E-Book: Pauschalsteuer für Sachzuwendungen

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E-Book: Pauschalsteuer für Sachzuwendungen
Pauschalsteuer
für Sachzuwendungen
Sie sind Unternehmer? Dann wissen Sie sicherlich, wie wichtig es ist,
im richtigen Zeitpunkt auch mal spendabel zu sein. Geschäftspartner und
Kunden zu beschenken ist eine lohnende Zukunftsinvestition und füllt im
Zweifel die Auftragsbücher.
Doch aufgepasst: Leider ist bei jedem Geschenk auch das Finanzamt mit
von der Partie. Denn wird beispielsweise ein Geschäftspartner von Ihnen
beschenkt und das Finanzamt bekommt Wind davon, muss der Beschenkte
in Höhe des Werts des Präsents eine steuerpflichtige Betriebseinnahme
verbuchen. Da bekommt Ihr Geschenk schnell einen bitteren Beigeschmack
und der Geschäftspartner verbindet mit Ihnen vielleicht ein ungutes Gefühl.
Doch genau das sollte natürlich nicht passieren. Gute Nachricht: Es gibt
eine Lösung für dieses Problem. Damit die Freude über Ihr Geschenk nicht
getrübt wird, können Sie den Beschenkten beim Finanzamt „freikaufen“.
„Freikaufen“ bedeutet, dass Sie eine pauschale Steuer von 30% plus
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ans Finanzamt überweisen, und
das Finanzamt belästigt den Beschenkten nicht mit Steuern auf sein Präsent.
In der Praxis ist es gar nicht so einfach mit dieser Pauschalsteuer. In diesem
eBook schließt Lexware Wissenslücken, beantwortet Praxisfragen und gibt
Ihnen einen Verhaltensknigge an die Hand, wie Sie sich als Schenkender
gegenüber dem Finanzamt verhalten sollten.
Die Regelungen zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG können auch für
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer angewandt werden. Das verhindert,
dass Mitarbeiter für Präsente ihres Arbeitgebers Steuern bezahlen müssen.
Viel Erfolg beim Umsetzen unserer Tipps und seien Sie spendabel.
Es lohnt sich für Sie!
2Pauschalsteuer | www.lexware.de
Steuerliches
Drama, das es zu
vermeiden gilt
Beschenken Sie einen Geschäftspartner oder laden Sie ihn aus betrieblichen
Gründen auf eine Reise oder zu einem Fußballspiel ein, um neue Aufträge
zu bekommen, kann es passieren, dass der Beschenkte vom Finanzamt
zur Versteuerung dieser Zuwendungen verdonnert wird. Ein Ärgernis, das
die Auftragsvergabe oder sogar die Zusammenarbeit gefährden könnte und
deshalb unbedingt verhindert werden sollte. Hier ein typisches Praxisbeispiel,
wie dieses steuerliche Drama seinen Lauf nehmen kann und wie Sie es als
Schenkender verhindern können.
Typisches Praxisbeispiel:
Sie sind selbstständiger Handwerker und schenken einem Geschäftspartner, von dem Sie laufend Aufträge erhalten, acht Kartons mit je sechs
Flaschen Champagner. Kosten: 2.000 Euro zuzüglich 380 Euro Umsatzsteuer. Bei einer Lohnsteuerprüfung stößt der Prüfer des Finanzamts auf
dieses Präsent. Er stellt Sie vor die Wahl: Sie führen eine Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf das Geschenk ab oder der Prüfer informiert das
Finanzamt des Beschenkten. Je nachdem, wie Sie Ihr Wahlrecht ausüben,
treten folgende steuerliche Konsequenzen ein:
Keine Pauschalierung nach § 37b
EStG
Pauschalierung
nach § 37b EStG
Geschenkaufwendungen
2.380 Euro
2.380 Euro
Ausgaben für Pauschalsteuer (30% Lohnsteuer, 5,5%
Soli, 8% Kirchensteuer)
0 Euro
810,39 Euro
(30% von 2.380
Euro + Soli + KiSt)
Gesamtausgaben für das
Präsent
2.380 Euro
3.190,39 Euro
Aus der Sicht
des Schenkendens
Aus der Sicht
des Beschenkten
Versteuerung einer Einnahme 999,60 Euro
im Wert des Präsents (unterstellter Steuersatz 42%)
0 Euro
Fazit: Pauschalieren und überweisen Sie die Lohnsteuer für das Präsent
nicht ans Finanzamt, dürfte der Geschäftspartner alles andere als erfreut
sein über Ihr Geschenk. Er muss für Ihre gut gemeinte Aktion rund 1.000
Euro Steuern ans Finanzamt zahlen. Folgeaufträge: ungewiss angesichts
dieses Ärgernisses.
