Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau
Amts- und Mitteilungsblatt
der Stadt Alzenau
Nr. 26
26. Dezember 2014
50. Jahrgang
Seite 2
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Terminkalender des Stadtrates
Januar 2015
Donnerstag, 1. Januar
Donnerstag, 29. Januar Sitzung des Stadtrates
Beginn: 19 Uhr
Umwelt und Entsorgung
Restmüll
Alzenau, Albstadt, Michelbach, Kälberau, Wasserlos
Fr., 02.01.15,
Do., 15.01.15
Do., 29.01.15
Do., 12.02.15
Hörstein
Fr., 02.01.15,
Fr., 16.01.15
Fr., 30.01.15
Fr., 13.02.15
Do., 05.02.15
Papiertonne
Alzenau
Mi., 07.01.15
Di., 03.02.15
Albstadt, Kälberau, Michelbach, Wasserlos
Mo., 05.01.15
Mo., 02.02.15
Hörstein
Do., 08.01.15
Mi., 04.02.15
Do., 19.02.15
Di., 03.03.15
Mo., 02.03.15
Mi., 04.03.15
Papiersammlung durch Vereine
Alzenau
Albstadt
Hörstein
Michelbach
Wasserlos
Sa., 14.02.15
Mo., 26.01.15
Sa., 10.01.15
Sa., 03.01.15
Fr., 02.01.15
Gelber-Sack-Sammlung
Alzenau, Kälberau
Albstadt, Michelbach, Hörstein
Wasserlos
Sa., 11.04.15
Di., 27.01.15
Sa. 14.03.15
Sa., 07.02.15
Sa., 03.01.15
Sa., 13.06.15
Mo., 16.03.15
Sa., 16.05.15
Sa., 07.03.15
Fr., 27.02.15
Mi., 07.01.15
Do., 08.01.15
Mi., 28.01.15
Do., 29.01.15
Fr., 02.01.15
Mo., 26.01.15
Wir bitten Sie, die Behältnisse an den jeweiligen Abfuhr­tagen
um 6 Uhr ­bereitzustellen.
Grünabfall
Alzenau und alle Stadtteile
Sa., 28.02.15, 9 bis 13 Uhr
Do., 16.04.15, 15 bis 17 Uhr
Mi., 04.03.15, 14.30 bis 16.30 Uhr
Mo., 23.03.15, 14.30 bis 16.30 Uhr
Veranstaltungskalender
Neujahrsempfang der Stadt Alzenau in der Prischoßhalle
Beginn: 17 Uhr
Biomüll
Alzenau und alle Stadtteile
Fr., 09.01.15
Do., 22.01.15
Problemabfall:
Alzenau (Recyclinghof)
Hörstein (Räuschberghalle)
Michelbach (Kahltalhalle)
Wasserlos (Festplatz)
Mo., 16.03.15
IMPRESSUM:
Herausgeber:
Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:
Diana Börner, Mathias Simon, Dana Moser
(Stadt­verwaltung),
für Vereinsnachrichten und Inserate sowie Druck und Verlag:
Druckerei Götz,
Gunkelsrainstraße 5, 63755 Alzenau,
Tel. 06023/1316 · Fax: 31190 · E-Mail: [email protected]
www.druckerei-goetz.de
Erscheinungsweise: 14-tägig
Bezugspreis:
bei Abo: jährlich 15,70 Euro (26 Ausgaben)
bei Einzelverkauf: 0,65 € pro Ausgabe
Eisbahn Alzenau (voraussichtlich bis 22. Februar 2015) –
montags bis freitags 13.30 bis 19 Uhr, samstags und sonntags
11 bis 19 Uhr – Marktplatz Alzenau – Veranstalter: Icebox
Mittwoch, 24. Dezember:
Weihnachtlicher Umtrunk nach der Christmette – Pfarrkirche
Hörstein – 22.30 Uhr – Veranstalter: Pfarramt Hörstein
Mittwoch, 31. Dezember:
Silvesterkonzert „Wiener Impressionen“ – Pfarrkirche St. Justinus Alzenau – 21 Uhr – Freunde und Förderer der Kirchenmusik
an St. Justinus e.V.
Donnerstag, 1. Januar
Neujahrsempfang – Prischoßhalle Alzenau – 17 Uhr – Veranstalter: Stadt Alzenau
Samstag, 3. Januar
Drei Königs Hallenturnier – Räuschberghalle Hörstein – 10 Uhr
– Veranstalter: Sportverein Hörstein e.V.
Sonntag, 4. Januar
Fußball-Hallenturniere Junioren – Kahltalhalle Michelbach –
9 Uhr – Veranstalter: FC Bayern Alzenau 1920 e.V.
Mittwoch, 7. Januar
Treffen Multiple Sklerose Kontaktgruppe – Maximilian-KolbeHaus – 14.30 bis 16.30 Uhr – Veranstalter: Multiple Sklerose
Kontaktgruppe
Donnerstag, 8. Januar
Vorlesestunde: Roswitha Wallasch liest „Jojo - kleiner Hund,
großes Abenteuer“ – Stadtbibliothek Alzenau – 16.15 bis 17 Uhr
– Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau
Freitag, 9. Januar
Musical „Rocky Nativity“ – Pfarrkirche Mömbris-Niedersteinbach
– 18.30 Uhr – Veranstalter: Gesangverein „Bavaria“ Michelbach
Hofgarten goes Alzenau: „Stefan Waghubinger – Außergewöhnliche Belastungen – 20 Uhr – Veranstalter: Hofgarten goes
Alzenau
Samstag, 10. Januar
Allgemeine Kahlgrundschau – Birkenhainer Halle – 15 Uhr –
Veranstalter: Kleintier- und Geflügelzuchtverein 1922/64 Albstadt e.V.
Schlachtfest – Vereinsgelände VGSH Alzenau, Am Rupprich
(Hundesportverein) – 11 bis 23 Uhr – Veranstalter: Verein für
Gebrauchs- und Sporthunde Alzenau und Umgebung e.V.
Sonntag, 11. Januar
Köhlerfeuer – Hasenheide Wasserlos – 10 bis 17 Uhr – Veranstalter: TV 1907 Wasserlos e.V.
Montag, 12. Januar
„Zwischen Wahrheit und Fassade: die komplexen Zutaten
unternehmerischen oder persönlichen Erfolges“ – Wallfahrtskirche Kälberau – 19.30 Uhr – Veranstalter: Kuratie Kälberau
Mariä Geburt
Leseclub-Treffen – Stadtbibliothek Alzenau – 16 bis 17 Uhr –
Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau
Treffen Multiple Sklerose Kontaktgruppe – Maximilian-KolbeHaus – 19.30 Uhr – Veranstalter: Multiple Sklerose Kontaktgruppe
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
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Dienstag, 13. Januar
Offene Infostunde Franken-Onleihe – Stadtbibliothek Alzenau
– 15.30 bis 16.30 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau
Informationsabend für die neuen 7. Klässler im Mittlere-ReifeZug – Karl-Amberg-Mittelschule – 19.30 Uhr – Veranstalter:
Karl-Amberg-Mittelschule
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Donnerstag, 15. Januar
Vorlesestunde: Stefani Hofmann liest „Die Olchis – ein Drachenfest für Feuerstuhl“ – Stadtbibliothek Alzenau – 16.15 bis 17
Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau
Offene Bibliotheksführung – Stadtbibliothek Alzenau – 17.30
bis 18.30 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau
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Freitag, 16. Januar
12. Wasserlos Cup – Kahltalhalle Michelbach – 9 Uhr – Veranstalter: TV 1907 Wasserlos e.V.
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Samstag, 17. Januar
Räuberwanderung mit Diplom – Treffpunkt: Michelbach Bahnhof – 15.30 Uhr – Veranstalter: Naturpark Spessart
Ü-30-Party – Hahnenkammhalle Wasserlos – 19 Uhr – Veranstalter: Freizeitsportclub Wasserlos e.V.
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Dienstag, 20. Januar
Ein Becher voller Weisheit – Dietrich Bonhoeffer Haus – 19 bis
21.30 Uhr – Veranstalter: Evangelisch Lutherische Kirchengemeinde Peter und Paul Alzenau
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ALZENAU e.V. E
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Wir möchten uns bei allen
Bürgerinnen und Bürgern
sehr herzlich für die Unterstützung
unserer Sozialen Einrichtung und seiner
Projekte hier in Alzenau bedanken.
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Der Vorstand und das Team
vom Café Arbeit Alzenau e.V.
wünschen Ihnen und Ihrer Familie
eine frohe Weihnachtszeit
und einen guten Start ins Neue Jahr 2015.
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Spendenkonto:
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
IBAN: DE97 7955 0000 0011 8466 23
BIC: BYLADEM1ASA
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Donnerstag, 22. Januar
Vorlesestunde: Ida Trageser liest „Neue Kräutermärchen“ –
Stadtbibliothek Alzenau – 16.15 bis 17 Uhr – Veranstalter:
Stadtbibliothek Alzenau
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Freitag, 23. Januar
Black Stories - Spieleabend – Stadtbibliothek Alzenau – 18 bis
22 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau
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Samstag, 24. Januar
Fußball Hallenturnier in Hörstein - Räuschberghalle Hörstein –
9 Uhr – Sportverein 1920 Hörstein e. V.
Winterwanderung nach Hörstein – Obst- und Gartenbauverein
1901 Alzenau e.V. – 15 bis 16 Uhr – Veranstalter: Obst- und
Gartenbauverein 1901 Alzenau e.V.
Oma`s Hausmannskost – Vereinsheim TSK Kälberau – 17 Uhr
– Veranstalter: TSG Kälberau
Kirchen-Chorkonzert – Liederkranz 1861 Alzenau e.V. – 19 Uhr
– Veranstalter: Liederkranz 1861 Alzenau e.V.
Montag, 26. Januar
Leseclub-Treffen – Stadtbibliothek Alzenau – 16 bis 17 Uhr –
Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau
Dienstag, 27. Januar
Seniorenfasching – Maximilian-Kolbe-Haus – 14.30 Uhr – Veranstalter: Senioren von St. Justinus Alzenau
Donnerstag, 29. Januar
Vorlesestunde: Thomas Röhrs liest „Detektivgeschichten“ –
Stadtbibliothek Alzenau – 16.15 bis 17 Uhr – Veranstalter:
Stadtbibliothek Alzenau
Wilhelm Busch Rezitation mit Herrn Volck – Stadtbibliothek
Alzenau – 20 bis 22 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau
Freitag, 30. Januar
Michelbacher Pfarrfasching – Laurentiushaus Michelbach –
19 Uhr – Veranstalter: Pfarramt Michelbach Sankt Laurentius
Samstag, 31. Januar
Michelbacher Pfarrfasching – Laurentiushaus Michelbach –
19 Uhr – Veranstalter: Pfarramt Michelbach Sankt Laurentius
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Redaktioneller Teil
Sitzung des Ausschusses für Verwaltung,
Personal, öffentliche Einrichtungen und
ÖPNV vom 13. November 2014
•Straßenverkehrsangelegenheiten
– Einziehung von Wegen im Baugebiet „Kleeb“, AlzenauMichelbach
Einstimmiger Beschluss:
Das Verfahren zur teilweisen bzw. vollständigen Einziehung der
öffentlichen Feldwege, FlurNrn. 5750, 5761, 5771 und 5802,
Gemarkung Michelbach, wird eingeleitet.
Hinweis: Die entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde
bereits im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 28. November
2014 veröffentlicht.
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
•Parksituation an der Räuschbergstraße
Auf dem Grünstreifen entlang der Räuschbergstraße werden
laut Mitteilung der städtischen Gartenbauabteilung regelmäßig
Fahrzeuge abgestellt und damit die Begrünung beschädigt.
Einstimmiger Beschluss:
Zum Schutz der Begrünung entlang der Räuschbergstraße
werden geeignete Findlinge gesetzt.
•Dauerparker auf dem Friedhofsparkplatz Hörstein
Die Parkbucht im Zugangsbereich zum Friedhof Hörstein wird
regelmäßig von Dauerparkern des angrenzenden Gewerbegebiets „Am Neuen Berg“ genutzt. Damit stehen die Parkplätze
nicht für Friedhofsbesucher und Trauergäste zur Verfügung.
Einstimmiger Beschluss:
In der Parkbucht im Zugangsbereich zum Friedhof Hörstein wird
ein ergänzender Hinweis zur Parkzeitbegrenzung auf zwei
Stunden angebracht.
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bringt Gewinn!
– Widmung der Straßen im Baugebiet „Kleeb“, AlzenauMichelbach
Einstimmiger Beschluss:
Die Straßen und Wege im Baugebiet „Kleeb“ sind ordnungsgemäß hergestellt und werden hiermit gemäß Art. 6 und 7 i. V. m.
Art. 46 und 47 BayStrWG entsprechend der vorstehenden
Aufstellung als Ortsstraße, öffentlicher Feldweg bzw. beschränkt
öffentlicher Weg gewidmet.
Hinweis: Die entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde
bereits im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 28. November
2014 veröffentlicht.
– Widmung einer Straße im Baugebiet „Kantstraße/Pestalozzistraße“
Einstimmiger Beschluss:
Der genannte Teilbereich der „Pestalozzistraße“ ist ordnungsgemäß hergestellt und wird hiermit gemäß Art. 6 und 7 i. V. m.
Art. 46 und 47 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet.
Hinweis: Die entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde
bereits im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 28. November
2014 veröffentlicht.
Wir wünschen allen unseren Kunden ein paar geruhsame Stunden und alles Gute im neuen Jahr.
Für unser neues Büro in Alzenau suchen wir noch
selbst. Büropartner.
Für eine gute Zusammenarbeit freut sich unser Falc-Team.
[email protected] / 0174-1616697
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Sitzung des Stadtrates am 27. November
2014
– Bericht des Bürgermeisters
•Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Umbau Hanauer Straße „West“
Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg)
Die Straßenbauarbeiten am letzten Abschnitt zwischen MichelAntoni- und Kumpfgartenstraße befinden sich in der Schlussphase. Unter der bestehenden Vollsperrung können diese in
der Vorweihnachtswoche abgeschlossen werden. Abhängig von
der Witterung muss abgewartet werden, ob die obere Fahrbahndecke in diesem Jahr noch aufgebracht werden kann. Eine Eröffnung der Hanauer Straße wird davon unabhängig vor Weihnachten - voraussichtlich am 19. oder 20.12.2014 - stattfinden.
Die Straßenbauarbeiten in der Poststraße sind bis auf wenige
Hofangleichungen abgeschlossen. Die Kumpfgartenstraße ist
bis Mitte Dezember vollständig erneuert.
Für die letzten Ausbauarbeiten wird der aktuelle Einbahnverkehr
stadtauswärts über die Poststraße bestehen bleiben.
Neubau Grundschule Hörstein
Die Außenanlagearbeiten sind im vollen Gange, die Stufen/
Treppenarbeiten sind angelegt, die Spielgeräte mit Fallschutz
eingebaut. Die Pflasterarbeiten wurden bereits begonnen. Die
Fluchttreppe aus dem Obergeschoss wird diese Woche gestellt.
Die Fassadenarbeiten werden nächste Woche beendet. Das
restliche Gerüst wird daraufhin abgebaut.
Das Obergeschoss ist komplett ausgebaut. Die Einbauschränke werden derzeit montiert.
Im Erdgeschoss werden noch Restarbeiten am Bodenbelag
ausgeführt. Die Innentüren und mobile Trennwand sowie WCTrennwände werden kommende Woche eingebaut.
In den WCs wird diese Woche die Lüftungsanlage eingebaut.
Die Fertiginstallationen Sanitär und Elektro werden in den nächsten zwei Wochen abgeschlossen werden können. Das Treppeninnengeländer wird kommende Woche vormontiert, die
Tragkonstruktion ist bereits vorhanden. Die Küchenmöbel sind
eingebaut. Der Aufzug wird in dieser Woche montiert. Der Umzug ist für Ende des Jahres vorgesehen, so dass die Schüler
ab 07.01.2015 in ihr neues Domizil einziehen können.
Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt
Bis auf die Anbindung der Rehstraße werden die Kanal- und
Wasserleitungsarbeiten diese Woche abgeschlossen sein.
Die Arbeiten an den Gehwegen und dem Straßenkörper werden
aktuell in allen Bereichen der Baustelle durchgeführt. Die ausführende Firma hat die Termine für den Tragasphalteinbau auf
den 18. und 19. Dezember festgelegt, so dass zu Weihnachten
die Ortsdurchfahrt wieder befahren werden kann.
Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist witterungsabhängig und wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2015
durchgeführt werden können.
Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach
Die Kanalbauarbeiten sind bis auf die südlichen Hausanschlüsse zwischen Am Alten Stein und Ortsende abgeschlossen.
Zwischen Krämerstraße und Am Alten Stein sind die Straßenbauarbeiten im Bereich der Staatsstraße bis auf die Asphaltdecke durchgeführt. Die Gehwege sind auf der südlichen Seite
zwischen Krämerstraße und Am Alten Stein und auf der nördlichen Seiten zwischen Ortsende und dem Alten Friedhof fertiggestellt.
Derzeit wird die Wasserleitung im Bereich Am Alten Stein und
Ortsende hergestellt. Im Anschluss daran folgen der südliche
Gehweg und die südliche Fahrbahn in diesem Bereich.
Auch die Ortsdurchfahrt Michelbach soll zu Weihnachten wieder befahrbar sein. Witterungsbedingt wird voraussichtlich auch
in Michelbach erst im kommenden Frühjahr 2015 der lärmmindernde Asphaltoberbelag eingebaut werden können. Des
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Weiteren wird die Neugestaltung des Alten Friedhofs mit Bepflanzung und die Verkehrsinsel erst im Frühjahr 2015 abgeschlossen werden können.
Neugestaltung der Burgterrassen
Mit den Arbeiten für die Neugestaltung der Burgterrassen am
Alten Gefängnis konnte wie geplant in der 46. KW begonnen
werden.
Die bestehende Bruchsteinwand im südöstlichen Bereich
unterhalb des ehemaligen Gefängnisses wurde bereits entfernt.
Danach wurde damit begonnen, die alten Pflasterflächen und
ehemaligen Treppenanlagen auf dem Gelände der Burgterrassen abzubrechen.
Momentan wird der überschüssige Oberboden abgetragen.
Anschließend können die ersten Fundamente für die neuen
Treppenanlagen und Stützwände hergestellt werden, im Anschluss daran erfolgen die Natursteinwände und die Verlegung
des Pflasters. Die Bepflanzung ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen.
Fraunhofer-Forschungsstandort Alzenau
Alzenau bleibt dauerhaft Forschungsstandort der FraunhoferGesellschaft: Die Projekt-gruppe für Wertstoffkreisläufe und
Ressourcenstrategien (IWKS), seit 2011 im Industrie-gebiet
Nord in der Brentanostraße auf dem ehemaligen Hebel-HausAreal tätig, soll langfristig zum eigenen Fraunhofer-Institut
ausgebaut werden. Im Idealfall bis 2018, wie IWKS-Gründer
und Würzburger Institutsleiter Gerhard Sextl dem Bürgermeister
mitteilte, entsteht zunächst ein Forschungscampus mit Labors
und Veranstaltungsforum. Die Zahl der Mitarbeiter könne auf
bis zu 80 steigen. Die IWKS expandiert auch in Hanau-Wolfgang.
•Planfeststellungsverfahren gemäß Art. 36 ff. des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes i. V. m. Art. 72 ff. des
Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetztes für die
Staatsstraße St 3308, Neubau der Ortsumgehung Karlstein;
Abschnitt 160, Station 0,000 (St 3308) bis Abschnitt 120,
Station 1,232 (St 2443) Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+980:
hier: Anhörungsverfahren
Für das o.g. Bauvorhaben wird auf Veranlassung der Gemeinde Karlstein a. Main ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Alzenau mit
Schreiben vom 23.09.2014 Gelegenheit zur Stellungnahme zu
der Planung eingeräumt, soweit der Aufgabenbereich der Stadt
berührt wird.
Die Planunterlagen umfassen den Neubau der Ortsumgehung
Karlstein im Zuge der St 3308 mit den Anschlüssen der Karlsteiner Gewerbegebiete „Am Kieswerk Herzberg“ und „Östliche
Auwanne“ sowie den Anschluss an die St 2443 mittels Kreisverkehrsplatz, an den auch das Industriegebiet Alzenau Süd
angebunden wird.
Bestandteil der Maßnahme sind daneben die Anpassung und/
oder der Neubau von:
Anschluss an den bestehenden Kreisverkehrsplatz im Zuge der
St 3308
Ortsstraßen
(ca. 0,58 km)
Rad- und Gehwegen einschl. Unterführung
(ca. 1,40 km)
Ferner sind noch Kreuzungsmaßnahmen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (u.a. Neubau Fußgängerunterführung DB Strecke,
Auflassung Bahnübergang) auf Karlsteiner Gemeindegebiet
Gegenstand der Planfeststellung.
Etwa ab Bau-km 1+585 bis zum Bauende (neuer Kreisverkehrsplatz
mit Bypässen an der St 2443) verläuft die geplante Umgehungsstraße auf dem Gebiet der Stadt Alzenau, Gemarkung Hörstein.
Zur Fristwahrung hat die Stadt Alzenau mit Schreiben vom
19.11.2014 als Betroffene bereits folgende Einwendungen bzw.
Forderungen erhoben:
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• Für die im Eigentum der Stadt stehenden Flächen, die für die
Planung dauerhaft in Anspruch genommen werden, ist seitens
der Gemeinde Karlstein a. Main eine dem jeweiligen Wert
entsprechende geldwerte Entschädigung bzw. ein Ausgleich
durch einen adäquaten Flächentausch zu leisten.
• Die im Eigentum der Stadt stehenden Flächen, die in der
Bauphase vorübergehend in Anspruch genommen werden
müssen, sind - auf Kosten des Vorhabensträgers - unverzüglich nach Abschluss der Bauarbeiten im jeweils betroffenen
Bereich wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen
bzw. entsprechend zu gestalten. Vor Beginn der Maßnahme
ist der derzeitige Zustand zu erfassen und auch fotografisch
zu dokumentieren.
• Das Flurstück 4623/30 (Schiffweg) wird durch die Planung
weitgehend in Anspruch ge-nommen. Über diesen öffentlichen
Feld- und Waldweg werden derzeit etliche landwirtschaftliche
Grundstücke und insbesondere das auf den Flurstücken 4680
und 4681 betriebene Sand- und Kieswerk der Fa. Volz und
Herbert GmbH verkehrstechnisch erschlossen. Der Vorhabensträger hat vor einer Inanspruchnahme dieser Zuwegung
für die Baumaßnahme auf eigene Kosten eine adäquate neue
verkehrstechnische Erschließung für alle betroffenen Grundstücke herzustellen.
Eine verkehrstechnische Erschließung des Sand- und Kieswerks über die öffentlichen Feld- und Waldwege Flurstücke
4726 und 4724 wird – auch interimsweise während der Bauphase - wegen der zu befürchtenden erheblichen Beeinträchtigungen für die dorti-gen Anwohner abgelehnt. Die Zufahrt
zum Sand- und Kieswerk hat nach Entfall der bisherigen Erschließung ausschließlich das nach der Planung vorgesehene
Bauwerk „Ortsstraße“ (neues Teilstück in Verlängerung der
Straße „Auwanne“, Bauwerksver-zeichnis Nr. 1.13) zu erfolgen.
Hinsichtlich der an den öffentlichen Feld- und Waldwegen Flurstücke 4726 und 4724 gelegenen Aussiedlerhöfe ist zu gewährleisten, dass die künftige Zuwegung eine Anlieferung von Futtermitteln mit entsprechenden Lieferfahrzeugen sowie eine
Benutzung mit landwirtschaftlichen Großgeräten ermöglicht.
• Das Bauwerk Nr. 1.13 der Planung wird überwiegend auf dem
Gebiet und auf im Eigentum der Stadt Alzenau stehenden
Grundstücken errichtet.
Die Kosten für den Bau dieses Straßenabschnitts hat alleine
die Gemeinde Karlstein a. Main zu tragen. Eine Beteiligung
an den Kosten zur Herstellung wird seitens der Stadt Alzenau
abgelehnt.
Da der Straßenabschnitt nicht dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dient, ist dieser als Gemeindeverbindungsstraße und nicht als Ortsstraße zu widmen.
Die Straßenbaulast ist - soweit rechtlich zulässig - mit dem
Planfeststellungsbeschluss der Gemeinde Karlstein a. Main
zu übertragen, ansonsten sind der Stadt Alzenau die im Rahmen der Straßenbaulast erforderlichen Aufwendungen gemäß
Art. 49 BayStrWG vollständig zu erstatten. Auch die Erfüllung
der Streu- und Räumpflicht hat die Gemeinde Karlstein a.
Main zu gewährleisten.
• In den Planunterlagen 3 (Übersichtslageplan) und 7.1 (Lagepläne 3 und 4) sind die Grenzen des festgesetzten Industriegebietes Alzenau Süd falsch dargestellt. Zum Geltungsbereich
des Bebauungsplanes gehören neben den rot umrandeten
und mit GI gekennzeichneten Flächen auch die mit GR gekennzeichneten und grün umrandeten Bereiche. In der Begründung zum Bebauungsplan sind unter dem Punkt Flächenzusammenstellung sämtliche im Geltungsbereich ausgewiesenen Grünflächen erfasst. Auf Grundlage dieser Zusammenstellung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde der
Umfang der erforderlichen Ausgleichsfläche ermittelt.
In den Unterlagen zur Planung fehlt eine Zusammenstellung,
in welchem Umfang Grünflächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes für den Bau der Umgehungsstraße samt Nebenanlagen dauerhaft in Anspruch genommen
werden. Die entfallenden Flächen sind durch die Gemeinde
Karlstein a. Main in vollem Umfang auszugleichen und die
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entsprechende Ausgleichsfläche ist zweckbestimmt für die
Stadt Alzenau zu sichern.
