Durchführungsbestimmungen im Fußballkreis Hanau für das
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Durchführungsbestimmungen im Fußballkreis Hanau für das
Kreisjugendausschuss Hanau (www.kfa-hanau.de) Kreisjugendwart Manfred Kühne Hanauer Str. 27 61137 Schöneck Tel: 06187 - 4631 mobil 0173 - 6564604 Email: [email protected] Hessischer Fußball Verband e.V. Durchführungsbestimmungen im Fußballkreis Hanau für das Spieljahr 2010/11 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele in Meisterschaft, Pokal und Hallenrunde erfolgt auf der Grundlage der Satzung und der Bestimmungen des Hessischen FußballVerbandes (HFV) sowie der nachstehenden Regelungen und besonderen Hinweisen. Auf der Homepage des Kreisfußballausschusses Hanau www.kfa-hanau.de unter der Rubrik Junioren werden eine Reihe von Adressenlisten, Spielpläne für Halle, Formulare für den Jugendspielbetrieb u.v.a.m. vorgehalten. Die Jugendleiter sind verpflichtet, sich regelmäßig über neue Einträge zu informieren. 2. Ansprechpartner und Anschriftenverzeichnis Die Kommunikation zwischen den Vereinen / Jugendspielgemeinschaften (JSG) und dem Kreisjugendausschuss (KJA) erfolgt grundsätzlich durch die verantwortlichen Jugendleiter bzw. deren Stellvertreter, in begründeten Ausnahmefällen durch Trainer oder Betreuer. Die Jugendleiter sind verpflichtet, die Informationen in den Vereinen zu kommunizieren. Den Vereinen des Kreises Hanau steht auf der Homepage ein gültiges Anschriftenverzeichnis zur Verfügung. Die Vereine sind verpflichtet, Änderungen zu diesem Verzeichnis umgehend dem Kreisjugendwart (KJW) mitzuteilen. 3. Aufstieg in Gruppenligen An den Relegationsspielen zum Aufstieg in die Gruppenligen nehmen nur die Sieger der Kreisligen (Kreismeister) teil. Bei Verzicht des Kreismeisters kann der KJA die zweit- oder drittplatzierte Mannschaft benennen. Tritt eine Mannschaft trotz Zusage nicht zum Aufstiegs-Turnier an, wird der Verein mit einer Geldstrafe von 150,-- € belegt. Falls eine Mannschaft eines Vereins / einer JSG bereits in der Gruppenliga spielt, kann die 2. Mannschaft nicht an der Relegation teilnehmen. Wird diese Mannschaft Kreismeister, hat automatisch der Zweitplatzierte die Teilnahmeberechtigung. Steigt die 1. Mannschaft jedoch ab, dann ist die 2. Mannschaft spielberechtigt zur Teilnahme an der Relegation. Durchführungsbestimmungen KJA Hanau 17.08.2010 1 von 8 4. Ballgrößen Der Verbandsjugendausschuss (VJA) schreibt für den Juniorenspielbetrieb (Mädchen und Jungen) folgende Ballgrößen vor: Altersklasse Größe Gewicht (g) Umfang (mm) Durchmesser (cm) A-, B- und C-Junioren 5 420 - 455 685 - 695 21,5 – 21,8 D-Junioren 5 (350 g) 340 – 360 680 - 700 21,4 – 22,0 E-Junioren 5 (290 g) 280 - 300 680 - 700 21,4 – 22,0 F-Junioren 4 (290 g) 280 - 300 635 - 660 20,0 – 20,7 G-Junioren 4 (290 g) 280 - 300 635 - 660 20,0 – 20,7 5. DFB-net Das Spielergebnis von Meisterschafts- und Pokalspielen der A- bis E-Junioren ist ausschließlich vom Heimverein unverzüglich ins DFB-net einzugeben. Spielergebnisse einschließlich Abbruch oder Ausfall gelten als unverzüglich im Sinne des § 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18:00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, im DFB-net eingepflegt sind. Für Spiele, die nach 17:00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Dies bedeutet: Der Platzverein ist verpflichtet, das Spielergebnis wie folgt zu melden: - A- bis E-Junioren: bei Spielende vor oder um 17:00 Uhr Meldung bis spätestens 18:00 Uhr, bei späterem Spielende bis spätestens eine Stunde nach Spielende ins DFB-net. - Für F- und G-Junioren ist als Ergebnis immer ein 0:0 einzugeben. Bei Problemen jeglicher Art (Verspäteter Anpfiff, keine Verbindung, etc.) ist eine Email an [email protected] zu senden. Darin müssen die genauen Spieldaten und die Uhrzeit der versuchten Meldung bzw. der Grund der verspäteten Meldung angegeben werden. 