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Einladung zur Bürgerversammlung Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten findet am Montag, den 28. November 2016 um 19.30 Uhr im Hofstüberl, Grundmüller in Sölling eine Bürgerversammlung statt, zu der alle Gemeindeangehörigen, die in der hiesigen Gemeinde ihren Wohnsitz haben, herzlich eingeladen werden. Jahrgang 11/2016 vom 15.11.2016 In dieser Ausgabe Der Gemeinderat informiert Nach Artikel 15 der Bayerischen Gemeindeordnung können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Rückblick 2016 / Vorschau 2017 3. Kläranlage, Information Ingenieurbüro 4. Diskussionsbeiträge Schriftliche Anträge zur Bürgerversammlung können bis Donnerstag, den 24.11.2016 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Öffentliche Bekanntmachung Büchlberg, den 15. November 2016 GEMEINDE BÜCHLBERG Marold, 1. Bürgermeister Passauer Oberland 2—4 5 6—7 Schulbesuch im Rathaus 8 Information vom Förster 9 Standesamt WohnungsmarktA pothekenNotdienst 12 Veranstaltungskalender 13 Herausgeber und verantwortlich: Gemeinde Büchlberg, Norbert Marold, 1. Bürgermeister SEITE 2 AMTSBLATT 11/2016 Der Gemeinderat informiert (Auszug aus der Sitzung vom 27.10.2016) TOP 1 Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes; Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 2 UStG Durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 wurden die Regelungen im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst und sind zum 01.01.2016 in Kraft getreten. § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung ist noch auf Umsätze, die vor dem 01.01.2017 ausgeführt werden, weiterhin anzuwenden. Der neu eingefügte § 2 b UStG ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt werden. Die Gemeinde, als juristische Person des öffentlichen Rechts, kann dem zuständigen Finanzamt gegenüber eine einmalige Optionserklärung dahingehend abgeben, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin ausführt. Die Erklärung ist bis zum 31.12.2016 abzugeben. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Die bisherige Regelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft war gekoppelt an das Körperschaftsteuerrecht. Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts waren nur steuerbar, soweit sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) ausgeübt wurden (§ 2 Abs. 3 UStG). Dies trifft in der Gemeinde Büchlberg für die Wasserversorgung Denkhof, das Freibad und die PV-Anlagen zu. Nicht zu den Betrieben gewerblicher Art gehören Betriebe die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe) wie z. B. Abwasserentsorgung, Bauamt, Standesamt, Einwohnermeldeamt usw. Spätestens ab 01.01.2021, soweit die Optionserklärung abgegeben wurde, ist § 2 b UStG anzuwenden. Das bedeutet, dass das Prüfungsschema in der Umsatzsteuer nicht mehr an das Körperschaftsteuerrecht gekoppelt ist und es künftig bzgl. der Umsatzsteuer keine BgA's mehr gibt. Künftig unterliegen alle privatrechtlichen Entgelte grundsätzlich der Umsatzsteuer (§ 2 UStG). Betätigungen auf öffentlich rechtlicher Grundlage sind nach § 2 b UStG zu beurteilen, wobei der Grundsatz gilt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG gelten, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, wobei die Behandlung als Nichtunternehmer zu keinen größeren Wettbewerbsverzerrungen führen darf. In § 2 b Abs. 1 - 4 UStG sind hierzu Sonderregelungen definiert auch wann eine wettbewerbsrelevante Tätigkeit (unternehmerisch) vorliegt. Die Kommune ist in der Übergangszeit bis 01.01.2021 gefordert, sämtliche Vorgänge auf die Umsatzsteuerpflicht hin zu untersuchen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Finanzamt gegenüber die Optionserklärung abzugeben. Dies wird auch vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband empfohlen. Der Gemeinderat beschließt, dem zuständigen Finanzamt gegenüber eine einmalige Optionserklärung dahingehend abgeben, dass die Gemeinde Büchlberg § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin ausführt. Anmerkung: Geklärt werden soll auch der Winterdienst auf Privatwegen durch den gemeindlichen Bauhof. Hier stellt sich die Frage ob diese freiwillige Aufgabe der Gemeinde weiterhin möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten die Betroffenen Bürger genügend Zeit haben, um sich nach möglichen Alternativen umsehen zu können. TOP 2 Abwasseranlage Büchlberg; Vergabe Kommunalberatung für Beiträge, Satzungen etc. Im Zuge des Kläranlagenneubaus sind verschiedene aufwendige Verwaltungstätigkeiten erforderlich. Dazu gehören die Erstellung einer Her- stellungsbeitragsbedarfsberechnung (Globalberechnung), die Kalkulation des Verbesserungsbeitrages sowie die Anpassung der Entwässerungssatzung (EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS). Außerdem sollen die Geschoßflächen der angeschlossenen Grundstücke neu vermessen werden. Hierbei wird von ca. 800 Grundstücken ausgegangen, ca. 200 Grundstücke wurden in den letzten 5 Jahren durch die Gemeindeverwaltung vermessen. Dazu hat die Verwaltung zwei Angebote von Kommunalberatungsbüros eingeholt. Diese Büros haben ihre Tätigkeiten persönlich vorgetragen. Außerdem wurde beiden Anbietern von Referenzkunden eine einwandfreie Zusammenarbeit bescheinigt. Unter Abwägung der Präsentation und der vorgelegten Angebotes wird dem Planungsbüro Bitterwolf GmbH aus Greding der Auftrag zur Durchführung der angesprochenen Tätigkeiten erteilt. TOP 3 Abwasseranlagen Büchlberg und Denkhof; Aufhebung Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2006 (Erstellung digitales Kanalkataster) In der Gemeinderatssitzung vom 20.07.2006 wurde die Erstellung des digitalen Kanalkatasters an die Firma Richter Ingenieur GmbH, Passau vergeben. Da sich mittlerweile die Anforderungen bei der Erstellung des Kanalkatasters deutlich geändert (erhöht) haben, soll die Erstellung des digitalen Kanalkatasters wieder ausgeschrieben und neu vergeben werden. Außerdem werden mit einem Sonderförderprogramm die Kanalnetzbetreiber in Bayern bei der Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters unterstützt, wenn die Mindestanforderungen, die an eine EDVgestützte Kanaldatenbank, eingehalten werden. Mit E-Mail vom 20.10.2016 hat Herr Rehrl erklärt, dass die Firma Richter Ingenieur GmbH, Passau auf den Auftrag zur Erstellung des digitalen Kanalkatasters verzichtet. SEITE 3 Aufgrund der genannten Gründe beschließt der Gemeinderat die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.07.2006. TOP 4 Gemeinschaftsunterkunft