• Der Anschluss des Industriegebietes Alzenau Süd an die St
2443 darf im Hinblick auf dessen Leistungsfähigkeit durch
den künftigen Kreisverkehrsplatz im Einmündungsbereich auf
Dauer nicht beeinträchtigt werden. Zu der vorgelegten Planung
wurde bereits eine Kreuzungsvereinbarung mit der Gemeinde
Karlstein a. Main abgeschlossen. Für den Fall dass sich nach
Eröffnung der Umgehungsstraße eine erkennbare Beeinträchtigung ergeben sollte, muss die jetzige Planung auf jeden Fall
eine Nachjustierung ermöglichen.
• Die Gemarkungsgrenze Dettingen/Hörstein, die gleichzeitig
die Gemeindegrenze darstellt, ist nicht in allen Planunterlagen
eindeutig erkennbar. Die entsprechenden Pläne sollten angepasst werden.
• Die Bauwerke 1.16 und 1.17 sollen nach Fertigstellung als
Ortsstraße in die Straßenbaulast der Stadt Alzenau übergehen.
Die Straßenbaulast ist - soweit rechtlich zulässig - mit dem
Planfeststellungsbeschluss der Gemeinde Karlstein a. Main zu
übertragen. Der Anschluss des öffentlichen Feld- und Waldweges Flurstück 4623/21 an das Bauwerk 1.17 ist überdimensioniert und auch nicht lediglich auf die Anbindung dieses Weges
ausgerichtet. Dieser Bereich ist in der Planung zu überarbeiten.
Der Aufgabenbereich der Stadt Alzenau wird im Übrigen noch
wie folgt berührt:
• Im Straßenabschnitt von ca. Bau-km 2+650 bis ca. Bau-km
2+825 verläuft die geplante Umgehungsstraße über ein vorgeschichtliches Brandgräberfeld, welches als Bodendenkmal
unter der Nr. D-6-5920-0076 in der Denkmalliste geführt wird.
Die exakte Ausdehnung des Gräberfeldes ist nicht bekannt.
Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit der Trassenführung
in diesem Bereich sind im Verfahren mit dem Bayerischen
Landes-amt für Denkmalpflege zu klären. Voraussichtlich
erforderliche Untersuchungen bzw. Sicherungsgrabungen
wären auf Kosten des Vorhabenträgers durchzuführen.
Im Weiteren wird davon ausgegangen, dass das Bayerische
Landesamt für Denkmalpflege am Verfahren beteiligt ist.
• Es wird darauf hingewiesen, dass in 2012 bei Bauarbeiten im
Industriegebiet Alzenau Süd Kampfmittel aufgefunden wurden.
Eine entsprechende Sondierung des Baufeldes liegt in der
Eigenverantwortung des Vorhabenträgers.
• Direkt nördlich des geplanten Kreisverkehrsplatzes an der
Einmündung der Umgehungsstraße in die St 2443 werden am
Anschluss des Industriegebietes Alzenau Süd Kanalleitungen
der Stadt Alzenau überbaut. Der Zugang zu den Schachtabdeckungen muss auch nach Umsetzung der Maßnahme gewährleistet bleiben.
Hinsichtlich des geplanten Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung der Umgehungsstraße in die St 2443 wird in Ergänzung
zur Einwendung gemäß Aufzählungszeichen Nr. 6 im Schreiben
vom 19.11.2014 ausdrücklich auf den Beschluss des Stadtrates
vom 25.06.2014 verwiesen, wonach die Stadt Alzenau dem Bau
des Kreisverkehrsplatzes nur unter der Voraussetzung zustimmt,
dass im Rahmen der Planfeststellung sichergestellt wird, dass
a) durch die Gemeinde Karlstein eine Leistungsfähigkeitsüberprüfung des Kreisverkehrs durchzuführen ist, wenn die Stadt
Alzenau dies innerhalb von 5 Jahren nach der Inbetriebnahme der Ortsumgehung beantragt,
und
b) sollte der Knotenpunkt (St 2443/St 3308/Neue Hörsteiner
Straße) aufgrund der Leistungsfähigkeitsüberprüfung angepasst werden müssen, das Staatliche Bauamt Aschaffenburg
der Anpassung bzw. dem Umbau des Knotenpunktes zustimmt
und
c) das Staatliche Bauamt Aschaffenburg gegenüber das Stadt
Alzenau schriftlich zusichert, mit der Aufnahme vorgenannter
Bestimmungen/Auflagen in den Planfeststellungsbeschluss
für die Ortsumgehung Karlstein einverstanden zu sein.
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Einstimmiger Beschluss:
Die zur Planung mit Schreiben vom 19.11.2014 vorgetragenen
Einwendungen bzw. Forderungen werden zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme an die Regierung von Unterfranken
ist hierauf nochmals Bezug zu nehmen. Im Übrigen wird die
Stellungnahme wie vorgesehen gebilligt.
•Café Arbeit Alzenau e. V.: Antrag des Café Arbeit Alzenau
e. V. auf einen Zu-schuss über 18.000,- Euro für das Jahr
2015
Mit Schreiben vom 09.10.14 beantragte das Café Arbeit Alzenau
e. V. einen Zuschuss von 18.000,- Euro für das Jahr 2015.
Einstimmiger Beschluss:
Dem Café Arbeit Alzenau e. V. wird zusätzlich zur mietfreien
Überlassung der Räumlichkeiten im Anwesen Kaiser-RuprechtStraße 10 (Mietwert 560,- Euro/Monat) für das Jahr 2015 ein
Zuschuss i. H. v. 12.000,- Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt
monatlich im Voraus. Von einer Zuschussgewährung über das
Jahr 2015 hinaus kann nicht ausgegangen werden. Über weitere
freiwillige Leistungen ist vielmehr neu zu entscheiden.
•Straßenbeleuchtung: Umrüstung der Leuchtmittel auf LED
Die Straßenbeleuchtung der Stadt Alzenau hat mit ihren ca.
3.200 Leuchten derzeit einen jährlichen Energieverbrauch von
insgesamt rd. 1,2 GWh. Dies entspricht einem finanziellen Aufwand von rd. 300 T€/Jahr.
Im Stadtgebiet kommen unterschiedliche Lampentypen aus
verschiedensten Baujahren zum Einsatz. Es sind bei einer Umstellung auf LED-Leuchtmittel schätzungsweise Stromeinsparungen von bis zu 52 % möglich, wobei nicht bei jedem Lampentyp eine Umstellung auf LED wirtschaftlich bzw. technisch
sinnvoll ist. Es wurden verschiedene Austauschvarianten ausgearbeitet, deren Investitionsvolumen von ca. 450 T€ bis 900
T€ reichen. Grundsätzlich bedarf es einer öffentlichen, europaweiten Ausschreibung. Hierfür müssen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse, etc.) erstellt werden. Diese
Aufgabe sollte aufgrund der erforderlichen Fachkenntnis auf
ein Ingenieurbüro übertragen werden.
Fördermöglichkeiten gibt es derzeit ausschließlich in Form eines
zinsverbilligten Darlehens seitens der KfW, hier liegt der Zinssatz
bei derzeit 0,10 % (10 Jahre Zinsbindung; Gesamtlaufzeit 20
Jahre). Für die Umrüstung der Leuchtmittel auf LED wurden von
der Energieversorgung Alzenau vier Varianten ausgearbeitet:
Variante 1:
Auswechseln aller LSL gegen LED-Tubes von Philips (Sommer
2015)
> Bei 546 Pilzleuchten und 308 Langfeldleuchten
Austausch von 422 sehr alten (20 – 30 Jahre) Kofferleuchten
von Hellux und AEG auf Alumast umgerüstet auf NAV im Jahr
2004
> neue LED-Leuchten z. B. Philips mini iridium 32 W
Kosten: ca. 445.000 Euro brutto
Amortisationszeit: 6,1 Jahre
Energie- und CO2-Einsparung von 25 %
Umgerüstete Leuchten: 1276
Variante 2:
Alle Maßnahmen der Variante 1 und zusätzlich
Wechsel von 301 sehr alten doppelflammigen Kofferleuchten
(Siteco großer Klassiker) auf Alumast umgebaut auf NAV im
Jahr 2004
> neue LED-Leuchten z. B. Schréder Teceo 1 mit 51 W
Kosten: ca. 638.000 Euro brutto
Amortisationszeit: 5,2 Jahre
Energie- und CO2-Einsparung von 42 %
Umgerüstete Leuchten: 1577
Variante 3:
Alle Maßnahmen der Variante 2 und zusätzlich
Umrüstung von 276 Bega-Leuchten (NAV) auf Kompaktleuchtstofflampe mit Elektronischem Vorschaltgerät
Kosten: ca. 669.000 Euro brutto
Amortisationszeit: 5,1 Jahre
Energie- und CO2-Einsparung von 45 %
Umgerüstete Leuchten: 1851
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Variante 4:
Alle Maßnahmen der Variante 3 und zusätzlich
Wechsel aller vorhandenen 353 Kofferleuchten des Typs Siteco
SR 50 auf Alumast
> neue LED-Leuchten z. B. Philips mini iridium 32 W
Kosten: ca. 877.000 Euro brutto
Amortisationszeit: 5,9 Jahre
Energie- und CO2-Einsparung von 52 %
Umgerüstete Leuchten: 2204
Einstimmiger Beschluss:
Die Stadt Alzenau strebt als Beitrag zur Umsetzung ihres Klimaschutzkonzeptes die Umrüstung der Straßenbeleuchtung
auf LED-Leuchtmittel an. Hierzu wird die Variante 3 mit einem
finanziellen Aufwand von ca. 669.000,- Euro umgesetzt. Die
Realisierung soll gemäß den Vorschlägen eines qualifizierten
Ingenieurbüros in zwei Haushaltsjahren realisiert werden. Bei
Aufnahme des Darlehens ist die Laufzeit zu prüfen. Im Haushaltsplan für das Jahr 2015 sind hierfür Mittel von 500 T€ bereitzustellen.
•Bericht an den Stadtrat über die Gesellschaftsbeteiligungen der Stadt Al-zenau für das Jahr 2013 (Art. 94 Abs.
3 GO)
Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist dem Stadtrat
jährlich ein Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen des
Privatrechts vorzulegen, an denen der Stadt mindestens der
20. Teil (5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört.
Die Unternehmensbeteiligungen der Stadt über 5 % betreffen:
> Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Alzenau zu 100 %
> Energieversorgung Alzenau (EVA) mit 30,5 %
> Natur in Alzenau 2015 GmbH mit 60 %
> KVG Beteiligungs-GmbH mit 14,93 %
Der Stadtrat nahm den Bericht über die Gesellschaftsbeteiligungen der Stadt Alzenau für das Jahr 2013 zustimmend zur
Kenntnis.
•Feststellung der Jahresrechnung 2013 gem. Art. 102 Abs.
3 Gemeindeordnung
Die vorläufige Jahresrechnung 2013 wurde dem Bau- und
Finanzausschuss am 04.02.2014 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
vorgelegt und bekannt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. Art. 103 GO die
örtliche Prüfung in mehreren Sitzungen durchgeführt. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin
Jeanette Kaltenhauser, berichtete dem Stadtrat in dieser Sitzung
über die örtliche Prüfung.
Der Haushaltsplan 2013 umfasste Gesamteinnahmen und
-ausgaben im Verwaltungshaushalt von € 41.688.100 und im
Vermögenshaushalt von € 14.200.000.
Unstimmigkeiten der Jahresrechnung sowie wesentliche Beanstandungen wurden nicht festgestellt.
Die Jahresrechnung 2013 kann somit festgestellt werden.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO das Ergebnis der
Jahresrechnung 2013
im Verwaltungshaushalt mit
42.810.187,98 € und,
im Vermögenshaushalt mit
14.868.533,32 € fest.
•Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2013
Der Entlastungsbeschluss einer jeweiligen Jahresrechnung kann
nunmehr sofort nach örtlicher Prüfung und Feststellung gefasst
werden.
Die Jahresrechnung 2013 der Stadt Alzenau ist durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und soll in der
Stadtratssitzung am 27.11.2014 festgestellt werden.
Einstimmiger Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, für die Jahresrechnung 2013 – die
örtlich geprüft und festgestellt ist – gem. Art. 102 Abs. 3 der
Gemeindeordnung die Entlastung zu erteilen.
Hinweis: Der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung wird
durch den Beschluss entlastet und nahm somit gemäß Art. 49
Abs. 1 GO an der Abstimmung nicht teil.
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Nr. 26 / 26. Dezember 2014
• Alzenau Aktuell startet am Freitag,
23. Januar, ins neue Jahr
• Öffnungszeiten an Weihnachten und Neujahr
Rathaus
Das Alzenauer Rathaus ist von Mittwoch, 24. Dezember 2014,
bis einschließlich Dienstag, 6. Januar 2015, geschlossen.
Für Notfälle ist im Einwohnermelde- und Standesamt ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Diesen erreichen Sie vom
24. Dezember 2014 bis 6. Januar 2015 unter der Mobilnummer
0160 6144425.
Ab Mittwoch, 7. Januar 2015, ist das Rathaus wieder zu den
gewohnten Zeiten für Sie geöffnet.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die erste Ausgabe von Alzenau Aktuell wird im
neuen Jahr am Freitag, 23. Januar, erscheinen. Wir
bitten Sie um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen
einen guten Start ins neue Jahr 2015.
Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek Alzenau ist ab dem 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar 2015 geschlossen. Ab dem 2. Januar ist
das Team der Stadtbibliothek wieder zu den gewohnten
Öffnungszeiten für Sie da.
Museum der Stadt Alzenau
Das Museum der Stadt Alzenau ist am zweiten Weihnachtsfeiertag, Freitag, 26. Dezember, von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Am Heiligabend, am ersten Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember
2014, am Neujahrstag und an „Heilig Dreikönig“, Dienstag, 6.
Januar 2015, bleibt das Museum geschlossen.
Führungen durch das Museum können bei der Stadt-Info im
Rathaus Alzenau vereinbart werden. Tel. 06023/502-112, E-Mail:
[email protected].
Wir wünschen Ihnen fröhliche und besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins Jahr 2015!
Ihre Stadtverwaltung Alzenau
• Endgültig „freie Fahrt“ durch die neugestaltete Hanauer Straße
Nach rund 14-monatiger Bauzeit konnte Alzenaus Bürgermeister
Dr. Alexander Legler feierlich die umfassend neugestaltete
Hanauer Straße zwischen Dieselstraße und Mühlweg für den
Verkehr freigeben. Die Feier zur Freigabe des letzten Bauabschnitts fand am 20. Dezember in Höhe des Gasthauses „Zum
Schwanen“ statt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie
Gewerbetreibende waren gekommen, um bei dem lang herbeigesehnten Moment dabei zu sein, als gemeinsam die letzten
Absperrbaken weggeräumt wurden und es endgültig wieder
„freie Fahrt“ hieß.
Am 12. November 2012 starteten die Bauarbeiten auf dem
1,8-Kilometerlangen Streckenabschnitt der Hanauer Straße
West in drei Abschnitten:
1.1. Bauabschnitt (Seestraße bis Dieselstraße): November 2012
bis Oktober 2013
1.2. Bauabschnitt (Am Elzegraben und Im Lenzenbühl): Januar
2013 bis März 2014
2. Bauabschnitt (Dieselstraße bis Michel-Antoni-Straße):
November 2013 bis Oktober 2014
3. Bauabschnitt (Michel-Antoni-Straße bis Mühlweg): Oktober
2013 bis Dezember 2014
Im Zuge der Arbeiten wurden die Gehwege mit Pflasterbelag
umgestaltet und aufgewertet. Es wurde energiesparende LEDBeleuchtung angebracht und die Versorgungsleitungen erneuert.
Danach wurden die Asphaltschichten wieder hergestellt (die letzten 4 cm lärmmindernden Asphalt im 3. Bauabschnitt wird aus
witterungsbedingten Gründen erst im Frühjahr 2015 aufgetragen).
Mit der offiziellen Übergabe am Samstag, 20. Dezember 2014,
wurde die Neugestaltung der Hanauer Straße West fertiggestellt.
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Anfang 2015 werden lediglich Restarbeiten wie Beschilderungen, Hofangleichungen, etc. durchgeführt.
Die Neugestaltung der Hanauer Straße West kostete rund 3,7
Millionen Euro, ohne den Anteil für die Kanalarbeiten. Die gleichzeitig erfolgte Erneuerung der Post- und Kumpfgartenstraße schlägt
mit 340.000 Euro zu Buche. Zuschüsse des Freistaats Bayern
können noch nicht abschließend beziffert werden. Es wurden aber
circa 600.000 Euro für die Hanauer Straße in Aussicht gestellt.
Der Kanalbau erfolgte in drei Schritten:
1. Bauabschnitt 1.1.: Kreisverkehr Seestraße bis Dieselstraße
ca. 1,1 Millionen Euro
2. Bauabschnitt 1.2.: Einmündungsbereich Bernhardstraße bis
Kahlvorland (Lenzenbühl) ca. 3,5 Millionen Euro
3. BA 2 Dieselstraße bis Minikreisel Mühlweg ca. 2,1 Millionen
Euro Kumpfgartenstraße ca. 300.000 Euro
Die Kanalbauarbeiten kosteten somit insgesamt 7 Millionen
Euro. Die Gesamtkosten für die Neugestaltung der Hanauer
Straße West belaufen sich auf rund 11 Millionen Euro.
Insgesamt kostete die Neugestaltung der Hanauer Straße (in
den Abschnitten: Neugestaltung der Hanauer Straße Mitte bis
Kaiser-Ruprecht-Straße, Neugestaltung des Marktplatzes und
die Neugestaltung der „Hanauer Straße West“) rund 17 Millionen
Euro. Davon flossen 6,8 Millionen Euro in den Straßenbau (inklusive Zentraler Omnibusbahnhof), 1,4 Millionen Euro in die
Neugestaltung des Markplatzes und 8,8 Millionen Euro in den
Kanalbau. Die Gesamtkosten wurden mit 1,45 Millionen Euro
von Freistaat Bayern bezuschusst. Der Anteil der Stadt Alzenau
liegt somit bei 15,55 Millionen Euro.
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Wie geht es weiter?
Nach der Winterpause werden die restlichen Gehwegsbereiche
um den „alten Friedhof“ fertigstellt und dieses Areal neu gestaltet. Auch die Einmündungsbereiche Trageserweg und Zum
Sandfeld werden noch mit einer neuen Fußgänger- und Verkehrsführung umgestaltet. Voraussichtlich in den Osterferien
Ende März wird zum Abschluss die obere lärmmindernde
Asphaltdeckschicht unter Vollsperrung eingebaut werden.
Die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt „Michelbach Nord“
in Zahlen:
Die Gesamtkosten für den Straßenbau und Gehwegausbau
betragen gemäß Angebot der beauftragten Firma rund 675.000
Euro. Sie gliedern sich wie folgt:
• Straßenbau: rund 444.000 Euro, Kostenträger Staatliches
Bauamt Aschaffenburg
• Gehwegausbau: rund 231.000 Euro, Kostenträger Stadt Alzenau
Die Kosten der Straßenbeleuchtung betragen circa 25.000 Euro.
Für den Gehwegausbau wurden seitens der Regierung von
Unterfranken 64.000 Euro Zuschüsse zugesagt.
• Neuer Spielplatz in der Kantstraße im
Stadtteil Kälberau eröffnet
• Feierliche Übergabe der Albstädter Straße
am 4. Advent im Stadtteil Michelbach
Am Sonntag, 21. Dezember, gab es auch im Alzenauer Stadtteil
Michelbach Grund zum Feiern: Die Albstädter Straße wurde
nach ihrer Neugestaltung offiziell übergeben. Anschließend lud
die Stadt Alzenau zum Umtrunk in das Weingut Höfler ein, um
mit den Bürgerinnen und Bürgern die Übergabe der neu gestalteten Ortsdurchfahrt zu feiern.
Welche Maßnahmen wurden durchgeführt?
Im Zuge der Bauarbeiten zur Erneuerung und zum Umbau der
Ortsdurchfahrt „Michelbach Nord“, Albstädter Straße, St 3202,
von der Einmündung Krämerstraße bis zum Ortsausgang
Richtung Albstadt, die Anfang Juli 2014 begannen, wurden auch
die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen komplett erneuert
und teilweise erweitert. Die Fahrbahn der Staatsstraße ist bis auf
die obere lärmmindernde Asphaltdecke fertiggestellt, so dass der
Verkehr wieder ungehindert fahren kann. Die Neugestaltung und
Verbreiterung der Gehwege mit Pflasterbelag auf der nördlichen
Seite ist vom Alten Friedhof bis zum Ortsausgang ebenfalls fertig
ausgebaut. Der Gehweg auf der südlichen Seite ist vollständig
umgestaltet und verbreitert worden. Eine moderne energiesparende LED- Straßenbeleuchtung komplettiert das Bauprojekt.
Ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk gab es für die Kinder
im Alzenauer Stadtteil Kälberau: Sie haben einen neuen Spielplatz. Am Samstag, 20. Dezember, eröffnete Bürgermeister Dr.
Alexander Legler gemeinsam mit zahlreichen Kindern das neue
Spielparadies in der Kantstraße, das als Ersatz für den früheren
Spielplatz geschaffen wurde. Hier gibt es jetzt eine Doppelschaukel, eine Sandspielanlage und eine abenteuerliche
Kletterkombination. Außerdem wurde für Kleinkinder noch ein
Spielhaus errichtet. Und weil so viel Spielen hungrig macht, gab
es für die Kinder noch einen gebackenen Weihnachtsmann zur
Stärkung.
Der neue Spielplatz in Kälberau ist ein attraktiver Treffpunkt für
alle Altersgruppen. Dem Spielen an der frischen Luft steht fortan nichts mehr im Weg.
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Nr. 26 / 26. Dezember 2014
• Alzenau macht Musical bei den Burgfest- • Tänzerin Motse Mabuse liest in der Stadtbibliothek Alzenau
spielen 2015 - Werden Sie Teil des Sommer-Ereignisses 2015!
Nach dem riesen Erfolg mit dem Musical „Hairspray“ setzen die
Alzenauer Burgfestspiele auch 2015 aufs Musiktheater. „Eine
Hochzeit zum Verlieben“ mit großer Besetzung und Live-Band
gibt es im Juli nächsten Jahres auf der historischen Bühne
zusehen. Die Hauptrollen werden wieder mit professionellen
Darstellern besetzt.
Aber auch große Musical-Talente aus Alzenau sollen wieder auf
der Bühne zu bestaunen sein. Unter dem Motto „Alzenau macht
Musical“ werden auch in diesem Jahr wieder ehrenamtliche
Darsteller, Ensemble-Sänger und Komparsen jeglichen Alters
und Typs für mehrere kleinere Sprech- und Gesangs-Rollen
gesucht. Das Casting findet am Sonntag, 25. Januar 2015, statt.
Ab Februar starten die 14-tägigen Chorproben. Außerdem wird
es bis Ende Mai zwei bis drei intensive Workshops für Schauspiel
und Bewegung/Tanz geben.
In den Wochen vor der Premiere (etwa ab dem 9. Juni 2015)
kommen weitere szenische und choreographische Proben
hinzu.
Musical-Termine „Eine Hochzeit zum Verlieben (The Wedding Singer)“
(diese Termine sind verpflichtend!)
Freitag, 10. Juli, Premiere
Freitag, 17. Juli
Samstag, 18. Juli
Freitag, 24. Juli
Samstag, 25. Juli
Montag, 27. Juli
Dienstag, 28. Juli
Mittwoch, 29. Juli
Werden Sie Teil eines spannenden und interessanten künstlerischen Projekts mit langfristiger fachlicher Betreuung durch
die künstlerischen Leiter des Musicals!
Die Alzenauer Burgfestspiele 2015 bieten die Möglichkeit, mit
einem professionellen Ensemble zu arbeiten und auf der Bühne
zu stehen.
Casting-Bewerbung per E-Mail mit Angaben von eventuellen
bisherigen Erfahrungen im Bühnenbereich bitte an: alexandra@
konzertdirektion-bentz.de.
Weitere Informationen für Laiendarsteller und Komparsen finden
Sie auf www.alzenauer-burgfestspiele.de.
Um auf das bundesweite Leseförderprogramm „Lesestart - Drei
Meilensteine für das Lesen“ aufmerksam zu machen, las Tänzerin Motse Mabuse am Mittwoch, 10. Dezember, in der Stadtbibliothek Alzenau Kindern der integrativen Kindertagesstätte
„Kunterbunt“ aus dem Buch „Bitte anstellen“ vor. Anschließend
übergab sie den anwesenden Kindern gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Alexander Legler und Sabine Bonewitz, Leiterin des
Programmbereichs Familie bei der Stiftung Lesen, LesestartSets. Die Sets für dreijährige Kinder und deren Eltern enthalten
je ein altersgerechtes Kinderbuch sowie Tipps und Informationsmaterialien zum Vorlesen und Erzählen für Eltern, die
zusätzlich auf Polnisch, Russisch und Türkisch angeboten
werden.
Motsi Mabuse engagiert sich aus persönlicher Überzeugung
für die Leseförderung: „Ich komme aus Südafrika und weiß, wie
wichtig, aber auch schwierig es ist, eine andere Sprache zu
lernen. Lesen hat mir dabei sehr gut geholfen. Außerdem kann
ich beim Lesen entspannen und bekomme meinen Kopf (nach
einem stressigen Tag) wieder frei.”
