
59
7
41
0
0
0
0
Ananas
22
0
0
22
100
21
95
2-5
0
0
Kartoffel
68
54
79
14
21
2
3
2
1
2
Zwiebel
28
26
93
2
7
0
0
0
0
Spargel
172
147
85
25
14
2
1
2
2
1
Bohne
37
9
24
28
76
16
43
2-5
1
3
Gurke
87
29
33
58
67
35
40
2-11
2
2
Grünkohl
46
13
28
33
72
23
50
2-6
4
9
Rucola
14
0
0
14
100
14
100
2-7
0
0
Banane
33
8
24
25
76
22
67
2-4
0
0
Blumenkohl
28
20
71
8
29
1
4
2
0
0
Knollensellerie
40
3
8
37
92
31
78
2-6
2
5
Aubergine
32
12
38
20
62
6
19
2-4
1
3
Gemüsepaprika
22
5
23
17
77
11
50
2-6
0
0
Trauben
129
12
9
117
91
102
79
2-16
1
1
Tomate
36
22
61
14
39
8
22
2-7
1
3
Spinat
10
6
60
4
40
3
30
2-4
0
0
Apfel
LAVES LI OL
159
Obsterzeugnisse, Honig, Konfitüren, süße Brotaufstriche
Tabelle 3.110: Obsterzeugnisse (Teil 1)
Gesamtzahl der untersuchten Proben
353
davon beanstandet/bemängelt
Beanstandungsgrund
zum Verzehr nicht geeignet
wertgemindert
Beanstandungen/
Bemängelungen*
2
14
Beurteilung/Bemerkung
1 x Befall von Datteln mit lebenden Milben in Ekel erregendem Ausmaß
1 x totes Insekt in einem Fruchtcocktail
5 x Toleranz für den Befall von Datteln mit Schädlingen
oder Schimmel überschritten
1 x deutlicher Befall von getrockneten Maulbeeren mit
Schädlingen
1 x undefinierbare braune Bestandteile in einem Fruchtcocktail
1 x dumpfer und muffiger Geschmack einer Himbeerkonserve
1 x dumpfer, muffiger und gäriger Geruch und Geschmack
von getrockneten Pflaumen
4 x hoher Anteil an gequetschten und verfärbten Früchten
in Stachelbeerkonserven
1 x deutlicher Anteil an Segmentbruchstücken und Kernen in einer Mandarinorangenkonserve
Zusatzstoffverwendung
1
1 x Höchstmengenüberschreitung von Sorbinsäure in
getrockneten Pflaumen
mikrobiologische Beschaffenheit
1
1 x erhöhte Anzahl an Schimmelpilzen in getrockneten
Maulbeeren
irreführende Angaben
* mehrere Verstöße pro Probe möglich
160
73 (21 %)
18
2 x irreführende Auslobung von gesundheitlichen Wirkungen
5 x irreführende Auslobungen hinsichtlich der Beschaffenheit oder Zusammensetzung
3 x irreführende Verkehrsbezeichnung
5 x irreführende Angabe des Zuckergehalts in der Nährwerttabelle, des Gesamtzuckergehalts oder der
Zuckerungsstufe
1 x irreführende Angabe des Alkoholgehalts
1 x irreführendes Zutatenverzeichnis
1 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.111: Obsterzeugnisse (Teil 2)
Beanstandungsgrund
Lebensmittelkennzeichnung
Loskennzeichnung
Beanstandungen/
Bemängelungen*
73
2
Beurteilung/Bemerkung
1 x unzugängliche Kennzeichnung bei in Folie eingepackter Ware
3 x fehlende oder unvollständige deutschsprachige Verkehrsbezeichnung
7 x fehlende Angabe des prozentualen Anteils ausgelobter
Zutaten (QUID-Kennzeichnung)
2 x fehlendes Zutatenverzeichnis
35 x inkorrektes oder schwer verständliches Zutatenverzeichnis (z. B. aufgrund fehlender Zutaten, fehlender oder
falscher Klassennamen, fehlender Allergenkennzeichnung, falscher Reihenfolge der Zutaten)
10 x inkorrekt formuliertes oder undeutliches Mindesthaltbarkeitsdatum
8 x fehlende, unvollständige oder undeutliche Angaben
zum Hersteller oder zu seiner Anschrift
3 x kein gleiches Sichtfeld von Verkehrsbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum und Füllmenge
4 x inkorrekter Wortlaut der Angabe des Alkoholgehalts
2 x fehlendes oder undeutliches Los
nährwertbezogene Angaben und Nährwertkennzeichnung
14
1
4
4
5
x
x
x
x
unzulässige nährwertbezogene Angaben
fehlende Nährwertkennzeichnung
inkorrekte Nährwerttabelle
fehlender Hinweis auf den natürlichen Zuckergehalt
bei Auslobung einer Herstellung ohne Zuckerzusatz
Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften
10
3 x zu geringe Füllmenge
2 x zu geringes Abtropfgewicht
5 x zu kleine Schrift für die Füllmengenangabe
* mehrere Verstöße pro Probe möglich
161
Tabelle 3.112: Konfitüren und Fruchtaufstriche
Gesamtzahl der untersuchten Proben
169
davon beanstandet/bemängelt
Beanstandungsgrund
wertgemindert
83 (49 %)
Beanstandungen/
Bemängelungen*
Beurteilung/Bemerkung
1
1 x seifiger, alter Geschmack eines Erdbeerfruchtaufstrichs
Zusatzstoffverwendung
15
5 x unzulässige Konservierung von Konfitüren und Marmeladen mit Sorbinsäure
1 x unzulässige Konservierung einer Feigen-Konfitüre mit
Benzoesäure
1 x Höchstmengenüberschreitung von Benzoesäure in
einem Fruchtaufstrich
1 x Höchstmengenüberschreitung von Schwefeldioxid in
einem Fruchtaufstrich
1 x fehlende Zutat Schwefeldioxid als Zutat einer
Konfitüre
6 x fehlende Zutat Sorbinsäure als Zutat von Fruchtaufstrichen
irreführende Angaben
12
6 x irreführender Gesamtzuckergehalt
5 x irreführende Auslobung ohne Konservierungstoffe
1 x irreführende Bezeichnung Fruchtaufstrich für ein Erzeugnis aus Rosenblüten
Mängel nach der Konfitürenverordnung
49
42 x fehlende Kennzeichnung oder unkorrekte Formulierungen des Gesamtzucker und Fruchtgehaltes
4 x zu niedrige lösliche Trockenmasse
3 x unzulässige Bezeichnung Gelee oder Konfitüre
Mängel nach der Diätverordnung
Lebensmittelkennzeichnung
Loskennzeichnung
Nährwertkennzeichnung
Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften
2
128
23
2
43
2 x fehlende Angaben zum Ernährungszweck
20 x fehlende Mengenangabe (QUID) der Früchte und weiterer ausgelobter Zutaten bei Fruchtaufstrichen
9 x fehlende Mengenangabe (QUID) der einzelnen Früchte
bei Zwei- und Mehrfruchtkonfitüren
3 x nicht eindeutige Mengenangabe (QUID) einzelner
Zutaten
7 x fehlendes Zutatenverzeichnis
45 x unkorrektes Zutatenverzeichnis z. B. durch fehlende
Zutaten, fehlende Klassennamen, unkorrekte Reihenfolgen von Zutaten
12 x fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum
19 x undeutliches oder unkorrekt formuliertes
Mindesthaltbarkeitsdatum
13 x fehlende oder unvollständige Angaben zum Hersteller
bzw. seiner Anschrift
23 x fehlende Losangabe
1 x fehlende Nährwertkennzeichnung durch Auslobung
»lactosefrei«
1 x unkorrekte Kohlenhydratangabe
6
2
1
28
3
3
x
x
x
x
x
x
fehlende Füllmengenangabe
zu geringe Füllmenge
unbestimmte Füllmengenangabe
zu kleine Schriftgröße der Füllmenge
unkorrekte Angabe nach Volumen statt nach Gewicht
unkorrektes Einheitenzeichen gr statt g für die Füllmenge
* mehrere Verstöße pro Probe möglich
162
LAVES LI BS
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.113: Beanstandungen bei Honig
Gesamtzahl der untersuchten Proben
256
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
61
Beanstandungen
Beurteilung/Bemerkung
Aflatoxingehalte überschritten
2
es handelte sich um Honige mit zugesetzten Lebensmitteln
(Nüsse bzw. Trockenfrüchte)
ungerechtfertigte/unzulässige Trachtangaben
8
je 1 x waren die Trachtangaben Heide, Sonnenblume, Linde,
Raps bzw. Rapsblüte ungerechtfertigt; die Bezeichnungen
»Sommerblütenhonig mit Wildblüte« und »Waldblütenhonig« wurden als unzulässig beurteilt
fehlende oder mangelhafte Herkunftsangabe
17
vorgeschrieben ist die Angabe von Ländern, Angaben von
Regionen wie beispielsweise »Osteuropa«, »Yukatan« oder
»Toscana« sind unzureichend
irreführende Angaben
25
5 x bei Auslobung als »kalt geschleudert« die entsprechenden Anforderungen der Leitsätze für Honig nicht
erfüllt
2 x Honige, die unter dem Warenzeichen des D.I.B. vermarktet wurden, erfüllten nicht dessen Qualitätsanforderung in Bezug auf die Saccharasezahl
1 x Blütenhonig irreführend als Heidehonig aufgemacht
9 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. Aussagen
wie »naturbelassen«)
2 x Zutatenverzeichnis bei Honigen mit zugesetzten Lebensmitteln als irreführend beanstandet
2 x irreführende Ausführungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum
4 x Erläuterungen zum Säuglingsbotulismus in irreführender Weise formuliert
Kennzeichnungsmängel nach
LebensmittelkennzeichnungsVO
37
4 x Verkehrsbezeichnung fehlend oder mangelhaft
2 x fehlende Herstellerangabe
15 x Mindesthaltbarkeitsdatum fehlend oder mangelhaft
(davon zwei Proben mit unrealistisch langem Mindesthaltbarkeitsdatum (bis 2050))
2 x fehlende QUID-Angabe bei Honigen mit zugesetzten
Lebensmitteln
4 x Angaben nicht leserlich
10 x Sichtfeldanforderung nicht erfüllt
weitere Kennzeichnungsmängel
18
2 x fehlende Loskennzeichnung
1 x Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für
ökolog./biolog. Erzeugnisse
15 x zu geringe Schriftgrösse der Füllmengenangabe
weitere Mängel
9
Mindergewichte
LAVES LI BS
Insgesamt wurden 1.732 Proben von Honig im LAVES-Institut für
Bienenkunde Celle chemisch-physikalisch und/oder mikroskopisch
untersucht. Die Zahl gliederte sich in 350 Forschungsproben,
685 Orientierungsproben, 389 Marktkontrollen sowie diverse andere Fragestellungen, die nicht im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführt wurden.
LAVES IB CE
163
Tabelle 3.114: Beanstandungen bei süßen Brotaufstrichen
Gesamtzahl der untersuchten Proben
55
davon beanstandet/bemängelt
Beanstandungsgrund
irreführende Angaben
Kennzeichnungsmängel
9
Beanstandungen/
Bemängelungen
3
18
Beurteilung/Bemerkung
1 x Bezeichnung eines aromatisierten, gelb gefärbten
Erzeugnisses ohne Zutat Banane als »…Bananencreme«
1 x deklarierter Gehalt an fettarmem Kakao abweichend
1 x deklarierter Fettgehalt abweichend
4
1
1
1
2
3
3
x
x
x
x
x
x
x
unzureichende Verkehrsbezeichnung
falscher Farbstoff im Zutatenverzeichnis angegeben
mangelhafte Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
Kennzeichnung nicht in deutscher Sprache
Sichtfeldanforderung nicht erfüllt
Verzehrsempfehlung uneindeutig
zu geringe Schriftgrösse der Füllmengenangabe
LAVES LI BS
164
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und
Pilzerzeugnisse
Tabelle 3.115: Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse (Teil 1)
Gesamtzahl der untersuchten Proben
852
davon beanstandet
181 (21 %)
Probenart
Anzahl der Proben
Beanstandungen
Untersuchungsschwerpunkte
Beurteilung/Bemerkung
Tomatenmark
10
0
Alternariatoxin
Ochratoxin A
Grünkohl TK
11
0
Asche
Sand
Pestizide
Maiskölbchen in
Konserven
10
0
SO2
NaCl und Zucker
9
4
Jod
Wasser
Trockenmasse in den
Algen
Schwermetalle (Pb, Cd,
Hg)
TK-Kräuter
18
0
Pestizide
Weinsauerkraut
30
4
Ethanol
Extrakt
pH-Wert
Säuregehalt
NaCl
Vit. C/Ascorbinsäure
Maiskolben vakuumverpackt
19
12
SO2
Konservierungsstoffe
lose abgegebene Gemüseerzeugnisse
(milchsauer vergorenes
oder essigsauer konserviertes Gemüse, Antipasti, Mischungen von
zerkleinertem Gemüse
zum Direktverzehr)
33
9
Konservierungsstoffe
Mikrobiologie
1 x Bemängelung aufgrund erhöhten Hefengehaltes
8 x Konservierungsstoffe nicht oder nicht korrekt kenntlich gemacht
Tiefkühlspinat
31
5
Pestizide
Nitrit/Nitrat
1 x Höchstmenge Iprodion (Pestizid) überschritten
1 x Höchstmenge Nitrat überschritten
3 x irreführende Bezeichnung »Blattspinat«
Algenerzeugnisse
getrocknet oder zu
Salaten verarbeitet
3 x gesundheitsschädlich wegen zu hoher
Jodgehalte
2 x Vitamin-C-Gehalt deutlich geringer als
deklariert
2 x Kennzeichnungsmängel
12 x Kennzeichnungsmängel
165
Tabelle 3.116: Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse (Teil 2)
Probenart
Beanstandungen
Untersuchungsschwerpunkte
Beurteilung/Bemerkung
Rote Bete
17
1
Konservierungsstoffe
Nitrit/Nitrat
1 x Kennzeichnungsmangel
Tomatensaft
24
1
pH-Wert
Extrakt
Zucker
Essigsäure
Citronensäure
Milchsäure
HMF
Na, K, Mg, Ca, Pb, As,
Hg, Cd
1 x unzulässige nährwertbezogene Angabe
Paprika/Peperoni usw.
in Essig
25
4
Gesamtsäure
Kochsalz
Extrakt
4 x Kennzeichnungsmängel
Oliven mit und ohne
Füllung
23
5
Konservierungsstoffe
Fe
2 x Schwärzung nicht kenntlich gemacht
1 x Höchstmenge an Eisen überschritten
3 x Konservierungsstoffe nicht kenntlich gemacht
Gemüse-Antipasti aus
der Gastronomie
17
2
Konservierungsstoffe
Mikrobiologie
1 x nicht zum Verzehr geeignet (Probe z. T. verbrannt)
1 x Konservierungsstoffe nicht kenntlich gemacht
6
0
Extrakt
Milchsäure
Citronensäure
Gesamtsäure
Ethanol
Trockenmasse
flüchtige Säure
Mykotoxine
17
8
Konservierungsstoffe
SO2
Tierart im Käse
Mikrobiologie
Tomatenmark als
Ausgangsstoffprobe
für z. B. Ketchup
loses eingelegtes
Gemüse mit
Feta/Schafskäse
166
Anzahl der Proben
8 x kein Feta, sondern Kuhmilchkäse
2 x Konservierungsstoffe nicht ausreichend
kenntlich gemacht
1 x Angabe »ohne Zusatzstoffe« unzutreffend
2 x hygienische Bemängelung
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.117: Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse (Teil 3)
Probenart
Anzahl der Proben
Beanstandungen
Untersuchungsschwerpunkte
Beurteilung/Bemerkung
Rotkohl
29
8
Extrakt
pH-Wert
Zucker
3 x Nährwertangaben irreführend
5 x Süßstoffe nicht oder nicht ausreichend
kenntlich gemacht
1 x Kennzeichnungsmangel
passierte Tomaten
24
2
Extrakt
pH-Wert
Kochsalz
Zucker
Citronensäure
2 x nicht zutreffende Angaben zum Natriumund Kochsalzgehalt.
