Standards zur Bilanz der IFRS AG
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Standards zur Bilanz der IFRS AG So navigieren Sie in diesem Dokument: Lesezeichen: Bilanzschema: Rufen Sie im Programm Acrobat Reader Von hier aus können Sie über die roten Links die Ansicht „Lesezeichen“ auf: Menü alle Bilanz-Standards direkt anspringen. Anzeige > Navigationsfenster > Lesezeichen. Damit können Sie im Dokument von einem Standard zum anderen springen. 1/1 Bilanzschema der IFRS AG Bilanz der IFRS AG Aktiva Standard Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte …davon Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) Immobilien (als Finanzinvestitionen gehalten) Finanzielle Vermögenswerte Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Aktive latente Steuern Standard Ergänzend zum Bilanzschema Eigenkapital IAS 16 IAS 36 IAS 36 IAS 38 IFRS 3 Gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnen sind Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital IAS 1 IAS 27 IAS 32 IAS 32 IAS 39 IFRS 7 IAS 28 IAS 12 IAS 12 Erstmalige Anwendung der IFRS IFRS 1 Aktienbasierte Vergütung Geschäftssegmente Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen („Framework“) IFRS 2 IFRS 8 IAS 19 IAS 37 IAS 32 IAS 02 IAS 11 Kurzfristige Schulden IAS 39 IAS 17 IAS 39 IFRS 5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen & sonstige Verbindlichkeiten Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte Standard IAS 39 IAS 27 Langfristige Schulden Pensionsverpflichtungen Rückstellungen Finanzschulden (außer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Passive latente Steuern Weitere Standards Kapitalflussrechnung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umsatzerlöse Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Fremdkapitalkosten Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Ergebnis je Aktie Zwischenberichterstattung IAS 40 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte Fertigungsaufträge Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus FinanzierungsLeasingverhältnissen Zahlungsmittel und Äquivalente Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Passiva IAS 39 IFRS 5 IAS 7 IAS 8 IAS 18 IAS 21 IAS 23 IAS 27 IAS 31 IAS 33 IAS 34 FW IAS 16: Sachanlagen Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Negativabgrenzung ......................................................................................... …….. 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5.1 Erstbewertung ................................................................................................ 2 5.2 Folgebwertung ................................................................................................ 4 6. Beispiel ................................................................................................................... 6 1. Ziele des Standards im Überblick Erst- und Folgebewertung von Sachanlagen Bestimmung der Anschaffungs- und Herstellungskosten Anhang-Angaben 2. Definitionen Sachanlagen sind materielle Vermögenswerte, - die für Zwecke der Herstellung, der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke gehalten und erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden. Buchwert: Wert, zu dem der Vermögensgegenstand in der Bilanz erfasst wird (abzüglich aller planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen). Beizulegender Zeitwert (engl.: Fair Value): Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Dritten getauscht werden könnte (typisches Beispiel: Marktwert). 3. Anwendungsbereich Ansatz und Bewertung von Sachanlagen Ausnahmen sind v. a. Spezialfälle: zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (siehe IFRS 5), biologische Vermögenswerte in der Landwirtschaft (siehe IAS 41), Abbau- und Schürfrechte sowie Bodenschätze (IFRS 6). 1/6 IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 2 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 2 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 3 6. Beispiel ................................................................................................................... 7 1. Ziele des Standards im Überblick Bilanzierung der Wertminderung von Vermögenswerten Beurteilung, ob der Buchwert (Bilanzausweis) eines Vermögenswerts seinen Zeitwert (durch Nutzung oder Verkauf erzielbarer Betrag) übersteigt Ermittlung der Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung - Abschreibungsbedarf, wenn Buchwert den Zeitwert übersteigt - Zuschreibungsbedarf, wenn der Zeitwert den Buchwert übersteigt. 2. Definitionen ■ Restbuchwert: Betrag, mit dem ein Vermögenswert nach Abzug aller planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt wird ■ Zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU): Kleinste Einheit innerhalb eines Unternehmens, die noch selbstständig Cashflows verursacht, die von anderen Einheiten unabhängig sind (z. B. ein Geschäftsbereich, der eigene Produkte am Markt verkauft)1 ■ Beizulegender Zeitwert (abzgl. Veräußerungskosten): Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden könnte. Vorraussetzung ist, dass die Transaktion unter Marktbedingungen zwischen sachverständigen und vertragswilligen Partnern stattfindet. ■ Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill): Differenz aus dem Gesamtwert des Unternehmens und der Summe aller Zeitwerte des Unternehmensvermögens (abzüglich der Schulden). Es handelt sich also um einen nicht greifbaren Wert, der sich z. B. aus einer besonders guten Marktposition, einer großen Zahl von Stammkunden oder besonders qualifizierten Mitarbeitern ergeben kann. ■ Nutzungswert (value in use) Barwert der künftigen Zahlungsmittelzu- bzw. -abflüsse (Cashflows), der aus einem Vermögenswert oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit voraussichtlich abgeleitet werden kann. 1 In der Regel handelt es sich bei einer CGU immer um eine Gruppe von Vermögensgegenständen 1/8 IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten ■ Nettoveräußerungswert Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftsparteien, abzüglich der Veräußerungskosten, erzielt werden kann ■ Erzielbarer Betrag (recoverable amount) Höherer Betrag aus Nettoveräußerungswert (beizulegendem Zeitwert abzgl. der Veräußerungskosten) und Nutzungswert 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung von Wertminderungen bei Vermögenswerten des Anlagevermögens 4. Negativabgrenzung ■ Vermögenswerte i. S. d. IAS 36 sind alle Vermögenswerte, mit Ausnahme von IAS 2 Vorräte IAS 11 Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen IAS 12 Latente Steueransprüche IAS 19 Vermögenswerte, die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren IAS 39 Finanzielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich dieses Standards fallen (Finanzinstrumente) IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche 2/8 IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten 5. Wesentliche Inhalte Aufdeckung einer notwendigen Wertminderung von Vermögenswerten Identifizierung der möglichen wertgeminderten Vermögenswerte ■ Für alle Vermögenswerte (im Anwendungsbereich des IAS 36) gilt grundsätzlich: ■ Beurteilung zu jedem Bilanzstichtag, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen ■ mittels externer Informationsquellen ■ Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (z. B. Konzessionen, Lizenzen) gilt zudem im Speziellen: ■ Pflicht zur Durchführung eines Werthaltigkeitstests ■ Test ist jährlich vorzunehmen, auch wenn keine Anzeichen einer Wertminderung vorliegen ■ mittels interner Informationsquellen ■ bei Erfassung von Dividenden aus Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss unter bestimmten Voraussetzungen 3/8 IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten Häufigkeit der Durchführung eines Werthaltigkeitstests ■ Anwendung des Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) erfordert regelmäßige Vergleiche zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag von Vermögenswerten, □ um Wertminderungen festzustellen und entsprechende Wertberichtigungen vorzunehmen □ Theoretisch: jährliche Durchführung eines Impairment-Test für jeden Vermögensgegenstand dadurch würde eine unvertretbarer Aufwand entstehen, weshalb der IASB die Unternehmen fallweise zur Durchführung von Werthaltigkeitstest verpflichtet Ausnahme: ■ immaterielle Vermögensgegenstände, die noch nicht nutzungsbereit sind oder eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, z. B. erworbenen Goodwill Zeitraum: ■ jährlich, unabhängig davon, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen Zeitpunkt: ■ Werthaltigkeitsprüfung kann zu jedem Zeitpunkt innerhalb des Geschäftsjahres erfolgen ■ Sofern keine jährliche Durchführung eines Werthaltigkeitstests vorgeschrieben ist: Pflicht, einen Vermögenswert auf Wertminderung zu untersuchen, allein durch Vorliegen von Indikatoren ■ IAS 36.12 enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Wertminderungsindikatoren (vgl. auch folgende Folie) ■ Bei der Prüfung der obigen Kriterien immer Wesentlichkeitsgrundsatz zu beachten (IAS 36.15) nachhaltige Entwicklung muss stets signifikant genug sein, um einen deutlichen Wertverlust des Vermögenswertes wahrscheinlich erscheinen zu lassen Anhaltspunkte für eine Wertminderung Wertminderungsindikatoren für einen Werthaltigkeitstest Interne Informationsquellen Externe Informationsquellen ■ Überalterung oder körperliche Beschädigung des Vermögenswertes ■ Wesentliche Änderungen des betrieblichen Umfelds (z. B. Einsatzbereich) ■ Schlechtere Leistungsfähigkeit des Vermögenswerts laut internem Berichtswesen (Controlling) ■ Außergewöhnliche Minderung des Marktwertes eines Vermögenswerts □ Festgestellte Minderung übersteigt deutlich die normale Wertminderung durch Abnutzung ■ Wesentliche Änderung im Unternehmensumfeld hinsichtlich externer Faktoren, wie z. B. □ technischer Fortschritt □ Marktumfeld (Konkurrenzsituation) □ wirtschaftliche Rahmenbedingungen □ gesetzliche Vorschriften □ Erhöhung der Marktzinssätze 4/8 IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten ■ Ermittlung und Erfassung einer Wertminderung Ermittlung des erzielbaren Betrags ■ höherer Wert aus … ■ beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten ■ Nutzungswert Ermittlung und Erfassung einer Wertminderung ■ Wenn erzielbarer Betrag < Buchwert Differenzbetrag = zu erfassende Wertminderung ■ Wertminderung (Abschreibung) grundsätzlich erfolgswirksam in Gewinn und Verlustrechnung zu erfassen ■ Ausnahme: Vermögenswert, der nach der Neubewertungsmethode bewertet wird (z. B. IAS 16) Zuschreibungen ■ Zu jedem Bilanzstichtag ist zu beurteilen, ob eine Wertminderung weiter existiert ■ erzielbarer Betrag > Buchwert Wertminderung besteht nicht mehr Zuschreibung, maximal bis zu dem Betrag der sich ohne vorherige Wertminderung ergeben hätte (= fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten) ■ Zuschreibung ist grundsätzlich in der GuV-Rechnung zu erfassen ■ Ausnahme: Vermögenswert, der nach der Neubewertungsmethode bewertet wird ■ Wertminderungen von Goodwills dürfen nicht wieder zugeschrieben werden! 5/8 IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten ■ Entscheidungsverlauf zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Wertminderung Für Vermögensgegenstände, die eigenständig Cashflows verursachen, ist zu prüfen, ob der Buchwert möglicherweise über dem Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) bzw. dem Nutzwert liegt. Komplizierter liegt der Fall, wenn der Vermögensgegenstand nur im Zusammenspiel mit anderen Vermögensgegenständen Cashflows generiert. Das klassische Beispiel ist der so genannte Geschäfts- und Firmenwert (Goodwill). Sein Wert entsteht nur durch das Zusammenwirken verschiedener Einheiten im Unternehmen (so genannter CGUs oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten). Entsprechend können auch nur diese Einheiten einzeln und nicht der Goodwill als Ganzes auf Werthaltigkeit geprüft werden. Der Nutzwert einer CGU wird mit dem Discounted Cashflow-Verfahren ermittelt (siehe Beispiel in Abschnitt 5). Individuelle Vermögenswerte Die beiden folgenden Schemata zeigen den Ablauf einer Prüfung auf Wertminderung. Kann der Zeitwert eines Vermögenswertes bestimmt werden? Prüfung Ja Zeitwert - Veräußerungskosten ≥ Buchwert Nein Ja kein Impairment Nein Prüfung Generiert der Vermögenswert eigenständig Cashflows? Ja Nutzwert ≥ Buchwert Ja kein Impairment Impairment Nein Nein In diesem Fall ist es nicht möglich, den Vermögensgegenstand für sich zu prüfen. Stattdessen müssen die einzelnen CGUs, zu denen der Vermögensgegenstand gehört, auf Wertminderungen getestet werden. Dieses Verfahren wird im folgenden Schaubild gezeigt. CGU = zahlungsmittelgenerierende Einheit Impairment = Wertminderung (und folglich Abschreibung) In Anlehnung an: Lüdenbach/Hoffmann, IFRS-Kommentar, 8. Auflage 2010, S. 416. CGU - Ebene Prüfung Zeitwert – Veräußerungskosten ≥ Buchwert Ja kein Impairment Prüfung Nutzwert ≥ Buchwert Nein Nein Impairment Ja kein Impairment CGU = zahlungsmittelgenerierende Einheit Impairment = Wertminderung (und folglich Abschreibung) In Anlehnung an: Lüdenbach/Hoffmann, IFRS-Kommentar, 8. Auflage 2010, S. 416. 6/8 IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten 6. Beispiel Sachverhalt Die IFRS-AG hat vor einigen Jahren eine Kette von Supermarkt-Filialen an verschiedenen Standorten erworben. Die IFRS AG beliefert diese Filialen zentral und setzt auch die Preise fest. Dennoch erwirtschaftet jede Filiale eigene Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse und kann nach eigenen Grundsätzen geleitet werden. Somit kann sie als zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) verstanden werden. Die Filialen betrieben bisher ein sehr effizientes gemeinsames Logistik- und Vertriebssystem und genießen bei ihren Kunden zudem einen ausgezeichneten Marken-Ruf, der für Frische und Qualität der Waren bürgt. Vor diesem Hintergrund aktivierte die IFRS-AG nach der Übernahme der Filialen einen Geschäfts- und Firmenwert, der der Gesamtheit aller Filialen zuzurechnen war. In der jüngeren Vergangenheit kam es jedoch wiederholt zu Lieferausfällen und einem Hygieneskandal, der den Ruf der Kette schwer beschädigt hat. Der Geschäfts- und Firmenwert (Goodwill) ist folglich auf seine Werthaltigkeit zu prüfen. Da er nicht als eigenständiger Vermögenswert geprüft werden kann, müssen die Filialen, denen der Goodwill zuzurechnen ist, einzeln geprüft werden. Das wird hier beispielhaft an Hand der Filiale Düsseldorf durchgeführt. Frage Ist die CGU „Filiale Düsseldorf“ zum 31.12.2011 abzuschreiben? Bewertungsparameter Der Buchwert der Filiale (Summe aller Vermögensgegenstände und des zugehörigen Teils des Goodwills) beträgt zum 01.01.2011 insgesamt 1.400 T€. In Folge des Hygieneskandals und der Liferengpässe muss die Filiale mit deutlich geringeren künftigen Cashflows rechnen als bisher erwartet: 2012: 60 T€; 2013: 70 T€; 2014: 65 T€, 2015: 80 T€. Für das Jahr 2016 geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Filiale noch einen Restwert von 1.500 T€ aufweisen wird. Die Kapitalkosten liegen bei 7 Prozent. Alternativ hat die IFRS-AG auch die Möglichkeit, die Filiale Düsseldorf an einen Konkurrenten zu verkaufen. Dieser wäre bereit, 1.500 T€ zu bezahlen, wobei noch zusätzliche Veräußerungskosten von 300 T€ im Rahmen der Übergabe anfielen. Lösung Schritt 1: Zunächst ist zu prüfen, ob der Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten unterhalb des aktuellen Buchwerts der Filiale liegt: 1.500 T€ - 300 T€ = 1.200 T€ < Buchwert von 1.400 T€. Schritt 2: Eine Wertminderung ist jedoch erst dann durchzuführen, wenn neben dem Zeitwert (abzgl. Veräußerungskosten) auch der Nutzwert unterhalb des Buchwerts liegt. Der Nutzwert ist der Gegenwartswert (Barwert) der künftigen Cashflows, die noch aus der Nutzung der Filiale zu erwarten sind. Er errechnet sich als Summe der abgezinsten Zahlungszuflüsse: 7/8 IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten Ermittlung des Nutzwertes Da auch der Nutzwert der Filiale unterhalb des Buchwerts liegt, besteht tatsächlich ein Abschreibungsbedarf. Die CGU muss auf den Nutzwert von 1.300,78 T€ abgeschrieben werden. künftiger Cashflow Berechnung = Barwert in 2011 2012 60 T€ 60 T€/1,07 56,07 T€ 2013 70 T€ 2 70 T€/1,07 61,14 T€ 2014 65 T€ 3 65 T€/1,07 53,06 T€ 2015 80 T€ 4 80 T€/1,07 61,03 T€ 2016 1.500 T€ 5 1.500 T€/1,07 1.069,48 T€ Summe 1.300,78 T€ Die Wertminderung beläuft sich also auf 1.400 T€ - 1.300,78 T€ = 99,22 T€. Grundsätzlich gilt, dass der Abschreibungsaufwand einer CGU immer erst mit dem Goodwill zu verrechnen ist. Beispiel: Der Buchwert der CGU „Filiale Düsseldorf“ in Höhe von 1.400 T€ verteile sich wie folgt auf ihre Vermögenswerte: Immobilien 600 T€, Umlaufvermögen 400 T€, technische Anlagen 350 T€ und Anteil am Goodwill 50 T€. Die Abschreibung von 99,22 T€ wird nun zuerst auf den vollständigen Goodwill der Filiale von 50 T€ vorgenommen. Die restlichen 49,22 T€ Abschreibungsaufwand werden entsprechend der Buchwertanteile auf die anderen Vermögensgegenstände verteilt. Die Immobilien der Filiale wären z. B. um folgenden Betrag abzuschreiben: 600/1.400 * 49,22 T€. 8/8 IAS 38: Immaterielle Vermögensgegenstände Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 2 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 2 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 6. Beispiel ................................................................................................................... 5 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Erst- und Folgebewertung von immateriellen Vermögensgegenständen ■ Inhalt und Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten 2. Definitionen ■ Immaterielle Vermögenswerte: identifizierbare (bzw. separierbare), nicht geldliche Vermögenswerte ohne physische Substanz (IAS 38.08-17) - ■ Beispiele: Rechte, Patente, Lizenzen, Markenrechte oder Warenzeichen Forschung: eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen ■ Entwicklung: praktische Anwendung von Forschungsergebnissen auf die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen ■ Beizulegender Zeitwert (fair value): Betrag, zu dem der Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander Unabhängigen getauscht werden kann ■ Aktiver Markt: Markt, der nachfolgende Bedingungen erfüllt: - gehandelte Produkte sind homogen - vertragswillige Käufer und Verkäufer sind jederzeit vorhanden - Preise sind öffentlich verfügbar. 1/5 IAS 38: Immaterielle Vermögensgegenstände 3. Anwendungsbereich ■ IAS 38 grundsätzlich für alle immateriellen Vermögenswerte anzuwenden. ■ Ausnahmen: immaterielle Vermögensgegenstände, die als Vorräte gehalten werden (IAS 2) oder Gegenstand von Fertigungsverträgen sind (IAS 11), latente Steueransprüche (IAS 12), Leasingverhältnisse (IAS 17), Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19), finanzielle Vermögenswerte (IAS 32) und beim Unternehmenszusammenschluss erworbener Geschäftsoder Firmenwert (IFRS 3). 4. Negativabgrenzung ■ immaterielle Vermögenswerte, die als Vorräte gehalten werden (IAS 2) ■ immaterielle Vermögenswerte im Rahmen von Fertigungsaufträgen (IAS 11) ■ latente Steueransprüche (IAS 12) ■ Leasingverhältnisse (IAS 17) ■ Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) ■ finanzielle Vermögenswerte (IAS 32) ■ beim Unternehmenszusammenschluss erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (IFRS 3) 5. Wesentliche Inhalte ■ Sofern ein Unternehmen immaterielle Vermögensgegenstände selbst erstellt, ist zu unterscheiden, ob bei deren Herstellung Forschungs- oder Entwicklungskosten entstanden sind. Lediglich die Entwicklungskosten dürfen letztlich unter gewissen Vorraussetzungen aktiviert werden. Die Kosten der Forschung und spätere Produktverbesserungen stellen dagegen immer Aufwand dar. ■ Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bedingungen 1-4 sämtlich erfüllt sind, dürfen die Entwicklungskosten aktiviert werden. 2/5 IAS 38: Immaterielle Vermögensgegenstände Forschungskosten Entwicklungkosten zu früh: noch nicht aktivierbar zu spät: nicht mehr aktivierbar Produktverbesserung Voraussetzung für Aktivierung 1. technisch realisierbar 2. ökonomischer Nutzen belegbar 3. ausreichend Ressourcen verfügbar1 4. Kosten zuverlässig messbar ABER Keine Aktivierung trotz kumulativer Vorlage sämtlicher Aktivierungsvoraussetzungen, wenn Forschungs- und Entwicklungsphase nicht trennbar oder wenn Aufwendungen für Marken anfielen. Hinweis: Schwierigkeit, dass für immaterielle Vermögenswerte in der Regel kein aktiver Markt besteht ■ Die Bewertung eines immateriellen Vermögensgegenstandes beim erstmaligen Bilanzansatz (Erstbewertung) hängt von der Art und Weise ab, wie der Gegenstand dem Unternehmen zugegangen ist: Ausgangsgröße für die Erstbewertung (Zugangsbewertung) eines immateriellen Vermögenswertes sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen … Einzelerwerb Anschaffung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses Eigene Herstellung Zuwendung der öffentl. Hand Tausch Aktivierung… …zu Anschaffungskosten …zum „fair value“ …zu HerstellungsKosten (nur Entwicklungskosten) …bei unentgeltlicher Zuwendung besteht Aktivierungswahlrecht zum beizulegendem Zeitwert oder einem symbolischen Preis …zum „fair value“ Für einen originären (selbst geschaffenen) Geschäfts- oder Firmenwert besteht ein Ansatzverbot 3/5 IAS 38: Immaterielle Vermögensgegenstände ■ Zur Folgebewertung hat der Unternehmer die Wahl zwischen der Fortführung der Anschaffungs-/Herstellungskosten und dem Neubewertungsmodell. Im Falle des Fortführungsmodells ist zu beachten, ob der Vermögensgegenstand eine bestimmte oder unbestimmte Nutzungsdauer aufweist.1 Anschaffungskostenmodell Nutzungsdauer bestimmt Nutzungsdauer unbestimmt Ansatz zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierten Abschreibungen Ansatz zu Anschaffungskosten planmäßige Abschreibung Abschreibungsverfahren Methode, die den erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf korrekt abbildet Nutzungsdauer Wird auf Grundlage des erwarteten Verbrauchs und unter Berücksichtigung von Nutzungsbeschränkungen geschätzt Keine planmäßige Abschreibung Jährliche Durchführung eines Werthaltigkeitstests und Überprüfung der Klassifizierung abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen gem. IAS 36 Neubewertungsmodell Ansatz zum beizulegenden Zeitwert (fair value) am Tag der Neubewertung abzüglich nachfolgender kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen Neubewertung immer für eine ganze Gruppe von Sachanlagen Wertzuwachs wird erfolgsneutral in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Wertminderungen erfolgswirksam, sofern sie die entsprechende Rücklage übersteigen 1 Eine unbestimmte Nutzungsdauer bedeutet, dass es keinen Anhaltspunkt gibt, wann genau der Vermögensgegenstand keine Nutzenzuflüsse mehr verursacht. Das ist nicht mit einer unendlichen Nutzungsdauer zu verwechseln, bei der der Vermögensgegenstand theoretisch ewigen Nutzen stiftet. 4/5 IAS 38: Immaterielle Vermögensgegenstände 6. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG hat 2009 mit der Entwicklung eines Patentes zur schonenden Reinigung von Couchbezügen begonnen ■ Das Patent wird am 02.01.2010 erteilt ■ Ein Wertgutachten vom 23.03.2010 bestätigt die Annahmen der IFRS-AG: □ Es existiert eine hohe Nachfrage nach dem außergewöhnlichen Reinigungsverfahren: aktiver Markt für das Patent ist gegeben Folgende Kosten sind während der Fertigstellung angefallen: 1. 30.11.2009 Forschungskosten i. H. v. 20.000 € 2. 13.01.2010 Entwicklungskosten i. H. v. 20.000 € 3. 27.03.2010 Entwicklungskosten i. H. v. 30.000 € Frage ■ Mit welchem Wert ist das Patent zum 31.12.10 anzusetzen? (Abschreibungen sind zu vernachlässigen. Es wird eine unbegrenzte Nutzungsdauer unterstellt.) Lösung ■ Forschungskosten dürfen generell nicht berücksichtigt werden Aktivierungsverbot (IAS 38.54). ■ Entwicklungskosten vom 13.01.10 dürfen ebenfalls nicht berücksichtigt werden, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für das Vorliegen eines immateriellen Vermögenswerts vorlagen. ■ Erst durch das Wertgutachten ist der Nutzen aus dem immateriellen Patent für das Unternehmen bestätigt. ■ Nur die Entwicklungskosten vom 27.03.2010 i. H. v. 30.000 € dürfen demzufolge als immaterieller Vermögensgegenstand aktiviert werden. ■ Bilanzansatz des immateriellen Anlagevermögens zum 31.12.2010 30.000 €. 5/5 IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 4 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Regelungen für den Erwerb anderer Unternehmen und die sog. „Interessenzusammenführung“, unabhängig davon, ob dieses andere Unternehmen als Tochterunternehmen weitergeführt oder rechtlich verschmolzen wird. 2. Definitionen ■ Unternehmenszusammenschluss o Zusammenführung mehrerer einzelner Unternehmen zu einem berichtenden Unternehmen. o Transaktion, bei dem ein Erwerber die Beherrschung über das Reinvermögen und die Geschäftstätigkeit des erworbenen Unternehmens erlangt. ■ Beherrschung o Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens oder eines Geschäftsbetriebes zu bestimmen, um aus den Tätigkeiten Nutzen zu ziehen. ■ Geschäftsbetrieb o Integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten, geführt mit dem Ziel, einen Ertrag in der Form von Dividenden, Kosteneinsparungen oder anderen wirtschaftlichen Nutzen für die Anteilseigner zu erwirtschaften. 3. Anwendungsbereich ■ Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen 1/5 IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse 4. Wesentliche Inhalte ■ Bestimmung des Erwerbszeitpunktes Erwerbszeitpunkt Moment, in dem der Erwerber über das Unternehmen Beherrschungsmacht erlangt Grundsätze ■ weitere zu berücksichtigende Tatsachen ■ Erwerber erlangt die Beherrschung über das erworbene Unternehmen. ■ Alle relevanten Tatsachen und Umstände sind zu berücksichtigen. ■ Sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens werden in der Bilanz des Zusammenschlusses (z. B. Einzelabschluss) bilanziert. ■ Erwerbszeitpunkt kann demnach auch vor oder nach dem (Vertrags-) Abschlusstermin liegen. ■ Beispiel: Erwerbszeitpunkt liegt vor dem (Vertrags-) Abschlusstermin, falls eine schriftlich fixierte Vertragsregelung besteht, dass der Erwerber die Beherrschungsmacht im Vorfeld erhält. Bilanzielle Abbildung Ansatz und Bewertung zum Erwerbszeitpunkt ■ Erwerber erlangt die Beherrschung über das erworbene Unternehmen. ■ Bilanzierung sämtlicher Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens. ■ Bewertung der identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum beizulegenden Zeitwert . ■ Bereits vor dem Erwerbszeitpunkt gehaltene Anteile, die nicht zur Beherrschung des erworbenen Unternehmens führten, sind □ zum Fair Value auszubuchen □ Dabei anfallende Erträge oder Aufwendungen sind ergebniswirksam zu erfassen. ■ Folgebewertung o Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) muss jährlich anhand eines Werthaltigkeits-Test (Impairment-Test) überprüft werden. Weil der Firmenwert keine definierte Nutzungsdauer hat. Ein Firmenwert steht einem Unternehmen (theoretisch) unendlich lange zur Verfügung. 