Auch Bürgermeister Dr. Legler freut sich über die Umsetzung
des Lesestart-Programms in der Stadtbibliothek Alzenau:
„Regelmäßiges Vorlesen ist wichtig für die Entwicklung eines
Kindes, deshalb sollten Bücher ein selbstverständlicher Teil des
Familienalltags sein. Indem die Stadtbibliothek Alzenau am
bundesweiten Lesestart-Programm teilnimmt, motiviert sie
Eltern zum Vorlesen und ermöglicht Kindern schon früh einen
Zugang zu Büchern.“
Die Kinder hatten vor allem eins: Spaß! Mit großer Begeisterung
haben sie sich aktiv an der Bildergeschichte „Bitte anstellen“
beteiligt und hörten Motse Mabuse gespannt zu.
• Traumbilanz: Bereits
über 1.200 Dauerkarten verkauft
Die Vorfreude auf die Bayerische
Gartenschau in Alzenau 2015 ist
deutlich zu spüren – bereits seit dem
Start des Dauerkarten-Vorverkaufs
am 15. September sind die Vorverkaufsstellen im Dauereinsatz. Schon über
1.200 Dauerkarten wurden verkauft.
Die Vorteile einer Dauerkarte überzeugen:
Dauerkartenbesitzer können so oft sie
möchten die Gartenschau besuchen und
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Seite 11
die 87-tägige Großveranstaltung unbeschwert genießen. Im
Eintrittspreis sind nicht nur alle Veranstaltungen auf dem
Gartenschaugelände enthalten, sondern auch die neun
wechselnden Blumenschauen, die jedes Gärtnerherz höher
schlagen lassen. Kleines Rechenbeispiel: Für Erwachsene lohnt
sich die Dauerkarte bereits beim fünften Besuch der „Natur in
Alzenau 2015“.
Am 22. Mai 2015 öffnet die Gartenschau ihre Tore und bietet
zahlreiche Attraktionen.
Dies sind u.a. die Kneipp-Anlage „Nichts für Warmduscher“,
der blühende Wein- und Rosengarten sowie der Aussichtssteg
mit Blick über die Kahlaue, in die Stadt mit der historischen
Burg und zur Villa Messmer. Einzigartig ist auch das Angebot
für die kleinen Gartenschaubesucher: Auf zahlreichen Spielplätzen kann getobt und gespielt werden, wie z.B. in überdimensionalen Vogelnestern im Spielbereich „Kuckucksnest“
oder den Wasserspielplätzen. Noch bis zum 21. Mai 2015 sind
die Dauerkarten zum Vorzugspreis erhältlich.
Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.gartenschaualzenau.de.
Kontakt:
Natur in Alzenau 2015 GmbH
Mühlweg 1
63755 Alzenau
Tel: 06023 9474812
Email: [email protected]
Internet: www.gartenschau-alzenau.de
• Rund 600 Seniorinnen und Senioren stimmen sich bei der Adventlichen Kaffeetafel
auf die Weihnachtszeit ein
Am zweiten Advent lud Alzenaus Bürgermeister Dr. Alexander
Legler die Seniorinnen und Senioren der Stadt Alzenau zum
Innehalten im Weihnachtsstress ein, bei der adventlichen
Kaffeetafel in der Prischoßhalle. Rund 600 Bürgerinnen und
Bürger waren zum besinnlichen Beisammensein gekommen.
Gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Alexander Legler sprach man
über die vergangenen und kommenden Ereignisse in der Stadt
Alzenau – ein Zeichen für das besonders gute Miteinander der
Generationen in der Stadt. Der Rede des Bürgermeisters folgten
besinnliche Worte zur Adventszeit, vorgetragen von Pfarrerin
Heike Berendt. Die Frauengruppe der Pfarrei Sankt Justinus
hatte sich in ihrer gelungenen Aufführung das, was wirklich
wertvolle Geschenke ausmacht, zum Thema gemacht. Wirklich
wertvolle Geschenke wie Aufmerksamkeit oder Zuneigung
würden nichts kosten und seien dennoch so bedeutsam. Nach
einer vom Akkordeon-Orchester unter der Leitung von Tatiana
Vaskova untermalten Kaffeepause leitete die Alzenauer Autorin
Helga Frei mit einer Weihnachtsgeschichte das Programm ein.
Darauf folgte der Kinderchor des Gesangvereins Liederkranz,
welcher unter Leitung von Oliver Zah mit ihren ausdrucksvoll
gesungenen Liedern das Publikum begeisterte.
Ausdrucksstark war auch die anschließende Tanzvorführung
der Seniorentanzgruppe des TSV Alzenau unter Leitung von
Christa Kihn. Mit einer Musikdarbietung des Saxophontrios der
Alzenauer Musikschule unter Leitung von Ute Stock hatte das
Trio nicht nur Werbung für die Alzenauer Musikschule, sondern
auch für das Saxophon als Instrument gemacht.
Eine weitere Weihnachtsgeschichte gab dann Maria Schiller
zum besten, bevor der Nikolaus, alias Franz Thoma, mit gesanglicher Unterstützung von Peter Hochstein und Musik vom
Akkordeon-Orchester die Bühne betrat und den Senioren seine
Weihnachtwünsche überbrachte. Damit ging eine sehr stimmungsvolle Adventliche Kaffeetafel zu Ende.
• Baum sucht Pate
Auf dem Gartenschaugelände in Alzenau wurden rund 230
Bäume gepflanzt. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gruppen
oder Vereine, können für die gepflanzten Bäume eine Baumpatenschaft übernehmen und so ihre Verbundenheit mit Alzenau
zum Ausdruck bringen. Vor dem gewählten Baum wird ein Schild
angebracht, das mit botanischem und deutschem Namen sowie
dem Namen des Baumpaten beschriftet wird. Ab 500 Euro
können Sie für einen Baum, der Ihnen gefällt und mit dem Sie
etwas verbinden, die Patenschaft übernehmen, oder einer
geliebten Person widmen. Ob zur Geburt, zur Hochzeit oder
zum Jubiläum, eine Baumpatenschaft ist ein einmaliges Geschenk. Weiden, Felsenbirnen, Sumpf-Eichen, u.v.m. suchen
noch nach einem Paten oder einer Patin. Ebenso gibt es die
Möglichkeit, die Patenschaft für eine Sitzbank zu übernehmen.
Wie wäre es mit einer Bank mit Blick auf den blühenden Weinund Rosengarten?
Wer sich für eine Baum- oder Bankpatenschaft interessiert,
kann sich direkt in der Geschäftsstelle melden:
Natur in Alzenau 2015 GmbH
Mühlweg 1
63755 Alzenau
Telefon: 06023 94748-0
E-Mail: [email protected]
Seite 12
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Verkauf stadteigener Grundstücke im Baugebiet „Kleeb“ und „Nord-Ost” im Stadtteil
Michelbach sowie eines bebauten Grundstücks im Stadtteil Albstadt
Die Stadt Alzenau veräußert nachstehende Grundstücke:
Baugebiet „Kleeb“ Michelbach
Haus Nr. 4 (Doppelhaushälfte) zu 370 m2
Haus Nr. 12 (Reihenendhaus) zu 334 m²
Der Kaufpreis beträgt entsprechend dem aktuellen Bodenrichtwert 290,00 €/m² inkl. Erschließungskosten.
Baugebiet „Nord Ost“ Michelbach
Ein Baugrundstück zu ca. 460 m² zur Bebauung mit einem
freistehenden Einfamilienhaus.
Der Kaufpreis beträgt entsprechend dem aktuellen Bodenrichtwert 290,00 €/m² inkl. Erschließung zzgl. Herstellungsbeiträge für Kanal- und Wasserversorgung.
Die Stadt Alzenau beabsichtigt, gegen Gebot ein bebautes
Grundstück im Stadtteil Albstadt zu veräußern:
Flurstück Nr. 73, Gemarkung Albstadt zu ca. 420 m2,
Zieglerstraße 1
Es bestehen keine Miet- oder Pachtverhältnisse.
Für das Baugebiet „Kleeb" gewährt die Stadt einen „Kinderbonus“ in Höhe von 10,00 €/m² pro Kind. Die Grundstücke
werden freihändig vergeben. Der Stadtrat entscheidet anhand
der vorliegenden Bewerbungen in seiner Sitzung. Die Bewerbungsfrist endet am 18. Januar 2015.
NACHRUF
Die Stadt Alzenau trauert um
Herrn Karl Heinz Huth
der im Alter von 64 Jahren verstorben ist.
Der Verstorbene hat sich auf unterschiedliche Weise um
unser Gemeinwesen verdient gemacht und seine Persönlichkeit beispielhaft in den Dienst der Allgemeinheit gestellt
hat. Herr Karl Heinz Huth wurde am 21. April 2012 als
Feldgeschworener vereidigt und hat damit ein kommunales
Ehrenamt übernommen, das insbesondere Verlässlichkeit
und Gewissenhaftigkeit erfordert. Darüber hinaus hat er
der Bürgerschaft als Feuerwehrmann mehrere Jahrzehnte
unverzichtbare Dienste geleistet. Auch im Vereinsleben
unserer Stadt sowie in der Pfarrei St. Justinus hat er sich
vielfältig eingebracht.
Die hohe Wertschätzung und Anerkennung, die er auch in
der Bevölkerung genoss, zeigte sich an der großen Anteilnahme bei seiner Beerdigung. Nicht nur seine Hilfsbereitschaft, seine fachliche Versiertheit und sein großes
Engagement, sondern insbesondere auch sein offenherziges und freundliches Wesen haben ihn ausgezeichnet
und werden in Erinnerung bleiben.
Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Alzenau, im Dezember 2014
Für Stadtrat und Stadtverwaltung
gez.
Dr. Alexander Legler
Erster Bürgermeister
Frau Silvia Wulf und Herr Sebastian Carlsson, Telefon
06023/502-139 und 06023/502-159, E-Mail: wulf.silvia@
alzenau.de und [email protected] stehen für
nähere Informationen zur Verfügung.
Entsprechende schriftliche Bewerbungen werden an die Stadt
Alzenau, Grundstücksverwaltung, erbeten.
• Innenausbau
• Individueller Möbelbau
• Türen und Fenster
• Parkett und Laminatböden
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Schreinerei Edgar Wissel
Industriestraße 5
63796 Kahl am Main
Telefon 06188/44 86 720
Mobil: 0175/172 53 12
Mail: [email protected]
Einfach dran denken!
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Weihnachten und Silvester geöffnet:
• Innenausbau
•Individueller
Möbelbau
• Treppen
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Schreinerei Edgar Wissel
Industriestraße 5
63796 Kahl am Main
Telefon 06188/44 86 720
Mobil: 0175/172 53 12
Mail: [email protected]
Industriestraße 5 • 63796 Kahl/M.
Tel. 06188 - 4486720
Mobil 0175 - 1 72 53 12
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Di. 23.12.14:
8.00 - 18.00 Uhr
Mi. 24.12.14:
8.00 - 12.00 Uhr
Sa. 27.12. + Mo. 29.12.14: geschlossen
Di. 30.12.14:
8.30 - 13.00 + 14.00 - 18.00 Uhr
Mi. 31.12.14:
8.30 - 12.00 Uhr
– Wir beliefern auch Gaststätten –
Vom 01. Januar bis 08. Januar 2015 ist das Geschäft geschlossen!
Wir wünschen allen unseren Kunden, Freunden,
Bekannten und Ihren Familien
ein frohes Weihnachtsfest
und für das neue Jahr viel Glück und Gesundheit.
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Seite 13
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Bei der Service-CheckAktion vom 1. bis 31.
Dezember 2014 gelten
Sonderpreise für
Hörsystembatterien
und Reinigungszubehör
Am 24. und 31. Dez., 9.00-12.00 Uhr geöffnet
Ein wahrlich guter Grund zu feiern: Das „Haarparadies 8 ½“ in
der Schäferbergstraße in Alzenau freut sich über seinen Geburtstag. Seit 10 Jahren gehen hier jetzt schon zufriedene
Kunden ein und aus. Zum Geburtstag schaute auch Alzenaus
Erster Bürgermeister Dr. Alexander Legler bei Inhaberin und
Geschäftsführerin Tanja Treusch-Scheinkönig vorbei und überbrachte ein Präsent und die besten Glückwünsche der Stadt.
Dieter Krämer
Alzenau · Mühlweg 41
Dipl. Ing.
Bauplanung / Statik
Gebäudesanierung
Sanierungskonzepte – Ausschreibungen
Gebäudebewertung – Energieberatung
Die HörCom-Fachgeschäfte: Kahl am Main . Hanauer Landstraße 17 . 06188-9141020
Stockstadt . Bahnhofstraße 8 . 06027-9791883
Außerdem in Hanau l Langenselbold l Frankfurt-Niederrad l Frankfurt-Eschersheim l Groß-Umstadt
Telefon: 06023 9579065 / 0171 3341281
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Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
• VHS Alzenau-Karlstein-Kahl
Das Frühjahrsemester der Volkshochschule Kahl-AlzenauKarlstein beginnt am Montag, 26. Januar 2015. Die Studienprogramme liegen Anfang Januar an den bekannten Stellen aus
und werden zudem den Stadt- und Gemeindeblättern von
Alzenau, Kahl, Karlstein und Großkrotzenburg beigelegt.
Die VHS Kahl teilt mit …
• Theaterfahrt nach Wiesbaden am 15. Februar
Die VHS Kahl fährt am Faschingssonntag, 15. Februar, in die
Oper „Hoffmanns Erzählungen von J. Offenbach ins Hessische
Staatstheater nach Wiesbaden. Abfahrt: 16.15 Uhr ab Wasserturm Kahl mit Zusteigemöglichkeiten in Großkrotzenburg (Aral
oder West) und Großauheim (Rochusplatz).
Für Schüler und Studenten können verbilligte Karten abgegeben
werden. Anmeldung unter Telefon 06188 2465.
• Ferienbetreuung für Alzenauer Schulkinder im Schuljahr 2015
Die Stadt Alzenau bietet je eine Woche in den Oster- und
Pfingstferien bzw. drei Wochen in den Sommerferien eine
ganztägige, wochenweise Ferienbetreuung an. Die Flyer werden
über die Schulen ab Mittwoch, 7. Januar 2015, verteilt. Zudem
liegen die Flyer im Rathaus oder in der Bibliothek ab diesem
Zeitpunkt zum Abholen bereit.
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• Edith-Stein-Schule, Staatliche Realschule
Alzenau, informiert über den Übertritt an
die Realschule zum Schuljahr 2015/2016
Die Edith-Stein-Schule, Staatliche Realschule Alzenau, lädt zu
einem ausführlichen Informationsabend über die Realschule
und den Übertritt an diese Schulart zum Schuljahr 2015/2016
ein.
Er findet am Montag, 19. Januar 2015, um 19 Uhr, in der
Aula der Schule statt.
Angesprochen sind Eltern, deren Kinder die 4. Klasse der
Grundschule oder die 5. Klasse der Mittelschule besuchen. Der
Abend informiert über Bildungsziele und Bildungsangebote der
Realschule, über pädagogische Aspekte der Eingangsklasse
sowie über die Übertrittsbedingungen und das Anforderungsniveau. Darüber hinaus wird die Edith-Stein-Schule mit ihren
Profilschwerpunkten und besonderen Aktivitäten vorgestellt.
Schulleitung und Beratungslehrerin der Schule stehen nach der
Veranstaltung zur Beantwortung individueller Fragen zur Verfügung. Interessierte Eltern und Kinder lädt die Schule am
Nachmittag des offenen Schulhauses am Donnerstag,
22. Januar 2015, von 14 bis 17 Uhr, zur Besichtigung ein. Sie
werden von Lehrkräften und Schülern der Schule geführt, die
auch Fragen beantworten.
Die Anmeldung für den Besuch der 5. Klasse der Realschule
erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten unter Vorlage der
Geburtsurkunde, des Übertrittszeugnisses und ggf. des Sorgerechtsbeschlusses.
Die Anmeldungen werden von 11. bis 15. Mai 2015, jeweils
Montag und Dienstag von 10 bis 16 Uhr und Mittwoch und
Freitag von 9 bis 12 Uhr, entgegen genommen.
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• Anmeldefristen für das Alzenauer Kindergarten-/Schuljahr 2015/16
Die Anmeldetage für das Kindergartenjahr 2015/2016, das vom
1. September 2015 bis 31. August 2016 läuft, sind für 26., 27.
und 28. Januar 2015 in den Kindertagesstätten und dem
Kinderhort ihres Einzugsbereiches terminiert. Mittlerweile bestehen in allen städtischen Kindertageseinrichtungen in Alzenau,
sowie in den kirchlichen Kindertageseinrichtungen Michelbach
und Hörstein, Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ab 6
Monaten bis 6 Jahren.
Aufgenommen werden
• in den Kinderkrippengruppen: Kinder im Alter von sechs
Monaten bis drei Jahren
• in den Kindertagesstätten: Kinder, die das dritte Lebensjahr
vollendet haben
• im städtischen Kinderhort Alzenau-Wasserlos und im Hort
„Wilde Kerle“ an der Grundschule in Hörstein (Träger ist die
AWO): Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4
Folgendes müssen Sie zur Anmeldung mitbringen:
• eine Kopie der Geburtsurkunde
• eine Abstammungsurkunde bei Kindern mit Migrationshintergrund (die Urkunde muss die Herkunft der Eltern/Personensorgeberechtigten nachweisen.)
• eine ungefähre Vorstellung, in welchem Zeitrahmen Sie Ihr
Kind betreut haben möchten. Möglich ist eine Betreuung von
mindestens 20 Stunden und maximal 50 Stunden (Hort 32,5
Stunden) wöchentlich in den städtischen Einrichtungen.
Die Anmeldung des Kindes ist nach Terminabsprachen in der
jeweiligen Einrichtung vorzunehmen. Es ist ausreichend, Ihr Kind
in einer Betreuungseinrichtung der Stadt Alzenau anzumelden,
eine Verteilung der Plätze erfolgt gemeinsam durch die KitaLeitungen in Absprache mit der Stadt Alzenau. Verspätete Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Telefonische Terminabsprachen unter:
Städtische Träger:
• Kindertagesstätte „Zauberwald“, Bachstraße 14, Brigitte
Amberg (06023 5433)
• Kindertagesstätte „Iglauer Abenteuerland“, Iglauer Straße 1,
Ursula Rosenberger (06023 1801)
• Kindertagesstätte am Hauckwald, Prischoßstraße 8, Rosaria
Rizzo (06023 2269)
• Kindertagesstätte „Kinderkiste“ Albstadt, Steingasse 19,
Andrea Kraus (06023 7625)
• Kindertagesstätte an der Kahlaue Kälberau, Karl-Amberg-Str.
10, Ilka Bathon (06023 5852)
• Kindertagesstätte „Sonnenland“ Wasserlos, Friedhofstr. 1a,
Rosmarie Rüdiger (06023 5151)
• Städtischer Kinderhort Alzenau-Wasserlos, Am Lotzenstein
1, Annette Meyerhoff (06023 310014)
Freie Träger:
• Integrative Kindertagesstätte Alzenau, Schlehenweg 9, Anja
Skalitz (06023 310123)
• Waldkindergarten Alzenau, Welzheimer Str. 3, Annette Jacques
(06023 947479)
• AWO Kinderhort Wilde Kerle, Eichelsbacher Straße 8, Ronda
Maier, (06023 310 477)
Kirchliche Träger:
• Kindertagesstätte Michelbach, Schloßstr. 13, Karin Friedmann (06023 1700)
• Kindertagesstätte „Kinderarche“ Hörstein, Bruchhausen 9-11,
Katharina Herzog (06023 1695)
Möchten Sie sich über die Betreuungseinrichtungen informieren?
Schnuppermöglichkeiten bieten im Vorfeld die
• städt. Kindertagesstätte „Am Hauckwald“ am Mittwoch,
21. Januar 2015
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
• städt. Kindertagesstätte „Iglauer Abenteuerland“ am Donnerstag,
22. Januar 2015
• städt. Kindertagesstätte „Zauberwald“ am Freitag, 23. Januar 2015
jeweils von 9 bis 11 Uhr.
Weitere Infos erhalten Sie unter www.alzenau.de.
• Grundschule und Kinderhort in Hörstein
ab 7. Januar unter neuer Telefonnummer
erreichbar
Ab Mittwoch, 7. Januar 2015, sind die Grundschule und der
Kinderhort in Alzenau-Hörstein unter den folgenden Rufnummern erreichbar:
• Grundschule Hörstein: 06023 4059091
• Kinderhort Hörstein: 06023 4059092
• Babysitterdienst
Der Landkreis Aschaffenburg arbeitet bei der Vermittlung und
Schulung von Babysittern mit dem Verein MGH-Mütze e.V.
zusammen.
Weitere Informationen zum Angebot der Gleichstellungsstelle
finden Sie unter: http://www.landkreis-aschaffenburg.de/
gesund-soziales/gleichstellung/kinderbetreuung/.
• Wieder Krabbelstunde in Stadt und Land
Herzliche Einladung zum Kleinkinder-Gottesdienst, in der
­Regel an jedem 2. Sonntag im Monat im ­Kaminzimmer des
­Maximilian-Kolbe-Hauses.
Alzenau: Spiel- und Krabbelgruppen evang. Kirchengemeinde
­Peter + Paul im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Gunkelsrainstraße:
donnerstags von 9.30 - 11.30 Uhr (Eltern-Kind-Spielkreis „Puste­
blume“) – Kontakt: Esther Krämer, ☎ 99 30 38.
Alzenau: Krabbelgruppe „Auenzwerge” ab 1 Jahr, dienstags
15.30 - 17.30 Uhr, Maximilian-Kolbe-Haus, Keller. Ansprechpartner: Fulya Renning, ☎ 0170 5700166.
Alzenau: Krabbelgruppe „Auenwichtel” ab 8 Monate, mittwochs
15.30 - 17.30 Uhr, Maximilian-Kolbe-Haus, Keller. Ansprechpartner: Silke Herzog, ☎ 970328.
Alzenau-Hörstein: Jeweils mittwochs von 9.30 bis 11.30 Uhr
im Jugendraum des Pfarrheims St. Martin, ­Alzenauer Straße 1.
Infos unter ☎ 91 84 96 (Melanie Deininger). Die Dienstagsgruppe ist derzeit nicht besetzt.
Alzenau-Michelbach: Pfarrgemeinde „St. Laurentius“: Die
„Mini-Kids“ treffen sich z. Zt. in folgender Gruppe: mittwochs
von 10 - 11.30 Uhr im Laurentiushaus, Ansprechpartnerin:
Gisela Beck, ☎ 1529.
Alzenau-Wasserlos: Krabbelgruppe „Schneckenbande“ (0 - 3
Jahre): donnerstags von 9.30 bis 11.30 Uhr. Ansprechpartner:
Katja Trapp, ☎ 9520391 ­sowie Jennifer Reinfurth, ☎ 5049838.
Nachwuchs ist jederzeit herzlich willkommen!
Alzenau-Albstadt: Krabbelgruppe der Kuratie Albstadt für
Kinder bis 3 Jahre im St. Josefsheim: donnerstags von 16 bis
17 Uhr. Ansprechpartnerin: Frau Nicole Dechent-Schneider, ☎
5076048.
• Private Kindergruppen
„Die kleinen Strolche e.V.“ Elterninitiative einer betreuten
Kleinkindgruppe ab 1,5 Jahren, mittwochs + freitags von
9 bis 12 Uhr im Alten Rathaus Wasserlos, 1. OG, Glockengasse 2, Ansprechpartnerin: Christiane Nümann, ☎ 917581,
Mail: [email protected], Homepage: http://www.
die-kleinen-strolche.blogspot.de/
• Jugendgruppe
Kindergruppe Regenbogen für 6- bis 11-jährige der Evangelischen Kirchengemeinde ­Peter und Paul im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Gunkelsrainstraße. Treffen: dienstags von 16.30
bis 18 Uhr (außerhalb der ­Ferienzeit). Ansprechpartner:
Diakonin z. A. Julia Roeser-Mueller, Tel. 06023/970661.
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•Lichterglanz bis zum Dreikönigstag - EVA
gibt Energiespartipps zur Feiertagsbeleuchtung
Auch nach Heiligabend leuchtet in vielen Haushalten die festliche
Beleuchtung weiter. Lichterketten, Schwibbogen und Co.
schmücken oft bis in den Januar hinein Fenster, Gärten und
Türen. „Das ist eine schöne Tradition“, findet Leonhard Schultes
von der Energieversorgung Alzenau GmbH (EVA). Um im
nächsten Jahr gleichzeitig Strom zu sparen, rät der Experte,
beim Lichterglanz sukzessive auf LED umzusteigen. Die
modernen Leuchtmittel verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger
Energie als herkömmliche Glühlämpchen.
LED statt Glühlämpchen
Das macht sich am Stromzähler bemerkbar: „Eine alte,
10 Meter lange Lichterkette, die sechs Wochen lang ununterbrochen leuchtet, kann Stromkosten von bis zu 30 Euro verursachen“, so Schultes. Für die LED-Version falle dagegen nur
ein Fünftel an, also rund 6 Euro. Da rund um die Feiertage meist
mehr als nur eine Lichterkette zum Einsatz kommt, rechnet sich
der Wechsel auf Leuchtdioden schnell. „Vor allem nach
Weihnachten lohnt sich die Anschaffung“, sagt der Fachmann.
Ob blinkendes Rentier oder glitzernder Stern - LED-Dekorationen
werden nach dem Dreikönigstag oft im Preis herabgesetzt, weil
die Saison vorbei ist.
Lange Lebensdauer
Zur Amortisation trägt auch die lange Lebensdauer der Lichter
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
bei. Mit bis zu 20.000 Betriebsstunden leuchten LEDs rund
zwanzigmal länger als Glühbirnen. Zum Vergleich: Die Lebenserwartung von Energiesparlampen liegt bei etwa 10.000 Stunden. Eine herkömmliche 60 Watt-Glühlampe, die in der EU
mittlerweile nicht mehr produziert wird, halte nur ein Zehntel
der Zeit durch, informiert die EVA. Dennoch wird alte Weihnachtsbeleuchtung selten aussortiert, weiß Schultes. Zu hartnäckig halte sich das Vorurteil, dass LEDs nur kühles Licht
abstrahlen. Tatsächlich gibt es die Energiesparer inzwischen in
vielen verschiedenen Lichtfarben. Sie reichen von Tageslichtweiß bis hin zu Extra-Warmweiß für gemütliches Kuschellicht.