Antipasti aus dem
Einzelhandel
30
11
Eiweiß
Fett
Kennzeichnung
8 x Nährwertkennzeichnung auf abgetropftes
Erzeugnis bezogen
3 x Kennzeichnungsmängel
Pommes frites vorfrittiert
25
0
Fett
Wasser
verzehrfertige Pommes
frites aus Imbissbetrieben
8
0
Acrylamid (EU-Programm)
verzehrfertige Kartoffelpuffer aus Imbissbetrieben
6
3
Acrylamid (EU-Programm)
Kartoffelklöße,
Kartoffelknödel
28
0
SO2
Konservierungsstoffe
Wasser
Kartoffelteige lose von
Weihnachtsmärkten
12
0
Konservierungsstoffe
Tofuerzeugnisse als
Fleischersatz
17
9
GVO
Vorhandensein von tierischen Proteinen
5 x falscher Wortlaut bei Hinweis auf Gentechnikfreiheit
1 x beworbene Aminosäuren und Isoflavone
nicht in Nährwertkennzeichnung
1 x Fettgehalt niedriger als angegeben
6 x Kennzeichnungsmängel
Bio-Lebensmittel auf
Sojabasis
27
10
Nährwertkennzeichnung
GVO
Gluten
3 x angegebene Fett- und Calciumgehalte nicht
zutreffend
7 x Kennzeichnungsmängel
3 x Signalwertüberschreitung
167
Tabelle 3.118: Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse (Teil 4)
Probenart
Anzahl der Proben
Beanstandungen
sojahaltige vegetarische Wurst- oder
Fleischersatzprodukte
38
11
grüne, rote, gelbe oder
braune Linsen
25
Hülsenfrüchte getrocknet (Bohnen, Erbsen)
Untersuchungsschwerpunkte
Beurteilung/Bemerkung
Eiweiß
ggf. Aminosäuren
Fett
ggf. Fettsäuren
GVO
1 x Eiweißgehalt höher als angegeben
5 x beworbene Aminosäuren u./od. Isoflavone
nicht in Nährwertkennzeichnung
2 x falscher Wortlaut bei Hinweis auf Gentechnikfreiheit
8 x Kennzeichnungsmängel
3
Schwermetalle (Pb, Cd,
Cu)
Pflanzenschutzmittel
Kennzeichnung
Milben
1 x Verunreinigung mit pflanzlichen Fremdbestandteilen
2 x Beanstandung »ohne Gentechnik weil Bio«
24
8
Verunreinigungen
ggf. Nährwerte
Vitamine
Mykotoxine
Pb, Cd
getrocknete Pilze
20
5
Nikotin
Pestizide
Pb, Cd
Wildpilze (Steinpilze,
Pfifferlinge) TK
17
0
Madengänge
Trockenmasse
Nikotin
Cd
Radioaktivität
frische Kulturpilze aus
der Aufzucht
9
0
Pb, Cd
13
2
Schwermetalle
Pestizide
pathogene Keime
frische Kulturpilze aus
der Aufzucht auf strohhaltigem Substrat (nur
von hiesigen Zuchtbetrieben)
Summe
652
1 x wertgemindert wegen Verunreinigungen
und Fraßspuren
14 x Nährwertangaben irreführend
1 x Kennzeichnungsmangel
5 x Kennzeichnungsmängel
2 x unzulässige Verwendung von Chlormequat
bzw. Carbendazim (Pestizide)
127 (19 %)
LAVES LI OL
168
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Nüsse, Ölsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse
Tabelle 3.119: Ölsamen und Erzeugnisse aus Ölsamen
Gesamtzahl der untersuchten Proben
162
davon beanstandet/bemängelt
Beanstandungsgrund
35 (22 %)
Beanstandungen/
Bemängelungen*
Beurteilung/Bemerkung
wertgemindert
3
3 x erhöhter Anteil (5 - 13 %) an unterentwickelten Kernen bei Pinienkernen
irreführende Angaben
1
1 x irreführende Auslobung »morphinreduziert« bei einer
Mohnsaat
Nachweis gentechnisch veränderter Organismen
16
Kontaminanten
11
1 x Hinweis auf einen erhöhten Gesamtgehalt an PAK
(polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) in
Sonnenblumenkernen
1 x Überschreitung des Richtwertes für Cadmium bei
Leinsamen
9 x erhöhte Morphingehalte über dem BfR-Richtwert von
4 mg/kg bei Mohnsaat
6
6 x unkorrekte Formulierung »frei von Gentechnik« statt
»ohne Gentechnik« bei Leinsamen
10
6 x fehlendes, unvollständiges oder unleserliches MHD
2 x fehlende oder unvollständige Anschrift des Herstellers
2 x fehlende Mengenangabe (QUID) des Mohnanteils bei
backfertigen Mohnmischungen
unkorrekte Auslobungen
Lebensmittelkennzeichnung
16 x Leinsamen mit Erbgut der nicht zugelassenen
Leinsamenlinie FP 967
Loskennzeichnung
3
3 x fehlende Losangabe
Nährwertkennzeichnung
2
1 x unkorrekte Nährwerttabelle
1 x unzulässige Angabe »reich an Eiweiß«
Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften
5
3 x zu kleine Schriftgröße der Füllmenge
1 x unkorrekte Füllmengenangabe
1 x unkorrektes Einheitenzeichen für die Füllmenge
* mehrere Verstöße in einer Probe möglich
LAVES LI BS
169
Tabelle 3.120: Schalenobst (Nüsse) und Erzeugnisse daraus
Gesamtzahl der untersuchten Proben
127
davon beanstandet/bemängelt
Beanstandungsgrund
31 (24 %)
Beanstandungen/
Bemängelungen*
Beurteilung/Bemerkung
zum Verzehr nicht geeignet, nicht sicher
1
1 x alter, ranziger, verdorbener Geruch und Geschmack
bei gesalzenen Erdnüssen
wertgemindert
1
1 x Minderung des Genusswertes bei Macadamianüssen
irreführende Angaben
1
1 x irreführende Prozentangabe des Sultaninenanteils in
einer Nuss-Fruchtmischung
Mykotoxine
8
8 x Aflatoxin-Höchstmengenüberschreitungen (Aflatoxin
B1 und/oder Gesamtaflatoxingehalt) bei ganzen und
gemahlenen Haselnusskernen
Lebensmittelkennzeichnung
13
6 x Mängel im Zutatenverzeichnis, darunter fehlende oder
unkorrekte Klassennamen, unkorrekte Zutatenbezeichnungen
3 x unvollständiger Wortlaut für das MHD oder fehlender
Hinweis auf die Stelle des Datums
2 x unvollständige Verkehrsbezeichnung
2 x unzureichende Allergenkennzeichnung
Nährwertkennzeichnung
2
1 x unkorrekte Einheit für Natrium
1 x unkorrekte Nährwerttabelle
Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften
6
4 x zu kleine Schriftgröße der Füllmenge
2 x unkorrektes Einheitenzeichen für die Füllmenge
* mehrere Verstöße in einer Probe möglich
LAVES LI BS
170
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Getränkepulver
Tabelle 3.121: Fruchtsäfte, Fruchtnektare einschließlich Diätnektare
Gesamtzahl der untersuchten Proben
458
davon beanstandet
100 (22 %)
Beanstandungsgrund
wertgemindert
Zusatzstoffverwendung
Beanstandungen/
Bemängelungen
6
12
Beurteilung/Bemerkung
2 x gärig, zu viel Alkohol bzw. Milchsäure
3 x abweichender sensorischer Befund
1 x Hitzeschädigung, erhöhter HMF-Gehalt
6 x unzulässige Verwendung von Konservierungsstoffen
bzw. Farbstoff
6 x fehlende Kennzeichnung des Antioxidationsmittels
Ascorbinsäure
Authentizität
5
1
1
2
1
x
x
x
x
Fremdfrucht (Aronia) in Granatapfelsaft
Aroma- und Wasserzusatz zu Fruchtnektar
Zucker- bzw. Wasserzusatz zu Granatapfelsäften
erhöhter Natriumgehalt
Hygienemängel
7
7 x frische Säfte aus Saftbars
irreführende Angaben
47
10 x unzutreffende Angabe des Natrium-, Vitamin C- bzw.
Eisengehalts
7 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten
31 x andere unzutreffende Angaben
Kennzeichnung
48
Angabe des Fruchtgehalts unzureichend, unzureichende Zutatenverzeichnisse, fehlende bzw. unzureichende Herstellerund Mindesthaltbarkeitsangaben, fehlende und unzureichende
Angaben nach der Health-Claims-VO, fehlende Loskennzeichnung, u. a.
Nährwertkennzeichnung
20
fehlende und unzureichende Nährwertangaben
171
Tabelle 3.122: Alkoholfreie Erfrischungsgetränke wie Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen, Fruchtsaftschorlen,
Energydrinks, Eisteegetränke u. v. m. einschließlich der diätetischen Getränke
Gesamtzahl der untersuchten Proben
585
davon beanstandet
245 (42 %)
Beanstandungsgrund
Beanstandungen/
Bemängelungen
Beurteilung/Bemerkung
nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher
11
wertgemindert
14
Zusatzstoffverwendung
12
1 x unzulässige Verwendung des Farbstoffes Amaranth
fehlende Kennzeichnung/Kenntlichmachung von
Konservierungsstoffen, Süßstoffen, Farbstoffen und
Antioxidationsmittel Ascorbinsäure
irreführende Angaben
94
irreführende Verkehrsbezeichnungen, Fruchtabbildungen,
Fruchtgehaltsangaben, Taurin-, Koffein-, Natrium-, Calciumund Vitamin C-Gehalte, Geschmacksangaben
3 x Verwendung von anderem Mineralwasser als dem
Ausgelobtem
18 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Kennzeichnung
Nährwertkennzeichnung
160
69
mikrobiell verdorben, Fehlaroma durch mikrobiell bedingten
Sorbinsäureabbau, deutlicher Fremdgeruch
9 x erhöhter Alkoholgehalt
4 x fehlfarben, muffige bzw. brenzlige Fremdnote
2 x THC-Gehalt über Richtwert in Hanfgetränken
8 x fehlende bzw. unzureichende Angaben der
Diäteignung
21 x fehlende und unzureichende Angaben nach der
Health-Claims-VO
25 x fehlende Angaben von Zutatenmengen
12 x unzureichende Zusatzstoffangaben im
Zutatenverzeichnis,
fehlende deutsche Kennzeichnung, sonstige
Kennzeichnungsmängel
fehlende und unzureichende Nährwertangaben
LAVES LI BS
172
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Wein und Erzeugnisse aus Wein einschließlich weinähnlicher Getränke
Tabelle 3.123: Wein, Perlwein, Schaumwein, Federweißer
Gesamtzahl der untersuchten Proben
616
davon beanstandet
187 (30 %)
Beanstandungsgrund
Beanstandungen/
Bemängelungen
Beurteilung/Bemerkung
sensorisch fehlerhaft/nicht von handelsüblicher
Beschaffenheit
11
unzulässige önologische Verfahren
11
3 x Zusatz von Maiszucker und Verdacht auf Wasserzusatz
1 x Zusatz von Maiszucker und Wasser
1 x Verdacht auf Wasserzusatz
6 x Natamycinzusatz als unzulässiges önologisches Verfahren
mangelnde Identität
17
13 x Nämlichkeit nicht gegeben (keine Übereinstimmung
mit Analysenwerten des Prüfantrags (2) bzw. Einfuhrdokumentes (11))
Grenzwertüberschreitung von Inhalts-/Zusatzstoffen
irreführende und unzutreffende Angaben/Aufmachung
verbotene nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
nicht vorschriftsmäßige/fehlende Angaben
9
21
3
186
10 x sensorisch fehlerhaft (u. a. Geranienton, Essigstich,
oxidativ)
1 x Kohlensäureüberdruck zu gering
4 x Gesamtalkoholgehalt überschritten
4 x Grenzwert SO2 überschritten
1 x Arsengehalt erhöht
1 x irreführende Bezeichnung »Kagor« für Verschnitt von
EG-Weinen
1 x Wein vor Erteilung der A.P.Nr.
1 x Auslobung »Bio« nicht zutreffend (für Ökolandbau
verbotenes Pestizid nachgewiesen)
18 x verschiedene irreführende Angaben (u. a. Alkoholgehalt, Geschmacks- und Rebsortenangaben, höherwertige Aufmachung)
3 x gesundheitsbezogene Angaben (»bekömmlich«)
4 x allergener Hinweis fehlt
182 x sonstige Kennzeichnungsmängel (u. a. allergener Hinweis nicht auf deutsch oder schlecht lesbar, Abfüllerangaben nicht korrekt oder fehlend, Alkoholangabe
nicht korrekt, unzulässige Rebsortenangaben)
173
Tabelle 3.124: Likörwein, Erzeugnisse aus Wein (aromatisierter Wein, aromatisierte weinhaltige Getränke – z. B.
Glühwein, Sangria- und aromatisierte weinhaltige Cocktails), weinhaltige Getränke, alkoholfreier und alkoholreduzierter Wein
Gesamtzahl der untersuchten Proben
162
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
Beanstandungen/
Bemängelungen
Beurteilung/Bemerkung
sensorisch fehlerhaft
1
1 x oxidativ, fehlerhaft
unzulässige önologische Verfahren/Beschaffenheit
5
1 x verbotene Süßung mit Glucose, hergestellt aus Mais
(Likörwein)
1 x nicht zugelassene Zusatzstoffe (Benzoesäure, Farbstoff)
1 x Grenzwert Kupfer überschritten (Glühwein, Weihnachtsmarkt)
2 x Mindestalkoholgehalt von 7 % vol unterschritten
(Glühwein,Weihnachtsmarkt)
irreführende und unzutreffende Angaben/Aufmachung
verbotene nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Kennzeichnung/Kenntlichmachung
174
25 (15 %)
11
1
16
1 x irreführende Bezeichnung »Kagorus« für spanischen
Likörwein
2 x irreführende Alkoholgehaltsangabe
4 x irreführende Angabe »Glühwein«
1 x irreführende Angabe »secco«
3 x sonstige irreführende Angaben
1 x unzulässige Auslobung
2 x Mitgliedsstaat fehlt (bei codiertem Abfüller)
2 x unzulässige Bezeichnungen
12 x sonstige Mängel (u. a. Alkoholangabe, Abfüllerangabe, fehlender allergener Hinweis)
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.125: Fruchtwein, Fruchtperlwein, Erzeugnisse aus Fruchtwein (Frucht-Glühwein, Fruchtwein-Bowle,
Fruchtwein-Cocktail u. a.)
Gesamtzahl der untersuchten Proben
103
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
15 (15 %)
Beanstandungen/
Bemängelungen
Beurteilung/Bemerkung
Beschaffenheit
5
1 x hoher Kupfergehalt in Fruchtglühwein (Übergang vom
Heizstab)
2 x Wertminderung durch sensorische Mängel
2 x nicht handelsübliche Beschaffenheit (Aromatisierung
von Fruchtweinen)
irreführende und unzutreffende Angaben/Aufmachung
4
2 x irreführende Auslobung einer traditionellen
Herstellungsweise
2 x Alkoholgehalt (1 x zu hoch, 1 x zu niedrig)
verbotene nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
1
1 x Auslobung »bekömmlich«
Zusatzstoffe und Zusatzstoffkenntlichmachung
3
1 x Höchstmengenüberschreitung Sorbinsäure
2 x Konservierung nicht angegeben
sonstige Kennzeichnung
11
11 x sonstige Kennzeichnungsmängel (u. a. allergener
Hinweis nicht auf deutsch, Sichtfeld, Alkoholangabe)
LAVES LI BS
175
Bier, bierähnliche Getränke einschließlich Diätbier
Tabelle 3.126: Bier, bierähnliche Getränke einschließlich Diätbier
Gesamtzahl der untersuchten Proben
362
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher
Hygienemängel
88 (24 %)
Beanstandungen/
Bemängelungen
3
16
Zusatzstoffverwendung
4
irreführende Angaben
12
Kennzeichnung
68
Nährwertangabe
7
Beurteilung/Bemerkung
2 x deutlicher Fremdgeruch
1 x Verunreinigung mit scharfer Soße
16 x Bier aus Schankanlagen
4 x fehlende Kennzeichnung der Süßungsmittel bzw. des
Antioxidationsmittels (1 x Bier, 3 x Biermischgetränke)
2 x unzutreffende Alkoholkennzeichnung
1 x unzutreffender Stammwürzegehalt/Biergattung
9 x andere Ursachen, u. a. Hinweis auf traditionelle
Braukunst, geographische Herkunftsangaben und
Hinweise auf Fruchtgehalte
8 x gesundheitsbezogene Werbung
fehlende Klassennamen bei Zusatzstoffen, fehlende Kennzeichnung von Allergenen, unzureichende Mindesthaltbarkeits- und Herstellerangabe, unzureichendes Zutatenverzeichnis
2 x fehlende Nährwertangabe
5 x unzureichende Nährwertangabe
LAVES LI BS
176
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Spirituosen und alkoholhaltige Getränke
Tabelle 3.127: Spirituosen und alkoholhaltige Getränke
Gesamtzahl der untersuchten Proben
335
davon beanstandet
Beanstandungsgrund
zum Verzehr nicht geeignet/wertgemindert
76 (23 %)
Beanstandungen/
Bemängelungen
9
Beurteilung/Bemerkung
2 x nicht zum Verzehr geeignet (Ethylcarbamat erhöht)
7 x Wertminderung (5 x Gärungsnebenprodukte stark
erhöht, 2 x Alterungsnoten)
irreführende und unzutreffende Angaben/Aufmachung
23
15 x Alkoholgehalt nicht zutreffend (8 x zu niedrig, 7 x zu
hoch)
4 x irreführende Werbung auf dem Etikett/Gesamtaufmachung
3 x irreführende Verkehrsbezeichnung
1 x irreführende Bezeichnung mit einer Arzneimittelmarke
(Anschein eines Arzneimittels)
verbotene nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
15
2 x nährwertbezogene Angaben (Vitaminauslobung und
Angabe »ohne Zucker«)
13 x gesundheitsbezogene Angaben (z. B. »bekömmlich«,
»Lebenselixier« sowie Wirkungsaussagen)
Kennzeichnungsmängel
55
8 x fehlende Verkehrsbezeichnung
3 x unzureichende Verkehrsbezeichnung
19 x sonstige Kennzeichnungsmängel (u. a. schlechte Lesbarkeit, Herstellerangabe fehlt, Kennzeichnung nicht
wie vorgegeben, z. B. Alkoholangabe)
25 x fehlende oder unzureichende Losangabe
Zusatzstoffangaben
Fertigpackungsverordnung
2
14
2 x fehlende bzw. unzureichende Farbstoffkenntlichmachung
2 x nicht zugelassene Füllmenge
1 x zweifache Minusabweichung der Nennfüllmenge
überschritten
11 x sonstige Mängel (10 x Schriftgröße, 1 x fehlende Füllmengenangabe)
LAVES LI BS
177
Speiseeis, Speiseeishalberzeugnisse
Mikrobiologische Untersuchungen
Tabelle 3.128: Mikrobiologische Untersuchungen von Speiseeis
Matrix
Anzahl der Proben
Proben mit Überschreitung mikrobiologischer
Kriterien (Anzahl/Prozent)*
Beurteilung/Bemerkung
Speiseeis
Gesamt:
1.262
(inkl. Teilproben
1.804)
Enterobacteriaceae:
306 (24 %)
Die Beurteilung von Speiseeis (mit Milchanteil)
am Ende des Herstellungsprozesses unterliegt
der VO (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission
über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel.
