Betriebshelfer für den Gartenbau. - Evangelisches Bildungszentrum

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Betriebshelfer für den Gartenbau. - Evangelisches Bildungszentrum
Einstellungsbedingungen
für Gartenbau-Betriebshelfer.
Überkonfessionalität.
Der Betriebshelferdienst Hesselberg, mit Sitz im mittelfränkischen Gerolfingen, wird zwar von der Evangelischen
Kirche in Bayern getragen, steht aber natürlich konfessionsübergreifend allen in Not geratenen Gartenbaubetrieben in Bayern zu Verfügung.
Betriebshelfer
für den Gartenbau.
Gemeinnützigkeit.
Der Evangelische Betriebshelferdienst in Bayern ist eine
gemeinnützige kirchlich-diakonische Einrichtung. Mit einer Spende können Sie dazu beitragen, dass dieser wichtige Dienst für in Not geratene Gartenbaubetriebe auch in
Zukunft gesichert bleibt.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung.
Spendenkonto:
Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung für den Beruf
„Gärtner“ (Zierpflanzenbau oder Gemüsebau) und
Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung bis zum
Gärtnermeister
• Führerschein für PKW, Klein-LKW, Traktoren und
Gabelstapler
• Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche
• Ein hohes Maß an Flexibilität
VR-Bank Feuchtwangen-Limes eG
Kontonummer 103 813 606
Bankleitzahl 760 694 41
• Dienst am Nächsten
unbürokratische Hilfe in sozialen Notlagen
Auskunft erhalten Sie bei:
Evangelischer Betriebshelferdienst in Bayern, Hesselberg
Hesselbergstr. 26, 91726 Gerolfingen
Telefon 09854/10-0, Telefax 09854/10-50
Internet: www.ebz-hesselberg.de
E-Mail-Adresse: [email protected]
• Kompetenz und Verantwortung
durch fachlich qualifizierte Betriebshelfer
• Hilfe und Unterstützung
für Gartenbaubetriebe in Bayern
Die Betriebshelfer werden nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche in Bayern angestellt und vergütet. Auch Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Für die notwendigen Fahrten in
die Einsatzbetriebe wird Fahrtkostenerstattung gewährt.
Die Weiterbildung der Betriebshelfer erfolgt in regelmäßig
durchgeführten Lehrgängen.
Stand Januar 2007
Anstellung, Vergütung, Fortbildung.
Evangelischer Betriebshelferdienst
in Bayern, Hesselberg
Dienst am Nächsten
Kompetenz und Verantwortung
Hilfe und Unterstützung
Viele Betriebsinhaber von Gartenbaubetrieben machen
sich verständlicherweise nur ungern Gedanken darüber,
was passieren würde, wenn sie plötzlich aufgrund von
Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden und dann
Krankenhausaufenthalt oder langandauernde Reha-Maßnahmen anstehen. Wer übernimmt in dieser Situation die
verantwortlichen Aufgaben im Betrieb? Wie soll es in dieser Zeit weitergehen?
Die Betriebshelfer haben eine gründliche Ausbildung verbunden mit intensiver und vielseitiger Praxiserfahrung.
Dadurch sind sie fachlich und menschlich befähigt, die jeweiligen Einsatzbetriebe selbständig zu leiten und alle notwendigen Arbeiten zu verrichten. Dies geschieht immer
im Rahmen der bisherigen Betriebsorganisation und im
engsten Einvernehmen mit den vorhandenen Ansprechpersonen. Einsatzschwerpunkt ist die gartenbauliche Urproduktion und alle damit zusammenhängenden Arbeiten.
Das Angebot der Betriebshilfe als Überlebensversicherung
in sozialen Notfällen gibt es nur, weil sich trotz aller Wettbewerbsorientierung schon zahlreiche Gartenbaubetriebe
zu einer Solidargemeinschaft zusammengeschlossen haben, die einen Teil der Gesamtkosten des Betriebshelferdienstes mit finanziert. In jedem Regierungsbezirk gibt es
einen eigenen Betriebshilfering.
Dort sollten Gartenbaubetriebe, die Interesse an der
wichtigen Dienstleistung „Betriebshilfe“ haben, Mitglied
werden.
unbürokratische Hilfe in sozialen Notlagen
In solchen Fällen bis hin zum Todesfall ist der Betriebshel-
ferdienst Hesselberg mit seinen zur Zeit acht hauptberuflichen Gartenbau-Betriebshelfern die richtige Adresse.
Der Einsatz unserer kompetenten und qualifizierten Betriebshelfer ermöglicht es, den täglichen Betriebsablauf
sicherzustellen und einer Existenzgefährdung entgegenzuwirken.
Die Bewilligung der Einsätze erfolgt in vielen Fällen über
die gärtnerische Sozialversicherung in Kassel als Kostenträger (ein Merkblatt zur „Betriebshilfe“ ist unter der
Telefonnummer 0561/9282281 erhältlich).
Übrigens: Auch bei Schwangerschaft der mitarbeitenden
Ehefrau vor und nach der Entbindung kann Betriebshilfe
durch die gärtnerische Sozialversicherung in Kassel bewilligt werden.
durch fachlich qualifizierte Betriebshelfer
Unser Leistungsangebot erstreckt sich vom Zierpflanzenbau und Gemüsebau als den Haupteinsatzbereichen bis
hin zu Baumschulen und Obstbaubetrieben. Und auch in
ökologisch geführten Betrieben waren unsere Mitarbeiter
schon erfolgreich tätig.
Die Betriebshelfer sind verpflichtet, über alles, was mit
dem Einsatz im Betrieb und familienintern zusammenhängt, zu schweigen. Die Schweigepflicht schließt jedoch
nicht aus, dass sich die Betriebshelfer mit der Einsatzleitung über den jeweiligen Einsatz besprechen.
für Gartenbaubetriebe in Bayern
Drei Einsatzleitungen koordinieren den Einsatz der Gartenbaubetriebshelfer in Bayern:
• für Unterfranken:
Maschinenring Main-Dreieck, Telefon 09331/877140
• für die Oberpfalz, Mittel- u. Oberfranken:
Maschinenring Regnitz-Franken,
Telefon 09135/736669-0
• für Schwaben, Ober- und Niederbayern:
Maschinenring Erding, Telefon 08122/7075
Im Bedarfsfall genügt ein Anruf bei der zuständigen Einsatzleitung. Sie organisiert den Einsatz der Betriebshelfer
und unterstützt die Erledigung der notwendigen Formalitäten. Nähere Informationen über die aktuellen Konditionen und Aufnahmeanträge gibt es bei den oben genannten Einsatzleitungen oder bei der Zentrale am Hesselberg.