3Pauschalsteuer | www.lexware.de
Voraussetzungen
für die Pauschalsteuer nach § 37b
EStG im Überblick
Zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG sollten Sie als Schenkender folgende
elementaren Grundsätze kennen und beachten:
Steuer-1x1 zur Pauschalsteuer für Sachzuwendungen
Steuerspielregel Darum geht es im Einzelnen
1
Die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
bzw. Kunden und Geschäftspartner kann abgeführt werden,
wenn es sich bei dem Präsent nicht um ein Geldgeschenk
handelt.
2.
Die Zuwendung muss betrieblich veranlasst sein. Private
Geschenke, die nicht über die Buchhaltung laufen, können
nicht mit der Pauschalsteuer abgegolten werden.
3.
Die Sachzuwendungen müssen zusätzlich zur ohnehin
geschuldeten Leistung erbracht werden.
4.
Die Pauschalsteuer ist nur abzuführen, wenn die Sachzuwendung beim Empfänger zu einem steuerpflichtigen Einkommen führt. Im Klartext: Wird ein im Ausland lebender und
in Deutschland steuerlich nicht erfasster Arbeitnehmer bzw.
Kunde oder Geschäftspartner beschenkt oder ein Privatkunde,
fällt keine Pauschalsteuer an.
5.
Sie haben ein Wahlrecht. Sie müssen die Pauschalsteuer
für Sachzuwendungen nicht ans Finanzamt abführen, Sie
können aber.
6.
Entscheiden Sie sich als Schenkender für die Abführung der
Pauschalsteuer, muss die Pauschalsteuer zwingend für jede
Sachzuwendung abgeführt werden. Ausnahme: Das Wahlrecht
kann für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und für Sachzuwendungen an Dritte wie Kunden und Geschäftspartner
unterschiedlich ausgeübt werden.
7.
Die Pauschalsteuer kann nur für Sachzuwendungen
angewandt werden, deren Wert nicht über 10.000 Euro liegt.
8.
Die Pauschalsteuer ist eine Art Lohnsteuer und muss in der
Lohnsteueranmeldung erklärt werden.
9.
Die Pauschalsteuer darf als Betriebsausgabe den Gewinn mindern, wenn auch für die Sachzuwendung selbst ein Betriebsausgabenabzug in Betracht kommt.
10.
Ausgangswert für die Ermittlung der Pauschalsteuer ist stets
der Bruttobetrag der Sachzuwendung, also der Wert des
Präsents inklusive Umsatzsteuer.
4Pauschalsteuer | www.lexware.de
In den folgenden Passagen erklären wir Ihnen diese Voraussetzungen ausführlich anhand zahlreicher Praxisbeispiele. Dieser Lexware-Praxis-Ratgeber
sollte Sie in die Lage versetzen, finanzamtsicher entscheiden zu können, ob
und in welcher Höhe für Sachzuwendungen eine Pauschalsteuer fällig wird.
Steuerspielregel 1:
Geldgeschenke bei
Pauschalsteuer tabu
Schenken Sie einem Arbeitnehmer, einem Kunden oder einem Geschäftspartner einen Gegenstand, eine Reise oder einen Gutschein, spricht man
aus steuerlicher Sicht von Sachzuwendungen. Und bei Gewährung von
Sachzuwendungen können Sie den Beschenkten durch Abführung der Pauschalsteuer „freikaufen“. Schenken Sie dagegen Geld, muss der Empfänger
der Geldschenkung sein Präsent stets mit seinem persönlichen Steuersatz
versteuern. Die Pauschalsteuer greift niemals für Geldschenkungen.
