Kompendium Rhein-Selz - VG Rhein-Selz

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Kompendium Rhein-Selz - VG Rhein-Selz
VG Rhein-Selz
Projektgruppe
"Erarbeitung eines
Integrationsleitfadens"
Kompendium
für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung
in der Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz
ergänzte Erstausgabe - 15.03.2016
V1 - Titelblatt
Seite 1
Inhaltsübersicht
Kompendium für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung
in der Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz 
Vorbemerkungen
-
Vorwort
-
Organisation
Seite
5
Teil A
Einzelaufgaben bei der Betreuung von Asylsuchenden
A.1
Von der Zuweisung bis zur Ankunft in der VG
6
A.2
Erstbetreuung vor Ort am Ankunftstag
7
A.3
Weitere Begleitung nach der Ankunft
8
Teil B
Einzelthemen bei der Flüchtlingsbegleitung
B.1
Sprachliche Bildung von Erwachsenen
11
B.2
Sprachliche und (vor-)schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
13
B.3
Medizinische Angelegenheiten
16
B.4
Finanzielle Angelegenheiten
17
B.5
Reisen:
Ticketarten - Fahrpläne (Internet) - Ticketkauf
18
B.6
Kommunikation (Post, Telefon, neue Medien)
22
B.7
Soziales Umfeld
(Veranstaltungen, Gruppen, Vereine, Polizei RLP)
25
B.8
Arbeitswelt für Asylsuchende
27
B.9
Begleitung im Asylverfahren - rechtliche Angelegenheiten
28
...
V1a - Stand 03.03.2016
Seite 2
Inhaltsübersicht
Teil C
Betreuung nach dem Anerkennungsbescheid des BAMF
C.1
Flüchtlingsstatus je nach Ergebnis des Antragsbescheids
30
C.2
Ablauf Erstantrag von Sozialleistungen nach SGB II
31
C.3
Integrationskurse
33
C.4
Wohnungsangelegenheiten nach dem Anerkennungsbescheid
Ablaufplan (allg.) - Umzug nach Mainz (speziell)
34
C.5
Arbeitswelt nach dem Anerkennungsbescheid
37
C.6
Familiennachzug bei anerkannten Flüchtlingen
38
C.7
abgelehnter Asylantrag
40
Teil D
Allgemeine Informationen im Zuwanderungsbereich
D.1
Einteilung von Flüchtlingen nach der Gesetzeslage
43
D.2
Ablauf eines Asylverfahrens
45
D.3
Internet Informationen der staatlichen Einrichtungen zur
Flüchtlingshilfe
47
D.4
Informationen der privaten Hilfsorganisationen
48
D.5
Schulungen für Integrationslotsen
49
Teil E
Anlagen
E.1
Formulare
50
E.2
Merkblätter, Infoflyer, Aufstellungen
62
E.3
Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
69
oben
V1a - Stand 03.03.2016

Seite 3
Kompendium Flüchtlingshilfe - Vorbemerkungen
Vorwort
Diese Erstausgabe des Kompendiums wurde von einem Arbeitskreis der
Ehrenamtsinitiative "Ich bin dabei" des Landes Rheinland-Pfalz erstellt. Sie ist im
Moment noch nicht abschließend erarbeitet, d.h. die konzipierten Themen sind
momentan noch nicht in allen Fällen erschöpfend ausgeführt.
Als Quellen für die Texte dienen insbesondere Webseiten des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF), des Landkreises Mainz-Bingen, der
Enzyklopädie "Wikipedia", aber auch wertvolle Beiträge von Integrationslotsen/lotsinnen (IL) aus der VG Rhein-Selz sowie der VG-Verwaltung.
Um dieses Kompendium als nützliches Hilfsmittel für die ehrenamtlich
Engagierten in der Flüchtlingsarbeit weiter zu entwickeln und auf aktuellem
Stand zu halten, ist weitere Hilfe seitens der VG-Verwaltung mit amtlichen
Informationen und vor allem auch der IL selbst mit ihrem individuellen know-how
erforderlich, um deren laufende Erfahrungen bei der Flüchtlingsbetreuung der
Gesamtheit aller Helfenden, insbesondere aber den neu Hinzugekommenen, zur
Verfügung stellen zu können. Dementsprechend sind momentan offene Punkte
mit "noch zu ergänzen" oder "geplant" gekennzeichnet.
Über Hinweise, Rückmeldungen, Aktualisierungen und Erfahrungen jeglicher Art
zu den Themengebieten dieses Kompendiums freuen sich daher im Interesse
aller Nutzer

Gundolf Ackermann
Telefon: 0 6249 / 7797 oder
E-Mail: [email protected]

Ulrich Hillenbrand
Telefon: 0 6133 / 1672 oder
E-Mail: [email protected]

Wolfgang Meyer
Wir bitten um Verständnis, dass in dieser Ausgabe noch nicht in allen Fällen geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet wurden; hieran wird noch gearbeitet.
Anm. zur Navigation in diesem Dokument ( PDF-Version am PC):

Blau hinterlegter Text führt zu dem entsprechenden Kapitel oder auf eine
angegebene Webseite (in kursiv). Nutzung besonders im Rahmen des/der
Inhaltsverzeichnisse(s) empfohlen.

" >E.x.y.z " Anklicken des Symbols (gelb hinterlegt) führt zu dem
entsprechenden Abschnitt bzw. Dokument im Anhang (E).

"
"Von diesem Symbol am Seitenende kann per Klick an den Anfang
des Inhaltsverzeichnisses (Seite 2) gesprungen werden.

V1a - Stand 09.03.2016
Seite 4
Kompendium Flüchtlingshilfe - Vorbemerkungen
Organisation der Flüchtlingsangelegenheiten in der VG Rhein-Selz
(im Vorgriff auf ein noch zu entwickelndes Organigramm):

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
mit den Außenstellen Trier und Ingelheim/Bingen (für Rhein-Selz relevant)

Land Rheinland-Pfalz
mit den regional relevanten Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in
Trier und Ingelheim (Ziel: Aufenthalt bis zu 3 Monaten; aktuell:6-8 Wochen)

Kreis Mainz-Bingen
mit Jobcenter, Ausländeramt und Fachbereich 33c "Asyl und Integration"

Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz, Fachbereich 6, Soziales
Hauptamt
Flüchtlinge
Ehrenamt

5 Stützpunkte / Regionen für Integrationslotsen mit regional zuständigen
Koordinatoren

Integrationslotsen/-innen (IL) in den 5 Regionen (ganzheitlich tätig)

Helfende (in Teilbereichen bzw. zeitweise)

kirchliche, caritative und soziale Einrichtungen in den Ortsgemeinden
Inhaltsübersicht
V1a - Stand 09.03.2016
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Seite 5
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A1
A.1
Von der Zuweisung bis zur Ankunft in der VG
Ablauf vor Ankunft in der VG:
1.
Landkreis MZ-Bingen, Abt. 33c benachrichtigt die VG Rhein-Selz
2.
VG Rhein-Selz benachrichtigt die benannten regionalen Zuständigen der IL
ca. 4-10 Tage vorher über
a)
Termin
b)
Namen, Geburtsdatum und Nationalität des/der Asylsuchenden
c)
zugewiesene Wohnung des/der Asylsuchenden
3.
Regionalzuständige(r) sucht zuständigen Betreuer/-in per Mail bzw. telefonisch
4.
Regionalzuständige(r) bzw. der betreuende IL informiert VG über die
Übernahme der individuellen Betreuung
5.
VG informiert betreuende IL, wann Asylsuchende in VG eintreffen bzw. in die
Wohnung gebracht werden
Ablauf der Ankunft in der VG:
1.
Eintreffen von neuen Asylsuchenden in VG
2.
Registrierung in VG durch Sozialabteilung (Fachbereich 6)
3.
Ausfüllen des Tafel-Benutzungsantrages durch VG
4.
Ausfüllen der GEZ-Befreiung durch VG
5.
Asylsuchende bekommen ihr erstes Geld
6.
Asylsuchende bekommen jeweils einen Krankenschein für das erste Quartal
7.
Asylsuchende bekommen ggf. eine schriftliche Aufforderung zur
Schulanmeldung schulpflichtiger Kinder (6 bis 15 jähr.)
8.
Einweisung in die zugeteilte Wohnung
Beförderung durch Unternehmen (bedarfsweise auch durch VG)
Wichtige Formulare:



Ausweis Aufenthaltsgestattung
Tafel-Benutzungsantrag
Behandlungsschein (Hausarzt)
nützliche Links:


"Der Weg eines Flüchtlings von der Einreise bis zur Unterbringung in einer Kommune"
"Eine Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland"
in 15 Sprachen herunterladbar
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 28.01.2016
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Seite 6
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A2
A.2
Erstbetreuung vor Ort - Aufgaben der IL am ersten Tag:
Vorbemerkung:
Für das erste Gespräch mit dem/den Asylsuchenden am Ankunftstag wird zur
Unterstützung für die Betreuer eine Checkliste zum Ausdrucken angeboten:

>E.1.1
Checkliste 1 - Ankunft
Diese sollte bis zur Erledigung der einzelnen Aufgaben bei den IL aufbewahrt
werden.

Als Verständigungshilfe steht auf Wunsch ( Autoren des
Kompendiums) eine mehrsprachige Übersetzungshilfe (insbes. arabisch)
zur Verfügung mit wichtigen Begriffen/Sätzen für Flüchtlinge und Betreuer
(Excel-Tabelle bzw. 13 seitiger PDF-Auszug )
Themen der Betreuung am Ankunftstag:
1. Begrüßung der Asylsuchenden in der VG oder am Wohnort
Namen und pers. Angaben mit Meldeunterlagen der VG vergleichen.
2. Wohnungseinrichtung überprüfen (-> Aufstellung)
Fehlende oder defekte Gegenstände an VG, Fachb. Soziales
(->Frau Lösel. / Herr Beny) melden
>E.2.2
>E.3.1.1
3. Namen an Briefkasten und Klingel anbringen
Achten auf offizielle Schreibweise!
4. Aushändigen von Infoblättern und Info über Mülltrennung
(falls angebracht, sonst bei weiterem Treffen)
 Entsorgung "Gelber Sack"
>E.2.5
 Einweg-Pfandflasche
>E.2.6
 Trinkwasser (Infoflyer des BDEW) - 10 sprachig
>E.2.7
5. Einkaufen
Mit den Neuen zu einem Supermarkt fahren für die Erstversorgung
Inhaltsübersicht
V1 -Stand 29.01.2016

Seite 7
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A3
A.3 Weitere Begleitung nach der Ankunft
Vorbemerkung:
Für die ersten ausführlichen Gespräche mit dem/den Asylsuchenden nach dem
Ankunftstag wird zur Unterstützung eine weitere Checkliste zum Ausdrucken
angeboten:
Checkliste 2 - weitere Betreuung

>E.1.2
Diese sollte bis zur Erledigung der einzelnen Punkte bei den IL aufbewahrt werden.
Anm.:
Eine ausführlichere Behandlung der Themenbereiche erfolgt ggf. in den
Abschnitten B.1 bis B.9 dieses Kompendiums. Zum schnellen Auffinden am PC
dient die Verlinkung (Anklicken) bei den "blauen" Textstellen.
Amtliches und Versorgung

Formular:
Ausfüllen des Formulars „Fragebogen und Einverständniserklärung": >E.1.3
Ausgefülltes und vom/von der Asylsuchenden unterschriebenes Formular in die VG
bringen und im Ordner, VG Raum 224, abheften,


Handlungsvollmachten ausfüllen, unterschreiben lassen und in VG, Raum 224, im
Ordner abheften:
- Vollmacht 1 für Schriftverkehr mit Behörden
>E.1.5
- Vollmacht 2 für Anrufe bei der Ausländerbehörde
>E.1.6
Weg zeigen zur Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz,
Sant-Ambrogio-Ring 33,55276 Oppenheim
(-> Kontakt und Öffnungszeiten)
>E.3.1.1

Kopie von wichtigen Dokumenten in der VG:
Ausweis, BÜMA (Besch. über die Meldung als Asylsuchender), ggf.
Duldungsbescheinigung,
kopieren und in VG, Raum 224, im Ordner abheften

Weg zu weiteren Einkaufsgeschäften zeigen (Bereich um VG)

Besuch der Kleiderkammer (Kleiderkauf, Fahrrad beantragen etc).

Besuch der Tafel
>E.3.2
(Bei Erstbesuch: Schreiben der VG abgeben und grüne Karte ausstellen lassen)

Kontoeröffnung bei Bank veranlassen (-> B.4 Finanzielle Angelegenheiten )
-> IL meldet an, sammelt Dokumente und klärt Termin zur Kontoeröffnung mit der
Bank
V1b - Stand 15.03.2016
>E.3.2
Seite 8
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A3
Einführung in den öffentlichen Nahverkehr (Neubürger Ticket / Fahrpläne / Tarife)
(-> B.5 Reisen)

Bei Bedarf: Arztbesuche organisieren
- Arzt in den entsprechenden Orten
erforderlichen Krankenschein bei VG beantragen/abholen
- Beim entsprechenden Arzt Termin vereinbaren und anfangs mitgehen
(-> B.3 Medizinische Angelegenheiten)

Übergabe unterstützende Infoblätter für einen möglichen Arztbesuch
 Sprachhilfe Arztbesuch (arab-engl.deu)
>E.2.3
 Sprachhilfe Arztbesuch2 (bildlich)
>E.2.4

Einführung in den Schriftverkehr
(-> B.6 Kommunikation (Post, Telefon, neue Medien) )

Überprüfen/Übersetzen (mit Dolmetscher) von Briefen
Verfassen von Schriftstücken und Korrespondenzen
Telefonieren mit Behörden
>E.3.5

Bei Bedarf: Fahrten zur Ausländerbehörde Ingelheim oder zu den
Außenstellen der BAMF in Trier oder Ingelheim begleiten (->B.5)
>E.3.1.4
>E.3.1.5

Beraten und ggf. Abschluss Privathaftpflicht veranlassen
Schule / Bildung und Teilhabe

Schulpflichtige Kinder in der Schule anmelden
(-> B.2 Sprachliche und (vor-)schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen )
unter Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
für Mittagessen, Nachhilfe, Vereine o.ä.: (-> B.2 Bildung- und Teilhabe )
mit Vordrucken:

-> BuT-Hauptantrag (u.a. Mittagessen):
>E.1.7
-> BuT-Formblatt 1 (Schulausflug/Kitafahrt)
>E.1.8
-> BuT-Formblatt 2 (Schülerbeförderung)
>E.1.9
in der Schule: Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen
-> Info Lernmittelfreiheit RLP
V1b - Stand 15.03.2016
Seite 9
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A3

Ggf. Organisieren von Nachhilfeunterricht - auch mit KVHS Ingelheim
-> BuT-Formblatt 3 (Lernförderung/Nachhilfe)
>E.1.10

Bei Bedarf: Anmeldung von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen in (Sport-) Vereinen begleiten
-> BuT-Formblatt 4 (Sozial/Kulturell)

>E.1.11
Kitabetreuung (Vorschulalter) bei Bedarf mit Ortsgemeinde klären
und ggf .Anmeldung begleiten
Formulare ausfüllen und bei Bedarf Antrag für Essensgeldzuschuss stellen.
-> Adressenverzeichnis Kindergärten/Kitas:
>E.3.3.1
Soziale Kontakte

Deutschkurs für Asylsuchende klären und ggf. anmelden und zusammenstellen
möglichst in Absprache mit anderen IL
(-> B.1 Sprachliche Bildung von Erwachsenen )

Einladung und Begleitung zum Cafe Welcome
Mühlgasse 28, Nierstein, Johannes Busch Haus
>E.3.2

Einladung zum Flüchtlingstreff der Flüchtlingshilfe Guntersblum
jeden 2. Mittwoch im Monat

Einladung zu "Interkulinarische Begegnung"
Alle 2 Monate im Ev. Gemeindehaus in Guntersblum

Einladung und Begleitung zu weiteren kulturellen Veranstaltungen
(z.B. Fest der Kulturen in Nierstein ...)

Hinweisen auf Fragestunden mit den ehrenamtlichen Helfern
(z.B. Niersteiner "Kulturtreff", mittwochs ) vgl. B.7 Soziales Umfeld

Hinweis: "Cafe Treff" in Hillesheim (geplant)
Sonstiges - bei Bedarf

Vermitteln von Kontakten zu Religionsgemeinschaften, sofern gewünscht und
machbar.

Juristische Unterstützung vermitteln
Kontaktaufnahme / Vermittlung zu Rechtsanwälten und Begleitung
(-> B9. Begleitung im Asylverfahren - rechtliche Angelegenheiten )
Inhaltsübersicht
V1b - Stand 15.03.2016
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Seite 10
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.1
B.1 Sprachliche Bildung von Erwachsenen
Deutschkurse / Integrationskurse
Während des Asylverfahrens gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an
einem Sprachkurs. Es gibt jedoch zahlreiche freiwillige Angebote im Landkreis MainzBingen, die in verschiedenen Gemeinden des Landkreises stattfinden.
Seit November 2015 können auch Personen mit Aufenthaltsgestattung (Asylsuchende)
und einer guten Bleibeperspektive (aus Eritrea, Irak, Iran oder Syrien - Stand 2015) auch zu
Integrationskursen zugelassen werden, wenn Kursplätze verfügbar sind.

Anmeldung s.u. - weiteres hierzu siehe C.3 Integrationskurse
Asylsuchende, die keine lateinische Schrift schreiben bzw. lesen können, kommen in einen Alphabetisierungskurs. Diejenigen, die dies können, kommen entweder in einen
normalen Deutschkurs oder als Berechtigte in einen Integrationskurs. Organisation der
Teilnehmeranmeldung zu den Kursen in Absprache mit den anderen IL.
Ein Grundangebot an Alphabetisierungs- Deutsch- und Integrationskursen besteht bei der
Kreisvolkshochschule (KVHS) Mainz-Bingen;

Leitfaden: Möglichkeiten zur Teilnahme an Deutschkursen der Kreisvolkshochschule
während des Asylverfahrens Stand: April 2015

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs für Asylsuchende und ...
(Download in mehreren Sprachen möglich)

Merkblatt zum Integrationskurs für Asylsuchende und ....
(Download in mehreren Sprachen möglich)

Sprachkurse der Kreisvolkshochschule mit Deutsch als Fremdsprache
daneben werden weitere Kurse von privaten Trägern angeboten.
Abklärung der VHS-Kurse mit Frau Trojer, Ingelheim
>E.3.3.4
Tel.: 06132 787-7104
Kontakt im Bereich Guntersblum / Berggemeinden:
Christine Winkler - Tel.: 06249 2510
Bücher für normalen Deutschkurs:
Info bei Christiane Mayer vom AK Asyl, Nierstein, Tel.: 06133 - 5 95 00

Literatur und Downloads (Lernhilfen) für den Deutschkurs:
Deutschkurs für Asylsuchende - Thannhauser Modell
Das Integrationsbüro der VHS
koordiniert, initiiert und organisiert die verschiedensten Projekte mit dem Schwerpunkt
Sprache und Bildung.
Das Integrationsbüro versteht sich als Drehscheibe der Anliegen im Bereich Migration
und Integration vor Ort. Wichtige Kooperationspartner dabei sind die Kreisverwaltung,
Verbandsgemeindeverwaltungen, Fachstelle Asyl und Integration, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Schulsozialarbeiter, Beauftragte für Migration und Integration und weitere.
V1 - Stand 22.01.2016
Seite 11
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.1
Somit wird das Beratungsangebot für Migranten im Landkreis Mainz-Bingen ergänzt insbesondere im Bereich Bildung. Bestehende Strukturen werden mit eingebunden und
Ratsuchende an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
Folgende Bereiche werden betreut:





Deutschkurse für Erwachsene
Sprachförderung für Kinder und Jugendliche
Sprache und Beruf
Übersetzungshilfen bei Alltagsangelegenheiten
u.a.
Wir helfen Ihnen gerne weiter oder stellen den Kontakt zu anderen Beratungsorganisationen her.
KONTAKT:
Tel. 06132 787-7104
[email protected]
Anm:
Anerkannte Flüchtlinge erhalten Deutschunterricht im Rahmen der dann verpflichtenden > C.3 Integrationskurse.
Links zu ergänzenden Internetseiten:

Sprachkurse der Kreisvolkshochschule (Sprachkurse allg.)
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 22.01.2016
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Seite 12
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.2
B.2
Sprachliche und (vor-)schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen (während
Schulpflicht)
Es besteht in Rheinland-Pfalz Schulpflicht über 9 Jahre - vom 6. Lebensjahr an bis zum Erreichen der sog. Berufsreife (früher 9. Schuljahr) !
Schulpflichtige erhalten Deutschunterricht durch die jeweiligen Schulen, oft zusätzlich
durch Ehrenamtliche (zumeist ehem. Lehrer).

