NSM Montagebedingungen Ausland D
Transcription
NSM Montagebedingungen Ausland D
Seite 1 von 8: Montagebedingungen AUSLAND (deutsch) MONTAGEBEDINGUNGEN der Firma NSM MAGNETTECHNIK GMBH, Postfach 1 33, 59396 Olfen Ausland I. 02/2013 Geltungsbereich Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Montage-, Inbetriebnahme- und Serviceleistungen, die außerhalb des Werkes der NSM MAGNETTECHNIK GMBH (im Nachfolgenden NSM genannt) durch NSM Montage- und Servicepersonal ausgeführt werden. Die „Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen“ der NSM sind mitgeltende Bestimmungen. II. Montagepreis und Rechnungsstellung 1. Die Montage wird gemäß Anhang nach Zeitberechnung abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. 2. Die vereinbarten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die NSM in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu vergüten ist. 3. Montagerechnungen sind zu zahlen sofort nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzüge. 4. Die für den Montageeinsatz - auch wenn dieser für den Kunden kostenlos erfolgt - aufgewandten Arbeits -, Warteu. Fahrtzeiten werden auf Zeitnachweisen aufgeführt. Diese werden durch den Monteur zur Prüfung und Gegenzeichnung bei Richtigbefund vorgelegt. Rückfahrtzeiten werden nachträglich, nach Beendigung der Rückreise, eingesetzt. 5. Ist der Auftraggeber, oder ein von ihm Beauftragter, bei Beendigung der Montage bzw. Reparatur nicht anwesend, so dass die Arbeitszeit nicht bestätigt werden kann, gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen verbindlich. 6. Bei den angeführten Beträgen handelt es sich um die z. Zt. gültigen Montagesätze. Wir behalten uns vor, nach Durchführung der Montagen die zur Zeit der Montage geltenden Montagesätze zu berechnen. 7. Der Anspruch auf Auslösung besteht vom Beginn bis zur Beendigung einer Reise. 8. Kleinere Ausgaben des Montagepersonals für Telefon, Porto, Gepäck, Taxi, Autobahngebühr usw. berechnen wir in Höhe der Barauslagen. 9. Der Montageeinsatz wird in der Regel ab Werk berechnet. 10. Die Abrechnung über die Montagekosten erfolgt nach beendeter Montage oder, wenn diese länger dauert, in bestimmten Zeitabständen. 11. Das Zurückhalten von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit Gegenforderungen. 12. Werden auf einer Montagereise mehrere Kunden besucht, so werden die Auslösesätze, Reisezeiten und Reiseauslagen anteilmäßig vom Ort des Reiseantritts bis zum Ort der Beendigung der Reise berechnet. -2- Seite 2 von 8: Montagebedingungen AUSLAND (deutsch) 13. Die Transportkosten, Hin- und Rückfracht für schweres Werkzeug (Hebewerkzeuge, Schweißgeräte sowie Maschinentransporteinrichtungen) werden in Rechnung gestellt. 14. Wenn sich ohne unser Verschulden der Montageeinsatz verzögert, so gehen alle dadurch entstehenden Kosten wie Wartezeit und evtl. erforderliche Rückreise und Anreise unserer Monteure zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt, wenn die Maschinen ohne unser Verschulden nach Beenden der Montage nicht sofort in Betrieb genommen werden können und eine nochmalige Anreise der Monteure notwendig ist. 15. Da aus vielen Gründen beim Probelauf in unserem Betrieb die echten Verhältnisse der Praxis nicht vorliegen, sind bei Neuaufstellungen in der Regel noch Anpassungen an der Maschine erforderlich, die in der Montagerechnung mit erfasst werden. 16. Wird die Ablösung unseres Montagepersonals aus einem nicht von uns zu vertretenden Grund notwendig, so berechnen wir die entstandenen Kosten. III. Arbeitszeit 1. Die tägliche Arbeitszeit unserer Monteure beträgt von Montags bis Freitags 7,4 Stunden, die wöchentliche festgelegte Regelarbeitszeit beträgt 37 Stunden. 2. Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsstunden werden nur in dringenden Fällen und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geleistet. 