Speiseeis aus dem Thekenbereich von Eisdielen für die lose Abgabe an den Verbraucher
wird gemäß mikrobiologischer Kriterien nach
DGHM sowie nach Lebensmittelhygieneverordnung beurteilt.
davon mikrobiologisch
unauffällig:
875 (69 %)
Gesamtkeimzahl:
86 (6,8 %)
koagulasepositive Staphylokokken:
102 (8 %)
E. coli:
11 (0,9 %)
Listeria monocytogenes:
2 (0,2 %)
Salmonella spp.:
0
Summe
507 (40 %)*
* Mehrfachnennungen sind möglich, wenn in einer Probe mehrere Parameter überschritten wurden
LAVES LI BS; LAVES LI OL; LAVES VI H
178
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Chemische Untersuchungen
Tabelle 3.129: Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse Nord-West und Süd-Ost
313
Gesamtzahl der untersuchten Proben
davon beanstandet
Probenart
92 (29 %)
Anzahl der
Proben
Beanstandungen
Untersuchungsschwerpunkte
Beurteilung/Bemerkung
Speiseeis mit
Spirituosenzusatz
16
10
Alkohol
Farbstoffe
7 x zu geringer Alkoholgehalt in Eierlikör-, Rum- oder Malagaeis
3 x Farbstoffe nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht
Farbstoffe in stark
gefärbtem Eis
28
7
Farbstoffe
5 x Farbstoffe nicht kenntlich gemacht
1 x als »Waldmeister-Fruchteis« bezeichnetes Erzeugnis war kein Fruchteis
1 x irreführende Angabe »ACE« und
unzulässiger Hinweis auf Vitaminisierung bei loser Abgabe
Vanilleeis in Fertigpackungen
18 + 8
Ausgangsstoffproben
4
Vanillearomastoffe
Vanille-Isotopenanalytik
4 x irreführende Verkehrsbezeichnung
»Vanille«
8
Vanillearomastoffe
Vanille-Isotopenanalytik
8 x irreführende Verkehrsbezeichnung
»Vanille«
Fett/Milchfett
8 x irreführende Bezeichnung »Milcheis«, da entweder zu wenig Milchfett
(1 x) oder Verwendung von Fremdfetten (5 x) oder beides (2 x)
1 x zu wenig Milchfett in Sahneeis
1 x Farbstoff nicht kenntlich gemacht
Brechungsindex und Fettsäuren in
Schokostückchen
Farbstoffe
3 x Hinweis auf minderwertiges
Ersatzprodukt »kakaohaltige
Fettglasur« fehlt
loses Vanilleeis
Milchfettgehalt in
Milcheis/Eiscreme/
Sahneeis
Eis mit Schokostückchen in
Fertigpackungen
9
29
davon 23 Milcheis
1 Sahneeis
25
8 Milcheis
1 Sahneeis
3
loses Eis mit Schokostückchen wie z. B.
Stracciatellaeis
68
+15
Ausgangsstoffproben
32
Fruchtgehalt in
Fruchteis, Sorbet
von Zitrusfrüchten
22
davon 16 Zitruseis
3
Fruchtgehalt und
Farbstoffe in lose
abgegebenem
Fruchteis
43
13
Eis mit Fruchtanteil
in Fertigpackungen
(mit Ausgangsstoffen und Rezeptur)
10
0
Summe
291
Brechungsindex und Fettsäuren in
Schokostückchen bzw. im Ausgangsstoff
Farbstoffe
D-Iso-Citronensäure
Kalium
Farbstoffe
Fruchtanteil
Farbstoffe
32 x Hinweis auf minderwertiges
Ersatzprodukt »kakaohaltige
Fettglasur« fehlt
8 x Farbstoffe nicht gekennzeichnet
2 x zu geringer Fruchtgehalt im Zitruseis
1 x Farbstoffe nicht kenntlich gemacht
3 x kein ausreichender Fruchtanteil bei
Zitronen- bzw. Limoneneis
10 x Farbstoffe nicht kenntlich gemacht
Fruchtanteil
Konservierungsstoffe
Süßstoffe
Nährwerte
89 (31 %)
LAVES LI OL; LAVES LI BS
179
Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen
Tabelle 3.130: Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen
167
Gesamtzahl der untersuchten Proben
davon beanstandet
43 (26 %)
Probenart
Anzahl der
Proben
Vanillepudding
18 Vanillepuddinge
Beanstandungen
16
Untersuchungsschwerpunkte
Aromastoffe der Vanille
9 x irreführende Angabe »Vanille«, da
nur Vanillin zugesetzt wurde
7 x irreführende Angabe »Vanille«, da
zu wenig Aroma verwendet wurde
3 x Kennzeichnungsmängel
4 x irreführende Abbildung von
Vanilleblüten und -schoten
1 x irreführende Abbildung von
Vanilleblüten und -schoten
4 x Kennzeichnungsmängel
9 Puddinge
mit Vanillegeschmack
4
aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis mit Süßungsmitteln, Puddinge
und Soßen auf
Milchbasis und Rote
Grützen, z. T. für
Diabetiker, z. T.
brennwertreduziert
20
5
Süßstoffe
Sucralose
Cyclamat
evtl. Zucker
Farbstoffe
Mousse au
Chocolat (lose Proben aus Gemeinschaftsverpflegung)
3
0
Schokoladenanteil
Kennzeichnung
Pudding,
Cremespeisen,
Desserts
32
10
Grießpudding
18
süße Soßen mit
Fruchtgeschmack
24
Summe
124
Beurteilung/Bemerkung
Konservierungsstoffe
Süßstoffe
Mikrobiologie
2 x gesundheitsschädlich wegen potenziellen Toxinbildungsvermögens
3 x hygienische Bemängelung
3 x Warnwerte für Enterobacteriaceen
überschritten
1 x Höchstmenge Cyclamat überschritten
2 x Süßstoffe nicht kenntlich gemacht
2 x Kennzeichnungsmängel
3
Nährwerte
Farbstoffe
Süßstoffe
1 x Fettgehalt niedriger als deklariert
2 x Kennzeichnungsmängel
1
Nährwerte
Farbstoffe
Konservierungsstoffe
Süßstoffe
1 x für das Erzeugnis nicht zugelassener
Konservierungsstoff enthalten
39 (31 %)
LAVES LI OL
180
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Süßwaren, Kaugummi und Zucker
Tabelle 3.131: Süßwaren, Kaugummi und Zucker
Gesamtzahl der untersuchten Proben
440
davon beanstandet
124 (28 %)
Probenart
Glucose-FructoseSirup
Anzahl der
Proben
Beanstandungen
9
0
Fruchtschnitten
28
14
Krokanteier/
Karamellbonbons/
Sahnebonbons
37
Multivitaminbonbons
Untersuchungsschwerpunkte
Beurteilung/Bemerkung
Quecksilber
Vitamine
Mineralstoffe
Nährwertkennzeichnung
9
7
1
9
3
HMF
3 x Kennzeichnungsmängel
30
6
Vitamine
9 x abweichende Vitamingehalte
2 x Kennzeichnungsmängel
Halva
42
25
Süßwaren für
Kinder
19
5
Kennzeichnung
Zusammensetzung
Farbstoffe
2 x abweichende Vitamingehalte
1 x deklarierter Farbstoff nicht enthalten
3 x Kennzeichnungsmängel
ausländische
Süßwaren
19
4
Farbstoffe (quant.)
Konservierungsstoffe
Nährwertkennzeichnung
4 x Kennzeichnungsmängel
Eiskonfekt
14
0
Purine
Fettsäuren
Marzipanfiguren
18
3
Tocopherol-Verteilung
Farbstoffe
Zucker
Wasser
3 x Kennzeichnungsmängel
holländische Lakritz
aus loser Abgabe
17
8
Glycyrrhizin
Ammonium
3 x irreführende Angaben
1 x Hinweis »Erwachsenenlakritz – kein
Kinderlakritz« fehlt
Popcorn, Puffreis,
Reiswaffeln
29
9
Kennzeichnung
GVO
1 x unzulässiger Wortlaut »frei von
Gentechnik«
8 x Kennzeichnungsmängel
weihnachtliche,
figürliche Süßwaren
mit Schokoladenüberzug
14
3
Allergene
Fett
Fettsäuren
Purine
3 x Hinweis auf das Allergen Casein
fehlt
zimthaltige
Süßwaren
16
4
Cumarin
Zusammensetzung
Kennzeichnung
1 x abweichender Fettgehalt
3 x Kennzeichnungsmängel
Summe
292
Kennzeichnung
Mikrobiologie
x
x
x
x
abweichender Vitamingehalt
abweichender Mineralstoffgehalt
abweichender Fettsäuregehalt
Kennzeichnungsmängel
3 x irreführende Hinweise auf echte
Vanille
1 x irreführende Abbildung von Bananen
21 x Kennzeichnungsmängel
84 (29 %)
LAVES LI OL
181
Kakao, Schokolade und Erzeugnisse
Im Rahmen der Kooperation zwischen Niedersachsen und Bremen wurden vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Bremen 361
Proben aus dem Bereich Kakao, Schokolade und Erzeugnisse für
Niedersachsen untersucht.
Tabelle 3.132 : Kakao, Schokolade und Erzeugnisse
(Teil 1)
Anzahl der Proben
davon beanstandet
295
57
Kakao und Kakaoerzeugnisse
33
0
Schokoladenerzeugnisse für Diabetiker
33
3
361
60
Schokoladenerzeugnisse
Summe
Tabelle 3.133: Kakao, Schokolade und Erzeugnisse (Teil 2)
Beanstandungsgrund
Beanstandungen
Beurteilung/Bemerkung
wertgemindert
4
2 x Fettreif
1 x Fettreif und eingetrocknete Füllung
1 x Fettreif und geschmackliche Abweichung
irreführende Angaben
3
1 x Bezeichnung Trüffel
1 x angegebener Kohlenhydratgehalt zu gering
1 x Auslobung laktosefrei
Zusatzstoffe
2
1 x fehlende Kenntlichmachung
1 x Kenntlichmachung nicht gut sichtbar
Kennzeichnungsmängel nach LMKV
45
2 x keine Angaben in deutscher Sprache
4 x Kennzeichnung nicht lesbar
21 x Verkehrsbezeichnung, Angabe von Zutaten und/oder
QUID-Angabe fehlen
18 x Kennzeichnungselemente entsprechen nicht den Anforderungen der LMKV
Mängel nach Kakaoverordnung
24
6 x Verwendung einer Verkehrsbezeichnung ohne den
Begriffsbestimmungen der Kakaoverordnung zu entsprechen
2 x fehlende Angabe der Kakaotrockenmasse oder Kenntlichmachung der pflanzlichen Fette
16 x Angabe der Kakaotrockenmasse oder Kenntlichmachung
der pflanzlichen Fette nicht in der geforderten Form
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Bemängelungen
5
28
1 x fehlende Nährwertkennzeichnung
3 x unzureichende Nährwertkennzeichnung
1 x Beanstandung nach Health Claims VO
Allergengehalte, Allergenhinweise, Nährwertkennzeichnung,
Abbildungen, freiwillige Angabe der Kakaotrockenmasse
LUA Bremen
182
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Kaffee, Kaffee-Ersatzstoffe, Kaffeezusätze, Tee
Im Rahmen der Kooperation zwischen Niedersachsen und Bremen
wurden im Landesuntersuchungsamt (LUA) Bremen 116 Kaffeeproben und 238 Tee-Erzeugnisse aus Niedersachsen untersucht.
Tabelle 3.134: Ausgewählte Ergebnisse zu Kaffee und Tee
(Teil 1)
Anzahl der Proben
davon beanstandet
Kaffee und KaffeeErzeugnisse
114
5
Tee und Tee-Erzeugnisse
240
14
Summe
354
19
Tabelle 3.135: Ausgewählte Ergebnisse zu Kaffee und Tee (Teil 2)
Probenart
Rauchtees (chin.:
Lapsong Souchong)
Anzahl der
Proben
10
Beanstandungen/
Bemängelungen
Untersuchungsgrund/Ergebnisse
Beurteilung/Bemerkung
keine/keine
Verdacht auf PAK durch Räuchern im
Tee extrem hoch (im Mittel 140 µg/kg
als Benzo(a)pyren, von 23 bis 440 µg/kg)
extrem niedriger Übergang (ca. 0,2 %) in
den Teeaufguss (im Mittel 0,005 µg/l
Aufguss) / der Trinkwassergrenzwert von
0,01 µg/l (Benz(a)pyren) wird unterschritten
keine/Handlungsbedarf wegen sehr
hoher Nitratgehalte
im Teeaufguss
hohe Nitratwerte im Vorjahr/
Nitratgehalte im Mittel 12.960 mg*/kg
Tee (7.830 bis 17.600), sogar über
Vorjahr (Mittel: 8.600)
* = 130 mg Nitrat/l Teegetränk (80 bis
176 mg/l). Grenzwert für Trinkwasser von
50 mg/l wird deutlich überschritten!
Brennnesseltee
7
Pfefferminztee
12
keine/keine
mittlere Nitratgehalte in 2008/Nitratgehalte im Mittel 2.990 mg*/kg Tee (1.350
bis 4.510). Vorjahr: 3.200 mg/kg (6708.300)
* = 30 mg Nitrat/l Teegetränk (13 bis
45 mg/l). Grenzwert für Trinkwasser von
50 mg/l wird nicht mehr überschritten
8
keine/keine
keine Werte in 2008/Nitratgehalte im
Mittel 1.020 mg*/kg Tee (28 – 3.140)
* = 10 mg Nitrat/l Teegetränk (0,3 bis
31 mg/l). Grenzwert für Trinkwasser von
50 mg/l wird nicht überschritten
Baby-Anis- und
Fencheltees
27
keine/keine
Prüfung auf: Estragol*, Safrol*,
Methyleugenol*/nur geringe Gehalte
/ * = unerwünschte natürliche oder
künstliche Aromastoffe
grüne Tees aus
China und Japan
20
keine/keine
Pflanzenschutzmittel (PSM)/PSM in
geringen Gehalten nachgewiesen
PSM in unbedenklichen Mengen
Kräutertees
24
keine/keine
erhöhte Schwermetallwerte in der Literatur/Blei und Cadmium nur gering im
Aufguss, unterhalb der Grenzwerte für
Trinkwasser
unbedenklich/nur geringer Übergang in
den Aufguss (5 bis 17 % aus dem Tee, je
nach Metall und Probenmatrix)
Früchte- und
Kräutertees
34
4 x wegen irreführender Kennzeichnung als Schlankheitstee/1 x wegen
erhöhter GKZ u. Enterobacteriaceen
Warenkunde, Mikrobiologie/geringe
Belastungen
schlankmachende Werbung ist nur bei
diätetischen Tees und Arzneitees erlaubt/
Zubereitungshinweis (»mit kochendem
Wasser aufgießen und x Min. ziehen lassen«) schützt Verbraucher
Kräutertee
183
Tabelle 3.136: Ausgewählte Ergebnisse zu Kaffee und Tee (Teil 3)
Probenart
Anzahl der
Proben
Beanstandungen/
Bemängelungen
Untersuchungsgrund/Ergebnisse
Beurteilung/Bemerkung
Chai-Tees
(Getränkepulver
aus Tee-Extrakt,
Zucker, Milcherz.
und Gewürzen)
22
keine/keine
Mikrobiologie/geringe Belastungen
/Zubereitungshinweis (»mit kochendem
Wasser aufgießen und x Min. ziehen lassen«) schützt Verbraucher
Tees mit hohen
Zimtgehalten
21
keine/zwei wegen
Überschreitung der
ADI-Werte für Cumarin bei 1 Becher
Tee am Tag
Cumarin wurde in Vorjahren in erhöhten
Gehalten gemessen (2006: 29 %
Bemängelungen; 2007 und 2008: keine)
/in 2009 geringere Mengen. Im Mittel
1,85 mg/l Tee (0,01 – 17,5 mg/l
Teeaufguss)
Cumarin in Cassia-Zimt häufig in erhöhten Mengen enthalten; Ceylonzimt enthält kaum Cumarin/Gehalte in Tees sind
gegen die Vorjahre – mit 2 Ausnahmen gesunken
Tee, schwarz, entkoffeiniert
15
keine/keine
/Gehalte an Koffein im Mittel 0,11 g/100 g
(von < 0,010 bis 0,2 g/100 g)
entkoffeinierter Tee darf maximal 0,4 g/
100 g Tee enthalten (normaler Tee enthält
im Mittel 3,3 g/100 g)
Eisteegetränke mit
Schwarztee-Extrakt
20
4 (= 20 %) Beanstandungen/keine
41 % Beanstandungen im Vorjahr / TeeExtraktgehalt 1 x zu gering
Mengenkennzeichnung der wertgebenden Zutat Tee-Extrakt fehlt teilweise
kaffeehaltige Getränkepulver (Typ
Cappuccino, z. T.
zusätzlich kakaohaltig, u. ä.)
26
eine (Irreführung)/
keine
geringe Gehalte an löslichem Kaffee und
ggf. Kakao. Der Verbraucher sollte die Zutatenliste sorgfältig lesen.
Mikrobiologisch unauffällig.
Gehalte an löslichem Kaffee schwanken
von 2 bis 18 %, entsprechend auch die
geschmackliche Qualität/Hauptbestandteil
ist Zucker (bis 70 %), Kaffee-Geschmack
häufig durch Aromen überdeckt
entkoffeinierte
Röstkaffees
15
keine/keine
CCP bei Herstellung/keine Werte über
Grenze Kaffee VO
Koffein im Mittel 0,046 g/100g (0,021 0,063 g/100g). Höchstmenge für Koffein
von 0,1 % deutlich unterschritten
Röstkaffee
15
keine Höchstmengenüberschreitung
/keine
Polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK) treten bei allen
Röstvorgängen auf
im Mittel 0,12 µg/kg Benzo(a)pyren als
Leitsubstanz (< 0,05 bis 0,63 µg/kg).
keine Gesundheitsgefahr
Röstkaffees, 100 %
Arabica
20
keine/keine
Cafestol als Leitsubstanz für den billigeren
Robusta Kaffee / alle Kaffees waren 100 %
Arabica
keine erhöhten Gehalte an Cafestol
kaffeehaltige
Fertiggetränke
13
keine/keine
Ausreichend Kaffee zugesetzt?
/Koffeingehalte entsprechend Deklaration
und Vorgaben
ausgewiesene Kaffeegehalte stimmen mit
Untersuchungen überein
löslicher Kaffee
11
keine/keine
OTA in löslichem Kaffee in der
Vergangenheit oft erhöht/im Mittel 1,1
µg OTA/kg (0,3 – 2,9)
relativ hohe Höchstmenge von 10 µg/kg
deutlich unterschritten. Höchstmenge
sollte abgesenkt werden
LUA Bremen
184
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Säuglings- und Kleinkindernahrung
Tabelle 3.137: Säuglings- und Kleinkindernahrung (Teil 1)
394
Gesamtzahl der untersuchten Proben
davon beanstandet
Probenart
62 (16 %)
Anzahl der
Proben
Beanstandungen
Untersuchungsschwerpunkte
Beurteilung/Bemerkung
Gesamtfett
Fettsäuren
Mineralstoffe
Vitamine
Mikrobiologie
10 x angegebene Mineralstoff-, Vitaminund Fettsäuregehalte unzutreffend
4 x unzulässige Auslobung »muttermilchnah«
Säuglingsanfangsnahrung
26
15
Folgemilch
31
2
Vitamine B1, B2, B6
Vitamin A
Mineralstoffe
Getreidebeikost:
Kekse, Zwieback o. ä.
