Netzwerk Kinderschutz - SFBB Berlin

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Netzwerk Kinderschutz - SFBB Berlin
Netzwerk KinderschutzFrühe Interventionen und Hilfen
In Kooperation von Pädiatrie und Jugendhilfe
Dokumentation der
Fachtagung vom 2. - 3. Juli 2008 in Berlin
1
Inhaltsverzeichnis
Seitenzahl
Veranstaltungsausschreibung und Programmablauf
3-7
Fachreferate
Keiner fällt durchs Netz- Ergebnisse der Resilienzforschung
Und Konzepte effektiver früher Hilfen
Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, ärztlicher Direktor des Instituts
Für Psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie.
Psychosoziales Zentrum Uniklinikum Heidelberg
8 - 49
Niedrigschwellige sozialraumorientierte Projekte früher Hilfen
Netzwerke für Kinderschutz- Pro Kind Sachsen
Günter Refle, Leiter des Felsenweg-Instituts der Karl Kübel Stiftung
Für Kind und Familie
50 - 82
ADEBARBeratung und Begleitung für Schwangere und Familien, Hamburg
Mirjam Hartmann, Leiterin des Hamburger Familienprojektes
83 - 90
Kindeswohlgefährdung und Risikofaktoren frühzeitig erkennen
und helfen
Marianne Desens, Fachteamleitung, Jugendamt Berlin-Reinickendorf
91 - 94
Schritte zu einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen
Medizin und Jugendhilfe
Christina Borgmann, Kinderschutzkoordinatorin
UK Charite´ -Campus Virchow Klinikum, SPZ- Neuropädiatrie/
Entwicklungsneurologie
95 - 109
Frühe Hilfen- Kinderschutz vor und nach der Geburt
Dr. Matthias Brockstedt, Ärztlicher Leiter des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes des Bezirksamtes Mitte von Berlin
110 - 137
WELLCOME - Praktische Hilfen für Familien nach der Geburt
Katja Brendel, „Wellcome“ Landeskoordination Berlin, Stützrad e.V.
138 - 150
Workshopergebnisse
151 - 154
Arbeitsgruppenergebnisse bezirklich differenziert
155 - 159
Abschlussresümee
160
Anlagen:
Referenten/Innen und Moderatoren/Innen
161 - 162
Ausführungsvorschriften Kinderschutz vom 8.4.08
163 - 167
1 Jahr Netzwerk Kinderschutz
168 - 171
2
Senatsverwaltung für Bildung
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin -
Wissenschaft und Forschung
Brandenburg - SFBB
Veranstaltungs-Nr. 7010/08
Fachtagung
NETZWERK KINDERSCHUTZ IN BERLIN - FRÜHE INTERVENTION UND
HILFEN IN KOOPERATION VON PÄDIATRIE UND JUGENDHILFE
2. und 3. Juli 2008
Inhalt:
Um Kinder wirkungsvoll und präventiv vor Kindesvernachlässigung und -misshandlungen zu schützen,
werden aktuell bundesweit Frühwarnsysteme und frühe Hilfen für Eltern entwickelt, insbesondere Konzepte
für die Zusammenarbeit von Entbindungskliniken, Hebammen, KJGD, RSD, Sozialmedizinischem Dienst
und niedergelassenen Kinderärzten als stabile Netze für Familien und Kinder.
In der Veranstaltung werden vorgestellt:
•
Gemeinsame / kompatible gesetzliche Rahmenbedingungen, SGB VIII /
Gesundheitsdienstgesetz, GDG
•
Ergebnisse der Resilienzforschung, mit dem Plädoyer, so früh wie möglich
•
Projekte früher Hilfen:
-
Pro Kind - ein Hausbesuchsprogramm für erstgebärende Schwangere,
„Nurse-Family-Partnership-Programm“
-
Elternschule, z.B. „Das Baby verstehen“ - ein niederschwelliger Einstieg für alle Eltern,
oder das Konzept „FUN-Baby“
•
„Keiner fällt durchs Netz“ - das Indikatoren- und Risikofaktorenmodell zur Einschätzung und
Beurteilung
von
Gefährdungssachverhalten,
zu
Gestaltung
von
Erziehungshilfen
und
infrastrukturellen Ressourcen der Resilienzförderung
•
Maßnahmen der Etablierung des sozialen Frühwarnsystems in Berlin: Wie hilft das abgestimmte
Risikofaktoren- und Indikatorenmodell in der Praxis (Klinik, KJGD, Jugendamt)? Fallmanagement
bei Kindeswohlgefährdung
•
Vernetzungsbeispiele - best practice - aus einem Berliner Stadtteil, Kooperationsvereinbarungen
Tagungsort: JugendKulturZentrum PUMPE, Lützowstr. 42, 10785 Berlin-Mitte
Das Teilnahmeentgelt in Höhe von 15,00 Euro enthält Pausengetränke und Imbiss
und ist vorab zu überweisen.
3
Programm:
1. Tag: Die bundesweiten Entwicklungen und Erfahrungen
09.00 Uhr
Empfang der Teilnehmer, Teilnehmerinnen und Gäste
09.30 Uhr
Grußworte:
Staatssekretär Sen BWF, Herr Eckart Schlemm
Eröffnung:
Aufgaben von Stiftungen und Netzwerken in der Präventionsarbeit am
Beispiel der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie und der Hessenstiftung
– Familie hat Zukunft
Daniela Kobelt Neuhaus
Anlass und Zielsetzung der Veranstaltung, Ablauf des Tages
Moderation: Christa Möhler-Staat
10.00 Uhr
Keiner fällt durchs Netz - Ergebnisse der Resilienzforschung
und Konzepte effektiver früher Hilfen
Prof. Dr. Manfred Cierpka
Nachfragen und Diskussion
11.00 Uhr
Kaffeepause
11.20 Uhr
Niedrigschwellige sozialraumorientierte Projekte früher Hilfen:
„Netzwerke für Kinderschutz – Pro Kind Sachsen“
Günter Refle
ADEBAR, Beratung und Begleitung für Schwangere und Familien, Hamburg
Mirjam Hartmann
12.45 Uhr
Mittagspause
13.45 Uhr
Zur Zusammenarbeit der Professionen, Konzepte der Vernetzung
sechs themenzentrierte Arbeitsgruppen:
AG 1
Zusammenarbeit in der vor- und nachgeburtlichen Phase, an der
Schnittstelle zur Medizin
Moderation: Dr. Dieter Hüsemann, Dr. Ines Schönborn, Dr. Michael Abou-Dakn,
Ulrike v. Haldenwang
4
AG 2
Das gefährdete kleine Kind. Konzepte der Zusammenarbeit im Umgang mit
„Hochrisikofamilien“
Moderation: Prof Dr. Adolf Windorfer, Dr. Matthias Brockstedt
AG 3
Chancen der Elternarbeit / Elternbildung in der Kooperation Kita Gesundheitsdienst - Jugendhilfe
Moderation: Dr. Andreas Eickhorst, Christel Rose, Günter Refle
AG 4
Kinder mit hohen gesundheitlichen Risikofaktoren - präventive Hilfen für
belastete Eltern an der Schnittstelle verschiedener Dienste
Moderation: Christoph Hertzberg, Christine Borgmann
AG 5
(gemeinwesenorientierte) Möglichkeiten und Chancen der Zusammenarbeit
mit Ehrenamtlichen zur Unterstützung und Förderung belasteter Eltern
Moderation: Katja Brendel, Sylvia Braband-Alkbir, Mirjam Hartmann
AG 6
Kinderschutzkoordination und Netzwerkarbeit, Aufgaben, „Erfolge“,
Empfehlungen
Tanja Leonhard, Renate Dümchen, Tamara Romeyke
15.30 Uhr
Kaffeepause
16.00 Uhr
Plenum: Spotlights / Handlungsempfehlungen aus den Workshops
17.00 Uhr
Schluss des 1. Tages
5
Programm 2. Tag
Das Netzwerk Kinderschutz in Berlin.
Erfahrungen, Stolpersteine, Lösungen
09.00 Uhr
Gesetzesinitiative für ein Gesetz zum Schutz des Kindeswohls
und der Kindergesundheit
Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff,
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
09.30 Uhr
Kindeswohlgefährdung und Risikofaktoren frühzeitig erkennen
und helfen
Aufbau und Handhabung des ersten Check- und Erfassungsbogens
Renate Dümchen, Marianne Desens
10.30 Uhr
Kaffeepause
11.00 Uhr
Schritte zu einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen Medizin und
Jugendhilfe
Christina Borgmann
11.30 Uhr
Projekte und Vernetzungsangebote früher Hilfen in Berlin
Dr. Matthias Brockstedt: Welche Qualitätskriterien sind bei der Gestaltung
und beim Aufbau notwendig?
12.00 Uhr
Erfahrungen aus einem gemeinwesenorientierten Projekt
in Berlin
Katja Brendel, Sylvia Braband-Alkabir
Nachfragen
12.45 Uhr
13.45 Uhr
Mittagspause
6 Arbeitsgruppen :
Regional zugeordnete sowie interdisziplinär zusammengesetzte
Arbeitsgruppen zu folgenden Themen:
6
•
Was läuft in unserer Region schon gut?
•
Welche Projekte gibt es schon?
•
Was ist zu verbessern?
•
Welche konkreten Verabredungen - mit welchem Bereich / Dienst will ich dazu treffen?
Moderation:
Monika Berger-Gramm, Marion Thurley, Marianne Desens,
Renate Dümchen, Maria Frerichs, Iris Hölling und andere
15.30 Uhr
Kaffeepause
16.00 Uhr
Spotlights fürs Plenum:
Ideen und Verabredungen aus den Arbeitsgruppen
17.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
7
8
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47
48
49
Netzwerke für Kinderschutz – Pro
Kind Sachsen
Netzwerke
Netzwerkefür
fürKinderschutz
Kinderschutz––Pro
ProKind
KindSachsen
Sachsen
Netzwerke
Netzwerkefür
für
Kinderschutz
Kinderschutz
¾ Zugänge & Netzwerke
¾ Informations und
Kooperationsstrukturen
¾ Qualifizierungen
Pro
ProKind
Kind––
Sachsen
Sachsen
¾ Frühpräventionsangebot
50
Netzwerke für Kinderschutz – Pro
Kind Sachsen
Projektlaufzeit:
Mai 2007 bis Dezember 2011
Projektträger:
Felsenweg-Institut
Projektpartner:
Dresden, Leipzig, Plauen, Muldentalkreis, Vogtlandkreis
gefördert durch den
51
Pro Kind Sachsen
Begleitforschung
Begleitforschung
Kriminologisches
Forschungsinstitut Niedersachsen
e.V., Universität Leipzig, LeibnitzUniversität Hannover
Förderung
Förderung der
der
Begleitforschung
Begleitforschung
52
Netzwerke für Kinderschutz – Pro
Kind Sachsen
Projektbeirat
Projektbeirat
Projektträger:
Projektträger:Felsenweg-Institut
Felsenweg-Institut
Stiftung
Stiftung
Pro
Pro Kind
Kind
wissenschaftl.
wissenschaftl.
Begleitforschung
Begleitforschung
LIWF/Uni
LIWF/Uni Leipzig
Le ipzig
Dresden
Dresden
Koord.
Koord.
Projektleitung
Projektleitung
Netzwerke
Netzwerke für
für Kinderschutz
Kinde rschutz
FB
FB
Leipzig
Leipzig
Koord.
Koord.
FB
FB
Projektle
itung
Proje ktleitung
Pro
Kind
Sachsen
Pro Kind Sachsen
Plaue n
Plauen
Koord.
Koord.
FB
FB
Vogtland
kre is
Koord.
FB
FB
wissenschaftl.
wissenschaftl.
Begleitforschung
Begleitforschung
KF
KFN/UNI
N/UNI Leipzig
Leipzig
Muldental
kreis
Koord.
FB
FB
Netzwerk- und Kooperationspartner
Zielgruppe
53
Netzwerke für Kinderschutz – Pro
Kind Sachsen
Anliegen
Anliegen
das gesunde körperliche,
geistige und seelische Aufwachsen von Kindern fördern
zu einem effektiven Schutz des
Kindeswohls beitragen
Aufgabenstellung
Aufgabenstellung
Eltern in der Wahrnehmung
ihrer Erziehungsverantwortung
unterstützen
Kinderschutz in Risikosituationen
Durch klare Hilfe- und KontrollStrategien sicherstellen
54
Netzwerke für Kinderschutz – Pro
Kind Sachsen
Aufgabenstellung
h
Aufgabenstellung
Umsetzung
Umsetzung
Förderung der Bindungsfähigkeit und des Bindungsaufbaus zwischen Eltern und Kind
Eltern in der Wahrnehmung
ihrer Erziehungsverantwortung
unterstützen
Stärkung elterlicher
Erziehungskompetenzen
Stabilisierung der Lebensumstände
55
Netzwerke für Kinderschutz – Pro
Kind Sachsen
Aufgabenstellung
g
Aufgabenstellung
Kinderschutz in Risikosituationen durch klare Hilfe- und
Kontrollstrategien sicherstellen
fachliche fundierte Risikoeinschätzung
verbindlich funktionierende
Kooperationsstruktur zum
Kinderschutz
56
Netzwerke für Kinderschutz –
Koordinatorenmodell
Freie
Träger
Familiengerichte
Bildung- und
Beratungseinrichtungen
Gesundheitswesen
Koordinationsstelle
Jugendamt
Polizei
…
Schulen
57
www.netzwerke-fuer-kinderschutz-sachsen.de
www.nfk-sachsen.de
58
Netzwerke für Kinderschutz
4. Netzwerkmanagement
3. Netzwerkstruktur(en)
2. integriertes Prozessdenken
1. Aufgabenstellung
59
Integriertes Prozessdenken
Das operativ an Primärprozessen ausgerichtete Netzwerken
Frühförderung
Kindergarten
Spezielle
Beratung
Kinderarzt
Jugendamt
Integration von (isolierten) vor- und nachgelagerten
Dienstleistungen zu einer Prozesskette
Produktions
Produktions –
– und
und Dienstleistungskette
Dienstleistungskette
Quelle:
itanides 1983
Quelle: nach
nach Ga
Gaitanides
1983
60
Integriertes Prozessdenken
Das strategische an Sekundärprozessen ausgerichtete Netzwerken
Politik
Verwaltung
Träger
Strategisches Netzwerk als Sekundärprozess über Gremien
Heterarchisch
Heterarchisch angeordnet
angeordnet
InteressenInteressen- und
und Handlungskoalitionen
Handlungskoalitionen
KooperationsKooperations- und
und Informationsprozesse
Informationsprozesse
61
Netzwerkstrukturen
kommunales
kommunales
Netzwerkforum
Netzwerkforum
Subnetzwerke
Subnetzwerke
62
Netzwerkstrukturen
kommunales
kommunales Netzwerkforum
Netzwerkforum
Zielstellung:
Integration + Steuerung
zentrale
Aufgaben:
gleichberechtigte Interorganisationsbeziehungen
63
Netzwerkstrukturen
Subnetzwerke
Subnetzwerke
Zielstellung:
Angebotsentwicklung
zentrale
Aufgaben:
spezifische Themenfelder, aus
denen Neues entwickelt wird
64
Netzwerkmanagement
Phasen beim Netzwerkaufbau
1. Initiierung
2. Konstituierung
3. Zentrierung
4. Normierung
5. Formalisierung
65
Netzwerkmanagement
5. Formalisierung
4. Normierung
3. Formierung
Aufgabenklärung
2. Konstituierung
Strukturaufbau
1. Initiierung
Vertrauensaufbau
66
Qualifizierungskonzept
Qualifizierungskonzept
Qualifizierungen
Beratung
Fachtagungen
Netzwerkkompetenzen
Fachkompetenz
Kinderschutz
Regelmäßige
Koorditreffen
LandesFachtagung
Netzwerkkompetenz
Modul 1
Kinderschutzkonzept
Pro Kind
Gesamttreffen
Pro Kind
Regionale
Fachtagungen
Netzwerkkompetenz
Modul 2
Psych.Erkrankungen
Frau Dr. Hornstein
Einzelberatung
interdisziplinäre
Netzwerkmoderation
Eltern-Kindbindung
Frau Dr. Ziegenhain
Konfliktmanagement
in der NW-Arbeit
Entwicklungstabelle
Frau Beller
67
Pro Kind Sachsen
68
Pro Kind Sachsen
55 Standorte
Standorte mit
mit200
200 Teilnehmerinnen
Teilnehmerinnen
Stadt
StadtLeipzig
Leipzig 72
Stadt
Dresden
Stadt
Dresden
64
Muldentalkreis
Muldentalkreis 16
Stadt
StadtPlauen
Plauen 24
Vogtlandkreis
24 Vogtlandkreis
69
Zugänge zur Zielgruppe
Zielgruppe
Zielgruppe
Schwangere, die folgende Kriterien erfüllen:
¾ erstgebärend
¾ 12. bis 28. Schwangerschaftswoche
¾ finanzielle Problemlage
¾ besondere soziale oder persönliche Problemlage
70
Risikofaktoren
Risikokindheit in Deutschland
Teenagerschwangerschaften
Kriminalität
Alkohol
Armut
Missbrauch
Häusliche
Gewalt
Rauchen
Soziale Isolation
71
Multiplikatoren
Stand 25.06.2008
1
5
3
1
17
15
1
Jugendamt
Beratungsstellen
Gynäkologen
Selbstmelderinnen
ARGE/Agentur für Arbeit
Freie Träger
Krankenkasse
Ger. Betreuer
Familienhebamme
Koordinatorinnen
Berufsbetreuung
1
6
1
1
72
Teilnehmerinnen nach
Modellstandorten
Stand 25.06.2008
Frauen in der Begleit-/Basisgruppe nach Kom m unen
7
5
7
6
5
5
3
2
Basisgruppe
Vo
gt
la
nd
au
en
Pl
ul
de
nt
al
kr
ei
s
Begleitgruppe
M
Le
ip
zig
2
Dr
es
de
n
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
10
73
Pro Kind Sachsen
Leistungen
Leistungen
¾
Informationen über Unterstützungsmaßnahmen
für Schwangere und Familien
¾
Vergütung der Fahrtkosten zu den Vorsorgeuntersuchen
mit öffentlichen Verkehrsmitteln
¾
Entwicklungstestung des Kindes und Empfehlungen zu
seiner Förderung
¾
Hausbesuchsprogramm, für die Hälfte, der nach Zufall
ausgewählten Frauen
74
Das Hausbesuchsprogramm
Dauer
Dauerund
und Frequenz
Frequenzder
derHausbesuche
Hausbesuche
¾
Beginn:
12. bis 16. SSW
spätestens in der 28. SSW
¾
Ende:
2. Geburtstag des Kindes
¾
Frequenz:
im Monat der Programmaufnahme:
wöchentlich
danach: 14-tägig
(nach der Geburt höhere Dichte)
in den letzten 3 Monaten: monatlich
¾
Dauer:
ca. 1,5 Stunde pro Hausbesuch
75
Das Hausbesuchsprogramm
Erwartete
Erwartete Effekte
Effekte des
des Hausbesuchsprogrammes
Hausbesuchsprogrammes
¾ Verbesserung der mütterlichen Gesundheit und
gesündere Lebensweise der Frauen
¾ Verbesserung der Gesundheit der Babys und Kinder
¾ Reduktion von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung
¾ Soziale Integration von Mutter und Kind
¾ Geringere Kriminalitätsrate
76
Das Hausbesuchsprogramm
Themenbereiche
Themenbereiche der
derHausbesuche
Hausbesuche -- Domänen
Domänen
¾
Persönliche Gesundheit
¾
Gesundheitsförderliche Umgebung
¾
Lebensplanung und –gestaltung
¾
Mutterrolle, Vaterrolle, Elternrolle
Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz
¾
Familie, Bekannte und Freunde
¾
Soziale Dienste und Gesundheitsversorgung
77
Aufbau des
Hausbesuchskonzeptes
Curriculum
Curriculum
¾Wissenschaftlich
fundiert
¾Teilstrukturiert
¾Bausteinsystem
Handbücher
Handbücher
¾3 Handbücher
¾Gleicher Aufbau
Hausbesuchskompass
Hausbesuchskompass
¾teilstrukturiert
¾Personenzentriert
¾Themenbezogen
¾Gleicher Aufbau
78
Hausbesuchskompass
1.
