Sehr geehrte Damen und Herren, das Energierecht kann man

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Sehr geehrte Damen und Herren, das Energierecht kann man
Grundlagenseminar:
„Energierecht für die Stadtwerke-Praxis“
Dienstag, 4. Februar 2014
Dorothea-PetersmannWeg 12
48147 Münster
Tel 0251 2806868
Fax 0251 2806868
Sehr geehrte Damen und Herren,
[email protected]
www.ra-krueger.net
das Energierecht kann man sicherlich zu den dynamischeren unter
den deutschen Rechtsgebieten zählen. Insbesondere durch die fortlaufenden Anpassungen in der Energiewende hat es sich zu einem
komplexen und vielschichtigen Ordnungsrahmen entwickelt. Die
Auswirkungen der Vorgaben der novellierten energierechtlichen Gesetze, Verordnungen und Geschäftsprozesse sind für das Tagesgeschäft der Energieversorger erheblich. Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen und Aufnahme der Tätigkeit der schwarz-roten
Koalition wird allgemein erwartet, dass dies so bleibt und sich eher
noch durch zahlreiche weitere Änderungen im Hinblick auf das The ma „Energiewende“ verstärken wird. So hat der neue „Energie-Minister“ Sigmar Gabriel ganz aktuell erste Ideen zu einem überarbeiteten Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) vorgestellt.
Getriebene der zahlreichen rechtlichen Änderungen und neuen Vorgaben sind dabei auch ganz konkret die Stadtwerke in Deutschland.
Deren Betätigungsfeld in der Energiewirtschaft wird durch sich immer wieder verändernde Rahmenbedingungen erschwert. Gerade für
die Mitarbeiter in Ihren Unternehmen ist aber das Verständnis der
wesentlichen rechtlichen Zusammenhänge sowie der aktuellen Entwicklungen unerlässlich, will man sich gegenüber Geschäftspartnern,
Regulierungsbehörde, Kommune und vor Allem den Kunden behaupten und als professioneller Gesprächspartner zeigen. An diese Kolleginnen/ Kollegen richte ich mich mit meinem Grundlagenseminar
„Energierecht für die Stadtwerke-Praxis“.
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Bankverbindung
Volksbank Münster
IBAN:
DE75401600500082088500
BIC:GENODEM1MSC
Steuernummer:
337/5956/7140
Dorothea-PetersmannWeg 12
Seminar Inhalte
48147 Münster
In meinem Grundlagenseminar „Energierecht für die Stadtwerke-Praxis“ werden die wesentlichen Gesetze, Verordnungen, Regelungen
sowie die avisierten Weiterentwicklungen im deutschen Energiemarkt, die für das Tagesgeschäft der Stadtwerke Mitarbeiter/innen
von Bedeutung sind, dargestellt und erläutert. Dabei wird insbesondere auf die letzten für Stadtwerke relevanten Änderungen des
EnWG und EEG sowie die aktuellen Vorschläge zu deren Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Energiewende eingegangen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die unterschiedlichen energiewirtschaftlichen Geschäftsfelder der Stadtwerke (Erzeugung, Verteilung, Vertrieb) und die aus diesen resultierenden Anforderungen des
Tagesgeschäfts gelegt. Für die täglichen Anforderungen ist es gerade
für Mitarbeiter/ innen ohne größere rechtliche Vorkenntnisse von erheblicher Bedeutung die Spielregeln der Energiewirtschaft zu kennen. Hierzu werden Grundlagen und Aufbau des Energierechts mit
den wesentlichen Inhalten von Entflechtung, Regulierung und Energievertragsrecht (Grund-/Ersatzversorgung; Vertragsgestaltung; Preisanpassungsklauseln, Vertriebspreisbildung) behandelt. Darüber hinaus werden Themen wie die Mechanismen des EEG, Wettbewerbsrecht, u.a. in der nötigen Tiefe behandelt. Abgerundet werden die Inhalte durch Praxisbeispiele und Empfehlungen, sowie aktuelle Gerichts- und Behördenentscheidungen (z.B. zu Sachverhalten wie
„Care Energy“).
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Agenda „Energierecht für die Stadtwerke-Praxis“
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09:00 – 09:15
Begrüßung, Vorstellung, Einleitung,
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09:15 – 10:45
Energiewirtschaftsgesetz
Fax 0251 2806868
> Grundlagen Energierecht; Entflechtung,
Regulierung,
> Aktuelle Neuordnung Energiewirtschaft
> Neue Regelungen
10:45 – 11:00
Kaffeepause
11:00 – 12:30
Energievertragsrecht
> Energievertragsrecht, Netzverträge
> Grundversorgung, Ersatzversorgung
> Preise, Preisanpassungsklauseln, AGB
12:30 – 13:30
Mittagspause
13:30 – 15:00
Erneuerbare Energien Gesetz
> Aktueller Stand Neufassung/ Änderungen
> Mechanismus EEG Umlage, Härtefallregelung
> Einspeisemanagement, Direktvermarktung,
> Herkunftsnachweis,
15:00 – 15:15
Kaffeepause
15:15 – 16:45
Praxisbeispiele, Aktuelles
> Hintergründe, Empfehlungen zu Care Energy
> Wettbewerbliche Fragen
> Umbenennung Netzbetreiber
> Auswirkungen Off-Shore Projekte
> Stilllegung Erzeugungsanlagen, Abschaltbare
Lasten
> Aktuelles zu MaBis, REMIT, SEPA, EnEV,
StromNEV
16:45 – 17:00
Ausblick, Diskussion
17:00
Ende des Seminartages
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Zielgruppe
48147 Münster
Das Grundlagenseminar „Energierecht für die Stadtwerke-Praxis“
richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus allen Bereichen der
Strom- und Gasversorgung, die einen praxisnahen und aktuellen
Überblick über den gültigen Ordnungsrahmen benötigen, um sich
insbesondere in der Kommunikation mit Geschäftspartnern, Regulierungsbehörde, Kommune und Kunden als professioneller Gesprächspartner zu zeigen.