Beispiel:
Sie schenken einem Geschäftspartner a) einen Laptop im Wert von 400
Euro oder b) einen Geldbetrag von 400 Euro per Überweisung, damit er sich
einen Laptop kaufen kann.
Variante a):
Schenkung Laptop
Variante b):
Schenkung Geldbetrag
Besteuerungsmöglichkeit
Wahlrecht: Pauschalsteuer durch Schenker oder
Besteuerung mit persönlichem Steuersatz beim
Beschenkten
Besteuerung mit persönlichem Steuersatz beim
Beschenkten
Begründung
Sachzuwendung
Geldzuwendung
Der Beschenkte hat also mehr von seinem Präsent, wenn Sie sich für die
Variante „Sachzuwendung“ entscheiden und die Pauschalsteuer abführen.
5Pauschalsteuer | www.lexware.de
Steuerspielregel 2:
Zuwendungen
müssen betrieblich
veranlasst sein
PRAXIS – TIPP
Die Pauschalsteuer wird immer
dann fällig, wenn die Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Kunden
oder Geschäftspartner von einem
Unternehmen gewährt werden.
Schenkt ein GmbH-Gesellschafter
privat, ist er als Privatmann kein
Unternehmer und folglich kommt
auch die Pauschalsteuer nicht
zur Anwendung (Bundesfinanzhof, Urteil v. 12.12.2013, Az. VI R
47/12).
Die Pauschalsteuer ist nur für betrieblich veranlasste Zuwendungen ans
Finanzamt abzuführen. In folgenden Situationen führen Sachzuwendungen
an Arbeitnehmer und Dritte deshalb nicht zur Fälligkeit der Pauschalsteuer:
»
Der Geschäftsführer einer GmbH schenkt drei angestellten Top-
Verkäufern der GmbH jeweils zwei Opernkarten im Wert von 1.000 Euro.
Diese Präsente bezahlt er von seinem Privatkonto.
»
Ein Kunde erhält auf Veranlassung des GmbH-Gesellschafters von der
GmbH eine Reise im Wert von 5.000 Euro geschenkt. Das Finanzamt
stuft diese Zuwendung als verdeckte Gewinnausschüttung ein.
Folge: Da die Zuwendung nicht betrieblich, sondern gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, muss keine Pauschalsteuer abgeführt werden.
Beispiel:
Bei der X-GmbH findet eine Lohnsteuerprüfung statt. Der Lohnsteuerprüfer
stößt auf Sachzuwendungen in Höhe von 15.000 Euro, für die die X-GmbH
Betriebsausgaben verbucht, aber bislang noch keine Pauschalsteuer nach
§ 37b EStG ans Finanzamt abgeführt hat. Daneben entdeckt er im Schriftverkehr mit Geschäftspartnern, dass ein Gesellschafter der X-GmbH ebenfalls Geschäftspartner mit Präsenten im Wert von 20.000 Euro beschenkt
hat. Folge: Der Lohnsteuerprüfer darf nur für die von der GmbH gewährten
Sachzuwendungen die Pauschalsteuer nach § 37b EStG fordern.
Sachzuwendungen
Fälligkeit der Pauschalsteuer
von der X-GmbH
Ja, da betriebliche Veranlassung durch
Zuwendung von Unternehmen
vom Gesellschafter der Nein, da keine betriebliche Veranlassung.
Keine Zuwendung durch Unternehmen,
X-GmbH
sondern Zuwendung durch Privatmann
6Pauschalsteuer | www.lexware.de
Steuerspielregel 3:
Zusätzlichkeitsvoraussetzung
beachten
Als schenkender Unternehmer können Sie die Pauschalsteuer nur ans
Finanzamt abführen und somit eine Besteuerung von Sachzuwendungen
beim Empfänger vermeiden, wenn die Sachzuwendungen zur ohnehin
vereinbarten Leistung erbracht werden. Hier sollten Sie folgende Feinheiten
bei Sachzuwendungen an Dritte beachten:
Geschenke
Geschenke an Dritte führen stets zur
Anwendung der Regelungen zur Pauschalsteuer
nach § 37b EStG.