9
0
Acrylamid
Säuglings- und
Kleinkindernahrung;
Gläschenkost
16
0
Acrylamid
Apfelsaft für Kinder
8
0
Vitamin C
Mineralstoffe
Zucker
Babytee (flüssig,
Granulat, Teebeutel)
29
8
Mykotoxine
Pestizide
Mikrobiologie
Zucker
Kennzeichnung
1 x angegebener Zuckergehalt nicht
zutreffend
9
1
Benzol
Furan
1 x Nährwertkennzeichnung unvollständig
Karottensaft und
Karottenbrei (Monoprodukt) für
Säuglinge und
Kleinkinder
1 x Jodgehalt höher als deklariert
1 x unzulässige Auslobung »muttermilchnah«
185
Tabelle 3.138: Säuglings- und Kleinkindernahrung (Teil 2)
Probenart
Anzahl der
Proben
Beanstandungen
Untersuchungsschwerpunkte
Beurteilung/Bemerkung
Abendbreie/GuteNacht-Breie
24
6
3-MCPD-Fettsäureester
Zucker
Mikrobiologie
GVO
Glutengehalt
Kennzeichnung
gemüsehaltige
Babygläschen
46
0
Furan
Benzol
obsthaltige
Babygläschen
23
0
Pestizide
Vitamin C
Babysäfte
38
2
HMF
Benzol
Babygläschen auf
Obstbasis
17
0
Furan
Blei, Cadmium
Babytee (Granulat,
Teebeutel)
30
2
Mykotoxine
Kennzeichnung
2 x Angabe »ohne Kristallzuckerzusatz«
nicht gerechtfertigt
Trinkfertige flüssige
Säuglingsanfangsnahrungen oder
Folgenahrungen
17
8
Mikrobiologie
Vitamine (B1, B2, B6 und C)
Mineralstoffe
Zuckergehalte
2 x unzutreffende Nährwertangaben
1 x Vitamin C-Gehalt am MHD-Ende
unter der Mindestanforderung
3 x unzulässige Angabe »ohne
Kristallzucker..«
3 x Kennzeichnungsmängel
Summe
323
2 x nährwertbezogene Angaben unzutreffend
2 x irreführende Angaben
3 x Fettgehalt nach DiätV zu hoch
1 x Nährwertangaben fehlen
2 x Kennzeichnungsmängel
2 x Benzolgehalt erhöht
(Hinweis Minimierung)
44 (14 %)
LAVES LI OL
186
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Diätetische Lebensmittel, Sportlernahrung und Nahrungsergänzungsmittel
Tabelle 3.139: Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Sportlernahrung, Diätetische Lebensmittel
für eine kalorienarme Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel
Gesamtzahl der untersuchten Proben
396
davon beanstandet
144 (36 %)
Anzahl der Proben
Beanstandungen
Beurteilungen*
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
18
9
3 x keine ergänzenden bilanzierten Diäten
1 x als Arzneimittel eingestuft, Vitamin A zu
hoch
3 x Aussage wissenschaftlich nicht gesichert
1 x Angst einflößende Aussagen
2 x Verwendung nicht zugelassener Zusatzstoffe
1 x Vitamin C erreicht nicht Mindestwert in
Anlage 6
1 x fehlende/unzureichende Angabe gem. LMKV
3 x fehlende/unzureichende Angaben gem. DiätV
Diätetische Lebensmittel für eine kalorienarme
Ernährung
22
3
2
1
1
1
x
x
x
x
gentechnisch verändertes Soja nachgewiesen
falsche Angabe zur Gentechnikfreiheit
unzulässige Angabe »zuckerfrei«
Süßungsmittel und Zuckerart nicht kenntlich gemacht
Sportlernahrung
53
26
13
2
4
7
2
5
1
3
1
1
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
fehlende/unzureichende Angaben gem. DiätV
abweichende Nährstoffgehalte
fehlende/unzureichende Angabe gem. LMKV
fehlende/unzureichende Angaben gem. NKV
gentechnisch verändertes Soja nachgewiesen
Zusatzstoffe nicht kenntlich gemacht
Verwendung nicht zugelassener Zusatzstoffe
Los-Angabe fehlt
kein diätetisches Lebensmittel
als neuartiges Lebensmittel eingestuft
8
7
6x
2x
1x
1x
Diäteignung wissenschaftlich nicht erwiesen
fehlende/unzureichende Angabe gem. LMKV
fehlende/unzureichende Angaben gem. DiätV
Zusatzstoffe nicht kenntlich gemacht
295
99
Diätetische Lebensmittel in Kapsel-/Tabletten-/
Pulver-, flüssiger Form
Nahrungsergänzungsmittel
21 x abweichende Gehaltsangaben bei Nährstoffen
15 x wissenschaftlich nicht gesicherte Angaben
1 x nicht zum Verzehr geeignet, da vergoren
6 x anorgan. Kontaminanten (Quecksilber, Blei)
2 x unzulässige gesundheitsbezogene Angaben
26 x fehlende/unzureichende Angaben gem. LMKV
4 x keine Lebensmittel (Arzneimittel/Medizinprodukt)
5 x Zusatzstoffe nicht kenntlich gemacht
13 x fehlende/unzureichende Angaben gem. NEMV
42 x Verwendung nicht zugelassener Zusatzstoffe
4 x als neuartige Lebensmittel eingestuft
1 x nicht sicher, da Spurenelemente Mangan
und Kupfer zu hoch dosiert
8 x fehlende/unzureichende Angaben gem.
FPackV
*einschließlich Mehrfach-Beurteilungen pro Probe
LAVES LI BS
187
Fertiggerichte, zubereitete Speisen
Tabelle 3.140: Fertiggerichte und zubereitete Speisen (Teil 1)
Probenart
188
Anzahl der
Proben
Beanstandungen/
Bemängelungen
Untersuchungsgrund
Beurteilung/Bemerkung
Fertigpackungen
mit Nährwertangaben
100
15
Überprüfung der Nährwertangaben
(Hauptnährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe)
relativ häufige Abweichungen der deklarierten von den analysierten Nährstoffgehalten
Bratlinge auf Getreide/Gemüsebasis
oder Vormischungen
14
0
Untersuchung auf Kontaminanten (Deoxynivalenol, Ochratoxin, Zearalenon, Aflatoxine B und G)
7 x Nachweis von Deoxynivanelol und
Ochratoxin, jedoch keine Höchstmengenüberschreitungen
Blätterteigrollen mit
Käse
10
7
mikrobiologischer Status,
Prüfung auf Käse-Imitat
1 x auffällige Keimgehalte
7 x mit Käse-Imitaten, wegen irreführender Bezeichnung beanstandet
Fertiggerichte/zubereitete Menüs mit
Mais, Reis oder
Fleischersatz auf
Sojabasis
27
1
gentechnisch veränderte Anteile an Reis,
Mais oder Soja
1 x Spuren von gentechnisch verändertem Soja
1 x beanstandet wegen Deklaration
»gegen Gentechnik«
zubereitete Speisen
aus asiatischen
Gaststätten
24
7
Glutamat: Kenntlichmachung, Einhaltung
von Höchstmengen
Kenntlichmachung von Geschmacksverstärkern bleibt weiterhin ein Problem; 4 x
Höchstmengenüberschreitung
andere lose angebotene Lebensmittel
und zubereitete
Speisen
37
11
Deklaration von Zusatzstoffen (Farbstoffe,
Konservierungsstoffe, Süßungsmittel)
Kenntlichmachung der
Konservierungsstoffe Nitrat/Nitrit und
Sorbinsäure/Benzoesäure fehlte
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.141: Fertiggerichte und zubereitete Speisen (Teil 2)
Probenart
Fertiggerichte aus
handwerklicher
Herstellung
Speisen aus Gaststätten, Imbissen
und Einrichtungen
zur Gemeinschaftsverpflegung
sonstige Proben
Beschwerde/Verdachts/Verfolgsproben
Summe
Anzahl der
Proben
Beanstandungen/
Bemängelungen
Untersuchungsgrund
Beurteilung/Bemerkung
34
23
Zusammensetzung und Kennzeichnung
Zusammensetzung entsprach der
Deklaration;
auffällig viele Kennzeichnungsmängel
(insbesondere QUID-Angaben und fehlende Angabe von Zutaten aus zusammengesetzten Zutaten)
189
60
mikrobiologischer Status, Hygienemängel,
Lagertemperatur
5 x beanstandet als nicht zum Verzehr
geeignet aufgrund sehr hoher
Keimgehalte
9 x beanstandet wegen ungekühlter
Lagerung und/oder auffälliger
Keimgehalte als Hinweis auf Hygienemängel
46 x bemängelt aufgrund unsachgemäßer Lagertemperatur und auffälliger
Keimgehalte
98
10
diverse Kennzeichnungsmängel: fehlende
QUID-Angaben, unvollständige Zutatenverzeichnisse, nicht rechtskonforme Verkehrsbezeichnung von Zutaten, fehlendes
oder unleserliches MHD, fehlende Loskennzeichnung etc.
4
4
alle Verdachts-/Beschwerdegründe konnten nachvollzogen werden: abweichende
Nährstoffgehalte, Verunreinigungen (Steine), Wertminderung (verkohlte Anteile)
537
139 (25,8 %)
LAVES LI BS
189
Gewürze und Würzmittel
Tabelle 3.142: Gewürze und Würzmittel (Teil 1)
Gesamtzahl der untersuchten Proben
462
davon beanstandet
115 (25 %)
Beanstandungsgrund
Beurteilung/Bemerkung
gesundheitsschädlich, nicht sicher
1
1 x eine Glasscherbe in einer Feinkostsauce
zum Verzehr nicht geeignet, nicht sicher
1
1 x eine tote Made in einem Pesto
wertgemindert
7
1 x abweichender Geruch und Geschmack eines
Branntweinessigs
3 x zu niedriger ätherischer Ölgehalt in Ingwerpulver und
Estragon
1 x erhöhter Gehalt an Sand in gerebeltem Bohnenkraut
2 x Fäkalnote bei weißem, gemahlenem Pfeffer
irreführende Angaben
16
12 x irreführende Verkehrsbezeichnungen von Gewürzen
und Würzmitteln
1 x irreführende Aufmachung eines Senfes
2 x irreführende Prozentangaben von Zutaten
1 x irreführende Auslobung »ohne Glutamat«
Hygienemängel
4
1 x unsaubere Verpackung eines Currypulvers aus einem
Imbissbetrieb
1 x ungekühlte Lagerung einer Feinkostsauce aus einem
Imbissbetrieb
2 x erhöhte Gehalte an Bacillus cereus in Bockshornklee
und Petersilie
Mykotoxine
5
5 x Höchstmengenüberschreitungen von Aflatoxin B1
und/oder Gesamtaflatoxin in Muskatnusspulver
Zusatzstoffverwendung
Aromatisierung
* mehrere Verstöße in einer Probe möglich
190
Beanstandungen/
Bemängelungen*
16
2
1 x unzulässige Verwendung der nicht zugelassenen
Farbstoffe Sudan II und Sudan Orange G in
Paprikapulver
1 x unzulässige Verwendung des Süßstoffes Cyclamat in
Wasabipaste
1 x unzulässiger Zusatzstoff Citronenfaser in Meerrettich
4 x fehlende Kenntlichmachung von Konservierungs- und
Süßstoffen in Feinkostsaucen aus Imbissbetrieben
9 x fehlende Angabe von Zusatzstoffen (künstliche
Farbstoffe, Konservierungsstoff Sorbinsäure,
Geschmacksverstärker Natriumglutamat) im
Zutatenverzeichnis verschiedener Würzmittel
2 x fehlende Angabe des Aromas im Zutatenverzeichnis
von Rotweinessig
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.143: Gewürze und Würzmittel (Teil 2)
Beanstandungsgrund
Beanstandungen/
Bemängelungen*
Beurteilung/Bemerkung
Lebensmittelkennzeichnung
94
8 x fehlende Mengenangabe (QUID) von ausgelobten Zutaten
2 x unzureichende Allergenkennzeichnung
11 x fehlende oder nicht ausreichende Verkehrsbezeichnung
29 x fehlendes Zutatenverzeichnis und Zutatenverzeichnis
mit Mängeln, darunter fehlende Klassennamen, unkorrekte Zutatenbezeichnungen, unkorrekte Reihenfolgen von Zutaten, fehlende Zutaten von zusammengesetzten Zutaten
23 x fehlendes, unvollständiges oder unleserliches MHD
17 x fehlende oder unvollständige Angaben zum Hersteller
und/oder zur Anschrift
4 x kein gleiches Sichtfeld von Bezeichnung, MHD, Füllmenge
Loskennzeichnung
15
15 x fehlende oder undeutliche Losangabe
Nährwertkennzeichnung/Health-Claims
8
2
2
1
3
weitere Kennzeichnungsmängel
1
1 x fehlende Nummer der Öko-Kontrollstelle
Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften
34
x
x
x
x
unkorrekte Fettgehaltsangabe in der Nährwerttabelle
unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen
unzutreffende Auslobung »reich an OPC«
fehlende, unvollständige oder unkorrekte Nährwertkennzeichnung
3 x fehlende Füllmenge
2 x Untergewicht
29 x zu kleine Schriftgröße, schlechte Lesbarkeit, unkorrekte Einheitenzeichen oder falsche Einheiten der Füllmenge
* mehrere Verstöße in einer Probe möglich
LAVES LI BS
191
Essenzen, Aromastoffe
Tabelle 3.144: Essenzen, Aromastoffe
Gesamtzahl der untersuchten Proben
davon hinsichtlich Aromastoffen beanstandet/bemängelt
Probenart
Untersuchung auf
Vanille:
Extrakte, Likör, Getränkepulver,
Joghurt, Backwaren, Konfitüren,
Fruchtaufstriche
Vanillin, Vanillinsäure,
p-Hydroxybenzaldehyd,
p-Hydroxybenzoesäure,
Ethylvanillin
Bittermandel-Backaroma
Benzol, Toluol, Styrol Ethylbenzol,
m-, o- und p-Xylol
Ananassäfte
115
13 (11 %)
Anzahl der
Proben
hinsichtlich
Aromastoffen
beanstandet/
bemängelt
Beurteilung/Bemerkung*
17
1
1 x Zutat Vanille oder Vanillin nicht
deklariert (Fruchtaufstrich)
1
1
1 x erhöhter Gehalt an Benzol
Gesamtaromaprofil, Aldehyde,
Ester, Terpene und Terpenoide,
Ionone, Lactone
15
0
Fruchtweine, Ausgangssäfte und
Halbware zur Fruchtweinbereitung,
Fruchtweincocktail
Gesamtaromaprofil, Aldehyde,
Ester, Terpene und Terpenoide,
Ionone, Lactone
15
2
2 x irreführende Auslobung einer
traditionellen Herstellungsweise, da für die Fruchtart untypische Aromastoffe enthalten
sind (Kirsch- und Pflaumenwein)
Fruchtliköre
Gesamtaromaprofil, Aldehyde,
Ester, Terpene und Terpenoide,
Ionone, Lactone
4
1
1 x Aufmachung erweckt den Eindruck einer ausschließlichen
Verwendung von natürlichen
Fruchtzutaten, Produkt enthält
jedoch naturidentisches γ-Decalacton und naturidentisches
1-Phenylethylacetat (Hagebuttenlikör)**
Früchte in Alkohol, Rumtöpfe
Gesamtaromaprofil, Aldehyde,
Ester, Terpene und Terpenoide,
Ionone, Lactone
10
4
4 x auffallend hoher Gehalt an γDecalacton, laut Zutatenverzeichnis jedoch keine Verwendung von Aromen
Birnenbrände und -wässer
Gesamtaromaprofil, Ester
13
0
Rotwein- und Balsamessige
Gesamtaromaprofil, Aldehyde,
Ester, Ionone, Lactone
26
2
2 x nicht deklarierter Zusatz von naturidentischem γ-Decalacton
alkoholfreie Erfrischungsgetränke
Tetrahydrocannabinol****
5
2
2 x erhöhter Gehalt an Tetrahydrocannabinol****
Mohnsaat***
Gesamtaromaprofil
3
0
Pinienkerne***
Gesamtaromaprofil
2
0
Speisepilzkonserven***
Gesamtaromaprofil
4
0
* mehrere Verstöße pro Probe möglich
** in Amtshilfe für das LALLF Mecklenburg-Vorpommern
*** Prüfung aufgrund sensorischer Auffälligkeiten
**** natürlicher Inhaltsstoff des Hanfes, wird mit denselben Analysenverfahren wie die Aromastoffe bestimmt
192
LAVES LI BS
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Zusatzstoffe und Hilfsmittel aus Zusatzstoffen
Tabelle 3.145: Zusatzstoffe und Hilfsmittel aus Zusatzstoffen
Anzahl der Proben
Beanstandungen
Beurteilung/Bemerkung
Nitrit/Nitrat/Phosphat in Pökelsalz/-lake
22
1
Zutat »Würze« irreführend
Glutaminsäure in Hilfsmitteln für Fleisch- und
Wurstwaren
18
1
Zutat »Würze« irreführend
Antioxidationsmittel
3
0
Konservierungsstoffe in Hilfsmitteln für Fleischund Wurstwaren
2
0
Lecithin
2
0
Süßstoff
1
0
rotes LM-Farbstoffgemisch
1
1
Farbstoff-Kenntlichmachung fehlt
LAVES LI BS
Mineralwasser, Tafelwasser
Tabelle 3.146: Mineral-, Quell- und Tafelwasser, abgefülltes Trinkwasser, Wasser für Lebensmittelbetriebe
Gesamtzahl der untersuchten Proben
273
davon beanstandet
66 (24 %)
Beanstandungsgrund
Beanstandungen/
Bemängelungen
Beurteilung/Bemerkung
nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher
6
4 x deutlich abweichende Sensorik, muffig bzw. Geruch
nach Rauch sowie Diesel
2 x Verunreinigung mit Fremdkörper, Bodensatz
Verkehrsverbot
8
1 x Überschreitung des Höchstgehaltes von Arsen
7 x Überschreitung des Höchstgehaltes an Bromat
wertgemindert
2
2 x leichte Geruchsabweichung
Hygienemängel
9
1 x Wasser aus Eisportioniererbehälter
4 x Wasser aus Wasserspendern
4 x Eiswürfel
irreführende Angaben
39
8 x von der Deklaration abweichende Mineralisierung
11 x falsche bzw. unzureichende Angaben zu Quellname
und -ort oder der Handelsmarke
3 x Werbung »natriumarm« bzw. »geeignet für die
Säuglingsnahrung«
12 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten, u. a. Angaben
zum Brennwert oder zur ursprünglichen Reinheit
5 x andere Gründe
Kennzeichnung
45
11 x fehlende oder unzureichende Deklaration des
Oxidationsverfahrens mit ozonangereicherter Luft
6 x fehlende Quellangaben
fehlende deutsche Kennzeichnung, falsche Verkehrsbezeichnung, unzureichende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums,
unzureichende Lesbarkeit von Kennzeichnungselementen,
fehlende Herstellerangaben u. a.
