Kompendium Rhein-Selz - VG Rhein-Selz
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Kompendium Rhein-Selz - VG Rhein-Selz
VG Rhein-Selz Projektgruppe "Erarbeitung eines Integrationsleitfadens" Kompendium für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung in der Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz ergänzte Erstausgabe - 15.03.2016 V1 - Titelblatt Seite 1 Inhaltsübersicht Kompendium für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung in der Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz Vorbemerkungen - Vorwort - Organisation Seite 5 Teil A Einzelaufgaben bei der Betreuung von Asylsuchenden A.1 Von der Zuweisung bis zur Ankunft in der VG 6 A.2 Erstbetreuung vor Ort am Ankunftstag 7 A.3 Weitere Begleitung nach der Ankunft 8 Teil B Einzelthemen bei der Flüchtlingsbegleitung B.1 Sprachliche Bildung von Erwachsenen 11 B.2 Sprachliche und (vor-)schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 13 B.3 Medizinische Angelegenheiten 16 B.4 Finanzielle Angelegenheiten 17 B.5 Reisen: Ticketarten - Fahrpläne (Internet) - Ticketkauf 18 B.6 Kommunikation (Post, Telefon, neue Medien) 22 B.7 Soziales Umfeld (Veranstaltungen, Gruppen, Vereine, Polizei RLP) 25 B.8 Arbeitswelt für Asylsuchende 27 B.9 Begleitung im Asylverfahren - rechtliche Angelegenheiten 28 ... V1a - Stand 03.03.2016 Seite 2 Inhaltsübersicht Teil C Betreuung nach dem Anerkennungsbescheid des BAMF C.1 Flüchtlingsstatus je nach Ergebnis des Antragsbescheids 30 C.2 Ablauf Erstantrag von Sozialleistungen nach SGB II 31 C.3 Integrationskurse 33 C.4 Wohnungsangelegenheiten nach dem Anerkennungsbescheid Ablaufplan (allg.) - Umzug nach Mainz (speziell) 34 C.5 Arbeitswelt nach dem Anerkennungsbescheid 37 C.6 Familiennachzug bei anerkannten Flüchtlingen 38 C.7 abgelehnter Asylantrag 40 Teil D Allgemeine Informationen im Zuwanderungsbereich D.1 Einteilung von Flüchtlingen nach der Gesetzeslage 43 D.2 Ablauf eines Asylverfahrens 45 D.3 Internet Informationen der staatlichen Einrichtungen zur Flüchtlingshilfe 47 D.4 Informationen der privaten Hilfsorganisationen 48 D.5 Schulungen für Integrationslotsen 49 Teil E Anlagen E.1 Formulare 50 E.2 Merkblätter, Infoflyer, Aufstellungen 62 E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten 69 oben V1a - Stand 03.03.2016 Seite 3 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vorbemerkungen Vorwort Diese Erstausgabe des Kompendiums wurde von einem Arbeitskreis der Ehrenamtsinitiative "Ich bin dabei" des Landes Rheinland-Pfalz erstellt. Sie ist im Moment noch nicht abschließend erarbeitet, d.h. die konzipierten Themen sind momentan noch nicht in allen Fällen erschöpfend ausgeführt. Als Quellen für die Texte dienen insbesondere Webseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), des Landkreises Mainz-Bingen, der Enzyklopädie "Wikipedia", aber auch wertvolle Beiträge von Integrationslotsen/lotsinnen (IL) aus der VG Rhein-Selz sowie der VG-Verwaltung. Um dieses Kompendium als nützliches Hilfsmittel für die ehrenamtlich Engagierten in der Flüchtlingsarbeit weiter zu entwickeln und auf aktuellem Stand zu halten, ist weitere Hilfe seitens der VG-Verwaltung mit amtlichen Informationen und vor allem auch der IL selbst mit ihrem individuellen know-how erforderlich, um deren laufende Erfahrungen bei der Flüchtlingsbetreuung der Gesamtheit aller Helfenden, insbesondere aber den neu Hinzugekommenen, zur Verfügung stellen zu können. Dementsprechend sind momentan offene Punkte mit "noch zu ergänzen" oder "geplant" gekennzeichnet. Über Hinweise, Rückmeldungen, Aktualisierungen und Erfahrungen jeglicher Art zu den Themengebieten dieses Kompendiums freuen sich daher im Interesse aller Nutzer Gundolf Ackermann Telefon: 0 6249 / 7797 oder E-Mail: [email protected] Ulrich Hillenbrand Telefon: 0 6133 / 1672 oder E-Mail: [email protected] Wolfgang Meyer Wir bitten um Verständnis, dass in dieser Ausgabe noch nicht in allen Fällen geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet wurden; hieran wird noch gearbeitet. Anm. zur Navigation in diesem Dokument ( PDF-Version am PC): Blau hinterlegter Text führt zu dem entsprechenden Kapitel oder auf eine angegebene Webseite (in kursiv). Nutzung besonders im Rahmen des/der Inhaltsverzeichnisse(s) empfohlen. " >E.x.y.z " Anklicken des Symbols (gelb hinterlegt) führt zu dem entsprechenden Abschnitt bzw. Dokument im Anhang (E). " "Von diesem Symbol am Seitenende kann per Klick an den Anfang des Inhaltsverzeichnisses (Seite 2) gesprungen werden. V1a - Stand 09.03.2016 Seite 4 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vorbemerkungen Organisation der Flüchtlingsangelegenheiten in der VG Rhein-Selz (im Vorgriff auf ein noch zu entwickelndes Organigramm): Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit den Außenstellen Trier und Ingelheim/Bingen (für Rhein-Selz relevant) Land Rheinland-Pfalz mit den regional relevanten Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in Trier und Ingelheim (Ziel: Aufenthalt bis zu 3 Monaten; aktuell:6-8 Wochen) Kreis Mainz-Bingen mit Jobcenter, Ausländeramt und Fachbereich 33c "Asyl und Integration" Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz, Fachbereich 6, Soziales Hauptamt Flüchtlinge Ehrenamt 5 Stützpunkte / Regionen für Integrationslotsen mit regional zuständigen Koordinatoren Integrationslotsen/-innen (IL) in den 5 Regionen (ganzheitlich tätig) Helfende (in Teilbereichen bzw. zeitweise) kirchliche, caritative und soziale Einrichtungen in den Ortsgemeinden Inhaltsübersicht V1a - Stand 09.03.2016 Seite 5 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A1 A.1 Von der Zuweisung bis zur Ankunft in der VG Ablauf vor Ankunft in der VG: 1. Landkreis MZ-Bingen, Abt. 33c benachrichtigt die VG Rhein-Selz 2. VG Rhein-Selz benachrichtigt die benannten regionalen Zuständigen der IL ca. 4-10 Tage vorher über a) Termin b) Namen, Geburtsdatum und Nationalität des/der Asylsuchenden c) zugewiesene Wohnung des/der Asylsuchenden 3. Regionalzuständige(r) sucht zuständigen Betreuer/-in per Mail bzw. telefonisch 4. Regionalzuständige(r) bzw. der betreuende IL informiert VG über die Übernahme der individuellen Betreuung 5. VG informiert betreuende IL, wann Asylsuchende in VG eintreffen bzw. in die Wohnung gebracht werden Ablauf der Ankunft in der VG: 1. Eintreffen von neuen Asylsuchenden in VG 2. Registrierung in VG durch Sozialabteilung (Fachbereich 6) 3. Ausfüllen des Tafel-Benutzungsantrages durch VG 4. Ausfüllen der GEZ-Befreiung durch VG 5. Asylsuchende bekommen ihr erstes Geld 6. Asylsuchende bekommen jeweils einen Krankenschein für das erste Quartal 7. Asylsuchende bekommen ggf. eine schriftliche Aufforderung zur Schulanmeldung schulpflichtiger Kinder (6 bis 15 jähr.) 8. Einweisung in die zugeteilte Wohnung Beförderung durch Unternehmen (bedarfsweise auch durch VG) Wichtige Formulare: Ausweis Aufenthaltsgestattung Tafel-Benutzungsantrag Behandlungsschein (Hausarzt) nützliche Links: "Der Weg eines Flüchtlings von der Einreise bis zur Unterbringung in einer Kommune" "Eine Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland" in 15 Sprachen herunterladbar Inhaltsübersicht V1 - Stand 28.01.2016 Seite 6 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A2 A.2 Erstbetreuung vor Ort - Aufgaben der IL am ersten Tag: Vorbemerkung: Für das erste Gespräch mit dem/den Asylsuchenden am Ankunftstag wird zur Unterstützung für die Betreuer eine Checkliste zum Ausdrucken angeboten: >E.1.1 Checkliste 1 - Ankunft Diese sollte bis zur Erledigung der einzelnen Aufgaben bei den IL aufbewahrt werden. Als Verständigungshilfe steht auf Wunsch ( Autoren des Kompendiums) eine mehrsprachige Übersetzungshilfe (insbes. arabisch) zur Verfügung mit wichtigen Begriffen/Sätzen für Flüchtlinge und Betreuer (Excel-Tabelle bzw. 13 seitiger PDF-Auszug ) Themen der Betreuung am Ankunftstag: 1. Begrüßung der Asylsuchenden in der VG oder am Wohnort Namen und pers. Angaben mit Meldeunterlagen der VG vergleichen. 2. Wohnungseinrichtung überprüfen (-> Aufstellung) Fehlende oder defekte Gegenstände an VG, Fachb. Soziales (->Frau Lösel. / Herr Beny) melden >E.2.2 >E.3.1.1 3. Namen an Briefkasten und Klingel anbringen Achten auf offizielle Schreibweise! 4. Aushändigen von Infoblättern und Info über Mülltrennung (falls angebracht, sonst bei weiterem Treffen) Entsorgung "Gelber Sack" >E.2.5 Einweg-Pfandflasche >E.2.6 Trinkwasser (Infoflyer des BDEW) - 10 sprachig >E.2.7 5. Einkaufen Mit den Neuen zu einem Supermarkt fahren für die Erstversorgung Inhaltsübersicht V1 -Stand 29.01.2016 Seite 7 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A3 A.3 Weitere Begleitung nach der Ankunft Vorbemerkung: Für die ersten ausführlichen Gespräche mit dem/den Asylsuchenden nach dem Ankunftstag wird zur Unterstützung eine weitere Checkliste zum Ausdrucken angeboten: Checkliste 2 - weitere Betreuung >E.1.2 Diese sollte bis zur Erledigung der einzelnen Punkte bei den IL aufbewahrt werden. Anm.: Eine ausführlichere Behandlung der Themenbereiche erfolgt ggf. in den Abschnitten B.1 bis B.9 dieses Kompendiums. Zum schnellen Auffinden am PC dient die Verlinkung (Anklicken) bei den "blauen" Textstellen. Amtliches und Versorgung Formular: Ausfüllen des Formulars „Fragebogen und Einverständniserklärung": >E.1.3 Ausgefülltes und vom/von der Asylsuchenden unterschriebenes Formular in die VG bringen und im Ordner, VG Raum 224, abheften, Handlungsvollmachten ausfüllen, unterschreiben lassen und in VG, Raum 224, im Ordner abheften: - Vollmacht 1 für Schriftverkehr mit Behörden >E.1.5 - Vollmacht 2 für Anrufe bei der Ausländerbehörde >E.1.6 Weg zeigen zur Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Selz, Sant-Ambrogio-Ring 33,55276 Oppenheim (-> Kontakt und Öffnungszeiten) >E.3.1.1 Kopie von wichtigen Dokumenten in der VG: Ausweis, BÜMA (Besch. über die Meldung als Asylsuchender), ggf. Duldungsbescheinigung, kopieren und in VG, Raum 224, im Ordner abheften Weg zu weiteren Einkaufsgeschäften zeigen (Bereich um VG) Besuch der Kleiderkammer (Kleiderkauf, Fahrrad beantragen etc). Besuch der Tafel >E.3.2 (Bei Erstbesuch: Schreiben der VG abgeben und grüne Karte ausstellen lassen) Kontoeröffnung bei Bank veranlassen (-> B.4 Finanzielle Angelegenheiten ) -> IL meldet an, sammelt Dokumente und klärt Termin zur Kontoeröffnung mit der Bank V1b - Stand 15.03.2016 >E.3.2 Seite 8 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A3 Einführung in den öffentlichen Nahverkehr (Neubürger Ticket / Fahrpläne / Tarife) (-> B.5 Reisen) Bei Bedarf: Arztbesuche organisieren - Arzt in den entsprechenden Orten erforderlichen Krankenschein bei VG beantragen/abholen - Beim entsprechenden Arzt Termin vereinbaren und anfangs mitgehen (-> B.3 Medizinische Angelegenheiten) Übergabe unterstützende Infoblätter für einen möglichen Arztbesuch Sprachhilfe Arztbesuch (arab-engl.deu) >E.2.3 Sprachhilfe Arztbesuch2 (bildlich) >E.2.4 Einführung in den Schriftverkehr (-> B.6 Kommunikation (Post, Telefon, neue Medien) ) Überprüfen/Übersetzen (mit Dolmetscher) von Briefen Verfassen von Schriftstücken und Korrespondenzen Telefonieren mit Behörden >E.3.5 Bei Bedarf: Fahrten zur Ausländerbehörde Ingelheim oder zu den Außenstellen der BAMF in Trier oder Ingelheim begleiten (->B.5) >E.3.1.4 >E.3.1.5 Beraten und ggf. Abschluss Privathaftpflicht veranlassen Schule / Bildung und Teilhabe Schulpflichtige Kinder in der Schule anmelden (-> B.2 Sprachliche und (vor-)schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen ) unter Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Mittagessen, Nachhilfe, Vereine o.ä.: (-> B.2 Bildung- und Teilhabe ) mit Vordrucken: -> BuT-Hauptantrag (u.a. Mittagessen): >E.1.7 -> BuT-Formblatt 1 (Schulausflug/Kitafahrt) >E.1.8 -> BuT-Formblatt 2 (Schülerbeförderung) >E.1.9 in der Schule: Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen -> Info Lernmittelfreiheit RLP V1b - Stand 15.03.2016 Seite 9 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel A3 Ggf. Organisieren von Nachhilfeunterricht - auch mit KVHS Ingelheim -> BuT-Formblatt 3 (Lernförderung/Nachhilfe) >E.1.10 Bei Bedarf: Anmeldung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in (Sport-) Vereinen begleiten -> BuT-Formblatt 4 (Sozial/Kulturell) >E.1.11 Kitabetreuung (Vorschulalter) bei Bedarf mit Ortsgemeinde klären und ggf .Anmeldung begleiten Formulare ausfüllen und bei Bedarf Antrag für Essensgeldzuschuss stellen. -> Adressenverzeichnis Kindergärten/Kitas: >E.3.3.1 Soziale Kontakte Deutschkurs für Asylsuchende klären und ggf. anmelden und zusammenstellen möglichst in Absprache mit anderen IL (-> B.1 Sprachliche Bildung von Erwachsenen ) Einladung und Begleitung zum Cafe Welcome Mühlgasse 28, Nierstein, Johannes Busch Haus >E.3.2 Einladung zum Flüchtlingstreff der Flüchtlingshilfe Guntersblum jeden 2. Mittwoch im Monat Einladung zu "Interkulinarische Begegnung" Alle 2 Monate im Ev. Gemeindehaus in Guntersblum Einladung und Begleitung zu weiteren kulturellen Veranstaltungen (z.B. Fest der Kulturen in Nierstein ...) Hinweisen auf Fragestunden mit den ehrenamtlichen Helfern (z.B. Niersteiner "Kulturtreff", mittwochs ) vgl. B.7 Soziales Umfeld Hinweis: "Cafe Treff" in Hillesheim (geplant) Sonstiges - bei Bedarf Vermitteln von Kontakten zu Religionsgemeinschaften, sofern gewünscht und machbar. Juristische Unterstützung vermitteln Kontaktaufnahme / Vermittlung zu Rechtsanwälten und Begleitung (-> B9. Begleitung im Asylverfahren - rechtliche Angelegenheiten ) Inhaltsübersicht V1b - Stand 15.03.2016 Seite 10 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.1 B.1 Sprachliche Bildung von Erwachsenen Deutschkurse / Integrationskurse Während des Asylverfahrens gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Sprachkurs. Es gibt jedoch zahlreiche freiwillige Angebote im Landkreis MainzBingen, die in verschiedenen Gemeinden des Landkreises stattfinden. Seit November 2015 können auch Personen mit Aufenthaltsgestattung (Asylsuchende) und einer guten Bleibeperspektive (aus Eritrea, Irak, Iran oder Syrien - Stand 2015) auch zu Integrationskursen zugelassen werden, wenn Kursplätze verfügbar sind. Anmeldung s.u. - weiteres hierzu siehe C.3 Integrationskurse Asylsuchende, die keine lateinische Schrift schreiben bzw. lesen können, kommen in einen Alphabetisierungskurs. Diejenigen, die dies können, kommen entweder in einen normalen Deutschkurs oder als Berechtigte in einen Integrationskurs. Organisation der Teilnehmeranmeldung zu den Kursen in Absprache mit den anderen IL. Ein Grundangebot an Alphabetisierungs- Deutsch- und Integrationskursen besteht bei der Kreisvolkshochschule (KVHS) Mainz-Bingen; Leitfaden: Möglichkeiten zur Teilnahme an Deutschkursen der Kreisvolkshochschule während des Asylverfahrens Stand: April 2015 Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs für Asylsuchende und ... (Download in mehreren Sprachen möglich) Merkblatt zum Integrationskurs für Asylsuchende und .... (Download in mehreren Sprachen möglich) Sprachkurse der Kreisvolkshochschule mit Deutsch als Fremdsprache daneben werden weitere Kurse von privaten Trägern angeboten. Abklärung der VHS-Kurse mit Frau Trojer, Ingelheim >E.3.3.4 Tel.: 06132 787-7104 Kontakt im Bereich Guntersblum / Berggemeinden: Christine Winkler - Tel.: 06249 2510 Bücher für normalen Deutschkurs: Info bei Christiane Mayer vom AK Asyl, Nierstein, Tel.: 06133 - 5 95 00 Literatur und Downloads (Lernhilfen) für den Deutschkurs: Deutschkurs für Asylsuchende - Thannhauser Modell Das Integrationsbüro der VHS koordiniert, initiiert und organisiert die verschiedensten Projekte mit dem Schwerpunkt Sprache und Bildung. Das Integrationsbüro versteht sich als Drehscheibe der Anliegen im Bereich Migration und Integration vor Ort. Wichtige Kooperationspartner dabei sind die Kreisverwaltung, Verbandsgemeindeverwaltungen, Fachstelle Asyl und Integration, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Schulsozialarbeiter, Beauftragte für Migration und Integration und weitere. V1 - Stand 22.01.2016 Seite 11 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.1 Somit wird das Beratungsangebot für Migranten im Landkreis Mainz-Bingen ergänzt insbesondere im Bereich Bildung. Bestehende Strukturen werden mit eingebunden und Ratsuchende an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Folgende Bereiche werden betreut: Deutschkurse für Erwachsene Sprachförderung für Kinder und Jugendliche Sprache und Beruf Übersetzungshilfen bei Alltagsangelegenheiten u.a. Wir helfen Ihnen gerne weiter oder stellen den Kontakt zu anderen Beratungsorganisationen her. KONTAKT: Tel. 06132 787-7104 [email protected] Anm: Anerkannte Flüchtlinge erhalten Deutschunterricht im Rahmen der dann verpflichtenden > C.3 Integrationskurse. Links zu ergänzenden Internetseiten: Sprachkurse der Kreisvolkshochschule (Sprachkurse allg.) Inhaltsübersicht V1 - Stand 22.01.2016 Seite 12 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.2 B.2 Sprachliche und (vor-)schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen (während Schulpflicht) Es besteht in Rheinland-Pfalz Schulpflicht über 9 Jahre - vom 6. Lebensjahr an bis zum Erreichen der sog. Berufsreife (früher 9. Schuljahr) ! Schulpflichtige erhalten Deutschunterricht durch die jeweiligen Schulen, oft zusätzlich durch Ehrenamtliche (zumeist ehem. Lehrer). -> Leitfaden: Anmeldung in Schule und Kindergarten Stichwortartiges Grobkonzept für den „Arbeitsablauf Schule“ 1. Finden der zuständigen und geeigneten Schulen -> Adressliste >E.3.3.2 Tabelle der Schulen der VG mit - Adresse, Namen und Tel. Nr. der Sekretärin und Besonderheiten bzgl. Asylantenkinder (z. B. Sprachförderung) alle dyn. und mehrfach vorkommenden Informationen über Hyperlink Kriterien für die (eigentlich nicht vorhandene) Wahl einer Schule 2. Unterlagen und notwendige Infos für Schulanmeldung – Terminvereinbarung 3. Entscheidung Ganztagsschule bzw. Hausaufgabenbetreuung mit Erziehungsberechtigten herbeiführen (Ganztagsschule empfehlen: -> Sprache und Integration!) 