Werden dem Vermittler für die Werbung von NeuWerbeprämien
kunden Werbeprämien und Vermittlungsprovisionen
und Vermittlungsprovisionen in Form von Sachzuwendungen gewährt, sind diese
Teil eines Leistungsaustauschs. Solche Sachzuwendungen werden also nicht zusätzlich zur ohnehin
vereinbarten Leistung erbracht. Es wird keine
Pauschalsteuer fällig.
Bonuspunkte
Erhalten Geschäftspartner im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen Bonuspunkt, die gegen
Sachprämien eingetauscht werden können, handelt
es sich bei diesen Bonuspunkten um einen Teil des
Leistungsaustauschs. Auch hier kommen die Vorschriften zur Pauschalsteuer nicht zur Anwendung.
Bei Arbeitnehmern dürfte ein Blick in den Arbeitsvertrag zeigen, ob Sachzuwendungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden oder
ob der Arbeitgeber diese Sachzuwendungen arbeitsvertraglich schuldet.
7Pauschalsteuer | www.lexware.de
Steuerspielregel 4:
Sachzuwendung
muss steuerpflichtig sein
PRAXIS – TIPP
Nicht in Deutschland einkommensteuerpflichtig und damit von der
Pauschalsteuer nach § 37b EStG
befreit sind Sachzuwendungen in
folgenden Fällen:
»
Bei dem Beschenkten
handelt es sich um einen
Arbeitnehmer eines verbundenen Unternehmens oder
einer Zweigniederlassung im
Ausland und der ausländische
Arbeitnehmer ist in Deutschland steuerlich nicht erfasst.
»
Der Empfänger der Sachzuwendungen ist ein im
Ausland ansässiger Unternehmer, der in Deutschland
steuerlich nicht erfasst ist.
»
Bei dem Beschenkten handelt
es sich um einen Privatkunden, der mit dem Geschenk
zu einem Vertragsabschluss
überredet werden soll. Privatkunden erhalten die Zuwendungen nicht im Zusammenhang mit einer Einkunftsart.
Für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bzw. Geschäftspartner und Kunden
ist die Pauschalsteuer nach § 37b EStG nur dann ans Finanzamt abzuführen,
wenn die Zuwendung beim Empfänger steuerpflichtig ist. Das setzt voraus,
dass der Beschenkte in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielt und
im Zusammenhang mit einer Einkunftsart die Sachzuwendungen erhält. Die
Sachzuwendungen alleine – also ohne Einkunftsart – sind in Deutschland nicht
steuerpflichtig.
Um auf Nummer sicher zu gehen und bei Jahre später stattfindenden
Lohnsteuerprüfungen nicht in Nachweisschwierigkeiten zu kommen, sollten
Sie bei Sachzuwendungen stets aufzeichnen, wer der Beschenkte ist und
ob das Präsent in Deutschland je nach Beschenktem steuerpflichtig ist oder
nicht. Im Zweifel sollten Sie sich von dem Beschenkten schriftlich (per Mail
genügt) bescheinigen lassen, dass er einkommensteuerlich nicht in
Deutschland erfasst ist.
Beispiel:
Sie entscheiden sich für Sachzuwendungen an Dritte für die Abführung der
Pauschalsteuer nach § 37b EStG. Nach Ihren Aufzeichnungen erfolgten die
Sachzuwendungen eines Jahres an folgende Personen:
Beschenkter
Personenkreis
Höhe der
Zuwendungen
brutto
Einnahmen
steuerpflichtig =
Pauschalsteuer
Ja
Geschäftspartner
(Unternehmer) mit Sitz
in Deutschland
15.000 Euro
Geschäftspartner
(Unternehmer) mit
Ansässigkeit im Ausland
5.000 Euro
Privatkunden im
In- und Ausland
25.000 Euro
8Pauschalsteuer | www.lexware.de
Nein
X
X
X
Steuerspielregel 5:
Pauschalsteuer
ist ein echtes
Wahlrecht
Bei der Abführung der Pauschalsteuer haben Sie ein echtes Wahlrecht. Sie
können die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen nach § 37b EStG ans Finanzamt abführen, Sie müssen es aber nicht. Falls Sie sich gegen die Abführung der
Paushalsteuer entscheiden, muss der Empfänger der Sachzuwendungen in Höhe
des Werts der Sachzuwendungen eine Einnahme versteuern. Die Höhe der Steuer
richtet sich dabei nach seinem persönlichen Einkommensteuersatz.