6. Elektronisches Postfach im DFB-net Jeder Verein ist verpflichtet, regelmäßig das elektronische Postfach auf eingegangene Nachrichten zu überprüfen. Künftig werden Urteile, Spielverlegungen, Nachrichten des HFV, etc. nur noch über dieses Postfach an die Vereine verteilt. Die Zugriffskennungen sind den Vereinen per Post zugestellt worden. 7. Formulare Es sind stets die für die Beantragung vorgesehenen Formulare bzw. Vordrucke in der jeweils aktuellen Version zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass einige Formulare nur beim Hessischen Fußball-Verband (HFV) vorgehalten werden (z.B. Passanträge in www.hfv-online.de). Kreisinterne Vordrucke werden auf der Internet Seite www.kfa-hanau.de, Rubrik Junioren bereitgestellt. Durchführungsbestimmungen KJA Hanau 17.08.2010 2 von 8 8. Freundschaftsspiele Die Durchführung von Freundschaftsspielen ist beim zuständigen Klassenleiter formlos anzumelden. Es ist in jedem Fall ein Spielberichtsbogen auszufüllen, der an den Klassenleiter zu senden ist. Für Freundschaftsspiele der A- bis E-Junioren ist ein Schiedsrichter über den Klassenleiter beim jeweiligen Schiedsrichteransetzer anzufordern. Dies kann auch ein Vereinsschiedsrichter sein. Dessen Einsatz ist durch den Schiedsrichteransetzer zu genehmigen. 9. Internet Das Internet (Email) ist das verbindliche Kommunikationsmedium zwischen dem KJA und den Vereinen / Jugendleitern. Jeder Verein ist verpflichtet, dem KJA Hanau eine Email Adresse mitzuteilen, die dann verbindlich für Mitteilungen aller Art genutzt werden kann. Die Vereine / JSG haben dafür zu sorgen, dass die Kommunikationsmöglichkeit auch bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit des Jugendleiters bestehen bleibt (z.B. durch Angabe einer Alternativ-Emailadresse). Der Empfang einer Email-Sendung ist auf Anforderung zu bestätigen. 10. Letzter Spieltag In allen Kreisligen müssen alle Spiele des letzten Spieltags am gleichen Tag ausgetragen werden. Eine Verlegung wird grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind möglich, wenn die zu verlegenden Spiele weder mit der Meisterschaft noch mit etwaigen Abstiegs- oder Relegationsspielen zu tun haben. 11. Nachholtermine Bei witterungsbedingten Spielausfällen sowie bei Ausfällen wegen Erkrankung von Spielern (siehe Punkt 14) ist mit dem Gegner umgehend ein Nachholtermin zu vereinbaren und dem Klassenleiter innerhalb einer Woche nach dem ursprünglichen Termin bekannt zu geben. Erfolgt dies nicht, wird das Spiel vom Klassenleiter terminiert. 12. Pokalrunde Pokalspiele gelten als Pflichtspiele und werden im K.O.-System durchgeführt. Die Teilnahme an der Pokalrunde ist freiwillig. Es ist nur jeweils eine auf Kreisebene gemeldete Mannschaft pro Altersklasse und Verein / JSG zur Teilnahme berechtigt. Mannschaften, die auf Gruppenebene und höher spielen, sind für den Kreispokal nicht spielberechtigt. Wird eine zweite Mannschaft Pokalsieger, deren erste Mannschaft auf Gruppenebene oder höher spielt, dann ist die im Pokalfinale unterlegene Mannschaft für den Gruppenpokal spielberechtigt. Siegt eine Mannschaft in einem Auswärtsspiel, dann hat sie für die nächste Runde Heimrecht, es sei denn, es treffen zwei Mannschaften aufeinander, die beide zunächst ein Auswärtsspiel bestreiten mussten. In diesem Fall bleibt es bei der Reihenfolge der Auslosung. Für F- und G-Junioren findet kein Pokalwettbewerb statt. Durchführungsbestimmungen KJA Hanau 17.08.2010 3 von 8 13. Rückzug von Mannschaften Vereine, welche ihre Mannschaft trotz Zusage vor Rundenbeginn oder während der Vorrunde zurückziehen, können mit einer Verwaltungsstrafe nach § 18 der StO von bis zu 150,-- € und bei Rückzug während der Rückrunde mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 300,-- € belegt werden. 