Durchführungsbestimmungen im Fußballkreis Hanau für das

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Durchführungsbestimmungen im Fußballkreis Hanau für das
Kreisjugendausschuss Hanau (www.kfa-hanau.de)
Kreisjugendwart
Manfred Kühne
Hanauer Str. 27
61137 Schöneck
Tel: 06187 - 4631
mobil 0173 - 6564604
Email:
[email protected]
Hessischer
Fußball
Verband e.V.
Durchführungsbestimmungen im Fußballkreis Hanau für das
Spieljahr 2010/11
1. Allgemeines
Die Durchführung der Spiele in Meisterschaft, Pokal und Hallenrunde erfolgt auf
der Grundlage der Satzung und der Bestimmungen des Hessischen FußballVerbandes (HFV) sowie der nachstehenden Regelungen und besonderen Hinweisen.
Auf der Homepage des Kreisfußballausschusses Hanau www.kfa-hanau.de unter
der Rubrik Junioren werden eine Reihe von Adressenlisten, Spielpläne für Halle,
Formulare für den Jugendspielbetrieb u.v.a.m. vorgehalten. Die Jugendleiter sind
verpflichtet, sich regelmäßig über neue Einträge zu informieren.
2. Ansprechpartner und Anschriftenverzeichnis
Die Kommunikation zwischen den Vereinen / Jugendspielgemeinschaften (JSG)
und dem Kreisjugendausschuss (KJA) erfolgt grundsätzlich durch die verantwortlichen Jugendleiter bzw. deren Stellvertreter, in begründeten Ausnahmefällen
durch Trainer oder Betreuer. Die Jugendleiter sind verpflichtet, die Informationen in
den Vereinen zu kommunizieren.
Den Vereinen des Kreises Hanau steht auf der Homepage ein gültiges Anschriftenverzeichnis zur Verfügung.
Die Vereine sind verpflichtet, Änderungen zu diesem Verzeichnis umgehend dem
Kreisjugendwart (KJW) mitzuteilen.
3. Aufstieg in Gruppenligen
An den Relegationsspielen zum Aufstieg in die Gruppenligen nehmen nur die
Sieger der Kreisligen (Kreismeister) teil.
Bei Verzicht des Kreismeisters kann der KJA die zweit- oder drittplatzierte Mannschaft benennen.
Tritt eine Mannschaft trotz Zusage nicht zum Aufstiegs-Turnier an, wird der Verein
mit einer Geldstrafe von 150,-- € belegt.
Falls eine Mannschaft eines Vereins / einer JSG bereits in der Gruppenliga spielt,
kann die 2. Mannschaft nicht an der Relegation teilnehmen. Wird diese Mannschaft
Kreismeister, hat automatisch der Zweitplatzierte die Teilnahmeberechtigung.
Steigt die 1. Mannschaft jedoch ab, dann ist die 2. Mannschaft spielberechtigt zur
Teilnahme an der Relegation.
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4. Ballgrößen
Der Verbandsjugendausschuss (VJA) schreibt für den Juniorenspielbetrieb
(Mädchen und Jungen) folgende Ballgrößen vor:
Altersklasse
Größe
Gewicht (g)
Umfang (mm)
Durchmesser (cm)
A-, B- und
C-Junioren
5
420 - 455
685 - 695
21,5 – 21,8
D-Junioren
5 (350 g)
340 – 360
680 - 700
21,4 – 22,0
E-Junioren
5 (290 g)
280 - 300
680 - 700
21,4 – 22,0
F-Junioren
4 (290 g)
280 - 300
635 - 660
20,0 – 20,7
G-Junioren
4 (290 g)
280 - 300
635 - 660
20,0 – 20,7
5. DFB-net
Das Spielergebnis von Meisterschafts- und Pokalspielen der A- bis E-Junioren
ist ausschließlich vom Heimverein unverzüglich ins DFB-net einzugeben.
Spielergebnisse einschließlich Abbruch oder Ausfall gelten als unverzüglich
im Sinne des § 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18:00 Uhr des
Tages, an dem das Spiel stattfindet, im DFB-net eingepflegt sind. Für Spiele,
die nach 17:00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich
mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das
System eingepflegt sind.
Dies bedeutet:
Der Platzverein ist verpflichtet, das Spielergebnis wie folgt zu melden:
- A- bis E-Junioren: bei Spielende vor oder um 17:00 Uhr Meldung bis spätestens
18:00 Uhr, bei späterem Spielende bis spätestens eine Stunde nach Spielende ins
DFB-net.
