2998

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2998
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2998
21. Wahlperiode
26. 01. 16
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
. . . Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
(Parkanlage und Kleingärten auf den Schallschutztunneln
der A7 in Schnelsen und Stellingen)
1. Grund für eine Befassung der Bürgerschaft
Gemäß § 5 Absatz 3 des Hamburgischen Gesetzes
zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes
vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt
geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167), ist
für Änderungen des Landschaftsprogramms ein
Beschluss der Bürgerschaft erforderlich.
2. Kosten und Auswirkungen auf die Vermögenslage
Die Änderung des Landschaftsprogramms verur­
sacht keine unmittelbaren Kosten.
Die Bundesstraßenverwaltung gestattet der Freien
und Hansestadt Hamburg im Rahmen eines Nut­
zungsvertrages, das bundeseigene Straßengrund­
stück bzw. dessen Aufbau zur Errichtung von Dau­
erkleingärten im Sinne des Bundeskleingarten­
gesetzes, einer öffentlichen Grün- und Erholungs­
anlage mit Rasenflächen, Baum-, Gehölz- und
Staudenpflanzungen, Platzflächen sowie von Fußund Radwegen zu nutzen. Hiermit können beste­
hende Grün- und Kleingartenflächen ersetzt wer­
den, die im Bezirk Eimsbüttel seitens der Stadt
zugunsten des Wohnungsbaus aufgegeben wer­
den sollen. Der aus der Entwicklung und der
­Veräußerung dieser im Eigentum der Freien und
Hansestadt Hamburg stehenden Grün- und Klein­
gartenflächen erzielte (Mehr-) Erlös (abzgl. erfor­
derlicher Entwicklungsausgaben), der zu einer
entsprechenden Steigerung des Eigenkapitals
­(Liquidität) führt, soll – abgeleitet aus den Darstel­
lungen in der Drucksache 19/2471 – als (anteiliger)
Investitionsbeitrag zur Mit-/Selbstfinanzierung des
Hamburger Lärmschutzdeckels eingesetzt werden
(Reinvestition des Finanzmittelüberschusses).
3. Kenntnisnahme der Bezirksversammlung
Den bezirklichen Gremien in Eimsbüttel wurde die
Änderung des Landschaftsprogramms am 16. De­
zember 2014 zur Kenntnis gegeben.
4. Auslegung in den Räumen der Bürgerschaftskanzlei
Die maßgeblichen Stücke der Änderung des Land­
schaftsprogramms, die der Senat der Bürgerschaft
mit zugeleitet hat, liegen in den Räumen der Bür­
gerschaftskanzlei aus.
Petitum
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle die
. . . Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie
und Hansestadt Hamburg (Anlage) beschließen.
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Drucksache 21/2998
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
. . . Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom . . . . . . . . .
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und
Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl.
S. 363) wird für die Geltungsbereiche der Schall­
schutztunnel der Bundesautobahn A7 in den Stadt­
teilen Schnelsen und Stellingen (L04/14 – Bezirk
Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 321) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des
Landschaftsprogramms und der ihm beigegebene
­rläuterungsbericht werden beim Staatsarchiv zur
E
kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht
können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während
der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. So­
weit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhan­
den sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Anlage
Erläuterungsbericht
zur Änderung des Landschaftsprogramms
(Parkanlage und Kleingärten auf den Schallschutztunneln der A7
in Schnelsen und Stellingen)
1. Grundlage und Verfahrensablauf
Grundlage der . . . Änderung des Landschaftspro­
gramms für die Freie und Hansestadt Hamburg
vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) ist das Ham­
burgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesna­
turschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl.
S. 350, 402), zuletzt geändert am 13. Mai 2014
(HmbGVBl. S. 167).
Das Planänderungsverfahren L04/14 wird durch
die Aufstellung der Bebauungspläne Schnelsen 87
und Stellingen 65 erforderlich. Eine Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgt durch die nachricht­
liche Übernahme zweier Planfeststellungsbe­
schlüsse zum Ausbau der Bundesautobahn A7
inkl. der beiden Schallschutztunnel in Schnelsen
und Stellingen. Die Zustimmung zur Einleitung
des Änderungsverfahrens des Landschaftspro­
gramms durch die damalige Behörde für Stadt­
entwicklung und Umwelt ist erfolgt. Die öffentliche
Auslegung der Planänderung hat nach der Be­
kanntmachung vom 19. Februar 2015 (Amtl. Anz.
S. 339) stattgefunden.
Die Erforderlichkeit und die Durchführung einer
Strategischen Umweltprüfung (SUP) bei Land­
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schaftsplanungen waren bisher in der bis zum
28. Februar 2010 geltenden Fassung des Geset­
zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I
S. 1758, 2797) geregelt; seit dem 1. März 2010
richten sie sich nach Landesrecht (§ 19a UVPG).