14. Schiedsrichter Für A-, B-, C-, D- und E-Junioren (mind. Kreisliga) werden Schiedsrichter durch die Schiedsrichteransetzer eingeteilt. Trifft der Schiedsrichter nicht ein, muss das Spiel dennoch ausgetragen werden. Beide Mannschaften müssen sich bemühen, einen anderen, unbeteiligten Schiedsrichter zu finden, wobei geprüfte Schiedsrichter Vorrang haben. Findet sich kein Unbeteiligter, muss die gastgebende Mannschaft den Schiedsrichter stellen. Das Nicht-Antreten eines Schiedsrichters ist im Spielberichtsbogen zu vermerken. 15. Spielabsetzungen Bei Erkrankung von mehreren Spielern (fünf bei 11er-, vier bei 9er- und drei bei 7er-Mannschaften) ist eine Spielabsetzung möglich. Dabei müssen bis drei Tage nach dem Spieltag die Bestätigungen über die Erkrankung beim Klassenleiter vorgelegt werden. Die Entscheidung über die Absetzung liegt im Ermessen des Klassenleiters. Eine Spielabsetzung wegen schlechten Wetters ist nur an den Spieltagen bzw. am Vortag möglich. An Wochenenden ist dabei beim Klassenleiter zwischen 09:30 und 11:00 Uhr anzufragen, ob die Spiele der jeweiligen Klasse abgesagt werden. Jugendspielgemeinschaften sind grundsätzlich verpflichtet, auf einen Platz der die JSG bildenden Vereine auszuweichen. Bei eventuellen Platzsperren durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung ist unbedingt der Klassenleiter sofort zu benachrichtigen. 16. Spielberechtigung Spielberechtigt sind nur Spielerinnen und Spieler, für die für den jeweiligen Verein ein gültiger Spielerpass durch den HFV ausgestellt wurde. Die Verwendung von Kopien ist nicht zulässig. Zusätzlich ist eine Spielberechtigung auf Grund der §§ 10 (Gastspielrecht für Juniorinnen) und 28 (Zweitspielrecht) möglich. Fehlende Pässe sind dem Klassenleiter unaufgefordert spätestens 4 Tage nach dem Spiel per Fax oder in Kopie vorzulegen. Der Spieltag zählt dabei als erster Tag. Der Einsatz von jüngeren Spielern in der nächst höheren Altersklasse ist erlaubt. Der Einsatz von älteren Spielern in einer jüngeren Altersklasse ist nicht zugelassen, auch nicht bei Spielen außer Konkurrenz! C-Junioren-Spieler, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, können auch bei den A-Junioren eingesetzt werden. Der Einsatz von Spielern aus oberen Mannschaften in unteren Mannschaften ist nach Maßgabe der Satzung sowohl bei Pokal- als auch bei Meisterschaftsspielen erlaubt. Dabei dürfen bei 11-er Mannschaften nicht mehr als drei, bei 9-er Mannschaften nicht mehr als zwei und bei 7-er Mannschaften nicht mehr als ein Spieler eingesetzt werden, die am vorausgegangenen Pflichtspiel in einer höheren Mannschaft derselben Altersklasse eingesetzt wurden. Durchführungsbestimmungen KJA Hanau 17.08.2010 4 von 8 Der Einsatz von Junioren in mehr als einem Spiel innerhalb eines Kalendertages ist nicht statthaft. 17. Spielberichtsbogen Ein Spielberichtsbogen ist für jedes Spiel ordnungsgemäß, d. h. in allen Punkten, auszufüllen und zusammen mit einem frankierten und an den Klassenleiter adressierten Briefumschlag dem Schiedsrichter zu übergeben. Beim Ausbleiben eines Schiedsrichters bzw. bei Spielen der Kleinfeldmannschaften (insbesondere F- und G-Junioren) ist der Spielberichtsbogen von der gastgebenden Mannschaft umgehend, spätestens am dritten auf das Spiel folgenden Werktag dem Klassenleiter zuzusenden, andernfalls erfolgt eine Verwaltungsstrafe. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Person, die als Schiedsrichter das Spiel geleitet hat, mit Namen und Adresse zu benennen ist. In allen Fällen sind zwei Schiedsrichterassistenten zu benennen und einzutragen. Spielberichtsbogen sind auch dann auszufüllen, wenn eine Mannschaft nicht antritt oder das Spiel witterungsbedingt ausfällt und beide Mannschaften anwesend sind. Auf dem Spielbericht dürfen maximal aufgeführt werden: - bei 11-er Mannschaften 15 Spieler - bei 9-er Mannschaften 13 Spieler - bei 7-er Mannschaften 11 Spieler Nachträgliche Streichungen nicht eingesetzter Spieler sind bis unmittelbar nach Spielende möglich. 