Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Wer kann BAB beantragen? Wann

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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Wer kann BAB beantragen? Wann
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Home : Ausbildung und Studium : In der Ausbildung : Fördermöglichkeiten : BAB
BAB
BAföG
abH
BAB
Einstiegsqualifizierung
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe soll Jugendliche während ihrer Ausbildung oder ihrer Teilnahme an berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen Hilfe bieten, wenn finanzielle Schwierigkeiten die berufliche Qualifikation gefährden würden.
Die Beihilfe ist ein pauschaler Zuschuss von maximal 518 Euro für den Lebensunterhalt. Dazu kommt noch ein
pauschaler Betrag für die Fahrtkosten. In der Regel erhält man aber nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe
von Bedingungen geknüpft ist.
Wer kann BAB beantragen?
• Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb für eine tägliche Hinund Rückfahrt zu weit entfernt ist
• Auszubildende, die zwar noch in der Nähe des Elternhauses wohnen können, aber älter als 18 Jahre sind oder
verheiratet sind / waren oder mindestens ein Kind haben
• Auszubildende, denen es aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht zumutbar ist, im Elternhaus zu wohnen
Jugendliche, die an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen, können ebenfalls mit BAB gefördert werden.
Auch eine Ausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, die ganz oder teilweise im Ausland absolviert wird,
kann mit BAB gefördert werden. Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme muss auf die Aufnahme einer Ausbildung
vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen. Sie darf nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegen und muss
im Auftrag des Arbeitsamtes durchgeführt werden.
Ab dem 01.01.2004 werden auch solche berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen anerkannt, die allgemeinbildende
Fächer enthalten, auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereiten und mit einem Betriebspraktikum verbunden
sind.
Wann wird BAB gewährt?
• Die Ausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen.
• Es muss ein gültiger Ausbildungsvertrag geschlossen worden sein.
• Grundsätzlich werden BAB nur für eine erste Ausbildung gewährt.
• Die Antragsteller müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können
auch ausländische Jugendliche BAB erhalten.
BAB werden nur dann gewährt, wenn die zusätzlichen Kosten, die durch die Ausbildung entstehen, nicht anderweitig
gedeckt werden können. Im Rahmen einer Prüfung wird das Einkommen des Jugendlichen vollständig angerechnet, bei
dem Einkommen der Eltern und Ehegatten werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt.
Erhält ein Auszubildender von anderer Stelle bereits Leistungen, die ähnliche Zwecke wie die BAB verfolgen, werden BAB
oder Teile davon nicht gewährt.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfen hängt von der Art der Ausbildung und der Unterbringung ab. Es werden
pauschale Beträge gewährt, die festgesetzt sind und sich nicht an den tatsächlichen Kosten, wie zum Beispiel der Miete
oder den Fahrtkosten, orientieren.
Wie lange erhält man BAB?
Die BAB kann für die gesamte Dauer der Ausbildung bzw. der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gewährt werden.
Wie wird BAB beantragt?
Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, stellt man einen Antrag bei der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur verlangt
dann eine ganze Reihe von Bescheinigungen. Man sollte daher bei der zuständigen Arbeitsagentur anrufen und sich ein
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Antragsformular für BAB zuschicken lassen. Der Antrag sollte möglichst vor Ausbildungsbeginn gestellt werden, denn
BAB wird nicht rückwirkend gezahlt.
Es kann passieren dass ein Azubi kein BAB erhält, weil die Eltern die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen. Oder das
Einkommen der Eltern ist zu hoch, obwohl sie gleichzeitig keinen Unterhalt an den Azubi zahlen. In der Regel erhalten
Auszubildende in diesen Fällen bei ihrer Gewerkschaft Hilfe und Unterstützung.
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Fax 0221/9429-4123
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Materialien
Faltblatt der Agentur für Arbeit zur Berufsaus- bildungsbeihilfe (BAB)
Links zum Beitrag
DGB Jugend NRW
Quelle:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/Navigation/zentral/Buerger/Ausbildung/Finanzielle-Hilfen/BAB/BAB-Nav.html
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