Amtsblatt als PDF herunterladen

Transcription

Amtsblatt als PDF herunterladen
Einladung zur Bürgerversammlung
Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten findet am
Montag, den 28. November 2016 um 19.30 Uhr
im Hofstüberl, Grundmüller in Sölling eine
Bürgerversammlung
statt, zu der alle Gemeindeangehörigen, die in der hiesigen Gemeinde ihren
Wohnsitz haben, herzlich eingeladen werden.
Jahrgang 11/2016
vom 15.11.2016
In dieser Ausgabe
Der Gemeinderat
informiert
Nach Artikel 15 der Bayerischen Gemeindeordnung können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. Ausnahmen davon kann jedoch die
Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung
müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt
werden.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung
2.
Rückblick 2016 / Vorschau 2017
3.
Kläranlage, Information Ingenieurbüro
4.
Diskussionsbeiträge
Schriftliche Anträge zur Bürgerversammlung können bis Donnerstag, den
24.11.2016 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Öffentliche
Bekanntmachung
Büchlberg, den 15. November 2016
GEMEINDE BÜCHLBERG
Marold, 1. Bürgermeister
Passauer
Oberland
2—4
5
6—7
Schulbesuch im
Rathaus
8
Information vom
Förster
9
Standesamt
WohnungsmarktA
pothekenNotdienst
12
Veranstaltungskalender
13
Herausgeber und verantwortlich: Gemeinde Büchlberg, Norbert Marold, 1. Bürgermeister
SEITE 2
AMTSBLATT 11/2016
Der Gemeinderat informiert (Auszug aus der Sitzung vom 27.10.2016)
TOP 1
Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes; Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 2 UStG
Durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 wurden die Regelungen im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen
des öffentlichen Rechts neu gefasst
und sind zum 01.01.2016 in Kraft
getreten. § 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung ist
noch auf Umsätze, die vor dem
01.01.2017 ausgeführt werden, weiterhin anzuwenden. Der neu eingefügte § 2 b UStG ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2016
ausgeführt werden. Die Gemeinde,
als juristische Person des öffentlichen
Rechts, kann dem zuständigen Finanzamt gegenüber eine einmalige
Optionserklärung dahingehend abgeben, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der
am 31.12.2015 geltenden Fassung
für sämtliche nach dem 31.12.2016
und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin ausführt.
Die Erklärung ist bis zum 31.12.2016
abzugeben. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Die bisherige Regelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft war gekoppelt an
das Körperschaftsteuerrecht. Tätigkeiten von juristischen Personen des
öffentlichen Rechts waren nur steuerbar, soweit sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) ausgeübt wurden (§ 2 Abs. 3 UStG). Dies
trifft in der Gemeinde Büchlberg für
die Wasserversorgung Denkhof, das
Freibad und die PV-Anlagen zu. Nicht
zu den Betrieben gewerblicher Art
gehören Betriebe die überwiegend
der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe) wie z.
B. Abwasserentsorgung, Bauamt,
Standesamt, Einwohnermeldeamt
usw. Spätestens ab 01.01.2021, soweit die Optionserklärung abgegeben wurde, ist § 2 b UStG anzuwenden. Das bedeutet, dass das Prüfungsschema in der Umsatzsteuer
nicht mehr an das Körperschaftsteuerrecht gekoppelt ist und es künftig
bzgl. der Umsatzsteuer keine BgA's
mehr gibt. Künftig unterliegen alle
privatrechtlichen Entgelte grundsätzlich der Umsatzsteuer (§ 2 UStG). Betätigungen auf öffentlich rechtlicher
Grundlage sind nach § 2 b UStG zu
beurteilen, wobei der Grundsatz gilt,
dass juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer
im Sinne des § 2 UStG gelten, soweit
sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im
Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, wobei die Behandlung als
Nichtunternehmer zu keinen größeren Wettbewerbsver­zerrungen führen darf. In § 2 b Abs. 1 - 4 UStG sind
hierzu Sonderregelungen definiert
auch wann eine wettbewerbsrelevante Tätigkeit (unternehmerisch)
vorliegt. Die Kommune ist in der
Übergangszeit bis 01.01.2021 gefordert, sämtliche Vorgänge auf die Umsatzsteuerpflicht hin zu untersuchen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Finanzamt gegenüber die Optionserklärung abzugeben. Dies wird auch
vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband empfohlen. Der Gemeinderat beschließt, dem zuständigen Finanzamt gegenüber eine einmalige
Optionserklärung dahingehend abgeben, dass die Gemeinde Büchlberg
§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015
geltenden Fassung für sämtliche
nach dem 31.12.2016 und vor dem
01.01.2021 ausgeführten Leistungen
weiterhin ausführt.
Anmerkung: Geklärt werden soll
auch der Winterdienst auf Privatwegen durch den gemeindlichen Bauhof. Hier stellt sich die Frage ob diese
freiwillige Aufgabe der Gemeinde
weiterhin möglich ist. Wenn dies
nicht der Fall ist, sollten die Betroffenen Bürger genügend Zeit haben,
um sich nach möglichen Alternativen
umsehen zu können.
TOP 2
Abwasseranlage Büchlberg;
Vergabe Kommunalberatung für Beiträge, Satzungen etc.
Im Zuge des Kläranlagenneubaus
sind verschiedene aufwendige Verwaltungstätigkeiten erforderlich. Dazu gehören die Erstellung einer Her-
stellungsbeitragsbedarfsberechnung
(Globalberechnung), die Kalkulation
des Verbesserungsbeitrages sowie
die Anpassung der Entwässerungssatzung (EWS) und der Beitrags- und
Gebührensatzung (BGS-EWS). Außerdem sollen die Geschoßflächen der
angeschlossenen Grundstücke neu
vermessen werden. Hierbei wird von
ca. 800 Grundstücken ausgegangen,
ca. 200 Grundstücke wurden in den
letzten 5 Jahren durch die Gemeindeverwaltung vermessen. Dazu hat die
Verwaltung zwei Angebote von
Kommunalberatungsbüros eingeholt.
Diese Büros haben ihre Tätigkeiten
persönlich vorgetragen. Außerdem
wurde beiden Anbietern von Referenzkunden eine einwandfreie Zusammenarbeit bescheinigt. Unter
Abwägung der Präsentation und der
vorgelegten Angebotes wird dem
Planungsbüro Bitterwolf GmbH aus
Greding der Auftrag zur Durchführung der angesprochenen Tätigkeiten erteilt.
TOP 3
Abwasseranlagen Büchlberg und
Denkhof; Aufhebung Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2006
(Erstellung digitales Kanalkataster)
In der Gemeinderatssitzung vom
20.07.2006 wurde die Erstellung des
digitalen Kanalkatasters an die Firma
Richter Ingenieur GmbH, Passau vergeben. Da sich mittlerweile die Anforderungen bei der Erstellung des Kanalkatasters deutlich geändert
(erhöht) haben, soll die Erstellung des
digitalen Kanalkatasters wieder ausgeschrieben und neu vergeben werden. Außerdem werden mit einem
Sonderförderprogramm die Kanalnetzbetreiber in Bayern bei der Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters unterstützt, wenn die Mindestanforderungen, die an eine EDVgestützte Kanaldatenbank, eingehalten werden. Mit E-Mail vom
20.10.2016 hat Herr Rehrl erklärt,
dass die Firma Richter Ingenieur
GmbH, Passau auf den Auftrag zur
Erstellung des digitalen Kanalkatasters verzichtet.
SEITE 3
Aufgrund der genannten Gründe
beschließt der Gemeinderat die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.07.2006.
TOP 4
Gemeinschaftsunterkunft Büchlberg;
Vergabe Blitzschutzanlage
- entfällt TOP 5
Wasserversorgung Eberhardsberg;
Vertrag über die Übertragung der
Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung für den Ortsteil Eberhardsberg an die Wasserversorgung
Eberhardsberg eG
Die Ortschaft Eberhardsberg betreibt
die Wasserversorgung in eigener Regie. In letzter Zeit wurde die Wasserversorgung von der Gesellschaftsform (eG= eingetragene Genossenschaft) und vom Wasserrechtsverfahren (erfolgreich abgeschlossen) auf
eine rechtlich gute Basis gestellt.
