2998
Transcription
2998
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2998 21. Wahlperiode 26. 01. 16 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft . . . Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg (Parkanlage und Kleingärten auf den Schallschutztunneln der A7 in Schnelsen und Stellingen) 1. Grund für eine Befassung der Bürgerschaft Gemäß § 5 Absatz 3 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167), ist für Änderungen des Landschaftsprogramms ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich. 2. Kosten und Auswirkungen auf die Vermögenslage Die Änderung des Landschaftsprogramms verur sacht keine unmittelbaren Kosten. Die Bundesstraßenverwaltung gestattet der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen eines Nut zungsvertrages, das bundeseigene Straßengrund stück bzw. dessen Aufbau zur Errichtung von Dau erkleingärten im Sinne des Bundeskleingarten gesetzes, einer öffentlichen Grün- und Erholungs anlage mit Rasenflächen, Baum-, Gehölz- und Staudenpflanzungen, Platzflächen sowie von Fußund Radwegen zu nutzen. Hiermit können beste hende Grün- und Kleingartenflächen ersetzt wer den, die im Bezirk Eimsbüttel seitens der Stadt zugunsten des Wohnungsbaus aufgegeben wer den sollen. Der aus der Entwicklung und der Veräußerung dieser im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg stehenden Grün- und Klein gartenflächen erzielte (Mehr-) Erlös (abzgl. erfor derlicher Entwicklungsausgaben), der zu einer entsprechenden Steigerung des Eigenkapitals (Liquidität) führt, soll – abgeleitet aus den Darstel lungen in der Drucksache 19/2471 – als (anteiliger) Investitionsbeitrag zur Mit-/Selbstfinanzierung des Hamburger Lärmschutzdeckels eingesetzt werden (Reinvestition des Finanzmittelüberschusses). 3. Kenntnisnahme der Bezirksversammlung Den bezirklichen Gremien in Eimsbüttel wurde die Änderung des Landschaftsprogramms am 16. De zember 2014 zur Kenntnis gegeben. 4. Auslegung in den Räumen der Bürgerschaftskanzlei Die maßgeblichen Stücke der Änderung des Land schaftsprogramms, die der Senat der Bürgerschaft mit zugeleitet hat, liegen in den Räumen der Bür gerschaftskanzlei aus. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle die . . . Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg (Anlage) beschließen. 1 Drucksache 21/2998 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode . . . Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg Vom . . . . . . . . . (1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für die Geltungsbereiche der Schall schutztunnel der Bundesautobahn A7 in den Stadt teilen Schnelsen und Stellingen (L04/14 – Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 321) geändert. (2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschaftsprogramms und der ihm beigegebene rläuterungsbericht werden beim Staatsarchiv zur E kostenfreien Einsicht niedergelegt. (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. So weit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhan den sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt. Anlage Erläuterungsbericht zur Änderung des Landschaftsprogramms (Parkanlage und Kleingärten auf den Schallschutztunneln der A7 in Schnelsen und Stellingen) 1. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage der . . . Änderung des Landschaftspro gramms für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) ist das Ham burgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesna turschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167). Das Planänderungsverfahren L04/14 wird durch die Aufstellung der Bebauungspläne Schnelsen 87 und Stellingen 65 erforderlich. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt durch die nachricht liche Übernahme zweier Planfeststellungsbe schlüsse zum Ausbau der Bundesautobahn A7 inkl. der beiden Schallschutztunnel in Schnelsen und Stellingen. Die Zustimmung zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Landschaftspro gramms durch die damalige Behörde für Stadt entwicklung und Umwelt ist erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planänderung hat nach der Be kanntmachung vom 19. Februar 2015 (Amtl. Anz. S. 339) stattgefunden. Die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) bei Land 2 schaftsplanungen waren bisher in der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung des Geset zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758, 2797) geregelt; seit dem 1. März 2010 richten sie sich nach Landesrecht (§ 19a UVPG). Bis zu einer landeseinheitlichen Regelung sind Strategische Umweltprüfungen bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplanungen nach Maßgabe der Richtlinie 2001/42/EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30) durchzuführen. Da das UVPG diese Richtlinie im Übrigen hinreichend umsetzt, werden die für die Feststellung der SUP-Pflicht und das Verfahren der SUP einschlägigen Vorschriften des UVPG entsprechend angewendet. Nach § 14b Absatz 1 UVPG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 lit. a) der Richtlinie 2001/42/EG ist bei der Aufstellung oder Änderung von Land schaftsplanungen eine Strategische Umweltprü fung obligatorisch durchzuführen. Werden die Landschaftsplanungen nur geringfügig geändert oder legen sie die Nutzung kleiner Gebiete auf lo Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode kaler Ebene fest, ist gemäß § 14d UVPG eine Stra tegische Umweltprüfung nur dann durchzuführen, wenn eine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne von § 14b Absatz 4 UVPG ergibt, dass der Plan oder das Programm voraussichtlich erhebliche Umwelt auswirkungen hat. Die Vorprüfung gemäß der Anlage 4 des UVPG hat ergeben, dass durch das Planänderungsverfahren L04/14 keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Planänderungsverfahren bein haltet die Änderungen im Landschaftsprogramm jeweils für die Geltungsbereiche Schnelsen und Stellingen. Das Milieu „Autobahn oder autobahn ähnliche Straße“ wird in die Milieus „Überdachte Straße/Straße im Tunnel“, „Parkanlage“ und „Kleingärten“ geändert. Hierdurch sind im Vergleich zu den Schallschutz tunneln inklusive Dachbegrünung, die Gegen stand eines Planfeststellungsverfahrens sind (vgl. Ziffer 4), keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Es wurde daher keine Umweltprüfung durchgeführt. 2. Inhalt des Landschaftsprogramms Das Landschaftsprogramm stellt in den zu ändern den Bereichen das Milieu „Autobahn und auto bahnähnliche Straße“ sowie die Milieuübergreifen den Funktionen „Grüne Wegeverbindung“ und „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dar. In der Karte Arten- und Biotopschutz wird in den zu ändernden Bereichen der Biotopentwicklungs raum 14b „Autobahnen u.ä.“ dargestellt. Im Be reich Schnelsen wird zudem die ökologische Funk tion der autobahnbegleitenden Böschungen als Drucksache 21/2998 Verbindungsbiotop „Verbindung von Biotopen der mageren Böschungen und Säume entlang von Verkehrswegen und Trassen“ durch entspre chende Darstellung hervorgehoben. 3. Inhalt des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hanse stadt Hamburg in der Fassung der Neubekannt machung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt in beiden Bereichen „Autobahnen oder autobahnähnliche Straßen mit Anschlussstel len im Tunnel“ und „Grünflächen“ dar. 4. Anlass und Inhalt der Planung Anlass ist die Darstellung öffentlicher und privater Grünflächen auf den Schallschutztunneln der Bun desautobahn A7 in Schnelsen und Stellingen. Grundlage sind zwei Planfeststellungsbeschlüsse, die auf den Deckeln der Schallschutztunnel jeweils eine Dachbegrünung als Ausgleichsmaßnahme für den Autobahnausbau vorsehen. Unter Beachtung des Flächennutzungsplans wer den im Landschaftsprogramm jeweils für die Be reiche Schnelsen und Stellingen das Milieu „Auto bahn und autobahnähnliche Straße“ in die Milieus „Überdachte Straße/Straße im Tunnel“, „Park anlage“ und „Kleingärten“ geändert. Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt künftig die Biotopentwicklungsräume 10a „Parkanlage“ und 10b „Kleingarten“ jeweils für die Bereiche Schnel sen und Stellingen dar. Das Gebiet der Landschaftsprogrammänderung umfasst in Schnelsen eine Fläche von ca. 3,4 ha und in Stellingen eine Fläche von ca. 6,1 ha. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0 3