2/5 IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse Allerdings muss das bilanzierende Unternehmen zu jedem Stichtag den aus dem Firmenwert voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Nutzenzufluss bewerten und mit dem Wert des bilanzierten Firmenwert vergleichen. Ist die Höhe des voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzenzuflusses niedriger als der Wert des bilanzierten Firmenwertes, muss der Firmenwert auf diesen niedrigeren Wert außerplanmäßig abgeschrieben werden. Hinweis: Im umgekehrten Fall ist eine Zuschreibung des Firmenwertes verboten. ■ Bilanzierung nach der Akquisitionsmethode 1. Identifizierung des Erwerbers und des Erworbenen → Wer? 2. Bestimmung des Erwerbszeitpunktes → Wann? 3. Ansatz und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte, übernommenen Verbindlichkeiten und nicht-beherrschten Anteile → Was? 4. Ansatz und Bewertung eines Geschäfts- oder Firmenwertes oder eines Ertrags aus einem günstigen Kauf → Was? Beispiel Die IFRS AG (Erwerber) erwirbt die Take-Over AG (Erworbener) im Wege eines 100%-igen Anteilskaufs zu einem Kaufpreis i. H. v. insgesamt 1.000 Mio. €. Die Transaktion findet zum 01.01.2010 (Erwerbszeitpunkt) statt. Die Vermögenswerte der Take-Over AG betragen insgesamt 2.000 Mio. €, während die Take-Over AG insgesamt 1.200 Mio. € Schulden in ihrer Bilanz ausweist. Das erworbene Reinvermögen, also das Vermögen abzüglich aller Schulden, beträgt für die IFRS AG daher 800 Mio. €. Die IFRS AG hat nun für die Take-Over AG zwar insgesamt 1.000 Mio. € gezahlt, bekommt allerdings nur einen Substanzwert (Reinvermögen) i. H. v. 800 Mio. € dafür. Die „Überzahlung“, die über das Reinvermögen hinausgeht, wird als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) bezeichnet. Die Überzahlung bzw. der Goodwill beziffert das von der IFRS AG prognostizierte Synergiepotential, das es der Take-Over AG nach einer Eingliederung in den Konzern beimisst. 3/5 IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse 5. Beispiel Sachverhalt ■ Kauf von 60% der Anteile an einem Unternehmen und dadurch Erlangung der Beherrschung ■ Kaufpreis beträgt 60 Mio. € ■ Zeitwert der Vermögenswerte beträgt 100 Mio. € ■ Zeitwert der Schulden beläuft sich auf 60 Mio. € Frage ■ Welcher Firmenwert muss angesetzt werden? Möglichkeit 1: Neubewertungsmethode ■ Erwerber bilanziert lediglich den auf ihn entfallenden Firmenwert ■ Berechnung des Reinvermögens und des anteiligen Firmenwertes (Goodwill): Vermögensgegenstände: 100 Mio. € ./. Schulden in der Bilanz: 60 Mio. € = Reinvermögen 40 Mio. € * % der Anteile (da nur 60% gekauft werden!) ______ 60 % = Anteil am Reinvermögen 24 Mio. € Die „Überzahlung“ beträgt folglich: Kaufpreis für 60% der Anteile ./. Wert des erworbenen Anteils = Anteiliger Firmenwert (für 60% der Anteile) 60 Mio. € 24 Mio. € 36 Mio. € ■ Firmenwert nach Neubewertungsmethode: 36 Mio. € (Berechnung: 60 Mio. € - 24 Mio. €) Möglichkeit 2: Full-Goodwill-Methode durch proportionale Hochrechnung ■ Durch proportionale Hochrechnung wird der Firmenwert berechnet, den die nicht beherrschenden Gesellschafter halten ■ Wie im vorherigen Beispiel: Firmenwert, der auf den 60%-Anteil des Erwerbers entfällt = 36 Mio. Berechnung des Anteils der nicht-beherrschenden Gesellschafter durch einen einfachen Dreisatz: 60% = 36 Mio. € 40% = 40% x 36 Mio. € = 24 Mio. € 60% ■ Auf die Minderheiten (Eigentümer der restlichen 40%) entfallender Firmenwert: 24 Mio. € ■ Firmenwert nach der Full-Goodwill-Methode durch proportionale Hochrechnung: 60 Mio. € (36 Mio. € Anteil Erwerber + 24 Mio. € Minderheitenanteil am Goodwill) 4/5 IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse Möglichkeit 3: Full-Goodwill-Methode durch Ermittlung des Marktpreises ■ Ansatz des gesamten Firmenwerts ■ Bewertung der auf die nicht-beherrschenden Gesellschafter entfallenden Anteile am Firmenwert zum beizulegenden Zeitwert Ermittlung anhand des Marktpreises oder anderer Bewertungstechniken ■ Ein bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeholtes Gutachten kommt zu dem Schluss Zeitwert des 40%-Anteils ist 46 Mio. € ■ Zieht man von diesen 46 Mio. € das anteilige Nettovermögen i. H. v. 16 Mio. € [(100 Mio. € Vermögensgegenstände - 60 Mio. € Schulden) * 40% Anteil der nicht beherrschenden Gesellschafter] ab, verbleibt ein anteiliger Firmenwert von 30 Mio. € ■ Ermittelter Firmenwert nach Full-Goodwill-Methode über Marktpreis: 66 Mio. € (36 Mio. € Anteil Erwerber + 30 Mio. € Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter) Gegenüberstellung der Ergebnisse der drei Möglichkeiten: Firmenwert des Erwerbers Firmenwert der nicht-beherrschenden Gesellschafter Bilanzierter Firmenwert Möglichkeit 1 Möglichkeit 2 Möglichkeit 3 36 Mio. € 36 Mio. € 36 Mio. € - 24 Mio. € 30 Mio. € 36 Mio. € 60 Mio. € 66 Mio. € ■ In unserem Beispiel kommt jede der drei zulässigen Methoden zu einem anderen Firmenwert ■ Je höher der Firmenwert angesetzt wird, desto höher sind Eigenkapital und Bilanzsumme Dadurch werden zahlreiche Bilanzkennzahlen wie z.B. die Eigenkapitalquote beeinflusst ■ Durch die Neuregelung des IFRS 3 haben sich insbesondere für Konzerne neue bilanzpolitische Möglichkeiten aufgetan ■ Zudem vermindert das neu eingefügte Wahlrecht die Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen 5/5 IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 1 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 6. Beispiel ................................................................................................................... 5 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ■ Erforderliche Anhang-Angaben 2. Definitionen ■ ■ Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien o Immobilien (Grundstücke oder Gebäude), die o zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder o zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden Buchwert Anschaffungs- oder Herstellungskosten ./. kumulierte Abschreibungen (planmäßig und außerplanmäßig) = ■ Buchwert (= fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) Beizulegender Zeitwert (Fair Value) o Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Dritten getauscht werden könnte. 3. Anwendungsbereich ■ IAS 40 gilt für alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ■ Ausnahmen bilden Immobilien, die zum Verkauf bestimmt sind (IAS 2), die für Dritte hergestellt werden (IAS 11) und die vom Eigentümer selbst genutzt werden (IAS 16). 4. Negativabgrenzung Keine Anwendung von IAS 40 auf: ■ Immobilien, die zum Verkauf bestimmt sind (IAS 2) ■ Immobilien, die für Dritte hergestellt werden (IAS 11) ■ Immobilien, die vom Eigentümer selbst genutzt werden (IAS 16) 1/5 IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 5. Wesentliche Inhalte ■ Klassifikation von Immobilien Befindet sich die Immobilie in der Entwicklungs- bzw. Herstellungsphase? Ja künftiger Verwendungszweck? Nein Wird die Immobilie mit Verkaufsabsicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten? Ja Finanzinvestition IAS 16 Veräußerung im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit IAS 2 Fertigungsauftrag von Dritten IAS 11 IAS 2 Nein Handels es sich um eine vom Eigentümer selbst genutzte Immobilie? Ja IAS 16 Nein Die Immobilie wird als Finanzinvestition gehalten IAS 40 Quelle: Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, 7. Aufl., S. 340. ■ Erstbewertung Berechnungsschema Anschaffungs- und Herstellungskosten („AK/HK“) Anschaffungskosten („AK“) (wenn Immobilien erworben wurden) + + = Anschaffungspreis ( Kaufpreis) Anschaffungsnebenkosten ( z. B. Notargebühren, Grunderwerbsteuern, Transportkosten, soweit direkt zurechenbar) Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Boni, Skonti) Finanzierungsaufwendungen, sofern qualifizierter Vermögenswert* gem. IAS 23 erworben wird Anschaffungskosten Herstellungskosten („HK“) (wenn Immobilien selbst erstellt wurden) + + = Einzelkosten (dem einzelnen Produkt unmittelbar zuzurechnen, z. B. Fertigungslöhne) fixe Produktionsgemeinkosten (z. B. Miete für Werkhalle, Abschreibungen auf Produktionsmaschine) variable Produktionsgemeinkosten (z. B. Materialgemeinkosten für Logistik und Lagerhaltung) Herstellungskosten Nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen: ■ Anlaufkosten (es sei denn, sie sind notwendig, um die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen) ■ Anfängliche Betriebsverluste ( Verluste, die bis zum Erreichen der geplanten Belegungsquote entstehen) ■ Ungewöhnlich hohe Materialabfälle oder Personalkosten *Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. 2/5 IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Erstbewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 40.20) Kaufpreis + + + Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung + + Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Abschreibungen des AV Allgemeine Verwaltungskosten + direkt zurechenbare Kosten (z. B. Makler- u. Vermittlungsgebühren, Steuerzahlungen) sonstige Transaktionskosten ./. Anschaffungspreisminderungen + + + Sonstige Kosten (Steuern, FK-Kosten) = Anschaffungskosten = Herstellungskosten Pflicht Pflicht, sofern herstellungsbezogen Hinweis: Hinweis: Für Vertriebskosten besteht ein Sofern die Zahlung für eine Immobilie die übliche Zahlungsfrist über- Aktivierungsverbot. schreitet, entspricht der Barwert des Kaufpreises den Anschaffungskosten. Dabei entstehende Finanzierungskosten sind keine Anschaffungskosten (IAS 40.24). ■ Folgebewertung Wahlrecht zur Folgebewertung des gesamten Immobilienbestands Anschaffung-/HerstellungskostenModell Fair-Value-Bewertung Planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer Fair Value-Bewertung, falls der Fair Value verlässlich ermittelt werden kann Jährliche Überprüfung der Nutzungsdauer, Abschreibungsmethode und Restwertannahme Keine explizite Regelung zur Häufigkeit der Fair Value-Bestimmung Impairment-Test gemäß IAS 36 und ggf. außerplanmäßige Abschreibung, wenn Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen Veränderungen des Fair Values sind erfolgswirksam zu erfassen Es besteht ein Stetigkeitsgebot hinsichtlich der Wahlrechtsausübung 3/5 IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ■ Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts IAS 40 schreibt keine Bewertungsreihenfolge vor 1. Schritt: Verl ässliche Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand ■ unabhängige Gutachten ■ aktueller Marktpreise für vergleichbare Immobilien Wenn nicht möglich 2. Schritt: Verl ässliche Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand zusätzlicher Informationsquellen, wie z. B. ■ Ableitung aus vergangenen Transaktionen, angepasst an aktuelle Verhältnisse ■ DFC Verfahren* ( Barwert künftiger Zahlungen) Wenn nicht möglich Beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar Neuzugang ■ Folgebewertung nach dem Anschaffungskostenmodell Altbestand ■ Folgebewertung weiterhin zum beizulegenden Zeitwert * Discounted Cash-Flow (DCF) (dt. abgezinster Zahlungsstrom) beschreibt Verfahren zur Wertermittlung, insbesondere zur Unternehmensbewertung und zur Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien. Es baut dabei auf dem finanzmathematischen Konzept der Abzinsung (eng.: discounting) von Zahlungsströmen (eng. cash flow) zur Ermittlung des Kapitalwerts auf. 4/5 IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 6. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG erwirbt 2010 ein Gebäude i. S. d. IAS 40. ■ Die Anschaffungskosten betragen 2 Mio. €; die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. ■ Der Marktwert des Gebäudes (beizulegender Zeitwert) entwickelt sich wie folgt: 2010 = 2 Mio. €; 2011 = 2,1 Mio. € Frage ■ Mit welchen Wert ist das Gebäude nach der AK/HK-Methode bzw. der Fair Value Methode zum Bilanzstichtag 2010 und 2011 in der Bilanz auszuweisen? Lösung (AK/HK-Methode) ■ Bewertung erfolgt zu fortgeführten AK/HK ■ Ermittlung Abschreibungsbetrag: AK 2,0 Mio. € / Nutzungsdauer 10 Jahre (= 0,2 Mio. € Abschreibung p. a.) ■ Buchwert 31.12.2010 Anschaffungskosten ./. Planm. Abschreibung = Buchwert 31.12.2010 ■ Buchwert 31.12.2011 Buchwert Vorjahr ./. Planm. Abschreibung = Buchwert 31.12.2011 2,0 Mio. € 0,2 Mio. € 1,8 Mio. € Lösung (Fair Value-Methode) ■ Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (fair value) am Bilanzstichtag ■ Buchwert 31.12.2010 = 2,0 Mio. € Kein Ergebniseffekt, da fair value am Bilanzstichtag den Anschaffungskosten entspricht. ■ Buchwert 31.12.2011 = 2,1 Mio. € Erfolgswirksame Zuschreibung um 0,1 Mio. €. (Die Zuschreibung erfolgt erfolgswirksam, da der aktuelle Marktwert den Buchwert übersteigt) 1,8 Mio. € 0,2 Mio. € 1,6 Mio. € 5/5 IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 2 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 3 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 4 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 5 6. Beispiel ................................................................................................................... 6 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Definition von Finanzinstrumenten ■ Unterscheidung: finanzielle Vermögenswerte, Eigenkapital und finanzielle Verbindlichkeiten ■ Ausweis in der Bilanz ■ Ausweis von Zinsen, Dividenden, Verlusten und Gewinnen in der Gesamtergebnisrechnung ■ Kennzeichnung wesentlicher Zusammenhänge zwischen einzelnen Standards ■ Finanzinstrumente in der Gesamtergebnisrechnung (IAS 1) ■ Regelungen zu Finanzinstrumenten in drei Standards: IAS 32 Darstellung definiert Finanzinstrumente IAS 39 Ansatz und Bewertung IFRS Angaben v. a. im Anhang 1/6 IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung 2. Definitionen ■ Finanzinstrumente Finanzinstrumente ■ Verträge, die bei Unternehmen A (z. B. Kapitalgeber, Investor, Anleger) zu einem finanziellen Vermögenswert und ■ bei Unternehmen B (z. B. Kapitalnehmer, Unternehmen, das Wertpapiere ausgibt „Emittent“) zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument (z. B. Aktie oder Geschäftsanteil) führen Eigenkapitalinstrumente ■ Verträge, die einen Anspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründen (IAS 32.11) ■ Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein (IAS 32.16): Z. B. darf keine Verpflichtung bestehen, einen finanziellen Vermögenswert an einen Dritten zu liefern (dann „finanzielle Verbindlichkeit“) ■ Finanzielle Verbindlichkeiten ■ Fest vereinbarte Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens mit der Pflicht zur Rückzahlung oder zum Rückkauf flüssiger Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte an einen externen Vertragspartner Beispiele für Finanzinstrumente Beispiele für Finanzinstrumente Eigenkapitalinstrument ■ Stammaktien ■ Vorzugsaktien ■ GmbH-Anteile Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Lieferantenverbindlichkeiten Anleihen Schuldverschreibungen Darlehen flüssige Mittel Kundenforderungen festverzinsliche Wertpapiere gehaltenes Eigenkapitalinstrument eines anderen Unternehmens (z. B. Aktien, GmbH-Anteil) 2/6 IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung ■ Unterscheidung originäre und derivative Finanzinstrumente Finanzinstrumente ■ Originäre Derivative Geschäfte (Verträge), die der Kapitalübertragung zwischen Gläubigern und Schuldnern dienen, in Form von □ Eigenkapitalinstrumenten, z. B. Aktien, GmbH-Geschäftsanteilen □ finanziellen Verbindlichkeiten, z. B. Verbindlichkeiten, ausgegebene Anleihen □ finanziellen Vermögenswerten, z. B. Beteiligungen (z. B. als Aktien oder GmbH-Geschäftsanteile), festverzinsliche Wertpapiere Forderungen aus Lieferung und Leistung, Guthaben bei Kreditinstituten, Bargeld ■ Finanzinstrument, das von einem anderen Finanzinstrument (Basistitel =„underlying“) abgeleitet ist ■ Zweck ■ Basistitel vgl. folgende Abbildung ■ wichtigste Formen Derivative Finanzinstrumente Finanztitel, der von einem anderen Finanztitel (Basistitel =„underlying“) abgeleitet ist Zweck ■ Risikoabgrenzung ■ Spekulation ■ Arbitrage (Ausnutzung von Preisdifferenzen auf Märkten) Basistitel ■ Devisen ■ Aktien ■ festverzinsliche Wertpapiere ■ Indizes Wichtigste Formen ■ Forwards (unbedingter Terminkontrakt) ■ Futures (unbedingter Terminkontrakt) ■ Optionen (bedingtes Derivat) ■ Swaps (Kombination verschiedener Kontrakte) 3. Anwendungsbereich ■ Darstellung aller Arten von Finanzinstrumenten ■ Anwendung IAS 32 immer im Zusammenhang mit den Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 39 sowie den im Abschluss (i. W. im Anhang „notes“) erforderlichen Angaben gemäß IFRS 7 3/6 IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung 4. Negativabgrenzung Keine Anwendung von IAS 32 auf: ■ Anteile an Tochtergesellschaften (IFRS 3) ■ Anteile an assoziierten Unternehmen (IAS 28) ■ Anteile an Gemeinschaftsunternehmen, wenn diese Anteile konsolidiert oder mittels EquityMethode einbezogen wurden (IAS 31) ■ Finanzinstrumente, die aus Altersversorgungsplänen resultieren (IAS 19) ■ Finanzinstrumente, die aus Versicherungsverträgen stammen (IFRS 4) ■ Verträge mit bedingter Gegenleistung, die im Rahmen von Unternehmensakquisitionen (= Unternehmensübernahmen) geschlossen werden (IFRS 3) 4/6 IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung 5. Wesentliche Inhalte ■ Zu unterscheiden ist die Bilanzierung o beim Kapitalnehmer (Emittent) o beim Kapitalgeber (Anleger) A Bilanz des Kapitalnehmers (Emittenten) P A Bilanz des Kapitalgebers (Anlegers) P Eigenkapital Klassifizierung (Zuordnung) oder erforderlich Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten ■ Zuordnung zu den verschiedenen Klassen der Finanzinstrumente hängt von Erfüllung bestimmter Kriterien ab Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten zur Klasse … ■ finanzielle Verbindlichkeiten, wenn … finanzielle Vermögenswerte, wenn … ■ keine Zahlungsverpflichtung bzw. keine Verpflichtung, es unter potenziell nachteiligen Bedingungen zu tauschen (IAS 32.16(a)) ■ Finanzinstrumente, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden, wenn von Beginn an ein fixes Tauschverhältnis besteht (insbesondere für Derivate, IAS 32.16(b)) ■ vertragliche Verpflichtung, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte abzugeben, z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, Darlehensverbindlichkeiten ■ finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten zu potentiell nachteiligen Bedingungen auszutauschen sind ■ Vertrag, der in eigenen Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden wird oder werden kann ■ Rechte, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von Dritten zu erhalten ■ Rechte, finanzielle Vermögenswerte unter vorteilhaften Bedingungen austauschen zu können Wenn kein Eigenkapital Eigenkapitalinstrumente, wenn … Folgen der Zuordnung („Klassifizierung“) in der Gesamtergebnisrechnung 5/6 IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Folgen einer Zuordnung („Klassifizierung“) in der Gesamtergebnisrechnung Ausgebendes Unternehmen („Emittent“, „Kapitalnehmer“) Eigenkapitalinstrumente Finanzielle Verbindlichkeiten Investierendes Unternehmen („Anleger“, „Kapitalgeber“) Finanzielle Vermögenswerte ■ Gewinnausschüttungen als Ergebnisverwendung ■ Zinsaufwendungen ■ Gewinne und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten ■ Zinserträge ■ Dividendenerträge erfolgsneutral erfolgswirksam erfolgswirksam 6. Beispiel Sachverhalt Die Blitzeblank oHG hat zwei Gesellschafter Frage Ausweis der Kapitaleinlagen in der IFRS-Bilanz der Blitzeblank oHG als Eigenkapital oder als finanzielle Verbindlichkeit (=Schuld)? Lösung Deutsches Gesellschaftsrecht: Gesellschaftern einer Personengesellschaft haben ein nicht ausschließbares Kündigungsrecht (§ 723 BGB i.V.m. § 105 Abs. 3 bzw. … HGB). Kündigung durch Gesellschafter führt zu Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft und die verbleibenden Gesellschafter. Die Gesellschaft ist zumindest nachgelagert (subsidiär) verpflichtet, die Abfindung an den ausscheidenden Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvermögen zu leisten. Da vertragliches Kündigungsrecht vorliegt, das eine Zahlungspflicht der Gesellschaft auslöst, sind Kapitaleinlagen der Gesellschafter einer Personengesellschaft nach IAS 32 grundsätzlich als Fremdkapital auszuweisen. Aber Ausnahmeregelung gem. IAS 32.16A bis IAS 32.16F: Wenn dort genannten Vorrausetzungen (erfordert gesellschaftliche Gestaltung) erfüllt sind, weist die Personengesellschaft die Gesellschafter-Kapitalanteile in ihrer IFRS-Bilanz als Eigenkapital aus. ■ Ausnahmeregelungen gem. IAS 32.16A-F: Ein Finanzinstrument ist nur dann ein Eigenkapitalinstrument, wenn (a) das Instrument keine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten an ein anderes Unternehmen beinhaltet und (b), wenn das Instrument in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten beglichen werden kann oder wird, es entweder: o ein Kassainstrument ist, welches keine vertragliche Verpflichtung für den Emittenten beinhaltet, eine variable Anzahl seiner eigenen Eigenkapitalinstrumente zu liefern; oder o ein Derivat, welches durch den Emittenten nur durch Austausch eines festen Betrags an flüssigen Mitteln oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts für eine feste Anzahl an seinen eigenen Eigenkapitalinstrumenten beglichen wird. 6/6 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Arten von Finanzinstrumenten ................................................................................ 3 3.1 Derivate oder „derivative Finanzinstrumente“ ................................................... 3 3.2 Sicherungsgeschäfte - Hedge Accounting ........................................................ 5 4. Anwendungsbereich ............................................................................................... 6 5. Negativabgrenzung ................................................................................................ 6 6. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 7 7. Originäre Finanzinstrumente ................................................................................ 10 7.1. Eigenkapital ................................................................................................ 10 7.2 Finanzielle Verbindlichkeiten ....................................................................... 10 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Ansatz, Bewertung und Angaben von Finanzinstrumenten 2. Definitionen ■ Finanzinstrumente o Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig … bei Unternehmen A zu einem finanziellen Vermögenswert und bei Unternehmen B zu einer finanziellen Verbindlichkeit führen. Finanzinstrumente Originäre Derivative ■ Geschäfte (Verträge), die der Kapitalübertragung zwischen Gläubigern und Schuldnern dienen ■ In Form von □ Eigenkapitalinstrumenten, z. B. Aktien, GmbH-Geschäftsanteilen □ Finanziellen Verbindlichkeiten, z. B. Verbindlichkeiten, ausgegebenen Anleihen □ Finanziellen Vermögenswerten, z. B. Beteiligungen (z. B. als Aktien oder GmbH-Geschäftsanteile), festverzinslichen Wertpapieren, Forderungen aus Lieferung und Leistung, Guthaben bei Kreditinstituten, Bargeld ■ Finanztitel, dessen Wertentwicklung von einem Basisobjekt abhängt ■ Der Zeitpunkt der Vertragserfüllung liegt in der Regel in der Zukunft ■ In Form von Termingeschäften (Forwards und Futures) Optionen (z. B. auf Devisen, Aktien, Rohstoffe…) Swapgeschäften (z. B. Zinsswaps) 1/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ■ Finanzielle Vermögenswerte o Finanzielle Vermögenswerte umfassen … liquide Mittel (z.B. Bargeld) an anderen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalinstrumente (z.B. Aktien) vertraglich vereinbarte Rechte zum Erhalt von Zahlungsmitteln vertraglich geregelte Rechte auf einen ggf. vorteilhaften Tausch von Finanzinstrumenten ■ Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte o nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar bestimmt wurden, oder keine der folgenden Kategorien zugeordnet sind: Kredite und Forderungen bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden ■ Darlehen und Forderungen o nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind ■ Finanzielle Verbindlichkeiten o Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen … vertragliche vereinbarte Verpflichtungen, Barmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte abzugeben sowie vertraglich geregelte Verpflichtungen, Barmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu ggf. unvorteilhaften Bedingungen auszutauschen ■ Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente o finanzielle Vermögenswerte mit festen bestimmbaren Zahlungen und einer festen Laufzeit sowie der Absicht und Fähigkeit diese bis zur Endfälligkeit zu halten ■ Fortgeführte Anschaffungskosten eines/einer finanziellen Vermögenswertes/Schuld o Betrag, zu welchem der/die finanzielle Vermögenswert/Schuld bei der erstmaligen Erfassung angesetzt wird, abzüglich Tilgung, zuzüglich oder abzüglich kumulativer Amortisierungsbeträge. 