Anforderungen an den Bau von Güllelagerbehältern

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Anforderungen an den Bau von Güllelagerbehältern
ALB Mitgliederversammlung
am 23. April 2009
in Wolpertshausen
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Wolf System GmbH
A rbeitsgemeinschaft
L andtechnik und ländliches Bauwesen
B aden-Württemberg e.V.
Praxisbezogene Anforderungen an den Bau von
Güllelagerbehältern
von
Christoph Roßberger
1
Inhaltsverzeichnis
Planung
• Ermittlung der Planungsgrundlagen
(Vorüberlegungen zur Behälterbestellung)
• Besonderheiten des JGS Merkblattes
(Planungsvorgaben)
Praxis
• Ausführungsprobleme
(kleine Fehler, große Wirkung)
• Instandhaltungsmaßnahmen
(so hält‘s ewig)
Fazit
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
Bedarfsermittlung / Planung
(JGS - Punkt 4.1)
• Aktuelles Problem (Lagerengpaß)
•
•
Anmietung möglich
Eigenbau erforderlich
• zukünftige Tiermengen / geplanter Ausbau
• Ggf. Melkstandswasser (2,5m³/Jahr,Kuh)
• Oberflächenwasser befestigter Flächen wie
Laufflächen, Siloanlagen, offene Güllebehälter
•
•
Niederschlag (1000mm NS = 1m³/m² )
abzgl. 50% Verdunstung des Niederschlags
Volumen
ermittelt
• Sickersäfte
• Lagerdauer (≥ 6 Monate – 10 Monate) §4 VAwS
• Freiboard (≥ 10 cm besser: 30 cm)
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
Standortfrage
(JGS - Punkt 5.5)
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
Standortfrage
Versorgungsleitungen im Baubereich, wie
•
•
•
•
•
Strom
Wasser
Abwasser
Gas
Telekommunikation
Wegerecht bzw. Zufahrt gesichert
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
Behälterdetails
•
•
•
•
•
•
•
•
Offener oder geschlossener (befahrbarer) Behälter
Ober- oder unterirdischer Behälter
Einbindetiefe (übl. 3,70m ≈ max. Ansaughöhe Pumpe)
Hanglage
Art des Baugrunds
Stau- und Sickerwasser oder Grundwasser
Wirtschaftswege (kurz / lang)
Art der Entnahme / Befüllung
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
Nutzungsart ggf. spätere Zweitnutzung
(Bauwerksanforderungen)
• Güllebehälter
• Biogasbehälter
•
•
•
•
•
Fermenter
Nachgärer
Endlager
Beschichtung
Heizung / Wärmedämmung erforderlich
• Einleitung von Silagesickersäften
• Verdünnt
• Unverdünnt
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
Qualität definieren
•
•
•
•
•
•
DIN EN 206
DIN 1045
DIN 11622
(DAfStb WU Richtlinie)
(DBV Merkblatt Sichtbeton)
Ggf. Untergrundvorbehandlung für Beschichtung
Haben Einfluß auf die Bemessungsgrundlagen, die Qualität
und damit direkt auf den Preis - nicht immer ist mehr = besser
DIN 11622 ist gemäß JGS Merkblatt Pflicht
Abweichend davon gilt in Baden-Württemberg wcal = 0,2mm
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
Vertragswerk festlegen
• BGB
•
•
•
Verjährung 5a
Mängelanzeige behindert Verjährung nur um den Beseitigungszeitraum
Mängelbegriff: Lieferung gemäß Vertrag, bzw. geeignet
• VOB/B
•
•
•
Verjährung 4a
Mängelanzeige behindert Verjährung um den Beseitigungszeitraum, zzgl. 2a auf
den Mangel selbst
Mängelbegriff: Lieferung gemäß Vertrag, bzw. geeignet und gemäß aaRdT
• Ungültigkeit der „Rosinentheorie“ – Zu viele Änderungen an der
VOB machen diese als Ganzes ungültig
=> Empfehlung zur Vereinbarung der VOB/B
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
Finanzierung
• Eigenmittel
• Kredit
• Kreditwürdigkeit
• Kreditbedingungen / Zinsen
• Kreditrahmen insgesamt (unvorhergesehenes)
Bankenkrise
⇒ „Schmerzgrenze“ festlegen, bzgl.
