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Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/6276 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE. Thema: Großhartmannsdorf: NORMA gegen Wachtelkönig Durch den Neubau eines NORMA-Einkaufsmarktes auf den Flurstücken Großhartmannsdorf 847/6 und 847/10 wird u.a. Feuchtgrünland unmittelbar angrenzend an den Großhartmannsdorfer Bach in Anspruch genommen. Dort kommt neben anderen Arten nachweislich der störungsempfindliche Wachtelkönig (Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie) vor. Der heute nur noch sporadische Brutvogel ist nach der Roten Liste stark gefährdet. Diese Vögel dürfen besonders während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit weder gestört noch beunruhigt werden. Das Grundstück grenzt unmittelbar an das FFH- und Vogelschutzgebiet Großhartmannsdorfer Großteich an. Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung war nach Auffassung des zuständigen Bauamtes offenbar verzichtbar. Fragen an die Staatsregierung: 1. Im Rahmen welchen Monitorings wird in welchen zeitlichen Abständen das Vorkommen von a. in Sachsen natürlich vorkommenden Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) und b. Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie erfasst und welche Stelle hält diese Daten? 2. Wie gelangen einerseits a. Vorhabensträger, Ingenieurbüros, Sachverständige, Umweltverbände und andererseits b. die Unteren Naturschutzbehörden, Bauämter, Bauaufsichtsämter und dgl. an diese Daten? 3. Seit wann ist welcher Stelle bekannt, dass der Wachtelkönig im Umfeld des o.g. Bauvorhabens vorkommt und welche Stellen haben dies wann in welcher Form im Rahmen des Anhörungsverfahrens mitgeteilt oder aber warum war deren NichtBeteiligung gerechtfertigt? 4. Inwiefern ist der Wegfall oder die erhebliche Störung der Habitatflächen des Wachtelkönigs zugunsten einer Einkaufsmöglichkeit für die Bevölkerung verbunden mit der wirtschaftlichen Betätigung eines namhaften Handelsunternehmens verzichtbar und welche Behörde macht sich diesen Standpunkt im Rahmen der Genehmigung zu eigen? 5. Inwiefern handelt es sich beim Vorhaben NORMA-Einkaufsmarkt Großhartmannsdorf um ein Vorhaben nach Ziffern 1 bis 3 § 70 V SächsBO bzw. ein Vorhaben, das nach anderen Rechtsnormen eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert und wie kann die bislang nicht erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligung geheilt werden? (Bitte kurz diskutieren) Unterzeichner: Jana Pinka Ort: Freiberg Datum: 30.08.2016 Eingegangen am: 30.08.2016