1.Begrüßung
Begrüßung
22.. Aktuelles
Aktuelles
3.
3.Rückblick
Rückblick
4.
4.Situation
Situation
5.
5.Themen
Themen
6.
6.Zusammenfassung
Zusammenfassung
7.
7.Vorbesprechung
Vorbesprechungdes
desnächsten
nächsten Besuches
Besuches
79
Prinzipien der Begleitung
Jeder
Jederist
istExperte
Experte für
fürdas
daseigene
eigene Leben
Leben
Folge
Folge den
denHerzenswünschen
Herzenswünschender
derFamilie
Familie
Kleine
Kleine Schritte
Schritte können
könnenGroßes
Großes bewirken
bewirken
Der
DerWeg
Weg ist
istdas
das Ziel
Ziel
Betone
Betone die
die Stärken
Stärken
80
Begleitung der
Familienbegleiterinnen
Qualifizierungskonzept
Qualifizierungskonzept
Theorien
Theorien
Handbücher
Handbücher
Zielgruppen
Zielgruppen
Fachberatungskonzept
Fachberatungskonzept
Fallbesprechung
Fallbesprechung
Fachberatung
Fachberatung
Teamsitzung
Teamsitzung
Treffen
Treffenaller
allerStandorte
Standorte
81
Netzwerke für Kinderschutz –
Pro Kind Sachsen
Vielen
Vielen Dank
Dank
für
für Ihre
Ihre Aufmerksamkeit!
Aufmerksamkeit!
82
Säuglinge und Kleinkinder in der Betreuung der Jugendhilfe
– Anforderungen an Angebotsgestaltung, niedrigschwellige
Zugänge und interdisziplinärere Kooperation
Mirjam Hartmann
Familienprojekt ADEBAR
Hamburg
Ausgangssituation
Verallgemeinert lässt sich feststellen, dass Angebote der Familienförderung und
Präventionsmaßnahmen der Gesundheitsdienste sozial benachteiligte Familien zu wenig
erreichen. Gleichzeitig sind in Quartieren mit einem hohen Anteil von Familien mit niedrigem
sozioökonomischem Status u. a. hohe Fallzahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung zu
verzeichnen.
Umfangreiche Forschungsarbeiten zu den Mutter / Eltern – Kind – Bindungen und den
Auswirkungen von unsicherem bzw. gestörtem Bindungsverhalten von Kindern bestätigen, dass
die Erfahrungen in der frühen Kindheit grundlegend für die weitere Entwicklung sind. 1 Damit ist
die große Bedeutung von Frühen Hilfen – und nebenbei auch deren ökonomische Sinnhaftigkeit
–eindrucksvoll belegt.
Zwar zeigen sich gesundheitliche Beeinträchtigungen und Entwicklungsdefizite von Kindern in
verschiedenen Leistungsbereichen von Jugendhilfe und Gesundheitsdiensten, die
Unterstützungssysteme stehen jedoch in der Regel ebenso wie deren einzelne
Leistungsbereichen unverbunden nebeneinander. Dies führt häufig dazu, dass entweder wenig
Unterstützung angeboten wird, oder im Gegenteil, eine Vielzahl von professionellen Helfern
unkoordiniert in der gleichen Familie tätig sind.
Ziele für wirksame Prävention und Frühe Hilfen für (Risiko-)Familien
Das Hauptziel ist die Etablierung von Frühen Hilfen für Schwangere und Familien in schwierigen
Lebenslagen, die von herkömmlichen Angeboten nicht ausreichend erreicht werden. Dies
beinhaltet die Konzeptionierung von adäquaten Angebotsformen, deren modellhafte Erprobung
und bei Erfolg perspektivisch die Schaffung einer entsprechenden flächendeckenden
Angebotsstruktur.
Damit verbunden ist das Ziel einer Reduzierung von gesundheitlichen und psychosozialen
Risiken für Mutter und Kind.
Die Erziehungs- und Alltagsbewältigungskompetenz in Familien soll gefördert werden durch:
• Kontakt und gemeinsames Tun
• Information, Gruppen und Kurse
1
Eine Einführung in dieses Thema bietet der folgende Sammelband: Karl Heinz Brisch/Theodor Hellbrügge (Hrsg.):
Bindung und Trauma, Risiken und Schutzfaktoren für die Entwicklung von Kindern, 2003, Verlag Klett-Cotta
83
•
•
•
•
•
Individuelle Beratung und Begleitung
Aufbau von Alternativen so Hilfen zur Erziehung durch schnelle und leicht zugängliche
Unterstützung bei Krisen und zur Bewältigung des Alltags
Hilfe zur Selbsthilfe / Selbstorganisation
Durchlässigkeit der Systeme und Leistungsbereiche mit gemeinsamer Ausrichtung der
Träger auf einen Sozialraum
Mitgestaltung fördernder Lebenswelten
Anforderungen an die Angebotsgestaltung
Für ein gemeinsames Verständnis der fachlichen Hintergründe vorab drei
Begriffsbestimmungen:
Sozialraum bezeichnet ein geographisches und soziales Gebilde, dem sich Menschen
zugehörig fühlen. Es ist der Raum, in dem Menschen konkret ihren Alltag bewältigen müssen,
auf der Basis der dort vorhandenen Strukturen, Ressourcen und Probleme. (nach U. Becher)
Lebenswelt bezieht sich darauf, wie Menschen sich in Wechselwirkung zu ihrer Umwelt
erfahren, z. B. in ihren räumlichen sozialen und zeitlichen Strukturen in Möglichkeiten. (nach U.
Becher)
Lebenswelten sind subjektbezogene Aneignungsräume und können innerhalb eines sozialen
Raums und darüber hinaus je nach Person (-engruppe) sehr unterschiedlich sein.
Lebenslage lässt sich als Handlungsspielraum verstehen, den Personen zur Bewältigung ihres
Alltags und Erfüllung ihrer Bedürfnisse zur Verfügung haben. (frei nach K.Hurrelmann)
Um die oben genannten Ziele zu erreichen stellen sich die verschiedenen Anforderungen an die
Angebotsgestaltung:
1. Sozialraum- und Lebensweltorientierung
Man kann davon ausgehen, dass ebenso Zusammenhänge bestehen zwischen individueller
Lebenswelt, Lebenslage und dem Verhalten, als auch zwischen psychosozialen
beziehungsweise gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sozialer Benachteiligung /
Desintegration. Entsprechend sollte Problemlagen nicht primär mit individuellen Hilfesettings,
sondern mit Handlungsstrategien begegnet werden, die sozioökonomische Kontexte
berücksichtigen und unterschiedliche Handlungsebenen realisieren. Aktivierung, Beteiligung und
Hilfe zur Selbsthilfe / Selbstorganisation sind als Grundsatz der Arbeit zu sehen. Damit werden
eine Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilnahmechancen sowie die Erweiterung der
Handlungsspielräume der Zielgruppe zu einem elementar wichtigen Arbeitsinhalt.
2. Allgemeine Organisationsstruktur mit neuer Ausrichtung
An Stelle einer Struktur, in der verschiedene Leistungsbereiche wie Säulen unverbunden
nebeneinander stehen, ist eine Verknüpfung der Angebote notwendig. Im Mittelpunkt stehen die
Familien im Sozialraum, um die sich die verschiedenen Träger, Einrichtungen und Dienste aus
den Bereichen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule, Kindertagesbetreuung,
Beratungsstellen und idealerweise auch Stadtentwicklung, Arbeitsverwaltung und Qualifizierung,
Wohnungswesen etc. gruppieren. Das Ganze ist kreisförmig ausgerichtet und die einzelnen
Dienste und Einrichtungen sind durch Kooperationsbezüge wie z.B. regelhafte gemeinsame
84
Angebote, einzelfallbezogene Zusammenarbeit, Netzwerkarbeit oder Stadtteilaktivitäten
miteinander verbunden.
Das erforderliche Angebotsprofil für Frühe Hilfen beinhaltet, dass multidisziplinäre Teams und
ProjektpartnerInnen aus verschiedenen Leistungsbereichen flexibel Orte und Zugänge nutzen.
Die vorhandenen Ressourcen werden neu verknüpft. Die Infrastruktur fördernde Angebote und
Stadtteilaktivierung sind verbunden mit offenen Treffpunkten und intensiver verbindlicher
Einzelhilfe bei Bedarf.
3. Projektstruktur für Frühe Hilfen
In einer Grafik ließe sich die Struktur in Form von mehreren ineinander liegenden Kreisen
darstellen.- Im inneren Kreis befindet sich das Projekt mit seinem multidisziplinären Team. Um
diesen Kreis herum befindet sich ein zweiter Kreis, mit ProjektpartnerInnen die das Angebot
tragen. Dieser wiederum wird eingekreist von regelhaften KooperationspartnerInnen, die in einer
Form von verbindlicher Zusammenarbeit gemeinsame Angebote gestalten, beziehungsweise
einzelfallbezogen zusammenarbeiten. Im äußeren Kreis befinden sich dann die verschiedenen
formellen und informellen Netzwerke.
4. Interdisziplinäre Kooperation an neuen Orten
Gemeinsame Netzwerke von Akteuren aus Jugendwohlfahrt / Jugendhilfe, Gesundheitsdienste
Schule, Beratungsstellen und vielen anderen ermöglichen eine wechselseitige Qualifizierung,
kollegiale Beratung sowie einzelfallbezogene Arbeitsabsprachen. Sie bringen eine koordinierte,
bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur voran und fördern mehr
Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit der vorhandenen Regelangebote.
Notwendig ist ein Selbstverständnis der Professionellen als „ Angestellte des Sozialraums“ mit
Blickrichtung über die Gegebenheiten des eigenen Trägers hinaus. Verschiedene Zugänge
können gemeinsam flexibel genutzt und neue Orte für eigene Angebote entdeckt werden:
Beispielhaft sei genannt: Mobile Spielaktionen im öffentlichen Raum mit Gesprächsangebot für
Eltern, Sozialberatung in der in der Gynäkologischen Praxis, Familienberatung beim Kinderarzt,
Gesundheitsangebote in der Moschee oder beim türkischen Kulturverein, Beratung an der
Brottheke im Supermarkt...
5. Arbeitsprinzipien
Wichtige Arbeitsprinzipien sind:
Blick auf Ressourcen und Kompetenzen
Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und Orientierung der Arbeit am Auftrag den die
Hilfesuchenden geben
Hilfe zur Selbsthilfe / Selbstorganisation
Flexible Angebots- und Qualitätsentwicklung in Regelkreis.
Niedrigschwelligkeit Zugänge
85
Exkurs zu „Niedrigschwelligkeit“
Niedrigschwelligkeit als Arbeitsprinzip oder als Qualifizierung von Begriffen wie Zugang oder
Angebot kommt in vielen Konzepten vor. Es erscheint jedoch oft unklar oder auch beliebig,
welche fachlichen Standards Niedrigschwelligkeit beinhaltet.
Der Begriff „niedrigschwellig“ unterliegt keiner festen Definition. Er muss immer wieder neu
ausgefüllt werden, indem er in Beziehung gesetzt wird zu einer genau eingegrenzten Zielgruppe
und deren Lebenswelt, wobei bei der Angebotsgestaltung sowohl inhaltliche, als auch zeitliche
und örtlich / räumliche Faktoren zu berücksichtigen sind.
Der Anspruch Angebote „niedrigschwellig“ zu gestalten, geht von der Annahme aus, dass
sonstige (Regel-) Angebote Zugangsbarrieren aufweisen, bzw. die Zielgruppe aus
verschiedenen Gründen gehindert wird, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Entsprechend
sollen Angebote gestaltet werden, die durch besondere Formen und Inhalte leicht(er) in
Anspruch genommen werden können.
Eine angebotsbezogene, genauere Differenzierung der Zielgruppen ist sinnvoll, weil z.B.
jugendliche Mütter andere Schwellenängste (und auch Bedürfnisse) haben, als psychisch
kranke Mütter. Die Beschreibung „Mütter“ würde hier folglich zu kurz greifen.
Es gibt keine grundsätzlich „niedrigschwellige“ oder „hochschwellige“ Angebotsform.
Entsprechend sind offene Angebote nicht automatisch niedrigschwellig und Gruppenangebote /
verbindliche Einzelhilfen müssen nicht hochschwellig sein. Es kommt immer auf die konkrete
Ausgestaltung an, bezogen auf die spezifischen Befindlichkeiten, die bei der benannten
Zielgruppe vorhanden sind.
Der Zugang wird zusätzlich erleichtert, wenn innerhalb eines Projektes bzw. von den Trägern
unterschiedliche Angebotsformen vorgehalten werden, die durchlässig sind.