-> Leitfaden: Anmeldung in Schule und Kindergarten
Stichwortartiges Grobkonzept für den „Arbeitsablauf Schule“
1.
Finden der zuständigen und geeigneten Schulen
-> Adressliste
>E.3.3.2
Tabelle der Schulen der VG mit
-
Adresse, Namen und Tel. Nr. der Sekretärin und Besonderheiten bzgl. Asylantenkinder
(z. B. Sprachförderung)
alle dyn. und mehrfach vorkommenden Informationen über Hyperlink
Kriterien für die (eigentlich nicht vorhandene) Wahl einer Schule
2.
Unterlagen und notwendige Infos für Schulanmeldung – Terminvereinbarung
3.
Entscheidung Ganztagsschule bzw. Hausaufgabenbetreuung mit Erziehungsberechtigten
herbeiführen
(Ganztagsschule empfehlen: -> Sprache und Integration!)
4.
Daten für Caterer (u. a. Bankkonto, ggf. Email account)
5.
Zuschuss zum Mittagessen wird über den BuT-Paket gewährt.
6.
Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen (einkommensabhängig)
-> Info Lernmittelfreiheit RLP
7.
Bearbeitung aller Formblätter (Links) zu Bildung und Teilhabe (Klassenfahrten,
Pauschale für Schulbedarf, Mittagessen, Förderunterricht, Vereinsmitgliedschaft) mit
Erklärungen zum Ausfüllen - siehe nächste Seite
- wann wird was ausgefüllt und wie sind die Kosten ggf. zu belegen? Ansprechpartner
und Koordinaten nennen.
Im Teil E.3.3 findet man Adressen von:

Kindertagesstätten,
>E.3.3.1

Grundschulen und
>E.3.3.2

weiterbildenden Schulen
mit den entsprechenden Kontaktdaten (Webseiten).
>E.3.3.3
Vor der Einschulung ist eine Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes in der betr.
Schule erforderlich.
V1 - Stand 18.01.2016
Seite 13
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.2
Bildung- und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dient zur Finanzierung von Sonderkosten, die mit dem
Schulbesuch oder der Vereinszugehörigkeit von Kindern und Jugendlichen zusammenhängen.
Unterstützungsleistungen für Bildung und Teilhabe können bei Kindern und Schülern bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres (unter 25 Jahre) beantragt werden, wenn diese eine
Kindertageseinrichtung oder eine allgemein-/ berufsbildende Schule besuchen und keine
Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben können nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (unter 18
Jahre) erbracht werden.
Allg. Info, wann was wofür gezahlt wird (Flyer):

http://www.mainz-bingen.de/deutsch/downloads/jobcenter/but_flyer.pdf
Der „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ (BuT-Deckblatt) wird mit der
Schulanmeldung eines Kindes an einer Grund- oder weiterführenden Schule gestellt.

http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT__Hauptantrag.pdf
Häkchen werden darin nur für die aktuell bekannten und anfallenden Kosten gesetzt. Je nach
Kostenart müssen spezifische Anträge gestellt werden, die immer in Kombination mit dem
BuT-Deckblatt einzureichen sind. Fallen erstattungsfähige Kosten später an, können neue
Anträge immer in Kombination mit dem Deckblatt gestellt werden. Mit einzureichen sind

vollständiger Asylbewerberleistungsbescheid
aktuelle Schulbescheinigung.
Klassenfahrt u. ä.
Kosten müssen von der Schule im Formblatt 1 bestätigt werden


http://www.mainzbingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT_Klassenfahrt_Formblatt_1.pdf
Schulbedarf
Pro Kind werden bei Setzen des Häkchens jährlich 100 € in zwei Tranchen (zu Schulbeginn und
Beginn des 1. Schulhalbjahres: 70 €; zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres: 30 €) ausgezahlt,
Voraussetzung ist die Einreichung einer Schulbescheinigung für das jeweilige Kind.
Diese Unterlagen sind als Erstantrag bei der VG, bei Folgeanträgen beim JobCenter in Ingelheim,
Materielle Hilfe, einzureichen.

Schülerbeförderung
Kosten werden nur übernommen, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mehr als
4 km einfach beträgt.

http://www.mainzbingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT_Schuelerbefoerderung_Formblatt_2.pdf
V1 - Stand 18.01.2016
Seite 14
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.2

Lernförderung / Nachhilfe
Dieses Formblatt sollte für jedes ausländische Kind in Absprache mit der Schule ausgefüllt
werden, um der Schule die Möglichkeit zu geben, notwendigen individuellen Unterricht
anzubieten.

http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT_Nachhilfe_Formblatt_3.pdf
Nach der Antragstellung für BuT kommt ein Schreiben, in dem Folgendes zusätzlich gefordert
wird (was man daher auch gleich in den Erstantrag beifügen könnte, um doppelten Schriftverkehr
zu vermeiden):
 Formblatt 3 (s.o. - sofern noch nicht eingereicht)
 Jahreszeugnis (bei Flüchtlingen aber in der Regel kaum vorhanden)
 bei Leistungsstörung z.B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS etc. ärztliche Diagnose

Mittagsverpflegung
Wenn die Schule eine Ganztagsschule ist oder am Nachmittag Hausaufgabenbetreuung anbietet,
muss das Kind an der in der Schule angebotenen Mittagsverpflegung teilnehmen. Diese
Mittagsverpflegung kostet ca. 4 € pro Tag und wird durch Ankreuzen sowie der Bescheinigung
der Schule auf dem BuT-Deckblatt auf 1 € Eigenleistung pro Tag beschränkt. Diese Eigenleistung
wird direkt vom jeweiligen Caterer vom Konto der Familie abgebucht bzw. muss überwiesen
werden; d. h. spätestens dann sollte ein Konto mit entsprechendem Guthaben existieren.

Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben
Durch die Mitgliedschaft in Vereinen u. ä. wird die Integration durch den Umgang mit
einheimischen Kindern intensiv gefördert. Viele Vereine und Organisationen bieten vor der
Anerkennung kostenfreie Quasi-Mitgliedschaft an. Falls das nicht der Fall ist, übernimmt BuT die
Kosten der Vereinsmitgliedschaft nach Ausfüllen des Formblattes 4.

http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT_Teilhabe_Formblatt_4.pdf
Nach Ausfüllen aller notwendigen Formulare einschl. der auf den Formularen geforderten
Bescheinigungen können die Unterlagen per Mail eingereicht werden. Der zuständige Bearbeiter
ist durch den Familiennamen des Flüchtlings bestimmt:

http://www.mainz-bingen.de/jobcenter/themen/bildung_teilhabe.php
Links zu ergänzenden Internetseiten:
Leitfaden: Bildungs- und Teilhabepaket
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 18.01.2016
Seite 15

Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.3
B.3
Medizinische Angelegenheiten
B.3.1 ambulante ärztliche Behandlung
Hinweis zu Arztbesuchen:
Ärztliche Behandlungen setzen voraus, dass der Flüchtling einen Behandlungsschein
der Verbandsgemeinde für den jeweiligen Arzttyp (Hausarzt /Facharzt/Kinderarzt) hat.
Neu zugewiesene Asylsuchende erhalten automatisch einen "Behandlungsschein Hausarzt" bei der Ankunft (Gültigkeit ein Quartal). Mit diesem kann ein Hausarzt der Wahl
aufgesucht werden, sofern akute Beschwerden vorliegen oder der Patient Schmerzen
hat.
Achtung!

Für Zahnärzte und andere Fachärzte ist ein "Behandlungsschein Facharzt" notwendig.
Für Zahnärzte und Frauenärzte wird dieser durch die VG ohne Überweisung ausgestellt. Für andere Fachärzte, z.B. HNO, Hautarzt, Orthopädie, muss der vorher behandelnde Arzt (Hausarzt oder ein anderer Facharzt) eine Überweisung ausstellen. Aufgrund dieser Überweisung stellt dann die VG - ggf. nach Klärung der Kostenübernahme durch den Kreis - einen Facharzt Behandlungsschein aus.

Behandlungsscheine gelten immer nur für das laufende Quartal. Künftig werden sie
von der VG, Fachbereich 6, SG Asyl, quartalsweise für alle Asylsuchenden bereits im
Vorfeld ausgestellt.
B.3.2 stationäre ärztliche Behandlung


Notfälle werden ohne Krankenschein durchgeführt (Kostenübernahme wird anschließend geklärt)

Bei nichtdringlichen Fällen ist ein Facharzt-Behandlungsschein erforderlich mit
vorheriger Klärung der Kostenübernahme (VG mit Landkreis). Krankenschein kopieren lassen für weitere Behandlungen bei Fachärzten!
Kontakte zu Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Kliniken, Apotheken)
(auch für traumatisierte Flüchtlinge)
>E.3.4
Allgemeiner Hinweis:
Nach 15 Monaten durchgehendenden Aufenthalts im Bundesgebiet erhalten Asylsuchende staatliche Leistungen (Analogleistungen) nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) anstelle der Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG § 2). Zuständig bleibt die VG.
Links zu ergänzenden Internetseiten:

Leitfaden: Merkblatt zur Krankenhilfe bei Asylbewerbern

Infoflyer: Asylbewerber als Patienten

Info zum grünen Krankenschein (Download mehrsprachig)

mehrsprachige Anamnesebögen für Arztbesuch
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 01.02.2016
Seite 16

Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.4
B.4
Finanzielle Angelegenheiten
Kontoeröffnung bei Bank für Asylsuchende
- Ausweisdokumente (s.u.) der potenziellen Kontoeröffner werden von den IL
möglichst gesammelt an die Bank gegeben. Von dort wird der Termin zur eigentlichen
Eröffnung und Unterschrift an die IL zurückgemeldet.
- Kopie der Eröffnung dann an VG, Frau Lösel, geben
(06133-4901 309 - [email protected])
- Kopie der Eröffnung in Ordner in VG, Raum 224, abheften
Bankfilialen abhängig vom Wohnort:
Nierstein-Oppenheim-Mommenheim:
-
VB Alzey-Worms in Nierstein, (Einzugsgebiet der ehem. VR-Bank)
Kontoeröffnung für Flüchtlinge: donnerstags 9-12 Uhr
in der Geschäftsstelle, Marktpatz 10, 55283 Nierstein
Ansprechpartnerin: Frau Henkel, Tel. 06241 841-0
-
Mainzer Volksbank (MVB) in Oppenheim, Friedrich-Ebert-Straße 21
Voranmeldung unter 06131 148 3325
-
Sparkasse Mainz, Hauptgeschäftsstelle Oppenheim
"Flüchtlingsschalter" - Wormser Str. 4-6 (Juni 2016 Umzug in Nähe VG)
Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr - Voranmeldung über 06131 200 9 016
Guntersblum und Berggemeinden:
-
VB Alzey-Worms (Guntersblum und Berggemeinden)
Kontoeröffnungen für Flüchtlinge: donnerstags 9-12 Uhr
in der Geschäftsstelle, Lehrer-Krämer-Str. 4, 67585 Dorn-Dürkheim
Ansprechpartner: Frau Deforth Tel. Nr. 06241 841-0
Zur Kontoeröffnung sind bei Asylsuchenden ausländerrechtliche Dokumente notwendig, die
-
den Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde tragen,
-
die Identitätsangaben gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG (Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift) enthalten,
-
mit einem Lichtbild versehen sind,
-
das Siegel der Ausländerbehörde tragen und
-
vom ausstellenden Bearbeiter unterschrieben sind.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle aufgezählten Punkte erfüllt sein müssen!
Bei fehlenden deutschen Sprachkenntnissen ist die Begleitung des/der Asylsuchenden
zum Termin mit einem/einer Übersetzenden notwendig.
Internethinweis:
-
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/kontoeroeffnung-fuer-fluechtlinge
Inhaltsübersicht
V1 -- Stand 29.01.2016
Seite 17
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.5
B.5
Reisen
B.5.1 Informationen zu Reisen für Flüchtlinge
Statusabhängige Reisebeschränkungen
Vor der Anerkennung als Flüchtling durch das BAMF hat der Flüchtling eine sog. Aufenthaltsgestattung, die verbunden ist mit Residenzpflicht nach §§ 48 Ziffer 2 und 53 Abs. 2 des
AsylVfG; damit unterliegt er rigiden Reisebeschränkungen. Im Leitfaden für Ehrenamtliche
"Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens" wird auch die Themen Residenzpflicht und
Wohnsitzauflage behandelt:
Ausnahmen (Verlassen des Landes RLP) sind möglich, müssen aber im Einzelfall von der
Ausländerbehörde genehmigt werden.
Verbunden mit der Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft wird in aller Regel Freizügigkeit im Bundesgebiet gewährt.
Vielfältige Reisemöglichkeiten können genutzt werden. Die kostengünstigste Wahl eines
Verkehrmittels hängt ab von der Zahl der Mitreisenden und von der Zeit der Reise, insbesondere
dem Wochentag und dem Reisebeginn.
Neu: „Das Neubürger-Ticket"
zum kostenlosen Testen der Verkehrsmittel (Bahn/Bus) in unserem Nahverkehrsverbundgebiet
Rhein-Nahe nach einem Umzug in eine andere Gemeinde für 14 Tage. Dies ist für alle neu
zugewiesenen Asylsuchenden sehr zu empfehlen, bedarf aber einer Anleitung und Vorbereitung
durch die betreuenden Lotsen bzw. Helfenden.
Die notwendigen Informationen findet man auf der entsprechenden Webseite des Rhein-NaheNahverkehrsverbundes RNN (-> unter 'sonstige Fahrkarten'). Die regionalen Verbundgrenzen
sind zu beachten (-> "Wabenkarte")!
Der Bestellschein für das Neubürger-Ticket (Download) muss spätestens zwei Monate nach dem
Umzugstermin beim RNN in Ingelheim eingegangen sein. Als Nachweis für den Umzug ist eine
entsprechende Anmeldebestätigung der VG beizufügen.
Bahn
Alle folgenden Preise gelten für die 2. Klasse. Vielen Flüchtlingen muss das erklärt werden!
Mit der Gruppen-Tageskarte (am Automaten: Start-Ziel / Einzelfahrkarte / GruppenTageskarte) bietet die Bahn schon im Nahverkehr entlang der Rheinschiene nach Mainz ein
Angebot (Oppenheim-Mainz/Wiesbaden: 15,90 €) das bereits für 2 Personen billiger ist, als 4
Einzelfahrkarten (5,55 €). Die Karte gilt auch für die Nutzung der Mainzer Verkehrsbetriebe.
Fahrräder können mitgenommen werden (Preise Dez 2015).
Beschränkt man sich auf S- und Regionalbahn (keine IC und ICE) bietet die Bahn attraktive
Angebote.
In jedem Bundesland gibt es ein Länderticket. In Rheinland-Pfalz heißt dies Rheinland-PfalzTicket, gilt für Rheinland-Pfalz und das Saarland einschl. der Busse und Bahnen der
Verkehrsverbünde in beiden Bundesländern. Das Ticket für Erwachsene kostet 24 € + 5 € für
jeden der bis zu 4 Mitreisenden. Während der Woche gilt es ab 9 Uhr, am Wochenende ab 0 Uhr.
Ähnliche Angebote gibt es in allen Bundesländern. In der Regel gibt es die Fahrkarten am
Automaten, meist kann man sie im Internet kaufen.
Das sog. „Quer-durchs-Land-Ticket“
gilt bundesweit wochentags ab 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Kosten: 44 € für einen
Reisenden, zusätzlich je 8 € für jeden der bis zu 4 Mitreisenden (eigene Kinder unter 15 Jahren
V1b - Stand 15.03.2016
Seite 18
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.5
reisen i. d. R. kostenlos).
Äußerst attraktiv ist das sog. „Schönes-Wochenende-Ticket“,
da es bundesweit an Samstagen und Sonntagen jeweils ab 0 Uhr gilt und nur 40 € für den
Einzelreisenden plus je 4 € für jeden der bis zu 4 Mitreisenden kostet. Eigene Kinder reisen
kostenfrei.
Kosten für den Stadtverkehr fallen bei den beiden letztgenannten Ticketarten zusätzlich an!
Bei Nutzung der Bahn und angeschlossenen Buslinien ist die App "DB Navigator" auf dem
Smartphone dringend zu empfehlen, um unterwegs die passenden Verbindungen zu wählen, den
passenden Bahnsteig zu finden oder auch nur, um die zu erwartenden Verspätungen zu kennen.
Fernbus
Für Reisen von Asylsuchenden zur BAMF Außenstelle in Trier kann es auch vorteilhaft sein, ab
Mainz Hbf eine Fernbusverbindung (Flixbus) zu nutzen. Ansonsten sind häufige Fernreisen
während der Zeit der Wohnsitzauflage seitens der VG nicht erwünscht.
Inhaltsübersicht
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. . .
V1b - Stand 15.03.2016
Seite 19
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.5
B.5.2 Verkehrsverbindungen Rhein-Selz im ÖPNV (Fahrpläne)
- Regionalbahn der Deutschen Bahn (DB)
In der VG Rhein-Selz gibt es vier Regionalbahnstationen der Linie RB 44 an der Strecke MainzWorms (-Ludwigshafen/Mannheim):
Mainz <-........> Nierstein <--> Oppenheim <--> Dienheim <--> Guntersblum <.....-> Worms
Der Ausstieg ist jeweils in Fahrtrichtung rechts.
Taktfahrplan:
die RB 44 hat in den Hauptverkehrszeiten Mo - Fr 2 Fahrten, Sa/ So 1 Fahrt pro Stunde
(Genaueres s.-> Link Fahrplan RB44)
- ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH der Deutschen Bahn (DB)

Regiolinie 660:
Fahrplan
Alzey-Undenheim-Mainz

Buslinie 662:
Fahrplan
Undenheim-Nierstein-Oppenheim

Buslinie 663:
Fahrplan
Oppenheim - Dorn Dürkheim/Eimsheim - Oppenheim

Buslinie 667:
Fahrplan
Nieder Olm - Sörgenloch - Selzen - Friesenheim

Buslinie 668:
Fahrplan
Dalheim - Nierstein - Eimsheim - Undenheim - Wörrstadt

Busverbindung zur Kleiderkammer und zur Tafel (Sonderfahrt für die VG)
- von den Berggemeinden -ab Dorn-Dürkheim- über ..-Dexheim - Nierstein:
Fahrplan (nur dienstags!)
Alle Fahrpläne sind im Bereichsfahrplan Alzey/Oppenheim (als Druckstück erhältlich)
zusammengefasst und wechseln jährlich am zweiten Wochenende im Dezember. Fahrplanhefte
sind bei Resezentren und Servicepoints in den Bahnhöfen Mainz und Worms erhältlich
Link zur elektronischen Reiseauskunft für Bahn und Bus am PC:
(herausgegeben von der Deutschen Bahn)
 Reiseauskunft Bahn und ORN-Bus (für PC)
Inhaltsübersicht
V1b - Stand 15.03.2016
Seite 20
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.5
B.5.3 Ticketkauf für Bahn und Bus
Tickets können gekauft werden:



DB-Fahrkartenautomaten an den Bahnstationen,
Schalter an den DB Reisezentren in Mainz und Worms
>E.3.6
Bei den Busfahrern der Linienbusse von RNN (Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund www.rnn.info/) und VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar - www.vrn.de)
Im Internet über http://www.bahn.de - oder die "DB Navigator" App
In den Regionalbahnen muss man die Fahrkarte vorher erwerben und am Bahnsteig entwerten
(kein Verkauf im Zug!). Sonst wird das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60€ fällig.
Die Fahrscheine (Verbundfahrscheine) gelten auf allen Verkehrsmitteln durchgehend (d.h. auf
Bahnen und Bus einschl. Straßenbahnen in Mainz)
Wo bekomme ich welche Fahrkarte?

