Amtsblatt - Stadt Salzgitter
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Amtsblatt - Stadt Salzgitter
Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nummer 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 40. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 104 Auslegung des Schlussberichts des Fachdienstes Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011....................................... 148 105 Feststellung / Auslegung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung des Oberbürgermeisters .... 149 106 Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes A der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar zwischen den Umspannwerken Wahle und Lamspringe .......................... 149 107 Einziehung von Teilflächen in Salzgitter-Lebenstedt, Innenstadt (Chemnitzer Straße, In den Blumentriften, Verbindungsweg zwischen diesen Straßen) .............................................................. 151 Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 108 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Bad 86, 2. Änderung für Salzgitter-Bad „An der Erzbahn / Breslauer Straße“ ................................................................ 152 109 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Leb 171 für SalzgitterLebenstedt „Ostertal / Meerweg / westlicher Stadtweg“............................................................ 155 110 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis Nr. 49 Salzgitter-Wolfenbüttel zur Bundestagswahl am 22. September 2013 ........... 157 111 Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung ............................................................... 158 112 Öffentliche Zustellungen .................................... 159 Amtliche Bekanntmachungen 104 Auslegung des Schlussberichts des Fachdienstes Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Der Schlussbericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung der Stadt Salzgitter über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 (eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Salzgitter hierzu war nicht erforderlich) wird gemäß § 156 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes im Fachdienst 20 - Haushalt und Finanzen Team Finanzmanagement In der Technik-Zentrale der e.on AVACON Modul 8, Zimmer 08.10 Joachim-Campe-Str. 14 38226 Salzgitter wie folgt öffentlich ausgelegt: Montag, den 21.10.2013 bis Dienstag, den 29.10.2013 Montag - Mittwoch und Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 149 105 Feststellung / Auslegung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung des Oberbürgermeisters Die anliegenden Beschlüsse wurden in der 21. Öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter vom 18.09.2013 einstimmig mit vier Enthaltungen gefasst: ________________________________________________________________________________________________________________________ TOP 4.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 Vorlage: 2262/16 TOP 4.2 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 Vorlage: 2263/16 Der Jahresabschluss 2011 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) beschlossen. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung erteilt. _______________________________________________________________________________________________ Der Jahresabschluss ohne Forderungsübersicht wird gem. § 129 Abs. 2 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) im Fachdienst 20 - Haushalt und Finanzen Team Finanzmanagement In der Technik-Zentrale der e.on AVACON Modul 8, Zimmer 08.10 Joachim-Campe-Str. 14 38226 Salzgitter wie folgt öffentlich ausgelegt: Montag, den 21.10.2013 bis Dienstag, den 29.10.2013 Montag - Mittwoch und Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr 106 Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes A der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung WahleMecklar zwischen den Umspannwerken Wahle und Lamspringe Gemeinde Vechelde, Gemeinde Lahstedt und Gemeinde Lengede im Landkreis Peine; Stadt Salzgitter; Samtgemeinde Baddeckenstedt und Samtgemeinde Schladen im Landkreis Wolfenbüttel; Gemeinde Söhlde, Gemeinde Holle, Stadt Bockenem und Samtgemeinde Lamspringe im Landkreis Hildesheim; Stadt Vienenburg im Landkreis Goslar. Die Tennet TSO GmbH (im Folgenden als TTG bezeichnet) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Wahle, Bettmar, Sierße, Liedingen, Bodenstedt, Köchingen, Groß Lafferde, Klein Lafferde, Woltwiesche, Lesse, Osterlinde, Burgdorf, Hohenassel, Westerlinde, Wartjenstedt, Binder, Beuchte, Söhlde, Luttrum, Grasdorf, Holle, Sillium, Sottrum, Schlewecke, Volkersheim, Bockenem, Bönnien, Störy, Bültum, Groß Ilde, Klein Ilde, Evensen, Sehlem, Harbarnsen, Netze, Graste, Lamspringe, Wöllersheim und Weddingen beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung und den Betrieb der 380-kV- Höchstspannungsfreileitung