Amtsblatt - Stadt Salzgitter

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Amtsblatt - Stadt Salzgitter
Amtsblatt
für die Stadt Salzgitter
Nummer 23
Salzgitter, den 17. Oktober 2013
40. Jahrgang
Inhalt
Nr. Amtl. Bekanntmachung
Seite
104 Auslegung des Schlussberichts des Fachdienstes
Rechnungsprüfung über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2011....................................... 148
105 Feststellung / Auslegung des Jahresabschlusses
2011 und Entlastung des Oberbürgermeisters .... 149
106 Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes A der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar zwischen den Umspannwerken Wahle und Lamspringe .......................... 149
107 Einziehung von Teilflächen in Salzgitter-Lebenstedt, Innenstadt (Chemnitzer Straße, In den
Blumentriften, Verbindungsweg zwischen diesen
Straßen) .............................................................. 151
Nr. Amtl. Bekanntmachung
Seite
108 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Bad 86, 2. Änderung
für Salzgitter-Bad „An der Erzbahn / Breslauer
Straße“ ................................................................ 152
109 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Leb 171 für SalzgitterLebenstedt „Ostertal / Meerweg / westlicher
Stadtweg“............................................................ 155
110 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den
Wahlkreis Nr. 49 Salzgitter-Wolfenbüttel zur
Bundestagswahl am 22. September 2013 ........... 157
111 Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung ............................................................... 158
112 Öffentliche Zustellungen .................................... 159
Amtliche Bekanntmachungen
104
Auslegung des Schlussberichts des Fachdienstes Rechnungsprüfung über
die Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Der Schlussbericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung der Stadt Salzgitter über die Prüfung des Jahresabschlusses
2011 (eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Salzgitter hierzu war nicht erforderlich) wird gemäß § 156
Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes im
Fachdienst 20 - Haushalt und Finanzen Team Finanzmanagement
In der Technik-Zentrale der e.on AVACON
Modul 8, Zimmer 08.10
Joachim-Campe-Str. 14
38226 Salzgitter
wie folgt öffentlich ausgelegt:
Montag, den 21.10.2013 bis Dienstag, den 29.10.2013
Montag - Mittwoch und Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
40. Jahrgang
Amtsblatt Nr. 23
Salzgitter, den 17. Oktober 2013
Seite 149
105
Feststellung / Auslegung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung des Oberbürgermeisters
Die anliegenden Beschlüsse wurden in der 21. Öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter vom 18.09.2013
einstimmig mit vier Enthaltungen gefasst:
________________________________________________________________________________________________________________________
TOP 4.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2011
Vorlage: 2262/16
TOP 4.2 Entlastung des Oberbürgermeisters für das
Haushaltsjahr 2011
Vorlage: 2263/16
Der Jahresabschluss 2011 wird entsprechend § 58 Abs.
1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) beschlossen.
Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 NKomVG
(Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz) für das Haushaltsjahr
2011 Entlastung erteilt.
_______________________________________________________________________________________________
Der Jahresabschluss ohne Forderungsübersicht wird gem. § 129 Abs. 2 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) im
Fachdienst 20 - Haushalt und Finanzen Team Finanzmanagement
In der Technik-Zentrale der e.on AVACON
Modul 8, Zimmer 08.10
Joachim-Campe-Str. 14
38226 Salzgitter
wie folgt öffentlich ausgelegt:
Montag, den 21.10.2013 bis Dienstag, den 29.10.2013
Montag - Mittwoch und Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
106
Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes A der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung WahleMecklar zwischen den Umspannwerken Wahle und Lamspringe
Gemeinde Vechelde, Gemeinde Lahstedt und Gemeinde Lengede im
Landkreis Peine;
Stadt Salzgitter;
Samtgemeinde Baddeckenstedt und Samtgemeinde Schladen im Landkreis Wolfenbüttel;
Gemeinde Söhlde, Gemeinde Holle, Stadt Bockenem und Samtgemeinde Lamspringe im Landkreis
Hildesheim;
Stadt Vienenburg im Landkreis Goslar.
