garten-villa, hua hin (khao tao), thailand - Golden

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garten-villa, hua hin (khao tao), thailand - Golden
Bedingungen zum Erwerb von Belegungsrecht-Optionen
in Form von ideellen Immobilien-Miteigentums-Anteilen zum 50plus-Wohnen
GARTEN-VILLA, HUA HIN (KHAO TAO), THAILAND
Der Kaufpreis für eine (1) Belegungsrecht-Option (nachfolgend BO) in Form eines (1)
ideellen Miteigentums-Anteils (nachfolgend ME) beträgt 6.625,-- Euro (in Worten Euro
sechstausendsechshundertfünfundzwanzig) bzw. den Gegenwert in Thailändischen Baht
(Kurs 1 Euro = 40 THB) und beteiligt den Erwerber zu 1/26stel an den insgesamt 26 ideellen
Miteigentums-Anteilen der Garden-Villa MVII-A3 oder gleichwertig, gelegen auf dem Areal
Manora-Village II in Hua Hin, Khao Tao, 92/19 Soi Mooban Khao Tao, Tambon Nongkae,
Amphur Hua Hin, Prachuabkirikhan 77110, Thailand, Im Preis enthalten: Eine funktionale
Einbauküche sowie moderne und zweckmäßige Möblierung der Wohnräume.
Kaufpreis-Zahlung: Sämtliche Zahlungen sind zunächst auf das Konto IBAN: DE39 5709
0000 5735 6200 00 der FÜRST VON SAYN-WITTGENSTEIN GMBH (nachfolgend FSW)
bei der Volksbank Koblenz Mittelrhein eG, BIC: GENODE51KOB zu leisten, sofern von
FSW nichts anders Lautendes mitgeteilt wird. Der Kaufpreis wurde auf der Basis 1 Euro = 40
Thai Baht ermittelt; evtl. Wechselkurs-Differenzen sind wechselseitig auszugleichen.
Fälligkeit: Fälligkeit des Kaufpreises ist gegeben, sobald dem Erwerber die
Annahmeerklärung über die FÜRST VON SAYN-WITTGENSTEIN GMBH mit Sitz in D63179 Obertshausen, Mühlstr. 7 (nachfolgend FSW genannt) in rechtsverbindlicher Form
schriftlich übermittelt wurde.
Garantierte Rendite: Bis zum Zeitpunkt der geplanten Eigennutzung dient die sogenannte
Fremdvermietung der Erzielung bestmöglicher wirtschaftlicher Ergebnisse. Erwerber erhält
derzeit aus Fremdvermietung auf der Basis der eingezahlten Beträge folgende Rendite
garantiert: 3,88% p.a. bei 1 BO/ME, 5,05% p.a. bei 2 BO/ME und 7,10% p.a. 3 BO/ME oder
mehr. Im Anspar-Modus reduzieren sich diese Sätze bis zur Volleinzahlung jeweils um die
Hälfte. Diese Konditionen gelten zunächst fest für 4 Jahre ab Erwerb, Abrechnung und
Auszahlung erfolgt jeweils jährlich. Ab dem Zeitpunkt einer Eigen-Nutzung gelangt die
erwirtschaftete bzw. ggf. garantierte Rendite nicht mehr zur Auszahlung, sondern
subventioniert die Miete bzw. Nutzungsgebühr für die vom Erwerber genutzten
Räumlichkeiten; gemäß aktueller Preisliste.
Nutzungsrechte (50plus): Mit vollständiger Bezahlung von zumindest 3 BelegungsrechtOptionen bzw. ideellen Miteigentums-Anteilen steht dem Erwerber das Recht zu, eine
vakante Wohneinheit aus dem Gesamt-Programm von FSW bei rechtzeitiger Voranmeldung
mit der dafür vorgesehenen maximalen Personenzahl zu den dann aktuellen Konditionen zu
belegen. Neben der jeweiligen subventionierten Miete / Nutzungsgebühr hat der Erwerber
die Nebenkosten wie örtliche Steuern (Grundsteuer) sowie die laufenden Gemeinkosten wie
Pflege & Instandhaltung, Gärtner & Pool-Service usw. (Maintenance) sowie Strom, Wasser,
Müllabfuhr u.ä. zu zahlen. Wird absehbar, dass FSW bzw. deren örtliche Vertragspartner,
keine adäquate Wohneinheit rechtzeitig werden zur Verfügung stellen können, haben FSW
bzw. deren örtliche Vertragspartner die Möglichkeit, sich gegen Rückzahlung der gezahlten
Kaufpreise nebst der vereinbarten Rendite von allen Forderungen zu befreien.