Büchlberg; Vergabe Blitzschutzanlage - entfällt TOP 5 Wasserversorgung Eberhardsberg; Vertrag über die Übertragung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung für den Ortsteil Eberhardsberg an die Wasserversorgung Eberhardsberg eG Die Ortschaft Eberhardsberg betreibt die Wasserversorgung in eigener Regie. In letzter Zeit wurde die Wasserversorgung von der Gesellschaftsform (eG= eingetragene Genossenschaft) und vom Wasserrechtsverfahren (erfolgreich abgeschlossen) auf eine rechtlich gute Basis gestellt. Grundsätzlich ist die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Sollte die Gemeinde diese Aufgabe einem Dritten überlassen, so ist mit diesem eine Vereinbarung zu abzuschließen. Das Landratsamt Passau hat uns mit Schreiben vom 31.05.2016 auf diesen Aspekt hingewiesen und den Abschluss einer Vereinbarung gefordert. Die vom Landratsamt Passau vorgeschlagene Vereinbarung zur Übertragung einer Pflichtaufgabe (z. B. Befugnisse, Pflichten, Haftung usw.) wurde der Wasserversorgung Eberhardsberg eG zugeleitet und gemeinsam mit der Gemeinde erörtert. Die Vereinbarung wird von der Wasserversorgung mit geringen Abänderungen so akzeptiert. Die Vereinbarung wird in der vorgeschlagenen Form vom Gemeinderat beschlossen. Sie ist Bestandteil des Beschlusses. TOP 6 Freiwillige Feuerwehr Schwieging; Anschaffung einer Wärmebildkamera Die Freiwillige Feuerwehr Schwieging beantragt die Anschaffung einer Wärmebildkamera. Der Einsatz einer Wärmebildkamera bringt vielfältige Anwendungsmöglichkeiten und sie kann effizient eingesetzt werden. Sie hilft besonders bei folgenden Einsätzen: Schnelle Lokalisierung des AMTSBLATT 11/2016 Brandherdes Hilfe bei der Rettung von Personen Vermeidung von Schäden bei der Brandbekämpfung Spezialanwendungen bei Gefahrguteinsätzen. Trägt zur Sicherheit der Feuerwehrleute bei Einsätzen bei Prüfen von Stromleitungen, Aggregaten, Maschinen und Schaltschränken Einsatz bei Waldbränden Der Gemeinderat befürwortet die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Feuerwehr Schwieging. Die Feuerwehr wird hierzu 3 Angebote einholen und diese der Verwaltung vorlegen. Auch wird über ein Sonderförderprogramm für die Beschaffung von Wärmebildkameras ein Zuschuss gewährt. Vom Restbetrag übernimmt die Freiwillige Feuerwehr 2/3 der ungedeckten Kosten. Der Gemeinderat beauftragt und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister für die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr Schwieging an den wirtschaftlichsten Bieter. TOP 7 Gemeinsame ILE-Stromausschreibung; Bevollmächtigung über die Vergabe durch den 1. Bürgermeister Zur Zeit läuft für alle ILE-Gemeinden eine gemeinsame Stromausschreibung. Unsere Gemeinde ist mit allen Verbrauchsdaten ebenfalls eingerechnet. Der Stromvertrag läuft für die Gemeinde bis zum Jahre 2017. Die Stromausschreibung wird vom Handlungsfeld - Energie - begleitet und durch das Büro Nigl & Mader, Röhrnbach durchgeführt. Die Submission findet am 14. November 2016, 15.30 Uhr in Fürstenstein statt. Die Strompreise sind sehr variabel, deshalb ist es erforderlich, dass drei Tage nach Angebotsabgabe der Zuschlag erfolgt. Aus diesem Grunde ermächtigt der Gemeinderat den 1. Bürgermeister, den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. TOP 8 Bewerbung zum Wettbewerb zum Projekt „eDorf“ Die Bayerische Staatsregierung hat vor kurzem ein neues Förderprogramm „eDorf“ aufgelegt. Die ILEGemeinden Fürstenstein, Ruderting und Büchlberg haben sich hier gemeinsam beworben. Bei diesem Pro- gramm geht es um die Digitalisierung in den Bereich - medizinische Versorgung, Pflege für Senioren, Mobilität, Dienste und Nachbarschaftshilfe auf Gemeindeebene. Der Abgabetermin für dieses Förderprogramm war relativ kurzfristig - 07. Oktober 2016. Die Gemeinde hat sich für dieses Programm beworben, es war eine Eilentscheidung durch den 1. Bürgermeister erforderlich. Aus Büchlberg beteiligen sich die Praxis Dr. Wällisch, pbbPflegedienst und der Pflegedienst Moritz. Der Gemeinderat ist mit der Bewerbung zum Projekt „eDorf“ einverstanden und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. TOP 9 Zuschussantrag Ulrichsbläser Büchlberg Mit Schreiben vom 03.10.2016 haben die Ulrichsbläser Büchlberg Antrag auf Förderung der Jugendarbeit gestellt. Der Gemeinderat beschließt, einen einmaligen Zuschuss zur Förderung der Jugendarbeit zu gewähren. TOP 10 Antrag auf Änderung Bebauungsplan „Salzbergsiedlung“ Antragsteller: Unterschriftenliste div. Grundstückseigentümer Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Salzbergsiedlung“. Beantragt wird, dass der in Punkt 0.53 „Höhe der Einfriedungen bei privaten Grünflächen bis max. 1,20 m (bei seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen)“ ersatzlos gestrichen wird, so dass dadurch die Einfriedungen nach der BayBO bis zu einer max. Höhe von 2,00 m zulässig sind. Insgesamt haben 33 Grundstückseigentümer (insgesamt ca. 200 Bauparzellen) die o. g. Unterschriftenliste unterzeichnet. Per E-Mail hat jedoch ein Unterzeichner seine Unterschrift zurückgenommen. In dieser EMail wurde angegeben, dass es sich lt. seiner Erinnerung jedoch um eine Beschränkung der Höhe von Zäunen und Hecken auf 1,20 m in ganz Büchlberg handelte. Zunächst erläutert der Vorsitzende dem Gemeinderat die Situation und verliest den Antrag. Der Vorsitzende stellt auch klar, dass die Höhe der Zäune in Büchlberg nicht von der Gemeinde über- SEITE 4 AMTSBLATT 11/2016 prüft wird. Weiter berichtet er, dass eine Festsetzung nicht geändert werden soll, nur weil das einige wollen, die große Mehrheit aber wohl nicht. Es geht hier auch um die Anwohner die hier ein Grundstück gekauft und ihre Einfriedungen den Vorschriften entsprechend errichtet haben und durch die Änderung evtl. Nachteile in Kauf nehmen müssen. Es ist auch wahrscheinlich, dass Grundstücksbesitzer, welche nicht auf der Unterschriftenliste unterzeichnet haben, gegen eine evtl. Änderung des Bebauungsplanes vorgehen werden. Der Bürgermeister empfiehlt, wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 11.07.2016 geschehen, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Salzbergsiedlung“ aus den genannten Gründen abzulehnen und leitet zur Diskussion über. Die Gemeinderäte Peter Fisch, Max Brandl, Helmut Laxy, Josef Ritzer und 3. Bürgermeister Albert Weiß sprechen sich, aus nachfolgend kurz zusammengefassten Gründen, für eine Änderung des Bebauungsplanes aus: Da jetzt mehrere Personen mit dem Antrag ihr Interesse angemeldet haben besteht nicht mehr nur ein