Voraussetzung des Zusatzlehrgangs auf Kreisebene
Transcription
Voraussetzung des Zusatzlehrgangs auf Kreisebene
Kreisfeuerwehrverband Steinburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Jugendfeuerwehr Der Kreisjugendfeuerwehrwart An alle Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte 03.08.2010 Voraussetzungen für den Jugendfeuerwehr-Zusatzlehrgang ab 2011 Liebe Kameradinnen und Kameraden, wie bereits in diesem Jahr besprochen, müssen die Teilnehmer am Zusatzlehrgang gewisse Voraussetzungen erfüllen bzw. gezielte Standortausbildung erfahren haben, um alle Kriterien der Anerkennung für den Truppmann Teil 1 nach dem Zusatzlehrgang zu erfüllen. Dieses sind im Einzelnen: - Mindestalter 16 Jahre (unser Wunsch 17 Jahre) - FwDV 3, gem. Anforderungen bei der Leistungsspange - Leistungsspange - Nachweis 16 Std. Erste Hilfe Ausbildung (Bescheinigung max. 2 Jahre alt) - Grundsätze Knotenkunde - Fahrzeugkunde: TSF/W (TSF), LF 10/6 (LF 8/6) und LF 20/16 (LF 16/12) - Leiterkunde: Leiterarten und Leiterlängen, 4-teilige Steckleiter komplett mit Entnahme vom Fahrzeug und Anstellen - Theoretische Kenntnisse über die persönliche Schutzausrüstung in der FF Die entsprechenden Nachweise sind bei der Anmeldung mit einzureichen bzw. die erwartete Standortausbildung wird ein Teil der Prüfung sein, der gesondert bewertet wird und bestanden werden muss. Bitte denkt im Sinne der Kids an die Erfüllung der Voraussetzungen, damit niemand vor oder während des Zusatzlehrgangs nach Hause geschickt werden muss. Mit kameradschaftlichen Grüßen Kreisjugendfeuerwehrwart Kreisjugendfeuerwehrwart Olaf Nagel Erich-Steiding-Straße 41 25576 Brokdorf Tel.: 04829 / 887 Mobil: 0172 / 9196762 Mail: [email protected] Kreiswehrführer stellv. Kreisjugendfeuerwehrwartin Stefanie Hambrock Bahnhofsweg 4a 25551 Lohbarbek Tel.: 04826 / 850793 Mobil: 0176 / 21961465 Mail: [email protected] Kreisjugendfeuerwehrbüro Elmshorner Straße 48 25524 Breitenburg - Nordoe Tel.: 04821 / 8982 -50 Fax.: 04821 / 8982 -22 Mail: [email protected]