2/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Berechnungsschema Betrag, zu dem der erstmalige Ansatz erf olgt (i. d. R. beizulegender Zeitwert) ./. Tilgung ./. kumulierte Amortisierungsbeiträge (Abzinsung) = fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts/einer finanziellen Schuld 3. Arten von Finanzinstrumenten 3.1 Derivate oder „derivative Finanzinstrumente“ Derivatives Finanzinstrument Finanztitel, der von einem anderen Finanztitel (Basistitel =„underlying“) abgeleitet ist Zweck Risikoabgrenzung Spekulation Arbitrage (Ausnutzung von Preisdifferenzen auf den Märkten) Basistitel Devisen Aktien Festverzinsliche Wertpapiere Indizes Wichtigste Formen Forwards (unbedingter Terminkontrakt) Futures (unbedingter Terminkontrakt) Optionen (bedingtes Derivat) Swaps (Kombination verschiedener Kontrakte) 3/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ■ Eigenschaften der wichtigsten Formen „derivativer Finanzinstrumente“ Forwards Futures Option Swaps ■ ■ ■ ■ Nicht standardisiert, „over the counter“ (OTC) gehandelt Unbedingter Terminkontrakt, beiderseitige, nicht kündbare Verpflichtung Käufer: „long-Position“; Verkäufer: „short-Position“ Zinsforward = „Forward Rate Agreement“ (FRA) ■ Unbedingter Terminkontrakt ■ Standardisiert, an Börsen gehandelt ■ ■ ■ ■ Recht, aber keine Verpflichtung des Optionskäufers Käufer zahlt Optionsprämie für das Recht Kaufrecht = „Call“; Verkaufsrecht = „Put“ Besondere Optionen □ „Caps“ = Schutz gegen steigende Kurs □ „Floors“ = Schutz gegen fallende Kurse ■ Vereinbarung des Austauschs v. Zahlungen zu festgelegten Zeitpunkten ■ Zinsswaps □ Tausch von Zinszahlungen, i. d. R. auf unterschiedlicher Zinsbasis ■ Devisenswaps □ Tausch von Kapitalbeträgen in verschiedenen Währungen zu verschiedenen Zeitpunkten (Kombination von Kassa- und Termingeschäft) ■ Währungsswaps □ Tausch von Kapitalbeträgen und Zinsen in verschiedenen Währungen ■ Zweck derivativer Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente Trading (z.B. Spekualtion) Hedging (Sicherungszwecke) Fair-value-hedge (Sicherung gegen risikoinduzierte fair-value-Schwankungen von bilanzierten oder schwebenden Grundgeschäften) GuV-wirksame Berücksichtigung des Derivats in der laufenden Periode Hedge of a net investment in a foreign operation (Absicherung der Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe) Cash-flow-hedge (Sicherung des CashFlows von bilanzierten oder geplanten Grundgeschäften, also nicht des Werts des Grundgeschäfts selbst) GuV-neutrale Berücksichtigung der Wertveränderung im Eigenkapital Quelle: In Anlehnung an: Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 20. Auflage, S. 266 ff 4/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung 3.2 Sicherungsgeschäfte – Hedge Accounting Grundgedanke Ziel Grundgeschäfte Sicherungsgeschäfte ■ Hedging: Wirtschaftliche Absicherung von offenen Risikopositionen durch Aufbau wertmäßig gegenläufiger Positionen ■ Hedge Accounting □ Bilanzielle Abbildung zweier oder mehrerer Verträge, die in einem Sicherungszusammenhang stehen □ Verträge sind aufgrund ihrer Ausgestaltung dazu geeignet, die jeweiligen Risiken teilweise oder vollständig zu kompensieren □ Ein Vertrag stellt das Grundgeschäft und der andere das Sicherungsgeschäft bzw. Hedge-Geschäft dar □ Hedge-Geschäft bzw. Sicherungsgeschäft ist derjenige Vertrag, der das Risiko aus dem Grundgeschäft absichert ■ Bilanziell einheitliche Abbildung von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument und damit Darstellung der kompensatorischen Wertentwicklung ■ Beispiele □ Bilanzierte Vermögenswerte und Schulden □ Schwebende Geschäfte, erwartete künftige Transaktionen □ Fremdwährungsinvestments in ausländische Betriebseinheiten ■ Grundsätzlich alle derivativen Finanzinstrumente ■ Beispiele □ Optionen, Futures, Swaps 5/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Derivate oder „derivative Finanzinstrumente“ o Finanzinstrumente die im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet sind, dass sich ihr Wert aufgrund von Änderungen bestimmter Basistitel (Marktgrößen wie z.B. Zinssätze, Wertpapierkurse, Rohstoffpreise) ändert sie im Verhältnis zu anderen Vertragsarten, die ähnlich auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, keine oder nur geringe Nettoinvestitionen zu Beginn der Laufzeit erfordern und sie zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden 4. Anwendungsbereich ■ IAS 39 regelt im Wesentlichen: o Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten o Definition von Finanzinstrumenten und deren Anhang-Angaben werden in den zwei Standards IAS 32 und IFRS 7 geregelt. o Für Finanzinstrumente insgesamt sind somit drei Standards relevant: IAS 32 Darstellung IAS 39 Ansatz und Bewertung definiert Finanzinstrumente IFRS 7 Angaben v. a. im Anhang 5. Negativabgrenzung Keine Anwendung von IAS 39 z. B. auf: ■ Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach IAS 27, IAS 28 und IAS 31 zu bilanzieren sind ■ Rechte und Pflichten die aus Leasingverhältnissen stammen (IAS 17) ■ Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Arbeitgebers aus Altersversorgungsplänen die nach IAS 19 bilanziert werden 6/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung 6. Wesentliche Inhalte ■ Klassifizierung von Finanzinstrumenten Kategorien finanzieller Vermögenswerte Erläuterungen/ Begriffsbestimmungen ■ Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden, müssen hier zugeordnet werden: Finanzinstrumente (FI), □ Primärer Erwerb mit kurzfristiger Veräußerungsabsicht die ergebniswirksam □ Teil eines Portfolios; übergeordnetes kurzfristig Ziel ist die zum beizulegenden Gewinnerzielung durch Veräußerung Zeitwert folgebewertet □ Derivate (jedoch nicht im Rahmen des Hedge Accounting gehalten) werden sind immer als zu „Handelszwecken gehalten“ anzusehen „Financial instruments at fair value through profit ■ Walweise auch bestimmte FI nach der sog. „Fair Value-Option“ □ Hybride FI (FI, die eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital or loss“ bilden), die gemäß IAS 39.11 aufzuspalten wären □ FI, die in einem Portfolio von ähnlichen Instrumenten auf Basis ihres beizulegenden Zeitwerts gesteuert werden ■ Zentrale Bedingungen für die Zuordnung Bis zur Endfälligkeit □ Vermögenswert mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und fester Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte □ Unternehmen muss die Absicht und die Fähigkeit haben, den „Held-to-maturity“ Vermögenswert bis zur Endfälligkeit zu halten □ Keine Ausleihungen oder Forderungen Kredite und ■ Vermögenswerte mit festen oder klar bestimmbaren Zahlungen, die Forderungen nicht an einem organisierten Markt gehandelt werden können „loans and receivables“ Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte „available-for-sale financial assets“ ■ ■ Sammelposten für alle anderen finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine der anderen drei Kategorien eingeteilt wurden („Restposition“) ■ Beachte das Wahlrecht bei erstmaligem Ansatz eines FI: □ Ausleihung, Forderung oder ein bis zur Endfälligkeit gehaltenes FI kann das Unternehmen so klassifizieren ■ Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden, können nicht als zur Veräußerung verfügbar definiert werden Bewertung von Finanzinstrumenten Wahlrecht Beizulegender Zeitwert oder Buchwert ■ Ansatz zum Handelstag □ Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder ■ Ansatz zum Erfüllungstag □ Zeitpunkt, an dem das Unternehmen die Verfügungsrechte erlangt bzw. abgibt ■ Wahlrecht besteht für jede Kategorie von Finanzinstrumenten ■ Innerhalb der Kategorie besteht Ansatzstetigkeit 7/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Erstbewertung ■ Alle Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert IAS (39.43) ■ Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist zu unterscheiden, ob… … ein aktiver Markt vorliegt: Aktuelle Preise, die z. B. von einer Börse, einem Händler, einer Preisagentur o. ä. abgeleitet sind, stellen den beizulegenden Zeitwert dar. … kein aktiver Markt vorliegt: Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mittels geeignetem Bewertungsverfahren (z. B. DCFVerfahren, Optionsbewertungsmodell). Folgebewertung abhängig von der nachfolgenden Kategorisierung oder Klassifizierung (siehe oben) … Bis zur Endfälligkeit gehalten Ausleihungen und Forderungen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert Kategorien finanzieller Vermögenswerte „Held to maturity“ / „Loans and receivables“ „Available for sale“ „Financial assets at fair value through profit or loss“ Folgebewertung (IAS 39.46) Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode* Ergebnisneutrale Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert (falls nicht möglich, erfolgt Bewertung zu Anschaffungskosten) Ergebniswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Berücksichtigung von Wertminderung und Uneinbringlichkeit (IAS 39.63 ff.) Ergebniswirksame Buchung der Differenz von Buchwert und Barwert künftiger Cashflows (außerplanmäßige Abschreibung) Wertminderung führt zur Ausbuchung der bisher ergebnisneutral verrechneten Verluste und zur ergebniswirksamen Erfassung -- * Gemäß IAS 39 werden fortgeführte Anschaffungskosten mit der Effektivzins-Methode berechnet. Mit dem effektiven Zinssatz werden die erwarteten Cashflows über den gesamten Lebenszyklus der Finanzanlage diskontiert. In die Berechnung des effektiven Zinssatzes fließen alle direkt zurechenbaren Transaktionskosten, Gebühren, Prämien, Rabatte, Nachlässe und andere erhaltene oder geleistete Zahlungen ein. 8/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Beispiel (zur Bewertung von Finanzanlagen) Sachverhalt ■ Die IFRS AG erwirbt am 01.01.2010 eine festverzinsliche Staatsanleihe für 500.000 € und einer Verzinsung von 10 % p. a. ■ Die IFRS AG beabsichtigt, diese Anleihen bis zur Endfälligkeit am 31.12.2012 zu halten. ■ Hieraus ergibt sich folgende Zuordnung: □ Klassifizierung der Anleihe als bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte (held to maturity investment ) □ Bilanzausweis erfolgt im Anlagevermögen (langfristige finanzielle Vermögenswerte). Frage ■ Wie wird die festverzinsliche Staatsanleihe zum 31.12.2010 und 31.12.2011 bewertet? Lösung ■ Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode. ■ Wertänderungen werden erfolgswirksam, also in der Gesamtergebnisrechnung, erfasst. ■ Buchungssätze: 1. 01.01.2010 Finanzanlage an Bank 500.000 € 2. 31.12.2010 Finanzanlage an Zinsertrag 50.000 € 3. 31.12.2011 Finanzanlage an Zinsertrag 50.000 € ■ Ausweis der Finanzanlagen in der Bilanz zum 31.12.2010 i. H. v. 550.000 €. ■ Ausweis der Finanzanlagen in der Bilanz zum 31.12.2011 i. H. v. 600.000 €. ■ Buchungssätze: Finanzanlagen an Zinsertrag 2. 31.12.2012 Bank an Finanzanlagen 50.000 € 650.000 € Möglichkeit der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten Zielkategorien Ursprungskategorien ■ 1. 31.12.2012 in… von … HfT HfT FVO LaR HtM AfS nein ja ° ja ° ja ° HfT - Held for Trading nein nein nein FVO - Fair Value Option nein nein LaR - Loans and Receivables FVO nein LaR nein nein HtM nein nein nein AfS nein nein ja ° ja* ja HtM - Held to Maturity AfS - Available for Sale ° sofern ein Ausnahmetatbestand gem. IAS 39. AG 22 vorliegt, da sonst eine Zwangsumgliederung vorgenommen werden muss * sofern die Bedingungen für eine Umklassifizierung nach IAS 39.50 ff. erfüllt sind 9/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung 7. Originäre Finanzinstrumente ■ Geschäfte (Verträge), ■ die der Kapitalübertragung zwischen Gläubigern und Schuldnern dienen, in Form von: o Eigenkapitalinstrumenten (z.B.: Aktien, GmbH-Geschäftsanteilen) o Finanziellen Verbindlichkeiten, (z.B.: Verbindlichkeiten, ausgegebene Anleihen) o Finanziellen Vermögenswerte, (z.B.: Beteiligungen (z.B. als Aktien oder GmbHGeschäftsanteile, festverzinsliche Wertpapiere Forderungen aus Lieferung und Leistung, Guthaben bei Kreditinstituten, Bargeld) 7.1. Eigenkapital ■ Unterscheidung zwischen eingezahlten und erwirtschafteten Kapital ■ Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage zählen zum eingezahlten Kapital, da sie nicht erwirtschaftet wurden, sondern durch Einzahlungen der Gesellschafter zustande gekommen sind. ■ Gewinnrücklagen und die Neubewertungsrücklagen wurden selbst erwirtschaftet ■ Eigenkapitalpositionen: Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Neubewertungsrücklage ■ Setzt sich zusammen aus Stamm- und Vorzugsaktien ■ Enthält das Aufgeld, dass bei der Ausgabe von Anteilen durch die Gesellschafter eingezahlt wird, und sonstige Einlagen der Gesellschafter ■ Summe der einbehaltenen Gewinne (vermindert um Verluste) der Vorjahre zuzüglich des aktuellen Periodenergebnisses ■ Dient der ergebnisneutralen Erfassung von Wertsteigerungen der Sachanlagen und der Immateriellen Vermögenswerte über die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten hinaus 7.2 Finanzielle Verbindlichkeiten ■ ■ finanzielle Verbindlichkeiten entstehen aus Verpflichtungen … o entweder flüssige Mittel an einen externen Vertragspartner zu liefern oder o Finanzinstrumente zu ungünstigen Bedingungen zu tauschen. Beispiel (Bilanzierung einer Kreditverbindlichkeit): 10/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Sachverhalt ■ Die IFRS AG nimmt am 01.01.2007 einen Bankkredit über 1 Mio. € auf. ■ Die Verzinsung beträgt 5 % p. a. und die jährliche Tilgung 10% der Kreditsumme. Frage ■ Wie lauten die Buchungssätze ? ■ In welcher Höhe werden zum 31.12.2007 und zum 31.12.2008 die Darlehensverbindlichkeiten ausgewiesen? Lösung ■ ■ Buchungssatz: 1. 01.01.2007 Bank 1.000.000 € an Finanzverbindl. 1.000.000 € 2. 31.12.2007 Finanzverbindl. Zinsaufwand 100.000 € an Bank 50.000 € 150.000 € 3. 31.12.2008 Finanzverbindl. Zinsaufwand 100.000 € an Bank 45.000 € 145.000 € Zum 31.12.2007 betragen die Finanzverbindlichkeiten 900.000 € und zum 31.12.2008 noch 800.000 €. Lösungsweg Durch die Aufnahme des Bankkredits steigt das Bankkonto um 1 Mio. €. Dementsprechend erhöhen sich gleichzeitig die Finanzverbindlichkeiten um die gleiche Summe. Zum 31.12.2010 wird die jährliche Tilgung in Höhe von 0,1 Mio. € (10% von 1 Mio. €) fällig. Ebenfalls wird die IFRS AG mit Kreditzinsen von 5% pro Jahr belastet. Das entspricht 50 T€ (5% von 1 Mio. €). Analog dazu wird zum 31.12.2011 wiederum die jährliche Tilgung in Höhe von 0,1 Mio. € fällig. Die 5% zu zahlenden Kreditzinsen beziehen sich auf die reduzierte Kreditsumme in Höhe von 0,9 Mio. € (1 Mio. € - 0,1 Mio. € Tilgung in 2010). 11/12 IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung 7.3 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (LuL) u. sonstige Verbindlichkeiten ■ Verpflichtungen des bilanzierenden Unternehmens gegenüber Dritten, bei denen Höhe und Fälligkeit am Bilanzstichtag feststehen (Verbindlichkeiten). ■ Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung: Das Unternehmen erhält Waren oder nimmt Dienstleistungen in Anspruch, hat aber noch keine Gegenleistung erbracht. ■ Beispiel (Bilanzierung einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen): Sachverhalt ■ ■ ■ Die IFRS AG hat im Dezember 2010 Vorräte im Wert von 1 Mio. € auf Ziel eingekauft. Dadurch erhöhten sich sowohl die Vorräte als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (LuL) um jeweils 1 Mio. €. Die IFRS AG begleicht die offene Rechnung im Januar 2011 durch eine Banküberweisung. Frage ■ Wie lauten die entsprechenden Buchungssätze ? Lösung ■ Die IFRS AG hat im Dezember 2010 Vorräte im Wert von 1 Mio. € auf Ziel eingekauft. ■ Buchungssatz: Vorräte 1.000.000 € an Verbindlichkeiten aus LuL 1.000.000 € ■ Die IFRS AG begleicht die offene Rechnung im Januar 2011 durch eine Banküberweisung. ■ Buchungssatz: Verbindlichkeiten aus LuL 1.000.000 € an Bank 1.000.000 € Lösungsweg Durch den Einkauf und die Lieferung im Dezember erhöht sich die Bilanzsumme der IFRS AG um jeweils 1 Mio. € auf der Aktivseite (Vorräte) und der Passivseite (Verbindlichkeiten aus LuL). Mit Begleichung der offenen Rechnung verringert sich die Bilanzsumme wieder um 1 Mio. €. Auf der Passivseite werden die Verbindlichkeiten durch den Mittelabfluss des Bankkontos reduziert. 12/12 IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 2 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 3 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Regelt die Anhangangaben für Finanzinstrumente ■ Aber: o Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten (IAS 39) o Ausweisfragen zu Finanzinstrumenten (IAS 32) sind jeweils in anderen Standards geregelt! 2. Definitionen ■ Ausfallrisiko o Gefahr, dass ein finanzieller Verlust verursacht wird, da der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann ■ Liquiditätsrisiko o Risiko, dass sich ein Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht durch Zahlungsmittel oder andere finanzielle Mittel erfüllen kann ■ Marktrisiko o Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die zukünftigen Zahlungsströme aufgrund von Schwankungen der Marktpreise verändern 3. Anwendungsbereich ■ Angabepflicht ist auf alle Arten von Finanzinstrumenten anzuwenden o ausgenommen hiervon sind, z.B. Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen die gemäß IAS 27 Konzern und Einzelabschlüsse IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen bilanziert werden o weitere Ausnahmen sind in IFRS 7 (3.b) bis f)) geregelt 1/4 IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben ■ Ausnahmeregelungen aus IFRS 7 (3.b bis f) o Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach Einzel- und Konzernabschlüssen gem. IAS 27, 28 oder 31 bilanziert werden o Rechte und Verpflichtungen eines Arbeitgebers aus Altersversorgungsplänen gem. IAS 19 o Versicherungsverträge und Derivate, die in Versicherungsverträgen eingebettet sind (IFRS 4 in Verbindung mit IAS 39) o Finanzinstrumente, Verträge und Verpflichtungen im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungen gem. IFRS 2 4. Negativabgrenzung Keine Regelungen zu: ■ Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten (IAS 39) ■ Ausweis von Finanzinstrumenten (IAS 32) 2/4 IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben 5. Wesentliche Inhalte ■ Angabepflichten ■ IFRS 7 fordert keine spezielle Form der Anhangsangabe Generell Grundsatz □ Weitgehend freigestellt, ob die Daten innerhalb der Rechenwerke (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung) oder im Anhang gezeigt werden ■ Finanzinstrumente sind grundsätzlich einzeln zu bewerten ■ Ausnahmen vom Saldierungsgrundsatz (IAS 32.42) □ UN hat das Recht, Vermögenswerte und Schulden tatsächlich gegeneinander aufzurechnen □ UN beabsichtigt eine Verrechnung vorzunehmen oder die Vermögenswerte und Schulden gleichzeitig aufzurechnen ■ Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39.45 spielen für den bilanziellen Ausweis keine Rolle □ Finanzinstrumente mit unterschiedlicher Folgebewertung können unter ein und derselben Position ausgewiesen werden ■ IFRS 7.6 fordert eine Gruppierung der Finanzinstrumente entsprechend IAS 39.45 Gruppierung □ Orientierung am Charakter der Finanzinstrumente □ Überleitung auf die Bilanzposition □ Buchwerte je Folgekategorie (gemäß IAS 39.45) ■ Ergeben sich z. B. □ wenn es bei der Folgebewertung durch den beizulegenden Zeitwert zu ergebniswirksamen Buchungen kommt Besondere Angabepflichten □ bei umklassifizierten Finanzinstrumenten (IFRS 7.12) □ bei partiellen Ausbuchungen (IFRS 7.12) □ Sicherheiten (IFRS 7.14-15) □ Wertkorrekturen für notleidende Kredite (IFRS 7.16) □ Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfälle und Vertragsverletzungen (IFRS 7.18-19). 3/4 IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben ■ Rechnungslegungsmethoden (IFRS 7.20) Weitere Angabepflichten □ Angaben zu den Bewertungsgrundlagen ■ Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (IFRS 7.21) ■ Beizulegende Zeitwerte für die Finanzinstrumente (IFRS 7.25-30) □ Ausnahme: Titel, für die kein verlässlicher Marktpreis existiert ■ Art und Ausmaß von Risiken aus Finanzinstrumenten ■ Zentrale Risikogruppen (IFRS 7.31-42), wie z. B. □ Ausfallrisiken Informationen zu Risiken □ Liquiditätsrisiken □ Marktrisiken ■ Qualitative Angaben zur allgemeinen Risikosteuerungsstrategie (IFRS 7.33) ■ Quantitative Angaben: Z. B. Sensitivitätsanalyse für das Marktrisiko (IFRS 7.40-41) 4/4 IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 4 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen mit dem Ziel, die Beteiligungsbeziehungen im Konzernabschluss darzustellen 2. Definitionen ■ Tochterunternehmen o ■ Gilt nicht als ein assoziiertes Unternehmen, da es beherrscht wird. Assoziiertes Unternehmen o Unternehmen, auf das ein Anteileigner maßgeblichen Einfluss ausüben kann und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) des Anteilseigners darstellt (IAS 28.2) ■ Maßgeblicher Einfluss o Möglichkeit zur Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungsprozessen o Indizien für das Vorliegen eines maßgeblichen Einflusses (alternativ): o Vertretung in einem Leitungs- und Kontrollorgan Teilnahme an der Geschäftspolitik Teilnahme an Ausschüttungsentscheidungen Erhebliche Geschäftsbeziehungen Austausch von Führungspersonal Vorhandensein eines maßgeblichen Einflusses wird (vom Unternehmen widerlegbar) vermutet, sobald der Anteilseigner einen Anteil an den Stimmrechten von mindestens 20% und weniger als 50% besitzt. 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung und Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen 1/4 IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen ■ IAS 28 gilt nicht für Anteile an assoziierten Unternehmen, die von Wagnis- oder RisikokapitalGesellschaften (Venture Capital-Gesellschaften) und ähnlichen Gesellschaften gehalten werden und nach IAS 39 erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. 4. Wesentliche Inhalte Assoziierte Unternehmen im Konsolidierungskreis Konsolidierungskreis hoch Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) assoziierte Unternehmen Ansatz zu Anschaffungskosten (keine Konsolidierung) Equity Methode Tochterunternehmen Quotenkonsolidierung Mutterunternehmen Vollkonsolidierung Intensität der Verbindung zwischen Mutterunternehmen und anderen Unternehmen ■ gering Beteiligungsunternehmen 2/4 IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen ■ Bilanzierung im Konzernabschluss o Die Bilanzierung der Beteiligung erfolgt nach dem anteiligen Eigenkapital als „ Anteil an assoziierten Unternehmen“. o Die Bewertung der Beteiligung im Konzernabschluss erfolgt nach der Equity-Methode, d. h. der Wert der Beteiligung am anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens wird – einschließlich Wertveränderungen – dargestellt (IAS 28.13). o Die Erstbewertung erfolgt hierbei zu Anschaffungskosten. o Wertänderungen des zuzurechnenden Eigenkapitalanteils („Equity“) ergeben sich z. B. durch Thesaurierung von Gewinnen (Einbehaltung statt Ausschüttung an die Anteilseigner) und führen auch zu Änderungen des Wertansatzes „Anteile an assoziierten Unternehmen“ in der Konzernbilanz. ■ Bilanzierung im Einzelabschluss o Im Erwerbszeitpunkt wird die Beteiligung mit den Anschaffungskosten bewertet (IAS 28.11). o Die Bewertung der Beteiligung erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder entsprechend IAS 39 zum Fair Value (IAS 28.38-43). 3/4 IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen 5. Beispiel Bilanz der IFRS-AG zum 31.12.2010 in Mio. € Aktiva Passiva Langfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte 10 2 5 Eigenkapital Langfristiges Fremdkapital 8 9 Summe Aktiva 17 Summe Passiva 17 Sachverhalt ■ Die IFRS-AG plant, sich am Börsengang der NRW AG (Ausgabe von insgesamt 1.000.000 Stammaktien) durch Erwerb von 200.000 Aktien über den Kapitalmarkt zu beteiligen. ■ Eine Aktie der NRW AG soll zum Kurswert von 10 €/Stück ausgegeben werden. ■ Die IFRS-AG erhofft sich, aus der Beteiligung einen gewissen Einfluss auf das Konkurrenzunternehmen ausüben zu können. Frage ■ Wie wäre diese Beteiligung im Konzernabschluss der IFRS AG zu bilanzieren und zu bewerten? Lösung ■ Liegt eine Beteiligung von mindestens 20% und weniger als 50% an den Stimmrechten vor, wird widerlegbar vermutet, dass ein maßgeblicher Einfluss gegeben ist. ■ Die IFRS-AG hielte 20% der Stimmrechte und könnte somit einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der NRW AG ausüben. ■ Die Beteiligung wäre in der Konzernbilanz der IFRS-AG unter den „Anteilen an assoziierten Unternehmen“ auszuweisen und nach der Equity-Methode (gem. IAS 28) zu bilanzieren und zu bewerten. Erwerb der Beteiligung zu einem Buchwert von 2,0 Mio. €. Bilanz der IFRS-AG zum 31.12.2011 in Mio. € Aktiva Passiva Langfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte Anteile an ass. Unternehmen Kurzfristige Vermögenswerte 10 2 2 3 Eigenkapital Langfristiges Fremdkapital 8 9 Summe Aktiva 17 Summe Passiva 17 Buchungssatz: Anteile an assoziierte Unternehmen 2,0 Mio. € an Bank 2,0 Mio. € 4/4 IAS 12: Ertragsteuern Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standarts im Überblick ............................................................................ 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 5 1. Ziele des Standards im Überblick Ansatz und Bewertung von Ertragssteuern mit dem Schwerpunkt latenter Steuern Mit Hilfe latenter Steuern soll der Bilanzzusammenhang zwischen den beiden Rechnungslegungssystemen – IFRS-Bilanz und Steuerbilanz – hergestellt werden. Ferner wird auch die Bilanzierung nicht genutzter Verlustvorträge behandelt 2. Definitionen Latente Steuern allgemein: ergeben sich aus unterschiedlichen Bilanzergebnissen (Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag), die durch abweichende Bilanzierungsregeln und Wahlrechte nach IFRS und nationalem Steuerrecht zustande kommen. Die tatsächlich zu zahlende Steuerschuld richtet sich nach dem Ergebnis der Steuerbilanz. Eine aktive latente Steuer kann als Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt wegen zu früh gezahlter Steuern verstanden werden. Entsprechend ist eine passive latente Steuer als Steuerschuld bzw. nachzuzahlende Steuer zu verstehen. Sofern die Bilanzierungsunterschiede zeitlich begrenzt1 sind, müssen zukünftige passive latente Steuern bzw. aktive latente Steuern, die im laufenden Jahr verursacht wurden, auch in diesem Jahr bilanziert werden. 3. Anwendungsbereich Bilanzierung aller in- und ausländischen Ertragssteuern, also sowohl tatsächlicher als auch latenter Steuern Ausgenommen: Subventionen der öffentlichen Hand und investitionsabhängige Steuergutschriften 1 Die Bilanzierung latenter Steuern ist nur sinnvoll, sofern die Differenzen zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz künftig wieder aufgelöst werden. Das ist bei zeitlich unbegrenzten Differenzen nicht absehbar. 1/5 IAS 12: Ertragsteuern 4. Wesentliche Inhalte 4.1 Arten von Ergebnisdifferenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanz IAS 12 unterscheidet drei Arten von Ergebnisdifferenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanz. Dabei führen nur zeitlich begrenzte und quasi-zeitlich begrenzte Differenzen zu latenten Steuern: Zeitlich begrenzte Differenzen ■ Differenzen zw. IFRS-Abschluss und steuerlicher Gewinnermittlung ■ Differenzen entstehen z.B. durch eine unterschiedliche Bewertung von VG in HB und StB ■ automatischer Ausgleich im Zeitablauf Beispiel: ■ Unterschiedliche Nutzungsdauern in IFRS- und Steuerbilanz Quasi zeitlich begrenzte Differenzen ■ Differenzen zw. IFRS-Abschluss und steuerlicher Gewinnermittlung ■ Ausgleich durch neu eintretende Ereignisse oder Managemententscheidungen Beispiel: ■ Bilanzierung der Finanzanlagen im IFRS-Abschluss über die Anschaffungskosten fallen unter die Bilanzierung latenter Steuern nach IAS 12 Zeitlich unbegrenzte Differenzen ■ Differenzen zw. IFRS-Abschluss und steuerlicher Gewinnermittlung ■ Resultieren z.B. aus steuerlich nicht bzw. nicht vollständig abzugsfähigen Betriebsausgaben (handelsbilanzieller Gewinn wird in voller Höhe gemindert) ■ Folglich: dauerhaft kein Ausgleich zwischen Steuer- und Handelsbilanz Beispiel: ■ Aufsichtsratsvergütung ist im IFRS-Abschluss als Aufwand vollständig erfasst; steuerlich sind dies ebenfalls Aufwendungen, die jedoch nach den entsprechenden steuerlichen Vorschriften (§ 10 Nr. 4KStG) nur zur Hälfte steuermindernd erfasst werden dürfen. 2/5 IAS 12: Ertragsteuern 4.2 Vorfälle, die zu passiven oder aktiven Steuerlatenzen führen Je nach Höhe von Vermögen/Schulden bzw. Erträgen/Aufwendungen in IFRS- und Steuerbilanz, ist zu entscheiden, ob eine passive oder aktive latente Steuer bilanziert werden muss. Es gilt der Grundsatz: Fallen Vermögen/Erträge nach IFRS höher aus bzw. fallen Schulden/Aufwendungen nach IFRS niedriger aus als in der Steuerbilanz, so sind passive latente Steuern zu bilanzieren. Für aktive latente Steuern gelten die umgekehrten Voraussetzungen. Passive latente Steuern = später zu zahlende Steuer Ansatz eines Vermögenswertes im IFRS-Abschluss, kein Ansatz in der steuerlichen Gewinnermittlung Ansatz einer Schuld in der steuerlichen Gewinnermittlung, kein Ansatz im IFRS-Abschluss Bewertung eines Vermögenswertes im IFRS-Abschluss > Bewertung in der steuerlichen Gewinnermittlung Bewertung einer Schuld im IFRS-Abschluss < als in der steuerlichen Gewinnermittlung Aktive latente Steuern = Erstattungsanspruch Zeitliche Differenzen (Temporary Differences) resultieren aus: Ansatz eines Vermögenswerts in der steuerlichen Gewinnermittlung, kein Ansatz im IFRS-Abschluss Ansatz einer Schuld im IFRS-Abschluss, kein Ansatz in der steuerlichen Gewinnermittlung Bewertung eines Vermögenswerts im IFRS-Abschluss < als in der steuerlichen Gewinnermittlung Bewertung einer Schuld im IFRS-Abschluss > Bewertung in der steuerlichen Gewinnermittlung In Anlehnung an: Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, 7. Aufl., S. 222. 3/5 IAS 12: Ertragsteuern 4.3 Bewertungsgrundsätze Anzuwenden ist in der Regel der jeweils gültige Steuersatz, zu dem sich die Bewertungsunterschiede aufheben. Da der künftige Steuersatz häufig noch nicht verlässlich bekannt ist, muss der aktuell geltende Satz angewendet werden. Ändert sich der Steuersatz, sind bestehende Steuerlatenzen anzupassen. Bei progressiven Steuertarifen können erwartete Durchschnittssteuersätze verwendet werden. Die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist jährlich zu testen, d. h. ihre künftige Realisierungsmöglichkeit zu überprüfen. 4.4 Verlustvortrag Ein Verlustvortrag ist die Summe der (steuerlichen) Verluste, die in den abgelaufenen Wirtschaftsjahren/steuerlichen Veranlagungszeiträumen angefallen sind und nicht mit positiven (zu versteuernden) Einkünften verrechnet werden konnten. Diese Verluste können auf spätere Wirtschaftsjahre/steuerliche Veranlagungszeiträume vorgetragen und mit in der Zukunft realisierten Gewinnen verrechnet werden. Verluste bzw. Verlustvorträge, die in früheren Besteuerungszeiträumen erzielt wurden, sich aber steuerlich nicht ausgewirkt haben, senken also die Steuern auf den Gewinn einer späteren Periode. Aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge sind bilanzierungspflichtig, sofern gilt: - Es ist wahrscheinlich, dass künftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis erzielt wird, um den Verlustvortrag zu nutzen. 4/5 IAS 12: Ertragsteuern 5. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG erwirbt im Januar 2010 eine Maschine zu Anschaffungskosten i. H. v. 100.000 €. ■ Diese Maschine wird voraussichtlich 5 Jahre genutzt. ■ Im Steuerrecht ist zwingend eine Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgeschrieben. Frage ■ Mit welchen Wertansätzen wird die Maschine zum Bilanzstichtag 2010 in der IFRS-Bilanz und in der Steuerbilanz ausgewiesen? Wird der Ansatz zur steuerlichen Latenzen führen? Lösung Anschaffungskosten: Abschreibung: Bilanzansatz 31.12.2010 IFRS-Bilanz Steuerbilanz 100.000 € 100.000 € 20.000 € (100.000 € / 5 Jahre) 10.000 € (100.000 € / 10 Jahre) 80.000 € 90.000 € Die Maschine ist zum Bilanzstichtag in der IFRS-Bilanz niedriger bewertet als in der Steuerbilanz. Diese Differenz gleicht sich im Zeitablauf aus. Es entstehen aktive latente Steuern. Folge Lösung Latente Steuer (Steuersatz 30%): ■ IFRS-Ergebnis um 10.000 € niedriger als Steuerbilanzergebnis ■ Steuerbelastung in der IFRS-Bilanz ist niedriger als die tatsächliche Steuerbelastung Aktivierung einer aktiven latenten Steuer in der IFRS-Bilanz zur Wiederherstellung des Bilanzzusammenhangs 3.000 € [(90.000 – 80.000) * 30%] ---- 5/5 IAS 2: Vorräte Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 4.1 Erstbewertung .............................................................................................. 