Chernni2 IM MTTIEN DES URTEIL

Transcription

Chernni2 IM MTTIEN DES URTEIL
JIL
Amtsgedcht
Chernni2
Aldenzdchen: lrf Ds 940 Js 202|0ß8
IM MTTIEN DES
URTEIL
h dern Shairerfahren gegen
Staatsangelpdgkeil deutsch
wohnhafl
Verteidher:
Rechtsanwalt I
wegen Beihilfe zur unerlaubter Verrcrtung urheberrechtlich geschüEter Yllerke
hat
da
Amtsgericht Chernnitr - Wirtscffistrafrichter -
aufgrund der l-huptverhandlurg rrcm
Richter am Arn tsgericht
Släabanwalt.
fr.8.N'12, an der teilgenommen
haben
als Straftichter
als Verheler der Staatsanwalt-
schafi
Rechtsanwatt
als Verteidiger des A€eklagrten
Justizsekrelärin
als Urkunds beam tin der C'eschäflsstelle
Seite 1 von 5
6t-,
Jt: f
für Recht erkannt:
1. Der fugeklagte ist schuldig der garverbsmäßigen Beihilfe zur unerlaubten Veruertung ur-
heberrechtlich gechüEter Werke.
2.Er wird zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 6 ltrlonaten, deren Vollstreckung
zur Barväh-
rung ausgesetzt wird, verurteilt.
4 lribnate der verhängten Sbafe werden fiir vollstreckt erklärt
3. Der Angeklagte trägrt die Kosten des Verfahrens.
Ängewendete Vorschrifte n:
SS 1 06
Abs.1, 108a Abs.1 UrhG, 27, 28 Abs.2, 56 Abs. 1, Abs.2 SIGB
Gründe:
(abgekürzt gemäß
S
267 Abs. 4 SIPO)
t.
Der Angeklagte ist ron Beruf Heilerziehungspfleger. Sein monaüiches Nettoeinkommen be
trägt im Durchschnitt 1.300,00 Euro. Der Argeklagte ist ledig. Er hat eine Freundin, mit der
er zusammenlebt. Er hat keine Unterhaltsverpflichtungen.
Der Angeklagte ist nicht \orgeahndet.
- Filefox.in
Der Arpeklagte betrieb im TaEeitraum - zusammen mit anderen Personen - unter def hternetseite www.filefox.in einen sogenannten Filehoster.
Filehoster wie die Seite www.filefox.in bieten Webspeicherpla2 an, bei denen der Anwender
Dateien sofort speichem kann. Über den Uploader werden außer der lP-Adresse und der verknüpften Datei keine Informationen gespeichert. Mch dem Upload wird der Downloadlink an
den Uploader weitergegeben, der diesen wiederum an die von ihm ausgsr/ählten Personen
verteift beziehungswdse in der von ihm ausgarvählten Form veröffentlicht. Bei der Seite
www.filefox.in l'nndelt es sich um eine Portalseite, auf welcher sich eine \lielzahl der Filehosterlinks befinden.
Als Inhaber der Domain ist 'Whois Guard Protected" aus den USA eingetragen. Server-Standort ist Luxemburg. Die Seite war zumindest seit dem 07.12.2007 bis zum
01.12.2010 online. AUf der Seite befinden sich 7 Kategorien mit den Schwerpunkten "ltilo
vies", 'Games', "Programme', ')CC( Pom", "Books", "ltfusiK' und "Streams". An 01.12.2010
konnten auf der Seite insgesamt 129.109 Links zu entsprechenden Dateien festgesiellt wer-
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!/{t
den. Es wurden am 01.12.2010 mindestens 23.58t Filme, 50.510 Pomofilme, 4il-046 lttusikalben beziehungsweis Mrsihitd, 1.712 Bücher beziehungsweise l-kirbücher, 2.955 Streams,
4.083 Sofhniareprogramme sowie 3.2.39 Computerspide zum Download per Direktlink zur
Verfügung gestellt.
Bei den zum Dolnload angebotfien Dateien handelt es sich zumeist um urhebenechtlich
geschüEte Werke. So wurden beispielhaft durch
denUploader
die
Werke
"BlackSkeelvhsk'
Fbrry Potta und die Fleiligtümer des Todes Teil 1,
R.E. D.-Äter, Härter, Besser
Itlegamind,
lvlachete,
Kindskopfe,
Knight and Day,
Adele urd das Ge*reimnis des Pharaos,
Das ATeam und
Wallstreet;
Uploader "äus 14'
den
die
Werke
Uploader
den
die
Werke
den
die
Uploader
Werke
Fallout Las Vegas,
Arnerican Dad 501€02,
l.leed for Speed,
Windows 7 Enterprise und
Adobe PhotoshoP Cs5;
"crystal"
Assassins Creed Brotherhood,
BioShock und
Call of DUV Black OoPs;
'K3k3"
A t{ghtrnare o Elm Sreet 2010,
Adde und das Geheimnis des Pharaos,
Cats urd Dogs, die Rache der Kitty Kahlohr'
Das ATeam und
Call of Duty Black OoPs
am 01-12.2O10 zum Download zur Verfügung gestellt.
- rrx4u.com
Der Angeklagrte betrieb im Tatzettraum - zusammen mit anderen Personen, unter der Internetseite www.rmx4u.com ein Board für das illegale Anbieten und Downloaden urhebenechtlich geschüEter Werke.
über Boards wie die seite www.rmxfu.com erhalten die Nutzer thematisch geordnet und mit
entsprechenden Suchparametern versehen Zlgang zu den dort von anderen NuEern einge-
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stellten Downloadlinks. Über diese Links können die NuEer der Seite auf die andenveitig abgespeicherten Dateien zugreifen und eine Kopie derselben runterladen.