LAVES LI BS
193
3.17 Schwerpunktuntersuchungen bei Lebensmitteln
Mikrobiologischer Status von Lebensmitteln
Belastung mit pathogenen Mikroorganismen und ihren Toxinen
Tabelle 3.147: Untersuchungen auf pathogene Mikroorganismen (Teil 1)
Keimart/Toxin
Anzahl der Proben
Bacillus cereus
49 1001
1.242
Campylobacter
spp.
Clostridium perfringens
Clostridium botulinum
E. coli
nachgewiesen
Beanstandungen
Produktgruppe
59
5
2
1
1
1
x
x
x
x
Milchreis
getr. Pilze
gek. Nudeln
Eiersalat
743
170
113 x Cb. Jejuni
43 x Cb. coli
0
alle Nachweise in
rohem Geflügelfleisch
624
22
1
1 x Leberwurst
203
34
Bemängelungen
15
div. u. a. feine Backwaren, gegarte Speisen, Kräuter, Süßspeisen, getr. Pilze
0
3.187
3
7
6
4
1
11
2
x
x
x
x
x
x
x
Eis
Schlagsahne
feine Backw.
gek. Nudeln
Rollo
Muscheln
Fischbrötchen
34
76
101
194
Produktgruppe
Verotoxinbildende
E. coli
330
Listeria monocytogenes
4.445
20 x Toxin
11 x VTEC
83
1
Rinderhackfleisch
8
2 x Hausmacher
Mettwurst
1 x Fleischsalat
4 x Heilbutt
7
2
3
2
2
1
6
1
2
4
2
1
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Eis
Milch
Fleisch
Fleischsalat
Kartoff.prod.
Salat
Muscheln
Fischbrötch.
Sahne
Kuchen
Butter
Wasser
16
2
5
8
2
2
1
39
x
x
x
x
x
x
x
x
Wurstprod.
Hackfleisch
Fleischzub.
Feink.salat
Eis
Fertiggericht
Antipasti
Fisch
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.148: Untersuchungen auf pathogene Mikroorganismen (Teil 2)
Keimart/Toxin
Anzahl der Proben
nachgewiesen
Beanstandungen
Produktgruppe
40
4
3
3 x Tafelwasser
Salmonella spp.
5.963
71
9
8 x Hackfleisch
1 x Morcheln
Staphylococcus
aureus
3.640
162
28
MRSA
293
127
0
Vibrio spp.
314
86
0
70
0
46
0
Bacilluscereusenterotoxin
4
3
Botulinumtoxin
0
Pseudomonas aeruginosa
Yersinia enterocolitica
28 x Eis
Bemängelungen
101
Produktgruppe
1
1
93
3
2
x
x
x
x
x
Rohmilch,
Salami
Eis
Milcherz.
feine Backwaren
1 x Fertiggericht
Toxine
Staphylokokkenenterotoxin
3
2 x Milchreis
1 x Pilze
Viren
Noroviren
293
0
Rotaviren
33
0
Hepatitis-A-Virus
92
0
195
Salmonellen in verschiedenen Lebensmittelgruppen
Tabelle 3.149: Salmonellen in einzelnen Produktgruppen
Probenart
nachgewiesen
Milch, Milcherzeugnisse, Käse, Butter, Eier
432
0
Fleisch, roh, ungewürzt:
Schwein
Rind
Geflügel
Wild und andere
298
94
312
83
9
0
40
2
Fleischerzeugnisse:
Zubereitungen aus Schwein
Zubereitungen aus Rind
Zubereitungen aus Geflügel
Schinken
421
15
167
136
8
0
10
0
Wurstwaren:
Rohwurst
Brühwurst
373
15
Fisch, Muscheln und Krabben
482
0
Feine Backwaren, Süßspeisen
280
0
Feinkostsalate (auch mit Fisch), Dressings
396
0
Suppen, Soßen, süße Brotaufstriche
100
Müsli, Saaten, Kartoffelerzeugnisse,
Getreideerzeugnisse
146
23
Obst, Gemüse
13
Kinder-, Diätnahrung
30 x Hähnchen, 3 x Ente, 1 x Gans, 6 x Pute
1
1 x Morcheln
1
1 x Mozarella mit Schweinefilet
1.261
75
Fertiggerichte (auch mit Fisch), Mischsalate,
Antipasti
457
Gewürzsoßen, Gewürze
238
Schokolade
30
Tee, Kaffee, Cappuccino, Kakao
95
sonstige Lebensmittel
21
Summe
Beurteilung/Bemerkung
0
Pilze und Pilzerzeugnisse
Speiseeis
196
Anzahl der Proben
5.963
71
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Häufig vorkommende Salmonellenserovare
Tabelle 3.150: Salmonellenserovare
Serovare
S. enteritidis
Anzahl
Lebensmittel, aus denen die Serovare
isoliert wurden
23
22 x Hähnchen/Huhn, 1 x Ente/erz.
S. typhimurium
9
6 x Schwein/erz., 1 x Pute/erz., 1 x Ente/erz.,
1 x Gans/erz.
S. paratyphi B
7
7 x Hähnchen
S. infantis
4
3 x Hähnchen/Huhn, 1 x Schweinefleischerz.
S. Gr. B
3
2 x Schweinefleischerz., 1 x Hähnchen/Huhn
S. anatum
2
1 x Ente/erz., 1 x Pute/erz.
S. saint paul
2
1 x Pute/erz., 1 x Geflügel/erz.
S. newport
2
2 x Pute/erz.
S. london
2
2 x Schweinehackfleisch
S. düsseldorf
2
2 x Hirschgulasch
diverse Serovare je 1 x
11
Summe
67
LAVES LI OL
197
Mikrobiologische Untersuchung von flüssiger und aufgeschlagener Sahne
Tabelle 3.151: Mikrobiologische Untersuchung von flüssiger und aufgeschlagener Sahne zur Überprüfung der
Sahneaufschlagmaschinen
Probenart
Sahne,
flüssig
Anzahl der Proben
114
mikrobiologische
Parameter
aerobe mesophile
Gesamtkeimzahl
26 (23 %)
Enterobacteriaceae
16 (14 %)
8
(7 %)
1 (0,9 %)
koagulase-positive
Staphylokokken
0
0
35 (32 %)
kein Richtwert definiert
aerobe mesophile
Gesamtkeimzahl
62 (44 %)
Enterobacteriaceae
73 (52 %)
kein Warnwert definiert
0
kein Warnwert definiert
21 (15 %)
Escherichia coli
2 (1,4 %)
6
koagulase-positive
Staphylokokken
1 (0,7 %)
0
Pseudomonaden
Listeria monocytogenes
* Mehrfachnennungen möglich, wenn in einer Probe mehrere Parameter überschritten
198
kein Warnwert definiert
0
Listeria monocytogenes
140
Überschreitung des
DGHM-Warnwertes*
Anzahl
Escherichia coli
Pseudomonaden
Sahne,
aufgeschlagen
Überschreitung des
DGHM-Richtwertes*
Anzahl
98 (70 %)
kein Richtwert definiert
(4 %)
kein Warnwert definiert
0
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Mikrobiologische Untersuchung von Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung
Tabelle 3.152: Mikrobiologische Untersuchung von Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung, beurteilt entsprechend
der mikrobiologischen Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) und Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) sowie Kontrolle der Lagertemperatur im Betrieb
Anzahl
der Proben
mikrobiologische
Parameter
Überschreitung des
DGHM-Richtwertes*
Anzahl
Überschreitung des
DGHM-Warnwertes*
Anzahl
277 /
167 Proben (60 %)
mikrobiologisch
unauffällig
Gesamtkeimzahl
26 (9 %) /
davon 13 x Keimzahl
derart erhöht, dass Beanstandung nach § 3
Satz 1 LMHV erfolgte
kein Warnwert definiert
Salmonellen
kein Richtwert definiert
Bacillus cereus
Enterobacteriaceae
Escherichia coli
4
(1 %)
27 (10 %)
4
(1 %)
3
47 (11 %)
16
(4 %)
kein Warnwert definiert
Schimmelpilze
12
(4 %)
kein Warnwert definiert
2
(1 %)
Milchsäurebakterien**
Pseudomonaden**
kein Richtwert definiert
11
31 (11 %)
(1 %)
56 (20 %)
Listeria monocytogenes
46 (17 %)
ungekühlte
Lagerung
Anzahl
0
Hefen
Koagulase-positive
Staphylokokken
Lagertemperatur
unzureichend
Anzahl
1
0
(4 %)
9 (3 %) / davon 1 x Gehalt an Pseudomonaden
derart erhöht, dass Beanstandung nach § 3 Satz 1
LMHV erfolgte
* Mehrfachnennungen möglich, wenn in einer Probe mehrere Parameter überschritten
** keine Richtwerte der DGHM angegeben, aber Hinweise auf Hygienemängel im Betrieb
199
Tabelle 3.153: Ergebnisse der Untersuchungen (Mikrobiologie, Lagertemperatur) von vorgekochten Nudeln sowie vorgekochtem Reis aus Gaststätten
Probenart
vorgekochte Nudeln
vorgekochter Reis
Summe
Anzahl der Proben
18
11
29*
Beurteilung
Hygienemängel***
(Hinweis auf
§ 3 Satz 1 LMHV
bzw. Art. 4 Abs. 2
VO (EG) Nr.
852/2004)
Hygienemängel***
(Beanstandung
nach § 3 Satz 1
LMHV)
nicht zum Verzehr
geeignet***
(Beanstandung nach
Art. 14 Abs. 2 Nr. b
in Verb. mit Abs. 5
VO (EG) Nr.
178/2002)
überprüfte
Parameter**
Anzahl (%)
Anzahl (%)
Anzahl (%)
Gesamtkeimzahl
4 (22 %)
2 (11 %)
3 (17 %)
Enterobacteriaceae
2 (11 %)
1
(6 %)
3 (17 %)
Escherichia coli
0
1
(6 %)
2 (11 %)
Bacillus cereus
0
1
(6 %)
0
Hefen
0
3 (17 %)
0
Lagertemperatur im
Betrieb unzureichend
5 (28 %)
0
0
Gesamtkeimzahl
3 (27 %)
2 (18 %)
1
(9 %)
Enterobacteriaceae
1
3 (27 %)
1
(9 %)
Escherichia coli
0
1
0
Bacillus cereus
1
Hefen
Lagertemperatur im
Betrieb unzureichend
(9 %)
(9 %)
(9 %)
0
0
0
2 (18 %)
0
0
0
0
16 (55 %)
16 (55 %)
10 (34 %)
* von insgesamt 29 Proben waren 12 Proben (41 %) (7 Nudel- und 5 Reisproben) mikrobiologisch unauffällig
** Salmonellen, koagulase-positive Staphylokokken und Schimmelpilze in keiner der untersuchten Proben nachgewiesen
*** Mehrfachnennungen möglich, wenn in einer Probe mehrere Parameter überschritten
LAVES LI BS
200
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen
Tabelle 3.154: Gentechnisch veränderte Pflanzenlinien, auf die in Lebensmitteln, Futtermitteln bzw. im Saatgut im Jahr
2009 standardmäßig untersucht wurde
Pflanzengattung
gentechnisch veränderte Pflanzenlinie
Baumwolle
281-24-236 und 3006-210-23
Kartoffel
EH-92-527-1
Leinsamen
FP 967
Mais
3272, 59122, Bt 10, Bt 11, Bt 176, CBH 351, GA 21, LY 38, MIR 604, MON 810, MON 863, MON
88017, MON 89034, NK 603, T 25, TC 1507
Papaya
55-1, 63-1
Raps
Falcon GS 40/90, GT 73, Laurat, Liberator pHoe6/Ac, MS 1/RF 1, MS 1/RF 2, MS 8/RF 3, Trierucin, T
45, Topas 19/2
Reis
LL 62, LL 601, Bt 63
Soja
A2704-12, A5547-127, DP 305423, DP 356043, MON 89788, Roundup Ready™
Zuckerrübe
H7-1
Tabelle 3.155: Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Anteile aus gentechnisch
veränderten Organismen
Untersuchungen
auf Bestandteile
von GVO-Linien
Anzahl der
Untersuchungen
Positive Befunde
> 0,9 %
(Anteil an den
Untersuchungen)
Positive Befunde
< 0,9 %
(Anteil an den
Untersuchungen)
Positive Befunde qualitativ nachgewiesen
Nachgewiesene
GVO-Linie(n) in
positiven Befunden
Lebensmittel - Anzahl der Proben: 539*
Soja
214
1 (0,5 %)**
Mais
112
Raps
71 (33,2 %)
-
RoundUp Ready™
-
4 (3,6 %)
-
MON 810, NK 603
22
-
-
-
-
Papaya
11
-
-
-
-
Leinsamen
67
-
-
6
-
-
-
-
149
-
-
-
-
Kartoffel
Reis
16 (23,9 %)
FP 967***
Lebensmitteluntersuchungen für das Land Bremen - Anzahl der Proben: 24
Soja
Papaya
20
-
-
-
-
4
-
-
-
-
* zum Teil wurden Proben parallel auf mehrere GVO-Linien untersucht; die Summe der
Untersuchungen ist daher höher als die Anzahl der untersuchten Proben
** als gentechnisch verändert gekennzeichnet
*** in der EU nach VO(EG) 1829/2003 nicht zugelassen:
Es gilt Nulltoleranz
201
Tabelle 3.156: Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Saatgut auf Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen im Jahr 2009
Untersuchungen
auf Bestandteile
von GVO-Linien
Anzahl der
Untersuchungen
positive Befunde
> 0,1 %*
positive Befunde
< 0,1 %*
(Anteil an den
Untersuchungen)
positive Befunde –
qualitativ nachgewiesen
nachgewiesene
GVO-Linie(n) in
positiven Befunden
Saatgut - Anzahl der Proben: 55
Mais
35
-
Raps
20
-
4 (11,4 %)
-
-
-
59122, MON 810,
NK 603, TC 1507
-
* Untersuchungen im Rahmen des Saatgutmonitorings; für Saatgut gibt es zurzeit keinen Schwellenwert
Tabelle 3.157: Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Heimtierfuttermitteln auf gentechnisch veränderte Organismen für das Land Bremen
Untersuchungen
auf Bestandteile
von GVO-Linien
Anzahl der
Untersuchungen
positive Befunde
> 0,9 %
(Anteil an den
Untersuchungen)
positive Befunde
< 0,9 %
(Anteil an den
Untersuchungen)
positive Befunde –
qualitativ nachgewiesen
nachgewiesene
GVO-Linie(n) in
positiven Befunden
Untersuchungen von Heimtierfuttermitteln für das Land Bremen - Anzahl der Proben: 9*
Leinsamen
2
-
-
-
Mais
8
-
2 (25 %)
3 (37,5 %)
Reis
5
-
-
-
Soja
2
2 (100 %)
59122, BT 11, GA 21,
MON 810, MON 863,
T 25, TC 1507,
NK 603, MIR 604**,
MON 88017**
RoundUp Ready™
* zum Teil wurden Proben parallel auf mehrere GVO-Linien untersucht; die Summe der Untersuchungen ist daher höher als die Anzahl der
untersuchten Proben
** zum Untersuchungszeitpunkt in der EU nach VO(EG) 1829/2003 nicht zugelassen: es gilt Nulltoleranz
LAVES LI BS
202
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tierartennachweis und Fremdeiweißbestimmung in Lebensmitteln
Tabelle 3.158: Übersicht über die Gesamtprobenzahl und ausgewählte Warengruppen im Bereich Proteindifferenzierung
Proben
Art der Untersuchung
Anzahl der Proben
Beanstandungen
Bemerkungen
Lebensmittel,
gesamt
Fremdeiweiß und Allergene, Tierart
1.021
50
zusätzlich 46 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Fleisch,
Fleischerzeugnisse,
Wurstwaren
Fremdeiweiß und Allergene, Tierart
547
7
zusätzlich 38 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Käse
Tierart
242
30
Getreideprodukte
und Gebäck
Fremdeiweiß und Allergene
41
-
2 x Normabweichungen, weitergehende
Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Fertiggerichte (ohne
Gerichte mit Käse)
Fremdeiweiß und Allergene, Tierart
48
-
2 x Normabweichungen, weitergehende
Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Würzen,
Würzsaucen,
Würzmischungen
Fremdeiweiß und Allergene
60
-
2 x Normabweichungen, weitergehende
Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
-
Tabelle 3.159: Darstellung von Untersuchungsergebnissen ausgewählter Parameter
Untersuchungsparameter
Anzahl der
Untersuchungen
Beanstandungen
Erläuterungen
Casein
399
3
zusätzlich 8 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Lactoglobulin
389
1
-
Ei
400
-
2 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Soja
381
-
12 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich.
Gluten
440
-
5 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Erdnuss
19
-
1 x Normabweichung, weitergehende Prüfungen
durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden
erforderlich
Mandel
13
-
2 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Haselnuss
13
-
1 x Normabweichung, weitergehende Prüfungen
durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden
erforderlich
203
Tabelle 3.160: Untersuchung von ausgewählten Milchprodukten und Käse auf die Verarbeitung von Milch der angegebenen Tierart
Lebensmittel
Summe
Beanstandungen
111
16
Feta
34
9
Ziegenkäse
31
-
Pecorino
21
1
Büffelmozarella
8
-
Salate mit Schafskäse (Käseanteil)
7
7
Börek mit Käse (Käseanteil)
8
-
Schafskäse (ohne Feta)
Beurteilung/Bemerkung
italienischer Schafskäse
keine Angabe der Tierart beim Käse
Tabelle 3.161: Ergebnisse der Untersuchung auf Tierart in fleischhaltigen Lebensmitteln
Tierart
Proteinnachweis
molekularbiologischer Nachweis*
Beanstandungen/Bemerkungen
Rind
170
-
1 x Beanstandung
8 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Schwein
239
6
3 x Beanstandung
zusätzlich 7 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich
Schaf
12
-
-
Geflügel
52
-
1 x Normabweichung, weitergehende Prüfungen
durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden
erforderlich
Huhn
29
17
Pute
26
4
-
Strauß
7
-
-
Hirsch
33
1
-
Reh
5
-
-
Damwild
3
-
1 x Beanstandung, da das Fleisch als Hirschfleisch
verkauft wurde
Kaninchen
2
-
-
Hase
8
-
-
Pferd
27
-
-
1 x Beanstandung, da Hähnchen als Zuchtfasan
verkauft wurde
*Molekularbiologische Untersuchungen finden nur in Proben statt, bei denen die Tierart sich über die Proteindifferenzierung nicht bestimmen
lässt.