Bis zu einer landeseinheitlichen Regelung sind
Strategische Umweltprüfungen bei der Aufstellung
oder Änderung von Landschaftsplanungen nach
Maßgabe der Richtlinie 2001/42/EG des Europäi­
schen Parlaments und des Rates vom 27. Juni
2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen
bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr.
L 197 S. 30) durchzuführen. Da das UVPG diese
Richtlinie im Übrigen hinreichend umsetzt, werden
die für die Feststellung der SUP-Pflicht und das
Verfahren der SUP einschlägigen Vorschriften des
UVPG entsprechend angewendet.
Nach § 14b Absatz 1 UVPG in Verbindung mit
­Artikel 3 Absatz 2 lit. a) der Richtlinie 2001/42/EG
ist bei der Aufstellung oder Änderung von Land­
schaftsplanungen eine Strategische Umweltprü­
fung obligatorisch durchzuführen. Werden die
Landschaftsplanungen nur geringfügig geändert
oder legen sie die Nutzung kleiner Gebiete auf lo­
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
kaler Ebene fest, ist gemäß § 14d UVPG eine Stra­
tegische Umweltprüfung nur dann durchzuführen,
wenn eine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne von
§ 14b Absatz 4 UVPG ergibt, dass der Plan oder
das Programm voraussichtlich erhebliche Umwelt­
auswirkungen hat.
Die Vorprüfung gemäß der Anlage 4 des UVPG hat
ergeben, dass durch das Planänderungsverfahren
L04/14 keine erheblichen Umweltauswirkungen zu
erwarten sind. Das Planänderungsverfahren bein­
haltet die Änderungen im Landschaftsprogramm
jeweils für die ­Geltungsbereiche Schnelsen und
Stellingen. Das Milieu „Autobahn oder autobahn­
ähnliche Straße“ wird in die Milieus „Überdachte
Straße/Straße im Tunnel“, „Parkanlage“ und
„Kleingärten“ geändert.
Hierdurch sind im Vergleich zu den Schallschutz­
tunneln inklusive Dachbegrünung, die Gegen­
stand eines Planfeststellungsverfahrens sind (vgl.
Ziffer 4), keine erheblichen Umweltauswirkungen
zu erwarten. Es wurde daher keine Umweltprüfung
durchgeführt.
2. Inhalt des Landschaftsprogramms
Das Landschaftsprogramm stellt in den zu ändern­
den Bereichen das Milieu „Autobahn und auto­
bahnähnliche Straße“ sowie die Milieuübergreifen­
den Funktionen „Grüne Wegeverbindung“ und
„Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dar.
In der Karte Arten- und Biotopschutz wird in den zu
ändernden Bereichen der Biotopentwicklungs­
raum 14b „Autobahnen u.ä.“ dargestellt. Im Be­
reich Schnelsen wird zudem die ökologische Funk­
tion der autobahnbegleitenden Böschungen als
Drucksache 21/2998
Verbindungsbiotop „Verbindung von Biotopen der
mageren Böschungen und Säume entlang von
Verkehrswegen und Trassen“ durch entspre­
chende Darstellung hervorgehoben.
3. Inhalt des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hanse­
stadt Hamburg in der Fassung der Neubekannt­
machung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl.
S. 485) stellt in beiden Bereichen „Autobahnen
oder autobahnähnliche Straßen mit Anschlussstel­
len im Tunnel“ und „Grünflächen“ dar.
4. Anlass und Inhalt der Planung
Anlass ist die Darstellung öffentlicher und privater
Grünflächen auf den Schallschutztunneln der Bun­
desautobahn A7 in Schnelsen und Stellingen.
Grundlage sind zwei Planfeststellungsbeschlüsse,
die auf den Deckeln der Schallschutztunnel jeweils
eine Dachbegrünung als Ausgleichsmaßnahme
für den Autobahnausbau vorsehen.
Unter Beachtung des Flächennutzungsplans wer­
den im Landschaftsprogramm jeweils für die Be­
reiche Schnelsen und Stellingen das Milieu „Auto­
bahn und autobahnähnliche Straße“ in die Milieus
„Überdachte Straße/Straße im Tunnel“, „Park­
anlage“ und „Kleingärten“ geändert.
Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt künftig die
Biotopentwicklungsräume 10a „Parkanlage“ und
10b „Kleingarten“ jeweils für die Bereiche Schnel­
sen und Stellingen dar.
Das Gebiet der Landschaftsprogrammänderung
umfasst in Schnelsen eine Fläche von ca. 3,4 ha
und in Stellingen eine Fläche von ca. 6,1 ha.
Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0
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