2 4.2 Folgebewertung............................................................................................ 3 4.3 Bewertungsvereinfachungsverfahren ........................................................... 3 5. Beispiel ................................................................................................................... 4 1. Ziele des Standards im Überblick Erst- und Folgebewertung von Vorräten Inhalt und Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten 2. Definitionen Vorräte - Vermögenswerte, die alternativ folgende Merkmale erfüllen: - Sie werden zum Verkauf im normalen Geschäftsverkehr gehalten - oder dienen als Produktionsbestandteile eines zu verkaufenden Gutes - oder werden als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei der Herstellung oder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht. 3. Anwendungsbereich IAS 2 ist grundsätzlich für alle Vorräte anzuwenden Ausgenommen von IAS 2 sind: unfertige Erzeugnisse aus jahresübergreifenden Fertigungsaufträgen (siehe IAS 11), Finanzinstrumente (siehe IAS 39) und bestimmte biologische Vermögenswerte und landwirtschaftliche Erzeugnisse (siehe IAS 41) 1/4 IAS 2: Vorräte 4. Wesentliche Inhalte 4.1 Erstbewertung (bei Zugang des Vermögenswertes) Erfolgt zu - Anschaffungskosten (AK) oder zu - Herstellungskosten (HK) Berechnungsschema zur Ermittlung der AK bzw. HK: Berechnungsschema Anschaffungs- und Herstellungskosten („AK/HK“) Anschaffungskosten („AK“) (wenn Vorräte erworben wurden) + + + = Herstellungskosten („HK“) (wenn Vorräte selbst erzeugt wurden) Anschaffungspreis (= Kaufpreis) Anschaffungsnebenkosten (z. B. Notargebühren, Grunderwerbssteuern, Transportkosten, soweit direkt zurechenbar) Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Boni, Skonti) sonstige Kosten (z. B. außergewöhnlich hohe Kosten für Materialabfälle, Lagerkosten) Finanzierungsaufwendungen, sofern „qualifizierter Vermögenswert“ gem. IAS 23 erworben wurde Anschaffungskosten + + + = Einzelkosten (dem einzelnen Produkt unmittelbar zuzurechnen, z. B. Fertigungslöhne) fixe Produktionsgemeinkosten (z. B. Miete für Werkhalle, Abschreibungen auf Produktionsmaschine) variable Produktionsgemeinkosten (z. B. Materialgemeinkosten für Logistik und Lagerhaltung) sonstige Kosten (z. B. außergewöhnlich hohe Kosten für Materialabfälle, Lagerkosten) Herstellungskosten Es können zwei Vereinfachungsmethoden zur Bewertungserleichterung (näherungsweisen Ermittlung) der Herstellungskosten genutzt werden: Bewertungserleichterungen zur näherungsweisen Ermittlung der Herstellungskosten Anwendbar, wenn Ermittlung der HK nach Berechnungsschema zu aufwendig Erlaubt, sofern das Ergebnis den tatsächlichen Kosten annähernd entspricht (IAS 2.21) Standardkostenmethode ■ Alternativ zur Kostenkalkulation mit tatsächlichen Ist-Kosten ■ AK-/HK-Berechnung mittels - Planpreisen - normalem Material- und Personaleinsatz - normaler Leistungsfähigkeit und Auslastung ■ Plangrößen sind regelmäßig zu überprüfen Retrograde Methode („rückrechnende“ Methode) ■ Indirekte Ermittlung der AK - übliche Methode im Einzelhandel - bei großen Stückzahlen mit ähnlichen Gewinnmargen ganze Warengruppen - AK-Berechnung mittels: Abzug einer angemessenen Bruttogewinnspanne („Marge“) vom Verkaufspreis - Ermittlung der Bruttogewinnspanne Beispiel: Ø Verkaufspreis 100 € - Ø Anschaffungskosten 84 € = Ø Gewinn 16 € Ø Gewinn 16 € Ø Verkaufspreis 100 € = 16 % (Marge) 2/4 IAS 2: Vorräte 4.2 Folgebewertung Zu jedem Bilanzstichtag sind Vorräte darauf zu prüfen, ob sie noch zu ihren ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten verkäuflich sind. Die Prüfung erfolgt nach dem folgenden Schema: Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung ■ An jedem Bilanzstichtag Werthaltigkeit der Vorräte prüfen (Prüfung, ob der aktuelle Buchwert größer ist als der Nettoveräußerungswert) Nettoveräußerungswert ■ = Zeitwert, der im normalen Geschäftsverkehr erzielbar ist bzw. am Absatzmarkt ermittelt wurde ■ Berechnungsschema geschätzter Verkaufserlös geschätzte Kosten bis zur Fertigstellung geschätzte notwendige Vertriebskosten = Nettoveräußerungswert ■ Wenn aktueller Buchwert > Nettoveräußerungswert ■ Dann Abschreibung auf niedrigeren Nettoveräußerungswert (IAS 2.9) 4.3 ■ Wenn aktueller Buchwert < Nettoveräußerungswert ■ Dann Zuschreibung bis maximal zur Höhe der ursprünglichen AK/HK (Wertaufholungsgebot) Bewertungsvereinfachungsverfahren Da eine Einzelbewertung von Vorräten unter Umständen zu aufwendig ist (z. B. bei Hilfsund Betriebsstoffen, wie Schrauben, Kies etc...) erlaubt IAS 2.24 die Anwendung von Vereinfachungsverfahren. Sofern das Vorratsvermögen bestimmte Bedingungen (hohe Stückzahlen austauschbarer Gegenstände) erfüllt, sind daher alternativ die folgenden Verfahren anwendbar: Bewertungsvereinfachungsverfahren ■ Grundsatz: Vorräte sind einzeln zu bewerten. ■ Aber Ausnahmen bei großen Stückzahlen von Vorräten, die normalerweise untereinander austauschbar sind (IAS 2.24) First-in-First-out-Verfahren Durchschnittsmethode ■ Verbrauchsfolgeverfahren ■ Bewertung erworbener oder erstellter Vorräte mit gewogenen Durchschnittskosten ■ Annahme: zuerst erworbene oder erstellte Vorräte werden zuerst verbraucht 3/4 IAS 2: Vorräte 5. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG fertigt Werkzeugmaschinen. ■ 1.000 Winkelschleifer wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 mit Herstellungskosten von € 56,00 je Stück bewertet und entsprechend unter den Vorräten (Fertigerzeugnisse) ausgewiesen. ■ Am Abschlussstichtag wird bekannt, dass das Unternehmen die Winkelschleifer aller Voraussicht nach nur zu € 50,00 je Stück verkaufen kann. ■ Außerdem werden für Marketing und Vertrieb noch € 2,00 je Stück anfallen. Frage ■ Mit welchem Wert ist der Vorratsbestand an Winkelschleifern zum Bilanzstichtag 31.12.2010 in der Bilanz auszuweisen? Lösung ■ Die IFRS-AG hat den Bestand des Vorratsvermögens am Bilanzstichtag auf seine Werthaltigkeit hin zu prüfen ■ Werthaltigkeitsprüfung: geschätzter Verkaufserlös je Stück 50,00 € geschätzte noch anfallende Verkaufskosten je Stück 2,00 € = Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag je Stück 48,00 € ■ Ergebnis: Feststellung einer Wertminderung durch den gesunkenen Verkaufswert ■ Herstellungskosten von € 56,00 je Stück sind größer als der Nettoveräußerungswert von € 48,00 je Stück => Wertminderung in Höhe von € 8,00 je Stück ■ Folge: Lagerbestand an Winkelschleifern ist auf den Nettoveräußerungswert abzuschreiben ■ Buchung: Sonstige betriebliche Aufwendungen (Abschreibungen auf Vorräte) 8.000 € an Vorräte € 8.000 ■ Bilanzausweis: Vorräte (Fertigerzeugnisse: „Winkelschleifer“): € 48.000 (Nettoveräußerungswert) 4/4 IAS 11: Fertigungsaufträge Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 4.1. Zuordnung von Fertigungsaufträgen ................................................................ 2 4.2. Zusammensetzung der Auftragserlöse und Auftragskostenkosten .................. 3 4.3. Methoden zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads ...................................... 4 5. Beispiel ................................................................................................................... 5 1. Ziele des Standards im Überblick Bilanzierung und Bewertung von Erträgen und Aufwendungen bei Fertigungsaufträgen, deren Produktion mehr als ein Geschäftsjahr dauert. Der Standard dient der Lösung des Problems der Periodenzuordnung von Aufwendungen und Erträgen aus Fertigungsaufträgen. Zu diesem Zweck enthält er v. a. Methoden zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads. 2. Definitionen Fertigungsaufträge Verträge über kundenspezifische Fertigungen einzelner Gegenstände oder einer Gesamtheit von Gegenständen, die hinsichtlich Design, Bestimmungszweck, Technologie und Funktion voneinander abhängen Vertragstyp: Festpreisvertrag ■ Beinhaltet eine feste Preisvereinbarung sowie häufig eine Preisgleitklausel Vertragstyp: Kostenzuschlagsvertrag ■ Preis wird auf Basis der Kosten zuzüglich eines vereinbarten prozentualen Anteils dieser Kosten oder eines festgelegten Entgelts ermittelt 3. Anwendungsbereich Vorrangig: Bilanzierung von langfristigen Fertigungsaufträgen (Dauer von mindestens zwei Berichtsperioden) bei Auftragnehmern 1/6 IAS 11: Fertigungsaufträge 4. Wesentliche Inhalte 4.1. Zuordnung von Fertigungsaufträgen Eine wesentliche Problematik des IAS 11 stellt die Verteilung des Gesamtertrages auf die einzelnen Perioden der Auftragsabwicklung dar. In diesem Zusammenhang muss zunächst geklärt werden, wie konkret die Gewinnrealisierung des Auftrags ausgestaltet und absehbar ist. Davon hängt ab, welche Bilanzierungsmethode (Completed-Contract- oder Percentage-ofCompletion-Methode) angewendet wird. Während im Rahmen der Completed-Contract-Methode alle Gewinne erst am Auftragsende bilanziert werden, erlaubt die Percentage-of Completion-Methode in jeder Auftragsperiode die Bilanzierung eines Teils des Auftragsgewinns (schrittweise Erfassung). Nein Ergebnis eines Fertigungsauftrags ist verlässlich zu schätzen Ja Gewinnrealisierung erst bei Vertragserfüllung (Completed Contract-Methode, CCM-Methode) ■ Gewinnrealisation ist erst nach vollständigem Abschluss des Auftrags bilanziell zu erfassen Gewinnrealisierung nach dem Leistungsfortschritt (Percentage of Completion-Methode, POC-Methode) Vertragstyp: Festpreisvertrag ■ Ergebnis eines Fertigungsauftrags gilt als verlässlich geschätzt, wenn: (a) die gesamten Auftragserlöse verlässlich bewertet werden können (b) wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich zufließt (c) bis zur Fertigstellung noch anfallende Kosten und der Grad der Fertigstellung am Bilanzstichtag verlässlich bewertet werden können (d) Auftragskosten eindeutig bestimmt und verlässlich bewertet werden können Vertragstyp: Kostenzuschlagsvertrag ■ Kostenzuschlagsvertrag gilt als verlässlich geschätzt, wenn (a) wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließt (b) die zurechenbaren Auftragskosten eindeutig bestimmt und verlässlich bewertet werden können ■ Gewinnrealisation erfolgt entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag 2/6 IAS 11: Fertigungsaufträge 4.2. Zusammensetzung der Auftragserlöse und Auftragskosten Zusammensetzung der Auftragserlöse (IAS 11.11 - 15) + Vereinbarte Erlöse Erhöhungen / Minderungen aufgrund von Abweichungen der vereinbarten Leistung Erhöhungen aufgrund von Nachforderungen für Kosten, die im ursprünglich vereinbarten Kaufpreis nicht enthalten waren Prämien (z. B. für eine vorzeitige Fertigstellung) = Auftragserlöse +/+ Zusammensetzung der Auftragskosten (IAS 11.16 - 21) + + = Direkte Kosten, die dem Vertrag zugeordnet werden können (z. B. Fertigungslöhne, Materialkosten) indirekte und allgemein dem Vertrag zurechenbare Kosten (z. B. Versicherungsprämien, Fertigungsgemeinkosten wie Energiekosten, Hilfsmaterial, Hilfslöhne) sonstige Kosten, die dem Kunden aufgrund des Vertrages gesondert in Rechnung gestellt werden können Auftragskosten 3/6 IAS 11: Fertigungsaufträge 4.3. Methoden zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads Im Falle einer Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode muss nun eine Möglichkeit gefunden werden, in jedem Geschäftsjahr den Grad der Fertigstellung eines Auftrages zu messen. Der Ertrag wäre dann gemäß diesem Fertigstellungsgrad zu bilanzieren. Die Messung des Fertigstellungsgrades kann nach verschiedenen Methoden erfolgen: Inputorientierte Methoden bemessen den Auftragsfortschritt nach den eingesetzten Faktoren Outputorientierte Methoden bemessen den Auftragsfortschritt am Verhältnis der erreichten Leistung zur Gesamtleistung Bestimmung des Fertigstellungsgrades auf Basis von/der … angefallenen Kosten (cost-to-cost method) Fertigstellungsgrad Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zum Bilanzstichtag zu geschätzten gesamten Kosten „In der Praxis übliche Methode“ geleisteten Arbeit (efforts expended method) z. B. Zahl der Arbeitsoder Maschinenstunden fertig gestellten Leistungen (units produced or delivered) vereinbarten physischen Meilensteine (contract Teilleistung mailstones) Auftrag besteht aus mehreren Einzelleistungen (z. B. 10 Häuser); dann kann auf die Zahl der fertig gestellten Einheiten abgestellt werden bei einem zu erbringenden Gesamtwerk (z. B. Brückenbau) kann auf physische Teilleistungen (z. B. Brückenpfeiler) oder vertraglich festgelegte Meilensteine abgestellt werden Ermittlung der im Berichtsjahr gemäß Leistungsfortschritt angefallenen (weiteren) Erträge Bis zum Bilanzstichtag angefallene Ist-Kosten voraussichtliche Projektgesamtkosten bisher x geschätzter - realisierte Gesamtertrag Erträge = Ertragserfassung zum Bilanzstichtag 4/6 IAS 11: Fertigungsaufträge 5. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG beginnt am 01.01.2010 mit dem Bau einer Brücke. ■ Die voraussichtliche Fertigstellung ist für den 31.12.2012 geplant. ■ Die Aufwendungen für den Brückenbau bei der IFRS-AG belaufen sich auf 300 T€: □ Der für den Brückenbau vereinbarte Festpreis beträgt 400 T€. □ Der Honoraranspruch entsteht mit der Abnahme der Brücke am 31.12.2012. Es wird unterstellt, dass die Aufwendungen, die während des Bauvorgangs entstehen, gleichmäßig anfallen. Frage ■ Wie hoch sind der Bilanzausweis sowie die Ertragsrealisierung der IFRS-AG in den Jahren 2010 bis 2012 nach der „Percentage of Completion-Method“ (Gewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag) und der „Completed Contract-Methode“ (Gewinnrealisierung bei Vertragserfüllung)? Lösung 1 (Percentage-of-Completion-Method („POC“)) ■ Die Gewinnrealisierung erfolgt nach dem Fertigstellungsgrad. ■ Die Bestimmung des Fertigstellungsgrads erfolgt nach der Cost to Cost-Methode; danach wird der Gesamterfolg im Verhältnis „aufgelaufene Kosten / Gesamtkosten“ auf die Fertigungsperioden verteilt. ■ Zur Höhe des Forderungsausweises und zur Gewinnrealisierung siehe die folgenden Berechnungen: Bis zum Bilanzstichtag angefallene Ist-Kosten Voraussichtliche Projektgesamtkosten Bisher x Geschätzter - realisierte Gesamtertrag Erträge = Ertragserfassung zum Bilanzstichtag Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad ("percentage of completion method") 2011 bisheriger Gesamtaufwand 100.000 € Gesamterlös (Projekt) 400.000 € geschätzte Gesamtkosten 300.000 € realisierter Umsatz 2011 33,3% * 400.000 € = 133.333 € Fertigstellungsgrad: 100.000/300.000 = 33,3% Erfolg 2011 133.000 € - 100.000 € = 33.333 € 2012 bisheriger Gesamtaufwand 200.000 € Gesamterlös (Projekt) 400.000 € geschätzte Gesamtkosten 300.000 € realisierter Umsatz 2012 133.333 € * Fertigstellungsgrad: 200.000/300.000 = 66,7% Erfolg 2012 33.333 € 2013 bisheriger Gesamtaufwand 300.000 € Gesamterlös (Projekt) 400.000 € geschätzte Gesamtkosten 300.000 € realisierter Umsatz 2013 133.333 € Fertigstellungsgrad: 100,0% Erfolg 2013 33.333 € * Berechnung: 66,7% * 400.000 € - 133.333 € Ergebnis ■ Die Teilgewinnrealisierung erfolgt nach dem Fertigstellungsgrad der Brücke i. H. v. 33.333 € p. a. ■ Der Forderungsausweis erhöht sich entsprechend den jährlich verbuchten Umsatzerlösen. 5/6 IAS 11: Fertigungsaufträge Lösung 2 (completed contract method („CCM“)) ■ Die Gewinnrealisierung erfolgt erst nach vollständigem Abschluss des Auftrags. ■ Zu den Auswirkungen auf die Bilanz und Gesamtergebnisrechnung siehe die nachfolgenden Berechnungen: Gewinnrealisierung bei Vertragserfüllung ("completed contract method") 2011 bisheriger Gesamtaufwand 100.000 € Gesamterlös (Projekt) geschätzte Gesamtkosten 300.000 € Bestandserhöhung Fertigstellungsgrad: 100.000/300.000 = 33,3% Erfolg 2011 2012 bisheriger Gesamtaufwand 200.000 € Gesamterlös (Projekt) geschätzte Gesamtkosten 300.000 € Bestandserhöhung Fertigstellungsgrad: 200.000/300.000 = 66,7% Erfolg 2012 2013 bisheriger Gesamtaufwand 300.000 € Gesamterlös (Projekt) geschätzte Gesamtkosten 300.000 € realisierter Umsatz 2013 Fertigstellungsgrad: 100,0% Erfolg 2013 400.000 € 100.000 € * 100.000 € - 100.000 € = 0 € 400.000 € 100.000 € * 0€ 400.000 € 400.000 € 100.000 € ** * aktivierungsfähige Herstellkosten in den Jahren 2010 und 2011 ** Berechnung: 400.000 € (Umsatzerlöse) - 200.000 € (Bestandsminderung) - 100.000 € (Aufwand 2013) Ergebnis ■ Die Gewinnrealisierung erfolgt bei Vertragserfüllung (in diesem Beispiel erst mit der vollständigen Fertigstellung der Brücke). 6/6 IAS 17: Leasingverhältnisse Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 2 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 2 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 6. Beispiel ................................................................................................................... 5 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen ■ Regelungen für die bilanzielle Zuordnung von Leasingverhältnissen zum Leasinggeber und zum Leasingnehmer ■ Abgrenzung des Finanzierungsleasing vom Operating-Leasing 2. Definitionen Leasingverhältnis: ■ Vereinbarung, bei der … o ein Leasinggeber dem Leasingnehmer o gegen eine Mietzahlung o ein Recht zur Nutzung eines Leasinggegenstands o für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Finanzierungsleasing: ■ Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen … o alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden o unabhängig davon, ob das Eigentumsrecht übertragen wird. Operating-Leasing: ■ andere Leasingverhältnisse, die sich nicht als Finanzierungsleasing klassifizieren lassen Sale-and-lease-back-Transaktionen: ■ Geschäfte, bei denen … o Vermögenswerte veräußert und o anschließend vom Verkäufer zurück geleast werden. o Bilanzierung richtet sich grundsätzlich danach, ob nach dem Verkauf das anschließende Leasinggeschäft als ein Finanzierungs- oder Operating-Leasing zu beurteilen ist. 1/6 IAS 17: Leasingverhältnisse 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung von Leasingverhältnissen 4. Negativabgrenzung ■ Leasingverhältnisse in Bezug auf die Entdeckung und Verarbeitung von Mineralien, Öl, Erdgas und Ähnlichem ■ Lizenzverhältnisse über Filme, Patente und Ähnliches 5. Wesentliche Inhalte ■ Klassifizierung: Finanzierungsleasing Klassifizierung ■ Übergang □ aller Chancen und Risiken □ aus dem Leasinggegenstand □ auf den Leasingnehmer Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer (derjenige, der während der Nutzungsdauer die Verfügungsmacht bzw. faktische Herrschaft über den Vermögenswert hat) Operating-Leasing ■ Verbleib □ aller Chancen und Risiken □ aus dem Leasinggegenstand □ beim Leasinggeber Leasinggeber ist rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer Leasingverhältnis Ja Wird am Ende der Vertragslaufzeit das rechtliche Eigentum am Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer übertragen? Transfer of Ownership-Test erfüllt? Ja Steht dem Leasingnehmer eine günstige Kaufoption (Preis unterhalb des beizulegenden Zeitwerts) zu? Bargain Purchase Option-Test erfüllt? Nein Ja Ja Ja Nein Umfasst die Vertragslaufzeit den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer des Leasinggegenstands? Economic LifeTest erfüllt? Ist der Leasinggegenstand von spezieller Beschaffenheit, so dass er ohne wesentliche Veränderungen nur vom Leasingnehmer genutzt werden kann? Specialized nature -Test? Entspricht der Barwert der Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands? Recovery of Investment-Test erfüllt? Finanzierungsleasing Operating-Leasing Nein Nein Nein Quelle: In Anlehnung an Dange/Hofstetter/Otto, Analyse von Jahresabschlüssen nach US-GAAP und IAS, S. 35 2/6 IAS 17: Leasingverhältnisse Finanzierungsleasing Ansatz Erstbewertung ■ Leasingnehmer □ aktiviert Gegenstand und □ passiviert Verbindlichkeit (Barwert der Leasingraten ) ■ Leasinggeber □ aktiviert eine Forderung ■ Leasingnehmer □ Aktivierung des Gegenstands mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen □ Passivierung der Verbindlichkeit in gleicher Höhe ■ Leasinggeber □ Aktivierung der Forderung in Höhe der Nettoinvestition Mindestleasingzahlung + geschätzter Restwert = Bruttoinvestition - noch nicht realisierter Finanzertrag (Zinsertrag der Leasingraten = Nettoinvestition Operating-Leasing ■ Leasingnehmer □ aktiviert Gegenstand nicht □ Leasingraten sind sofort aufwandswirksam ■ Leasinggeber □ aktiviert Gegenstand □ aktiviert keine Forderung □ stattdessen erfolgswirksame Vereinnahmung der Leasingraten ■ Leasingnehmer □ Aktiviert Gegenstand nicht □ Leasingraten sind sofort aufwandswirksam ■ Leasinggeber □ Aktiviert Gegenstand □ Aktiviert keine Leasingforderung □ Stattdessen erfolgswirksame Vereinnahmung der Leasingraten Folgebewertung ■ Leasingnehmer □ Leasingrate ist in Zins- und Tilgungsaufwand aufzuteilen □ Zinsanteil wird als Aufwand erfasst □ Tilgungsanteil mindert die Verbindlichkeit □ Abschreibungen werden als Aufwand erfasst ■ Leasinggeber □ Teilt die erhaltenen Leasingraten in Zins- und Tilgungsanteil auf □ Zinsanteil wird als Zinsertrag erfasst □ Tilgungsanteil mindert die Forderung ■ Leasingnehmer □ Leasingraten werden in voller Höhe als Aufwand erfasst Besonderheiten ■ Spezialleasing □ Leasinggegenstand ist speziell auf Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten □ Üblicherweise Klassifizierung als Finanzierungsleasing ■ Leasing von bebauten Grundstücken □ Aufteilung des Leasingvertrags auf „Grund und Boden“ sowie „Gebäude“ ■ Leasing von unbebauten Grundstücken □ Es gelten trotz der unbestimmten Nutzungsdauer für Grund und Boden die allgemeinen Abgrenzungsregelungen zwischen „Finanzierungsleasing“ oder „Operate-Leasing“ (vertragliche Ausgestaltung) ■ Leasinggeber □ Erhaltene Leasingzahlungen werden in voller Höhe als Ertrag erfasst □ Abschreibungen des Gegenstands werden als Aufwand erfasst 3/6 IAS 17: Leasingverhältnisse Angabepflichten: o Neben den Informationen in der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung sind weitere Angaben (im Anhang) notwendig, um den Adressaten des Jahresabschlusses alle entscheidungsrelevanten Informationen zu liefern. o Umfang der Angabepflichten ist abhängig von der Klassifizierung des Leasingverhältnisses (Bilanzausweis des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer oder Leasinggeber). 4/6 IAS 17: Leasingverhältnisse 6. Beispiel Sachverhalt ■ □ □ □ □ □ Am 01.01.2010 wird ein Leasingvertrag über eine Maschine abgeschlossen: beizulegender Zeitwert (= AK ) der Maschine 30 T€ Laufzeit und Nutzungsdauer 3 Jahre jährliche Leasingraten 12 T€ Zinssatz 9,7% p. a. nach Ablauf von 3 Jahren verbleibt kein Restwert Frage ■ Wie wird der Leasingvertrag (Finanzierungsleasing) beim Leasinggeber sowie beim Leasingnehmer bilanziell abgebildet? Lösung Recovery of Investment-Test erfüllt, da die Summe der jährlichen Leasingraten (= T€ 36) höher ist als der beizulegende Zeitwert (T€ 30). ■ Leasingnehmer = wirtschaftlicher Eigentümer Klassifizierung des Leasingvertrags als Finanzierungsleasing, Aktivierung der Maschine beim Leasingnehmer ■ Die Maschine wird vom Leasingnehmer aktiviert und eine Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe passiviert. ■ Beides erfolgt zum Barwert der Mindestleasingzahlungen. ■ Die vom Leasingnehmer gezahlten Leasingraten werden in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. ■ Die Zinszahlungen werden ergebniswirksam erfasst, der Tilgungsanteil verringert die Verbindlichkeit. Jahr Verb. zum 01.01. in € Zahlungen in € 1 30.000 12.000 30.000 x 9,7% = 2.910 9.090 2 20.910 12.000 20.910 x 9,7% = 2.029 9.971 3 10.939 12.000 10.939 x 9,7% = 1.061 10.939 36.000 6.000 30.000 ∑ Finanzierungskosten in € Tilgung in € 5/6 IAS 17: Leasingverhältnisse Buchungssätze 2010 1. Maschine 30.000 € an Leasingverb. 30.000 € 2. Leasingverb. 9.090 € an Bank 12.000 € Zinsaufwand 2.910 € 3. Abschreibung 10.000 € an Maschine 10.000 € Buchungssätze 2011 1. Leasingverb. 9.971 € an Bank 12.000 € Zinsaufwand 2.029 € 2. Abschreibung 10.000 € an Maschine 10.000 € Buchungssätze 2012 1. Leasingverb. 10.939 € an Bank 12.000 € Zinsaufwand 1.061 € 2. Abschreibung 10.000 € an Maschine 10.000 € ■ Der Leasinggeber aktiviert die Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition. □ Der Leasingeber ist aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung des Leasingvertrages nicht der wirtschaftlicher Eigentümer der Maschine. □ Beim Leasinggeber erfolgt keine Aktivierung der Maschine in seiner Bilanz. ■ Ermittlung der Nettoinvestition Mindestleasingzahlungen 36.000 € + geschätzter Restwert 0€ = Bruttoinvestition 36.000 € noch nicht realisierter Finanzertrag 6.000 € = Nettoinvestition 30.000 € Buchungssätze (analog zum Leasingnehmer) 1. Bank 12.000 € an Leasingford. 9.090 € Zinsertrag 2.910 € 6/6 IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 4 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Bewertung und Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten ■ Anhang-Angaben zu aufgegebenen Geschäftsbereichen 2. Definitionen ■ Anlagegut als „zur Veräußerung“ gehalten: o Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Buchwert des Vermögenswert wird hauptsächlich durch Verkauf und weniger durch eine weitere Nutzung gedeckt Vermögenswert steht bei hoher Verkaufswahrscheinlichkeit zur sofortigen Veräußerung bereit 3. Anwendungsbereich ■ IFRS 5 enthält Vorschriften zur … o Klassifizierung o Bewertung o Ausweis langfristiger Vermögenswerte, die zur Veräußerung gehalten werden sowie zur Klassifizierung und zum Ausweis aufgegebener Geschäftsbereiche 1/5 IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche 4. Wesentliche Inhalte ■ Voraussetzung für die Klassifizierung als „zur Veräußerung gehaltene, langfristige Vermögenswerte“: o Der ausgewiesene Buchwert wird nicht durch dessen zukünftige Nutzung realisiert sondern hauptsächlich durch einen Veräußerungsvorgang. o Der Vermögenswert muss sofort veräußerbar sein, und der Veräußerungsvorgang selbst muss höchstwahrscheinlich sein. o Nach IFRS 5.8 müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein, damit eine Veräußerung als höchstwahrscheinlich gilt: o Das Management muss bereits einen Veräußerungsplan beschlossen, und mit dem Käufersucher sowie mit der aktiven Umsetzung des Plans begonnen haben. o Der Veräußerungspreis muss in einer angemessenen Relation zum beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes stehen. o Der Veräußerungsvorgang muss innerhalb eines Jahres nach der Klassifizierung als abgeschlossen erwartet werden. o Die zur Umsetzung des Veräußerungsplans notwendigen Maßnahmen müssen eine Planänderung oder -aufhebung unwahrscheinlich machen. 2/5 IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Bewertungs- und Ausweisfragen Bewertung und Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten Bewertung (ab dem Stichtag, an dem die Klassifikationskriterien erfüllt sind) ■ Ermittlung des Buchwerts nach bisherigen Standards unmittelbar vor Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten“ ■ Bewertung: niedrigerer Wert aus □ beizulegendem Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) und □ Buchwert ■ Keine weiteren planmäßigen Abschreibungen ■ Weitere Wertminderungen auf beizulegenden Zeitwert sind zu erfassen ■ Werterhöhungen sind maximal bis zur Höhe der zuvor vorgenommenen Wertminderungen zu erfassen Ausweis ■ Gesonderter Ausweis in der Bilanz in eigener Kategorie □ unter den kurzfristigen Vermögenswerten ■ Wertänderungen sind innerhalb des weiterzuführenden Bereichs auszuweisen □ Ausnahme: Vermögenswerte sind Teil eines aufgegebenen Geschäftsbereichs 3/5 IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche 5. Beispiel 4/5 IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche 5/5 IAS 1: Darstellung des Abschlusses Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definition................................................................................................................. 