Einzelinteresse. Wenn der Bürgerwunsch vorhanden ist, soll man dem aufgeschlossen gegenüber stehen. Das Landratsamt hat bereits Aufgeschlossenheit signali- siert, warum soll man sich dem verschließen? Nicht ganz eindeutige Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes soll an die Wirklichkeit angepasst werden. Es handelt sich nicht um die erste Bebauungsplanänderung in der Gemeinde Büchlberg. Andere Bebauungspläne wurden z. B. wegen den Dachgauben auch schon geändert. Die Zeiten ändern sich, viele wünschen sich z. B. mehr Privatsphäre. Gemeinderat Josef Sicklinger, 2. Bürgermeister Albert Petzi und Bürgermeister Norbert Marold sprechen sich während der Diskussion aus nachfolgenden Gründen gegen den Antrag aus: Der Bebauungsplan ist schon lange vorhanden. Die Bürger haben diese Grundstücke auch bereits so gekauft. Die Gemeinde hat die Gestaltungshoheit, außerdem kann eine Veränderung für den Nachbarn schon erhebliche Einschränkungen zur Folge haben. Im Bebauungsplan wurden Begrenzungen festgelegt. Er bestimmt auch die Höhe von Einfriedungen. Sind sich beide Parteien einig, ist z. B. auch eine Einfriedung mit einer Höhe bis zu 2 m möglich. Viele Bürger die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Salzbergsiedlung“ ein Grundstück gekauft haben, haben auch damit gerechnet, dass dies so bleibt (Rechtssicherheit). Im Konfliktfall zählt der Bebauungsplan. Außerdem sind bei einer Änderung Einsprüche zu erwarten. Der Hauptgrund für den Antrag auf Änderung ist ein Nachbarschaftsstreit. Hier gibt es bereits eine gerichtliche Einigung über eine Hecke mit einer Höhe von 2 m an der Grundstücksgrenze. Nach dem Ende der Diskussion leitet der Vorsitzende zur Abstimmung über. Dem Antrag von Herrn Matthäi aus den ZuhörerReihen auf Rederecht stellte der Vorsitzende zurück bis nach der Abstimmung. TOP 11 Folgenden Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: - Errichtung einer Stockbahn; Bauherr: DJK Eberhardsberg - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Bauanträge und Genehmigungsfreistellungen, denen auf dem Bürowege das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde: - Anbau einer Einliegerwohnung DANKE! Tombola-Aktion „Fluthilfe“ brachte 2.500,- € Spendengeld. Die Frauengruppe Tannöd hat mit ihrem Fest zum 30-jährigen Jubiläum, die Aktion „Fluthilfe für Familien aus der Region“ ins Leben gerufen und im Oktober zwei Familien zur Spendenübergabe eingeladen. Familie Hüttenberger aus Passau, Bayerisch Haibach und Familie Lerner-Lippoldes aus Obernzell zeigen Bilder, die erschrecken. In Windeseile wurde im Juni der Eckerbach in Obernzell zur reißenden Gefahr und der Haibach in Passau schwellte im Juli zur gewaltigen Flut an, brachte viel Schlamm und Kies und nahm auch parkende Autos mit. Beide Familien hatten das Wasser bis in den ersten Stock. Neben kaputten Böden und Mobilar bedauern sie auch den ideellen Verlust. Gertraud Hüttenberger erzählt: „Neben vielen anderenDingen sind auch alle alten Erinnerungsfotos, die im Keller gelagert waren für immer verloren.“ Nach den ausführlichen Berichten der Familien war sich die Vorstandschaft der Frauengruppe einig, dass die Spendengelder, die Gesamteinnahmen des Festes, in Höhe von 2.500,- Euro, je zur Hälfte an die Familien, gut weiter gegeben sind. Spendenübergabe durch die Frauengruppe Tannöd an Gertraud Hüttenberger, sitzend links, Richard Lerner-Lippoldes und Anke Lerner-Lippoldes, sitzend rechts. Herzlichen Dank an alle Besucher, Loskäufer, Spender und an Josef Hasenöhrl, für die aktive Schirmherrschaft. SEITE 5 AMTSBLATT 11/2016 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Streupflicht innerorts: Für den Fahrverkehr besteht nur an es ist mir ein Anliegen, Ihnen mit verkehrswichtigen und gefährlichen nachfolgenden Ausführungen einen Stellen eine Streupflicht; beide VorÜberblick über die Anforderungen an aussetzungen müssen gleichzeitig den kommunalen Winterdienst zu erfüllt sein. Streupflicht außerorts: geben. Inhalt und Umfang der winterlichen Hier sind für den Fahrverkehr ledigRäum- und Streupflicht richten sich lich verkehrswichtige und gleichzeitig nach den Umständen des Einzelfal- besonders gefährliche Fahrbahnstelles. Art und Wichtigkeit der Verkehrs- len zu sichern. wege sind dabei ebenso zu berück- Alle Winterdienstmaßnahmen sind sichtigen wie dessen Gefährlichkeit zur Sicherung des Tagesverkehrs und Stärke des zu erwartenden Ver- (also vor Einsetzen des Haupt- und Berufsverkehrs ca. 6.30 Uhr, bis zum kehrs. Räum- und Streupflicht besteht daher Ende des allgemeinen Tagesverkehrs nicht uneingeschränkt. Sie steht viel- ca. 20.00 Uhr) durchzuführen. mehr unter dem Vorbehalt des Zu- Während der Nachtzeit besteht mutbaren, wobei es auch auf die Leis- grundsätzlich keine Streu- und Räumtungsfähigkeit des Sicherungspflichti- pflicht! Aufgrund eines aktuellen Gerichtsurgen ankommt. Auch der Verkehrsteilnehmer muss teils muss eine Kommune nachts niesich den gegebenen Verhältnissen manden zum Schneeräumen auf glatte Straßen schicken, da es nicht zuanpassen. Zum Winterdienst für den Fahrver- mutbar sei, zur Sicherung der Mobilität einiger weniger Verkehrsteilnehkehr muss ich folgendes erläutern: Die Räum- und Streupflicht richtet mer einen Winterdienst rund um die sich grundsätzlich nach der Verkehrs- Uhr einzurichten. bedeutung der Straßen und der Leis- Laut Rechtsprechung des Bundesgetungsfähigkeit der Kommune, in un- richtshofes darf ein Kraftfahrer nicht serem Fall der Gemeinde Büchlberg. erwarten, dass die Fahrbahnen auch nachts ständig von Eis- und Schneeglätte freigehalten werden. Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und nicht verlangt werden. Ich bitte Sie auch, Ihrer gesetzlich geregelten Räum- und Streupflicht als Grundstückseigentümer nachzukommen, da Sie bei einem evtl. Unfall eines Fußgängers zum Schadenersatz herangezogen werden können. Ferner ersuche ich Sie dringend, parkende Autos so abzustellen, dass unser Bauhof den Räum- und Streudienst ordnungsgemäß für Sie durchführen kann. Bei Nichtbeachtung können betroffene Straßen nicht mehr geräumt werden, da die Gefahr besteht, dass diese widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge durch die Räumfahrzeuge beschädigt werden und die Gemeinde dann zur Haftung herangezogen werden kann. Marold Norbert 1. Bürgermeister Bürgerpflichten beim Winterdienst Die Gemeinde ist bestrebt, einen ordnungsgemäßen Winterdienst durchzuführen. Dazu ist es aber notwendig, dass auch die Bürgerinnen und Bürger Ihren Teil beitragen, dass neben den mit der Natur verbundenen Problemen nicht noch andere Behinderungen die Winterdienstarbeiten beeinträchtigen. Insbesondere folgende Gegebenheiten sind zu beachten: höhe von 4,50 Meter zur Verfügung Fahrzeugbesitzer haben für eine geeignesteht. te Parkmöglichkeit oder Abstellfläche zu 2. Abstellen der Mülltonnen (Rest-, Bio- sorgen, auch wenn Sie hierfür einige Meund Papiertonne) auf der Fahrbahn ter Fußweg in Kauf nehmen müssen. Immer wieder muss auch festgestellt werden, dass bei zunehmender Schneehöhe die Standorte für die Mülltonnen am Fahrbahnrand nicht ausgeschaufelt werden und die Mülltonnen deshalb auf der Fahrbahn abgestellt werden. Dies verengt nicht nur die Fahrbahn, sondern stellt auch ein Verkehrshindernis dar. In der 1. In die Fahrbahn ragende Äste und Winterzeit ist für einen verkehrsgerechten Sträucher Mülltonnenstandort zu sorgen; bei Bedarf Die verantwortlichen Grundstückseigenist ein Standort neben der Straße freizutümer müssen ein ausreichendes Lichtschaufeln. raumprofil schaffen. In der Vergangenheit führten herabhängende Äste und 3. Parken auf der Fahrbahn und längeres Sträucher zu Beschädigungen an Winter- Abstellen dienstfahrzeugen und Abfallsammelfahr- Durch parkende Autos können in engen zeugen (Außenspiegel, Blinklichter und Straßen Anfahrprobleme für den Wintersonstige Aufbauten). Die Bäume und und Abfalldienst entstehen. Ist eine ZuSträucher müssen so zugeschnitten wer- fahrt oder Wendefläche wiederholt verden, dass eine lichte Weite von mindes- sperrt, so wird dieser Straßenzug/ tens 3,55 m und eine lichte Durchfahrts- Teilabschnitt nicht mehr angefahren. Die 4. Schneewerfen auf Gehweg und Fahrbahn Führt an einem Anwesen ein Fußgängerweg vorbei, ist der angrenzende Grundstückseigentümer zur ordnungsgemäßen Räumung und Streuung verpflichtet. Des Öfteren muss jedoch festgestellt werden, dass der Privatschnee entweder auf dem Gehweg abgelagert oder sogar wieder auf die Fahrbahn zurückgeworfen wird. Dies geht auf Kosten der Sicherheit und kann bei Unfällen auch strafrechtliche Folgen für den Grundstückseigentümer haben. Bitte helfen Sie durch Vermeidung dieser aufgezählten Beeinträchtigungen mit, einen ordnungsgemäßen Winterdienst durchführen zu können. Denn ein guter Winterdienst kommt allen zu Gute. SEITE 6 AMTSBLATT 11/2016 Landrat Meyer unterstützt eDorfBewerbungen des Passauer Oberlandes Die Bayerische Staatsregierung rief im Sommer dieses Jahres zur Teilnahme an dem bayernweiten Pilotprojekt „eDorf“ auf, um Potenziale, die sich durch die Digitalisierung bieten, im ländlichen Raum voranzubringen. Für dieses eDorf-Projekt, für das es jeweils ein Modelldorf in Süd- und Nordbayern geben wird, haben sich auch die Gemeinden Büchlberg, Fürstenstein und Ruderting aus der ILE Passauer Oberland beworben. Hierzu haben die drei Kommunen im Passauer Oberland in der Zeit von August bis Anfang Oktober intensiv an ihrem Konzept gefeilt und auch bereits einige mögliche Umsetzungspartner u.a. aus den Bereichen Pflege, Medizin, Mobilität und Servi- ce/Dienst-leistungen einbezogen. Sie alle haben auch Absichtserklärungen zur weiteren Mitarbeit, wenn es zur Umsetzung kommen sollte, abgegeben. Landrat Franz Meyer befürwortet die Bewerbung aus seinem Landkreis und sicherte auch Unterstützung mit dem Landratsamt und seinen Fachstellen als Partner zu. Vor Abgabe der Bewerbungsunterlagen unterzeichnete er in Fürstenstein im Beisein der drei Bürgermeister, des ILEGeschäftsstellenleiters Michael Bauer und der ILE-Projetmanagerin Gabriele Bergmann die Bewerbungsunterlage mit den Ausführungen zur Projektidee. Außerdem gab er auch seine schriftliche Absichtserklärung zur Un- terstützung des Projekts, falls die Bewerbung aus dem Passauer Oberland erfolgreich sein würde, ab. Das „Sieger-eDorf“ wird bis Mitte 2018 bei der Umsetzung seiner Maßnahmen gefördert. Außerdem erhält es eine dauerhafte Unterstützung während des Projekts durch den Technologiecampus Grafenau, der mit der Betreuung seitens des Wirtschaftsministeriums, das den Wettbewerb auslobte, betraut wurde. Im November wird der Ministerrat dann über das „Siegerdorf“ entscheiden. Bis dahin heißt es: Abwarten! Alle Bewerberkommunen werden übrigens in den eDorf-Atlas Bayern aufgenommen und unter www.edorf.bayern dargestellt. SEITE 7 AMTSBLATT 11/2016 ILE Passauer Oberland: Planungsbüro Nigl + Mader übernimmt Das Planungsbüro Nigl + Mader GmbH mit Sitz in Röhrnbach und Passau übernimmt für die nächsten eineinhalb Jahre das Energiemanagement für die Gemeindeallianz ILE Passauer Oberland. Im ILE Handlungsfeld Energie und Umwelt musste die Position des Energiemanagers neu besetzt werden. Bereits im Februar dieses Jahres stellte Thomas Mader, Geschäftsführer des Planungsbüros Nigl + Mader, sein Angebot der Ratsversammlung vor. Der Zuschlag wurde einstimmig beschlossen. Die erste Aufgabe des Energiemanagers stellte die Zuarbeit zur Förderantragstellung beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern dar. Ab August konnte dann im Handlungsfeld Energie und Umwelt voll durchgestartet werden, da die Förderzusage erteilt wurde. Matthias Obermeier wird als Hauptansprechpartner für die zehn Passauer Oberland Gemeinden zur Verfügung stehen. Er arbeitet seit 2012 für das Planungsbüro als Ingenieur und hat sich den Themen Energie und Umweltschutz verschrieben. Im September, nach Eingang des Förderbescheids startete Matthias Obermeier mit den Auftaktgesprächen in den einzelnen Gemeinden. Hier konnten die Bürgermeister, Geschäftsleiter und Energiebeauftragten der jeweiligen Kommune ihre eigenen Anliegen im Handlungsfeld Energie und Umwelt darlegen. In jeder der 10 ILE-Gemeinden besichtigte Obermeier mit den Verantwortlichen eine sanierungsbedürftige Liegenschaft, denn anhand von praxisnahen Beispielen lässt sich der Energieverlust besonders gut veranschaulichen. Auch die in den ILEGemeinden ansässigen Unternehmen und Betriebe sollen die Angebote des Handlungsfeldes Energie und Umwelt nutzen und davon profitieren können. Das Treffen des Wirtschaftsnetzwerkes Passauer Oberland im Oktober fand daher unter dem Themenschwerpunkt Energie statt. Unter dem Leitgedanken „Förderung und Stärkung der regionalen Wertschöpfung“ betonte Matthias Obermeier, dass Unternehmen im ILE-Gebiet eine kostenlose Energie- und Förderberatung über die Nigl + Mader GmbH in Anspruch nehmen können. Gerade die Planung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und die damit verbundene Reduzierung der Energiekosten stellt für jeden Unternehmer einen bedeutenden