an den Schaltern in den Reisezentren in Mainz und Worms

und an den Automaten der Bahnstationen.
-

>E.3.6
Einzelfahrscheine (ermäßigt mit Bahncard)
Mehrfahrtenkarte
Single/Gruppen Tageskarten
Rheinland-Pfalz-Ticket
beim Fahrer in Bussen und den Mainzer Straßenbahnen
-
Einzelfahrscheine
Mehrfahrtenkarte
Single/Gruppen Tageskarten
-
ob weitere, wäre noch zu klären
Inhaltsübersicht
V1b - Stand 15.03.2016
Seite 21
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.6
B.6 Kommunikation (Post, Telefon, neue Medien)
Posttarife (ab 01.01.2016):
BRIEFE UND POSTKARTEN

1
Alle Preise sind Endpreise und nach UStG umsatzsteuerfrei.
Standardbrief D / International
 0,70 / € 0,90 €
 Mindestmaße: 140 mm x 90 mm* (L x B)
 Höchstmaße: 235 mm x 125 mm x 5 mm* (L x B x H)
 Höchstgewicht: 20 g
STANDARDBRIEFE müssen so beschaffen sein, dass sie sich maschinell verarbeiten lassen
Kompaktbrief D / International
 0,85 € / 1,50 €
 Mindestmaße: Deutschland: 100 mm x 70 mm* (L x B)
 International: 140 mm x 90 mm* (L x B)
 Höchstmaße: 235 mm x 125 mm x 10 mm* (L x B x H)
 Höchstgewicht: 50 g
Großbrief D / International
 1,45 € / 3,70 €
 Mindestmaße: 100 mm x 70 mm (L x B)
 Höchstmaße: 353 mm x 250 mm x 20 mm (L x B x H) (B4)
 Höchstgewicht: 500 g
Für internationale GROSSBRIEFE gelten die Mindest- und Höchstmaße wie bei MAXIBRIEF International.
Maxibrief National
 2,60 €
 Mindestmaße: 100 mm x 70 mm (L x B)
 Höchstmaße: 353 mm x 250 mm x 20 mm (L x B x H) (B4)
 Höchstgewicht: 1000 g
Für nationale MAXIBRIEFE, die das o. g. Höchstgewicht und/oder die o. g. Höchstmaße
überschreiten zusätzliches Entgelt + 2,20€
Maxibrief International
 über 500 g bis 1.000 g:
7,00 €
 über 1.000 g bis 2.000 g: 17,00 €
 Mindestmaße: 140 mm x 90 mm (L x B)
 Höchstmaße: L + B + H = 900 mm, keine Seite länger als 600 mm
 Höchstgewicht: 2.000 g
HINWEIS
Alle Briefformate müssen grundsätzlich eine Rechteckform haben. Für eine schnellere internationale Beförderung Briefe und POSTKARTEN bitte immer mit dem Vermerk
„PRIORITY/ Prioritaire/Luftpost“ oder dem entsprechenden Aufkleber kennzeichnen.
Liste der Postfilialen in der VG Rhein-Selz
mit Öffnungszeiten --->
>E.3.7
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 19.01.2016
Seite 22
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.6
Das Wichtigste rund um Päckchen und Pakete:
DHL Päckchen
Deutschland
EU
Welt
bis 1 kg
4,00 €
9,00 €
16,00 €
bls 2 kg
4,50 €
9,00 €
16,00 €
Mindestmaße: 15 x 11 x 1 cm / Höchstmaße Deutschland 30 x 30 x 15 cm (bis 1 kg),
60 x 30 x 15 cm (bis 2 kg) /
Höchstmaße international: L + B + H = 90 cm,
keine Seite länger als 60 cm.
DHL Paket
Deutschland
EU
Zone 1
EU
Zone 2
Welt
Zone 3
Welt
Zone 3
bis 5 kg
6.99 €
16,99 €
29,99 €
35,99€
43,99 €
über 5 kg bis 10 kg
8,99 €
21 .99 €
35,99 €
49,99 €
59,99
über 10 kg bis 20 kg
14.99 e
32.99 €
49,99 €
69,99 €
€ 95,99 €
über 20 kg bis 31,5 kg
14.99 €
44,99 €
55.99 €
95,99 €
125,99 €
Mindestmaße: 15 x 11 x 1 cm / Höchstmaße: 120 x 60 x 60 cm. Für DHL PAKETE bis 10 kg beträgt das max. Gurtmaß (= Länge + 2 x Breite + 2 x Höhe) 300 cm. Höchstgewicht im internationalen Versand länderindividuell
Service Premium
EU Zone 1
Welt
Zone 2
Welt
Zone 3
Welt
Zone 4
-
ab + 7.50
ab + 1 6,00 €
ab + 22.00 €
DHL Paket Int
Ihr DHL Paket international wird mit Service PREMIUM auf dem schnellstmöglichen Weg ins
Ausland befördert. Die Serviceentgelte verstehen sich zusätzlich zum jeweiligen Paketpreis
Services
Transportversicherung**
- bis zur Summe von 2.500 €
- bis zur Summe von 25.000 €
Höherversicherung Int.***
- bis zur Summe von 1 .000 €
- je weitere 1000€
Deutschland
+
+
4,50 €
18,00 €
EU
Welt
-
+ 12.50 €
+ 12,50 €
-
Rolle
+ 1,50 €
+ 1,50 €
+ 1,50 €
Sperrgut
+ 22,50 €
+ 25.00 €2
+ 30,00 €
Als SPERRGUT gelten Sendungen, welche die Pakethöchstmaße von 120 x 60 x 60 cm überschreiten. weder quader- noch rollenförmig sind oder keine Kartonverpackung haben. Bitte beachten Sie: Bereits bei Überschreitung eines der oben genannten Maße (z. B. 80 x 70 x 20 cm)
gilt die Sendung als SPERRGUT.
Höchstmaße: Länge 200 cm. Gurtmaß (= Länge + 2 x Breite + 2 x Höhe) bis 360 cm.

Link: Standorte der Verkaufspunkte der Deutschen Post
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 19.01.2016
Seite 23
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.6
Telefon und Internet
Viele Asylsuchende verfügen bereits über ein Mobiltelefon oder Smartphone. Für
Telefongespräche innerhalb Deutschland und in Europa ist es wichtig, dass sie eine deutsche
SIM-Karte verwenden, um teure Roaminggebühren bei sich und ihren Gesprächspartnern zu
vermeiden.
Um eine Kostenkontrolle zu erzielen, sollten möglichst Prepaid-Karten (Karten mit
Aufladefunktion) eingesetzt werden. Auf die Gebührenstrukturen der Anbieter, insbesondere
für Auslandsgespräche und ggf. die Internetnutzung, ist zu achten.
Der Internetzzugang erfolgt in der Regel über die Nutzung des Smartphones.
Prepaid-Internet-Tarife, die nach Zeit abgerechnet werden
Eine Möglichkeit, gerade für Wenigsurfer, sind Zeittarife wie Tagesflatrates. Diese Tarife sind
besonders praktisch, wenn man nur hin und wieder mobil ins Internet gehen möchte. Bei einer
Tagesflatrate beispielsweise zahlt man nur für die Tage, an denen man sein Prepaid-Internet
auch tatsächlich nutzt. Alternativ dazu haben die Anbieter Minuten- und Stundenzugänge in
petto, die schon für wenige Cent zu haben sind. Beim Vergleich der Anbieter sollte man nicht
nur auf den Preis, sondern auch auf Bandbreitenbegrenzungen und Surfgeschwindigkeiten achten. Gerade Discounter drosseln schon mal gern von vornherein den Speed.
Prepaid-Internet mit Monatsflatrate
Im Bereich Festnetz und DSL entscheiden sich die meisten Kunden für eine Monatsflatrate.
Auch beim mobilen Prepaid-Internet gibt es natürlich die Möglichkeit, eine Monatsflatrate zu
wählen. Das Prinzip ist dasselbe: Beim Prepaid-Internet-Tarif mit Monatsflatrate kann man für
einen monatlichen Pauschalbetrag ohne Zeitlimit im Internet surfen. Allerdings gibt es auch
hier eine Begrenzung der Bandbreite. Oft wird ab fünf Gigabyte gedrosselt, teilweise aber auch
schon früher. Monatsflats eignen sich für Vielsurfer, sind aber auch für all jene interessant, die
an ihrem Wohnort keinen DSL-Anschluss bekommen können.
Auf der sicheren Seite: Prepaid-Internet mit Kostenstopp
Praktisch und sicher sind Prepaid-Internet-Tarife mit Kostenstopp. Hier ist man weitgehend
vor bösen Überraschungen gefeit, denn wird ein bestimmter Betrag erreicht, setzt die Kostenbremse ein. So zahlt man nie mehr als den Höchstbetrag, egal wie viel man versurft. Wer weniger surft, zahlt nur die angefallen Kosten (z.B. bei Fonic).
Links zu ergänzenden Internetseiten:
Preisvergleiche von SIM-Karten:

http://www.billiger-surfen.de/mobiles-internet-vergleich/

http://www.simtarife.de/

http://www.billiger-telefonieren.de/handy/
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 19.01.2016
Seite 24
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.7
B.7
Soziales Umfeld
(Veranstaltungen, Gruppen, Vereine, Polizei RLP)
Regelmäßige Veranstaltungen:

Regelmäßige Sprechstunden für Flüchtlinge
o Kulturtreff Nierstein, mittwochs 16 - 19 Uhr
im Alten Rathaus
o Flüchtlingstreff der Flüchtlingshilfe Guntersblum,
Alsheimer Str. 24, jeden 2. Mittwoch im Monat,
Sprechstunde jeden Freitag 14 - 17 Uhr
o Sprechstunde Mommenheim, Hindenburgstr.29
jeden Dienstag von 15 - 17 Uhr

Cafe Welcome, Nierstein, 3. Sonntag im Monat,
Johannes-Busch-Haus, ab 15 Uhr

Cafe Treff in Hillesheim (geplant)

"Interkulinarische Begegnung" in Guntersblum
alle 2 Monate im Ev. Gemeindehaus

Fest der Kulturen in Nierstein
....etc.)
weitere noch zu ergänzen
Vereine in der VG
Eine Übersicht der in der VG Rhein-Selz gemeldeten Vereine finden sich - nach Ortsgemeinden gegliedert - im Abschnitt
-> E.3.8
Polizei Rheinland-Pfalz
Die örtlich zuständige Polizeiinspektion Oppenheim leistet in Eigenregie, bei Bedarf auch
nach externer Absprache, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für die Flüchtlinge. Hierbei
werden praktische Fertigkeiten und die Vermittlung des in Deutschland gültigen
Verkehrsrechts in Bezug auf das Fahrradfahren vorgenommen.
Der Schutzauftrag der Polizei erstreckt sich einerseits auf die Flüchtlingspersonen selbst, als
auch auf deren Wohnungen. Hier werden Hinweise auf mögliche Gefährdungen in jedem Falle
unverzüglich überprüft und ggf. durch nachfolgende Maßnahmen ergänzt. Wichtig ist hierbei
eine verständliche, und möglichst präzise Beschreibung der Situation. Dazu ist die
Unterstützung der Integrationslotsen als Übersetzer oft gefragt, zumindest was die
Erstmeldung betrifft.
V1 - - Stand 29.01.2016
Seite 25
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.7
Wichtig erscheint der Hinweis, dass die Polizeien in den Herkunftsländern der Flüchtlinge eine
völlig andere Aufgabenstellung und Vorgehensweise haben, was zu einer natürlichen Distanz,
wenn nicht sogar Furcht vor der deutschen Polizei führt. In unserem Land versteht sich die
Polizei als „Bürgerpolizei“ für alle schutzbedürftigen Personen, unabhängig von Nationalität
oder Religionszugehörigkeit. Die Integrationslotsen sollten sich dessen bewusst sein, die
Polizei wünscht sich eine Zusammenarbeit zum Abbau eventuell bestehender Ängste.
Kontakt:
Für Informationen, Rückfragen und Hinweise steht das Personal der Polizeiinspektion rund um
die Uhr zur Verfügung:
 24h - Bereitschaft
06133 933-0
 Notruf
110 (nur in Notfällen)
In speziellen Fällen/Fragen wenden Sie sich tagsüber direkt an die Bezirksbeamten der
Inspektion, zuständig für die VG Rhein-Selz:
 PHK Horst Dehmel
06133 933 218
 POK Jürgen Stiltz
06133 933 220
Inhaltsübersicht
V1 - - Stand 29.01.2016
Seite 26
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.8
B.8
Arbeitswelt für Asylsuchende
Grundsätzlich dürfen Asylsuchende und sogenannte Geduldete in den ersten drei Monaten
nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht arbeiten. Nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz gibt
es aber die Möglichkeit, Asylsuchende mit gemeinnützigen Arbeiten zu beschäftigen.
Zitat:
(1) .... Im übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei
kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die
zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt
verrichtet werden würde.
(2) Für die zu leistende Arbeit nach Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 1 Satz 2
wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde ausgezahlt.
(3) Die Arbeitsgelegenheit ist zeitlich und räumlich so auszugestalten, dass sie auf zumutbare Weise und zumindest stundenweise ausgeübt werden kann.
(4) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein
Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz. Der Leistungsberechtigte ist vorher entsprechend zu belehren.
Ab dem vierten Monat dürfen Asylsuchende sich bewerben, es wird aber geprüft, ob es bevorrechtigte Bewerber/-innen gibt. Diese Vorrangprüfung fällt vom 16. Monat an weg, ab diesem
Zeitpunkt sind die Einschränkungen für Zuwanderer/-innen gering.
Genaueres ist aus den ergänzenden Internetseiten ersichtlich:

Flyer der Bundesagentur für Arbeit: "Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen

Leitfaden zur Beschäftigung von Asylbegehrenden im Landkreis Mainz-Bingen
(Broschüre)

Leitfaden zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Mainz-Bingen (1,05 €-Jobs)

Zugang zum Arbeitsmarkt

Leitfaden: Schreiben des Integrationsministeriums zu Praktika (01.07.15)

Kurzübersicht "Praktika" für Asylbewerber und geduldete Personen

Anerkennung von Beruf und Ausbildung

Welcome Center RLP (mit IHK)

Asylbewerberleistungsgesetz
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 20.01.2016
Seite 27
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.9
B.9
Begleitung im Asylverfahren - rechtliche Angelegenheiten
Das Asylgesetz (AsylG)
(frühere Bezeichnung: Asylverfahrensgesetz [AsylVfG])
regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Es konkretisiert damit das Recht
auf Asyl nach Art. 16a GG. Zusammen mit einigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes
bildet das Asylgesetz den wesentlichen Teil des Flüchtlingsrechts. Durch Art. 1 Nr. 1 des
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes erhielt das Gesetz mit Wirkung vom 24. Oktober
2015 seine heutige Bezeichnung.

Regelungen zum Asylverfahren
In Deutschland hat das Recht auf Asyl Verfassungsrang; es ist in Artikel 16a des Grundgesetzes festgeschrieben; bis zum Asylkompromiss von 1993 war es in Artikel 16 des Grundgesetzes verankert gewesen.
Das Asylverfahren beginnt mit einem Asylantrag, der in einer Außenstelle des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen ist. Im Rahmen des Asylverfahrens prüft das
Bundesamt sodann, ob der Antragsteller Asylberechtigter im Sinne des Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz ist und ob ihm internationaler Schutz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG zuzuerkennen ist. Der internationale Schutz setzt sich hierbei zusammen aus der Flüchtlingseigenschaft
im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG, die sich mit dem Flüchtlingsbegriff nach dem internationalen
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) deckt, sowie dem subsidiären
Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (§ 4 Abs. 1 AsylG).
Werden Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz verneint, prüft das
Bundesamt, ob Abschiebungsverbote nach den Absätzen 5 und 7 des § 60 Aufenthaltsgesetzes
vorliegen (§ 24 Abs. 2 AsylG). Werden auch diese Abschiebungsverbote verneint und ist der
Ausländer nicht im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels, erlässt das Bundesamt mit seinem
Ablehnungsbescheid zugleich eine Abschiebungsandrohung.
Stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fest, dass die Bundesrepublik nach der
Dublin-II-Verordnung nicht für das Asylverfahren des Antragstellers zuständig ist, beendet es
das Asylverfahren in der Bundesrepublik, indem es den Asylantrag für unzulässig erklärt, und
ordnet die Abschiebung des Betroffenen nach § 34a Abs. 1 AsylG in den zuständigen Staat an.
Aufgrund der Änderung vom 28. August 2013 haben Personen, die im Rahmen des DublinVerfahrens in einen anderen europäischen Staat überstellt werden sollen, auf Basis des geänderten § 34a Abs. 2 AsylG eine Woche Frist, einen Antrag gegen diese Abschiebungsanordnung zu stellen. Diese Änderung gilt seit dem 6. September 2013.[1]
Eine Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner
Schlüssel. Asylsuchende dürfen das Land Rheinland-Pfalz nicht ohne schriftliche Erlaubnis
verlassen (Residenzpflicht).
Das Asylgesetz bestimmt auch, unter welchen Voraussetzungen ein einmal abgelehnter Asylantrag wieder aufgenommen werden kann (Folgeantrag, § 71 AsylG) oder wann eine früher
ausgesprochene Anerkennung erlischt, zu widerrufen bzw. zurückzunehmen ist (§ 72 und § 73
AsylG).
V1 - Stand 20.01.2016
Seite 28
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.9
Im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa 2015 wurde das Asylgesetz verschärft und wird 2016
weiter verschärft. So sind beispielsweise schnellere Abschiebungen von abgelehnten Asylsuchenden möglich. Auch sollen Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Zukunft
Sachleistungen statt Geld bekommen.
Rechtsschutz
Gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist der
Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Das Asylgesetz formuliert jedoch spezielle Regelungen, die
der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorgehen. Insbesondere die Regelung der Rechtsmittelfrist und die Rechtsmittelbeschränkungen weichen in einschränkender Hinsicht von der
VwGO ab. Das Flughafenverfahren (§ 18a AsylG) etwa kennt eine Rechtsmittelfrist von drei
Tagen. Gerichtsbeschlüsse in Eilverfahren sind – anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess – nicht durch Rechtsmittel angreifbar. Auch die Gründe, unter denen eine Berufung gegen
ein Urteil zuzulassen ist, sind nach dem Asylgesetz in besonderer Weise beschränkt.
Quelle: Wikipedia (Asylgesetz)
Weiteres bei Bedarf noch zu ergänzen
Links zu ergänzenden Internetseiten

Asylgesetz (früher: AsylVerfahrensgesetz, AsylVfG)

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Gesetzestext)

Aufenthaltsgesetz (Gesetzestext)

Aufenthaltsgesetz (Info Wikipedia)

Asylbewerberleistungsgesetz (Gesetzestext)

Zuwanderungsgesetz (Info Wikipedia)

Information zur Anhörung im Asylverfahren

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 20.01.2016
Seite 29
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.1
C.1
Flüchtlingsstatus je nach Ergebnis des Antragsbescheids
Die Entscheidungsmöglichkeiten des BAMF und deren Konsequenzen sind in den folgenden Dokumenten aufgeführt:

Leitfaden: Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und deren
Konsequenzen im Rahmen des Asylbescheids (Fälle mit Bleiberecht)
Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter:
Der Antragsteller ist Asylberechtigter im Sinne des Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz und ihm
wird internationaler Schutz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG zuerkannt. Der internationale Schutz setzt sich hierbei zusammen aus der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3
Abs. 1 AsylG, die sich mit dem Flüchtlingsbegriff nach dem internationalen Abkommen
über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) deckt, sowie dem subsidiären Schutz im
Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (§ 4 Abs. 1 AsylG).
Abschiebungsverbote
Werden Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz verneint, prüft
das Bundesamt, ob Abschiebungsverbote nach den Absätzen 5 und 7 des § 60 Aufenthaltsgesetzes vorliegen (§ 24 Abs. 2 AsylG).
Abgelehnte Asylsuchende
Werden auch diese Abschiebungsverbote verneint und ist der Ausländer nicht im Besitz
eines anderen Aufenthaltstitels, erlässt das Bundesamt mit seinem Ablehnungsbescheid
zugleich eine Abschiebungsandrohung.
- >s. C.7 abgelehnter Asylantrag
Die notwendigen Handlungsschritte nach Vorliegen des positiven Anerkennungsbescheids
für Asylsuchende mit praktischen Hinweisen sind in folgendem Link