PRAXIS – TIPP
Stößt das Finanzamt auf Sachzuwendungen an Geschäftspartner
und Sie lehnen die Abführung
einer Pauschalsteuer ab, wird der
Lohnsteuerprüfer postwendend
das für den Geschäftspartner
zuständige Finanzamt über die zu
versteuernden Sachzuwendungen
informieren. Das Finanzamt wird
die Besteuerung dann im Einkommensteuerbescheid des Empfängers vornehmen.
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Steuerspielregel 6:
Ganz-oder-garnicht-Prinzip
Entscheiden Sie sich für die Abführung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG
für Sachzuwendungen an einen Dritten (Kunden und Geschäftspartner),
muss die Pauschalsteuer in diesem Jahr auch für Sachzuwendungen an alle
anderen Dritten abgeführt werden. Es gilt das Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip.
Sie haben jedoch dennoch ein Wahlrecht. Führen Sie die Pauschalsteuer
für Sachzuwendungen an Dritte ab, können Sie für Sachzuwendungen an
Arbeitnehmer auf die Abführung der Pauschalsteuer verzichten und umgekehrt.
Beispiel:
Sie führen für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer die 30%ige Pauschalsteuer ans Finanzamt ab. Bei den Sachzuwendungen an Dritte verzichten
Sie auf die Abführung der Pauschalsteuer. Folge: Das ist zulässig.
10Pauschalsteuer | www.lexware.de
Steuerspielregel 7:
Pauschalsteuer nur
für Zuwendungen
bis 10.000 Euro
Die Abführung der 30%igen Pauschalsteuer ist nach § 37b Abs. 1 Satz 3
EStG nicht möglich, soweit
1. die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr (= Freibetrag) oder
2. für einzelne Sachzuwendungen den Bruttobetrag von 10.000 Euro
übersteigen (= Höchstgrenze).
Bei Prüfung der 10.000-Euro-Grenze sind Sachzuwendungen an nahestehende Personen der Beschenkten einzubeziehen.
Beispiel:
Sie schenken einem Geschäftspartner dreimal im Jahr Gegenstände im
Wert von 4.000 Euro. Folge: Hier greift Variante 1 mit dem Freibetrag.
Für die ersten beiden Schenkungen im Wert von 8.000 Euro und für 2.000
Euro der dritten Schenkung können Sie die Pauschalsteuer abführen. Die
restlichen 2.000 Euro der dritten Schenkung muss der Beschenkte selbst
versteuern.
Variante 1:
Sie laden einen langjährigen Geschäftspartner und seine Familie (Ehefrau und drei Kinder) auf Geschäftskosten für zwei Wochen in die Karibik
ein. Kosten für fünf Reisende: 10.800 Euro. Folge: Hier dürfen Sie keine
Pauschalsteuer abführen, weil der Höchstbetrag von 10.000 Euro für eine
einzige Zuwendung überschritten wurde. Der Geschäftspartner muss den
Wert der Reise in seiner Einkommensteuererklärung als Einnahme erfassen
und mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
11Pauschalsteuer | www.lexware.de
Steuerspielregel 8:
Pauschalsteuer ist
Lohnsteuer
Die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen nach § 37b EStG gilt als
Lohnsteuer und ist deshalb im Rahmen der elektronischen LohnsteuerAnmeldung zu erklären und ans Finanzamt abzuführen. In der Praxis kann
es vorkommen, dass ein Unternehmer zwar kein Personal hat, aber trotzdem
eine Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt einreichen muss. Das ist immer
dann der Fall, wenn der Unternehmer für Sachzuwendungen an Dritte die
Pauschalsteuer nach § 37b EStG abführen möchte.