Die Tennet TSO GmbH (im Folgenden als TTG bezeichnet) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung
eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den
§§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33, Göttinger
Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den
Gemarkungen Wahle, Bettmar, Sierße, Liedingen,
Bodenstedt, Köchingen, Groß Lafferde, Klein
Lafferde, Woltwiesche, Lesse, Osterlinde, Burgdorf,
Hohenassel, Westerlinde, Wartjenstedt, Binder,
Beuchte, Söhlde, Luttrum, Grasdorf, Holle, Sillium,
Sottrum, Schlewecke, Volkersheim, Bockenem,
Bönnien, Störy, Bültum, Groß Ilde, Klein Ilde,
Evensen, Sehlem, Harbarnsen, Netze, Graste,
Lamspringe, Wöllersheim und Weddingen beansprucht.
Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung und
den Betrieb der 380-kV- Höchstspannungsfreileitung
LH-10-3033 zwischen dem Umspannwerk (UW)
Wahle und dem neu zu errichtenden UW Lamspringe.
Der beantragte Leitungsabschnitt wird als Teilabschnitt
A bezeichnet und ist einer von vier planfestzustellen-
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Amtsblatt Nr. 23
den Abschnitten, in welche die geplante 380-kVHöchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar aufgeteilt
ist. Der Teilabschnitt A hat eine Länge von ca. 60 km
und verläuft in Nord-Süd-Richtung beginnend im
Landkreis Peine durch das Gebiet der Stadt Salzgitter
sowie durch die Landkreise Wolfenbüttel und Hildesheim. Vom UW Wahle in Richtung Süden kreuzt die
Leitungstrasse die 220-kV-Leitung LH-10-2024
Lehrte-Wahle der TTG, sowie die Bundesstraßen B65
und B1. Vor Bodenstedt schwenkt die Leitung in westliche Richtung zwischen den Ortschaften Liedingen
und Bodenstedt bis zur B1 und von dort entlang in
Bündelung zur B1 in Richtung Groß Lafferde. Hinter
dem Klein Lafferder Holz knickt die Leitung in südlicher Richtung nach Söhlde ab, überspannt das Kreideabbaugebiet und führt im weiteren Verlauf östlich an
Burgdorf vorbei. Im Bereich des Kreideabbaugebietes
sowie des angrenzenden Windparks wird die vorhandene 220-kV-Leitung LH-10-2027 Mehrum-Hallendorf
der TTG zwischen Mast A042 und A047 auf einem
gemeinsamen Gestänge mit der geplanten 380-kVLeitung geführt. Von dort verläuft die Leitung in Bündelung mit der Bundesautobahn (BAB) A39 und ab
dem Autobahndreieck Salzgitter in Bündelung mit der
BAB A7. Ab dem Mast A099 knickt die Leitung nach
Westen in Richtung Bockenem ab. In dem Bereich der
Masten A108 und A111 wird die 110-kV-Leitung LH10-1138 der E.ON Netz GmbH (ENE) auf einem gemeinsamen Gestänge mit der geplanten 380-kVLeitung geführt. Die Trasse verläuft anschließend über
die B243 und weiter südlich von Groß Ilde und
Evensen in Richtung Lamspringe. Vor Lamspringe
wird zudem die 110-kV-Bahnstromfreileitung Nr. 0458
Kreiensen-Rethen der DB Energie GmbH zwischen
Mast A139 und Mast A144 auf einem gemeinsamen
Gestänge mit der geplanten 380-kV-Leitung geführt.
Die Leitungsmitnahme der 220-kV-Leitung LH-102027 Mehrum-Hallendorf der TTG, der 110-kVLeitung LH-10-1138 Abzweig Bockenem der E.ON
Netz (ENE) und der 110-kV-Bahnstromfreileitung Nr.
0458 Kreiensen-Rethen der DB Energie sowie die Einund Ausschleifungen in die Umspannwerke, die Provisorien und der Rückbau der nicht mehr benötigten
Abschnitte der genannten, von der geplanten 380-kVLeitung mitgeführten Leitungen sind Gegenstand dieses beantragten Planfeststellungsverfahrens der 380kV-Leitung Wahle-Lamspringe.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten insbesondere:
• Erläuterungsbericht,
Allgemeinverständliche
Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG, Wegenutzungsplan, Übersichtspläne, Mastprinzipzeichnungen, Längenprofile, Angaben zu Regelfundamenten
• Lagepläne, Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis (anonymisiert)
• Bauwerksverzeichnis und Mastlisten
• Kreuzungsverzeichnis
• Immissionsbericht
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Umweltverträglichkeitsstudie mit Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP)
Angaben zu Kompensationsmaßnahmen
Karten (Bestand / Auswirkungen), LBP-Maßnahmen, Gesamtartenliste
Natura 2000-Verträglichkeitsstudie
Artenschutzrechtliche Betrachtung
II.
