Schuldenreport 2012

Transcription

Schuldenreport 2012
Schuldenreport
2012
Der 7. Österreichische
Schuldenreport
Inhalt
Schuldenberatung in Ö
Wie arbeiten
Schuldenberatungen
....
3
.........
4
Schuldenprobleme in Ö
Wer hat
Schuldenprobleme?
Gründe für
Überschuldung
...
6
..........
8
.................
Fremdwährungskredite
Nutzen von
Schuldenberatung
...
11
...........
12
Finanzierung
der Schuldenberatung
Privatkonkurs in Ö
10
....
13
...........
14
Pfändungen und
Exekutionen ...................... 16
Liebe LeserInnen!
Der Schuldenreport liefert seit Jahren als zuverlässige Informationsquelle Daten der staatlich anerkannten Schuldenberatungen zur Überschuldungssituation von Privatpersonen.
Der Schuldenreport 2012 gibt Auskunft darüber, dass seit 1995 über 100.000 Privatkonkurse beantragt worden sind.
Eine Größe, die bald der versammelten Bevölkerung der Stadt Innsbruck entspricht. Er zeigt auch, dass von den staatlich anerkannten Schuldenberatungen 2011 mehr Personen unterstützt worden sind als St. Pölten, Wels oder Villach
EinwohnerInnen zählen und dass jährlich 10.000 Privatkonkursverfahren beantragt werden, was der Größenordnung
von Städten wie Hard, Eisenstadt, Völkermarkt oder Hollabrunn entspricht.
Personen, die in überschuldeten Haushalten leben, gibt es in Österreich nach EU SILC 2008 fast halb so viele wie die
Stadt Wien oder dreimal mehr als die Stadt Graz EinwohnerInnen hat.
Wenn manche von diesen Personen nun 2012 den Privatkonkurs beginnen und heuer noch ein Abschöpfungsverfahren
eingeleitet wird, werden sie nach 7 Jahren, also knapp vor 2020 mit etwas Glück (abhängig vom Erhalt des Arbeitsplatzes, dem Arbeitseinkommen und anderen Umständen) schuldenfrei sein. Andere werden trotz dieses Verfahrens
auf ihren Schulden sitzen geblieben sein und von den Zinseszinsen für immer erdrückt.
Es hat viele schöne Aspekte in Österreich zu leben. Für Personen, die ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren
anstreben, wäre beinahe jedes andere Land in Europa, die bessere Wahl. Nirgendwo sonst dauert es so lange, bis ein
Neustart gewährt wird und kaum wo existiert eine Mindestquote als Entschuldungshürde für Einkommensschwache
und armutsgefährdete Familien. Mit Recht darf da ein Außenstehender fragen: Was hat das Insolvenzverfahren in
Österreich für einen Sinn, wenn es für manche nach sieben Jahren Existenzminimum heißt: leider NEIN? Einkommensschwache 43-Jährige sind dann 50 und 63-Jährige 70 Jahre alt geworden.
Der Schuldenreport 2012 soll daher auch darauf hinweisen, dass es mehr politischen Willen und Aktivität braucht, um
nicht nur angeschlagenen Banken und mittleren Unternehmen, sondern besonders überschuldeten KonsumentInnen
eine fairere Chance in wirtschaftlich kritischen Zeiten zu geben.
Privatinsolvenzmodelle
in Europa ........................... 18
Dr. Hans W. Grohs
Budgetberatung
...............
19
Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH
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Schuldenberatung
in Österreich
Flächendeckende Versorgung
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staatlich anerkannte (=bevorrechtete)
Schuldenberatungen (SB) mit 20
dazugehörigen Regionalstellen
48betreute Sprechtage
(mindestens 1x monatlich besetzt)
123vollzeitbeschäftigte BeraterInnen
(aliquot)
54.324unterstützte Personen
Beratungsablauf
Kontaktaufnahme
Terminvereinbarung
Vorbereitung vorhandener Unterlagen
Erstberatung
Abklären der gegenseitigen Erwartungen
erster Überblick über Ist-Situation
(Einnahmen/Ausgaben, Schulden)
existenzsichernde Maßnahmen
weitere Vereinbarungen
Grundsätze
Freiwilligkeit
Motivation
Eigenverantwortlichkeit
Beratung bei der
Schuldensanierung
genaue Anamnese der Einnahmen/Ausgaben
Schuldenstandserhebung
weitere Vereinbarungen
mögliche Sanierungsmaßnahmen
Privatkonkurs, außergerichtlicher Ausgleich
Abschlussberatung
Möglichkeit der Nachbetreuung
asb Schuldenreport 2012 |
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Wie arbeiten staatlich
anerkannte Schuldenberatungen?
im öffentlichen
Auftrag
schuldnerInnenorientiert
lösungsorientiert
und nachhaltig

vertraulich
kostenlos
§
vernetzt
professionell
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind besonderen Qualitätskriterien verpflichtet und berechtigt,
SchuldnerInnen bei Bedarf im Privatkonkursverfahren
zu vertreten.
Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten SchuldenberaterInnen Auswege aus der Überschuldung
und orientieren sich dabei an den Möglichkeiten der
jeweiligen Personen. Voraussetzung ist, dass diese
freiwillig und engagiert mitarbeiten und ihren Teil zur
Entschuldung beitragen.
nach verbindlichen
Qualitätskriterien

mit hohem gesellschaftlichen Nutzen
Staatlich
anerkannte
Schuldenberatung
Schuldenberatungen, von denen hier die Rede ist, sind kostenlos,
öffentlich gefördert und staatlich anerkannt. Daneben gibt
es einige private gewerbliche Schuldenregulierer, die mehr oder
weniger aktiv um KundInnen werben.
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind durch ein eigenes
Gütezeichen erkennbar. Sie beraten im öffentlichen Auftrag und
werden von Ländern und Arbeitsmarktservice mit öffentlichen
Geldern finanziert. Eine Person, die eine solche Schuldenberatung
in Anspruch nimmt, wird dafür niemals Zahlungen leisten müssen!
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind um
nachhaltige Lösungen und nicht um kurzfristige Erfolge bemüht. Neben der unmittelbaren Unterstützung
bei der Schuldenregulierung werden auch die Gründe
der Ver- und Überschuldung in den Blick genommen.
Schuldenberatungseinrichtungen, die in der Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen GmbH vernetzt
sind, beschäftigen qualifizierte, speziell für ihre
Tätigkeit ausgebildete MitarbeiterInnen, die sich
regelmäßig fortbilden.
ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung“ (2006),
erstellt vom NPO-Institut an der Wirtschaftsuniversität Wien.
2
ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008),
erstellt vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes-Kepler-Universität Linz.
1
Schuldenberatung ist nicht
gleich Schuldenberatung!
Durch die Beratungstätigkeit für Personen mit Schuldenproblemen entsteht nicht nur ein großer volkswirtschaftlicher Nutzen, wie eine 2006 durchgeführte
Studie1 belegt, sondern auch ein beachtlicher Nutzen
für Gläubiger. Dies ergab die Studie „Nutzen der
Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008)2: Gläubiger
sind primär an der Rückführung ihrer Forderungen
interessiert. Die Betreuung einer Person durch eine
Schuldenberatung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass
eine bestimmte Rückzahlungsquote erreicht wird.