• Risikofreudigkeit
• Vergleichbarkeit
• Budget
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Ermittlung der Planungsgrundlagen
Bodengutachten
• Grundwasserspiegel
• Baugrund mit Bodenkennwerten
• Angebote vergleichbar
• Grundlagen für Statik
• Risiko der Konzeptänderung durch
Unvorhergesehenes entfällt
Planungssicherheit
• Baugrundrisiko trägt Bauherr
Bau ohne Bodengutachten ist vergleichbar zum
Kauf eines ungesehenen Autos
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JGS Besonderheiten
Rißbreite (JGS - Punkt 5.3.1)
•
0,2 mm anstelle von 0,3 mm gemäß DIN 11622
Befüllung (JGS - Punkt 5.3.1.)
•
Befüllung möglichst von oben (Vermeidung von Rohrdurchführungen)
Rohranbindung (JGS - Punkt 5.1.)
•
Gelenkstücke bzw. Rohrdurchführungssysteme
Rohrdurchführung (JGS - Punkt 5.1)
•
Keine Durchführung durch die Bodenplatte
Anschlußleitungen (JGS - Punkt 5.1.)
•
Anschlüsse unter WSP sind mit zwei Armaturen (möglichst im Winkel zueinander) zu
sichern
Korrossionsbeständigkeit (JGS - Punkt 5.1.)
•
Materialbeständigkeit muß gesichert sein
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JGS Besonderheiten
Befüllung (JGS - Punkt 5.1)
•
Erstbefüllung frühestens nach 4 Wochen (besser: Lieferscheinkontrolle – 56d/90d)
Dichtigkeit (JGS - Punkt 5.1.)
•
Kontrollierbarkeit der Leckerkennung / Anschlüsse muß gewährleistet sein
Kontrollmöglichkeit
•
(JGS – Punkt 5.1)
bei Behältern >DN10m zwei Standrohre
Abfüllplätze (JGS - Punkt 5.1.)
•
Verlade – und Abfüllplätze sind mit in die Grube zu leiten
Belüftung
•
Belüftung gemäß Landwirt. Berufsgenossenschaft (Merkblatt VSG 2.8)
Frostsicherheit
•
Zuleitungen und Behälter sind frostsicher zu verlegen / gründen
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JGS Besonderheiten
Lage
•
(JGS - Punkt 5.2)
Mind. 1,0m über höchsten Grundwasserspiegel (Bodengutachten)
Absturzsicherung (JGS – Punkt 7.1)
•
Entweder Umwehrung oder entsprechende Eigenhöhe des Bauwerks
Randabstand (JGS – Punkt 7.1)
•
•
20m von Fließgewässern
2m von Nachbargrundstücken
Wartung (JGS – Punkt 6.2)
•
•
Dichtigkeitskontrollen alle 12a (in Wasserschutzgebieten 6a)
Sichtbare Veränderung sind durch einen Fachmann zu begutachten
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JGS Besonderheiten
Details Leckageerkennungsmaßnahme (LEM) (JGS - Punkt 5.1)
• Dichtschicht
•
•
•
Folie 0,8mm
WU Bodenaufbau aus Betonitplatten (kf = 10^-8 m/s)
alternativ aus Magerbeton
• Dränschicht
•
•
Kies 4/8mm mit 10-20cm
Dränmatte
• Dränrohr
•
•
•
Umlaufendes Sickerrohr
Anschluß an Kontrollrohr (ausreichender DN für Probenahme)
Dränschicht
• Gefälle
•
min 2% zum Sickerrohr / Kontrollrohr
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JGS Besonderheiten
Schemazeichnung
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2%
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JGS Besonderheiten
Aufbau - Beispielbilder
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JGS Besonderheiten
Schemazeichnung
(Bay. Sondervariante außerhalb von WSG)
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JGS Besonderheiten
Aufbau – Herstellerspezifisch
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Inhaltsverzeichnis
Planung
• Ermittlung der Planungsgrundlagen
(Vorüberlegungen zur Behälterbestellung)
• Besonderheiten des JGS Merkblattes
(Planungsvorgaben)
Praxis
• Ausführungsprobleme
(kleine Fehler, große Wirkung)
• Instandhaltungsmaßnahmen
(so hält‘s ewig)
Fazit
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Probleme in der Ausführung
„gefühlte“ Mängel
Beton ist eine „gerissene“ Bauweise, dessen Rißbild sich nur zu 95%
berechnen und damit vorhersagen lässt. (DIN 1045-1 - Tab.9 (fctk;0,05/fctk;0,95))
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Probleme in der Ausführung