2 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 2 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 3 4.1. Gliederungsvorschriften der Bilanz .................................................................. 3 4.2. Gewinn- und Verlustrechnung .......................................................................... 4 4.3. Eigenkapitalveränderunsgrechnung ................................................................. 5 4.4. Kapitalflussrechnung ........................................................................................ 6 4.5. Anhang:............................................................................................................ 6 5. Beispiel (Abbildung einer Bilanz und Gesamtergebnisrechnung) ........................... 7 1. Ziele des Standards im Überblick Grundlegende Vorschriften zur - Darstellung - Struktur und - Mindestanforderungen an den Inhalt eines Jahresabschlusses Wesentliche Grundsätze zur Erstellung des Jahresabschlusses: - Ziel: Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - Einschätzung der Fähigkeit zur Unternehmensfortführung - Dabei zu beachten: Das Konzept der Periodenabgrenzung - Gesonderte Darstellung aller wesentlichen Posten1 - Verbot der Saldierung von Posten (bis auf einige Ausnahmefälle) - Ausweis von Vergleichsinformationen aus der Vorperiode - Darstellungsstetigkeit (Art der Darstellung/des Ausweises sind von einer Periode zur nächsten beizubehalten) 1 Wesentlich sind alle Posten, die Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten nehmen. Entscheidend sind also Umfang und Art einer möglichen Auslassung sowie die Begleitumstände des Unternehmens (z. B. Branche, in der es tätig ist). 1/7 IAS 1: Darstellung des Abschlusses 2. Definition Abschluss Dient der geordneten Bereitstellung von Informationen für die Abschlussadressaten (u. a. Arbeitnehmer, Kapitalgeber, Lieferanten, Kunden, Staat) zur - Vermögenslage - Finanzlage - Ertragslage des Unternehmens. Pflichtbestandteile: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Cashflow-Rechnung und Anhang; freiwillig: Lagebericht, Umweltbericht und Wertschöpfungsrechnung Ein vollständiger Abschluss weist mindestens folgende Bestandteile auf (IAS 1.10) Deutsche Fachausdrücke Englische Fachausdrücke 1. Bilanz 1. statement of financial position 2. Gesamtergebnisrechnung 2. statement of comprehensive income 3. Eigenkapitalveränderungsrechnung 3. statement of changes in equity 4. Kapitalflussrechnung IAS 7 4. statement of cash-flows 5. Anhang 5. notes 3. Anwendungsbereich Grundsätzliche Vorschriften für alle Abschlüsse, die nach IFRS-Standards aufzustellen sind 2/7 IAS 1: Darstellung des Abschlusses 4. Wesentliche Inhalte 4.1 Gliederungsvorschriften der Bilanz Die Bilanz dient der Gegenüberstellung des Vermögens und der Finanzierung eines Unternehmens (Verwendung und Herkunft des Kapitals) Darstellungsform des Abschlusses gilt branchenunabhängig und ist auf alle Unternehmensarten anzuwenden Bilanzgliederung soll ein Katalog der zwingend auszuweisenden Mindestpositionen sein (keine starre Formvorgabe) Konkrete Darstellung bleibt den Unternehmen selbst überlassen In der Regel Unterscheidung von kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten und kurzfristigen und langfristigen Schulden (seltener: Unterscheidung nach Liquidität2) Darstellung der Mindestgliederungstiefe der Bilanz (IAS 1.68-68a): kurzfristige Vermögenswerte 2 ■ Sachanlagen ■ Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ■ Immaterielle Vermögenswerte Passiva ■ Gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnen sind ■ Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital ■ Finanzielle Vermögenswerte ■ Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Eigenkapital langfristige Vermögenswerte Aktiva ■ Biologische Vermögenswerte ■ Vorräte ■ Rückstellungen ■ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen ■ Finanzschulden (außer Verb. aus L. u. L.) ■ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ■ Steuererstattungsansprüche gem. IAS 12 ■ Summe der langfristigen Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden ■ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ■ Steuerschulden gem. IAS 12 ■ Schulden, die den Veräußerungsgruppen gem. IFRS 5 zuzuordnen sind Gliederung in lang- und kurzfristige Schulden Liquidität meint die Möglichkeit, einen Vermögensgegenstand kurzfristig veräußern zu können. 3/7 IAS 1: Darstellung des Abschlusses 4.2 Gewinn- und Verlustrechnung Erfasst alle ergebniswirksamen Aufwendungen und Erträge, die Geschäftsvorfällen des Abschlussjahres zuzuordnen sind, und gibt im Ergebnis in Form des Jahresüberschusses (im Gewinnfall) bzw. Jahresfehlbetrags (im Verlustfall) Aufschluss über den Periodenerfolg des Unternehmens. Wahlrecht Aufstellung nach Umsatzkostenverfahren Aufstellung nach Gesamtkostenverfahren Umsatzerlöse Umsatzerlöse - Umsatzkosten = Bruttoergebnis des Umsatzes + Sonstige betriebliche Erträge - Vertriebskosten - Verwaltungskosten - = Sonstige betriebliche Aufwendungen Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit - + Sonstige betriebliche Erträge +/- Bestandsveränderungen fertige/unfertige Erzeugnisse + Aktivierte Eigenleistungen - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - Personalaufwand - Planmäßige Abschreibungen - Sonstige betriebliche Aufwendungen = Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit Finanzierungsaufwendungen + Erträge aus assoziierten Unternehmen - Ertragssteueraufwand +/- Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen = Periodenergebnis Quelle: nach Pellens u.a., Internationale Rechnungslegung, 7. Auf l., Stuttgart 2008, S. 173 ■ Gesamtergebnisrechnung: Ergänzt die Gewinn- und Verlustrechnung um Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, das nicht ergebniswirksam, d. h. nicht GuV-wirksam in den Eigenkapitalrücklagen verrechnet wurde3 (z. B. bei der Bewertung bestimmter Finanzanlagen, siehe IAS 39). 3 Nicht ergebniswirksame Vorgänge haben keinen Einfluss auf den Gewinn oder Verlust (also den Jahresüberschuss oder Fehlbetrag eines Geschäftsjahres). 4/7 IAS 1: Darstellung des Abschlusses 4.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung Dient der Überleitung des Eigenkapitals (Haftungssubstanz des Unternehmens) vom Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres zum Ende des laufenden Jahres. Schematische Darstellung: Saldo zu Beginn des Jahres Rückwirkende Änderungen Geänderte Salden Änderungen im Jahr: Dividende Einlagen Änderungen der Anteilsverhältnisse in Tochterunternehmen Gewinn oder Verlust Bestandteile des sonstigen Ergebnisses Saldo am Ende des Jahres 5/7 Gesamtsumme Minderheitsanteile Summe Neubewertungsrücklagen CashflowAbsicherungen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Währungsdifferenzen Rücklagen Gezeichnetes Kapital Komponenten des Eigenkapitals Entwicklung im Laufe des Jahres IAS 1: Darstellung des Abschlusses 4.4 Kapitalflussrechnung Dient der Einschätzung der Liquiditäts- und Finanzlage des Unternehmens Erfasst alle Zahlungsabflüsse und Zuflüsse eines Geschäftsjahres und gibt so Aufschluss über die Fähigkeit des Unternehmens, auch künftig seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (z. B. Auszahlungen für Löhne und Gehälter, Steuern oder Lieferantenverpflichtungen) Schematischer Aufbau: Betriebliche Einzahlungen - Betriebliche Auszahlungen = Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit - Einzahlungen aus Desinvestitionen Auszahlungen aus Investitionen = Cashflow aus der Investitionstätigkeit - Finanzierungseinzahlungen Finanzierungsauszahlungen = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Anfangsbestand der liquiden Mittel +/- Veränderung des Finanzmittelfonds +/- Wechselkursbedingte Veränderungen der liquiden Mittel = Endbestand der liquiden Mittel 4.5. Anhang Enthält Informationen über: - Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses - besondere Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Angaben zu wesentlichen Geschäftsvorfällen und Ereignissen - Informationen, die von anderen Standards verlangt und an keiner anderen Stelle im Abschluss gegeben wurden - Zusätzliche Informationen, die nicht in anderen Abschlussbestandteilen dargestellt wurden (sofern sie für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes unerlässlich sind). 6/7 IAS 1: Darstellung des Abschlusses 5. Beispiel (Abbildung einer Bilanz und Gesamtergebnisrechnung) Bilanz der IFRS AG zum 31.12.2008 Aktiva Standard Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Sachanlagen Finanzanlagen Aktive latente Steuern Summe langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Vorräte Fertigungsaufträge Forderungen aus LuL und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Summe kurzfristige Vermögenswerte Geschäftsjahr € IAS 38 / 36 Vorjahr € Passiva 430.000 30.000 IAS 40 2.100.000 2.000.000 IAS 16 / 36 IAS 39 / 32 IAS 12 1.200.000 600.000 400.000 1.725.000 550.000 0 4.730.000 4.305.000 IFRS 5 450.000 0 IAS 2 IAS 11 / 18 500.000 266.666 450.000 133.333 IAS 39 1.000.000 0 IAS 12 35.783 45.611 1.179.389 1.500.000 3.431.838 2.128.944 8.161.838 6.433.944 IAS 39 / 32 Bilanzsumme Gesamtergebnisrechnung Umsatzerlöse Finanzierungsaufwendungen Gewinne und Verluste aus der EquityBewertung Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Neubewertungsrücklage Kapitalrücklage Gewinnrücklage Den Gesellschaftern des Mutteruntern. zurechenbarer Anteil am Eigenkapital Minderheitsgesellschafter Summe Eigenkapital Langfristige Schulden Finanzverbindlichkeiten Pensionsverpflichtungen Passive latente Steuern Rückstellungen Summe langfristige Schulden Geschäftsjahr Vorjahr € € 720.000 120.500 20.000 0 90.000 15.500 Steueraufwendungen Nachsteuerergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 100.000 0 Gewinn und Verlust 710.000 105.000 10.000 5.000 0 0 Standard Geschäftsjahr € 110.000 105.000 250.000 500.000 IAS 1/27/32 665.000 IAS 27 300.000 1.930.000 IAS IAS IAS IAS 800.000 960.000 20.000 1.833.333 3.613.333 39 / 32 19 12 37 Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten aus LuL und IAS 39 sonstige Verbindlichkeiten Summe kurzfristige Schulden 2.618.505 Bilanzsumme 8.161.838 2.618.505 Bestandteile des sonstigen Ergebnisses Währungsdifferenzen zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Cashflow Absicherung Neubewertung Versicherungsmathematische Gewinn/Verluste Gesamtergebnis 0 0 105.000 0 615.000 110.000 7/7 IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 2 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 3 4.1 Konzernabschluss ............................................................................................. 3 4.2 Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter .................................................... 6 5. Beispiel ................................................................................................................... 7 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Erläuterungen und Definitionen zum Konzernbegriff und zum Konzernabschluss 2. Definitionen ■ Beherrschung o Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Aktivitäten Nutzen zu ziehen ■ Konzernabschluss o Abschluss einer Unternehmensgruppe, der die einbezogenen Unternehmen in der Gesamtheit so abbildet, als handele es sich um ein einziges Unternehmen ■ Einzelabschluss o Eigenständiger Abschluss des Mutterunternehmens, eines Tochterunternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens ■ Mutterunternehmen o ■ Beherrschendes Unternehmen mit einem oder mehreren Tochterunternehmen Tochterunternehmen o Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen beherrscht wird 1/7 IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse ■ Vereinfachtes Konzernschaubild (Beherrschungsverhältnis) Mutterunternehmen (erstellt Einzelabschluss) beherrscht Aufstellung eines Konzernabschlusses Tochterunternehmen (erstellt Einzelabschluss) ■ Minderheitenanteile (Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter) o Eigenkapital eines Tochterunternehmens, das weder direkt noch indirekt einem Mutterunternehmen zugerechnet werden kann 3. Anwendungsbereich Aufstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen für eine Gruppe von Unternehmen unter der Beherrschung eines Mutterunternehmens Bilanzierung und Bewertung von Anteilen an o Tochterunternehmen o Gemeinschaftsunternehmen, z. B. Joint-Ventures und o assoziierten Unternehmen, z. B. Unternehmen mit einer Beteiligungsquote zwischen 20% und 50%. IAS 27 wird dagegen nicht angewendet auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3) einschließlich eines daraus entstehenden Geschäfts- oder Firmenwertes. 2/7 IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse 4. Wesentliche Inhalte 4.1 Konzernabschluss ■ Zielsetzung o Die Einzelunternehmen einer Gruppe so darstellen, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handelt ■ Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses Nein Keine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses Hält ein Unternehmen Anteile an einem Tochterunternehmen? Ja Grundsätzlich Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses Ausnahmeregelungen Ja Ja Ein übergeordnetes Mutterunternehmen veröffentlicht einen IFRS-Konzernabschluss Unternehmen nimmt keinen Kapitalmarkt in Anspruch Nein Nein Ja Unternehmen bereitet sich nicht auf die Inanspruchnahme eines Kapitalmarktes vor Nein Ja Unternehmen hat einen Alleingesellschafter bzw. die Minderheitsgesellschafter widersprechen der Befreiung nicht Nein Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses , wenn die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind Keine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses 3/7 IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse ■ Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses Beherrschungsvermutung ■ Wenn das Mutterunternehmen direkt oder indirekt (über andere Tochterunternehmen) über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt, wird von einer Beherrschung ausgegangen. Zu belegende Ausnahme ■ Das Mutterunternehmen hat trotz Stimmrechtsmehrheit keinen beherrschenden Einfluss. Weitere Anzeichen für das Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses ■ Mutterunternehmen besitzt nur 50% oder weniger der Stimmrechte, gleichzeitig aber: □ Hat aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Anteilseignern mehr als die Hälfte der Stimmrechte □ bestimmt gemäß einer Satzung oder Vereinbarung die Finanz- und Geschäftspolitik □ hat das Recht zur Ernennung/Abberufung der Mehrheit der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane □ besitzt die Mehrheit der Stimmrechte bei Sitzungen der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane. ■ ■ ■ Aufstellung eines Konzernabschlusses Schritt 1 Schritt 2 Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse Erstellung einer Summenbilanz Schritt 3 Durchführung von Konsolidierungsmaßnahmen Schritt 1 – Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse 1. Einzelabschlüsse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen müssen den gleichen Abschlussstichtag haben. Ist das nicht der Fall, muss zu Konsolidierungszwecken ein Zwischenabschluss erstellt werden. 2. Für ähnliche Geschäftsvorfälle sind unter vergleichbaren Umständen einheitliche Rechnungslegungsmethoden anzuwenden. 3. Währungsumrechnung auf die im Konzernabschluss angewandte Währung (funktionale Währung). Schritt 2 – Erstellung einer Summenbilanz o Zusammenfassung der Abschlüsse der Tochterunternehmen und Addition folgender (gleichartiger) Posten Vermögenswerte und Schulden Eigenkapital Erträge und Aufwendungen 4/7 IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse ■ Schritt 3 – Durchführung von Konsolidierungsmaßnahmen 1. Kapitalkonsolidierung ■ Die in der Bilanz des Mutterunternehmens ausgewiesene Beteiligung an der Tochtergesellschaft (TU) wird gegen das anteilige Eigenkapital in der Bilanz der TU verrechnet. Grund: Das Eigenkapital der Tochterunternehmen darf nicht doppelt erfasst werden. 2. Schuldenkonsolidierung ■ Konzerninterne Forderungen sind mit den korrespondierenden konzerninternen Verbindlichkeiten zu verrechnen. Grund: Forderungen und Verbindlichkeiten der Konzernunternehmen untereinander würden bedeuten, dass der Konzern diese gegen sich selbst hätte. 3. Zwischenergebniseliminierung ■ Vermögensgegenstände aus konzerninternen Beziehungen sind nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen sondern mit den Konzernherstellungskosten. Grund: Gewinne und Verluste aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen sind aus Konzernsicht erst dann realisiert, wenn sie gegenüber Dritten erfolgt sind. 4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung ■ Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Geschäftsvorfällen erfordern entsprechende Aufrechnungen. Grund: Aufwendungen und Erträge sind aus Konzernsicht nur zu erfassen, wenn sie aus Geschäften mit Dritten resultieren. 5/7 IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse 4.2 Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter ■ Behandlung im Abschluss o Anteile der nicht-beherrschenden Gesellschafter sind in der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals und getrennt vom Eigenkapital des Mutterunternehmens auszuweisen. o Das Periodenergebnis wird auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens und die Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter aufgeteilt. 6/7 IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse 5. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG (Muttergesellschaft) ist an Tochtergesellschaft zu 100% beteiligt. ■ Die Einzelabschlüsse zeigen folgendes Bild: Aktivseite (in T€) IFRS-AG (Muttergesellschaft) Tochtergesellschaft Anlagevermögen 40 Beteiligung an TU 16 15 - Vorräte 15 12 Forderungen 20 8 60 16 Gewinn 20 10 Verbindlichkeiten 11 9 Passivseite (in T€) Eigenkapital ■ Folgendes ist bekannt: □ Die Tochtergesellschaft liefert ihre Produkte ausschließlich an die IFRS-AG. Deshalb bestehen alle Forderungen der Tochtergesellschaft gegenüber der Muttergesellschaft. □ Im Eigenkapital der Tochtergesellschaft wird ein Gewinn gezeigt, der zu 60% aus den Umsätzen mit der Muttergesellschaft stammt. Die Produkte sind Teile der Vorräte der IFRS-AG. Frage ■ Welche Schritte sind notwendig, um einen konsolidierten Konzernabschluss zu erstellen? Lösung ■ Berechnungsschema Konsolidierung IFRS-AG (Muttergesellschaft) 40 Tochtergesellschaft 15 16 - Vorräte 15 12 27 -6 21 Forderungen 20 8 28 -8 20 60 16 76 -16 60 Gewinn 20 10 30 -6 24 Verbindlichkeiten 11 9 20 -8 12 Aktivseite (in T€) Anlagevermögen Beteiligung TU 55 - Kozernabschluss 55 16 -16 0 Summe Passivseite (in T€) Eigenkapital ■ Die konzerninterne Beteiligung (Kapitalkonsolidierung) in Höhe von 16 T€ ist zu eliminieren, indem die Beteiligungsbuchwerte des Mutterunternehmens (16 T€) mit dem auf diese Anteile entfallenden (anteiligen) Eigenkapitalbetrag der TU (16 T€) verrechnet werden. ■ Der Zwischengewinn von 6 T€ darf nicht gezeigt werden (Zwischenergebniseliminierung), weil er noch nicht konzernextern realisiert ist. Da dieser bei der IFRS-AG zu einem höheren Ausweis der Vorräte geführt hat, ist gleichzeitig der Wert der Vorräte entsprechend herabzusetzen. ■ Die Forderungen der TU bestehen gegenüber der Muttergesellschaft (8 T€). Spiegelbildlich bestehen 8 T€ Verbindlichkeiten der Muttergesellschaft gegenüber der TU und sind zu eliminieren. Grund: Ein einheitliches Unternehmen (Konzern) kann keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegen sich selbst haben (Schuldenkonsolidierung). 7/7 IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 2 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 2 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 6. Beispiel ................................................................................................................... 7 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer: o Erfassung der gesamten Personalaufwendungen laufenden Leistungen (Lohn und Gehalt) Leistungen aufgrund besonderer Anlässe (z.B. Renten, sonstige Altersversorgungsleistungen) 2. Definitionen ■ Leistungen an Arbeitnehmer o alle Formen von Entgelten (Entlohnungen), die im Austausch für erbrachte Arbeitsleistungen gewährt werden (IAS 19.7) ■ Planvermögen o Vermögenswerte zur Deckung zukünftiger Leistungen an Arbeitnehmer (z.B. Pensionszahlungen), die in einer rechtlich selbstständigen Einheit gehalten werden, um einen Zugriff durch Gläubiger oder eine Rückübertragung an das (bilanzierende) Unternehmen zu unterbinden wegen fehlender Verfügungsmacht des Unternehmens (z.B. weil das Vermögen durch eine Pensionskasse oder Unterstützungskasse verwaltet wird) ist Bilanzierungsfähigkeit ohnehin nicht gegeben ■ Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste o Entstehen durch … Änderung versicherungsmathematischer Annahmen (IAS 19.7) ■ Versicherungsmathematische Annahmen o Bestmögliche Einschätzung eines Unternehmens zu Größen, die die tatsächlichen Kosten für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmen: demographische Annahmen (z.B. Sterblichkeit, Fluktuation, Frühpensionierungsverhalten) 1/9 IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer finanzielle Annahmen (z.B. Zinssatz für die Abzinsung, künftiges Gehalts- und Leistungsniveau, erwartete Erträge aus Planvermögen). 3. Anwendungsbereich ■ von allen Unternehmen anzuwenden, die Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigen ■ Regelungen zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer 4. Negativabgrenzung Keine Anwendung von IAS 19 auf: ■ anteilsbasierte Vergütungen i.S.v. IFRS 2 5. Wesentliche Inhalte ■ Klassifizierung der Leistungen an Arbeitnehmer Leistungen an Arbeitnehmer Kurzfristig fällige Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Andere langfristig fällige Aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ■ ■ ■ ■ Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge Vergütete kurzfristige Abwesenheitszeiten Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen Geldwerte nicht monetäre Leistungen (z. B. Nutzungsüberlassung eines Firmen-Pkw, medizinische Vorsorgeleistungen, Firmenkindergarten) ■ Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ■ Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. Lebensversicherungen) ■ ■ ■ ■ Langfristige Erwerbsunfähigkeitsleistungen Jubiläumsgelder Aufgeschobene Vergütungen Langfristig fällige vergütete Abwesenheitszeiten ■ Verpflichtung besteht nachweislich durch … □ Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem regulären Pensionszeitpunkt durch Beschluss des Arbeitgebers □ ein Angebot auf Leistungen bei freiwilligem vorzeitigem Ausscheiden ■ Verpflichtung setzt einen formalen Plan voraus □ Standort, Funktion, Anzahl an Arbeitnehmers □ Leistungen □ Zeitpunkt der Umsetzung 2/9 IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer ■ Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bilanzierung und Bewertung von Pensionszusagen (betriebliche Altersversorgung) ■ Klassifizierung von Pensionszusagen Beitragsorientierte Pensionszusagen Leistungsorientierte Pensionszusagen ■ Unternehmen verpflichtet sich ■ Unternehmen verpflichtet sich □ zur Zahlung fester Beiträge an einen unternehmensexternen Versorgungsträger (z. B. Rentenkasse, Unterstützungskasse) □ Versorgungsträger erbringt die spätere Pensionsleistung □ selbst zu einer bestimmten künftigen Pensionsleistung □ i. d. R. abhängig von Anzahl der Dienstjahre und/oder der Gehaltshöhe ■ Unternehmen garantiert nicht □ Höhe der künftigen Pensionszahlungen (d. h. Arbeitnehmer trägt das Risiko, dass künftigen Zahlungen geringer ausfallen) ■ Beachte: □ In Deutschland haftet der Arbeitgeber gemäß § 1 (1) BetrAVG = Mindesthaftung i. H. d. eingezahlten Beträge Unternehmensexterne Finanzierung ■ Unternehmen hat sicherzustellen, dass □ jederzeit ausreichende Mittel zur Begleichung fälliger Pensionsleistungen zur Verfügung stehen ■ Unternehmen trägt das Risiko, dass □ künftige Zahlungsverpflichtungen ggf. höher ausfallen □ profitiert aber im umgekehrten Fall von einer Minderung „Wahlrecht“ zur unternehmensexternen oder -internen Finanzierung Verpflichtungen aus einer leistungsorientierten Pensionszusage ■ Wahlmöglichkeiten □ Innerhalb des Unternehmens angesammelte Mittel werden als Rückstellungen bilanziert □ Außerhalb des Unternehmens angesammelte Mittel bilden das so genannte Planvermögen (siehe 2. Def.) 3/9 IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer ■ Ermittlung des Werts einer Verpflichtung aus einer leistungsorientierten Pensionszusage Bei einer leistungsorientierten Pensionszusage erfolgt die Bewertung der Verpflichtung anhand eines versicherungsmathematischen Verfahrens: Pensionszusage Berichtsperiode Pensionseintrittstermin 1 Leistung Dienstzeit „noch nicht erarbeitet“ „bereits erarbeitet“ Barwert leistungs-orientierter Verpflichtung 3 2 bereits erarbeiteter noch nicht Anteil erarbeiteter Anteil Beschreibung des Ablaufs 1. Schätzung der absoluten Höhe künftiger Zahlungen 2. Abzinsung der geschätzten künftigen Zahlungen auf den Pensionseintrittstermin 3. Verteilung des Barwertes auf die aktive Dienstzeit Quelle: Pellens u.a, Internationale Rechnungslegung, 7. Aufl., Stuttgart 2008, S.451 ■ Ermittlung des Pensionsaufwands einer Periode Dienstzeitaufwand = Anstieg des Barwerts der Verpflichtung in der Berichtsperiode infolge erbrachter Leistung des Arbeitnehmers + Zinsaufwand = Anstieg des Barwerts einer Verpflichtung in der Periode, der entsteht, weil der Eintrittstermin eine Periode näher gerückt ist „Aufzinsungspflicht“ ./. erwarteter Planvermögensertrag = in der Periode erwirtschafteter Gesamtertrag (Zinsen, Dividenden, Kurssteigerungen) des Planvermögens +/- Tilgungsbetrag für versicherungs- = erfahrungsbedingte Berichtigungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen mathematische Gewinne/Verluste +/- Tilgungsbetrag aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand = Änderungen oder Einführung neuer Pensionspläne +/- Gewinn bzw. Verlust aus Plankürzung und Planabgeltungen = Resultieren z. B. aus Betriebsschließungen und sind zum Zeitpunkt der Kürzung / Abgeltung sofort erfolgswirksam zu erfassen = Nettopensionsaufwand 4/9 IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer ■ Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste o führen zu unerwünschten Ergebnisschwankungen o reduzieren oder erhöhen dadurch den Barwert der Verpflichtung o resultieren aus zwei Sachverhalten (IAS 19.94): Veränderung der Verpflichtungen Veränderung des Planvermögens ■ Unerwartete tatsächliche Entwicklungen ■ Schätzungen bzgl. der versicherungsmathematischen Annahmen ändern sich von einer Periode zur anderen ■ Folge: sprunghafte Änderung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung ■ Tatsächlicher Ertrag des Fondsvermögens weicht von Erwartungen ab ■ Folge: ergebniswirksame Anpassung deshalb Vermeidung unerwünschter Ergebnisschwankungen ■ durch „zeitliche Streckung“ der ergebniswirksamen Einmaleffekte □ Hinweis: in der Praxis durch Anwendung des so genannten Korridorverfahrens ■ Korridorverfahren □ erfolgswirksame Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erst ab einer bestimmten Größenordnung der Veränderung ( „Überschreiten eines Korridors“) □ Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden solange in einer Nebenrechnung geführt, bis ihr kumulierter Gesamtbetrag 10% des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung oder des Planvermögens übersteigt Alternativ Wahlrechte ■ Vollständige und sofortige Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste erfolgsneutral im Eigenkapital ( keine Ergebnisschwankungen) ■ Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste in voller Höhe erfolgswirksam ( führt unmittelbar zu Ergebnisauswirkungen Ergebnisschwankungen!) 