- SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V.
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SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. Bernd-Feldhaus-Platz 1 - 48159 Münster Tel. 0251/214198 E-Mail: [email protected] Aufnahmeantrag Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Sportclub Westfalia Kinderhaus als: Passives Mitglied (Fördermitglied ohne Teilnahme an den Sportangeboten) Aktives Mitglied in folgende Abteilung(en): Eintritt ab: Badminton Basketball Fußball Europäischer Schwertkampf Gymnastik/Gesundheitssport Handball Judo Kinderturnen Leichtathletik Schwimmen/Wassergymnastik Tennis Tischtennis Volleyball _______________________ Angaben zum Mitglied (Bitte für jedes Mitglied einen gesonderten Antrag stellen) Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon Telefon mobil Email Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum Nationalität Folgende Familienmitglieder sind bereits Mitglied im SC Westfalia Kinderhaus: Gewünschte Zahlweise: jährlich halbjährlich (nur bei Teilnahme am Lastschriftverfahren oder bei der Abrechnung über die Münsterlandkarte möglich) Der Beitrag soll über die Leistungen aus Bildung und Teilhabe (Münsterlandkarte) beglichen werden. Die Kartennummer lautet: Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Gläubiger-Identifikationsnummer: DE32SCW00000955037 Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer (wird in der Aufnahmebestätigung mitgeteilt) SEPA-Lastschriftmandat: Hiermit ermächtige ich den SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom SC Westfalia Kinderhaus 1920 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Geldinstitut IBAN des Zahlungspflichtigen BIC Name des Kontoinhabers (falls abweichend vom Mitglied) Die Vereinssatzung und die Beitragsordung sind mir bekannt und werden von mir in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich anerkannt. Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner Daten für Zwecke der Vereinsverwaltung bin ich einverstanden. Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung werden dem Verein unverzüglich mitgeteilt. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann satzungsgemäß nur schriftlich, mit einer Frist von vier Wochen zum 30.06. eines Jahres erfolgen. Ich verpflichte mich auch für die Beitragszahlungen meiner Kinder aufzukommen. Für die Bearbeitung dieses Antrages berechnen wir eine Gebühr von Euro 10,00. Ich nehme davon Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im SC Westfalia Kinderhaus, Bild, Ton-, und Filmaufnahmen von und mit den Vereinsmitgliedern gemacht werden. Ich bin einverstanden, dass die Ergebnisse dieser Bild-, Film-, Video- und Tonaufzeichnung, auf denen ich oder mein Kind klar zu erkennen sind, im Rahmen von Vereinsveranstaltungen und für Vereinszwecke, insbesondere in Publikationen wie Printmedien (Tageszeitung, Vereinszeitung, Berichte und Chroniken) und in elektronischen Medien, veröffentlicht werden darf! Einer namentlichen Nennung zum Zwecke der Beschreibung von Bild-, Film-, Video- und Tonaufzeichnung, Presseberichten und sonstigen Dokumentationen stimme ich außerdem zu. Diese Zustimmung erkläre ich auch gegenüber den Sponsoren des Vereins. Es versteht sich von selbst, dass der Verein bemüht ist, mögliche negative Auswirkungen für mich und meine Familie zu vermeiden. Die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages gemäß der gültigen Beitragsordnung erfolgt zum 31.01. bzw. 31.07. eines jeden Jahres. Die Ermächtigung erlischt automatisch nach Beendigung meiner Mitgliedschaft und Erfüllung meiner Verbindlichkeiten. Mitgliedsbeiträge: Die Mitgliedsbeiträge werden, je nach Zahlungsvereinbarung, bei jährlicher Zahlung zum 31.01. und bei halbjährlicher Zahlung zum 31.01. und 31.07. eines jeden Kalenderjahres, fällig. Sie werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren erhoben. Sollte ein Mitglied dem Lastschriftverfahren nicht zustimmen, wird ein Verwaltungsbeitrag pro Jahr in Höhe von 10,00 € zusätzlich zum Jahresbeitrag fällig. Neumitgliedschaft: Der Beitrag für das erste Jahr der Mitgliedschaft wird anteilig ab dem Eintrittsdatum berechnet. Die Beiträge werden mit dem, auf das Eintrittsdatum folgendem Beitragseinzug eingezogen. Hierbei werden auch eventuelle Sonder- und Zusatzbeiträge und Aufnahmegebühren berücksichtigt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Sportbüro. Beitragsgruppen: Als Kinder gelten alle Mitglieder des Vereins bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres. Mitglieder, die diese Altersgrenze im laufenden Geschäftsjahr erreichen, werden automatisch mit Beginn des darauffolgenden Geschäftsjahres als Jugendliche geführt und scheiden aus einer evtl. Familienmitgliedschaft aus. Erwachsene im Sinne der Beitragsbemessung sind alle Mitglieder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Familien wird ein Familienbeitrag gewährt, wenn entweder beide Elternteile und mindestens ein Kind, oder ein Elternteil und mindestens zwei Kinder Mitglieder des Vereins sind. Bei der Gewährung des Familienbeitrages werden nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres berücksichtigt. Datum und Unterschrift des Antragsstellers, bzw. eines gesetzlichen Vertreters