Kriterien für Niedrigschwelligkeit
Auch wenn es keine exakte Definition geben kann, lassen sich doch Qualitätskriterien
formulieren, die Niedrigschwelligkeit ausmachen. Angebote können anhand dieser Kriterien wie
mit einer Checkliste überprüft werden.
Im Folgenden werden Qualitätskriterien dargestellt und dort, wo es hilfreich erscheint zusätzlich
erläutert.
Offenheit
Das Angebot ist grundsätzlich für alle Personen, die zu der beschriebenen Zielgruppe gehören,
offen und zeitnah verfügbar.
Keine formalen Hürden
Es sind formal keine bzw. nur sehr geringe Anforderungen an die Inanspruchnahme gekoppelt.
In der Differenzierung beinhaltet dies u.a.: direkter Zugang ins Angebot, keine Antragstellung
erforderlich, zeitnahe Teilnahme/Hilfe möglich, keine Kosten, keine komplizierte Terminbindung.
Alltagsnähe
Es ist davon auszugehen, dass die Zielgruppen in ihrem Alltag belastet und / oder überfordert
sind. Mit diesem Hintergrund sollte die Inanspruchnahme des Angebots möglichst wenige
zusätzliche Anforderungen stellen, sondern entlasten und in den Alltag gut integrierbar sein.
Auch eine Abstimmung auf alltägliche Laufwege und gute Erreichbarkeit ist wichtig.
Voraussetzung ist das Wahrnehmen, Verstehen und Wissen um die konkrete Lebenssituation.
Individuelle Settings sind möglich
86
Mit dem Hilfsangebot, ggf. zusammengesetzt aus verschiedenen Bausteinen, können auch
individuelle Bedarfe angemessen berücksichtigt werden. Nötigenfalls werden Angebote neu
geschaffen, angepasst bzw. verändert.
Flexible Zugangswege
Der Zugang in das Angebot sollte sowohl direkt, als auch durch Vermittlung von anderen
Einrichtungen und Diensten, sowie mit Überleitung des Jugendamtes / ASD möglich sein.
Die Nutzung des Angebots ist nicht stigmatisierend, der Ort ist positiv belegt
Kombination von „Komm- und Gehstruktur“
Um auch schwer erreichbare Familien zu erreichen, kann es erforderlich sein, sie dort
aufzusuchen, wo sie sich aufhalten. Beispielsweise durch Erstkontakte in der Schule, in der
KITA, beim Arzt, Hausbesuche oder andere Formen der aufsuchenden / nachgehender Arbeit.
Anonymität / Vertraulichkeit
Mit dem Wissen, dass es grundsätzlich schwierig ist, sich mit persönlichen bzw. familiären
Problemen an Dritte zu wenden, insbesondere wenn diese mit Gefühlen wie Schuld, Versagen
oder Scham belastet sind, werden Möglichkeiten einer anonymen Kontaktaufnahme angeboten
bzw. Vertraulichkeit glaubhaft vermittelt. Die Praxis von regelhaften umfangreichen
„Fallbesprechungen“ in Stadtteil- oder größeren Projektgremien ist unter diesem Aspekt
kontraproduktiv.
Freiwilligkeit und Auftragsorientierung
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass z.B. bei Familien, die durch Vermittlung des Jugendamtes /
ASD in das Projekt kommen, die Freiwilligkeit durch gleichzeitige Kontrollauflagen oder
drohende Intervention eingeschränkt sein kann.
Eine klare Orientierung am Auftrag / Hilfebedarf, wie ihn die NutzerInnen formulieren, schließt
nicht aus, weitergehende Hilfe anzubieten bzw. ggf. sonstige sichtbare Problemlagen zu
benennen.
Berücksichtigung einer angemessenen Informations- und Kommunikationsform
Beachtung spezieller kultureller religiöser oder weltanschaulicher Hintergründe
Migranten und Migrantinnen brauchen im Rahmen Früher Hilfen kein Spezialangebot, allerdings
sollte ihre spezielle Lebenslage im Rahmen der Angebote angemessen berücksichtigt werden.
Angebote unter einem Dach und in vertrauten Räumen
NutzerInnenfreundliche Öffnungszeiten
Öffnungszeiten orientieren sich am Alltag der NutzerInnen und berücksichtigen z.B. Schulzeiten,
KITA- Bring- und Abholzeiten, Schlafenszeiten kleiner Kinder, Lohnarbeit, Wünsche von Kindern
und Jugendlichen nach Wochenendöffnung etc.
Berücksichtigung biografischer Zeitfenster
Im Leben von Familien gibt es bestimmte Phasen, die einerseits oft krisenhaft sind, andererseits
aber auch eine besondere Bereitschaft für Veränderung und die Annahme von Unterstützung
mit sich bringen. Oft in Verbindung mit guten Vorsätzen und der Hoffnung, dass jetzt „alles“ gut
wird. Solche Zeitpunkte sind zum Beispiel um die Geburt eines Kindes, zur Einschulung, mit
einem Umzug etc.
Anschlussfähigkeit und Durchlässigkeit zu anderen Angeboten
Hiermit sind insbesondere die Transparenz der Angebote und Arbeitsweisen und die
Durchlässigkeit in Regelangebote gemeint. Arbeitsfeld und Leistungsbereiche übergreifend, also
Verbindungen schaffen zwischen Jugendhilfe, Gesundheitsdiensten, Beratungsstellen,
Beschäftigungsträgern etc.
87
Förderliche Rahmenbedingungen
Die vorhandenen Rahmenbedingungen können die Etablierung wirksamer Angebote im Bereich
Früher Hilfen fördern oder behindern.
Als fördernde Rahmenbedingungen wurden erfahren:
• Akzeptanz und Unterstützung bei Politik und Verwaltung
• Transparente Steuerung mit einer klaren und akzeptierte Aufgabenverteilung
• Akteure sind im Sozialraum verankert
• Projektentwicklung von unten abgestimmt mit regionalen Strukturen
• Strukturell verankerte Kooperation mit regelhaften Verfahrenswegen
• Drei Jahren Mindestlaufzeit als Modell mit flexiblen Finanzbudget
• Win – win - Situation für alle Beteiligten
Praxisbeispiel: ADEBAR in Hamburg
Projektbericht über eine erfolgreiche Kooperation zwischen Jugendhilfe und
Gesundheitsdienste
Das Familienprojekt ADEBAR wendet sich an (werdende) Familien, mit Kindern im Alter von 0
bis 10 Jahren, die in den sozial benachteiligten Hamburger Stadtteilen St. Pauli Süd und Altona Altstadt leben.
ADEBAR ist in altdeutschen Märchen die Bezeichnung für Storch und Glücksbringer. Seit 2001
bietet das Projekt niedrigschwellige Unterstützung durch Angebote der Sozialen
Stadtteilentwicklung, dem Familiencafe, der Familienhebammenhilfe und der Familiären
Krisenhilfe.
Ressourcenorientierung, Freiwilligkeit und Auftragsorientierung sowie ein konsequenter Ansatz
an der Lebenswelt der Zielgruppe sind Grundprinzipien der Arbeit.
Familien können sowohl zu offenen Angeboten kommen, als auch flexibel vereinbart individuelle
Unterstützung und Begleitung in Anspruch nehmen. Auch aufsuchende Arbeit ist Bestandteil des
Konzepts. Verschiedene Zugangswege über interdisziplinäre KooperationspartnerInnen,
Verwandte, Freunde und Freundinnen, Nachbarn oder auch ohne Vermittlung sind möglich.
Förderung, Aktivierung und Befähigung der Familien spielen bei den Angeboten ebenso eine
Rolle, wie die Verbesserung von Strukturen des Stadtteils und der Aufbau von interdisziplinären
Netzwerken im Bereich der Jugendhilfe und der Gesundheitsdienste.
Für diese verschiedene Handlungsebenen verbindende Arbeit ist ADEBAR mit dem Deutschen
Präventionspreis 2006 ausgezeichnet worden.
Die Angebote im Einzelnen:
1. Soziale Stadtteilentwicklung: Im Stadtteil werden Bedarfe nach Unterstützungsangeboten
ermittelt und aktuelle Themen aufgegriffen und moderiert. Partizipative Methoden werden
angewendet, um Bedarfe und Ressourcen der Anwohner und Anwohnerinnen zu ermitteln und
sie in Planungs- und Umsetzungsprozesse zu integrieren. Aktuelles Projekt ist eine groß
angelegte Kinderbefragung an der örtlichen Ganztagsschule. Des Weiteren arbeitet ADEBAR in
verschiedenen Gremien auf Stadtteil-, Bezirks- und Landesebene mit und trägt zur Vernetzung
der sozialen und medizinischen Infrastruktur bei.
88
2. Familienhebammen-Angebot: Die Familienhebammen betreuen Frauen und Familien
während der Schwangerschaft und im gesamten ersten Lebensjahr des Kindes. Zu dem
Angebotsspektrum zählen u.a. Unterstützung während der Schwangerschaft,
Geburtsvorbereitung, Hausbesuche, Rückbildungsgymnastik, Babymassage, Stillberatung,
Beratung bei Schreikindern, Förderung einer guten Mutter – Kind – Bindung, Früherkennung von
Entwicklungsverzögerungen und Müttergruppen. Die intensive Einzelhilfe und Begleitung richtet
sich an Schwangere und Familien in besonders belasteten Lebenslagen. Dazu gehören
minderjährige Mütter, Familien mit Suchtproblemen, Familien mit großen finanziellen oder
sozialen Schwierigkeiten, Familien, wo ältere Kinder in einer Pflegefamilie oder im Heim
untergebracht sind, sowie Schwangere bzw. Mütter, die psychisch belastet oder psychisch
erkrankt sind. Die Familienhebammen arbeiten eng mit den Sozialpädagoginnen bei ADEBAR
zusammen und sind mit anderen Einrichtungen vernetzt.
3. Offener Raum / Familiencafe: Kontakt, Infos und Beratung für Schwangere, Väter und
Mütter mit Kindern mit tägl. Öffnungszeit an Werktagen. Austausch und Selbstorganisation
werden gefördert, Beratung und Informationsveranstaltungen können bei Bedarf in Anspruch
genommen werden. Integriert sind unterschiedliche Angebote wie z.B. Babygruppe für junge
Mütter und Schwangerentreff.
4. Familiäre Krisenhilfe: Die Familiäre Krisenhilfe unterstützt Schwangere, Mütter und Väter
mit Kinder im Alter von 0-10 Jahren, die sich in akuten Krisensituationen befinden und bietet
ihnen eine zeitnahe, flexible und bedarfsgerechte Unterstützung an. Ziele sind eine Klärung der
Situation und die Einleitung der ersten Schritte, sowie die Vermeidung von weiterer Eskalation
oder einer Chronifizierung von Schwierigkeiten. Häufig steht hier Hilfe zur Existenzsicherung am
Anfang und schafft eine Basis für weitergehende Unterstützung.
5. Schulprojekte mit 8.-10. Klassen u.a. zur Prävention von Teenagerschwangerschaften mit
dem Titel. „Familiengeschichten, Eltern – Liebe- Zukunft“
Die fünf vorgestellten Arbeitsbereiche sind untereinander durchlässig. Ergänzende Maßnahmen
aus dem Bereich der Gesundheitsförderung sind in Vorbereitung.
Stolpersteine
Die Erfahrungen im Projekt ADEBAR ergänzt mit Berichten aus ähnlichen Projekten zeigen,
dass beim Aufbau eines nach den hier beschriebenen Grundsätzen konzipierten Projektes
verschiedene Stolpersteine auftreten können.
Einige werden im Folgenden kurz dargestellt:
Es treffen Akteure aus verschiedenen Leistungssystemen mit unterschiedlichen fachlichen
Standards und Finanzierungsstrukturen aufeinander. Entsprechend ist es wichtig Möglichkeiten
für das Kennenlernen der verschiedenen Arbeitsformen und Arbeitsweisen sowie Zeit für
Austausch und Verständigungsprozesse einzuplanen. Auch müssen die Organisationsformen
dem angemessen sein.
Es kann ein Spannungsfeld zwischen einzelnen Trägerinteressen versus Transparenz und
Etablierung neuer fachlicher Standards entstehen. Dies um so mehr, wenn neue Programme
gleichzeitig mit Einsparbestrebungen gekoppelt sind und Träger in Konkurrenz stehen.
Ein weiterer Punkt ist, dass Kooperation Bereitschaft zu Veränderung und zusätzliche
Ressourcen benötigt.
Das häufig mit Projekten der Frühen Hilfen angestrebte Ziel der Reduzierung von Hilfen zur
Erziehung läßt sich nicht immer realisieren. Im Gegenteil: Fallzahlen im Bereich Hilfen zur
89
Erziehung können steigen, weil Risikokonstellationen für Familien zunehmen und weil man mehr
sieht, wenn man früher besser hinsieht. Sie steigen auch bei großem Druck der Medien.
Erschwerend für die Arbeit von interdisziplinären Projekten sind Parallelstrukturen in den
Bereichen Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Stadtteilentwicklung. Häufig stellen sich
Fragen von Steuerung, bzw. es müssen verschiedenste Gremien und Netzwerke abgedeckt
werden.
Der letzte hier zu erwähnende Stolperstein sind Kürzungen in verschiedenen sozialen
Bereichen. So ist es für ein Projekt Früher Hilfen schwer mit Müttern eine Lebensperspektive zu
erarbeiten, wenn es kaum (noch) Möglichkeiten der überbetrieblichen beruflichen Qualifizierung
für (junge) Mütter gibt, oder bezahlbarer Wohnraum fehlt.
Erfolge
Trotz der benannten Stolpersteine überwiegen bei Projekten mit dem hier beschriebenen
Hintergrund die Erfolge. Sozial benachteiligte (Risiko-)Familien werden frühzeitig erreicht und
bekommen eine adäquate Unterstützung. Es ist ein spürbarer Bedeutungsgewinn für Prävention
und Frühe Hilfen zu verzeichnen.
Die Etablierung von regelhafter interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und
Gesundheitsdiensten wurde begonnen.
Die Angebote können und wollen Hilfen zur Erziehung nicht ersetzen, erweitern jedoch den
Handlungsspielraum, indem sie Alternativen zu Hilfen zur Erziehung darstellen.
Es wurden neue fachliche Standards zum Beispiel auch mit dem sich festigenden Berufsbild
„Familienhebamme“ geschaffen.
Weitere Erfolge liegen in einem verbesserten Casemanagement und in einer Flexibilisierung der
Angebote. Es stehen vielfältige neue direkte formale und informelle Zugangswege zur
Verfügung und die vorhandenen Ressourcen werden besser genutzt. An vielen Orten sind neue
private und professionelle Netzwerke entstanden, Selbsthilfe und Selbstorganisation nehmen zu.
Fazit
Interdisziplinäre Zusammenarbeit über Grenzen von Trägern und Leistungsbereichen hinweg, ist
insbesondere im Bereich Früher Hilfen für alle Beteiligten gewinnbringend.
Die hier vorgestellten Handlungsansätze sind in der Praxis erprobt und bewährt. Noch sind sie
einzelne Inseln in der Hilfelandschaft, jetzt steht an, diese Konzepte weiter zu verbreiten und
flächendeckenden Strukturen und Qualitätsstandards zu entwickeln. Dabei sollten regionale
Bedingungen berücksichtigt und lokale Initiativen beteiligt werden.
Kontakt:
ADEBAR
Mirjam Hartmann
Große Bergstraße 177
D-22767 Hamburg
www.ADEBAR-HamburgAltona.de
Mail: [email protected]
90
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Jugend und Familie
Fachteam
JugFam FT 1.0
Marianne Desens
30.06.2008
Tel.: 90294 2335
Fax: 90294 6070
Netzwerk Kinderschutz in Berlin – Frühe Intervention und Hilfen in
Kooperation von Pädiatrie und Jugendhilfe
Kindeswohlgefährdung und Risikofaktoren frühzeitig
erkennen und helfen
Aufbau und Handhabung des ersten Check- und Erfassungsbogens
Der erste Tag stand im Zeichen der Bundesweiten Entwicklungen und Erfahrungen.
Der Zweite Tag hat das Thema:
Das Netzwerk Kinderschutz in Berlin.
Erfahrungen, Stolpersteine, Lösungen
Kindeswohlgefährdung und Risikofaktoren frühzeitig erkennen und
helfen
Aufbau und Handhabung des ersten Check- und Erfassungsbogens
Aus Sicht der Berliner jugendhilfe
1. Netzwerk
Netzwerk:
Jeder spricht davon, aber was versteht jeder Einzelne unter einem Netzwerk?