5/9 IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer Bezeichnung Vorschrift Anwendung in der Praxis Bilanzausweis GuV-Effekt Durchführung Anwendung Korridormethode Erfolgswirksame Erfassung Erfolgsneutrale Erfassung IAS 19.92f IAS 19.93, IAS 19.95 IAS 19.93A Regelfall Ausnahme neu ab 2004, 2005, 2006 teilweise teilweise bis vollständig vollständig erfolgswirksam erfolgsneutral Mindest-Aufwandsverrechnung höhere, ggf. vollständige Aufwandsverrechnung vollständige Verrechnung mit Gewinnrücklagen gleichermaßen für Gewinne und Verluste gleichermaßen für Gewinne und Verluste gleichermaßen für Gewinne und Verluste erfolgswirksam 6/9 IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer 6.Beispiel Sachverhalt ■ ■ ■ ■ Die IFRS-AG gibt einem Arbeitnehmer an seinem 60. Geburtstag eine leistungsorientierte Pensionszusage. Hierin verpflichtet sich die IFRS-AG, nach der Pensionierung für den Zeitraum von 25 Jahren jeweils 10% des Gehalts (40.000 € p. a.) als Jahresrente zu zahlen. Eintritt der Pensionierung ist mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Zinssatz erstrangiger Industrieanleihen beträgt 5%. Frage a) Wie hoch ist die jeweilige Verpflichtung am Ende der Periode? b) Wie hoch ist der versicherungsmathematische Erfolg im Geschäftsjahr 2013, wenn der Kalkulationszins auf 4% sinkt und gleichzeitig das neue Entgehalt auf 45.000 € steigt? c) Wie ist der versicherungsmathematische Erfolg in 2014 zu behandeln, wenn die Korridormethode angewendet wird und das Planvermögen 30.000 € beträgt? Formeln Barwert der gesamten Rentenverpflichtung zum Eintrittszeitpunkt = Erdienter Rentenanspruch einer = Periode (laufender Dienstzeitaufwand) zugesicherte Jahresrente (1+i)T - 1 * T i * (1+i) Barwert der Gesamtverpflichtung zum Eintrittszeitpunkt r t * (1+i) T = Dauer des Rentenanspruchs (hier: 25 Jahre) t = Anwartschaftszeitraum (hier: 5 Jahre) r = Rest-Erdienungszeitraum 7/9 IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer Lösung zu a) Barwert der Rentenverpflichtung bei Renteneintritt 1,0525 - 1 = 0,05 x 1,0525 4.000 x 56.376 ■ Der Barwert i. H. v. 56.376 € ist auf den Erdienungszeitraum zu verteilen: 56.376 Beispiel für 2011: = 9.276 5 x 1,054 Ende Dienstjahr 2011 2012 2013 2014 2015 61 62 63 64 65 Verpflichtung zu Beginn der Periode 0 9.276 19.480 30.681 42.953 Verzinsung des Anfangsbestands Barw ert der Leistungsverpflichtung der Berichtsperiode Verpflichtung am Ende der Periode 0 464 974 1.534 2.148 9.276 9.740 10.227 10.738 11.275 9.276 19.480 30.681 42.953 56.376 Alter Am Ende des 1. Dienstjahres besteht eine Rentenverpflichtung i. H. v. 9.276 €. Nach einem weiteren Jahr erhöht sich die Rentenverpflichtung um 464 € durch eine Verzinsung i. H. v. 5% p. a. Das setzt sich analog über die nachfolgenden Perioden fort, d. h. die Zinseszinsrechnung findet Anwendung. Lösung zu b) Barwert der Rentenverpflichtung bei Renteneintritt 4.500 x Beispiel für erdiente Verpflichtung 2013: Ende Dienstjahr Alter 1,0425 - 1 = 0,04 x 1,0425 70.299 = 5 x 1,042 Barw ert der Leistungsverpflichtung der Berichtsperiode Verpflichtung am Ende der Periode 12.999 2011 2012 2013 61 62 63 12.018 24.998 0 481 1.000 12.018 12.499 12.999 12.018 24.998 38.997 Verpflichtung zu Beginn der Periode Verzinsung des Anfangsbestands 70.299 ■ Durch Änderung des Zinssatzes und des Entgeltes steigt die Rentenverpflichtung pro Jahr an. Die Verpflichtungen am Ende der Periode werden anschließend für jede Periode analog zum Beispiel a.) berechnet. ■ Die Verpflichtung am Ende von 2013 – unter Berücksichtigung der geänderten Annahmen – beträgt 38.997 € ■ Versicherungsmathematischer Verlust 38.997 ./. 30.681 = 8.316 € 8/9 IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer Lösung zu c) ■ Korridor i. H. v. (8.316 € ./. 3.899) = 4.417 € Unterschiedsbetrag zwischen dem versicherungsmathematischen Verlust (8.316 €) und dem höheren Wert i. H. v. 10% des Planvermögens (30.000 € * 10% = 3.000 €) oder 10% der Verpflichtung (38.997 € * 10% = 3.899 €) ■ Der Korridor ist über die Restdienstzeit zu verteilen: 4.417 € / 2 = 2.208 € ■ Der Buchungssatz lautet: Pensionsaufwand 2.208 € an Pensionsrückstellung 2.208 € ■ Der versicherungsmathematische Verlust (38.997 – 30.681 = 8.316 €) ist die Differenz aus der jeweiligen Verpflichtung am Ende von 2013, entnommen aus den Lösungen a) und b). ■ Der Verlust kommt dadurch zustande, dass sich während der laufenden Rentenverpflichtung der Kalkulationssatz (von 5% auf 4%) und das Entgelt (von 40.000 € auf 45.000 €) ändern. ■ Der jeweils höhere 10%-anteilige Wert aus Planvermögen (30.000 €, in der Aufgabenstellung angegeben) und Verpflichtung (38.997 €, Verpflichtung am Ende Periode 3 aus Lösung b) wird von dem vorher errechneten versicherungsmathematischen Verlust (8.316 €) abgezogen. ■ Das ergibt den so genannten Korridor i. H. v. 4.417 € (= 8.316€ – 3.899€). Abschließend muss der Korridor noch über die Restdienstzeit von 2 Jahren verteilt werden. 9/9 IAS 37: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 2 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 2 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 3 6. Beispiel ................................................................................................................... 6 1. Ziele des Standards im Überblick ■ angemessene Ansatzkriterien sowie angemessene Bewertungsgrundlagen bei der Bilanzierung von … o Rückstellungen o eventuellen Verbindlichkeiten und eventuellen Forderungen ■ ausreichende Informationen für die Bilanzinteressierten im Anhang, um sich eine zutreffendes Bild von der … o Art o Fälligkeit o Höhe der Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen verschaffen zu können. 2. Definitionen ■ Schuld / Verbindlichkeit o Verpflichtung, die … aktuell besteht, auf einem Ereignis der Vergangenheit beruht und eine wirtschaftliche Belastung erwarten lässt. 1/6 IAS 37: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen ■ Rückstellung o Schuld, die aktuell besteht, auf einem verpflichtenden Ereignis der Vergangenheit beruht und eine wirtschaftliche Belastung erwarten lässt, mit folgendem Merkmal ungewisser/unbestimmter Zeitpunkt der Fälligkeit oder ungewisse/unbestimmte Höhe ■ Eventualschuld o Verpflichtung, deren … wirtschaftliche Belastung eventuell erst durch zukünftige, nicht vom Unternehmen kontrollierbare Ereignisse, entsteht oder nicht entsteht wirtschaftliche Belastung unwahrscheinlich ist Ausweis als Rückstellung wegen unzuverlässiger Schätzung der Höhe nicht möglich ist o Folge: kein Ansatz in der Bilanz, aber Erläuterungen im Anhang ■ Eventualforderung o Möglicher Vermögenswert, der aus vergangenen Geschäftsvorfällen stammt und dessen tatsächliche Existenz erst durch mindestens ein zukünftiges, vom Unternehmen nicht beeinflussbares Ereignis bestimmt wird o Folge: kein Ansatz in der Bilanz, aber Erläuterungen im Anhang 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung und Bewertung von … o Rückstellungen o Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen 4. Negativabgrenzung ■ Finanzinstrumente i. S. v. IAS 39 ■ Schwebende Verträge (außerbelastende Verträge) ■ Verpflichtungen aus ausgegeben Policen bei Versicherungsunternehmen ■ Verpflichtungen, die von einem anderen Standard geregelt werden, wie z. B. o Fertigungsaufträge (IAS 11) o Ertragsteuern (IAS 12) o Leasingverhältnisse (IAS 17) o Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) 2/6 IAS 37: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen 5. Wesentliche Inhalte ■ Klassifizierung Start Besteht Verpflichtung auf Grund eines Ereignisses? Nein Mögliche Verpflichtung? Ja Ja Nein Ressourcenabfluss wahrscheinlich? Ja Ressourcenabfluss unwahrscheinlich? Ja Zuverlässige Schätzung? Nein Nein Nein (selten) Ja Passivierung Rückstellung Eventualschuld im Anhang Keine Handlung erforderlich 3/6 IAS 37: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen ■ Ansatz von Rückstellungen Unsichere Verbindlichkeiten (der Höhe nach oder zeitlich) Außenverbindlichkeit (Verpflichtungen gegenüber Dritten aus bestehendem Vertragsverhältnis) Verpflichtungen aus einem Vertrag oder Gesetzesvorschriften (Rechtliche Verbindlichkeit) Verpflichtungen aus Ereignissen der Vergangenheit (Faktische Verbindlichkeit) Passivierungsgebot ■ Innenverbindlichkeit (Verpflichtung des Unternehmens gegenüber sich selbst) Passivierungsverbot Methoden zur Bewertung von Rückstellungen Ist notwendig, um Verpflichtungen am Bilanzstichtag zurückzustellen Beste Schätzung Barwert Methoden der Rückstellungsbewertung nach allgemeinen Bewertungsvorschriften Ansprüche aus Rückgriffsrechten sind nicht mit der Rückstellung zu saldieren Rückforderungen / Erstattungen Verpflichtungsbetrag ist abzuzinsen, wenn der Zinseffekt wesentlich ist Zukünftige Ereignisse Zukünftige Ereignisse (z. B. Preissteigerungen) sind zu berücksichtigen, wenn ausreichende objektive und substanzielle Hinweise auf deren Eintritt vorliegen 4/6 IAS 37: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Erstbewertung von Rückstellungen „Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist.“ (IAS 37.36) Methoden der Rückstellungsbewertung nach allgemeinen Bewertungsvorschriften ■ ■ Bei der bestmöglichen Schätzung sind die Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. (IAS 37.42) Risiken und Unsicherheiten Wenn der Zinseffekt wesentlich ist, erfolgt der Ansatz in Höhe des Barwerts; Zinssatz vor Steuern auf Basis aktueller Markterwartungen für spezifische Risiken (IAS 37.45 ff.) Barwert Sind zu berücksichtigen, wenn ausreichende objektive und substanzielle Hinweise auf deren Eintritt vorliegen (z. B. Preissteigerungen) (IAS 37.48ff) Künftige Ereignisse Erträge aus Veräußerung sind nicht zu berücksichtigen (IAS 37.51ff) Erwarteter Abgang Folgebewertung von Rückstellungen Folgebewertung ■ Rückstellungshöhe ist zu jedem Bilanzstichtag zu überprüfen und ggf. an aktuelle Entwicklungen anzupassen ■ Rückstellung ist ertragswirksam aufzulösen, wenn der Grund für die Rückstellung entfallen ist ■ Verbrauch der Rückstellungen, wenn Auszahlung erfolgt ■ Einzelfragen zu Rückstellungsverboten Für folgende Sachverhalte darf keine Rückstellung gebildet werden ■ Drohende künftige operative Verluste ■ Drohende Verluste aus belastenden Verträgen, sofern das Unternehmen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann 5/6 IAS 37: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen 6. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG gewährt auf die von ihr produzierten Couchgarnituren eine Garantie von zwei Jahren. ■ Erfahrungsgemäß stellen sich 20% der Couchgarnituren innerhalb der Garantie als schadhaft heraus. ■ Bei rd. 2/3 der defekten Garnituren muss der Federkern überarbeitet werden (Kosten: 100 €/Couch). ■ Der Rest der schadhaften Garnituren hat einen Bezugsfehler, der zu 50€/Couch behoben werden kann. ■ Insgesamt hat die IFRS-AG 40.000 Couchgarnituren in 2010 verkauft. Frage ■ Wie hoch ist der Rückstellungsbetrag für das Geschäftsjahr 2010? Lösung ■ Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung liegen vor: □ Verpflichtung (Garantieleistung) aufgrund eines vergangen Ereignisses (Verkauf) □ Instandsetzung der Couchgarnituren führt zu einem Ressourcenabfluss □ Höhe der wahrscheinliche Inanspruchnahme kann zuverlässig geschätzt werden ■ Rückstellung für 2010: □ 40.000 Couchgarnituren wurden verkauft, von denen 20% defekt sind: 20% von 40.000 Stück = 8.000 Stück □ bei 2/3 von 8.000 ≈ 5.333 Garnituren Federkerne zu 100 €/Stück zu reparieren: voraussichtliche Kosten für IFRS-AG i. H. v. 5.333 Stück * 100 €/Stück = 533.300 € □ bei 1/3 von 8.000 ≈ 2.667 Garnituren Bezüge zu 50 €/Stück zu reparieren: voraussichtliche Kosten für IFRS-AG i. H. v. 2.667 Stück * 50 €/Stück = 133.350 € ■ Die IFRS-AG hat in ihrem Jahresabschluss 2010 einer Rückstellung i. H. v. 666.650 € zu bilanzieren. 6/6 IAS 7: Kapitalflussrechnungen Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 4.1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit................................................................. 4 4.2. Cashflow aus Investitionstätigkeit .................................................................... 5 4.3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ................................................................ 5 4.4. Anhangangaben ............................................................................................... 5 5. Beispiel ................................................................................................................... 6 1. Ziele des Standards im Überblick Erstellung und Darstellung der Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) Bereitstellung von Informationen zur Finanzlage des Unternehmens (vergangenheitsorientiert) Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften Dargelegt werden sowohl Mittelherkunft als auch Mittelverwendung Ansatzpunkt zur Beurteilung des zukünftigen Liquiditätsbedarfs 2. Definitionen Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen (Kassenbestand, Bankkonto). Zahlungsmitteläquivalente sind leicht veräußerbare Finanzanlagen, die somit kurzfristig in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und geringen Wertschwankungen unterliegen. Cashflows sind Zuflüsse und Abflüsse von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Cashflows sind getrennt nach bestimmten Tätigkeitsfeldern des Unternehmens auszuweisen (s. u.). 3. Anwendungsbereich Die Kapitalflussrechnung ist Pflichtbestandteil des IFRS Abschlusses und daher für jede Periode darzustellen. 1/8 IAS 7: Kapitalflussrechnungen 4. Wesentliche Inhalte Die Kapitalflussrechnung soll zeigen, wie sich der Finanzmittelfond (Zahlungsmittel + Zahlungsmitteläquivalente) zu Beginn des Geschäftsjahres bis zum Periodenende verändert hat und v. a., in welchen Tätigkeitsfeldern Cashflows zu- bzw. abgeflossen sind. Finanzmittelfonds am 1.1.XX Finanzbewegungen des Jahres Betriebliche Tätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Finanzmittelfonds am 31.12.XX 2/8 IAS 7: Kapitalflussrechnungen Beispiel + 180 T€ -140 T€ Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Cashflow aus Investitionstätigkeit + 30 T€ Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 120 T€ 50 T€ Finanzmittelfonds am 1.1.XX Finanzbewegungen des Jahres Finanzmittelfonds am 31.12.XX Zeitverlauf ■ Aufbau einer Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) Betriebliche Einzahlungen ./. Betriebliche Auszahlungen = Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit Einzahlungen aus Desinvestitionen ./. Auszahlungen aus Investitionen = Cashflow aus der Investitionstätigkeit Finanzierungseinzahlungen ./. Finanzierungsauszahlungen = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Anfangsbestand der liquiden Mittel +/- Veränderung des Finanzmittelfonds +/- Wechselkursbedingte Veränderungen der liquiden Mittel = Endbestand der liquiden Mittel 3/8 IAS 7: Kapitalflussrechnungen 4.1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Die Betriebliche Tätigkeit umfasst alle erlöswirksamen Aktivitäten und andere Tätigkeiten, die nicht den Bereichen Finanzierung und Investition zugeordnet werden können (z. B. Zahlungen aus dem Verkauf von hergestellten Produkten oder erbrachten Dienstleistungen, Lohnzahlungen oder der Bezahlung von Lieferanten). Es besteht ein Wahlrecht zwischen einer direkten Ermittlung und der indirekten Ermittlung durch Ableitung aus dem bilanziellen Jahresergebnis: Direkte Methode: Ein- und Auszahlungen werden unmittelbar erfasst und in die Berechnung einbezogen. (+/-) Ein-/Auszahlungen von/an Kunden (+/-) Ein-/Auszahlungen von/an Lieferanten und Arbeitnehmer (+) sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (-) sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) Erstattung/Zahlung von Ertragssteuern = Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Zudem beinhaltet der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auch Zuflüsse/Abflüsse aus dem Verkauf/Kauf von Finanzinstrumenten, die im Handelsbestand geführt werden (andere Finanzinstrumente dagegen werden im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst!). Indirekten Methode: Korrektur des Jahresergebnisses um nicht zahlungswirksame Positionen/Vorgänge Periodenergebnis gemäß Gesamtergebnisrechnung vor Ertragsteuern (Jahresergebnis) (+/-) Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens (AV) (+/-) Zunahme/Abnahme der Rückstellungen (+/-) Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (z. B. aktiviertes Disagio) (+/-) Gewinn/Verlust aus dem Abgang von AV (-/+) Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (L+L) sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus L+L sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (-) Ertragsteuerzahlungen 4/8 IAS 7: Kapitalflussrechnungen 4.2. Cashflow aus Investitionstätigkeit Die Investitionstätigkeit umfasst den Erwerb und die Veräußerung von langfristigen Vermögenswerten und sonstige Finanzinvestitionen, die keine Zahlungsmitteläquivalente sind (z. B. Auszahlungen für den Bau einer neuen Fabrikanlage). Umfasst im Wesentlichen die folgenden Posten: Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens (-) Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (+) Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten des immateriellen Anlagevermögens (-) Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (+) Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten des Finanzanlagevermögens (-) Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (+/-) = Cashflow aus Investitionstätigkeit Beachte: Erwerb und Verkauf von Tochtergesellschaften und sonstigen Geschäftseinheiten zählen ebenfalls zur Investitionstätigkeit (IAS 7.39). 4.3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Die Finanzierungstätigkeit umfasst alle Aktivitäten, die sowohl auf die Höhe als auch auf die Zusammensetzung des Eigen- und Fremdkapitals Einfluss haben (z. B. Aufnahme eines Kredites oder Zahlung von Zinsen). Umfasst im Wesentlichen die folgenden Posten: Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (z. B. Kapitalerhöhung, Verkauf eigener Anteile) (-) Auszahlungen an die Eigenkapitalgeber (+) Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Krediten (-) Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und Krediten = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 4.4. Anhang-Angaben Im Anhang sind ferner u. a. weitere Angaben zu machen über (Aufzählung nicht abschließend): - Die Zusammensetzung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - Separate Angaben zu außerordentlichen Zahlungsvorgängen in den drei Tätigkeitsbereichen - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, über die der Konzern nicht frei verfügen kann 5/8 IAS 7: Kapitalflussrechnungen - Nicht zahlungswirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge - Gesonderte Angaben im Zusammenhang mit dem Erwerb/Verkauf von Tochterunternehmen (u. a. gesamter Kaufs-/Verkaufspreis, Anteil, der durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichen wurde, etc…) 5. Beispiel Sachverhalt: ■ Die IFRS-AG hat zum 31.12.2010 eine Bilanz und Gesamtergebnisrechnung erstellt. ■ Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit der soll nach der indirekten Methode erfolgen. ■ Folgende Zusatzangaben wurden gegeben: □ Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen belaufen sich auf 200 T€. □ Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich aufgrund des Zukaufs von Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 10 Jahren um 200 T€. Bilanz der IFRS-AG zum 31.12.2010 Aktiva 2010 2009 € € Passiva Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen Finanzanlagen 4.800 5.000 700 500 5.500 5.500 2.500 2.400 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte € Gezeichnetes Kapital 2.000 2.000 Kapitalrücklage 1.200 1.200 Gewinnrücklage 2.685 200 1.000 100 6.085 4.300 Pensionsverpflichtungen 2.100 1.900 sonstige Rückstellungen 1.000 800 Summe langfristige Schulden 3.100 2.700 Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.900 2.000 Verbindlichkeiten aus LuL 1.400 1.500 3.300 3.500 12.485 10.500 Summe Eigenkapital Langfristige Schulden Forderungen aus LuL und sonstige Vermögenswerte 2009 € Eigenkapital Bilanzgewinn Summe langfristige Vermögenswerte 2010 2.100 2.000 2.385 600 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Summe kurzfristige Vermögenswerte 6.985 5.000 Summe kurzfristige Schulden Bilanzsumme 12.485 10.500 Bilanzsumme 6/8 IAS 7: Kapitalflussrechnungen Gesamtergebnisrechnung der IFRS-AG 2010 Gesamtergebnisrechnung 2010 € Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern Periodenergebnis Zuführung zu den Gewinnrücklagen Bilanzgewinn 22.000 1.000 10.000 11.000 200 1.800 15 1.785 1.685 100 Aufgabe: ■ Erstellen Sie für die IFRS-AG die Kapitalflussrechnung für das Jahr 2010 nach der indirekten Methode! Lösung: Kapitalflussrechnung + + + = = + Periodenergebnis Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögen Zunahme Rückstellungen (sonstige RSt, Pensionsverpfl.) Zunahme der Vorräte, Forderungen sowie sonstiger Aktiva Abnahme der Verbindlichkeiten aus LuL sowie sonstiger Passiva des betrieblichen Bereichs Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Cashflow aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Fremdkapitaltilgung Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Anfangsbestand der liquiden Mittel Veränderungen des Finanzmittelfonds Endbestand der liquiden Mittel 2010 € Wert entnommen aus: 1.785 GuV 2010 200 GuV 2010 400 Veränderung Bilanz 2009 2010 200 Veränderung Bilanz 2009 2010 100 Veränderung Bilanz 2009 2010 2.085 200 Anlagenspiegel 2010 -200 100 Veränderung Bilanz 2009 2010 -100 600 Finanzmittelbestand zum 31.12.2009 1.785 2.385 Finanzmittelbestand zum 31.12.2010 7/8 IAS 7: Kapitalflussrechnungen -100 T€ + 2.085 T€ - 200 T€ Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Cashflow aus Investitionstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 2.385 T€ 600 T€ Finanzmittelfonds am 1.1.2010 Finanzbewegungen des Jahres Finanzmittelfonds am 31.12.2010 Zeitverlauf 8/8 IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definition................................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 4.1 Änderung von Rechnungslegungsmethoden ................................................ 2 4.2 Änderung von Schätzungen .......................................................................... 3 4.3 Fehlerkorrekturen .......................................................................................... 4 4.4 Rückwirkende (retrospektive) und künftige (prospektive) Vorgehensweise bei Änderungen und Korrekturen ........................................................................ 4 5. Beispiel ................................................................................................................... 5 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Verbesserung von Relevanz, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der IFRS-Abschlüsse 2. Definition Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ■ Grundsätze zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, die sämtliche Prinzipien, Grundlagen, Konventionen, Regeln, Überlegungen zur Bilanzierung eines Unternehmens umfassen. (Vgl. IAS 1.108 ff; danach hat das Unternehmen die maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben.) 3. Anwendungsbereich ■ Kriterien zur Auswahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ■ Bilanzielle Behandlung der Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ■ Änderungen von Schätzungen ■ Korrektur von Fehlern aus den Vorjahren. 1/5 IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler 4. Wesentliche Inhalte ■ 4.1 Änderung von Rechnungslegungsmethoden Zulässigkeit ■ Unternehmen darf Rechnungslegungsmethode nur ändern, wenn das □ von einem IFRS vorgeschrieben wird □ zur zutreffenderen Darstellung der Unternehmenslage führt Ausnahmen ■ Keine Änderung der Rechnungslegungsmethode liegt vor, □ wenn sich Geschäftsvorfälle/Ereignisse, auf die die Rechnungslegungsmethode angewandt wird, von früheren Geschäftsvorfällen unterscheidet □ bei Anwendung einer neuen Rechnungslegungsmethode Durchführung ■ Grundsatz □ rückwirkende (retrospektive) Anwendung der geänderten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden □ d. h. Bilanzposten so ermitteln, als ob Bilanzierungs- und Bewertungsmethode in der Vergangenheit immer angewendet worden wären und Änderung des Postens zurück bis zur Eröffnungsbilanz ■ Ausnahme □ ist die vollständige, rückwirkende Änderung undurchführbar, ist die Änderung bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzuwenden Angaben ■ Art der Änderung der Rechnungslegungsmethode ■ Gründe, woraus sich eine zuverlässige und relevante Information durch die Anwendung neuer Rechnungslegungsmethoden ergibt ■ Korrekturbetrag für die Berichtsperiode und soweit möglich für jede frühere Periode IAS 8.14 IAS 8.16 - 17 IAS 8.22 IAS 8.23 - 25 IAS 8.28 ff. 2/5 IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler 4.2 Änderung von Schätzungen Grundsätze ■ Bei jeder Schätzung und Änderung sind die aktuellsten verfügbaren und verlässlichsten Informationen zugrunde zu legen ■ Folgenden Unsicherheiten können nur geschätzt werden: □ beizulegende Zeitwerte von Vermögenswerten oder Schulden □ Wert der risikobehafteten Forderungen □ Nutzungsdauern und Abschreibungsverlauf von abnutzbaren Vermögenswerten □ Überalterung von Vorräten □ Wertansatz von Gewährleistungsgarantien Unternehmerische Tätigkeit ist immer mit Unsicherheiten über die künftige Entwicklung verbunden Ein auf vernünftigen Schätzungen basierender Abschluss verstößt ausdrücklich nicht gegen den Verlässlichkeitsgrundsatz Eine Änderung der Bewertungsgrundlage ist eine Änderung der Rechnungslegungsmethode und somit keine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung IAS 8.32 IAS 8.35 Durchführung ■ Auswirkungen von Schätzungsänderungen □ sind ergebniswirksam über die Gesamterfolgsrechnung zu berücksichtigen (IAS 8.36) ■ Änderungen können entweder … □ nur die aktuelle Periode betreffen (z. B. Anpassen von uneinbringlichen Forderungen durch neue Informationen) oder □ auch nachfolgende Perioden (z. B. Anpassung der geschätzten Nutzungsdauer durch neue Informationen) IAS 8.36 f. Angaben ■ Auswirkung der Prognosekorrektur □ bei wesentlichem Einfluss auf die gegenwärtige Berichtsperiode oder □ wenn ein wesentlicher Einfluss auf eine künftige Periode erwartet werden kann, sind Art und Betrag der Korrektur im Abschluss offen zu legen ■ Auswirkungen auf spätere Perioden können nicht beziffert werden dann ist diese Information ebenfalls anzugeben IAS 8.39 f. 3/5 IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler 4.3 Fehlerkorrekturen Grundlagen ■ absichtliche oder unabsichtliche Fehler bei Aufstellung des Jahresabschlusses ■ Korrektur nur von wesentlichen Fehlern (IAS 8.42) grundsätzlich rückwirkende Fehlerkorrektur IAS 8.42 Ausnahmen ■ rückwirkende Fehlerkorrektur ist nicht möglich □ Korrektur des Fehlers zum frühestmöglichen Zeitpunkt IAS 8.43 ff. Angabe ■ Art des Fehlers aus einer früheren Periode ■ betragsmäßige Korrektur für jede zu korrigierende Periode (sofern durchführbar) ■ betragsmäßige Korrektur am Anfang der frühesten Periode IAS 8.49 4.4 Rückwirkende (retrospektive) und künftige (prospektive) Vorgehensweise bei Änderungen und Korrekturen Retrospektive Vorgehensweise Grundsatz Prospektive Vorgehensweise Ausnahme Ermittlung der Posten des Abschlusses, als wäre die neue Vorschrift schon immer angewendet worden Fälle, in denen es nicht möglich ist, bis zum Ursprung des Sachverhalts zurückzugehen, weil die entsprechenden Daten bspw. nicht (mehr) vorliegen Prospektive Anwendung bedeutet, dass die Änderung nicht rückwirkend angewendet wird, d. h. dass Vorjahresbeträge nicht geändert werden Anpassung der Beiträge aller präsentierten Perioden (bis hin zur Eröffnungsbilanz der frühsten präsentierten Periode) Anpassung der Beträge ab der ersten Periode, für die die rückwirkende Anwendung möglich ist Geänderte Vorschriften vom Beginn der Periode der Änderung anzuwenden, Effekte sind lediglich im laufenden Jahr zu erfassen, sofern sich die Änderungen auch auf Folgejahre bezieht 4/5 IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler 5. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS AG erwirbt zum 01.01.2006 drei Spezialmaschinen gleichen Typs zur Fertigung verschiedenartiger Produkte zu einem Anschaffungspreis von insgesamt 300 T€. ■ Die Nutzungsdauer wird von der Geschäftsleitung auf jeweils 8 Jahre geschätzt. ■ Anfang 2008 wird eine Spezialmaschine neuer Bauart in den Markt eingeführt, die den 2006 angeschafften Maschinen hinsichtlich Kapazität und Funktionalität weit überlegen ist. ■ Durch den neueren Stand der Spezialmaschine neuer Bauart verkürzt sich die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer der von der IFRS AG im Jahre 2006 erworbenen Maschinen von acht auf sechs Jahre. Frage ■ Wie werden die Spezialmaschinen in der IFRS-Bilanz abgeschrieben? Lösung ■ Stimmt die Nutzungsdauer der drei Spezialmaschinen für die Erstellung der Handelsbilanz mit der für die Steuerbilanz überein, so stehen die Maschinen bei linearer Abschreibung Anfang 2008 mit einem Restwert von 225 T€ in den Büchern. 100 T€ / 8 Jahre = 12,5 T€ Abschreibung p. a. 12,5 T€ x 3 Maschinen = 37,5 T€ Abschreibung gesamt p. a. 37,5 T€ x 2 Jahre = 75 T€ Abschreibung für 2 Jahre 300 T€ AK - 75 T€ Abschreib. = 225 T€ Restbuchwert aller drei Maschinen ■ Statt über weitere sechs Jahre werden die drei Maschinen nur noch über vier Jahre Restnutzungsdauer abgeschrieben. ■ Der neue Abschreibungsbetrag ergibt sich wie folgt: Restbuchwert Restlaufzeit 225 T€ 3 Jahre neuer Abschreibungsbetrag 75 T€ p. a. ■ Der Buchungssatz für das Geschäftsjahr 2008 lautet: Abschreibungen 75 T€ an Maschinen 75 T€ ■ Aufgrund der Verkürzung der Restnutzungsdauer (Anpassung an neue Erkenntnisse) kommt es gemäß IAS 8 zu einer Schätzungsänderung. 5/5 IAS 18: Umsatzerlöse Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 2 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 6. Beispiel ................................................................................................................... 3 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Feststellung der Umsatzrealisierung und Bilanzierung von Umsatzerlösen 2. Definitionen ■ Umsatzerlöse: o Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens, (i.d.R. Verkaufspreis) der in der Berichtsperiode erfolgt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals (ausgenommen bleiben Einlagen der Eigentümer) führt und aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (gemäß Zweckbestimmung des Unternehmens) stammt ■ Ertrag: o Zunahme wirtschaftlichen Nutzens o Positive Beeinflussung des Eigenkapitals unabhäng einer Erhöhung der Einlagen o Erträge umfassen Umsatzerlöse sowie Gewinne/Verluste aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte und aus Wertänderungen ■ Beizulegender Zeitwert (Fair Value) o Betrag, zu dem Geschäftspartner einen Vermögenswert tauschen oder eine Schuld begleichen 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung von Umsatzerlösen, aus … o Warenweiterverkauf und selbst hergestellten Erzeugnissen o Erbringung von Dienstleistungen o Nutzung von Vermögenswerten durch Dritte gegen Zinsen, Nutzungsentgelten (z.B. Lizenzgebühren) und Dividenden 1/3 IAS 18: Umsatzerlöse 4. Negativabgrenzung Keine Anwendung von IAS 18 auf: ■ Erträge aus Leasingverträgen (IAS 17) ■ Dividenden für Anteile, die nach der Equity Methode (Anteil am Eigenkapital) bilanziert werden (IAS 28) ■ Versicherungsverträge von Versicherungsunternehmen (IFRS 4) ■ Wertänderungen finanzieller Vermögenswerte oder Schulden bzw. deren Abgang (IAS 39) ■ Wertänderungen bei kurzfristigen Vermögenswerten ■ erstmaliger Ansatz und Wertänderungen biologischer Vermögenswerte (i.Z.m. landwirtschaftlicher Tätigkeit) sowie der ■ erstmaliger Ansatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IAS 41) ■ Abbau von Bodenschätzen 5. Wesentliche Inhalte ■ Ansatz o Umsatzerlöse sind zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts zu bemessen (IAS 18.9) ■ Umsatzrealisation Zeitpunkt der Erfassung der Erträge ■ Höhe der Erträge ist verlässlich bestimmbar ■ hinreichend wahrscheinlich, dass ein wirtschaftlicher Nutzen (aus Verkauf/Geschäft) zufließt Spezielle Vorschriften für … Verkauf von Gütern Dienstleistungen ■ Wesentliche Chancen und Risiken aus dem Eigentum wurden auf den Käufer übertragen ■ Fertigstellungsgrad des Geschäfts kann am Bilanzstichtag verlässlich bestimmt werden ■ Verkäufer behält kein Verfügungsrecht und keine Verfügungsmacht ■ Anfallende und angefallene Kosten können verlässlich ermittelt werden ■ Angefallenen Kosten können verlässlich bestimmt werden Zinsen, Dividenden und sonstige Nutzungsentgelte ■ Zinsen: □ zeitproportionale Erfassung unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswerts ■ Dividenden: □ Erfassung mit Entstehung des Rechtsanspruchs ■ Nutzungsentgelte: □ periodengerechte Erfassung in Übereinstimmung mit Vertragsbedingungen 2/3 IAS 18: Umsatzerlöse 6. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG verkauft Hörgeräte im Wert von 100.000 € an einen Großkunden. ■ Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. ■ Der Großkunde begleicht generell seine Rechnungen nach Ablauf des Zahlungsziels. Frage ■ Wie lauten die erforderlichen Buchungssätze nach Lieferung der Ware und nach Erhalt des vereinbarten Entgelts? Lösung ■ Die Lieferung der Hörgeräte erfolgt wie vereinbart am nächsten Werktag. Die buchhalterische Erfassung sieht wie folgt aus: ■ Buchungssatz: Forderungen aus LuL 100.000 € an Umsatzerlöse 100.000 € ■ Nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels gehen 100.000 € auf dem Bankkonto der IFRS-AG ein. ■ Buchungssatz: Bank 100.000 € an Forderungen aus LuL 100.000 € 3/3 IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 2 4. Negativabgrenzung ................................................................................................ 2 5. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 6. Beispiel ................................................................................................................... 6 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Bilanzieller Umgang mit Fremdwährungen im Unternehmensverbund 2. Definitionen ■ Berichtswährung o Währung, in der ein Unternehmen bilanziert ■ Funktionale Währung o Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem ein Unternehmen tätig ist. Bei einem europäischen Unternehmen, das europaweit tätig ist und in Euro bilanziert, ist das in der Regel der Euro. o In der Regel handelt es sich bei der funktionalen Währung also um jene Währung, in der der Großteil der Umsatzerlöse und Kosten eines Unternehmens anfällt. ■ Fremdwährung o Jede Währung außer der „funktionalen Währung“ des berichtenden Unternehmens. ■ Ausländischer Geschäftsbetrieb o Tochterunternehmen, o assoziiertes Unternehmen (Unternehmen, bei dem keine Mehrheitsbeteiligung besteht, jedoch ein maßgeblicher Einfluss) i. d. R. bei Beteiligungen i. H. v. mindestens 20% der Stimmrechte o Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) oder o eine Niederlassung des bilanzierenden Unternehmens, dessen Geschäftstätigkeit in einem anderen Land angesiedelt ist. 1/6 IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung von Geschäftsvorfällen in Fremdwährungen (Fremdwährungsgeschäfte); Beispiel: o ABC-AG mit Sitz in Deutschland bilanziert in Euro, benötigte Rohstoffe werden jedoch aus den USA bezogen und in Dollar bezahlt. ■ Unterschiedliche Währungsräume bei international tätigen Konzernen; Beispiel: o In den in Euro aufgestellten Konzernabschluss werden ausländische Tochterunternehmen (die z. B. in US-Dollar bilanzieren) einbezogen. ■ Keine Anwendung des Standards auf Fremdwährungsderivate; sie fallen in den Anwendungsbereich des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung). 4. Negativabgrenzung Keine Anwendung von IAS 21 auf: ■ Fremdwährungsderivate, die in den Anwendungsbereich des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) fallen. 5. Wesentliche Inhalte ■ Bedeutung der funktionalen Währung für den Konzernabschluss o Notwendigkeit der Währungsumrechnung ergibt sich aus der Tatsache, dass ausländische Geschäftsbetriebe im Konzernverbund in unterschiedlichen Währungsräumen tätig sind. o Das führt zu unterschiedlichen Bilanzierungs-Währungen in den verschiedenen Konzerngesellschaften. o Die funktionale Währung des Konzerns ist gewissermaßen die „Leitwährung“ des Unternehmensverbundes (z. B. Euro). o Soweit einzelne Tochtergesellschaften überwiegend in Wirtschaftsräumen mit einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung (z. B. US-Dollar) tätig sind, haben diese – für sich betrachtet – eine abweichende funktionale Währung. Dadurch ist eine Umrechnung in die funktionale Währung des Mutterunternehmens erforderlich. o Eine Änderung der funktionalen Währung erfolgt nur, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld der Unternehmenstätigkeit grundlegend wandelt (IAS 21.13). 2/6 IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen Konzernstruktur Mutterunternehmen (mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland) Funktionale Währung: EURO Tochterunternehmen 1 (mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA) Tochterunternehmen 2 (mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz) Berichtswährung: US-Dollar Berichtswährung: CHF „Konzept der funktionalen Währung“ Erstellung des Konzernabschlusses durch Konsolidierung der Einzelabschlüsse Aufgrund unterschiedlicher Währungen sind zuvor folgende Anpassungen vorzunehmen: Umrechnung… ■ der Einzelabschlüsse (Tochterunternehmen) in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (gemäß IAS 21.38 besteht die Möglichkeit, eine andere Darstellungswährung zu wählen), und zwar ■ der Bilanzpositionen zum Stichtagskurs ■ der GuV-Posten zum Transaktionskurs ■ Umrechnungsdifferenzen sind bis zur Veräußerung der ausländischen Einheiten erfolgsneutral direkt im Eigenkapital zu erfassen. ■ Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs sind die bis dahin im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen in der GuV zu erfassen 3/6 IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen ■ Bedeutung der funktionalen Währung bei Geschäftsvorfällen im Ausland Einzelabschluss eines Mutterunternehmens (mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland) Funktionale Währung (Berichtswährung): EURO ausländische Geschäftsvorfälle (Abrechnung in Fremdwährungen, z. B. $, Yen, CHF) mit ausländischen … Lieferanten Zulieferern (z. B. Bezug von Roh-, Hilfsund Betriebsstoffen, wie Erdöl, Edelmetallen, Legierungen, Energie, Transportdienstleistungen) ■ Banken Fonds Immobiliengesellschaften Versicherungs-UN (z. B. Aufnahme von Krediten, Erwerb von Fondsanteilen, Kauf eines Mehrfamilienhauses, Abschluss einer Kreditausfallversicherung) Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen (z. B. Forderungen gegen eine Tochtergesellschaft aus Darlehensgewährung, Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten UN aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen) Ansatz und Bewertung von Fremdwährungsgeschäften o Einzelnes Fremdwährungsgeschäft (z. B. Beschaffung von Rohstoffen in US-Dollar) wird in die funktionale Währung zum jeweiligen Stichtagskurs (IAS 21.21) bei der erstmaligen Erfassung (Buchung) umgerechnet. 4/6 IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen ■ Zusammenfassung o Bewertung der einzelnen Posten Überblick zur Bewertung von… Umrechnungskurs Erfassung von Umrechnungsdifferenzen Monetären Posten Bsp.: Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten Stichtagskurs (IAS 21.23 (a)) (entspricht dem Wechselkurs am Stichtag des Konzernabschlusses) Erfolgswirksam (IAS 21.28) in der Gesamtergebnisrechnung Nicht monetären Posten zu historischen Anschaffungskosten Bsp.: Grundstück einer ausländischen Betriebsstätte Kurs am Tag der Transaktion, vereinfachend Durchschnittskurs (IAS 21.23 (b)) Nicht monetären Posten zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) Bsp.: als Finanzinvestition gehaltenes ausländisches Bürogebäude Kurs am Tag der Neubewertung (IAS 21.23 (c)) Erfolgsneutral, falls Gewinn/Verlust des nicht monetären Postens erfolgsneutral erfasst wird (z. B. bei Sachanlagen, die nach IAS 16.31 mittels Neubewertungsmethode bewertet werden (IAS 21.30)) Erfolgswirksam, falls Gewinn/Verlust des nicht monetären Postens erfolgswirksam erfasst wird (z. B. bei Immobilien, die als Finanzinvestitionen gehalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, IAS 40.33) Umrechnung von Abschlüssen eines Tochterunternehmens Es ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Unternehmen um eine weitgehend selbstständige oder eher um eine abhängige Tochter handelt. Um Falle eines abhängigen Tochterunternehmens, das eher als „verlängerter Arm“ der Mutter handelt, kann davon ausgegangen werden, dass seine funktionale Währung die des Mutterunternehmens ist. Seine Geschäftsvorfälle werden entsprechend der obigen Tabelle so behandelt, als seien sie direkt bei der Mutter angefallen. (sogenannte Zeitbezugsmethode). Aufwendungen und Erträge des Umsatzprozesses werden zu Stichtagskursen der Realisierung oder vereinfacht zu Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet. Agiert das Tochterunternehmen dagegen weitgehend selbstständig in einem anderen Währungsraum, kann unterstellt werden, dass es auch eine eigene funktionale Währung besitzt. In diesem Fall soll die Bilanz- und GuV-Struktur der Tochter im Rahmen der Umrechnung möglichst erhalten bleiben, so dass für alle monetären und nicht-monetären Vermögenswerte und Schulden der Wechselkurs des Bilanzstichtages angewendet wird (sogenannte modifizierte Stichtagskursmethode). Für die Aufwendungen und Erträge in der 5/6 IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen GuV sind jeweils die Kurse des Realisierungstages (bzw. Transaktionstages) anzuwenden. Vereinfachend kann auch hier ein Durchschnittskurs für die Periode verwendet werden. 6. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG kauft am 30.06.2010 10.000 Barrel Erdöl zum Preis von 50 US-$ je Barrel. ■ Der Devisenkassakurs (Wechselkurs am jeweiligen Tag, hier: 30.06.2010) betrug 1,50 US-$ je €. ■ Die Bilanzierung des Geschäftsvorfalls erfolgt noch am selben Tag. ■ Vor der Buchung des Geschäftsvorfalls muss der Betrag in die funktionale Währung (Euro) umgerechnet werden. ■ Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 steigt der Devisenkassakurs auf 1,70 US-$ je €. Frage ■ Wie hoch sind die Anschaffungskosten in Euro? ■ Welche Auswirkungen hat der Anstieg des Wechselkurses zum 31.12.2010? Lösung ■ Berechnung der Anschaffungskosten zum Devisenkassakurs zum Transaktionszeitpunkt (1,50 US$ je €): 10.000 Barrel * 50 US-$ je Barrel / 1,50 US-$ je € = 333,3 T€ ■ Bewertung dieser Position zum 31.12.2010: 10.000 Barrel * 50 US-$ je Barrel / 1,70 US-$ je € = 294,1 T€ (Bewertung der Vorräte) Die Umrechnungsdifferenz i. H. v. 39,2 T€ (333,3 T€ ./. 294,1 T€) ist bis zur Veräußerung (Verkauf der 10.000 Barrel) erfolgsneutral direkt im Eigenkapital zu erfassen. 6/6 IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 4.1 Qualifizierte Vermögenswerte ........................................................................... 2 4.2 Fremdkapitalkosten ........................................................................................... 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 3 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Bilanzierung von Fremdkapitalkosten, die auf den Zugang eines Vermögenswertes zurückzuführen sind ■ Aktivierung von Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögenswertes 2. Definitionen ■ Fremdkapitalkosten o sind Zinsen und sonstige Finanzierungskosten, die einem Unternehmen durch die Aufnahme von Fremdkapital entstehen ■ Qualifizierte Vermögenswerte o Vermögenswerte, die einen beträchtlichen Zeitraum erfordern, um sie in den gewünschten Zustand zu versetzen (z. B. Sanierung einer Immobilie, die als Finanzinvestition gehalten wird) (IAS 23.5). 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten ■ Verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2009 beginnen ■ Frühere Anwendung zulässig; Angabe im Anhang erforderlich 1/3 IAS 23: Fremdkapitalkosten 4. Wesentliche Inhalte 4.1 Qualifizierte Vermögenswerte ■ Aktivierungspflicht der Fremdkapitalkosten o wenn die Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (qualifying assets) zugeordnet werden können o Ausnahme von der Aktivierungspflicht, bzw. stattdessen Wahlrecht zur Aktivierung der Fremdkapitalkosten, für 1. qualifizierte Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden (z. B. biologische Vermögenswerte gem. IAS 23.4(a)) oder 2. Vorräte, die in großen Mengen wiederholt gefertigt oder auf andere Weise hergestellt werden (z. B. bei serienmäßiger Herstellung gem. IAS 23.4(b)). ■ Zu aktivierende Kosten Aktivierungsfähige Kosten Grundsätzlich nur Fremdkapitalkosten, die aufgrund der Anschaffung oder Herstellung des Vermögenswertes entstehen Fremdkapitalzinsen und mit der Finanzierung verbundene Nebenkosten Zweckgebundene FK-Kosten Speziell für einen Vermögenswert aufgenommenes Fremdkapital Finanzierungskosten abzüglich Zinserträge aus der Anlage von nicht benötigtem Kapital Nicht-zweckgebundene Kosten Gewogener Durchschnitt der in der Periode angefallenen nicht zweckgebundenen Fremdkapitalkosten Unabhängig von der Zweckgebundenheit darf der aktivierte Betrag die tatsächlich angefallenen Fremdkapitalkosten nicht überschreiten. 4.2 Fremdkapitalkosten ■ Erstmalige Aktivierung o Sobald die Ausgaben für einen qualifizierten Vermögenswert angefallen sind und die nötigen Fremdkapitalkosten ermittelt wurden (IAS 23.17). 2/3 IAS 23: Fremdkapitalkosten ■ Ende der Aktivierung o Sobald die für die Zweckbestimmung notwendigen Aktivitäten abgeschlossen sind (IAS 23.22). o Fremdkapitalkosten sind dann abzuschreiben (als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten). ■ Unterbrechung der Herstellung / Erwerb des Vermögenswertes o Bei einer längeren Unterbrechung der Herstellung ist die Aktivierung von Fremdkapitalkosten auszusetzen (IAS 23.20). o Bei Unterbrechungen, die aufgrund des Herstellungs- oder Anschaffungsprozesses notwendig sind, dürfen Fremdkapitalkosten nicht ausgesetzt werden (z. B. notwendige Ruhephasen für bestimmte Produkte). 5. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG produziert Whiskey: □ Finanzierung der Whiskey-Herstellung durch ein Darlehen ■ Whiskey muss bis zu seinem verkaufsfähigen Zustand 10 Jahre in einem Holzfass reifen. ■ Holzfässer sowie die weiteren Kosten der Produktion sollen mit dem aufgenommenen Kredit finanziert werden. Frage ■ Whiskey in den Holzfässern wird unter den Vorräten aktiviert. Sind Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Herstellungskosten in den Vorräten zu aktivieren? Lösung ■ Es besteht ein Wahlrecht zur Aktivierung gemäß IAS 23.4 (b) aufgrund der wiederholten Herstellung in großen Mengen. ■ Gemäß IAS 23.10 können die Fremdkapitalkosten unter der Bilanzposition Vorräte aktiviert werden, da sie direkt der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes „Qualifying Assets“ zurechenbar sind. Denn Whiskey ist zweifellos ein qualifizierter Vermögenswert, da er für den verkaufsfähigen Zustand einem längeren Reifeprozess unterliegt. 3/3 IAS 31: Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 2 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 4 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden sowie Erfassung von Erträgen und Aufwendungen, die aus Gemeinschaftsprojekten bzw. Gemeinschaftsunternehmen resultieren ■ Regelungen zur Einbeziehung von Gemeinschaftsprojekten bzw. Gemeinschaftsunternehmen in Einzel- und Konzernabschlüssen der Partnerunternehmen 2. Definitionen ■ Joint Venture o Vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Partnerunternehmen zur Durchführung einer gemeinsamen Tätigkeit Verwaltung eines gemeinsamen Vermögens Durchführung einer gemeinsamen Gesellschaft unter einer gemeinschaftlichen Führung (joint control) ■ Gemeinschaftliche Führung (joint control) o Besitzt ein Partnerunternehmen die uneingeschränkte Beherrschung über die Aktivitäten, liegt keine gemeinschaftliche Führung vor. o Partnerunternehmen müssen nicht über gleiche Kapitalanteile (z. B. 50:50 oder 25:25:25:25) verfügen; andere Verteilungen sind möglich (z. B. 60:40). o Voraussetzung ist, dass eine vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Führung einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit vorliegt, bei der die strategischen, finanziellen und operativen Entscheidungen einstimmig (gemeinschaftlich) getroffen werden. ■ Quotenkonsolidierung o Bewertungs- und Bilanzierungsmethode, mit der die Ansätze der einzelnen Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen des Gemeinschaftsprojektes bzw. Gemeinschaftsunternehmens im Konzernabschluss des Partnerunternehmens ermittelt und ausgewiesen werden o Danach werden diese Werte (anders als bei der Vollkonsolidierung) nicht vollständig, sondern nur der Beteiligungsquote entsprechend (z. B. 50%) in den Konzernabschluss des Partnerunternehmens übernommen. 1/5 IAS 31: Anteile an Gemeinschaftsunternehmen ■ Equity-Methode, vgl. IAS 28 (Bilanzierung und Bewertung des Eigenkapitalanteils am Gemeinschaftsunternehmen) o Erstbewertung der Anteile erfolgt mit den Anschaffungskosten. o In den Folgeperioden erfolgt eine Anpassung der Anteile des Anteilseigners am sich ändernden Reinvermögen (Eigenkapital) des Beteiligungsunternehmens. o Die Equity-Methode ist alternativ zur Quotenkonsolidierung zulässig (Wahlrecht). 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung und Bewertung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) ■ Ausnahme: Joint Ventures, die von Wagnis- und Risikokapital-Gesellschaften gehalten werden. 4. Wesentliche Inhalte ■ Bilanzierung und Bewertung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Einzelabschluss Bilanzierung und Bewertung im Einzelabschluss Grundsatz Ausnahme Erstbewertung: Anschaffungskosten Erstbewertung: gem. IAS 39 (als Finanzinstrument zum beizulegenden Zeitwert – „Fair Value“), falls bei der Beteiligung keine gemeinschaftliche Führung vorliegt Bewertung nach IFRS 5, falls für die Anteile eine Veräußerungsabsicht besteht Folgejahre: Durchführung eines Wertminderungstests (nach IAS 36) Folgejahre: Durchführung eines Wertminderungstests (nach IAS 39) Bilanzierung des niedrigeren Wertes aus Fair Value abzgl. Veräußerungskosten und Buchwert 2/5 IAS 31: Anteile an Gemeinschaftsunternehmen ■ Bilanzierung und Bewertung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss Bilanzierung/Bewertung im Konzernabschluss Grundsatz – Wahlrecht zwischen den Alternativen Quotenkonsolidierung Vermögenswerte , Schulden, Aufwendungen und Erträge des Joint Ventures sind anteilig (quotal) einzubeziehen Equity-Bewertung Erstbewertung der Anteile zu Anschaffungskosten und in Folgeperioden Anpassung entsprechend der Veränderung des Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaft Ausnahme Bewertung nach IFRS 5, falls für die Anteile eine Veräußerungsabsicht besteht Bilanzierung der Beteiligung zum niedrigeren Wert aus Fair Value abzgl. Veräußerungskosten und Buchwert 3/5 IAS 31: Anteile an Gemeinschaftsunternehmen 5. Beispiel Sachverhalt ■ Die A-AG als Konzernmutter gründet zusammen mit der B-AG ein Gemeinschaftsunternehmen namens „IFRS-GmbH“. ■ A-AG und B-AG sind zu jeweils 50% am Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. ■ Die Bilanz des Gemeinschaftsunternehmens (IFRS-GmbH): Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Summe Aktiva IFRS‐GmbH Bilanz zum 31.12.2010 20 Mio. € Stammkapital 4 Mio. € Jahresfehlbetrag 24 Mio. € Summe Passiva Passiva 30 Mio. € ‐ 6 Mio. € 24 Mio. € ■ Bilanz der A-AG: A‐AG Aktiva Bilanz zum 31.12.2010 Anlagevermögen 100 Mio. € Eigenkapital Beteiligung an IFRS‐GmbH 15 Mio. € Jahresüberschuss Umlaufvermögen 50 Mio. € Schulden Summe Aktiva 165 Mio. € Summe Passiva Passiva 80 Mio. € 20 Mio. € 65 Mio. € 165 Mio. € Frage ■ Wie sieht die Konzernbilanz der A-AG zum 31.12.2010 bei einer quotalen Konsolidierung der IFRS-GmbH aus? Herleitung der Lösung Bilanz IFRS‐ Bilanz A‐AG Bewertungs‐ Konzern‐ Bilanzposition GmbH zum zum quote bilanz 31.12.2010 31.12.2010 Aktiva Anlagevermögen 20 Mio. € 50% 100 Mio. € 110 Mio. € Umlaufvermögen 4 Mio. € 50% 50 Mio. € 52 Mio. € Passiva Eigenkapital ‐ ‐ 80 Mio. € 80 Mio. € Jahresüberschuss ‐ 6 Mio. € 50% 20 Mio. € 17 Mio. € Schulden ‐ ‐ 65 Mio. € 65 Mio. € Lösung Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Summe Aktiva A‐AG Konzernbilanz zum 31.12.2010 110 Mio. € Eigenkapital Jahresüberschuss 52 Mio. € Schulden 162 Mio. € Summe Passiva Passiva 80 Mio. € 17 Mio. € 65 Mio. € 162 Mio. € 4/5 IAS 31: Anteile an Gemeinschaftsunternehmen In der Konzernbilanz der A-AG werden die Vermögenswerte und Schulden anteilig zu 50% einbezogen. Dementsprechend setzt sich der Bilanzansatz des Anlagevermögens (110 Mio. €) aus dem Anlagevermögen der A-AG (100 Mio. €) sowie dem anteiligen Anlagevermögen der IFRSGmbH (50% von 20 Mio. € = 10 Mio. €) zusammen. Analog dazu werden die weiteren Bilanzpositionen miteinander verrechnet. 5/5 IAS 33: Ergebnis je Aktie Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiele ................................................................................................................. 3 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Richtlinien zur einheitlichen Ermittlung und Darstellung folgender Kennzahlen o Unverwässertes Ergebnis je Aktie und o verwässertes Ergebnis je Aktie Zweck: Verbesserung der Vergleichbarkeit zwischen börsennotierten Unternehmen oder Berichtsperioden. 2. Definitionen ■ Ergebnis je Aktie (Earnings per Share, „EPS“) o Gebräuchliche Kennzahl zur externen Unternehmensanalyse und Aktienbewertung (zur Ermittlung siehe Abschnitt 4.) 3. Anwendungsbereich ■ Ermittlung und Angabe eines Ergebnisses je Aktie 1/4 IAS 33: Ergebnis je Aktie 4. Wesentliche Inhalte ■ Darstellung der Kennzahl Unverwässertes Ergebnis je Aktie Aussage: Verwässertes Ergebnis je Aktie ■ Beteiligung jeder Stammaktie des Mutterunternehmens an der Ertragskraft des Unternehmens Aussage: ■ Zeigt, wie sich das Ergebnis je Aktie bei Ausübung von Optionen oder Umwandlung von Wandelschuldverschreibungen (potenzielle Stammaktien) verringern oder wie sich der Verlust je Aktie erhöhen würde. Ermittlung Ermittlung Jahresüberschuss ./. abzüglich Minderheitsanteile ./. abzüglich Vorzugsdividenden Unverwässertes Ergebnis je Aktie = Gewinn oder Verlust Erhöhung / Verminderung um alle Auswirkungen aus der angenommenen Umwandlung der potentiellen Stammaktien in echte Stammaktien Verwässertes Ergebnis je Aktie = Gewinn oder Verlust nach Anpassung Aktien nach Anpassung Aktien Gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien Erhöhung der Aktienanzahl um die gewichtete durchschnittliche Anzahl aller zusätzlichen Stammaktien aufgrund der angenommenen Umwandlung der potentiellen Stammaktien in echte Stammaktien 2/4 IAS 33: Ergebnis je Aktie 5. Beispiele Sachverhalt ■ Die IFRS-AG weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 500.000 € aus. ■ Das Grundkapital beträgt 2.100.000 € und ist eingeteilt in 210.000 nennwertlose Stückaktien. ■ Der Jahresabschluss zeigt, dass Aktien im Gegenwert von 10.000 Stückaktien von der IFRS-AG selbst gehalten werden. ■ Aktien (10.000 Stückaktien im Eigenbestandt) im Gegenwert von 100.000 € befinden sich nicht im Umlauf, so dass die Gewinnverteilung faktisch auf ein Kapital von 2.000.000 € vorgenommen wird. Frage ■ Wie hoch ist das unverwässerte Ergebnis je Aktie? Lösung ■ Ermittlungsschema 210.000 ausgegebene Stückaktien ./.10.000 eigene Aktien im Besitz der IFRS-AG = 200.000 Aktien (relevante Aktienanzahl) 500.000 € Jahresgewinn 200.000 Aktien (relevante Aktienanzahl) = 2,50 €/Aktie (Gewinn je Aktie = unverwässertes Ergebnis je Aktie) Sachverhalt ■ Die IFRS-AG weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 500.000 € aus. ■ Das Grundkapital beträgt 2.100.000 € und ist eingeteilt in 210.000 nennwertlose Stückaktien. ■ Der Jahresabschluss zeigt, dass Aktien im Gegenwert von 10.000 Stückaktien von der IFRS-AG selbst gehalten werden. ■ Aktien im Gegenwert von 100.000 € befinden sich nicht im Umlauf, so dass die Gewinnverteilung faktisch auf ein Kapital von 2.000.000 € vorgenommen wird. ■ Um zusätzliche Liquidität aufzubringen, wird ein Vertrag mit einer Venture Capital-Gesellschaft geschlossen. Diese stellt zinslos einen Kredit in Höhe von 400.000 € zur Verfügung. Nach zwei Jahren hat die Gesellschaft die Option, entweder den Kredit sofort zurückzufordern, oder ihn im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsauschluss der Altaktionäre in Eigenkapitalanteile mit gleichem Nennwert umtauschen zu lassen. Frage ■ Wie hoch ist das verwässerte Ergebnis je Aktie? 