Lernziele
Das Seminar soll die für das Tagesgeschäft notwendigen rechtlichen
Grundlagen vermitteln, Zusammenhänge aufzeigen und das Verständnis für aktuell relevante Themen vertiefen.
Ihr Referent
Christian Krüger ist Rechtsanwalt in Münster/Westfalen mit den Tätigkeitsschwerpunkten Energiewirtschaftsrecht und Vertragsrecht.
Christian Krüger begann Anfang 2000 seine berufliche Tätigkeit in
der Energiewirtschaft bei der Energiehandelsgesellschaft West mbH
(ehw), Münster. Seit April 2005, bis zu seinem Ausscheiden 2010,
war Christian Krüger Prokurist der ehw und neben vertragsrechtli chen Themen mit zahlreichen energiewirtschaftlichen Themen befasst. Von 2010 bis 2012 schloss sich eine Tätigkeit bei einem energiewirtschaftlichen Beratungsunternehmen an.
Neben zahlreichen Vortragsaktivitäten zu energiewirtschaftlichen
und energierechtlichen Themen unterrichtet Christian Krüger seit
2004 in Zusammenarbeit mit der con|energy agentur in der Ausbil dung zum Energiefachwirt (IHK) das Thema „Energiepolitik und
Energierecht“. Darüber hinaus ist er als Dozent für das Thema
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„Energiebeschaffung“ im Rahmen des „Masterstudienganges Energiewirtschaft“ der Westfälischen Wilhelms Universität Münster in
Kooperation mit dem Haus der Technik, Essen, tätig.
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Termine und Orte
Datum
Gesamtdauer
Uhrzeit
Münster/Westf. - Tryp-Hotel, Albersloher Weg
15.05.2014
09:00 - 17:00 Uhr
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Münster/Westf. - Tryp-Hotel, Albersloher Weg
19.06.2014
09:00 - 17:00 Uhr
9 UE
Preis/Buchung
Der Teilnahmebeitrag für die Veranstaltung inklusive umfangreicher
Seminarunterlagen, Kaffee, Snacks, Mittagessen und Pausengetränke
beträgt 399,- €uro zzgl. MwSt. pro Person. Sollten aus Ihrem Unternehmen mehrere Teilnehmer/innen das Seminar besuchen, so erhalten Sie bei Teilnahme von mehr als zwei Personen einen Rabatt von
10% auf den Gesamtrechnungsbetrag.
Sie können die Teilnahme per Brief, telefonisch oder per email buchen. Sofern Sie einen Zugang zur Internetseite www.xing.com haben, können Sie auch das automatisierte Ticketsystem unter
https://www.xing.com/events/grundlagenseminar-energierechtstadtwerke-praxis-1352832
nutzen. Selbstverständlich werden Ihre Daten streng vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke verwendet.
Rückfragen zu allen organisatorischen Details richten Sie bitte an die
email Adresse [email protected]
Alternativ rufen Sie mich unter Tel. 0251/2806868 (Mo-Fr: 9-17 Uhr)
an.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von RA Christian Krüger für die Buchung von Seminaren
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
dem Teilnehmer an Seminaren und Rechtsanwalt Christian Krüger als Veranstalter (im Folgenden „VERANSTALTER“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
3. Leistung
Der Teilnahmebeitrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. VERANSTALTER behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige
Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund
zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die
Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von
Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche
Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens VERANSTALTER. VERANSTALTER verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Teilnahmebeitrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist VERANSTALTER berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247
Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn VERANSTALTER einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von VERANSTALTER geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung durch Überweisung auf ein benanntes Konto von VERANSTALTER. Die Bezahlung durch
Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt VERANSTALTER keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von VERANSTALTER schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung
Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,
danach wird die Hälfte des Teilnahmebeitrages erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig. Gerne akzeptiert VERANSTALTER ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Der Teilnehmer ist grundsätzlich
berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als das von VERANSTALTER ein-
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behaltene Stornierungsentgelt.
6. Urheberrechte
Sämtliche Tagungsunterlagen meiner Seminare sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die
Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw.
weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
7. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird
als Erfüllungsort und Gerichtsstand Münster in Westfalen vereinbart.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, die Anmeldung innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsentgelte werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: Rechtsanwalt Christian Krüger, Dorothea-Petersmann-Weg 12, 48147 Münster. Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das gebuchte
Seminar stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.
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