Vermietungs-Reglement ABK Allgemeine Baugenossenschaft Kriens

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Vermietungs-Reglement ABK Allgemeine Baugenossenschaft Kriens
Vermietungs-Reglement
der
ABK Allgemeine Baugenossenschaft Kriens
1.
Die Wohnungszuteilung ist Sache der Geschäftsleitung.
2.
Nur natürliche, handlungsfähige Personen, die Mitglied der ABK sind, haben
Anrecht auf eine Wohnung. Juristische Personen können auf Grund ihrer
Zugehörigkeit zur ABK kein Anrecht auf eine Wohnung ableiten.
3.
Die Vermietung von Wohnungen erfolgt nach folgenden Kriterien:
3.1 Bevorzugung der Genossenschafter: Mitglieder der ABK werden gegenüber
Nichtmitgliedern bevorzugt. Die Dauer der Mitgliedschaft und die Höhe des
einbezahlten Kapitals werden angemessen berücksichtigt.
3.2 Angemessene Belegungsdichte: Das Verhältnis der Bewohnerzahl zur Grösse
der Wohnfläche und der Zimmerzahl soll angemessen und zeitgemäss sein. Bei
grossen Wohnungen werden Familien mit Kindern bevorzugt.
3.3 Hausgemeinschaft: Mieter, die gut in die Hausgemeinschaft passen, werden
bevorzugt. Es wird eine ausgewogene Zusammensetzung der Mieterschaft
angestrebt.
3.4 Mieterpflichten: Bewerber, deren Einkommen in einem angemessenen
Verhältnis zum Mietzins steht und die bereit und willens sind, ihren
Mieterpflichten vollständig nachzukommen, werden bevorzugt. Der Vorstand
holt nötigenfalls Referenzauskünfte ein.
4.
Wohnungswechsel: Der Umzug in eine Wohnung mit gleicher Zimmerzahl wird
nur in Ausnahmefällen bewilligt.
5.
Hauptwohnung: Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung als Hauptwohnung zu
nutzen. Die blosse Nutzung als Zweit- oder Ferienwohnung ist pflichtwidrig.
6.
Wohnnutzung: Eine Wohnung ist ausschliesslich für die persönlichen
Wohnzwecke des Mieters und seiner mit ihm wohnenden Familienangehörigen
bestimmt.
7.
Untervermietung: Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung,
einzelner Zimmer oder Nebenräume ist nur mit vorgängiger Zustimmung des
Vorstandes zulässig.
8.
Pflichtanteilkapital: Wohnungsmieter müssen folgende Pflichtanteile
übernehmen:
1 und 1 ½ - Zimmerwohnung
2 und 2 ½ - Zimmerwohnung
3 und 3 ½ - Zimmerwohnung
4 und 4 ½ - Zimmerwohnung
5 und 5 ½ - Zimmerwohnung
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
1'500.00
2'000.00
3'000.00
4'000.00
5'000.00
Das Pflichtanteilkapital wird beim Bezug der Wohnung fällig.
9.
Dieses Reglement tritt nach Zustimmung des Vorstandes per 01.02.2010
in Kraft.
6010 Kriens, 28. Januar 2010
ABK Allgemeine Baugenossenschaft Kriens
Peter Richner
Präsident
Erika Greter
Aktuarin