As hhaber der Domain
ist die Vrtservers Inc. in den USA eingetragen. Server-Standort sind
die Niederlande. Die Seite war zumindest seit dem 09.'12.2006 bis zum 09.1 1.2007 online.
Ajf der Seite befinden sich verschiedene Kat€orien zu unterschiedlichen Schwerpunkten.
Bei den zum Dolnbad angebotenen Dateien handelt
sich zumeist um urheberrechtlich
s
geschtiüte Werke.
So wurden beisoielhaft durch
den NuEer
"D|BLaZE"
die Werke
Jackass 2,
Hustle & Flow,
So High,
Ratatouille;
den Nutzer
"a-dre"
die Werke
Tanz der Teufel 1 bis 3
Chucky 1 bis 5
Das Bourne Ultimatum
Von Frau zu Frau
The Longest Yard - Spiel ohne Regeln
Sahara - Abenteuer in der Wüste
Rush Fbur 1 und 2
Riddick - Chroniken eines Kriegers
am 09.11.2007 zum Download zur Verfügung gestellt.
Der Angeklagte war von sdner Wohnanschrift aus über seinen dortigen hterneEugang zumindest in den vorgenannten &iträumen als Mministrator für die Seiten www.filefox.in und
www.rmx4u.com tätig. Er hat - voraussichtlich zusammen mit bislang unbekannten Mftätern
- neben der lnstallation der Programme auch die weitere Pflege und Wartung def Systeme so
wie die Betreuung der Webseiten mit den dazugehörigen Datenbanken übemommen. Dabei
war es dem Angeklagten berrvusst und entsprach auch sdner ZelseEung, dass es sich bei
der weit überwiegenden Zahl der zum Download angebotenen Dateien um urheberrechtlich
gech[iüte Werke handdt, bei denen eine Einwilligung des Rechteinhabers fiir di€s€ Form
der Verbreitung und Vewidfältigung nicht vorliegt.
Über den Betrieb der Seiten www.filefox.in und www.rmx4u.com wurden Provisions- und Werbeeinnahmen generiert. Diese Einnahmen wurden von dem Algeklagten zum Teil über ein
auf seinen Mmen eingerichtetes PayPal-Konto und zum Teil direkt über sein privates Giro-Konto
bei der Soarkasse
- vereinnahmt. lm Zeitraum
Januar 2008 bis Mätz 2009 wurden von di€sem PayPal-Konto insgesamt 16.4e4,50 Euro auf
das vorgenannte private Giro-Konto des Angeklagten überwiesen. fuzÜglich der direkt auf
dem vorgenannten privaten Giro'Konto des Angeklagten eingegangenen Provisions- und Werbeeinnahmen sind dem Angeklagten in diesem Zeitraum zuminde-sl 16.609,83 Euro zugeflossen. Z.rmindest ein Teil dieser Geider wurde rron dem Angeklagten - wie von ihm beabsichtig- für seine private Lebensführung verwendet.
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il.
Der Angeklagte hat sich daher der geweösmäßigen Beihilfe zur unerlaubten Verwertung uü+
benechtlich gschiluter Werke gemäß $$ 106 Abs.1, 108a Abs.l UrhG, 27 SIGB schuldig ge
macht. Er hat zumindest bedingt vorsäElich g€handelt.
tv.
Tat- und schuldangemessen ist eine Freiheibstrafe wn 1 Jahr und 6 il[onaten.
5i116sn Ageklagten sprach sein umfassendes C'eständnis. FÜr ihn sprach auch die zum
Arsdruck grekommene Reue und Schuldeinsicht. Ztgunsten des Angeklagten war auch zu be'
rücksichtigen, dass die Straftat fiir ihn mit nicht unerheblichen zivilrechtlichefl Folgen veöunden ist. Zrgunsten des Alg€klagten war auch die Dauer des Ermituungsverfiahrens zu berücksichtigen.
Zrm l,lachteil des Angeklagtan wirkte sich die Dimension der Tat aus- Bei der Strafzumessung fand auch Berücksichtigurg, dass weitere Straftaten gemäß $ 154 Abs.1 SIGB seitens
der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren.
Gernäß $ 56 Abs.1, Abs,2 SIGB war die Vollstreckung der Strafe zur B€$/ährung auszusetze{r.
Der Angeklagte ist astrnal(; zu einer Freihe'ltsstrafe verurteilt worden. Seine Sozialprogrce
ist oositiv.
Aufgrund der unverhältnismäßig langen Daua des Ermittlungsverfahrens war anzuordnen,
dass zum A.rsgleich 4 llbnate der verhängten Freiheitssbafe ftir \ollstrecK gelten.
v.
As Verurteilta trägt der Argeklagrte gemäß $ 465 Abs.l SIPO die Kosten des Verfahrens.
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Amtsgericht
Chemniü
Abteilung Or Strabachen
Aktenzeichen: '14 Ds 940 Js 2020/08
BESCHLTJSS
ln dem Strafverfahren gegen
StaatsarEehorigkeit deutsch
wohnhaft:
Verteidioer:
Rechtsanwalt
wegenBeihi|fezuruner|aubtenVenrnrtungurheberrecht|ichgeschiitzter\ll|erke
ergeht am 26.03-2012
durch das Arntsgericht Chemnitz - Strafrichler nachfolgende Entscheidung:
1
.
Die Dauer der Banrährungszeit beträgrt 2 Jahre'
2'DerAngek|a$eteiltdemGerichtjedenwohnsiEwechse|unverzüg|ichschriftIich
mit.
3. Der Angeklagte zahlt binnen eines Jahres 1.800,00 Euro an
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Amtsgericht
Seite 1 von
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