Leitfaden: Übergang Asylbewerberleistungsgesetz zu SGB II: Wie geht es weiter nach
der Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter? (Stand März 2015)
und in den folgenden Abschnitten

C.2 Ablauf Erstantrag von Sozialleistungen nach SGB II

C.3 Integrationskurse und

C.4 Wohnungsangelegenheiten nach dem Anerkennungsbescheid
behandelt.
Hilfreiche Links:

Link zum Flüchtlingsbüro des Jobcenters des Landkreises Main-Bingen
Beantragungsformulare:

Formular Erstantrag für Leistungen nach SGB II

Formular Weiterbewilligungsantrag

Formularsammlung auf der Webseite des Landkreises
Inhaltsübersicht
Entwurf Stand 24.01.2016

Seite 30
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.2
C.2
Ablauf Erstantrag von Sozialleistungen nach SGB II
Voraussetzung: Anerkennung als Flüchtling
Wie geht es weiter nach der Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter?
Autor: H. Hey / Tel: 06133 59212 / Stand: 02.2016
Sch
Bezeichnung
ritt
Ggf. Vollmacht
1
für Ausländerbehörde
Ausländerbehörde mit allen
Familien2
mitgliedern
(Fingerabdruck)
kontaktieren
JobCenter 3
Datenerfassung
vorzulegende DokumenErgebnis (-Dokumente)
te
Bem.
Vollmacht für IL von
Flüchtling
Formular
a) Anerkennung des
BAMF
b) ggf. biometrische
Passfotos
a) Bescheinigungen als
Ausweisersatz
b) Teilnahmeverpflichtung
für Integrationskurs
Öffnungs-zeiten
> E.1.6
a) Voranmeldung nicht möglich b)
in Warteraum R Nr. 113 für Land
zust. Bearbeiter wählen und Bearbeitungs-Nr. ziehen
Mo. - Mi.:
9-12 / 14-15:30
Do:
9-12 / 14 - 18
Fr.:
9-12
Voranmeldung nicht mögl.
Mo - Do: 7 - 17
Fr: 7 - 12:30
Schritte 2 bis 4 im Rahmen eines
Besuches abwickelbar
Mo - Do: 7 - 17
Fr: 7 - 12:30
Übersetzerin
Arabisch:
Frau Ibrahim
R. Nr. 118
JobCenter Materielle Hilfe
(Herr Schlotter)
a) Infoblatt "Mitwirkung
Leistungen SGB II"
b) Leistungsbescheid (per
Post)
c) Bescheinigung über
Leistungsbezug
5
Wohnung suchen
ggf. Hilfe bei Koordinator des
JobCenters holen: Stenzel
Rahmendaten (max. qm,…)
Email: stenzel.nico@mainzund Prozedere siehe Kap.
bingen.de Tel.: 0151 42246379 /
C4
siehe Flussdiagramm Wohnungswechsel nach Anerkennung
6
Funk + Fernsehen
beitragsfrei
Bescheinigung über
Leistungsbezug an Beitragsservice
schicken
7
Befreiung Unterrichtskosten
Antrag auf Befreiung
vom Kostenbeitrag zum
Integrationskurs (Link)
8
Einstufungstest
bei gewähltem
Bildungsträger
Teilnahmeverpflichtung
für
Integrationskurs und
Kostenbefreiung
9
Befreiung Fahrtkosten
Antrag auf
Fahrtkostenzuschuss
bzw.
Fahrtkostenerstattung
(Link)
10
Integrationskurs
vereinbaren
11
Anmeldung bei
Krankenkasse
4
V1a - Stand 03.03.2016
Einreichen bei: BAMFRegionalstelle Trier/ Dasbachstr.
15b / 54292 Trier
Einladung zum
Einstufungstest
Einreichen bei: BAMFRegionalstelle Trier/ Dasbachstr.
15b / 54292 Trier
a) Mitgliedsausweise nach
wenigen Wochen per Post Kriterien: Lage der Geschäftsstelle,
b) KK beantragt Soz. Vers. evtl. Beratung in Fremdsprache
Nr. bei DRV
Seite 31
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.2
Sch
ritt
Bezeichnung
Vorzulegende
Dokumente
13
JobCenter
aktivierende
Hilfe
Lebensläufe
14
Information der
Schulträger über
Änderung Kostenträger Mittagessenszuschuss
Aufhebungsbescheid
nach AsylbLG und Bewilligung nach SGB II für
Kostenübernahme Mittagsverpflegung von
JobCenter BuT zugesandt
Öffnungs-zeiten
Ergebnis (-Dokumente)
EingliederungsVereinbarung
Bem.
Einladung ergeht durch zuständigen Berater für aktivierende Hilfe
im JobCenter (Arbeitsvermittler)
Grundschulen: Frau Stang VG
[email protected]
Weiterführende Schulen: H. Geiß
Kreisverwaltung MZ-BIN Abt. 22a
Schulen [email protected]
Inhaltsübersicht
V1a - Stand 03.03.2016

Seite 32
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.3
C.3
Integrationskurse
Das Aufenthaltsgesetz regelt für ausländische Mitbürger/Mitbürgerinnen staatliche
Integrationsangebote. Ob ein Teilnahmeanspruch für einen Integrationskurs besteht,
wird bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis von der
Ausländerbehörde geprüft. Zur Teilnahme an einem Integrationskurs sind nur die
Personen berechtigt, die einen Teilnahmeanspruch besitzen, die zur Teilnahme
verpflichtet sind oder die zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) zugelassen worden sind.
Seit November 2015 erhalten auch Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guter
Bleibeperspektive einen Zugang zu Integrationskursen des Bundes, wenn Kursplätze
verfügbar sind.
Folgende Personen können zu Integrationskursen zugelassen werden:

Personen mit Aufenthaltsgestattung und einer guten Bleibeperspektive
aus Eritrea, Irak, Iran oder Syrien (Stand 2015)

Personen mit Duldung nach § 60 a Abs. 2, 3 AufenthG
Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden bzw. einen negativen
Bescheid erhalten haben, aber bei denen die Abschiebung ausgesetzt wurde,
erhalten von der Ausländerbehörde eine „Bescheinigung für die Aussetzung einer
Abschiebung“, die Duldung genannt wird.

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Ausreisehindernisse bestehen. Dies prüft die zuständige Ausländerbehörde.
Eine Übersicht über das Integrationskursangebot im Landkreis finden Sie über die
Suchfunktion auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

Integrationskurssuche
Hilfreiche Links:

Inhalte und Ablauf eines Integrationskurses

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs für Asylbewerber und...

Merkblatt zum Integrationskurs für Asylbewerber und....

Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs

Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung
Inhaltsübersicht
V1a - Stand 03.03.2016
Seite 33
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.4
C.4
Wohnungsangelegenheiten nach dem Anerkennungsbescheid
C.4.1
Ablaufplan
allgemein
VGWohnung?
nein
kein Handlungsbedarf
ja
ja
JobCenter sucht
Wohnung?
nein
1)
Wohnungssuche gem. Kriterien des JobCenters
Wohnfläche und Kaltmiete = f (Wohnort und Anz. Personen)
2)
http://www.kvmzbin.de/deutsch/formulare/Jobcenter/mietspiegel.pdf
Wohngemeinschaft statt Bedarfsgemeinschaft vorteilhaft?
Einreichen der vom Vermieter unterschriebenen Mietbescheinigung
http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/mietbescheinigung.pdf
Höchstgrenzen von Heiz- und anderen NK beachten!
Genehmigung durch JobCenter
= „Umzugsgestattung“
Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter
übereinstimmend mit dem Inhalt der Mietbescheinigung
(Scan an JobCenter)
Vermieter
akzeptiert Zahlung von
Kaltmiete und N
durch Mieter
ja
nein
Einreichen des Formblattes Abtretungserklärung
http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/abtretungserklaerung.pdf
bzgl. Kaltmiete, Kaution und ggf. nicht vom Vermieter vorfinanzierter Nebenkosten
unterschrieben vom Mieter bei JobCenter
Einreichen formloser Anträge zur Übernahme der in der Abtretungserklärung
3)
spezifizierten Zahlungen durch JobCenter
spezifische Regelungen beachten,
z. B. Höchstmenge bei Heizölbestellung, dafür 3 Angebote einholen
V1a- Stand 03.03.2016
Seite 34
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.4
Genehmigungen der Anträge durch JobCenter
Verträge über Energielieferungen abschließen
Strom zahlt Mieter direkt, wird von JobCenter nicht übernommen
Ausnahme: Vermietung warm und einschl. Strom wg. fehlender Zähler
Wohnungsübernahme mit Übergabeprotokoll einschl. festgestellter Schäden
und Zählerständen, unterschrieben von Vermieter und Mieter
Umzug kann erfolgen!
Umzug
Wohnungsgeberbestätigung gem §19 Abs. 3 BMG
http://include-rp.zfinder.de/IWFileLoader?tsaid_fileId=199520332&tsaid_oeId=197782334&
vom Vermieter unterschreiben lassen
Ummeldung in Bürgerbüro der VG Rhein-Selz
pers. Erscheinen mit Wohnungsgeberbescheinigung und Ausweis
Adressänderungen
(Kreisverwaltung, JobCenter, Bank, Familienkasse, Schulen,...)
1)
z. B. weil es gute Gründe gibt, vor Ort zu bleiben (Schule, Arbeitsplatz,...)
2)
ist eines der Kriterien verletzt, übernimmt JobCenter keine Leistungen
(Umzugskostenbeteiligung, Erstausstattung, Darlehen für Kaution, …)
3)
Grundsteuer, Versicherungen (Gebäude, Hausbesitzerhaftpflicht), Wasser, Abwasser
verbleiben beim Vermieter und können nur mittelbar über die Nebenkosten-Vorauszahlung
vom Mieter finanziert werden
(Quelle: Dr. H. Hey, Nierstein)
Inhaltsübersicht
V1a- Stand 03.03.2016
Seite 35
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.4
C.4.2
Rahmenbedingungen für Umzug nach Mainz
(nach Anerkennung)
•
Umzugsgenehmigung beim JobCenter MZ-BIN einholen (Antrag formlos)
•
Wohnung suchen, die dem (leider nicht im Internet veröffentlichten) Mietspiegel des Jobcenters in Mainz (Hotline: 06131 88080) entspricht:
Um folgende Leistungen des Jobcenters in Anspruch nehmen zu können
•
Finanzierung der Kaution
•
Finanzierung eines Sprinters für Umzug
•
Erstausstattung
darf die Kaltmiete folgende Werte nicht übersteigen:
1 Pers
390,- €
50 m²
2
480,- €
60 m²
3
620,- €
80 m²
4
710,- €
90 m²
5
860,- €
105 m²
6
1.050,- €
120 m²
7 Pers
1.182,- €
135 m²
Die Fläche ist im Gegensatz zum Landkreis nur eine Orientierungsgröße, ansonsten
ist das Verfahren völlig analog dem im Landkreis Mainz-Bingen praktizierten (siehe
C 4).
So kann, wie im Landkreis, ggf. von der Konstellation einer Wohn- oder
Haushaltsgemeinschaft (im Gegensatz zu einer Bedarfsgemeinschaft
http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html ) vorteilhaft Gebrauch gemacht
werden; dies trifft z. B. zu für:
•
Kinder über 25 Jahren
•
Geschwister, die ohne Eltern zusammenleben, oder
•
Studenten-WGs
Die Grenzwerte der Haushaltsgemeinschaft setzen sich dann aus den Einzelwerten
der Bedarfsgemeinschaften zusammen; ziehen beispielsweise 2 Geschwister über 25
Jahren zusammen, steht ihnen Wohnraum für eine Kaltmiete von 2 x 390 = 780,- €
zu!
(Quelle: Dr. H. Hey, Nierstein)
Inhaltsübersicht
V1a- Stand 03.03.2016
Seite 36

Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.5
C.5
Arbeitswelt nach dem Anerkennungsbescheid
Nach dem Abschluss des Asylverfahrens muss unterschieden werden nach:

anerkannten Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis: Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erhalten haben.
Geduldeten: Menschen, deren Asylantrag in der Regel abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können.

Beschäftigung:

Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären
oder politischen Gründen dürfen jede Beschäftigung annehmen. Hier müssen Betriebe keine Besonderheiten beachten.
Bei Personen mit Duldung müssen die Arbeitgeber jedoch folgende Punkte beachten:

Die Ausländerbehörde kann nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erteilen. Die Behörde hat
bei ihrer Entscheidung grundsätzlich ein Ermessen. Danach besteht grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d.h. für eine konkrete Beschäftigung muss eine Erlaubnis bei der
Ausländerbehörde beantragt werden, die wiederum die Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung anfragen muss.
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird erteilt, wenn die Arbeitsbedingungen
nicht ungünstiger als für inländische Arbeitnehmer sind. Außerdem wird in der Regel geprüft,
ob die Stelle nicht durch einen Deutschen, EU-Staatsbürger oder anderen ausländischen Staatsbürger mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus besetzt werden kann (Vorrangprüfung).
Für Geduldete, die seit 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland sind, entfällt die Vorrangprüfung. Nach vier Jahren Aufenthalt muss die Bundesagentur für Arbeit bei der Entscheidung
der Ausländerbehörde gar nicht mehr beteiligt werden.
Besonderheiten:
Bei Geduldeten, die Hochschulabsolventen sind und die die Voraussetzungen für eine Blaue
Karte EU in Engpassberufen erfüllen oder bei Fachkräften, die eine anerkannte Ausbildung für
einen Engpassberuf nach der Positivliste der BA haben bzw. an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen, entfällt die Vorrangprüfung bereits nach 3 Monaten.
Für Hochschulabsolventen, die mind. 48.400 Euro (Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst) verdienen und die Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllen, muss die BA nicht zustimmen. Informationen zur Blauen Karte finden Sie unter

www.bamf.de >Migration nach Deutschland > Arbeiten in Deutschland > Bürger eines
Drittstaats > Blaue Karte EU
Hilfreiche Links:






Flyer der Bundesagentur für Arbeit: "Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen
Leitfaden zur Beschäftigung von Asylbegehrenden im Landkreis Mainz-Bingen
(Broschüre)
Leitfaden: Schreiben des Integrationsministeriums zu Praktika (01.07.15)
Anerkennung von Beruf und Ausbildung (BM Bildung und Forschung)
Welcome Center RLP (mit IHK)
(u.a."Geduldete" betreffend)
Kurzübersicht "Praktika" für Asylbewerber und geduldete Personen
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 25.01.2016
Seite 37

Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.6
C.6
Familiennachzug bei anerkannten Flüchtlingen
Grundsätzliches
Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird
zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert. Für die Herstellung und Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im
Bundesgebiet finden die einschlägigen Regelungen entsprechende Anwendung. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf öffentliche Sozialleistungen angewiesen ist.
Ehegattennachzug
Dem Ehegatten ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Ehegatten das
18.Lebensjahr vollendet haben, der nachziehende Ehegatte einfache Deutschkenntnisse
nachweisen kann und der in Deutschland lebende ausländische Ehegatte


eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,
eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung oder aus humanitären Gründen
besitzt,
 seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die verlängert werden kann oder
 eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und
die Dauer seines Aufenthalts voraussichtlich über ein Jahr betragen wird.
Kindernachzug
Dem minderjährigen ledigen Kind, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der hier lebende ausländische Elternteil



eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen besitzt oder
eine Niederlassungserlaubnis als Asylberechtigter besitzt oder
beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen
und das Kind seinen Lebensmittelpunkt zusammen mit seinen Eltern oder dem allein
personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet verlegt.
Einem minderjährigen ledigen Kind, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann,
und beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.
Verfahren beim Nachzug
Wollen ausländische Ehegatten oder Kinder im Familiennachzug zu ausländischen
Staatsangehörigen nach Deutschland einreisen, so müssen diese vor der Einreise bei der
zuständigen deutschen Auslandsvertretung eine Aufenthaltsgenehmigung in Form des
Visums beantragen. Ausnahmen hiervon bestehen für Angehörige der EU-Staaten, EFTA-Staaten, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den
Vereinigten Staaten von Amerika. Im Rahmen dieses Visumsverfahrens sind bei der am
Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen im Original vorzulegen. Zuständig für
die Erteilung des Visums ist die deutsche Vertretung im Ausland. Für ihre Entscheidung
V1 - Stand 25.01.2016
Seite 38
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.6
benötigt sie eine Stellungnahme der Ausländerbehörde hier vor Ort. Diese Stellungnahme fordert sie mit Übersendung der Antragsunterlagen an. Sobald diese Anforderung hier vorliegt, wenden sich unsere Mitarbeiter zur Abstimmung eines Termins an
die vor Ort lebenden Angehörigen. Aufgrund dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens können die notwendigen Unterlagen bei uns erst nach Aufforderung vorgelegt
werden. Nach Prüfung des Antrages wird die geforderte Stellungnahme an die Auslandsvertretung übersandt. Das Ergebnis des Visumsantrages wird von dort dem Antragsteller direkt mitgeteilt.
Allgemeine Nachweise






Formloses Einladungsschreiben mit beglaubigter Unterschrift. Inhalt: Wer lädt wen
warum ein? Die gesamten Kosten nach §§ 66 - 68 Zuwanderungsgesetz werden
übernommen. (Hinweis: Unterschriftsbeglaubigungen werden auch von jedem Vorortbürgerdienst vorgenommen)
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder
Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße -Quadratmeterzahl-)
Nachweis über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung ( Höhe der monatlichen Warmmiete)
Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes, zum Beispiel Lohn- und Gehaltszahlungen der letzten drei Monate, letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle
Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters plus derzeitige Arbeitgeberbestätigung, bzw. Arbeitsvertrag mit Angaben über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Nachweis über eine Krankenversicherung
ggf. andere Nachweise über die Bestreitung des Lebensunterhaltes wie z.B. Rentenbescheid, Bescheid über Zusatzversorgung/Betriebsrente, Arbeitslosengeldbescheid,
Bundeserziehungsgeldbescheid, Kindergeldnachweis
bei Ehegattennachzug zusätzlich:




Original oder Ausfertigung der Heiratsurkunde (ggf. mit Legalisationsvermerk)
beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde, falls es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
ggf. Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“
bei Kindernachzug zusätzlich:



Original /Ausfertigung der Geburtsurkunde
beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, falls es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt.
ggf. Sorgerechtsbeschluss mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Die Auflistung ist nicht zwingend abschließend; es kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein.
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 25.01.2016
Seite 39

Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.7
C.7
abgelehnter Asylantrag
Mit jedem Asylantrag wird sowohl die Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60
Abs. 1 AufenthG vorliegen, als auch, wenn der Ausländer dies nicht ausdrücklich ablehnt, die Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Grundgesetz beantragt.
Dementsprechend bestehen hinsichtlich des Asylantrages - für Anerkennungen wie für
Ablehnungen - verschiedene Entscheidungsalternativen. Ein Asylantrag kann in vollem
Umfang oder teilweise abgelehnt werden. Die Ablehnung kann nur die Statusfeststellung nach Art. 16a Grundgesetz und/oder die Flüchtlingsanerkennung gem. § 60 Abs. 1
AufenthG umfassen.
Ist der Asylantrag abzulehnen, hat das Bundesamt auch darüber zu entscheiden, ob wegen Gefahren im Herkunftsland ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7
AufenthG besteht.
Entscheidungsmöglichkeiten im Falle einer Ablehnung:
1. Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG
2. Ablehnung des Asylantrages (Asylberechtigung und internationaler Schutz) als unbegründet; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festzustellen
3. Ablehnung des Asylantrages (Asylberechtigung und internationaler Schutz) als offensichtlich unbegründet; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7
AufenthG festzustellen
4. Unzulässigkeit des Asylantrages wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates
5. Einstellung des Asylverfahrens in Folge einer Antragsrücknahme
6- Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens, nach einer erneuten
Asylantragstellung, der ein abschlägiges unanfechtbar abgeschlossenes Asylverfahren voranging (bei positiven Entscheidungen in Folgeantragsverfahren erfolgen sinngemäß Begründungen nach D.2 Ablauf eines Asylverfahrens, Punkt 8, lfd. Nr.
1..4))
zu 1.) Nationale Abschiebungsverbote:
Ist ein Abschiebungsverbot festgestellt, darf keine Abschiebung in den Staat erfolgen,
für den dieses Abschiebungsverbot gilt. Dem Betroffenen soll von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, es sei denn, ihm ist die Ausreise in einen
anderen Staat möglich und zumutbar, er ist seinen Mitwirkungspflichten hierbei nicht in
der erforderlichen Weise nachgekommen oder es liegen Ausschlussgründe (von ihm begangene Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen oder Handlungen gegen die
Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen) vor. Die Aufenthaltserlaubnis wird für
mindestens ein Jahr erteilt und kann wiederholt verlängert werden. Für die Erteilung der
Niederlassungserlaubnis und zur Sicherung des Lebensunterhalts gilt das Gleiche wie
bei subsidiär Schutzberechtigten.
zu 2./3.
Vollständige Ablehnung des Asylantrages:
Für den Fall, dass der/die Asylsuchende nicht als Asylberechtigte(r) oder Flüchtling anerkannt wird, ihm/ihr weder subsidiärer Schutz gewährt noch für ihn/sie ein Abschiebungsverbot festgestellt wird und er/sie auch aus keinem anderen Grund einen AufentV1 - Stand 01.02.2016
Seite 40
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.7
haltstitel besitzt, erlässt das Bundesamt zusammen mit der Entscheidung über den Asylantrag eine Ausreiseaufforderung und kündigt an, dass er/sie auch ohne seine/ihre Einwilligung in sein/ihr Heimatland zurückgeführt werden kann. Die Ausreisefrist beträgt
30 Tage, wenn der Asylantrag als (einfach) unbegründet abgelehnt wird. Bei einer Ablehnung des Asylantrags als unbeachtlich oder als „offensichtlich unbegründet“ beträgt
die Ausreisefrist dagegen eine Woche. Der Vollzug der Abschiebungsandrohung liegt
nicht mehr in der Zuständigkeit des Bundesamts, sondern bei den Bundesländern, die in
der Regel durch ihre Ausländerbehörden handeln.
Anmerkung zu "Duldung":
Ein Abschiebung kann nach § 60a (1) bzw. (2) AufenthG aus völkerrechtlichen, politischen, humanitären oder persönlichen Gründen (Ausbildung, minderjährige Kinder mit
Aufenthaltserlaubnis) vorübergehend ausgesetzt werden (= Duldung).
Rechtsmittel
Bei den Rechtsmitteln gelten in Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
gegenüber den allgemeinen Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) besondere Regelungen (§§ 74 ff. AsylVfG). Gegen eine ablehnende Entscheidung des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge findet kein Widerspruchsverfahren statt (§
11 AsylVfG). Der/Die Asylsuchende kann Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) erheben. Die Klagefrist beträgt 14 Tage nach Zustellung der Entscheidung des Bundesamts (§ 74 AsylVfG). Die Klage hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, außer
bei Ablehnung des Antrags als (einfach) unbegründet und bei Widerruf/ Rücknahme einer positiven Entscheidung (§ 75 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG). Die Vertretung des/der Asylsuchenden durch einen Rechtsanwalt ist vor dem VG nicht erforderlich (§ 67 Abs. 1
VwGO). In Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz werden keine Gerichtskosten
erhoben (§ 83b AsylVfG).
Wird der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, kann binnen einer Woche
Klage erhoben und beim VG die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage
gegen den Vollzug der Abschiebung beantragt werden. Das VG entscheidet über die
aufschiebende Wirkung der Klage in einem Eilverfahren. Weist das VG die Klage als
offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ab, stehen keine weiteren
Rechtsmittel zur Verfügung (§ 78 AsylVfG). Gegen die übrigen Entscheidungen des
VG ist die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) beziehungsweise (in einigen
Bundesländern) Verwaltungsgerichtshof (VGH) nur dann möglich, wenn sie auf Antrag
des/der Asylsuchenden oder des Bundesamts vom OVG beziehungsweise VGH zugelassen worden ist. Die Antragsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung der Entscheidung. Der Antrag muss bei dem VG gestellt werden, die Entscheidung bezeichnen und
die Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, darlegen. Die Rechtskraft der Entscheidung wird durch den Antrag auf Zulassung der Klage ausgesetzt. Gegen die Entscheidung des OVG bzw. VGH ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) nur dann möglich, wenn entweder die Revision durch das OVG bzw. den
VGH in der Entscheidung zugelassen worden ist, oder wenn die Revision auf Beschwerde des/der Asylsuchenden oder des Bundesamts vom OVG bzw. VGH oder vom
BVerwG zugelassen wird (§ 132 Abs. 1 VwGO). Die Antragsfrist beträgt einen Monat
nach Zustellung der Entscheidung, der Antrag muss bei dem OVG bzw. VGH schriftlich gestellt werden und die Entscheidung bezeichnen (§ 133 Abs. 2 VwGO).
Gegen ein Urteil des BVerwG gibt es kein weiteres ordentliches Rechtsmittel, der
Rechtsweg ist erschöpft. Mittels Beschwerde kann der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg/Frankreich angerufen werden (Artikel 34 Europäische
Menschenrechtskonvention). Soweit es um das Grundrecht Asyl geht, besteht die MögV1 - Stand 01.02.2016
Seite 41
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.7
lichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen (§§ 90 f.
Bundesverfassungsgerichtsgesetz).

Kontakt bei Fragen: Herr Elseberg, Ausländeramt Ingelheim,
Tel. 0 61 32 / 787-51 50
Kapitel bei Bedarf noch zu ergänzen
hilfreiche Internet Links

Perspektiven nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens (Nds. Flüchtlingsrat)

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
für Ausländer, die "ausreisepflichtig" sind
von © Georg Classen, Mai 2011

Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt (BAMF)

Checkliste für einen Härtefallantrag
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 01.02.2016
Seite 42

Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel D.1
D.1 Einteilung von Flüchtlingen nach der Gesetzeslage
Zum Verbleib in Deutschland benötigt man einen Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 1
AufenthG). Dieser leitet sich aus dem Aufenthaltsgesetz und/oder dem Asylgesetz ab.
Abhängig davon sind auch die Sozialleistungen und der Arbeitsmarktzugang. Der für
Asylsuchende nach Abschluss des Verfahrens zunächst erreichbare Aufenthaltstitel ist
die befristete Aufenthaltserlaubnis (AE).
Aufenthaltstitel
Definition / Status
Rechtsgrundlage
Gültigkeit/ Dauer
Aufenthaltsgestattung
§55 AsylVfG
Dauer des Asylverfahrens
Vorübergehende
Aussetzung der Abschiebung
(„Duldung“)
§60a AufenthG
Max. jew. 6 Monate bzw. bis
zur freiwilligen
Ausreise/Vollziehbarkeit der
Abschiebung
Aufenthaltsgewährung
wegen Härtefall
(nach Antrag bei
Härtefallkomission)
Aufenthaltserlaubnis (AE)
nach §23a AufenthG
i.d.R. 2 Jahre
Aufenthaltsgewährung für
bestimmte Gruppierungen,
z.B. Altfallregelung für
geduldete abgelehnte
Asylsuchende nach
§ 104a AufenthG
(Ende: 31.12.2009)
AE nach
§ 23,1 AufenthG
i.d.R. 2 Jahre
Aufenthaltsgewährung aus
völkerrechtlichen oder
humanitären Gründen
bei besonderen politischen
Interessen der BRD, erteilt
durch die obersten Landesbehörden bzw. BMI
AE nach § 23,2 AufenthG
bis zu 3 Jahre
Aufenthaltsgewährung für
vorübergehenden Schutz,
aufgrund eines Beschlusses
von EU-Rat oder BReg, z.B.
Bürgerkriegsflüchtlinge
Kosovo 1999
AE nach §24 AufenthG
für die Dauer des
vorübergehenden Schutzes
Aufenthalt aus humanitären
Gründen / individueller
Abschiebeschutz
AE nach § 25,5 AufenthG
3 x 6 Monate
...
V1 - Stand 20.01.2016
Seite 43
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel D.1
Aufenthaltstitel
Definition / Status
Rechtsgrundlage
Gültigkeit/ Dauer
Aufenthalt aus humanitären
Gründen bei
vorübergehendem Schutz
AE nach §25,4 AufenthG
3 x 6 Monate
Aufenthalt aus humanitären
Gründen /
Abschiebehindernisse nach §
60, 2-7 AufenthG
AE nach § 25,3 AufenthG
Mind. 1 Jahr
Abschiebeverbot /
Flüchtlingsschutz nach der
Genfer FlüchtlingsKonvention nach § 60,1
AufenthG
AE nach § 25,2 AufenthG
i.d.R. 3 Jahre
Abschiebeverbot /
Asylberechtigung nach Art
16a GG
AE nach § 25,1 AufenthG
i.d.R. 3 Jahre
(Quelle:
Leitfaden des Asylzentrum Tübingen e.V. , 2011)
Links zu ergänzenden Internetseiten

Aufenthaltsgesetz

Asylgesetz

Asylbewerberleistungsgesetz
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 20.01.2016
Seite 44

Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel D.2
D.2 Ablauf eines Asylverfahrens
Schematischer Ablauf nach BAMF
V1a - Stand 09.03.2015
Seite 45
Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel D.2
Erläuterung zu den einzelnen Schritten:
1.
Erstmalige Äußerung des Asylgesuchs/-begehren innerhalb des Bundesgebiets z.B. bei
den Grenzbehörden, Ausländerbehörden, Sicherheitsbehörden, Aufnahmeeinrichtungen
2.
„Erstverteilung der Asylbegehrenden“ (EASY) auf die Bundesländer
3.
Meldung in der nach EASY zuständigen Aufnahmeeinrichtung
In einem ersten Schritt muss die Registrierung der Personaldaten bei der nach EASY zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Die Flüchtlinge erhalten die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BÜMA)“
4.
Persönliche Asylantragstellung bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes
5.
Prüfung Dublin-Verfahren
6.
Weitere Prüfung des Antrags im nationalen Asylverfahren
bei Zuständigkeit Deutschlands
7.
Anhörung des Asylantragstellers
8.
Sachentscheidungsmöglichkeiten im nationalen Asylverfahren
1.
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
gemäß § 3 Abs. 1 AsylVfG
2.
Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG3.
3.
Zuerkennung von subsidiärem Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylVfG
4.
Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG
5.
Ablehnung des Asylantrages (Asylberechtigung und internationaler Schutz) als unbegründet; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festzustellen; ggf. Duldung möglich (§ 60a (1, 2) AufenthG)
6.
Ablehnung des Asylantrages (Asylberechtigung und internationaler Schutz) als offensichtlich unbegründet; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7
AufenthG festzustellen
7.
Unzulässigkeit des Asylantrages wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates
8.
Einstellung des Asylverfahrens in Folge einer Antragsrücknahme
9.
Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens, nach einer erneuten
Asylantragstellung, der ein abschlägiges unanfechtbar abgeschlossenes Asylverfahren voranging (bei positiven Entscheidungen in Folgeantragsverfahren erfolgen
sinngemäß Tenorierungen nach vorstehenden Ziffern 1. bis 4.)
Links zu ergänzenden Internetseiten

Das Asylverfahren in Deutschland (mit Beispielen)

Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt (BAMF)

Leitfaden: Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens

Ablauf eines Asylverfahrens (pdf--Download des BAMF)

Antragstellung (Info des BAMF)

Information zur Anhörung im Asylverfahren
Inhaltsübersicht
V1a - Stand 09.03.2015
Seite 46

Kompendium Flüchtlingshilfe - Abschnitt D.3
D.3 Informationen der staatlichen Einrichtungen zur Flüchtlingshilfe
D.3.1 Allgemeine Informationen
- Rechtliche Grundlagen, Regelungen, Asylverfahren

Integrationskonzept für Flüchtlinge (rheinland-pfälzisches Integrationsministerium)

Integrationskonzept "Willkommen im Kreis Mainz-Bingen"

Fragen & Antworten zum Thema Flüchtlinge (RLP)

Leitfaden: Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und deren
Konsequenzen im Rahmen des Asylbescheids (Fälle mit Bleiberecht)

Häufige Fragen zum Thema Flüchtlinge

Fragen & Antworten zur Einbürgerung (RLP)

Aufenthaltsgesetz (Gesetzestext)

Arbeitshilfe – Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge
(Änderungen 2015 im Aufenthaltsgesetz)
D.3.2

Asylbewerberleistungsgesetz (Gesetzestext)

Asylbewerberleistungsgesetz (Rechtsfragen)

Zuwanderungsgesetz

Integrationsministerium RLP

Integrationsbeirat

Integrationsbeauftragte
Hilfen für die Integration
- Sprache, Bildung und Teilhabe, Arbeit,

Leitfaden: Anmeldung in Schule und Kindergarten

Leitfaden: Bildungs- und Teilhabepaket (Stand: März 2015)

Welcome Center RLP (mit IHK)

Anlaufstellen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten im Landkreis Mainz-Bingen

Informationen für Menschen mit Migrationshintergrund (Lkr MZ-Bin)

Anerkennung von Beruf und Ausbildung

Integrationskurse der VHS Bingen

Integrationskurse (Landkreis Webseite)

Elternbrief (in acht Sprachen) zum Thema Kita (Link fehlt)

Inhaltsübersicht
V1 - Stand 16.12.2015

Seite 47
Kompendium Flüchtlingshilfe - Abschnitt D.4
D.4 Informationen der privaten Hilfsorganisationen
1. Arbeitskreis Asyl RLP (mit Infodienst Sept. 2015)
Der AK Asyl ist der Interessenverband und Vertreter von Flüchtlingsorganisationen in RheinlandPfalz.
2. "Aktiv für Flüchtlinge"
Mit der Zusammenstellung einer umfassenden Datenbank der bestehenden ehrenamtlichen
Aktivitäten, Initiativen, HerferInnenkreise, sowie der hauptamtlichen Koordinierungsstellen und der „Runden Tische“ gibt es insbesondere für NeueinsteigerInnen einen Überblick
von Anlaufstellen und Mitwirkungsmöglichkeiten.
Quelle: LIGA-Fachgruppe Migration und Integration / Sprecher: Thomas Rüdesheim
([email protected] ):

AWO - Migrationsfachdienst / Migrationsberatung
MBEWormserstr. 88,
55276 Oppenheim Außenstelle von Mainz
Ruta Fahle
01573-7602771
[email protected]

AWO Flüchtlingssozial- und verfahrensberatung
Pierrette Onangolo
01573/7602771
[email protected];

Caritas Migrationsfachdienst / Migrationsberatung
MBE Kreisverwaltung Mainz-Bingen,
Georg-Rückert-Str. 11,
55218 Ingelheim Außenstelle von Mainz
Christof Kinader
06132-787 1042
[email protected]
Stand: Dezember 2015
Hilfreicher Tipp und Link von "fluechtlingsinfo-berlin":
Leistungen nach AsylbLG erhalten auch Ausländer, die "ausreisepflichtig" sind:

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
von © Georg Classen, Mai 2011
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 18.01.2016

Seite 48
Kompendium Flüchtlingshilfe - Abschnitt D.5
D.5
Schulungen für Integrationslotsen
Helferausbildung
Träger: Caritas und KBW (Kath. Bildungswerk)
Förderprogramm und Curriculum zur Qualifizierung von Flüchtlingsbegleiterinnen und Flüchtlingsbegleitern im Bistum Mainz vorgestellt. Modular aufgebaut.
▪
Fokus Flüchtlinge in Deutschland (3 Stunden)
▪
Fokus Ehrenamt – Motivation, Aufgaben und Grenzen ehrenamtlicher Flüchtlingsbegleitung
(Tagesveranstaltung 6 Stunden)
▪
Fokus Asyl und Aufenthaltsrecht (4 Stunden)
▪
Fokus Dublin III Verordnung „ Wirken in letzter Not“ (3 Stunden)
▪
Fokus psychische Situation von Flüchtlingen (3 Stunden)
▪
Fokus rechtliche Grundlagen ehrenamtlichen Engagements (3 Stunden)
▪
Fokus Willkommenskultur und Interkulturelle Kompetenz (3 Stunden)
▪
Fokus Prävention (3 Stunden) � (Extra Kinder und Jugendbetreuung)
Soll in 2016 VG-übergreifend angeboten werden.
(Quelle: Protokoll United Nackenheim vom 09.12.15)
weitere Infos von IL erbeten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015

Seite 49
Kompendium Flüchtlingshilfe - Übersicht Formulare - E.1
E.1
Formulare
(kursive Links: Downloads)
Seite
E.1.1
Checkliste 1 - Ankunftstag
51
E.1.2
Checkliste 2 - weitere Begleitung
54
E.1.3
Einverständniserklärung für IL-Betreuung
58
E.1.4
allg. Vollmacht zur Flüchtlingsbetreuung
59
E.1.5
Vollmacht Schriftverkehr mit Behörden
60
E.1.6
Vollmacht für Ausländerbehörde
61
E.1.7
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT-Hauptantrag)
E.1.8
BuT-Formblatt 1: Schulfahrt/-Ausflug, Klassen- bzw. KITA-Fahrt
E.1.9
BuT-Formblatt 2: Schülerbeförderung
E.1.10
BuT-Formblatt 3/ Lernförderung(Nachhilfe)
E.1.11
BuT-Formblatt 4: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
zum Abschnitt A3 -> Weitere Begleitung nach der Ankunft
zum Verzeichnis E.2 -> Merkblätter
zum Verzeichnis-E.3 > Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 20.01.2015

Seite 50
Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 1 - E.1.1
Name des/der Asylbewerber(s)............................................................
Anzahl der Personen: Erw./Jugendl./Kinder:
O/O/O
Ort
_____________________________
Begleitet von
_____________________________
E.1.1
Checkliste 1
für ehrenamtliche Begleitung am Ankunftstag
Aufgaben der Verwaltung der VG Rhein-Selz umgesetzt? ja
nein
Ist die Anmeldung im Einwohnermeldeamt der VG ("Bürgerbüro") erfolgt?


Ist die Umzugsmeldung bei der Ausländerbehörde/BAMF erfolgt?


Sind alle notwendigen Ausweispapiere vorhanden ?
(Aufenthaltsgestattung - roter Papierausweis)


Wurde der Schlüssel übergeben und in die Wohnung eingewiesen?


Sind alle notwendigen Einrichtungsgegenstände vorhanden?
(Betten/Wäsche/Tisch/Stühle/Schrank)


Wurde der Strom angemeldet?


Wurde ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beim Sozialamt der VG gestellt?


Wurde die erste Abschlagszahlung ausgehändigt?
(-> Hilfe beim ersten Einkauf notw.?)


Wurde ein Krankenschein ausgehändigt?


Wurde ein Schreiben für den Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio
(Rundfunkbeitrag) ausgehändigt?


Wurde der Tafel-Benutzungsantrag ausgehändigt?


Wurde das Schreiben zur Schulanmeldung übergeben?
(falls schulpfl. Kinder -> Hinweis auf Schulplicht von Anfang an!)


.........................................................................................


V1 - Checkliste 1 - Stand 20.01.2016
Seite 51
Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 1 - E.1.1
Name des/der Asylbewerber(s)............................................................
Wohnraum
ja
nein
-
Ist der/die Asylsuchende bezüglich der Wohnung im Detail eingewiesen: d.h.
-
Sind alle vorgesehenen Einrichtungsgegenstände vorhanden?


-
Ist der Briefkasten beschriftet?


-
Ist die Klingel beschriftet?


-
Kann der Herd bedient werden?


-
Kann die Waschmaschine bedient werden?


-
Ist der Umgang mit der Heizung (Temperaturregelung) bekannt?


-
Ist bekannt, dass und wie regelmäßig gelüftet werden sollte?


-
Lage der Absperrorgane (Wasser, Strom/Sicherungen, Gas) bekannt?


-
Sind ausreichend Rauchmelder vorhanden ?


-
Ist bekannt, dass das Leitungswasser trinkbar ist (Flyer) ?


-
Ist die Mülltrennung bekannt und die Abholtermine?