- Für F- und G-Junioren ist als Ergebnis immer ein 0:0 einzugeben.
Bei Problemen jeglicher Art (Verspäteter Anpfiff, keine Verbindung, etc.) ist
eine Email an [email protected] zu senden. Darin müssen die genauen
Spieldaten und die Uhrzeit der versuchten Meldung bzw. der Grund der verspäteten Meldung angegeben werden.
6. Elektronisches Postfach im DFB-net
Jeder Verein ist verpflichtet, regelmäßig das elektronische Postfach auf eingegangene Nachrichten zu überprüfen. Künftig werden Urteile, Spielverlegungen,
Nachrichten des HFV, etc. nur noch über dieses Postfach an die Vereine verteilt.
Die Zugriffskennungen sind den Vereinen per Post zugestellt worden.
7. Formulare
Es sind stets die für die Beantragung vorgesehenen Formulare bzw. Vordrucke in
der jeweils aktuellen Version zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass einige
Formulare nur beim Hessischen Fußball-Verband (HFV) vorgehalten werden (z.B.
Passanträge in www.hfv-online.de).
Kreisinterne Vordrucke werden auf der Internet Seite www.kfa-hanau.de, Rubrik
Junioren bereitgestellt.
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8. Freundschaftsspiele
Die Durchführung von Freundschaftsspielen ist beim zuständigen Klassenleiter
formlos anzumelden. Es ist in jedem Fall ein Spielberichtsbogen auszufüllen, der
an den Klassenleiter zu senden ist.
Für Freundschaftsspiele der A- bis E-Junioren ist ein Schiedsrichter über den
Klassenleiter beim jeweiligen Schiedsrichteransetzer anzufordern. Dies kann auch
ein Vereinsschiedsrichter sein. Dessen Einsatz ist durch den Schiedsrichteransetzer zu genehmigen.
9. Internet
Das Internet (Email) ist das verbindliche Kommunikationsmedium zwischen dem
KJA und den Vereinen / Jugendleitern.
Jeder Verein ist verpflichtet, dem KJA Hanau eine Email Adresse mitzuteilen, die
dann verbindlich für Mitteilungen aller Art genutzt werden kann.
Die Vereine / JSG haben dafür zu sorgen, dass die Kommunikationsmöglichkeit
auch bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit des Jugendleiters bestehen bleibt
(z.B. durch Angabe einer Alternativ-Emailadresse).
Der Empfang einer Email-Sendung ist auf Anforderung zu bestätigen.
10. Letzter Spieltag
In allen Kreisligen müssen alle Spiele des letzten Spieltags am gleichen Tag ausgetragen werden. Eine Verlegung wird grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahmen sind möglich, wenn die zu verlegenden Spiele weder mit der Meisterschaft noch mit etwaigen Abstiegs- oder Relegationsspielen zu tun haben.
11. Nachholtermine
Bei witterungsbedingten Spielausfällen sowie bei Ausfällen wegen Erkrankung von
Spielern (siehe Punkt 14) ist mit dem Gegner umgehend ein Nachholtermin zu vereinbaren und dem Klassenleiter innerhalb einer Woche nach dem ursprünglichen
Termin bekannt zu geben. Erfolgt dies nicht, wird das Spiel vom Klassenleiter
terminiert.
12. Pokalrunde
Pokalspiele gelten als Pflichtspiele und werden im K.O.-System durchgeführt. Die
Teilnahme an der Pokalrunde ist freiwillig.
Es ist nur jeweils eine auf Kreisebene gemeldete Mannschaft pro Altersklasse
und Verein / JSG zur Teilnahme berechtigt.
Mannschaften, die auf Gruppenebene und höher spielen, sind für den Kreispokal
nicht spielberechtigt.
Wird eine zweite Mannschaft Pokalsieger, deren erste Mannschaft auf Gruppenebene oder höher spielt, dann ist die im Pokalfinale unterlegene Mannschaft für
den Gruppenpokal spielberechtigt.
Siegt eine Mannschaft in einem Auswärtsspiel, dann hat sie für die nächste Runde
Heimrecht, es sei denn, es treffen zwei Mannschaften aufeinander, die beide zunächst ein Auswärtsspiel bestreiten mussten. In diesem Fall bleibt es bei der
Reihenfolge der Auslosung.
Für F- und G-Junioren findet kein Pokalwettbewerb statt.