Nähere Informationen finden Sie unter
www.schuldenberatung.at
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Dachorganisation asb
ASB Schuldnerberatungen
GmbH
Zentrale:
Bockgasse 2 b, 4020 Linz
T: 0732-65 65 99, F: 0732-65 36 30
E: [email protected]
PR-Büro:
Gumpendorferstraße 83, 1060 Wien
T: 01-961 02 13, F: -44
E: [email protected]
SCHULDNERHILFE
OÖ
Stockhofstraße 9, 4020 Linz
T: 0732-77 77-34, F: -5822
E: [email protected]
www.schuldner-hilfe.at
Regionalstelle in Rohrbach
Schuldenberatung
Salzburg
Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg
T: 0662-87 99 01, Fax: -73
E: [email protected]
www.sbsbg.at
Regionalstellen in St. Johann und
Zell/See
www.schuldenberatung.at
Schuldenberatung
Tirol
Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck
T: 0512-57 76 49, F: -10
E: [email protected]
www.sbtirol.at
Regionalstellen in Imst und Wörgl
Schuldnerberatung
NÖ gGmbH
Herrengasse 1, 3100 St. Pölten
T: 02742-35 54 20-0, F: -120
E: [email protected]
www.sbnoe.at
Regionalstellen in Amstetten,
Hollabrunn, Wr. Neustadt und Zwettl
Schuldnerberatung
Oberösterreich
Spittelwiese 3, 4020 Linz
T: 0732-77 55-11, F: -50
E: [email protected]
www.ooe.schuldnerberatung.at
Regionalstellen in Ried, Steyr,
Vöcklabruck und Wels
Wels
Steyr
Innsbruck
Feldkirch
Bludenz
Imst
Amstetten
Wien
Sankt Pölten
Vöcklabruck
Staatlich
anerkannte
Schuldenberatung
Wörgl
Bregenz
Hollabrunn
Linz
Ried
Salzburg
IfS-Schuldenberatung
gGesmbH
Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz
T: 05574-46 185-0, F: -25
El: [email protected]
www.ifs.at/schuldenberatung.html
Regionalstellen in Bludenz und
Feldkirch
Schuldnerberatung
Wien gGmbH
Döblerhofstraße 9, 1. St., 1030 Wien
T: 01-330 87 35, F: -669 25
E: [email protected]
www.schuldnerberatung-wien.at
Zwettl
Rohrbach
Zell/See
Wr. Neustadt
Eisenstadt
Kapfenberg
St. Johann
Oberwart
Graz
Wolfsberg
Spittal/Drau
Villach
Schuldnerberatung Kärnten
Waaggasse 18/3, 9020 Klagenfurt
T: 0463-51 56 39, F: -6
E: [email protected]
Regionalstellen in Spittal/Drau, Villach
und Wolfsberg
Klagenfurt
Schuldenberatung
Burgenland
Hartlsteig 2, 7000 Eisenstadt
T: 057-600-2150, F: -2154
E: [email protected]
www.burgenland.at (Bürgerservice)
Regionalstelle in Oberwart
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
T: 0316-37 25 07, F: -20
E: [email protected]
www.schuldnerinnenberatung.at
Regionalstelle in Kapfenberg
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Schuldenprobleme
in Österreich
Personen, die von Schuldenberatungen
Unterstützung erhalten
52.613
41%
59%
2009
Erstkontakte
Erstmalige telefonische, persönliche oder
schriftliche Kontaktaufnahme
54.324
22.465
41%
41%
52.450
21.820
21.069
41%
59%
2010
59%
2011
54.324 Personen haben sich 2011 mindestens ein Mal an eine
Schuldenberatung gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Damit ist die Zahl der beratenen Personen im Vergleich zum Vorjahr
merklich gestiegen.
Die Nachfragestruktur der vergangenen Jahre hat zudem gezeigt,
dass sich die Probleme der KlientInnen teilweise vertieft haben,
wodurch der Beratungsaufwand pro KlientIn intensiver wurde
bzw. auch verstärkt Wiederaufnahmen zu verzeichnen waren.
41%
41%
59%
2009
59%
59%
59%
2010
2011
Nach einem leichten Rückgang der Erstkontakte im vergangenen Jahresvergleich,
ist die Anzahl der Menschen, die das erste Mal Kontakt mit einer Schuldenberatung
aufnehmen, 2011 wieder merklich gestiegen.
Schulden
= Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern
Überschuldung
Die Unterstützung, die Schuldenberatungen ihren KlientInnen
anbieten, kann vielfältig sein:
Auskünfte / Fallbearbeitung Kontaktaufnahme nach außen
Persönliche Beratung
Vertretung vor Gericht
= Zahlungsunfähigkeit: Unmöglichkeit, fällige Schulden binnen einer
angemessenen Frist zurückzuzahlen
Aus Schulden können Schuldenprobleme werden!
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Höhe der Schulden
Durchschnittsverschuldung in Euro
Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten einer Person gegenüber
ihren Gläubigern. Damit entsteht die Verpflichtung zur Erbringung einer
Leistung, wie etwa zur Rückzahlung von Geldbeträgen.
74.473 €
2009
73.065 €
73.108 €
2010
2011
Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um die Durchschnittsverschuldung der KlientInnen der Schuldenberatungen in Österreich, die im
Abfragezeitraum (1.1.2011 bis 31.12.2011) eine Erstberatung in Anspruch
genommen haben.
Männer haben durchschnittlich 83.760 Euro Schulden, Frauen 57.634 Euro.
Die Höhe der Schulden ging seit 2008 zurück, ist im Jahr 2011 jedoch wieder
leicht gestiegen.
In öffentlichen Debatten werden fallweise auch die Begriffe bereinigte Durchschnittsverschuldung bzw. Medianverschuldung verwendet.
Die bereinigte Durchschnittsverschuldung bezieht in die Berechnung nur
Werte mit ein, die in der Bandbreite 1.000 bis 700.000 Euro liegen. Sie lag
2011 bei 64.602 Euro (2010: 64.780 Euro).
Die Medianverschuldung halbiert die Anzahl der jeweiligen Verschuldungshöhen. D.h. die Hälfte des Klientels hat eine höhere Verschuldung als der
Median und die andere Hälfte hat eine niedrigere Verschuldung. Die Medianverschuldung für 2011 lag bei rund 35.000 Euro (2010: rund 36.000 Euro).
Aus Schulden müssen nicht notwendigerweise Schuldenprobleme werden.
Bei entsprechender Finanzplanung können Schulden wirtschaftlich Sinn
machen. Vor allem bei großen Investitionen wie zum Beispiel Wohnraumbeschaffung lassen sich Schulden kaum vermeiden.
Probleme können entstehen, wenn die Finanzplanung schlecht durchdacht
ist oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise
Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Scheidung Einkommenseinbußen bzw.
zusätzliche Ausgaben entstehen.
So können aus Schulden Schuldenprobleme und daraus Überschuldung
und somit Zahlungsunfähigkeit werden.