Auszug aus Lohnsteuer-Anmeldung 2015
Bei Abführung der Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
oder/und Kunden oder Geschäftspartner sind die Zeilen 19, 23 und 24 der
Lohnsteuer-Anmeldung auszufüllen.
12Pauschalsteuer | www.lexware.de
Steuerspielregel 9:
Betriebsausgabenabzug möglich
PRAXIS – TIPP
Zum Betriebsausgabenabzug für
die Pauschalsteuer nach § 37b
EStG können Sie sich folgende
Faustregel einprägen:
„Die Pauschalsteuer ist als
Betriebsausgabe abziehbar,
wenn die Aufwendungen für
Sachzuwendungen auch als
Betriebsausgabe abziehbar
sind. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sind Aufwendungen
für Geschenke nicht als
Betriebsausgabe abziehbar, gilt
das Betriebsausgabenabzugsverbot auch für die Pauschalsteuer.“
In der Praxis stellt sich für Unternehmer zwangsläufig die Frage, ob die
ans Finanzamt abgeführte Pauschalsteuer als gewinnmindernde Betriebsausgabe abziehbar ist. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG teilt in puncto Betriebsausgabenabzug
also das steuerliche Schicksal der Aufwendungen für Sachzuwendungen.
Hier gilt Folgendes:
Zuwendungen
an
Höhe der
Aufwendungen
Arbeitnehmer
Höhe der Aufwendungen
spielt keine Rolle
Ja
Kunden und
Geschäftspartner
Geschenke je Empfänger
und Jahr von netto mehr
als 35 Euro
Nein
Kunden und
Geschäftspartner
Keine Belege für Geschenke oder keine Aufzeichnungen zum Empfänger
Nein
Kunden und
Geschäftspartner
Nicht nach § 4 Abs. 7
EStG getrennt von den
übrigen Betriebsausgaben
verbucht
Nein
Kunden und
Geschäftspartner
Geschenke je Empfänger
und Jahr unter netto
35 Euro
Ja
Kunden und
Geschäftspartner
Geschenke, unabhängig
von der Höhe der Aufwendungen; Geschenke
können nur beruflich
genutzt werden
Ja
13Pauschalsteuer | www.lexware.de
Betriebsausgabenabzug für Sachzuwendungen und
Pauschalsteuer
Steuerspielregel 10:
Pauschalsteuer
hängt vom
Bruttowert ab
Bei Ermittlung der Pauschalsteuer ist stets vom Bruttowert der Sachzuwendung auszugehen, also von dem Wert inklusive Umsatzsteuer.
Ermittlungsschema für Pauschalsteuer
Bruttowert der Sachzuwendung
……… Euro
x
30% = Pauschalsteuer
………. Euro
+
5,5% der Pauschalsteuer = Solidaritätszuschlag
………. Euro
+
8% oder 9% (je nach Religionszugehörigkeit des ………. Euro
Geschenkempfängers) der Pauschalsteuer =
Kirchensteuer
=
Gesamte Pauschalsteuer
………. Euro
Beispiel:
Sie schenken einem Geschäftspartner (katholisch) eine hochwertige Reise
für 5.000 Euro zzgl. 950 Euro Umsatzsteuer. Die abzuführende Pauschalsteuer für diese Sachzuwendung beträgt:
Bruttowert der Sachzuwendung
5.950 Euro
x
30% = Pauschalsteuer
1.785 Euro
+
5,5% von 1.785 = Solidaritätszuschlag
98,18 Euro
+
8% von 1.785 Euro = Kirchensteuer
142,80 Euro
=
Gesamte Pauschalsteuer
2.025,98 Euro
14Pauschalsteuer | www.lexware.de
Ausnahmen zur
Pauschalsteuer
Es gibt einige Sachzuwendungen, bei denen die Pauschalsteuer nach
§ 37b EStG nicht abgeführt werden kann bzw. muss. Hier diese Ausnahmen
im Überblick:
»
Sachzuwendungen mit einem Wert von maximal 10 Euro gelten
PRAXIS – TIPP
Die Pauschalsteuer erhöht nicht
die Aufwendungen für Geschenke.