3. Bei Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit, sowie bei Sonn- und Feiertagsarbeit, ist der Besteller für die Einholung einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde verantwortlich. IV. Mitwirkung des Kunden 1. Der Kunde hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen. 2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. 3. Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Einhaltung bestehender Sicherheitsvorschriften, angemessene Arbeitsbedingungen sowie für die Einholung der bei etwa erforderlicher Mehrarbeit notwendigen behördlichen Genehmigung zu sorgen. -3- Seite 3 von 8: Montagebedingungen AUSLAND (deutsch) V. Technische Hilfeleistungen des Kunden Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich, setzt jedoch voraus, daß seitens des Kunden folgende technische Hilfeleistungen durchgeführt werden: 1. Bereitstellung der notwendigen Hilfskräfte. 2. Vornahme aller Erd-, Bau-, Bettungs- und Gerüstarbeiten einschließlich Beschaffung der notwendigen Baustoffe. 3. Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge (z.B. Hebezeuge, Gabelstapler, Hallenoder Autokrane, Arbeitsbühnen, Gerüste...) sowie der erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe (z.B. Rüsthölzer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und Dichtungsmaterial, Schmiermittel, Brennstoffe, Treibseile und riemen). 4. Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft und Wasser. 5. Bereitstellung notwendiger trockener und verschließbarer Arbeits-, Aufenthalts- und Lagerräume. 6. In der Montagehalle müssen die Türen und Fenster eingesetzt und die eventuell erforderlichen Wandöffnungen zum Einbringen der Montageteile vorhanden sein. 7. Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des Liefergegenstandes und zur Durchführung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind. Die technische Hilfeleistung des Kunden muss gewährleisten, dass die Montage unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen erforderlich sind, stellt NSM diese dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist NSM nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. VI. Abnahme 1. Der Kunde ist zur Abnahme der Montage verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn NSM die Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt. 2. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der NSM, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Montage als erfolgt. -4- Seite 4 von 8: Montagebedingungen AUSLAND (deutsch) VII. Allgemeine Bedingungen 1. Von uns im voraus gemachte Angaben über Montagedauer sind nur annähernd und unverbindlich. 2. Unsere Monteure erstellen lediglich die NSM-Anlage. Sollten NSM-Monteure zu anderen Arbeiten herangezogen werden, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Die Durchführung dieser Arbeiten muß in jedem Fall vor Beginn mit der NSM vereinbart werden. 3. Unsere Monteure sind ohne das Einverständnis der NSM nicht berechtigt, in unserem Namen irgendwelche Vereinbarungen mit dem Besteller zu treffen. 4. Für Schäden, die durch unsere Monteure, Techniker oder Ingenieure bei Ausübung der Arbeiten verursacht werden, übernimmt die NSM keine Haftung. 5. Der Kunde haftet für Schäden oder Verluste an bereitgestellten Geräten und Werkzeugen, sowie an persönlicher Ausrüstung des Montagepersonals, die am Arbeitsplatz entstehen. 