Zahlungsunfähigkeit ist die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden auch unter Verwertung des vorhandenen Vermögens binnen einer angemessenen
Frist zurückzahlen zu können.
Schuldenhöhe gestaffelt
über 100.000 Euro
17,3%
50.000 bis 100.000 Euro
19,0%
bis 50.000 Euro
63,7%
Nach gestaffelter Schuldenhöhe steigt
der Anteil jener, die bis zu maximal
50.000 Euro Schulden haben.
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Wer hat
Schuldenprobleme?
Zur Annäherung an die Frage, wer in Österreich Schuldenprobleme hat, wurden Alter, Ausbildung, Einkommen und Arbeitssituation der KlientInnen der Schuldenberatungen (Erstberatungen im Jahr 2010) untersucht. Diese Daten sind zum Vergleich jeweils den Daten der
österreichischen Gesamtbevölkerung (Statistik Austria) gegenübergestellt.
Pflichtschule
34,8%
7,5% Matura
2,7%
über Maturniveau
Geringere Schulbildung als Gesamtbevölkerung
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010)
Personen mit geringerer Schulbildung kontaktieren häufiger eine Schuldenberatung. Die
Pflichtschule als höchste Ausbildung haben 34,8% abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der KlientInnen der Schuldenberatungen kann als höchste Ausbildung einen Lehrabschluss bzw. eine
berufsbildende Fachschule vorweisen (54,9%). 7,5% verfügen über Matura als höchste Ausbildung, knapp 3% haben eine Ausbildung über Maturaniveau bzw. ein Studium abgeschlossen.
In der österreichischen Bevölkerung weicht der schulische Bildungsstand ein wenig ab: 25,7%
haben die Pflichtschule absolviert; 48,4% einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Schule
besucht. Österreichweit haben 14,5% Matura, eine Ausbildung über diesem Niveau haben
11,4% abgeschlossen.
BHS
1.501,- bis 2.000,-€
KlientInnen der Schuldenberatung verdienen weniger
13,3%
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010)
Im Vergleich mit dem Bevölkerungsdurchschnitt haben KlientInnen der Schuldenberatungen
monatlich deutlich weniger Einkommen zur Verfügung. Der Grundbetrag des (nicht exekutierbaren) Existenzminimums lag 2011 bei 793 Euro.
24,5% der KlientInnen der Schuldenberatungen verdienen weniger als diese Summe, wodurch
sich eine Schuldensanierung schwierig gestaltet. Zum Vergleich: Unselbstständig erwerbstätige
Personen verdienten in Österreich 2010 monatlich im Schnitt 1.435 Euro1.
54,9%
1.001,- bis
1.500,-€
35,1%
über 2.000,-€
6,4%
2,1%
4,5%
18,0%
20,6%
Berechnung: Durchschnitt für unselbstständig Erwerbstätige (Jahresnettoeinkommen auf Basis 2010, Statistik
Austria) 20.087 Euro/14 = 1.435 Euro (inkl. anteilige Sonderzahlungen)
bis 250,-€
251,- bis 500,-€
501,- bis 793,-€
1
794,- bis 1.000,-€
nicht exekutierbares
Existenzminimum 2011
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Altersstruktur entspricht in etwa der Gesamtbevölkerung
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010)
Grundsätzlich entspricht die Klientel der Schuldenberatungen der Gesamtbevölkerung. Ein
markanter Unterschied ist bei der Altersgruppe der 51- bis 60-Jährigen zu erkennen: Diese
ist unter den KlientInnen der Schuldenberatungen wesentlich schwächer vertreten als in der
Gesamtbevölkerung (13,4% gegenüber 22%).
Rund 79% der KlientInnen der Schuldenberatungen sind zwischen 21 und 50 Jahre alt. Knapp
30% der KlientInnen sind nicht älter als 30 Jahre. Die Altersstruktur der KlientInnen entspricht
in etwa jener in der Gesamtbevölkerung1: dort ist mit 30% die stärkste Gruppe jene der 41bis 50-Jährigen, gefolgt von der Gruppe der 31- bis 40-Jährigen (24%) und jener der 21- bis
30-Jährigen (23%).
Um das Datenverhältnis, das dem Klientel der Schuldenberatungen entspricht, zu errechnen, wurde folgende
Annahme getroffen: Die unter 20-Jährigen und die über 60-Jährigen werden bei der Anteilsberechnung ausgeschieden, da sie im Klientel der Schuldenberatungen kaum vorkommen.
1
4,9%
über 60 Jahre
13,4%
51 bis
60 Jahre
41 bis
50 Jahre
0,1%
bis 17 Jahre
2,5%
18 bis 20 Jahre
26,7%
21 bis
30 Jahre
26,0%
26,4%
31 bis
40 Jahre
Nur Hälfte der KlientInnen erwerbstätig
(Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2011)
Arbeitslose Personen sind in der Schuldenberatung mehr als elf Mal häufiger vertreten als in
der Gesamtbevölkerung. Etwa die Hälfte der KlientInnen der Schuldenberatungen (49,2%) ist
erwerbstätig1, 36,0% sind arbeitslos. Damit ist der Anteil der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr mit minus 1,7 Prozentpunkte leicht gesunken.
2011 befanden sich 72,1% der Gesamtbevölkerung Österreichs in Arbeit, nicht erwerbstätig2
waren 24,7%. 3,2%3 aller 15- bis 64-Jährigen waren arbeitslos4.
Erwerbstätigkeit beinhaltet: Unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige, Freie DienstnehmerInnen, Mithelfende Familienangehörige, Geringfügig Beschäftigte und zusätzlich: Karenzierte, Frauen im Mutterschutz,
Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeitsfähig sind.
2
Nicht-Erwerbstätigkeit beinhaltet: SchülerInnen, StudentInnen, Präsenz- und Zivildiener, Arbeitsunfähige,
im Haushalt Tätige (Kinder- und Erwachsenenbetreuung), PensionistInnen
3
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren.
4
Vgl. Statistik Austria: Arbeitsmarktstatistik. Jahresergebnisse 2011. Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus
und Geschlecht. Zur Berechnung herangezogene Altersbreite: 15 bis 64 Jahre.
5
z.B. Hausfrauen/-männer, Studierende usw.
arbeitslos
sonstige5
36,0%
14,8%
1
49,2%
erwerbstätig
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Gründe für
Überschuldung
Mehrfachnennungen bei Erstberatungen 2011
ACHTUNG: Diese Angaben sind nicht mit jenen vergangener
Schuldenreports vergleichbar, da bisher ausschließlich Einfachnennungen berücksichtigt wurden und dieses Jahr erstmals
Mehrfachnennungen eingerechnet wurden.
Arbeitslosigkeit bzw.
Einkommensverschlechterung1
43,1%
Umgang mit Geld2
Gescheiterte Selbstständigkeit
Wohnraumbeschaffung
Scheidung/Trennung
Sonstige Gründe3
20,6%
20,6%
persönliche Härtefälle
17,8%
12,7%
strafbare Handlungen/Regress
Bürgschaften/Mithaftungen
12,0%
7,8%
7,3%
7,2%
Lebenshaltungskosten
Unterhaltsverpflichtungen
3,5%
3,2%
Autokauf/Leasing
2,8%
1,7%
z.B. durch Kurzarbeit, Wegfall von Überstunden oder PartnerInnen-Einkommen.
meint mangelhaften oder ungeplanten Umgang mit Geld bzw. die inadäquate Haushaltsbudgetplanung (Ausgaben sind nicht an die Einkommenslage angepasst).