Auch in der klassischen Kerzenform sind LEDs heute erhältlich.
Zeitschaltuhren einsetzen
Doch auch ohne Leuchtdioden lässt es sich am Lichterglanz
sparen, ohne dass die Pracht weniger wird. Zeitschaltuhren
lautet die Empfehlung der Energieversorgung Alzenau. Die
praktischen Geräte schalten die Festbeleuchtung automatisch
aus, wenn sie nicht gebraucht wird, zum Beispiel tagsüber,
wenn das Tageslicht sie unsichtbar macht oder in der späten
Nacht, wenn die Dekoration kaum gesehen wird.
Sonnenlicht im Garten
Im Garten bieten sich als Alternative zu LEDs auch Solarlichter
an. Die Solarzellen sammeln tagsüber die Energie der Sonne
und leuchten, wenn es dunkel wird – und das kostenlos. Wer
sie draußen einsetzen möchte, sollte beim Kauf auf das Kürzel
„IP 44“ auf der Verpackung achten. Es gewährleistet die
Wetterfestigkeit der Lämpchen. Auch das GS-Zeichen sollte
nicht fehlen, da es für garantiert geprüfte Sicherheit steht.
Die Energieversorgung Alzenau wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Feiertagen und einen energiereichen
Rutsch ins neue Jahr!
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• Pflanzen Sie einen Hochstamm-Obstbaum!
• Bürger pflanzten Bäume
Streuobstbestände sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Leider kam es in der Vergangenheit zu großen
Verlusten an Hochstamm-Obstbäumen, da diese nicht mit
modernen landwirtschaftlichen Geräten bewirtschaftet werden
können. So kam es folglich auch bei der Streuobst bewohnenden
Tier- und Pflanzenwelt zu einem dramatischen Populationseinbruch. Einige Arten, wie der Schwarzstirn- und der Rotkopfwürger sind in Bayern bereits ausgestorben, andere Arten, wie
Steinkauz und Wendehals sind sehr selten geworden. Der
natürliche Abgang der überalterten Obstbäume verschärft
diese Entwicklung noch.
Die Stadt Alzenau versucht den Lebensraum „Streuobstbestand“ zu erhalten, indem jährlich neue Hochstamm-Obstbäume gepflanzt werden. Jeder kann mithelfen, daß Neuntöter,
Steinkauz, Wendehals, Gartenrotschwanz, Siebenschläfer und
viele Arten mehr bei uns überleben können. Pflanzen Sie deshalb
auf Ihrem Grundstück einen Hochstamm-Obstbaum. Die Stadt
Alzenau zahlt Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent,
wenn der Baum in Alzenau oder einem Stadtteil gepflanzt wird.
Zuschussanträge erhalten Sie in der Umweltabteilung der Stadt,
Brentanostr. 3.
• Schwachstellen in der Wärmedämmung
aufdecken
Bei der 21. Aktion „Bürger pflanzen Bäume“ wurden in diesem
Jahr 22 Bäume (5 Eichen, 5 Linden, 12 Walnussbäume) gepflanzt. Bürgermeister Dr. Alexander Legler konnte wieder
zahlreiche Teilnehmer begrüßen, zum ersten Mal mit Glühwein
bzw. heißem Apfelsaft zum Aufwärmen. Durch die Baumpflanzungen wollen die Beteiligten an eine Geburt, die Hochzeit,
Jubiläen, Geburtstage, an Enkelkinder oder andere Anlässe
erinnern. Ein Ehepaar betreut nun bereits seinen achten Baum
im Hain.
Seit Beginn der Aktion im Jahre 1994 wurden insgesamt 180
Bäume gepflanzt. Die Anlässe für die Beteiligung an der Pflanzaktion reichen von der Geburt eines Kindes über die Taufe,
Geburtstage, Hochzeiten, Silberne und Goldene Hochzeit bis
zum Gedenken an einen lieben Verstorbenen.
Die Stadt Alzenau bedankte sich auch in diesem Jahr wieder
bei den Teilnehmern für ihren Beitrag zur Bereicherung unserer
Landschaft wieder mit einer Urkunde.
Besonders erfreut zeigten sich die Akteure über die erstmalig
ausgeschenkten heißen Getränke und frischen Laugenbrezel,
die zum Aufwärmen bei der kalten Witterung willkommen waren.
Auch im nächsten Jahr wird die Umweltabteilung wieder eine
Pflanzaktion organisieren.
• Hausratbörse – Weiterverwenden statt
Wegwerfen
Haben Sie Gegenstände, die nicht mehr gebraucht werden,
aber zu schade sind für den Müll? Dann melden Sie diese der
Umweltabteilung. Eine Postkarte mit Absender, Telefonnummer
und einer kurzen Beschreibung des Gegenstandes an die Stadt
Alzenau, Umweltabteilung, Kennwort: Hausratbörse, Brentanostr. 3, 63755 Alzenau genügt.
Thermografie ist ein Verfahren, um mit einer Wärmebildkamera
Schwachstellen in der Wärmedämmung eines Gebäudes aufzudecken. Die EVA gewährt in Zusammenarbeit mit dem
Solarverein Alzenau ihren Kunden Zuschüsse für eine solche
Überprüfung von Gebäuden. Die ersten vierzig Hausbesitzer,
die sich anmelden, müssen für die Infrarotaufnahmen, deren
Interpretation und Tipps zur Beseitigung eventuell festgestellter
Mängel lediglich 110 Euro zahlen. Ohne Zuschuss würde die
Analyse mit 200 Euro zu Buche schlagen. Bei der relativ hohen
Energiepreisen lassen sich die Kosten durch eine entsprechende
Verbesserung der Wärmedämmung bald wieder einsparen.
Weitere Informationen gibt es bei der der Umweltabteilung der
Stadt (Tel. 06023 502913).
Die Preise gelten für privat genutzte Wohnhäuser. Gewerbebetriebe erhalten auf Anfrage ein günstiges Angebote.
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Seite 20
Anmeldungen
zur Eheschließung
In der Zeit vom 04.12.2014 bis zum
18.12.2014 haben auf dem Standesamt
Alzenau die folgenden Paare ihre Eheschließung angemeldet (die schriftliche
Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor):
Kai Uwe Vock mit Jennifer Reising,
Alzenau, Freibergstraße 12
Rafael Nagel mit Jasmin Tanja Nees,
Alzenau, Daimlerstraße 4
Frank Alexander Leibmann mit Christina Georgaki, Alzenau, Am Fallthor 6
Eheschließung
In der Zeit vom 04.12.2014 bis zum
18.12.2014 haben beim Standesamt
Alzenau die folgenden Paare die Ehe geschlossen (die schriftliche Einwilligung zur
Veröffentlichung liegt vor)
Sven Egel und Aileen Heike Schaack,
Alzenau, Freigerichter Straße 74 am
12.12.2014
Sterbefälle
In der Zeit vom 04.12.2014 .bis zum 18.12
2014 wurde beim Standesamt Alzenau
der Sterbefall folgender Personen beurkundet (die schriftliche Einwilligung zur
Veröffentlichung liegt vor):
Martha Ida Zech, geb. Braun, Alzenau,
Bachstraße 2 am 13.12.2014
Margarete Pamperin, geb. Pyrskalla,
Alzenau, Bachstraße 2 am 11.12.2014
Im Monat Dezember 2014
gratulieren wir herzlich …
Frau Graciela Bein, Goethestr. 3, 63755
Alzenau, zum 76. Geburtstag am
27. Dezember
Frau Edeltrud Burkl, Wilmundsheimer
Str. 9, 63755 Alzenau, zum 87. Geburtstag
am 27. Dezember
Frau Elisabeth Gollas, Hahnenkammstr.
4, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 74.
Geburtstag am 27. Dezember
Herrn Hans Grill, Hohe Kreuzgasse 3,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 27. Dezember
Herrn Rudolf Vongries, Dieselstr. 3,
63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am
27. Dezember
Herrn Erol und Frau Nurten Kahraman,
Kolpingstraße 10, 63755 Alzenau, zum
25. Hochzeitstag am 27. Dezember
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Herrn Jürgen Karrach, Vordere Dauserad
25, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 72.
Geburtstag am 28. Dezember
Herrn Heinz Larisch, Neuwiesenstr. 4,
63755 Alzenau, zum 73. Geburtstag am
28. Dezember
Herrn Dr. Bernd und Frau Hannelore
Dölle, Am Birkenberg 40, 63755 AlzenauMichelbach, zum 25. Hochzeitstag am
28. Dezember
Herrn Karl-Heinz und Frau Brigitte
Stangenberg, Bernhardstraße 20 C,
63755 Alzenau, zum 25. Hochzeitstag am
28. Dezember
Frau Antonia Fleschhut, Trageser Weg
9, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 85.
Geburtstag am 29. Dezember
Frau Helga Kraft, Feldwingert 12, 63755
Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am
29. Dezember
Herrn Adalbert Neumeier, Gartenstr. 2
B, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 77. Geburtstag am 29. Dezember
Herrn Klaus Zitterer, Wagnerstr. 20 B,
63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am
29. Dezember
Herrn Robert und Frau Ruth Wissel,
Waldstraße 12A, 63755 Alzenau, zum 25.
Hochzeitstag am 29. Dezember
Frau Johanna Wissing, Dieselstr. 3 C,
63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am
30. Dezember
Herrn Michael und Frau Sabine
Schraub, Ludwig-Neu-Straße 8A, 63755
Alzenau-Wasserlos, zum 25. Hochzeitstag
am 30. Dezember
Frau Anna Hahn, Lerchenrain 13, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag
am 31. Dezember
Frau Theresia Kaufmann, Wagnerstr.
16, 63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag
am 31. Dezember
Frau Herta Müller, Michelbacher Str. 47,
63755 Alzenau-Kälberau, zum 82. Geburtstag am 31. Dezember
Frau Rita Roßmann, Freigerichter Str.
17, 63755 Alzenau-Albstadt, zum 73. Geburtstag am 31. Dezember
Frau Kunigunda Schäfer, Im Goldenen
Ring 34, 63755 Alzenau-Hörstein, zum
85. Geburtstag am 31. Dezember
Im Monat Januar 2015 gratulieren wir …
Herrn Wolfgang Batz, Elzestr. 7, 63755
Alzenau, zum 70. Geburtstag am
1. Januar
Frau Renate Daus, Michelbacher Str. 4,
63755 Alzenau-Kälberau, zum 71. Geburtstag am 1. Januar
Herrn Horst Ehrlich, Königsberger Str.
14, 63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag
am 1. Januar
Frau Helga Emge, Alzenauer Str. 17,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 79. Geburtstag am 1. Januar
Frau Gertrud Fleckenstein, Schmiedstr.
27, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 1. Januar
Frau Hella Heimbücher-Huth, Gartenstr.
18, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 71. Geburtstag am 1. Januar
Frau Maria Herr, Am Weibersbach 12,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 80. Geburtstag am 1. Januar
Frau Gerda Heßberger, Weinbergstr. 43,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 1. Januar
Herrn Ismet Kalyoncuoglu, Dr.-UllrichPlatz 1, 63755 Alzenau, zum 84. Geburtstag am 1. Januar
Herrn Aribert Schlett, Haubühlstr. 9,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 77. Geburtstag am 1. Januar
Frau Monika Schulteß, Erlenweg 4,
63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am
1. Januar
Frau Gülsüm Soylu, Drosselweg 19 C,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 70. Geburtstag am 1. Januar
Herrn Helmut Streit, Schanzenkopfstr.
4, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 74.
Geburtstag am 1. Januar
Herrn Klaus Martin Gruß, Hahnenkammstr. 70, 63755 Alzenau-Wasserlos,
zum 70. Geburtstag am 2. Januar
Herrn Mustafa Gültekin, Kälberauer Str.
9, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 70.
Geburtstag am 2. Januar
Herrn Anton Karl, Hohe-Mark-Str. 14,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 76. Geburtstag am 2. Januar
Frau Ingrid Sengfelder, Ludwig-Neu-Str.
10, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 75.
Geburtstag am 2. Januar
Frau Edeltraud Thiel, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 86. Geburtstag am
2. Januar
Herrn Hamza Aksi, Merkurstr. 4, 63755
Alzenau, zum 79. Geburtstag am
3. Januar
Herrn Karl-Heinz Amrhein, Bachstr. 2,
63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag am
3. Januar
Frau Rosemarie Emge, Dalbergstr. 28,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 82. Geburtstag am 3. Januar
Herrn Dietgar Figlhuber, Gunkelsrainstr.
2, 63755 Alzenau, zum 74. Geburtstag am
3. Januar
Frau Christina Höfler, Schillerstr. 3,
63755 Alzenau-Albstadt, zum 74. Geburtstag am 3. Januar
Herrn Otto Hofmann, Pestalozzistr. 5,
63755 Alzenau-Kälberau, zum 84. Geburtstag am 3. Januar
Herrn Richard Noll, Röderweg 7, 63755
Alzenau-Hörstein, zum 90. Geburtstag am
3. Januar
Herrn Klaus Scherney, Rannenbergring
74 A, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 72.
Geburtstag am 3. Januar
Herrn Diethard Wenz, Lindenweg 4,
63755 Alzenau, zum 72. Geburtstag am
3. Januar
Frau Christa Hofmann, Kettelerstr. 18,
63755 Alzenau, zum 81. Geburtstag am
4. Januar
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Frau Giuseppina Kauer, Taunusring 42,
63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am
4. Januar
Frau Christa Kihn, Prischoßstr. 27, 63755
Alzenau, zum 79. Geburtstag am
4. Januar
Herrn Selahattin Bayram, Zehntmauerstr. 1, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 82.
Geburtstag am 5. Januar
Frau Margarete Fichtner, Am Fallthor
24, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 78.
Geburtstag am 5. Januar
Herrn Willibald Hee, Schloßstr. 7, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 89. Geburtstag
am 5. Januar
Frau Elfriede Heitzenröther, Jahnstr. 28,
63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am
5. Januar
Herrn Albert Kraut, Freigerichter Str. 5,
63755 Alzenau-Albstadt, zum 71. Geburtstag am 5. Januar
Herrn Richard Pörtner, Bogenstr. 25,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 93. Geburtstag am 5. Januar
Herrn Siegfried Roth, Mühlgraben 3,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 5. Januar
Frau Anni Berg, Gartenstr. 18, 63755
Alzenau-Hörstein, zum 77. Geburtstag am
6. Januar
Frau Hildegard Hauptmann, Somborner
Str. 31, 63755 Alzenau, zum 77. Geburtstag am 6. Januar
Herrn Dr. Bruno Keck, Rhönstr. 7, 63755
Alzenau-Wasserlos, zum 70. Geburtstag
am 6. Januar
Frau Anna Kerber, Grünewaldstr. 8,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 77. Geburtstag am 6. Januar
Herrn Josef Klotz, Freigerichter Str. 39,
63755 Alzenau-Albstadt, zum 75. Geburtstag am 6. Januar
Herrn Heinz Roßmann, Hauptstr. 7,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 77. Geburtstag am 6. Januar
Herrn Hellmut Schilling, Bachstr. 2,
63755 Alzenau, zum 85. Geburtstag am
6. Januar
Herrn Hans Sehring, Königsberger Str.
16, 63755 Alzenau, zum 73. Geburtstag
am 6. Januar
Herrn Wilhelm Theuerl, Rannenbergring
59, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 74.
Geburtstag am 6. Januar
Herrn Walter Volk, Spessartstr. 44,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 6. Januar
Herrn Helmut Volz, Cornillstr. 32, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 76. Geburtstag
am 6. Januar
Herrn Robert Hee, Schulstr. 14, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 84. Geburtstag
am 7. Januar
Frau Margarete Kaluza-Langhans,
Königsberger Str. 2, 63755 Alzenau, zum
77. Geburtstag am 7. Januar
Frau Ingrid Scheurer, Taunusring 74,
63755 Alzenau, zum 73. Geburtstag am
7. Januar
Herrn Edgar Schuhmacher, Maisenhäuser Str. 8, 63755 Alzenau-Michelbach,
zum 70. Geburtstag am 7. Januar
Seite 21
Herrn Hubert Wohnsland, Unterer
Röderweg 5, 63755 Alzenau-Hörstein,
zum 71. Geburtstag am 7. Januar
Frau Karin Benda, Bezirksstr. 25, 63755
Alzenau-Wasserlos, zum 72. Geburtstag
am 8. Januar
Herrn Hans-Jörgen Berger, Leipziger
Platz 2 B, 63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag am 8. Januar
Herrn Karl Biba, Spessartstr. 14, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 73. Geburtstag
am 8. Januar
Frau Karin Poth, Am Hohen Kreuz 1,
63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am
8. Januar
Herrn Manfred Uncovsky, Gartenstr. 16,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 70. Geburtstag am 8. Januar
Herrn Horst Walter, Hauptstr. 22, 63755
Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am
8. Januar
Frau Roswitha Wohnsland, Edelmannstr. 25 A, 63755 Alzenau-Hörstein, zum
72. Geburtstag am 8. Januar
Herrn Erdal und Frau Kamile Yenil,
Jahnstraße 22, 63755 Alzenau, zum 25.
Hochzeitstag am 8. Januar
Herrn Dr. Rolf Gerber, In den Mühlgärten
29, 63755 Alzenau, zum 89. Geburtstag
am 9. Januar
Frau Christiane Hofmann, Kahler Str. 1,
63755 Alzenau, zum 73. Geburtstag am
9. Januar
Frau Eleonore Kruckewitt, Cranachstr.
13 A, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 78.
Geburtstag am 9. Januar
Frau Elsbeth Menz, Hauptstr. 57, 63755
Alzenau-Hörstein, zum 83. Geburtstag am
9. Januar
Frau Lotte Schlachter-Beer, Ziegelbachstr. 19 A, 63755 Alzenau-Wasserlos,
zum 78. Geburtstag am 9. Januar
Frau Magdalena Alig, Siedlungstr. 31,
63755 Alzenau, zum 92. Geburtstag am
10. Januar
Frau Zeynep Günel, Friedberger Gäßchen 4, 63755 Alzenau, zum 81. Geburtstag am 10. Januar
Frau Ursula Hantl, Hanauer Str. 122 A,
63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am
10. Januar
Frau Sieglinde Hillenbrand, Emeserweg
5, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 81.
Geburtstag am 10. Januar
Herrn Manfred Leichtenschlag, Haubühlstr. 4, 63755 Alzenau-Hörstein, zum
71. Geburtstag am 10. Januar
Frau Erika Lohr, Drosselweg 10, 63755
Alzenau-Wasserlos, zum 71. Geburtstag
am 10. Januar
Frau Ingolde Prenger, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 85. Geburtstag am
10. Januar
Frau Ute Ritter, Gutenbergstr. 3, 63755
Alzenau, zum 78. Geburtstag am
10. Januar
Herrn Dr. Herbert Zimmermann, Jahnstr. 1, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag
am 10. Januar
Frau Hedwig Baumann, Bachstr. 2,
63755 Alzenau, zum 92. Geburtstag am
11. Januar
Frau Alma Bieber, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 90. Geburtstag am
11. Januar
Herrn Berthold Freund, Bogenstr. 27,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 79. Geburtstag am 11. Januar
Herrn Osman Sarikaya, Rieslingstr. 6,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 80. Geburtstag am 11. Januar
Herrn Alfred Seipel, Zum Oberwald 1,
63755 Alzenau, zum 80. Geburtstag am
11. Januar
Herrn Alois Beer, Haubühlstr. 27, 63755
Alzenau-Hörstein, zum 80. Geburtstag am
12. Januar
Frau Adelheid Bott, Ringmauerstr. 9,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 82. Geburtstag am 12. Januar
Frau Renate Heilos, Birkenstr. 5, 63755
Alzenau-Kälberau, zum 76. Geburtstag
am 12. Januar
Herrn Walter Künemund, Am Mittelbach
17, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 77.
Geburtstag am 12. Januar
Herrn Peter Schmidt, Kronbergweg 4,
63755 Alzenau-Albstadt, zum 72. Geburtstag am 12. Januar
Frau Gerda Weiß, Kahler Str. 4, 63755
Alzenau, zum 75. Geburtstag am
12. Januar
Herrn Georg und Frau Gabriele Bröckers, Kolpingstraße 5 E, zum 25. Hochzeitstag am 12. Januar
Herrn Hans-Werner Bretschneider,
Gunkelsrainstr. 24, 63755 Alzenau, zum
71. Geburtstag am 13. Januar
Herrn Klaus Kleinschroth, Taunusring
39, 63755 Alzenau, zum 72. Geburtstag
am 13. Januar
Frau Margaretha Neumeier, Kapellenstr.
17, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 13. Januar
Herrn Reinhold-Otto und Frau Judith
Wulkesch, Friedberger Gäßchen 2, 63755
Alzenau, zum 25. Hochzeitstag am 13.
Januar
Frau Paula Beck, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 88. Geburtstag am
14. Januar
Frau Waltraud Gerbig, Hohe Kreuzgasse 8 A, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 74.
Geburtstag am 14. Januar
Frau Dorothea Gräbner, Räuschbergstr.
3, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 72. Geburtstag am 14. Januar
Frau Gertrud Merkle, Im Schild 20,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 95. Geburtstag am 14. Januar
Frau Katharina Wieland, Marienstr. 5,
63755 Alzenau-Albstadt, zum 71. Geburtstag am 14. Januar
Herrn Engelbert Bott, Mühlweg 4, 63755
Alzenau, zum 75. Geburtstag am
15. Januar
Frau Serife Deniz, Schäferbergstr. 14,
63755 Alzenau, zum 72. Geburtstag am
15. Januar
Herrn Gerhard Dürr, Berliner Str. 17 A,
63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am
15. Januar
Seite 22
Herrn Joachim Gäde, Wasserloser Str.
24 D, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag
am 15. Januar
Herrn Otto Hartmann, Kälberauer Str. 3,
63755 Alzenau-Michelbach, zum 87. Geburtstag am 15. Januar
Frau Elfriede Kraus, Kantstr. 23, 63755
Alzenau-Kälberau, zum 72. Geburtstag
am 15. Januar
Frau Karin Schön-Zemmin, Burgstr. 15,
63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am
15. Januar
Herrn Johannes Sellin, Martinsweg 8 A,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 80. Geburtstag am 15. Januar
Herrn Erwin Kapaun, Kolpingstr. 13,
63755 Alzenau, zum 81. Geburtstag am
16. Januar
Frau Luzia Gerst, Edelmannstr. 26,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 17. Januar
Frau Anna Gündling, Schloßstr. 1, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 79. Geburtstag
am 17. Januar
Herrn Willy Müller, Röderweg 2, 63755
Alzenau-Hörstein, zum 85. Geburtstag am
17. Januar
Herrn Siegfried Scherer, Bezirksstr. 7,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 83. Geburtstag am 17. Januar
Herrn Paul Arntzen, Dahlienweg 12,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 73. Geburtstag am 18. Januar
Herrn Werner Bülow, Somborner Str. 2,
63755 Alzenau, zum 85. Geburtstag am
18. Januar
Frau Christa Gerber, In den Mühlgärten
29, 63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag
am 18. Januar
Frau Margarete Ritter, Wagnerstr. 14,
63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am
18. Januar
Frau Elfriede Wilz, Krämerstr. 4, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 78. Geburtstag
am 18. Januar
Herrn Gerhard Bonsack, Siedlungstr.
33, 63755 Alzenau, zum 77. Geburtstag
am 19. Januar
Frau Isolde Buhleier, Bachstr. 2, 63755
Alzenau, zum 80. Geburtstag am
19. Januar
Herrn Werner Gündling, Zum Sandfeld
25, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 81.
Geburtstag am 19. Januar
Herrn Franz Rüth, Neuwiesenstr. 37,
63755 Alzenau, zum 84. Geburtstag am
19. Januar
Herrn Franz Wilz, Somborner Str. 7,
63755 Alzenau, zum 81. Geburtstag am
19. Januar
Herrn Karl-Heinz und Frau Sylvia
Luksch, Streuweg 36, 63755 AlzenauMichelbach, zum 25. Hochzeitstag am
19. Januar
Frau Julia Birner, Neu-Isenburger Str.
10, 63755 Alzenau, zum 78. Geburtstag
am 20. Januar
Frau Dr. Rosemarie Herde, Cranachstr.
7, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 81.
Geburtstag am 20. Januar
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Frau Ilse Küster, Hohe-Mark-Str. 21,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 20. Januar
Herrn Norbert Langner, Am Felsenkeller
10, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 72. Geburtstag am 20. Januar
Frau Hildegard Seikel, Kapellenstr. 23,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 90. Geburtstag am 20. Januar
Herrn Hans Weiß, Kahler Str. 4, 63755
Alzenau, zum 70. Geburtstag am 20. Januar
Frau Saliye Oezenc, Mühlweg 32, 63755
Alzenau, zum 77. Geburtstag am 21. Januar
Herrn Franz Vonrhein, Grünewaldstr. 4,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 77. Geburtstag am 21. Januar
Herrn Günter Emge, Alzenauer Str. 17,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 81. Geburtstag am 22. Januar
Herrn Erwin Roth, Bruchhausen 10,
63755 Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 22. Januar
Herrn Hans Peter Schmitt, Neu-Isenburger Str. 3, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 22. Januar
Frau Christel Seidler, Am Dickert 10,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 80. Geburtstag am 22. Januar
Frau Emilie Büdinger, Brentanostr. 36,
63755 Alzenau, zum 80. Geburtstag am
23. Januar
Frau Erna Gietl, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 83. Geburtstag am 23. Januar
Frau Edeltrud Grebner, Freibergstr. 14,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 82. Geburtstag am 23. Januar
Frau Helga Kerber, Bergstr. 1, 63755
Alzenau-Michelbach, zum 76. Geburtstag
am 23. Januar
Frau Annelies Neubauer, Siedlung am
Stein 6, 63755 Alzenau-Michelbach, zum
70. Geburtstag am 23. Januar
Frau Gertrude Wissel, Jahnstr. 3, 63755
Alzenau, zum 77. Geburtstag am 23. Januar
Herrn Hamdi Dogan, Hanauer Str. 83,
63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am
24. Januar
Frau Waltraud Figaj, Taunusring 29,
63755 Alzenau, zum 74. Geburtstag am
24. Januar
Frau Katharina Heilos, Hemsbacher Str.
12, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 80.
Geburtstag am 24. Januar
Frau Paz Patzelberger, Bahnhofstr. 17,
63755 Alzenau-Kälberau, zum 83. Geburtstag am 24. Januar
Herrn Wolfram Weber, Wolfskernstr. 12,
63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am
24. Januar
Herrn Hasan Saribas, Zehntmauerstr. 1,
63755 Alzenau-Wasserlos, zum 80. Geburtstag am 25. Januar
Zum 01. Januar 2015 übernimmt die Geschäftsleitung
Frau Maria Oproiu vom Ambulanten Pflegedienst zur Sandmühle,
unterstützt durch den langjährig erfahrenen
Pflegedienstleiter Herrn Sven Hendel.
Ab sofort sind wir für Sie zu erreichen im Ärztehaus in Wasserlos
unter folgender Anschrift: Bezirksstraße 30, 63755 Alzenau unter
der bisherigen Telefonnummer: 06188 991100 sowie 06188 448-271.
Wir bedanken uns für das langjährig
entgegengebrachte Vertrauen und wünschen
Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest
sowie ein gutes und gesundes Neues Jahr.
Familie Anita und Dr. Klaus Lamprecht
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Notdienst der Apotheken in der Zeit vom 27.
Dezember bis 25. Januar 2015
Den aktuellen Ärztlichen Notdienst erreichen
Sie unter der Telefonnummer: 116117.
Der aktuelle Apotheken-Notdienst ist außerdem über die Homepage der Stadt Alzenau www.alzenau.de abrufbar.
Der Notdienst beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet um
8.30 Uhr des nächsten Tages. Während dieser 24 Stunden
ist die betreffenden Apotheke ohne Unterbrechung dienstbereit.
Seite 23
Donnerstag, 1. Januar 2015:
Johannes-Apotheke, Kettelerstraße 4, 63867 Johannesberg,
Tel. 06021-424240
Schwanen-Apotheke, Landingstraße 2, 63739 Aschaffenburg,
tel. 06021-22240
Freitag, 2. Januar 2015:
Löwen-Apotheke, Kahler Straße 19, 63791 Karlstein, Tel.
06188-990205
St. Josef-Apotheke, Dämmer Tor 6, 63741 Aschaffenburg, Tel.
06021-412704
Samstag, 3. Januar 2015:
Kaiser-Ruprecht-Apotheke, Mühlweg 38, 63755 Alzenau, Tel.
06023-2916
Samstag, 27. Dezember 2014
easyApotheke Main Park Center, Am Glockenturm 1, 63814
Mainaschaff, Tel. 06021-580110
Engel-Apotheke, Lamprechtstr. 1, 63739 Aschaffenburg, Tel.
06021-22506
Sonntag, 28. Dezember 2014
Hauckwald-Apotheke, In den Mühlgärten 61, Alzenau, Tel.
06023-8463
Mohren-Apotheke am Herstallturm, Goldbacher Straße 7,
63739 Aschaffenburg, Tel. 06021-24810
Sonnen-Apotheke Somborn, Rathausstraße 17, 63579 Freigericht-Somborn, Tel. 06055-7777
Montag, 29. Dezember 2014
Linden-Apotheke, Holzgasse 1, 63825 Schöllkrippen, Tel.
06024-1530
Platanen-Apotheke, Platanenallee 19, 63739 Aschaffenburg,
Tel. 06021-24282
Dienstag, 30. Dezember 2014
Apotheke im Elisenpalais, Elisenstraße 28, 63739 Aschaffenburg, Tel. 06021-398870
St. Nikolaus-Apotheke, Aschaffenburger Straße 76, 63773
Goldbach, Tel. 06021-53942
Mittwoch, 31. Dezember 2014
Apotheke am Schlösschen, Schloßstrasse 26, Alzenau-Michelbach, Tel. 06023-7272
Röntgen-Apotheke, Am Dreispitz 17, 63741 Aschaffenburg,
Tel. 06021-87301
Rosen-Apotheke, Alois-Wenzel-Straße 3, 63808 Haibach, Tel.
06021-61888
Markus-Apotheke, Hauptstraße 117, 63579 Freigericht-Altenmittlau, Tel. 06055-6171
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Seite 24
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
• Förderung des außerschulischen Sports – Vereinspauschale 2015
Auch für das Kalenderjahr 2015 sieht der
Freistaat Bayern für Sport- und Schützenvereine die dem Bayerischen LandesSportverband (BLSV), dem Bayerischen
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband bzw. dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) oder dem Oberpfälzer Schützenbund angeschlossen
sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.
Da sich im Jahr 2015 hinsichtlich des
Berechnungsverfahrens und der Antragsformalitäten keine Änderungen gegenüber
dem Vorjahr ergeben, haben alle Vereine
die dem BLSV angehören und die Schützenvereine, die bereits 2013 oder 2014
einen Antrag gestellt haben, entsprechende Antragsunterlagen für 2015 auf
dem Postweg erhalten.
Es können auch Vereine, die keine
Übungsleiter einsetzen, grundsätzlich in
den Genuss dieser Förderung gelangen,
wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind. So kann z.B. ein Verein schon mit
50 Mitgliedern unter 27 Jahren förderungsberechtigt sein.
Die Förderung ist an einen förmlichen
Antrag gebunden. Dieser muss für das
Kalenderjahr 2015 mit allen Unterlagen
(Übungsleiterlizenzen im Original!) bis
spätestens 1. März 2015 dem Landratsamt vorliegen.
Antragsformulare und Auskünfte gibt es
beim Landratsamt Aschaffenburg,
Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg,
Zimmer 1.11
Telefon 06021 394-591 und -291,
Telefax 06021 394-993,
E-Mail: [email protected]
Die Antragsunterlagen können auch im
Internet unter http://www.landkreisaschaffenburg.de/wer-macht-was/
bildungsportkul/sportfreizeit/vereinspauschal/ abgerufen bzw. bearbeitet werden.
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Gesegnete Weihnachten und
ein gutes neues Jahr 2015
wünscht Ihnen
ihre Ärztin und ihr Team
Fachärztin
für Allgemeinmedizin
Naturheilverfahren, Akupunktur, Palliativmedizin
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Liebe Patienten,
die Praxis ist ab 23.12.2014 bis 31.12.2014 geschlossen!
Ab 02.01.2015 sind wir wieder für Sie da!
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
•Landschaftsarchitekt Rolf Lynen spendet
an „Hilfe für bedürftige Kinder in Alzenau“
Es war auch für den Landschaftsarchitekten Rolf Lynen ein
spannendes und ereignisreiches Jahr in der Stadt Alzenau.
Mehrere Projekte, wie etwa der Neugestaltung des Meßmer
Parkes, brachte der Landschaftsarchitekt in diesem Jahr erfolgreich zu Ende. Für Rolf Lynen ein Anlass um sich erkenntlich
zu zeigen. 500 Euro spendete er an den Verein „Hilfe für bedürftige Kinder in Alzenau“, die die Initiatoren Irene Treffert und
Gerhard Dehn erfreut entgegennahmen.
Zur Spendenübergabe trafen sich im Alzenauer Meßmer Park v.l.n.r.:
Dr. Alexander Legler, Ehrenbürgerin Irene Treffert (Initiatorin „Hilfe
für bedürftige Kinder in Alzenau“), Rolf Lynen (Landschaftsarchitekt),
Ehrenbürger Gerhard Dehn (Initiator „Hilfe für bedürftige Kinder in
Alzenau“) und Dr. Michael Neumann (Stadt Alzenau, Leitung Umwelt
und Forsten).
• BR nimmt Sender Hahnenkamm in Betrieb
für das Digitalradio (DAB+)
Der Bayerische Rundfunk verbreitet seit Donnerstag, 11. Dezember, das Digitalradio (DAB+) vom Sender Hahnenkamm in
Alzenau. Somit herrschen im gesamten Stadtgebiet von Alzenau
beste Empfangsbedingungen für eine große Auswahl an BRHörfunkwellen im Kanal 11 D (Sender: Bayern 1 Mainfranken,
Bayern 1 Mittel- und Oberfranken, Bayern 1 Niederbayern und
Oberpfalz, Bayern 1 Oberbayern, Bayern 1 Schwaben, Bayern
2 plus/Nord, Bayern 2 Süd, Bayern 3, BR-Klassik, B5 aktuell,
B5 plus und BR Verkehr)
Digitalradio bedeutet Radio ohne Rauschen, mit kristallklarem
Sound und Multimedia-Zusatzfunktionen. DAB+ ist die weiterentwickelte Technologie von DAB, die zum Durchbruch für den
digitalen Hörfunk führen soll. In Alzenau herrscht bereits eine
hervor-ragende Ausgangsbasis für den Digitalempfang der
hessischen sowie deutschlandweiten Radiostationen, nun steigt
die Zahl der frei empfang baren Sender auf über 30. Für den
Empfang benötigt man ein DAB+ taugliches Radio, das die
ausge-strahlten Radioprogramme über eine Stab-, Wurf- oder
Dachantenne empfängt. Ein Internetanschluss ist nicht erforderlich. Im Unterschied zu UKW werden die Radiosignale bei
DAB+ digital übertragen. Deshalb ist das Radioprogramm
rauschfrei zu hören. Digitale Radios sind einfach zu bedienen,
weil sie automatisch nach Sendern suchen. Sobald das Radio
Seite 25
alle verfügbaren Sender gefunden hat, muss lediglich der Name
des gewünschten Senders ausgewählt werden – egal, ob im
Auto, auf der Picknickdecke im Park oder im Wohnzimmer.
DAB+ Radiogeräte findet man bei den Elektromärkten oder im
Fachhandel mittlerweile in den unterschiedlichsten Preisklassen
und Kategorien: vom Radiowecker bis zum HiFi-Tuner.
Die Radioveranstalter und der Netzbetreiber Media Broadcast
haben sich vertraglich verpflichtet, ihre Digitalradio-Programme
dauerhaft auszustrahlen und ein bundesweites Digitalradio-Netz
aufzubauen.
• Seniorenförderverein beschenkt Alzenauer
Caritas Tagesstätte
Die Caritas Tagesstätte in Alzenau lud auch in diesem Jahr
wieder zur Weihnachtsfeier ihre Gäste und deren Angehörige
ein. Mit auf der Einladungsliste standen auch die Vorstände des
Seniorenfördervereins Alzenau, Laura Schön und Gerhard Dehn.
Denn es ist für den Förderverein schon guter Brauch geworden
zu Weihnachten für die Gäste in der Tagesstätte Geschenke
mitzubringen. Für 500 Euro konnten Martin Staab und sein Team
Arbeitsmaterialien wie z.B. mobile Pinnwand, Wandpuzzel zur
Gestaltung einer Erinnerungswand, Boing-Ballspiele zur Förderung der Koordination und Bewegung, Stimmgerät und
Kontaktmikro für die Veeh Harfe und andere Hilfsmittel für die
Gäste der Tagesstätte kaufen.
• Aktion „Hilfe für bedürftige Kinder in
Alzenau“ – Johannes Scherer in Alzenau
Der Kabarettist Johannes Scherer tritt am Samstag,
24. Januar 2015, in Alzenau im Rahmen einer Benefizveranstaltung zu Gunsten der Aktion
„Hilfe für bedürftige Kinder in
Alzenau“ mit seinem aktuellen
Programm „Dumm Klickt gut“
auf.
Die Veranstaltung findet in der
Hahnenkammhalle im Stadtteil
Wasserlos statt. Beginn ist 19
Uhr, Saalöffnung um 18 Uhr bei
freier Platzwahl.
Der Eintritt beträgt 20 Euro für
Erwachsene und für Schüler gilt
ein ermäßigter Preis von 10
Euro. Eintrittskarten gibt es in
der Buchhandlung DAS BUCH,
im Friedberger Gässchen, sowie an der Stadt-Info im
Alzenauer Rathaus.
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Nr. 26 / 26. Dezember 2014
• Besuch der Feuerwehr Alzenau zum • Neufassung der Verbandssatzung des
Barbaratag in Thaon-les-Vosges
Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau
Anfang Dezember folgte eine Abordnung der Alzenauer Feuerwehr der Einladung der Partnerwehr in die Partnerstadt Thaonles-Vosges zum Barbaratag. Die heilige Barbara ist die Schutzpatronin der Feuerwehrleute in Frankreich.
Nach der Begrüßung durch den Vereinsvorsitzenden Samuel
Protin und einem gemeinsamen Mittagessen begann für die
französischen und deutschen Feuerwehrleute der offizielle Teil
des Gedenktages. Am Ehrenmal wurde den verstorbenen
Feuerwehrkameraden des Departments Vosges gedacht.
Hierauf folgte eine Parade auf dem Marktplatz, in deren Rahmen
aktive Feuerwehrdienstleistende der Sapeur-Pompiers Thaon
befördert und geehrt wurden. Im Anschluss an einen gemeinsamen
Gottesdienstbesuch gab es einen Stehempfang im „Salle Verdun“
unter anderem mit Ansprachen des Kommandanten Leutnant
Samuel Etienne, des Vorsitzenden des Departments und des
Bürgermeisters von Thaon Dominique Momon. Am Abend gab
es im Saal der „La Rotonde“ ein gemeinsames Abendessen,
gestiftet von der Stadt Thaon-les-Vosges zum Dank für den
ehrenamtlichen Dienst der Feuerwehrleute. Nach dem obligatorischen Besuch des örtlichen Supermarktes zum Eindecken mit
französischen Delikatessen und einem gemeinschaftlichen
Mittagessen machte sich die Abordnung aus Alzenau am Sonntagmittag nicht eher wieder auf den Heimweg nach Deutschland,
bevor sie die französischen Freunde zu einem Gegenbesuch im
Rahmen der Gartenschau 2015 in Alzenau eingeladen hatten.
Bekanntmachung vom 25.11.2014, Nr. 12-1444.10-2-2
I.
Die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes
Aschaffenburg hat in ihrer Sitzung am 14.11.2014 die Neufassung der Verbandssatzung beschlossen.
Die Regierung von Unterfranken hat die Neufassung der Verbandssatzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau mit Schreiben vom 20.11.2014 Nr. 12-1444.102-2 gemäß Art. 20 Abs. 1 KommZG rechtsaufsichtlich genehmigt.
Nach Art. 21 Abs. 1 KommZG werden hiermit die Genehmigung
und die Verbandssatzung amtlich bekannt gemacht.
Würzburg, 25.11.2014
Regierung von Unterfranken
Manfred Wetzel
Abteilungsdirektor
• Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
informiert
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Zweckverband führt den Namen Krankenhauszweckverband Aschaffenburg-Alzenau. Er ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
(2) Der Zweckverband hat seinen Sitz in Aschaffenburg.
Die Kenntnis über strukturelle Eigenschaften eines Fließgewässers (z. B. die Beschaffenheit der Ufer und der Gewässersohle,
vorhandene Querbauwerke) ist eine wichtige fachliche Grundlage für die Einschätzung der Gewässer. Diese Informationen
gehen in die Bewertung des Zustandes der Oberflächengewässer nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ein. Darüber
hinaus sind die Daten für die Gewässerunterhaltung, die Gewässerentwicklungsplanung (Gewässerentwicklungskonzepte)
sowie für die Dokumentation und Erfolgskontrolle von Maßnahmen von Bedeutung.
Aus diesem Grund erhebt der Freistaat Bayern bis Ende 2016 an
allen EG-WRRL-berichtspflichtigen Fließgewässern Bayerns - das
sind alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km2 - die Gewässerstruktur. Für die Neuerfassung ist das vollständige Abgehen
der Bäche und Flüsse (Erfassung mit Tablet-PC, Fotodokumentation) nötig. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz hat das Bayerische Landesamt für Umwelt
beauftragt, das Vorhaben zu koordinieren und die Kartier-Arbeiten
an externe Fachbüros zu vergeben. Bereits vorliegende Kartierungen aus früheren Jahren sind damit jedoch nicht überflüssig,
sie dienen vielmehr dem Beleg der Gewässerentwicklung.
Die Kartier-Arbeiten im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden durch die Büros „Zumbroich“ (Bonn), „Die Gewässer-Experten“ (Lohmar bei Bonn)
oder „Geozuela“ (Neuhausen a.d.F.) im Zeitraum von Anfang
Dezember 2014 bis Mitte März 2015 durchgeführt (witterungsbedingt sind zeitliche Abweichungen möglich). Die Kartierer
führen ein Schreiben des Auftraggebers mit sich (Bayer.
Landesamt für Umwelt), das sie auf Verlangen vorzeigen.
Im Zuge der Arbeiten vor Ort werden die Mitarbeiter der oben
genannten Büros Ufergrundstücke begehen und Zufahrtswege
etc. benutzen. Die Kartierer sind angehalten, sich in bebauten
Bereichen anzumelden.
Die bayernweiten Daten und Karten zur Gewässerstruktur werden voraussichtlich Anfang 2017 fertig gestellt.
Weiterführende Informationen finden Sie auch im Internet unter
http://www.lfu.bayern.de/wasser (Rubrik Flüsse und Seen).
gez.
Dr. Walter
Ltd. Regierungsdirektor
II. Verbandssatzung des Krankenhauszweckverbandes
Aschaffenburg-Alzenau
Die Stadt Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg
bilden gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) einen Zweckverband mit folgender
Verbandssatzung:
§ 2 Mitglieder und räumlicher Wirkungsbereich
(1) Verbandsmitglieder sind die Stadt Aschaffenburg und der
Landkreis Aschaffenburg.
(2) Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst
das Gebiet seiner Mitglieder.
§ 3 Aufgaben
(1) Der Zweckverband erfüllt anstelle der Verbandsmitglieder
die Aufgabe, die öffentliche Gesundheitsversorgung durch ein
Krankenhaus mit Standorten in Aschaffenburg und in Alzenau
zu sichern. Seide Standorte werden eine stationäre Versorgung
sicherstellen. Darüber hinaus errichtet, unterhält und betreibt
der Krankenhauszweckverband vorrangig zur Deckung des
eigenen Bedarfs berufliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere eine Schule für
Operationstechnische Assistenten.
Darüber hinaus führt der Krankenhauszweckverband die Pflege
und Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen
sowohl in geriatrischen Fällen als auch durch stationäre und
ambulante Rehabilitationsmaßnahmen durch. Außerdem fördert
der Zweckverband Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und der
Kunst.
(2) Der Zweckverband kann im Einzelnen
1. eine Berufsfachschule für Krankenpflege,
2. eine Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege,
3. eine Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger,
4. eine Schule für Operationstechnische Assistenten,
5. ein Sozialpädiatrisches Zentrum,
6. eine Fortbildungsstätte für Berufe im Gesundheitswesen,
7. eine Weiterbildungsstätte für Berufe im Gesundheitswesen,
8. Ausbildungsstätten für Medizinstudenten,
9. Wohnräume für Beschäftigte in Ausbildung oder Teilnehmer von Fortbildungen (Schülerinnenwohnheim, ehemaliges Schwesternwohnheim)
errichten, unterhalten und betreiben.
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(3) Der Zweckverband kann den Krankenhausbetrieb sowie die
Errichtung, den Unterhalt und den Betrieb weiterer Einrichtungen
einer oder mehreren GmbHs übertragen, an denen er unmittelbar oder mittelbar - soweit kommunalrechtlich zulässig - beteiligt ist. Der Krankenhausbetrieb umfasst dabei auch die Errichtung neuer Gebäude sowie Erweiterungs- und Umbauten an
den bestehenden Krankenhäusern.
(4) Der Zweckverband kann eine Zweckvereinbarung abschließen, soweit das der Erfüllung der ihm von seinen Mitgliedern
übertragenen Aufgaben dient. Darüber hinaus kann er mit Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen
Stimmenzahl in der Verbandsversammlung durch eine Zweckvereinbarung Aufgaben anderer Gebietskörperschaften übernehmen, wenn diese Aufgaben seinen Aufgaben gleichartig
sind, der Umfang der Aufgaben im Verhältnis zum Umfang der
dem Zweckverband von seinen Mitgliedern übertragenen Aufgaben nachrangig ist, die anderen Gebietskörperschaften sich
in der Zweckvereinbarung das Recht zur Steuerung der Aufgabenerfüllung vorbehalten, in der Zweckvereinbarung ein
angemessener Kostenersatz vereinbart wird und die Übernahme der Aufgaben dem öffentlichen Wohl entspricht, z.B. der
Verwaltungsvereinfachung oder Kostensenkung im Rahmen
nachbarschaftlicher Zusammenarbeit dient.
§ 4 Gemeinnützigkeit
(1) Der Zweckverband mit Sitz in Aschaffenburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Zweckverbandes ist die Förderung des Gesundheitswesens und der Berufsbildung, der Kunst sowie des
Wohlfahrtswesens.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
den Betrieb und gegebenenfalls die Förderung des Krankenhauses mit Standorten in Aschaffenburg und Alzenau, welches
künftig in der Klinikum Aschaffenburg Alzenau gemeinnützige
GmbH betrieben werden kann, und durch die Errichtung,
Unterhaltung und den Betrieb von berufsbildenden Schulen,
etwa der Schule für Operationstechnische Assistenten, sowie
der Zurverfügungstellung von Ausstellungsflächen für Künstler.
(4) Der Zweckverband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Zweckverbandes oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das übrige Vermögen, soweit es die eingezahlten, zu diesem Zeitpunkt bewerteten Kapitalanteile der Verbandsmitglieder und den gemeinen Wert der von den Verbandsmitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, jeweils hälftig auf die Verbandsmitglieder
mit der Auflage zurück, es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden,
sofern die bisherigen Aufgaben und das Vermögen des Zweckverbandes nicht auf eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung für die bisherigen Aufgaben übergehen.
(6) Mittel des Zweckverbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes. Die Verbandsmitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes. Die Stadt Aschaffenburg erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Zweckverbandes
oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke vorbehaltlich
Abs.5 zunächst das einmal von der Stadt Aschaffenburg eingebrachte Grundstücks- und Gebäudevermögen zurück. Ebenso erhält der Landkreis Aschaffenburg bei Auflösung oder
Aufhebung des Zweckverbandes oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke vorbehaltlich Abs.5 zunächst das einmal
von dem Landkreis Aschaffenburg eingebrachte Grundstücksund Gebäude- sowie Betriebsvermögen zurück.
(7) Übriges Vermögen ist das Vermögen, welches verbleibt,
wenn bei Einstellung des Geschäftsbetriebes etwa im Falle der
Auflösung alle Verbindlichkeiten, Lasten, Steuern und sonstigen
Verpflichtungen des Zweckverbandes erfüllt wurden.
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§ 5 Betätigungsverbot
(1) Die Verbandsmitglieder sind nicht berechtigt, Planungen auf
dem Gebiet des Krankenhauswesens in eigener Zuständigkeit
durchzuführen. Insoweit gehen alle Rechte und Pflichten der
Verbandsmitglieder aus diesem Aufgabengebiet an den Zweckverband über.
(2) Die Verbandsmitglieder dürfen solche Zuschüsse zu den
Kosten von Krankenhausinvestitionen anderer Krankenhausträger, die das gesetzlich vorgeschriebene Maß überschreiten,
sowie Betriebskostenzuschüsse für Krankenhäuser nur im
Einvernehmen mit dem Zweckverband leisten.
§ 6 Überleitung des Personals und Dienstherreneigenschaft
(1) Der Zweckverband ist grundsätzlich Dienstherr seiner Beamten; er kann diese zur Dienstleistung bei einer Klinikum
Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH anweisen. Er ist
Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern und
des Bayerischen Versorgungsverbandes. Der Zweckverband
hat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Neufassung der
Satzung Beschäftigte am Standort Aschaffenburg. Der Zweckverband übernimmt zusätzlich mit der Übernahme des Standortes Alzenau das dortige Personal und tritt in die insoweit
bestehenden Dienstverhältnisse und Arbeitsverträge des
beschäftigten Personals ein. Näheres regelt ein Überleitungsvertrag.
(2) Der Zweckverband kann für den Fall der Ausgliederung des
Krankenhausbetriebs in eine Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
gemeinnützige GmbH das nicht beamtete Personal an diese
übergeben. ln diesem Fall tritt diese Klinikum AschaffenburgAlzenau gemeinnützige GmbH auch in die bestehenden Dienstverhältnisse und Arbeitsverträge des bei dem Krankenhauszweckverband beschäftigten Personals ein. Das übergebene
Personal wird entsprechend seiner bisherigen Stellung in der
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH weiterbeschäftigt. Näheres regelt ein Überleitungsvertrag.
§ 7 Einbringung und Rückübereignung von Grundstücken,
Gebäuden und Einrichtungen
(1) Die Stadt Aschaffenburg hat dem Zweckverband
1. das Eigentum an dem von dem Krankenhaus in Aschaffenburg genutzten Grundstück Am Hasenkopf von ca.
75.000 m2 und
2. das Eigentum an dem Grundstück, den Gebäuden und
Einrichtungen der Kinderklinik und des Schülerinnenwohnheimes, beide FI.Nr. 4261 der Gemarkung Aschaffenburg,
Am Hasenkopf,
übertragen.