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13. Rückzug von Mannschaften
Vereine, welche ihre Mannschaft trotz Zusage vor Rundenbeginn oder während
der Vorrunde zurückziehen, können mit einer Verwaltungsstrafe nach § 18 der StO
von bis zu 150,-- € und bei Rückzug während der Rückrunde mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 300,-- € belegt werden.
14. Schiedsrichter
Für A-, B-, C-, D- und E-Junioren (mind. Kreisliga) werden Schiedsrichter durch die
Schiedsrichteransetzer eingeteilt.
Trifft der Schiedsrichter nicht ein, muss das Spiel dennoch ausgetragen werden.
Beide Mannschaften müssen sich bemühen, einen anderen, unbeteiligten Schiedsrichter zu finden, wobei geprüfte Schiedsrichter Vorrang haben. Findet sich kein
Unbeteiligter, muss die gastgebende Mannschaft den Schiedsrichter stellen.
Das Nicht-Antreten eines Schiedsrichters ist im Spielberichtsbogen zu vermerken.
15. Spielabsetzungen
Bei Erkrankung von mehreren Spielern (fünf bei 11er-, vier bei 9er- und drei bei
7er-Mannschaften) ist eine Spielabsetzung möglich. Dabei müssen bis drei Tage
nach dem Spieltag die Bestätigungen über die Erkrankung beim Klassenleiter vorgelegt werden.
Die Entscheidung über die Absetzung liegt im Ermessen des Klassenleiters.
Eine Spielabsetzung wegen schlechten Wetters ist nur an den Spieltagen bzw. am
Vortag möglich. An Wochenenden ist dabei beim Klassenleiter zwischen 09:30 und
11:00 Uhr anzufragen, ob die Spiele der jeweiligen Klasse abgesagt werden.
Jugendspielgemeinschaften sind grundsätzlich verpflichtet, auf einen Platz der die
JSG bildenden Vereine auszuweichen.
Bei eventuellen Platzsperren durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung ist unbedingt der Klassenleiter sofort zu benachrichtigen.
16. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind nur Spielerinnen und Spieler, für die für den jeweiligen Verein
ein gültiger Spielerpass durch den HFV ausgestellt wurde. Die Verwendung von
Kopien ist nicht zulässig.
Zusätzlich ist eine Spielberechtigung auf Grund der §§ 10 (Gastspielrecht für
Juniorinnen) und 28 (Zweitspielrecht) möglich.
Fehlende Pässe sind dem Klassenleiter unaufgefordert spätestens 4 Tage nach
dem Spiel per Fax oder in Kopie vorzulegen. Der Spieltag zählt dabei als erster
Tag.
Der Einsatz von jüngeren Spielern in der nächst höheren Altersklasse ist erlaubt.
Der Einsatz von älteren Spielern in einer jüngeren Altersklasse ist nicht zugelassen, auch nicht bei Spielen außer Konkurrenz!
C-Junioren-Spieler, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, können auch bei
den A-Junioren eingesetzt werden.
Der Einsatz von Spielern aus oberen Mannschaften in unteren Mannschaften ist
nach Maßgabe der Satzung sowohl bei Pokal- als auch bei Meisterschaftsspielen
erlaubt.
Dabei dürfen bei 11-er Mannschaften nicht mehr als drei, bei 9-er Mannschaften
nicht mehr als zwei und bei 7-er Mannschaften nicht mehr als ein Spieler eingesetzt werden, die am vorausgegangenen Pflichtspiel in einer höheren Mannschaft derselben Altersklasse eingesetzt wurden.
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Der Einsatz von Junioren in mehr als einem Spiel innerhalb eines Kalendertages
ist nicht statthaft.
17. Spielberichtsbogen
Ein Spielberichtsbogen ist für jedes Spiel ordnungsgemäß, d. h. in allen Punkten,
auszufüllen und zusammen mit einem frankierten und an den Klassenleiter
adressierten Briefumschlag dem Schiedsrichter zu übergeben.
Beim Ausbleiben eines Schiedsrichters bzw. bei Spielen der Kleinfeldmannschaften (insbesondere F- und G-Junioren) ist der Spielberichtsbogen von der
gastgebenden Mannschaft umgehend, spätestens am dritten auf das Spiel
folgenden Werktag dem Klassenleiter zuzusenden, andernfalls erfolgt eine Verwaltungsstrafe.
Hierbei ist darauf zu achten, dass die Person, die als Schiedsrichter das Spiel geleitet hat, mit Namen und Adresse zu benennen ist.
In allen Fällen sind zwei Schiedsrichterassistenten zu benennen und einzutragen.