(1) Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit
vom 04.11.2013 bis zum 03.12.2013 einschließlich bei
der Stadt Salzgitter, Rathaus SZ-Lebenstedt,
Joachim-Campe-Str. 6-8, 9. Stock, Flurbereich
zwischen Zimmer 917 und Zimmer 919 während der
Dienststunden montags und dienstags von 09.00
Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 09.00 Uhr bis
13.00 Uhr, donnerstags von 09.00 Uhr bis 18.00
Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur
allgemeinen Einsicht aus.
Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch über die Internetseite der Stadt Salzgitter unter www.salzgitter.de
eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt
werden, kann gem. § 73 Abs. 4 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum
17.12.2013 einschließlich, bei der Stadt Salzgitter,
Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter oder der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde),
Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend
gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Einwendungen sind nach Ablauf der vorgenannten
Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 43a Nr. 7
EnWG i. V. m. § 73 Abs. 4 VwVfG).
Gem. § 43a Nr. 2 S. 2 EnWG erfolgt durch die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung nach § 73 Abs.
5 VwVfG auch die Benachrichtigung der nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereine sowie sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften
zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind
(Vereinigungen).
Die Vereinigungen haben Gelegenheit, bis spätestens
zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist zu dem
Plan Stellung zu nehmen.
Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen gegen den Plan sind gem. § 43a Nr. 3 und 7
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schluss) an die Einwenderinnen/Einwender kann
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,
wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind
(§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).
EnWG i.V.m. § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG ebenfalls
nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf
Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind
(gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein
Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als
Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine
einzige Unterzeichnerin/Unterzeichner als Vertreterin/Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten
bzw. gleich lautenden Einwendungen genannt werden.
Vertreterin/Vertreter kann nur eine natürliche Person
sein. Anderenfalls können diese Einwendungen gem.
§ 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
(5) Die Nummern 1, 2, 3 und 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen
des Vorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 3 ff. UVPG).
III.
Mit dem Beginn der Auslegung des Planes (siehe
oben II.) tritt die Veränderungssperre nach § 44a
Abs. 1 EnWG in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht
vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind,
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt.
Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem
Vorhabensträger ein Vorkaufsrecht an den von
dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3
EnWG).
(2) In den Fällen des § 43a Nr. 5 S. 2 EnWG findet ein
Erörterungstermin nicht statt.
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich
bekannt gemacht werden.
Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben, bzw. bei
gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/der Vertreter,
von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr
als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können
diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 43a Nr. 3 EnWG, § 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG).
In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten
auch ohne ihn verhandelt werden.
(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung
entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und
Denkmalschutz
Salzgitter, den 27.09.2013
Im Auftrag
(4) Über die Zulässigkeit des Verfahrens und die Einwendungen bzw. Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) entschieden. Die
Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbe-
gez. Waldmann
107
Einziehung von Teilflächen in Salzgitter-Lebenstedt, Innenstadt (Chemnitzer Straße, In den Blumentriften,
Verbindungsweg zwischen diesen Straßen)
Die in der Salzgitter-Lebenstedt gelegenen und auf
dem anliegenden Plan kenntlich gemachten Teilflächen
der Straßen „Chemnitzer Straße“ und „In den Blumentriften“ sowie ein Verbindungsweg zwischen diesen
Straßen haben für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr; sie sind entbehrlich und gehen in privates Eigentum über. Die Flächen werden daher gemäß §
8 Absatz 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
mit Wirkung vom 18.10.2013 eingezogen.
Die Einziehung dieser Straßenflächen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung
am 17.09.2013 beschlossen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb
eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im
„Amtsblatt für die Stadt Salzgitter“ schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr / Verwaltung, in SalzgitterLebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2 - 8, Rathaus,
Zimmer 720, zu erheben.
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Salzgitter, den 17. Oktober 2013
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Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch
ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen
wird.
Stadt Salzgitter
- als Träger der Straßenbaulast –
108
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Bebauungsplan Bad 86, 2. Änderung für Salzgitter-Bad „An der Erzbahn / Breslauer Straße“
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den
Bebauungsplan Bad 86, 2. Änderung für Salzgitter-Bad
„An der Erzbahn / Breslauer Straße“
vom 25.10.2013 bis 08.11.2013
im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-CampeStraße 6-8, SZ-Lebenstedt,
9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am
ƒ Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von
9 Uhr bis 12 Uhr
ƒ Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
öffentlich aus.