3
beinhalten z.B. Sucht, Wohnungskosten und Ähnliches.
1
2
asb Schuldenreport 2012 |
10
Fremdwährungskredite
Risiken bei Fremdwährungskrediten
Fremdwährungskredite werden in einer ausländischen
Währung aufgenommen, in der sie auch zurückzuzahlen
sind. Bisher üblich waren endfällige Fremdwährungskredite, d.h. der gesamte Kredit wurde erst am Ende
der Laufzeit zurückgezahlt, regelmäßig wurden nur die Zinsen
beglichen. Parallel dazu wurde meist ein Tilgungsträger angespart, welcher am Ende der Laufzeit für die Tilgung des Kredits
verwendet werden soll.
30,2%
2010
28,4%
2011
Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiko:
Wechselkurse und Zinssätze unterliegen Schwankungen. Wird die Fremdwährung aufgewertet, steigt der Rückzahlungsbetrag in Euro im Vergleich
zum Zeitpunkt der Kreditauszahlung. Ein Zinsvorteil bei langen Laufzeiten
kann verloren gehen, sich sogar in einen Nachteil umkehren. Ein Fremdwährungskredit kann so letztendlich erheblich teurer werden als ein Eurokredit.
Fremdwährungskredite machen
28,4% des Gesamtkreditvolumens privater Haushalte in
Österreich aus (Ende 2010
waren es noch 30,2%).
BEISPIEL:
Ein Kunde, der sich im Jahr 2000 in Schweizer Franken zu einem
Gegenwert von 150.000 Euro und zu einem Kurs von 1,6 Franken je
Euro verschuldete, steht Anfang 2012 Schulden in der Höhe von rund
200.000 Euro gegenüber.
Das aushaftende Volumen betrug Ende 2011 37,3 Milliarden Euro (Ende
2010: 38,7 Milliarden Euro). Bereinigt um Wechselkurseffekte wurde das
Volumen damit im Vergleich zum Herbst 2008 – als die Finanzmarktaufsicht einen Stopp der Neuvergabe verhängte – um 9,8 Milliarden Euro oder
20,8% verringert.
Tilgungsträgerrisiko:
Beim bestehenden Forderungsvolumen handelt es sich zu 93,4% um
Schweizer Franken-Kredite, der Rest entfällt beinahe zur Gänze auf
japanische Yen.
Das Risiko höherer Kosten durch Zins- und/oder Wechselkursveränderungen kann durch alternative Finanzprodukte, die auch während der Laufzeit
zusätzlich notwendig werden könnten, abgesichert
Probleme rund um Fremdwähwerden. Auch kann die
rungskredite werden die SchuldenWährung, in der ein Kredit
beratungen in den kommenden
aufgenommen wird, jederJahren verstärkt beschäftigen, da immer
zeit gewechselt werden.
mehr Kredite auslaufen werden.
Beides verursacht zusätzliche Kosten.
93,4%
Rund drei Viertel der Fremdwährungskredite an private Haushalte sind als
endfällige Kredite mit Tilgungsträgern ausgestattet. 20% der ÖsterreicherInnen mit einem Fremdwährungskredit können ihre Schulden nicht tilgen,
sagt Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny.
(Quellen: Aussendung der Finanzmarktaufsicht am 7.3.2012, „Die Presse“, 28.3.2012)
Auch Tilgungsträger, etwa eine Kapital-Lebensversicherung, unterliegen
Wertschwankungen, weshalb am Laufzeitende des Kredits die Schuld nur
teilweise aus dem angesparten Tilgungsträger beglichen werden könnte.
Risiko ungeplanter Kosten:
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Nutzen von
Schuldenberatung
Volkswirtschaftlicher Nutzen
Nutzen für Gläubiger
Überschuldung stellt für die betroffenen Personen
in den meisten Fällen eine große Belastung dar
und führt häufig dazu, dass Sozialleistungen verstärkt in Anspruch genommen und weniger aktive
Beiträge zum Wirtschafts- und Sozialsystem geleistet werden. Eine Studie, die das NPO-Institut
der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der
ASB Schuldnerberatungen GmbH 2006 durchführte1, beschäftigte sich mit der Frage, welche
ökonomischen Auswirkungen die erfolgreiche
Schuldenberatung und Schuldenregulierung hat.
In verschiedenen Szenarien wurde berechnet,
dass das Ausmaß der Förderungen, die Schuldenberatungsstellen erhalten, die ökonomischen
Effekte deutlich übersteigen. In der vorsichtig
geschätzten Minimalvariante ist der ermittelte
jährliche Effekt bereits mehr als doppelt so hoch
(27,4 Millionen Euro) als die rund 11,4 Millionen
Euro, die die staatlich anerkannten Schuldenberatungen jährlich an Förderungen erhalten (1:2,4).
In einer ebenfalls plausiblen zweiten Variante
ist es sogar das Vierfache. Noch nicht enthalten
sind darin weitere Effekte, die beispielsweise
durch die Wiedererlangung der Kaufkraft oder
die Verbesserung des Gesundheitszustandes
erzielt werden.
Schuldenberatung ist nicht nur für die überschuldeten KlientInnen von großem Nutzen, sondern
auch für die Gläubiger, wie die Studie „Nutzen der
Schuldenberatung für Gläubiger“² (2008) ergab.
Gläubiger sind primär an der Rückführung ihrer
Forderungen interessiert. Wenn eine Rückführung
des Gesamtbetrages nicht möglich ist, liegt ihr
Bestreben darin, eine möglichst hohe Rückzahlungsquote zu erreichen.
Auch wenn die Zielsetzung der Schuldenberatung
auf die Entschuldung von Privatpersonen ausgerichtet ist, bestätigt sich die These, dass Gläubiger durch Schuldenberatungen finanzielle Vorteile
erlangen. Der Effekt wird v.a. bei einer Rückzahlungsquote von mehr als 10% deutlich.
Als weitere Vorteile von Schuldenberatung nannten Gläubiger: Alle werden gleich behandelt,
wenn mehrere (heterogene) Gläubiger involviert
sind; die Gläubiger erhalten eine Übersicht über
die Gesamtsituation der SchuldnerIn, die Einkommens- und Verschuldungssituation wird genau
erhoben; Zeitersparnis bei der Informationsgewinnung und durch das Vorhandensein kompetenter Ansprechpartner.
Studie „Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung“
(2006), Berechnungen aktualisiert 2011
1
Die Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“
im Auftrag und unter Mitwirkung der asb wurde vom
Forschungsinstitut für Bankwesen an der JohannesKepler-Universität Linz unter Beteiligung von Schuldenberatungen und Banken in Oberösterreich und Wien erstellt.
