Betriebshelfer für den Gartenbau. - Evangelisches Bildungszentrum
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Betriebshelfer für den Gartenbau. - Evangelisches Bildungszentrum
Einstellungsbedingungen für Gartenbau-Betriebshelfer. Überkonfessionalität. Der Betriebshelferdienst Hesselberg, mit Sitz im mittelfränkischen Gerolfingen, wird zwar von der Evangelischen Kirche in Bayern getragen, steht aber natürlich konfessionsübergreifend allen in Not geratenen Gartenbaubetrieben in Bayern zu Verfügung. Betriebshelfer für den Gartenbau. Gemeinnützigkeit. Der Evangelische Betriebshelferdienst in Bayern ist eine gemeinnützige kirchlich-diakonische Einrichtung. Mit einer Spende können Sie dazu beitragen, dass dieser wichtige Dienst für in Not geratene Gartenbaubetriebe auch in Zukunft gesichert bleibt. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung. Spendenkonto: Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt sein: • Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung für den Beruf „Gärtner“ (Zierpflanzenbau oder Gemüsebau) und Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung bis zum Gärtnermeister • Führerschein für PKW, Klein-LKW, Traktoren und Gabelstapler • Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche • Ein hohes Maß an Flexibilität VR-Bank Feuchtwangen-Limes eG Kontonummer 103 813 606 Bankleitzahl 760 694 41 • Dienst am Nächsten unbürokratische Hilfe in sozialen Notlagen Auskunft erhalten Sie bei: Evangelischer Betriebshelferdienst in Bayern, Hesselberg Hesselbergstr. 26, 91726 Gerolfingen Telefon 09854/10-0, Telefax 09854/10-50 Internet: www.ebz-hesselberg.de E-Mail-Adresse: [email protected] • Kompetenz und Verantwortung durch fachlich qualifizierte Betriebshelfer • Hilfe und Unterstützung für Gartenbaubetriebe in Bayern Die Betriebshelfer werden nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Bayern angestellt und vergütet. Auch Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Für die notwendigen Fahrten in die Einsatzbetriebe wird Fahrtkostenerstattung gewährt. Die Weiterbildung der Betriebshelfer erfolgt in regelmäßig durchgeführten Lehrgängen. Stand Januar 2007 Anstellung, Vergütung, Fortbildung. Evangelischer Betriebshelferdienst in Bayern, Hesselberg Dienst am Nächsten Kompetenz und Verantwortung Hilfe und Unterstützung Viele Betriebsinhaber von Gartenbaubetrieben machen sich verständlicherweise nur ungern Gedanken darüber, was passieren würde, wenn sie plötzlich aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden und dann Krankenhausaufenthalt oder langandauernde Reha-Maßnahmen anstehen. Wer übernimmt in dieser Situation die verantwortlichen Aufgaben im Betrieb? Wie soll es in dieser Zeit weitergehen? Die Betriebshelfer haben eine gründliche Ausbildung verbunden mit intensiver und vielseitiger Praxiserfahrung. Dadurch sind sie fachlich und menschlich befähigt, die jeweiligen Einsatzbetriebe selbständig zu leiten und alle notwendigen Arbeiten zu verrichten. Dies geschieht immer im Rahmen der bisherigen Betriebsorganisation und im engsten Einvernehmen mit den vorhandenen Ansprechpersonen. Einsatzschwerpunkt ist die gartenbauliche Urproduktion und alle damit zusammenhängenden Arbeiten. Das Angebot der Betriebshilfe als Überlebensversicherung in sozialen Notfällen gibt es nur, weil sich trotz aller Wettbewerbsorientierung schon zahlreiche Gartenbaubetriebe zu einer Solidargemeinschaft zusammengeschlossen haben, die einen Teil der Gesamtkosten des Betriebshelferdienstes mit finanziert. In jedem Regierungsbezirk gibt es einen eigenen Betriebshilfering. Dort sollten Gartenbaubetriebe, die Interesse an der wichtigen Dienstleistung „Betriebshilfe“ haben, Mitglied werden. unbürokratische Hilfe in sozialen Notlagen In solchen Fällen bis hin zum Todesfall ist der Betriebshel- ferdienst Hesselberg mit seinen zur Zeit acht hauptberuflichen Gartenbau-Betriebshelfern die richtige Adresse. Der Einsatz unserer kompetenten und qualifizierten Betriebshelfer ermöglicht es, den täglichen Betriebsablauf sicherzustellen und einer Existenzgefährdung entgegenzuwirken. Die Bewilligung der Einsätze erfolgt in vielen Fällen über die gärtnerische Sozialversicherung in Kassel als Kostenträger (ein Merkblatt zur „Betriebshilfe“ ist unter der Telefonnummer 0561/9282281 erhältlich). Übrigens: Auch bei Schwangerschaft der mitarbeitenden Ehefrau vor und nach der Entbindung kann Betriebshilfe durch die gärtnerische Sozialversicherung in Kassel bewilligt werden. durch fachlich qualifizierte Betriebshelfer Unser Leistungsangebot erstreckt sich vom Zierpflanzenbau und Gemüsebau als den Haupteinsatzbereichen bis hin zu Baumschulen und Obstbaubetrieben. Und auch in ökologisch geführten Betrieben waren unsere Mitarbeiter schon erfolgreich tätig. Die Betriebshelfer sind verpflichtet, über alles, was mit dem Einsatz im Betrieb und familienintern zusammenhängt, zu schweigen. Die Schweigepflicht schließt jedoch nicht aus, dass sich die Betriebshelfer mit der Einsatzleitung über den jeweiligen Einsatz besprechen. für Gartenbaubetriebe in Bayern Drei Einsatzleitungen koordinieren den Einsatz der Gartenbaubetriebshelfer in Bayern: • für Unterfranken: Maschinenring Main-Dreieck, Telefon 09331/877140 • für die Oberpfalz, Mittel- u. Oberfranken: Maschinenring Regnitz-Franken, Telefon 09135/736669-0 • für Schwaben, Ober- und Niederbayern: Maschinenring Erding, Telefon 08122/7075 Im Bedarfsfall genügt ein Anruf bei der zuständigen Einsatzleitung. Sie organisiert den Einsatz der Betriebshelfer und unterstützt die Erledigung der notwendigen Formalitäten. Nähere Informationen über die aktuellen Konditionen und Aufnahmeanträge gibt es bei den oben genannten Einsatzleitungen oder bei der Zentrale am Hesselberg.