Spielberichtsbogen sind auch dann auszufüllen, wenn eine Mannschaft nicht antritt
oder das Spiel witterungsbedingt ausfällt und beide Mannschaften anwesend sind.
Auf dem Spielbericht dürfen maximal aufgeführt werden:
- bei 11-er Mannschaften 15 Spieler
- bei 9-er Mannschaften 13 Spieler
- bei 7-er Mannschaften 11 Spieler
Nachträgliche Streichungen nicht eingesetzter Spieler sind bis unmittelbar nach
Spielende möglich.
18. Spielfeldgrößen
Die Spielfeldgrößen für D9-, E7-, F- und G-Junioren sind vom Hessischen FußballVerband verbindlich vorgeschrieben. Sie werden auf www.kfa-hanau.de in der
Rubrik "Junioren" veröffentlicht.
Es ist dabei unbedingt darauf zu achten, dass bei verkleinerten Spielfeldern neben
den Spielern und dem Schiedsrichter sich nur noch maximal drei Betreuer pro
Mannschaft und die jeweiligen Ersatzspieler an den Seitenauslinien befinden
dürfen. Die Einhaltung dieser Anweisung ist vom Heimtrainer in Verbindung mit
dem Schiedsrichter durchzusetzen.
Ist bei verkleinerten Spielfeldern eine Zeichnung des Spielfeldes nicht möglich,
dann sind die vorgeschriebenen Abgrenzungslinien durch flache Markierungshütchen zu bezeichnen (vier Eck- und zwei Mittelmarkierungen sowie je vier Abgrenzungsmarkierungen für den Strafraum).
19. Spielmodus bei F- und G-Junioren
Die F- und G-Junioren führen Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter durch,
deren Ergebnisse mittels des Spielberichtsbogens dem Klassenleiter mitzuteilen
sind.
Anderweitige Veröffentlichung der Ergebnisse und Tabellenstände ist nicht zulässig.
Spiele der F- und G-Junioren sind mit Rücksicht auf die Gesundheit der
Kinder nicht auf Hartplätzen auszutragen.
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Bei den F- und G-Junioren kann mehrmals jährlich ein 4 gegen 4 Spieltag durchgeführt werden. Bei unentschuldigtem Nichtantreten oder bei Absage bis zwei
Tage vor dem Spieltag ist dem veranstaltenden Verein / JSG eine Entschädigung
von 50,- € zu zahlen, falls keine Ersatzmannschaft gestellt werden kann.
20. Spielplangestaltung
In den Altersklassen C- bis E-Junioren werden Vor- (Qualifikations-)runden gespielt, aus denen sich dann die Kreisliga und die Kreisklassen bilden.
Für die Kreisligen kann sich keine 2. / 3. etc. Mannschaft qualifizieren, wenn sich
gleichzeitig die 1. Mannschaft für die Kreisliga qualifiziert. In diesem Fall rücken die
nachfolgenden Mannschaften in der Qualifikationsgruppe nach.
21. Spieltage
Als Regelspieltage werden vorgesehen:
A-Junioren
Samstag, 16:30 Uhr
B-Junioren
Sonntag, 10:30 Uhr
C-Junioren
Samstag, 15:00 Uhr
D-Junioren
Sonntag, 09:00 Uhr
E-Junioren
Samstag, 14:00 Uhr
F-Junioren
Samstag, 13:00 Uhr
G-Junioren
Samstag, 12:00 Uhr
Sofern erforderlich, können Spiele auch an Wochentagen angesetzt werden.
Beabsichtigte Änderungen zu den Regelspieltagen sind mit der jährlichen Mannschaftsmeldung (siehe www.kfa-hanau.de Rubrik Junioren) mitzuteilen.
22. Spielverlegungen
Anträge auf Spielverlegungen sind grundsätzlich vor Verabschiedung der Spielpläne zu stellen. Hierbei sind die Verlegungswünsche mit dem jeweiligen Gegner
abzusprechen.
In begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache der Jugendleiter der beteiligten Vereine / JSG sowie im Einvernehmen mit dem Klassenleiter ist die Verlegung auch danach noch möglich. Dabei ist grundsätzlich ein vorgezogener
Ersatztermin auf dem vorgesehenen Antrag zu vereinbaren. Begründete Ausnahmen sind möglich.
Dies gilt sinngemäß ebenfalls für Verlegung der Anstoßzeiten und des Spielortes.
Spielverlegungen sind per Email (Antrag im Anhang) oder Fax zu beantragen:
1. Jugendleiter des betroffenen Vereins / JSG schickt den Verlegungswunsch an
den Gegner.