Das bedeutet im Klartext: Kostet
ein Präsent netto 30 Euro, führt
die Abführung der Pauschalsteuer
ans Finanzamt nicht dazu,
dass der Wert des Präsents auf
40,22 Euro steigt und deshalb
wegen Überschreitung der
Höchstgrenze von 35 Euro die
Geschenkaufwendungen nicht
mehr als Betriebsausgabe abziehbar sind.
als Streuwerbeartikel. Eine Pauschalsteuer muss für diese Sachzuwendungen nicht ans Finanzamt abgeführt werden. Hier empfiehlt sich
aus Vereinfachungsgründen ein eigenes Konto mit der Bezeichnung
„Streuwerbeartikel“.
»
Für Gewinne aus Verlosungen, Preisausschreiben und sonstigen
Gewinnspielen sowie Prämien aus Neukundenwerbeprogrammen und
Vertragsneuabschlüssen ist § 37b EStG nicht anzuwenden.
»
Für geschäftlich veranlasste Bewirtungen muss keine Pauschalsteuer
ans Finanzamt abgeführt werden.
15Pauschalsteuer | www.lexware.de
Antworten
auf häufige
Praxisfragen
Frage 1: Ich habe einem Mitarbeiter einer ausländischen Niederlassung
wegen seiner besonderen Leistungen ein Moped im Wert von 2.000 Euro
geschenkt. Muss ich hierfür die Pauschalsteuer abführen?
Antwort: Nein, müssen Sie nicht. Denn der im Ausland lebende Mitarbeiter
ist in Deutschland nicht steuerpflichtig. Die Sachzuwendung führt bei ihm
also nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen in Deutschland.
Frage 2: Wo finde ich eigentlich brauchbare Infos, wenn ich praktische
Fragen rund um das Thema Pauschalsteuer nach § 37b EStG habe?
Antwort: Neben den Gesetzestexten in § 37b EStG hat das Bundesfinanzministerium in einem Infoschreiben die Spielregeln zur Pauschalsteuer
unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erläutert
(BMF, Schreiben v. 19.5.2015, Az. IV C 6 – S 2297-b/14/10001; abrufbar
unter www.bundesfinanzministerium.de in den Rubriken „Service“ und
„BMF-Schreiben“).
Frage 3: Ich habe die Pauschalsteuer bislang nicht einbehalten, möchte
das aber für das komplette Jahr 2015 nachholen. Ist das erlaubt?
Antwort: Ja, das ist erlaubt. Die Pauschalsteuer kann 2015 auch für die
zurückliegenden Monate gemeldet und abgeführt werden. Die Meldung der
Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Dritte (Kunden, Geschäftspartner)
ist spätestens in der letzten Lohnsteuer-Anmeldung für das Wirtschaftsjahr
2015 vorzunehmen. Bei Abführung der Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer soll die Entscheidung zur Anwendung der Pauschalierung spätestens bis zu der für die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung geltenden Frist (28.2. des Folgejahrs) getroffen werden.
Frage 4: Muss ich wirklich für jede einzelne Sachzuwendung aufzeichnen,
wer der Beschenkte ist, ob die Pauschalsteuer anfällt oder nicht? Oder
gibt es vielleicht eine Vereinfachungsregelung?
Antwort: Zumindest bei Zuwendungen an Dritte (Kunden und Geschäftspartner) gibt es eine Vereinfachungsregelung. Das Bundesfinanzministerium
erlaubt es, für drei Monate Aufzeichnungen zur Pauschalsteuer zu führen.
Der in diesem repräsentativen Zeitraum ermittelte Prozentsatz der Sachzuwendungen, für die die Pauschalsteuer fällig wird, kann für alle künftigen
Sachzuwendungen angewandt werden. Das Finanzamt wird bei Lohnsteuerprüfungen natürlich durch gezielte Überprüfungen sicherstellen, dass die
Aufzeichnungen in etwa der Praxis entsprechen. Falls nicht, drohen
Zuschätzungen und damit eine höhere Pauschalsteuer.