Grundsätzlich ist die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Sollte die Gemeinde diese
Aufgabe einem Dritten überlassen, so
ist mit diesem eine Vereinbarung zu
abzuschließen. Das Landratsamt Passau hat uns mit Schreiben vom
31.05.2016 auf diesen Aspekt hingewiesen und den Abschluss einer Vereinbarung gefordert. Die vom Landratsamt Passau vorgeschlagene Vereinbarung zur Übertragung einer
Pflichtaufgabe (z. B. Befugnisse,
Pflichten, Haftung usw.) wurde der
Wasserversorgung Eberhardsberg eG
zugeleitet und gemeinsam mit der
Gemeinde erörtert. Die Vereinbarung
wird von der Wasserversorgung mit
geringen Abänderungen so akzeptiert. Die Vereinbarung wird in der
vorgeschlagenen Form vom Gemeinderat beschlossen. Sie ist Bestandteil
des Beschlusses.
TOP 6
Freiwillige Feuerwehr Schwieging;
Anschaffung einer Wärmebildkamera
Die Freiwillige Feuerwehr Schwieging beantragt die Anschaffung einer
Wärmebildkamera. Der Einsatz einer
Wärmebildkamera bringt vielfältige
Anwendungsmöglichkeiten und sie
kann effizient eingesetzt werden. Sie
hilft besonders bei folgenden Einsätzen: Schnelle Lokalisierung des
AMTSBLATT 11/2016
Brandherdes Hilfe bei der Rettung
von Personen Vermeidung von Schäden bei der Brandbekämpfung Spezialanwendungen bei Gefahrguteinsätzen. Trägt zur Sicherheit der Feuerwehrleute bei Einsätzen bei Prüfen
von Stromleitungen, Aggregaten,
Maschinen und Schaltschränken
Einsatz bei Waldbränden Der Gemeinderat befürwortet die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die
Feuerwehr Schwieging. Die Feuerwehr wird hierzu 3 Angebote einholen und diese der Verwaltung vorlegen. Auch wird über ein Sonderförderprogramm für die Beschaffung
von Wärmebildkameras ein Zuschuss
gewährt. Vom Restbetrag übernimmt
die Freiwillige Feuerwehr 2/3 der
ungedeckten Kosten. Der Gemeinderat beauftragt und bevollmächtigt
den 1. Bürgermeister für die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die
Freiwillige Feuerwehr Schwieging an
den wirtschaftlichsten Bieter.
TOP 7
Gemeinsame ILE-Stromausschreibung; Bevollmächtigung über
die Vergabe durch den 1. Bürgermeister
Zur Zeit läuft für alle ILE-Gemeinden
eine gemeinsame Stromausschreibung. Unsere Gemeinde ist mit allen
Verbrauchsdaten ebenfalls eingerechnet. Der Stromvertrag läuft für
die Gemeinde bis zum Jahre 2017.
Die Stromausschreibung wird vom
Handlungsfeld - Energie - begleitet
und durch das Büro Nigl & Mader,
Röhrnbach durchgeführt. Die Submission findet am 14. November 2016,
15.30 Uhr in Fürstenstein statt. Die
Strompreise sind sehr variabel, deshalb ist es erforderlich, dass drei Tage
nach Angebotsabgabe der Zuschlag
erfolgt. Aus diesem Grunde ermächtigt der Gemeinderat den 1. Bürgermeister, den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
TOP 8
Bewerbung zum Wettbewerb zum
Projekt „eDorf“
Die Bayerische Staatsregierung hat
vor kurzem ein neues Förderprogramm „eDorf“ aufgelegt. Die ILEGemeinden Fürstenstein, Ruderting
und Büchlberg haben sich hier gemeinsam beworben. Bei diesem Pro-
gramm geht es um die Digitalisierung
in den Bereich - medizinische Versorgung, Pflege für Senioren, Mobilität,
Dienste und Nachbarschaftshilfe auf
Gemeindeebene. Der Abgabetermin
für dieses Förderprogramm war relativ kurzfristig - 07. Oktober 2016. Die
Gemeinde hat sich für dieses Programm beworben, es war eine Eilentscheidung durch den 1. Bürgermeister erforderlich. Aus Büchlberg beteiligen sich die Praxis Dr. Wällisch, pbbPflegedienst und der Pflegedienst
Moritz. Der Gemeinderat ist mit der
Bewerbung zum Projekt „eDorf“ einverstanden und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 9
Zuschussantrag Ulrichsbläser Büchlberg
Mit Schreiben vom 03.10.2016 haben
die Ulrichsbläser Büchlberg Antrag
auf Förderung der Jugendarbeit gestellt. Der Gemeinderat beschließt,
einen einmaligen Zuschuss zur Förderung der Jugendarbeit zu gewähren.
TOP 10
Antrag auf Änderung Bebauungsplan „Salzbergsiedlung“
Antragsteller: Unterschriftenliste div.
Grundstückseigentümer
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
von dem Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes „Salzbergsiedlung“.
Beantragt wird, dass der in Punkt
0.53 „Höhe der Einfriedungen bei
privaten Grünflächen bis max. 1,20 m
(bei seitlichen und rückwärtigen
Grundstücksgrenzen)“ ersatzlos gestrichen wird, so dass dadurch die
Einfriedungen nach der BayBO bis zu
einer max. Höhe von 2,00 m zulässig
sind. Insgesamt haben 33 Grundstückseigentümer (insgesamt ca. 200
Bauparzellen) die o. g. Unterschriftenliste unterzeichnet. Per E-Mail hat jedoch ein Unterzeichner seine Unterschrift zurückgenommen. In dieser EMail wurde angegeben, dass es sich
lt. seiner Erinnerung jedoch um eine
Beschränkung der Höhe von Zäunen
und Hecken auf 1,20 m in ganz
Büchlberg handelte. Zunächst erläutert der Vorsitzende dem Gemeinderat die Situation und verliest den Antrag. Der Vorsitzende stellt auch klar,
dass die Höhe der Zäune in Büchlberg nicht von der Gemeinde über-
SEITE 4
AMTSBLATT 11/2016
prüft wird. Weiter berichtet er, dass
eine Festsetzung nicht geändert werden soll, nur weil das einige wollen,
die große Mehrheit aber wohl nicht.
Es geht hier auch um die Anwohner
die hier ein Grundstück gekauft und
ihre Einfriedungen den Vorschriften
entsprechend errichtet haben und
durch die Änderung evtl. Nachteile in
Kauf nehmen müssen. Es ist auch
wahrscheinlich, dass Grundstücksbesitzer, welche nicht auf der Unterschriftenliste unterzeichnet haben,
gegen eine evtl. Änderung des Bebauungsplanes vorgehen werden.
Der Bürgermeister empfiehlt, wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom
11.07.2016 geschehen, den Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes
„Salzbergsiedlung“ aus den genannten Gründen abzulehnen und leitet
zur Diskussion über. Die Gemeinderäte Peter Fisch, Max Brandl, Helmut
Laxy, Josef Ritzer und 3. Bürgermeister Albert Weiß sprechen sich, aus
nachfolgend kurz zusammengefassten Gründen, für eine Änderung des
Bebauungsplanes aus: Da jetzt mehrere Personen mit dem Antrag ihr
Interesse angemeldet haben besteht
nicht mehr nur ein Einzelinteresse.
Wenn der Bürgerwunsch vorhanden
ist, soll man dem aufgeschlossen gegenüber stehen. Das Landratsamt hat
bereits Aufgeschlossenheit signali-
siert, warum soll man sich dem verschließen? Nicht ganz eindeutige
Festsetzungen des Bebauungsplanes
und die Änderung des Bebauungsplanes soll an die Wirklichkeit angepasst werden. Es handelt sich nicht
um die erste Bebauungsplanänderung in der Gemeinde Büchlberg.
Andere Bebauungspläne wurden z.
B. wegen den Dachgauben auch
schon geändert. Die Zeiten ändern
sich, viele wünschen sich z. B. mehr
Privatsphäre. Gemeinderat Josef
Sicklinger, 2. Bürgermeister Albert
Petzi und Bürgermeister Norbert Marold sprechen sich während der Diskussion aus nachfolgenden Gründen
gegen den Antrag aus: Der Bebauungsplan ist schon lange vorhanden.