„unvermeidliche“ Mängel
Beton ist eine „gerissene“ Bauweise, dessen Rißbild sich nur zu 95%
berechnen und damit vorhersagen lässt. (DIN 1045-1 - Tab.9 (fctk;0,05/fctk;0,95))
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Probleme in der Ausführung
„echte“ Mängel
Beton ist eine „gerissene“ Bauweise, dessen Rißbild sich nur zu 95%
berechnen und damit vorhersagen lässt. (DIN 1045-1 - Tab.9 (fctk;0,05/fctk;0,95))
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Probleme in der Ausführung
Gründung
Fremdfirma
•
fachl. Qualifiziert – geeignet nach LBO §41-45
Eigenleistung
•
•
ausreichend Erfahrung
Ausrüstung vorhanden
Kontrolle des Zielwertes
•
•
Vorgaben der Statik müssen erfüllt werden
Verdichtungsprotokoll erstellen lassen
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Probleme in der Ausführung
Leckageerkennung
Folienanbildung
• Undichte Anbindung
=> Hinterläufigkeit
• Zu hohe Folienaufkantung
=> Behälter schwimmt auf
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Probleme in der Ausführung
Dichtigkeitsprüfung
• Verwendung von Grundwasser
• Füllgeschwindigkeit (langsam nicht zu schnell)
• eingebrachte Temperaturspannung
• Teil- / Vollfüllung (JGS - Punkt 6.1)
• Unterschied Gülle- / Trinkwasserbehälter
• Grundwasserspiegel (falls unbekannt)
• Kontrollschacht
• Hinweisschild auf Entleerungstiefe bzw. äußeren Wasserstand
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Probleme in der Ausführung
Nachbehandlung
• Verdunstung
• Einfluß von Wind
• Schutzzeitraum
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Instandhaltung
Normative Vorgaben
• DIN 1045-1 – 6.1. Allgemeines
(1) Die Forderung nach einem angemessen dauerhaften
Tragwerk ist erfüllt, wenn dieses während der
vorgesehenen Nutzungsdauer seine Funktion
hinsichtlich der Tragfähigkeit und der
Gebrauchstauglichkeit ohne wesentlichen Verlust der
Nutzungseigenschaften bei einem angemessenen
Instandhaltungsaufwand erfüllt.
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Instandhaltung
Abplatzungen
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Instandhaltung
Risse
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Instandhaltung
Freiliegende (rostende) Bewehrung
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Instandhaltung
Schäden durch Aufschwimmen
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Ziele:
Haftungsverweis § 22 WHG
• (1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet
(…) ist zum Ersatz des daraus einem anderen
entstehenden Schadens verpflichtet. (…)
• (2) Gelangen aus einer Anlage, (…) Stoffe (…) in ein
Gewässer, (…), so ist der Inhaber der Anlage zum
Ersatz des daraus einem anderen entstehenden
Schadens verpflichtet; (…)
• (3) (..) so ist der Betroffene (…) zu entschädigen. Der
Antrag ist auch noch nach Ablauf der Frist von 30 Jahren
zulässig.
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Ziele:
Hinweis auf Umweltschadensgesetz
RL 2004/35/EG gültig seit 14.11.2007
(1) (…) Prinzip dieser Richtlinie (…), dass ein Betreiber,
der durch seine Tätigkeit einen Umweltschaden oder die
unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens verursacht
hat, dafür finanziell verantwortlich ist; (…)
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Fazit:
Nur wer
• sich über den Einsatzzweck seines Bauwerks klar ist,
• akzeptiert, das bestimmte Bauweisen bestimmte
Einschränkungen mit sich bringen
• diese kennt und beachtet,
• und dazu sein Bauwerk gelegentlich pflegt
sichert die Bausubstanz und damit den Wert seiner
Investition über viele Jahre hinweg und vermeidet
Schäden und damit Regressansprüche.
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Wolf System GmbH
Wolf System
Behälterbau
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