4. Daten für Caterer (u. a. Bankkonto, ggf. Email account) 5. Zuschuss zum Mittagessen wird über den BuT-Paket gewährt. 6. Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen (einkommensabhängig) -> Info Lernmittelfreiheit RLP 7. Bearbeitung aller Formblätter (Links) zu Bildung und Teilhabe (Klassenfahrten, Pauschale für Schulbedarf, Mittagessen, Förderunterricht, Vereinsmitgliedschaft) mit Erklärungen zum Ausfüllen - siehe nächste Seite - wann wird was ausgefüllt und wie sind die Kosten ggf. zu belegen? Ansprechpartner und Koordinaten nennen. Im Teil E.3.3 findet man Adressen von: Kindertagesstätten, >E.3.3.1 Grundschulen und >E.3.3.2 weiterbildenden Schulen mit den entsprechenden Kontaktdaten (Webseiten). >E.3.3.3 Vor der Einschulung ist eine Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes in der betr. Schule erforderlich. V1 - Stand 18.01.2016 Seite 13 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.2 Bildung- und Teilhabe Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dient zur Finanzierung von Sonderkosten, die mit dem Schulbesuch oder der Vereinszugehörigkeit von Kindern und Jugendlichen zusammenhängen. Unterstützungsleistungen für Bildung und Teilhabe können bei Kindern und Schülern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (unter 25 Jahre) beantragt werden, wenn diese eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein-/ berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (unter 18 Jahre) erbracht werden. Allg. Info, wann was wofür gezahlt wird (Flyer): http://www.mainz-bingen.de/deutsch/downloads/jobcenter/but_flyer.pdf Der „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ (BuT-Deckblatt) wird mit der Schulanmeldung eines Kindes an einer Grund- oder weiterführenden Schule gestellt. http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT__Hauptantrag.pdf Häkchen werden darin nur für die aktuell bekannten und anfallenden Kosten gesetzt. Je nach Kostenart müssen spezifische Anträge gestellt werden, die immer in Kombination mit dem BuT-Deckblatt einzureichen sind. Fallen erstattungsfähige Kosten später an, können neue Anträge immer in Kombination mit dem Deckblatt gestellt werden. Mit einzureichen sind vollständiger Asylbewerberleistungsbescheid aktuelle Schulbescheinigung. Klassenfahrt u. ä. Kosten müssen von der Schule im Formblatt 1 bestätigt werden http://www.mainzbingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT_Klassenfahrt_Formblatt_1.pdf Schulbedarf Pro Kind werden bei Setzen des Häkchens jährlich 100 € in zwei Tranchen (zu Schulbeginn und Beginn des 1. Schulhalbjahres: 70 €; zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres: 30 €) ausgezahlt, Voraussetzung ist die Einreichung einer Schulbescheinigung für das jeweilige Kind. Diese Unterlagen sind als Erstantrag bei der VG, bei Folgeanträgen beim JobCenter in Ingelheim, Materielle Hilfe, einzureichen. Schülerbeförderung Kosten werden nur übernommen, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mehr als 4 km einfach beträgt. http://www.mainzbingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT_Schuelerbefoerderung_Formblatt_2.pdf V1 - Stand 18.01.2016 Seite 14 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.2 Lernförderung / Nachhilfe Dieses Formblatt sollte für jedes ausländische Kind in Absprache mit der Schule ausgefüllt werden, um der Schule die Möglichkeit zu geben, notwendigen individuellen Unterricht anzubieten. http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT_Nachhilfe_Formblatt_3.pdf Nach der Antragstellung für BuT kommt ein Schreiben, in dem Folgendes zusätzlich gefordert wird (was man daher auch gleich in den Erstantrag beifügen könnte, um doppelten Schriftverkehr zu vermeiden): Formblatt 3 (s.o. - sofern noch nicht eingereicht) Jahreszeugnis (bei Flüchtlingen aber in der Regel kaum vorhanden) bei Leistungsstörung z.B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS etc. ärztliche Diagnose Mittagsverpflegung Wenn die Schule eine Ganztagsschule ist oder am Nachmittag Hausaufgabenbetreuung anbietet, muss das Kind an der in der Schule angebotenen Mittagsverpflegung teilnehmen. Diese Mittagsverpflegung kostet ca. 4 € pro Tag und wird durch Ankreuzen sowie der Bescheinigung der Schule auf dem BuT-Deckblatt auf 1 € Eigenleistung pro Tag beschränkt. Diese Eigenleistung wird direkt vom jeweiligen Caterer vom Konto der Familie abgebucht bzw. muss überwiesen werden; d. h. spätestens dann sollte ein Konto mit entsprechendem Guthaben existieren. Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben Durch die Mitgliedschaft in Vereinen u. ä. wird die Integration durch den Umgang mit einheimischen Kindern intensiv gefördert. Viele Vereine und Organisationen bieten vor der Anerkennung kostenfreie Quasi-Mitgliedschaft an. Falls das nicht der Fall ist, übernimmt BuT die Kosten der Vereinsmitgliedschaft nach Ausfüllen des Formblattes 4. http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/BuT_Teilhabe_Formblatt_4.pdf Nach Ausfüllen aller notwendigen Formulare einschl. der auf den Formularen geforderten Bescheinigungen können die Unterlagen per Mail eingereicht werden. Der zuständige Bearbeiter ist durch den Familiennamen des Flüchtlings bestimmt: http://www.mainz-bingen.de/jobcenter/themen/bildung_teilhabe.php Links zu ergänzenden Internetseiten: Leitfaden: Bildungs- und Teilhabepaket Inhaltsübersicht V1 - Stand 18.01.2016 Seite 15 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.3 B.3 Medizinische Angelegenheiten B.3.1 ambulante ärztliche Behandlung Hinweis zu Arztbesuchen: Ärztliche Behandlungen setzen voraus, dass der Flüchtling einen Behandlungsschein der Verbandsgemeinde für den jeweiligen Arzttyp (Hausarzt /Facharzt/Kinderarzt) hat. Neu zugewiesene Asylsuchende erhalten automatisch einen "Behandlungsschein Hausarzt" bei der Ankunft (Gültigkeit ein Quartal). Mit diesem kann ein Hausarzt der Wahl aufgesucht werden, sofern akute Beschwerden vorliegen oder der Patient Schmerzen hat. Achtung! Für Zahnärzte und andere Fachärzte ist ein "Behandlungsschein Facharzt" notwendig. Für Zahnärzte und Frauenärzte wird dieser durch die VG ohne Überweisung ausgestellt. Für andere Fachärzte, z.B. HNO, Hautarzt, Orthopädie, muss der vorher behandelnde Arzt (Hausarzt oder ein anderer Facharzt) eine Überweisung ausstellen. Aufgrund dieser Überweisung stellt dann die VG - ggf. nach Klärung der Kostenübernahme durch den Kreis - einen Facharzt Behandlungsschein aus. Behandlungsscheine gelten immer nur für das laufende Quartal. Künftig werden sie von der VG, Fachbereich 6, SG Asyl, quartalsweise für alle Asylsuchenden bereits im Vorfeld ausgestellt. B.3.2 stationäre ärztliche Behandlung Notfälle werden ohne Krankenschein durchgeführt (Kostenübernahme wird anschließend geklärt) Bei nichtdringlichen Fällen ist ein Facharzt-Behandlungsschein erforderlich mit vorheriger Klärung der Kostenübernahme (VG mit Landkreis). Krankenschein kopieren lassen für weitere Behandlungen bei Fachärzten! Kontakte zu Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Kliniken, Apotheken) (auch für traumatisierte Flüchtlinge) >E.3.4 Allgemeiner Hinweis: Nach 15 Monaten durchgehendenden Aufenthalts im Bundesgebiet erhalten Asylsuchende staatliche Leistungen (Analogleistungen) nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) anstelle der Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG § 2). Zuständig bleibt die VG. Links zu ergänzenden Internetseiten: Leitfaden: Merkblatt zur Krankenhilfe bei Asylbewerbern Infoflyer: Asylbewerber als Patienten Info zum grünen Krankenschein (Download mehrsprachig) mehrsprachige Anamnesebögen für Arztbesuch Inhaltsübersicht V1 - Stand 01.02.2016 Seite 16 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.4 B.4 Finanzielle Angelegenheiten Kontoeröffnung bei Bank für Asylsuchende - Ausweisdokumente (s.u.) der potenziellen Kontoeröffner werden von den IL möglichst gesammelt an die Bank gegeben. Von dort wird der Termin zur eigentlichen Eröffnung und Unterschrift an die IL zurückgemeldet. - Kopie der Eröffnung dann an VG, Frau Lösel, geben (06133-4901 309 - [email protected]) - Kopie der Eröffnung in Ordner in VG, Raum 224, abheften Bankfilialen abhängig vom Wohnort: Nierstein-Oppenheim-Mommenheim: - VB Alzey-Worms in Nierstein, (Einzugsgebiet der ehem. VR-Bank) Kontoeröffnung für Flüchtlinge: donnerstags 9-12 Uhr in der Geschäftsstelle, Marktpatz 10, 55283 Nierstein Ansprechpartnerin: Frau Henkel, Tel. 06241 841-0 - Mainzer Volksbank (MVB) in Oppenheim, Friedrich-Ebert-Straße 21 Voranmeldung unter 06131 148 3325 - Sparkasse Mainz, Hauptgeschäftsstelle Oppenheim "Flüchtlingsschalter" - Wormser Str. 4-6 (Juni 2016 Umzug in Nähe VG) Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr - Voranmeldung über 06131 200 9 016 Guntersblum und Berggemeinden: - VB Alzey-Worms (Guntersblum und Berggemeinden) Kontoeröffnungen für Flüchtlinge: donnerstags 9-12 Uhr in der Geschäftsstelle, Lehrer-Krämer-Str. 4, 67585 Dorn-Dürkheim Ansprechpartner: Frau Deforth Tel. Nr. 06241 841-0 Zur Kontoeröffnung sind bei Asylsuchenden ausländerrechtliche Dokumente notwendig, die - den Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde tragen, - die Identitätsangaben gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG (Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift) enthalten, - mit einem Lichtbild versehen sind, - das Siegel der Ausländerbehörde tragen und - vom ausstellenden Bearbeiter unterschrieben sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle aufgezählten Punkte erfüllt sein müssen! Bei fehlenden deutschen Sprachkenntnissen ist die Begleitung des/der Asylsuchenden zum Termin mit einem/einer Übersetzenden notwendig. Internethinweis: - http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/kontoeroeffnung-fuer-fluechtlinge Inhaltsübersicht V1 -- Stand 29.01.2016 Seite 17 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.5 B.5 Reisen B.5.1 Informationen zu Reisen für Flüchtlinge Statusabhängige Reisebeschränkungen Vor der Anerkennung als Flüchtling durch das BAMF hat der Flüchtling eine sog. Aufenthaltsgestattung, die verbunden ist mit Residenzpflicht nach §§ 48 Ziffer 2 und 53 Abs. 2 des AsylVfG; damit unterliegt er rigiden Reisebeschränkungen. Im Leitfaden für Ehrenamtliche "Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens" wird auch die Themen Residenzpflicht und Wohnsitzauflage behandelt: Ausnahmen (Verlassen des Landes RLP) sind möglich, müssen aber im Einzelfall von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Verbunden mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird in aller Regel Freizügigkeit im Bundesgebiet gewährt. Vielfältige Reisemöglichkeiten können genutzt werden. Die kostengünstigste Wahl eines Verkehrmittels hängt ab von der Zahl der Mitreisenden und von der Zeit der Reise, insbesondere dem Wochentag und dem Reisebeginn. Neu: „Das Neubürger-Ticket" zum kostenlosen Testen der Verkehrsmittel (Bahn/Bus) in unserem Nahverkehrsverbundgebiet Rhein-Nahe nach einem Umzug in eine andere Gemeinde für 14 Tage. Dies ist für alle neu zugewiesenen Asylsuchenden sehr zu empfehlen, bedarf aber einer Anleitung und Vorbereitung durch die betreuenden Lotsen bzw. Helfenden. Die notwendigen Informationen findet man auf der entsprechenden Webseite des Rhein-NaheNahverkehrsverbundes RNN (-> unter 'sonstige Fahrkarten'). Die regionalen Verbundgrenzen sind zu beachten (-> "Wabenkarte")! Der Bestellschein für das Neubürger-Ticket (Download) muss spätestens zwei Monate nach dem Umzugstermin beim RNN in Ingelheim eingegangen sein. Als Nachweis für den Umzug ist eine entsprechende Anmeldebestätigung der VG beizufügen. Bahn Alle folgenden Preise gelten für die 2. Klasse. Vielen Flüchtlingen muss das erklärt werden! Mit der Gruppen-Tageskarte (am Automaten: Start-Ziel / Einzelfahrkarte / GruppenTageskarte) bietet die Bahn schon im Nahverkehr entlang der Rheinschiene nach Mainz ein Angebot (Oppenheim-Mainz/Wiesbaden: 15,90 €) das bereits für 2 Personen billiger ist, als 4 Einzelfahrkarten (5,55 €). Die Karte gilt auch für die Nutzung der Mainzer Verkehrsbetriebe. Fahrräder können mitgenommen werden (Preise Dez 2015). Beschränkt man sich auf S- und Regionalbahn (keine IC und ICE) bietet die Bahn attraktive Angebote. In jedem Bundesland gibt es ein Länderticket. In Rheinland-Pfalz heißt dies Rheinland-PfalzTicket, gilt für Rheinland-Pfalz und das Saarland einschl. der Busse und Bahnen der Verkehrsverbünde in beiden Bundesländern. Das Ticket für Erwachsene kostet 24 € + 5 € für jeden der bis zu 4 Mitreisenden. Während der Woche gilt es ab 9 Uhr, am Wochenende ab 0 Uhr. Ähnliche Angebote gibt es in allen Bundesländern. In der Regel gibt es die Fahrkarten am Automaten, meist kann man sie im Internet kaufen. Das sog. „Quer-durchs-Land-Ticket“ gilt bundesweit wochentags ab 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Kosten: 44 € für einen Reisenden, zusätzlich je 8 € für jeden der bis zu 4 Mitreisenden (eigene Kinder unter 15 Jahren V1b - Stand 15.03.2016 Seite 18 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.5 reisen i. d. R. kostenlos). Äußerst attraktiv ist das sog. „Schönes-Wochenende-Ticket“, da es bundesweit an Samstagen und Sonntagen jeweils ab 0 Uhr gilt und nur 40 € für den Einzelreisenden plus je 4 € für jeden der bis zu 4 Mitreisenden kostet. Eigene Kinder reisen kostenfrei. Kosten für den Stadtverkehr fallen bei den beiden letztgenannten Ticketarten zusätzlich an! Bei Nutzung der Bahn und angeschlossenen Buslinien ist die App "DB Navigator" auf dem Smartphone dringend zu empfehlen, um unterwegs die passenden Verbindungen zu wählen, den passenden Bahnsteig zu finden oder auch nur, um die zu erwartenden Verspätungen zu kennen. Fernbus Für Reisen von Asylsuchenden zur BAMF Außenstelle in Trier kann es auch vorteilhaft sein, ab Mainz Hbf eine Fernbusverbindung (Flixbus) zu nutzen. Ansonsten sind häufige Fernreisen während der Zeit der Wohnsitzauflage seitens der VG nicht erwünscht. Inhaltsübersicht . . . V1b - Stand 15.03.2016 Seite 19 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.5 B.5.2 Verkehrsverbindungen Rhein-Selz im ÖPNV (Fahrpläne) - Regionalbahn der Deutschen Bahn (DB) In der VG Rhein-Selz gibt es vier Regionalbahnstationen der Linie RB 44 an der Strecke MainzWorms (-Ludwigshafen/Mannheim): Mainz <-........> Nierstein <--> Oppenheim <--> Dienheim <--> Guntersblum <.....-> Worms Der Ausstieg ist jeweils in Fahrtrichtung rechts. Taktfahrplan: die RB 44 hat in den Hauptverkehrszeiten Mo - Fr 2 Fahrten, Sa/ So 1 Fahrt pro Stunde (Genaueres s.-> Link Fahrplan RB44) - ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH der Deutschen Bahn (DB) Regiolinie 660: Fahrplan Alzey-Undenheim-Mainz Buslinie 662: Fahrplan Undenheim-Nierstein-Oppenheim Buslinie 663: Fahrplan Oppenheim - Dorn Dürkheim/Eimsheim - Oppenheim Buslinie 667: Fahrplan Nieder Olm - Sörgenloch - Selzen - Friesenheim Buslinie 668: Fahrplan Dalheim - Nierstein - Eimsheim - Undenheim - Wörrstadt Busverbindung zur Kleiderkammer und zur Tafel (Sonderfahrt für die VG) - von den Berggemeinden -ab Dorn-Dürkheim- über ..