16Pauschalsteuer | www.lexware.de
Frage 5: Wie wird verhindert, dass der Empfänger der Zuwendung in
Höhe des Werts der Zuwendung eine Einnahme versteuert und mein
Unternehmen gleichzeitig die Pauschalsteuer abführt?
Antwort: Zu einer Doppelbesteuerung der Sachzuwendungen dürfte es
nicht kommen. Denn führen Sie die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen
ab, sind Sie dazu verpflichtet, den Empfänger formlos über die Abführung
der Pauschalsteuer zu informieren. Das kann per Mail passieren.
Frage 6: Mein Unternehmen beschenkt ausschließlich Privatkunden, damit
diese auf unsere Produkte aufmerksam werden und bei uns bestellen. Wie
reagiert das Finanzamt, wenn ich keinen Euro für § 37b EStG anmelde?
Antwort: Bei einer Lohnsteuerprüfung wird der Lohnsteuerprüfer hier sicherlich nach Anhaltspunkten suchen, dass nicht nur Privatkunden beschenkt
wurden, bei denen die Sachzuwendungen nicht als Einnahmen steuerpflichtig werden. Sollte er fündig werden, also Sachzuwendungen an Dritte finden,
wird er Ihnen die folgende Wahl lassen: Entweder eine geschätzte Pauschalsteuer abführen oder die Finanzämter der Beschenkten informieren, damit
diese die Sachzuwendungen als Einnahmen besteuern.
Frage 7: Ich habe einem wichtigen Geschäftspartner dreimal im Jahr
Waren im Wert von 3.000 Euro, 14.000 Euro und 5.000 Euro geschenkt.
Für welche dieser Schenkungen darf ich die Pauschalsteuer abführen,
um den Geschäftspartner nicht zu verärgern?
Antwort: für die Warenschenkungen von 3.000 Euro und 5.000 Euro können
Sie die Pauschalsteuer abführen. Für die Schenkung mit dem Wert von 14.000
Euro scheidet die Abführung der Pauschalsteuer aus. Die Systematik können
Sie auch im BMF-Schreiben v. 19.5.2015 (Az. IV C 6 – S 2297-b/14/10001) in
Textziffer 21 nachlesen.
Frage 8: Muss ich bei Abführung der Pauschalsteuer auch Kirchensteuer
abführen, obwohl der Beschenkte keiner Religionsgemeinschaft angehört? Muss ich die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
nachweisen?
Antworten: Nein, gehört der Beschenkte keiner Religionsgemeinschaft
an, müssen Sie für ihn auch keine Kirchensteuer ans Finanzamt abführen.
Hier genügen die Abführung der 30%igen Pauschalsteuer und der Solidaritätszuschlag. Fragen Sie beim Beschenkten nach, ob er einer Religionsgemeinschaft angehört. Lassen Sie sich die Antwort per Mail geben (also
schriftlich) und bewahren Sie diese Antwort bei Ihren Aufzeichnungen zur
Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf.
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Frage 9: Schütze ich den Beschenkten vor der Besteuerung der Sachzuwendungen durch das Finanzamt, könnte das Finanzamt doch auf die
Idee kommen, Schenkungssteuer festzusetzen? Liege ich da richtig?
Antwort: Nein, zum Glück nicht. Denn da die Sachzuwendungen als
betrieblich veranlasst gelten, liegen ja betriebliche Einnahmen vor. Und
eine Besteuerung von Zuwendungen gleichzeitig als Einnahmen und
schenkungssteuerpflichtiges Vermögen ist nicht zulässig.
Frage 10: Kann es vorkommen, dass ich zwar keine Arbeitnehmer habe,
aber wegen der Abführung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für
Sachzuwendungen auf einmal ein Lohnsteuerprüfer vor der Türe steht?
Antwort: Ja, das kann durchaus passieren. Denn entscheiden Sie sich dafür,
die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen nach § 37b EStG abzuführen,
interessiert sich das Finanzamt natürlich dafür, ob die Höhe der abgeführten
Pauschalsteuer korrekt ist. Das kann schlimmstenfalls in einer Lohnsteuerprüfung enden.
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