Schuldenreport 2012
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Schuldenreport 2012
Schuldenreport 2012 Der 7. Österreichische Schuldenreport Inhalt Schuldenberatung in Ö Wie arbeiten Schuldenberatungen .... 3 ......... 4 Schuldenprobleme in Ö Wer hat Schuldenprobleme? Gründe für Überschuldung ... 6 .......... 8 ................. Fremdwährungskredite Nutzen von Schuldenberatung ... 11 ........... 12 Finanzierung der Schuldenberatung Privatkonkurs in Ö 10 .... 13 ........... 14 Pfändungen und Exekutionen ...................... 16 Liebe LeserInnen! Der Schuldenreport liefert seit Jahren als zuverlässige Informationsquelle Daten der staatlich anerkannten Schuldenberatungen zur Überschuldungssituation von Privatpersonen. Der Schuldenreport 2012 gibt Auskunft darüber, dass seit 1995 über 100.000 Privatkonkurse beantragt worden sind. Eine Größe, die bald der versammelten Bevölkerung der Stadt Innsbruck entspricht. Er zeigt auch, dass von den staatlich anerkannten Schuldenberatungen 2011 mehr Personen unterstützt worden sind als St. Pölten, Wels oder Villach EinwohnerInnen zählen und dass jährlich 10.000 Privatkonkursverfahren beantragt werden, was der Größenordnung von Städten wie Hard, Eisenstadt, Völkermarkt oder Hollabrunn entspricht. Personen, die in überschuldeten Haushalten leben, gibt es in Österreich nach EU SILC 2008 fast halb so viele wie die Stadt Wien oder dreimal mehr als die Stadt Graz EinwohnerInnen hat. Wenn manche von diesen Personen nun 2012 den Privatkonkurs beginnen und heuer noch ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wird, werden sie nach 7 Jahren, also knapp vor 2020 mit etwas Glück (abhängig vom Erhalt des Arbeitsplatzes, dem Arbeitseinkommen und anderen Umständen) schuldenfrei sein. Andere werden trotz dieses Verfahrens auf ihren Schulden sitzen geblieben sein und von den Zinseszinsen für immer erdrückt. Es hat viele schöne Aspekte in Österreich zu leben. Für Personen, die ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren anstreben, wäre beinahe jedes andere Land in Europa, die bessere Wahl. Nirgendwo sonst dauert es so lange, bis ein Neustart gewährt wird und kaum wo existiert eine Mindestquote als Entschuldungshürde für Einkommensschwache und armutsgefährdete Familien. Mit Recht darf da ein Außenstehender fragen: Was hat das Insolvenzverfahren in Österreich für einen Sinn, wenn es für manche nach sieben Jahren Existenzminimum heißt: leider NEIN? Einkommensschwache 43-Jährige sind dann 50 und 63-Jährige 70 Jahre alt geworden. Der Schuldenreport 2012 soll daher auch darauf hinweisen, dass es mehr politischen Willen und Aktivität braucht, um nicht nur angeschlagenen Banken und mittleren Unternehmen, sondern besonders überschuldeten KonsumentInnen eine fairere Chance in wirtschaftlich kritischen Zeiten zu geben. Privatinsolvenzmodelle in Europa ........................... 18 Dr. Hans W. Grohs Budgetberatung ............... 19 Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH asb Schuldenreport 2012 | 2 Schuldenberatung in Österreich Flächendeckende Versorgung 10 staatlich anerkannte (=bevorrechtete) Schuldenberatungen (SB) mit 20 dazugehörigen Regionalstellen 48betreute Sprechtage (mindestens 1x monatlich besetzt) 123vollzeitbeschäftigte BeraterInnen (aliquot) 54.324unterstützte Personen Beratungsablauf Kontaktaufnahme Terminvereinbarung Vorbereitung vorhandener Unterlagen Erstberatung Abklären der gegenseitigen Erwartungen erster Überblick über Ist-Situation (Einnahmen/Ausgaben, Schulden) existenzsichernde Maßnahmen weitere Vereinbarungen Grundsätze Freiwilligkeit Motivation Eigenverantwortlichkeit Beratung bei der Schuldensanierung genaue Anamnese der Einnahmen/Ausgaben Schuldenstandserhebung weitere Vereinbarungen mögliche Sanierungsmaßnahmen Privatkonkurs, außergerichtlicher Ausgleich Abschlussberatung Möglichkeit der Nachbetreuung asb Schuldenreport 2012 | 3 Wie arbeiten staatlich anerkannte Schuldenberatungen? im öffentlichen Auftrag schuldnerInnenorientiert lösungsorientiert und nachhaltig vertraulich kostenlos § vernetzt professionell Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind besonderen Qualitätskriterien verpflichtet und berechtigt, SchuldnerInnen bei Bedarf im Privatkonkursverfahren zu vertreten. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten SchuldenberaterInnen Auswege aus der Überschuldung und orientieren sich dabei an den Möglichkeiten der jeweiligen Personen. Voraussetzung ist, dass diese freiwillig und engagiert mitarbeiten und ihren Teil zur Entschuldung beitragen. nach verbindlichen Qualitätskriterien mit hohem gesellschaftlichen Nutzen Staatlich anerkannte Schuldenberatung Schuldenberatungen, von denen hier die Rede ist, sind kostenlos, öffentlich gefördert und staatlich anerkannt. Daneben gibt es einige private gewerbliche Schuldenregulierer, die mehr oder weniger aktiv um KundInnen werben. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind durch ein eigenes Gütezeichen erkennbar. Sie beraten im öffentlichen Auftrag und werden von Ländern und Arbeitsmarktservice mit öffentlichen Geldern finanziert. Eine Person, die eine solche Schuldenberatung in Anspruch nimmt, wird dafür niemals Zahlungen leisten müssen! Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind um nachhaltige Lösungen und nicht um kurzfristige Erfolge bemüht. Neben der unmittelbaren Unterstützung bei der Schuldenregulierung werden auch die Gründe der Ver- und Überschuldung in den Blick genommen. Schuldenberatungseinrichtungen, die in der Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen GmbH vernetzt sind, beschäftigen qualifizierte, speziell für ihre Tätigkeit ausgebildete MitarbeiterInnen, die sich regelmäßig fortbilden. ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung“ (2006), erstellt vom NPO-Institut an der Wirtschaftsuniversität Wien. 2 ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008), erstellt vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes-Kepler-Universität Linz. 1 Schuldenberatung ist nicht gleich Schuldenberatung! Durch die Beratungstätigkeit für Personen mit Schuldenproblemen entsteht nicht nur ein großer volkswirtschaftlicher Nutzen, wie eine 2006 durchgeführte Studie1 belegt, sondern auch ein beachtlicher Nutzen für Gläubiger. Dies ergab die Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008)2: Gläubiger sind primär an der Rückführung ihrer Forderungen interessiert. Die Betreuung einer Person durch eine Schuldenberatung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Rückzahlungsquote erreicht wird. Nähere Informationen finden Sie unter www.schuldenberatung.at asb Schuldenreport 2012 | 4 Dachorganisation asb ASB Schuldnerberatungen GmbH Zentrale: Bockgasse 2 b, 4020 Linz T: 0732-65 65 99, F: 0732-65 36 30 E: [email protected] PR-Büro: Gumpendorferstraße 83, 1060 Wien T: 01-961 02 13, F: -44 E: [email protected] SCHULDNERHILFE OÖ Stockhofstraße 9, 4020 Linz T: 0732-77 77-34, F: -5822 E: [email protected] www.schuldner-hilfe.at Regionalstelle in Rohrbach Schuldenberatung Salzburg Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg T: 0662-87 99 01, Fax: -73 E: [email protected] www.sbsbg.at Regionalstellen in St. Johann und Zell/See www.schuldenberatung.at Schuldenberatung Tirol Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck T: 0512-57 76 49, F: -10 E: [email protected] www.sbtirol.at Regionalstellen in Imst und Wörgl Schuldnerberatung NÖ gGmbH Herrengasse 1, 3100 St. Pölten T: 02742-35 54 20-0, F: -120 E: [email protected] www.sbnoe.at Regionalstellen in Amstetten, Hollabrunn, Wr. Neustadt und Zwettl Schuldnerberatung Oberösterreich Spittelwiese 3, 4020 Linz T: 0732-77 55-11, F: -50 E: [email protected] www.ooe.schuldnerberatung.at Regionalstellen in Ried, Steyr, Vöcklabruck und Wels Wels Steyr Innsbruck Feldkirch Bludenz Imst Amstetten Wien Sankt Pölten Vöcklabruck Staatlich anerkannte Schuldenberatung Wörgl Bregenz Hollabrunn Linz Ried Salzburg IfS-Schuldenberatung gGesmbH Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz T: 05574-46 185-0, F: -25 El: [email protected] www.ifs.at/schuldenberatung.html Regionalstellen in Bludenz und Feldkirch Schuldnerberatung Wien gGmbH Döblerhofstraße 9, 1. St., 1030 Wien T: 01-330 87 35, F: -669 25 E: [email protected] www.schuldnerberatung-wien.at Zwettl Rohrbach Zell/See Wr. Neustadt Eisenstadt Kapfenberg St. Johann Oberwart Graz Wolfsberg Spittal/Drau Villach Schuldnerberatung Kärnten Waaggasse 18/3, 9020 Klagenfurt T: 0463-51 56 39, F: -6 E: [email protected] Regionalstellen in Spittal/Drau, Villach und Wolfsberg Klagenfurt Schuldenberatung Burgenland Hartlsteig 2, 7000 Eisenstadt T: 057-600-2150, F: -2154 E: [email protected] www.burgenland.at (Bürgerservice) Regionalstelle in Oberwart Schuldnerberatung Steiermark GmbH Annenstraße 47, 8020 Graz T: 0316-37 25 07, F: -20 E: [email protected] www.schuldnerinnenberatung.at Regionalstelle in Kapfenberg asb Schuldenreport 2012 | 5 Schuldenprobleme in Österreich Personen, die von Schuldenberatungen Unterstützung erhalten 52.613 41% 59% 2009 Erstkontakte Erstmalige telefonische, persönliche oder schriftliche Kontaktaufnahme 54.324 22.465 41% 41% 52.450 21.820 21.069 41% 59% 2010 59% 2011 54.324 Personen haben sich 2011 mindestens ein Mal an eine Schuldenberatung gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Damit ist die Zahl der beratenen Personen im Vergleich zum Vorjahr merklich gestiegen. Die Nachfragestruktur der vergangenen Jahre hat zudem gezeigt, dass sich die Probleme der KlientInnen teilweise vertieft haben, wodurch der Beratungsaufwand pro KlientIn intensiver wurde bzw. auch verstärkt Wiederaufnahmen zu verzeichnen waren. 41% 41% 59% 2009 59% 59% 59% 2010 2011 Nach einem leichten Rückgang der Erstkontakte im vergangenen Jahresvergleich, ist die Anzahl der Menschen, die das erste Mal Kontakt mit einer Schuldenberatung aufnehmen, 2011 wieder merklich gestiegen. Schulden = Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern Überschuldung Die Unterstützung, die Schuldenberatungen ihren KlientInnen anbieten, kann vielfältig sein: Auskünfte / Fallbearbeitung Kontaktaufnahme nach außen Persönliche Beratung Vertretung vor Gericht = Zahlungsunfähigkeit: Unmöglichkeit, fällige Schulden binnen einer angemessenen Frist zurückzuzahlen Aus Schulden können Schuldenprobleme werden! asb Schuldenreport 2012 | 6 Höhe der Schulden Durchschnittsverschuldung in Euro Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern. Damit entsteht die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung, wie etwa zur Rückzahlung von Geldbeträgen. 74.473 € 2009 73.065 € 73.108 € 2010 2011 Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um die Durchschnittsverschuldung der KlientInnen der Schuldenberatungen in Österreich, die im Abfragezeitraum (1.1.2011 bis 31.12.2011) eine Erstberatung in Anspruch genommen haben. Männer haben durchschnittlich 83.760 Euro Schulden, Frauen 57.634 Euro. Die Höhe der Schulden ging seit 2008 zurück, ist im Jahr 2011 jedoch wieder leicht gestiegen. In öffentlichen Debatten werden fallweise auch die Begriffe bereinigte Durchschnittsverschuldung bzw. Medianverschuldung verwendet. Die bereinigte Durchschnittsverschuldung bezieht in die Berechnung nur Werte mit ein, die in der Bandbreite 1.000 bis 700.000 Euro liegen. Sie lag 2011 bei 64.602 Euro (2010: 64.780 Euro). Die Medianverschuldung halbiert die Anzahl der jeweiligen Verschuldungshöhen. D.h. die Hälfte des Klientels hat eine höhere Verschuldung als der Median und die andere Hälfte hat eine niedrigere Verschuldung. Die Medianverschuldung für 2011 lag bei rund 35.000 Euro (2010: rund 36.000 Euro). Aus Schulden müssen nicht notwendigerweise Schuldenprobleme werden. Bei entsprechender Finanzplanung können Schulden wirtschaftlich Sinn machen. Vor allem bei großen Investitionen wie zum Beispiel Wohnraumbeschaffung lassen sich Schulden kaum vermeiden. Probleme können entstehen, wenn die Finanzplanung schlecht durchdacht ist oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Scheidung Einkommenseinbußen