-Dexheim - Nierstein: Fahrplan (nur dienstags!) Alle Fahrpläne sind im Bereichsfahrplan Alzey/Oppenheim (als Druckstück erhältlich) zusammengefasst und wechseln jährlich am zweiten Wochenende im Dezember. Fahrplanhefte sind bei Resezentren und Servicepoints in den Bahnhöfen Mainz und Worms erhältlich Link zur elektronischen Reiseauskunft für Bahn und Bus am PC: (herausgegeben von der Deutschen Bahn) Reiseauskunft Bahn und ORN-Bus (für PC) Inhaltsübersicht V1b - Stand 15.03.2016 Seite 20 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.5 B.5.3 Ticketkauf für Bahn und Bus Tickets können gekauft werden: DB-Fahrkartenautomaten an den Bahnstationen, Schalter an den DB Reisezentren in Mainz und Worms >E.3.6 Bei den Busfahrern der Linienbusse von RNN (Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund www.rnn.info/) und VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar - www.vrn.de) Im Internet über http://www.bahn.de - oder die "DB Navigator" App In den Regionalbahnen muss man die Fahrkarte vorher erwerben und am Bahnsteig entwerten (kein Verkauf im Zug!). Sonst wird das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60€ fällig. Die Fahrscheine (Verbundfahrscheine) gelten auf allen Verkehrsmitteln durchgehend (d.h. auf Bahnen und Bus einschl. Straßenbahnen in Mainz) Wo bekomme ich welche Fahrkarte? an den Schaltern in den Reisezentren in Mainz und Worms und an den Automaten der Bahnstationen. - >E.3.6 Einzelfahrscheine (ermäßigt mit Bahncard) Mehrfahrtenkarte Single/Gruppen Tageskarten Rheinland-Pfalz-Ticket beim Fahrer in Bussen und den Mainzer Straßenbahnen - Einzelfahrscheine Mehrfahrtenkarte Single/Gruppen Tageskarten - ob weitere, wäre noch zu klären Inhaltsübersicht V1b - Stand 15.03.2016 Seite 21 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.6 B.6 Kommunikation (Post, Telefon, neue Medien) Posttarife (ab 01.01.2016): BRIEFE UND POSTKARTEN 1 Alle Preise sind Endpreise und nach UStG umsatzsteuerfrei. Standardbrief D / International 0,70 / € 0,90 € Mindestmaße: 140 mm x 90 mm* (L x B) Höchstmaße: 235 mm x 125 mm x 5 mm* (L x B x H) Höchstgewicht: 20 g STANDARDBRIEFE müssen so beschaffen sein, dass sie sich maschinell verarbeiten lassen Kompaktbrief D / International 0,85 € / 1,50 € Mindestmaße: Deutschland: 100 mm x 70 mm* (L x B) International: 140 mm x 90 mm* (L x B) Höchstmaße: 235 mm x 125 mm x 10 mm* (L x B x H) Höchstgewicht: 50 g Großbrief D / International 1,45 € / 3,70 € Mindestmaße: 100 mm x 70 mm (L x B) Höchstmaße: 353 mm x 250 mm x 20 mm (L x B x H) (B4) Höchstgewicht: 500 g Für internationale GROSSBRIEFE gelten die Mindest- und Höchstmaße wie bei MAXIBRIEF International. Maxibrief National 2,60 € Mindestmaße: 100 mm x 70 mm (L x B) Höchstmaße: 353 mm x 250 mm x 20 mm (L x B x H) (B4) Höchstgewicht: 1000 g Für nationale MAXIBRIEFE, die das o. g. Höchstgewicht und/oder die o. g. Höchstmaße überschreiten zusätzliches Entgelt + 2,20€ Maxibrief International über 500 g bis 1.000 g: 7,00 € über 1.000 g bis 2.000 g: 17,00 € Mindestmaße: 140 mm x 90 mm (L x B) Höchstmaße: L + B + H = 900 mm, keine Seite länger als 600 mm Höchstgewicht: 2.000 g HINWEIS Alle Briefformate müssen grundsätzlich eine Rechteckform haben. Für eine schnellere internationale Beförderung Briefe und POSTKARTEN bitte immer mit dem Vermerk „PRIORITY/ Prioritaire/Luftpost“ oder dem entsprechenden Aufkleber kennzeichnen. Liste der Postfilialen in der VG Rhein-Selz mit Öffnungszeiten ---> >E.3.7 Inhaltsübersicht V1 - Stand 19.01.2016 Seite 22 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.6 Das Wichtigste rund um Päckchen und Pakete: DHL Päckchen Deutschland EU Welt bis 1 kg 4,00 € 9,00 € 16,00 € bls 2 kg 4,50 € 9,00 € 16,00 € Mindestmaße: 15 x 11 x 1 cm / Höchstmaße Deutschland 30 x 30 x 15 cm (bis 1 kg), 60 x 30 x 15 cm (bis 2 kg) / Höchstmaße international: L + B + H = 90 cm, keine Seite länger als 60 cm. DHL Paket Deutschland EU Zone 1 EU Zone 2 Welt Zone 3 Welt Zone 3 bis 5 kg 6.99 € 16,99 € 29,99 € 35,99€ 43,99 € über 5 kg bis 10 kg 8,99 € 21 .99 € 35,99 € 49,99 € 59,99 über 10 kg bis 20 kg 14.99 e 32.99 € 49,99 € 69,99 € € 95,99 € über 20 kg bis 31,5 kg 14.99 € 44,99 € 55.99 € 95,99 € 125,99 € Mindestmaße: 15 x 11 x 1 cm / Höchstmaße: 120 x 60 x 60 cm. Für DHL PAKETE bis 10 kg beträgt das max. Gurtmaß (= Länge + 2 x Breite + 2 x Höhe) 300 cm. Höchstgewicht im internationalen Versand länderindividuell Service Premium EU Zone 1 Welt Zone 2 Welt Zone 3 Welt Zone 4 - ab + 7.50 ab + 1 6,00 € ab + 22.00 € DHL Paket Int Ihr DHL Paket international wird mit Service PREMIUM auf dem schnellstmöglichen Weg ins Ausland befördert. Die Serviceentgelte verstehen sich zusätzlich zum jeweiligen Paketpreis Services Transportversicherung** - bis zur Summe von 2.500 € - bis zur Summe von 25.000 € Höherversicherung Int.*** - bis zur Summe von 1 .000 € - je weitere 1000€ Deutschland + + 4,50 € 18,00 € EU Welt - + 12.50 € + 12,50 € - Rolle + 1,50 € + 1,50 € + 1,50 € Sperrgut + 22,50 € + 25.00 €2 + 30,00 € Als SPERRGUT gelten Sendungen, welche die Pakethöchstmaße von 120 x 60 x 60 cm überschreiten. weder quader- noch rollenförmig sind oder keine Kartonverpackung haben. Bitte beachten Sie: Bereits bei Überschreitung eines der oben genannten Maße (z. B. 80 x 70 x 20 cm) gilt die Sendung als SPERRGUT. Höchstmaße: Länge 200 cm. Gurtmaß (= Länge + 2 x Breite + 2 x Höhe) bis 360 cm. Link: Standorte der Verkaufspunkte der Deutschen Post Inhaltsübersicht V1 - Stand 19.01.2016 Seite 23 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.6 Telefon und Internet Viele Asylsuchende verfügen bereits über ein Mobiltelefon oder Smartphone. Für Telefongespräche innerhalb Deutschland und in Europa ist es wichtig, dass sie eine deutsche SIM-Karte verwenden, um teure Roaminggebühren bei sich und ihren Gesprächspartnern zu vermeiden. Um eine Kostenkontrolle zu erzielen, sollten möglichst Prepaid-Karten (Karten mit Aufladefunktion) eingesetzt werden. Auf die Gebührenstrukturen der Anbieter, insbesondere für Auslandsgespräche und ggf. die Internetnutzung, ist zu achten. Der Internetzzugang erfolgt in der Regel über die Nutzung des Smartphones. Prepaid-Internet-Tarife, die nach Zeit abgerechnet werden Eine Möglichkeit, gerade für Wenigsurfer, sind Zeittarife wie Tagesflatrates. Diese Tarife sind besonders praktisch, wenn man nur hin und wieder mobil ins Internet gehen möchte. Bei einer Tagesflatrate beispielsweise zahlt man nur für die Tage, an denen man sein Prepaid-Internet auch tatsächlich nutzt. Alternativ dazu haben die Anbieter Minuten- und Stundenzugänge in petto, die schon für wenige Cent zu haben sind. Beim Vergleich der Anbieter sollte man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Bandbreitenbegrenzungen und Surfgeschwindigkeiten achten. Gerade Discounter drosseln schon mal gern von vornherein den Speed. Prepaid-Internet mit Monatsflatrate Im Bereich Festnetz und DSL entscheiden sich die meisten Kunden für eine Monatsflatrate. Auch beim mobilen Prepaid-Internet gibt es natürlich die Möglichkeit, eine Monatsflatrate zu wählen. Das Prinzip ist dasselbe: Beim Prepaid-Internet-Tarif mit Monatsflatrate kann man für einen monatlichen Pauschalbetrag ohne Zeitlimit im Internet surfen. Allerdings gibt es auch hier eine Begrenzung der Bandbreite. Oft wird ab fünf Gigabyte gedrosselt, teilweise aber auch schon früher. Monatsflats eignen sich für Vielsurfer, sind aber auch für all jene interessant, die an ihrem Wohnort keinen DSL-Anschluss bekommen können. Auf der sicheren Seite: Prepaid-Internet mit Kostenstopp Praktisch und sicher sind Prepaid-Internet-Tarife mit Kostenstopp. Hier ist man weitgehend vor bösen Überraschungen gefeit, denn wird ein bestimmter Betrag erreicht, setzt die Kostenbremse ein. So zahlt man nie mehr als den Höchstbetrag, egal wie viel man versurft. Wer weniger surft, zahlt nur die angefallen Kosten (z.B. bei Fonic). Links zu ergänzenden Internetseiten: Preisvergleiche von SIM-Karten: http://www.billiger-surfen.de/mobiles-internet-vergleich/ http://www.simtarife.de/ http://www.billiger-telefonieren.de/handy/ Inhaltsübersicht V1 - Stand 19.01.2016 Seite 24 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.7 B.7 Soziales Umfeld (Veranstaltungen, Gruppen, Vereine, Polizei RLP) Regelmäßige Veranstaltungen: Regelmäßige Sprechstunden für Flüchtlinge o Kulturtreff Nierstein, mittwochs 16 - 19 Uhr im Alten Rathaus o Flüchtlingstreff der Flüchtlingshilfe Guntersblum, Alsheimer Str. 24, jeden 2. Mittwoch im Monat, Sprechstunde jeden Freitag 14 - 17 Uhr o Sprechstunde Mommenheim, Hindenburgstr.29 jeden Dienstag von 15 - 17 Uhr Cafe Welcome, Nierstein, 3. Sonntag im Monat, Johannes-Busch-Haus, ab 15 Uhr Cafe Treff in Hillesheim (geplant) "Interkulinarische Begegnung" in Guntersblum alle 2 Monate im Ev. Gemeindehaus Fest der Kulturen in Nierstein ....etc.) weitere noch zu ergänzen Vereine in der VG Eine Übersicht der in der VG Rhein-Selz gemeldeten Vereine finden sich - nach Ortsgemeinden gegliedert - im Abschnitt -> E.3.8 Polizei Rheinland-Pfalz Die örtlich zuständige Polizeiinspektion Oppenheim leistet in Eigenregie, bei Bedarf auch nach externer Absprache, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für die Flüchtlinge. Hierbei werden praktische Fertigkeiten und die Vermittlung des in Deutschland gültigen Verkehrsrechts in Bezug auf das Fahrradfahren vorgenommen. Der Schutzauftrag der Polizei erstreckt sich einerseits auf die Flüchtlingspersonen selbst, als auch auf deren Wohnungen. Hier werden Hinweise auf mögliche Gefährdungen in jedem Falle unverzüglich überprüft und ggf. durch nachfolgende Maßnahmen ergänzt. Wichtig ist hierbei eine verständliche, und möglichst präzise Beschreibung der Situation. Dazu ist die Unterstützung der Integrationslotsen als Übersetzer oft gefragt, zumindest was die Erstmeldung betrifft. V1 - - Stand 29.01.2016 Seite 25 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.7 Wichtig erscheint der Hinweis, dass die Polizeien in den Herkunftsländern der Flüchtlinge eine völlig andere Aufgabenstellung und Vorgehensweise haben, was zu einer natürlichen Distanz, wenn nicht sogar Furcht vor der deutschen Polizei führt. In unserem Land versteht sich die Polizei als „Bürgerpolizei“ für alle schutzbedürftigen Personen, unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit. Die Integrationslotsen sollten sich dessen bewusst sein, die Polizei wünscht sich eine Zusammenarbeit zum Abbau eventuell bestehender Ängste. Kontakt: Für Informationen, Rückfragen und Hinweise steht das Personal der Polizeiinspektion rund um die Uhr zur Verfügung: 24h - Bereitschaft 06133 933-0 Notruf 110 (nur in Notfällen) In speziellen Fällen/Fragen wenden Sie sich tagsüber direkt an die Bezirksbeamten der Inspektion, zuständig für die VG Rhein-Selz: PHK Horst Dehmel 06133 933 218 POK Jürgen Stiltz 06133 933 220 Inhaltsübersicht V1 - - Stand 29.01.2016 Seite 26 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.8 B.8 Arbeitswelt für Asylsuchende Grundsätzlich dürfen Asylsuchende und sogenannte Geduldete in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht arbeiten. Nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz gibt es aber die Möglichkeit, Asylsuchende mit gemeinnützigen Arbeiten zu beschäftigen. Zitat: (1) .... Im übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. (2) Für die zu leistende Arbeit nach Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 1 Satz 2 wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde ausgezahlt. (3) Die Arbeitsgelegenheit ist zeitlich und räumlich so auszugestalten, dass sie auf zumutbare Weise und zumindest stundenweise ausgeübt werden kann. (4) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz. Der Leistungsberechtigte ist vorher entsprechend zu belehren. Ab dem vierten Monat dürfen Asylsuchende sich bewerben, es wird aber geprüft, ob es bevorrechtigte Bewerber/-innen gibt. Diese Vorrangprüfung fällt vom 16. Monat an weg, ab diesem Zeitpunkt sind die Einschränkungen für Zuwanderer/-innen gering. Genaueres ist aus den ergänzenden Internetseiten ersichtlich: Flyer der Bundesagentur für Arbeit: "Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen Leitfaden zur Beschäftigung von Asylbegehrenden im Landkreis Mainz-Bingen (Broschüre) Leitfaden zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Mainz-Bingen (1,05 €-Jobs) Zugang zum Arbeitsmarkt Leitfaden: Schreiben des Integrationsministeriums zu Praktika (01.07.15) Kurzübersicht "Praktika" für Asylbewerber und geduldete Personen Anerkennung von Beruf und Ausbildung Welcome Center RLP (mit IHK) Asylbewerberleistungsgesetz Inhaltsübersicht V1 - Stand 20.01.2016 Seite 27 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.9 B.9 Begleitung im Asylverfahren - rechtliche Angelegenheiten Das Asylgesetz (AsylG) (frühere Bezeichnung: Asylverfahrensgesetz [AsylVfG]) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Es konkretisiert damit das Recht auf Asyl nach Art. 16a GG. Zusammen mit einigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes bildet das Asylgesetz den wesentlichen Teil des Flüchtlingsrechts. Durch Art. 1 Nr. 1 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes erhielt das Gesetz mit Wirkung vom 24. Oktober 2015 seine heutige Bezeichnung. Regelungen zum Asylverfahren In Deutschland hat das Recht auf Asyl Verfassungsrang; es ist in Artikel 16a des Grundgesetzes festgeschrieben; bis zum Asylkompromiss von 1993 war es in Artikel 16 des Grundgesetzes verankert gewesen. Das Asylverfahren beginnt mit einem Asylantrag, der in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen ist. Im Rahmen des Asylverfahrens prüft das Bundesamt sodann, ob der Antragsteller Asylberechtigter im Sinne des Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz ist und ob ihm internationaler Schutz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG zuzuerkennen ist. Der internationale Schutz setzt sich hierbei zusammen aus der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG, die sich mit dem Flüchtlingsbegriff nach dem internationalen Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) deckt, sowie dem subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (§ 4 Abs. 1 AsylG). Werden Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz verneint, prüft das Bundesamt, ob Abschiebungsverbote nach den Absätzen 5 und 7 des § 60 Aufenthaltsgesetzes vorliegen (§ 24 Abs. 2 AsylG). Werden auch diese Abschiebungsverbote verneint und ist der Ausländer nicht im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels, erlässt das Bundesamt mit seinem Ablehnungsbescheid zugleich eine Abschiebungsandrohung. Stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fest, dass die Bundesrepublik nach der Dublin-II-Verordnung nicht für das Asylverfahren des Antragstellers zuständig ist, beendet es das Asylverfahren in der Bundesrepublik, indem es den Asylantrag für unzulässig erklärt, und ordnet die Abschiebung des Betroffenen nach § 34a Abs. 1 AsylG in den zuständigen Staat an. Aufgrund der Änderung vom 28. August 2013 haben Personen, die im Rahmen des DublinVerfahrens in einen anderen europäischen Staat überstellt werden sollen, auf Basis des geänderten § 34a Abs. 2 AsylG eine Woche Frist, einen Antrag gegen diese Abschiebungsanordnung zu stellen. Diese Änderung gilt seit dem 6. September 2013.[1] Eine Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Asylsuchende dürfen das Land Rheinland-Pfalz nicht ohne schriftliche Erlaubnis verlassen (Residenzpflicht). Das Asylgesetz bestimmt auch, unter welchen Voraussetzungen ein einmal abgelehnter Asylantrag wieder aufgenommen werden kann (Folgeantrag, § 71 AsylG) oder wann eine früher ausgesprochene Anerkennung erlischt, zu widerrufen bzw. zurückzunehmen ist (§ 72 und § 73 AsylG). V1 - Stand 20.01.2016 Seite 28 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel B.9 Im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa 2015 wurde das Asylgesetz verschärft und wird 2016 weiter verschärft. So sind beispielsweise schnellere Abschiebungen von abgelehnten Asylsuchenden möglich. Auch sollen Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Zukunft Sachleistungen statt Geld bekommen. Rechtsschutz Gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Das Asylgesetz formuliert jedoch spezielle Regelungen, die der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorgehen. Insbesondere die Regelung der Rechtsmittelfrist und die Rechtsmittelbeschränkungen weichen in einschränkender Hinsicht von der VwGO ab. Das Flughafenverfahren (§ 18a AsylG) etwa kennt eine Rechtsmittelfrist von drei Tagen. Gerichtsbeschlüsse in Eilverfahren sind – anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess – nicht durch Rechtsmittel angreifbar. Auch die Gründe, unter denen eine Berufung gegen ein Urteil zuzulassen ist, sind nach dem Asylgesetz in besonderer Weise beschränkt. Quelle: Wikipedia (Asylgesetz) Weiteres bei Bedarf noch zu ergänzen Links zu ergänzenden Internetseiten Asylgesetz (früher: AsylVerfahrensgesetz, AsylVfG) Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Gesetzestext) Aufenthaltsgesetz (Gesetzestext) Aufenthaltsgesetz (Info Wikipedia) Asylbewerberleistungsgesetz (Gesetzestext) Zuwanderungsgesetz (Info Wikipedia) Information zur Anhörung im Asylverfahren Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Inhaltsübersicht V1 - Stand 20.01.2016 Seite 29 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.1 C.1 Flüchtlingsstatus je nach Ergebnis des Antragsbescheids Die Entscheidungsmöglichkeiten des BAMF und deren Konsequenzen sind in den folgenden Dokumenten aufgeführt: Leitfaden: Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und deren Konsequenzen im Rahmen des Asylbescheids (Fälle mit Bleiberecht) Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter: Der Antragsteller ist Asylberechtigter im Sinne des Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz und ihm wird internationaler Schutz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG zuerkannt. Der internationale Schutz setzt sich hierbei zusammen aus der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG, die sich mit dem Flüchtlingsbegriff nach dem internationalen Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) deckt, sowie dem subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (§ 4 Abs. 1 AsylG). Abschiebungsverbote Werden Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz verneint, prüft das Bundesamt, ob Abschiebungsverbote nach den Absätzen 5 und 7 des § 60 Aufenthaltsgesetzes vorliegen (§ 24 Abs. 2 AsylG). Abgelehnte