Die Bürger haben diese Grundstücke
auch bereits so gekauft. Die Gemeinde hat die Gestaltungshoheit, außerdem kann eine Veränderung für den
Nachbarn schon erhebliche Einschränkungen zur Folge haben. Im
Bebauungsplan wurden Begrenzungen festgelegt. Er bestimmt auch die
Höhe von Einfriedungen. Sind sich
beide Parteien einig, ist z. B. auch
eine Einfriedung mit einer Höhe bis
zu 2 m möglich. Viele Bürger die im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Salzbergsiedlung“ ein Grundstück gekauft haben, haben auch
damit gerechnet, dass dies so bleibt
(Rechtssicherheit). Im Konfliktfall zählt
der Bebauungsplan. Außerdem sind
bei einer Änderung Einsprüche zu
erwarten. Der Hauptgrund für den
Antrag auf Änderung ist ein Nachbarschaftsstreit. Hier gibt es bereits
eine gerichtliche Einigung über eine
Hecke mit einer Höhe von 2 m an der
Grundstücksgrenze. Nach dem Ende
der Diskussion leitet der Vorsitzende
zur Abstimmung über. Dem Antrag
von Herrn Matthäi aus den ZuhörerReihen auf Rederecht stellte der Vorsitzende zurück bis nach der Abstimmung.
TOP 11
Folgenden Bauvorhaben wurde das
gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Errichtung einer Stockbahn; Bauherr: DJK Eberhardsberg
- Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Doppelgarage
Bauanträge und Genehmigungsfreistellungen, denen auf dem Bürowege das gemeindliche Einvernehmen
erteilt wurde:
- Anbau einer Einliegerwohnung
DANKE!
Tombola-Aktion „Fluthilfe“ brachte 2.500,- € Spendengeld.
Die Frauengruppe Tannöd hat mit ihrem Fest zum 30-jährigen Jubiläum, die
Aktion „Fluthilfe für Familien aus der Region“ ins Leben gerufen und im Oktober zwei Familien zur Spendenübergabe eingeladen. Familie Hüttenberger
aus Passau, Bayerisch Haibach und Familie Lerner-Lippoldes aus Obernzell
zeigen Bilder, die erschrecken. In Windeseile wurde im Juni der Eckerbach in
Obernzell zur reißenden Gefahr und der Haibach in Passau schwellte im Juli
zur gewaltigen Flut an, brachte viel Schlamm und Kies und nahm auch parkende Autos mit. Beide Familien hatten das Wasser bis in den ersten Stock.
Neben kaputten Böden und Mobilar bedauern sie auch den ideellen Verlust.
Gertraud Hüttenberger erzählt: „Neben vielen anderenDingen sind auch alle
alten Erinnerungsfotos, die im Keller gelagert waren für immer verloren.“
Nach den ausführlichen Berichten der Familien war sich die Vorstandschaft
der Frauengruppe einig, dass die Spendengelder, die Gesamteinnahmen des
Festes, in Höhe von 2.500,- Euro, je zur Hälfte an die Familien, gut weiter gegeben sind.
Spendenübergabe durch die Frauengruppe
Tannöd an Gertraud Hüttenberger, sitzend
links, Richard Lerner-Lippoldes und Anke Lerner-Lippoldes, sitzend rechts.
Herzlichen Dank an alle Besucher, Loskäufer, Spender und an Josef Hasenöhrl, für die aktive Schirmherrschaft.
SEITE 5
AMTSBLATT 11/2016
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Streupflicht innerorts:
Für den Fahrverkehr besteht nur an
es ist mir ein Anliegen, Ihnen mit verkehrswichtigen und gefährlichen
nachfolgenden Ausführungen einen Stellen eine Streupflicht; beide VorÜberblick über die Anforderungen an aussetzungen müssen gleichzeitig
den kommunalen Winterdienst zu erfüllt sein.
Streupflicht außerorts:
geben.
Inhalt und Umfang der winterlichen Hier sind für den Fahrverkehr ledigRäum- und Streupflicht richten sich lich verkehrswichtige und gleichzeitig
nach den Umständen des Einzelfal- besonders gefährliche Fahrbahnstelles. Art und Wichtigkeit der Verkehrs- len zu sichern.
wege sind dabei ebenso zu berück- Alle Winterdienstmaßnahmen sind
sichtigen wie dessen Gefährlichkeit zur Sicherung des Tagesverkehrs
und Stärke des zu erwartenden Ver- (also vor Einsetzen des Haupt- und
Berufsverkehrs ca. 6.30 Uhr, bis zum
kehrs.
Räum- und Streupflicht besteht daher Ende des allgemeinen Tagesverkehrs
nicht uneingeschränkt. Sie steht viel- ca. 20.00 Uhr) durchzuführen.
mehr unter dem Vorbehalt des Zu- Während der Nachtzeit besteht
mutbaren, wobei es auch auf die Leis- grundsätzlich keine Streu- und Räumtungsfähigkeit des Sicherungspflichti- pflicht!
Aufgrund eines aktuellen Gerichtsurgen ankommt.
Auch der Verkehrsteilnehmer muss teils muss eine Kommune nachts niesich den gegebenen Verhältnissen manden zum Schneeräumen auf glatte Straßen schicken, da es nicht zuanpassen.
Zum Winterdienst für den Fahrver- mutbar sei, zur Sicherung der Mobilität einiger weniger Verkehrsteilnehkehr muss ich folgendes erläutern:
Die Räum- und Streupflicht richtet mer einen Winterdienst rund um die
sich grundsätzlich nach der Verkehrs- Uhr einzurichten.
bedeutung der Straßen und der Leis- Laut Rechtsprechung des Bundesgetungsfähigkeit der Kommune, in un- richtshofes darf ein Kraftfahrer nicht
serem Fall der Gemeinde Büchlberg. erwarten, dass die Fahrbahnen auch
nachts ständig von Eis- und Schneeglätte freigehalten werden.
Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren
Mitteln nicht erreicht und nicht verlangt werden.
Ich bitte Sie auch, Ihrer gesetzlich
geregelten Räum- und Streupflicht als
Grundstückseigentümer nachzukommen, da Sie bei einem evtl. Unfall eines Fußgängers zum Schadenersatz
herangezogen werden können.
Ferner ersuche ich Sie dringend, parkende Autos so abzustellen, dass unser Bauhof den Räum- und Streudienst ordnungsgemäß für Sie durchführen kann.
Bei Nichtbeachtung können betroffene Straßen nicht mehr geräumt werden, da die Gefahr besteht, dass diese widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge durch die Räumfahrzeuge beschädigt werden und die Gemeinde
dann zur Haftung herangezogen
werden kann.
Marold Norbert
1. Bürgermeister
Bürgerpflichten beim Winterdienst
Die Gemeinde ist bestrebt, einen ordnungsgemäßen Winterdienst durchzuführen. Dazu ist es aber notwendig, dass
auch die Bürgerinnen und Bürger Ihren
Teil beitragen, dass neben den mit der
Natur verbundenen Problemen nicht
noch andere Behinderungen die Winterdienstarbeiten beeinträchtigen. Insbesondere folgende Gegebenheiten sind zu
beachten:
höhe von 4,50 Meter zur Verfügung Fahrzeugbesitzer haben für eine geeignesteht.
te Parkmöglichkeit oder Abstellfläche zu
2. Abstellen der Mülltonnen (Rest-, Bio- sorgen, auch wenn Sie hierfür einige Meund Papiertonne) auf der Fahrbahn ter Fußweg in Kauf nehmen müssen.
