PDF direkt öffnen - MdL Dr. Jana Pinka

Transcription

PDF direkt öffnen - MdL Dr. Jana Pinka
Sächsischer Landtag
6. Wahlperiode
DRUCKSACHE 6/6276
Kleine Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE.
Thema:
Großhartmannsdorf: NORMA gegen Wachtelkönig
Durch den Neubau eines NORMA-Einkaufsmarktes auf den Flurstücken Großhartmannsdorf 847/6
und 847/10 wird u.a. Feuchtgrünland unmittelbar angrenzend an den Großhartmannsdorfer Bach in
Anspruch genommen.
Dort kommt neben anderen Arten nachweislich der störungsempfindliche Wachtelkönig (Vogelarten
des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie) vor. Der heute nur noch sporadische Brutvogel ist nach der
Roten Liste stark gefährdet. Diese Vögel dürfen besonders während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit
weder gestört noch beunruhigt werden.
Das Grundstück grenzt unmittelbar an das FFH- und Vogelschutzgebiet Großhartmannsdorfer
Großteich an.
Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung war nach Auffassung des zuständigen Bauamtes offenbar
verzichtbar.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Im Rahmen welchen Monitorings wird in welchen zeitlichen Abständen das Vorkommen
von
a.
in Sachsen natürlich vorkommenden Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie
79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) und
b.
Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie erfasst und welche Stelle
hält diese Daten?
2. Wie gelangen einerseits
a.
Vorhabensträger, Ingenieurbüros, Sachverständige, Umweltverbände und
andererseits
b.
die Unteren Naturschutzbehörden, Bauämter, Bauaufsichtsämter und dgl.
an diese Daten?
3. Seit wann ist welcher Stelle bekannt, dass der Wachtelkönig im Umfeld des o.g.
Bauvorhabens vorkommt und welche Stellen haben dies wann in welcher Form im
Rahmen des Anhörungsverfahrens mitgeteilt oder aber warum war deren NichtBeteiligung gerechtfertigt?
4. Inwiefern ist der Wegfall oder die erhebliche Störung der Habitatflächen des
Wachtelkönigs zugunsten einer Einkaufsmöglichkeit für die Bevölkerung verbunden mit
der wirtschaftlichen Betätigung eines namhaften Handelsunternehmens verzichtbar und
welche Behörde macht sich diesen Standpunkt im Rahmen der Genehmigung zu eigen?
5. Inwiefern handelt es sich beim Vorhaben NORMA-Einkaufsmarkt Großhartmannsdorf um
ein Vorhaben nach Ziffern 1 bis 3 § 70 V SächsBO bzw. ein Vorhaben, das nach anderen
Rechtsnormen eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert und wie kann die bislang nicht
erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligung geheilt werden?
(Bitte kurz diskutieren)
Unterzeichner: Jana Pinka
Ort: Freiberg
Datum: 30.08.2016
Eingegangen am: 30.08.2016