-
Ist angemessenes Verhalten im Treppenhaus bekannt?


-
Sind die Nachbarn bekannt?


-
Sind weitere wichtige Einrichtungsgegenstände erforderlich ?


-
Sind Telefon/Handy vorhanden?
-> Hinweis auf Prepaid-Karte


-
Ist die Verpflichtung zur Straßenreinigung/Schneeräumung
bekannt ?


................................................................


-
(Nummer notieren)
Sprache
-
Sind deutsche Sprachkenntnisse vorhanden?
Sprechen  /
-

/
Schreiben

Sind englische Sprachkenntnisse vorhanden?
Sprechen
-
Lesen

/
Lesen

/
Schreiben

ja
nein
(ggf. Hinweis auf das 13 S. arab-dt Wörterheft)


Ist bedarfsweise ein Dolmetscher erforderlich ?
(welche Dolmetschersprache(n) möglich?: ....................................)


Werden Wörterbücher, digitale Übersetzungshilfen etc. benötigt?
V1 - Checkliste 1 - Stand 20.01.2016
Seite 52
Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 1 - E.1.1
Name des/der Asylbewerber(s)............................................................
Schriftverkehr
-
Sind alle für Amtsgänge und Geschäftsverkehr notwendigen Ausweise
und Dokumente vorhanden?


-
Sind diese Dokumente gesammelt und schnell greifbar?


-
Muss dringende Post versendet werden?


-
Ist die Adresse der Wohnung bekannt (korrekte Absenderangabe)?




- .......................................
Gesundheit
ja
nein


(im Notfall auch ohne Krankenschein/vorherig. Kostenklärung)


-
Kann ein Notruf (110/112) getätigt werden? Was, Wo, Wer?


-
Ist bekannt, dass nur die Notfallversorgung im Krankenhaus
stattfindet (Hinweis auf ärztl. Bereitschaftsdienst)?


Ist die eigene Adresse und Telefonnummer bekannt und die
Sprachmöglichkeit vorhanden, diese auf Anfrage anzugeben?


(ggf. auch von Verwandten) vorhanden ?


Besteht Bedarf, Neugeborene oder Babies zu versorgen ?


Ist die Erreichbarkeit von Taxi (z.B. für Notfälle) bekannt?


..................................................................................


ja
nein
-
Besteht akuter Bedarf, zu einem Arzt zu gehen ?
-
Muss dazu ein Facharzt aufgesucht werden?
-
Sind Notrufnummern und weitere wichtige Rufnummern
-
-
Umfeld, Einkauf
-
Sind die wichtigsten Einkaufsmöglichkeiten von Nahrungsmitteln und
Hygieneartikeln bekannt (Supermärkte) ?


-
Ist die Nutzung von hierzu notwendigem öffentlichem Nahverkehr bekannt?
(Hinweise auf Haltstellen und Fahrpläne)


-
Gibt es besondere Essgewohnheiten?


-
Ist hierfür ggf. alles Wissenswerte bekannt? (Schweinefleisch u.ä.)


...................................................................
V1 - Checkliste 1 - Stand 20.01.2016

Seite 53
Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 2 - E.1.2
Name des/der Asylbewerber(s)...........................................................
Anzahl der Personen: Erw./Jugendl./Kinder:
O/O/O
Ort
_____________________________
Begleitet von
_____________________________
E.1.2
Checkliste 2
für die weitere Begleitung von Asylsuchenden
Ehrenamtliche Organisation der ILn vorgestellt ?
......
-
Einverständniserklärung unterzeichnet ?


-
Vorstellung der Fahrtkostenabrechnung erledigt ?


-
Ausweise für Datensammlung und Kontoeröffnung kopiert ?


-
Schriftverkehr
ja
nein
-
Wird täglich der Briefkasten geleert (wichtige Bescheide!)?


-
Wird die Post nach Wichtigkeit sortiert?


-
Wird die Post übersichtlich und wiederfindbar abgeheftet?
(auch Umschläge - Beweismittel)


-
Ist bekannt, wie Post versendet wird (Porto, Briefkasten) ?


-
Ist die Adresse der Wohnung bekannt (korrekte Absenderangabe)?


-
......................................................................................


Gesundheit
ja
nein
-
Ist bekannt, wo der/die nächste Hausarzt/Hausärztin ist?


-
Müssen Kinder geimpft werden ?


-
Müssen Fachärzte aufgesucht werden?


(Überweisung des Hausarztes erforderlich )
V1b - Checkliste 2 - Stand 15.03.2016
Seite 54
Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 2 - E.1.2
Name des/der Asylbewerber(s)...........................................................
-
Ist bekannt, dass nur die Notfallversorgung im Krankenhaus stattfindet?
(-> Hinweis auf ärztl. Bereitschaftspraxen - siehe > E.3.4 )




(Übersetzung Beipackzettel)


Ist Unterstützung bei der Bearbeitung des Erlebten notwendig
(Traumatisierung) ? -> Vermittlung in Hilfseinrichtungen
/Beratungsstellen Caritas, Diakonie, Erziehungsberatungsstellen)




ja
nein
-
Ist Begleitung zu Arztbesuchen erforderlich ?
-
Wird Hilfe bei der richtigen Medikamenteneinnahme benötigt ?
-
.................................................................................
Umfeld, Einkauf
-
Ist die Nutzung von öffentlichem Nahverkehr (Bus und Bahn) bekannt?
(-> Bestellformular für "Neubürger-Ticket" ausfüllen)


-
Ist die Umgebung (u.a. Einrichtungen wie Bushaltestellen, Bahnhof,
Spielplatz, Läden etc.) bekannt?


-
Sind soziale Einrichtungen wie Tafel und Kleiderkammer in Oppenheim
bekannt?


-
Ist ggf. die Nutzung von speziellen Verkehrsmitteln
(Bürgerbus/Tafelbus) bekannt?


-
Gibt es genügend witterungsgerechte Bekleidung?


-
Sind weitere Einkaufsmöglichkeiten von Nahrungsmitteln und
Hygieneartikeln bekannt (Supermärkte) ?


-
Gibt es besondere Essgewohnheiten?


-
Wenn ja, ist hierfür alles Wissenswerte bekannt?
(Schweinefleisch u.ä.)


-
Gibt es ausreichend Spielsachen für Kinder?


-
Gibt es ausreichend Mobiliar?


-
Werden weitere Einrichtungsgegenstände benötigt ?
Welche:......................................................................................


-
Ist ein Girokonto notwendig und einzurichten?


...............................................................................................


-
V1b - Checkliste 2 - Stand 15.03.2016
Seite 55
Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 2 - E.1.2
Name des/der Asylbewerber(s)...........................................................
Schule / Kindergarten
ja
nein
-
Ist eine Anmeldung Kindergarten/Hort erwünscht ?


-
Welcher Kindergarten/Hort ist ggf. zuständig und hat noch Plätze?


Bei Kindern im schulpflichtigen Alter:
(Art der Schulbildung: .................................................................................)
-
Ist die Schulanmeldung schon erfolgt?


-
Ist der Schulweg bekannt?


-
Ist das gesamte Schulmaterial angeschafft?


-
Ist bekannt, dass Anträge für Schulmaterial/Mittagessen/Vereine durch
"Bildung und Teilhabe" möglich sind?


Praktikum, Arbeitsmöglichkeiten, Studium
ja
nein
Liegen Informationen über Arbeitsmöglichkeiten in Abhängigkeit
von dem aktuellen/künftigen Aufenthaltsstatus vor ?


-
Sind berufliche Fähigkeiten gegeben ?


-
Sind entsprechende Dokumente vorhanden?


-
Gibt es Zeugnisse zu übersetzen/ Berufe anzuerkennen?


-
Sind Kontaktdaten zum Jobcenter/IHK bekannt?


-
..................................................................................


-
Sozialer Nahraum
ja
nein


-
Wurden geeignete deutsche Sprachkurse empfohlen ?
-
Welche Interessen/Hobbies hat der Flüchtling/Mitglieder der Flüchtlingsfamilie?
Kennenlernen von Stärken und Ressourcen!
.....................................................................................................................
-
Gibt es den Wunsch nach Sport oder anderen Freizeitmöglichkeiten?


-
Gibt es in der Nähe einen Migranten/innentreff und ist dieser bekannt? 



..............................................................................................
V1b - Checkliste 2 - Stand 15.03.2016
Seite 56
Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 2 - E.1.2
Name des/der Asylbewerber(s)...........................................................
Sonstiges
ja
nein
-
Gibt es den Wunsch, eine Religion auszuüben und ist bekannt,
wo dies möglich ist?


-
Gibt es noch weitere Unterlagen zu sichten?


-
Sind die Feiertage in Deutschland bekannt?


-
Ist die Zeitumstellung (Sommer/Winter) in Deutschland bekannt?


...............................................................................................


...............................................................................................


-
____________________________________________________
Notizen:
zu Verzeichnis Formulare ->E.1
Inhaltsübersicht
V1b - Checkliste 2 - Stand 15.03.2016

Seite 57
Kompendium Flüchtlingshilfe - Formular - E.1.3
E.1.3
Einverständniserklärung für IL-Betreuung
zu Verzeichnis Formulare ->E.1
Inhaltsübersicht
V1 - Einverständniserklärung - Stand 20.01.2015

Seite 58
Kompendium Flüchtlingshilfe - Formular E.1.3
E.1.4
Vollmacht - allgemein
Hiermit bevollmächtige ich,
____________________________________________________________
Nachname, Vorname, Geburtsdatum
____________________________________________________________
Anschrift
Frau / Herrn
____________________________________________________________
Nachname, Vorname, Geburtsdatum
____________________________________________________________
ggf. Anschrift
mich in folgenden Angelegenheiten bei
____________________________________________________________
Stelle/Behörde
zu vertreten bzw. zu unterstützen:
-
ausländerrechtliche Angelegenheiten *)
-
Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen An- oder Abmeldescheins
sowie Entgegennahme der Meldebestätigung *)
-
rechtliche Angelegenheiten *)
-
medizinische Angelegenheiten *)
-
schulischen Angelegenheiten *)
-
______________________________________________________________
-
______________________________________________________________
* Nichtzutreffendes bitte streichen
____________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
zum Verzeichnis Formulare ->E.1
Inhaltsübersicht
V1 - Vollmacht 1 - Stand 13.12.2015

Seite 59
Kompendium Flüchtlingshilfe - Formular - E.1.4
E.1.5
Vollmacht zur Vertretung vor Behörden
__________________________________________________________
Ich, der/die Unterzeichner/in,
Vollmachtgeber/in,
Vorname und Zuname:
____________________________________
Geburtsdatum, Geburtsort:
____________________________________
Straße und Hausnummer
____________________________________
PLZ und Ort
____________________________________
Telefon,
____________________________________
erteile hiermit:
Frau/Herrn
Vorname und Zuname:
____________________________________
Geburtsdatum, Geburtsort:
____________________________________
Straße und Hausnummer
____________________________________
PLZ und Ort
____________________________________
Telefon,
____________________________________
eine Vollmacht zur Vertretung vor Behörden im folgenden Bereich:
-
alle verlangten Unterlagen im Original in Behörden vorzulegen
-
in meinem Namen alle verlangten Rechtsgeschäfte in Behörden durchzuführen
-
in meinem Namen sämtlichen Schriftverkehr zu führen.
Nichtzutreffendes bitte streichen
Diese Vollmacht gilt in dem Zeitraum vom .............. bis zum ........................
.........................................................
Ort / Datum
Mit freundlichen Grüßen
.....................................................................................
(Unterschrift des Vollmachtgebers)
zum Verzeichnis Formulare ->E.1
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 17.01.2016
Seite 60

Kompendium Flüchtlingshilfe - Formular - E.1.4
E.1.6
Vollmacht Ausländerbehörde
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 17.01.2016
Seite 61

Kompendium Flüchtlingshilfe - Übersicht E.2
E.2
Merkblätter
E.2.1
VG-Merkblatt "Flüchtlinge Willkommen in der VG Rhein-Selz !"
(gepl.)
E.2.2
Aufstellung Wohnungseinrichtung
63
E.2.3
Sprachhilfe Arztbesuch (arab-engl.deu)
64
E.2.4
Sprachhilfe Arztbesuch2 (bildlich).pdf
66
E.2.5
Inhalt "Gelber Sack"
67
E.2.6
Hinweis Pfandflasche (arab)
68
E.2.7
Infoflyer Trinkwasser - und was nicht in die Toilette gehört
(10-sprachig)
+ Druckdaten-Vorlage Trinkwasser-Flyer
zum Verzeichnis Formulare ->E.1
zum Verzeichnis Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten ->E.3
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 17.01.2016

Seite 62
Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.1
E.2.2
Einrichtung der VG Wohnungen (pro Einzelperson)
Anschrift der einzurichtenden Wohnung
Betten (nicht breiter wie 1m)
Matratzen
Lattenroste
Kleiderschränke (2-Türig)
Ausstattung pro Person
1
1
1
1 (werden von bis zu 2 Personen benutzt)
Duschtücher
Handtücher (ca. 50 x 1,00)
Waschhandschuh
Bettensets Kissen/Decke
Bettlaken
Bettbezüge
Tisch
Stühle/Bänke
Geschirr
Besteck
Topfset
Gläser
Geschirrtücher
Kochlöffel
Waschmaschine
Kühlschranke
2
2
1
1
2
2
1
1
2 Sets
2 Sets
1
2
1 Pack
1
Bei Familie oder ab 3-4 Einzelpersonen
1
zum Verzeichnis Merkblätter->E.2
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 22..01.2016

Seite 63
Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.3
E.2.3
Sprachhilfe Arztbesuch (arab-engl.deu)
V1 - Stand 22..01.2016
Seite 64
Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.3
zum Verzeichnis Merkblätter->E.2
V1 - Stand 22..01.2016
Seite 65
Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.4
E.2.4
Sprachhilfe Arztbesuch2 (bildlich)
zum Verzeichnis Merkblätter->E.2
V1 - Stand 17.01.2016
Seite 66
Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.5
E.2.5
Inhalt "Gelber Sack"
zum Verzeichnis Merkblätter->E.2
V1 - Stand 17.01.2016
Seite 67
Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.6
E.2.6
Hinweis Pfandflasche (arab)
zum Verzeichnis Merkblätter->E.2
V1 - Stand 17.01.2016
Seite 68
Kompendium Flüchtlingshilfe - Übersicht E.3
E.3
Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
E.3.1
Kontakt zu staatlichen Einrichtungen
Seite
E.3.1.1
Verbandsgemeinde Rhein-Selz
70
E.3.1.2
Landkreisverwaltung Mainz Bingen
70
E.3.1.3
Jobcenter in der Kreisverwaltung
71
E.3.1.4
Ausländerbehörde des Landkreises in Ingelheim am Rhein
72
E.3.1.5
Außenstellen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge
72
E.3.1.6
Polizeiinspektion Oppenheim
72
E.3.2
Soziale ehrenamtliche Einrichtungen
E.3.3
Bildungseinrichtungen in der VG
73
E.3.3.1
Kindergärten, Kindertagesstätten
75
E.3.3.2
Grundschulen
77
E.3.3.3
weiterführende Schulen
77
E.3.3.4
Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen
78
E.3.4
Gesundheitseinrichtungen
79
E.3.5
Sprachhilfen
80
E.3.6
Reisezentren (Bahnverkaufsschalter, Infoschalter)
81
E.3.7
Postagenturen in der VG Rhein-Selz
82
E.3.8
Freizeiteinrichtungen (Vereine)
84
zum Verzeichnis Formulare ->E.1
zum Verzeichnis Merkblätter->E.2
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 01.02.2016
Seite 69
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Staatliche Stellen - E.3.1
E.3.1.1 Verbandsgemeinde Rhein Selz (VG RS)
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz
Dienstgebäude Oppenheim
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
E-Mail: verbandsgemeinde(at)vg-rhein-selz.de
/ Elektronischer Rechtsverkehr
Ruf : 06133/4901-0
Fax : 06133/4901-201
Allgemeine Öffnungszeiten:



FB Soziales, Sachgebiet Asyl

Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags und donnerstags
08:30 bis 12:00 und
14:00 bis 18:00
Außerhalb dieser Zeiten
werden auch Telefonate auf
einen Anrufbeantw. umgeleitet
Mitarbeiter Asylangelegenheiten - im Fachbereich 6 - Soziales (1.OG)
 Herr Beny
Tel: 06133 4901 319 - Fax: 06133 4901-202
E-Mail: [email protected]
Dienstgebäude "Rondo", Stockwerk: 1. OG, Raum-Nr.: R 106
 Frau Lösel
Tel:06133 4901 309- Fax: 06133 4901-202
E-Mail: [email protected]
Dienstgebäude "Rondo", Stockwerk: 1. OG, Raum-Nr.: R 106
Themen:
Asylangelegenheiten, Tagessätze
 Frau Blum
Tel: 06133 4901-318 - Fax: 06133 4901-202
E-Mail: [email protected]
Dienstgebäude "Rondo", Stockwerk: 1. OG, Raum-Nr.: R 107
E.3.1.2 Landkreis Mainz Bingen
Anschrift:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Tel. 0 61 32 / 787-0
Zentralfax 0 61 32 / 787-11 22
Die Mailadresse der Kreisverwaltung
Asyl und Integration:
Abteilung 33, Fachbereich 33c
 Aufgaben und Ansprechpartner Fachbereich 33c
u.a. zu AsylblLG, Krankenhilfe Asyl, und Sozialpädagogische Betreuung
über folgenden Link:
http://www.mainzbingen.de/deutsch/verwaltung/GB_III/Soziales/asyl_integration.php?navid=101
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
V1 - Stand 01.02.2016
Seite 70
Kompendium Flüchtlingshilfe - Staatliche Stellen - E.3.1
E.3.1.3 Jobcenter in der Kreisverwaltung
Anschrift:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter in der Neuen Mitte
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon:
Zentralfax
0 61 32/787 - 60 00
0 61 32 / 787 - 60 99
Sprechstunde Jobcenter in Oppenheim
Das Jobcenter Mainz-Bingen bietet neben dem Beratungs- und Leistungsangebot
in Ingelheim auch noch einen wöchentlichen Sprechtag in Oppenheim an.


dienstags von 09 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr
im Beratungszentrum Oppenheim, Postplatz 1.
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird um Voranmeldung gebeten. Anmeldungen werden entgegengenommen unter den


Telefonnummern 0 61 32 / 787 - 63 000, ....-6301 und .....-6302.
Während der Außensprechstunde in Oppenheim sind die Mitarbeiter zu den
angegebenen Zeiten im Beratungszentrum unter 06133-5791-25 und
06133-5791-26 zu erreichen.
Die Sprechstunde soll vorrangig den Kunden zur Verfügung stehen, die nicht oder
nur sehr erschwert nach Ingelheim kommen können. Die Mitarbeiter stehen insbesondere für allgemeine Beratungsanliegen und die erste Antragstellung zur Verfügung.
Öffnungszeiten sowie telefonische Erreichbarkeit in Ingelheim:
 Ansprechpartner auf der Webseite



Montag bis Mittwoch von 07:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr
Allgemeine Sprechzeiten:



Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1a - Stand 09.03.2016
Seite 71

Kompendium Flüchtlingshilfe - Staatliche Stellen - E.3.1
E.3.1.4 Ausländerbehörde des Landkreises in Ingelheim am Rhein
Anschrift
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Link: Ansprechpartner und Zuständigkeiten (allg)
speziell
Asylsuchende:
alternativ:
Herr Elseberg
Tel. 0 61 32 / 787-51 50
Frau Labenz .......- 51 51
E.3.1.5 Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle M A 7 - Trier
Dasbachstraße 15 b
54292 Trier, Rheinland-Pfalz
Telefon: 0651 1463-0
Telefax: 0651 1463-199
E-Mail: Nachricht schreiben
Außenstelle M A 8 - Ingelheim/Bingen
Schlossstraße 36
55411 Bingen, Rheinland-Pfalz
Telefon: 069 69813-220
Telefax: 06721 1596397
E-Mail: Nachricht schreiben
E.3.1.6 Polizeiinspektion der VG in Oppenheim
Für Informationen, Rückfragen und Hinweise steht das Personal der
Polizeiinspektion rund um die Uhr zur Verfügung:
24h - Bereitschaft
06133 933-0
 Notruf (nur in Notfällen)
110
In speziellen Fällen wenden Sie sich tagsüber an die Bezirksbeamten der
Inspektion, zuständig für die VG Rhein-Selz
PHK Horst Dehmel
POK Jürgen Stiltz
06133 933 218
06133 933 220
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1a - Stand 09.03.2016
Seite 72
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Ehrenamtl. Hilfen E.3.2
E.3.2