3/4 IAS 33: Ergebnis je Aktie Lösung ■ Ermittlungsschema 210.000 ausgegebene Stückaktien ./.10.000 eigene Aktien im Besitz der IFRS-AG + 40.000 potenzielle Stammaktien = 240.000 Aktien (relevante Aktienanzahl) 500.000 € Jahresgewinn 240.000 Aktien (relevante Aktienanzahl) = 2,08 €/Aktie (Gewinn je Aktie = verwässertes Ergebnis je Aktie) Im Vergleich zur Lösung des ersten Sachverhaltes, sind zusätzlich die 40.000 potenziellen Stammaktien aus dem wandelbaren Kredit zu berücksichtigen. Da auf die bisherigen Stammaktien jeweils ein Grundkapital von 10 € je Aktie entfiel, errechnet sich Zahl potenzieller Aktien wie folgt: 400.000 €/10 €/Stück = 40.000 Stück. 4/4 IAS 34: Zwischenberichterstattung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 1 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Mindestumfang, der in einem Zwischenbericht (z. B. Quartalsbericht, Halbjahresbericht) offen zu legenden Informationen mit dem Ziel, o rechtzeitige und verlässliche Berichterstattung zu gewährleisten sowie o eine bessere Beurteilung der wirtschaftlichen Situation durch den Abschlussadressaten zu ermöglichen. ■ Keine Verpflichtung zur Aufstellung von Zwischenberichten nach IAS 34 o Festlegung, wie häufig und in welchen Zeiträumen Zwischenabschlüsse unterjährig aufzustellen sind, bleibt Aufgabe der nationalen Gesetzgebung bzw. der zuständigen privatrechtlichen Organisationen; vgl. z. B. § 66 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 15.12.2008). 2. Definitionen ■ Zwischenbericht o Abschluss, der in kompletter oder verkürzter Form für eine Zwischenberichtsperiode (z. B. Quartal) aufgestellt wird 3. Anwendungsbereich ■ Mindestinhalte und Darstellung von Zwischenabschlüssen ■ Anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4. Wesentliche Inhalte ■ Hauptaufgabe der Zwischenberichterstattung o Darstellung von Veränderungen, die sich seit dem letzten vollständigen Jahresabschluss ergeben haben 1/2 IAS 34: Zwischenberichterstattung ■ Form und Inhalt o Bei der Veröffentlichung eines Abschlusses in einem Zwischenbericht, müssen die Bestandteile (z. B. Bilanz, Gesamtergebnisrechnung) die Anforderungen des IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) erfüllen. o Grundsätzlich sind die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahresabschlusses anzuwenden. ■ Umfang eines Zwischenabschlusses o Gleiche Pflichtbestandteile wie ein Jahresabschluss o Bestandteile können in vollständiger oder gekürzter Form dargestellt werden ■ Verkürzter Zwischenbericht ■ Verkürzte Bilanz ■ Verkürzte Gesamtergebnisrechnung ■ Verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung ■ Verkürzte Kapitalflussrechnung ■ Ausgewählte erläuternde Anhangangaben Verkürzter Zwischenbericht gemäß IAS 34.8 o Die ersten vier Bestandteile müssen mindestens jede der Überschriften und Zwischensummen enthalten, die im letzten Jahresabschluss enthalten waren. o Weitere Posten sind einzubeziehen, wenn das Unterlassen der Angabe den Zwischenbericht irreführend erscheinen ließe (IAS 34.10). ■ Vollständiger Zwischenbericht ■ Vollständige Bilanz ■ Vollständige Gesamtergebnisrechnung ■ Vollständige Eigenkapitalveränderungsrechnung ■ Vollständige Kapitalflussrechnung ■ Vollständiger Anhang, der den Anforderungen aller Standards entspricht Vollständiger Zwischenbericht gemäß IAS 34.8 i. V. m. IAS 1 2/2 IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 3 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Regelungen zur erstmaligen Anwendung der International Financial Reporting Standards (Umstellung auf IFRS) 2. Definitionen ■ International Financial Reporting Standards (IFRS) o Durch das International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedete Standards und Interpretationen ■ Zeitpunkt des Übergangs o Beginn der frühesten Periode, in der der erste IFRS-Abschluss vollständige Vergleichsinformationen nach IFRS veröffentlicht z.B. Umstellung zum 31.12.2010, Vergleichsinformation des Vorjahres 2009 ■ Erster IFRS - Abschluss o Abschluss, in dem die IFRS durch eine ausdrückliche und uneingeschränkte Bestätigung angewendet werden ■ Erste IFRS - Berichtsperiode o Periode, auf die sich der erste IFRS-Abschluss bezieht z.B. Umstellung zum 31.12.2010 erste Berichtsperiode = 1.1.2010 – 31.12.2010 ■ IFRS-Eröffnungsbilanz o Beginn der vorherigen Berichtsperiode z. B. Umstellung zum 31.12.2010 IFRS - Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung und Bewertung bei erstmaliger Anwendung der IFRS in einem Abschluss oder einem Zwischenabschluss 1/3 IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards o Hinweis grundsätzlich von allen IFRS-Erstanwendern anzuwenden Abschluss muss die Aussage enthalten, dass dieser mit allen IFRS übereinstimmt IFRS-Übereinstimmungserklärung Übergangszeitpunkt 01.01.Vorjahr IFRS-Vergleichsdaten 31.12. Vorjahr Vergleichs/Umstellungsperiode Zeit Berichtszeitpunkt Berichtsperiode Letzter HGB-Abschluss 31.12. Vorjahr IFRSEröffnungsbilanz Erstmaliger IFRSAbschluss IFRS und HGB (intern) parallel 4. Wesentliche Inhalte ■ Übergangszeitpunkt o Bei der erstmaligen Anwendung ist darauf zu achten, dass mit der Veröffentlichung auch Vergleichsdaten für mindestens eine Vorperiode abzubilden sind. ■ Anwendungsvoraussetzungen und grundsätzliche Folgen Grundsätzlich: Rückwirkende (retrospektive) Anwendung Grundsätze zur Anwendung und Bewertung ■ Rückwirkende (retrospektive) Anwendung der IFRS in der heute geltenden Fassung ■ Zum ersten IFRS-Abschlussstichtag gültige IFRS sind bereits in der Eröffnungsbilanz des ersten Vergleichsjahres (Zeitpunkt des Übergangs) anzuwenden. □Demnach ist so zu bilanzieren, als wären die Standards schon immer angewendet worden. Ausnahmen Befreiungswahlrechte Anwendungsverbote ■ Ausnahmsweise zukunftsbezogene (prospektive) Anwendung einzelner IFRS (IFRS 1.18, Anhang C- E) ■ Keine rückwirkende (retrospektive) Anwendung anderer IFRS (IFRS 13 – 17, Anhang B) ■ Anwendungsbereiche hierfür z. B.: ■ Anwendungsbereiche hierfür z. B.: □ □ □ □ □ □ □ anteilsbasierte Vergütungen Versicherungsverträge Vereinbarungen mit Leasingverhältnis Leistungen an Arbeitnehmer zusammengesetzte Finanzinstrumente Klassifizierung von Finanzinstrumenten Zeitwertbewertung von Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten □ Schätzungen sind wie zum damaligen Zeitpunkt zu treffen, es sei denn, es handelt sich um objektive Fehler □ Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten □ Bilanzierung von Sicherungsgeschäften 2/3 IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ■ Anhang-Angaben o Erläuterungen zu Auswirkungen der Umstellung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (IFRS 1.38) o Insbesondere werden folgende Angaben verlangt: Überleitungsrechnung beim Übergang von vorherigen Rechnungslegungsvorschriften auf die IFRS (z.B. Eigenkapital, Gesamtergebnis, Kapitalflussrechnung) o Angaben zu erforderlichen Wertminderungen oder Wertaufholungen zum Übergangszeitpunkt 5. Beispiel Sachverhalt ■ Die IFRS-AG stellt zum 31.12.2010 erstmalig einen IFRS-Abschluss auf. ■ Mit der Veröffentlichung hat sie Vergleichszahlen zum 31.12.2009 anzugeben. ■ Aus diesem Grund hat die IFRS AG eine IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. 1.2009 aufzustellen. Frage ■ Wie ist die zeitliche Vorgehensweise bei der IFRS-Umstellung? Lösung Berichtszeitpunkt 31.12.2010 IFRS-Vergleichsdaten 31.12.2009 Berichtsperiode Erstmaliger IFRSAbschluss Übergangszeitpunkt 01.01.2009 Zeit Vergleichs/Umstellungsperiode IFRSEröffnungsbilanz Letzter HGB-Abschluss 31.12.2009 IFRS und HGB (intern) parallel 3/3 IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 4 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen ■ Darstellung der Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Vermögenslage und Finanzlage 2. Definitionen ■ Eigenkapitalinstrumente o Verträge, die einen Anspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründen (IAS 32.11) (= Eigenkapital als Restgröße bzw. Saldo). o Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein (IAS 32.16): z.B. darf keine Verpflichtung bestehen, einen finanziellen Vermögenswert an einen Dritten zu liefern (dann „finanzielle Verbindlichkeit“). 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen ■ Nicht erfasst wird die Entrichtung eines Unternehmens-Kaufpreises in Aktien. 1/4 IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung 4. Wesentliche Inhalte ■ Anteilsbasierte Vergütungen Möglichkeiten einer anteilsbasierten Vergütung ■ □ □ □ Geschäftliche Beziehungen (Transaktionen), bei denen ein Unternehmen … Leistungen oder Güter erhält als Gegenleistung Eigenkapitalinstrumente hingibt oder eine Verbindlichkeit eingeht, deren Höhe vom Wert des Eigenkapitalinstruments abhängt. Formen der anteilsbasierten Vergütungen Anteilsbasierte Vergütung durch … Eigenkapitalinstrumente (Equity-settled) Barausgleich (Cash-settled) ■ Vergütung erfolgt in Form von Eigenkapitalinstrumenten ■ Vergütung wird durch Barmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte beglichen ■ „Echte Eigenkapitalinstrumente“ (z. B. Belegschaftsaktien, GmbH-Anteile, Optionen auf Aktien) ■ Aber: Höhe der Vergütung ist abhängig vom Wert der Eigenkapitalinstrumente (z. B. vom Aktienkurs) Erfüllungswahlrecht (Barausgleich oder Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) ■ Gegenpartei ( z. B. Arbeitnehmer) hat ein Wahlrecht zwischen Barausgleich oder Eigenkapitalinstrument ■ Man bezeichnet diese auch als „Virtuelle Eigenkapitalinstrumente“ (z. B. virtuelle Unternehmensanteile oder virtuelle Optionen) 2/4 IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung ■ Ausweis eigenkapitalbasierter Vergütungen im Abschluss des gewährenden Unternehmens Bewertung des Aufwands aus der Ausgabe von anteilsbasierten Vergütungen grundsätzlich beim Empfang der Leistungen, die durch Eigenkapitalinstrumente vergütet werden. ■ Grundsätzlich nach der „direkten Methode“: □ Aufwand für das gewährende Unternehmen in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der empfangenen Leistung ■ Ausnahmsweise nach der „indirekten Methode“: □ Wenn: Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der empfangenen Leistung nicht verlässlich möglich ist: • z.B. regelmäßig bei Gewährung von Aktien als Gegenleistung für erhaltene Arbeitsleistungen der Fall □ Aufwand in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des gewährten Eigenkapitalinstruments • z.B. Börsenkurs der gewährten Aktien Ausweis der verschiedenen Formen anteilsbasierter Vergütungen: Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten Ausweis im Eigenkapital Barabgeltung Ausweis als Verbindlichkeit Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten mit Wahlrecht der Barabgeltung In Abhängigkeit von der jeweiligen Wahlrechtsausübung als: □Eigenkapital □Verbindlichkeit oder □strukturiertes Finanzinstrument* *Zahlungsansprüche von Unternehmen gegen ihre Kunden stellen illiquide Buchforderungen dar. Die Verbriefung solcher Forderungsbestände bietet eine Möglichkeit zur Refinanzierung, da sie die Forderungsbestände in handelsfähige Wertpapiere umwandelt, die am Kapitalmarkt platziert werden können. Unternehmen können mit dem frischen Kapital Investitionen tätigen oder Fremdkapital zurückgewähren. Für Unternehmen kann diese Art der Kapitalaufnahme eine Alternative zu klassischen Bankkrediten darstellen. Es wurde teilweise schon von einer Substitution der herkömmlichen Kredite durch dieses Finanzierungsinstrument gesprochen. ■ Anhang-Angaben o weitreichende Anhang-Angaben über Art und Umfang anteilsbasierter Vergütungen in der Berichtsperiode, z. B.: Jede einzelne Art gewährter Eigenkapitalinstrumente muss angegeben werden, Anzahl und gewichtete Durchschnittspreise von Aktienoptionen, gewichteter Durchschnittspreis ausgeübter Aktienoptionen 3/4 IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung 5. Beispiel Sachverhalt ■ Einhundert Mitarbeiter erhalten am Ende des Jahres jeweils 100 Aktien aus einer Bonusvereinbarung. ■ Der aktuelle Aktienkurs liegt mit 10 € über dem vereinbarten Kursziel von 9 €. ■ Der Nennwert der Aktie beträgt 1 €, die vertraglich vereinbarte Zuzahlung der Beschäftigten 4 €. Frage ■ Welche Auswirkungen ergeben sich für die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung aus der Verbuchung der anteilsbasierten Vergütung? Lösung ■ Insgesamt gibt das Unternehmen 10.000 Aktien (je 100 Aktien für 100 Beschäftigte) heraus; dafür fließen 40.000 € (10.000 Aktien * 4 €) aus der vereinbarten Zuzahlung in die Kasse. ■ Der dem Unternehmen entstehende Personalaufwand beträgt 60.000 €: = 10.000 Aktien * Aktienkurs i. H. v. 10 € je Aktie (aktuell = beizulegender Zeitwert) = 100.000 € ./. 40.000 € (von den Beschäftigten erhaltene Zuzahlungen) = 60.000 € Personalaufwand ■ Es werden Personalaufwendungen i. H. v. 60.000 € aufwandswirksam gebucht. ■ Das Eigenkapital erhöht sich um insgesamt 100.000 € (10.000 Aktien á 10 € aktueller Marktwert) Buchungssätze Personalaufwand und Kasse 60.000 40.000 an gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen ■ 10.000 90.000 Auswirkungen auf 1.) Bilanz und 2.) Gesamtergebnisrechnung Erhöht um 10 T€ Erhöht um 90 T€ 1.) Aktiva in T€ Vermögen Kasse vorher Passiva in T€ 800 200 Gez. Kapital 150 Kapitalrücklage 50 Bilanzgewinn 250 Schulden 550 Bilanzsumme 1.000 Bilanzsumme 1.000 Aktiva in T€ Vermögen Kasse nachher 800 240 Bilanzsumme 1.040 Passiva in T€ Gez. Kapital Kapitalrücklage Bilanzgewinn Schulden 160 140 190 550 Bilanzsumme 1.040 Erhöht um 40 T€ 2.) Personalaufwand in Höhe von 60 T€ Vermindert den Bilanzgewinn um 60 T€ 4/4 IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 4 1. Ziele des Standards im Überblick ■ ■ Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen Darstellung der Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Vermögenslage und Finanzlage 2. Definitionen ■ Eigenkapitalinstrumente o Verträge, die einen Anspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründen (IAS 32.11) (= Eigenkapital als Restgröße bzw. Saldo). o Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein (IAS 32.16): z.B. darf keine Verpflichtung bestehen, einen finanziellen Vermögenswert an einen Dritten zu liefern (dann „finanzielle Verbindlichkeit“). 3. Anwendungsbereich ■ Bilanzierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen ■ Nicht erfasst wird die Entrichtung eines Unternehmens-Kaufpreises in Aktien. 1/4 IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung 4. Wesentliche Inhalte ■ Anteilsbasierte Vergütungen Möglichkeiten einer anteilsbasierten Vergütung ■ □ □ □ Geschäftliche Beziehungen (Transaktionen), bei denen ein Unternehmen … Leistungen oder Güter erhält als Gegenleistung Eigenkapitalinstrumente hingibt oder eine Verbindlichkeit eingeht, deren Höhe vom Wert des Eigenkapitalinstruments abhängt. Formen der anteilsbasierten Vergütungen Anteilsbasierte Vergütung durch … Eigenkapitalinstrumente (Equity-settled) Barausgleich (Cash-settled) ■ Vergütung erfolgt in Form von Eigenkapitalinstrumenten ■ Vergütung wird durch Barmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte beglichen ■ „Echte Eigenkapitalinstrumente“ (z. B. Belegschaftsaktien, GmbH-Anteile, Optionen auf Aktien) ■ Aber: Höhe der Vergütung ist abhängig vom Wert der Eigenkapitalinstrumente (z. B. vom Aktienkurs) Erfüllungswahlrecht (Barausgleich oder Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) ■ Gegenpartei ( z. B. Arbeitnehmer) hat ein Wahlrecht zwischen Barausgleich oder Eigenkapitalinstrument ■ Man bezeichnet diese auch als „Virtuelle Eigenkapitalinstrumente“ (z. B. virtuelle Unternehmensanteile oder virtuelle Optionen) 2/4 IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung ■ Ausweis eigenkapitalbasierter Vergütungen im Abschluss des gewährenden Unternehmens Bewertung des Aufwands aus der Ausgabe von anteilsbasierten Vergütungen grundsätzlich beim Empfang der Leistungen, die durch Eigenkapitalinstrumente vergütet werden. ■ Grundsätzlich nach der „direkten Methode“: □ Aufwand für das gewährende Unternehmen in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der empfangenen Leistung ■ Ausnahmsweise nach der „indirekten Methode“: □ Wenn: Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der empfangenen Leistung nicht verlässlich möglich ist: • z.B. regelmäßig bei Gewährung von Aktien als Gegenleistung für erhaltene Arbeitsleistungen der Fall □ Aufwand in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des gewährten Eigenkapitalinstruments • z.B. Börsenkurs der gewährten Aktien Ausweis der verschiedenen Formen anteilsbasierter Vergütungen: Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten Ausweis im Eigenkapital Barabgeltung Ausweis als Verbindlichkeit Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten mit Wahlrecht der Barabgeltung In Abhängigkeit von der jeweiligen Wahlrechtsausübung als: □Eigenkapital □Verbindlichkeit oder □strukturiertes Finanzinstrument* *Zahlungsansprüche von Unternehmen gegen ihre Kunden stellen illiquide Buchforderungen dar. Die Verbriefung solcher Forderungsbestände bietet eine Möglichkeit zur Refinanzierung, da sie die Forderungsbestände in handelsfähige Wertpapiere umwandelt, die am Kapitalmarkt platziert werden können. Unternehmen können mit dem frischen Kapital Investitionen tätigen oder Fremdkapital zurückgewähren. Für Unternehmen kann diese Art der Kapitalaufnahme eine Alternative zu klassischen Bankkrediten darstellen. Es wurde teilweise schon von einer Substitution der herkömmlichen Kredite durch dieses Finanzierungsinstrument gesprochen. ■ Anhang-Angaben o weitreichende Anhang-Angaben über Art und Umfang anteilsbasierter Vergütungen in der Berichtsperiode, z. B.: Jede einzelne Art gewährter Eigenkapitalinstrumente muss angegeben werden, Anzahl und gewichtete Durchschnittspreise von Aktienoptionen, gewichteter Durchschnittspreis ausgeübter Aktienoptionen 3/4 IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung 5. Beispiel Sachverhalt ■ Einhundert Mitarbeiter erhalten am Ende des Jahres jeweils 100 Aktien aus einer Bonusvereinbarung. ■ Der aktuelle Aktienkurs liegt mit 10 € über dem vereinbarten Kursziel von 9 €. ■ Der Nennwert der Aktie beträgt 1 €, die vertraglich vereinbarte Zuzahlung der Beschäftigten 4 €. Frage ■ Welche Auswirkungen ergeben sich für die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung aus der Verbuchung der anteilsbasierten Vergütung? Lösung ■ Insgesamt gibt das Unternehmen 10.000 Aktien (je 100 Aktien für 100 Beschäftigte) heraus; dafür fließen 40.000 € (10.000 Aktien * 4 €) aus der vereinbarten Zuzahlung in die Kasse. ■ Der dem Unternehmen entstehende Personalaufwand beträgt 60.000 €: = 10.000 Aktien * Aktienkurs i. H. v. 10 € je Aktie (aktuell = beizulegender Zeitwert) = 100.000 € ./. 40.000 € (von den Beschäftigten erhaltene Zuzahlungen) = 60.000 € Personalaufwand ■ Es werden Personalaufwendungen i. H. v. 60.000 € aufwandswirksam gebucht. ■ Das Eigenkapital erhöht sich um insgesamt 100.000 € (10.000 Aktien á 10 € aktueller Marktwert) Buchungssätze Personalaufwand und Kasse 60.000 40.000 an gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen ■ 10.000 90.000 Auswirkungen auf 1.) Bilanz und 2.) Gesamtergebnisrechnung Erhöht um 10 T€ Erhöht um 90 T€ 1.) Aktiva in T€ Vermögen Kasse vorher Passiva in T€ 800 200 Gez. Kapital 150 Kapitalrücklage 50 Bilanzgewinn 250 Schulden 550 Bilanzsumme 1.000 Bilanzsumme 1.000 Aktiva in T€ Vermögen Kasse nachher 800 240 Bilanzsumme 1.040 Passiva in T€ Gez. Kapital Kapitalrücklage Bilanzgewinn Schulden 160 140 190 550 Bilanzsumme 1.040 Erhöht um 40 T€ 2.) Personalaufwand in Höhe von 60 T€ Vermindert den Bilanzgewinn um 60 T€ 4/4 IFRS 8: Segmentberichterstattung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick ........................................................................... 1 2. Definition................................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 5. Beispiel ................................................................................................................... 3 1. Ziele des Standards im Überblick ■ Informationsbereitstellung über o Art und finanzielle Auswirkung der einzelnen Geschäftsaktivitäten („Segmente“) o wirtschaftliches Umfeld des Unternehmens 2. Definition Geschäftssegment ■ Unternehmensbestandteil, o der Umsatzerlöse erwirtschaftet o dessen Betriebsergebnisse regelmäßig überprüft werden und o für den separate Finanzinformationen vorliegen. 3. Anwendungsbereich ■ Kapitalmarktorientierte Einzel-/Konzernabschlüsse o Schuld-/Eigenkapitaltitel werden am öffentlichen Markt gehandelt. o Eine Emission (Ausgabe von Aktien) wird vorbereitet. o Die Berichterstattung zu einzelnen Segmenten basiert auf den intern berichteten Geschäftssegmenten (Management Approach). 1/3 IFRS 8: Segmentberichterstattung 4. Wesentliche Inhalte ■ Abgrenzung berichtspflichtiger Segmente Stufenweise Bestimmung berichtspflichtiger Geschäftssegmente mittels Schwellenwerten ■ Geschäf tssegment muss gesondert dargestellt werden, wenn nachf olgende Schwellenwerte erf üllt sind: □ Stufe I Umsatzerlöse des Segments umf assen mind. 10% der gesamten Segmentumsätze □ Absoluter Betrag des Segmentergebnisses entspricht mind. 10% des Gewinns/Verlustes aller Segmente □ Vermögen des Segments beträgt mind. 10% der kumulierten Aktiva aller Segmente Zusammenfassung von Geschäftssegmenten ■ Grundsatz: gesonderte Berichterstattung über jedes Segment ■ Wahlrecht: Zusammenf assung mehrerer Segmente zu einem Segment, wenn f olgende wirtschaf tliche Merkmale vergleichbar sind: Stufe II □ Art der Produkte und Dienstleistungen □ Art des Produktionsprozesses □ Art der Kunden □ Methode des Vertriebs □ f alls erf orderlich: Art der regulatorischen Rahmenbedingungen Stufe III Bestimmung freiwillig auszuweisender Segmente Überprüfung der 75%-Grenze Stufe IV ■ Wenn gesamte gesondert dargestellte Segmenterlöse weniger als 75% der Unternehmenserlöse betragen ■ Bestimmung weiterer Segmente als berichtspf lichtige Segmente, bis 75%-Grenze überschritten Stufe V Zusammenfassung aller übrigen Segmente zu einer Gruppe 2/3 IFRS 8: Segmentberichterstattung 5. Beispiel Sachverhalt ■ Das Rechnungswesen der IFRS-AG weist folgende Daten auf: Segmente A B C D Summe Erlöse absolut relativ 270 9,0% 1.620 54,0% 870 29,0% 240 8,0% 3.000 Ergebnis absolut relativ 5 7,1% 25 35,7% 55 78,6% -15 -21,4% 70 Vermögen absolut relativ 150 5,8% 1.250 48,1% 950 36,5% 250 9,6% 2.600 Frage ■ Welche Segmente der IFRS-AG sind berichtspflichtig? Lösung ■ Segmente B und C sind berichtspflichtig, da sowohl die Erlöse, als auch das Ergebnis und das Vermögen das Wesentlichkeitskriterium (10%-Grenze) erfüllen. ■ Segment A ist nicht berichtspflichtig, da bei keinem der Wesentlichkeitskriterien die 10%-Grenze erreicht wird. ■ Bei Segment D hat eine weitere Prüfung aufgrund des negativen Segmentergebnisses gem. Stufe I zu erfolgen: □ □ Summe Gewinne von A,B und C = T€ 85 > Summe Verlust von D = T€ -15. Verlust des Segments D macht einen Anteil von 17,6% (T€ 15 / T€ 85) aus, weshalb auch Segment D ein berichtspflichtiges Segment ist. 3/3 Rahmenkonzept Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Rahmenkonzepts im Überblick................................................................ 1 2. Definitionen............................................................................................................. 1 3. Anwendungsbereich ............................................................................................... 1 4. Wesentliche Inhalte ................................................................................................ 2 1. Ziele des Rahmenkonzepts (Framework) im Überblick ■ Hauptzweck: Leitlinie für das IASB (International Accounting Standards Board, Organ der International Accounting Standards Foundation, IASCF, das die Rechnungslegungsstandards erlässt) im Zusammenhang mit der Erstellung neuer Standards ■ Das IASB ist ein international besetztes Gremium von Rechnungslegungsexperten, das die International Financial Reporting Standards (IFRS) entwickelt und überarbeitet. 2. Definitionen Vermögenswert ■ In der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, ■ die das Ergebnis vergangener Ereignisse darstellt und ■ von der erwartet wird, dass aus ihr ein künftiger Nutzen zufließen wird. Schuld ■ Gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, ■ aus vergangenen Ereignissen resultierend, ■ deren Erfüllung einen Abfluss von Ressourcen zur Folge haben wird. Eigenkapital ■ Nach Abzug aller Schulden verbleibender Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens Erträge ■ Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode, ■ die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt und nicht auf eine Einlage der Anteilseigner zurückzuführen ist. Aufwendungen ■ Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode, ■ die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führt, die nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen ist. 3. Anwendungsbereich ■ Das Rahmenkonzept behandelt a) Zielsetzung von Abschlüssen b) Qualitative Anforderungen, die den Nutzen der im Abschluss enthaltenen Informationen bestimmen c) Definition, Ansatz und Bewertung der Abschlussposten d) Kapital- und Kapitalerhaltungskonzepte 1/3 Rahmenkonzept ■ Im Falle von Konflikten zwischen den Standards und dem Rahmenkonzept haben die Standards Vorrang vor dem Rahmenkonzept. Interpretations (IFRIC, früher SIC) Inhalt: Auslegung und Ergänzung spezieller Speziell (immer Vorrang vor FW) Standards (IFRS, früher IAS) Inhalt: Regelung spezieller Sachverhalte allgemein Rahmenkonzept / Framework (FW) Inhalt: Grundlagen der Rechnungslegung Quelle: Nach Buchholz, S. 22 4. Wesentliche Inhalte Bewertung zu Fortführungswerten Periodengerechte Erfolgsermittlung Basisannahmen ■ Im Regelfall wird bei der Abschluss- ■ Auswirkungen von Geschäftsvorerstellung von einer fällen u. a. Ereignissen werden in Unternehmensfortführung der Periode erfasst, in der sie („going concern“) ausgegangen. auftreten. Relevanz Qualitative Anforderungen Zielsetzung und Ergebnis ■ Zuverlässigkeit Verständlichkeit ■ Informationen ■ Informationen ■ Informationen sind nützlich, dürfen keine sollen leicht wenn sie für die wesentlichen verständlich wirtschaftlichen Fehler enthalten dargestellt Entscheidungen und sollen frei werden. der Adressaten sein von relevant sind. verzerrenden Einflüssen. Vergleichbarkeit ■ der Abschlüsse eines Untern. im Zeitverlauf und ■ der Abschlüsse verschiedener Unternehmen muss gegeben sein. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Rahmenkonzept beschreibt zudem verschiedene Verfahren zur Bestimmung der Geldbeträge der Abschlussposten. 2/3 Rahmenkonzept Bewertung der Abschlussposten – Mögliche Bewertungsgrundlagen ■ Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Umfassen alle im Austausch für den zu bewertenden Sachverhalt erbrachten Gegenleistungen ■ Tageswert: Betrag, der am Stichtag für die Wiederbeschaffung eines identischen oder vergleichbaren Vermögenswerts aufgewendet werden müsste ■ Veräußerungswert/Erfüllungsbetrag: Angenommener Wert, der zum Stichtag durch den Verkauf des Vermögenswerts erzielt werden könnte ■ Barwert: Gegenwartswert der künftig erwarteten Nutzenzuflüsse; Bewertungsgrundlage für Vermögenswerte ■ Die oben genannten Bewertungsmaßstäbe werden in unterschiedlichem Maße und in verschiedenen Kombinationen eingesetzt. 3/3