LAVES LI BS
204
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Mykotoxine
Tabelle 3.162: Untersuchungen auf Mykotoxine, für die Höchstmengen festgesetzt sind (Teil 1)
Mykotoxin
Aflatoxin B1
Lebensmittel
Anzahl
der
Proben
n. n.*
Getreide
34
18
Getreideprodukte
17
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
0,14
4,61
0,46
0,02
16
0,13
0,13
0,02
0,02
105
77
0,17
4,99
0,35
0,02
72
71
0,20
0,20
0,02
0,02
Honige, Brotaufstriche
4
0
0,28
9,11
3,88
3,06
Speiseeishalberzeugnisse
1
0
0,71
0,71
Süßwaren
2
0
0,18
3,46
1,82
1,82
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
49
49
Gemüse- und
Getreidebratlinge
16
16
Aufgrund der Überschreitung des Gesamtaflatoxingehaltes 3 weitere Beanstandungen bei Haselnuss-Proben
(6,39 µg/kg, 6,87 µg/kg bzw. 9,51
µg/kg). Höchstmenge für Schalenfrüchte: Aflatoxin B1 2,0 µg/kg, Gesamtaflatoxingehalt 4,0 µg/kg.
7
0
0,13
2,39
0,69
0,32
44
23
0,36
19,69
1,97
0,44
2 Beanstandungen wegen Überschreitung der Höchstmenge betrafen Honige mit zugesetzten Lebensmitteln
wie z. B. Schalenfrüchten und Trockenobst (2,22 µg/kg und 9,11 µg/kg).
Hülsenfrüchte, Ölsaaten,
Schalenobst
Obstprodukte
Würzmittel
Gewürze
Minimum
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Beurteilung/Bemerkung
1 Beanstandung wegen Überschreitung der Höchstmenge bei Getreide
(Basmatireis (4,61 µg/kg)).
5 Beanstandungen wegen Überschreitung der Höchstmenge für Aflatoxin
B1 und/oder den Gesamtaflatoxingehalt (Summe der Aflatoxine B1, B2,
G1 und G2, in der Tabelle nicht dargestellt) bei Schalenobst (Haselnusskerne (2,15 µg/kg, 2,28 µg/kg, 2,38
µg/kg, 3,09 µg/kg bzw. 4,99 µg/kg)).
1 Beanstandung wegen Höchstmengenüberschreitung bei Süßwaren (Sesamkräcker: 3,46 µg/kg).
5 Beanstandungen wegen Höchstmengen Überschreitung bei Muskatnusspulver (6,8 µg/kg, 7,48 µg/kg,
9,49 µg/kg, 11,74 µg/kg, bzw. 19,69
µg/kg; Höchstmenge: 5 µg/kg)
Aflatoxin M1
Ochratoxin A
Aflatoxin M1 in keiner Probe nachgewiesen; Höchstmenge für Milch:
0,05 µg/kg
7
7
Käse
13
13
Getreide
18
9
Getreideprodukte
27
20
0,16
Knäckebrot
23
8
Ölsaaten, Schalenobst
43
Tomatenmark
Milchprodukte
0,03
0,03
0,36
0,04
0,02
0,1
0,65
0,09
0,05
10
0,12
8,30
0,78
0,05
16
14
1,32
1,32
0,10
0,02
Trockenobst
72
41
0,17
8,14
1,01
0,02
Traubensaft
24
1
0,02
0,35
0,15
0,13
Weine
38
11
0,01
0,36
0,06
0,01
Biere
11
1
0,01
0,41
0,06
0,02
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
57
30
0,02
2,32
0,22
0,03
Gemüse- und
Getreidebratlinge
16
9
0,12
0,34
0,09
0,03
7
0
0,28
2,74
1,58
2,02
42
14
0,10
15,65
1,85
0,63
Würzmittel
Gewürze
vergleichsweise hohe Ochratoxin AGehalte bei Schalenobst (Haselnüsse),
Trockenobst (getrocknete
Weintrauben) und Gewürzen (Muskatnusspulver);
Höchstmenge für getrocknete Weintrauben: 10,0 µg/kg;
für Schalenobst und Gewürze war im
Jahr 2009 keine Höchstmenge festgesetzt;
ab 1. Juli 2010 gilt u. a. für Muskatnuss eine Höchstmenge von zunächst
30 µg/kg
*n.n.: Anzahl der Proben, in denen das
entsprechende Mykotoxin nicht
nachweisbar ist
205
Tabelle 3.163: Untersuchungen auf Mykotoxine, für die Höchstmengen festgesetzt sind (Teil 2)
Mykotoxin
Patulin
Deoxynivalenol
Zearalenon
Lebensmittel
Anzahl
der
Proben
n. n.*
Obstprodukte
39
39
Fruchtsäfte, Fruchtnektare
78
63
6,1
40,1
2,9
1,5
Getreideprodukte
29
24
135
242
31
13
Brote, Kleingebäcke
71
40
51
338
42
15
Teigwaren
28
15
53
126
42
20
Gemüse- und
Getreidebratlinge
16
10
102
418
68
25
Maiskeimöl
20
0
16,1
97,7
63,7
63,9
Getreide
11
6
22
22
3
0,5
Getreideprodukte
71
63
10,3
71,8
4,7
2,5
Brote, Kleingebäcke
71
71
Mais-Snacks (Erdnussflips)
17
2
5,0
8,6
3,6
2
Teigwaren
28
28
Gemüse- und
Getreidebratlinge
16
16
1
0
19,8
19,8
Popcornmais
11
4
40,6
577,1
66,9
12,5
Getreideprodukte
58
30
25,6
340,4
29,7
3,5
Brote
14
0
43,6
182,5
83,4
77,0
Mais-Snacks (Tortillachips,
Erdnussflips)
39
8
25,2
259,5
35,5
12,5
Diätetische Lebensmittel
Fumonisine
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
* n. n.: Anzahl der Proben, in denen das entsprechende Mykotoxin nicht nachweisbar ist
206
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Beurteilung/Bemerkung
Höchstmenge für Fruchtsäfte, rekonstituierte Fruchtsaftkonzentrate und
Fruchtnektare: 50 µg/kg;
Höchstmenge für Apfelmus und -kompott: 25 µg/kg
Höchstmenge für Brot, Kleingebäck
und feine Backwaren: 500 µg/kg;
Höchstmenge für Teigwaren und
Getreidemehl: 750 µg/kg
Höchstmenge für raffiniertes Maisöl:
400 µg/kg;
Höchstmenge für Brot, Kleingebäck,
feine Backwaren: 50 µg/kg;
Höchstmenge für Getreide, Getreidemehle: 75 µg/kg;
Höchstmenge für Mais-Snacks: 100
µg/kg
angegeben ist jeweils die Summe aus
Fumonisin B1 und Fumonisin B2;
Höchstmenge für zum unmittelbaren
menschlichen Verzehr bestimmten
Mais und Lebensmittel auf Maisbasis:
1.000 µg/kg
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.164: Untersuchungen auf Mykotoxine, für die keine Höchstmengen festgesetzt sind
Mykotoxin
Anzahl
der
Proben
n. n.*
Getreide
28
28
Getreideprodukte
62
62
Brote, Kleingebäcke
71
71
Teigwaren
28
28
Gemüse- und
Getreidebratlinge
16
16
Getreide
28
26
Getreideprodukte
62
62
Brote, Kleingebäcke
71
71
Teigwaren
28
27
Gemüse- und
Getreidebratlinge
16
16
Ergotalkaloide
Getreideprodukte
31
15
21
1.063
111
10
2 x Mutterkornalkaloide in Spuren
nachgewiesen;
14 x lagen die Gehalte über der
Bestimmungsgrenze
Alternariatoxine
Brote
24
21
20,9
107,3
12,4
5,0
Tomatenmark
11
11
angegeben sind die Gehalte an
Tenuazonsäure; andere Alternariatoxine nicht nachgewiesen
T2-Toxin
HT2-Toxin
Lebensmittel
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Beurteilung/Bemerkung
T2-Toxin wurde in keiner Probe nachgewiesen
3 x HT2-Toxin jeweils in Spuren nachgewiesen
* n. n.: Anzahl der Proben, in denen das entsprechende Mykotoxin nicht nachweisbar ist.
LAVES LI BS
207
Nitrat
Tabelle 3.165: Nitratgehalte (gerundet) in Obsterzeugnissen, Gemüse und Gemüseerzeugnissen
Probenart
Anzahl der
Proben
minimale
Konzentration
[mg/kg]
maximale
Konzentration
[mg/kg]
Mittelwert
[mg/kg]
Medianwert
[mg/kg]
Anzahl Proben
über jeweiligen
Höchstgehalten
der VO (EG) Nr.
1881/2006
Eichblattsalat
2
1.110
1.623
1.367
-
0
Knollensellerie
39
<7
786
256
189
-
Kopfsalat
2
3.323
5.308
4.316
-
1
Lollo Rossa/Bionda
2
1.997
2.323
2.160
-
0
Rote Bete, frisch
oder Konserve
18
189
2.113
975
916
-
Rucola
40
1.024
7.120
4.383
4.600
-
Spinat, frisch
10
152
3.056
1.321
1.037
1
Spinat, tiefgefroren
31
140
2.474
962
875
2
1 Probe Kopfsalat überschritt mit 5.308 mg/kg deutlich den EUweit gültigen Höchstgehalt für im Sommerhalbjahr geernteten
Freilandsalat von 4.000 mg/kg. 1 Probe frischer Spinat lag mit
3.056 mg/kg über dem EU-Höchstgehalt von 2.500 mg/kg für Spinat, der im Sommerhalbjahr geerntet wird. 2 Proben tiefgefrorener
Spinat überschritten mit 2.473 mg/kg und 2.474 mg/kg den für
dieses Erzeugnis festgelegten EU-Höchstgehalt von 2.000 mg/kg.
Alle 4 Proben wurden wegen überhöhter Nitratgehalte nach VO
(EG) Nr. 1881/2006 beanstandet.
LAVES LI OL
208
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Kontaminanten und unerwünschte Stoffe
Tabelle 3.166: Untersuchungen auf Kontaminanten (Teil 1)
Analyt
Polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe
Lebensmittel
Anzahl
der
Proben
n. n.*
Getreideprodukte
15
0
Fleischerzeugnisse
1
1
Wurstwaren
1
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
0,3
0,3
0,02
0
0
0,5
0,5
0,5
0,5
102
4
0,2
54,6
6,3
2,0
26
0
0,2
13,9
2,3
1,6
Frischgemüse
3
1
0,7
8
2,9
0,7
Frischobst
1
1
Honige, Brotaufstriche
11
10
5,2
5,2
0,5
0
Gewürze
29
7
1,8
215,2
22,0
13,6
6
0
11,2
39,6
20,9
15,0
Getreideprodukte
15
15
Fleischerzeugnisse
1
1
Wurstwaren
1
1
102
35
0,2
4,6
0,3
0,2
26
9
0,2
1,3
0,15
0,1
Frischgemüse
3
2
1,3
1,3
0,5
0,05
Frischobst
1
1
Honige, Brotaufstriche
11
10
0,8
0,8
0,1
0,05
Gewürze
29
14
0,3
4,6
0,9
0,3
Würzmittel
6
0
0,9
3,1
1,7
1,5
3-Monochlor-propandiol
Würzmittel
23
6
14,2
36,2
12,4
8,6
3-Monochlor-propandiolfettsäureester
Fette, Öle
59
20
100
5.280
Feine Backwaren
35
0
230
3.020
1.621
1.790
6
0
660
4.800
2.373
1.805
24
6
40
800
132
30
2
1
50
50
50
50
Fette, Öle
Hülsenfrüchte, Ölsaaten,
Schalenobst
Würzmittel
Benzo(a)pyren
Fette, Öle
Hülsenfrüchte, Ölsaaten,
Schalenobst
Honige, Brotaufstriche
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
Diätetische Lebensmittel
234,4
50
Beurteilung/Bemerkung
Angegeben ist jeweils die Summe
von verschiedenen polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen
(PAK). Höchstmengen existieren nur
für Benzo(a)pyren (siehe unten). Die
Festlegung eines Summen-Höchstwertes für verschiedene PAK auf EUEbene ist in der Diskussion.
Höchstmenge für Fette und Öle: 2,0
µg/kg;
Höchstmenge für geräuchertes Fleisch
und geräucherte Fleischerzeugnisse:
5,0 µg/kg.
In einer Ölprobe wurde ein Gehalt an
Benzo(a)pyren von 4,6 µg/kg nachgewiesen. Diese Höchstmengenüberschreitung wurde beanstandet.
Höchstmenge für hydrolysiertes
Pflanzenprotein: 20 µg/kg;
Höchstmenge für Sojasoße: 50 µg/kg
Die Gehalte wurden berechnet als
freies 3-Monochlorpropandiol.
Höchstmengen sind bisher nicht festgelegt.
* n. n.: Anzahl der Proben, in denen der entsprechende Kontaminant
nicht nachweisbar ist
209
Tabelle 3.167: Untersuchungen auf Kontaminanten (Teil 2)
Analyt
Di-n-butylphthalat
Lebensmittel
Getreide
Acrylamid
n. n.*
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
314
146,9
156,0
7
2
33
42
14
8
381,5
100,4
56,0
7
0
27,3
472,9
282,4
369,0
Getreideprodukte
42
10
10
423
73,7
34,5
Getreideprodukte
14
0
24,6
32,9
33,0
Brote, Kleingebäck
78
0
23,2
499
219,4
226,0
142
2
55
725
201,2
188,5
23
0
110
890
372,4
316,0
Kartoffelpuffer
6
0
424
1.185
804
815
Pommes frites
8
0
44
273
153
110
Diätetische Lebensmittel
22
1
57,5
393
94,1
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
25
13
3
196
47
3
1
0
2.127
2.127
2.127
Getreideprodukte
Di-isobutylphthalat
Anzahl
der
Proben
Getreide
Feine Backwaren
Kartoffelknabbererzeugnisse
Röstzwiebeln
2.127
51,7
* n. n.: Anzahl der Proben, in denen der entsprechende Kontaminant nicht nachweisbar ist
210
64,7
Beurteilung/Bemerkung
Für Phthalate in Lebensmitteln wurden bisher keine Höchstmengen festgelegt. Für den Übergang aus der
Verpackung in das Lebensmittel ist in
der Bedarfsgegenständeverordnung
für Dibutylphthalat ein spezifisches
Migrationslimit von 0,3 mg/kg (= 300
µg/kg) Simulanzlösung festgelegt.
Für Phthalate in Lebensmitteln wurden bisher keine Höchstmengen festgelegt. Für den Übergang aus der
Verpackung in das Lebensmittel ist in
der Bedarfsgegenständeverordnung
für Di-isobutylphthalat ein spezifisches Migrationslimit von 1,5 mg/kg
Simulanzlösung angegeben.
4 Signalwertüberschreitungen für
feine Backwaren aus Mürbeteig (298
µg/kg, 277 µg/kg, 282 µg/kg und
325 µg/kg). Signalwert für feine
Backwaren aus Mürbeteig: 260 µg/kg
3 Signalwertüberschreitungen für
Kartoffelprodukte (verzehrsfertige
Kartoffelpuffer mit 1034 µg/kg, 1098
µg/kg und 1185 µg/kg). Signalwert
für diese Produktgruppe: 872 µg/kg
Auch die Probe Röstzwiebel lag oberhalb des Signalwertes.
Bei den anderen Produktgruppen traten keine Signalwertüberschreitungen
auf.
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.168: Untersuchungen auf Kontaminanten (Teil 3)
Analyt
Furan
aromatische
Kohlenwasserstoffe
Lebensmittel
Anzahl
der
Proben
n. n.*
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Obstprodukte
31
27
0,96
0,97
0,26
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
74
0
2,24
Butter
15
11
Fette, Öle
20
65,0
58,9
128
134
35
18
12
88
146
37
18
1
0
85
196
140,5
85
Butter
15
15
Fette, Öle
20
20
1
0
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
81
1
Butter
15
0
Fette, Öle
20
20
Aroma (Bittermandel)
Perchlorethylen,
Trichlorethylen,
Chloroform
0,2
159
Aroma (Bittermandel)
Benzol
Median
[µg/kg]
Beurteilung/Bemerkung
Es existiert keine Höchstmenge für
Furan in Lebensmitteln.
Es existieren keine Höchstmengen für
aromatische Kohlenwasserstoffe in
Lebensmitteln. Bei den nachgewiesenen Stoffen handelte es sich bei
Butter, Fetten und Ölen um Toluol, im
Aroma wurden geringe Mengen an
Toluol und Styrol nachgewiesen.
Es existieren keine Höchstmengen für
Benzol in Lebensmitteln.
5.820
0,02
22
5.820
11,6
33
5.820
5.820
1,2
0,7
20,4
23,0
In allen Butterproben konnte Chloroform nachgewiesen werden. Die
Höchstmenge von 100 µg/kg wurde
nicht überschritten.
* n. n.: Anzahl der Proben, in denen der entsprechende Kontaminant nicht nachweisbar ist
LAVES LI BS; LAVES LI OL
211
Schwermetalle
Tabelle 3.169: Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Thallium, Arsen, Zinn, Chrom, Kupfer)
Warengruppe
Anzahl der Proben
Anzahl der Beanstandungen wegen
Höchstmengen-Überschreitung
Milch, Milcherzeugnisse, Käse
20
Fette, Öle
21
Eier, Eiprodukte
14
Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren
76
2
149
2
Getreide, Getreideerzeugnisse, Teigwaren
Suppen, Soßen, Mayonnaisen, Feinkost, Desserts,
Fertiggerichte
7
Ölsamen, Nüsse, Hülsenfrüchte
62
Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse
16
Frischgemüse, Gemüseerzeugnisse
Pilze, Pilzerzeugnisse
Frischobst, Obstprodukte
Säfte, alkoholfreie Getränke
275
6
55
271
76
Mineral- und Tafelwasser
186
1
Wein, weinhaltige Getränke, Bier
288
2
Zucker , -sirup, Süßstoff
10
Speiseeis
2
Süßwaren
2
Säuglings- und Kleinkindernahrung
Diätetische Lebensmittel
61
1
zubereitete Speisen (Gesamtnahrung)
38
Nährstoffkonzentrate, Ergänzungsnahrung
28
Würzmittel/Gewürze/Aromen/Hilfsmittel/Zusatzstoffe
Summe
6
4
1.662
19
LAVES LI OL
212
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Behandlung mit ionisierenden Strahlen
Tabelle 3.170: Untersuchung auf Lebensmittelbestrahlung
Lebensmittelgruppe
Anzahl der Proben
nicht bestrahlt
Geflügel
1
1
Pilze, frisch
2
2
Pilze, getrocknet u. a.
