Voraussetzung des Zusatzlehrgangs auf Kreisebene

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Voraussetzung des Zusatzlehrgangs auf Kreisebene
Kreisfeuerwehrverband Steinburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jugendfeuerwehr
Der Kreisjugendfeuerwehrwart
An alle Jugendfeuerwehrwartinnen und
Jugendfeuerwehrwarte
03.08.2010
Voraussetzungen für den Jugendfeuerwehr-Zusatzlehrgang ab 2011
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
wie bereits in diesem Jahr besprochen, müssen die Teilnehmer am Zusatzlehrgang gewisse
Voraussetzungen erfüllen bzw. gezielte Standortausbildung erfahren haben, um alle Kriterien der
Anerkennung für den Truppmann Teil 1 nach dem Zusatzlehrgang zu erfüllen.
Dieses sind im Einzelnen:
- Mindestalter 16 Jahre (unser Wunsch 17 Jahre)
- FwDV 3, gem. Anforderungen bei der Leistungsspange
- Leistungsspange
- Nachweis 16 Std. Erste Hilfe Ausbildung (Bescheinigung max. 2 Jahre alt)
- Grundsätze Knotenkunde
- Fahrzeugkunde: TSF/W (TSF), LF 10/6 (LF 8/6) und LF 20/16 (LF 16/12)
- Leiterkunde: Leiterarten und Leiterlängen, 4-teilige Steckleiter komplett mit Entnahme vom
Fahrzeug und Anstellen
- Theoretische Kenntnisse über die persönliche Schutzausrüstung in der FF
Die entsprechenden Nachweise sind bei der Anmeldung mit einzureichen bzw. die erwartete
Standortausbildung wird ein Teil der Prüfung sein, der gesondert bewertet wird und bestanden werden
muss.
Bitte denkt im Sinne der Kids an die Erfüllung der Voraussetzungen, damit niemand vor oder während
des Zusatzlehrgangs nach Hause geschickt werden muss.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Kreisjugendfeuerwehrwart
Kreisjugendfeuerwehrwart
Olaf Nagel
Erich-Steiding-Straße 41
25576 Brokdorf
Tel.: 04829 / 887
Mobil: 0172 / 9196762
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Kreiswehrführer
stellv. Kreisjugendfeuerwehrwartin
Stefanie Hambrock
Bahnhofsweg 4a
25551 Lohbarbek
Tel.: 04826 / 850793
Mobil: 0176 / 21961465
Mail: [email protected]
Kreisjugendfeuerwehrbüro
Elmshorner Straße 48
25524 Breitenburg - Nordoe
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Fax.: 04821 / 8982 -22
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