Norwalk-like-Viren (= Noro-Virus)

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Norwalk-like-Viren (= Noro-Virus)
Laborinfo (Juni 2003)
Norwalk-like-Viren (= Noro-Virus)
Erreger nicht bakterieller Brechdurchfall-Erkrankungen ( Nach § 7 meldepflichtig !!!)
Das Norwalk-Virus kommt weltweit vor und ist für die Mehrzahl der nicht bakteriell verursachten
Durchfallerkrankungen verantwortlich. Man geht davon aus, dass bei den nicht bakteriell verursachten
Durchfallerkrankungen von Kindern bis zu 30%, sowie bei den Erwachsenen bis zu 50% durch NorwalkViren bedingt sind.
Das Norwalk-Virus gehört zur Familie der Caliciviridae. Zur Zeit sind ca. 15 verschiedene Genotypen des
Norwalk-Virus bekannt, es zeichnet sich durch eine ausgeprägte Genomvielfalt aus.
Die Übertragung der Viren erfolgt primär durch kontaminierte Lebensmittel. Häufig findet sich der
Krankheitserreger in Schalentieren, Wasser, Eiswürfeln, sowie in Lebensmitteln die per Hand verarbeitet
werden wie Sandwiches, Fruchtsäfte, Salate und Süßspeisen. Die erforderliche Infektionsdosis liegt bei
weniger als 100 Viruspartikeln.
Da die Viren sowohl mit dem Stuhl als auch im Erbrochenen erkrankter Personen ausgeschieden werden,
ist eine sehr rasche Infektionsausbreitung möglich. Häufig beobachtet man Kleingruppenausbrüche in
Alten- bzw. Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten, Arbeitskollektiven, Kasernen und Hotels etc.. Die
Übertragung erfolgt dabei fäkal-oral oder auch aerogen durch Bildung virushaltiger Aerosole.
Nach einer Inkubationszeit von 6-48 Stunden treten bei den Infizierten starke Brechdurchfälle,
Magenkrämpfe, Benommenheit und evtl. Fieber auf. Nach ca. 3 Tagen ist die Erkrankung im Regelfall
überstanden, danach werden in der Regel noch 2 Wochen ( vereinzelt mehrere Wochen) Viren im Stuhl
ausgeschieden (dies ist wichtig für die Krankenstandsdauer für Arbeitnehmer im Küchenbereich !!).
Die Immunität, d.h. der Schutz vor neuerlicher Infektion, besteht nur für wenige Tage nach durchgemachter
Erkrankung, bedingt durch die Variabilität des Norwalk-Virus, somit sind Reinfektionen möglich.
Nachdem es sich um eine Virusinfektion handelt, ist eine ursächliche Therapie nicht möglich. Kontrolle
des Flüssigkeitshaushaltes (evtl.Infusionstherapie), Bettruhe, fiebersenkende Maßnahmen und bei älteren
Patienten Kontrolle von Herz-Kreislauffunktion sind je nach klinischem Bild zu empfehlen.
Durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen kann der weiteren Übertragung bzw. Verbreitung der
Erreger entgegengewirkt werden (intensive Händedesinfektion, zusätzliche Reinigung von Toiletten, bei
Nahrungsmitteln gutes Durchgaren/Kochen).
Material : Stuhlprobe
Der Nachweis von Norwalk-Viren aus dem Stuhl ist meldepflichtig, daher wird der Antigen-Nachweis mittels
ELISA bei der Anforderung „Stuhl auf pathogene Keime“ mit durchgeführt. Bitte beachten Sie die
Budgetbefreiung durch die Ausnahmekennziffer 32006 !!!
Der Krankheitsverdacht und die Erkrankung ist für Sie nur dann meldepflichtig, wenn die erkrankte Person
eine Tätigkeit nach § 42 in der Lebensmittelbranche, wie z.B. Küchen, Imbiss, Gaststätte oder
Lebensmittelherstellung ausübt, oder wenn mindestens zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen
auftreten, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang zu vermuten ist.
Eine Kontrolleinsendung bei positivem Nachweis ist nicht erforderlich und sollte nur bei persistierender
klinischen Symptomatik durchgeführt werden. Chronische Dauerausscheider sind nicht bekannt.