Immer wieder muss auch festgestellt werden, dass bei zunehmender Schneehöhe
die Standorte für die Mülltonnen am Fahrbahnrand nicht ausgeschaufelt werden
und die Mülltonnen deshalb auf der Fahrbahn abgestellt werden. Dies verengt
nicht nur die Fahrbahn, sondern stellt
auch ein Verkehrshindernis dar. In der
1. In die Fahrbahn ragende Äste und
Winterzeit ist für einen verkehrsgerechten
Sträucher
Mülltonnenstandort zu sorgen; bei Bedarf
Die verantwortlichen Grundstückseigenist ein Standort neben der Straße freizutümer müssen ein ausreichendes Lichtschaufeln.
raumprofil schaffen. In der Vergangenheit führten herabhängende Äste und 3. Parken auf der Fahrbahn und längeres
Sträucher zu Beschädigungen an Winter- Abstellen
dienstfahrzeugen und Abfallsammelfahr- Durch parkende Autos können in engen
zeugen (Außenspiegel, Blinklichter und Straßen Anfahrprobleme für den Wintersonstige Aufbauten). Die Bäume und und Abfalldienst entstehen. Ist eine ZuSträucher müssen so zugeschnitten wer- fahrt oder Wendefläche wiederholt verden, dass eine lichte Weite von mindes- sperrt, so wird dieser Straßenzug/
tens 3,55 m und eine lichte Durchfahrts- Teilabschnitt nicht mehr angefahren. Die
4. Schneewerfen auf Gehweg und Fahrbahn
Führt an einem Anwesen ein Fußgängerweg vorbei, ist der angrenzende Grundstückseigentümer zur ordnungsgemäßen
Räumung und Streuung verpflichtet. Des
Öfteren muss jedoch festgestellt werden,
dass der Privatschnee entweder auf dem
Gehweg abgelagert oder sogar wieder
auf die Fahrbahn zurückgeworfen wird.
Dies geht auf Kosten der Sicherheit und
kann bei Unfällen auch strafrechtliche
Folgen für den Grundstückseigentümer
haben.
Bitte helfen Sie durch Vermeidung dieser
aufgezählten Beeinträchtigungen mit,
einen ordnungsgemäßen Winterdienst
durchführen zu können. Denn ein guter
Winterdienst kommt allen zu Gute.
SEITE 6
AMTSBLATT 11/2016
Landrat Meyer unterstützt eDorfBewerbungen des Passauer Oberlandes
Die Bayerische Staatsregierung rief im
Sommer dieses Jahres zur Teilnahme
an dem bayernweiten Pilotprojekt
„eDorf“ auf, um Potenziale, die sich
durch die Digitalisierung bieten, im
ländlichen Raum voranzubringen.
Für dieses eDorf-Projekt, für das es
jeweils ein Modelldorf in Süd- und
Nordbayern geben wird, haben sich
auch die
Gemeinden Büchlberg,
Fürstenstein und Ruderting aus der
ILE Passauer Oberland beworben.
Hierzu haben die drei Kommunen im
Passauer Oberland in der Zeit von
August bis Anfang Oktober intensiv
an ihrem Konzept gefeilt und auch
bereits einige mögliche Umsetzungspartner u.a. aus den Bereichen Pflege, Medizin, Mobilität und Servi-
ce/Dienst-leistungen einbezogen. Sie
alle haben auch Absichtserklärungen
zur weiteren Mitarbeit, wenn es zur
Umsetzung kommen sollte, abgegeben.
Landrat Franz Meyer befürwortet die
Bewerbung aus seinem Landkreis
und sicherte auch Unterstützung mit
dem Landratsamt und seinen Fachstellen als Partner zu. Vor Abgabe der
Bewerbungsunterlagen unterzeichnete er in Fürstenstein im Beisein der
drei Bürgermeister, des ILEGeschäftsstellenleiters Michael Bauer
und der ILE-Projetmanagerin Gabriele
Bergmann die Bewerbungsunterlage
mit den Ausführungen zur Projektidee. Außerdem gab er auch seine
schriftliche Absichtserklärung zur Un-
terstützung des Projekts, falls die Bewerbung aus dem Passauer Oberland erfolgreich sein würde, ab.
Das „Sieger-eDorf“ wird bis Mitte
2018 bei der Umsetzung seiner Maßnahmen gefördert. Außerdem erhält
es eine dauerhafte Unterstützung
während des Projekts durch den
Technologiecampus Grafenau, der
mit der Betreuung seitens des Wirtschaftsministeriums, das den Wettbewerb auslobte, betraut wurde. Im
November wird der Ministerrat dann
über das „Siegerdorf“ entscheiden. Bis
dahin heißt es: Abwarten! Alle Bewerberkommunen werden übrigens
in den eDorf-Atlas Bayern aufgenommen und unter www.edorf.bayern
dargestellt.
SEITE 7
AMTSBLATT 11/2016
ILE Passauer Oberland:
Planungsbüro Nigl + Mader übernimmt
Das Planungsbüro Nigl + Mader GmbH
mit Sitz in Röhrnbach und Passau übernimmt für die nächsten eineinhalb Jahre
das Energiemanagement für die Gemeindeallianz ILE Passauer Oberland. Im ILE
Handlungsfeld Energie und Umwelt
musste die Position des Energiemanagers
neu besetzt werden. Bereits im Februar
dieses Jahres stellte Thomas Mader, Geschäftsführer des Planungsbüros Nigl +
Mader, sein Angebot der Ratsversammlung vor. Der Zuschlag wurde einstimmig
beschlossen. Die erste Aufgabe des Energiemanagers stellte die Zuarbeit zur Förderantragstellung beim Amt für Ländliche
Entwicklung (ALE) Niederbayern dar. Ab
August konnte dann im Handlungsfeld
Energie und Umwelt voll durchgestartet
werden, da die Förderzusage erteilt wurde. Matthias Obermeier wird als Hauptansprechpartner für die zehn Passauer
Oberland Gemeinden zur Verfügung
stehen. Er arbeitet seit 2012 für das Planungsbüro als Ingenieur und hat sich den
Themen Energie und Umweltschutz verschrieben. Im September, nach Eingang
des Förderbescheids startete Matthias
Obermeier mit den Auftaktgesprächen in
den einzelnen Gemeinden. Hier konnten
die Bürgermeister, Geschäftsleiter und
Energiebeauftragten der jeweiligen Kommune ihre eigenen Anliegen im Handlungsfeld Energie und Umwelt darlegen.
In jeder der 10 ILE-Gemeinden besichtigte
Obermeier mit den Verantwortlichen eine
sanierungsbedürftige Liegenschaft, denn
anhand von praxisnahen Beispielen lässt
sich der Energieverlust besonders gut
veranschaulichen. Auch die in den ILEGemeinden ansässigen Unternehmen
und Betriebe sollen die Angebote des
Handlungsfeldes Energie und Umwelt
nutzen und davon profitieren können.
Das Treffen des Wirtschaftsnetzwerkes
Passauer Oberland im Oktober fand daher unter dem Themenschwerpunkt
Energie statt. Unter dem Leitgedanken
„Förderung und Stärkung der regionalen
Wertschöpfung“ betonte Matthias Obermeier, dass Unternehmen im ILE-Gebiet
eine kostenlose Energie- und Förderberatung über die Nigl + Mader GmbH in Anspruch nehmen können. Gerade die Planung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und die damit verbundene Reduzierung der Energiekosten stellt für jeden
Unternehmer einen bedeutenden Anreiz
dar. Ein erstes gemeinsames Treffen für
die kommunalen Energiebeauftragten
und Verantwortlichen für die Liegenschaften unter der Leitung des neuen
Energiemanagers steht als nächste Aufgabe an. Ihnen wurde bereits eine Mustervorlage für eine standardisierte Erfassung des Energieverbrauchs der öffentlichen Gebäude zugesandt. Hier gilt es, die
Arbeit für alle einheitlich zu gestalten und
den Austausch über Erfahrungswerte zu
pflegen. Weiterer Schwerpunkt liegt bei
Optimierungsmaßnahmen, wie z.B. an
der Beleuchtung, an der Heizungstechnik, Außenwänden und Fenstern, um die
Energieverbräuche sowie deren Kosten
zu senken. Die Bewusstseinsbildung in
der Bevölkerung durch Öffentlichkeitsar-
beit soll über Informationsveranstaltungen, Workshops und Schulungen umgesetzt werden. Natürlich erteilt der Energiemanager auch an Bürgerinnen und
Bürger der ILE Passau Oberland Auskünfte bei energierelevanten und fördertechnischen Anfragen. Sie erreichen Matthias
Obermeier unter Tel: 08582/979709-0
oder per E-Mail: [email protected].
Das Passauer Oberland geht mit gutem
Beispiel voran und leistet seinen Beitrag
zur Erreichung der Klimaschutzziele. Auch
die Bürgerinnen und Bürger können
durch die kostenlose Beratung, die über
die Gemeindeallianz und durch die Förderung des Amtes für Ländliche Entwicklung überhaupt erst möglich ist, gewinnen.