2
+
Positive Effekte
der Schuldenberatung
SchuldnerInnen bekommen Beratung:
+ sind informiert und schöpfen ihre Möglichkeiten aus
+ sind motiviert, ihre Arbeitssituation zu verbessern
+ ihr Wohlbefinden/Gesundheitszustand bessert sich
Konkrekte Effekte am Beispiel Erhalt
bzw. Erlangung der Erwerbstätigkeit
SchuldnerIn behält Arbeit bzw. findet Arbeit und
+ zahlt Einkommenssteuer
+ zahlt Sozialversicherungsbeiträge
+ nimmt kein/e Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
in Anspruch
Weitere positive Effekte:
SchuldnerInnen
+ können Unterhalt zahlen
+ erlangen ihre volle Kaufkraft zurück
+ verbessern ihren gesundheitlichen Zustand
+...
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Finanzierung der
Schuldenberatungen
Der Mitteleinsatz der öffentlichen Stellen für staatlich anerkannte Schuldenberatungen lag 2011 bei rund 11,4 Millionen Euro. Mit dieser Investition wird ein volkswirtschaftlicher Nutzen von mindestens 27,4 Millionen Euro erzielt. (vgl. Seite 12)
Öffentliche Mittel für
staatlich anerkannte Schuldenberatungen
Steigender Bedarf – unzureichende Mittel
in Mio Euro
+7,44%
+5,60%
-0,17%
10,061
10,810
11,415
11,396
2008
2009
2010
2011
Die Schuldenberatungsstellen
mussten in Summe
2011 erstmals
eine reale Kürzung
hinnehmen.
1,40 Euro/EinwohnerIn investieren die österreichischen Bundesländer im Durchschnitt in Schuldenberatung. Die Bandbreite reicht
dabei von 0,82 bis 2,25 Euro.
Neben den jeweiligen Ländern werden Schuldenberatungen teilweise auch von
der jeweiligen Landesstelle des Arbeitsmarktservices gefördert. Die Bandbreite
der Mitfinanzierung durch das AMS liegt zwischen 0 und 39 Prozent.
Der Bund fördert die Beratungstätigkeit in den Bundesländern nicht.
Obwohl der Bedarf nach Schuldenberatung von Jahr zu Jahr
zunimmt, kam es in den letzten Jahren kaum zur Ausweitung des
Beratungsangebots: Die BeraterInnenzahlen stagnieren.
2011 kam es mit Blick auf die Gesamtsumme an öffentlicher
Finanzierung der staatlich anerkannten Schuldenberatungen
erstmals zu einer realen Kürzung.
Diese Entwicklung steht im Gegensatz zu Absichtserklärungen
zum Ausbau der Schuldenberatungen, wie sie in staatlichen
Aktionsplänen und Ministervorträgen der letzten Jahre
immer wieder zu finden
Mitfinanzierung durch
waren.
Verändert bzw. verringert hat
Gläubiger notwendig
sich in den letzten Jahren die
Rund 70 Millionen Euro werden jährlich
Förderung durch Mittel der
durch Privatinsolvenzverfahren an Insoljeweiligen Landesgeschäftsvenzgläubiger zurückgeführt, die Schulstellen des Arbeitsmarktserdenberatungen sind an diesem Nutzen
vices. Eine Entwicklung, die
mit 57%, das sind 40 Millionen beteiligt.
mit Blick auf die Bedeutung
Eine Mitfinanzierung des Beratungsangevon Schuldenberatung bei
bots durch Gläubiger, insbesonders durch
Arbeitslosigkeit bzw. für die
Banken, wäre nur logisch und würde die
Arbeitsplatzerhaltung, schwer
öffentliche Hand deutlich entlasten.
nachvollziehbar ist.
asb Schuldenreport 2012 |
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Privatkonkurs
in Österreich
Schuldenregulierungsverfahren 2011
Der umgangssprachliche Ausdruck „Privatkonkurs“ wird im Gesetz als „Schuldenregulierungsverfahren“ (SRV) bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist es, redlichen und motivierten
SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben.
Zu den Voraussetzungen zählen die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit, regelmäßiges
Einkommen, die Verpflichtung, keine neuen Schulden zu machen, sowie die Möglichkeit,
monatlich einen bestimmten Betrag zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können.
In dieser Zeit der Rückzahlung soll nur eine „bescheidene, aber menschenwürdige“
Lebensführung möglich sein. Im Gegenzug stoppen die Exekutionen und der Zinsenlauf.
Die SchuldnerInnen sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen wieder schuldenfrei.
Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück.
Auch wenn das SRV derzeit für viele überschuldete Personen die Möglichkeit der Schuldenregulierung bietet, gibt es Verbesserungsbedarf vor allem in Hinblick auf bestehende Ungerechtigkeiten und den möglichen Zugang von Personen mit sehr geringem
Einkommen.
Die im Jahr 2010 wiederaufgenommenen Gespräche über Reformvorhaben zum Privatkonkurs fanden 2011 keine politische Einigung. Erst Anfang 2012 kam es wohl auch vor
dem Hintergrund von Initiativen der Europäischen Kommission, die Unternehmensinsolvenz auf drei Jahre zu verkürzen, zu weiteren Gesprächen im Rahmen der Arbeitsgruppe
im Justizministerium. Die zeitnahe legislative Umsetzung der Reform wurde neuerlich
avisiert.
Kernpunkte der Reform sind Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden und eine
Erweiterung der Gründe für eine sachliche Rechtfertigung der Restschuldbefreiung
auch unter 10% (bisher: Billigkeitsgründe). Ebenfalls diskutiert wird die Verkürzung
der Verfahrensdauer auf 5 Jahre. Schuldenberatungen begrüßen die Reformvorhaben
nach dem europäischen Standard, lehnen eine Verkürzung der Verfahrensdauer jedoch
ohne gleichzeitige Reduktion der Quote ab, da ein Scheitern der Restschuldbefreiung bei
einer deutlich höheren Zahl von überschuldeten Personen zu erwarten ist.
0.970Insolvenzanträge1
1
+ 5,7% gegenüber
36%
20102
64%
1
2
9.633 Insolvenzeröffnungen1
+6,5% gegenüber
20102
§
57,4% von einer Schuldenberatung im SRV bei
Gericht begleitet oder
vertreten.
Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum 4.1.2012
Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum 10.1.2011
Die häufigsten Regulierungen im Rahmen des Privatkonkurses:
Zahlungsplan: Den Gläubigern ist eine Quote anzubieten, die der
Einkommenslage der nächsten fünf Jahre entspricht. Hier ist die Zustimmung einer Gläubigermehrheit notwendig. Die Schulden erlöschen mit
Erfüllung der vereinbarten Quote. Dauer und Quote sind flexibel innerhalb
gesetzlicher Vorgaben verhandelbar.
Abschöpfungsverfahren: Unter strengen Auflagen für die nächsten
sieben Jahre kommt es zur „Pfändung“ auf das Existenzminimum. Die
„pfändbaren“ Beträge erhält ein gerichtlich bestellter Treuhänder, der
sie jährlich an die Gläubiger verteilt. Eine Zustimmung der Gläubiger ist
nicht erforderlich. Nach Ablauf des Verfahrens kommt es bei Erfüllung der
Bedingungen zur Restschuldbefreiung.