LH-10-3033 zwischen dem Umspannwerk (UW) Wahle und dem neu zu errichtenden UW Lamspringe. Der beantragte Leitungsabschnitt wird als Teilabschnitt A bezeichnet und ist einer von vier planfestzustellen- 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 den Abschnitten, in welche die geplante 380-kVHöchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar aufgeteilt ist. Der Teilabschnitt A hat eine Länge von ca. 60 km und verläuft in Nord-Süd-Richtung beginnend im Landkreis Peine durch das Gebiet der Stadt Salzgitter sowie durch die Landkreise Wolfenbüttel und Hildesheim. Vom UW Wahle in Richtung Süden kreuzt die Leitungstrasse die 220-kV-Leitung LH-10-2024 Lehrte-Wahle der TTG, sowie die Bundesstraßen B65 und B1. Vor Bodenstedt schwenkt die Leitung in westliche Richtung zwischen den Ortschaften Liedingen und Bodenstedt bis zur B1 und von dort entlang in Bündelung zur B1 in Richtung Groß Lafferde. Hinter dem Klein Lafferder Holz knickt die Leitung in südlicher Richtung nach Söhlde ab, überspannt das Kreideabbaugebiet und führt im weiteren Verlauf östlich an Burgdorf vorbei. Im Bereich des Kreideabbaugebietes sowie des angrenzenden Windparks wird die vorhandene 220-kV-Leitung LH-10-2027 Mehrum-Hallendorf der TTG zwischen Mast A042 und A047 auf einem gemeinsamen Gestänge mit der geplanten 380-kVLeitung geführt. Von dort verläuft die Leitung in Bündelung mit der Bundesautobahn (BAB) A39 und ab dem Autobahndreieck Salzgitter in Bündelung mit der BAB A7. Ab dem Mast A099 knickt die Leitung nach Westen in Richtung Bockenem ab. In dem Bereich der Masten A108 und A111 wird die 110-kV-Leitung LH10-1138 der E.ON Netz GmbH (ENE) auf einem gemeinsamen Gestänge mit der geplanten 380-kVLeitung geführt. Die Trasse verläuft anschließend über die B243 und weiter südlich von Groß Ilde und Evensen in Richtung Lamspringe. Vor Lamspringe wird zudem die 110-kV-Bahnstromfreileitung Nr. 0458 Kreiensen-Rethen der DB Energie GmbH zwischen Mast A139 und Mast A144 auf einem gemeinsamen Gestänge mit der geplanten 380-kV-Leitung geführt. Die Leitungsmitnahme der 220-kV-Leitung LH-102027 Mehrum-Hallendorf der TTG, der 110-kVLeitung LH-10-1138 Abzweig Bockenem der E.ON Netz (ENE) und der 110-kV-Bahnstromfreileitung Nr. 0458 Kreiensen-Rethen der DB Energie sowie die Einund Ausschleifungen in die Umspannwerke, die Provisorien und der Rückbau der nicht mehr benötigten Abschnitte der genannten, von der geplanten 380-kVLeitung mitgeführten Leitungen sind Gegenstand dieses beantragten Planfeststellungsverfahrens der 380kV-Leitung Wahle-Lamspringe. Die vorliegenden Planunterlagen enthalten insbesondere: • Erläuterungsbericht, Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG, Wegenutzungsplan, Übersichtspläne, Mastprinzipzeichnungen, Längenprofile, Angaben zu Regelfundamenten • Lagepläne, Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis (anonymisiert) • Bauwerksverzeichnis und Mastlisten • Kreuzungsverzeichnis • Immissionsbericht Salzgitter, den 17. Oktober 2013 • • • • • Seite 150 Umweltverträglichkeitsstudie mit Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) Angaben zu Kompensationsmaßnahmen Karten (Bestand / Auswirkungen), LBP-Maßnahmen, Gesamtartenliste Natura 2000-Verträglichkeitsstudie Artenschutzrechtliche Betrachtung II. (1) Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 04.11.2013 bis zum 03.12.2013 einschließlich bei der Stadt Salzgitter, Rathaus SZ-Lebenstedt, Joachim-Campe-Str. 6-8, 9. Stock, Flurbereich zwischen Zimmer 917 und Zimmer 919 während der Dienststunden montags und dienstags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch über die Internetseite der Stadt Salzgitter unter www.salzgitter.de eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gem. § 73 Abs. 4 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 17.12.2013 einschließlich, bei der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde), Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungen sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 43a Nr. 7 EnWG i. V. m. § 73 Abs. 4 VwVfG). Gem. § 43a Nr. 2 S. 2 EnWG erfolgt durch die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung nach § 73 Abs. 5 VwVfG auch die Benachrichtigung der nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereine sowie sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). Die Vereinigungen haben Gelegenheit, bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist zu dem Plan Stellung zu nehmen. Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen gegen den Plan sind gem. § 43a Nr. 3 und 7 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 151 schluss) an die Einwenderinnen/Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG). EnWG i.V.m. § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG ebenfalls nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/Unterzeichner als Vertreterin/Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Einwendungen genannt werden. Vertreterin/Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen gem. § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben. (5) Die Nummern 1, 2, 3 und 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 3 ff. UVPG). III. Mit dem Beginn der Auslegung des Planes (siehe oben II.) tritt die Veränderungssperre nach § 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabensträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG). (2) In den Fällen des § 43a Nr. 5 S. 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 43a Nr. 3 EnWG, § 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG). In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden. (3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz Salzgitter, den 27.09.2013 Im Auftrag (4) Über die Zulässigkeit des Verfahrens und die Einwendungen bzw. Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbe- gez. Waldmann 107 Einziehung von Teilflächen in Salzgitter-Lebenstedt, Innenstadt (Chemnitzer Straße, In den Blumentriften, Verbindungsweg zwischen diesen Straßen) Die in der Salzgitter-Lebenstedt gelegenen und auf dem anliegenden Plan kenntlich gemachten Teilflächen der Straßen „Chemnitzer Straße“ und „In den Blumentriften“ sowie ein Verbindungsweg zwischen diesen Straßen haben für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr; sie sind entbehrlich und gehen in privates Eigentum über. Die Flächen werden daher gemäß § 8 Absatz 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom 18.10.2013 eingezogen. Die Einziehung dieser Straßenflächen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 17.09.2013 beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im „Amtsblatt für die Stadt Salzgitter“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr / Verwaltung, in SalzgitterLebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2 - 8, Rathaus, Zimmer 720, zu erheben. 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 152 Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast – 108 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Bad 86, 2. Änderung für Salzgitter-Bad „An der Erzbahn / Breslauer Straße“ Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Bebauungsplan Bad 86, 2. Änderung für Salzgitter-Bad „An der Erzbahn / Breslauer Straße“ vom 25.10.2013 bis 08.11.2013 im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-CampeStraße 6-8, SZ-Lebenstedt, 9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr öffentlich aus. Die Planung ist während dieses Zeitraums auch im Internet unter http://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/st adtplanung/sp_auto_4998.php abrufbar. Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu ersehen. Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes für ein Gartencenter mit einer Verkaufsfläche von ca. 4.000 qm. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren. 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 914 oder 923 Telefon-Nr. 839 – 35 26 oder 4061 Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz - Fachgebiet Stadtplanung - Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 153 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 154 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 155 109 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Leb 171 für Salzgitter-Lebenstedt „Ostertal / Meerweg / westlicher Stadtweg“ Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Bebauungsplan Leb 171 für Salzgitter-Lebenstedt „Ostertal /Meerweg / westlicher Stadtweg“ vom 25.10. bis 08.11.2013 im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-CampeStraße 6-8, SZ-Lebenstedt, 9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr öffentlich aus. Die Planung ist während dieses Zeitraums auch im Internet unter http://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/st adtplanung/sp_auto_4998.php abrufbar. Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu ersehen. Das Ziel der Planung ist weiterhin die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes zur Schaffung eines städtebaulich verträglichen Rahmens für Erweiterungsmöglichkeiten. Vor allem durch Aufstockung der bislang nur eingeschossig festgesetzten gartenseitigen Baufelder kann – unter Beachtung der nachbarlichen Belange – den heutigen Wohnbedürfnissen Rechnung getragen werden. Der grundsätzliche städtebauliche Charakter der Reihenhausbebauung soll durch die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise erhalten bleiben. Die bislang hohe Regelungsdichte der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung entfällt zugunsten einiger weniger Festsetzungen, die die noch ablesbare Zeilenbauweise vom öffentlichen Straßenraum her sichern. In den Geltungsbereich mit einbezogen werden mehrere direkt am Stadtpark gelegene Einfamilienhäuser sowie die Mehrgeschosswohnungsbauten westlich der Swindonstraße. Zum Einen sollen hier die durch Baugrenzen definierten, teilweise recht engen Baufelder erweitert werden, zum Anderen werden die im Urplan für den Bereich entlang der Swindonstraße getroffenen Schallschutzfestsetzungen überarbeitet. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 915 oder 923 Telefon-Nr. 839 – 3533 oder 4061 Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz - Fachgebiet Stadtplanung - 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 156 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 110 Seite 157 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 158 111 Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung Gegen letzter bekannter Wohnsitz Frau Yeliz Tapar Gerhart-Hauptmann-Straße 54, 38239 Salzgitter sind am 02.10.2013 vier Einstellungsbescheide und am 04.10.2013 vier Rückforderungsbescheide nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ergangen, die nicht zustellbar sind. Die Einstellungs- und Rückforderungsbescheide können durch den Empfänger oder einen sonstigen Berechtigten im Jugendamt der Stadt Salzgitter, Fachdienst Kinder, Jugend und Familie , Joachim-Campe-Straße 9-11 , 38226 Salzgitter , während der Sprechzeiten bis zum 17.11.2013 eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bescheide als zugestellt. Jugendamt Az.: 51.3060-9443/44/45/46 Aushang: vom: bis: 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 159 112 Öffentliche Zustellungen Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger Aktenzeichen Dopaz, David 32.4/6311832 letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Ayalon S/21 IL-Lod Straßenverkehrsgesetz Bescheid vom 09.09.2013 Tomczyk, Leszek 32.4/6314871 Obdiele 1B PL-66435 Krzeszyce Straßenverkehrsgesetz 10.09.2013 Vissering, Frank 32.4/6314944 Abraham Kuyperlaan 6 NL-9722 PE Groningen Straßenverkehrsgesetz 10.09.2013 Almarri, Hamad Salem 32.4/6315226 Um Slal. 15 Qatar Q-44786 Doha Straßenverkehrsgesetz 10.09.2013 Charles, Lennon Robert 32.4/6314881 10310 7 TH Regiment DR 204 USA-Manassas VA 20110-6765 Straßenverkehrsgesetz 11.09.2013 Sergeer, Konstantin 32.4/6315000 Ulitsa Kopernika 135 a UA-80383 Lviv Straßenverkehrsgesetz 12.09.2013 Cheryba, Mrymoriy 32.4/6315061 Ul.Mazepy 88 UA-Lwowski obl.Pystomytowsky Straßenverkehrsgesetz 12.09.2013 Weehmeyer, Kimberly 32.4/4310022 8770 Thomas Dr USA-Orange Texas 7763 Straßenverkehrsgesetz 13.09.2013 Thyssen, Johannes 32.4/6316353 Dr.-Marie-Curiestraat 6 NL-5914 CN Venlo Straßenverkehrsgesetz 16.09.2013 Almarri, Hamad Salem 32.4/6315608 Um Slal. 15 Q-44786 Doha Straßenverkehrsgesetz 16.09.2013 Dhoot, Samarth 32.4/6315572 B-1184, Scheme NO-71 IND-45200 Indore/India Straßenverkehrsgesetz 16.09.2013 Tempelman, Frank 32.4/6315453 Esmarkelaan 44 NL-7534 JH Enschede Straßenverkehrsgesetz 16.09.2013 Smemman, Albert 32.4/6311763 Alsteddse Weg 40 07481 RW Haaksbergen Straßenverkehrsgesetz 17.09.2013 Bermüller, Patrick 32.4/4311491 Fuggerstraße 26 86420 Diedorf Straßenverkehrsgesetz 19.09.2013 Takens, Jan 32.4/6316162 Hondweg 8 NL-8251 RA Dronten Straßenverkehrsgesetz 20.09.2013 Zarrai, Mohamed 32.4/6316062 Stanleylaan 192 NL-3526 TS Utrecht Straßenverkehrsgesetz 20.09.2013 Quilligan, Simon 32.42/02.350038 21 Mainstreet Cork/IRLAND Gewerbeordnung 25.09.2013 40. Jahrgang Amtsblatt Nr. 23 Salzgitter, den 17. Oktober 2013 Seite 160 Milat, Igor 32.4/6310491 Landsberger Straße 94 b.Fa Starck 80339 München Straßenverkehrsgesetz 25.09.2013 Cevik, Murat 32.4/4316357 Hans-Böckler-Ring 38 38228 Salzgitter Straßenverkehrsgesetz 26.09.2013 Van der Horst, Evert 32.4/6315102 Eefdese Enkweg 13 NL-7211 LK Eefde Straßenverkehrsgesetz 26.09.2013 Rapp, Antonio 32.4/6314840 69501 Overseas HW Y USA-Long Key F1-33001-00000 Straßenverkehrsgesetz 26.09.2013 Napel, Joris Ten 32.4/6316309 Westerstraat 6 NL-1156 AB Marken Straßenverkehrsgesetz 26.09.2013 Radi, Luan 32.4/6312154 Qundrgur Pey 50010 Gjakova/Dakovica Straßenverkehrsgesetz 26.09.2013 Vos, Lambert 32.4/6311774 Motte 4 NL-5509 MS Veldhoven Straßenverkehrsgesetz 30.09.2013 Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBürgerService und Ordnung –Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, während der Sprechzeiten bis zum 14.11.2013 eingesehen werden. Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt. Fachdienst BürgerService und Ordnung - Städtischer Ordnungsdienst AZ.: 32.4/ Aushang: vom bis ______________________________ FD 32 Datum/Unterschrift Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates. BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen. Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter: Braunschweigische Landessparkasse, Salzgitter-Lebenstedt (BLZ 250 500 00), Konto-Nr. 3 803 806 Sparkasse Goslar/Harz (BLZ 268 500 01) Konto-Nr. 70 000 914 Herausgeber: Stadt Salzgitter – Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik Postbank Hannover (BLZ 250 100 30), Konto-Nr. 6013 300