6. Im übrigen, insbesondere hinsichtlich der Haftung für Mängel, Gewährleistung, Erfüllungsort und Gerichtsstand, sind die vorstehenden Montagebedingungen in Verbindung mit unseren „Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen“ alleine maßgeblich. Vom Kunden oder Vertragspartner der NSM aufgestellte gegenteilige Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch NSM. VIII. Gültigkeit Diese Montagebedingungen gelten bis auf Widerruf. -5- Seite 5 von 8: Montagebedingungen AUSLAND (deutsch) IX. Anhang Stundenverrechnungssätze für Montage-, Inbetriebnahme- und Serviceleistungen der NSM MAGNETTECHNIK GMBH Für geleistete Arbeitszeit werden folgende Sätze berechnet Ausland 02/2013 Monteur Obermonteur Techniker Ingenieur SystemIngenieur pro Std. EUR 68,00 73,00 82,00 98,00 138,00 für die 2 ersten täglichen Überstunden 25 % pro Std. EUR von der 3. täglichen Mehrarbeitsstunde 50 % pro Std. EUR für die ersten 2 Stunden an Samstagen 25 % pro Std. EUR von der 3. Stunde an Samstagen 50 % pro Std. EUR für Arbeiten an Sonntagen 70 % pro Std. EUR für Arbeiten am 1. Januar, 1. Ostertag, 1. 150 % pro Std. EUR Mai, 1. Pfingsttag, 1. Weihnachtstag, sowie in der am 1. Weihnachtstag und dem Neujahrstag vorausgehenden Nacht für Arbeiten an allen übrigen 100 % pro Std. EUR gesetzlichen Feiertagen für Spätarbeit, d. h. von 14 bis 22 Uhr, 15 % pro Std. EUR vorausgesetzt, daß die angesetzte Normalarbeitszeit nach 17 Uhr endet für Nachtarbeit, in der Zeit von 22 - 6 25 % pro Std. EUR Uhr für Nachtarbeit, soweit sie Mehrarbeit ist 50 % pro Std. EUR Erschwerniszuschläge für Hitze, Schmutz 15 % pro Std. EUR und besondere Gefahrenklassen werden zusätzlich mit auf den Grundverrechnungssatz berechnet 85,00 102,00 85,00 102,00 115,60 170,00 91,25 109,50 91,25 109,50 124,10 182,50 102,50 123,00 102,50 123,00 139,40 205,00 122,50 147,00 122,50 147,00 166,60 245,00 172,50 207,00 172,50 207,00 234,60 345,00 136,00 146,00 164,00 196,00 276,00 78,20 83,95 94,30 112,70 158,70 85,00 91,25 102,50 122,50 172,50 102,00 78,20 109,50 83,95 123,00 94,30 147,00 112,70 207,00 158,70 Arbeits-, Reise- und Wartestunden Zuschläge: Übernachtungspauschalsatz: gemäß beiliegender Länderliste (Sollte der Übernachtungspauschalsatz überschritten werden, so berechnen wir nach Beleg) Auslösung: Verpflegungspauschalbeträge gemäß beiliegender Länderliste Kraftfahrzeugpauschale: PKW pro gefahrenen Kilometer: EUR 0,75 LKW pro gefahrenen Kilometer: EUR 1,20 (Die Benutzung anderer Verkehrsmittel (Bahn, Flugzeug, Leihfahrzeuge u.s.w.) berechnen wir nach Beleg) -6- Seite 6 von 8: Montagebedingungen AUSLAND (deutsch) Länderliste 02/2013 EUR Übernachtungspauschale EUR Ägypten Äquatorialguinea Äthiopien Afghanistan Albanien Algerien Andorra Angola Argentinien Armenien Aserbaidschan Australien - Canberra - Melbourne - Sydney Bahamas Bahrein Bangladesh Barbados Belgium Benin Bolivien Bosnieb-Herzegowina Botsuana Brasilien - Brasilia - Rio de Janeiro - Sao Paulo Brunei (Darussalem) Bulgarien Burkina Faso 30 50 30 30 23 39 32 77 36 24 40 56 58 56 59 47 36 30 42 41 41 24 24 33 54 53 47 53 36 22 36 € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € 50 € 226 € 175 € 95 € 110 € 190 € 82 € 265 € 125 € 90 € 120 € 133 € 158 € 133 € 186 € 102 € 70 € 75 € 110 € 135 € 90 € 70 € 70 € 105 € 110 € 160 € 145 € 120 € 85 € 72 € 100 € Ecuador Elfenbeinküste El Salvador Eritrea Estland Fidschi Finnland Frankreich - Paris - Bordeaux, Straßburg - Lyon - Marseille - Straßburg Gabun Gambia Georgien Ghana Grenada Griechenland - Athen Großbritannien - Edinburgh - London - Manchester Guatemala Guinea Guinea - Bissau Guyana Haiti Honduras Indien 39 € 54 € 46 € 30 € 27 € 32 € 39 € 44 € 58 € 44 € 53 € 51 € 48 € 60 € 18 € 30 € 38 € 36 € 42 € 57 € 42 € 42 € 57 € 42 € 33 € 38 € 30 € 36 € 50 € 35 € 30 € 55 € 145 € 75 € 58 € 85 € 57 € 136 € 81 € 135 € 81 € 83 € 86 € 89 € 135 € 70 € 80 € 130 € 105 € 132 € 125 € 119 € 119 € 160 € 119 € 90 € 110 € 60 € 90 € 111 € 115 € 120 € Burundi Chile China - Hongkong - Peking - Shanghai - China Taiwan Costa Rica Dänemark - Kopenhagen Dominikanische Republik Dominica Dschibuti 47 40 33 62 39 42 39 32 60 60 30 36 48 € € € € € € € € € € € € € 98 € 130 € 80 € 170 € 115 € 140 € 110 € 60 € 150 € 150 € 100 € 80 € 160 € - Bombay (Mumbai) - Chennai - Kalkutta - New Delhi Indonesien Irak Iran, islam. Republik Irland Island Israel Italien - Mailand - Rom 35 € 30 € 33 € 35 € 39 € 39 € 30 € 42 € 77 € 