Anreiz dar. Ein erstes gemeinsames Treffen für die kommunalen Energiebeauftragten und Verantwortlichen für die Liegenschaften unter der Leitung des neuen Energiemanagers steht als nächste Aufgabe an. Ihnen wurde bereits eine Mustervorlage für eine standardisierte Erfassung des Energieverbrauchs der öffentlichen Gebäude zugesandt. Hier gilt es, die Arbeit für alle einheitlich zu gestalten und den Austausch über Erfahrungswerte zu pflegen. Weiterer Schwerpunkt liegt bei Optimierungsmaßnahmen, wie z.B. an der Beleuchtung, an der Heizungstechnik, Außenwänden und Fenstern, um die Energieverbräuche sowie deren Kosten zu senken. Die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung durch Öffentlichkeitsar- beit soll über Informationsveranstaltungen, Workshops und Schulungen umgesetzt werden. Natürlich erteilt der Energiemanager auch an Bürgerinnen und Bürger der ILE Passau Oberland Auskünfte bei energierelevanten und fördertechnischen Anfragen. Sie erreichen Matthias Obermeier unter Tel: 08582/979709-0 oder per E-Mail: [email protected]. Das Passauer Oberland geht mit gutem Beispiel voran und leistet seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Auch die Bürgerinnen und Bürger können durch die kostenlose Beratung, die über die Gemeindeallianz und durch die Förderung des Amtes für Ländliche Entwicklung überhaupt erst möglich ist, gewinnen. SEITE 8 AMTSBLATT 11/2016 Unterrichtsbesuch im Büchlberger Rathaus Besondere Unterrichtsstunden durften die Kinder der 4. Klassen als Gäste im Rathaus in Büchlberg erleben. Im Rahmen des Heimat- und Sachunterrichts stand nämlich der Besuch des Bürgermeisters und des Rathauses mit seinen Ämtern auf dem Programm. Bürgermeister Norbert Marold empfing die Schüler recht herzlich und Franz Wittmann zeigte den Schülern jedes Amt mit seinen Mitarbeitern und Aufgaben. Zimmererhandwerk erlernen und gleichzeitig studieren: Ausbildung und Studium „Holzbau - Projektmanagement“ Momentan genug von Schule, aber dennoch den Wunsch zu studieren und dabei noch Geld verdienen? „Holzbau - Projektmanagement“ bietet beides: Ausbildung zum Zimmerer und gleichzeitig Studium 1. Semester Projektmanagement (Bau). Zielgruppe sind junge Leute mit Hochschulzugangsberechtigung, die im Bereich Holzbau Führungspositionen anstreben. Die Dauer des gesamten Ausbildungsganges beträgt fünf Jahre und drei Monate. Die Absolventen erwerben wäh- rend ihrer Ausbildungszeit folgende Qualifikationen: -Gesellenbrief im Zimmererhandwerk - Polier im Zimmererhandwerk Bewerbungsschluss: 31. Mai 2017 Studienplätze maximal: 20 Informationen und Anmeldung unter: - Hochschulabschluss Bachelor of Engi- Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, neering im Studiengang Projektmanage- Biberach, Wolfgang Schafitel – 07351 ment/Bauingenieurwesen 44091 55, Email: [email protected], www.zimmererzentrum.de - Meister im Zimmererhandwerk Nächster Ausbildungsstart: September 2017 Rückmeldungen von Teilnehmern finden Sie unter: http://zimmererzentrum.de/ ausbildung/duales-studiumbiberacher-modell/feedback/ SEITE 9 AMTSBLATT 11/2016 Was wenn im Wald ein Unfall passiert? von Förster Fritz Bauer Rettungstreffpunkte - jetzt auch in Büchlberg beschildert Waldarbeit ist gefährlich, schnell ist was passiert. Der Verletzte braucht schnellstmöglich professionelle Erste Hilfe. Rettungstreffpunkte sind an den Integrierten Leitstellen (ILS) mit GPS Koordinaten hinterlegt. Der Rettungsdienst weiß sofort wo er hinfahren muss. Am Rettungstreffpunkt wartet jemand, der die Rettungskräfte und die Feuerwehr zum Verletzten bringt (Lotse). Wertvolle Minuten werden hier gewonnen. Rettungstreffpunkte im Gemeindebereich PA-L-2067 Eberhardsberg:In der Ortsmitte - Bushaltebucht PA-L-2070 Bärnreuth: Bushaltestelle gegenüber dem Sägewerk PA-L-2231 Wotzing: Bei der Bushaltebucht an der PA 34 PA-L-2233 Oberkatzendorf (Ausfahrt in der scharfen Kurve) PA-L-2234 Büchlberg: Carl- Kerber –Straße/ Trimm – Dich – Pfad,Bergholz PA-L-2250 Denkhof: Abzweigung PA 34 zum Feuerwehrhaus PA-L-2285 Abzweigung von der PA 2 nach Mitterbrünst (Mitte!) PA-L-2287 Bushaltebucht an der PA 20 bei der Kreuzung nach Draxing Machen auch Sie sich vertraut, wo der nächste Rettungstreffpunkt zu Ihrem Wald liegt! Rettungstreffpunkte kostenlos zum Downloaden unter www.rettungskette-forst.de oder mit der App „Hilfe im Wald“ unter Google Playstore. Neues für Waldbesitzer von Förster Fritz Bauer Borkenkäfer – ein Dauerthema: Auch wenn der Borkenkäfer bei ca. 10° C in den Winterschlaf geht, kann es der Waldbesitzer noch lange nicht. Fällt die Rinde von befallenen Borkenkäferbäumen ab, überleben die fertigentwickelten Jungkäfer und Altkäfer den Winter – auch wenn er noch so streng ist – in den Rindenstücken am Boden oder in der Bodenstreu. Um den Borkenkäfer in Schach zu halten, müssen die Bäume zügig aufgearbeitet und aus dem Wald abtransportiert werden, bevor die Rinde abfällt. Herbstzeit ist Pflanzzeit – es gibt Geld vom Staat: Für die Pflanzung von Mischwald kann jeder Waldbesitzer eine staatlich Förderung von 0,85 €/Pflanze beantragen. Für reine Laubholzbestände gibt es einen höheren Satz. Melden Sie sich rechtzeitig zu einem Beratungsgespräch, bei dem Pflanzfläche, Baumarten und evtl. Schutzmaßnahmen gemeinsam mit dem Waldbesitzer festgelegt werden. Standortgerechte Baumarten und Antragstellung vor der Pflanzung sind Fördervoraussetzung. Wald braucht Wissen – Bildungsprogramm Wald ein Kurs nicht nur für Einsteiger: Machen Sie sich fit für Ihren Wald und machen Sie mit beim Bildungsprogramm Wald ab Januar oder Oktober 2017. Der Kurs mit Themen rund um den Wald findet an sechs Freitagabenden von 19:00 Uhr – 22:00 Uhr in Passau am Landwirtschaftsamt statt und wird ergänzt mit zwei Exkursionen jeweils am Samstagvormittag. Anmeldung ab sofort möglich! Nähere Informationen zum Bildungsprogramm und anderen Angeboten der Forstverwaltung finden Sie bei uns auf der Homepage unter www.aelfpa.bayern.de. Kontakt : 08586/ 30 90, 0173/ 89 30 200, [email protected] Zukunftsbäume Buchdrucker Pflanzung mit Hohlspaten SEITE 10 AMTSBLATT 11/2016 Verbrauchertipp: Ihre Rechte beim Einkauf im Supermarkt Beinahe täglich kommen Angebotsprospekte von Supermärkten und Discountern ins Haus geflattert und bieten Schnäppchen zum Sonderpreis an. Im Supermarkt selbst ist das Angebot manchmal jedoch kurz nach Ladenöffnung bereits vergriffen. Lesen Sie, welche Rechte Sie als Verbraucher haben. Vergriffene Sonderangebote sind ärgerlich für den Kunden, zumal er unter Umständen einen längeren Anfahrtsweg