(2) Für die Übertragung des in
1. Abs. 1 Nr. 1 genannten Eigentums wurde und wird ein
Wert von 2.250.000,- DM (das entspricht 1.150.406,73 €)
angesetzt und auf den Finanzierungsanteil der Stadt
Aschaffenburg angerechnet und
2. Abs. 1 Nr. 2 genannten Eigentums wurde und wird ein
Wert von insgesamt 7.577.018,-- DM (das entspricht
3.874.067,79 €) angesetzt und auf den Finanzierungsanteil der Stadt Aschaffenburg angerechnet.
Die für die Übertragung entstehenden Ausgaben hat der
Zweckverband übernommen. Der Landkreis Aschaffenburg leistete seinerzeit eine Zahlung von 3.788.509 DM
und eine weitere in Höhe von 271.000 DM an den Zweckverband, der diese wiederum an die Stadt Aschaffenburg
ausgezahlt hat.
(3) Der Landkreis Aschaffenburg wird dem Zweckverband das
Eigentum an dem von dem Krankenhaus in Alzenau-Wasserlos
genutzten und noch herauszumessenden Grundstück am
Schlosspark von ca. 23.000 m2 einschließlich des gesamten
Krankenhausbetriebes in Alzenau übertragen.
(4) Für die Übertragung des in Abs. 3 genannten Eigentums
(Sachgesamtheit aus Grundvermögen und Krankenhausbetrieb)
wird ein Wert gem. Wertgutachten vom 30.12.2013 zum Stand
31.12.2014 fortgeschrieben angesetzt und auf den Finanzie-
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rungsanteil des Landkreises Aschaffenburg angerechnet. Die
Stadt Aschaffenburg wird einen entsprechenden Finanzierungsanteil an den Zweckverband überweisen. Die im Zusammenhang
mit der Übertragung entstehenden Ausgaben übernimmt der
Zweckverband.
(5) Der Krankenhauszweckverband kann die in seinem Eigentum
stehenden Grundstücke und Gebäude, soweit sie nicht unmittelbar für eigene Aufgaben gebraucht werden, dauerhaft an
eine neu zu gründende Klinikum Aschaffenburg Alzenau gemeinnützige GmbH verpachten, die diese Grundstücke und
Gebäude für einen Krankenhausbetrieb nutzen muss. Einzelheiten regelt ein Pachtvertrag.
(6) Wird das in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannte Eigentum nicht mehr
dem Verbandszweck, wie er sich in dieser Vorschrift konkretisiert, entsprechend betrieben, ist es auf Verlangen der Stadt
Aschaffenburg zurück zu übereignen. Die Rückübereignung
erfolgt zum jeweiligen Übertragungswert nach Abs. 2. Die Kosten
der Rückübereignung trägt die Stadt Aschaffenburg. Die Stadt
Aschaffenburg kann auf die Rückübertragung verzichten und
stattdessen einen Wertersatz gem. dem jeweiligen Übertragungswert nach Abs. 2 verlangen. Gleiches gilt entsprechend
für den Landkreis für das in Abs. 3 genannte Grundstück. Sofern
die Gebäude nach der Übertragung auf den Zweckverband
verändert wurden, hat der Empfänger im Falle der Rückgewähr
für den Wertzuwachs einen Ausgleich zu zahlen.
§ 8 Verbandsorgane
Verbandsorgane sind
a) die Verbandsversammlung,
b) der Verbandsvorsitzende.
§ 9 Zusammensetzung der Verbandsversammlung und
Stimmenverteilung
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg, dem Landrat des Landkreises
Aschaffenburg und 16 weiteren Verbandsräten, von denen 8
vom Stadtrat Aschaffenburg und 8 vom Kreistag Aschaffenburg
zu entsenden sind.
(2) Soweit das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
und diese Satzung nicht etwas anderes vorschreiben, werden
die Beschlüsse der Verbandsversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag
abgelehnt. Es wird offen abgestimmt. Jeder Verbandsrat hat
eine Stimme.
(3) Einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl und der Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmenzahl
jedes Verbandsmitglieds in der Verbandsversammlung bedürfen 150
1. die Änderung der Verbandsaufgabe,
2. die Änderung der Verbandssatzung,
3. der Beitritt, Austritt und Ausschluss von Verbandsmitgliedern (Art. 44 KommZG),
4. die Aufl ösung des Zweckverbandes (Art. 46 Abs. 1
KommZG).
(4) Die Sitzungen sind öffentlich oder nichtöffentlich nach den
Grundsätzen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
(5) Die Verbandsmitglieder bestellen für jeden Verbandsrat für
den Fall seiner Verhinderung zwei Stellvertreter. Dies gilt nicht
für den Oberbürgermeister und den Landrat. Die Stellvertreter
des Oberbürgermeisters und des Landrates vertreten diese nur
als Mitglieder in der Verbandsversammlung, nicht in ihrer
Eigenschaft als Verbandsvorsitzender (§ 11 dieser Satzung).
(6) Der Geschäftsleiter des Zweckverbandes, im Falle seiner
Verhinderung sein Stellvertreter, nimmt beratend an der Verbandsversammlung teil (Art. 39 Abs. 2 Satz 4 KommZG).
(7) Die Verbandsversammlung kann Beschäftigten der Verbandsmitglieder die beratende Teilnahme und den Sachvortrag
in der Verbandsversammlung gestatten.
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§ 10 Zuständigkeit der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung ist zuständig für
1. die Entscheidung über die Errichtung und die wesentliche
Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Gesellschaften oder Einrichtungen;
2. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder
die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen;
3. die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, über
die Nachtragshaushaltssatzungen, über Einwendungen
gegen die Haushaltssatzung und die Nachtragshaushaltssatzungen sowie die Beschlussfassung über die Aufnahme von zusätzlichen Krediten während der vorläufigen
Haushaltsführung;
4. die Beschlussfassung über den Wirtschafts- und Finanzplan;
5. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung;
6. die Bestellung der weiteren Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden entsprechend den Vorschlägen der Verbandsmitglieder;
7. die Bildung, Besetzung und Auflösung weiterer Ausschüsse;
8. den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung;
9. die Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung, die Auflösung des Zweckverbandes und die
Bestellung von Abwicklern;
10. den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und
Beteiligungen, den Abschluss und die Änderung von
Unternehmensverträgen;
11. das Auflösen einer Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
gemeinnützige GmbH;
12. die Entscheidung über den Beitritt von weiteren Verbandsmitgliedern und die Änderung der Verbandsaufgaben;
13. den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von
Grundstücken und Grundstücksteilen sowie die Genehmigung von Investitionen bei Immobilien;
14. die Wahl und Beauftragung des Jahresabschlussprüfers;
15. alle anderen Aufgaben, die nach dem KommZG der
Verbandsversammlung vorbehalten sind.
(2) Die Verbandsversammlung ist ferner zuständig für
1. die Ernennung, Beförderung, Abordnung oder Versetzung
zu einem anderen Dienstherrn, Ruhestandsversetzung
und Entlassung der Beamten;
2. die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung des
Geschäftsleiters und seines Stellvertreters sowie deren
Bestellung;
3. die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 50.000,00 Euro;
4. die Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
sowie den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer
Aufnahme von Krediten wirtschaftlich gleichkommen, mit
einem Betrag über 250.000,-- Euro;
5. die Verfügung über das Vermögen des Zweckverbandes
mit einem Geldwert über 50.000,-- Euro im Einzelfall oder
einer Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen von
mehr als 5 Jahren und einem jährlichen Geldwert über
10.000,-- Euro;
6. die Übertragung von Zuständigkeiten gemäß Art. 36 Abs.
3 KommZG auf den Verbandsvorsitzenden und gemäß
Art. 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 KommZG auf den Geschäftsleiter. Die zum Zeitpunkt der Satzungsänderung von der
Verbandsversammlung auf den Geschäftsleiter erfolgte
Delegation von Aufgaben gilt bis zu einer Neuregelung der
Delegation fort.
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§ 11 Der Verbandsvorsitz
Der Verbandsvorsitz wechselt zwischen dem Oberbürgermeister
und dem Landrat alle zwei Jahre, erstmals zum 01.01.2015.
Erstmaliger Vorsitzender ist der Landrat. Wenn der Landrat
Verbandsvorsitzender ist, ist der Oberbürgermeister Stellvertreter und umgekehrt.
Die Verbandsversammlung bestellt aus ihrer Mitte je einen
Verbandsrat der beiden Verbandsmitglieder nach deren Vorschlägen als weiteren Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden.
Dabei wird die Stellvertretung von dem weiteren Stellvertreter
aus dem Bereich der Stadt Aschaffenburg vorgenommen, wenn
der Oberbürgermeister als stellvertretender Vorsitzender verhindert ist, von dem weiteren Stellvertreter aus dem Landkreis
Aschaffenburg dann, wenn der Landrat als stellvertretender
Vorsitzender verhindert ist.
§ 12 Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden und der
übrigen Verbandsräte
(1) Der Verbandsvorsitzende, seine Stellvertreter und die übrigen
Mitglieder der Verbandsversammlung (Verbandsräte) sind ehrenamtlich tätig. Der Verbandsvorsitzende und sein erster
Stellvertreter erhalten eine Entschädigung für ihre besondere
Tätigkeit außerhalb der Sitzungen der Verbandsversammlung.
Die sonstigen Verbandsräte erhalten eine angemessene Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen und ihre sonstige
Tätigkeit. Die Höhe der Entschädigung setzt die Verbandsversammlung durch eine Entschädigungssatzung fest.
(2) Die Verbandsmitglieder können ihre Verbandsräte anweisen,
wie sie in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. Hat
ein Verbandsrat entgegen der Weisung abgestimmt, so berührt
das die Gültigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung
nicht (Art. 33 Abs. 2 KommZG).
§ 13 Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden
(1) Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach
außen. Er bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt in ihr den Vorsitz.
(2) Der Verbandsvorsitzende vollzieht ferner die Beschlüsse der
Verbandsversammlung und erledigt in eigener Zuständigkeit
alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung kraft
Gesetzes dem 1. Bürgermeister zukommen. Der Verbandsvorsitzende ist weiter zuständig für die ihm außerdem durch das
KommZG sowie besondere Beschlüsse der Verbandsversammlung zur selbständigen Erledigung übertragenen Angelegenheiten.
(3) Der Verbandsvorsitzende kann einzelne seiner Befugnisse
seinem Stellvertreter und in Angelegenheiten der laufenden
Verwaltung Beschäftigten des Zweckverbandes oder mit Zustimmung des Verbandsmitglieds dessen Beschäftigten übertragen (Art. 36 Abs. 4 KommZG ).
(4) Der Verbandsvorsitzende führt die Dienstaufsicht über die
Beschäftigten des Zweckverbandes. Er ist Dienstvorgesetzter
der Beamten.
§ 14 Geschäftsstelle
(1) Zur Erfüllung der Verwaltungsgeschäfte wird eine Verbandsgeschäftsstelle errichtet; sie unterstützt den Verbandsvorsitzenden nach dessen Weisungen bei den laufenden Verwaltungsgeschäften (Art. 39 Abs. 1 KommZG). Sie wird vom
Geschäftsleiter geführt und hat ihren Sitz in Aschaffenburg.
(2) Geschäftsleiter und Stellvertreter sind Beschäftigte des
Zweckverbandes.
(3) Der Geschäftsleiter und sein Stellvertreter können von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
§ 15 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Für die Verbandswirtschaft gelten die Grundsätze der doppelten
kommunalen Buchführung (Art. 61 Abs. 4 BayGO).
§16 Finanzbedarf
(1) Der Zweckverband finanziert bei Inanspruchnahme aller
Förderungsmöglichkeiten die Kosten seiner Aufgaben selbst.
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Zur Sicherung seiner Zahlungsfähigkeit haben ihn die Verbandsmitglieder hinreichend mit Eigenkapital auszustatten.
(2) Der Zweckverband hat alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, insbesondere aus seiner Beteiligung an einer Klinikum
Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH.
(3) Soweit die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht
ausreichen, wird der daraus entstehende Finanzbedarf des
Zweckverbandes durch die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage gedeckt. Die Verbandsumlage
setzt sich zusammen aus der Betriebsumlage und der
lnvestitionsumlage.
(4) Zur rechtzeitigen Veranschlagung der Verbandsumlage in
den Haushaltsplänen der Verbandsmitglieder ist der voraussichtliche Betriebsumlage- und Investitionsumlagebedarf des
folgenden Jahres vom Zweckverband den Verbandsmitgliedern
zum 1. November jeden Jahres mitzuteilen.
§ 17 Investitionsumlage
(1) Der Investitionsumlagebedarf umfasst alle nicht durch staatliche Förderleistungen gedeckten Aufwendungen für die Planung, den Bau und die Errichtung der Krankenhausbauten
einschließlich der notwendigen Ergänzungsanlagen sowie der
Aus- und Weiterbildungseinrichtungen am Krankenhaus in
Aschaffenburg und in Alzenau, auch wenn diese durch eine
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH betrieben werden.
(2) Der Investitionsumlagebedarf nach Abs. 1 wird von den
Verbandsmitgliedern je zur Hälfte gedeckt.
(3) Die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte Investitionsumlage ist von den Verbandsmitgliedern nach Anforderung des
Zweckverbandes binnen zwei Monaten zu bezahlen.
§ 18 Betriebsumlage
(1) Das Betriebsergebnis (Aufwandsunterdeckung) des betriebenen Krankenhauses kann einen Betriebsumlagebedarf begründen, der von der Stadt Aschaffenburg und dem Landkreis
Aschaffenburg jeweils hälftig zu tragen ist. Dies gilt unabhängig
davon, ob das Krankenhaus durch den Zweckverband selbst
oder eine Klinikum Aschaffenburg gemeinnützige GmbH betrieben wird.
(2) Eine Betriebsumlage ist nach Feststellung des Jahresabschlusses des Krankenhauses bzw. der Klinikum AschaffenburgAlzenau gemeinnützige GmbH unter Anrechnung geleisteter
Zuschüsse und Vorauszahlungen und unter Beachtung von
europarechtskonformen Betrauungsakten der Verbandsmitglieder bis zum 1.7. des auf die Feststellung des Jahresabschlusses folgenden Kalenderjahres an den Zweckverband
abzuführen.
(3) Auch der Betrieb der Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
und der allgemeine Geschäftsbedarf kann einen Betriebsumlagebedarf begründen. Dieser wird jeweils hälftig unter den
Verbandsmitgliedern aufgeteilt. Der sich jeweils nach Auswertung des Jahresabschlusses ergebende Betriebsumlagebedarf
ist von den Verbandsmitgliedern nach Anforderung des Zweckverbandes binnen zwei Monaten zu bezahlen.
§ 19 Kassenwesen und Prüfungswesen
(1) Der Zweckverband führt seine Kassengeschäfte selbst.
(2) Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Er besteht aus je 2 Verbandsräten von jedem Verbandsmitglied. Für
jedes Ausschussmitglied ist für den Fall der Verhinderung ein
Stellvertreter zu bestellen. Ein Ausschussmitglied ist durch Wahl
der Verbandsversammlung zum Vorsitzenden zu bestimmen.
(3) Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des Krankenhauszweckverbandes, ehe dieser der
Verbandsversammlung zur Feststellung vorgelegt wird.
(4) Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind
nichtöffentlich.
(5) Die örtliche Kassenprüfung obliegt dem Zweckverbandsvorsitzenden. Der jeweilige Zweckverbandsvorsitzende kann sich
hierzu seiner kommunalen Dienststellen bedienen.
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(6) Der Zweckverband ist Mitglied des Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverbandes, München, der die überörtliche Rechnungsund Kassenprüfung durchführt.
§ 20 Auflösung
(1) Für die Auflösung des Zweckverbandes gelten die Bestimmungen des Art. 46 KommZG.
(2) Werden die Verbandsanlagen von einem Verbandsmitglied
oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts mit
Dienstherreneigenschaft weitergeführt, so haben diese die
Beschäftigten und Vermögenslasten des Zweckverbandes und
die bisherigen Verbandsmitglieder die Versorgungsempfänger
des Zweckverbandes im gleichen Verhältnis zu übernehmen.
(3) Übernimmt jedes Verbandsmitglied des Zweckverbandes
einen Teil der Verbandsanlagen, so geht das in den einzelnen
Teilen tätige Personal an den jeweiligen neuen Träger über.
Personal der zentralen Verwaltung und Versorgungsempfänger
werden im gleichen Verhältnis auf die neuen Träger übergeleitet.
(4) Wird der Zweckverband aufgelöst, ohne dass seine bisherigen
Aufgaben auf andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
mit Dienstherreneigenschaft übergehen, so sind die Beschäftigten
des Zweckverbandes und die Versorgungsempfänger im gleichen
Verhältnis von den Verbandsmitgliedern zu übernehmen.
(5) Für die Auflösung des Zweckverbandes durch den Austritt,
den Ausschluss oder die außerordentliche Kündigung eines
Verbandsmitgliedes gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
§ 21 Abwicklung und Auseinandersetzung
Abwicklung und Auseinandersetzung des Zweckverbandes bei
einer Auflösung gemäß § 20 Abs. 1 und 5 dieser Satzung richten sich nach den Bestimmungen des KommZG.
§ 22 Schlichtungsverfahren
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Zweckverband
und seinen Verbandsmitgliedern, sowie zwischen den Verbandsmitgliedern untereinander aus dem Vertragsverhältnis wird die
Regierung von Unterfranken als Aufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen.
§ 23 Änderungsvorbehalt der Verbandsmitglieder
(1) Zusätzlich zu der Beschlussfassung der Verbandsversammlung bedarf der Zustimmung aller Verbandsmitglieder
1. die Änderung der Verbandsaufgabe,
1. der Beitritt, Austritt und Ausschluss von Verbandsmitgliedern (Art. 44 KommZG),
2. die Auflösung des Zweckverbandes (Art. 46 Abs. 1
KommZG).
(2) Der Zweckverband unterrichtet die Verbandsmitglieder von
einer beabsichtigten Maßnahme nach Abs. 1 und beantragt
ihre Zustimmung. Der Zweckverband hat eine nach Abs. 1
beabsichtigte Maßnahme zu begründen.
§ 24 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die Satzungen und Verordnungen des Zweckverbandes
werden im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken bekannt
gemacht. Die Verbandsmitglieder weisen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf diese Bekanntmachung hin.
(2) Sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes
erfolgen in den amtlichen Veröffentlichungen der Mitglieder.
§ 25 Inkrafttreten
Diese Verbandssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung
im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 20.08.1979, in der Fassung
der letzten Änderungssatzung vom 15.03.2012, außer Kraft.
Aschaffenburg, 25.11.2014
Klaus Herzog
Verbandsvorsitzender
Hinweis: Diese Bekanntmachung wurde dem Amtsblatt der
Regierung von Unterfranken Nr. 21/ 2014, S. 147 ff. entnommen.
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• Tannenbaumaktion der Jugendverbände
in Alzenau
Am Samstag, 10.Januar 2015, werden wieder die Tannenbäume in allen Stadtteilen Alzenaus abgeholt. In Alzenau, Wasserlos, Hörstein und Michelbach wird die Evangelische Jugend
zusammen mit dem Jugendrotkreuz unterwegs sein. Gleichzeitig werden auch die Bäume in Kälberau von der Jugendfeuerwehr und in Albstadt von der Pfadfinderschaft St. Georg
eingesammelt.
Damit die Aktion reibungslos durchgeführt werden kann, werden
alle Bürger darum gebeten ihre Bäume pünktlich bis 9 Uhr
morgens gut sichtbar vor dem Haus zu positionieren. Bäume
die zu spät rausgestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden, da aufgrund des großen Gebietes jede Straße nur
einmal angefahren wird. Die Sammler werden dann bei Ihnen
klingen und um 2 Euro pro Baum bitten.
Der Erlös dieser Aktion kommt jeweils der eigenen Jugendarbeit
zu Gute. Die Evangelische Jugend Alzenau spendet Dreiviertel
ihres Anteils an den Solidaritätsfond. Dieser wurde initiiert von
der Oberministranten-Runde Aschaffenburg, um Kindern aus
sozial schwachen Familien die Teilnahme an Freizeiten und
Veranstaltungen der Jugendarbeit ermöglichen zu können. Da
so großer Bedarf im Landkreis bestand, war der Fond im Sommer diesen Jahres voll ausgeschöpft. Auch Kindern aus Alzenau
und dem Kahlgrund wurde eine Freizeitteilnahme wie z.B. der
Kinderfreizeit „Hin und Weg“ der Evang. Jugend Kahl-Karlstein
und Alzenau bereits ermöglicht.
Mit Ihrer Spende helfen Sie, dass Kindern und Jugendlichen
aus sozial benachteiligten Familien weiterhin eine solche Erholungsfahrt ermöglicht werden kann.
• „Von der Milch zum Brei im Minischritt“
Gesprächsrunde mit Kochvorführung für Familien, Großeltern
und Tageseltern mit Kindern von 0 bis 1 Jahr. Danach werden
in einer Kochvorführung Breie selbstgemacht sowie deren
Haltbarkeit und Bevorratung gezeigt.
Referentin: Bianca Wissel, Referentin für Hauswirtschaft und
Ernährung
Termin: Mittwoch, 14. Januar 2015, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forstenin Aschaffenburg, Antoniusstr. 1
Anmeldung: nur vormittags beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt – Außenstelle Aschaffenburg – unter der Tel.-Nr. 06021/4144-11 (Frau Steg) oder 06021/4144-0.
Die Veranstaltung ist kostenfrei!
• Zentrum Bayern Familie und Soziales –
Region Unterfraunken: Ortssprechtag
Wir veranstalten am Donnerstag, 15.01.2015, von 10 bis 13 Uhr
einen Ortssprechtag in Aschaffenburg, Pfaffengasse 7 – gegenüber vom Rathaus.
Wir informieren und beraten über die Leistungen des Schwerbehindertenrechts, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,
Landeserziehungsgeldgesetzes, Betreuungsgeldgesetzes, der
Kriegsopferversorgung und des Opferentschädigungsgesetzes.
Anträge werden entgegengenommen.
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken ·
Georg-Eydel-straße 13 · 97082 Würzburg.
• Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum
Schneiden” ist
Bleigießen und das Feuerwerk um Mitternacht - für die meisten
Menschen in Deutschland gehören diese Dinge traditionell zum
letzten Abend des Jahres. Jeder kennt aber auch die Situation,
wenn um Mitternacht die Luft „zum Schneiden“ ist, die Augen
brennen und es im Hals kratzt. Wenn wir Feuerwerkskörper
abbrennen, steigt die Luftbelastung mit Schadstoffen explosionsartig an. Zu großen Teilen besteht der Feuerwerksqualm
aus Feinstaub. Es ist erwiesen, dass Feinstaub negativ auf den
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Gesundheitszustand wirkt. Am ersten Tag des neuen Jahres ist
die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub
vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht.
Verwenden Sie nur Feuerwerk mit dem Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) und folgen Sie genau
den Hinweisen zum Gebrauch, sonst riskieren Sie unter Umständen schwere Verletzungen.
Böller bringen die Ohren zum Klingeln und führen besonders
bei Haus- und Wildtieren zum Silvester-Stress. Aufgrund ihres
sensiblen Gehörs können diese körperliche Schmerzen bei
ihnen hervorrufen. Auf die Knallerei reagieren deshalb viele Tiere
panisch, auch aufgrund des sich entwickelnden Brandgeruchs,
den sie ebenfalls sehr viel intensiver wahrnehmen als Menschen.
Jedes Jahr verzeichnen die Ärzte zudem nach Silvester einen
sprunghaften Anstieg der Patienten mit akuten Hörschäden.
Wenn Sie zur Verminderung der Umweltbelastung in der
Silvesternacht beitragen möchten, können Sie Ihr persönliches
Feuerwerk einschränken oder ganz darauf verzichten. Der Bund
Naturschutz rät stattdessen zu einer Spende für bedürftige
Mitmenschen oder für die bedrohte Natur. Dies ist sinnvoller,
nachhaltiger und umweltfreundlicher als ein schnell vergängliches Feuerwerk.
Der Bund Naturschutz wünscht ihnen ein gesundes und friedvolles neues Jahr.
• Programmvorschau: Offene Veranstaltungen des KAB-Bildungswerk
Von Freitag, 9. Januar, bis Sonntag, 11. Januar: Seminar für
Verantwortliche und Interessierte im Verband. Herzliche
Einladung zu unserem Seminar für Verantwortliche. Es bietet
Austausch, Information, Anregung und Diskussion für eine
lebendige Verbandsarbeit. Leitung: Robert Hübner,
Bildungsreferent Tel. 0931-38665330 im Schönstattzentrum
Würzburg.
Am Dienstag, 13. Januar, um 19.30 Uhr: Spiritualität: GlaubenLeben-Arbeit. Leitung: Ludwig Stauner (Interessenten melden
sich bei 06021/392142) im Martinushaus Aschaffenburg.
Am Dienstag, 20. Januar, um 19.30 Uhr: Frauenarbeit Kraftquelle im Martinushaus Aschaffenburg.
Am Donnerstag, 22. Januar, um 18 Uhr: Gremiensitzung
Stadtverbandsausschuss Aschaffenburg im Martinushaus
Aschaffenburg.
Am Dienstag, 27. Januar, um 19 Uhr: Gremiensitzung Kreisverbandsausschuss Aschaffenburg-Land mit Referat von
Frau Bardischewski, Caritas-Flüchtlingshilfe im Pfarrheim Stockstadt.