• Netzwerke haben ein gemeinsames Ziel
• Es geht um Verknüpfung
• Es geht darum etwas in ein gemeinsames Blickfeld zu rücken.
Das Netzwerk Kinderschutz ist ein Netzwerk mit ganz vielen Beteiligten.
Jeder hat seinen eigenen fachlichen Bezugspunkt, Kompetenz zu dem Thema
Kinderschutz, jeder hat durch seinen fachlichen Blick und seinen Auftrag sehr
unterschiedliche Blickwinkel, Meinungen und Einschätzungen zu dem Thema
91
Kinderschutz generell , und vor allem in den jedem Einzelfall vorliegenden
Problemlagen und der möglichen und effektivsten Hilfen.
Hier kommt es darauf an, unterschiedliches Wissen und Fachkompetenz im
Interesse von Kindern und Jugendlichen als ein Gesamtwerk (Mosaik) zusammen
zufügen.
Dies bedeutet, jeder hat einen Teil Verantwortung, er ist ein Teil eines Mosaiks und
hat eine spezielle Ressource, die er zu einer Lösung beitragen kann. Vernetzung
erfordert Gemeinsamkeit in der Form, dass alle das gleiche Ziel haben, jeder seinen
Beitrag definiert und aber auch die Ressourcen und Beiträge der anderen
wertschätzt und eine Lösung als ein gemeinsames „Mosaik“ betrachtet, was nur als
ganzes ein Bild ergibt.
2. Maßnahmen :
Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes, hierzu gehören Gesetze (z.B.
§8a SGB VIII), Ausführungsvorschriften, Rundschreiben, Empfehlungen und
Kooperationsvereinbarungen.
In der AV Kinderschutz Jug Ges steht unter 5. Verfahrensstandards zur
Risikoeinschätzung
Unter 5. (5) sollen standardisierte Arbeitsbögen für dieses Verfahren vorgegeben
werden.
Vor einem Jahr (Ergebnis Juni 2007 vorgelegt) hat eine Arbeitsgruppe bestehend
aus Fachkräften der Berliner Jugendämter und Vertretern von SenBWF im Auftrag
der Berliner Jugendamtsleiter Berlin- einheitliche Verfahrensstandards
– kriteriengestütze Risikoeinschätzung- Kinderschutz im Jugendamt entwickelt und
die „Berliner Kinderschutzbögen“ (Auf Grundlage des Stuttgarter
Kinderschutzbogens) vorgelegt.
3. Verfahrensstandards der Berliner Jugendhilfe Aufbau:
Bestandteil der Verfahrensstandards der Berliner Jugendhilfe sind :
• Berlineinheitlicher Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
(Ersteinschätzung gem. § 8a SGB VIII) für Fachkräfte der öffentlichen und freien
Jugendhilfe.
• Berlineinheitlicher 1.Check für eine Mitteilung bei eventueller
Kindeswohlgefährdung (Für Fachkräfte des RSD)
Wenn sich nach dem 1. Check der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung verstärkt
hat oder nicht auszuschließen ist, kommt der Kinderschutzbogen zum Einsatz als
Diagnostikinstrument zur Gefährdungseinschätzung. Er dient als Wahrnehmungs-,
Dokumentations- und Bewertungsinstrument.
Bestandteil ist auch der Orientierungskatalog, der ebenfalls in Stuttgart entwickelt
und von der AG bzw. anderen Fachkräften überarbeitet und erweitert (z.B. für 14 –
18 Jährige) wurde.
Für Fachkräfte dient der Orientierungskatalog zur Einschätzung gewichtiger
Anhaltspunkte.
92
Der Katalog besteht aus so genannten Ankerbeispielen zu Kinderschutzkriterien, die
im Kinderschutzbogen eine wichtige Rolle spielen.
Die Ankerbeispiele dienen für die Einzelfalleinschätzung als Orientierung und
erleichtern die notwendige kollegiale Beratung und Kommunikation mit den Familien.
Berlineinheitlicher Erfassungsbogen bei Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung (Ersteinschätzung gem. § 8a SGB VIII) für Fachkräfte
der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
• Er bezieht sich auf § 8a (2) SGB VIII und die Verantwortung eines jeden
Einzelnen in der Jugendhilfe tätigen.
• Er bezieht sich zur Einschätzung auf den Orientierungskatalog
• Er erfordert das 4 Augenprinzip
• Er fordert die Hinzuziehung einer im Kinderschutz erfahrenen Fachkraft
• Es wird nachgefragt was die Eltern/Fachkräfte bereits unternommen haben, um
die Situation des Kindes zu verändern.
Berlineinheitlicher 1.Check für eine Mitteilung bei eventueller
Kindeswohlgefährdung (Für Fachkräfte des RSD)
• Er bezieht sich auf den Auftrag des Jugendamtes gem. § 8a (1) SGB VIII, jedem
Hinweis für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen
nachzugehen und unter zusammenwirken mehrerer Fachkräfte das
Gefährdungsrisiko abzuschätzen.
• 4 Augenprinzip
• Hausbesuch
• 1. Risikoeinschätzung
• Hilfe und Schutzkonzept
• Verpflichtung zur weiteren Risikoeinschätzung gem. Berliner Kinderschutzbogen,
sofern eine Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden kann.
4. Handhabung:
Standards wurden unter Beteiligung vieler Fachkräfte, der Erfassungsbogen auch
unter Beteiligung von in der öffentlichen und freien Jugendhilfe tätigen Fachkräften
entwickelt.
Sie sind durch die Jugendamtsleiterinnen/Jugendamtsleiter und AGBÖJ
verabschiedet worden und somit ein verbindlicher Standard für die Berliner
Jugendämter.
Es erfolgt nun die Implementierung gerade in Bezug auf die Träger der Jugendhilfe
wie z.B. Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen usw.
Dies bedeutet die Qualifizierung von Fachkräften für Kinderschutz.
Träger und Einrichtungen sind dabei zu überlegen und zu organisieren, wie sie den
Ansprüchen des § 8a SGB VIII gerecht werden.
Eine Kindeswohlgefährdung kann nicht in einem Gespräch oder mit dem
Ausfüllen eines Einschätzungsbogens erkannt und das Kind geschützt
werden.
93
Es geht immer um längere Prozesse, die erforderlich sind und benötigt oft
unterschiedliche fachliche Ressourcen und Einschätzungen, um eine
Kindeswohlgefährdung einschätzen und vor allem das Kind den Jugendlichen
Schützen zu können.
Die vorliegenden Bögen dienen hier zur Unterstützung der Wahrnehmung, als
Dokumentationns- und Bewertungsinstrument für das Verfahren.
5. Umsetzung:
Umsetzung bedeutet auch:
• Sich mit der Rolle, der eigenen Verantwortung und Aufgabe im Rahmen von
Kinderschutz zu beschäftigen
• Kinderschutz hat Vorrang vor anderen Aufgaben
• Kinderschutz benötigt Ressourcen
• Kinderschutz bedeutet das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
Es wurde zunächst von der Berliner Jugendhilfe ein Verfahren zur Umsetzung des §
8a SGB VIII entwickelt.
Die vorliegenden Unterlagen müssen und sollen durch die Jugendhilfe regelmäßig
ausgewertet und weiterentwickelt werden. Hier hat eine Berlinübergreifende
Arbeitsgruppe der Jugendämter unter Beteiligung von SenBWF den Auftrag erhalten
die erforderliche Fortschreibung und Weiterentwicklung zu übernehmen und
entsprechende Beschlussvorlagen vor zu legen.
Änderungen sollen jedoch gebündelt und in der Regel nicht häufiger als 1 mal
Jährlich erfolgen, damit nicht nachher die unterschiedlichsten Informationsstände
kursieren und es keinen einheitlichen Standard mehr gibt
Weitere Schritte:
• Die AV Kinderschutz Jug und Ges, erfordert eine stärkere Kooperation der beiden
Abteilungen. Kooperationsvereinbarungen bezüglich der gemeinsamen Aufgabe
Kinderschutz sind zu schließen.
•
Im Rahmen des Zusammenwirken der unterschiedlichsten Institutionen, die ja
hier auch vertreten sind, wird es darauf ankommen, die Netzwerke durch
Kooperationsvereinbarungen, gemeinsames handeln mit Leben zu erfüllen und
zu erweitern.
94
Schritte
zu einer gelungenen Zusammenarbeit
zwischen Medizin und Jugendhilfe:
Erfahrungen aus dem Bezirk Mitte
Fachtagung Netzwerk Kinderschutz in Berlin
03.07.2008
Fr. Dipl.-Psych. C. Borgmann
Koordination Kinderschutz Charité
95
1. Ausgangslage I
• Charité: 15 Einrichtungen/Kliniken: Gynäkologie, Perinatalzentrum
(Geburt/Frühgeburt), Kinderkliniken, Rettungsstellen, Kinder- und
Jugendpsychiatrie Sozialpädiatrisches Zentrum
– Präventive Hilfen intern (z. B. Elternberatung- und Anleitung bei
Frühgeborenen, Projekt für Familien mit süchtigen Eltern,
Sozialpädiatrisches Zentrum mit psychosozialer Betreuung,
Elternkurse)
– Zusammenarbeit freien Trägern (z.B. Wigwam)
– Kontakt/Hilfen über KJGD (Physiotherapie, Beratung, Kontrolle)
– Kontaktaufnahme zu Jugendamt, z. B. Einzelfall- und Familienhilfen
– Erziehungs- und Familienberatungszentren
– Unterbringung Kind (mit/ohne Eltern)
– Kindeswohlgefährdung: z. B. Inobhutnahme
96
1. Ausgangslage II
• Gute Zusammenarbeit
– bei akuter Kindesmisshandlung, bei eindeutigen Fällen
• Zusammenarbeit bei komplexen Fällen
– Z. B. Vernachlässigung, Graubereich, chronische Erkrankung,
psychiatrischer Erkrankung der Eltern
• Häufig in Abhängigkeit von Einzelpersonen
• Unterschiedliche Perspektiven/Einschätzungen der Situation
• Zeitaufwendige Vermittlungsarbeit
• Wie lässt sich der Hilfebedarf aus medizinischer Sicht
vermitteln?
• Wie können verschiedene Fachkompetenzen
ineinandergreifend genutzt werden?
97
2. Annäherung I
•
Kooperationswunsch für geregelte Zusammenarbeit
– Standardisierte Verfahrensweisen, gemeinsames
Dokumentationssystem (Kinderschutzbogen)
– besseres Nutzen der Kapazitäten (Diagnostik/Fachwissen),
schnellere Hilfen auch bei strittigen Fällen, Evaluation
(Fehleranalysen)
•
Kontaktaufnahme
– Senat: Versuch einheitlicher Kooperation mit allen Bezirken
– Bezirk Mitte: Einladung zu Kooperation mit Jugendamt/RSD
und Gesundheitsamt
98
2. Annäherung II: Austausch
• Regelmäßiges Treffen über AG (09/2007 – 04/2008)
• Konflikte/gegenseitige Vorbehalte
– Zu langsamer/kein/inadäquater Einsatz von Hilfen
(Graubereich, nicht kooperative Eltern)
– „Auswahl“ von Hilfen/speziellen Einrichtungen durch Klinik
– Resultiert aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern (Perspektiven)
• Gemeinsame Ziele
– Frühzeitige und engere Zusammenarbeit
• Frühere Kontaktaufnahme durch Klinik
– Einigung vor Hilfsangebot an Eltern (Fachkonferenzen)
• Vermittlung medizinischer/psychosozialer Bedingungen ohne
Anwesenheit der Eltern
– Gemeinsame Sprache (Dokumentationssystem:
Kinderschutzbogen)
99
3. Kooperationsvereinbarung
1. Schnittstellen der Kooperation
• Kindeswohlgefährdung
– besondere Pflege-, Versorgungs- und Schutzbedarf von
Kindern und Jugendlichen mit Erkrankungen
– chronisch-schleichende Vernachlässigung (Graubereich),
psychiatrischen Erkrankung der Eltern
– Nicht-Kooperation der Eltern (Familiengericht/Auflagen)
• Einsetzen von Jugendhilfe
• Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (bis 2. Lj.)
– Hilfsangebote, Vermittelnde Instanz zwischen Klinik und
Jugendamt
100
2. Leistungsstrukturen und Zusammenarbeit
–
–
–
–
–
Empfehlungen der Klinik sind ausdrücklich erwünscht
gemeinsames Behandlungs- und Betreuungskonzept
verstärkt und frühzeitig Fachkonferenzen
gemeinsames Melde- und Dokumentationssystem
Frühzeitige gegenseitige Information und Rückmeldungen
3. Lösungsmanagement in strittigen Fällen
4. Struktur und Aufgaben der Kooperations-AG
5. Anhang: Verfahrensweisen und Datenschutz
101
Kooperationsvereinbarung: Handwerkszeug
• Schnellmeldebogen
– Zur ersten Kontaktaufnahme mit Rückmeldung des zuständigen
Sozialarbeiters
• Berlineinheitlicher Erfassungsbogen
– Obligat bei Kinderschutzfällen
• Kinderschutzbogen
– Ggf. bei komplexen Fällen, oder Fällen im Graubereich
• Protokollbogen bei Fach- und Hilfekonferenzen
– Verbindliche Festlegung mit Unterschrift aller Beteiligter
102
4. Implementierung
• Gesundheitsamt Mitte:
– 2 Fortbildungen á 60 Personen zum Kooperationsvertrag
• Jugendamt Mitte:
– Schriftliche Weitergabe der Kooperationsvereinbarungen an
alle RegionalleiterInnen/ TeamleiterInnen
• Kliniken:
– Fortbildungen für Ärzte/Schwestern/… (ca. 1 Std.)
– Fortbildungen für SozialarbeiterInnen (ca. 3 Std.)
– Einsicht und Downloads des klinikinternen Vorgehens und der
Kooperationsvereinbarung im Intranet
– Insges. Bisher knapp 100 MitarbeiterInnen
103
5. Umsetzung/Gemeinsames Handeln
• Beginn ab Juni/Juli 2008
• Vorkenntnisse über Kinderschutzbogen
– Bereits im SPZ verwendet seit 2006
– Unterstützt die Hilfebegründung bei komplexen Fällen bzw.
Fällen im Graubereich
• Bereits Kooperationen über AG-Mitglieder
– z. B. bei aufgetretenen Schwierigkeiten
– kurzfristige Kontaktaufnahme bei Schwierigkeiten in der
Erreichbarkeit
104
6. Evaluation/Rückkoppelung
• Termine über weitere AG-Treffen
– September, Oktober, Dezember 2008
• Fallbesprechungen
– Positive/Negative Verläufe (Fehleranalysen)
• Weitere Evaluation über Caritas
105
Schritte zu einer gelungenen Zusammenarbeit
Vision
6. Evaluation
5. Umsetzung
4. Implementierung
3. Kooperationsvereinbarung
2. Annäherung: Zieldefinition
1. Ausgangslage: Bisherige Zusammenarbeit
106
Risiken/Stolpersteine
• Kooperation ist nur so gut wie ihre Beteiligten
– Muss über MitarbeiterInnen und Leitungen getragen werden
• Externe Kooperation braucht interne Kooperation
– Zusammentragen der Ergebnisse, interne Handlungsabläufe
klären, gegenseitige Unterstützung
– Charité: Kinderschutzgruppe vernetzt Kliniken und
Berufsgruppen, Unterstützung, Handlungskonzept intern
• Rahmenbedingungen
– Überlastungsanzeigen ernst nehmen!
– Schnelle Neueinstellungen bei Personalausfall
107
Chancen/Visionen
• Kontinuierlicher Austausch, wie die Zusammenarbeit
verbessert werden kann
• Festgeschriebene Standards, als Orientierungspunkt für
eine Verbesserung der gemeinsamen Arbeit
• Einheitliches Vorgehen in der Zusammenarbeit
– Ausweitung der Kooperation zwischen Charité/Bezirken
– Ausweitung der Kooperation zwischen Bezirken/Kliniken
108
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
• Kontakt:
– [email protected]
109
Frühe Hilfen – Kinderschutz vor und nach der
Geburt
Ich werde in meinem Vortrag zunächst die Begrifflichkeit der „frühen
Hilfen“ hinterfragen, dann die Frage der Zielgruppe dieser Hilfen
beleuchten, um im Weiteren an verschiedenen Bereichen aufzuzeigen,
was, wer wann und wie leisten kann und leisten sollte. Daraus ergibt sich
von selbst eine Festlegung sinnvoller Arbeitsabläufe wie wir sie aus
Stärken-Schwächenanalysen unserer Arbeit kennen oder vielleicht erst
noch kennen lernen müssen. Zum Abschluss erlauben Sie mir einen
kleinen Ausblick.