Zahlungsplan
2010
2011
68,2%
71,7%
Abschöpfungsverfahren
2010
30,1%
2011 27,0%
asb Schuldenreport 2012 |
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Erfolgsquote im Abschöpfungsverfahren
Zum Erreichen der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren
müssen nach sieben Jahren mindestens 10% der Schulden an die
Gläubiger zurückgezahlt worden sein. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich, wenn nach mindestens drei Jahren Laufzeit
50% zurückgezahlt sind. Wird nach sieben Jahren die 10%-Quote
nicht erreicht, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen
dennoch die Restschuldbefreiung (nach Billigkeit) aussprechen.
Im Jahr 2011 endete bei 512 Verfahren, bei denen die ASB Schuldnerberatungen GmbH als Treuhänder eingesetzt worden war, die
siebenjährige Abschöpfungsfrist. In 65,2% der Fälle wurde eine
Restschuldbefreiung erteilt (334 Fälle). Davon wurden 40 Verfahren
vorzeitig beendet (mindestens drei Jahre Laufzeit und 50%-Quote), 263 Verfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung (sieben
Jahre Laufzeit und mind. 10%-Quote) und in 29 Fällen wurde trotz
Nichterreichens der Mindestquote eine Restschuldbefreiung nach
Billigkeit erteilt. In einem Verfahren wurde die Restschuldbefreiung
nach Verlängerung des Verfahrens erteilt. Mit Einverständnis der
Gläubiger wurde das Abschöpfungsverfahren in einem Fall beendet.
Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung konnte nach
sieben Jahren bei 178 Fällen (34,8%) erteilt werden. In 16,2% der
Fälle ist die Restschuldbefreiung offen, weil noch keine Entscheidung des Gerichts vorliegt und das Verfahren verlängert oder eine
Ergänzungszahlung auferlegt wurde. In 12,1% der Verfahren wurde
die Restschuldbefreiung wegen Nichterreichens der Mindestquote
endgültig versagt. 6,4% der Fälle wurden vorzeitig u.a. wegen Obliegenheitsverletzungen eingestellt.
34,8%
65,2%
Restschuldbefreiung
Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung
nach 7 Jahren
Zeitraum der Eröffnung:
1.10.2003 bis 30.9.2004
Verfahrensablauf im Privatkonkurs
Außergerichtlicher Ausgleich
Zustimmung aller Gläubiger erforderlich
Insolvenzeröffnung
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens,
Veröffentlichung, Exekutions- und Zinsenstopp
Vermögensverwertung
z.B. Haus, Auto
Zahlungsplan
Mindestangebot entsprechend dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen
der nächsten 5 Jahre; Teilzahlungen für maximal 7 Jahre; Zustimmung
der Gläubigermehrheit erforderlich
bei
Scheitern
bei
Annahme
Abschöpfungsverfahren
Restschuldbefreiung
7 Jahre Leben am Existenzminimum; mindestens 10% der Schulden müssen nach
7 Jahren Abschöpfung bezahlt sein; Zustimmung der Gläubiger NICHT erforderlich!
Zur Bereinigung der Insolvenzsituation sollten SchuldnerInnen noch vor dem gerichtlichen Insolvenzverfahren versuchen, sich durch Abschluss eines außergerichtlichen Ausgleichs wieder wirtschaftlich zu sanieren. Dabei verzichten ALLE Gläubiger auf einen Teil der Forderungen.
Die SchuldnerInnen bezahlen eine vereinbarte Rate und werden von den restlichen Schulden
befreit. Nur ein Viertel der vorgeschlagenen außergerichtlichen Ausgleiche werden tatsächlich
von den Gläubigern angenommen.
Der Antrags- und Verfahrensablauf eines Privatkonkurses ist in der Insolvenzordnung geregelt. Zuständig sind zumeist die Bezirksgerichte. Ein Schuldenregulierungsverfahren kann mit
einem Zahlungsplan oder einem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung enden.
asb Schuldenreport 2012 |
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Pfändungen und
Exekutionen
Foderungsexekutionen
Bei einer Forderungsexekution (oder
„Lohnpfändung“) wird das Einkommen
Lohnpfändung bis zu
von SchuldnerInnen bis auf das Exiseinem Existenzminimum
tenzminimum gepfändet, der darüber
(2011: 793 Euro)
hinaus gehende Betrag wird direkt an
die Gläubiger überwiesen. Das Existenz2011 wurden
minimum ist abhängig von der Anzahl
der Unterhaltspflichten und der Höhe
des Einkommens. Die Untergrenze für
Forderungsexekutionen beantragt.
das Existenzminimum lag 2011 bei 793
Euro.1
In Österreich sind Arbeitgeber durch
Das sind
das System der Lohnpfändungen belastet. Sie sind verpflichtet, eine genaue
Anträge pro Arbeitstag!
Rangordnung der anhängigen Exekutionen zu führen, monatlich das Existenzminimum zu errechnen und den pfändbaren Betrag an Gläubiger zu überweisen.
Dieser Aufwand ergibt für ArbeitnehmerInnen oft Probleme mit ihren Arbeitgebern
bis hin zu Kündigungen und Problemen bei der Arbeitssuche.2 Überdies zeigen die
Beobachtungen der Schuldenberatungen, dass auch Fehlberechnungen des Existenzminimums, fast immer zu Lasten der SchuldnerInnen, vorkommen.
Im Jahr 2011 wurden in Österreich 727.386 Anträge auf Forderungsexekution
gestellt3, das sind durchschnittlich 3.306 Anträge pro Arbeitstag.
727.386
3.306
Unterhaltsschulden können auch unter diese Grenze gepfändet werden. Informationen und Tabellen zum Existenzminimum finden sich unter
www.schuldenberatung.at oder in der Broschüre „Informationen für Arbeitgeber und andere
Drittschuldner“ (www.justiz.gv.at – Bereich Bürgerservice/Publikationen).
2
Mit dieser Problematik befasste sich ein mehrjähriges Projekt der Schuldenberatungen: „Schulden-Shredder – Arbeitsmarkthindernis Schulden“, gefördert im Rahmen der EU-Initiative EQUAL
vom ESF und BMWA (www.schuldenberatung.at – Bereich Projekte).
3
Bundesministerium für Justiz – Betriebliches Informationssystem der Justiz, 2011
1
Die Exekution ist die gerichtliche Zwangsvollstreckung von Rechten.
Sie richtet sich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung und
setzt einen Vollstreckungstitel wie zum Beispiel ein rechtskräftiges
Urteil oder einen Zahlungsbefehl voraus. Die in der Praxis häufigsten Formen
der Exekution sind die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution.
Wer zuerst kommt ...
Im Exekutionsrecht gilt der Grundsatz:
Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst!
Der Gläubiger, der als erster einen Antrag stellt, wird auch als erster
und einziger befriedigt. Alle anderen Gläubiger müssen warten, bis
sie an der Reihe sind. Bei zahlungsunfähigen SchuldnerInnen bietet
das Exekutionsrecht keine Lösung, sondern verschlimmert die Situation, indem die Schulden durch Zinsen und Kosten der „wartenden“
Gläubiger ständig wachsen.