Informationen und Anmeldung bei:
KAB – Geschäftsstelle, Treibgasse 26 – 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021 392 140, Fax: 06021 392 149, E-Mail: [email protected], Web: www.kab-aschaffenburg.de
• Sprechstunden der Aktivsenioren Bayern
e.V. im Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg
Ehemalige Unternehmer und Führungskräfte beraten Betriebe,
die Unterstützung wünschen, einmal im Monat. Nächster Termin
ist Montag, 5. Januar 2015, von 10 bis 12 Uhr, im Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg, Pfaffengasse 7.
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins beraten in Fragen
der Existenzgründung, Existenzsicherung bis hin zur Unternehmensnachfolge. Dabei werden alle Bereiche des Betriebes nach
Verbesserungsmöglichkeiten durchleuchtet. Die Sprechstunden
sind anmeldungsfrei und kostenlos und finden jeweils an jedem
ersten Montag im Monat von 10 - 12 Uhr im Bildungsbüro der
Stadt Aschaffenburg statt. Auch die über die Sprechstunde
hinausgehende Beratung ist honorarfrei. Es werden lediglich
Verwaltungs- und Fahrtkosten berechnet.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.aktivsenioren.de – Sie erreichen uns auch unter 06021 5821-514.
Seite 31
Hanauer Straße 24
Tel.: 06023-9520979
o. 0178-8789555
Heilig Abend steht vor der Tür:
Man geht ins Pub!
Dienstag, 23.12.2014:
Jeder Gast bekommt einen Weihnachtsschnaps
Heilig Abend, 24.12.2014:
Große Christmas Party ab 2100 Uhr
mit vielen Überraschungen
Freitag, 26.12.2014 und Samstag, 27.12.2014:
Angebot:
Asbach Hütchen 2,– € · Jacky Hütchen 3,– €
Ramazotti 2,– €
Wir wünschen unseren Gästen ein gesegnetes
Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.
1. Feiertag geschlossen!
Öffnungszeiten:
Di. - Do von 18 - 1 Uhr
Fr. von 18 - 3 Uhr
Sa.
von 19 - 3 Uhr
So. u. Mo.
Ruhetag
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Tel.: 06023-8257 · Mobil: 0171-5228303
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Für Fehler bei unleserlichen Manuskripten
übernehmen wir keine Haftung.
Bitte schreiben Sie DEUTLICH.
Seite 32
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Öffnungszeiten für Gartenabfallsammelplätze
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Alzenau
Rathaus Alzenau, Hanauer Straße 1, Tel. 0 60 23 / 502 - 0
montags bis freitags
8.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 - 16.00 Uhr
und donnerstags
bis 17.30 Uhr
Paßamt/Meldeamt
Zusätzlich samstags
10.00 - 13.00 Uhr
Bauaufsicht
montags bis freitags
8.00 - 12.00 Uhr
und donnerstags
bis 17.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Stadt-Info
montags bis freitags
8.00 - 17.00 Uhr
donnerstags
bis 17.30 Uhr
und samstags
10.00 - 13.00 Uhr
Öffnungszeiten der Stadtbibliothek
Tel. 0 60 23 / 502 - 200
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Wegen der früher anbrechenden Dunkelheit in den Wintermonaten werden die Öffnungszeiten für die Gartenabfallsammelplätze von November bis Februar auf folgende Zeiten begrenzt:
Sammelplatz
Alzenau
Prischoß
Hörstein
Kälberau
Albstadt
Michelbach
Wasserlos
Öffnungszeiten
Mo. u. Di. 15 bis 16 Uhr
Do. u. Fr. 15 bis 16 Uhr
Sa.
12 bis 16 Uhr
Am Friedhof
In allen Stadtteilen:
15 bis 16 Uhr
An der Pfingstweide Mi.
12 bis 16 Uhr
Birkenhainer Halle Sa.
An der Kahltalhalle
Am Wäldchen
Es werden ausschließlich Gartenabfälle von Einwohnern der
Stadt Alzenau angenommen. Erde, Kleintierstreu und Küchenabfälle werden nicht angenommen und müssen über die Biotonne entsorgt werden. Bitte liefern sie holzige Materialien und
Laub und Grasschnitt getrennt an, da das holzige Material als
Brennstoff genutzt werden kann.
10.00 - 17.00 Uhr
10.00 - 19.00 Uhr
geschlossen
10.00 - 19.00 Uhr
10.00 - 17.00 Uhr
10.00 - 13.00 Uhr
Öffnungszeiten der Postfilialen/Postagen­turen
Öffnungszeiten des Museums der Stadt
Alzenau im Schlösschen Michelbach
Brentanostr. 12, Post-Service-Filiale
Tel. 32929
Montag bis Freitag
9.00 - 13.00 und 14.30 - 18.00 Uhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr
Sonntags und Feiertags
14.00 - 18.00 Uhr
Führungen nach Vereinbarung (Stadt-Info, Tel. 502-112)
Öffnungszeiten der Kath. Öffentl. Bücherei
im St. Josefs-Heim Albstadt
Mittwoch
Sonntag
10.00 - 11.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr
10.15 - 11.30 Uhr
Öffnungszeiten der Kath. Bücherei
im Maximilian-Kolbe-Haus in Alzenau
Dienstag
Donnerstag
Sonntag
10.00 - 11.30 Uhr
16.00 - 18.00 Uhr
11.30 - 12.30 Uhr
nach Familien- und Kleinkinder-Gottesdienst
Öffnungszeiten der Bücherei im Pfarrheim
St. Martin Hörstein
Tel. 0176/56714662
Dienstag
Mittwoch
Freitag
18.30 - 19.30 Uhr
10.00 - 11.00 Uhr
15.00 - 16.30 Uhr
Öffnungszeiten der Bücherei Wasserlos im Marienheim
Sonntag
1/2-Std. nach dem Gottesdienst
Donnerstag
11.30 - 12.30 Uhr
Freitag
15.30 - 16.30 Uhr
In den Ferien ist die Bücherei geschlossen!
Kreiskrankenhaus Wasserlos
– Krankenhaus-Besuchszeiten –
Täglich außer montags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie ­zusätzlich
dienstags und donnerstags von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr.
Öffnungszeiten des Recyclinghofes
Di. + Fr.
Sa.
Windelabgabe nur Freitag und Samstag.
14.00 - 17.00 Uhr
9.00 - 13.00 Uhr
Einwurfzeiten für Wertstoffcontainer
Nur werktags von
7.00 - 20.00 Uhr
Friedberger Gäßchen 5
Kundentelefon
Tel. 01802 / 33 33
Montag bis Freitag
9.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30 Uhr
Samstag
9.00 - 12.00 Uhr
Märkerstr. 5, DHL Paketshop
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
9.30 - 12.30 Uhr
Samstag
9.30 - 12.30 Uhr
Hörstein, Hauptstraße 44
Postagentur Mühlhause
Tel. 1710
Montag
8.30 - 9.30 Uhr
Dienstag - Freitag
8.00 - 13.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr
Samstag
8.00 - 12.30 Uhr
Michelbach, Schloßstraße 9
Partner-Filiale
Montag bis Freitag
Samstag
Tel. 915883
8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
8.00 - 13.00 Uhr
Wasserlos, Bezirksstraße 11
Tel. 8616
Post-Service-Filiale
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
8.30 - 13.00 Uhr
Samstag
8.30 - 13.00 Uhr
Kreuzbund-Treffen
Alzenau/Kahl. Der Kreuzbund e.V., „Selbsthilfe und Helfergemeinschaft für Alkohol- und Medikamentenabhängige und Angehörige“, weist einmal mehr auf seine wöchentlichen Treffen hin.
Gruppe I: donnerstags von 19 bis 21 Uhr, alle 2 Wochen (gerade
Wochen) im Maximilian-Kolbe-Haus, Kontaktadressen: Gerd
Rauscher, ☎ 06023/8391, und Petra Jochum, ☎ 06029/5158.
Gruppe II: freitags 19 bis 21 Uhr. Kontaktadresse: Henry
Weigand, ☎ 06188/7211 u. Dietrich Gabriel, ☎ 06188/449622.
Ort der Treffen: Maximilian-Kolbe-Haus in Alzenau.
Die Kreuzbundgruppe Kahl meldet: Treffen sind jeweils dienstags von 19.30 bis 21 Uhr in der Festhalle Kahl. Kontakte: Herrn
Ott, ☎ 06188/5378.
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Katholische Sonntagsgottes­dienste
Vorabend
Sonntag abend
18.30 8.30
10.30
Albstadt
19.00 9.30
BRK Seniorenheim
10.30
Hörstein
18.00
9.00
(im 14-tägigen Wechsel mit Wasserlos bitte Gottesdienstordnung beachten)
Kälberau
9.15 18.30
Michelbach
18.00 10.30
Wasserlos
18.30
10.30
(im 14-tägigen Wechsel mit Hörstein bitte Gottesdienstordnung
beachten)
Die Aktuelle Gottesdienstordnung finden Sie immer aktuell auf
www.pg-hahnenkamm.de
Wasserlos (Krankenhauskapelle)
mittwochs 18.30 Uhr
Wasserlos (Krankenhauskapelle) WGF sonntags 9.00 Uhr
Alzenau
Termine der Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Sonntag, 28.12.2014:
10.00 Uhr Gottesdienst (Lektorin Reschke), Kirche Peter und
Paul Alzenau, anschl. Kirchenkaffee
Mittwoch, 31.12.2014, Silvester:
17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfrin. Behrendt), Kirche
Peter und Paul Alzenau
Donnerstag, 01.01.2015, Neujahr:
16.00 Uhr Neujahrsgottesdienst mit Abendmahl für alle Gemeindeglieder (Pfrin. Behrendt), Seniorenheim Alzenau
Sonntag, 04.01.2015, 2. Sonntag nach Weihnachten:
10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee (Lektor Johann Kugler), Kirche Peter und
Paul Alzenau
Montag, 05.01.2015:
10.00 Uhr evangelischer Gottesdienst (Lektorin Holzapfel),
Seniorenheim Alzenau
Dienstag, 06.01.2015, Epiphanias (Hl. Drei Könige):
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Oeters sen.), Kirche
Peter und Paul Alzenau
20.00 Uhr Exerzitien im Alltag, Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau (mit Krämer Christa-Maria)
Mittwoch, 07.01.2015:
14.30 Uhr Seniorentreff, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (kl.Saal) (mit
Holzapfel Christa)
19.30 Uhr Chor Neue Lieder, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal)
Donnerstag, 08.01.2015:
20.15 Uhr Kirchenchor, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal)
Samstag, 10.01.2015:
09.00 Uhr Tannenbaumräumaktion, Alzenau Stadt, Wasserlos,
Hörstein und Michelbach
Sonntag, 11.01.2015, 1. Sonntag nach Epiphanias:
10.00 Uhr Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee (Lektorin Christa
Holzapfel), Kirche Peter und Paul Alzenau
Montag, 12.01.2015:
10.00 Uhr evangelischer Gottesdienst (Prädikantin Hanus),
Seniorenheim Alzenau
Seite 33
Dienstag, 13.01.2015:
16.30 Uhr Kindergruppe Regenbogen, Dietrich-Bonhoeffer-Haus
Alzenau
20.00 Uhr Exerzitien im Alltag, Dietrich-Bonhoeffer-Haus
Alzenau (mit Krämer Christa-Maria)
Mittwoch, 14.01.2015:
19.30 Uhr Bastelkreis, altes Jugendheim
19.30 Uhr Öffentliche Kirchenvorstandssitzung, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (kl.Saal)
Donnerstag, 15.01.2015:
19.00 Uhr Trauergruppe: Offenes Gruppentreffen, Restaurant
"La Taverna"
20.15 Uhr Kirchenchor, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal)
Sonntag, 18.01.2015, 2. Sonntag nach Epiphanias:
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Oeters), Kirche Peter und Paul,
Alzenau anschl. Kirchenkaffee,
20.00 Uhr ökumenisches Taizégebet, Kirche Peter und Paul
Alzenau
Montag, 19.01.2015:
10.00 Uhr evangelischer Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr.
Oeters), Seniorenheim Alzenau
Dienstag, 20.01.2015:
16.30 Uhr Kindergruppe Regenbogen, Dietrich-Bonhoeffer-Haus
Alzenau
19.00 Uhr Märchenabend mit Gesang und Musik "Ein Becher
voller Weisheit", Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal)
19.00 Uhr Kindergottesdienstteam, Dietrich-Bonhoeffer-Haus,
Kaminzimmer
20.00 Uhr Exerzitien im Alltag, Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau
Mittwoch, 21.01.2015:
19.30 Uhr Chor Neue Lieder, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal)
19.30 Uhr Bastelkreis, altes Jugendheim
Donnerstag, 22.01.2015:
20.15 Uhr Kirchenchor, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal)
Freitag, 23.01.2015:
19.00 Uhr Gottesdienst zur Gebetswoche für die Einheit der
Christen, Kath. Kirche St. Laurentius, Michelbach
Samstag, 24.01.2015:
09.00 Uhr KonfiTag, Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau
Sonntag, 25.01.2015, Letzter Sonntag nach Epiphanias:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfrin. Behrendt) Kirche
Peter und Paul Alzenau, anschl. Kirchenkaffee
11.30 Uhr Taufgottesdienst, Kirche Peter und Paul Alzenau
Adressen und Öffnungszeiten der kirchlichen Einrichtungen
Evangelisch – Lutherische Kirchengemeinde „Peter und Paul“
Gemeinde für: Albstadt - Alzenau - Hörstein - Kälberau Michelbach - Rückersbach - Wasserlos
Büro Alzenau, Wasserloser Straße 35, Telefon: 06023/970660,
Fax: 06023/970663, E-Mail: [email protected], Homepage: www.evka.org
Öffnungszeiten: Mo, 09.00 – 12.00 Uhr u. 16.00 – 18.00 Uhr;
Mi, 09.00 – 12.00 Uhr; Fr, 09.00 – 12.00 Uhr
Katholische Pfarreiengemeinschaft „Maria im Apostelgarten“
Albstadt – Kuratie „Sankt Philippus und Sankt Jakobus“
Pfarrbüro Albstadt, Am Schulplatz 3, Telefon: 06023/1742,
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo, 17.00 – 18.00 Uhr
Seite 34
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Kälberau – Kuratie „Mariä Geburt“
Pfarrbüro Kälberau, Michelbacher Straße
16, Telefon: 06023/1560, Fax:
06023/955532, E-Mail: pfarrei.kaelberau@
bistum-wuerzburg.de, Homepage: www.
kuratie-kaelberau.de
Öffnungszeiten: Mi, 09.00 – 10.30 Uhr;
Do, 16.30 -18.00 Uhr
Michelbach – Pfarrei “Sankt Gallus, Sankt
Laurentius und Sankt Sebastian”
Pfarrbüro Michelbach, Trageser Weg 2,
Telefon: 06023/1354, Fax: 06023/5040878,
E-Mail: [email protected], Homepage: www.pfarrei.
michelbach.de
Öffnungszeiten: Di, 15.00 -18.00 Uhr; Do,
10.00 – 12.00 Uhr; Fr, 15.00 – 18.00 Uhr
Katholische Pfarreiengemeinschaft
„Sankt Benedikt am Hahnenkamm“
Alzenau – Pfarrei „Sankt Justinus“
Pfarrbüro Alzenau, Alfred-Delp-Straße 4,
Telefon: 06023/30077,
Fax: 06023/30079, E-Mail: [email protected], Homepage: www.pg-hahnenkamm.de
Öffnungszeiten: Di – Fr, 09.00 – 11.00 Uhr; Di
– Do, 14.00 – 16.00 Uhr
Hörstein – Pfarrei “Mariä Himmelfahrt”
Pfarrbüro Hörstein, Edelmannstraße 1,
Telefon: 06023/2041, Fax: 06023/2061,
E-Mail: [email protected], Homepage: www.pg-hahnenkamm.de
Öffnungszeiten: Mo, 10.00 – 12.30 Uhr;
Mi, 10.00 – 12.00 Uhr u. 15.00 – 16.00
Uhr; Fr, 09.00 – 12.00 Uhr
Wasserlos – Kuratie „Sankt Katharina“
Pfarrbüro Wasserlos, Friedhofstraße 1,
Telefon: 06023/8216 u. 2041 (Hörstein),
Fax: 06023/2061 (Hörstein), E-Mail:
[email protected],
Homepage: www.pg-hahnenkamm.de
Öffnungszeiten: Do, 09.00 – 10.30 Uhr
Rauhwiesenweg 30
63776 Mömbris-
Niedersteinbach
Tel. 0 60 29 / 99 55 30
www.bozem-saegewerk.de
Herzlichen Dank
an all unsere Kunden für das in diesem Jahr
entgegengebrachte Vertrauen.
Wir wünschen Ihnen sowie allen Freunden und Bekannten
ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
c PRAXIS-URLAUB
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
von Mittwoch, den 24.12.2014
bis einschließlich Freitag, den 02.01.2015
bleibt unsere Praxis geschlossen.
c
Bitte wenden Sie sich im Vertretungsfall an die anwesenden Ärzte in Alzenau.
Außerhalb ihrer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den
Ärztlichen Bereitschaftsdienst Bayern mit der Rufnummer 116 117
oder in lebensbedrohlichen Notfällen an den
Rettungsdienst (Notarzt) mit der Rufnummer 112.
c
Ab Mo., den 05.01.2015, sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie zu erreichen.
c
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest
und einen guten Start ins neue Jahr!
c
Gemeinschaftspraxis Michaela Rudolph / Winfried Bieger
Fachärzte für Allgemeinmedizin
Schloßstraße 26 · 63755 Alzenau-Michelbach · Telefon 0 60 23 - 74 14
Alzenau aktuell
sucht ab sofort
Austräger
für Teilbezirke
von Alzenau-Stadt.
Bitte melden bei der
Druckerei Götz,
Gunkelsrainstraße 5, Alzenau,
Tel. 0 60 23 / 13 16
Mail: [email protected]
Heizöl · Diesel · Holzpellets
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Seite 35
Notruf
Feuerwehr
RETTUNGSLEITSTELLE / ROTES KREUZ
110
112
112
APOTHEKEN
Apotheke »Am Schlosspark«, Bezirksstraße 30
Apotheke am Schlößchen Michelbach, Schloßstraße 26
Burg-Apotheke, Hanauer Straße 13 1/2
Hauckwald-Apotheke, In den Mühlgärten 61
Kaiser-Ruprecht-Apotheke, Mühlweg 38
Spessart-Apotheke Hörstein, Hauptstraße 4a
9173644
7272
1578
8463
2916
8344
Agentur für Arbeit
Arbeitsvermittlung, Berufsberatung
und Leistungsgewährung, Mühlweg 18
0800-4555500
Arbeitssicherheit / Arbeitsmedizin
Winfried Walli & Partner, Taunusring 21
Dr. K. Schneider, Betriebsmedizin, Gelnhäuser Straße 27
7791
1358
ÄRZTE
Allergologie
Dr. Frank Latzke, Burgstraße 11
970253
Allgemeinärzte
Michaela Rudolph und Winfried Bieger, Schloßstraße 26
7414
Stefan Burow, Bezirksstraße 30,
Ärztehaus am Schlosspark
320930
Dr. Erich Graebner, Wasserloser Straße 37
8485
Ch. Hofmann, Wasserloser Straße 25 a
1321
Marianne Hoffmann-Kneifel, Privatärztliche Praxis,
Meßmerstraße 8
915855
Dr. Heidrun Lippok, Haubühlstr. 2a
1824
Kirsten Kaupert, Gunkelsrainstraße 8a
1390
Michael von Sychowski, Seligenstädter Str. 10a
507664
Dr. C. Tauber-Bachmann, Privatärztliche Praxis, Wasserloser Str. 32 1332
Dr. med. Helmut Walter, Privatärztliche Praxis,
Hohe-Mark-Straße 8
5070937
Augenärzte
Augenklinik A’burg Zweigstelle Alzenau, Bezirksstr. 30 507050
Ärztehaus am Schloßpark
Chirotherapie
Michael von Sychowski, Seligenstädter Str. 10a
507664
Dr. Christoph Thering, Privatärztliche Praxis,
Wasserloser Straße 25a
Chirurgen
Dr. med. Dirk Eßbach, Bezirksstraße 30
6087/6088
Ärztehaus am Schloßpark
Frauenärzte
Dr. Andreas Botschek u. Dr. Nicole Bokr, In den Mühlgärten 61 3331
Hans-Georg Hauck, Friedberger Gäßchen 1a
947676
Gefäßmedizin
Dr. med. Heinrich M. Hulten, Schloßhof 1 (Kreiskrankenhaus) 9477824
Hautärzte
Dr. Frank Latzke, Burgstraße 11
970253
Dr. Benno Splieth, Vital-Klinik, Streuweg 100
50590
(Privat-Ambulanz)
HNO-Arzt
Dr. Hans Gückel, In den Mühlgärten 63
970300
Homöopathie
Dr. med. Kirsten Hub, Privatärztliche Praxis, Hanauer Straße 7 3203820
Internisten
Dr. med. Andrea Winkler, Burgstraße 3
2828
Kieferorthopädie
Dr. med. dent. Günther Hempel, Hanauer Straße 11
30019
Kinder- & Jugendärzte
Dr. Rolf Ringert, Claudia Ringert-Esmaeili und
Dr. D. Müller-Bühl, Hanauer Straße 13 1/2
1823
Kinder- & Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Dr. Burkard Kunkel, Poststraße 5 929490
Naturheilverfahren
Dr. C. Tauber-Bachmann, Privatärztliche Praxis, Wasserloser Str. 32 1332
Dr. med. Thorsten Muthorst, Privatärztliche Praxis,
Am Hörsteiner Weg 17
310714
Marianne Hoffmann-Kneifel, Privatärztliche Praxis
Meßmerstraße 8
915855
Dr. med. Kirsten Hub, Privatärztl. Praxis (Klass. Homöopathie),
Hanauer Str. 7 (im Logopädie-Zentrum)
3203820
Kirsten Kaupert, Gunkelsrainstraße 8a
1390
Dr. med. Helmut Walter, Privatärztliche Praxis,
Hohe-Mark-Straße 8
5070937
Neurochirurgie
Dr. A. Fitzner, Dr. Ch. Ostermeier, Bezirksstraße 30
3209230
Ärztehaus am Schloßpark
Neurologie
Dr. A. Safavi, Burgstraße 3
993270
Orthopäden
Dr. med. Claas Lohstöter, Bezirksstraße 30
6087/6088
Ärztehaus am Schloßpark
Dr. Christoph Thesing, Privatärztliche Praxis,
Wasserloser Straße 25a
7089129
Psychiatrie
Gisela Eichfelder, Wasserloser Straße 25a
999310
Urologen
Dr. med. Damian Stach, Siemensstraße 12
6064
Dr. med. A. E. Christ-Günther, Gutenbergstraße 1
507494
Zahnärzte
Dr. Bernhard Fuchs, Roter Rain 9
31433
Dr. Andreas Hammermüller, Schubertstraße 6
2121
Dr. Harald Heck, Bezirksstraße 30
(Ärztehaus am Schlosspark)
320020
Dr. Jochen Heck und Dr. Julia Heck, Kaiser-Ruprecht-Str. 11 6012
Dr. Stefan Jürgens, Burgstraße 11
4660
H. Metzner-Katzschner, In den Mühlgärten 62
7930
Priv.-Doz. Dr. S. Rinke, Dr. M. Jablonski & Kollegen
Laurentiusstraße 1
31372
Dr. Petra Schmelz, Gutenbergstraße 1
919676
Oralchirurgie
Dr. M. Jablonski, Laurentiusstraße 1
31372
Tierärzte
Dr. Uwe Grözinger u. Dr. Andrea Steinberg,
Am Steinbruch 5
31329
Kleintierklinik
Yvonne Lang, Mömbriser Straße 100 („Schöne Aussicht“) 7530
(auch Notruf 24 h / Tag)
BERATUNGSSTELLEN
Stadt Alzenau (Tel. 06023/502-0):
– Senioren-, Jugend- und Ausländerberatung durch den städtischen Sozialpädagogen Klaus-Dieter Frühwacht (Tel. 06023/
502164) – täglich von 9–11 Uhr im Rathaus.
– Jugend- und Familienberatung im Jugendzentrum "Jump in",
Mühlweg 16. Sprechzeiten täglich nach telefonischer Vereinbarung, ☎ 06023/5042852 (Jugendreferent Dominik Wenzel,
Sozialpädagoge).
– Landesversicherungsanstalt für Unterfranken (LVA) – jährlich
vier mal im Rathaus; die Sprechtage werden jeweils im städtischen Amts- und Mitteilungsblatt rechtzeitig ­bekanntgegeben.
Folgende Beratungsdienste werden in ­Alzenau, Marktplatz 2
(Gebäude Stadt­bibliothek), Tel. 30544, angeboten. Die Ter­mine
vereinbaren Sie bitte telefonisch mit den folgenden Stellen:
– Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und ­Lebens­fragen
06021/21189
– Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche u. Eltern
in Erziehungsberatung
06021/392301
– Staatl. anerkannte Beratungsstelle
für Schwangerschaften
06021/44645-0
– Sozialer Dienst
des Landkreises Aschaffenburg
06021/394353
Weitere Beratungsstellen:
– Aids-Beratung Würzburg
0931/50599
– Anonyme Alkoholiker Aschaffenburg
Mainaschaff, Postfach 33
06021/74255
– Arbeiterwohlfahrt, Beratungsstelle für seelische
und soziale Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst,
Alzenau, Friedberger Gäßchen 1 b
993817
– Beratungsstelle für unerwünschte Schwangerschaften,
Universitäts-Frauenklinik Würzburg
0931/201615
Seite 36
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
– Café Arbeit: Treffpunkt und Beratungsstelle
für Arbeitssuchende, Kaiser-Ruprecht-Straße 10
507388
– Diakonisches Werk Untermain, Schuldner-Beratung,
Roßmarkt 29, Aschaffenburg
06021/3999-0
– Drogenberatungsstelle Würzburg
Hofstraße 13
0931/51237
– Familienberatung Martinushaus Aschaffenburg
Treibgasse 28
06021/22556
– Familienservicestelle des Bayerischen Arbeits-
ministeriums. Telefonische Auskunft für familienbe­zogene Leistungen und Hilfen
0180/1233555
– Jane Hauck, Christliche Lebenshilfe und Beratung
in den Räumen der ev. Kirchengemeinde „Peter und Paul“, Alzenau
06023/929989
– Pflegeberatungspunkt – im Ärztehaus
am Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos
06023/5044915
– Seniorenberaterin Daniela Jakob – Sprechstunden im Landratsamt, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Zimmer 2.08, Tel. 06021/394-385 – Di., Do., Fr.