Die Planung ist während dieses Zeitraums auch im
Internet unter
http://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/st
adtplanung/sp_auto_4998.php
abrufbar.
Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist
aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu
ersehen.
Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes für ein Gartencenter mit einer Verkaufsfläche
von ca. 4.000 qm.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es
besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren.
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Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung.
Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit
oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen
Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter,
Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 914 oder 923
Telefon-Nr. 839 – 35 26 oder 4061
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und
Denkmalschutz
- Fachgebiet Stadtplanung -
Salzgitter, den 17. Oktober 2013
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Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Bebauungsplan Leb 171 für Salzgitter-Lebenstedt „Ostertal / Meerweg / westlicher Stadtweg“
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den
Bebauungsplan Leb 171 für Salzgitter-Lebenstedt
„Ostertal /Meerweg / westlicher Stadtweg“
vom 25.10. bis 08.11.2013
im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-CampeStraße 6-8, SZ-Lebenstedt,
9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am
ƒ Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von
9 Uhr bis 12 Uhr
ƒ Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
öffentlich aus.
Die Planung ist während dieses Zeitraums auch im
Internet unter
http://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/st
adtplanung/sp_auto_4998.php
abrufbar.
Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist
aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu
ersehen.
Das Ziel der Planung ist weiterhin die Festsetzung
eines allgemeinen Wohngebietes zur Schaffung eines
städtebaulich verträglichen Rahmens für Erweiterungsmöglichkeiten. Vor allem durch Aufstockung der
bislang nur eingeschossig festgesetzten gartenseitigen
Baufelder kann – unter Beachtung der nachbarlichen
Belange – den heutigen Wohnbedürfnissen Rechnung
getragen werden. Der grundsätzliche städtebauliche
Charakter der Reihenhausbebauung soll durch die
Festsetzung einer geschlossenen Bauweise erhalten
bleiben. Die bislang hohe Regelungsdichte der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung entfällt zugunsten
einiger weniger Festsetzungen, die die noch ablesbare
Zeilenbauweise vom öffentlichen Straßenraum her
sichern.
In den Geltungsbereich mit einbezogen werden mehrere direkt am Stadtpark gelegene Einfamilienhäuser
sowie die Mehrgeschosswohnungsbauten westlich der
Swindonstraße. Zum Einen sollen hier die durch Baugrenzen definierten, teilweise recht engen Baufelder
erweitert werden, zum Anderen werden die im Urplan
für den Bereich entlang der Swindonstraße getroffenen
Schallschutzfestsetzungen überarbeitet.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es
besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren.
Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung.
Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit
oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen
Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter,
Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 915 oder 923
Telefon-Nr. 839 – 3533 oder 4061
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und
Denkmalschutz
- Fachgebiet Stadtplanung -
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Salzgitter, den 17. Oktober 2013
Seite 156
40. Jahrgang
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Salzgitter, den 17. Oktober 2013
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Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
Gegen
letzter bekannter Wohnsitz
Frau Yeliz Tapar
Gerhart-Hauptmann-Straße 54, 38239 Salzgitter
sind am 02.10.2013 vier Einstellungsbescheide und am 04.10.2013 vier Rückforderungsbescheide nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ergangen, die nicht zustellbar sind.
Die Einstellungs- und Rückforderungsbescheide können durch den Empfänger oder einen sonstigen Berechtigten im
Jugendamt der Stadt Salzgitter, Fachdienst Kinder, Jugend und Familie , Joachim-Campe-Straße 9-11 , 38226 Salzgitter
, während der Sprechzeiten bis zum 17.11.2013 eingesehen werden.
Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bescheide als zugestellt.
Jugendamt
Az.: 51.3060-9443/44/45/46
Aushang:
vom:
bis:
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Öffentliche Zustellungen
Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist.