bzw. zusätzliche Ausgaben entstehen. So können aus Schulden Schuldenprobleme und daraus Überschuldung und somit Zahlungsunfähigkeit werden. Zahlungsunfähigkeit ist die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden auch unter Verwertung des vorhandenen Vermögens binnen einer angemessenen Frist zurückzahlen zu können. Schuldenhöhe gestaffelt über 100.000 Euro 17,3% 50.000 bis 100.000 Euro 19,0% bis 50.000 Euro 63,7% Nach gestaffelter Schuldenhöhe steigt der Anteil jener, die bis zu maximal 50.000 Euro Schulden haben. asb Schuldenreport 2012 | 7 Wer hat Schuldenprobleme? Zur Annäherung an die Frage, wer in Österreich Schuldenprobleme hat, wurden Alter, Ausbildung, Einkommen und Arbeitssituation der KlientInnen der Schuldenberatungen (Erstberatungen im Jahr 2010) untersucht. Diese Daten sind zum Vergleich jeweils den Daten der österreichischen Gesamtbevölkerung (Statistik Austria) gegenübergestellt. Pflichtschule 34,8% 7,5% Matura 2,7% über Maturniveau Geringere Schulbildung als Gesamtbevölkerung (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010) Personen mit geringerer Schulbildung kontaktieren häufiger eine Schuldenberatung. Die Pflichtschule als höchste Ausbildung haben 34,8% abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der KlientInnen der Schuldenberatungen kann als höchste Ausbildung einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Fachschule vorweisen (54,9%). 7,5% verfügen über Matura als höchste Ausbildung, knapp 3% haben eine Ausbildung über Maturaniveau bzw. ein Studium abgeschlossen. In der österreichischen Bevölkerung weicht der schulische Bildungsstand ein wenig ab: 25,7% haben die Pflichtschule absolviert; 48,4% einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Schule besucht. Österreichweit haben 14,5% Matura, eine Ausbildung über diesem Niveau haben 11,4% abgeschlossen. BHS 1.501,- bis 2.000,-€ KlientInnen der Schuldenberatung verdienen weniger 13,3% (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010) Im Vergleich mit dem Bevölkerungsdurchschnitt haben KlientInnen der Schuldenberatungen monatlich deutlich weniger Einkommen zur Verfügung. Der Grundbetrag des (nicht exekutierbaren) Existenzminimums lag 2011 bei 793 Euro. 24,5% der KlientInnen der Schuldenberatungen verdienen weniger als diese Summe, wodurch sich eine Schuldensanierung schwierig gestaltet. Zum Vergleich: Unselbstständig erwerbstätige Personen verdienten in Österreich 2010 monatlich im Schnitt 1.435 Euro1. 54,9% 1.001,- bis 1.500,-€ 35,1% über 2.000,-€ 6,4% 2,1% 4,5% 18,0% 20,6% Berechnung: Durchschnitt für unselbstständig Erwerbstätige (Jahresnettoeinkommen auf Basis 2010, Statistik Austria) 20.087 Euro/14 = 1.435 Euro (inkl. anteilige Sonderzahlungen) bis 250,-€ 251,- bis 500,-€ 501,- bis 793,-€ 1 794,- bis 1.000,-€ nicht exekutierbares Existenzminimum 2011 asb Schuldenreport 2012 | 8 Altersstruktur entspricht in etwa der Gesamtbevölkerung (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010) Grundsätzlich entspricht die Klientel der Schuldenberatungen der Gesamtbevölkerung. Ein markanter Unterschied ist bei der Altersgruppe der 51- bis 60-Jährigen zu erkennen: Diese ist unter den KlientInnen der Schuldenberatungen wesentlich schwächer vertreten als in der Gesamtbevölkerung (13,4% gegenüber 22%). Rund 79% der KlientInnen der Schuldenberatungen sind zwischen 21 und 50 Jahre alt. Knapp 30% der KlientInnen sind nicht älter als 30 Jahre. Die Altersstruktur der KlientInnen entspricht in etwa jener in der Gesamtbevölkerung1: dort ist mit 30% die stärkste Gruppe jene der 41bis 50-Jährigen, gefolgt von der Gruppe der 31- bis 40-Jährigen (24%) und jener der 21- bis 30-Jährigen (23%). Um das Datenverhältnis, das dem Klientel der Schuldenberatungen entspricht, zu errechnen, wurde folgende Annahme getroffen: Die unter 20-Jährigen und die über 60-Jährigen werden bei der Anteilsberechnung ausgeschieden, da sie im Klientel der Schuldenberatungen kaum vorkommen. 1 4,9% über 60 Jahre 13,4% 51 bis 60 Jahre 41 bis 50 Jahre 0,1% bis 17 Jahre 2,5% 18 bis 20 Jahre 26,7% 21 bis 30 Jahre 26,0% 26,4% 31 bis 40 Jahre Nur Hälfte der KlientInnen erwerbstätig (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2011) Arbeitslose Personen sind in der Schuldenberatung mehr als elf Mal häufiger vertreten als in der Gesamtbevölkerung. Etwa die Hälfte der KlientInnen der Schuldenberatungen (49,2%) ist erwerbstätig1, 36,0% sind arbeitslos. Damit ist der Anteil der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr mit minus 1,7 Prozentpunkte leicht gesunken. 2011 befanden sich 72,1% der Gesamtbevölkerung Österreichs in Arbeit, nicht erwerbstätig2 waren 24,7%. 3,2%3 aller 15- bis 64-Jährigen waren arbeitslos4. Erwerbstätigkeit beinhaltet: Unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige, Freie DienstnehmerInnen, Mithelfende Familienangehörige, Geringfügig Beschäftigte und zusätzlich: Karenzierte, Frauen im Mutterschutz, Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. 2 Nicht-Erwerbstätigkeit beinhaltet: SchülerInnen, StudentInnen, Präsenz- und Zivildiener, Arbeitsunfähige, im Haushalt Tätige (Kinder- und Erwachsenenbetreuung), PensionistInnen 3 Bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren. 4 Vgl. Statistik Austria: Arbeitsmarktstatistik. Jahresergebnisse 2011. Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus und Geschlecht. Zur Berechnung herangezogene Altersbreite: 15 bis 64 Jahre. 5 z.B. Hausfrauen/-männer, Studierende usw. arbeitslos sonstige5 36,0% 14,8% 1 49,2% erwerbstätig asb Schuldenreport 2012 | 9 Gründe für Überschuldung Mehrfachnennungen bei Erstberatungen 2011 ACHTUNG: Diese Angaben sind nicht mit jenen vergangener Schuldenreports vergleichbar, da bisher ausschließlich Einfachnennungen berücksichtigt wurden und dieses Jahr erstmals Mehrfachnennungen eingerechnet wurden. Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterung1 43,1% Umgang mit Geld2 Gescheiterte Selbstständigkeit Wohnraumbeschaffung Scheidung/Trennung Sonstige Gründe3 20,6% 20,6% persönliche Härtefälle 17,8% 12,7% strafbare Handlungen/Regress Bürgschaften/Mithaftungen 12,0% 7,8% 7,3% 7,2% Lebenshaltungskosten Unterhaltsverpflichtungen 3,5% 3,2% Autokauf/Leasing 2,8% 1,7% z.B. durch Kurzarbeit, Wegfall von Überstunden oder PartnerInnen-Einkommen. meint mangelhaften oder ungeplanten Umgang mit Geld bzw. die inadäquate Haushaltsbudgetplanung (Ausgaben sind nicht an die Einkommenslage angepasst). 3 beinhalten z.B. Sucht, Wohnungskosten und Ähnliches. 1 2 asb Schuldenreport 2012 | 10 Fremdwährungskredite Risiken bei Fremdwährungskrediten Fremdwährungskredite werden in einer ausländischen Währung aufgenommen, in der sie auch zurückzuzahlen sind. Bisher üblich waren endfällige Fremdwährungskredite, d.h. der gesamte Kredit wurde erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt, regelmäßig wurden nur die Zinsen beglichen. Parallel dazu wurde meist ein Tilgungsträger angespart, welcher am Ende der Laufzeit für die Tilgung des Kredits verwendet werden soll. 30,2% 2010 28,4% 2011 Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiko: Wechselkurse und Zinssätze unterliegen Schwankungen. Wird die Fremdwährung aufgewertet, steigt der Rückzahlungsbetrag in Euro im Vergleich zum Zeitpunkt der Kreditauszahlung. Ein Zinsvorteil bei langen Laufzeiten kann verloren gehen, sich sogar in einen Nachteil umkehren. Ein Fremdwährungskredit kann so letztendlich erheblich teurer werden als ein Eurokredit. Fremdwährungskredite machen 28,4% des Gesamtkreditvolumens privater Haushalte in Österreich aus (Ende 2010 waren es noch 30,2%). BEISPIEL: Ein Kunde, der sich im Jahr 2000 in Schweizer Franken zu einem Gegenwert von 150.000 Euro und zu einem Kurs von 1,6 Franken je Euro verschuldete, steht Anfang 2012 Schulden in der Höhe von rund 200.000 Euro gegenüber. Das aushaftende Volumen betrug Ende 2011 37,3 Milliarden Euro (Ende 2010: 38,7 Milliarden Euro). Bereinigt um Wechselkurseffekte wurde das Volumen damit im Vergleich zum Herbst 2008 – als die Finanzmarktaufsicht einen Stopp der Neuvergabe verhängte – um 9,8 Milliarden Euro oder 20,8% verringert. Tilgungsträgerrisiko: Beim bestehenden Forderungsvolumen handelt es sich zu 93,4% um Schweizer Franken-Kredite, der Rest entfällt beinahe zur Gänze auf japanische Yen. Das Risiko höherer Kosten durch Zins- und/oder Wechselkursveränderungen kann durch alternative Finanzprodukte, die auch während der Laufzeit zusätzlich notwendig werden könnten, abgesichert Probleme rund um Fremdwähwerden. Auch kann die rungskredite werden die SchuldenWährung, in der ein Kredit beratungen in den kommenden aufgenommen wird, jederJahren verstärkt beschäftigen, da immer zeit gewechselt werden. mehr Kredite auslaufen werden. Beides verursacht zusätzliche Kosten. 93,4% Rund drei Viertel der Fremdwährungskredite an private Haushalte sind als endfällige Kredite mit Tilgungsträgern ausgestattet. 20% der ÖsterreicherInnen mit einem Fremdwährungskredit können ihre Schulden nicht tilgen, sagt Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny. (Quellen: Aussendung der Finanzmarktaufsicht am 7.3.2012, „Die Presse“, 28.3.2012) Auch Tilgungsträger, etwa eine Kapital-Lebensversicherung, unterliegen Wertschwankungen, weshalb am Laufzeitende des Kredits die Schuld nur teilweise aus dem angesparten Tilgungsträger beglichen werden könnte. Risiko ungeplanter Kosten: asb Schuldenreport 2012 | 11 Nutzen von Schuldenberatung Volkswirtschaftlicher Nutzen Nutzen für Gläubiger Überschuldung stellt für die betroffenen Personen in den meisten Fällen eine große Belastung dar und führt häufig dazu, dass Sozialleistungen verstärkt in Anspruch genommen und weniger aktive Beiträge zum Wirtschafts- und Sozialsystem geleistet werden. Eine Studie, die das NPO-Institut der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der ASB Schuldnerberatungen GmbH 2006 durchführte1, beschäftigte sich mit der Frage, welche ökonomischen Auswirkungen die erfolgreiche Schuldenberatung und Schuldenregulierung hat. In verschiedenen Szenarien wurde berechnet, dass das Ausmaß der Förderungen, die Schuldenberatungsstellen erhalten, die ökonomischen Effekte deutlich übersteigen. In der vorsichtig geschätzten Minimalvariante ist der ermittelte jährliche Effekt bereits mehr als doppelt so hoch (27,4 Millionen Euro) als die rund 11,4 Millionen Euro, die die staatlich anerkannten Schuldenberatungen jährlich an Förderungen erhalten (1:2,4). In einer ebenfalls plausiblen zweiten Variante ist es sogar das Vierfache. Noch nicht enthalten sind darin weitere Effekte, die beispielsweise durch die Wiedererlangung der Kaufkraft oder die Verbesserung des Gesundheitszustandes erzielt werden. Schuldenberatung ist nicht nur für die überschuldeten KlientInnen von großem Nutzen, sondern auch für die Gläubiger, wie die Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“² (2008) ergab. Gläubiger sind primär an der Rückführung ihrer Forderungen interessiert. Wenn eine Rückführung des Gesamtbetrages nicht möglich ist, liegt ihr Bestreben darin, eine möglichst hohe Rückzahlungsquote zu erreichen. Auch wenn die Zielsetzung der Schuldenberatung auf die Entschuldung von Privatpersonen ausgerichtet ist, bestätigt sich die These, dass Gläubiger durch Schuldenberatungen finanzielle Vorteile erlangen. Der Effekt wird v.a. bei einer Rückzahlungsquote von mehr als 10% deutlich. Als weitere Vorteile von Schuldenberatung nannten Gläubiger: Alle werden gleich behandelt, wenn mehrere (heterogene) Gläubiger involviert sind; die Gläubiger erhalten eine Übersicht über die Gesamtsituation der SchuldnerIn, die Einkommens- und Verschuldungssituation wird genau erhoben; Zeitersparnis bei der Informationsgewinnung und durch das Vorhandensein kompetenter Ansprechpartner. Studie „Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung“ (2006), Berechnungen aktualisiert 2011 1 Die Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ im Auftrag und unter Mitwirkung der asb wurde vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der JohannesKepler-Universität Linz unter Beteiligung von Schuldenberatungen und Banken in Oberösterreich und Wien erstellt. 