Notwendige Änderung der Exekutionsordnung:
Keine Bevorzugung von Gläubigern
Schnelle und „aggressive“ Gläubiger werden durch Einzelvollstreckungen
begünstigt. Ziel muss es sein, den Gedanken der Gläubigergleichberechtigung
wie in der Insolvenzordnung, auch auf die Exekutionsordnung auszuweiten.
Zinsenstopp bei Pfändung
Die monatlich gepfändeten Beträge decken oft nicht einmal Kosten und Zinsen. Dadurch wachsen die Schulden sogar noch mehr. Es sollte ein Zinsenstopp für alle Gläubiger gelten, die durch die Lohnpfändung Beträge erhalten.
asb Schuldenreport 2012 |
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Fahrnisexekutionen
Bei einer Fahrnisexekution wird von
SchuldnerInnen das bewegliche Vermögen („Fahrnisse“), das diese nicht
zu einer einfachen Lebensführung
benötigen, gepfändet und verwertet.
Die GerichtsvollzieherInnen sind dazu
2011 wurden
berechtigt, die Wohnung von SchuldnerInnen zu durchsuchen und pfändbare Gegenstände aufzuschreiben.
Fahrnisexekutionen beantragt.
Häufig werden diese dazu mit einer
Pfändungsmarke, dem „Kuckuck“,
Das sind
versehen.
Problematisch bei Fahrnisexekutionen
ist, dass oft Vermögen gepfändet wird,
Anträge pro Arbeitstag!
das sich zwar im Haushalt der SchuldnerInnen befindet, aber im Eigentum
von anderen Personen steht. In diesen Fällen müssen sich die tatsächlichen EigentümerInnen gegen diese „unrichtige“ Pfändung zur Wehr setzen. Außerdem liegt
der Erlös bei der Verwertung der Fahrnisse regelmäßig weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert und ergibt somit nur geringe Beträge zur Schuldentilgung.
Im Jahr 2011 gab es in Österreich insgesamt 871.336 Anträge auf Fahrnisexekution1, das sind durchschnittlich 3.961 Anträge pro Arbeitstag. In beiden Exekutionsformen ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Gerichtliche Pfändung und Verwertung von beweglichen Sachen
(„Fahrnissen“) durch eine/n GerichtsvollzieherIn
871.336
3.961
Bundesministerium für Justiz – Betriebliches Informationssystem der Justiz, 2011
1
Notwendige Änderung der Exekutionsordnung:
Fahrnisexekution nur bei Vermögen
Die Fahrnispfändung wird – entgegen der Intention des Gesetzgebers – als
Druckmittel eingesetzt, um zusätzliche Zahlungen zu erzwingen, auch wenn
nichts pfändbar ist oder der Lohn bereits gepfändet wird. In der Folge zahlen
viele Menschen aus dem Unpfändbaren Beträge an Gläubiger und gefährden
damit ihre eigene Existenz und die ihrer Kinder. Nur wenn SchuldnerInnen
offenkundig nennenswertes Vermögen besitzen, sollte eine Fahrnisexekution
bei laufender Lohnpfändung zulässig sein.
auf jeden Fall alle Gegenstände, die zu einer
einfachen Lebensführung notwendig sind
einfache Kleidung
Nahrungsmittel
Heizmittel
... dazu kommen noch:
Gegenstände für die Berufsausübung
Lernbehelfe
höchstpersönliche Gegenstände
(z.B. Eheringe)
Sachen, die nachweislich nicht den
SchuldnerInnen gehören
Fernseher
Videorecorder
DVD-Player
Stereoanlage, CDs
Computer und Zubehör
Fotoausrüstung
Handy
Auto
Motorrad
Bargeld
Notwendige Änderung der Exekutionsordnung:
Ausweitung des Katalogs des unpfändbaren
Vermögens
Unpfändbar sollten sein:
 Gegenstände zur einfachen Lebensführung wie Kühlschrank, Mikrowelle,
Tiefkühlgerät, Staubsauger, Waschmaschine, E-Herd, Kaffeemaschine,
Geschirrspüler, Nähmaschine;
 Einrichtungsgegenstände soweit sie keine antiken Möbel oder
Designermöbel sind;
 Fortbewegungsmittel wie Kraftfahrzeug bis zu einem Wert von 3.500 Euro
(Indexbindung).
Alle übrigen Gegenstände sollten ab einem Einzelwert von 50 Euro (Indexbindung) gelistet werden. Übersteigt der Gesamtwert aller bewerteten Gegenstände den Betrag von 2.000 Euro, so wäre der Überschuss pfändbar und
der Verpflichtete könnte wählen, welche Gegenstände er zur Verwertung gibt.
(Quelle: „Wege aus der Schuldenfalle. Rechtspolitische Vorschläge zur Vermeidung und
Bekämpfung von Ver- und Überschuldung“, asb 2008)
asb Schuldenreport 2012 |
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Privatinsolvenzmodelle
in Europa
Schweden
Island
Dauer der Entschuldung
Staat
Dauer
Österreich ist Schlusslicht
Mindestquote
England
grds. 1 Jahr; Verkürzung, Verlängerung möglich
NEIN
Slowenien
2 bis 5 Jahre
NEIN
Slowakei
3 Jahre
NEIN
Niederlande
grds. 3 Jahre, max. 5 Jahre
NEIN
Belgien
3 bis 5 Jahre
NEIN
Dänemark
3 bis 5 Jahre, Verlängerung möglich
NEIN
Litauen
3,5 Jahre (vorher 7 Jahre)
NEIN
Griechenland
4 Jahre
NEIN
Polen
bis 5 Jahre
NEIN
Portugal
5 Jahre
NEIN
Estland
5 Jahre
NEIN
Tschechien
5 Jahre
JA (30% Quote)
Norwegen
5 Jahre, Verlängerung möglich
NEIN
Schweden
5 Jahre, Verlängerung auf 7 Jahre möglich
NEIN
Finnland
mind. 5 Jahre; 10 Jahre bei Behalt des Eigenheims;
Verlängerung um 2 Jahre möglich
NEIN (Ausnahme:
Behalt Eigenheim)
Deutschland
6 Jahre
NEIN
Österreich
7 Jahre, Verlängerung auf 10 Jahre möglich
JA (10% Quote)
Frankreich
bis zu 8 Jahre; Restschuldbefreiung bei
hoffnungsloser Überschuldung
NEIN
Luxemburg
Privatinsolvenz in Planung; Restschuldbefreiung geplant
1
Derzeit wird in Deutschland eine Reform des Insolvenzrechts vorbereitet, die unter bestimmten
Umständen eine Verkürzung des Verfahrens vorsieht. So soll eine Restschuldbefreiung nach
drei Jahren für SchuldnerInnen möglich sein, die mindestens 25% der Forderungen und Kosten
begleichen können. Fünf Jahre soll das Verfahren für jene dauern, die die Verfahrenskosten
selbst tragen. Für diejenigen, die die Verfahrenskosten nicht tragen, wird es bei den sechs Jahren
Verfahrensdauer bleiben.
