Mindestlohn: Freizeitparks stellen sich gegen

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Mindestlohn: Freizeitparks stellen sich gegen
24. April 2015
Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU
Presseinformation, 21. April 2015
Mindestlohn: Freizeitparks stellen sich gegen Bürokratiewahn
Verband fordert Veränderungen der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung
„Wir brauchen handhabbare und praxisgerechte Dokumentationspflichten zum Mindestlohn“,
fordert Klaus-Michael Machens, Präsident des Verbands Deutscher Freizeitparks und
Freizeitunternehmen e.V. VDFU, anlässlich der bevorstehenden Koalitionsgespräche zum
Mindestlohn. „Die derzeitigen Aufzeichnungspflichten sind nicht durchdacht und gehen an der
Unternehmensrealität vorbei.“ Sie verursachen einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand
bei unseren Mitgliedsunternehmen. „Parkbetreiber und Mitarbeiter möchten ihre Gäste
begeistern und unterhalten, statt Papier zu produzieren“, so Machens.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. „Mit
der Höhe von 8,50 € haben die Parks kein Problem“, erklärt Machens weiter. Dieser wurde in
den deutschen Freizeitparks bereits vor seiner Einführung überwiegend gezahlt. „Natürlich
muss auch die Arbeitszeit erfasst werden. Der Alltag im Park erfordert aber andere Lösungen,
als derzeit auf dem Verordnungsweg vorgeschrieben.“
Der VDFU fordert deshalb, den Bürokratieaufwand zu verringern und die
Aufzeichnungspflichten sowie Arbeitszeitvorgaben handhabbar zu machen.
- Die Einkommensgrenze, bis zu der die Arbeitszeit zu dokumentieren ist, muss von 2.985 Euro
auf 1.900 Euro im Monat abgesenkt werden. Damit wird bereits erheblicher und überflüssiger
Bürokratieaufwand beseitigt.
- Die Aufzeichnungen der Arbeits- und Pausenzeiten sollten innerhalb eines Monats, statt
innerhalb einer Woche geleistet werden können.
- Das Freizeitparkgeschäft ist ein Saisongeschäft. Die Arbeitszeit wird durch die Besucher
bestimmt und darf nicht durch die Stechuhr dominiert werden. Die tägliche Arbeitszeit muss
deshalb von Fall zu Fall über 10 Stunden hinaus ausgedehnt werden können. Das bedeutet,
Freizeitparks müssen als Saisonbetriebe eingestuft werden. Das liegt nicht nur im Interesse
der Arbeitgeber, sondern auch der Mitarbeiter, die auf das Einkommen während der Saison
angewiesen sind.
- Dass die geleistete Mehrarbeit fair entlohnt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen
wird, steht außer Frage. Der zeitliche Ausgleich der Mehrarbeit muss aber innerhalb von 12
Kalendermonaten, statt innerhalb von 24 Wochen möglich sein.
Der Verband erwartet im Zuge der Koalitionsgespräche, dass sich Politik an der
unternehmerischen Wirklichkeit orientiert.
BU: VDFU-Präsident Klaus-Michael Machens
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24. April 2015
Pressekontakt:
Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU
Janine Engel (Pressesprecherin)
Poststraße 30
10178 Berlin
030 2336067-32
[email protected]
www.freizeitparks.de
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