auf sich genommen hat, um das begehrte Schnäppchen zu ergattern. Der Verdacht liegt nahe, dass die Händler mit den Sonderangeboten die Kunden lediglich in die Geschäfte locken wollen, damit diese dort ihren Wocheneinkauf machen oder zu einem teureren Produkt greifen, sollte das Beworbene bereits vergriffen sein. Lockvogelangebote Welche Rechte hat der Kunde bei einem solchen „Lockvogelangebot“? Die Ware muss „angemessen“ lange vorrätig sein. Die Frage, was angemessen ist, war häufig Gegenstand der Rechtsprechung und kann variieren. Als Faustregel kann man nach wie vor die Zwei-Tages-Regel heranziehen. Allerdings hat der BGH in einem Fall von Computerzubehör entschieden, dass eine Bevorratung bis Mittag des ersten Tages ausreichend ist. Sollte die Ware früher ausverkauft sein, muss der Händler nachweisen können, dass er nicht mit einer solchen Nachfrage rechnen konnte. Ansonsten gilt die Werbung als „irreführend“. Doch leider kann der Kunde daraus keine Rechte ableiten, da es sich hierbei um einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß handelt und nur Konkurrenten oder Verbraucherverbände den Händler abmahnen können. Dem Kunden bleibt lediglich die freundliche Nachfrage, ob er das beworbene Produkt nachbestellen kann, bestehen darauf kann er nicht. Auch Schadenersatz wegen Fahrtkosten und nutzlos aufgewendeter Zeit kann er nicht verlangen. Naschen erlaubt? Die Kirschen schauen ganz verlockend rot und saftig aus. Aber schmecken sie auch? Viele Kunden wollen gerade bei Obst und Gemüse nicht die „Katze im Sack“ kaufen und probieren dann das angebotene Obst. Erlaubt ist dies jedoch nicht, im Grunde handelt es sich hierbei sogar um Diebstahl. Sanftes Betasten um den Reifegrad von Obst und Gemüse zu prüfen ist allerdings erlaubt. Verpackung meiden Auf Plastiktüten an der Kasse verzichten mittlerweile schon viele Kunden, zumal diese mittlerweile fast überall kostenpflichtig sind. Einige Kunden möchten aber auch an Wurst- und Käsetheke auf Verpackungsmaterial verzichten und bringen ihre eigene Box mit, um den Käse oder die Wurst abfüllen zu lassen. Viele Geschäfte lehnen dies jedoch ab mit der Begründung, dass dies nicht zugelassen sei. Tatsächlich liegt dies jedoch im eigenen Ermessen der Geschäfte. Insgesamt ist es also nicht verboten Käse in einer eigenen Box von der Kühltheke nach Hause zu transportieren, jedoch müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, wie die Hygieneverordnung. Hamsterkäufe Manche Sonderangebote sind so gut, dass der Kunde dazu verleitet wird größere Vorräte anzulegen. Doch hier kann der Händler einen Riegel vorschieben, damit nicht nur einige wenige in den Genuss des Angebots kommen. Er kann bestimmen, dass die Ware nur in „handelsüblichen“ Mengen abgegeben wird. Was „handelsüblich“ ist, kann jeder Händler selbst festlegen. Wenn die Ware an der Kasse plötzlich teurer ist Immer wieder kommt es auch vor, dass der Kunde die Ware an der Kasse bezahlen möchte und der Preis plötzlich ein anderer ist als der am Regal oder an der Ware selbst. Ist die Ware günstiger, kann sich der Kunde freuen. Aber was ist, wenn er plötzlich mehr zahlen muss? Kann er auf den ausgezeichneten Preis bestehen? Leider nein, denn der Vertrag kommt erst an der Kasse zustande. Das bedeutet, dass der Kunde an der Kasse das Angebot macht, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu kaufen und der Kassierer das Angebot annehmen kann oder eben ablehnen. Der Kunde kann natürlich an die Kulanz des Händlers appellieren. Vor allem bei Stammkunden sind Händler da oft nicht kleinlich. Aber das Recht, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu bekommen, hat der Kund leider nicht. Er muss sie natürlich auch nicht nehmen sondern kann sie zurücklegen. Sollte die falsche Preisauszeichnung jedoch „Methode“ haben, kann das Vorgehen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. gemeldet werden. Bezahlen mit Kleingeld Auch wenn es ans Bezahlen geht, ist nicht alles erlaubt. Abgesehen davon, dass man sich beim Bezahlen mit viel Kleingeld bei anderen Kunden und beim Kassenpersonal unbeliebt macht, müssen mehr als 50 Münzen an der Kasse nicht akzeptiert werden. Auch ein großer Schein kann abgelehnt werden, wenn der Kunde beispielsweise eine Kleinigkeit, wie einen Schokoriegel mit einem 200 € Schein bezahlen möchte. Taschenkontrolle an der Supermarktkasse An der Kasse angekommen, kann es passieren, dass der Kunde aufgefordert wird, seine Tasche hochzuheben oder gar zu öffnen, damit der Angestellte einen Blick hineinwerfen kann, um sich zu überzeugen, dass auch nichts geklaut wurde. Dieser Aufforderung muss der Kunde jedoch nicht nachkommen, da dies einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Auch ein Aushang, in dem steht, dass Taschenkontrollen routinemäßig durchgeführt werden, ändert dies nicht. Eine Tascheninspektion ist nur dann erlaubt, wenn ein konkreter Diebstahlverdacht besteht. Der Kunde darf vom Verkaufspersonal oder dem Ladendetektiv zwar festgehalten werden, die Taschenkontrolle ist aber nur durch die Polizei erlaubt. Ein Kunde, der nichts zu verbergen hat und Ärger vermeiden will, erlaubt dem Verkaufspersonal in der Regel den Blick in die Einkaufstasche. Er kann den Geschäftsführer jedoch darauf hinweisen, dass dies nicht erlaubt ist. Weitere Tipps und Regeln für den Einkauf im Supermarkt finden Sie hier: http://www.verbraucherservicebayern.de/themen/ernaehrung/regelnfuer-den-einkauf-im-supermarkt/ SEITE 11 AMTSBLATT 11/2016 P r o g r a m m: Hutthurm/Büchlberg Do 01.12.2016 Die Augen — Regenerations —Therapie nach Nieswandt –Vortrag (18:30—20:00 Uhr) Hutthurm, Schulstr. 7, Gemeinschaftsraum; Eingang: Nebeneingang Parkplatz Do 01.12.2016 Die Augen—Regenerations—Therapie nach Nieswandt—Vortrag (18:30—20:00 Uhr) Hutthurm, Schulstr. 7, Gemeinschaftsraum; Eingang: Nebeneingang am Parkplatz Mo bis 09.01.2017 03.04.2017 Wirbelsäulengymnastik (16:50—17:50 Uhr) Hutthurm, Schulstr. 7, alte Turnhalle EG Mo bis 09.01.2017 03.04.2017 Wirbelsäulengymnastik (17:50—18:50 Uhr) Hutthurm, Schulstr. 7, alte Turnhalle EG Mo bis 09.01.2017 03.04.2017 Wirbelsäulengymnastik (19:00—20:00 Uhr) Hutthurm, Schulstr. 7, Mehrzweckhalle 2 Mo bis 09.01.2017 03.04.2017 Wirbelsäulengymnastik ( 20:00—21:00 Uhr) Hutthurm, Schulstr. 7, Mehrzweckhalle 2 Mo bis 09.01.2017 20.03.2017 Step—Aerobic—Mix (18:45 —19:45 Uhr) Hutthurm, Kalteneck, Schulweg 3, Turnhalle Mo bis 09.01.2017 20.03.2017 Aerobic Mix (17:40—18:40 Uhr) Hutthurm, Schulstr. 