SEITE 8
AMTSBLATT 11/2016
Unterrichtsbesuch im Büchlberger Rathaus
Besondere Unterrichtsstunden
durften die Kinder der 4. Klassen
als Gäste im Rathaus in Büchlberg
erleben.
Im Rahmen des Heimat- und Sachunterrichts stand nämlich der Besuch des Bürgermeisters und des
Rathauses mit seinen Ämtern auf
dem Programm.
Bürgermeister Norbert Marold
empfing die Schüler recht herzlich
und Franz Wittmann zeigte den
Schülern jedes Amt mit seinen Mitarbeitern und Aufgaben.
Zimmererhandwerk erlernen und gleichzeitig studieren:
Ausbildung und Studium „Holzbau - Projektmanagement“
Momentan genug von Schule, aber dennoch den Wunsch zu studieren und dabei noch Geld verdienen?
„Holzbau - Projektmanagement“ bietet
beides: Ausbildung zum Zimmerer und
gleichzeitig Studium 1. Semester Projektmanagement (Bau).
Zielgruppe sind junge Leute mit Hochschulzugangsberechtigung, die im Bereich Holzbau Führungspositionen anstreben. Die Dauer des gesamten Ausbildungsganges beträgt fünf Jahre und drei
Monate. Die Absolventen erwerben wäh-
rend ihrer Ausbildungszeit folgende Qualifikationen:
-Gesellenbrief im Zimmererhandwerk
- Polier im Zimmererhandwerk
Bewerbungsschluss:
31. Mai 2017
Studienplätze maximal: 20
Informationen und Anmeldung unter:
- Hochschulabschluss Bachelor of Engi- Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau,
neering im Studiengang Projektmanage- Biberach, Wolfgang Schafitel – 07351
ment/Bauingenieurwesen
44091 55, Email: [email protected],
www.zimmererzentrum.de
- Meister im Zimmererhandwerk
Nächster Ausbildungsstart:
September 2017
Rückmeldungen von Teilnehmern finden
Sie unter: http://zimmererzentrum.de/
ausbildung/duales-studiumbiberacher-modell/feedback/
SEITE 9
AMTSBLATT 11/2016
Was wenn im Wald ein Unfall passiert?
von Förster Fritz Bauer
Rettungstreffpunkte - jetzt auch in Büchlberg beschildert
Waldarbeit ist gefährlich, schnell ist was passiert. Der Verletzte braucht schnellstmöglich professionelle Erste Hilfe. Rettungstreffpunkte sind an den Integrierten Leitstellen (ILS) mit GPS Koordinaten hinterlegt. Der Rettungsdienst weiß sofort wo er hinfahren
muss. Am Rettungstreffpunkt wartet jemand, der die Rettungskräfte und die Feuerwehr zum Verletzten bringt (Lotse). Wertvolle
Minuten werden hier gewonnen.
Rettungstreffpunkte im Gemeindebereich
PA-L-2067
Eberhardsberg:In der Ortsmitte - Bushaltebucht
PA-L-2070
Bärnreuth: Bushaltestelle gegenüber dem Sägewerk
PA-L-2231
Wotzing: Bei der Bushaltebucht an der PA 34
PA-L-2233
Oberkatzendorf (Ausfahrt in der scharfen Kurve)
PA-L-2234
Büchlberg: Carl- Kerber –Straße/ Trimm – Dich – Pfad,Bergholz
PA-L-2250
Denkhof: Abzweigung PA 34 zum Feuerwehrhaus
PA-L-2285
Abzweigung von der PA 2 nach Mitterbrünst (Mitte!)
PA-L-2287
Bushaltebucht an der PA 20 bei der Kreuzung nach Draxing
Machen auch Sie sich vertraut, wo der nächste Rettungstreffpunkt zu Ihrem Wald liegt!
Rettungstreffpunkte kostenlos zum Downloaden unter www.rettungskette-forst.de oder mit der App
„Hilfe im Wald“ unter Google Playstore.
Neues für Waldbesitzer von Förster Fritz Bauer
Borkenkäfer – ein Dauerthema:
Auch wenn der Borkenkäfer bei ca. 10° C
in den Winterschlaf geht, kann es der
Waldbesitzer noch lange nicht. Fällt die
Rinde von befallenen Borkenkäferbäumen ab, überleben die fertigentwickelten
Jungkäfer und Altkäfer den Winter –
auch wenn er noch so streng ist – in den
Rindenstücken am Boden oder in der
Bodenstreu. Um den Borkenkäfer in
Schach zu halten, müssen die Bäume
zügig aufgearbeitet und aus dem Wald
abtransportiert werden, bevor die Rinde
abfällt.
Herbstzeit ist Pflanzzeit – es gibt Geld
vom Staat: Für die Pflanzung von Mischwald kann jeder Waldbesitzer eine staatlich Förderung von 0,85 €/Pflanze beantragen. Für reine Laubholzbestände gibt
es einen höheren Satz. Melden Sie sich
rechtzeitig zu einem Beratungsgespräch,
bei dem Pflanzfläche, Baumarten und
evtl. Schutzmaßnahmen gemeinsam mit
dem Waldbesitzer festgelegt werden.
Standortgerechte Baumarten und Antragstellung vor der Pflanzung sind Fördervoraussetzung.
Wald braucht Wissen – Bildungsprogramm Wald ein Kurs nicht nur für Einsteiger: Machen Sie sich fit für Ihren Wald
und machen Sie mit beim Bildungsprogramm Wald ab Januar oder Oktober
2017. Der Kurs mit Themen rund um den
Wald findet an sechs Freitagabenden von
19:00 Uhr – 22:00 Uhr in Passau am
Landwirtschaftsamt statt und wird ergänzt mit zwei Exkursionen jeweils am
Samstagvormittag. Anmeldung ab sofort
möglich! Nähere Informationen zum
Bildungsprogramm und anderen Angeboten der Forstverwaltung finden Sie bei
uns auf der Homepage unter www.aelfpa.bayern.de. Kontakt : 08586/ 30 90,
0173/ 89 30 200, [email protected]
Zukunftsbäume
Buchdrucker
Pflanzung mit Hohlspaten
SEITE 10
AMTSBLATT 11/2016
Verbrauchertipp:
Ihre Rechte beim Einkauf im Supermarkt
Beinahe täglich kommen Angebotsprospekte von Supermärkten und Discountern ins Haus geflattert und bieten
Schnäppchen zum Sonderpreis an. Im
Supermarkt selbst ist das Angebot
manchmal jedoch kurz nach Ladenöffnung bereits vergriffen. Lesen Sie, welche Rechte Sie als Verbraucher haben.
Vergriffene Sonderangebote sind ärgerlich für den Kunden, zumal er unter Umständen einen längeren Anfahrtsweg
auf sich genommen hat, um das begehrte Schnäppchen zu ergattern. Der Verdacht liegt nahe, dass die Händler mit
den Sonderangeboten die Kunden lediglich in die Geschäfte locken wollen,
damit diese dort ihren Wocheneinkauf
machen oder zu einem teureren Produkt
greifen, sollte das Beworbene bereits
vergriffen sein.
Lockvogelangebote
Welche Rechte hat der Kunde bei einem
solchen „Lockvogelangebot“?
Die Ware muss „angemessen“ lange
vorrätig sein. Die Frage, was angemessen ist, war häufig Gegenstand der
Rechtsprechung und kann variieren. Als
Faustregel kann man nach wie vor die
Zwei-Tages-Regel heranziehen. Allerdings hat der BGH in einem Fall von
Computerzubehör entschieden, dass
eine Bevorratung bis Mittag des ersten
Tages ausreichend ist. Sollte die Ware
früher ausverkauft sein, muss der Händler nachweisen können, dass er nicht mit
einer solchen Nachfrage rechnen konnte. Ansonsten gilt die Werbung als
„irreführend“. Doch leider kann der Kunde daraus keine Rechte ableiten, da es
sich hierbei um einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß handelt und nur
Konkurrenten oder Verbraucherverbände den Händler abmahnen können.
Dem Kunden bleibt lediglich die freundliche Nachfrage, ob er das beworbene
Produkt nachbestellen kann, bestehen
darauf kann er nicht. Auch Schadenersatz wegen Fahrtkosten und nutzlos
aufgewendeter Zeit kann er nicht verlangen.