2 + Positive Effekte der Schuldenberatung SchuldnerInnen bekommen Beratung: + sind informiert und schöpfen ihre Möglichkeiten aus + sind motiviert, ihre Arbeitssituation zu verbessern + ihr Wohlbefinden/Gesundheitszustand bessert sich Konkrekte Effekte am Beispiel Erhalt bzw. Erlangung der Erwerbstätigkeit SchuldnerIn behält Arbeit bzw. findet Arbeit und + zahlt Einkommenssteuer + zahlt Sozialversicherungsbeiträge + nimmt kein/e Arbeitslosengeld/Notstandshilfe in Anspruch Weitere positive Effekte: SchuldnerInnen + können Unterhalt zahlen + erlangen ihre volle Kaufkraft zurück + verbessern ihren gesundheitlichen Zustand +... asb Schuldenreport 2012 | 12 Finanzierung der Schuldenberatungen Der Mitteleinsatz der öffentlichen Stellen für staatlich anerkannte Schuldenberatungen lag 2011 bei rund 11,4 Millionen Euro. Mit dieser Investition wird ein volkswirtschaftlicher Nutzen von mindestens 27,4 Millionen Euro erzielt. (vgl. Seite 12) Öffentliche Mittel für staatlich anerkannte Schuldenberatungen Steigender Bedarf – unzureichende Mittel in Mio Euro +7,44% +5,60% -0,17% 10,061 10,810 11,415 11,396 2008 2009 2010 2011 Die Schuldenberatungsstellen mussten in Summe 2011 erstmals eine reale Kürzung hinnehmen. 1,40 Euro/EinwohnerIn investieren die österreichischen Bundesländer im Durchschnitt in Schuldenberatung. Die Bandbreite reicht dabei von 0,82 bis 2,25 Euro. Neben den jeweiligen Ländern werden Schuldenberatungen teilweise auch von der jeweiligen Landesstelle des Arbeitsmarktservices gefördert. Die Bandbreite der Mitfinanzierung durch das AMS liegt zwischen 0 und 39 Prozent. Der Bund fördert die Beratungstätigkeit in den Bundesländern nicht. Obwohl der Bedarf nach Schuldenberatung von Jahr zu Jahr zunimmt, kam es in den letzten Jahren kaum zur Ausweitung des Beratungsangebots: Die BeraterInnenzahlen stagnieren. 2011 kam es mit Blick auf die Gesamtsumme an öffentlicher Finanzierung der staatlich anerkannten Schuldenberatungen erstmals zu einer realen Kürzung. Diese Entwicklung steht im Gegensatz zu Absichtserklärungen zum Ausbau der Schuldenberatungen, wie sie in staatlichen Aktionsplänen und Ministervorträgen der letzten Jahre immer wieder zu finden Mitfinanzierung durch waren. Verändert bzw. verringert hat Gläubiger notwendig sich in den letzten Jahren die Rund 70 Millionen Euro werden jährlich Förderung durch Mittel der durch Privatinsolvenzverfahren an Insoljeweiligen Landesgeschäftsvenzgläubiger zurückgeführt, die Schulstellen des Arbeitsmarktserdenberatungen sind an diesem Nutzen vices. Eine Entwicklung, die mit 57%, das sind 40 Millionen beteiligt. mit Blick auf die Bedeutung Eine Mitfinanzierung des Beratungsangevon Schuldenberatung bei bots durch Gläubiger, insbesonders durch Arbeitslosigkeit bzw. für die Banken, wäre nur logisch und würde die Arbeitsplatzerhaltung, schwer öffentliche Hand deutlich entlasten. nachvollziehbar ist. asb Schuldenreport 2012 | 13 Privatkonkurs in Österreich Schuldenregulierungsverfahren 2011 Der umgangssprachliche Ausdruck „Privatkonkurs“ wird im Gesetz als „Schuldenregulierungsverfahren“ (SRV) bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist es, redlichen und motivierten SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Zu den Voraussetzungen zählen die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit, regelmäßiges Einkommen, die Verpflichtung, keine neuen Schulden zu machen, sowie die Möglichkeit, monatlich einen bestimmten Betrag zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können. In dieser Zeit der Rückzahlung soll nur eine „bescheidene, aber menschenwürdige“ Lebensführung möglich sein. Im Gegenzug stoppen die Exekutionen und der Zinsenlauf. Die SchuldnerInnen sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen wieder schuldenfrei. Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück. Auch wenn das SRV derzeit für viele überschuldete Personen die Möglichkeit der Schuldenregulierung bietet, gibt es Verbesserungsbedarf vor allem in Hinblick auf bestehende Ungerechtigkeiten und den möglichen Zugang von Personen mit sehr geringem Einkommen. Die im Jahr 2010 wiederaufgenommenen Gespräche über Reformvorhaben zum Privatkonkurs fanden 2011 keine politische Einigung. Erst Anfang 2012 kam es wohl auch vor dem Hintergrund von Initiativen der Europäischen Kommission, die Unternehmensinsolvenz auf drei Jahre zu verkürzen, zu weiteren Gesprächen im Rahmen der Arbeitsgruppe im Justizministerium. Die zeitnahe legislative Umsetzung der Reform wurde neuerlich avisiert. Kernpunkte der Reform sind Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden und eine Erweiterung der Gründe für eine sachliche Rechtfertigung der Restschuldbefreiung auch unter 10% (bisher: Billigkeitsgründe). Ebenfalls diskutiert wird die Verkürzung der Verfahrensdauer auf 5 Jahre. Schuldenberatungen begrüßen die Reformvorhaben nach dem europäischen Standard, lehnen eine Verkürzung der Verfahrensdauer jedoch ohne gleichzeitige Reduktion der Quote ab, da ein Scheitern der Restschuldbefreiung bei einer deutlich höheren Zahl von überschuldeten Personen zu erwarten ist. 0.970Insolvenzanträge1 1 + 5,7% gegenüber 36% 20102 64% 1 2 9.633 Insolvenzeröffnungen1 +6,5% gegenüber 20102 § 57,4% von einer Schuldenberatung im SRV bei Gericht begleitet oder vertreten. Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum 4.1.2012 Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum 10.1.2011 Die häufigsten Regulierungen im Rahmen des Privatkonkurses: Zahlungsplan: Den Gläubigern ist eine Quote anzubieten, die der Einkommenslage der nächsten fünf Jahre entspricht. Hier ist die Zustimmung einer Gläubigermehrheit notwendig. Die Schulden erlöschen mit Erfüllung der vereinbarten Quote. Dauer und Quote sind flexibel innerhalb gesetzlicher Vorgaben verhandelbar. Abschöpfungsverfahren: Unter strengen Auflagen für die nächsten sieben Jahre kommt es zur „Pfändung“ auf das Existenzminimum. Die „pfändbaren“ Beträge erhält ein gerichtlich bestellter Treuhänder, der sie jährlich an die Gläubiger verteilt. Eine Zustimmung der Gläubiger ist nicht erforderlich. Nach Ablauf des Verfahrens kommt es bei Erfüllung der Bedingungen zur Restschuldbefreiung. Zahlungsplan 2010 2011 68,2% 71,7% Abschöpfungsverfahren 2010 30,1% 2011 27,0% asb Schuldenreport 2012 | 14 Erfolgsquote im Abschöpfungsverfahren Zum Erreichen der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren müssen nach sieben Jahren mindestens 10% der Schulden an die Gläubiger zurückgezahlt worden sein. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich, wenn nach mindestens drei Jahren Laufzeit 50% zurückgezahlt sind. Wird nach sieben Jahren die 10%-Quote nicht erreicht, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Restschuldbefreiung (nach Billigkeit) aussprechen. Im Jahr 2011 endete bei 512 Verfahren, bei denen die ASB Schuldnerberatungen GmbH als Treuhänder eingesetzt worden war, die siebenjährige Abschöpfungsfrist. In 65,2% der Fälle wurde eine Restschuldbefreiung erteilt (334 Fälle). Davon wurden 40 Verfahren vorzeitig beendet (mindestens drei Jahre Laufzeit und 50%-Quote), 263 Verfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung (sieben Jahre Laufzeit und mind. 10%-Quote) und in 29 Fällen wurde trotz Nichterreichens der Mindestquote eine Restschuldbefreiung nach Billigkeit erteilt. In einem Verfahren wurde die Restschuldbefreiung nach Verlängerung des Verfahrens erteilt. Mit Einverständnis der Gläubiger wurde das Abschöpfungsverfahren in einem Fall beendet. Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung konnte nach sieben Jahren bei 178 Fällen (34,8%) erteilt werden. In 16,2% der Fälle ist die Restschuldbefreiung offen, weil noch keine Entscheidung des Gerichts vorliegt und das Verfahren verlängert oder eine Ergänzungszahlung auferlegt wurde. In 12,1% der Verfahren wurde die Restschuldbefreiung wegen Nichterreichens der Mindestquote endgültig versagt. 6,4% der Fälle wurden vorzeitig u.a. wegen Obliegenheitsverletzungen eingestellt. 34,8% 65,2% Restschuldbefreiung Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung nach 7 Jahren Zeitraum der Eröffnung: 1.10.2003 bis 30.9.2004 Verfahrensablauf im Privatkonkurs Außergerichtlicher Ausgleich Zustimmung aller Gläubiger erforderlich Insolvenzeröffnung Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens, Veröffentlichung, Exekutions- und Zinsenstopp Vermögensverwertung z.B. Haus, Auto Zahlungsplan Mindestangebot entsprechend dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen der nächsten 5 Jahre; Teilzahlungen für maximal 7 Jahre; Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich bei Scheitern bei Annahme Abschöpfungsverfahren Restschuldbefreiung 7 Jahre Leben am Existenzminimum; mindestens 10% der Schulden müssen nach 7 Jahren Abschöpfung bezahlt sein; Zustimmung der Gläubiger NICHT erforderlich! Zur Bereinigung der Insolvenzsituation sollten SchuldnerInnen noch vor dem gerichtlichen Insolvenzverfahren versuchen, sich durch Abschluss eines außergerichtlichen Ausgleichs wieder wirtschaftlich zu sanieren. Dabei verzichten ALLE Gläubiger auf einen Teil der Forderungen. Die SchuldnerInnen bezahlen eine vereinbarte Rate und werden von den restlichen Schulden befreit. Nur ein Viertel der vorgeschlagenen außergerichtlichen Ausgleiche werden tatsächlich von den Gläubigern angenommen. Der Antrags- und Verfahrensablauf eines Privatkonkurses ist in der Insolvenzordnung geregelt. Zuständig sind zumeist die Bezirksgerichte. Ein Schuldenregulierungsverfahren kann mit einem Zahlungsplan oder einem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung enden. asb Schuldenreport 2012 | 15 Pfändungen und Exekutionen Foderungsexekutionen Bei einer Forderungsexekution (oder „Lohnpfändung“) wird das Einkommen Lohnpfändung bis zu von SchuldnerInnen bis auf das Exiseinem Existenzminimum tenzminimum gepfändet, der darüber (2011: 793 Euro) hinaus gehende Betrag wird direkt an die Gläubiger überwiesen. Das Existenz2011 wurden minimum ist abhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten und der Höhe des Einkommens. Die Untergrenze für Forderungsexekutionen beantragt. das Existenzminimum lag 2011 bei 793 Euro.1 In Österreich sind Arbeitgeber durch Das sind das System der Lohnpfändungen belastet. Sie sind verpflichtet, eine genaue Anträge pro Arbeitstag! Rangordnung der anhängigen Exekutionen zu führen, monatlich das Existenzminimum zu errechnen und den pfändbaren Betrag an Gläubiger zu überweisen. Dieser Aufwand ergibt für ArbeitnehmerInnen oft Probleme mit ihren Arbeitgebern bis hin zu Kündigungen und Problemen bei der Arbeitssuche.2 Überdies zeigen die Beobachtungen der Schuldenberatungen, dass auch Fehlberechnungen des Existenzminimums, fast immer zu Lasten der SchuldnerInnen, vorkommen. Im Jahr 2011 wurden in Österreich 727.386 Anträge auf Forderungsexekution gestellt3, das sind durchschnittlich 3.306 Anträge pro Arbeitstag. 727.386 3.306 Unterhaltsschulden können auch unter diese Grenze gepfändet werden. Informationen und Tabellen zum Existenzminimum finden sich unter www.schuldenberatung.at oder in der Broschüre „Informationen für Arbeitgeber und andere Drittschuldner“ (www.justiz.gv.at – Bereich Bürgerservice/Publikationen). 2 Mit dieser Problematik befasste sich ein mehrjähriges Projekt der Schuldenberatungen: „Schulden-Shredder – Arbeitsmarkthindernis Schulden“, gefördert im Rahmen der EU-Initiative EQUAL vom ESF und BMWA (www.schuldenberatung.at – Bereich Projekte). 3 Bundesministerium für Justiz – Betriebliches Informationssystem der Justiz, 2011 1 Die Exekution ist die gerichtliche Zwangsvollstreckung von Rechten. Sie richtet sich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung und setzt einen Vollstreckungstitel wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder einen Zahlungsbefehl voraus. Die in der Praxis häufigsten Formen der Exekution sind die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution. Wer zuerst kommt ... Im Exekutionsrecht gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst! Der Gläubiger, der als erster einen Antrag stellt, wird auch als erster und einziger befriedigt. Alle anderen Gläubiger müssen warten, bis sie an der Reihe sind. Bei zahlungsunfähigen SchuldnerInnen bietet das Exekutionsrecht keine Lösung, sondern verschlimmert die Situation, indem die Schulden durch Zinsen und Kosten der „wartenden“ Gläubiger ständig wachsen. Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Keine Bevorzugung von Gläubigern Schnelle und „aggressive“ Gläubiger werden durch Einzelvollstreckungen begünstigt. Ziel muss es sein, den Gedanken der Gläubigergleichberechtigung wie in der Insolvenzordnung, auch auf die Exekutionsordnung auszuweiten. Zinsenstopp bei Pfändung Die monatlich gepfändeten Beträge decken oft nicht einmal Kosten und Zinsen. Dadurch wachsen die Schulden sogar noch mehr. Es sollte ein Zinsenstopp für alle Gläubiger gelten, die durch die Lohnpfändung Beträge erhalten. asb Schuldenreport 2012 | 16 Fahrnisexekutionen Bei einer Fahrnisexekution wird von SchuldnerInnen das bewegliche Vermögen („Fahrnisse“), das diese nicht zu einer einfachen Lebensführung benötigen, gepfändet und verwertet. Die GerichtsvollzieherInnen sind dazu 2011 wurden berechtigt, die Wohnung von SchuldnerInnen zu durchsuchen und pfändbare Gegenstände aufzuschreiben. Fahrnisexekutionen beantragt. Häufig werden diese dazu mit einer Pfändungsmarke, dem „Kuckuck“, Das sind versehen. Problematisch bei Fahrnisexekutionen ist, dass oft Vermögen gepfändet wird, Anträge pro Arbeitstag! das sich zwar im Haushalt der SchuldnerInnen befindet, aber im Eigentum von anderen Personen steht. In diesen Fällen müssen sich die tatsächlichen EigentümerInnen gegen diese „unrichtige“ Pfändung zur Wehr setzen. Außerdem liegt der Erlös bei der Verwertung der Fahrnisse regelmäßig weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert und ergibt somit nur geringe Beträge zur Schuldentilgung. Im Jahr 2011 gab es in Österreich insgesamt 871.336 Anträge auf Fahrnisexekution1, das sind durchschnittlich 3.961 Anträge pro Arbeitstag. In beiden Exekutionsformen ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Gerichtliche Pfändung und Verwertung von beweglichen Sachen („Fahrnissen“) durch eine/n GerichtsvollzieherIn 871.336 3.961 Bundesministerium für Justiz – Betriebliches Informationssystem der Justiz, 2011 1 Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Fahrnisexekution nur bei Vermögen Die Fahrnispfändung wird – entgegen der Intention des Gesetzgebers – als Druckmittel eingesetzt, um zusätzliche Zahlungen zu erzwingen, auch wenn nichts pfändbar ist oder der Lohn bereits gepfändet wird. In der Folge zahlen viele Menschen aus dem Unpfändbaren Beträge an Gläubiger und gefährden damit ihre eigene Existenz und die ihrer Kinder. Nur wenn SchuldnerInnen offenkundig nennenswertes Vermögen besitzen, sollte eine Fahrnisexekution bei laufender Lohnpfändung zulässig sein. auf jeden Fall alle Gegenstände, die zu einer einfachen Lebensführung notwendig sind einfache Kleidung Nahrungsmittel Heizmittel ... dazu kommen noch: Gegenstände für die Berufsausübung Lernbehelfe höchstpersönliche Gegenstände (z.B. Eheringe) Sachen, die nachweislich nicht den SchuldnerInnen gehören Fernseher Videorecorder DVD-Player Stereoanlage, CDs Computer und Zubehör Fotoausrüstung Handy Auto Motorrad Bargeld Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Ausweitung des Katalogs des unpfändbaren Vermögens Unpfändbar sollten sein: Gegenstände zur einfachen Lebensführung wie Kühlschrank, Mikrowelle, Tiefkühlgerät, Staubsauger, Waschmaschine, E-Herd, Kaffeemaschine, Geschirrspüler, Nähmaschine; Einrichtungsgegenstände soweit sie keine antiken Möbel oder Designermöbel sind; Fortbewegungsmittel wie Kraftfahrzeug bis zu einem Wert von 3.500 Euro (Indexbindung). Alle übrigen Gegenstände sollten ab einem Einzelwert von 50 Euro (Indexbindung) gelistet werden. Übersteigt der Gesamtwert aller bewerteten Gegenstände den Betrag von 2.000 Euro, so wäre der Überschuss pfändbar und der Verpflichtete könnte wählen, welche Gegenstände er zur Verwertung gibt. (Quelle: „Wege aus der Schuldenfalle. Rechtspolitische Vorschläge zur Vermeidung und Bekämpfung von Ver- und Überschuldung“, asb 2008) asb Schuldenreport 2012 | 17 Privatinsolvenzmodelle in Europa Schweden Island Dauer der Entschuldung Staat Dauer Österreich ist Schlusslicht Mindestquote England grds. 1 Jahr; Verkürzung, Verlängerung möglich NEIN Slowenien 2 bis 5 Jahre NEIN Slowakei 3 Jahre NEIN Niederlande grds. 3 Jahre, max. 5 Jahre NEIN Belgien 3 bis 5 Jahre NEIN Dänemark 3 bis 5 Jahre, Verlängerung möglich NEIN Litauen 3,5 Jahre (vorher 7 Jahre) NEIN Griechenland 4 Jahre NEIN Polen bis 5 Jahre NEIN Portugal 5 Jahre NEIN Estland 5 Jahre NEIN Tschechien 5 Jahre JA (30% Quote) Norwegen 5 Jahre, Verlängerung möglich NEIN Schweden 5 Jahre, Verlängerung auf 7 Jahre möglich NEIN Finnland mind. 5 Jahre; 10 Jahre bei Behalt des Eigenheims; Verlängerung um 2 Jahre möglich NEIN (Ausnahme: Behalt Eigenheim) Deutschland 6 Jahre NEIN Österreich 7 Jahre, Verlängerung auf 10 Jahre möglich JA (10% Quote) Frankreich bis zu 8 Jahre; Restschuldbefreiung bei hoffnungsloser Überschuldung NEIN Luxemburg Privatinsolvenz in Planung; Restschuldbefreiung geplant 1 Derzeit wird in Deutschland eine Reform des Insolvenzrechts vorbereitet, die unter bestimmten Umständen eine Verkürzung des Verfahrens vorsieht. So soll eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren für SchuldnerInnen möglich sein, die mindestens 25% der Forderungen und Kosten begleichen können. Fünf Jahre soll das Verfahren für jene dauern, die die Verfahrenskosten selbst tragen. Für diejenigen, die die Verfahrenskosten nicht tragen, wird es bei den sechs Jahren Verfahrensdauer bleiben. 