Definition
“Frühe Hilfen versuchen das Entstehen einer
Folie 3
Unter „Gefährdungen im weiteren Sinne“ verstehen Psychologen,
Sozialpädagogen oder Pädiater alle erkennbaren Schwierigkeiten oder
Risikofaktoren aus kindlicher, elterlicher oder sozialer Sicht, die einen
ungünstigen Entwicklungsverlauf beim Kind zur Folge haben können.
Hinter dieser Strategie steht der Gedanke, dass Hisshandlungen und
Vernachlässigungen in den meisten Fällen Endpunkte einer von den
Eltern nicht gewollten, verhängnisvollen Entwicklung sind, an deren
Anfang vielfältige Überforderungen stehen.
Ich habe in diese Definition bewusst das Eigenschaftswort „wirksame“
Hilfen mit aufgenommen; denn persönliches Engagement, Betroffenheit
und Geld für Projekte bewirken für sich noch gar nichts. Im
internationalen Vergleich (n=20) hat das deutsche Jugendinstitut
Merkmale erfolgreicher Interventionen benannt, die die Rate an
Misshandlungen und Vernachlässigungen um 40 – 50 % im Vergleich zu
Kontrollgruppen wirksam gesenkt haben. Dieses sind:
Folie 4
Familien werden über Jahre begleitet, es werden die Bedürfnisse sowohl
der Eltern, als auch der Kinder berücksichtigt, dem Ganzen liegt ein
durchdachtes Konzept und Menschenbild zugrunde und das Programm
hält , was es verspricht, wird also evaluiert auf seine tatsächliche
Wirksamkeit.
110
Diese Internationalen Erfahrungen sollte man stets vor Augen behalten,
wenn man in der Fülle der seit kurzem angebotenen „Frühen Hilfen“ von
Trägern jeder Art, aber auch von Kommunen, Städten und Ministerien
den Überblick behalten will. Es gilt auch hier die Aussage von Karl
Kraus: “Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“.
Gute Arbeit hinterfragt sich stets auch selbst:
Die verschiedenen Professionen um Schwangerschaft, Geburt und
Säuglingszeit verstehen unter dem Begriff „Frühe Hilfen“ nicht dasselbe:
für die einen ist der Begriff nur zeitlich = früh in der Schwangerschaft
gemeint, für die anderen im Sinne von frühzeitig, bevor die Entwicklung
eines Kindes Schaden genommen hat, also unter dem Ergebnisaspekt.
Dieser Einengung auf den zeitlichen Aspekt, der ja auch der eingangs
erwähnten Definition zugrunde liegt, muss aus zweifacher Hinsicht
widersprochen werden:
1. Frühe oder besser gesagt frühzeitige Hilfen haben stets nur die
einzelne Schwangere bzw. deren Familie im Blick; präventive
Aspekte wie Elternschulen, Teenagerprojekte in Haupt- und
Sonderschulen vor Eintritt einer Schwangerschaft fallen dabei
heraus,
2. Wer „frühe Hilfen“ anbietet neigt dazu, seine eigenen Fähigkeiten
und seine eigene Profession in den Vordergrund zu stellen und ist
umso frustrierter, wenn seine/ ihre frühen Hilfen nicht
angenommen werden oder nicht den gewünschten Erfolg haben.
Folie 5
Seit den grundlegenden Arbeiten von Di Clemente und Prochaska zur
sog. „Motivationsspirale“ 1985 wissen wir, dass es für jede Hilfe einen
geeigneten Zeitpunkt gibt: die Hilfe muss nicht nur angeboten werden,
derjenige, der sie braucht, muss auch bereit sein, diese anzunehmen. In
Kenntnis dieser sozialwissenschaftlichen Grundlage sollten wir in
Zukunft besser von rechtzeitigen Hilfen sprechen, d. h. die Hilfen sollten
zum frühest möglichen, individuell stets neu zu bestimmenden Zeitpunkt
unter Berücksichtigung des Modells der Motivationsspirale bereit gestellt
werden. Es kann z. B. sein , dass eine Schwangere „frühe Hilfe“ im
Sinne der aufsuchenden Elternarbeit ablehnt, vielleicht gelingt Monate
später im individuellen Kontakt mit einer Hebamme um die Geburt herum
ein Hilfsangebot oder es klappt erst durch den Kontakt mit dem
neugeborenen Kindes, bei den Vorsorgeuntersuchungen des
Kinderarztes auf notwendige Unterstützung hinzuwirken. In 22 % aller
Ersthausbesuche unserer Sozialpädagogen im Bezirk Mitte entstehen
111
weitere Beratungs- und Hilfsangebote bei Säuglingen im Alter von 2 – 3
Monaten.
Das Konzept der Motivationsspirale bewahrt die Helfer vor Defätismus
und motiviert uns selbst, aus dieser fachlichen Erkenntnis heraus, immer
wieder neu anzusetzen. Ganz notwendig entwickelt sich hieraus der
Gedanke einer Vernetzung aller Hilfsangebote in Schwangerschaft, um
die Geburt und in der Säuglingszeit. Keiner ist der „beste Helfer“ mit der
frühesten Frühen Hilfe, sondern alle sind wir Knoten im Hilfenetzwerk,
die einander kennen und schätzen sollten und als gemeinsames Ziel
eine rechtzeitige Hilfe vor Kindesvernachlässigung und -misshandlung
anstreben.
Ein abgestimmtes Zusammenspiel, Professionalität und das Wissen um
die eignen Stärken und Schwächen sind hierfür die Voraussetzungen.
Der Titel meines Vortrages müsste also korrekterweise geändert werden
in:
“Rechtzeitige Hilfen – Kinderschutz vor und nach der Geburt.“
Zielgruppen
Folien 6 - 8
Ein gewichtiges Problem, um Kindeswohlgefährdung im weiteren Sinne
zu vermeiden, stellt die inhomogene Zielgruppe dar, an die sich unsere
Hilfsangebote wenden, und nicht für jeden sind es die jeweils richtigen
Hilfen.
Es gibt viele Argumente dafür, sich auf sog. „Risikofamilien“ zu
konzentrieren. Hierfür gibt es aus den letzten Jahren recht valide
Risikokataloge aus mütterlicher, kindlicher oder väterlicher Sicht, die von
Psychologen, Sozialpädagogen und Kinderärzten entwickelt wurden aus
dem täglichen Umgang mit Familien, in denen ein besonders großes
Gefährdungspotential für eine ungestörte Entwicklung eines Kindes
besteht.
Gerne begründen Politiker eine Fokussierung auf Risikofamilien mit den
knappen Ressourcen und der Aussicht auf schnellstmöglichen Erfolg („...
die sind doch sowieso alle schon bekannt beim Jugendamt“).
Dieses Konzept greift zu kurz und ignoriert den tatsächlich vorhandenen
Bedarf an rechtzeitigen Hilfen in Familien, bei allein stehenden Müttern,
bei sich rasch wandelnden Lebensumständen in zuvor intakten
Gemeinschaften. Aspekte einer Primärprävention von Vernachlässigung
und Misshandlung durch Verhaltens- und Verhältnisänderungen bleiben
bei dieser einengenden Herangehensweise ans Problem außen vor.
112
Bei einer bundesweiten Erhebung aller Kinderkliniken vom 1.7.2006 bis
31.12.2007 zu schweren Schütteltraumata bei Säuglingen waren bei 139
gesicherten Fällen 44 mal (=31 %) die Familien bereits beim Jugendamt
bekannt,
in
den
verbleibenden
Zweidrittel
aller
schweren
Schütteltraumata als Spitze des Eisberges aber eben nicht ( ESPED –
Newsletter , März 2008).
Der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Fegert von der Universitätsklinik
Ulm hat schon im April 2007 in seinem „Ulmer Aufruf“ gefordert: „Es
bedarf einer intelligenten Kombination von allgemeinen Angeboten, die
sich an alle Familien richten, und speziellen Angeboten für psychosozial
belastete Familien“.
Diese beiden großen Bereiche haben wir im Netzwerk Kinderschutz hier
in Berlin auf staatlicher Seite zusammengeführt:
Zum einen verpflichtet die am 16.5.2008 in Kraft getretene gemeinsame
AV – Kinderschutz Ges/Jug das Gesundheitsamt, bei jedem
erstgeborenen Kind im Bezirk einen Hausbesuch von den geschulten
Sozialpädagogen des KJGD durchführen zu lassen, um den
tatsächlichen Hilfebedarf auch der bisher nicht auffälligen Familien zu
ermitteln. Die Notwendigkeit werde ich Ihnen gleich anhand unserer
Zahlen aus dem Jahr 2007 demonstrieren.
Zum anderen haben wir auf staatlicher Seite einen Indikatorenkatalog
erstellt, der allen mit Kindern arbeitenden Professionen Kriterien an die
Hand gibt, welche in der Zusammenschau auf Gefährdungssituationen
hinweisen. Ergänzt wird dieser Katalog durch den berlineinheitlichen
Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung für
Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe (Ersteinschätzung
gemäß § 8 SGB VIII).
Flankiert werden diese staatlichen Hilfsmassnahmen durch frühe
Hilfsangebote bei der Gynäkologin (Ja – Bitte – Bogen), bei Hebammen,
die Beratungsangebote der freien Träger für spezielle Zielgruppen, aber
auch Elternschulen bis hin zu den ehrenamtlichen Angeboten ab der
Geburt wie im Projekt Wellcome.
Wer, wann, was, wie?
Hierbei entsteht zu Recht der Eindruck einer schwer überschaubaren Vielfalt.
Umso wichtiger ist es, bei allen Hilfsangeboten auf nachvollziehbare
Standards, einheitliche Arbeitsweisen, auf zugrunde liegende Konzepte und
deren tatsächliche Umsetzung im Alltag zu achten. Ich möchte diese an einigen
Beispielen , die mit meiner Arbeit fachlich eng verknüpft sind, erläutern:
113
Folie 9
Zunächst einmal muss sich jedes Hilfsangebot fragen, ob es zur Kommoder Gehstruktur ambulanter Hilfen gehört, Hebammen, die
Sozialpädagogen des KJGD in Berlin, die Modelle aufsuchender
Elternarbeit (IBEF, Navitas, Wigwam) inklusive der ehrenamtlichen
Willkommensgrüße (Wellcome von Stützrad e.V.) stehen neben der gut
ausgebauten Komm-Struktur wie GynäkologInnen, SMD,
Kinderarztpraxen, Erziehungsberatungsstellen, Elternschulen u.v.a.m.
Nur zu gern nimmt jede Berufsgruppe bei den aufsuchenden Hilfen für
sich in Anspruch, der entscheidende Dreh- und Angelpunkt zu sein, um
rechtzeitige Hilfen bei sich abzeichnenden Fehlentwicklungen zu bieten
oder zu vermitteln.
Lassen Sie uns das einmal chronologisch betrachten:
Die Feststellung einer Schwangerschaft und sich daraus ergebende
Mutterschaftsvorsorgen sind genuine Aufgaben der niedergelassenen
Gynäkologinnen / - en. Eine Kooperation mit sozialen Einrichtungen
besteht nur für spezielle, bereits bekannte Risikokonstellationen, z. B.
die Mitbetreuung methadonsubstituierter Schwangerer in der
Infektionsambulanz der Frauenklinik der Charite mit angeschlossenem
Sozialdienst. Schon das zahlenmäßig viel größere Feld des
Alkoholmissbrauchs in der Schwangerschaft entzieht sich weitgehendst
unserem Hilfesystem. Die organischen und psychosozialen Schäden für
das werdende Kind sind hierbei größtenteils irreversibel.
Der eingangs erwähnte „Ja-Bitte-Bogen“ ist ein erster
Versuch, den Kontakt Schwangerer mit ihrer Gynäkologin zu nutzen, um
ihr frühzeitig konkrete Hilfen in ihrer Wohnumgebung zu vermitteln.
Dieses Projekt unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit
läuft seit 01.04.2008, bis zum heutigen Tag hat die
Kinderschutzkoordinatorin des KJGD – Mitte keinen einzigen Ja-BitteBogen erhalten.
Wer kümmert sich um die besonders belasteten Schwangeren, die keine
Vorsorgen aufsuchen oder gar nicht krankenversichert sind? Im besten
Fall unser Sozialmedizinischer Dienst oder die Treberhilfe, sonst erst die
Geburtsklinik.
Erfolgsversprechender scheint – wenn denn die Schwangere
krankenversichert ist – der Zugang zu Hilfsangeboten über eine
Hebamme, die zur Vertrauensperson einer Schwangeren werden kann,
diese bis zu 14 mal zu Hause nach der Entbindung aufsuchen kann und
professionelle Schulung in der Beurteilung einer gestörten Mutter – Kind
– Bindung besitzt. Vorsicht ist aber m. E. geboten, wenn diese positiven
Möglichkeiten aufs ganze erste Lebensjahr eines Kindes extrapoliert
werden unter dem Berufsbild der selbstständigen Familienhebamme ( im
114
Unterschied zur angestellten Familienhebamme eines
Gesundheitsamtes als Mitglied eines multiprofessionellen Teams
aufsuchender Hilfen wie z. B. in Bremen). Hier mischen sich
berufspolitische Ziele der Einkommensverbesserung bei rückläufigen
Geburtenzahlen in Deutschland mit dem Thema der
Kindeswohlgefährdung. Das vom Berufsverband der Hebammen selbst
formulierte Qualifizierungscurriculum vermittelt z. B. in 2
Wochenendkursen interkulturelle Kompetenz, die Sozialpädagogen des
KJGD – Mitte absolvieren zum selben Thema eine zweijährige
berufsbegleitende Fortbildung an der evangelischen Fachhochschule für
Sozialarbeit. Positiv bemerke ich in jüngster Zeit (Berliner Zeitung
23.03.2008), dass im neuen Konzept der Familienhebamme eine
Zusammenarbeit mit Sozialpädagogen und Ärzten eingefordert wird,
einheitliche Verfahrensabläufe schreibt der Berufsverband seinen
Hebammen aber nicht vor. Das geht auch rein rechtlich nicht. Dieses
Dilemma teilen alle freien Berufe, d. h. auch der Berufsverband der Ärzte
für kinder- und Jugendmedizin oder der Gynäkologen und Geburtshelfer
kann seinen Mitgliedern nur allgemeine Empfehlungen aussprechen.
Daran halten müssen sich die Mitglieder nicht, Ärzte und Hebammen
müssen auch nicht Mitglied in einem Berufsverband sein. Alles das
erschwert es uns, im „Netzwerk Kinderschutz“ in Berlin verbindliche und
einforderbare Kooperationsvereinbarungen mit diesen für das
Kindeswohl so entscheidenden Berufsgruppen zu schließen.
Hier sind die Aufsichtsbehörden gefragt; die Senatsverwaltung für
Gesundheit kann und muss in die Berufsordnungen für die Hebammen
und Ärzte Verpflichtungen zur Qualifizierung im Umgang mit häuslicher
Gewalt und Kindesvernachlässigung und – mißhandlung aufnehmen.
Ebenso kann sie in den Berufsordnungen Vorschriften zur
Zusammenarbeit mit Behörden und Hilfeeinrichtungen formulieren, wie
es beispielsweise in Bayern in Form einer Mitteilungspflicht für Ärzte und
Hebammen gegenüber den Jugendämtern bereits verwirklicht ist. Für die
Berufsgruppe der Kinderärzte sind wir hier übrigens schon einen Schritt
weiter: der GBA hat im April 2008 neben der Einführung der U 7a für
Dreijährige als Kassenleistung es allen Kinderärzten zur Pflicht
gemacht,....“im Falle von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung im
Rahmen der U – Untersuchungen sofortige Maßnahmen zur Einleitung
von Hilfen zu veranlassen“.