Inklusive: Sämtliche Kaufnebenkosten einschließlich örtlicher Jahres-Steuern (Grundsteuer)
sowie die laufenden Gemeinkosten wie Instandhaltung des Hauses und Verwaltungs- und
Vermietungs-Service sind für 4 (vier) Jahre bereits anteilmäßig (1/26stel für jeden ideellen
Miteigentums-Anteil) im Kaufpreis enthalten. Der Erwerber erkennt diese mit
Vertragsabschluss jetzt und zukünftig als für sich verbindlich an; eine Veröffentlichung des
Wirtschaftsplanes erfolgt ab dem 5. Jahr jeweils jährlich für das folgende Kalenderjahr.
Wandel-Option/Aufstockung: Ein Tausch gegen andere Beteiligungen in Form von
Miteigentum oder Inzahlungnahme bei Kauf einer anderen Wohneinheit über FSW ist
jederzeit nach Absprache möglich. Auch hat der Erwerber hat in Abstimmung mit FSW das
Recht, sein Engagement jederzeit aufzustocken und freie, d.h. bis dahin noch nicht
anderweitig veräußerte, ideelle Miteigentums-Anteile an den vertragsgegenständlichen Villen
zu erwerben.
Garantie: Für versteckte Sachmängel, soweit diese bei Erwerb nicht offensichtlich waren,
gilt der Garantie-Zeitraum von insgesamt 24 Monaten. Insoweit ist der Veräußerer zur
Nachbesserung / Behebung verpflichtet und berechtigt. Weitergehende Gewährleistung und /
oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Der Verkauf / Erwerb von ideellen MiteigentumsAnteilen erfolgt in der Ausstattung und in dem Zustand, in welchem sich das
vertragsgegenständliche Haus bei Übergabe an den Verwalter / Treuhänder befindet.
Rechtssicherheit: FSW sichert zu, den Vertrag über das vertragsgegenständliche Haus
abschließen und dieses im Gesamten oder zu ideellen Miteigentums-Anteilen veräußern zu
können. Für den Erwerber wird / werden dessen ideelle/r Miteigentums-Anteil/e bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises von einem von FSW zu bestimmenden Verwalter /
Treuhänder gehalten und verwaltet; zusätzliche Kosten entstehen dem Erwerber hierfür
nicht. Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises steht es den Erwerbern frei,
gemeinschaftlich einen anderen Verwalter / Treuhänder damit zu betrauen.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem
Grund unwirksam und/oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen
weiterhin in vollem Umfang gültig und durchsetzbar, soweit gesetzlich zulässig. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige und/oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine gültige
und/oder durchführbare Bestimmung, welche der ungültigen und/oder nicht durchführbaren
Bestimmung und dem wirtschaftlichen Zweck und dem was beabsichtigt war, am nächsten
kommt, zu ersetzen.
Erfüllungsort: FSW und Erwerber sind sich darüber einig, dass der Erwerb von ImmobilienEigentum in Thailand den Gesetzen des Königreichs Thailand und daher keiner notariellen
Protokollierungspflicht unterliegt. Den beteiligten Parteien bleibt es jedoch freigestellt,
Forderungen, gleich welcher Art, am (Wohn-)Sitz des anderen Partners geltend zu machen.
Geld-Zurück-Garantie: Der Erwerber hat das Recht, innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach
Vertragsabschluss (Datum des Zahlungseinganges) ein kostenfreies* Comfort-Wohnen in
Hua Hin, Thailand, für bis zu 2 Personen zu buchen und bis zum 7.Tag des Aufenthaltes die
vertraglichen Vereinbarungen auf Erwerb von Belegungsrecht-Optionen in Form von ideellen
Miteigentums-Anteilen wieder aufzukündigen. Im Falle der Kündigung erfolgt Rückerstattung
des eingezahlten Betrages nebst hälftiger vereinbarter Rendite in voller Höhe zum Ende des
laufenden Vertragsjahres. Eine Kündigung der ein Comfort-Wohnen in einer der von hier
betreuten Gäste-Wohnungen / Häuser / Domizilen in Hua Hin, Thailand, voraus zu gehen
hat, kann nur schriftlich erfolgen. Die Kündigung ist entweder per Telefax an 0049 / 69 / 50
50 27 -111 oder auf dem Postwege an unten genannte Anschrift zu richten. Weitergehende
Verpflichtungen bestehen sodann für beide Parteien nicht mehr.
*vakante Einheiten/Termine bei eigener Anreise und Selbstverpflegung zuzüglich StromVerbrauch (3,-- Euro/Person/Tag) und Endreinigung (40,-- Euro), sofern nicht in Eigenregie.
Bei 1 bis 2 BO/ME 1 Woche kostenfrei, ab 3 BO/ME 2 Wochen kostenfreies ComfortWohnen.
Stand 09.2015
FÜRST VON SAYN-WITTGENSTEIN GES.MBH
Mühlstr. 7 D-63179 Obertshausen T.069/505027-110