Naschen erlaubt?
Die Kirschen schauen ganz verlockend
rot und saftig aus. Aber schmecken sie
auch? Viele Kunden wollen gerade bei
Obst und Gemüse nicht die „Katze im
Sack“ kaufen und probieren dann das
angebotene Obst. Erlaubt ist dies jedoch
nicht, im Grunde handelt es sich hierbei
sogar um Diebstahl. Sanftes Betasten um
den Reifegrad von Obst und Gemüse zu
prüfen ist allerdings erlaubt.
Verpackung meiden
Auf Plastiktüten an der Kasse verzichten
mittlerweile schon viele Kunden, zumal
diese mittlerweile fast überall kostenpflichtig sind. Einige Kunden möchten
aber auch an Wurst- und Käsetheke auf
Verpackungsmaterial verzichten und
bringen ihre eigene Box mit, um den
Käse oder die Wurst abfüllen zu lassen.
Viele Geschäfte lehnen dies jedoch ab
mit der Begründung, dass dies nicht zugelassen sei. Tatsächlich liegt dies jedoch
im eigenen Ermessen der Geschäfte.
Insgesamt ist es also nicht verboten Käse
in einer eigenen Box von der Kühltheke
nach Hause zu transportieren, jedoch
müssen die gesetzlichen Bestimmungen
eingehalten werden, wie die Hygieneverordnung.
Hamsterkäufe
Manche Sonderangebote sind so gut,
dass der Kunde dazu verleitet wird größere Vorräte anzulegen. Doch hier kann
der Händler einen Riegel vorschieben,
damit nicht nur einige wenige in den
Genuss des Angebots kommen. Er kann
bestimmen, dass die Ware nur in
„handelsüblichen“ Mengen abgegeben
wird. Was „handelsüblich“ ist, kann jeder
Händler selbst festlegen.
Wenn die Ware an der Kasse plötzlich
teurer ist
Immer wieder kommt es auch vor, dass
der Kunde die Ware an der Kasse bezahlen möchte und der Preis plötzlich ein
anderer ist als der am Regal oder an der
Ware selbst. Ist die Ware günstiger, kann
sich der Kunde freuen. Aber was ist,
wenn er plötzlich mehr zahlen muss?
Kann er auf den ausgezeichneten Preis
bestehen? Leider nein, denn der Vertrag
kommt erst an der Kasse zustande. Das
bedeutet, dass der Kunde an der Kasse
das Angebot macht, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu kaufen und der
Kassierer das Angebot annehmen kann
oder eben ablehnen. Der Kunde kann
natürlich an die Kulanz des Händlers appellieren. Vor allem bei Stammkunden
sind Händler da oft nicht kleinlich. Aber
das Recht, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu bekommen, hat der Kund
leider nicht. Er muss sie natürlich auch
nicht nehmen sondern kann sie zurücklegen. Sollte die falsche Preisauszeichnung
jedoch „Methode“ haben, kann das Vorgehen beim VerbraucherService Bayern
im KDFB e.V. gemeldet werden.
Bezahlen mit Kleingeld
Auch wenn es ans Bezahlen geht, ist
nicht alles erlaubt. Abgesehen davon,
dass man sich beim Bezahlen mit viel
Kleingeld bei anderen Kunden und beim
Kassenpersonal unbeliebt macht, müssen
mehr als 50 Münzen an der Kasse nicht
akzeptiert werden. Auch ein großer
Schein kann abgelehnt werden, wenn
der Kunde beispielsweise eine Kleinigkeit,
wie einen Schokoriegel mit einem 200 €
Schein bezahlen möchte.
Taschenkontrolle an der Supermarktkasse
An der Kasse angekommen, kann es passieren, dass der Kunde aufgefordert wird,
seine Tasche hochzuheben oder gar zu
öffnen, damit der Angestellte einen Blick
hineinwerfen kann, um sich zu überzeugen, dass auch nichts geklaut wurde.
Dieser Aufforderung muss der Kunde
jedoch nicht nachkommen, da dies einen
Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Auch
ein Aushang, in dem steht, dass Taschenkontrollen routinemäßig durchgeführt
werden, ändert dies nicht. Eine Tascheninspektion ist nur dann erlaubt, wenn ein
konkreter Diebstahlverdacht besteht. Der
Kunde darf vom Verkaufspersonal oder
dem Ladendetektiv zwar festgehalten
werden, die Taschenkontrolle ist aber nur
durch die Polizei erlaubt. Ein Kunde, der
nichts zu verbergen hat und Ärger vermeiden will, erlaubt dem Verkaufspersonal in der Regel den Blick in die Einkaufstasche. Er kann den Geschäftsführer jedoch darauf hinweisen, dass dies nicht
erlaubt ist.
Weitere Tipps und Regeln für den Einkauf
im Supermarkt finden Sie hier:
http://www.verbraucherservicebayern.de/themen/ernaehrung/regelnfuer-den-einkauf-im-supermarkt/
SEITE 11
AMTSBLATT 11/2016
P r o g r a m m: Hutthurm/Büchlberg
Do
01.12.2016
Die Augen — Regenerations —Therapie nach Nieswandt –Vortrag (18:30—20:00 Uhr)
Hutthurm, Schulstr. 7, Gemeinschaftsraum; Eingang: Nebeneingang Parkplatz
Do
01.12.2016
Die Augen—Regenerations—Therapie nach Nieswandt—Vortrag (18:30—20:00 Uhr)
Hutthurm, Schulstr. 7, Gemeinschaftsraum; Eingang: Nebeneingang am Parkplatz
Mo
bis
09.01.2017
03.04.2017
Wirbelsäulengymnastik (16:50—17:50 Uhr)
Hutthurm, Schulstr. 7, alte Turnhalle EG
Mo
bis
09.01.2017
03.04.2017
Wirbelsäulengymnastik (17:50—18:50 Uhr)
Hutthurm, Schulstr. 7, alte Turnhalle EG
Mo
bis
09.01.2017
03.04.2017
Wirbelsäulengymnastik (19:00—20:00 Uhr)
Hutthurm, Schulstr. 7, Mehrzweckhalle 2
Mo
bis
09.01.2017
03.04.2017
Wirbelsäulengymnastik ( 20:00—21:00 Uhr)
Hutthurm, Schulstr. 7, Mehrzweckhalle 2
Mo
bis
09.01.2017
20.03.2017
Step—Aerobic—Mix (18:45 —19:45 Uhr)
Hutthurm, Kalteneck, Schulweg 3, Turnhalle
Mo
bis
09.01.2017
20.03.2017
Aerobic Mix (17:40—18:40 Uhr)
Hutthurm, Schulstr. 7, Schulweg, Turnhalle
Di
bis
10.01.2017
07.03.2017
Progressive Muskelentspannung nach Jacobson (18:30—19:30 Uhr)
Büchlberg, Schulweg 1, Schule, Musikzimmer
Bitte mitbringen: Matte und Decke
Info und Anmeldung unter 08505/9001-15 (Hutthurm)
Im Internet unter www.vhs-passau.de.
Neues Projekt:
Musizieren im Ensemble für Erwachsene
in der Schule Büchlberg unter der Leitung von Dr. Stefan Pontz
Weihnachtliches Musizieren
von bekannten und weniger bekannten Weisen zum Weihnachtlichen Festkreis
Freitag, 16.12.2016, 18-21 Uhr
Die ausgewählten Musikstücke werden eigens für Offenes Ensemble arrangiert mit teils ausnotierten Begleitstimmen, teils unter Angabe von Bausteinen und Patterns für ein Live-Arrangement/Spiel nach Akkordsymbolen. Auf
diese Weise kann sich jeder – egal welches Instrument und welche Spielfähigkeit - gewinnbringend in das
Ensemble einbringen.
Kosten: 30,- €; SchülerInnen der Kreismusikschule sind frei
Anmeldung: per Telefon/Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle der Kreismusikschule oder an den Kursleiter Stefan Pontz bis spätestens 9.12.2016
Name, Adresse,, Telefon, Mail,, Instrument:
Kreismusikschule Dr. Stefan Pontz Passauer Str. 39, 94121 Salzweg Tel: 08505/2815 Tel: 0851/397-622 E-Mail: stefanpontz@ E-Mail: [email protected] [email protected]
SEITE 12
AMTSBLATT 11/2016
Aus dem Standesamt
(Standesamtliche Nachrichten werden nur mit Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht)
Geburten:
•
•
Elena Schreindl geb. am
05.10.2016 in Passau, wh.