Noch einmal zurück zu den Hebammen: obwohl sie eine Geh-Struktur
mit aufsuchender Hilfe darstellen, erreichen sie viele besonders
belastete Schwangere nicht:
1. nicht krankenversicherte Schwangere (Asylsuchende, soziale
Randgruppen,
rumänische „Touristinnen“),
115
2. je nach Bezirk wollen 20 – 40 % der Schwangeren keine Betreuung
durch eine Hebamme,
3. besonders Familien mit Migrationshintergrund bevorzugen neben der
Vorsorge in der gynäkologischen Praxis die reine Klinikentbindung, die
häusliche Versorgung nach der Geburt eines Kindes wird im
Familienverband
geregelt. Die Möglichkeit der unentgeltlichen, weil kassenfinanzierten
Klinikentbindung auf Universitätsniveau hat auch Statuscharakter
gegenüber einer Betreuung durch eine Hebamme.
Stellt dann nicht die Geburtsklinik einen idealen Anknüpfungspunkt für
die Vermittlung rechtzeitiger Hilfen dar?
Zum Teil kann sie diese Rolle erfüllen, wenn auch hier Ärzte,
Sozialdienst und Pflegepersonal in Kenntnis der Motivationsspirale den
geeigneten Einstieg für ein Hilfsangebot finden. Fehlende Vorsorgen in
der Schwangerschaft, Teenager-Schwangerschaft, ungeklärte
Versicherungssituation, Hinweise auf mütterlichen Drogen-, Alkoholoder Nikotinabusus, ausweichendes Verhalten, fehlende Freude am
neugeborenen Kind – es gibt eine Fülle an Anknüpfungspunkten. Als
sinnvoll hat sich in diesem Setting z. B. der von Prof. Cierpka an der
Universität Heidelberg entwickelte „Heidelberger Belastungsscore“ im
Rahmen des Projektes „Keiner fällt durchs Netz“ erwiesen und könnte
helfen, einheitliche Verfahrensabläufe im Setting der deutschen
Geburtskliniken zu schaffen.
Ein Problem dieser Hilfevermittlung ist mitunter die schiere Größe
solcher Einrichtungen mit < 3000 Geburten pro Jahr, die kurze
Verweildauer mancher Schwangerer vor allem an Wochenenden und bei
Bettenknappheit unter dem ökonomischen Druck der
Krankenhausfinanzierung durch Fallpauschalen. Positiv bewerte ich bei
den Geburtskliniken die Möglichkeit, verbindliche
Kooperationsvereinbarungen mit Gesundheitsamt und Jugendamt zu
schließen und damit einheitliche Verfahrensabläufe und eine
wechselseitige Unterstützung der Fachleute bei der Koordination von
rechtzeitigen Hilfen vorzugeben. Wir haben dieses exemplarisch für
Berlin am 30.04.2008 mit allen Kinder und Jugendliche versorgenden
Kliniken der Charite im Bezirk Mitte vereinbart, die Geburtsklinik ist
hierbei fester Vertragspartner der Kinderschutzarbeitsgruppe und
unseres Netzwerkes.
Schon die U 2 in der ersten Lebenswoche, spätestens aber mit der U 3
in der 4. – 6. Lebenswoche findet eine sehr engmaschige Betreuung
unserer Neugeborenen in einer Kinderarztpraxis statt. Bis zur U 6 mit 1
Jahr sind nicht nur drei weitere Gelegenheiten zur
Entwicklungsbeurteilung eines Säuglings und zum Umgang der Mutter
116
mit ihrem Kind gegeben. Es finden ergänzend 3 – 4 Impftermine statt
und wegen Fieber oder Hautausschlägen wird der Säugling zusätzlich
beim Kinderarzt vorgestellt. Bei Auffälligkeiten in der Entwicklung wird
der Arzt von sich aus engmaschigere Kontrollen vereinbaren. Die
Inanspruchnahme dieser Vorsorgeuntersuchungen in Berlin lag nach
den von uns bei der Einschulung erhobenen Daten bei 94,9 % (im Bezirk
Mitte bei 92,4 %).
Inwiefern ein gesetzlich verbindliches Einladewesen reaktiv bei
Nichtinanspruchnahme dieser U – Untersuchungen darüber hinaus einen
Beitrag zur Vorbeugung von Kindesmisshandlung und –
vernachlässigung leistet, bleibt zu bezweifeln. Die Erfahrungen eines
Jahres aus dem Saarland sprechen aus meiner Sicht dagegen:
Folie 10
Von 2580 Neugeborenen eines Jahrgangs im Saarland haben nur 80 %
an der U 5 teilgenommen, was auf die Versorgungsprobleme eines
Flächenstaates zurückzuführen ist. 400 Eltern haben spätestens auf die
2. Mahnung hin reagiert, in den meisten Fällen waren Urlaube und
interkurrente Infekte der Säuglinge Ursache für die fehlende Teilnahme
an der U 5. Bei 80 Kindern, die trotz Aufforderung nicht beim Kinderarzt
vorgestellt wurden, führte das zuständige Gesundheitsamt einen
Hausbesuch durch, hierbei wurden bei 8 Kindern (= 3 Promille )
nachträglich das Jugendamt eingeschaltet wegen schwerwiegender
sozialer Probleme der Familie. Im Vergleich hierzu hatten im selben
Zeitraum bei 3561 Geburten im Bezirk Mitte von Berlin 94,6 % der Kinder
an der U 5 teilgenommen, 344 Kinder (= 9,7 %) wurden
sozialpädagogisch wegen elterlicher Problemlagen weiter durch den
KJGD betreut, 51 davon wegen akuter Kindeswohlgefährdung
gemeinsam mit dem Jugendamt. Die hohe Betreuungsrate erklärt sich
zum einen aus der Problemlage des ärmsten Bezirkes von Berlin und
aus der Tatsache, dass durch 2299 präventive Ersthausbesuche von
den Sozialpädagogen des KJGD rechtzeitig auf die
Überforderungssituationen in den Familien reagiert werden konnte.
Viel entscheidender ist auch in meinen Gesprächen mit den 30
niedergelassenen Kinderärztinnen /- en des Bezirkes die wechselseitige
Kenntnis über die Möglichkeiten rechtzeitiger Hilfen. Hier empfinden die
niedergelassenen Kinderärzte großes Unbehagen, weil sie sich in der
Überfülle der regionalen Angebote freier Träger, des
Quartiersmanagements, der Hebammen und der Ämter nicht
zurechtfinden. Es fehlt der persönliche Ansprechpartner, dem ich
vertrauensvoll die Betreuung einer Familie übertrage in der Gewissheit,
dass fachkundig, professionell und rasch gehandelt wird, dass die
117
häusliche Situation in Augenschein genommen wird und ich eine
Rückmeldung erhalte zur Abstimmung über das weitere Vorgehen. Alles
dieses sollte unterhalb der Schwelle eines Jugendamtes geschehen,
sofern nicht so gravierende Hinweise bestehen, die die Hinzuziehung
des Jugendamtes unmittelbar erzwingen.
Hier kommt nun als ein weiterer Baustein der rechtzeitigen Hilfen vor und
nach der Geburt die Kinderschutzkoordinatorin des KJGD ins Spiel:
Mit der gemeinsamen AV – Kinderschutz Ges/Jug vom 16.5.2008 haben
wir hier in Berlin einen entscheidenden Schritt getan im Sinne der
eingangs erwähnten „Ulmer Erklärung“, nämlich Ersthausbesuche für
jedes erstgeborene Kind im Bezirk verknüpft mit der Rolle der
Kinderschutzkoordinatorin werktags von 8.00 bis 18.00 für alle akuten
besonderen Gefährdungsmomente bei Kindern unter 2 Jahren. Flankiert
wird das Ganze durch eine verbindliche Kooperationsabsprache mit dem
Jugendamt und damit einheitlichen Verfahrensstandards und eine für
alle Beteiligten einheitliche Dokumentation.
Die Sozialpädagogen des Gesundheitsamtes sind in diesem Modell die
„Kümmerer“, die die Angebots- und Komm-Struktur kinderärztlicher
Praxen ergänzen durch aufsuchende Hilfsangebote. Sie sind kiez- und
sozialraumorientiert tätig und suchen nach Hilfen im engen räumlichen
Umfeld der Familien. Sie kennen die Problemlagen in vielen
Straßenzügen und können auf die Hausnummer zugeschnittene
Risikokonstellationen benennen.
Was heißt das in Zahlen des Jahres 2007 ausgedrückt?
Folien 11 – 14
Von den 2435 persönlich beratenen Eltern, davon 2299 bei
Ersthausbesuchen im Jahr 2007 fanden sich 530 in schwierigen
Lebenslagen mit weiterem Hilfebedarf (=22 %).
In diesem Zeitraum wurden 612 Kinder sozialpädagogisch begleitet mit
dem Ziel eines präventiven Kinderschutzes. Anlässe hierfür waren
Teenagerschwangerschaften, Entwicklungsauffälligkeiten oder
Behinderungen der Kinder, Beziehungsstörungen, Gewalterfahrungen
oder Drogenprobleme in den Familien, essentielle Notlagen und
Überforderungen jeder Art.
167 Kinder mussten in dieser Zeit wegen Misshandlung (23) oder
Vernachlässigung (144) im Sinne des protektiven Kinderschutzes vom
KJGD – Mitte betreut werden, hierfür waren 766 zusätzliche
Hausbesuche erforderlich.
118
Kinderschutz gibt es nicht umsonst: im Berliner Medianwert der KostenLeistungsrechnung kostete ein Ersthausbesuch 142 Euro (inklusive aller
Verwaltungs-, Personal- und Sachkosten); hierin enthalten sind
allerdings auch eine klare Struktur- und Prozessqualität:
Ein multiprofessionelles Team aus Sozialpädagogen und Fachärzten für
Kinder- und Jugendmedizin, einheitliche Qualitätsstandards (sog.
Produktkatalog Version 12.1) zu Art und Umfang der durchzuführenden
Maßnahmen, eine jährlich aktualisierte Zielvereinbarung mit der
politischen Leitung im Bezirk, einheitliche Verfahrensschritte zum
Kinderschutz (1.-Checkbogen, Aktenübergabe,
Kinderschutzkoordinatorin im wöchentlichen Wechsel mit werktäglicher
Erreichbarkeit von 8.00 bis 18.00 über Fachnummer, einheitliche
Anrufentgegennahme durch Verwaltungskräfte) und einheitliche
Dokumentation.
Verfahrensabläufe
Kinderschutz ist eine hochprofessionelle Arbeit nach bestmöglichen
Standards. Dafür braucht es sogenannte „SOP = standard operating
procedures“, an denen sich alle Mitarbeiter orientieren, anhand derer sie
geschult werden und die allein einen Erfahrungsaustausch über die
verschiedenen Berufsgruppen hinweg und die so zahlreichen Akteure im
Feld des Kinderschutzes ermöglichen. Lassen Sie es uns vereinfacht
„einheitliche Verfahrensschritte“ nennen.
Wir müssen im Kinderschutz endlich wegkommen von allen bloß
reaktiven Schritten (wie z. B. bei dem verbindlichen Einladewesen zur
Vorsorgeuntersuchung) und nicht jedes Mal uns wieder erstaunt fragen,
warum und wann etwas schief gelaufen ist, im schlimmsten Fall noch
verknüpft mit Schuldzuweisungen. Nein, wir müssen lernen Kinderschutz
vor und nach der Geburt proaktiv zu organisieren:
Jede Hebamme, jede Kitaleiterin, jeder Kinderarzt sollte in seiner Arbeit
jetzt und ohne sofortigen Handlungsdruck durch ein akutes Geschehen
festlegen können,
1. Wen kann ich für Beratung, Gespräch fachlich in meiner Region
jederzeit ansprechen? ( Kinderschutzkoordinatorin des KJGD,
insofern geschulte Fachkraft Kinderschutz nach § 72 a SGB VIII,
Kinderschutzbund, Hotline-Kinderschutz, Jugendamt, Polizei)
2. Wen davon kenne ich persönlich?
3. Wie wird bei Verdachtsmomenten zur Kindeswohlgefährdung in
meiner Praxis oder Einrichtung gehandelt? (Entgegennahme der
Information, Dokumentation, Gesprächsleitfaden mit den Eltern,
Indikatorenliste, Schulung der Mitarbeiter, Qualitätshandbuch)
119
4. Was kann ich alleine verantworten? Bei welchen vorab
festgelegten Kriterien muß ich andere Hilfesysteme einbeziehen?
(Ersterfassungsbogen des Netzwerkes Kinderschutz Berlin)
Zur praktischen Umsetzung in der Region können sogenannte Runde
Tische aller Akteure hilfreich sein. Besser scheinen mir eine Vielzahl
bilateraler Absprache, so weit wie möglich in Form schriftlicher
Kooperationsvereinbarungen und bei allen Berufsverbänden und
Aufsichtsbehörden die Einsicht und der Wille, einheitliche
Verfahrensschritte verbindlich vorzugeben.
Dazu zählt für mich auch die systematisierte Evaluation, ob die
vereinbarten und festgelegten Verfahrensschritte in der Praxis auch
eingehalten werden im Sinne der als Erfolgskriterium eingangs
erwähnten Projektintegrität.
Folie 15
Etwas zugespitzt formuliert: Hausbesuch statt Kaffeehausbesuch, wie
ich es als Negativbeispiel sowohl von Modellen aufsuchender Elternhilfe
als auch aus Tiefenprüfungen von dokumentierten Hausbesuchen
eigener Mitarbeiterinnen kenne (Letzteres hatte natürlich dienstrechtliche
Konsequenzen). Kinderschutz ist eben nicht zum Nulltarif zu bekommen,
braucht vor allem die hier skizzierte Professionalität. Damit einher geht
von selbst die regionale Vernetzung, sie ist nicht Selbstzweck sondern
sich selbst konstituierende Notwendigkeit.
„Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu schützen“, so lautet ein
afrikanisches Sprichwort und genauso lokal und dörflich müssen wir
handeln, wenn wir dem großen Ziel einer Verminderung der Fälle von
Kindesvernachlässigung und – mißhandlung in Deutschland näher
kommen wollen. Eine Auswertung von 19 Hilfsprojekten in 11
Bundesländern durch das Deutsche Jugendinstitut 2008 hat im Kern
deutlich gemacht, dass nur ein systematischer und umfassender Zugang
zu allen Familien, den das Gesundheitssystem ermöglicht, die
Grundlage dafür bietet, Risiken zu einem frühen Zeitpunkt zu erkennen
und gezielt Hilfe leisten zu können (www.fruehehilfen.de). Genau hier
setzt die Arbeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes mit seinen
Ersthausbesuchen ein, die ich in der Ausformulierung der gemeinsamen
AV Kinderschutz Ges/Jug 2008 als Kernaufgabe des präventiven
Kinderschutzes durch das Gesundheitsamt benannt habe.
120
Exkurs und Schluss
„Benenne nicht nur Fehler, sondern arbeite mit am noch Fehlenden“
Die Optimierung regionaler Hilfsnetze steht auf der Tagesordnung aller
Institutionen.
Besser noch als rechtzeitige Hilfen vor und nach der Geburt ist es
natürlich, solcher Hilfen nicht zu bedürfen (= Primärprävention). Arbeiten
wir Helfer also auch daran, uns überflüssig zu machen, zumindest uns
nicht zu wichtig zu nehmen. Ansonsten lade ich Sie ein, in Ihrer Region,
an Ihrem Arbeitsplatz und mit Ihrer Kompetenz mitzustricken am
Netzwerk Kinderschutz in Deutschland.
Dr. Matthias Brockstedt
Ärztlicher Leiter
KJGD – Mitte
Reinickendorfer Str. 60b
13347 Berlin
Tel. 2009 46132/30
[email protected]
121
Frühe Hilfen –
Kinderschutz vor und nach
der Geburt
Dr. Matthias Brockstedt
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Bezirksamt Mitte von Berlin
122
123
124
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142
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147
148
149
150
Workshop
Thema: Kinder mit hohen gesundheitlichen Risikofaktoren-präventive Hilfen für belastete Eltern an der
Schnittstelle verschiedener Dienste
Moderation : Christoph Hertzberg, Christine Borgmann
•
•
•
•
•
•
KJGD als Vermittler zwischen Jugendamt und Klinik
Stärkere Vernetzung mit Sozialpsychiatrischen Diensten
Fachkonferenz /Helferrunden mit allen Beteiligten, Krisen/Fehleranalyse
Wissenstransfer in die Kindertagesstätten
_____________________
Sozialmedizinische Nachsorge (Mischfinanzierung durch
Kassen/Jugendamt)
Kooperationsvereinbarungen Dienst- und Bezirksübergreifend
•
•
•
x
x
x
•
x
• Nicht mehr
abgestimmt
•
„
151
Workshop
Thema: Das gefährdete kleine Kind, Konzepte der Zusammenarbeit im
Umgang mit „Hochrisikofamilien“
Moderation: Prof Dr. Adolf Windorfer, Dr. Matthias Brockstedt
Gibt es folgende wesentliche Erkenntnisse und Empfehlungen:
1. Primäre Prävention ist unzureichend
2. Elternschulen fehlen; Stadtteilmütter, Familienzentren
3. Kontakt zu Job Centern muss verbessert werden
4. Hebammen/Familienhebammen (Unter dem Aspekt der Vertrauensperson)
Stärken
Persönliche Kontakte
Verlässlichkeit
Auf Augenhöhe
Kooperation
- Vereinbarung
Positive Elternrolle
Fachübergreifende Kontakte
Auswirkungen §8a SGBVIII
- schnellere Kommunikation
Hotline
Schwächen
Dokumentation (zu viel)
Der richtige Ort für Hilfen
Arbeit der JobCenter
Koop. Gynäkologe/in
Kooperationsver.
