Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Auf`m
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Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Auf`m
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Postfach 33 01 61 · 40434 Düsseldorf Kanzlerstr. 4 D-40472 Düsseldorf Telefon: 02 11 / 3 10 96-0 Telefax: 02 11 / 3 10 96-69 Ihre Rückfragen beantwortet: Frau Klimek Durchwahl 02 11 / 3 10 96-55 e-mail: [email protected] Düsseldorf, 15.02.2013 Ausbildung zum Hygienekontrolleur/zur Hygienekontrolleurin Information über die Praktika Nach der APO NRW ist ein mindestens 12-monatiges Praktikum im Gesundheitsamt und max. 6-monatiges Praktikum an verschiedenen anderen Behörden zu absolvieren. Die folgende Liste ist eine Ergänzung zur Anlage 4 (§ 7 Abs. 2) der APO NRW und enthält Vorschläge über die Zeitverteilung und soll als Planungshilfe dienen. Beim Zusammenstellen des Ausbildungsplans sollen die Voraussetzungen (Berufsausbildung, Berufstätigkeit) des Praktikanten berücksichtigt werden und der Plan individuell angepasst werden. Für weitere Fragen zu Praktika stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Regina Klimek (Lehrgangssachbearbeitung) Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf – Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger sind die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Praktikumstelle Zeiten 1. Untere Gesundheitsbehörde/ Gesundheitsamt Mind. 12 Monate 2. Lebensmittelüberwachungsamt/ Ordnungsamt 2 Wochen 3. Chemisches und 2 Wochen Lebensmitteluntersuchungsa mt 4. Veterinäramt 5. Medizinaluntersuchungsamt- oder stelle/ Hygieneinstitut/ Mikrobiologisches Labor/ Umweltlabor 3 Wochen 4 Wochen 6. Lehranstalt für Desinfektoren 7. Krankenhaus 3 Wochen 8. Wasserwerk 2 Wochen 9. Klärwerk 1-2 Tage 10. Umweltamt 2 Wochen 3 Wochen 11.Bezirksregierung/Staatliches 2 Wochen Umweltamt/Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Ziele, ergänzende Hinweise zu Anlage 4 (Ausbildungsziele) Um für die Prüfungsinhalte entsprechend praktische Vorkenntnisse zu erhalten sind mindestens folgende Überwachungs- und Tätigkeitsbereiche im Ausbildungsplan vorzusehen: - Rechts- und Verwaltungskunde - Infektionsschutzgesetz - Übertragbare Krankheiten - Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen - Trinkwasserüberwachung - Badebeckenwasserüberwachung - Badegewässerüberwachung - Bauleitplanung / Bauvorhaben - Bundes-Immissionsschutzgesetz Bei der Durchführung der Überwachung mitarbeiten und der Umsetzung der rechtlichen Vollzugsmaßnahmen bei Verstößen gegen das Recht (z.B. TrinkwV, IfSG, LFGB) erlernen Chemische und mikrobiologische Untersuchungs- und Analysemethoden für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände kennen lernen Kooperation mit Gesundheitsamt kennen lernen Chemische und mikrobiologische Untersuchungs- und Analysemethoden für meldepflichtige Krankheiten, Trinkwasser, Badebeckenwasser und Badegewässer kennen lernen. Aufgaben auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene und der Beratung anderer hygienerelevanter Einrichtungen kennen lernen Erfolgreiche Teilnahme des Lehrgangs Mitarbeit bei der Tätigkeit der Hygienefachkraft, viele hygienerelevanten Bereiche und Abläufe kennen lernen System der hygienischen und technischen Überwachung des Wasserwerks kennen lernen Verfahren der Anlage kennen lernen und hygienische Probleme mit Emissionen Aufgaben der unteren Wasserbehörde im Zusammenhang mit der Wasserwirtschaft (Rohwasserüberwachung, Wassereinzugsgebieten, Brauchwassernutzung) Bodenschutz; Genehmigungsverfahren nach BImSchG und der Bauleitplanung kennen lernen; Aufgaben der Naturschutzbehörde im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren (Kooperationsfelder mit Gesundheitsamt) Schwerpunkt Immissionsschutz: z.B. Lärm, Luftreinhaltung, elektromagnetische Felder; Arbeitsschutz im Bereich Gesundheitsdienst Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf – Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger sind die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.