Kunden- und Quellenschutzvereinbarung

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Kunden- und Quellenschutzvereinbarung
Kunden- und Quellenschutzvereinbarung
Zwischen
Partei 1
Name/Firma:
Anschrift :
Vorname:
PLZ:
Ort:
und
Partei 2
Name/Firma:
Anschrift :
Vorname:
PLZ:
Ort:
Referenz:
-1Die Vertragsparteien bestätigen sich gegenseitig, unwiderruflich und rechtsverbindlich vollen Quellenund Kundenschutz-, Provisions- und Courtageschutz für alle gemeinsamen Vermittlungsgeschäfte
jeglicher Art mit natürlichen und juristischen Personen, die gegenseitig bekannt gegeben werden. Von
dieser Vereinbarung ausgenommen sind diejenigen Kontakte, die nachweislich der anderen Partei schon
bekannt sind. Die Mitteilung darüber hat innerhalb von vier Arbeitstagen schriftlich gegenüber der
anderen Partei zu erfolgen.
-2Die Parteien verpflichten sich ferner, die einander gegenseitig bekannt gegebenen Adressen und
Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen
Partei Dritten zur Kenntnis zu bringen. Sie verpflichten sich außerdem, keine Geschäfte, weder direkt
noch indirekt, durch oder über Dritte mit gegenseitig bekannt gegebenen Kontaktadressen abzuwickeln.
Dies beinhaltet auch sämtliche Nachfolgegeschäfte, die sich aus den bekannt gewordenen Adressen
ergeben können. Die Vertragsparteien verpflichten sich ausdrücklich, zu keiner Zeit mit den über die
andere Partei bekannt gewordenen bzw. offen gelegten Investoren und an der Vermittlung sonstigen
Beteiligten (eingebundene Makler) ohne Wissen des Partners in Verbindung zu treten.
-3Die anfallenden Courtagen bzw. Provisionen aus allen Geschäften, die durch die Zusammenarbeit
zustande kommen, werden zwischen den Vertragsparteien in einem gesonderten Provisionsvertrag
geregelt. Über die Höhe der Courtage / Provisionen aus allen Geschäften werden in jedem Einzelfall
gesonderte schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und ggf. einbezogenen Dritten
getroffen.
Die Vertragspartner befriedigen aus ihren Courtage- / Provisionsanteilen die Ansprüche ihrer
eventuellen Mitarbeiter. Jeder Partner ist verpflichtet, spätestens drei Banktage nach Erhalt der
gesamten Vergütung die Zahlung des Provisionsanteils an den / die anderen zu veranlassen. Die
Parteien haben das Recht, die Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Anzeige
gegenüber der anderen Partei hat unverzüglich zu erfolgen.
-4Die völlige Geheimhaltung und Nichtumgehung aller Personen, Verbindungen und des sonstigen Knowhows sichern die Beteiligten auch für ihre Angestellten zu.
-5Die Vertragsparteien werden sich darüber abstimmen, im Interesse einer schnelleren und besseren
Abwicklung des Geschäftes den direkten Kontaktweg zum Kunden unter der Voraussetzung der
vollständigen Information der anderen Partei freizugeben.
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-6Dieser Kunden-, Courtage- / Provisions- und Quellenschutz wird gegenseitig und unwiderruflich vom
heutigen Datum an für die Dauer der Zusammenarbeit und vom Datum der Beendigung der
Zusammenarbeit an auf drei Jahre vereinbart. Bei Nichtzustandekommen des Geschäftes sind alle
Unterlagen ohne besondere Aufforderung sofort zurück zu geben.
-7Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung oder bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung unterliegen die
Vertragsparteien einer sofort fälligen Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des auf loyaler Basis
erzielbaren Geschäftsvolumens.
-8Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung
bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder
sollte sich in der Praxis der Zusammenarbeit eine Vertragslücke herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen
Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung am
nächsten kommen. Eine zu ergänzende Vertragslücke ist ebenfalls unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertragswerkes zu schließen.
-9Die Parteien erkennen gegenseitig ihre Telefaxunterschriften als verbindlich an.
-10Es wird Deutsches Recht vereinbart.
Partei 1
Name, Titel (Signature)
vollständige Unterschrift
Partei 2
Name, Titel (Signature)
vollständige Unterschrift
Ort:
Datum
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