Asylsuchende Werden auch diese Abschiebungsverbote verneint und ist der Ausländer nicht im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels, erlässt das Bundesamt mit seinem Ablehnungsbescheid zugleich eine Abschiebungsandrohung. - >s. C.7 abgelehnter Asylantrag Die notwendigen Handlungsschritte nach Vorliegen des positiven Anerkennungsbescheids für Asylsuchende mit praktischen Hinweisen sind in folgendem Link Leitfaden: Übergang Asylbewerberleistungsgesetz zu SGB II: Wie geht es weiter nach der Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter? (Stand März 2015) und in den folgenden Abschnitten C.2 Ablauf Erstantrag von Sozialleistungen nach SGB II C.3 Integrationskurse und C.4 Wohnungsangelegenheiten nach dem Anerkennungsbescheid behandelt. Hilfreiche Links: Link zum Flüchtlingsbüro des Jobcenters des Landkreises Main-Bingen Beantragungsformulare: Formular Erstantrag für Leistungen nach SGB II Formular Weiterbewilligungsantrag Formularsammlung auf der Webseite des Landkreises Inhaltsübersicht Entwurf Stand 24.01.2016 Seite 30 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.2 C.2 Ablauf Erstantrag von Sozialleistungen nach SGB II Voraussetzung: Anerkennung als Flüchtling Wie geht es weiter nach der Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter? Autor: H. Hey / Tel: 06133 59212 / Stand: 02.2016 Sch Bezeichnung ritt Ggf. Vollmacht 1 für Ausländerbehörde Ausländerbehörde mit allen Familien2 mitgliedern (Fingerabdruck) kontaktieren JobCenter 3 Datenerfassung vorzulegende DokumenErgebnis (-Dokumente) te Bem. Vollmacht für IL von Flüchtling Formular a) Anerkennung des BAMF b) ggf. biometrische Passfotos a) Bescheinigungen als Ausweisersatz b) Teilnahmeverpflichtung für Integrationskurs Öffnungs-zeiten > E.1.6 a) Voranmeldung nicht möglich b) in Warteraum R Nr. 113 für Land zust. Bearbeiter wählen und Bearbeitungs-Nr. ziehen Mo. - Mi.: 9-12 / 14-15:30 Do: 9-12 / 14 - 18 Fr.: 9-12 Voranmeldung nicht mögl. Mo - Do: 7 - 17 Fr: 7 - 12:30 Schritte 2 bis 4 im Rahmen eines Besuches abwickelbar Mo - Do: 7 - 17 Fr: 7 - 12:30 Übersetzerin Arabisch: Frau Ibrahim R. Nr. 118 JobCenter Materielle Hilfe (Herr Schlotter) a) Infoblatt "Mitwirkung Leistungen SGB II" b) Leistungsbescheid (per Post) c) Bescheinigung über Leistungsbezug 5 Wohnung suchen ggf. Hilfe bei Koordinator des JobCenters holen: Stenzel Rahmendaten (max. qm,…) Email: stenzel.nico@mainzund Prozedere siehe Kap. bingen.de Tel.: 0151 42246379 / C4 siehe Flussdiagramm Wohnungswechsel nach Anerkennung 6 Funk + Fernsehen beitragsfrei Bescheinigung über Leistungsbezug an Beitragsservice schicken 7 Befreiung Unterrichtskosten Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs (Link) 8 Einstufungstest bei gewähltem Bildungsträger Teilnahmeverpflichtung für Integrationskurs und Kostenbefreiung 9 Befreiung Fahrtkosten Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung (Link) 10 Integrationskurs vereinbaren 11 Anmeldung bei Krankenkasse 4 V1a - Stand 03.03.2016 Einreichen bei: BAMFRegionalstelle Trier/ Dasbachstr. 15b / 54292 Trier Einladung zum Einstufungstest Einreichen bei: BAMFRegionalstelle Trier/ Dasbachstr. 15b / 54292 Trier a) Mitgliedsausweise nach wenigen Wochen per Post Kriterien: Lage der Geschäftsstelle, b) KK beantragt Soz. Vers. evtl. Beratung in Fremdsprache Nr. bei DRV Seite 31 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.2 Sch ritt Bezeichnung Vorzulegende Dokumente 13 JobCenter aktivierende Hilfe Lebensläufe 14 Information der Schulträger über Änderung Kostenträger Mittagessenszuschuss Aufhebungsbescheid nach AsylbLG und Bewilligung nach SGB II für Kostenübernahme Mittagsverpflegung von JobCenter BuT zugesandt Öffnungs-zeiten Ergebnis (-Dokumente) EingliederungsVereinbarung Bem. Einladung ergeht durch zuständigen Berater für aktivierende Hilfe im JobCenter (Arbeitsvermittler) Grundschulen: Frau Stang VG [email protected] Weiterführende Schulen: H. Geiß Kreisverwaltung MZ-BIN Abt. 22a Schulen [email protected] Inhaltsübersicht V1a - Stand 03.03.2016 Seite 32 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.3 C.3 Integrationskurse Das Aufenthaltsgesetz regelt für ausländische Mitbürger/Mitbürgerinnen staatliche Integrationsangebote. Ob ein Teilnahmeanspruch für einen Integrationskurs besteht, wird bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde geprüft. Zur Teilnahme an einem Integrationskurs sind nur die Personen berechtigt, die einen Teilnahmeanspruch besitzen, die zur Teilnahme verpflichtet sind oder die zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen worden sind. Seit November 2015 erhalten auch Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive einen Zugang zu Integrationskursen des Bundes, wenn Kursplätze verfügbar sind. Folgende Personen können zu Integrationskursen zugelassen werden: Personen mit Aufenthaltsgestattung und einer guten Bleibeperspektive aus Eritrea, Irak, Iran oder Syrien (Stand 2015) Personen mit Duldung nach § 60 a Abs. 2, 3 AufenthG Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden bzw. einen negativen Bescheid erhalten haben, aber bei denen die Abschiebung ausgesetzt wurde, erhalten von der Ausländerbehörde eine „Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung“, die Duldung genannt wird. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG Eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Ausreisehindernisse bestehen. Dies prüft die zuständige Ausländerbehörde. Eine Übersicht über das Integrationskursangebot im Landkreis finden Sie über die Suchfunktion auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Integrationskurssuche Hilfreiche Links: Inhalte und Ablauf eines Integrationskurses Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs für Asylbewerber und... Merkblatt zum Integrationskurs für Asylbewerber und.... Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung Inhaltsübersicht V1a - Stand 03.03.2016 Seite 33 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.4 C.4 Wohnungsangelegenheiten nach dem Anerkennungsbescheid C.4.1 Ablaufplan allgemein VGWohnung? nein kein Handlungsbedarf ja ja JobCenter sucht Wohnung? nein 1) Wohnungssuche gem. Kriterien des JobCenters Wohnfläche und Kaltmiete = f (Wohnort und Anz. Personen) 2) http://www.kvmzbin.de/deutsch/formulare/Jobcenter/mietspiegel.pdf Wohngemeinschaft statt Bedarfsgemeinschaft vorteilhaft? Einreichen der vom Vermieter unterschriebenen Mietbescheinigung http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/mietbescheinigung.pdf Höchstgrenzen von Heiz- und anderen NK beachten! Genehmigung durch JobCenter = „Umzugsgestattung“ Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter übereinstimmend mit dem Inhalt der Mietbescheinigung (Scan an JobCenter) Vermieter akzeptiert Zahlung von Kaltmiete und N durch Mieter ja nein Einreichen des Formblattes Abtretungserklärung http://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Jobcenter/abtretungserklaerung.pdf bzgl. Kaltmiete, Kaution und ggf. nicht vom Vermieter vorfinanzierter Nebenkosten unterschrieben vom Mieter bei JobCenter Einreichen formloser Anträge zur Übernahme der in der Abtretungserklärung 3) spezifizierten Zahlungen durch JobCenter spezifische Regelungen beachten, z. B. Höchstmenge bei Heizölbestellung, dafür 3 Angebote einholen V1a- Stand 03.03.2016 Seite 34 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.4 Genehmigungen der Anträge durch JobCenter Verträge über Energielieferungen abschließen Strom zahlt Mieter direkt, wird von JobCenter nicht übernommen Ausnahme: Vermietung warm und einschl. Strom wg. fehlender Zähler Wohnungsübernahme mit Übergabeprotokoll einschl. festgestellter Schäden und Zählerständen, unterschrieben von Vermieter und Mieter Umzug kann erfolgen! Umzug Wohnungsgeberbestätigung gem §19 Abs. 3 BMG http://include-rp.zfinder.de/IWFileLoader?tsaid_fileId=199520332&tsaid_oeId=197782334& vom Vermieter unterschreiben lassen Ummeldung in Bürgerbüro der VG Rhein-Selz pers. Erscheinen mit Wohnungsgeberbescheinigung und Ausweis Adressänderungen (Kreisverwaltung, JobCenter, Bank, Familienkasse, Schulen,...) 1) z. B. weil es gute Gründe gibt, vor Ort zu bleiben (Schule, Arbeitsplatz,...) 2) ist eines der Kriterien verletzt, übernimmt JobCenter keine Leistungen (Umzugskostenbeteiligung, Erstausstattung, Darlehen für Kaution, …) 3) Grundsteuer, Versicherungen (Gebäude, Hausbesitzerhaftpflicht), Wasser, Abwasser verbleiben beim Vermieter und können nur mittelbar über die Nebenkosten-Vorauszahlung vom Mieter finanziert werden (Quelle: Dr. H. Hey, Nierstein) Inhaltsübersicht V1a- Stand 03.03.2016 Seite 35 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.4 C.4.2 Rahmenbedingungen für Umzug nach Mainz (nach Anerkennung) • Umzugsgenehmigung beim JobCenter MZ-BIN einholen (Antrag formlos) • Wohnung suchen, die dem (leider nicht im Internet veröffentlichten) Mietspiegel des Jobcenters in Mainz (Hotline: 06131 88080) entspricht: Um folgende Leistungen des Jobcenters in Anspruch nehmen zu können • Finanzierung der Kaution • Finanzierung eines Sprinters für Umzug • Erstausstattung darf die Kaltmiete folgende Werte nicht übersteigen: 1 Pers 390,- € 50 m² 2 480,- € 60 m² 3 620,- € 80 m² 4 710,- € 90 m² 5 860,- € 105 m² 6 1.050,- € 120 m² 7 Pers 1.182,- € 135 m² Die Fläche ist im Gegensatz zum Landkreis nur eine Orientierungsgröße, ansonsten ist das Verfahren völlig analog dem im Landkreis Mainz-Bingen praktizierten (siehe C 4). So kann, wie im Landkreis, ggf. von der Konstellation einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft (im Gegensatz zu einer Bedarfsgemeinschaft http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html ) vorteilhaft Gebrauch gemacht werden; dies trifft z. B. zu für: • Kinder über 25 Jahren • Geschwister, die ohne Eltern zusammenleben, oder • Studenten-WGs Die Grenzwerte der Haushaltsgemeinschaft setzen sich dann aus den Einzelwerten der Bedarfsgemeinschaften zusammen; ziehen beispielsweise 2 Geschwister über 25 Jahren zusammen, steht ihnen Wohnraum für eine Kaltmiete von 2 x 390 = 780,- € zu! (Quelle: Dr. H. Hey, Nierstein) Inhaltsübersicht V1a- Stand 03.03.2016 Seite 36 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.5 C.5 Arbeitswelt nach dem Anerkennungsbescheid Nach dem Abschluss des Asylverfahrens muss unterschieden werden nach: anerkannten Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis: Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erhalten haben. Geduldeten: Menschen, deren Asylantrag in der Regel abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können. Beschäftigung: Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen dürfen jede Beschäftigung annehmen. Hier müssen Betriebe keine Besonderheiten beachten. Bei Personen mit Duldung müssen die Arbeitgeber jedoch folgende Punkte beachten: Die Ausländerbehörde kann nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erteilen. Die Behörde hat bei ihrer Entscheidung grundsätzlich ein Ermessen. Danach besteht grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d.h. für eine konkrete Beschäftigung muss eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, die wiederum die Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung anfragen muss. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird erteilt, wenn die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger als für inländische Arbeitnehmer sind. Außerdem wird in der Regel geprüft, ob die Stelle nicht durch einen Deutschen, EU-Staatsbürger oder anderen ausländischen Staatsbürger mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus besetzt werden kann (Vorrangprüfung). Für Geduldete, die seit 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland sind, entfällt die Vorrangprüfung. Nach vier Jahren Aufenthalt muss die Bundesagentur für Arbeit bei der Entscheidung der Ausländerbehörde gar nicht mehr beteiligt werden. Besonderheiten: Bei Geduldeten, die Hochschulabsolventen sind und die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU in Engpassberufen erfüllen oder bei Fachkräften, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der BA haben bzw. an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen, entfällt die Vorrangprüfung bereits nach 3 Monaten. Für Hochschulabsolventen, die mind. 48.400 Euro (Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst) verdienen und die Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllen, muss die BA nicht zustimmen. Informationen zur Blauen Karte finden Sie unter www.bamf.de >Migration nach Deutschland > Arbeiten in Deutschland > Bürger eines Drittstaats > Blaue Karte EU Hilfreiche Links: Flyer der Bundesagentur für Arbeit: "Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen Leitfaden zur Beschäftigung von Asylbegehrenden im Landkreis Mainz-Bingen (Broschüre) Leitfaden: Schreiben des Integrationsministeriums zu Praktika (01.07.15) Anerkennung von Beruf und Ausbildung (BM Bildung und Forschung) Welcome Center RLP (mit IHK) (u.a."Geduldete" betreffend) Kurzübersicht "Praktika" für Asylbewerber und geduldete Personen Inhaltsübersicht V1 - Stand 25.01.2016 Seite 37 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.6 C.6 Familiennachzug bei anerkannten Flüchtlingen Grundsätzliches Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert. Für die Herstellung und Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Bundesgebiet finden die einschlägigen Regelungen entsprechende Anwendung. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf öffentliche Sozialleistungen angewiesen ist. Ehegattennachzug Dem Ehegatten ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Ehegatten das 18.Lebensjahr vollendet haben, der nachziehende Ehegatte einfache Deutschkenntnisse nachweisen kann und der in Deutschland lebende ausländische Ehegatte eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung oder aus humanitären Gründen besitzt, seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die verlängert werden kann oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts voraussichtlich über ein Jahr betragen wird. Kindernachzug Dem minderjährigen ledigen Kind, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der hier lebende ausländische Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen besitzt oder eine Niederlassungserlaubnis als Asylberechtigter besitzt oder beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen und das Kind seinen Lebensmittelpunkt zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet verlegt. Einem minderjährigen ledigen Kind, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann, und beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen. Verfahren beim Nachzug Wollen ausländische Ehegatten oder Kinder im Familiennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen nach Deutschland einreisen, so müssen diese vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eine Aufenthaltsgenehmigung in Form des Visums beantragen. Ausnahmen hiervon bestehen für Angehörige der EU-Staaten, EFTA-Staaten, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Rahmen dieses Visumsverfahrens sind bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen im Original vorzulegen. Zuständig für die Erteilung des Visums ist die deutsche Vertretung im Ausland. Für ihre Entscheidung V1 - Stand 25.01.2016 Seite 38 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.6 benötigt sie eine Stellungnahme der Ausländerbehörde hier vor Ort. Diese Stellungnahme fordert sie mit Übersendung der Antragsunterlagen an. Sobald diese Anforderung hier vorliegt, wenden sich unsere Mitarbeiter zur Abstimmung eines Termins an die vor Ort lebenden Angehörigen. Aufgrund dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens können die notwendigen Unterlagen bei uns erst nach Aufforderung vorgelegt werden. Nach Prüfung des Antrages wird die geforderte Stellungnahme an die Auslandsvertretung übersandt. Das Ergebnis des Visumsantrages wird von dort dem Antragsteller direkt mitgeteilt. Allgemeine Nachweise Formloses Einladungsschreiben mit beglaubigter Unterschrift. Inhalt: Wer lädt wen warum ein? Die gesamten Kosten nach §§ 66 - 68 Zuwanderungsgesetz werden übernommen. (Hinweis: Unterschriftsbeglaubigungen werden auch von jedem Vorortbürgerdienst vorgenommen) Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße -Quadratmeterzahl-) Nachweis über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung ( Höhe der monatlichen Warmmiete) Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes, zum Beispiel Lohn- und Gehaltszahlungen der letzten drei Monate, letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters plus derzeitige Arbeitgeberbestätigung, bzw. Arbeitsvertrag mit Angaben über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Nachweis über eine Krankenversicherung ggf. andere Nachweise über die Bestreitung des Lebensunterhaltes wie z.B. Rentenbescheid, Bescheid über Zusatzversorgung/Betriebsrente, Arbeitslosengeldbescheid, Bundeserziehungsgeldbescheid, Kindergeldnachweis bei Ehegattennachzug zusätzlich: Original oder Ausfertigung der Heiratsurkunde (ggf. mit Legalisationsvermerk) beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde, falls es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt ggf. Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher Übersetzung Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“ bei Kindernachzug zusätzlich: Original /Ausfertigung der Geburtsurkunde beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, falls es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt. ggf. Sorgerechtsbeschluss mit beglaubigter deutscher Übersetzung Die Auflistung ist nicht zwingend abschließend; es kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein. Inhaltsübersicht V1 - Stand 25.01.2016 Seite 39 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.7 C.7 abgelehnter Asylantrag Mit jedem Asylantrag wird sowohl die Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen, als auch, wenn der Ausländer dies nicht ausdrücklich ablehnt, die Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Grundgesetz beantragt. Dementsprechend bestehen hinsichtlich des Asylantrages - für Anerkennungen wie für Ablehnungen - verschiedene Entscheidungsalternativen. Ein Asylantrag kann in vollem Umfang oder teilweise abgelehnt werden. Die Ablehnung kann nur die Statusfeststellung nach Art. 16a Grundgesetz und/oder die Flüchtlingsanerkennung gem. § 60 Abs. 1 AufenthG umfassen. Ist der Asylantrag abzulehnen, hat das Bundesamt auch darüber zu entscheiden, ob wegen Gefahren im Herkunftsland ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG besteht. Entscheidungsmöglichkeiten im Falle einer Ablehnung: 1. Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG 2. Ablehnung des Asylantrages (Asylberechtigung und internationaler Schutz) als unbegründet; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festzustellen 3. Ablehnung des Asylantrages (Asylberechtigung und internationaler Schutz) als offensichtlich unbegründet; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festzustellen 4. Unzulässigkeit des Asylantrages wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates 5. Einstellung des Asylverfahrens in Folge einer Antragsrücknahme 6- Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens, nach einer erneuten Asylantragstellung, der ein abschlägiges unanfechtbar abgeschlossenes Asylverfahren voranging (bei positiven Entscheidungen in Folgeantragsverfahren erfolgen sinngemäß Begründungen nach D.2 Ablauf eines Asylverfahrens, Punkt 8, lfd. Nr. 1..4)) zu 1.) Nationale Abschiebungsverbote: Ist ein Abschiebungsverbot festgestellt, darf keine Abschiebung in den Staat erfolgen, für den dieses Abschiebungsverbot gilt. Dem Betroffenen soll von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, es sei denn, ihm ist die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar, er ist seinen Mitwirkungspflichten hierbei nicht in der erforderlichen Weise nachgekommen oder es liegen Ausschlussgründe (von ihm begangene Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen oder Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen) vor. Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt und kann wiederholt verlängert werden. Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis und zur Sicherung des Lebensunterhalts gilt das Gleiche wie bei subsidiär Schutzberechtigten. zu 2./3. Vollständige Ablehnung des Asylantrages: Für den Fall, dass der/die Asylsuchende nicht als Asylberechtigte(r) oder Flüchtling anerkannt wird, ihm/ihr weder subsidiärer Schutz gewährt noch für ihn/sie ein Abschiebungsverbot festgestellt wird und er/sie auch aus keinem anderen Grund einen AufentV1 - Stand 01.02.2016 Seite 40 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.7 haltstitel besitzt, erlässt das Bundesamt zusammen mit der Entscheidung über den Asylantrag eine Ausreiseaufforderung und kündigt an, dass er/sie auch ohne seine/ihre Einwilligung in sein/ihr Heimatland zurückgeführt werden kann. Die Ausreisefrist beträgt 30 Tage, wenn der Asylantrag als (einfach) unbegründet abgelehnt wird. Bei einer Ablehnung des Asylantrags als unbeachtlich oder als „offensichtlich unbegründet“ beträgt die Ausreisefrist dagegen eine Woche. Der Vollzug der Abschiebungsandrohung liegt nicht mehr in der Zuständigkeit des Bundesamts, sondern bei den Bundesländern, die in der Regel durch ihre Ausländerbehörden handeln. Anmerkung zu "Duldung": Ein Abschiebung kann nach § 60a (1) bzw. (2) AufenthG aus völkerrechtlichen, politischen, humanitären oder persönlichen Gründen (Ausbildung, minderjährige Kinder mit Aufenthaltserlaubnis) vorübergehend ausgesetzt werden (= Duldung). Rechtsmittel Bei den Rechtsmitteln gelten in Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) gegenüber den allgemeinen Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) besondere Regelungen (§§ 74 ff. AsylVfG). Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge findet kein Widerspruchsverfahren statt (§ 11 AsylVfG). Der/Die Asylsuchende kann Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) erheben. Die Klagefrist beträgt 14 Tage nach Zustellung der Entscheidung des Bundesamts (§ 74 AsylVfG). Die Klage hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, außer bei Ablehnung des Antrags als (einfach) unbegründet und bei Widerruf/ Rücknahme einer positiven Entscheidung (§ 75 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG). Die Vertretung des/der Asylsuchenden durch einen Rechtsanwalt ist vor dem VG nicht erforderlich (§ 67 Abs. 1 VwGO). In Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz werden keine Gerichtskosten erhoben (§ 83b AsylVfG). Wird der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, kann binnen einer Woche Klage erhoben und beim VG die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Vollzug der Abschiebung beantragt werden. Das VG entscheidet über die aufschiebende Wirkung der Klage in einem Eilverfahren. Weist das VG die Klage als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ab, stehen keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung (§ 78 AsylVfG). Gegen die übrigen Entscheidungen des VG ist die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) beziehungsweise (in einigen Bundesländern) Verwaltungsgerichtshof (VGH) nur dann möglich, wenn sie auf Antrag des/der Asylsuchenden oder des Bundesamts vom OVG beziehungsweise VGH zugelassen worden ist. Die Antragsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung der Entscheidung. Der Antrag muss bei dem VG gestellt werden, die Entscheidung bezeichnen und die Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, darlegen. Die Rechtskraft der Entscheidung wird durch den Antrag auf Zulassung der Klage ausgesetzt. Gegen die Entscheidung des OVG bzw. VGH ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nur dann möglich, wenn entweder die Revision durch das OVG bzw. den VGH in der Entscheidung zugelassen worden ist, oder wenn die Revision auf Beschwerde des/der Asylsuchenden oder des Bundesamts vom OVG bzw. VGH oder vom BVerwG zugelassen wird (§ 132 Abs. 1 VwGO). Die Antragsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung der Entscheidung, der Antrag muss bei dem OVG bzw. VGH schriftlich gestellt werden und die Entscheidung bezeichnen (§ 133 Abs. 2 VwGO). Gegen ein Urteil des BVerwG gibt es kein weiteres ordentliches Rechtsmittel, der Rechtsweg ist erschöpft. Mittels Beschwerde kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg/Frankreich angerufen werden (Artikel 34 Europäische Menschenrechtskonvention). Soweit es um das Grundrecht Asyl geht, besteht die MögV1 - Stand 01.02.2016 Seite 41 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel C.7 lichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen (§§ 90 f. Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Kontakt bei Fragen: Herr Elseberg, Ausländeramt Ingelheim, Tel. 0 61 32 / 787-51 50 Kapitel bei Bedarf noch zu ergänzen hilfreiche Internet Links Perspektiven nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens (Nds. Flüchtlingsrat) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Ausländer, die "ausreisepflichtig" sind von © Georg Classen, Mai 2011 Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt (BAMF) Checkliste für einen Härtefallantrag Inhaltsübersicht V1 - Stand 01.02.2016 Seite 42 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel D.1 D.1 Einteilung von Flüchtlingen nach der Gesetzeslage Zum Verbleib in Deutschland benötigt man einen Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 1 AufenthG). Dieser leitet sich aus dem Aufenthaltsgesetz und/oder dem Asylgesetz ab. Abhängig davon sind auch die Sozialleistungen und der Arbeitsmarktzugang. Der für Asylsuchende nach Abschluss des Verfahrens zunächst erreichbare Aufenthaltstitel ist die befristete Aufenthaltserlaubnis (AE). Aufenthaltstitel Definition / Status Rechtsgrundlage Gültigkeit/ Dauer Aufenthaltsgestattung §55 AsylVfG Dauer des Asylverfahrens Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung („Duldung“) §60a AufenthG Max. jew. 6 Monate bzw. bis zur freiwilligen Ausreise/Vollziehbarkeit der Abschiebung Aufenthaltsgewährung wegen Härtefall (nach Antrag bei Härtefallkomission) Aufenthaltserlaubnis (AE) nach §23a AufenthG i.d.R. 2 Jahre Aufenthaltsgewährung für bestimmte Gruppierungen, z.B. Altfallregelung für geduldete abgelehnte Asylsuchende nach § 104a AufenthG (Ende: 31.12.2009) AE nach § 23,1 AufenthG i.d.R. 2 Jahre Aufenthaltsgewährung aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen bei besonderen politischen Interessen der BRD, erteilt durch die obersten Landesbehörden bzw. BMI AE nach § 23,2 AufenthG bis zu 3 Jahre Aufenthaltsgewährung für vorübergehenden Schutz, aufgrund eines Beschlusses von EU-Rat oder BReg, z.B. Bürgerkriegsflüchtlinge Kosovo 1999 AE nach §24 AufenthG für die Dauer des vorübergehenden Schutzes Aufenthalt aus humanitären Gründen / individueller Abschiebeschutz AE nach § 25,5 AufenthG 3 x 6 Monate ... V1 - Stand 20.01.2016 Seite 43 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel D.1 Aufenthaltstitel Definition / Status Rechtsgrundlage Gültigkeit/ Dauer Aufenthalt aus humanitären Gründen bei vorübergehendem Schutz AE nach §25,4 AufenthG 3 x 6 Monate Aufenthalt aus humanitären Gründen / Abschiebehindernisse nach § 60, 2-7 AufenthG AE nach § 25,3 AufenthG Mind. 1 Jahr Abschiebeverbot / Flüchtlingsschutz nach der Genfer FlüchtlingsKonvention nach § 60,1 AufenthG AE nach § 25,2 AufenthG i.d.R. 3 Jahre Abschiebeverbot / Asylberechtigung nach Art 16a GG AE nach § 25,1 AufenthG i.d.R. 3 Jahre (Quelle: Leitfaden des Asylzentrum Tübingen e.V. , 2011) Links zu ergänzenden Internetseiten Aufenthaltsgesetz Asylgesetz Asylbewerberleistungsgesetz Inhaltsübersicht V1 - Stand 20.01.2016 Seite 44 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel D.2 D.2 Ablauf eines Asylverfahrens Schematischer Ablauf nach BAMF V1a - Stand 09.03.2015 Seite 45 Kompendium Flüchtlingshilfe - Kapitel D.2 Erläuterung zu den einzelnen Schritten: 1. Erstmalige Äußerung des Asylgesuchs/-begehren innerhalb des Bundesgebiets z.B. bei den Grenzbehörden, Ausländerbehörden, Sicherheitsbehörden, Aufnahmeeinrichtungen 2. „Erstverteilung der Asylbegehrenden“ (EASY) auf die Bundesländer 3. Meldung in der nach EASY zuständigen Aufnahmeeinrichtung In einem ersten Schritt muss die Registrierung der Personaldaten bei der nach EASY zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Die Flüchtlinge erhalten die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BÜMA)“ 4. Persönliche Asylantragstellung bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes 5. Prüfung Dublin-Verfahren 6. Weitere Prüfung des Antrags im nationalen Asylverfahren bei Zuständigkeit Deutschlands 7. Anhörung des Asylantragstellers 8. Sachentscheidungsmöglichkeiten im nationalen Asylverfahren 1. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 3 Abs. 1 AsylVfG 2. Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG3. 3. Zuerkennung von subsidiärem Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylVfG 4. Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG 5. Ablehnung des Asylantrages (Asylberechtigung und internationaler Schutz) als unbegründet; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festzustellen; ggf. Duldung möglich (§ 60a (1, 2) AufenthG) 6. Ablehnung des Asylantrages (Asylberechtigung und internationaler Schutz) als offensichtlich unbegründet; kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festzustellen 7. Unzulässigkeit des Asylantrages wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates 8. Einstellung des Asylverfahrens in Folge einer Antragsrücknahme 9. Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens, nach einer erneuten Asylantragstellung, der ein abschlägiges unanfechtbar abgeschlossenes Asylverfahren voranging (bei positiven Entscheidungen in Folgeantragsverfahren erfolgen sinngemäß Tenorierungen nach vorstehenden Ziffern 1. bis 4.) Links zu ergänzenden Internetseiten Das Asylverfahren in Deutschland (mit Beispielen) Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt (BAMF) Leitfaden: Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens Ablauf eines Asylverfahrens (pdf--Download des BAMF) Antragstellung (Info des BAMF) Information zur Anhörung im Asylverfahren Inhaltsübersicht V1a - Stand 09.03.2015 Seite 46 Kompendium Flüchtlingshilfe - Abschnitt D.3 D.3 Informationen der staatlichen Einrichtungen zur Flüchtlingshilfe D.3.1 Allgemeine Informationen - Rechtliche Grundlagen, Regelungen, Asylverfahren Integrationskonzept für Flüchtlinge (rheinland-pfälzisches Integrationsministerium) Integrationskonzept "Willkommen im Kreis Mainz-Bingen" Fragen & Antworten zum Thema Flüchtlinge (RLP) Leitfaden: Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und deren Konsequenzen im Rahmen des Asylbescheids (Fälle mit Bleiberecht) Häufige Fragen zum Thema Flüchtlinge Fragen & Antworten zur Einbürgerung (RLP) Aufenthaltsgesetz (Gesetzestext) Arbeitshilfe – Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge (Änderungen 2015 im Aufenthaltsgesetz) D.3.2 Asylbewerberleistungsgesetz (Gesetzestext) Asylbewerberleistungsgesetz (Rechtsfragen) Zuwanderungsgesetz Integrationsministerium RLP Integrationsbeirat Integrationsbeauftragte Hilfen für die Integration - Sprache, Bildung und Teilhabe, Arbeit, Leitfaden: Anmeldung in Schule und Kindergarten Leitfaden: Bildungs- und Teilhabepaket (Stand: März 2015) Welcome Center RLP (mit IHK) Anlaufstellen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten im Landkreis Mainz-Bingen Informationen für Menschen mit Migrationshintergrund (Lkr MZ-Bin) Anerkennung von Beruf und Ausbildung Integrationskurse der VHS Bingen Integrationskurse (Landkreis Webseite) Elternbrief (in acht Sprachen) zum Thema Kita (Link fehlt) Inhaltsübersicht V1 - Stand 16.12.2015 Seite 47 Kompendium Flüchtlingshilfe - Abschnitt D.4 D.4 Informationen der privaten Hilfsorganisationen 1. Arbeitskreis Asyl RLP (mit Infodienst Sept. 2015) Der AK Asyl ist der Interessenverband und Vertreter von Flüchtlingsorganisationen in RheinlandPfalz. 2. "Aktiv für Flüchtlinge" Mit der Zusammenstellung einer umfassenden Datenbank der bestehenden ehrenamtlichen Aktivitäten, Initiativen, HerferInnenkreise, sowie der hauptamtlichen Koordinierungsstellen und der „Runden Tische“ gibt es insbesondere für NeueinsteigerInnen einen Überblick von Anlaufstellen und Mitwirkungsmöglichkeiten. Quelle: LIGA-Fachgruppe Migration und Integration / Sprecher: Thomas Rüdesheim ([email protected] ): AWO - Migrationsfachdienst / Migrationsberatung MBEWormserstr. 88, 55276 Oppenheim Außenstelle von Mainz Ruta Fahle 01573-7602771 [email protected] AWO Flüchtlingssozial- und verfahrensberatung Pierrette Onangolo 01573/7602771 [email protected]; Caritas Migrationsfachdienst / Migrationsberatung MBE Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim Außenstelle von Mainz Christof Kinader 06132-787 1042 [email protected] Stand: Dezember 2015 Hilfreicher Tipp und Link von "fluechtlingsinfo-berlin": Leistungen nach AsylbLG erhalten auch Ausländer, die "ausreisepflichtig" sind: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von © Georg Classen, Mai 2011 Inhaltsübersicht V1 - Stand 18.01.2016 Seite 48 Kompendium Flüchtlingshilfe - Abschnitt D.5 D.5 Schulungen für Integrationslotsen Helferausbildung Träger: Caritas und KBW (Kath. Bildungswerk) Förderprogramm und Curriculum zur Qualifizierung von Flüchtlingsbegleiterinnen und Flüchtlingsbegleitern im Bistum Mainz vorgestellt. Modular aufgebaut. ▪ Fokus Flüchtlinge in Deutschland (3 Stunden) ▪ Fokus Ehrenamt – Motivation, Aufgaben und Grenzen ehrenamtlicher Flüchtlingsbegleitung (Tagesveranstaltung 6 Stunden) ▪ Fokus Asyl und Aufenthaltsrecht (4 Stunden) ▪ Fokus Dublin III Verordnung „ Wirken in letzter Not“ (3 Stunden) ▪ Fokus psychische Situation von Flüchtlingen (3 Stunden) ▪ Fokus rechtliche Grundlagen ehrenamtlichen Engagements (3 Stunden) ▪ Fokus Willkommenskultur und Interkulturelle Kompetenz (3 Stunden) ▪ Fokus Prävention (3 Stunden) � (Extra Kinder und Jugendbetreuung) Soll in 2016 VG-übergreifend angeboten werden. (Quelle: Protokoll United Nackenheim vom 09.12.15) weitere Infos von IL erbeten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 49 Kompendium Flüchtlingshilfe - Übersicht Formulare - E.1 E.1 Formulare (kursive Links: Downloads) Seite E.1.1 Checkliste 1 - Ankunftstag 51 E.1.2 Checkliste 2 - weitere Begleitung 54 E.1.3 Einverständniserklärung für IL-Betreuung 58 E.1.4 allg. Vollmacht zur Flüchtlingsbetreuung 59 E.1.5 Vollmacht Schriftverkehr mit Behörden 60 E.1.6 Vollmacht für Ausländerbehörde 61 E.1.7 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT-Hauptantrag) E.1.8 BuT-Formblatt 1: Schulfahrt/-Ausflug, Klassen- bzw. KITA-Fahrt E.1.9 BuT-Formblatt 2: Schülerbeförderung E.1.10 BuT-Formblatt 3/ Lernförderung(Nachhilfe) E.1.11 BuT-Formblatt 4: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zum Abschnitt A3 -> Weitere Begleitung nach der Ankunft zum Verzeichnis E.2 -> Merkblätter zum Verzeichnis-E.3 > Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 20.01.2015 Seite 50 Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 1 - E.1.1 Name des/der Asylbewerber(s)............................................................ Anzahl der Personen: Erw./Jugendl./Kinder: O/O/O Ort _____________________________ Begleitet von _____________________________ E.1.1 Checkliste 1 für ehrenamtliche Begleitung am Ankunftstag Aufgaben der Verwaltung der VG Rhein-Selz umgesetzt? ja nein Ist die Anmeldung im Einwohnermeldeamt der VG ("Bürgerbüro") erfolgt? Ist die Umzugsmeldung bei der Ausländerbehörde/BAMF erfolgt? Sind alle notwendigen Ausweispapiere vorhanden ? (Aufenthaltsgestattung - roter Papierausweis) Wurde der Schlüssel übergeben und in die Wohnung eingewiesen? Sind alle notwendigen Einrichtungsgegenstände vorhanden? (Betten/Wäsche/Tisch/Stühle/Schrank) Wurde der Strom angemeldet? Wurde ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Sozialamt der VG gestellt? Wurde die erste Abschlagszahlung ausgehändigt? (-> Hilfe beim ersten Einkauf notw.?) Wurde ein Krankenschein ausgehändigt? Wurde ein Schreiben für den Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio (Rundfunkbeitrag) ausgehändigt? Wurde der Tafel-Benutzungsantrag ausgehändigt? Wurde das Schreiben zur Schulanmeldung übergeben? (falls schulpfl. Kinder -> Hinweis auf Schulplicht von Anfang an!) ......................................................................................... V1 - Checkliste 1 - Stand 20.01.2016 Seite 51 Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 1 - E.1.1 Name des/der Asylbewerber(s)............................................................ Wohnraum ja nein - Ist der/die Asylsuchende bezüglich der Wohnung im Detail eingewiesen: d.h. - Sind alle vorgesehenen Einrichtungsgegenstände vorhanden? - Ist der Briefkasten beschriftet? - Ist die Klingel beschriftet? - Kann der Herd bedient werden? - Kann die Waschmaschine bedient werden? - Ist der Umgang mit der Heizung (Temperaturregelung) bekannt? - Ist bekannt, dass und wie regelmäßig gelüftet werden sollte? - Lage der Absperrorgane (Wasser, Strom/Sicherungen, Gas) bekannt? - Sind ausreichend Rauchmelder vorhanden ? - Ist bekannt, dass das Leitungswasser trinkbar ist (Flyer) ? - Ist die Mülltrennung bekannt und die Abholtermine? - Ist angemessenes Verhalten im Treppenhaus bekannt? - Sind die Nachbarn bekannt? - Sind weitere wichtige Einrichtungsgegenstände erforderlich ? - Sind Telefon/Handy vorhanden? -> Hinweis auf Prepaid-Karte - Ist die Verpflichtung zur Straßenreinigung/Schneeräumung bekannt ? ................................................................ - (Nummer notieren) Sprache - Sind deutsche Sprachkenntnisse vorhanden? Sprechen / - / Schreiben Sind englische Sprachkenntnisse vorhanden? Sprechen - Lesen / Lesen / Schreiben ja nein (ggf. Hinweis auf das 13 S. arab-dt Wörterheft) Ist bedarfsweise ein Dolmetscher erforderlich ? (welche Dolmetschersprache(n) möglich?: ....................................) Werden Wörterbücher, digitale Übersetzungshilfen etc. benötigt? V1 - Checkliste 1 - Stand 20.01.2016 Seite 52 Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 1 - E.1.1 Name des/der Asylbewerber(s)............................................................ Schriftverkehr - Sind alle für Amtsgänge und Geschäftsverkehr notwendigen Ausweise und Dokumente vorhanden? - Sind diese Dokumente gesammelt und schnell greifbar? - Muss dringende Post versendet werden? - Ist die Adresse der Wohnung bekannt (korrekte Absenderangabe)? - ....................................... Gesundheit ja nein (im Notfall auch ohne Krankenschein/vorherig. Kostenklärung) - Kann ein Notruf (110/112) getätigt werden? Was, Wo, Wer? - Ist bekannt, dass nur die Notfallversorgung im Krankenhaus stattfindet (Hinweis auf ärztl. Bereitschaftsdienst)? Ist die eigene Adresse und Telefonnummer bekannt und die Sprachmöglichkeit vorhanden, diese auf Anfrage anzugeben? (ggf. auch von Verwandten) vorhanden ? Besteht Bedarf, Neugeborene oder Babies zu versorgen ? Ist die Erreichbarkeit von Taxi (z.B. für Notfälle) bekannt? .................................................................................. ja nein - Besteht akuter Bedarf, zu einem Arzt zu gehen ? - Muss dazu ein Facharzt aufgesucht werden? - Sind Notrufnummern und weitere wichtige Rufnummern - - Umfeld, Einkauf - Sind die wichtigsten Einkaufsmöglichkeiten von Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln bekannt (Supermärkte) ? - Ist die Nutzung von hierzu notwendigem öffentlichem Nahverkehr bekannt? (Hinweise auf Haltstellen und Fahrpläne) - Gibt es besondere Essgewohnheiten? - Ist hierfür ggf. alles Wissenswerte bekannt? (Schweinefleisch u.ä.) ................................................................... V1 - Checkliste 1 - Stand 20.01.2016 Seite 53 Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 2 - E.1.2 Name des/der Asylbewerber(s)........................................................... Anzahl der Personen: Erw./Jugendl./Kinder: O/O/O Ort _____________________________ Begleitet von _____________________________ E.1.2 Checkliste 2 für die weitere Begleitung von Asylsuchenden Ehrenamtliche Organisation der ILn vorgestellt ? ...... - Einverständniserklärung unterzeichnet ? - Vorstellung der Fahrtkostenabrechnung erledigt ? - Ausweise für Datensammlung und Kontoeröffnung kopiert ? - Schriftverkehr ja nein - Wird täglich der Briefkasten geleert (wichtige Bescheide!)? - Wird die Post nach Wichtigkeit sortiert? - Wird die Post übersichtlich und wiederfindbar abgeheftet? (auch Umschläge - Beweismittel) - Ist bekannt, wie Post versendet wird (Porto, Briefkasten) ? - Ist die Adresse der Wohnung bekannt (korrekte Absenderangabe)? - ...................................................................................... Gesundheit ja nein - Ist bekannt, wo der/die nächste Hausarzt/Hausärztin ist? - Müssen Kinder geimpft werden ? - Müssen Fachärzte aufgesucht werden? (Überweisung des Hausarztes erforderlich ) V1b - Checkliste 2 - Stand 15.03.2016 Seite 54 Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 2 - E.1.2 Name des/der Asylbewerber(s)........................................................... - Ist bekannt, dass nur die Notfallversorgung im Krankenhaus stattfindet? (-> Hinweis auf ärztl. Bereitschaftspraxen - siehe > E.3.4 ) (Übersetzung Beipackzettel) Ist Unterstützung bei der Bearbeitung des Erlebten notwendig (Traumatisierung) ? -> Vermittlung in Hilfseinrichtungen /Beratungsstellen Caritas, Diakonie, Erziehungsberatungsstellen) ja nein - Ist Begleitung zu Arztbesuchen erforderlich ? - Wird Hilfe bei der richtigen Medikamenteneinnahme benötigt ? - ................................................................................. Umfeld, Einkauf - Ist die Nutzung von öffentlichem Nahverkehr (Bus und Bahn) bekannt? (-> Bestellformular für "Neubürger-Ticket" ausfüllen) - Ist die Umgebung (u.a. Einrichtungen wie Bushaltestellen, Bahnhof, Spielplatz, Läden etc.) bekannt? - Sind soziale Einrichtungen wie Tafel und Kleiderkammer in Oppenheim bekannt? - Ist ggf. die Nutzung von speziellen Verkehrsmitteln (Bürgerbus/Tafelbus) bekannt? - Gibt es genügend witterungsgerechte Bekleidung? - Sind weitere Einkaufsmöglichkeiten von Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln bekannt (Supermärkte) ? - Gibt es besondere Essgewohnheiten? - Wenn ja, ist hierfür alles Wissenswerte bekannt? (Schweinefleisch u.ä.) - Gibt es ausreichend Spielsachen für Kinder? - Gibt es ausreichend Mobiliar? - Werden weitere Einrichtungsgegenstände benötigt ? Welche:...................................................................................... - Ist ein Girokonto notwendig und einzurichten? ............................................................................................... - V1b - Checkliste 2 - Stand 15.03.2016 Seite 55 Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 2 - E.1.2 Name des/der Asylbewerber(s)........................................................... Schule / Kindergarten ja nein - Ist eine Anmeldung Kindergarten/Hort erwünscht ? - Welcher Kindergarten/Hort ist ggf. zuständig und hat noch Plätze? Bei Kindern im schulpflichtigen Alter: (Art der Schulbildung: .................................................................................) - Ist die Schulanmeldung schon erfolgt? - Ist der Schulweg bekannt? - Ist das gesamte Schulmaterial angeschafft? - Ist bekannt, dass Anträge für Schulmaterial/Mittagessen/Vereine durch "Bildung und Teilhabe" möglich sind? Praktikum, Arbeitsmöglichkeiten, Studium ja nein Liegen Informationen über Arbeitsmöglichkeiten in Abhängigkeit von dem aktuellen/künftigen Aufenthaltsstatus vor ? - Sind berufliche Fähigkeiten gegeben ? - Sind entsprechende Dokumente vorhanden? - Gibt es Zeugnisse zu übersetzen/ Berufe anzuerkennen? - Sind Kontaktdaten zum Jobcenter/IHK bekannt? - .................................................................................. - Sozialer Nahraum ja nein - Wurden geeignete deutsche Sprachkurse empfohlen ? - Welche Interessen/Hobbies hat der Flüchtling/Mitglieder der Flüchtlingsfamilie? Kennenlernen von Stärken und Ressourcen! ..................................................................................................................... - Gibt es den Wunsch nach Sport oder anderen Freizeitmöglichkeiten? - Gibt es in der Nähe einen Migranten/innentreff und ist dieser bekannt? .............................................................................................. V1b - Checkliste 2 - Stand 15.03.2016 Seite 56 Kompendium Flüchtlingshilfe - Checkliste 2 - E.1.2 Name des/der Asylbewerber(s)........................................................... Sonstiges ja nein - Gibt es den Wunsch, eine Religion auszuüben und ist bekannt, wo dies möglich ist? - Gibt es noch weitere Unterlagen zu sichten? - Sind die Feiertage in Deutschland bekannt? - Ist die Zeitumstellung (Sommer/Winter) in Deutschland bekannt? ............................................................................................... ............................................................................................... - ____________________________________________________ Notizen: zu Verzeichnis Formulare ->E.1 Inhaltsübersicht V1b - Checkliste 2 - Stand 15.03.2016 Seite 57 Kompendium Flüchtlingshilfe - Formular - E.1.3 E.1.3 Einverständniserklärung für IL-Betreuung zu Verzeichnis Formulare ->E.1 Inhaltsübersicht V1 - Einverständniserklärung - Stand 20.01.2015 Seite 58 Kompendium Flüchtlingshilfe - Formular E.1.3 E.1.4 Vollmacht - allgemein Hiermit bevollmächtige ich, ____________________________________________________________ Nachname, Vorname, Geburtsdatum ____________________________________________________________ Anschrift Frau / Herrn ____________________________________________________________ Nachname, Vorname, Geburtsdatum ____________________________________________________________ ggf. Anschrift mich in folgenden Angelegenheiten bei ____________________________________________________________ Stelle/Behörde zu vertreten bzw. zu unterstützen: - ausländerrechtliche Angelegenheiten *) - Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen An- oder Abmeldescheins sowie Entgegennahme der Meldebestätigung *) - rechtliche Angelegenheiten *) - medizinische Angelegenheiten *) - schulischen Angelegenheiten *) - ______________________________________________________________ - ______________________________________________________________ * Nichtzutreffendes bitte streichen ____________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift zum Verzeichnis Formulare ->E.1 Inhaltsübersicht V1 - Vollmacht 1 - Stand 13.12.2015 Seite 59 Kompendium Flüchtlingshilfe - Formular - E.1.4 E.1.5 Vollmacht zur Vertretung vor Behörden __________________________________________________________ Ich, der/die Unterzeichner/in, Vollmachtgeber/in, Vorname und Zuname: ____________________________________ Geburtsdatum, Geburtsort: ____________________________________ Straße und Hausnummer ____________________________________ PLZ und Ort ____________________________________ Telefon, ____________________________________ erteile hiermit: Frau/Herrn Vorname und Zuname: ____________________________________ Geburtsdatum, Geburtsort: ____________________________________ Straße und Hausnummer ____________________________________ PLZ und Ort ____________________________________ Telefon, ____________________________________ eine Vollmacht zur Vertretung vor Behörden im folgenden Bereich: - alle verlangten Unterlagen im Original in Behörden vorzulegen - in meinem Namen alle verlangten Rechtsgeschäfte in Behörden durchzuführen - in meinem Namen sämtlichen Schriftverkehr zu führen. Nichtzutreffendes bitte streichen Diese Vollmacht gilt in dem Zeitraum vom .............. bis zum ........................ ......................................................... Ort / Datum Mit freundlichen Grüßen ..................................................................................... (Unterschrift des Vollmachtgebers) zum Verzeichnis Formulare ->E.1 Inhaltsübersicht V1 - Stand 17.01.2016 Seite 60 Kompendium Flüchtlingshilfe - Formular - E.1.4 E.1.6 Vollmacht Ausländerbehörde Inhaltsübersicht V1 - Stand 17.01.2016 Seite 61 Kompendium Flüchtlingshilfe - Übersicht E.2 E.2 Merkblätter E.2.1 VG-Merkblatt "Flüchtlinge Willkommen in der VG Rhein-Selz !" (gepl.) E.2.2 Aufstellung Wohnungseinrichtung 63 E.2.3 Sprachhilfe Arztbesuch (arab-engl.deu) 64 E.2.4 Sprachhilfe Arztbesuch2 (bildlich).pdf 66 E.2.5 Inhalt "Gelber Sack" 67 E.2.6 Hinweis Pfandflasche (arab) 68 E.2.7 Infoflyer Trinkwasser - und was nicht in die Toilette gehört (10-sprachig) + Druckdaten-Vorlage Trinkwasser-Flyer zum Verzeichnis Formulare ->E.1 zum Verzeichnis Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten ->E.3 Inhaltsübersicht V1 - Stand 17.01.2016 Seite 62 Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.1 E.2.2 Einrichtung der VG Wohnungen (pro Einzelperson) Anschrift der einzurichtenden Wohnung Betten (nicht breiter wie 1m) Matratzen Lattenroste Kleiderschränke (2-Türig) Ausstattung pro Person 1 1 1 1 (werden von bis zu 2 Personen benutzt) Duschtücher Handtücher (ca. 50 x 1,00) Waschhandschuh Bettensets Kissen/Decke Bettlaken Bettbezüge Tisch Stühle/Bänke Geschirr Besteck Topfset Gläser Geschirrtücher Kochlöffel Waschmaschine Kühlschranke 2 2 1 1 2 2 1 1 2 Sets 2 Sets 1 2 1 Pack 1 Bei Familie oder ab 3-4 Einzelpersonen 1 zum Verzeichnis Merkblätter->E.2 Inhaltsübersicht V1 - Stand 22..01.2016 Seite 63 Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.3 E.2.3 Sprachhilfe Arztbesuch (arab-engl.deu) V1 - Stand 22..01.2016 Seite 64 Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.3 zum Verzeichnis Merkblätter->E.2 V1 - Stand 22..01.2016 Seite 65 Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.4 E.2.4 Sprachhilfe Arztbesuch2 (bildlich) zum Verzeichnis Merkblätter->E.2 V1 - Stand 17.01.2016 Seite 66 Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.5 E.2.5 Inhalt "Gelber Sack" zum Verzeichnis Merkblätter->E.2 V1 - Stand 17.01.2016 Seite 67 Kompendium Flüchtlingshilfe - Liste E.2.6 E.2.6 Hinweis Pfandflasche (arab) zum Verzeichnis Merkblätter->E.2 V1 - Stand 17.01.2016 Seite 68 Kompendium Flüchtlingshilfe - Übersicht E.3 E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten E.3.1 Kontakt zu staatlichen Einrichtungen Seite E.3.1.1 Verbandsgemeinde Rhein-Selz 70 E.3.1.2 Landkreisverwaltung Mainz Bingen 70 E.3.1.3 Jobcenter in der Kreisverwaltung 71 E.3.1.4 Ausländerbehörde des Landkreises in Ingelheim am Rhein 72 E.3.1.5 Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 72 E.3.1.6 Polizeiinspektion Oppenheim 72 E.3.2 Soziale ehrenamtliche Einrichtungen E.3.3 Bildungseinrichtungen in der VG 73 E.3.3.1 Kindergärten, Kindertagesstätten 75 E.3.3.2 Grundschulen 77 E.3.3.3 weiterführende Schulen 77 E.3.3.4 Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen 78 E.3.4 Gesundheitseinrichtungen 79 E.3.5 Sprachhilfen 80 E.3.6 Reisezentren (Bahnverkaufsschalter, Infoschalter) 81 E.3.7 Postagenturen in der VG Rhein-Selz 82 E.3.8 Freizeiteinrichtungen (Vereine) 84 zum Verzeichnis Formulare ->E.1 zum Verzeichnis Merkblätter->E.2 Inhaltsübersicht V1 - Stand 01.02.2016 Seite 69 Kompendium Flüchtlingshilfe - Staatliche Stellen - E.3.1 E.3.1.1 Verbandsgemeinde Rhein Selz (VG RS) Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Dienstgebäude Oppenheim Sant' Ambrogio-Ring 33 55276 Oppenheim E-Mail: verbandsgemeinde(at)vg-rhein-selz.de / Elektronischer Rechtsverkehr Ruf : 06133/4901-0 Fax : 06133/4901-201 Allgemeine Öffnungszeiten: FB Soziales, Sachgebiet Asyl Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr dienstags und donnerstags 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Außerhalb dieser Zeiten werden auch Telefonate auf einen Anrufbeantw. umgeleitet Mitarbeiter Asylangelegenheiten - im Fachbereich 6 - Soziales (1.OG) Herr Beny Tel: 06133 4901 319 - Fax: 06133 4901-202 E-Mail: [email protected] Dienstgebäude "Rondo", Stockwerk: 1. OG, Raum-Nr.: R 106 Frau Lösel Tel:06133 4901 309- Fax: 06133 4901-202 E-Mail: [email protected] Dienstgebäude "Rondo", Stockwerk: 1. OG, Raum-Nr.: R 106 Themen: Asylangelegenheiten, Tagessätze Frau Blum Tel: 06133 4901-318 - Fax: 06133 4901-202 E-Mail: [email protected] Dienstgebäude "Rondo", Stockwerk: 1. OG, Raum-Nr.: R 107 E.3.1.2 Landkreis Mainz Bingen Anschrift: Kreisverwaltung Mainz-Bingen Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim am Rhein Tel. 0 61 32 / 787-0 Zentralfax 0 61 32 / 787-11 22 Die Mailadresse der Kreisverwaltung Asyl und Integration: Abteilung 33, Fachbereich 33c Aufgaben und Ansprechpartner Fachbereich 33c u.a. zu AsylblLG, Krankenhilfe Asyl, und Sozialpädagogische Betreuung über folgenden Link: http://www.mainzbingen.de/deutsch/verwaltung/GB_III/Soziales/asyl_integration.php?navid=101 -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten V1 - Stand 01.02.2016 Seite 70 Kompendium Flüchtlingshilfe - Staatliche Stellen - E.3.1 E.3.1.3 Jobcenter in der Kreisverwaltung Anschrift: Kreisverwaltung Mainz-Bingen JobCenter in der Neuen Mitte Konrad-Adenauer-Str. 3 55218 Ingelheim am Rhein Telefon: Zentralfax 0 61 32/787 - 60 00 0 61 32 / 787 - 60 99 Sprechstunde Jobcenter in Oppenheim Das Jobcenter Mainz-Bingen bietet neben dem Beratungs- und Leistungsangebot in Ingelheim auch noch einen wöchentlichen Sprechtag in Oppenheim an. dienstags von 09 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr im Beratungszentrum Oppenheim, Postplatz 1. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird um Voranmeldung gebeten. Anmeldungen werden entgegengenommen unter den Telefonnummern 0 61 32 / 787 - 63 000, ....-6301 und .....-6302. Während der Außensprechstunde in Oppenheim sind die Mitarbeiter zu den angegebenen Zeiten im Beratungszentrum unter 06133-5791-25 und 06133-5791-26 zu erreichen. Die Sprechstunde soll vorrangig den Kunden zur Verfügung stehen, die nicht oder nur sehr erschwert nach Ingelheim kommen können. Die Mitarbeiter stehen insbesondere für allgemeine Beratungsanliegen und die erste Antragstellung zur Verfügung. Öffnungszeiten sowie telefonische Erreichbarkeit in Ingelheim: Ansprechpartner auf der Webseite Montag bis Mittwoch von 07:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1a - Stand 09.03.2016 Seite 71 Kompendium Flüchtlingshilfe - Staatliche Stellen - E.3.1 E.3.1.4 Ausländerbehörde des Landkreises in Ingelheim am Rhein Anschrift Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim am Rhein Link: Ansprechpartner und Zuständigkeiten (allg) speziell Asylsuchende: alternativ: Herr Elseberg Tel. 0 61 32 / 787-51 50 Frau Labenz .......- 51 51 E.3.1.5 Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Außenstelle M A 7 - Trier Dasbachstraße 15 b 54292 Trier, Rheinland-Pfalz Telefon: 0651 1463-0 Telefax: 0651 1463-199 E-Mail: Nachricht schreiben Außenstelle M A 8 - Ingelheim/Bingen Schlossstraße 36 55411 Bingen, Rheinland-Pfalz Telefon: 069 69813-220 Telefax: 06721 1596397 E-Mail: Nachricht schreiben E.3.1.6 Polizeiinspektion der VG in Oppenheim Für Informationen, Rückfragen und Hinweise steht das Personal der Polizeiinspektion rund um die Uhr zur Verfügung: 24h - Bereitschaft 06133 933-0 Notruf (nur in Notfällen) 110 In speziellen Fällen wenden Sie sich tagsüber an die Bezirksbeamten der Inspektion, zuständig für die VG Rhein-Selz PHK Horst Dehmel POK Jürgen Stiltz 06133 933 218 06133 933 220 -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1a - Stand 09.03.2016 Seite 72 Kompendium Flüchtlingshilfe - Ehrenamtl. Hilfen E.3.2 E.3.2 Soziale nichtstaatliche und ehrenamtl. Einrichtungen Migrationsberatungsstellen Tafel Adresse: Öffnungszeiten: Rheinstraße 55, 55276 Oppenheim (ehem. Fahrschule Schöneberg). Di 14 - 16 Uhr, Sa 10 - 12 Uhr Beim ersten Besuch wird gegen Vorlage des in der VG ausgestellten Berechtigungsscheins eine TafelCard (Grüne Karte) ausgestellt. Diese berechtigt gegen Zahlung von 1,- Euro Kostenbeitrag pro Erwachsenem 1 Mal wöchentlich zum Einkauf von Lebensmitteln. Leben im Haushalt 5 Personen oder mehr, ist man berechtigt 2 Mal wöchentlich einzukaufen. Achtung: ab Dienstag, 19. Januar 2016 gelten neue Regeln für den Zugang! -> Info: http://www.oppenheimer-tafel.de Anm: Falls man Lebensmittel vorbei bringen möchte, ist dies auch gerne außerhalb der normalen Öffnungszeiten möglich: Mo 13 - 14 Uhr, Fr 12 - 14 Uhr Kleiderkammer Adresse: Tel / Mail Öffnungszeiten: Turmstr. 1, 55278 Oppenheim 0177 622 7506 / [email protected] Di 16 – 18 / Fr 18 – 20 Uhr / Sa 10 – 12 Uhr (Annahme und Ausgabe) Abgabe von Kleidung und sonst. Wohnungsausstattung (für je 1€) Info: http://www.vg-rheinselz.de/vg_rhein_selz/Verbandsgemeinde/Integrationslotsen/Kleiderkammer-1.pdf Busverbindung zur Kleiderkammer und zur Tafel - zusätzlich zum regulären Nahverkehr -> von den Berggemeinden über Nierstein: -> Fahrplan Cafe Welcome Adresse: Öffnungszeiten: Mühlgasse 28, Nierstein, (Johannes Busch Haus) 3. Sonntag im Monat, ab 15 Uhr Das Cafe Welcome wird einmal monatlich (jeden 3. Sonntag im Monat) ab 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Niersteiner Familienzentrums ausgerichtet. Dort findet auf unkomplizierte Weise Begegnung mit den geflüchteten und in der Verbandsgemeinde wohnenden Menschen bei Kaffee und Kuchen statt. (AK Asyl) -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 21.01.2016 Seite 73 Kompendium Flüchtlingshilfe - Ehrenamtl. Hilfen E.3.2 Migrationsberatungsstellen AWO - Migrationsfachdienst / Migrationsberatung MBEWormserstr. 88, 55276 Oppenheim Außenstelle von Mainz Ruta Fahle 01573-7602771 [email protected] AWO Flüchtlingssozial- und verfahrensberatung Pierrette Onangolo 01573/7602771 [email protected]; Caritas Migrationsfachdienst / Migrationsberatung MBE Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim Außenstelle von Mainz Christof Kinader 06132-787 1042 [email protected] Quelle: LIGA-Fachgruppe Migration und Integration / Sprecher: Thomas Rüdesheim ([email protected] ) Stand: Dezember 2015 Weitere Migrationshilfen über Link: Anlaufstellen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten im Landkreis MainzBingen Migrationsbüro der VHS Mainz Bingen > E.3.3.4 -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 21.01.2016 Seite 74 Kompendium Flüchtlingshilfe - Bildungseinrichtungen E.3.3 E.3.3 E.3.3.1 Bildungseinrichtungen Kindergärten / Kindertagesstätten Weitere Info über die Webseite der VG mit den "Kindertagesstätten" Kindertagesstätte Himmelszelt (Evangelische Kirchengemeinde Dalheim) Adresse: Neugasse 24 55278 Dalheim Kontakt: 0 62 49 / 74 86 1 [email protected] Evangelische Kindertagesstätte Dexheim (Ev. Kirchengemeinde Dexheim) Adresse: Bahnhofstraße15 55278 Dexheim Kontakt: 0 61 33 / 58 69 67 Kindertagesstätte Klawitterland - Dienheim Adresse: Katharinenblick21 Kontakt: 0 61 33 / 34 41 55276 Dienheim [email protected] Kinderkrippe Sternschnuppe (Turnverein 1908 Dienheim e.V.) Adresse: Bahnhofstraße 23 55276 Dienheim Kontakt: 0 61 33 / 57 31 18 [email protected] Kindertagesstätte "Mäuseburg" - Dolgesheim Adresse: Gartenfeldstraße 3 Kontakt: 067 33 / 65 72 55278 Dolgesheim [email protected] Kindertagesstätte "Löwenzahn" - Dorn-Dürkheim Adresse: Kirchstraße 12 Kontakt: 0 67 33 / 16 59 67585 Dorn-Dürkheim [email protected] Kindergarten Eimsheim Adresse: Hinterstraße 32 Kontakt: 0 62 49 / 82 99 55278 Eimsheim - Kindertagesstätte "Zukunftswerkstatt" - Guntersblum Adresse: Algersweg 5 67583 Guntersblum Kontakt: 0 62 49 / 67 03 97 2 [email protected] Kindertagesstätte Spatzennest - Guntersblum Adresse: Götzenstraße 19 Kontakt: 0 62 49 / 90 98 94 67583 Guntersblum [email protected] Kindertagesstätte Zwergenpalast - Guntersblum Adresse: Alsheimer Straße 27 Kontakt: 0 62 49 / 90 22 50 67583 Guntersblum [email protected] Kindertagesstätte Wingertswichtel - Hahnheim Adresse: Zum Sportplatz 5 Kontakt: 0 67 37 / 16 60 55278 Hahnheim [email protected] Kindertagesstätte Villa Kunterbunt - Hillesheim Adresse: Am Röhrbrunnen2 67586 Hillesheim Kontakt: 0 67 33 / 69 95 [email protected] Kindertagesstätte Abenteuerland - Köngernheim Adresse: Wiesengrund3 Kontakt: 0 67 37 / 76 09 13 55278 Köngernheim [email protected] Kindertagesstätte Kitzelstein - Mommenheim Adresse: Muskatstraße3 Kontakt: 0 61 38 / 13 09 55278 Mommenheim [email protected] -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten V1 - Stand 23.01.2016 Seite 75 Kompendium Flüchtlingshilfe - Bildungseinrichtungen E.3.3 (noch: Kindergärten / -tagesstätten) Kindertagesstätte Vogelnest - Mommenheim Adresse: An der Weidenbrücke 1 Kontakt: 0 61 38 / 97 60 21 55278 Mommenheim [email protected] Schlosskindergarten - Nierstein-Schwabsburg Adresse: Neubergstraße4 Kontakt: 0 61 33 / 58 22 1 55283 Schwabsburg [email protected] Krippe "Die kleinen Frösche" - Selzen Adresse: Kaiserstraße 17 Kontakt: 0 67 37 / 71 54 40 55278 Selzen [email protected] Kindertagesstätte Arche Noah - Undenheim Adresse: Staatsrat-Schwamb-Straße 105 Kontakt: 0 67 37 / 15 10 Kindertagesstätte Goldbachforscher - Undenheim Adresse: Alzeyer Straße 33 Kontakt: - 55278 Undenheim [email protected] 55278 Undenheim [email protected] Kindertagesstätte "Haus der kleinen Forscher" - Weinolsheim Adresse: Dalheimer Straße 3 55278 Weinolsheim Kontakt: 0 62 49 / 70 02 [email protected] Kindertagesstätte Roßberg-West - Stadt Nierstein Adresse: Anna-Seghers-Straße 2 Kontakt: 0 61 33 / 50 99 60 55283 Nierstein [email protected] Kindertagesstätte Morgenstern (Evangelische Martinsgemeinde Nierstein) Adresse: Langgasse 20 55283 Nierstein Kontakt: 0 61 33 / 50 15 5 [email protected] Kindertagesstätte St. Kilian (katholische Gemeinde St. Kilian, Nierstein) Adresse: Roßbergstraße 23 55283 Nierstein Kontakt: 0 61 33 / 58 71 7 [email protected] Katholische integrative Kindertagesstätte St. Bartholomäus - Oppenheim) Adresse: Kirchstraße 6 55276 Oppenheim Kontakt: 06133 2327 [email protected] Kindertagesstätte Herrnweiher - Stadt Oppenheim Adresse: Jakob-Steffan-Platz 6 Kontakt: 0 61 33 / 22 19 Naturkindergarten - Stadt Oppenheim Adresse: An der Festwiese Kontakt: 0 17 8 / 81 92 45 8 55276 Oppenheim [email protected] 55276 Oppenheim [email protected] Kindertagesstätte Gänsaugraben- Stadt Oppenheim Adresse: Am Stadtbad 22 55276 Oppenheim Kontakt: 0 61 33 / 14 80 [email protected] Kindertagesstätte "Regenbogen" (Ev. Kirchengemeinde Uelversheim) Adresse: Kirchstraße 5 55278 Uelversheim Kontakt: 0 62 49 / 72 44 [email protected] -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten V1 - Stand 23.01.2016 Seite 76 Kompendium Flüchtlingshilfe - Bildungseinrichtungen E.3.3 E.3.3.2 Grundschulen Falkenberg-Grundschule Dienheim Adresse: Siliusstraße4, Kontakt: 061 33 / 44 12 Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim Adresse: Gartenfeldstraße17 Kontakt: 0 67 33 / 4 87 Carl-Küstner-GS Guntersblum Adresse: Götzenstraße 19 Kontakt: 0 62 49 / 80 56 88 0 GS "Am Selzbogen" Hahnheim-Selzen Adresse: Bahnhofstraße 68 Kontakt: 0 67 37 / 13 13 Grundschule Mommenheim Adresse: Schulstraße 16 Kontakt: 0 61 38 / 9 41 20 53 Grundschule Nierstein Adresse: Ernst-Ludwig-Straße 22 Kontakt: 0 61 33 / 49 14 50 12 Grundschule "Am Gautor" Oppenheim Adresse: Krämerstraße 38 Kontakt: 0 61 33 / 5 73 68 81 Grundschule am Goldbach Undenheim Adresse: Staatsrat-Schwamb-Straße 107 Kontakt: 0 67 37 / 96 27 E.3.3.3 www.falkenberg-grundschule.de 55276Dienheim [email protected] gag-dolgesheim.de 55278 Dolgesheim [email protected] www.carl-kuestner-grundschule.de 67583 Guntersblum [email protected] www.gs-am-selzbogen.de/ 55278 Hahnheim [email protected] www.grundschule-mommenheim.de 55278 Mommenheim [email protected] www.grundschule-nierstein.de 55283 Nierstein [email protected] www.grundschule-oppenheim.de 55276 Oppenheim [email protected] grundschule-undenheim.de 55278 Undenheim [email protected] Weiterführende Schulen Carl-Zuckmayer-Realschule plus und Fachoberschule Nierstein ->Homepage Adresse: Bildstockstraße19 55283 Nierstein Kontakt: 0 61 33 / 5 09 09 90 [email protected] Gymnasium zu St. Katharinen, Oppenheim Adresse: An der Festwiese 2 Kontakt: 0 61 33 / 9 43 00 Homepage 55276 Oppenheim [email protected] Integrierte Gesamtschule (IGS IGS) Oppenheim Adresse: Am Stadtbad 20 Kontakt: 0 61 33 / 50 90 622 Homepage 55276 Oppenheim [email protected] Landskronschule - mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Oppenh. > Homep. Adresse: Am Stadtbad 24 55276 Oppenheim Kontakt: 0 61 33 / 9 24 30 [email protected] -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 23.01.2016 Seite 77 Kompendium Flüchtlingshilfe - Bildungseinrichtungen E.3.3 E.3.3.4 Kreisvolkshochschule Mainz Bingen Anschrift: Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen e.V. Konrad-Adenauer-Str. 3, 55218 Ingelheim Tel. 06132 787-7102 Fax 06132 787-7199 mailto:[email protected] ÖFFNUNGSZEITEN (ZENTRALE) Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 17 Uhr, Fr 8 - 13 Uhr ÖFFNUNGSZEITEN (ÖRTLICHE VOLKSHOCHSCHULEN) finden Sie unter Außenstellen/örtliche VHS für Nierstein, Oppenheim , Dienheim und Guntersblum Das Integrationsbüro der VHS hilft gerne weiter oder stellt den Kontakt zu anderen Beratungsorganisationen her. KONTAKT : Tel. 06132 787-7104 [email protected] -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 23.01.2016 Seite 78 Kompendium Flüchtlingshilfe - Gesundheitseinrichtungen E.3.4 E.3.4 Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Kliniken, Apotheken) Ärzte mit Fremdsprachenkenntnissen in ihrer Praxis Beiträge der Integrationslotsen erbeten.... Ärztliche Bereitschaftspraxen Für den Fall, dass der behandelnde Arzt nicht erreichbar ist, kann in den ärztlichen Bereitschaftspraxen eine ärztliche Notfallversorgung sichergestellt werden. Die Bereitschaftspraxen sind in der Regel zu den Öffnungszeiten mit Ärztinnen und Ärzten besetzt, die zu den sprechstundenfreien Zeiten der Haus- und Fachärzte die ärztliche Versorgung sicherstellen. In dringenden Fällen werden Hausbesuche durchgeführt. Dieses allerdings erst dann, wenn die in der Bereitschaftspraxis wartenden Patienten versorgt wurden. Für die Ortschaften der VG: Dexheim, Hahnheim, Lörzweiler, Mommenheim, Nackenheim, Nierstein, Oppenheim, Selzen Bereitschaftsdienstzentrale Mainz St. Vincenz Krankenhaus An der Goldgrube 11 , 55131 Mainz - Telefon: 116 117 Öffnungszeiten: Wochenende werktags mittwochs Fr 16.00 Uhr bis Mo 7.00 Uhr 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr 14.00 Uhr bis donnerstags 7.00 Uhr Für die Ortschaften der VG: Dalheim, Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eimsheim, Friesenheim, Hillesheim (Rheinhessen), Köngernheim, Uelversheim, Undenheim, Weinolsheim, Wintersheim Ärztliche Bereitschaftspraxis Alzey Kreuznacher Straße 7 - 9 , 55232 Alzey - Telefon: 116 117 Öffnungszeiten: Wochenende werktags mittwochs Fr 19.00 Uhr bis Mo 06.30 Uhr 19.00 Uhr bis 06.30 Uhr 14.00 Uhr bis donnerstags 06.30 Uhr Für die Ortschaften der VG: Dienheim, Guntersblum, Ludwigshöhe Ärztliche Bereitschaftspraxis Worms Gabriel-von-Seidl-Str. 81 , 67550 Worms Telefon: 116 117 Öffnungszeiten Wochenende Fr 19.00 Uhr bis Mo 7.00 Uhr werktags 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis donnerstags 7.00 Uhr Für traumatisierte Flüchtlinge gibt es entsprechend geschulte Mitarbeiter der Kreisverwaltung, Abt 33, Fachstelle Asyl. Diese halten regelmäßige Sprechstunden in Mommenheim und Oppenheim. Kontakt: Frau Jung: Herr Hattab-Ibrahimi: 06132 - 787 3334 06132 - 787 3322 Apothekenfinder (Link zu Öffnungszeiten, Notdiensten) -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 28.01.2016 Seite 79 Kompendium Flüchtlingshilfe - Sprachhilfen E.3.6 E.3.5 Sprachhilfen (IL mit Fremdsprachenkenntnissen, Dolmetscher) Für die Erstkontakte mit den Asylsuchenden und später zu wichtigen Angelegenheiten ist es sehr empfehlenswert, IL- Kollegen oder bekannte ehrenamtliche Helfer mit entsprechenden Sprachkenntnissen zu beteiligen. Welche Lotsen und Helfer über welche Sprachkenntnisse verfügen, erfährt man am besten über die benannten regionalen Zuständigen derIntegrationslotsen der VG: Sprachhilfen für den Arztbesuch siehe Merkblätter >E.2.3 und >E.2.4 Mehrsprachige Sprachhilfe (Excel-Tabelle - bes. Arabisch/Syrisch bzw. 12 S. Auszug (PDF - arab) bei Bedarf über die Autoren zu beziehen Dolmetscher ARBEIT & LEBEN GmbH Mainz erstellt im Auftrag des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen eine Übersicht über Angebote von Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen in ganz Rheinland-Pfalz. Diese Übersicht wird dann auf der Homepage „Aktiv für Flüchtlinge“ dargestellt, so dass Sie alle und weitere Personen sowie Initiativen jederzeit im Bedarfsfall darauf zurückgreifen können. (Quelle: UN Nackenheim - Protokoll vom 09.12.2015 -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 19.01.2015 Seite 80 Kompendium Flüchtlingshilfe - Sprachhilfen E.3.6 E.3.6 Reisezentren (Bahnverkaufsschalter, Infoschalter) Mo Di Mi Reisezentrum Mainz Hbf Bahnhofplatz 1 Reisezentrum Do 55116 Mainz Fr Sa So 06:00-21:15 06:00-21:15 06:00-21:15 06:00-21:15 06:00-21:15 7:00-19:00 08:00-20:00 Mo Di Mi Reisezentrum Worms Hbf Bahnhofstraße 7 Reisezentrum Do 67547 Worms Fr Sa So 06:00-20:00 06:00-20:00 07:00-20:00 07:00-20:00 07:00-20:00 08:00-15:30 09:30-15:00 DB-Agentur Oppenheim, Inh. Morteza Hadizadeh Bahnhofstraße 12 55276 Oppenheim DB Agentur Telefon: 06133/5776934 allg. Standortsuche von Verkaufsstellen der Deutschen Bahn: http://reiseauskunft.bahn.de/bin/ff/query.exe/dn?ld=15079&seqnr=21&ident=ku.02647079.14 52703802&rt=1&dbAgencyViewMode=detail&OK#focus -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 13.01.2016 Seite 81 Kompendium Flüchtlingshilfe - Postfilialen E.3.7 E.3.7 Postagenturen in der VG Rhein-Selz allg. Standortsuche: http://standorte.deutschepost.de/Standortsuche?standorttyp=filialen_verkaufspunkte Adresse Öffnungszeiten Postfiliale (im Einzelhandel) Shop In Shop-Center Mo-Fr: 07:30-12:30 14:30-18:00 Pestalozzistr. 