Soziale nichtstaatliche und ehrenamtl. Einrichtungen
Migrationsberatungsstellen
Tafel
Adresse:
Öffnungszeiten:
Rheinstraße 55, 55276 Oppenheim
(ehem. Fahrschule Schöneberg).
Di 14 - 16 Uhr, Sa 10 - 12 Uhr
Beim ersten Besuch wird gegen Vorlage des in der VG ausgestellten Berechtigungsscheins eine TafelCard (Grüne Karte) ausgestellt. Diese berechtigt gegen Zahlung von
1,- Euro Kostenbeitrag pro Erwachsenem 1 Mal wöchentlich zum Einkauf von Lebensmitteln.
Leben im Haushalt 5 Personen oder mehr, ist man berechtigt 2 Mal wöchentlich einzukaufen.
Achtung: ab Dienstag, 19. Januar 2016 gelten neue Regeln für den Zugang!
-> Info: http://www.oppenheimer-tafel.de
Anm:
Falls man Lebensmittel vorbei bringen möchte, ist dies auch gerne außerhalb der normalen Öffnungszeiten möglich: Mo 13 - 14 Uhr, Fr 12 - 14 Uhr

Kleiderkammer
Adresse:
Tel / Mail
Öffnungszeiten:
Turmstr. 1, 55278 Oppenheim
0177 622 7506 / [email protected]
Di 16 – 18 / Fr 18 – 20 Uhr / Sa 10 – 12 Uhr
(Annahme und Ausgabe)
Abgabe von Kleidung und sonst. Wohnungsausstattung (für je 1€)
Info: http://www.vg-rheinselz.de/vg_rhein_selz/Verbandsgemeinde/Integrationslotsen/Kleiderkammer-1.pdf

Busverbindung zur Kleiderkammer und zur Tafel
- zusätzlich zum regulären Nahverkehr
-> von den Berggemeinden über Nierstein: -> Fahrplan

Cafe Welcome
Adresse:
Öffnungszeiten:
Mühlgasse 28, Nierstein, (Johannes Busch Haus)
3. Sonntag im Monat, ab 15 Uhr
Das Cafe Welcome wird einmal monatlich (jeden 3. Sonntag im Monat) ab 15.00 Uhr in
den Räumlichkeiten des Niersteiner Familienzentrums ausgerichtet. Dort findet auf unkomplizierte Weise Begegnung mit den geflüchteten und in der Verbandsgemeinde
wohnenden Menschen bei Kaffee und Kuchen statt. (AK Asyl)
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 21.01.2016
Seite 73
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Ehrenamtl. Hilfen E.3.2
Migrationsberatungsstellen

AWO - Migrationsfachdienst / Migrationsberatung
MBEWormserstr. 88,
55276 Oppenheim Außenstelle von Mainz
Ruta Fahle
01573-7602771
[email protected]

AWO Flüchtlingssozial- und verfahrensberatung
Pierrette Onangolo
01573/7602771
[email protected];

Caritas Migrationsfachdienst / Migrationsberatung
MBE Kreisverwaltung Mainz-Bingen,
Georg-Rückert-Str. 11,
55218 Ingelheim Außenstelle von Mainz
Christof Kinader
06132-787 1042
[email protected]
Quelle: LIGA-Fachgruppe Migration und Integration / Sprecher: Thomas Rüdesheim
([email protected] ) Stand: Dezember 2015
Weitere Migrationshilfen über Link:

Anlaufstellen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten im Landkreis MainzBingen

Migrationsbüro der VHS Mainz Bingen
> E.3.3.4
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 21.01.2016
Seite 74
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Bildungseinrichtungen E.3.3
E.3.3
E.3.3.1
Bildungseinrichtungen
Kindergärten / Kindertagesstätten
Weitere Info über die Webseite der VG mit den "Kindertagesstätten"

Kindertagesstätte Himmelszelt (Evangelische Kirchengemeinde Dalheim)
Adresse:
Neugasse 24
55278 Dalheim
Kontakt:
0 62 49 / 74 86 1
[email protected]

Evangelische Kindertagesstätte Dexheim (Ev. Kirchengemeinde Dexheim)
Adresse:
Bahnhofstraße15
55278 Dexheim
Kontakt:
0 61 33 / 58 69 67

Kindertagesstätte Klawitterland - Dienheim
Adresse:
Katharinenblick21
Kontakt:
0 61 33 / 34 41
55276 Dienheim
[email protected]

Kinderkrippe Sternschnuppe (Turnverein 1908 Dienheim e.V.)
Adresse:
Bahnhofstraße 23
55276 Dienheim
Kontakt:
0 61 33 / 57 31 18
[email protected]

Kindertagesstätte "Mäuseburg" - Dolgesheim
Adresse:
Gartenfeldstraße 3
Kontakt:
067 33 / 65 72
55278 Dolgesheim
[email protected]
Kindertagesstätte "Löwenzahn" - Dorn-Dürkheim
Adresse:
Kirchstraße 12
Kontakt:
0 67 33 / 16 59
67585 Dorn-Dürkheim
[email protected]
Kindergarten Eimsheim
Adresse:
Hinterstraße 32
Kontakt:
0 62 49 / 82 99
55278 Eimsheim
-



Kindertagesstätte "Zukunftswerkstatt" - Guntersblum
Adresse:
Algersweg 5
67583 Guntersblum
Kontakt:
0 62 49 / 67 03 97 2
[email protected]

Kindertagesstätte Spatzennest - Guntersblum
Adresse:
Götzenstraße 19
Kontakt:
0 62 49 / 90 98 94


67583 Guntersblum
[email protected]
Kindertagesstätte Zwergenpalast - Guntersblum
Adresse:
Alsheimer Straße 27
Kontakt:
0 62 49 / 90 22 50
67583 Guntersblum
[email protected]
Kindertagesstätte Wingertswichtel - Hahnheim
Adresse:
Zum Sportplatz 5
Kontakt:
0 67 37 / 16 60
55278 Hahnheim
[email protected]

Kindertagesstätte Villa Kunterbunt - Hillesheim
Adresse:
Am Röhrbrunnen2
67586 Hillesheim
Kontakt:
0 67 33 / 69 95
[email protected]

Kindertagesstätte Abenteuerland - Köngernheim
Adresse:
Wiesengrund3
Kontakt:
0 67 37 / 76 09 13
55278 Köngernheim
[email protected]
Kindertagesstätte Kitzelstein - Mommenheim
Adresse:
Muskatstraße3
Kontakt:
0 61 38 / 13 09
55278 Mommenheim
[email protected]

-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
V1 - Stand 23.01.2016
Seite 75
Kompendium Flüchtlingshilfe - Bildungseinrichtungen E.3.3
(noch: Kindergärten / -tagesstätten)





Kindertagesstätte Vogelnest - Mommenheim
Adresse:
An der Weidenbrücke 1
Kontakt:
0 61 38 / 97 60 21
55278 Mommenheim
[email protected]
Schlosskindergarten - Nierstein-Schwabsburg
Adresse:
Neubergstraße4
Kontakt:
0 61 33 / 58 22 1
55283 Schwabsburg
[email protected]
Krippe "Die kleinen Frösche" - Selzen
Adresse:
Kaiserstraße 17
Kontakt:
0 67 37 / 71 54 40
55278 Selzen
[email protected]
Kindertagesstätte Arche Noah - Undenheim
Adresse:
Staatsrat-Schwamb-Straße 105
Kontakt:
0 67 37 / 15 10
Kindertagesstätte Goldbachforscher - Undenheim
Adresse:
Alzeyer Straße 33
Kontakt:
-
55278 Undenheim
[email protected]
55278 Undenheim
[email protected]

Kindertagesstätte "Haus der kleinen Forscher" - Weinolsheim
Adresse:
Dalheimer Straße 3
55278 Weinolsheim
Kontakt:
0 62 49 / 70 02
[email protected]

Kindertagesstätte Roßberg-West - Stadt Nierstein
Adresse:
Anna-Seghers-Straße 2
Kontakt:
0 61 33 / 50 99 60
55283 Nierstein
[email protected]

Kindertagesstätte Morgenstern (Evangelische Martinsgemeinde Nierstein)
Adresse:
Langgasse 20
55283 Nierstein
Kontakt:
0 61 33 / 50 15 5
[email protected]

Kindertagesstätte St. Kilian (katholische Gemeinde St. Kilian, Nierstein)
Adresse: Roßbergstraße 23
55283 Nierstein
Kontakt: 0 61 33 / 58 71 7
[email protected]

Katholische integrative Kindertagesstätte St. Bartholomäus - Oppenheim)
Adresse:
Kirchstraße 6
55276 Oppenheim
Kontakt:
06133 2327
[email protected]

Kindertagesstätte Herrnweiher - Stadt Oppenheim
Adresse:
Jakob-Steffan-Platz 6
Kontakt:
0 61 33 / 22 19

Naturkindergarten - Stadt Oppenheim
Adresse:
An der Festwiese
Kontakt:
0 17 8 / 81 92 45 8
55276 Oppenheim
[email protected]
55276 Oppenheim
[email protected]

Kindertagesstätte Gänsaugraben- Stadt Oppenheim
Adresse:
Am Stadtbad 22
55276 Oppenheim
Kontakt:
0 61 33 / 14 80
[email protected]

Kindertagesstätte "Regenbogen" (Ev. Kirchengemeinde Uelversheim)
Adresse:
Kirchstraße 5
55278 Uelversheim
Kontakt:
0 62 49 / 72 44
[email protected]
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
V1 - Stand 23.01.2016
Seite 76
Kompendium Flüchtlingshilfe - Bildungseinrichtungen E.3.3
E.3.3.2
Grundschulen

Falkenberg-Grundschule Dienheim
Adresse:
Siliusstraße4,
Kontakt:
061 33 / 44 12

Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim
Adresse:
Gartenfeldstraße17
Kontakt:
0 67 33 / 4 87

Carl-Küstner-GS Guntersblum
Adresse:
Götzenstraße 19
Kontakt:
0 62 49 / 80 56 88 0

GS "Am Selzbogen" Hahnheim-Selzen
Adresse:
Bahnhofstraße 68
Kontakt:
0 67 37 / 13 13

Grundschule Mommenheim
Adresse:
Schulstraße 16
Kontakt:
0 61 38 / 9 41 20 53

Grundschule Nierstein
Adresse:
Ernst-Ludwig-Straße 22
Kontakt:
0 61 33 / 49 14 50 12

Grundschule "Am Gautor" Oppenheim
Adresse:
Krämerstraße 38
Kontakt:
0 61 33 / 5 73 68 81

Grundschule am Goldbach Undenheim
Adresse:
Staatsrat-Schwamb-Straße 107
Kontakt:
0 67 37 / 96 27
E.3.3.3
www.falkenberg-grundschule.de
55276Dienheim
[email protected]
gag-dolgesheim.de
55278 Dolgesheim
[email protected]
www.carl-kuestner-grundschule.de
67583 Guntersblum
[email protected]
www.gs-am-selzbogen.de/
55278 Hahnheim
[email protected]
www.grundschule-mommenheim.de
55278 Mommenheim
[email protected]
www.grundschule-nierstein.de
55283 Nierstein
[email protected]
www.grundschule-oppenheim.de
55276 Oppenheim
[email protected]
grundschule-undenheim.de
55278 Undenheim
[email protected]
Weiterführende Schulen

Carl-Zuckmayer-Realschule plus und Fachoberschule Nierstein ->Homepage
Adresse:
Bildstockstraße19
55283 Nierstein
Kontakt:
0 61 33 / 5 09 09 90
[email protected]

Gymnasium zu St. Katharinen, Oppenheim
Adresse:
An der Festwiese 2
Kontakt:
0 61 33 / 9 43 00
Homepage
55276 Oppenheim
[email protected]

Integrierte Gesamtschule (IGS IGS) Oppenheim
Adresse:
Am Stadtbad 20
Kontakt:
0 61 33 / 50 90 622
Homepage
55276 Oppenheim
[email protected]

Landskronschule - mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Oppenh. > Homep.
Adresse:
Am Stadtbad 24
55276 Oppenheim
Kontakt:
0 61 33 / 9 24 30
[email protected]

-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 23.01.2016
Seite 77

Kompendium Flüchtlingshilfe - Bildungseinrichtungen E.3.3
E.3.3.4
Kreisvolkshochschule Mainz Bingen
Anschrift:
Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen e.V.
Konrad-Adenauer-Str. 3, 55218 Ingelheim
Tel. 06132 787-7102
Fax 06132 787-7199
mailto:[email protected]
ÖFFNUNGSZEITEN (ZENTRALE)
Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 17 Uhr, Fr 8 - 13 Uhr
ÖFFNUNGSZEITEN (ÖRTLICHE VOLKSHOCHSCHULEN)
finden Sie unter Außenstellen/örtliche VHS
für Nierstein, Oppenheim , Dienheim und Guntersblum
Das Integrationsbüro der VHS
hilft gerne weiter oder stellt den Kontakt zu anderen Beratungsorganisationen her.
KONTAKT : Tel. 06132 787-7104
 [email protected]
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 23.01.2016
Seite 78

Kompendium Flüchtlingshilfe - Gesundheitseinrichtungen E.3.4
E.3.4
Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Kliniken, Apotheken)
 Ärzte mit Fremdsprachenkenntnissen in ihrer Praxis
 Beiträge der Integrationslotsen erbeten....
 Ärztliche Bereitschaftspraxen
Für den Fall, dass der behandelnde Arzt nicht erreichbar ist, kann in den ärztlichen Bereitschaftspraxen eine ärztliche Notfallversorgung sichergestellt werden. Die Bereitschaftspraxen sind in der Regel zu den Öffnungszeiten mit Ärztinnen und Ärzten besetzt, die zu
den sprechstundenfreien Zeiten der Haus- und Fachärzte die ärztliche Versorgung sicherstellen.
In dringenden Fällen werden Hausbesuche durchgeführt. Dieses allerdings erst dann, wenn
die in der Bereitschaftspraxis wartenden Patienten versorgt wurden.
 Für die Ortschaften der VG:
Dexheim, Hahnheim, Lörzweiler, Mommenheim, Nackenheim, Nierstein, Oppenheim, Selzen
Bereitschaftsdienstzentrale Mainz
St. Vincenz Krankenhaus
An der Goldgrube 11 , 55131 Mainz - Telefon: 116 117
Öffnungszeiten:
Wochenende
werktags
mittwochs
Fr 16.00 Uhr bis Mo 7.00 Uhr
19.00 Uhr bis 7.00 Uhr
14.00 Uhr bis donnerstags 7.00 Uhr
 Für die Ortschaften der VG:
Dalheim, Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eimsheim, Friesenheim, Hillesheim (Rheinhessen), Köngernheim, Uelversheim, Undenheim, Weinolsheim, Wintersheim
Ärztliche Bereitschaftspraxis Alzey
Kreuznacher Straße 7 - 9 , 55232 Alzey - Telefon: 116 117
Öffnungszeiten:
Wochenende
werktags
mittwochs
Fr 19.00 Uhr bis Mo 06.30 Uhr
19.00
Uhr
bis
06.30
Uhr
14.00 Uhr bis donnerstags 06.30 Uhr
 Für die Ortschaften der VG: Dienheim, Guntersblum, Ludwigshöhe
Ärztliche Bereitschaftspraxis Worms
Gabriel-von-Seidl-Str. 81 , 67550 Worms Telefon: 116 117
Öffnungszeiten
Wochenende
Fr 19.00 Uhr bis Mo 7.00 Uhr
werktags
19.00 Uhr bis 7.00 Uhr
mittwochs 14.00 Uhr bis donnerstags 7.00 Uhr
 Für traumatisierte Flüchtlinge gibt es entsprechend geschulte Mitarbeiter der
Kreisverwaltung, Abt 33, Fachstelle Asyl. Diese halten regelmäßige Sprechstunden
in Mommenheim und Oppenheim.
Kontakt:
Frau Jung:
Herr Hattab-Ibrahimi:
06132 - 787 3334
06132 - 787 3322
 Apothekenfinder (Link zu Öffnungszeiten, Notdiensten)
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 28.01.2016
Seite 79

Kompendium Flüchtlingshilfe - Sprachhilfen E.3.6
E.3.5
Sprachhilfen (IL mit Fremdsprachenkenntnissen, Dolmetscher)
Für die Erstkontakte mit den Asylsuchenden und später zu wichtigen Angelegenheiten
ist es sehr empfehlenswert, IL- Kollegen oder bekannte ehrenamtliche Helfer mit entsprechenden Sprachkenntnissen zu beteiligen.
Welche Lotsen und Helfer über welche Sprachkenntnisse verfügen, erfährt man am
besten über die benannten regionalen Zuständigen derIntegrationslotsen der VG:
Sprachhilfen für den Arztbesuch
siehe Merkblätter
>E.2.3
und
>E.2.4
Mehrsprachige Sprachhilfe (Excel-Tabelle - bes. Arabisch/Syrisch bzw. 12 S. Auszug (PDF - arab)
bei Bedarf über die Autoren zu beziehen
Dolmetscher
ARBEIT & LEBEN GmbH Mainz
erstellt im Auftrag des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und
Frauen eine Übersicht über Angebote von Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen in ganz Rheinland-Pfalz.
Diese Übersicht wird dann auf der Homepage „Aktiv für Flüchtlinge“ dargestellt, so
dass Sie alle und weitere Personen sowie Initiativen jederzeit im Bedarfsfall darauf
zurückgreifen können.
(Quelle: UN Nackenheim - Protokoll vom 09.12.2015
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 19.01.2015
Seite 80