2. Gegner schickt Antwort auf den Antrag an den Antragsteller.
3. Antragsteller schickt die abgestimmte Verlegung an den Klassenleiter.
4. Klassenleiter schickt Genehmigung / Ablehnung an beide beteiligten Vereine /
JSG und verständigt ggf. den Schiedsrichteransetzer.
Der Antrag auf Spielverlegung ist dem Klassenleiter spätestens 5 Tage vor dem
ursprünglichen Spieltermin zuzusenden.
Kommt keine Einigung über einen neuen Spieltermin zustande, obliegt die Entscheidung dem Klassenleiter.
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Das Verfahren zur Verlegung von Pflichtspielen gilt für alle Altersklassen, für alle
Kreisligen und Kreisklassen sowie für Pokalspiele.
23. Stichtage und Spielzeiten:
Altersklasse Spielfeld Stichtag Spielzeit Verl.
Pokal
Mind.
Spielklasse
Spieler
A-Junioren
Großfeld
01.01.92 2 x 45
2 x 15
7
Kreisliga
B-Junioren
Großfeld
01.01.94 2 x 40
2 x 10
7
Kreisliga und
Kreisklassen
C-Junioren
Großfeld
01.01.96 2 x 35
2x5
7
Kreisliga und
Kreisklassen
D-Junioren
Großfeld
01.01.98 2 x 30
2x5
7
Kreisliga und
Kreisklassen
D9-Junioren
9er-Feld
01.01.98 2 x 30
2x5
6
Kreisliga und
Kreisklassen
E-Junioren
Kleinfeld
01.01.00 2 x 25
2x5
5
Kreisliga und
Kreisklassen
F-Junioren
Kleinstfeld 01.01.02 Max.
5
FreundschaftsPflichtspiele
5
FreundschaftsPflichtspiele
2 x 20
G-Junioren
Kleinstfeld 01.01.04 Max.
2 x 20
Bei E-, F- und G-Junioren sind die Abseits- und die Rückpassregel aufgehoben.
D Großfeld wird voraussichtlich nur noch in der Saison 2010/2011 gespielt, danach
D9 und ggf. D7, vorbehaltlich einer anstehenden Entscheidung des DFB.
D9 wird in der Saison 2010/2011 vom 16er zum 16er über die volle Spielfeldbreite
gespielt.
24. Turniere
Alle Turniere sind genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig.
Internationale Turniere sowie nationale und allgemeine Turniere der A-, B- und CJunioren sind mittels des beim HFV erhältlichen Formulars zu beantragen.
Bei internationalen Turnieren ist zusätzlich ein ebenfalls beim HFV erhältlicher Antrag auf Genehmigung durch den DFB beizufügen.
Internationale Turniere sind spätestens vier Wochen vor dem Durchführungstermin
beim KJW zu beantragen.
Nationale und allgemeine Turniere der D-, E-, F- und G-Junioren sind mittels des
kreisinternen Antrags anzumelden.
Nationale und allgemeine Turniere aller Altersklassen sind spätestens drei Wochen
vor dem Durchführungstermin beim KJW zu beantragen.
Klassenleiter für Turniere ist der Klassenleiter Pokalspielbetrieb. Spielberichtsbögen sind daher durch den Veranstalter spätestens am zweiten
Werktag nach dem Turnier an ihn zu senden!
Die doppelte Spielzeit der jeweiligen Altersklasse darf an einem Spieltag nicht
überschritten werden.
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Turniere an Punkt- und Pokalspieltagen werden grundsätzlich nicht genehmigt.
Bei unentschuldigtem Nichtantreten oder bei Absage bis zwei Tage vor dem
Turnier ist an den veranstaltenden Verein / JSG eine Entschädigung von 50,- € zu
zahlen, falls keine Ersatzmannschaft gestellt werden kann.
25. Wartezeiten
Reist die Gastmannschaft infolge höherer Gewalt verspätet an, haben Heimmannschaft und Schiedsrichter 45 Minuten zu warten. (§ 40 der Spielordnung)
Ist die Heimmannschaft zum angesetzten Spielbeginn nicht spielbereit, dann ist die
Gastmannschaft nicht zum Warten verpflichtet und kann sofort abreisen.
26.
Schlussbestimmungen
Verstöße gegen die Satzung und Durchführungsbestimmungen werden gemäß
den Regelungen des Hessischen Fußball-Verbandes geahndet.
Kreisjugendausschuss Hanau im Juli 2010
Durchführungsbestimmungen
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