8 - 12 Uhr, Do. 14 - 17 Uhr
– Psycho-onkologische Beratung Gabi Zeller, Hanauer Str. 76
www.psycho-onkologie-alzenau.de
06023/8703
Heilpraktiker
DEMENZBEGLeITUNG
Schumannweg 1
Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr (außer an
Feiertagen) im Mehrzweckraum der Senioren-Tagesstätte Alzenau, Prischoßstr. 6. Vorherige Anmeldung unter 970808 erbeten.
Die Kosten betragen inkl. Kaffee und Kuchen 25,– €. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist möglich.
Sozialstation St. Paulus
970808
Ellen Beitat, Hanauer Straße 39, Alzenau
993029
Martina Bott, Rannenbergring 15, Kälberau
999320
Rita Gruber, Am Jüdischen Friedhof 4, Hörstein
504780
Claudia Herzog, Hemsbacher Straße 43 A, Kälberau
9436988
Leistenschläger und Behringer
Wasserloser Straße 7, Alzenau
9476153
Bettina Liesau, Sälzerweg 5, Wasserlos
4371
Ursula Mayer, Im Setzling 4, Hörstein
918350
Judith Rost, Bergstraße 2, Michelbach
31300
Brigitte Schneck, In den Mühlgärten 1a, Alzenau
970920
Christiane Waldmann, Mittlerer Röderweg 20, Hörstein 970061
Heilpraktiker (beschränkt auf Psychotherapie)
Annette Kubosch, Bezirksstraße 30,
Wasserlos (Medipoint)
5070707
Heidemarie Raab-Weinberg, Bergstr. 2, Michelbach 0160 95053128
Anja Persch, Wasserloser Straße 25a, Alzenau
5070330
Heilpraktiker (beschränkt auf Physiotherapie)
Uwe Riemann, Am Neuen Berg 3
919799
HOSPIZ Alzenau
320376-0
HOSPIZDienst
Malteser Hospizdienst in Alzenau
Monika Diry, Hospizbegleiterin
970666
Christina Gripp, Koordinatorin Hospizdienst
06021 416118
[email protected] oder www.malteser-aschaffenburg.de
Energieberatung
Interdisziplinäre frühförderstelle
Energieberatung der Stadt Alzenau (Peter Ebert)
Samstags, 10 bis 13 Uhr, im Umweltamt der Stadt Alzenau, Brentanostraße 3
telefonische Anmeldung erforderlich
06023/502-911
Ingrid Schenck, Andreas Bäcker, Stephan Olbrich
Hanauer Straße 7
Energieversorgung Alzenau (EVA)
Verwaltung Alzenau
Störungen: Strom
Störungen: Gas
Störungen: DSL
949444
0800 7890008
0800 2112233
0800 7890004
Entwässerung
Kläranlage Alzenau
Abwasserverband Untermain
Reinhard-Heraeus-Ring 2
63801 Kleinostheim
993483
06027/9044
Familienangebote
FIZ - Familie im Zentrum – Gesundheitspädagogische Praxis,
Max-Planck-Str. 8a, 63755 Alzenau, Telefon + Fax 060235072212, www.fiz-alzenau.de
Vorschulland Alzenau eine kindgerechte und optimale Schulvorbereitung für Kinder im Vorschulalter. Taunusring 56a Alzenau. Tel. 30123
Naturschule Alzenau – Exkursionen und Experimente für Kinder
von 4 - 10 Jahren, Hemsbacher Str. 47, 63755 Alzenau-Käl­berau,
Tel. 06023-999445, www.naturschule-alzenau.de
HALLEN
Prischoßhalle
Räuschberghalle
Kahltalhalle
Schulturnhalle, Michelbach
Hahnenkammhalle
Birkenhainer Halle
6721
320378-0
5544
5202
6766
31145
Hebammen
Stefanie Bathon
Sybille Behl
Tania Hellenthal
Carola Hüwel
Tanja Neumeier
Hannelore Rose
Theresia Rosenberger
06023/3331 od. 0176 24905044
06029/999699
06023/947267
06023/3331 od. 06024/5097990
0173 6603336
06023/30730
06023/320994
3203810
JUSTIZBEHÖRDEN
Amtsgericht Aschaffenburg, Zweigstelle Alzenau,
Burgstraße 14
97530, Fax 9753122
Kindertagesstätten
Kindertagesstätte „Kinderkiste“, Albstadt, Steingasse 19 7625
Kindertagesstätte „Zauberwald“, Alzenau, Bachstraße
5433
Kindertagesstätte „Abenteuerland“, Alzenau, Iglauer Straße 1801
Kindertagesstätte „Am Hauckwald“, Alzenau, Prischoßstraße 2269
Kindertagesstätte „Kahlaue“, Kälberau, Karl-Amberg-Straße 5852
„Kinderarche“ Hörstein, Bruchhausen
1695
Kindertagesstätte Michelbach, Schloßstraße
1700
Kindertagesstätte „Sonnenland“, Wasserlos, Friedhofstr. 5151
Integrative Kindertagesstätte „Kunterbunt“, Alzenau,
Schlehenweg 9
310123
Waldkindergarten Alzenau
4054251
KINDERHort
Städtischer Kinderhort,
Alzenau-Wasserlos, Am Lotzenstein 1
AWO Kinderhort „Die wilden Kerle“
Alzenau-Hörstein, Eichelsbacher Straße
310014
310477
KIRCHEN/PFARRÄMTER
Albstadt, Kuratie Albstadt
Alzenau, Evangelisches Pfarramt,
Wasserloser Straße 35
Katholisches Pfarramt, St. Justinus,
Alfred-Delp-Straße 4
Mail: [email protected]
Kath. Pfarrzentrum, Alfred-Delp-Straße 4
Hörstein, Kath. Pfarramt, Edelmannstraße 1
Hörstein, Pfarrheim St. Martin
Alzenauer Straße 1
Kälberau, Kuratie Kälberau
Michelbach, Kath. Pfarramt, Trageserweg 2
Wasserlos, Kath. Kuratie St. Katharina
Wasserlos, Marienheim, Friedhofstraße 1
1742
970660
30077
8772
2041
0176 56714663
1560
1354
2041
8216
Kfz.-Zulassungsstelle
Zulassungsstelle des Landratsamtes Aschaffenburg
in Alzenau, Siemensstraße 2
97610
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Seite 37
KrankenGYMNASTIK
Post
Esther Keller, Hemsbacher Straße 35
929469
Christine Nissen, Meßmerstraße 23
918615
Ute Mamphey, Wasserloser Straße 3
4443
medipoint, Bezirksstraße 30
5070707
Andreas Roland, Rodenbacher Str. 18 1⁄2
8534
riefit Physiotherapie, Am Neuen Berg 3
919799
I. Schenk, S. Naumann, E. Heilos, M. Wehrheim
Burgstraße 3
30303
Chr. Trageser und M. Winke, Märkerstraße 34a
2299
Reinhard Trageser, Spessartstraße 50
8502
Ergotherapie
Andreas Becker, Märkerstraße 2a
5070475
Elwira Simon, Hanauer Straße 25
503312
Osteopathie
Christine Nissen, Meßmerstraße 23
918615
Mathias Hartlep, Weinbergstraße 45
0151/25357060
Dr. med. Kirsten Hub, Hanauer Straße 7
3203820
Alzenau, Post- u. Postbankdienst,
Friedberger Gäßchen 5
Kundentelefon
Postbankberatung
Post-Service-Filiale, Brentanostr. 12
Agentur, Hauptstr. 44
Partner-Filiale, Schloßstr. 9
Post-Service-Filiale, Bezirksstr. 11
0228/4333111
504112
32929
1710
915883
8616
Psychologische Psychotherapeuten
Gahn P. und Vaillant G.
504884
Schneider K. (für Kinder U. Jugendliche), Hanauer Str. 44 5072834
Rechtsanwälte
Aschaffenburg
06021/394-0
Abt. Gesundheitswesen
06021/393-1
Sozialer Dienst für gesundheitl. Aufgaben:
– Körperlich und geistig Behinderte
– Hör- und Sehgehinderte
– Suchtkranke und Suchtgefährdete
– Psychisch Kranke und tuberkulose Kranke
–  Sonstige chronisch Kranke, alte und pflege­bedürftige Menschen
   sowie die jeweiligen Ange­hörigen
–  Soziale Beratung bei Schwangerschaftskonflikten
Nach Rücksprache mit dem LRA
06021/394-301
sind Einzeltermine im Alzenauer Rathaus möglich.
Rechtsanwälte Curd (Fachanwalt für Verkehrsrecht) und Iris
Berger (Fachanwältin für Familienrecht),
Brentanostr. 34
6083, 6084, 50430
Rechtsanwältin Iris Berger MAS
(Schlichtungsstelle), Brentanostraße 34
6083, 6084, 50430
Rechtsanwältin Mareike Neuhauser, Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin,
Rannenbergring 2 a
5070917
Rechtsanwalt Gerhard Hör, Hauptstr. 3
4349
Rechtsanwältin Karin Matzack, Burgstraße 3
5072580
Fachanwältin für Erbrecht
Rechtsanwälte C. Pintsch,
H. Sachse-Pintsch, S. Steigerwald, Hanauer Str. 98
9749-0
Rechtsanwältin Claudia Schöffel, Märkerstraße 2b 3200-334
Rechtsanwalt Frank Wolters, Wolfskernstraße 7a
3366
Rechtsanwältin Bettina Wohl, Hanauer Straße 122 B 5042500
Rechtsanwalt Markus Seipel (Schlichtungsstelle)
310081
Brentanostraße 42
Logopäden
RettungsLEITSTELLE / ROTES KREUZ
Krankenhäuser
Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos
Vital Klinik, Streuweg 100, Alz.-Michelbach
Fachkrankenhaus für Hauterkrankungen
5060
5059-0
Landratsamt
Logopädie Zentrum Untermain, Britta u. Stephan Olbrich,
Hanauer Straße 7
320380
MARKT
Der Wochenmarkt auf dem Marktplatz findet donnerstags von 8
bis 18 Uhr statt.
Mediation
Iris Berger MAS (Mediation), European General
Mediator, Brentanostraße 34
6083, 6084, 50430
Horst Hupke MBA, Wirtschaftsmediator, beratender Betriebswirt
und Rechtsbeistand, Fichtenweg 1a
7220 und 5330
H.M.Mohr (Mentoring · Coaching · Mediation · Mentorin
und Wirtschaftsmediation)
917736
Nachbarschaftshilfen
Alzenau-Kernstadt, Ansprechpartner:
Ludwig Wallinger 6314
Alzenau-Albstadt, Ansprechpartner:
Beate Meier 31757, Peter Kunkel 8630,
Matthias Stais 999130
Alzenau-Hörstein, Ansprechpartner:
Margot Reising 5876, Sybille Wohnsland 8581
Alzenau-Kälberau, Ansprechpartner:
Heidrun Piechottka 947971, Hedwig Reinhard 5955,
Catrin Grendel 31111
Alzenau-Michelbach, Ansprechpartner:
Cornelia Fleschhut 7925, Regina Grünzfelder 30162, Monika Kemmerer 4994
Alzenau-Wasserlos, Ansprechpartner:
Marianne Krzyzak 5838, Bruno Keck 7576
Nachhilfe
Schülerhilfe Alzenau, Hanauer Str. 86
19418
Notarin Dr. Annette Pöting und
Notar Dr. Sebastian Bleifuß, An der Burg 1
32050
Polizei
Polizeiinspektion Alzenau, Seestraße 1
Sachverständige
Begutachtung von Transportschäden sowie Durchführung von Verladekontrollen und Verpackungsbewertungen
Havariekommissariat Scheurer
Mörikestr. 3, Alzenau 24-Std.-Hotline
0176 1000 4682
(öffentlich bestellt und vereidigt)
Maler- und Lackiererhandwerk:
Martin Kempf, Malermeister,
Märkerstraße 27, Alzenau
3474
Beurteilung und Schätzung
von Unfallschäden an Kraftfahrzeugen:
Hubert Müller, Siemensstr. 10a, Alzenau
2277
Kunstharztechnologie auf Fußböden:
Dipl.-Chemiker Ingo Niedner, Kastanienweg 11, Alzenau
31357
Raumausstatterhandwerk:
Bernd Klotz, Lerchenrain 15, Michelbach
20 36 oder 84 81
SelbsthilfegruppeN
Anonyme Alkoholiker Alzenau
(Susanne)
(Martin)
944-0
06029/6419
409167 oder 0176 24508654
Deutsche Rheuma-Liga, AG Alzenau
Büro: Bachstr. 2, Eingang Schwimmbad
Tel.: 5072500, e-mail: [email protected]
Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzenau
Dr. med. Erich Graebner
Initiative Oberlicht
Gisela Eichfelder
Notare
112
84 85
999310 (Praxis)
Krebs-Selbsthilfegruppe Alzenau in der Bayer. Krebsgesellschaft e.V
Gabriele Weis
1619
Waltraud Hahn
5642
Seite 38
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Kreuzbund e.V. Alzenau – Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für ­Alkohol- und Medikamentenabhängige u. deren Angehörige! Gruppe 1: Gerd Rauscher, 06023/8391, Petra Jochum
06029/5158; Gruppe 2: ­Henry Weigand 06188/7211, Dietrich
­Gabriel 06188/910419
Multiple Sklerose – Kontaktgruppe Alzenau
Gudrun Engel
2481
Andreas Herber
7494
Parkinson Stammtisch Alzenau
Treffen jeden 1. Mittwoch im Montag
Irmtraud Bergmann
6531
Selbsthilfegruppe für Allergiker und Neurodermitiskranke –
Alexandra Kraft-Simon
8283
Ärztlicher Berater: Dr. med. F. Latzke, www.dr-latzke.de 970253
Selbsthilfegruppe für Angehörige und Freunde von Menschen
mit Demenz
Treffen jeden letzten Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr im Betreuungsraum des BRK Seniorenheims. Marion Huth 9787-142, Karin
Meyer 970810, Sabine Jahn 5070013
Selbsthilfegruppe für Trauernde
M. A. Reschke
92 96 41
Selbsthilfegruppe „Schatten und Licht“ – Krise rund um die Geburt
Tania Hellenthal
94 72 67
Selbsthilfegruppe für Schuppenflechten-Patienten
Reinhold Remmel
06055/1820
Ärztl. Berater: Dr. med. F. Latzke
970253
unBehindert miteinander leben e.V.
1. Vorsitzende: Brigitte Grebner
4786
2. Vorsitzende: Silke Huber
8732
Schirmherrin: Irene Treffert
2439
Schulen
Erich Kästner-Grundschule Alzenau
Grundschule Hörstein/Wasserlos
Schule am Weinberg, Alzenau-Michelbach
Spessart-Gymnasium Alzenau
Hahnenkamm-Schule Förderzentrum
Edith-Stein-Schule, Staatliche Realschule Alzenau
Institut für Legastheniker
Karl-Amberg-Mittelschule
Legakulie Institut für Legasthenie/Dyskalkulie
Volkshochschule Alzenau-Kahl-Karlstein
Städtische Musikschule
5622
2660
2941
320040
9176-0
918270
4680
9478600
943701
504856
502-800
918270
915828
5073373
5073373
2234
Seniorenheim / Tagespflege
Seniorenwohnen Alzenau, Sozialservice-Ge­sellschaft des Bayerischen
Roten Kreuzes GmbH, Bachstr. 2, Alzenau 9787-0 (Fax 9787168)
Caritasverband Seniorentagespflegestätte Kahl a. Main
061 88 / 8 12 38 (Fax 914854)
Caritasverband-Seniorentagespflegestätte Am Oberborn 1a,
63791 Karlstein, Tel.-Nr. 06188-77516, Fax 06188-6095, E-Mail:
[email protected]
Pflegeberatungspunkt, Bezirksstraße 30
5049915
Senioren-Tagesstätte Alzenau, Prischoßstraße 6
970810
Mail: [email protected]
Sozialstation St. Paulus e.V.
Alzenau, Prischoßstraße 6
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9 - 12 Uhr und nach Vereinbarung! Tel.
970808, Fax 970809
Hospizgruppe – Frau Diry und Herr Wallinger – erreichbar über
Sozialstation
502-112
Stadtverwaltung
Rathaus
Stadtbibliothek
Abt. Umwelt + Forsten
Stadtwerke
502-0
502-200
502-900
502-700
Steuerberatung in Alzenau
Matthias Andres
Auweg 10, 63755 Alzenau-Kälberau
Tel. 6583
Dipl.-Betriebswirt (FH) Daniel Buchholz
Rubensstraße 9, 63755 Alzenau-Wasserlos
Tel. 9689232
GTC Steuerberatungsgesellschaft mbH
Siemensstraße 5, 63755 Alzenau
Tel. 97560
Roland Häfner
Burgstraße 3, 63755 Alzenau
Tel. 30876
Dipl.-Kfm. Wolfgang Huth und Dipl.-Kfm. Iris Huth-Ries
Siedlungsstraße 26, 63755 Alzenau,
Tel. 97830, Fax 978399, [email protected]
Keuler-Walther Partner
Schäferbergstraße 1B, 63755 Alzenau
Tel. 94885
Mareike Neuhauser
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht
Rannenbergring 2 a, 63755 Alzenau-Kälberau
5070917
Wolf D. Oberhauser
Siemensstraße 30, 63755 Alzenau
Tel. 32070
Albert Peukert
Tulpenweg 10, 63755 Alzenau-Wasserlos
Tel. 5226
Dipl.-Kfm. Michael Scharwies
Schwedenstraße 7, 63755 Alzenau
Tel. 1780, Fax 1787
Thomas Schöpf
Weideweg 10, 63755 Alzenau-Hörstein
Tel. 999608
Werner Schuhmacher
Siemensstraße 10, 63755 Alzenau
Tel. 97470, Fax 974728
Taxi
Taxi-Dienst Schröder
Taxi-Dienst Türköz
Taxi Wenzel
2222 od. 2444
4761 od. 993311
6655 od. 6455
Trauerbegleitung
Malteser Trauerfrühstück – Kontakt:
Gabi Maslowski, Hospiz- und Trauerbegleiterin
Schwimmbäder
Schwimmhalle in der Edith-SteinRealschule, Prischoßstr. 34
Hallenbad im Seniorenwohnen Alzenau,
Bachstr. 2, Aqua-Move Steffi Wenzel
Strandbad, Meerhofsee
Wasserwachtstation
am Meerhofsee
Waldschwimmbad
STADT-INFO im Rathaus
970807
TÜV
Technischer Überwachungsverein e.V.,
Rodenbacher Straße 41
2288
TÜV SÜD Life Service
Medizinisch-Psycholigisches Institut
Amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung
Weißenburger Straße 38, 63739 Aschaffenburg
06021/30940
Kfz.-SV-Büro Mueller
Unfallschäden und Fz.-Bewertung
2277
(ausserhalb der Buerozeit Tel. 7982)
THW
Technisches Hilfswerk, Siemensstr. 4
5372
VHS
Volkshochschule, Kahl-Alzenau-Karlstein
06023/504856
Wasserversorgung
Zweckverband Fernwasserversorgung, Spessartgruppe,
Gerichtsplatzstraße 100, 63755 Alzenau-Hörstein
9710-0
Yogastudio
Yogastudio Varuna, Frau Theresia Amberg, Hanauer Str. 24 929212
Yoga Freiraum Alzenau, Frau Angela Kern, Elzestraße 3 9520815
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
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Hinweis an alle Vereine!
Um allen Vereinen die Möglichkeit zu
geben, ihre Termine zu veröffentlichen,
bitten wir den Textumfang auf das
Wesentlichste zu reduzieren. Rückblicke
können nicht berücksichtigt werden. Die
Redaktion behält sich vor, Kürzungen
des Textes vorzunehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Freigerichter Bund Alzenau
Dienstag, 06.01.2015:
Dreikönigswanderung in den Kahlgrund.
Treffpunkt 12:45 Uhr Alzenau, Burgparkplatz für die Hauptwandergruppe oder
14:15 Uhr Alzenau Hbf. für die Kurzwandergruppe. Rückkehr: 18:30 Uhr mit HLB.
UK Sammelfahrschein für die Zugfahrt.
Leitung Hauptwandergruppe: R. Grallert,
Tel. 06024/4320. Leitung Kurzwandergruppe: W. Wolff, Tel. 06188/81050
Ankauf von Schrott & Metall
ALBA Metall Süd Rhein-Main GmbH vormals Elvira Westarp GmbH
Hafenkopfstraße 7 (Abfahrt Hafen-Mitte), 63741 Aschaffenburg
Tel. +49 6021 80100
www.westarp.eu
www.alba.info
Unser familiär geführtes Alten- und Pflegeheim bietet
mit 62 Bewohnerplätzen fürsorgende Pflege für alle
Pflegestufen mit höchster Qualität und günstigen
Pflegesätzen.
• Ruhige Lage mit Blick
zum Main
• Kurzzeitpflege
• Schön angelegter
Garten
• Gemütlich eingerichtete Bewohnerzimmer
• Hauseigene Küche
Wir laden Sie herzlich
zu einer unverbindlichen
Besichtigung ein!
Vereinbaren Sie gleich einen
Termin:
Tel. 06186-917412
[email protected]
Seniorenheim Theresa GmbH • Hanauer Landstr. 71 • 63538 Großkrotzenburg
www.seniorenheim-theresa.com
Heimat- und Geschichtsverein Alzenau
Vereinsabend im Hotel »Zum Freigericht«
Alzenau, in der Regel jeden 2. Dienstag
im Monat ab 20 Uhr.
Dienstag, 13. Januar 2015:
Vortrag von Franz Thoma, Alzenau, über
Rauhnächte und Räuchern – Mythos
und Brauchtum im Spessart und Kahlgrund.
Dienstag, 10. Februar 2015:
Vortrag von Robert Kuhn, Alzenau-Kälberau, über Römiche Bautechnik.
Stadtteil HÖRSTEIN
KAB Hörstein
U M W E LT
fängt bei Ihnen
zu Hause an!
Samstag, 3. Januar 2015:
Die KAB Hörstein lädt ein zu ihrer traditionellen Winterwanderung, gemeinsam
mit der KAB Wasserlos nach Kälberau,
mit Einkehr im Landgasthof »Zum Grünen
Baum«.
Abmarsch in Hörstein um 9.30 Uhr an der
Hühnerzuchtanlage, in Wasserlos um 10
Uhr am Pendlerparkplatz (früher Festplatz.)
Für Nichtwanderer und bei schlechtem
Wetter besteht die Möglichkeit mit dem
Citybus zu fahren.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme.
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Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Nr. 26 / 26. Dezember 2014
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Wir suchen zur Unterstützung unserer Anwaltskanzlei
in Alzenau ab sofort
eine freundliche, zuverlässige und flexible
RA-Fachangestellte oder Schreibkraft
Die Turngesellschaft
1908 Hörstein e.V.
wünscht Ihren b
bMitgliedern,
Sponsoren,
Freunden und Gönnern
eine besinnliche Weihnachtszeit
und Alles Gute für das Jahr 2015.
auf Teilzeitbasis. Sehr gute Deutschkenntnisse
in Wort und Schrift sowie sehr gute EDV-Kenntnisse
dürfen wir insoweit voraussetzen.
Gleichzeitig suchen wir für die Reinigung unserer Kanzleiräume eine
Reinigungskraft auf 450,00 €-Basis
Bei Interesse würden wir uns über die Zusendung Ihrer
aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an folgende
Adresse freuen:
Rechtsanwälte Berger & Berger
Brentanostraße 34, 63755 Alzenau
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• für regelmäßige Einsätze in
Haushalt, Büro oder Treppenhaus
• für Grundreinigungen
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Druckerei Götz,
Gunkelsrainstraße 5,
Alzenau,
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Nr. 26 / 26. Dezember 2014
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Die nächste
Ausgabe
von Alzenau
Aktuell erscheint
am Freitag,
23. Januar 2015
Annahmeschluss
für Anzeigen
und Vereinsmeldungen
ist Montag,
19. Januar 2015,
bis 12:00 Uhr bei der
Druckerei Götz
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Mail:
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Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Die nächsten Erscheinungstermine
von Alzenau Aktuell:
Nr. 1
23.01.2015
Redaktionsschluss: 19.01.2015
Nr. 2
06.02.2015
Redaktionsschluss: 02.02.2015
Nr. 3
20.02.2015
Redaktionsschluss: 16.02.2015
Nr. 4
06.03.2015
Redaktionsschluss: 02.03.2015
Nr. 5
20.03.2015
Redaktionsschluss: 16.03.2015
Nr. 6
03.04.2015
Redaktionsschluss: 30.03.2015
Nr. 7
17.04.2015
Redaktionsschluss: 13.04.2015
Nr. 8
01.05.2015
Redaktionsschluss: 27.04.2015
Nr. 9
15.05.2015
Redaktionsschluss: 11.05.2015
Nr. 10 29.05.2015
Redaktionsschluss: 25.05.2015
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bringt Gewinn!
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Nr. 26 / 26. Dezember 2014
Unseren werten Kunden
sowie allen Freunden und Bekannten
wünschen wir
ein frohes
Weihnachtsfest
und ein gesegnetes neues Jahr.
Zwischen den Jahren von 9.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.