7, Schulweg, Turnhalle Di bis 10.01.2017 07.03.2017 Progressive Muskelentspannung nach Jacobson (18:30—19:30 Uhr) Büchlberg, Schulweg 1, Schule, Musikzimmer Bitte mitbringen: Matte und Decke Info und Anmeldung unter 08505/9001-15 (Hutthurm) Im Internet unter www.vhs-passau.de. Neues Projekt: Musizieren im Ensemble für Erwachsene in der Schule Büchlberg unter der Leitung von Dr. Stefan Pontz Weihnachtliches Musizieren von bekannten und weniger bekannten Weisen zum Weihnachtlichen Festkreis Freitag, 16.12.2016, 18-21 Uhr Die ausgewählten Musikstücke werden eigens für Offenes Ensemble arrangiert mit teils ausnotierten Begleitstimmen, teils unter Angabe von Bausteinen und Patterns für ein Live-Arrangement/Spiel nach Akkordsymbolen. Auf diese Weise kann sich jeder – egal welches Instrument und welche Spielfähigkeit - gewinnbringend in das Ensemble einbringen. Kosten: 30,- €; SchülerInnen der Kreismusikschule sind frei Anmeldung: per Telefon/Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle der Kreismusikschule oder an den Kursleiter Stefan Pontz bis spätestens 9.12.2016 Name, Adresse,, Telefon, Mail,, Instrument: Kreismusikschule Dr. Stefan Pontz Passauer Str. 39, 94121 Salzweg Tel: 08505/2815 Tel: 0851/397-622 E-Mail: stefanpontz@ E-Mail: [email protected] [email protected] SEITE 12 AMTSBLATT 11/2016 Aus dem Standesamt (Standesamtliche Nachrichten werden nur mit Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht) Geburten: • • Elena Schreindl geb. am 05.10.2016 in Passau, wh. Büchlberg Eheschließungen: • Andreas Sigl und Christina Mager, beide wh. Hutthurm am 17.09.2016 in Büchlberg. • Simon Marold und Carolin Fonfara, beide wh. Landshut, am 01.10.2016 in Büchlberg. • Stefan Winklmeier, wh. Fürstenstein und Stefanie Reitberger, wh. Büchlberg am 08.10.2016 in Büchlberg. Michael Krenn und Julia Marold, beide wh. Hutthurm, am 15.10.2016 in Büchlberg. Sterbefälle: • Wilhelm Scholz, wh. Büchlberg, am 09.10.2016 in Waldkirchen im Alter von 77 Jahren. • Theres Knon, wh. Büchlberg, am 22.10.2016 in Büchlberg im Alter von 81 Jahren. • Manfred Scholz, wh. Büchlberg am 31.10.2016 in Passau im alter von 82 Jahren. Wohnungsmarkt / Stellenmarkt / Sonstiges Angebote: • Einfamilienhaus mit Garten in Büchlberg ab Januar 2017 zu vermieten. 250 m² Wohnfläche, 1200 m² Garten, 800 € + NK. Tel. 08582/9159559 • Vermiete ab 01.01.2017 eine 3Zimmer-Wohnung 100 m² mit Garage in Denkhof Tel. 08505/6284 • Vermiete ab 01.01.2017 eine 4Zimmer-Wohnung 160 m² mit Garage in Denkhof Tel. 08505/6284 Gesuche: • Familie sucht Haus oder 5-Zi Wohnung, Haus gerne auch etwas renovierungsbedürftig oder alten Bauernhof in Büchlberg und Umgebung Tel:. 08505 92120 oder 0160 93836575 • Suche 3-Zimmer-Wohnung mit Küche und Balkon in Büchlberg und Umgebung (bis 400 € warm) Tel. 0151/10100289 Apotheken - Notdienst (Wochenende) Kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Passauer Neuen Presse Datum Apotheke Telefonnummer 19.11.2016 20.11.2016 Sonnen Apotheke Salzweg Passauer Str. 28 0851/41100 26.11.2016 27.11.2016 Apotheke am Facharztzentrum Hauzenberg Florianstr. 6 08586/9797660 03.12.2016 04.12.2016 Stadt-Apotheke Hauzenberg Marktplatz 19 08586/96300 10.12.2016 11.12.2016 Gesundhof-Apotheke Germannsdorf Ruhmannsdorferstr. 1 08586/975790 17.12.2016 18.12.2016 Bayerwald-Apotheke Hauzenberg Marktplatz 1 08586/1566 24.12.2016 25.12.2016 Marien-Apotheke Hutthurm Marktstr. 1 08505/91270 31.12.2016 Drei-Burgen-Apotheke Tittling Marktplatz 7 08504/91490 Der Notdienst für die dienstbereite Apotheke beginnt um 08.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag 08.00 SEITE 13 AMTSBLATT 11/2016 V e r a n s t a l t u n g s k a l e n d e r November 2016 Fr 16.12.2016 17—21 Uhr Ensemble-Musizierprojekt VA: Musikschule Büchlberg VO: Schule Büchlberg, Musikraum Mo 19.12.2016 17—20 Uhr Weihnachtskonzert VA: Musikschule Büchlberg VO: Schule Büchlberg, Aula Mo 26.12.2016 19:30 Uhr Christbaumversteigerung VA: FFW Denkhof VO: Feuerwehrhaus Denkhof Mo 26.12.2016 17:00 Uhr Weihnachtskonzert VA: Ulrichsbläser Büchlberg VO: Kirche Denkhof Neujahrsanblasen Dorfstraßen Büchlberg VA: Ulrichsbläser Büchlberg Fr 18.11.2016 19:30 Uhr Hofball VA: Faschingsgilde Büchlberg VO. Ulrichsheim Büchlberg Sa 19.11.2016 16—21 Uhr und 20.11.2016 12—18 Uhr Hofweihnachtszauber Zauberhaftes und Weihnachtliches für drin‘ und drauß´d! VA: Holz Stoa & more Nirsching 6, Büchlberg So 20.11.2016 Adventsmarkt in Kammerwetzdorf VA+VO: Haarzauber Kammerwetzdorf Fr 25.11.2016 19.30 Uhr Jagdversammlung VA: Jagdgenossenschaft Nirsching VO: Grundmüllers Hofstüberl Sölling Di bis Fr 27.12.2016 Sa 27.11.2016 10:30 Uhr Fahrt zum Christkindlmarkt Linz Abfahrt Gasthof Escherich Anmeldung unter: 08505/2203 VA: Gartenbauverein Büchlberg Sa 31.12.2016 18:00 Uhr Traditionelles Silvesteressen à la carte VA: Gasthaus Escherich Reservierungen unter Tel. 08505/1262 Sa Di 29.11.2016 17.00 Uhr Asyl-Cafe VO: Gemeinschaftsunterkunft Gemeinschaftsraum im Haus C 31.12.2016 19:00 Uhr Silvesterball mit der Kapelle „Bergwerk“ VA: Hotel Binder, 50 € all inclusive (außer Spirituosen) Reservierungen erwünscht! So 30.12.2016 Januar 2017 Dezember 2016 Fr bis So 02.12.2016 04.12.2016 Stoabruchweihnacht Büchlberg VA: Werbegemeinschaft Büchlberg VO: Steinbruch Büchlberg Sa 10.12.2016 14—18 Uhr Weihnachtsmarkt VA+VO: Haus St. Josef So 11.12.2016 14:00 Uhr Adventsfeier VA: VdK-Büchlberg VO: Gasthof Escherich Büchlberg Einladung zur Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Nirsching am Freitag, den 25.11.2016 um 19.30 Uhr im Hofstüberl Grundmüller in Sölling Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Verlesung Protokoll 2015 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfungsbericht und Entlastung Kassier und der Vorstandschaft 5. Verwendung Jagdpacht 6. Wünsche und Anträge gez. Die Vorstandschaft Fr 06.01.2017 15:00 Uhr anschließend 16:30 Uhr Fr 27.01.2017 17—21 Uhr 3-König-Konzert VO: Pfarrkirche Denkhof VA: Denkhofer Chor, Minis, Stammtisch Denkhof und SKV Denkhof Winterzauber bei Glühwein, Kinderpunsch …. Auch für Wärme ist gesorgt! Der Erlös wird sozial Zwecken zugeführt! Ensemble-Musizierprojekt VA: Musikschule Büchlberg VO: Schule Büchlberg, Musikraum Veranstaltungen 2017 in Büchlberg bitte melden! Alle Jahre wieder bitten wir die Vereine, Stammtische und Firmen um Mitteilung der geplanten Termine im kommenden Jahr: Dorffeste, Tage der offenen Türen, Vereinsfeste sowie alle Termine für Jahreshauptversammlungen / Neuwahlen der Vereine, etc. Abgabetermin: möglichst bis 09. Dezember 2016 im Rathaus Büchlberg unter Tel. 08505/9008-13, oder e-mail an [email protected]. Folgende Informationen werden benötigt: Veranstalter, Datum, Beginn Uhrzeit, Veranstaltungsort. Wenn möglich zu jeder Veranstaltung ein Bild. SEITE 14 AMTSBLATT 11/2016 Dringend gesucht: die liebevolle Tagesmutter/der liebevolle Tagesvater Die Betreuung in einer Tagespflegefamilie ist neben den Betreuungsformen in Kindertagesstätten eine unverzichtbare Ergänzung des Betreuungsangebotes im Landkreis Passau. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe benötigen wir immer wieder engagierte Tagespflegepersonen. Gesucht werden Frauen und Männer, gerne auch im Großelternalter, die Familien zu flexiblen Zeiten zur Verfügung stehen und unterstützen können. Für die Ausbildung zur Tagespflegeperson ist das Kreisjugendamt Passau verantwortlich. Dieser Kurs ist Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis, die vom örtlich zuständigen Jugendamt erteilt wird und die es ermöglicht bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder gegen Entgelt auf selbständiger Basis zu betreuen. Den Teilnehmern wird eine Fülle von Wissen und Informationen vermittelt, von psychologischen und pädagogischen Grundlagen über Ernährung und Gesundheit, einem Erste Hilfe Kurs für Kinder und Säuglinge bis hin zur Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Die Ausbildung schließt mit einem Zertifikat ab. Der nächste Qualifikationskurs für Tagesmütter- und Tagesväter startet voraussichtlich im März 2017. Informationen und Anmeldung telefonisch im Kreisjugendamt Passau bei Frau Kristl oder Frau Kaufmann unter der Tel. 0851/397-504 oder -524. Amtsblatt-Austräger/in gesucht! Die Gemeinde Büchlberg sucht ab 01.01.2017 eine/n Austräger/in für das Amtsblatt im Gemeindebereich: Gutwiesen/Saderreut/Gutwiesener Str./Hofstr./Freihofer Str. Bitte melden Sie sich unter Tel. 08505/9008-0 SEITE 15 AMTSBLATT 11/2016 Neuerscheinung des COM Verlags Zweite Blicke für Passau und das Passauer Land Der Zukunftsstollen des Graphiteums in Kropfmühl, das Granitmuseum in Büchlberger Naturdenkmal „Berg-holz“, ein wachender, granitener Löwe, das für den Schutz des Wassers schlagende Herz, auf Burg Hilgartsberg präsentierte archäologische Funde, der Blick vom neuen Riederer-Komplex auf Passaus Domberg und ein weit ausschreitender Josef vor der gleichnamigen Abtei in Thyrnau. Der Titel von „ZWEITE BLICKE – Passau und das Passauer Land“ zeigt neue Perspektiven auf Sehenswertes in Stadt und Land. Dieser Ansatz, sich Neuem, aber auch Bekanntem aus einem anderen Blickwinkel zu nähern, ist roter Faden der Neuerscheinung des COM Verlags. Er vereint in fünf Kapiteln Themen aus Natur, Architektur und Kultur und erschließt ihre Fakten mit nicht alltäglichen Geschichten und auch phantasievollen Interpretationen. Das verleiht den Themen Lebendigkeit und kennzeichnet die „Zweiten Blicke“ als „merk-würdig“ im besten und eigentlichen Wortsinn. Im ersten Kapitel „Einladend“ fällt der Blick auf Schloss, Klinke, Portal und wachsame Löwen. Im zweiten Kapitel „Steinreich“ präsentiert sich eine aus Stein gewachsene Natur mit Neuem zum Granit, dem „Schwarzen Goldrausch“ vergangener Tage und der nun 100 Jahre währenden Graphit-Innovation von Kropfmühl. Weitere Themen sind der Hochwasserschutz für Passaus Trinkwasser, 30 Jahre Naturschutzgebiet Donauleiten und 40 Jahre Landschaftschutzgebiet Vorn- Lebendige Granitvergangenheit Das Büchlberger Präsentationszentrum bacher Enge. rahmt Vergangenes mit Granit. Erhältlich: Ab sofort im Buchhandel ISBN: 3-933815-46-0 Preis: € 28,50 • 978-3-933815-46-0 SEITE 16 AMTSBLATT 11/2016 DJK-Tennisclub Büchlberg e.V. An alle Tennisspieler: Pausieren im Winter muss nicht sein. In unserer Tennishalle Büchlberg besteht auch für Mitglieder anderer Vereine bzw. Nicht-Vereinsmitglieder die Möglichkeit, im Winter Tennis zu spielen. Täglich geöffnet von 10:00 22:00 Uhr. Infos unter Tel. 08505 / 92120 DJK TC Büchlberg e.V., Badstr. 4, 94124 Büchlberg SEITE 17 AMTSBLATT 11/2016 1. Adventsmarkt im Tennisstüberl Büchlberg am 19.11.2016 ab 10.oo Uhr Für das leibliche Wohl ist mit Bratwürstl und Glühwein bestens gesorgt. Beim Kauf eines Adventskranzes/Gesteck gibts einen Glühwein gratis. Auch wird ein Teeladen vorhanden sein, wohltuend zu dem greisligen Wedder. Auf Ihren Besuch freut sich der Stüberl Wirt Andreas mit Familie und Belegschaft Voranzeige Öffnungszeiten während der Feiertage im Tennisstüberl Büchlberg: Hl Abend und 1. Weihnachtsfeiertag: 25.12.2016 geschlossen ab 26.12.2016 sind wir täglich ab 10.00 Uhr für Sie da. Silvester Abend, einfach zum ausklingen. 31.12.2016 ab 19.oo Uhr mit Silvesterspeisekarte und Feuerwerk Tischreservierung erbeten d´Stüberl Wirt (Tel. 92120) Feng Shui OASE Einladung für Freitag u. Samstag den 18.u. 19. Nov. von 9.00 – 18.00 Uhr in Eberhardsberg 89 94124 Büchlberg Meditation Geschenke für die Sinne • Edel u. Natursteinbrunnen • Buddhas, Räucherwerk und Düfte • Engel, Feen u. Elfen • Blume des Lebens in versch. Variationen • Bergkristalle und vieles mehr was Herz und Sinne erfreut. • Feng Shui Beratung • Aura - Reading • Meditationsabende • Seminare/Vorträge • Seelenreisen Vormittags und abends Die Kraft der Stille, dauerhaftes Glück und wahren Frieden entdecken wir nur in unserem tiefsten Inneren. In der Meditation finden wir den Zugang zu unserem wahren Wesen. Anmeldung unter 08505/6000 Lassen Sie sich bei einem Getränk Ihrer Wahl, entführen in eine Welt der Sinne . Ich freue mich auf Ihren Besuch Gerti Garhammer SEITE 18 AMTSBLATT 11/2016 SEITE 19 AMTSBLATT 11/2016 SEITE 20 AMTSBLATT 11/2016 SEITE 21 AMTSBLATT 11/2016 SEITE 22 AMTSBLATT 11/2016 Folgende Arbeiten erledige ich für Sie: Fenster und Türen setzen Wohnungsauflösungen, - Entrümpelungen Winterdienst Bodenlegearbeiten Gartenpflegearbeiten, Rasen mähen, Hecken schneiden, Zaunreparaturen Brennholzarbeiten Kleinere Malerarbeiten (Ausbesserungsarbeiten) Sägeketten schleifen Kleinere Reparaturen im und am Haus Objektbetreuung Und vieles mehr …….. HMS—Hausmeisterservice Günter Gutsmidl Saderreut - Klosterberg 4 A 94124 Büchlberg Ich freue mich über jeden, der mit mir in Kontakt tritt. Anruf genügt ! Wenn Sie Hilfe brauchen, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie mich einfach unter: Mobil: 0171/5727864 IN NOTFÄLLEN auch an SONN– und FEIERTAGEN ! ! ! SEITE 23 AMTSBLATT 11/2016 SEITE 24 AMTSBLATT 11/2016 Das nächste Amtsblatt erscheint am 13. Dezember 2016 Anzeigenannahmeschluss ist der 07. Dezember 2016 Anzeigen an: Deiner Heidi, [email protected], Tel. 08505/9008-13