G runds ä tze für die Vergabe von

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G runds ä tze für die Vergabe von
Flensburger Arbeiter-Bauverein eG |
Deutschlands älteste noch bauende Wohnungsbau­genossenschaft seit 1878
Grundsätze
für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen
gemäß § 28 b der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat haben in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 26. August 2013 eine
Änderung für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen beschlossen.
1. Mitglieder, die eine Genossenschaftswohnung beziehen, haben bei einer
Wohnung mit einer Wohnfläche bis 60,00 qm 2 Pflichtanteile zu zeichnen.
Mitglieder, die eine Genossenschaftswohnung beziehen, haben bei einer
Wohnung mit einer Wohnfläche ab 60,01 qm 3 Pflichtanteile zu zeichnen.
Mitglieder, die in nachfolgenden Wohnanlagen eine seniorengerechte Wohnung
beziehen, haben 5 Pflichtanteile zu zeichnen:
Junkerhohlweg 13 + 13a
Am Schlagbaumweg 1 + 3
Servicehaus Sandberg, Schulze-Delitzsch-Straße 21
Nikolaus-Matthiesen-Straße 21 – 31.
Mitglieder, die in der Kanzleistraße 80 –110 eine Wohnung beziehen, haben
folgende Pflichtanteile zu zeichnen:
Wohnfläche bis60,00 qm 5 Pflichtanteile
Wohnfläche ab60,01 qm 7 Pflichtanteile
2. Dies gilt auch bei Tausch bzw. Umzug in eine andere Wohnung der
Genossenschaft. Die Anteile sind vor Bezug der Wohnung voll einzuzahlen.
3.Die Anteile können nicht gekündigt werden, solange die Wohnung bewohnt wird.
4. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand anders als im Rahmen der
vorgegebenen Richtlinien entscheiden.
5. Die Änderungen der Grundsätze für die Vergabe treten ab 1. September 2013
in Kraft.
Flensburg, im August 2013
für VORSTAND und
AUFSICHTSRAT
der
Flensburger Arbeiter-Bauverein eG
gez. Michael Kohnagel
gez. Andreas Mundt