Pilzerzeugnisse
22
22
Kräuter, Gewürze
getrocknet
62
62
LAVES LI OL
Dioxine und dioxinähnliche PCB
Tabelle 3.171: Übersicht über Ergebnisse von Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln
(Teil 1)
Anzahl
der
Proben
Rohmilch
Mittelwert
(pg/g
Fett)
Median
(pg/g
Fett)
Minimum
(pg/g
Fett)
Maximum
(pg/g
Fett)
Auslösewert
(pg/g
Fett)
n>
Auslösewert
*
n>
Höchstgehalt,
ohne Beanstandung
n>
Höchstgehalt,
mit Beanstandung
Summe
der beanstandeten
Proben
0
76
WHO-PCDD/F-TEQ
0,36
0,34
0,14
0,77
2,0
0
WHO-PCB-TEQ
0,72
0,68
0,24
1,74
2,0
0
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
1,09
1,04
0,38
2,23
Magermilchpulver
Höchstgehalt
(pg/g
Fett)
3,0
0
0
6,0
0
0
0
10
WHO-PCDD/F-TEQ
0,45
0,44
0,30
0,62
2,0
0
WHO-PCB-TEQ
0,31
0,29
0,22
0,47
2,0
0
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
0,76
0,70
0,52
1,02
3,0
0
0
6,0
0
0
* ohne Vorliegen einer Höchstgehaltsüberschreitung
213
Tabelle 3.172: Übersicht über Ergebnisse von Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln
(Teil 2)
Anzahl
der
Proben
Hühnereier
Mittelwert
(pg/g
Fett)
Median
(pg/g
Fett)
Minimum
(pg/g
Fett)
Maximum
(pg/g
Fett)
Auslösewert
(pg/g
Fett)
n>
Auslösewert
***
0,20
0,09
2,72
2,0
1
WHO-PCB-TEQ
0,28
0,16
0,03
3,24
2,0
1
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
0,61
0,34
0,16
5,96
0,45
0,08
1,25
1,5
0
WHO-PCB-TEQ
1,81
1,33
0,08
11,29
1,0
21
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
2,33
1,80
0,16
11,87
11,52
8,84
1,91
53,41
4,0
8
WHO-PCB-TEQ
14,92
11,44
1,01
74,66
4,0
4
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
26,44
19,65
3,28
91,25
0
0
3,0
0
0
4,5
1
2
6,0
2
21
12,0
2
26
9
2,59*
0,31*
4,78*
3,0*
2
WHO-PCB-TEQ
14,76*
14,26*
1,83*
30,40*
6,0*
0
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
17,39*
17,48*
2,14*
31,74*
4,0*
3
0
12,0*
3
9
1
10
WHO-PCDD/F-TEQ
0,80*
0,57*
0,05*
3,21*
3,0*
1
WHO-PCB-TEQ
4,12*
1,64*
0,17*
18,52*
3,0*
2
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
4,92*
2,39*
0,22*
21,73*
4,0*
0
0
8,0*
1
1
-
48
WHO-PCDD/F-TEQ
6,39
6,29
2,42
12,92
-
-
WHO-PCB-TEQ
7,66
7,11
1,92
22,21
-
-
14,05
13,51
4,34
28,25
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
WHO-PCDD/F-TEQ
6,0
13
2,63*
Grünkohl**
0
27
WHO-PCDD/F-TEQ
Frauenmilch
0
36
WHO-PCDD/F-TEQ
Summe
der beanstandeten
Proben
2
0,53
Fische außer Aal*
3,0
37
WHO-PCDD/F-TEQ
Aal*
n>
Höchstgehalt,
mit Beanstandung
0
0,32
Schafleber
n>
Höchstgehalt,
ohne Beanstandung
48
WHO-PCDD/F-TEQ
Schaffleisch
Höchstgehalt
(pg/g
Fett)
-
-
-
-
-
-
7
0,19**
0,17**
0,12**
0,31**
0,4**
-
-
-
-
* in pg/g Frischgewicht
** in ng/kg Erzeugnis
*** ohne Vorliegen einer Höchstgehaltsüberschreitung
LAVES LI OL
214
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Umweltradioaktivität
Tabelle 3.173: Untersuchungen auf Cs137 in 2009 – Proben Inland und Ausland
Anzahl der Proben
Bereich in [Bq/kg] bzw. [Bq/L]
Material
Mittelwert
Summe
Milch
Medianwert
kleiner NG
Maximalwert
157
89
0,24
<0,2
9
9
0,14
156
95
Rehwild
75
Schwarzwild
Minimalwert
1,8
<0,03
0,1
<0,25
<0,08
0,6
0,2
16
<0,06
1
16,6
7,3
95,5
35
0
68,1
6,7
680*
Fische,
Fischzuschnitte
63
42
0,68
0,16
12,06
<0,11
Krusten-, Schalen-,
Weichtiere, sonstige
Tiere und Erzeugnisse daraus
27
27
0,13
0,13
<0,18
<0,09
Getreide
98
87
0,23
0,2
1,8
<0,09
Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile
55
44
0,18
0,17
1,0
<0,06
175
155
0,26
0,15
Pilze
69
2
40,9
Frischobst
69
66
0,9
0,13
51,6
<0,05
Honige, Imkereierzeugnisse und
Brotaufstriche
35
15
2,6
0,18
71,8
<0,08
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
23
15
0,15
0,1
<0,3
<0,07
Fertiggerichte,
zubereitete Speisen
78
36
0,18
0,1
1,6
<0,05
Trink-, Mineral-,
Tafel-, Quell-,
Brauchwasser
23
23
0,01
0,01
<0,02
<0,009
Frauenmilch
47
47
0,23
0,2
<0,30
<0,2
Käse
Fleisch warmblütiger Tiere
Frischgemüse
15,8
0,12
0,3
12
<0,03
382
<0,18
* Der Grenzwert von 600 Bq/kg wurde lediglich bei 1 Probe Schwarzwild überschritten.
Die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium darf folgende Werte nicht überschreiten:
• 370 Bq/kg für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Lebensmittel für die Ernährung speziell von Säuglingen während der
vier bis sechs ersten Lebensmonate, die für sich genommen dem
Nahrungsbedarf dieses Personenkreises genügen und in Packungen für den Einzelhandel dargeboten werden, die eindeutig
als Zubereitungen für Säuglinge gekennzeichnet und etikettiert sind
• 600 Bq/kg für alle anderen betroffenen Erzeugnisse
215
Tabelle 3.174: Untersuchungen auf Sr-90 in 2009 – Proben Inland
Anzahl der Proben
Bereich in [Bq/kg] bzw. [Bq/L]
Material
Mittelwert
Summe
Milch
Medianwert
kleiner NG
Maximalwert
Minimalwert
23
0
0,04
0,04
0,09
0,01
3
2
0,03
< 0,02
0,04
< 0,02
12
11
0,02
< 0,02
< 0,02
< 0,02
Getreide
8
1
0,07
0,1
0,15
< 0,02
Kartoffeln und stärkereiche Pflanzenteile
6
2
0,03
0,02
0,06
< 0,01
18
0
0,16
0,08
0,81
< 0,006
Frischobst einschließlich Rhabarber
6
2
0,033
0,03
0,06
< 0,02
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
4
2
0,037
< 0,02
0,09
< 0,02
Fertiggerichte,
zubereitete Speisen
8
1
0,034
0,04
< 0,02
Trinkwasser
2
0
0,024
< 0,007
Fische und
Fischzuschnitte
Krusten-, Schalen-,
Weichtiere und
Erzeugnisse daraus
Frischgemüse
0,036
LAVES LI BS; LAVES IFF CUX; LAVES LI OL; LAVES VI H
216
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Authentizitätsanalyse
Tabelle 3.175: Authentizitätsanalyse
Matrix
Anzahl der Proben
Überprüfung auf
Milch, Käse, Eier
Käse
11
Identität »Parmigiano Reggiano«
Eier
23
Herkunft; Wirtschaftsweise
Wildschweinleber
18
Anteil an Mais im Futter
Darm zur Wurstherstellung
36
Herkunft
5
Herkunft
64
Herkunft
Fleisch und Fleischerzeugnisse
Rindfleisch
Fisch
Herkunft
Schalenfrüchte
Erdnüsse
16
Haselnüsse
7
Mandeln
17
Pistazien
2
Herkunft
Obst und Gemüse
Spargel
142
Erdbeeren
14
Fruchtsaft und Wein
Fruchtsaft
16
Wein
106
Rückverdünnung
Verfälschung, Herkunft
Verfälschung
Honig
Lindenhonig
23
Rapshonig
22
Akazienhonig
11
andere Honige
28
Würzmittel
Essig
28
Verfälschung, Herkunft
Speiseeis und -halberzeugnisse
37
Echtheit des Vanillearomas
Wasser, techn. Unters., LVUs etc.
62
Summe
600
LAVES LI OL
217
3.18 Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel
Bedarfsgegenstände
Tabelle 3.176: Untersuchungen an Bedarfsgegenständen (Teil 1)
Bedarfsgegenstände mit
Körperkontakt
Kunststoff
Schmuck
Textilien
Kunststoff
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt
Metall,
Holz,
Kneten
Wasch-,
Reinigungsund PfleVerpack- Geschirr gemittel,
ungsma- aus Glas, Haushaltsterialien Holz, Ke- chemikalien,
ramik,
RaumluftKunstverbessestoff,
rer
Metall
Textil
Summe
141
309
104
267
244
41
350
874
370
2.700
Zahl der beanstandeten Proben
2
9
2
9
23
2
10
41
63
161
Prozentsatz der beanstandeten
Proben
1,4 %
2,9 %
1,9 %
3,4 %
9,4 %
4,9 %
2,9 %
4,7 %
17 %
6%
gesundheitsschädlich (mikrobiologische Verunreinigung)
0
0
0
0
0
0
0
0
-
0
gesundheitsschädlich (andere
Ursachen)
0
2
0
0
0
0
0
0
0
2
gesundheitsgefährdend auf
Grund Verwechselungsgefahr
mit Lebensmitteln
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
Farbechtheit
-
-
-
-
-
-
10
0
-
10
Schwermetalle
-
-
-
-
-
-
0
4
-
4
sonstiges
-
-
-
-
-
-
0
4
-
4
unappetitliche und ekelerregende Beschaffenheit
-
-
-
-
-
-
0
1
-
1
Verstöße gegen sonstige
Rechtsvorschriften, stoffliche
Beschaffenheit (VO (EG)
1935/2004, LFGB)
-
-
-
0
0
0
0
0
-
0
Anzahl der Proben
Übergang von
Stoffen auf
Lebensmittel
- : Regelungen gelten nicht für diese Produktgruppe
218
Spielwaren
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
Tabelle 3.177: Untersuchungen an Bedarfsgegenständen (Teil 2)
Bedarfsgegenstände mit
Körperkontakt
Kunststoff
Textilien
Spielwaren
Schmuck
Kunststoff
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt
Metall,
Holz,
Kneten
Textil
Wasch-,
Reinigungsund PfleVerpack- Geschirr gemittel,
ungsma- aus Glas, Haushaltsterialien Holz, Ke- chemikalien,
ramik,
RaumluftKunstverbessestoff,
rer
Metall
Summe
Herstellerangaben
-
-
-
-
-
-
0
22
-
22
sonstige
(Sicherheitshinweise,
LM-Kontakt )
-
-
-
-
-
-
0
2
-
2
Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, stoffliche Beschaffenheit (WRMG, GefahrstoffV,
GPSG)
2
1
2
9
15
1
0
5
0
35
Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, Kennzeichnung,
Aufmachung (WRMG, GefahrstoffV, GPSG)
0
4
0
5
23
1
0
0
62
95
keine Übereinstimmung mit
Hilfsnormen, stoffliche Beschaffenheit, freiwilligen Vereinbarungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
keine Übereinstimmung mit
Hilfsnormen, Kennzeichnung,
Aufmachung, freiwilligen Vereinbarungen
0
2
0
0
0
0
0
0
0
2
irreführende Bezeichnung,
Aufmachung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt
-
-
-
-
-
-
0
5
-
5
Verstöße gegen
sonstige Rechtsvorschriften,
Kennzeichnung,
Aufmachung (VO
(EG) 1935/2004)
- : Regelungen gelten nicht für diese Produktgruppe
219
Kosmetische Mittel
Tabelle 3.178: Untersuchungen an kosmetischen Mitteln
Mittel
zur
Hautreinigung
Anzahl der Proben
Mittel
zur
Hautpflege
Mittel
zur Beeinflussung
des
Aussehens
Mittel
zur
Haarbehandlung
Nagelkosmetik
Reinigungs& Pflegemittel für
Mund &
Zähne
Mittel zur
Beeinflussung des
Geruchs
& zur Vermittlung
von Geruchseindrücken
Stoffe
zur
Herstellung
kosmetischer
Mittel
Summe
Beurteilung/
Bemerkung
130
291
199
449
37
162
114
10
1.392
Zahl der beanstandeten Proben*
18
48
43
59
19
11
24
1
223
Prozentsatz der beanstandeten Proben
13,8 %
16,5 %
21,6 %
13,1 &
51,4 %
6,8 %
21,1 %
10,0 %
16,0 %
gesundheitsschädlich
0
0
0
0
0
0
0
0
0
gesundheitsgefährdend auf Grund einer
Verwechslungsgefahr
mit Lebensmitteln
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Verwendung verschreibungspflichtiger oder
verbotener Stoffe,
Höchstmengenüberschreitungen
5
4
6
7
6
0
2
1
31
mikrobielle Verunreinigung
0
5
0
1
0
1
0
0
7
irreführende Angabe
1
16
4
7
1
0
4
0
33
Auslobungen:
17 x Vitamine
6 x »naturbasiert«
u. ä.
4 x hypoallergen
3 x Sonnenschutz
2 x pH-Wert
2 x ohne Konservierungsstoffe
5 x sonstige
Verstöße gegen
Kennzeichnungsvorschriften
21
53
37
59
20
12
30
0
232
Chargennr., Hersteller,
MHD, Verwendungszweck, Liste der Bestandteile, Warnhinweise, Anwendungsbedingungen
Verstöße gegen eichrechtliche Kennzeichnungsvorschriften
1
9
2
4
3
1
14
0
34
verbotene Stoffe:
6 x Duftstoffe
5 x Dioxan
4 x Farbstoffe
3 x Phthalate
3 x Naphthol
7 x sonstige
Höchstmengenüberschreitungen
3 x UV-Filter
* mehrere Verstöße in einer Probe möglich
220
LAVES IfB LG
3. Untersuchungsergebnisse
und Tätigkeiten
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten
3.19 Betriebskontrollen
Tabelle 3.179: Kontrolle vor Ort – Art und Anzahl der festgestelten Verstöße*
Erzeuger
(Urproduktion)
Hersteller
und Abpacker
Vertriebsunternehmer und
Transporteure
Einzelhändler
(Einzelhandel)
8.752
1.817
1.872
32.909
43.303
5.720
94.373
871
982
588
15.877
22.110
3.334
43.762
1.186
4.350
1.264
25.454
30.602
5.884
68.740
53
280
83
3.340
7.116
988
11.860
830
4.839
967
14.103
2.904
4.010
27.653
Hygiene (HACCP, Ausbildung)
14
73
28
796
2.445
337
3.693
Hygiene allgemein
40
323
65
3.263
8.476
1.612
13.779
Zusammensetzung (nicht mikrobiologisch)
1
5
6
14
28
12
66
Kennzeichnung und
Aufmachung
9
55
18
1.013
1.348
221
2.664
andere Verstöße
3
16
3
112
248
34
416
davon aufgrund von beanstandeten Proben
6
92
49
107
88
92
434
davon aufgrund von Feststellungen bei Betriebskontrollen
7
39
11
257
752
154
1.220
davon aufgrund von beanstandeten Proben
6
20
20
21
21
5
93
davon aufgrund von Feststellungen bei Betriebskontrollen
3
3
1
5
7
9
28
Zahl der Betriebe
Zahl der kontrollierten Betriebe
Zahl der Kontrollbesuche
Zahl der Betriebe mit Verstößen*
Probenahmen
Dienstleistungsbetriebe
Hersteller,
die im wesentlichen
auf der Einzelhandelsstufe verkaufen
Summe
Art der Verstöße*
OWiG- Verfahren
Strafverfahren
* nur diejenigen Verstöße, die zu formellen Maßnahmen der zuständigen Behörden im Sinne der Leitlinien geführt haben
LAVES Abt. 2
221
4. Fotoverzeichnis
Kapitel
Fotobeschriftung
Bildrechte
Reagenzgläser
Erdbeeraufstrich
Baby
Fische
Bratwürste
Strohballen
Huhn und Hahn
©
©
©
©
©
©
©
Lorelyn Medina/Fotolia.de
Carmen Steiner/Fotolia.de
studiovespa/Fotolia.de
Monster/Fotolia.de
LianeM/Fotolia.de
Wagner Christian/Fotolia.de
Andrey Semenov/Fotolia.de
Cremetiegel
Petrischalen
Fischkutter
Grill
Laborzubehör
©
©
©
©
©
Carmen Steiner/Fotolia.de
erbephoto/Fotolia.de
womue/Fotolia.de
LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
LAVES – Lebensmittelinstitut Braunschweig
Verbraucher Im Supermarkt
Kühe
Käseleiber
Mikroskop
Schwein
Petrischalen mit Pipette
Wurst- und Aufschnitttheke
Muschelbank
LAVES Homepage
Räucherfisch
LAVES Zentrale Oldenburg
Beeren
Kühe
Wild
Baguette
Strohballen
Puder
Apfelblüte mit Biene
Twinning-Folder
Gaststätte
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
Monkey Business/Fotolia.de
LAVES – Futtermittelüberwachung
LAVES – Technische Sachverständige
Franz Pfluegl/Fotolia.de
Lyrk/Fotolia.de
Chee-Onn Leong/Fotolia.de
anweber/Fotolia.de
Gerd Baumgartner/Fotolia.de
ideenquelle – Agentur für Kommunikation e.K.
Elvira Schäfer/Fotolia.de
LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Fresh&Flavorful
LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mäusefänger/Fotolia.de
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LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
LAVES – Institut für Bienenkunde
BMELV
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Titel
Inhaltsverzeichnis
1. Struktur
222
4.
