G runds ä tze für die Vergabe von
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G runds ä tze für die Vergabe von
Flensburger Arbeiter-Bauverein eG | Deutschlands älteste noch bauende Wohnungsbaugenossenschaft seit 1878 Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen gemäß § 28 b der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat haben in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 26. August 2013 eine Änderung für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen beschlossen. 1. Mitglieder, die eine Genossenschaftswohnung beziehen, haben bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche bis 60,00 qm 2 Pflichtanteile zu zeichnen. Mitglieder, die eine Genossenschaftswohnung beziehen, haben bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche ab 60,01 qm 3 Pflichtanteile zu zeichnen. Mitglieder, die in nachfolgenden Wohnanlagen eine seniorengerechte Wohnung beziehen, haben 5 Pflichtanteile zu zeichnen: Junkerhohlweg 13 + 13a Am Schlagbaumweg 1 + 3 Servicehaus Sandberg, Schulze-Delitzsch-Straße 21 Nikolaus-Matthiesen-Straße 21 – 31. Mitglieder, die in der Kanzleistraße 80 –110 eine Wohnung beziehen, haben folgende Pflichtanteile zu zeichnen: Wohnfläche bis60,00 qm 5 Pflichtanteile Wohnfläche ab60,01 qm 7 Pflichtanteile 2. Dies gilt auch bei Tausch bzw. Umzug in eine andere Wohnung der Genossenschaft. Die Anteile sind vor Bezug der Wohnung voll einzuzahlen. 3.Die Anteile können nicht gekündigt werden, solange die Wohnung bewohnt wird. 4. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand anders als im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien entscheiden. 5. Die Änderungen der Grundsätze für die Vergabe treten ab 1. September 2013 in Kraft. Flensburg, im August 2013 für VORSTAND und AUFSICHTSRAT der Flensburger Arbeiter-Bauverein eG gez. Michael Kohnagel gez. Andreas Mundt