Vermietungs-Reglement ABK Allgemeine Baugenossenschaft Kriens
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Vermietungs-Reglement ABK Allgemeine Baugenossenschaft Kriens
Vermietungs-Reglement der ABK Allgemeine Baugenossenschaft Kriens 1. Die Wohnungszuteilung ist Sache der Geschäftsleitung. 2. Nur natürliche, handlungsfähige Personen, die Mitglied der ABK sind, haben Anrecht auf eine Wohnung. Juristische Personen können auf Grund ihrer Zugehörigkeit zur ABK kein Anrecht auf eine Wohnung ableiten. 3. Die Vermietung von Wohnungen erfolgt nach folgenden Kriterien: 3.1 Bevorzugung der Genossenschafter: Mitglieder der ABK werden gegenüber Nichtmitgliedern bevorzugt. Die Dauer der Mitgliedschaft und die Höhe des einbezahlten Kapitals werden angemessen berücksichtigt. 3.2 Angemessene Belegungsdichte: Das Verhältnis der Bewohnerzahl zur Grösse der Wohnfläche und der Zimmerzahl soll angemessen und zeitgemäss sein. Bei grossen Wohnungen werden Familien mit Kindern bevorzugt. 3.3 Hausgemeinschaft: Mieter, die gut in die Hausgemeinschaft passen, werden bevorzugt. Es wird eine ausgewogene Zusammensetzung der Mieterschaft angestrebt. 3.4 Mieterpflichten: Bewerber, deren Einkommen in einem angemessenen Verhältnis zum Mietzins steht und die bereit und willens sind, ihren Mieterpflichten vollständig nachzukommen, werden bevorzugt. Der Vorstand holt nötigenfalls Referenzauskünfte ein. 4. Wohnungswechsel: Der Umzug in eine Wohnung mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. 5. Hauptwohnung: Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung als Hauptwohnung zu nutzen. Die blosse Nutzung als Zweit- oder Ferienwohnung ist pflichtwidrig. 6. Wohnnutzung: Eine Wohnung ist ausschliesslich für die persönlichen Wohnzwecke des Mieters und seiner mit ihm wohnenden Familienangehörigen bestimmt. 7. Untervermietung: Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung, einzelner Zimmer oder Nebenräume ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. 8. Pflichtanteilkapital: Wohnungsmieter müssen folgende Pflichtanteile übernehmen: 1 und 1 ½ - Zimmerwohnung 2 und 2 ½ - Zimmerwohnung 3 und 3 ½ - Zimmerwohnung 4 und 4 ½ - Zimmerwohnung 5 und 5 ½ - Zimmerwohnung CHF CHF CHF CHF CHF 1'500.00 2'000.00 3'000.00 4'000.00 5'000.00 Das Pflichtanteilkapital wird beim Bezug der Wohnung fällig. 9. Dieses Reglement tritt nach Zustimmung des Vorstandes per 01.02.2010 in Kraft. 6010 Kriens, 28. Januar 2010 ABK Allgemeine Baugenossenschaft Kriens Peter Richner Präsident Erika Greter Aktuarin