- Umsetzung
Mittel für Prävention fehlen
Wirksamkeit der Jugendhilfe?
Elternkurse werden nicht bezahlt
Lösungen
Prävention im Gemeinwesen
Bezirkliche Koordinationsstelle
Bedarf an Schwangerenberatung/Fam.
Elternschulen
Stadtteilmütter
152
Workshop
Thema: Chancen der Elternarbeit/Elternbildung in der Kooperation KitaGesundheitsdienst- Jugendhilfe
Moderation: Dr. Andreas Eickhorst, Christel Rose, Grünter Refle
Folgende wesentliche Erkenntnisse und Empfehlungen:
Netzwerke mit Kita bilden, niedrigschwellige Angebote
Erwartungen
-
Erfahrungen austauschen
Kooperation verbessern
Vernetzung b. Rückführung von Kindern in den Haushalt der Eltern
Anregungen f. Elternarbeit, Eltern motivieren
Infrastrukturelle Angebotslücken thematisieren und schließen
Bei knappen Ressourcen , Ressourcen gemeinsam nutzen
Frage: Wie und wann vernetzen,selbst organisiert und/oder Koordiniert
153
Workshop
Thema: Chancen der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
Moderation: Katja Brendel, Sylvia Braband-Alkbir, Mirjam Hartmann
Chancen
- Zugang zu Familien, die für JA etc. nicht bedürftig genug sind
- Kein Hilfeplan, der abgearbeitet werden muss
- Spaß haben
- Hohe Motivation durch Freiwilligkeit
- „sozialer Puffer“ der Gesellschaft
- Migrationserfahrung als Zugang zu Migrantenfamilien
Grenzen
- inhaltlich
- Zutrauen und Zeitkapazität der E.
- Kein Babysitterdienst
- Nicht für Familien im Grenzbereich zur Vernachlässigung
- Kein Ersatz für fehlende professionelle Hilfen
Handlungsempfehlungen
- Zugangschancen durch Freiwilligkeit und Eigenmotivation nutzen
- Familien im Grenzbereich zur Vernachlässigung sind kein Handlungsfeld für
Ehrenamt
- Vorhandene prof. und informelle Strukturen als Träger/Koordinationsstelle
nutzen
- Alle Familien können gelegentlich Hilfe brauchen-Ehrenamt als
Primärprävention-Ergänzung
154
Region: Friedrichshain – Kreuzberg
Gut/Projekte
-
regional Kinderschutzkonferenzen
Zusammenarbeit zwischen JA & KJGD
Kiezprojekt mit Bewohnern und regionalen Kooperationspartnern (Runder
Tisch)
Kooperation zwischen Freien Trägern & Ges & Jug läuft gut
JA & Familiengericht
Verbessern/installieren
- Verbessern in Bezug auf die regionalen Kinderschutzkonferenzen:
- Beteiligung von Schule und Kinderärzten (in einigen Regionen)
- Nachhaltigkeit sichern!
- Koop. Zwischen Freien Trägern & JA mit SPD
- Vernetzung Klinik & KJGD & JA bez. Schwangeren
- Kindergesundheitshaus (s. Neukölln)
Verabredungen für welche Bereiche
FK & Mitte:
- gemeinsame Arbeitsbesprechung v. JA & SPD (mit Leitung) zwecks
Absprachen zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung (unter Hinweis
auf §8a)
- Initiierung regelmäßiger Treffen zwecks Austausch zwischen KJGD &
Hebammen
155
Region: Mitte
Gut/Projekte
- Lotsenprojekt = Koop. Vereinb.
- Transparenz der Rollen:
- JA & Schule
Gemeinsame Hausbesuche
- Stadtteilarbeit des Quartiersmanagement
- Kooperationsvereinb. Zwischen JA & Ges seit Anfang der 90 iger Jahre
- JA & Familiengericht
Verbessern/installieren
- Kooperationsvereinbarung zwischen JA & SPD
- Zusammenarbeit zwischen JA & Roma-Vertretern
- Unterstützungsangebot nach der Geburt im mittleren Bereich
(zwischen Prävention & Gefährdung)
- Kindergesundheitshaus
(s. Neukölln)
Verabredungen/ für welchen Bereich
FK & Mitte:
- Bessere Information/Übersicht über vorhandene Kooperationen & AG`s
(„Zentrale Datenbank“, die gepflegt wird)
- Infos einholen zum „Kindergesundheitshaus“ und Prüfung diese Angebotes
für den Bezirk
156
Abschriften der bezirklich differenzierten Arbeitsgruppenergebnisse
AG-Phase 2. Tag 13.45 – 15.30 Uhr
AG Spandau, Charlottenburg, Treptow-Köpenick, Neukölln
Was funktioniert gut ?
Generell der Reaktive Kinderschutz
Die Zusammenarbeit mit dem KJGD hat sich wesentlich verbessert
Der Jour fix im Klinikum Vivantes
Das Projekt „Stadtteilmütter“ in Neukölln
Koop. mit Kitas
Standards und Begriffe sind klar
Freie Träger und das Jugendamt arbeiten auf Augenhöhe
Die AG Kinderschutz nach §78
Gute Zusammenarbeit mit der Amtsvormundschaft
-
-
In Treptow-Köpenick?
Kooperationsvereinbarung wurden mit vielen Bereichen abgeschlossen
Besuche in der Entbindungsstation
Kontakte zur Kinder- und Jugendambulanz und zum KJGD
Die Kooperation mit dem KJGD und den Arztpraxen hat sich sehr verbessert
Die Kontakte zur Infektambulanz
Gute Zusammenarbeit mit Schulstationen
Charlottenburg-Nord gut vernetzt
Neukölln: Komplexleistung
- finanziert über Krankenkassen
- und Ämter
- schnelles Clearing
- ambulantes Clearing
- SPZ´s als Clearing
- Fallteams in den Jugendämtern
Verbesserungsbedarfe und Verbesserungsvorschläge
- Schulen sollten altersbezogen früher reagieren
- Es sollten einheitliche Standards bei Schulversäumnismeldungen gelten
- Die Indikation für Hausbesuche sollten genauer definiert werden
- Schulen müssten zunächst selbst ihren Erziehungsauftrag erfüllen
- Es braucht eine überbezirkliche Clearingstelle für „Vagabundierende“ Kinder
- Die Bögen bei Gewaltmeldungen der Schulpsychologie sollten entwickelt und
bekannt werden
- Das Jugendamt müsste alle Schulen aufsuchen und Koop.-Verträge
abschließen
- Die Dimension Kooperation mit Schulen ist für die Jugendämter zu
arbeitsintensiv, da das System Schule wesentlich größer und machtvoller als
das System Jugendhilfe ist.
- Tagesgruppen in jede Schule
157
-
-
Informationen bei psychisch Kranken mit dem SPD schwierig, (sehen nur den
Erwachsenen) SPD betrachtet Kind (teilweise) als Therapeutikum für
Erwachsene
Datenschutz als Kooperationsbarriere, Kitas erhalten keine ausreichende
Rückkopplung seitens RSD
Frei praktizierende Ärzte ins Boot holen
Es fehlt eine Versorgung bei alkoholkranken Müttern
Keine Kinder und Jugend psychiatrische Versorgung in Neukölln
KJPD ist manchmal ein „wackeliger“ Partner
Krisenpflegestellen fehlen
Der primäre Präventionsbereich fehlt
Job Center entziehen Familien Geld, Wohnungen und sind nicht erreichbar
Job Center produzieren Kinderschutzfälle; sie haben keine Fachleute für
Kinderschutz
-
Das Rundschreiben des Senats praxisnaher verfassen: Senat in die Bezirke,
zur Hospitation!
Mehr Personal im Bezirk
Mehr Zeit für die fachliche Arbeit im RSD
Ressourcen für Vernetzungsarbeit fehlen
Präventionsangebote im frühen Alter
Zeit für Gespräche im Vorfeld
-
Einbeziehung von KinderärztInnen
Umsetzung des eigenen Kinderschutzauftrags Schule
Zuständigkeitsstreitereien SpD/JA/JobCenter/Soz.A.
Zuständigkeitstransparenz im eigenen Haus
Einladung zu HK (KJGD)
Zeitressourcen für Kinderschutz-Koord.
Regionenübergreifende Vernetzung im RSD Bereich
Verbesserung der Kooperation RSD-SpD
Klärung der Auslegung der Koop.-Verträge insbes. KJGD + RSD
-
In der AG Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf
Was läuft gut?
- kollegiale Zusammenarbeit im RSD Team funktioniert gut
- Vernetzung zwischen verschiedenen Bereichen im Amt (KJGD, SpD, JA, fr.
Tr.)
- Angewandte Standards fokussieren Arbeit, sind hilfreich
- Kollegiale Beratung im Fallteam funktioniert gut – Qualifizierung
(Multiprofessionell)
- Zunahme der Kontakte zu KJGD durch RSD
- Fachrunde Kinderschutz (bereichsübergreifend), KollegInnen kennen sich
lange (18 Jahre)
- Kooperation RSD-SpD-KJGD, KJPD
- AG zur Umsetzung d. Netzwerks fr. + öfft. Tr. (i.e. Fk. fr. Tr. + Ki.- Sch. Koord.
JA)
- Bewährte Runden bleiben
- Zus.-arb. Mit EFB hat sich verbessert durch Fallteams
158
Konkrete Verabredungen
- Gespräch anregen KJGD/RSD Tempelhof und alle Regionen T-hof/Schbg.
- Stichwort: Runder Tisch Initiatorin Ki.-Sch. Koord.
- Ansprechpartnerin Ki-Sch. Koord. Als Lotsin (JA + KJGD) Stgl./Zdf.
- Ki.-Sch. Koord. T-hof/Schbg.: frühzeitige Einladung der Ki.-Ärzte und Zeit
- Bericht im Fallteam über Wunsch nach Rückmeldung KJGD + Aufnahme in
Koop. –vereinbarung
- Absprache zum Thema Ki.-Schutz und Schule
AG Lichtenberg,Mahrzahn-Hellersdorf
Was läuft gut?
- Zusammenarbeit gut
- Gegenseitige Wertschätzung
- Kita Untersuchungen als Angebot steht
- Ersthausbesuche
- Gute bezirkliche Netzwerke
- Gute Familienbildungsangebote
Welche konkreten Verabredungen- mit welchem Bereich will ich treffen?
- Kooperationsvereinbarungen mit Hebammen u.a. z.B. Soz.PD + Schulen
- Koop. im vorgeburtlichen Bereich
- Nutzung der Kinderschutzfachkräfte der freien Träger in den Bezirken um
Wissen weiter zu tragen und sich gegenseitig bei der
Gefährdungseinschätzung zu unterstützen.
Was ist zu verbessern/zu installieren?
- JobCenter + Sozialämter Zus.arbeit installieren
- Bessere Durchstellung wichtiger Arbeitsmethoden an die einzelnen Bereiche
- Bessere Koordinierung „Bedarfe“ ÖGD/JA + „Angebote freier Träger
159
Abschlussresümee
- unter Einbeziehung der Hinweise der Tagungsteilnehmer/InnenWir haben Einblick in bundesweit vorzeigenswerte Projekte erhalten und mit Blick
auf die Berliner Entwicklungen hervorragende Konzepte und Modelle
früher/rechtzeitiger Hilfen kennen gelernt. Diese gilt es zu stärken und in den
Regionen weiterzuentwickeln.
Für das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut steht nun an, in Kooperation mit
dem VAK und in Rückkopplung mit den jeweiligen Spiegelreferaten den Aufbau der
Netzwerke in den Regionen zu unterstützen.
Im neuen Programmjahr 09 sollen daher abrufbare Fortbildungen und andere
flankierende Leistungen angeboten werden, u.a. z.B. auch für den Aufbau von
sozialräumlichen Kinderschutzkonferenzen.
Inzwischen haben ca. 70 Fachkräfte aus Berlin an dem Fortbildungslehrgang im
Bereich Kinderschutz nach § 8a, 2 SGB VIII teilgenommen, um sich auf die Tätigkeit
als Multiplikatorin Kinderschutz und als „insofern erfahrende, hinzuzuziehende
Kinderschutzfachkraft“ vorzubereiten. Hier müsste in den Berliner Bezirken eine
Transparenz durch namentliche Erfassung dargestellt werden.
Schwerpunktfragen- und Themen für beide Senatsbereiche Jug und Ges.:
1. Wie können die frei niedergelassenen Ärzte über die Verbände und
Fortbildungsinstitute gewonnen werden (auch die Sprechstundenhilfen)
2. Welche Lösungen können gefunden werden, um die Arbeit der Hebammen
um den sozialpädagogischen Anteil zu vergüten?
3. Insgesamt ist das Aufgabenprofil für die „Koordinator/-in Netzwerk
Kinderschutz“ konkret zu beschreiben. Nach bundesweiten Erfahrungen ist die
umfassende Aufbau- und Koordinierungstätigkeit nicht „nebenbei“ zu leisten,
d.h. wenn einzelfallbezogene Tätigkeiten einen zu großen Teil der Arbeit
einnehmen.
4. Die Kooperation Jugendhilfe- Schule muss unterstützt werden
5. Mit den Job-Centern müssen Kooperationsvereinbarungen getroffen werden
6. Die Kooperation mit dem Sozialpsychiatrischer Dienst muss geklärt werden.
Christa Möhler-Staat, 3.7.2008
160
Anlage:
Referenten/Innen und Moderatoren/Innen
Dr.med. Michael Abou-Dakn, Chefarzt Klinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe, St. Joseph Krankenhaus, Bäumerplan 24, 12101 Berlin
E-Mail: [email protected]
Christina Borgmann, Dipl.Psych., UK Charité-Campus Virchow Klinikum,
SPZ-Neuropädiatrie/Entwicklungsneurologie, Augustenburger Platz 1,
13353 Berlin
E-Mail: [email protected]
Sylvia Braband-Alkabir, Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.,
Sozialarbeiterin, verantwortlich für die Bereiche „Ambulante Familienpflege“ und „wellcomeSchöneberg“
E-Mail: [email protected] oder
[email protected]
Katja Brendel, „wellcome“ Landeskoordination Berlin, Stützrad e.V.,
Liselotte-Herrmann-Str. 33, 10407 Berlin
E-Mail: [email protected]
Dr. Matthias Brockstedt, Ärztlicher Leiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Mitte,
Bezirksamt Mitte
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, ärztlicher Direktor des Instituts für
Psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie.