Kompendium Flüchtlingshilfe - Sprachhilfen E.3.6
E.3.6
Reisezentren (Bahnverkaufsschalter, Infoschalter)
Mo
Di
Mi
Reisezentrum Mainz Hbf
Bahnhofplatz 1
Reisezentrum Do
55116 Mainz
Fr
Sa
So
06:00-21:15
06:00-21:15
06:00-21:15
06:00-21:15
06:00-21:15
7:00-19:00
08:00-20:00
Mo
Di
Mi
Reisezentrum Worms Hbf
Bahnhofstraße 7
Reisezentrum Do
67547 Worms
Fr
Sa
So
06:00-20:00
06:00-20:00
07:00-20:00
07:00-20:00
07:00-20:00
08:00-15:30
09:30-15:00
DB-Agentur
Oppenheim, Inh.
Morteza Hadizadeh
Bahnhofstraße 12
55276 Oppenheim
DB Agentur
Telefon: 06133/5776934
allg. Standortsuche von Verkaufsstellen der Deutschen Bahn:
http://reiseauskunft.bahn.de/bin/ff/query.exe/dn?ld=15079&seqnr=21&ident=ku.02647079.14
52703802&rt=1&dbAgencyViewMode=detail&OK#focus
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 13.01.2016
Seite 81
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Postfilialen E.3.7
E.3.7
Postagenturen in der VG Rhein-Selz
allg. Standortsuche:
http://standorte.deutschepost.de/Standortsuche?standorttyp=filialen_verkaufspunkte
Adresse
Öffnungszeiten
Postfiliale (im Einzelhandel)
Shop In Shop-Center
Mo-Fr: 07:30-12:30
14:30-18:00
Pestalozzistr. 46
55283 Nierstein
Mi
07:30-12:30
Sa:
08:00-12:00
Postfiliale (im Einzelhandel)
Postagentur Löwel
Mo:
09:00 – 12:00
15:00 – 17:30
Sant-Ambrogio-Ring 21
55276 Oppenheim
Di:
09:00 – 12:00
Mi-Fr: 09:00 – 12:00
15:00 – 17:30
Sa:
09:00 – 12:00
Postfiliale (im Einzelhandel)
Mo-Di: 08:00 - 09:00
In den Weingärten 7
55276 Dienheim
Mi-Fr: 18:00 - 19:00
Sa:
08:00 - 09:00
Postfiliale (im Einzelhandel)
Logo Discount
Mo:
09:00 - 12:00
Eimsheimer Str. 10
67583 Guntersblum
Di-Fr: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
Sa:
09:00 - 12:00
Postfiliale (im Einzelhandel)
KOLIBRI - Geschenke, Tee
Mo:
09:00 - 12:00 +
18:00 - 18:30
Oppenheimer Weg 1
55278 Uelversheim
Di:
09:00 - 12:00
18:30 - 19:00
Mi:
15:00 - 18:00
Do:
17:00 - 19:00
Fr:
09:00 - 13:00
Sa:
10:00 - 13:00
DHL Paketshop
Lebensmittel Hoffmann
Mo:
06:00 - 12:00 +
15:00 - 18:00
Pfaffengasse 2
55278 Dalheim
Di-Mi: 06:00 - 12:00
keine Annahme von
Briefen
Do-Fr: 06:00 - 12:00
15:00 - 18:00
Sa:
V1 - Stand 31.12.2015
Leistungen
06:00 - 12:00
Seite 82
Kompendium Flüchtlingshilfe - Postfilialen E.3.7
Postfiliale (im Einzelhandel)
Erich Biontino
Alsheimer Str. 11
67585 Dorn-Dürkheim
Postfiliale (im Einzelhandel)
An der Niederhohl 7a
55278 Mommenheim
Mo:
15:00 - 18:00
Di.
09:00 - 12:00 +
15:00 - 18:00
Mi - Do: 09:00 - 12:00
Fr:
09:00 - 12:00 +
15:00 - 18:00
Sa:
09:00 - 12:00
Mo-Di: 09:00-12:00
15:00-17:30
Mi-Fr:
09:00-12:00
Sa:
06:00 - 07:00
Postfiliale (im Einzelhandel)
Mo-Mi: 09:00 - 12:00
Staatsrat-Schwamb-Str. 29
55278 Undenheim
Do:
15:00 - 18:00
Fr:
09:00 - 12:00
Sa:
09:00 - 12:00
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 83
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
E.3.8
Freizeiteinrichtungen (Vereine in der VG Rhein-Selz)
Dalheim
Bauern- und Winzerverein Dalheim
Bürger für Dalheim e.V.
CDU Ortsverband Dalheim
Elterninitiative Dalheim e.V.
Ev. Kindergarten Elternbeirat
Ev. Posaunenchor
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Dalheim
Frauenkreis
Freiwillige Feuerwehr Dalheim
FWG Dalheim
Jagdgenossenschaft Dalheim
Sangervereinigung Dalheim 1862
SPD Ortsverband Dalheim
Tennis Club Dalheim 1980 e.V.
Turn- und Sportverein Dalheim 1889 e.V.
VdK Dexheim und Berggemeinden (Dalheim)
Dexheim
Bauern- und Winzerverein
Dexheimer Geschichtsverein e.V.
Evangelischer Kirchenchor
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Dexheim e.V.
Förderverein Kindergarten Dexheim e.V.
Freiwillige Feuerwehr (FF) Dexheim
Hundefreunde Dexheim "Hund" e.V.
IG Traktorfreunde Rhein-Selz e.V.
Landfrauenverein Dexheim
MGV Sängerbund-Einigkeit 1885 Dexheim
Turn- und Sportverein Dexheim
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 84
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Dienheim
Angelsportverein 1943 Dienheim e.V.
Arbeiterwohlfahrt Dienheim
Bauern- und Winzerverein Dienheim
Boules-Club 1991
CDU Ortsverband
Dienheimer Basarteam
Dienheimer Künstlerkreis
Dienheimer Wanderclub
Europäisches Amateurfunk-Archiv
Förderverein Falkenberg-Grundschule e. V.
Förderverein Heimatmuseum
Förderverein Kindertagesstätte Klawitterland e. V.
Freie Wählergruppe
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Dienheim
Freiwillige Feuerwehr Dienheim
Gesangverein Harmonie Dienheim
Geschichtsverein Dienheim
Jagdgenossenschaft Dienheim
Jugendfeuerwehr Dienheim
Musikverein Rheingold Dienheim 1925 e.V.
Partnerschaftskomitee Dienheim-Sours
Posaunenchor Dienheim
Sozialverband VdK Oppenheim - Dienheim (-Ludwigshöhe)
Turnverein 1908 Dienheim e.V.
Verein der "Sportfreunde" Dienheim 1927 e.V.
Volkshochschule Dienheim
Dolgesheim
Bauernverein
Gesangsverein
Kultschmiede Dolgesheim
Landfrauenverein Dolgesheim
Seniorenverein
Trachtenkapelle und Posaunenchor
TV Dolgesheim 1892 e.V.
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr
Zukunft Dolgesheim
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 85
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Dorn-Dürkheim
Bauernverein Dorn-Dürkheim
Förderverein Fontaine Francaise/Partnerschaft
Feuerwehrkapelle
Landfrauenverein
Förderverein Fußball
Schule-Mail e.V.
Turn- und Sportverein
Vogelschutzverein Dorn-Dürkheim und Umgebung e.V.
Eimsheim
Arbeitskreis SeniorInnen
Freiwillige Feuerwehr Eimsheim
Gesangsverein Eimsheim
Gifttierhaus e.V.
Landfrauenverein Eimsheim
Motorradfreunde Sasem Dusem Eimsheim
Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr
Tennisclub Eimsheim
Turn- und Sportverein Eimsheim
Friesenheim
"Wir für Friesenheim" - Dorfförderverein der Gemeinde Friesenheim
Bauchtanz Sahara e.V.
Bauernverein
Ev. Kirchenchor
Förderverein Freiwillige Feuerwehr e.V.
FWG Freie Wählergruppen Friesenheim e.V.
Sportverein Friesenheim e.V.
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 86
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Guntersblum
Aeroclub Oppenheim-Guntersblum
Angelsportverein 1968 e.V.
Arbeiterwohlfahrt
Bauern- und Winzernverein
Billard Verein 1. PBC Guntersblum e.V.
Carneval-Verein
Deutsches Rotes Kreuz
FC Bayern-Kellerweg-Bazis
Förderkreis St. Florian Guntersblum e.V.
FWG Ortsgemeinde Guntersblum e.V.
Guntersblumer Gewerbetreibende e.V.
Landfrauenverein
Landjugendgruppe
Musikverein St. Julianen
Radfahrgemeinschaft
Reit- und Fahrgemeinschaft
Skatclub ohne 4
SPD Ortsverein
Sportverein 1921 e.V.
Tennisklub
Turnverein 1848 e.V.
ULG (ehemals GLG-Grüne Liste Guntersblum)
Verein zur Erhaltung Guntersblumer Kulturgutes e.V.
Verein zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der ev. Kirchengemeinde
Vereinsring Guntersblum
Verkehrsverein Guntersblum
Volkshochschule
Wassersportfreunde
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 87
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Hahnheim
Angelsportverein Mackelcher
Arbeitskreis Hahnheimer Geschichte
Bauern- und Winzerverein
CDU Ortsverband
Evangelischer Kirchenchor
Förderverein Dreikönig
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Hahnheim
Förderverein Grundschule
Forum Wein & Gesundheit
Freiwillige Feuerwehr Hahnheim
Gewerbevereinigung Undenheim & Mittlere Selz
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverein Hahnheim
Jugendfeuerwehr Hahnheim-Selzen
Karnevalverein Gockelores
Katholische Dreikönigskirche
Kerbejugend Hahnheim
Kerbekreis Hahnheim
Kerbekreis Hahnheim
KiTa-Foerdeverein e.V.
Landfrauenverein Hahnheim
MGV Männergesangsverein
Oktoberrock
Partnerschaftsverein Hahnheim - Vàralja e.V.
SPD Ortsverband
Sport-Club SC 1962 Hahnheim e.V.
Tennisclub Hahnheim-Selzen
Selztal Tourismus
Trailsurfer-Rheinhessen e.V.
VdK Mittlere Selz
Vereinsring
Wanderverein
Weihnachtsfrauen
WGH - Wählergruppe pro Hahnheim e.V.
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 88
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Hillesheim
Angelsportverein
Bauern- und Winzerverein
Bläserchor Hillesheim
Ev. Frauenhilfe
Förderverein der Freiwillige Feuerwehr
Formel 1 Freunde Hillesheim
Hillesheimer Narren Verein
Landfrauenverein Hillesheim
Männergesangsverein
Modellflug-Interessen Gemeinschaft Hillesheim
Singgemeinschaft Frauenchor
SPD Ortsverein Hillesheim
Turn- und Sportverein
Köngernheim
Bauernverein
Cantemus Chor neues geistliches Lied
Cultura e.V.
Dorf- Förderverein der Gemeinde Köngernheim e.V.
Förderverein ChristKönig der kath. Kirchengemeinde Köngernheim
Förderverein St. Florian
Freiwillige Feuerwehr
FWG Ortsverein
Jagdwächter
Kingerumer Stolperhölzer
KIR / Kunstinitiative Rheinhessen
Köngernheimer Karneval Club KCC e.V.
Kreative Liste Köngernheim
Musikfreunde Köngernheim
Seniorenkreis
SPD Ortsverein
Turnverein TV 1862 Köngernheim e.V.
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 89
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Ludwigshöhe
Angelsportverein Ludwigshöhe 1966 e.V.
Bauern- und Winzerverein
Fußballclub
KuKuLu, Kunst und Kultur in Ludwigshöhe e.V.
Landfrauenverein
Musikverein Ludwigshöhe 1924 e.V.
Sozialverband VdK Oppenheim - Dienheim (-Ludwigshöhe)
Mommenheim
Aktuelle Lohnsteuerhilfe e.V.
CDU Ortsverband
Ev. Kirchenchor
Förderkreis der Grundschule Mommenheim
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mommenheim
Freiwillige Feuerwehr Mommenheim
Freundeskreis Neuilly-Mommenheim
FWG Ortsverein Mommenheim
Golfanlange Domtal Mommenheim GmbH & Co. KG
GV Liederkranz 1914/50 Mommenheim e.V.
Historia Mommenheim e.V.
Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen e.V.
Kerbeverein Mommenheim
Kleintierzuchtverein Mommenheim P 142 e.V.
Landfrauenverein Mommenheim e.V.
Lautslochtrappers e.V.
MGV 1862 Mommenheim e.V.
Mommenheimer Club Kochende Männer
Mommenheimer Karneval Verein 1996 e.V.
SC Mommenheim
SPD Ortsverband
TSV 1903 Mommenheim e.V.
VdK Mommenheim und Umgebung
Vereinsring Mommenheim
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 90
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Nierstein
1.F.C. Schwabsburg
Angelsportverein Nierstein
Arbeiterwohlfahrt Nierstein
Carnevalverein Nierstein
CDU-Ortsgruppe Nierstein
CVJM-Posaunenchor Nierstein
CVJM Nierstein
Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.
Bündnis 90 - Die Grünen
DLRG Nierstein e.V.
DRK-Ortsgruppe Nierstein-Oppenheim
Ehem.Schüler u.Fr.d.C.Zuckm.Realsch.
Ev. Frauenverein Schwabsburg
Ev. Kirchenchor Nierstein
Ev. Kirchengem. Dexheim/Schwabsburg
Ev. Kirchengemeinde Nierstein
Ev. Posaunenchor Schwabsburg
FDP-Ortsverband Nierstein
Freiwillige Feuerwehr Nierstein
Freiwillige Feuerwehr Schwabsburg
FWG-Ortgruppe Nierstein
Gesangverein "Harmonia"
I.G. Niersteiner Weinspiegel
I.G. Schwabsburger Vereine
I.N.G. Nierstein
Jagdhornbläser
Jugendhaus Nierstein u. Schwabsburg
Jugendorchester Kilianos
Kath. Jugend Nierstein
Kath. Kirchengemeinde Nierstein
Kath. Kirchenmusik "St. Kilian"
Kilians-Chor
Kindertanzgruppe der AWO-Nierstein
Kolpingfamilie Nierstein
Kuefertanzgruppe Nierstein
Landfrauenverein Nierstein
Landfrauenverein Schwabsburg
Männergesangverein Schwabsburg
Marinekameradschaft Rheinblick
Modellflugclub VG Nierstein-Oppenheim
Niersteiner Geschichtsverein
Niersteiner Künstlerkreis
Orchesterverein Nierstein-Oppenheim
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 91
Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Nierstein (2)
Rassegeflügelzuchtverein Nierstein
Raum für Kinder e. V.
Reit- und Fahrverein Nierstein
Rittergericht des Weines
Schieß-Sport-Verein Oppenh.-Nierstein
Schifferverein "Einigkeit"
SPD-Ortsverein Nierstein-Schwabsburg
Tennisclub Rot-Weiss Nierstein
Tischtennisverein Nierstein
Trommler- u. Fanfarencorps Nierstein e. V.
Turnverein 1901 e.V. Nierstein
Turnverein 1903 Schwabsburg
VdK Nierstein
VdK Schwabsburg
Verein d.Fr.d.N'st. Paläontol. Museums
Vereinsring Nierstein
Verkehrsverein Nierstein e.V.
VfR 1911 e.V. Nierstein
Volksbildungswerk Nierstein
Wein vom Roten Hang
Welt-Laden e.V. Nierstein
Wiederaufbaugemeinschaft Nierstein
Winzer-und Bauernverein Nierstein
Winzer-und Bauernverein Schwabsburg
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 92
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Oppenheim
ACON
Aero-Club Oppenheim Guntersblum
Agility-Freunde Oppenheim 03 e.V.
Angelsportverein
Arbeiterwohlfahrt Oppenheim - AWO
Bogensportverein Oppenheim e.V.
Briefmarken-Sammler-Verein Oppenheim
BSG Behinderten-Sport-Gem.Opph. e. V.
Camping-Club Oppenheim 04 e. V.
Carneval Verein Oppenheim 1873 e. V.
CDU Oppenheim
Club kochender Männer
Deutscher Amateur-Radio-Club
Diakonisches Werk Mainz-Bingen
DIWA - Dienstagswanderer des TVO
DLRG Ortsgruppe Oppenheim e. V.
DRK Ortsverein Oppenheim
Evang. Kirchengde. Oppenheim
Evang. Stadtmission
Evang. Kirchenchor Oppenheim
Förderkreis Jugendmusikschule
Förderver.der Festspiele Opph. e. V.
Förderver.der Grundschule "Am Gautor"
Förderverein der Stiftung Zivilhospital
Förderver. Ruprechtsturm Opph.e.V.
Förderverein Tiergarten Opph. e. V.
Fotoverein
Freiwillige Feuerwehr Oppenheim
Fußballsportverein Oppenheim 1945 e. V.
Gemeinschaft Oppenheimer Vereine
Gesangverein Harmonie 1845 e.V.
I. G. Kinderfreundliche Umwelt
Integrationslotsen Mz-Bi. in Oppenheim
Jagdgenossenschaft
Jugendhaus Oppenheim
Jugend-Kultur-Arbeit Rheinhessen e. V.
Kanu-Club Oppenheim e. V.
Kath. Pfarrgemeinde St. Bartholomäus
Katholischer Kirchenchor Oppenheim
Kleine Harmonie Oppenheim e.V.
KreisChorverband Oppenheim
L.G. Rheinfront Oppenheim
Lions Club Oppenheim
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 93
Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Oppenheim (2)
Meriankapelle
NABU Regionalstelle Oppenheim
OFO Oldtimer Freunde Oppenheim
Ökumenische Arbeitsgemeinschaft
Notfallseelsorger im Landkreis Mz - Bi
Ökum. Hospizarbeit Rhein-Selz e.V.
Oppenheimer Geschichtsverein
Oppenheimer Maulwürfe
Oppenheimer Tafel e. V.
Orchesterverein Nierstein-Oppenheim
Orgelbauverein St. Kath. Oppenheim e. V.
Partnerschaftsausschuss Adnet
Partnerschaftsausschuss Calpe
Partnerschaftsausschuss Givry
Partnerschaftsausschuss Sant` Ambrogio
RGZV 1921 Oppenheim e.V.
Reservistenkameradschaft Opph. VdRR e.V.
Rheuma-Liga Arbeitsgemeinschaft Oppenheim
Schachverein SC Landskrone e. V.
Schieß-Sport-Verein Oppenheim/Nierst. e. V.
Seniorengruppe
Sozialverband VdK Oppenheim - Dienheim (-Ludwigshöhe)
SPD Ortsverein Oppenheim
Stadtkapelle Oppenheim
TC Landskrone e. V.
Tennis-Club Rot-Weiß e.V.
TSV Manatee e. V.
Turnverein Oppenheim 1846 e. V.
Uhrturmfreunde
Verein der Freunde der Kita "Gänsaugraben" e.V.
Verein der Freunde und Förderer
der St. Katharinenkirche zu Oppenheim
Verein der Freunde und Förderer
des Deutschen Weinbaumuseums e. V.
Verein für Dt. Schäferhunde Opph. e.V.
Verein zur Unterstützung der Kita Herrnweiher e.V.
Vereinigung Oppenheimer Gewerbetreibender
Weinbergsbesitzerverein Oppenheim
Winzergruppe Oppenheim
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V1 - Stand 31.12.2015
Seite 94
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Selzen
Bauern- und Winzerverein Selzen
Ev. Kirchenchor Selzen
Förderverein der freiwilligen Feuerwehr
Förderverein der Grundschule
Freiwillige Feuerwehr
FWG Selzen
Helferkreis Selzen
Jugendfeuerwehr Hahnheim-Selzen
Klassikforum
Landfrauenverein Selzen e.V.
Männergesangsverein Frohsinn 1861/81 Selzen e.V.
Musikzug Selzen
Radsportverein 1925 Selzen e.V.
SPD Ortsverein Selzen
Spvgg. Selzen
Tanzgruppe der Landfrauen
TV 08 Selzen
Uelversheim
AVT
Bauern- und Winzerverein
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim e.V.
Fototreff Uelversheim
Gewerbeverein Uelversheim e.V.
Kegelclub Merkwerdische Kugel
Landfrauen
LiU - Leben in Uelversheim
Männergesangsverein 1848 Uelversheim
TSV 1910 Uelversheim e.V.
VHS Berggemeinden
Wintersheim
Bauernverein Wintersheim
Bürgergemeinschaft für Dorferneuerung, Ortsbilderhaltung und Heimatpflege
Freiwillige Feuerwehr Wintersheim
Männergesangsverein "Einigkeit" 1875 Wintersheim e.v.
Turnverein 1926 Wintersheim
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 95
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Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8
Undenheim
Angelsportverein 1972 Undenheim
Bauernverein 1948 Undenheim
Bürger für Undenheim e.V. (BfU)
CDU Ortsverein
Förderverein der Grundschule
Förderverein der Kindertagesstätte Arche Noah
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Undenheim 1979 e.V.
Freiwillige Feuerwehr Undenheim
Gesangverein 1862 Undenheim e.V.
Gewerbeverein Undenheim und Mittlere Selz
Heimat- und Kulturverein e.V.
Hundefreunde Undenheim e.V.
Karneval Club Undenheim 1998
Kerbeverein Undenheim 2009 e.V.
Landfrauenverein 1958 Undenheim
Landjugend Nazariberg 1968
MGV 1894 Undenheim e.V.
Partnerschaftsausschuss 1967 (Blaisy-Bas, Frankreich)
Partnerschaftsausschuss Dolcè-Undenheim
Posaunenchor Undenheim
Radsportverein 1921 Undenheim
Reservistenkameradschaft Undenheim
Selztal Tourismus
SPD Ortsverein
TC Undenheim
Turnverein 1861 Undenheim
VdK Ortsverband Mittlere Selz
Verein für dt. Schäferhunde Undenheim
VfR 1945 Undenheim e.V.
Vogelzucht- und Schutzverein 1978 Undenheim und Umgebung e.V.
Weinolsheim
Bauernverein Weinolsheim
Carnevalclub Weinolsheim
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim e.V.
Förderverein des Gemeindekindergarten e.V.
Freundschaftskreis Weinolsheim-Brochen e.V.
Gemeindekindergarten Weinolsheim
Gesangsverein "Sängerbund Einigkeit 1880"
Landfrauenverein
-> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten
Inhaltsübersicht
V1 - Stand 31.12.2015
Seite 96
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