1
Finnland
Norwegen
In den meisten europäischen Staaten ist eine Tendenz der Entschuldungsdauer
im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens von etwa fünf Jahren hin zu drei
Jahren auszumachen. Gerade jüngere Rechtsordnungen halten drei bis vier Jahre
bei einem Entschuldungsplan für ausreichend (z.B. Griechenland, Litauen). Zudem sehen die meisten Rechtsordnungen vollständige Restschuldbefreiungen mit
nur wenigen Ausnahmen (Unterhaltsprüche von Kindern, Steuerschulden, etc.)
vor. Mindestquoten als Erfordernis für die Restschuldbefreiung existieren in kaum
einem europäischen Land: SchuldnerInnen haben einen bestimmten Teil ihres
Einkommens (gebunden an Pfändungstabellen oder Berechnungen durch Insolvenzverwalter) der Gläubigerbefriedigung zur Verfügung zu stellen.
Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht: zum einen
wird die Restschuldbefreiung im Regelfall erst nach 7-jähriger Verfahrensdauer
erteilt, zum anderen gilt eine Mindestquote von 10%. Diese Hürde macht gerade
einkommensschwachen bzw. armutsgefährdeten Personen einen Neustart fast
unmöglich.
Estland
Lettland
Dänemark
Litauen
Irland
Großbritannien
Weißrussland
Niederlande
Polen
Deutschland
Belgien
Luxemburg
Ukraine
Tschechische
Republik
Slowakei
Frankreich
Schweiz Liechtenstein
Österreich
Slowenien
Kroatien
Rumänien
Ungarn
BosnienHerzegowina
Serbien
Montenegro
Italien
Spanien
Bulgarien
Mazedonien
Türkei
Albanien
Portugal
Griechenland
Notwendige Reformen
Überfällige Reformen im Privatinsolvenzrecht müssen endlich umgesetzt werden. Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Standards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung sollen den Zugang
zum Privatkonkurs auch einkommensschwachen und armutsgefährdeten
Personen, denen derzeit ein Neustart fast unmöglich ist, ermöglichen.
(Quellen: Schönen, Verbraucherinsolvenzrecht im internationalen Vergleich unter
besonderer Berücksichtigung der Vorschriften zur Restschuldbefreiung (Teil II),
ZVI 2010, 81; Knobloch, Verbraucherinsolvenzregelungen in Europa, Fachtagung
Schuldnerberatung 14.09.2011, Dortmund)
asb Schuldenreport 2012 |
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Budgetberatung
Konzept
In Österreich gab es bislang kein niederschwelliges, professionelles und unabhängiges Beratungsangebot zu Fragen der Haushaltsfinanzen für Menschen mit
niedrigem Einkommen, die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen sind.
Budgetberatung richtet sich explizit an nicht-überschuldete Personen. Zentrale
Zielgruppe sind Personen und Haushalte mit niedrigem Einkommen bzw. Personen
und Haushalte, die eine Einkommensminderung erwarten/erfahren und/oder Probleme bei der Haushalts-Budgetierung haben. Personen mit Schuldenproblemen
wird die Inanspruchnahme einer Schuldenberatung empfohlen.
Grundlage und zentrales „Arbeitsmittel“ für Budgetberatung bilden die von der asb
entwickelten Referenzbudgets (=Budgetbeispiele), die für den weiteren Einsatz
im Zuge von Budgetberatung und -information aktualisiert und weiter entwickelt
werden. Referenzbudgets sind Ausgabenraster für verschiedene Haushaltstypen.
Ziele von Budgetberatung:
 Verbesserung im Umgang mit Geld in
privaten Finanzfragen
 Unterstützung in der Planung von Haushaltsbudgets
 Schuldenprävention durch ausgeglichene Budgets und
Erhebung von Sparpotential
www.budgetberatung.at
Pilotprojekt Budgetberatung
2011 konzipierte die asb im Rahmen eines vom BMASK geförderten Pilotprojekts
ein Budgetberatungsangebot, das in Zusammenarbeit mit der IfS-Schuldenberatung Vorarlberg umgesetzt wurde. Dabei wurden 22 Personen mit Fragen bzw.
Problemen rund um ihr Haushaltsbudget durch persönliche bzw. telefonische
Beratungsgespräche professionell unterstützt.
Die Beratungsangebote wurden durch Informationen und einen Online-Rechner auf
der Website www.budgetberatung.at unterstützt, die damit auch Möglichkeiten der
selbständigen Auseinandersetzung mit dem eigenen Haushaltsbudget bietet.
Die positive Resonanz auf die Angebote des Pilotprojekts bestätigte die Notwendigkeit eines flächendeckenden Budgetberatungsangebots. 2012 wird das Projekt
auf ganz Österreich ausgeweitet, künftig können alle staatlich anerkannten Schuldenberatungen – zunächst in unterschiedlichem Ausmaß – auch professionelle
Budgetberatung anbieten.
Im Zentrum der Website steht ein Online-Budgetrechner,
der es den NutzerInnen auf einfache Art ermöglicht, einen guten
Überblick über die eigenen Ausgaben zu erhalten, sowie die Ausgabenstruktur des eigenen Haushalts mit entsprechenden online verfügbaren
Budgetbeispielen (=Referenzbudgets) zu vergleichen und aufgrund sichtbarer Abweichungen Hinweise zur eigenen Situation und etwaig notwendigen
Veränderungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets zu bekommen.
Die Ergebnisse des Online-Rechners können ausgedruckt und auch im pdfFormat abgespeichert werden.
Neben dem Budgetrechner stehen auch Budgetvorlagen im Excel und PdfFormat für all jene NutzerInnen zur Verfügung, die ihren Haushaltsüberblick
lieber per Hand bzw. als Excel-Datei am eigenen Computer erstellen wollen.
Darüber hinaus werden auf der Website in der Rubrik Service weiterführende
Informationen, Hinweise und Links zu Themen zur Verfügung gestellt.
asb Schuldenreport 2012 |
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Impressum: Schuldenreport 2012 (April 2012)
Herausgeber, Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen
GF: Dr. Hans W. Grohs
Bockgasse 2 b, 4020 Linz | Austria
Tel: +43 (0)732-65 65 99, Fax: +43 (0)732-65 36 30
[email protected]
Firmenbuchnummer: FN 230327t (LG Linz)
Gefördert von BMJ und BMASK
Redaktion:Dr. Hans W. Grohs, Mag.a Gabriele Horak-Böck,
Dr.in Susanne Jürgens, Mag.a Maria Kemmetmüller,
Mag.a Helga Kranewitter, Dr.in Michaela Moser
Layout: Maria Schaittenberger
Fotos: Fotolia
Grafiken: Maria Schaittenberger
Druck: Druckerei Berger, Horn
Copyright:Auszugsweiser Nachdruck und Verwertung nicht namentlich gekennzeichneter Artikel
unter genauer Quellenangabe gestattet.
www.schuldenberatung.at
Unter dieser Adresse finden Sie das Webportal der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich mit allen Adressen, Hintergrundinformationen und Projekten
sowie Materialien und Berechnungswerkzeugen.