Psychosoziales Zentrum Uniklinikum Heidelberg, Bergheimer Strasse 54, 69115 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
Marianne Desens, Fachteamleitung, Jugendamt Berlin-Reinickendorf,
E-Mail: [email protected]
Renate Dümchen, Leitende Sozialarbeiterin des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
E-Mail: [email protected]
Dr. Andreas Eickhorst, Gesamtkoordination „Keiner fällt durchs Netz“,
Institut für Psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie. Psychosoziales
Zentrum Uniklinikum Heidelberg,
Bergheimer Strasse 54, 69115 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
Ulrike v. Haldenwang, Hebamme, Vorsitzende des Berliner
Hebammenverbandes, Erkelenzdamm 33, 10999 Berlin
E-Mail: [email protected],
Mirjam Hartmann, ADEBAR, Beratung und Begleitung für Schwangere und Familien,
Hamburg Altona
Große Bergstrasse 177, 22767 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Dr. Christoph Hertzberg, Chefarzt im Vivantes Klinikum Neukölln,
Sozialpädiatrisches Zentrum
E-Mail: [email protected]
161
Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Staatsekretär der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz
E-Mail: [email protected]
Dr. Dieter Hüsemann, Klinik für Neonatologie CVK/CBF, Charité Universitätsmedizin Berlin,
Augustenburger Platz 1
E-Mail: [email protected]
Daniela Kobelt Neuhaus, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie,
Darmstädter Straße 100, 64625 Bensheim
E-Mail: [email protected]
Tanja Leonhardt, Dipl.-Psych., Projektkoordination
„Keiner fällt durchs Netz“ im Kreis Bergstraße, Haus der Gesundheit,
Kettelerstraße 29, 64646 Heppenheim
E-Mail: [email protected]
Günter Refle, Leiter des Felsenweg-Instituts der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie,
Tolkewitzer Straße 90, 01279 Dresden
E-Mail: [email protected]
Christel Rose, Tietzia Mädchenzentrum, Frauen- und Familienforum, Jugendamt Berlin
Reinickendorf
E-Mail: [email protected]
Dr. Ines Schönborn, Oberärztin, Universitätsmedizin Charité, Klinik für Geburtsmedizin CBF
und CVK
E-Mail: [email protected]
Monika Berger-Gramm, Regionalleiterin im Jugendamt Berlin Neukölln
E-Mail: [email protected]
Marion Thurley, Regionalleiterin im Jugendamt Berlin Neukölln
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Adolf Windorfer, Stiftung Eine Chance für Kinder,
Rühmkorffstrasse 1, 30163 Hannover
E-Mail: [email protected]
Iris Hölling, Geschäftsführerin Wildwasser e.V.
E-Mail: mailto:[email protected]
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SenBildWiss
Ref. III C - Jugendarbeit, Kinderschutz und Prävention
Tel. 9026 5540
Sand 22.5.08
1 Jahr Netzwerk Kinderschutz
Ergebnisdarstellung einschließlich Stand der Umsetzung der Arbeitsaufträge der
Projektgruppe Netzwerk Kinderschutz
Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Bildung,
Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Zöllner, und der Senatorin für Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz, Frau Lompscher, - nach Stellungnahme durch den Rat der
Bürgermeister am 15. Februar 2007 - einen Bericht an das Abgeordnetenhaus über ein
Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz beschlossen. Dazu haben die beiden Senatoren im
März 2007 erklärt:
„Der Senat verfolgt das Ziel, den Kinderschutz weiter zu verbessern, risikohafte
Entwicklungen frühzeitiger zu erkennen und schneller zu handeln. Das erfordert
eine verbesserte Zusammenarbeit insbesondere zwischen Kinder- und
Jugendgesundheitsdiensten, Kinderärzten, Jugendämtern,
Kindertageseinrichtungen Schulen, Gerichten und Polizei. Es geht primär darum,
die öffentliche Seite zu organisieren, Berlin einheitliche Verfahren zu organisieren
und zu sichern.
Die Fragen ‚Bei welchen Zeichen muss gehandelt werden?’, ‚Wie muss gehandelt
werden?’, ‚Wen muss ich informieren?’ ‚Bei wem kann ich mich informieren?’
werden nun stadtweit mit Standards und Verfahren einheitlich geregelt.
Zur Stärkung des Kinderschutzes und um der Gewaltanwendung gegen Kinder
entgegen zu wirken, wurde ein integriertes Konzept zur Prävention, Beratung,
Früherkennung, Krisenintervention und rechtzeitigen Hilfegewährung entwickelt.
Die darin enthaltenen Maßnahmen betreffen insbesondere:
- Im Gesundheitssystem wird ein Netzwerk zur Früherkennung und frühen
Förderung geschaffen.
- Entbindungskliniken, Hebammen, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst,
Regionaler Sozialdienst des Jugendamtes, Sozialmedizinischer Dienst und
niedergelassene
Kinderärzte arbeiten mit einem einheitlichen verbindlichen Indikatorenmodell,
das der frühzeitigen Erkennung von Gefährdungsrisiken dient.
- Um - neben den bestehenden Hilfeangeboten - auf spezielle Problemlagen
reagieren zu können, wird das Projekt „Aufsuchende Elternhilfe - präventiver
Kinderschutz vor und nach der Geburt“ gestartet.
- Für die Durchführung der gesundheitsbezogenen Hausbesuche und der zu
vermittelnden Hilfeangebote sind Berlinweit einheitliche Standards und
Fachkriterien zu erarbeiten.
- Verbindliche Kooperationsvereinbarungen sichern die verlässliche und
Systematische Zusammenarbeit aller am Netzwerk Beteiligten.
- Schnittstellen und Verfahren sind in allen Bezirken zu vereinheitlichen.
- Als Ansprechstelle für Träger, Bürger, Eltern und andere Akteure wird eine
Berlinweite Hotline Kinderschutz im ersten Halbjahr 2007 eingerichtet, die
rund um die Uhr erreichbar sein wird. Die Hotline wird beim Kindernotdienst
angebunden sein.
- In den Jugendämtern und Gesundheitsämtern (KJGD) der Bezirke werden
„Koordinierungsstellen Kinderschutz“ eingerichtet.“
168
Die wesentlichen Forderungen, die zur Zeit auf Bundesebene diskutiert werden, werden in
Berlin im Rahmen des „Netzwerk Kinderschutz“ umgesetzt. Mit dem vor einem Jahr – im
Februar 2007 – erlassenen Beschluss hat der Senat ein umfangreiches Konzept auf den
Weg gebracht, um mit einem Bündel von Maßnahmen den Kinderschutz deutlich zu
verbessern und der Gewaltanwendung gegen Kinder entgegen zu wirken.
Die Lenkungsgruppe „Netzwerk Kinderschutz“ - eingesetzt im Mai 2007 - kann folgendes
Ergebnis verzeichnen:
Das Konzept hat im politischen – auch bundesweiten – Raum, bei
Institutionen, Verbänden und Trägern große Zustimmung und hohe fachliche
Akzeptanz.
Das Berliner Modellprojekt „Aufsuchende Elternhilfe“ wird seit 1. September
2007 mit vier
Trägern durchgeführt - Begleitung werdender, mit Risiken belasteter Mütter
bereits in der Schwangerschaft bis zum ca. 6. Lebensmonat des Kindes und
Übergabe (sofern nötig) ins reguläre System der Jugendhilfe, Laufzeit bis 31.
August 2009, 600.000 K aus dem Haushalt Jugend bei SenBildwiss.
Inbetriebnahme der Berlinweiten Hotline Kinderschutz am 2. Mai 2007, seit
1.Oktober 2007 mit Fachpersonal für die Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft
ausgestattet. Finanzmittel (durch Umschichtung) aus dem Haushalt Jugend
bei SenBildWiss. Seit Inbetriebnahme: 906 Meldungen
- davon 550 Fälle an die Jugendämter weitergeleitet
- 14 Inobhutnahmen
- 4 Fälle an LKA/Polizeiabschnitt weitergeleitet
- überwiegende Anrufe (516) während der Öffnungszeiten der
Jugendämter; das ist als Anzeichen dafür zu werten, dass die Hotline als
ein niedrigschwelliges Angebot angesehen wird
- Hauptanteil der Melder/innen kommt aus dem nahem sozialem Umfeld,
nur wenig Ärzte, Schule und Kita, keine Hebammen
- Alter der Kinder: von 1.312 Kindern sind 81 unter 3 Jahre
- Im Vordergrund der Meldungen: Vernachlässigung, Verwahrlosung,
Verdacht auf körperliche, psychische Misshandlung.
- Durchschnittlich 90 – 100 Meldungen pro Monat (Sommermonate weniger
wegen Ferien). Durchschnittlich erfordert ca. die Hälfte aller Fälle
Weitergabe/Abgabe an Jugendamt.
- Sofortige Inobhutnahme rückläufig. Die meisten Meldungen erfolgen
während der Sprechzeit der Jugendämter. Das belegt, dass Bürger/innen
lieber anonyme Stellen anrufen als das Jugendamt. Das mit der
Inbetriebnahme der Hotline vorgesehene Anliegen hat sich damit bisher
bewährt!
Ausführungsvorschriften zur Umsetzung des Kinderschutzes in den Jugendund in den Gesundheitsämtern der Bezirke (AV Kinderschutz Jug/Ges). Die
gemeinsame Ausführungsvorschrift über die Durchführung von Maßnahmen
zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter
des Landes Berlin ist im Senat am 8. April 2008 beschlossen worden. Das
betrifft insbesondere:
y Die Koordination Kinderschutz mit verbindlicher Erreichbarkeit und
Einheitlicher Rufnummer in den bezirklichen Jugend- und
Gesundheitsämtern
y Feste Ansprechpartner zum Kinderschutz in den Regionen
y Verbindliche Erreichbarkeit Mo. - Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr, mit
einheitlicher Apparatnummer 55555 Kinderschutz in allen Bezirken
y Das Verfahren zur Aufnahme einer Kinderschutzmeldung und der
Risikoeinschätzung (u.a. Falldokumentation mittels „1.Check-Bogen“ und
„Kinderschutzbogen“)
y Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Jugend- und
Gesundheitsamt (KJGD)
y Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Polizei,
Schule und Familiengerichten.
169
Im Jugendbereich ist das alles seit März 2007 bereits installiert, da seit dieser Zeit die
Ausführungsvorschriften für den Jugendbereich in Kraft waren, die jetzt durch die
gemeinsame AV Kinderschutz Jug/Ges abgelöst werden!!!
-
Jugend-Rundschreiben über "Rechtssicherheit bei Hausbesuchen": Rechtliche
Regelungen zur Durchsetzbarkeit von Hausbesuchen im Rahmen der Kinder- und
Jugendhilfe werden aufgezeigt. Sie dienen dazu, den Mitarbeiter/innen der
Jugendämter in ihrem professionellen Handeln bei der Ausübung ihres gesetzlich
vorgegebenen Schutzauftrages gegenüber Kindern und Jugendlichen – dem
staatlichen Wächteramt – Rechtssicherheit und Hilfestellung zu geben und in dem
schwierigen Kontext der tagtäglichen Arbeitsanforderungen mehr Transparenz zu
schaffen.
-
Jugend-Rundschreiben zur Umsetzung des § 72 a SGB VIII: Bei jeder Neueinstellung
von Fachpersonal, welches in der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt wird, muss
zuvor ein Führungszeugnis vorgelegt werden.
-
Jugend-Rundschreiben zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei
Kindeswohlgefährdung, einschließlich Definition „erfahrene Fachkraft“
Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII als
Arbeitshilfe für Fachkräfte in der Jugendhilfe (bereits in 3. Auflage)
-
Einführung einer Geschäftsstatistik Kinderschutz zur einheitlichen Datenerfassung
zum Kinderschutz für Jugendämter, Gesundheitsämter und Polizei. Dazu ist die
Herausgabe eines Rundschreibens geplant.
Für das Verfahren ist vorgesehen:
Ausfüllen des Bogens durch die fallzuständige Fachkraft
Erfassen aller Bögen bei einer zentralen Stelle im Jugendamt (mit lfd.
Nummer) und Übertragung der Daten in die von SenBildWiss zur
Verfügung gestellten Exceltabelle
Weiterleiten der Falldaten (Tabelle) durch zentrale Stelle an
SenBildWiss – quartalsweise zum 10. des Monats
Vierteljährliche sowie jährliche Auswertung – bezirksbezogen und
gesamtstädtisch durch SenBildWiss.
-
Einführung Berlin einheitlicher Erfassungs- und Dokumentationsmaterialien,
Einführung des Berliner Kinderschutzbogens für die Fachkräfte im „Regionalen
Sozialpädagogischen Dienst“ des Jugendamtes als Wahrnehmungs-,
Dokumentations- und Bewertungsinstrument bei Kindeswohlgefährdung (zweite Stufe
der Gefährdungsprüfung). Es ist die Herausgabe eines Rundschreibens geplant. Die
Bezirke (Jug) arbeiten bereits flächendeckend danach (auch SPZ der Charité).
-
Viele Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte der Jugendhilfe, des
Gesundheitsbereiches sowie der Schulen gemeinsam mit SFBB; geplant sind noch:
o
Bundesweite Fachtagung 2. – 3. Juli 2008 „Netzwerk Kinderschutz in
Berlin – Frühe Intervention und Hilfen in Kooperation von Pädiatrie und
Jugendhilfe“(Tagungsort: Jugendkulturzentrum Pumpe)
o
30 Jahre Kindernotdienst Berlin, Veranstaltungsreihe „Balanceakt
Kinderschutz – Schritt für Schritt auf die sichere Seite“ 26.05. – 13. Juni
2008.
-
Umsetzung der Vorsorgeuntersuchungen der 3 ½- bis 4-jährigen Kinder nach
VO KitaFöG als sozialkompensatorische Untersuchung in der Kita durch den KJGD
des Gesundheitsamtes
-
Herausgabe des Ja-Bitte-Bogens durch Sen GesUmV (seit März 2008)
170
-
Einrichtung einer Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) nach § 78 SGB VIII Kinderschutz
unter aktiver Beteiligung der freien Träger durch den Landesjugendhilfeausschuss:
Aufgabe ist die Begleitung und Unterstützung des Aufbaus der Netzwerkstrukturen
Kinderschutz in den Bezirken. Die LAG konnte noch nicht konstituiert werden, da die
Benennung von Mitgliedern durch die Jugendämter noch nicht erfolgt ist.
-
Berlin beteiligt sich an dem vom Bundesministerium ausgeschriebenen
Bundesprogramm „Frühe Hilfe für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“
zur Unterstützung des Aufbaus der Netzwerkstrukturen Kinderschutz in den Bezirken.
Der Schwerpunkt liegt auf einer begleitenden und parallelen wissenschaftlichen
Evaluation und einem Coaching der Implementierung des Konzeptes für ein Netzwerk
Kinderschutz. Das Modellprojekt wird vom Caritasverband in Zusammenarbeit mit der
Katholischen Fachhochschule exemplarisch im Bezirk Mitte durchgeführt.
Das Modellvorhaben ist mit einer Laufzeit vom 1.02.2008 – 31.01.2009 bewilligt.
Vorgesehen ist die Erstellung einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote
und Ressourcen und die Befragung der beteiligten Einrichtungen und Berufsgruppen
z.B. Kinderärzte, Gynäkologen, Kitas, Beratungsstellen, SPZ1, Charité) mit dem Ziel,
Schwachstellen aufzudecken, besondere Anforderungen der Netzwerkpartner kennen
zu lernen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
-
Stellensituation:
Jugend: Den Bezirken wurde für den Jugendbereich bereits mit dem
Beschluss über das Netzwerk Kinderschutz ein Stellenmehrbedarf im
Umfang von 24 Stellen zuerkannt.
o
Gesundheit: Der geforderte zusätzliche Personalbedarf in den Kinderund Jugendgesundheitsdiensten im Umfang von 24 Stellen (2 Stellen
pro Bezirk) zur Umsetzung der gemeinsamen AV Kinderschutz
JugGes ist im Senatsbeschluss vom 18. März 2008 zur verbindlichen
Zielstruktur für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu dem
Einzelbereich Kinderschutz beschlossen worden.
Berlin ist mit dem Konzept „Netzwerk Kinderschutz“ seit Anfang 2007 intensiv dabei, auf das
bereits vorhandene Hilfesystem aufzubauen.
Für 2008 ist die Umsetzung weiterer Arbeitsaufträge geplant:
Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Berufsverband der
Frauenärzte,
der Kinderärzte, dem Hebammenverband (SenGesUmV)
Schulung von Hebammen in bezug auf die Kenntnis und Anwendung der
Indikatoren für Risiken von Kindeswohlgefährdungen sowie Ansprechpartner
im Netzwerk Kinderschutz (SenGesUmV)
Anpassung des für die Berliner Jugendämter gültige Rundschreiben über
"Rechtssicherheit bei Hausbesuchen" für die Berliner Kinder- und
Jugendgesundheitsdienste (SenGesUmV)
Entwicklung eines handhabbaren Instrumentariums für die Berliner Schulen
Die Projektgruppe hat die Einrichtung einer zeitweiligen UAG KinderschutzSchule beschlossen (erster Termin war am 25.04.08). Die für die Jugendhilfe
entwickelten Empfehlungen und Verfahren zur Umsetzung des
Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII sollen auf die
Erfordernisse und Möglichkeiten von Schule angepasst bzw. überarbeitet
werden (Grundlage: Schul- und Jugendrundschreiben Nr. 01/2006).
__________________________________________
1 Sozialpädiatrische Zentren=SPZ
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