Fotoverzeichnis
4. Fotoverzeichnis
Kapitel
Fotobeschriftung
2. Ausgewählte Ergebnisse aus Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Bratwürste
Kochschinken
Garnelenprobe
Garnele im Wasser
Shrimps
Muschelprobeentnahme
Börek
Milchprodukte
Butter
Käsebrötchen
Laborzubehör
Laborzubehör
Blisterverpackungen
Wasserglas mit Tablette
Tabletten
Fertigsuppe
Laborzubehör
Saftverpackungen
Laborzubehör
Apotheke
Spirituosen
Paragraphenzeichen
Schnuller
Baby
Schuhe
Naturkosmetik
Laborantin am Mikroskop
Kosmetika
Dauerwellen-Präparate
Haarlocken
Harzvorland – Ackerflaeche an der Innerste
GVO-Soja-Entladung Binnenschiff
Laborzubehör
Kuh an der Tränke
Hand mit Pipette
Truthahn
Ziege am Gatter
Ziegen am Stall
Petrischalen
Reagenzgläser
Wanderratte
Eier
Ei (in der Abbildung)
Hühnerküken
Masthühner
Treffen der Tierschutzbeauftragten mit
Mitarbeitern des LAVES-Tierschutzdienstes
Beagle
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© LAVES – Tierschutzdienst
© LAVES – Tierschutzdienst
© LAVES – Tierschutzdienst
223
Kapitel
Fotobeschriftung
3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten des LAVES
Getreide Ernte an der Innerste
Kuh
Laborantin
Probenahme Getreide
Futtermittel
Laborantin am Mikroskop
Eier
Hühner
Obst und Gemüse – Marktstand
Fleisch
Computermonitore
Laborantin
Schafe
Hühner
Hund und Katze
Hecht
Dachs
Hase
Legehennen
Petrischale
Labormaus
Laborzubehör
Biene
Flussneunaugen
Seehunde
Butter
Fleisch
Salami
Fische
Öl
Suppe
Salatmischungen
Baguette
Kuchen
Asianudeln
Apfelmus
224
Bildrechte
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LAVES – Futtermittelüberwachung
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LAVES – Lebensmittelinstitut Oldenburg
LAVES – Futtermittelüberwachung
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LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
LAVES – Tierschutzdienst
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LAVES – Veterinärinstitut Hannover
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LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
LAVES – Lebensmittelinstitut Braunschweig
LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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4.
Fotoverzeichnis
4. Fotoverzeichnis
Kapitel
Fotobeschriftung
Bildrechte
Erdbeeraufstrich
Pinienkerne
Laborzubehör
Rotwein
Glühwein
Hand mit Pipette und Reagenzglas
Eiscreme
Reagenzgläser
Babynahrung
Laborzubehör
Gewürze
Labortätigkeit
Hühnerfleisch
Schlagsahne
Nudeln
Brot
Spinaternte
Babygläschen im Labor
Kartoffeln
Reinigungsmittel
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Filmrolle
Kamera und Objektive
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Ausschnitt Stadtplan Oldenburg
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LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
LAVES – Lebensmittelinstitut Oldenburg
LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
LAVES – Institut für Bedarfsgegenstände
4. Fotoverzeichnis
5. Adressen
225
5. Adressen
Standorte des LAVES
Niedersächsisches Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(LAVES)
Postfach 39 49
26029 Oldenburg
Telefon
Telefax
E-Mail
Internet
(04 41) 570 26 - 0
(04 41) 570 26 - 179
[email protected]
www.laves.niedersachsen.de
Präsidium
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stabsstelle Qualitätsmanagement
Abteilung 1: Zentrale Aufgaben
Dez. 11: Personal, Organisation, Haushalt, Liegenschaften,
Innerer Dienst
Dez. 12: IuK-Technik, Betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente, Datenmanagement
Dez. 13: Recht
Dez. 15: Technische Sachverständige
Abteilung 2: Lebensmittelsicherheit
Dez.
Dez.
Dez.
Dez.
226
21:
22:
23:
24:
Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelkontrolldienst
Tierarzneimittelüberwachung, Rückstandskontrolldienst
Koordinierungsstelle Sichere Lebensmittel
Abteilung 3: Tiergesundheit
Dez. 31: Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Dez. 32: Task-Force Veterinärwesen
Dez. 33: Tierschutzdienst
Dez. 34: Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst
Abteilung 4: Futtermittelsicherheit, Marktüberwachung
Dez. 41: Futtermittelüberwachung
Dez. 42: Ökologischer Landbau
Dez. 43: Marktüberwachung
5. Adressen
5. Adressen
Abteilung 5: Untersuchungseinrichtungen
Lebensmittelinstitut Oldenburg
Martin-Niemöller-Straße 2
26133 Oldenburg
Telefon
Telefax
E-Mail
(04 41) 99 85 - 0
(04 41) 99 85 - 121
[email protected]
Institut für Fische und Fischereierzeugnisse
Cuxhaven
Schleusenstraße1
27472 Cuxhaven
Telefon
Telefax
E-Mail
(0 47 21) 69 89 - 0
(0 47 21) 69 89 - 16
[email protected]
Lebensmittelinstitut Braunschweig
Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Dresdenstraße 2 und 6
38124 Braunschweig
Telefon
Telefax
E-Mail
(05 31) 68 04 - 0
(05 31) 68 04 - 101
[email protected]
Am Alten Eisenwerk 2A
21339 Lüneburg
Telefon
Telefax
E-Mail
(0 41 31) 15 - 10 00
(0 41 31) 15 - 10 03
[email protected]
Veterinärinstitut Oldenburg
Futtermittelinstitut Stade
Philosophenweg 38
26121 Oldenburg
Telefon
Telefax
E-Mail
(04 41) 97 13 - 0
(04 41) 97 13 - 814
[email protected]
Heckenweg 6
21680 Stade
Telefon
Telefax
E-Mail
(0 41 41) 9 33 - 6
(0 41 41) 9 33 - 777
[email protected]
Veterinärinstitut Hannover
Institut für Bienenkunde Celle
Eintrachtweg 17
30173 Hannover
Telefon
Telefax
E-Mail
(05 11) 2 88 97 - 0
(05 11) 2 88 97 - 298
[email protected]
Herzogin-Eleonore-Allee 5
29221 Celle
Telefon
Telefax
E-Mail
(0 51 41) 9 05 03 - 40
(0 51 41) 9 05 03 - 44
[email protected]
227
Adressen der kommunalen Veterinär- und Verbraucherschutzbehörden
Landkreis Ammerland
Landkreis Cloppenburg
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Wilhelm-Geiler-Straße 9
26655 Westerstede
Telefon (0 44 88) 56 - 54 00
Telefax (0 44 88) 56 - 54 09
E-Mail
[email protected]
Internet www.ammerland.de
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon (0 44 71) 15 - 0
Telefax (0 44 71) 15 - 43 0
E-Mail
[email protected]
Internet www.lkclp.de
Landkreis Aurich
Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Telefon (0 49 41) 16 - 0
Telefax (0 49 41) 16 - 39 99
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-aurich.de
Landkreis Cuxhaven
Veterinäramt
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
Telefon (0 47 21) 21 32
Telefax (0 47 21) 25 85
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-cuxhaven.de
Stadt Delmenhorst
Stadt Braunschweig
Ordnungsamt
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Richard-Wagner-Straße 1-2
38106 Braunschweig
Telefon (05 31) 470 - 1
Telefax (05 31) 470 - 57 09
E-Mail
[email protected]
Internet www.braunschweig.de
Landkreis Celle
228
Fachdienst 32 Verbraucherschutz und
öffentliche Sicherheit
City Center
Lange Straße 1 A
27749 Delmenhorst
Telefon (0 42 21) 99 - 0
Telefax (0 42 21) 99 - 12 32
E-Mail
[email protected]
Internet www.delmenhorst.de
Landkreis Diepholz
Amt für Veterinärangelegenheiten
und Verbraucherschutz
Fachdienst für Veterinärwesen
und Verbraucherschutz
Alte Grenze 7
29221 Celle
Telefon (0 51 41) 90 90 - 100
Telefax (0 51 41) 90 90 - 150
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-celle.de/veterinaeramt
Grafenstraße 3
49356 Diepholz
Telefon (0 54 41) 976 - 0
Telefax (0 54 41) 976 - 17 36
E-Mail
[email protected]
Internet www.diepholz.de
5. Adressen
5. Adressen
Stadt Emden
Fachdienst Veterinärwesen,
Verbraucherschutz
Ringstraße 18
26721 Emden
Telefon (0 49 21) 87 - 0
Telefax (0 49 21) 87 - 21 51
E-Mail
[email protected]
Internet www.emden.de
Landkreis Emsland
Fachbereich für Veterinärwesen
und Verbraucherschutz
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Telefon (0 59 31) 44 - 0
Telefax (0 59 31) 44 - 36 39
E-Mail
[email protected]
Internet www.emsland.de
Landkreis Grafschaft Bentheim
Abteilung für Veterinärwesen und
Verbraucherschutz
Ootmarsumer Weg 11
48527 Nordhorn
Telefon (0 59 21) 96 - 18 02
Telefax (0 59 21) 96 - 18 00
E-Mail
[email protected]
Internet www.grafschaft-bentheim.de
Landkreis Hameln-Pyrmont
Fachdienst Ordnung/Veterinärwesen
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon (0 51 51) 903 25 00
Telefax (0 51 51) 903 6 25 00
E-Mail
[email protected]
Internet www.hameln-pyrmont.de
Landkreis Gifhorn
Abteilung Veterinärwesen
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Telefon (0 53 71) 82 - 391
Telefax (0 53 71) 82 - 359
E-Mail
[email protected]
Internet www.gifhorn.de
Landkreis Goslar
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Recht und Ordnung
Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Vordere Schöneworth 14
30167 Hannover
Telefon (05 11) 16 83 11 53
Telefax (05 11) 16 83 12 34
E-Mail
[email protected]
Internet www.hannover.de
Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Region Hannover
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
Telefon (0 53 21) 763 92
Telefax (0 53 21) 763 99
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-goslar.de
Landkreis Göttingen
Fachdienst für Verbraucherschutz
und Veterinärwesen
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon (05 11) 616 - 0
Telefax (05 11) 616 - 228 26
E-Mail
[email protected]
Internet www.hannover.de
Veterinär- und Verbraucherschutzamt für
den Landkreis und die Stadt Göttingen
Walkemühlenweg 8
37083 Göttingen
Telefon (05 51) 525 - 0
Telefax (05 51) 525 - 570
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-goettingen.de
229
Landkreis Harburg
Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
Veterinäramt
Veterinäramt
Von-Somnitz-Ring 13
21423 Winsen/Luhe
Telefon (0 41 71) 693 - 0
Telefax (0 41 71) 636 12
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-harburg.de
Olympiastraße 1
Gebäude 6A
TCN-Gelände/Zufahrt Tor 1
26419 Schortens
Telefon (0 44 21) 77 88 - 0
Telefax (0 44 21) 77 88 - 770
E-Mail
[email protected]
Internet www.jade-weser.de
Landkreis Helmstedt
Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon (0 53 51) 121 - 0
Telefax (0 53 51) 121 - 26 00
E-Mail
[email protected]
Internet www.helmstedt.de
Landkreis Hildesheim
Fachdienst 203
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
Telefon (0 51 21) 309 - 111
Telefax (0 51 21) 309 - 12 08
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreishildesheim.de
Landkreis Holzminden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bgm.-Schrader-Straße 24
37603 Holzminden
Telefon (0 55 31) 70 73 47
Telefax (0 55 31) 70 73 45
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-holzminden.de
230
Landkreis Leer
Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Friesenstraße 30
26789 Leer
Telefon (04 91) 926 - 0
Telefax (04 91) 926 - 13 74
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-leer.de
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 39
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow
Telefon (0 58 41) 12 02 86
Telefax (0 58 41) 883 90 oder 12 02 87
E-Mail
[email protected]
Internet www.luechow-dannenberg.de
Landkreis Lüneburg
Fachdienst 40 Veterinär-, Lebensmittelund Gewerbeüberwachung
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Telefon (0 41 31) 26 14 13
Telefax (0 41 31) 26 16 33
E-Mail
[email protected]
Internet www.lueneburg.de
5. Adressen
5. Adressen
Landkreis Nienburg/Weser
Veterinäramt
Landkreis Osterholz
Kreishaus am Schlossplatz
31582 Nienburg/Weser
Telefon (0 50 21) 967 - 0
Telefax (0 50 21) 967 - 431
E-Mail
[email protected]
Internet www.lk-nienburg.de
Landkreis Northeim
Fachdienst Gesundheitlicher
Verbraucherschutz/Veterinärdienste
Medenheimer Straße 6/8
37154 Northeim
Telefon (0 55 51) 708 - 484
Telefax (0 55 51) 708 - 422
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-northeim.de
Landkreis Oldenburg
Veterinäramt
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon (0 47 91) 930 - 457
Telefax (0 47 91) 930 - 456
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-osterholz.de
Landkreis Osterode am Harz
Amt für Veterinärwesen
und Verbraucherschutz
Katzensteiner Straße 137
37520 Osterode am Harz
Telefon (0 55 22) 951 - 061
Telefax (0 55 22) 951 - 065
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-osterode.de
39 Veterinäramt
Landkreis Peine
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Telefon (0 44 31) 85 - 391
Telefax (0 44 31) 85 - 468
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-oldenburg.de
Stadt Oldenburg
Fachdienst Veterinärwesen
und Lebensmittelüberwachung
Hopfenstraße 4
31224 Peine
Telefon (0 51 71) 401 - 60 55
Telefax (0 51 71) 401 - 77 26
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-peine.de
Amt für Verbraucherschutz und
Veterinärwesen
Landkreis Rotenburg
Rohdenweg 65
26135 Oldenburg
Telefon (04 41) 209 47 - 0
Telefax (04 41) 20 34 96
E-Mail
[email protected]
Internet www.oldenburg.de
Landkreis Osnabrück
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg/Wümme
Telefon (0 42 61) 983 23 57
Telefax (0 42 61) 983 23 99
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-row.de
Veterinärdienst für den Landkreis
und die Stadt Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon (05 41) 501 - 0
Telefax (05 41) 501 - 44 16
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-osnabrueck.de
231
Landkreis Uelzen
Amt 39 – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Stadt Salzgitter
Nothmannstraße 34
29525 Uelzen
Telefon (05 81) 97 35 23 - 10
Telefax (05 81) 97 35 23 - 30
E-Mail
[email protected]
Internet www.uelzen.de
Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt)
Lebensmittelüberwachung
Landkreis Vechta
Joachim-Campe-Straße 14
38226 Salzgitter
Telefon (0 53 41) 83 90
Telefax (0 53 41) 83 94 953
E-Mail
[email protected]
Internet www.salzgitter.de
Landkreis Schaumburg
Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Telefon (0 44 41) 898 - 0
Telefax (0 44 41) 898 - 10 36
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-vechta.de
Amt für Verbraucherschutz und
Veterinärwesen
Landkreis Verden
Bahnhofstraße 25
31675 Bückeburg
Telefon (0 57 22) 96 68 - 00
Telefax (0 57 22) 267 12
E-Mail
[email protected]
Internet www.schaumburg.de
Landkreis Soltau-Fallingbostel
Fachdienst Veterinärdienst und
Verbraucherschutz
Lindhooper Straße 67
27283 Verden/Aller
Telefon (0 42 31) 157 70
Telefax (0 42 31) 157 73
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-verden.de
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Quintusstraße 1
29683 Bad Fallingbostel
Telefon (0 51 62) 970 - 0
Telefax (0 51 62) 970 - 402
E-Mail
[email protected]
Internet www.soltau-fallingbostel.de
Landkreis Stade
Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
Große Schmiedestraße 1-3
21682 Stade
Telefon (0 41 41) 129 01
Telefax (0 41 41) 129 19
E-Mail
[email protected]
Internet www.landkreis-stade.de
232
Landkreis Wolfenbüttel
Veterinäramt für den Landkreis Wolfenbüttel
und die Stadt Salzgitter
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8
38300 Wolfenbüttel
Telefon (0 53 31) 90 09 88 - 0
Telefax (0 53 31) 90 09 88 - 1
E-Mail
[email protected]
Internet www.lk-wolfenbuettel.de
Stadt Wolfsburg
Veterinäramt
Dieselstraße 18 a
38446 Wolfsburg
Telefon (0 53 61) 28 - 0
Telefax (0 53 61) 28 - 18 36
E-Mail
[email protected]
Internet www.wolfsburg.de
Impressum
Herausgeber:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML)
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon (05 11) 120 - 0
Telefax (05 11) 120 - 23 85
www.ml.niedersachsen.de
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Postfach 39 49
26029 Oldenburg
Telefon (04 41) 570 26 - 0
Telefax (04 41) 570 26 - 179
www.laves.niedersachsen.de
Niedersächsischer Landkreistag (NLT)
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Telefon (05 11) 879 53 - 0
Telefax (05 11) 879 53 - 50
www.nlt.de
Niedersächsischer Städtetag (NST)
Prinzenstraße 23
30159 Hannover
Telefon (05 11) 368 94 - 0
Telefax (05 11) 368 94 - 30
www.nst.de
August 2010
Redaktion:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Organisation:
LAVES Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Konzept und Realisation:
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Niedersachsen 2009
Niedersächsisches Landesamt
für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Niedersächsischer
Städtetag
Fachbericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz
www.laves.niedersachsen.de
Fachbericht zum gesundheitlichen
Verbraucherschutz 2009
Im Agrarland Niedersachsen wird dem gesundheitlichen Verbraucherschutz größte Bedeutung beigemessen. Mit seinen acht Untersuchungsinstituten und fünf Fachabteilungen bildet das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
die zentrale Behörde für alle Themen des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes in
Niedersachsen. Die mehr als 800 Mitarbeiter des LAVES sorgen mit herausragender fachlicher Kompetenz für sichere Lebensmittel und gesunde Nutztiere. Die Überwachungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover sorgen für effektive Überwachung in den Betrieben direkt vor Ort. Das LAVES und die
kommunalen Verbraucherschutzämter arbeiten
Hand in Hand und tragen so wesentlich zur Sicherheit der Konsumenten bei. Der vorliegende
Bericht schildert Tätigkeiten und Untersuchungsergebnisse des LAVES sowie die Überwachungsleistungen der Kommunen im Jahr 2009. Er informiert vor
allem das Fachpublikum, aber auch interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher detailliert und sachlich über aktuelle Herausforderungen und Hintergründe. Das LAVES und die
kommunalen Verbraucherschutzämter möchten mit dem Fachbericht eine umfassende Informationsquelle zum Thema Lebensmittelsicherheit zur Verfügung stellen und Orientierung bieten in Fragen rund um