Name/Empfänger
Aktenzeichen
Dopaz, David
32.4/6311832
letzter bekannter Wohnsitz
Bescheid nach dem
Ayalon S/21
IL-Lod
Straßenverkehrsgesetz
Bescheid
vom
09.09.2013
Tomczyk, Leszek
32.4/6314871
Obdiele 1B
PL-66435 Krzeszyce
Straßenverkehrsgesetz
10.09.2013
Vissering, Frank
32.4/6314944
Abraham Kuyperlaan 6
NL-9722 PE Groningen
Straßenverkehrsgesetz
10.09.2013
Almarri, Hamad Salem
32.4/6315226
Um Slal. 15 Qatar
Q-44786 Doha
Straßenverkehrsgesetz
10.09.2013
Charles, Lennon Robert
32.4/6314881
10310 7 TH Regiment DR 204
USA-Manassas VA 20110-6765
Straßenverkehrsgesetz
11.09.2013
Sergeer, Konstantin
32.4/6315000
Ulitsa Kopernika 135 a
UA-80383 Lviv
Straßenverkehrsgesetz
12.09.2013
Cheryba, Mrymoriy
32.4/6315061
Ul.Mazepy 88
UA-Lwowski obl.Pystomytowsky
Straßenverkehrsgesetz
12.09.2013
Weehmeyer, Kimberly
32.4/4310022
8770 Thomas Dr
USA-Orange Texas 7763
Straßenverkehrsgesetz
13.09.2013
Thyssen, Johannes
32.4/6316353
Dr.-Marie-Curiestraat 6
NL-5914 CN Venlo
Straßenverkehrsgesetz
16.09.2013
Almarri, Hamad Salem
32.4/6315608
Um Slal. 15
Q-44786 Doha
Straßenverkehrsgesetz
16.09.2013
Dhoot, Samarth
32.4/6315572
B-1184, Scheme NO-71
IND-45200 Indore/India
Straßenverkehrsgesetz
16.09.2013
Tempelman, Frank
32.4/6315453
Esmarkelaan 44
NL-7534 JH Enschede
Straßenverkehrsgesetz
16.09.2013
Smemman, Albert
32.4/6311763
Alsteddse Weg 40
07481 RW Haaksbergen
Straßenverkehrsgesetz
17.09.2013
Bermüller, Patrick
32.4/4311491
Fuggerstraße 26
86420 Diedorf
Straßenverkehrsgesetz
19.09.2013
Takens, Jan
32.4/6316162
Hondweg 8
NL-8251 RA Dronten
Straßenverkehrsgesetz
20.09.2013
Zarrai, Mohamed
32.4/6316062
Stanleylaan 192
NL-3526 TS Utrecht
Straßenverkehrsgesetz
20.09.2013
Quilligan, Simon
32.42/02.350038
21 Mainstreet
Cork/IRLAND
Gewerbeordnung
25.09.2013
40. Jahrgang
Amtsblatt Nr. 23
Salzgitter, den 17. Oktober 2013
Seite 160
Milat, Igor
32.4/6310491
Landsberger Straße 94 b.Fa Starck
80339 München
Straßenverkehrsgesetz
25.09.2013
Cevik, Murat
32.4/4316357
Hans-Böckler-Ring 38
38228 Salzgitter
Straßenverkehrsgesetz
26.09.2013
Van der Horst, Evert
32.4/6315102
Eefdese Enkweg 13
NL-7211 LK Eefde
Straßenverkehrsgesetz
26.09.2013
Rapp, Antonio
32.4/6314840
69501 Overseas HW Y
USA-Long Key F1-33001-00000
Straßenverkehrsgesetz
26.09.2013
Napel, Joris Ten
32.4/6316309
Westerstraat 6
NL-1156 AB Marken
Straßenverkehrsgesetz
26.09.2013
Radi, Luan
32.4/6312154
Qundrgur Pey
50010 Gjakova/Dakovica
Straßenverkehrsgesetz
26.09.2013
Vos, Lambert
32.4/6311774
Motte 4
NL-5509 MS Veldhoven
Straßenverkehrsgesetz
30.09.2013
Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBürgerService und
Ordnung –Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, während der Sprechzeiten
bis zum 14.11.2013 eingesehen werden.
Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt.
Fachdienst BürgerService und Ordnung
- Städtischer Ordnungsdienst AZ.: 32.4/
Aushang:
vom
bis
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FD 32 Datum/Unterschrift
Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates.
BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen.
Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter:
Braunschweigische Landessparkasse, Salzgitter-Lebenstedt
(BLZ 250 500 00), Konto-Nr. 3 803 806
Sparkasse Goslar/Harz
(BLZ 268 500 01) Konto-Nr. 70 000 914
Herausgeber: Stadt Salzgitter – Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik
Postbank Hannover
(BLZ 250 100 30), Konto-Nr. 6013 300