Büchlberg
Eheschließungen:
•
Andreas Sigl und Christina
Mager, beide wh. Hutthurm
am 17.09.2016 in Büchlberg.
•
Simon Marold und Carolin
Fonfara, beide wh. Landshut,
am 01.10.2016 in Büchlberg.
•
Stefan Winklmeier, wh.
Fürstenstein und Stefanie
Reitberger, wh. Büchlberg
am 08.10.2016 in Büchlberg.
Michael Krenn und Julia
Marold, beide wh. Hutthurm,
am 15.10.2016 in Büchlberg.
Sterbefälle:
•
Wilhelm Scholz, wh.
Büchlberg, am 09.10.2016 in
Waldkirchen im Alter von 77
Jahren.
•
Theres Knon, wh. Büchlberg,
am 22.10.2016 in Büchlberg
im Alter von 81 Jahren.
•
Manfred Scholz, wh. Büchlberg
am 31.10.2016 in Passau im
alter von 82 Jahren.
Wohnungsmarkt / Stellenmarkt / Sonstiges
Angebote:
• Einfamilienhaus mit Garten in
Büchlberg ab Januar 2017 zu
vermieten. 250 m² Wohnfläche,
1200 m² Garten, 800 € + NK.
Tel. 08582/9159559
• Vermiete ab 01.01.2017 eine 3Zimmer-Wohnung 100 m² mit
Garage in Denkhof
Tel. 08505/6284
• Vermiete ab 01.01.2017 eine 4Zimmer-Wohnung 160 m² mit
Garage in Denkhof
Tel. 08505/6284
Gesuche:
• Familie sucht Haus oder 5-Zi Wohnung, Haus gerne auch etwas renovierungsbedürftig oder
alten Bauernhof in Büchlberg
und Umgebung
Tel:. 08505 92120 oder 0160
93836575
• Suche 3-Zimmer-Wohnung mit
Küche und Balkon in Büchlberg
und Umgebung (bis 400 € warm)
Tel. 0151/10100289
Apotheken - Notdienst (Wochenende)
Kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Passauer Neuen Presse
Datum
Apotheke
Telefonnummer
19.11.2016
20.11.2016
Sonnen Apotheke Salzweg
Passauer Str. 28
0851/41100
26.11.2016
27.11.2016
Apotheke am Facharztzentrum Hauzenberg
Florianstr. 6
08586/9797660
03.12.2016
04.12.2016
Stadt-Apotheke Hauzenberg
Marktplatz 19
08586/96300
10.12.2016
11.12.2016
Gesundhof-Apotheke Germannsdorf
Ruhmannsdorferstr. 1
08586/975790
17.12.2016
18.12.2016
Bayerwald-Apotheke Hauzenberg
Marktplatz 1
08586/1566
24.12.2016
25.12.2016
Marien-Apotheke Hutthurm
Marktstr. 1
08505/91270
31.12.2016
Drei-Burgen-Apotheke Tittling
Marktplatz 7
08504/91490
Der Notdienst für die dienstbereite Apotheke beginnt um 08.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag 08.00
SEITE 13
AMTSBLATT 11/2016
V e r a n s t a l t u n g s k a l e n d e r
November 2016
Fr
16.12.2016
17—21 Uhr
Ensemble-Musizierprojekt
VA: Musikschule Büchlberg
VO: Schule Büchlberg, Musikraum
Mo
19.12.2016
17—20 Uhr
Weihnachtskonzert
VA: Musikschule Büchlberg
VO: Schule Büchlberg, Aula
Mo
26.12.2016
19:30 Uhr
Christbaumversteigerung
VA: FFW Denkhof
VO: Feuerwehrhaus Denkhof
Mo
26.12.2016
17:00 Uhr
Weihnachtskonzert
VA: Ulrichsbläser Büchlberg
VO: Kirche Denkhof
Neujahrsanblasen
Dorfstraßen Büchlberg
VA: Ulrichsbläser Büchlberg
Fr
18.11.2016
19:30 Uhr
Hofball
VA: Faschingsgilde Büchlberg
VO. Ulrichsheim Büchlberg
Sa
19.11.2016
16—21 Uhr
und
20.11.2016
12—18 Uhr
Hofweihnachtszauber
Zauberhaftes und Weihnachtliches
für drin‘ und drauß´d!
VA: Holz Stoa & more
Nirsching 6, Büchlberg
So
20.11.2016
Adventsmarkt in Kammerwetzdorf
VA+VO: Haarzauber Kammerwetzdorf
Fr
25.11.2016
19.30 Uhr
Jagdversammlung
VA: Jagdgenossenschaft Nirsching
VO: Grundmüllers Hofstüberl Sölling
Di
bis
Fr
27.12.2016
Sa
27.11.2016
10:30 Uhr
Fahrt zum Christkindlmarkt Linz
Abfahrt Gasthof Escherich
Anmeldung unter: 08505/2203
VA: Gartenbauverein Büchlberg
Sa
31.12.2016
18:00 Uhr
Traditionelles Silvesteressen à la carte
VA: Gasthaus Escherich
Reservierungen unter Tel. 08505/1262
Sa
Di
29.11.2016
17.00 Uhr
Asyl-Cafe
VO: Gemeinschaftsunterkunft
Gemeinschaftsraum im Haus C
31.12.2016
19:00 Uhr
Silvesterball mit der Kapelle „Bergwerk“
VA: Hotel Binder, 50 € all inclusive
(außer Spirituosen)
Reservierungen erwünscht!
So
30.12.2016
Januar 2017
Dezember 2016
Fr
bis
So
02.12.2016
04.12.2016
Stoabruchweihnacht Büchlberg
VA: Werbegemeinschaft Büchlberg
VO: Steinbruch Büchlberg
Sa
10.12.2016
14—18 Uhr
Weihnachtsmarkt
VA+VO: Haus St. Josef
So
11.12.2016
14:00 Uhr
Adventsfeier
VA: VdK-Büchlberg
VO: Gasthof Escherich Büchlberg
Einladung zur Jagdversammlung
der Jagdgenossenschaft Nirsching
am Freitag, den 25.11.2016
um 19.30 Uhr
im Hofstüberl Grundmüller
in Sölling
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Verlesung Protokoll 2015
3. Kassenbericht
4. Kassenprüfungsbericht und Entlastung Kassier und der
Vorstandschaft
5. Verwendung Jagdpacht
6. Wünsche und Anträge
gez.
Die Vorstandschaft
Fr
06.01.2017
15:00 Uhr
anschließend
16:30 Uhr
Fr
27.01.2017
17—21 Uhr
3-König-Konzert
VO: Pfarrkirche Denkhof
VA: Denkhofer Chor, Minis, Stammtisch
Denkhof und SKV Denkhof
Winterzauber
bei Glühwein, Kinderpunsch ….
Auch für Wärme ist gesorgt!
Der Erlös wird sozial Zwecken zugeführt!
Ensemble-Musizierprojekt
VA: Musikschule Büchlberg
VO: Schule Büchlberg, Musikraum
Veranstaltungen 2017 in Büchlberg
bitte melden!
Alle Jahre wieder bitten wir die Vereine, Stammtische
und Firmen um Mitteilung der geplanten Termine im
kommenden Jahr:
Dorffeste, Tage der offenen Türen, Vereinsfeste sowie
alle Termine für Jahreshauptversammlungen / Neuwahlen der Vereine, etc.
Abgabetermin: möglichst bis
09. Dezember 2016
im Rathaus Büchlberg unter Tel. 08505/9008-13,
oder e-mail an [email protected].
Folgende Informationen werden benötigt: Veranstalter,
Datum, Beginn Uhrzeit, Veranstaltungsort. Wenn möglich zu jeder Veranstaltung ein Bild.
SEITE 14
AMTSBLATT 11/2016
Dringend gesucht:
die liebevolle Tagesmutter/der liebevolle Tagesvater
Die Betreuung in einer Tagespflegefamilie ist neben den Betreuungsformen in Kindertagesstätten
eine unverzichtbare Ergänzung
des Betreuungsangebotes im
Landkreis Passau. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe benötigen wir immer wieder engagierte Tagespflegepersonen.