1 Finnland Norwegen In den meisten europäischen Staaten ist eine Tendenz der Entschuldungsdauer im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens von etwa fünf Jahren hin zu drei Jahren auszumachen. Gerade jüngere Rechtsordnungen halten drei bis vier Jahre bei einem Entschuldungsplan für ausreichend (z.B. Griechenland, Litauen). Zudem sehen die meisten Rechtsordnungen vollständige Restschuldbefreiungen mit nur wenigen Ausnahmen (Unterhaltsprüche von Kindern, Steuerschulden, etc.) vor. Mindestquoten als Erfordernis für die Restschuldbefreiung existieren in kaum einem europäischen Land: SchuldnerInnen haben einen bestimmten Teil ihres Einkommens (gebunden an Pfändungstabellen oder Berechnungen durch Insolvenzverwalter) der Gläubigerbefriedigung zur Verfügung zu stellen. Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht: zum einen wird die Restschuldbefreiung im Regelfall erst nach 7-jähriger Verfahrensdauer erteilt, zum anderen gilt eine Mindestquote von 10%. Diese Hürde macht gerade einkommensschwachen bzw. armutsgefährdeten Personen einen Neustart fast unmöglich. Estland Lettland Dänemark Litauen Irland Großbritannien Weißrussland Niederlande Polen Deutschland Belgien Luxemburg Ukraine Tschechische Republik Slowakei Frankreich Schweiz Liechtenstein Österreich Slowenien Kroatien Rumänien Ungarn BosnienHerzegowina Serbien Montenegro Italien Spanien Bulgarien Mazedonien Türkei Albanien Portugal Griechenland Notwendige Reformen Überfällige Reformen im Privatinsolvenzrecht müssen endlich umgesetzt werden. Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Standards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung sollen den Zugang zum Privatkonkurs auch einkommensschwachen und armutsgefährdeten Personen, denen derzeit ein Neustart fast unmöglich ist, ermöglichen. (Quellen: Schönen, Verbraucherinsolvenzrecht im internationalen Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften zur Restschuldbefreiung (Teil II), ZVI 2010, 81; Knobloch, Verbraucherinsolvenzregelungen in Europa, Fachtagung Schuldnerberatung 14.09.2011, Dortmund) asb Schuldenreport 2012 | 18 Budgetberatung Konzept In Österreich gab es bislang kein niederschwelliges, professionelles und unabhängiges Beratungsangebot zu Fragen der Haushaltsfinanzen für Menschen mit niedrigem Einkommen, die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen sind. Budgetberatung richtet sich explizit an nicht-überschuldete Personen. Zentrale Zielgruppe sind Personen und Haushalte mit niedrigem Einkommen bzw. Personen und Haushalte, die eine Einkommensminderung erwarten/erfahren und/oder Probleme bei der Haushalts-Budgetierung haben. Personen mit Schuldenproblemen wird die Inanspruchnahme einer Schuldenberatung empfohlen. Grundlage und zentrales „Arbeitsmittel“ für Budgetberatung bilden die von der asb entwickelten Referenzbudgets (=Budgetbeispiele), die für den weiteren Einsatz im Zuge von Budgetberatung und -information aktualisiert und weiter entwickelt werden. Referenzbudgets sind Ausgabenraster für verschiedene Haushaltstypen. Ziele von Budgetberatung: Verbesserung im Umgang mit Geld in privaten Finanzfragen Unterstützung in der Planung von Haushaltsbudgets Schuldenprävention durch ausgeglichene Budgets und Erhebung von Sparpotential www.budgetberatung.at Pilotprojekt Budgetberatung 2011 konzipierte die asb im Rahmen eines vom BMASK geförderten Pilotprojekts ein Budgetberatungsangebot, das in Zusammenarbeit mit der IfS-Schuldenberatung Vorarlberg umgesetzt wurde. Dabei wurden 22 Personen mit Fragen bzw. Problemen rund um ihr Haushaltsbudget durch persönliche bzw. telefonische Beratungsgespräche professionell unterstützt. Die Beratungsangebote wurden durch Informationen und einen Online-Rechner auf der Website www.budgetberatung.at unterstützt, die damit auch Möglichkeiten der selbständigen Auseinandersetzung mit dem eigenen Haushaltsbudget bietet. Die positive Resonanz auf die Angebote des Pilotprojekts bestätigte die Notwendigkeit eines flächendeckenden Budgetberatungsangebots. 2012 wird das Projekt auf ganz Österreich ausgeweitet, künftig können alle staatlich anerkannten Schuldenberatungen – zunächst in unterschiedlichem Ausmaß – auch professionelle Budgetberatung anbieten. Im Zentrum der Website steht ein Online-Budgetrechner, der es den NutzerInnen auf einfache Art ermöglicht, einen guten Überblick über die eigenen Ausgaben zu erhalten, sowie die Ausgabenstruktur des eigenen Haushalts mit entsprechenden online verfügbaren Budgetbeispielen (=Referenzbudgets) zu vergleichen und aufgrund sichtbarer Abweichungen Hinweise zur eigenen Situation und etwaig notwendigen Veränderungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets zu bekommen. Die Ergebnisse des Online-Rechners können ausgedruckt und auch im pdfFormat abgespeichert werden. Neben dem Budgetrechner stehen auch Budgetvorlagen im Excel und PdfFormat für all jene NutzerInnen zur Verfügung, die ihren Haushaltsüberblick lieber per Hand bzw. als Excel-Datei am eigenen Computer erstellen wollen. Darüber hinaus werden auf der Website in der Rubrik Service weiterführende Informationen, Hinweise und Links zu Themen zur Verfügung gestellt. asb Schuldenreport 2012 | 19 Impressum: Schuldenreport 2012 (April 2012) Herausgeber, Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: ASB Schuldnerberatungen GmbH Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen GF: Dr. Hans W. Grohs Bockgasse 2 b, 4020 Linz | Austria Tel: +43 (0)732-65 65 99, Fax: +43 (0)732-65 36 30 [email protected] Firmenbuchnummer: FN 230327t (LG Linz) Gefördert von BMJ und BMASK Redaktion:Dr. Hans W. Grohs, Mag.a Gabriele Horak-Böck, Dr.in Susanne Jürgens, Mag.a Maria Kemmetmüller, Mag.a Helga Kranewitter, Dr.in Michaela Moser Layout: Maria Schaittenberger Fotos: Fotolia Grafiken: Maria Schaittenberger Druck: Druckerei Berger, Horn Copyright:Auszugsweiser Nachdruck und Verwertung nicht namentlich gekennzeichneter Artikel unter genauer Quellenangabe gestattet. www.schuldenberatung.at Unter dieser Adresse finden Sie das Webportal der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich mit allen Adressen, Hintergrundinformationen und Projekten sowie Materialien und Berechnungswerkzeugen.