46 55283 Nierstein Mi 07:30-12:30 Sa: 08:00-12:00 Postfiliale (im Einzelhandel) Postagentur Löwel Mo: 09:00 – 12:00 15:00 – 17:30 Sant-Ambrogio-Ring 21 55276 Oppenheim Di: 09:00 – 12:00 Mi-Fr: 09:00 – 12:00 15:00 – 17:30 Sa: 09:00 – 12:00 Postfiliale (im Einzelhandel) Mo-Di: 08:00 - 09:00 In den Weingärten 7 55276 Dienheim Mi-Fr: 18:00 - 19:00 Sa: 08:00 - 09:00 Postfiliale (im Einzelhandel) Logo Discount Mo: 09:00 - 12:00 Eimsheimer Str. 10 67583 Guntersblum Di-Fr: 09:00 - 12:00 15:00 - 18:00 Sa: 09:00 - 12:00 Postfiliale (im Einzelhandel) KOLIBRI - Geschenke, Tee Mo: 09:00 - 12:00 + 18:00 - 18:30 Oppenheimer Weg 1 55278 Uelversheim Di: 09:00 - 12:00 18:30 - 19:00 Mi: 15:00 - 18:00 Do: 17:00 - 19:00 Fr: 09:00 - 13:00 Sa: 10:00 - 13:00 DHL Paketshop Lebensmittel Hoffmann Mo: 06:00 - 12:00 + 15:00 - 18:00 Pfaffengasse 2 55278 Dalheim Di-Mi: 06:00 - 12:00 keine Annahme von Briefen Do-Fr: 06:00 - 12:00 15:00 - 18:00 Sa: V1 - Stand 31.12.2015 Leistungen 06:00 - 12:00 Seite 82 Kompendium Flüchtlingshilfe - Postfilialen E.3.7 Postfiliale (im Einzelhandel) Erich Biontino Alsheimer Str. 11 67585 Dorn-Dürkheim Postfiliale (im Einzelhandel) An der Niederhohl 7a 55278 Mommenheim Mo: 15:00 - 18:00 Di. 09:00 - 12:00 + 15:00 - 18:00 Mi - Do: 09:00 - 12:00 Fr: 09:00 - 12:00 + 15:00 - 18:00 Sa: 09:00 - 12:00 Mo-Di: 09:00-12:00 15:00-17:30 Mi-Fr: 09:00-12:00 Sa: 06:00 - 07:00 Postfiliale (im Einzelhandel) Mo-Mi: 09:00 - 12:00 Staatsrat-Schwamb-Str. 29 55278 Undenheim Do: 15:00 - 18:00 Fr: 09:00 - 12:00 Sa: 09:00 - 12:00 -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 83 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 E.3.8 Freizeiteinrichtungen (Vereine in der VG Rhein-Selz) Dalheim Bauern- und Winzerverein Dalheim Bürger für Dalheim e.V. CDU Ortsverband Dalheim Elterninitiative Dalheim e.V. Ev. Kindergarten Elternbeirat Ev. Posaunenchor Förderverein Freiwillige Feuerwehr Dalheim Frauenkreis Freiwillige Feuerwehr Dalheim FWG Dalheim Jagdgenossenschaft Dalheim Sangervereinigung Dalheim 1862 SPD Ortsverband Dalheim Tennis Club Dalheim 1980 e.V. Turn- und Sportverein Dalheim 1889 e.V. VdK Dexheim und Berggemeinden (Dalheim) Dexheim Bauern- und Winzerverein Dexheimer Geschichtsverein e.V. Evangelischer Kirchenchor Förderverein Freiwillige Feuerwehr Dexheim e.V. Förderverein Kindergarten Dexheim e.V. Freiwillige Feuerwehr (FF) Dexheim Hundefreunde Dexheim "Hund" e.V. IG Traktorfreunde Rhein-Selz e.V. Landfrauenverein Dexheim MGV Sängerbund-Einigkeit 1885 Dexheim Turn- und Sportverein Dexheim -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 84 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Dienheim Angelsportverein 1943 Dienheim e.V. Arbeiterwohlfahrt Dienheim Bauern- und Winzerverein Dienheim Boules-Club 1991 CDU Ortsverband Dienheimer Basarteam Dienheimer Künstlerkreis Dienheimer Wanderclub Europäisches Amateurfunk-Archiv Förderverein Falkenberg-Grundschule e. V. Förderverein Heimatmuseum Förderverein Kindertagesstätte Klawitterland e. V. Freie Wählergruppe Förderverein Freiwillige Feuerwehr Dienheim Freiwillige Feuerwehr Dienheim Gesangverein Harmonie Dienheim Geschichtsverein Dienheim Jagdgenossenschaft Dienheim Jugendfeuerwehr Dienheim Musikverein Rheingold Dienheim 1925 e.V. Partnerschaftskomitee Dienheim-Sours Posaunenchor Dienheim Sozialverband VdK Oppenheim - Dienheim (-Ludwigshöhe) Turnverein 1908 Dienheim e.V. Verein der "Sportfreunde" Dienheim 1927 e.V. Volkshochschule Dienheim Dolgesheim Bauernverein Gesangsverein Kultschmiede Dolgesheim Landfrauenverein Dolgesheim Seniorenverein Trachtenkapelle und Posaunenchor TV Dolgesheim 1892 e.V. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Zukunft Dolgesheim Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 85 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Dorn-Dürkheim Bauernverein Dorn-Dürkheim Förderverein Fontaine Francaise/Partnerschaft Feuerwehrkapelle Landfrauenverein Förderverein Fußball Schule-Mail e.V. Turn- und Sportverein Vogelschutzverein Dorn-Dürkheim und Umgebung e.V. Eimsheim Arbeitskreis SeniorInnen Freiwillige Feuerwehr Eimsheim Gesangsverein Eimsheim Gifttierhaus e.V. Landfrauenverein Eimsheim Motorradfreunde Sasem Dusem Eimsheim Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Tennisclub Eimsheim Turn- und Sportverein Eimsheim Friesenheim "Wir für Friesenheim" - Dorfförderverein der Gemeinde Friesenheim Bauchtanz Sahara e.V. Bauernverein Ev. Kirchenchor Förderverein Freiwillige Feuerwehr e.V. FWG Freie Wählergruppen Friesenheim e.V. Sportverein Friesenheim e.V. -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 86 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Guntersblum Aeroclub Oppenheim-Guntersblum Angelsportverein 1968 e.V. Arbeiterwohlfahrt Bauern- und Winzernverein Billard Verein 1. PBC Guntersblum e.V. Carneval-Verein Deutsches Rotes Kreuz FC Bayern-Kellerweg-Bazis Förderkreis St. Florian Guntersblum e.V. FWG Ortsgemeinde Guntersblum e.V. Guntersblumer Gewerbetreibende e.V. Landfrauenverein Landjugendgruppe Musikverein St. Julianen Radfahrgemeinschaft Reit- und Fahrgemeinschaft Skatclub ohne 4 SPD Ortsverein Sportverein 1921 e.V. Tennisklub Turnverein 1848 e.V. ULG (ehemals GLG-Grüne Liste Guntersblum) Verein zur Erhaltung Guntersblumer Kulturgutes e.V. Verein zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der ev. Kirchengemeinde Vereinsring Guntersblum Verkehrsverein Guntersblum Volkshochschule Wassersportfreunde -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 87 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Hahnheim Angelsportverein Mackelcher Arbeitskreis Hahnheimer Geschichte Bauern- und Winzerverein CDU Ortsverband Evangelischer Kirchenchor Förderverein Dreikönig Förderverein Freiwillige Feuerwehr Hahnheim Förderverein Grundschule Forum Wein & Gesundheit Freiwillige Feuerwehr Hahnheim Gewerbevereinigung Undenheim & Mittlere Selz Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverein Hahnheim Jugendfeuerwehr Hahnheim-Selzen Karnevalverein Gockelores Katholische Dreikönigskirche Kerbejugend Hahnheim Kerbekreis Hahnheim Kerbekreis Hahnheim KiTa-Foerdeverein e.V. Landfrauenverein Hahnheim MGV Männergesangsverein Oktoberrock Partnerschaftsverein Hahnheim - Vàralja e.V. SPD Ortsverband Sport-Club SC 1962 Hahnheim e.V. Tennisclub Hahnheim-Selzen Selztal Tourismus Trailsurfer-Rheinhessen e.V. VdK Mittlere Selz Vereinsring Wanderverein Weihnachtsfrauen WGH - Wählergruppe pro Hahnheim e.V. -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 88 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Hillesheim Angelsportverein Bauern- und Winzerverein Bläserchor Hillesheim Ev. Frauenhilfe Förderverein der Freiwillige Feuerwehr Formel 1 Freunde Hillesheim Hillesheimer Narren Verein Landfrauenverein Hillesheim Männergesangsverein Modellflug-Interessen Gemeinschaft Hillesheim Singgemeinschaft Frauenchor SPD Ortsverein Hillesheim Turn- und Sportverein Köngernheim Bauernverein Cantemus Chor neues geistliches Lied Cultura e.V. Dorf- Förderverein der Gemeinde Köngernheim e.V. Förderverein ChristKönig der kath. Kirchengemeinde Köngernheim Förderverein St. Florian Freiwillige Feuerwehr FWG Ortsverein Jagdwächter Kingerumer Stolperhölzer KIR / Kunstinitiative Rheinhessen Köngernheimer Karneval Club KCC e.V. Kreative Liste Köngernheim Musikfreunde Köngernheim Seniorenkreis SPD Ortsverein Turnverein TV 1862 Köngernheim e.V. -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 89 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Ludwigshöhe Angelsportverein Ludwigshöhe 1966 e.V. Bauern- und Winzerverein Fußballclub KuKuLu, Kunst und Kultur in Ludwigshöhe e.V. Landfrauenverein Musikverein Ludwigshöhe 1924 e.V. Sozialverband VdK Oppenheim - Dienheim (-Ludwigshöhe) Mommenheim Aktuelle Lohnsteuerhilfe e.V. CDU Ortsverband Ev. Kirchenchor Förderkreis der Grundschule Mommenheim Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mommenheim Freiwillige Feuerwehr Mommenheim Freundeskreis Neuilly-Mommenheim FWG Ortsverein Mommenheim Golfanlange Domtal Mommenheim GmbH & Co. KG GV Liederkranz 1914/50 Mommenheim e.V. Historia Mommenheim e.V. Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen e.V. Kerbeverein Mommenheim Kleintierzuchtverein Mommenheim P 142 e.V. Landfrauenverein Mommenheim e.V. Lautslochtrappers e.V. MGV 1862 Mommenheim e.V. Mommenheimer Club Kochende Männer Mommenheimer Karneval Verein 1996 e.V. SC Mommenheim SPD Ortsverband TSV 1903 Mommenheim e.V. VdK Mommenheim und Umgebung Vereinsring Mommenheim -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 90 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Nierstein 1.F.C. Schwabsburg Angelsportverein Nierstein Arbeiterwohlfahrt Nierstein Carnevalverein Nierstein CDU-Ortsgruppe Nierstein CVJM-Posaunenchor Nierstein CVJM Nierstein Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. Bündnis 90 - Die Grünen DLRG Nierstein e.V. DRK-Ortsgruppe Nierstein-Oppenheim Ehem.Schüler u.Fr.d.C.Zuckm.Realsch. Ev. Frauenverein Schwabsburg Ev. Kirchenchor Nierstein Ev. Kirchengem. Dexheim/Schwabsburg Ev. Kirchengemeinde Nierstein Ev. Posaunenchor Schwabsburg FDP-Ortsverband Nierstein Freiwillige Feuerwehr Nierstein Freiwillige Feuerwehr Schwabsburg FWG-Ortgruppe Nierstein Gesangverein "Harmonia" I.G. Niersteiner Weinspiegel I.G. Schwabsburger Vereine I.N.G. Nierstein Jagdhornbläser Jugendhaus Nierstein u. Schwabsburg Jugendorchester Kilianos Kath. Jugend Nierstein Kath. Kirchengemeinde Nierstein Kath. Kirchenmusik "St. Kilian" Kilians-Chor Kindertanzgruppe der AWO-Nierstein Kolpingfamilie Nierstein Kuefertanzgruppe Nierstein Landfrauenverein Nierstein Landfrauenverein Schwabsburg Männergesangverein Schwabsburg Marinekameradschaft Rheinblick Modellflugclub VG Nierstein-Oppenheim Niersteiner Geschichtsverein Niersteiner Künstlerkreis Orchesterverein Nierstein-Oppenheim V1 - Stand 31.12.2015 Seite 91 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Nierstein (2) Rassegeflügelzuchtverein Nierstein Raum für Kinder e. V. Reit- und Fahrverein Nierstein Rittergericht des Weines Schieß-Sport-Verein Oppenh.-Nierstein Schifferverein "Einigkeit" SPD-Ortsverein Nierstein-Schwabsburg Tennisclub Rot-Weiss Nierstein Tischtennisverein Nierstein Trommler- u. Fanfarencorps Nierstein e. V. Turnverein 1901 e.V. Nierstein Turnverein 1903 Schwabsburg VdK Nierstein VdK Schwabsburg Verein d.Fr.d.N'st. Paläontol. Museums Vereinsring Nierstein Verkehrsverein Nierstein e.V. VfR 1911 e.V. Nierstein Volksbildungswerk Nierstein Wein vom Roten Hang Welt-Laden e.V. Nierstein Wiederaufbaugemeinschaft Nierstein Winzer-und Bauernverein Nierstein Winzer-und Bauernverein Schwabsburg -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 92 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Oppenheim ACON Aero-Club Oppenheim Guntersblum Agility-Freunde Oppenheim 03 e.V. Angelsportverein Arbeiterwohlfahrt Oppenheim - AWO Bogensportverein Oppenheim e.V. Briefmarken-Sammler-Verein Oppenheim BSG Behinderten-Sport-Gem.Opph. e. V. Camping-Club Oppenheim 04 e. V. Carneval Verein Oppenheim 1873 e. V. CDU Oppenheim Club kochender Männer Deutscher Amateur-Radio-Club Diakonisches Werk Mainz-Bingen DIWA - Dienstagswanderer des TVO DLRG Ortsgruppe Oppenheim e. V. DRK Ortsverein Oppenheim Evang. Kirchengde. Oppenheim Evang. Stadtmission Evang. Kirchenchor Oppenheim Förderkreis Jugendmusikschule Förderver.der Festspiele Opph. e. V. Förderver.der Grundschule "Am Gautor" Förderverein der Stiftung Zivilhospital Förderver. Ruprechtsturm Opph.e.V. Förderverein Tiergarten Opph. e. V. Fotoverein Freiwillige Feuerwehr Oppenheim Fußballsportverein Oppenheim 1945 e. V. Gemeinschaft Oppenheimer Vereine Gesangverein Harmonie 1845 e.V. I. G. Kinderfreundliche Umwelt Integrationslotsen Mz-Bi. in Oppenheim Jagdgenossenschaft Jugendhaus Oppenheim Jugend-Kultur-Arbeit Rheinhessen e. V. Kanu-Club Oppenheim e. V. Kath. Pfarrgemeinde St. Bartholomäus Katholischer Kirchenchor Oppenheim Kleine Harmonie Oppenheim e.V. KreisChorverband Oppenheim L.G. Rheinfront Oppenheim Lions Club Oppenheim V1 - Stand 31.12.2015 Seite 93 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Oppenheim (2) Meriankapelle NABU Regionalstelle Oppenheim OFO Oldtimer Freunde Oppenheim Ökumenische Arbeitsgemeinschaft Notfallseelsorger im Landkreis Mz - Bi Ökum. Hospizarbeit Rhein-Selz e.V. Oppenheimer Geschichtsverein Oppenheimer Maulwürfe Oppenheimer Tafel e. V. Orchesterverein Nierstein-Oppenheim Orgelbauverein St. Kath. Oppenheim e. V. Partnerschaftsausschuss Adnet Partnerschaftsausschuss Calpe Partnerschaftsausschuss Givry Partnerschaftsausschuss Sant` Ambrogio RGZV 1921 Oppenheim e.V. Reservistenkameradschaft Opph. VdRR e.V. Rheuma-Liga Arbeitsgemeinschaft Oppenheim Schachverein SC Landskrone e. V. Schieß-Sport-Verein Oppenheim/Nierst. e. V. Seniorengruppe Sozialverband VdK Oppenheim - Dienheim (-Ludwigshöhe) SPD Ortsverein Oppenheim Stadtkapelle Oppenheim TC Landskrone e. V. Tennis-Club Rot-Weiß e.V. TSV Manatee e. V. Turnverein Oppenheim 1846 e. V. Uhrturmfreunde Verein der Freunde der Kita "Gänsaugraben" e.V. Verein der Freunde und Förderer der St. Katharinenkirche zu Oppenheim Verein der Freunde und Förderer des Deutschen Weinbaumuseums e. V. Verein für Dt. Schäferhunde Opph. e.V. Verein zur Unterstützung der Kita Herrnweiher e.V. Vereinigung Oppenheimer Gewerbetreibender Weinbergsbesitzerverein Oppenheim Winzergruppe Oppenheim -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 94 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Selzen Bauern- und Winzerverein Selzen Ev. Kirchenchor Selzen Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Förderverein der Grundschule Freiwillige Feuerwehr FWG Selzen Helferkreis Selzen Jugendfeuerwehr Hahnheim-Selzen Klassikforum Landfrauenverein Selzen e.V. Männergesangsverein Frohsinn 1861/81 Selzen e.V. Musikzug Selzen Radsportverein 1925 Selzen e.V. SPD Ortsverein Selzen Spvgg. Selzen Tanzgruppe der Landfrauen TV 08 Selzen Uelversheim AVT Bauern- und Winzerverein Förderverein Freiwillige Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim e.V. Fototreff Uelversheim Gewerbeverein Uelversheim e.V. Kegelclub Merkwerdische Kugel Landfrauen LiU - Leben in Uelversheim Männergesangsverein 1848 Uelversheim TSV 1910 Uelversheim e.V. VHS Berggemeinden Wintersheim Bauernverein Wintersheim Bürgergemeinschaft für Dorferneuerung, Ortsbilderhaltung und Heimatpflege Freiwillige Feuerwehr Wintersheim Männergesangsverein "Einigkeit" 1875 Wintersheim e.v. Turnverein 1926 Wintersheim -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 95 Kompendium Flüchtlingshilfe - Vereine E.3.8 Undenheim Angelsportverein 1972 Undenheim Bauernverein 1948 Undenheim Bürger für Undenheim e.V. (BfU) CDU Ortsverein Förderverein der Grundschule Förderverein der Kindertagesstätte Arche Noah Förderverein Freiwillige Feuerwehr Undenheim 1979 e.V. Freiwillige Feuerwehr Undenheim Gesangverein 1862 Undenheim e.V. Gewerbeverein Undenheim und Mittlere Selz Heimat- und Kulturverein e.V. Hundefreunde Undenheim e.V. Karneval Club Undenheim 1998 Kerbeverein Undenheim 2009 e.V. Landfrauenverein 1958 Undenheim Landjugend Nazariberg 1968 MGV 1894 Undenheim e.V. Partnerschaftsausschuss 1967 (Blaisy-Bas, Frankreich) Partnerschaftsausschuss Dolcè-Undenheim Posaunenchor Undenheim Radsportverein 1921 Undenheim Reservistenkameradschaft Undenheim Selztal Tourismus SPD Ortsverein TC Undenheim Turnverein 1861 Undenheim VdK Ortsverband Mittlere Selz Verein für dt. Schäferhunde Undenheim VfR 1945 Undenheim e.V. Vogelzucht- und Schutzverein 1978 Undenheim und Umgebung e.V. Weinolsheim Bauernverein Weinolsheim Carnevalclub Weinolsheim Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim e.V. Förderverein des Gemeindekindergarten e.V. Freundschaftskreis Weinolsheim-Brochen e.V. Gemeindekindergarten Weinolsheim Gesangsverein "Sängerbund Einigkeit 1880" Landfrauenverein -> E.3 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten Inhaltsübersicht V1 - Stand 31.12.2015 Seite 96