Gesucht werden Frauen und
Männer, gerne auch im Großelternalter, die Familien zu flexiblen
Zeiten zur Verfügung stehen und
unterstützen können.
Für die Ausbildung zur Tagespflegeperson ist das Kreisjugendamt
Passau verantwortlich.
Dieser Kurs ist Voraussetzung für
die Pflegeerlaubnis, die vom örtlich zuständigen Jugendamt erteilt wird und die es ermöglicht bis
zu fünf gleichzeitig anwesende
Kinder gegen Entgelt auf selbständiger Basis zu betreuen.
Den Teilnehmern wird eine Fülle
von Wissen und Informationen
vermittelt, von psychologischen
und pädagogischen Grundlagen
über Ernährung und Gesundheit,
einem Erste Hilfe Kurs für Kinder
und Säuglinge bis hin zur Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Die Ausbildung schließt mit
einem Zertifikat ab.
Der nächste Qualifikationskurs für
Tagesmütter- und Tagesväter startet voraussichtlich im März 2017.
Informationen und Anmeldung
telefonisch im Kreisjugendamt
Passau bei Frau Kristl oder Frau
Kaufmann
unter
der
Tel. 0851/397-504 oder -524.
Amtsblatt-Austräger/in gesucht!
Die Gemeinde Büchlberg sucht ab 01.01.2017 eine/n Austräger/in für das Amtsblatt im Gemeindebereich:
Gutwiesen/Saderreut/Gutwiesener Str./Hofstr./Freihofer Str.
Bitte melden Sie sich unter Tel. 08505/9008-0
SEITE 15
AMTSBLATT 11/2016
Neuerscheinung des COM Verlags
Zweite Blicke für Passau und das Passauer Land
Der Zukunftsstollen des Graphiteums in
Kropfmühl, das Granitmuseum in
Büchlberger Naturdenkmal „Berg-holz“,
ein wachender, granitener Löwe, das
für den Schutz des Wassers schlagende
Herz, auf Burg Hilgartsberg präsentierte archäologische Funde, der Blick vom
neuen Riederer-Komplex auf Passaus
Domberg und ein weit ausschreitender
Josef vor der gleichnamigen Abtei in
Thyrnau. Der Titel von „ZWEITE BLICKE
– Passau und das Passauer Land“ zeigt
neue Perspektiven auf Sehenswertes in
Stadt und Land. Dieser Ansatz, sich
Neuem, aber auch Bekanntem aus einem anderen Blickwinkel zu nähern, ist
roter Faden der Neuerscheinung des
COM Verlags. Er vereint in fünf Kapiteln
Themen aus Natur, Architektur und
Kultur und erschließt ihre Fakten mit
nicht alltäglichen Geschichten und
auch phantasievollen Interpretationen.
Das verleiht den Themen Lebendigkeit
und kennzeichnet die „Zweiten Blicke“
als „merk-würdig“ im besten und eigentlichen Wortsinn. Im ersten Kapitel
„Einladend“ fällt der Blick auf Schloss,
Klinke, Portal und wachsame Löwen.
Im zweiten Kapitel „Steinreich“ präsentiert sich eine aus Stein gewachsene
Natur mit Neuem zum Granit, dem
„Schwarzen Goldrausch“ vergangener
Tage und der nun 100 Jahre währenden Graphit-Innovation von Kropfmühl.
Weitere Themen sind der Hochwasserschutz für Passaus Trinkwasser, 30 Jahre Naturschutzgebiet Donauleiten und
40 Jahre Landschaftschutzgebiet Vorn- Lebendige Granitvergangenheit
Das Büchlberger Präsentationszentrum
bacher Enge.
rahmt Vergangenes mit Granit.
Erhältlich:
Ab sofort im Buchhandel
ISBN:
3-933815-46-0
Preis:
€ 28,50
•
978-3-933815-46-0
SEITE 16
AMTSBLATT 11/2016
DJK-Tennisclub
Büchlberg e.V.
An alle Tennisspieler:
Pausieren im Winter muss
nicht sein. In unserer Tennishalle Büchlberg besteht auch
für Mitglieder anderer Vereine
bzw. Nicht-Vereinsmitglieder
die Möglichkeit, im Winter Tennis zu spielen.
Täglich geöffnet von 10:00 22:00 Uhr.
Infos unter Tel. 08505 / 92120
DJK TC Büchlberg e.V.,
Badstr. 4, 94124 Büchlberg
SEITE 17
AMTSBLATT 11/2016
1. Adventsmarkt
im Tennisstüberl Büchlberg
am 19.11.2016
ab 10.oo Uhr
Für das leibliche Wohl ist mit Bratwürstl und
Glühwein
bestens
gesorgt.
Beim Kauf eines Adventskranzes/Gesteck gibts
einen Glühwein gratis.
Auch wird ein Teeladen
vorhanden sein, wohltuend zu dem greisligen
Wedder.
Auf Ihren Besuch freut sich der Stüberl Wirt
Andreas mit Familie und Belegschaft
Voranzeige Öffnungszeiten während der Feiertage im Tennisstüberl Büchlberg:
Hl Abend und 1. Weihnachtsfeiertag:
25.12.2016 geschlossen ab 26.12.2016 sind wir
täglich ab 10.00 Uhr für Sie da.
Silvester Abend, einfach zum ausklingen.
31.12.2016 ab 19.oo Uhr mit Silvesterspeisekarte
und Feuerwerk
Tischreservierung erbeten d´Stüberl Wirt
(Tel. 92120)
Feng Shui OASE
Einladung
für Freitag u. Samstag den 18.u. 19. Nov. von 9.00 – 18.00 Uhr
in Eberhardsberg 89 94124 Büchlberg
Meditation
Geschenke für die Sinne
•
Edel u. Natursteinbrunnen
•
Buddhas, Räucherwerk und Düfte
•
Engel, Feen u. Elfen
•
Blume des Lebens in versch. Variationen
•
Bergkristalle und vieles mehr was Herz und Sinne erfreut.
•
Feng Shui Beratung
•
Aura - Reading
•
Meditationsabende
•
Seminare/Vorträge
•
Seelenreisen
Vormittags und abends
Die Kraft der Stille,
dauerhaftes Glück und
wahren Frieden entdecken wir nur in unserem
tiefsten Inneren.
In der Meditation finden wir den Zugang zu
unserem wahren Wesen.
Anmeldung unter 08505/6000
Lassen Sie sich bei einem Getränk Ihrer Wahl, entführen in eine Welt der Sinne .
Ich freue mich auf Ihren Besuch Gerti Garhammer
SEITE 18
AMTSBLATT 11/2016
SEITE 19
AMTSBLATT 11/2016
SEITE 20
AMTSBLATT 11/2016
SEITE 21
AMTSBLATT 11/2016
SEITE 22
AMTSBLATT 11/2016
Folgende Arbeiten erledige ich für Sie:

Fenster und Türen setzen

Wohnungsauflösungen, - Entrümpelungen

Winterdienst

Bodenlegearbeiten

Gartenpflegearbeiten, Rasen mähen, Hecken schneiden, Zaunreparaturen

Brennholzarbeiten

Kleinere Malerarbeiten (Ausbesserungsarbeiten)

Sägeketten schleifen

Kleinere Reparaturen im und am Haus

Objektbetreuung

Und vieles mehr ……..
HMS—Hausmeisterservice
Günter Gutsmidl
Saderreut - Klosterberg 4 A
94124 Büchlberg
Ich freue mich über jeden, der mit mir in
Kontakt tritt. Anruf genügt !
Wenn Sie Hilfe brauchen, zögern Sie nicht.
Kontaktieren Sie mich einfach unter:
Mobil: 0171/5727864
IN NOTFÄLLEN auch an SONN– und FEIERTAGEN ! ! !
SEITE 23
AMTSBLATT 11/2016
SEITE 24
AMTSBLATT 11/2016
Das nächste Amtsblatt erscheint am 13. Dezember 2016
Anzeigenannahmeschluss ist der 07. Dezember 2016
Anzeigen an: Deiner Heidi, [email protected], Tel. 08505/9008-13