33 € 36 € 36 € 52 € 150 € 135 € 120 € 130 € 110 € 87 € 120 € 130 € 165 € 75 € 100 € 140 € 160 € Land Auslösung EUR Übernachtungspauschale EUR Land -7- Auslösung Seite 7 von 8: Montagebedingungen AUSLAND (deutsch) Länderliste 02/2013 Land Jamaika Japan - Tokio Jemen Jordanien Kambodscha Kamerun Duala Jaunde Kanada - Ottawa - Toronto - Vancouver Kap Verde Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kolumbien Komoren Kongo Republik Kongo Dem. Rep. Korea, Republik Korea, Dem. Rep. Kosovo Kroatien Kuba Kuwait Laos Lesotho Lettland Libanon Liberia Libyen Liechtenstein Litauen Luxemburg Madagaskar Malawi Biantyre Malaysia Malediven Auslösung Übernachtungspauschale EUR EUR 48 € 51 € 53 € 24 € 36 € 36 € 40 € 40 € 40 € 36 € 36 € 41 € 36 € 30 € 30 € 56 € 35 € 18 € 24 € 47 € 57 € 60 € 66 € 42 € 26 € 29 € 48 € 42 € 33 € 24 € 18 € 44 € 47 € 45 € 47 € 27 € 47 € 38 € 39 € 39 € 36 € 38 € 145 € 156 € 153 € 95 € 85 € 85 € 130 € 130 € 130 € 100 € 105 € 135 € 125 € 55 € 100 € 170 € 135 € 70 € 55 € 102 € 113 € 155 € 180 € 90 € 65 € 57 € 80 € 130 € 67 € 70 € 80 € 120 € 102 € 100 € 82 € 100 € 102 € 83 € 110 € 110 € 100 € 93 € Land Mali Malta Marokko Mauretanien Mauritius Mazedonien Mexiko Moldau Monaco Mongolei Montenegro Mosambik Myanmar (früher Burma) Namibia Nepal Neuseeland Nicaragua Niederlande Niger Nigeria - Lagos Norwegen Österreich - Wien Oman Pakistan - Islamabad Panama Papua-Neuguinea Paraguay Peru Philippinen Polen - Breslau - Krakau - Warschau Portugal - Lissabon Ruanda Rumänien - Bukarest -8- Auslösung Übernachtungspauschale EUR EUR 40 € 30 € 42 € 48 € 48 € 24 € 36 € 18 € 41 € 29 € 29 € 30 € 46 € 29 € 32 € 47 € 30 € 60 € 36 € 60 € 60 € 64 € 29 € 29 € 48 € 24 € 24 € 45 € 36 € 36 € 38 € 30 € 24 € 24 € 30 € 30 € 33 € 36 € 36 € 27 € 26 € 125 € 90 € 105 € 89 € 140 € 95 € 110 € 100 € 52 € 84 € 95 € 80 € 45 € 85 € 72 € 98 € 100 € 115 € 70 € 220 € 220 € 182 € 92 € 92 € 120 € 70 € 150 € 110 € 90 € 61 € 140 € 90 € 70 € 70 € 90 € 90 € 95 € 95 € 135 € 80 € 100 € Seite 8 von 8: Montagebedingungen AUSLAND (deutsch) Länderliste 02/2013 Land Russ. Föderation - Moskau - St. Petersburg Sambia Samoa San Marino Sao Tomé u. Prinzipe Saudi-Arabien - Djidda - Riad Schweden Schweiz - Bern - Genf Senegal Serbien Sierra Leone Simbabwe Singapur Slowakei Slowenien Somalia Spanien - Barcelona - Kan. Inseln - Madrid - Palma de Mallorca Sri Lanka St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent u.d. Grenadinen Sudan Südafrika - Kapstadt Südsudan Suriname Swasiland Syrien, Arab. Rep. EUR Übernachtungspauschale EUR 36 € 48 € 36 € 36 € 29 € 41 € 42 € 47 € 47 € 48 € 72 € 42 € 48 € 62 € 42 € 30 € 39 € 47 € 53 € 24 € 30 € 47 € 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € 40 € 36 € 45 € 36 € 32 € 30 € 30 € 46 € 30 € 47 € 38 € 80 € 135 € 110 € 95 € 57 € 77 € 75 € 80 € 80 € 95 € 165 € 110 € 139 € 174 € 130 € 90 € 82 € 135 € 188 € 130 € 95 € 102 € 105 € 150 € 90 € 150 € 125 € 118 € 100 € 105 € 110 € 120 € 80 € 90 € 134 € 75 € 102 € 140 € Auslösung Land Tadschikistan Tansania, Ver.-Rep. Thailand Togo Tonga Trinidad u. Tobago Tschad Tschechische Rep. Türkei - Ankara - Istanbul - Izmir Tunesien Turkmenistan Uganda Ukraine Ungarn Uruguay USA - Atlanta - Boston - Chicago - Houston - Los Angeles - Miami - New York - San Francisco - Seattle - Washington Usbekistan Vatikanstadt Venezuela Vereinigte Arabische Emirate - Dubai Vietnam - Ho-Chi-Min-Stadt Weißrußland (Belarus) Zentralafrikanische Republik Zypern -- Übernachtungspauschale EUR EUR Auslösung 24 39 32 33 32 59 47 24 42 42 41 41 33 28 33 36 30 36 36 40 42 44 38 50 48 48 41 36 40 30 52 46 42 42 36 36 27 29 39 € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € 50 € 165 € 120 € 80 € 36 € 145 € 151 € 97 € 70 € 70 € 100 € 100 € 80 € 87 € 130 € 85 € 75 € 70 € 110 € 115 € 190 € 95 € 110 € 135 € 120 € 215 € 110 € 110 € 205 € 60 € 160 € 150 € 145 € 145 € 97 € 97 € 109 € 52 € 90 €