Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Auf`m

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Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Auf`m
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Postfach 33 01 61 · 40434 Düsseldorf
Kanzlerstr. 4
D-40472 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 3 10 96-0
Telefax: 02 11 / 3 10 96-69
Ihre Rückfragen beantwortet:
Frau Klimek
Durchwahl
02 11 / 3 10 96-55
e-mail:
[email protected]
Düsseldorf, 15.02.2013
Ausbildung zum Hygienekontrolleur/zur Hygienekontrolleurin
Information über die Praktika
Nach der APO NRW ist ein mindestens 12-monatiges Praktikum im Gesundheitsamt und max. 6-monatiges
Praktikum an verschiedenen anderen Behörden zu absolvieren.
Die folgende Liste ist eine Ergänzung zur Anlage 4 (§ 7 Abs. 2) der APO NRW und enthält Vorschläge über die
Zeitverteilung und soll als Planungshilfe dienen.
Beim Zusammenstellen des Ausbildungsplans sollen die Voraussetzungen (Berufsausbildung, Berufstätigkeit)
des Praktikanten berücksichtigt werden und der Plan individuell angepasst werden.
Für weitere Fragen zu Praktika stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Regina Klimek
(Lehrgangssachbearbeitung)
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf – Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Träger sind die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Praktikumstelle
Zeiten
1. Untere Gesundheitsbehörde/
Gesundheitsamt
Mind. 12 Monate
2. Lebensmittelüberwachungsamt/ Ordnungsamt
2 Wochen
3. Chemisches und
2 Wochen
Lebensmitteluntersuchungsa
mt
4. Veterinäramt
5. Medizinaluntersuchungsamt- oder stelle/
Hygieneinstitut/
Mikrobiologisches Labor/
Umweltlabor
3 Wochen
4 Wochen
6. Lehranstalt für
Desinfektoren
7. Krankenhaus
3 Wochen
8. Wasserwerk
2 Wochen
9. Klärwerk
1-2 Tage
10. Umweltamt
2 Wochen
3 Wochen
11.Bezirksregierung/Staatliches 2 Wochen
Umweltamt/Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt
Ziele, ergänzende Hinweise zu Anlage 4
(Ausbildungsziele)
Um für die Prüfungsinhalte entsprechend
praktische Vorkenntnisse zu erhalten sind
mindestens folgende Überwachungs- und
Tätigkeitsbereiche im Ausbildungsplan
vorzusehen:
- Rechts- und Verwaltungskunde
- Infektionsschutzgesetz
- Übertragbare Krankheiten
- Überwachung von
Gemeinschaftseinrichtungen
- Trinkwasserüberwachung
- Badebeckenwasserüberwachung
- Badegewässerüberwachung
- Bauleitplanung / Bauvorhaben
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bei der Durchführung der Überwachung
mitarbeiten und der Umsetzung der rechtlichen
Vollzugsmaßnahmen bei Verstößen gegen das
Recht (z.B. TrinkwV, IfSG, LFGB) erlernen
Chemische und mikrobiologische
Untersuchungs- und Analysemethoden für
Lebensmittel und Bedarfsgegenstände kennen
lernen
Kooperation mit Gesundheitsamt kennen lernen
Chemische und mikrobiologische
Untersuchungs- und Analysemethoden für
meldepflichtige Krankheiten, Trinkwasser,
Badebeckenwasser und Badegewässer kennen
lernen. Aufgaben auf dem Gebiet der
Krankenhaushygiene und der Beratung anderer
hygienerelevanter Einrichtungen kennen lernen
Erfolgreiche Teilnahme des Lehrgangs
Mitarbeit bei der Tätigkeit der Hygienefachkraft,
viele hygienerelevanten Bereiche und Abläufe
kennen lernen
System der hygienischen und technischen
Überwachung des Wasserwerks kennen lernen
Verfahren der Anlage kennen lernen und
hygienische Probleme mit Emissionen
Aufgaben der unteren Wasserbehörde im
Zusammenhang mit der Wasserwirtschaft
(Rohwasserüberwachung,
Wassereinzugsgebieten, Brauchwassernutzung)
Bodenschutz; Genehmigungsverfahren nach
BImSchG und der Bauleitplanung kennen
lernen; Aufgaben der Naturschutzbehörde im
Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren
(Kooperationsfelder mit Gesundheitsamt)
Schwerpunkt Immissionsschutz: z.B. Lärm,
Luftreinhaltung, elektromagnetische Felder;
Arbeitsschutz im Bereich Gesundheitsdienst
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf – Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Träger sind die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.