18. Spielfeldgrößen Die Spielfeldgrößen für D9-, E7-, F- und G-Junioren sind vom Hessischen FußballVerband verbindlich vorgeschrieben. Sie werden auf www.kfa-hanau.de in der Rubrik "Junioren" veröffentlicht. Es ist dabei unbedingt darauf zu achten, dass bei verkleinerten Spielfeldern neben den Spielern und dem Schiedsrichter sich nur noch maximal drei Betreuer pro Mannschaft und die jeweiligen Ersatzspieler an den Seitenauslinien befinden dürfen. Die Einhaltung dieser Anweisung ist vom Heimtrainer in Verbindung mit dem Schiedsrichter durchzusetzen. Ist bei verkleinerten Spielfeldern eine Zeichnung des Spielfeldes nicht möglich, dann sind die vorgeschriebenen Abgrenzungslinien durch flache Markierungshütchen zu bezeichnen (vier Eck- und zwei Mittelmarkierungen sowie je vier Abgrenzungsmarkierungen für den Strafraum). 19. Spielmodus bei F- und G-Junioren Die F- und G-Junioren führen Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter durch, deren Ergebnisse mittels des Spielberichtsbogens dem Klassenleiter mitzuteilen sind. Anderweitige Veröffentlichung der Ergebnisse und Tabellenstände ist nicht zulässig. Spiele der F- und G-Junioren sind mit Rücksicht auf die Gesundheit der Kinder nicht auf Hartplätzen auszutragen. Durchführungsbestimmungen KJA Hanau 17.08.2010 5 von 8 Bei den F- und G-Junioren kann mehrmals jährlich ein 4 gegen 4 Spieltag durchgeführt werden. Bei unentschuldigtem Nichtantreten oder bei Absage bis zwei Tage vor dem Spieltag ist dem veranstaltenden Verein / JSG eine Entschädigung von 50,- € zu zahlen, falls keine Ersatzmannschaft gestellt werden kann. 20. Spielplangestaltung In den Altersklassen C- bis E-Junioren werden Vor- (Qualifikations-)runden gespielt, aus denen sich dann die Kreisliga und die Kreisklassen bilden. Für die Kreisligen kann sich keine 2. / 3. etc. Mannschaft qualifizieren, wenn sich gleichzeitig die 1. Mannschaft für die Kreisliga qualifiziert. In diesem Fall rücken die nachfolgenden Mannschaften in der Qualifikationsgruppe nach. 21. Spieltage Als Regelspieltage werden vorgesehen: A-Junioren Samstag, 16:30 Uhr B-Junioren Sonntag, 10:30 Uhr C-Junioren Samstag, 15:00 Uhr D-Junioren Sonntag, 09:00 Uhr E-Junioren Samstag, 14:00 Uhr F-Junioren Samstag, 13:00 Uhr G-Junioren Samstag, 12:00 Uhr Sofern erforderlich, können Spiele auch an Wochentagen angesetzt werden. Beabsichtigte Änderungen zu den Regelspieltagen sind mit der jährlichen Mannschaftsmeldung (siehe www.kfa-hanau.de Rubrik Junioren) mitzuteilen. 22. Spielverlegungen Anträge auf Spielverlegungen sind grundsätzlich vor Verabschiedung der Spielpläne zu stellen. Hierbei sind die Verlegungswünsche mit dem jeweiligen Gegner abzusprechen. In begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache der Jugendleiter der beteiligten Vereine / JSG sowie im Einvernehmen mit dem Klassenleiter ist die Verlegung auch danach noch möglich. Dabei ist grundsätzlich ein vorgezogener Ersatztermin auf dem vorgesehenen Antrag zu vereinbaren. Begründete Ausnahmen sind möglich. Dies gilt sinngemäß ebenfalls für Verlegung der Anstoßzeiten und des Spielortes. Spielverlegungen sind per Email (Antrag im Anhang) oder Fax zu beantragen: 1. Jugendleiter des betroffenen Vereins / JSG schickt den Verlegungswunsch an den Gegner. 2. Gegner schickt Antwort auf den Antrag an den Antragsteller. 3. Antragsteller schickt die abgestimmte Verlegung an den Klassenleiter. 4. Klassenleiter schickt Genehmigung / Ablehnung an beide beteiligten Vereine / JSG und verständigt ggf. den Schiedsrichteransetzer. Der Antrag auf Spielverlegung ist dem Klassenleiter spätestens 5 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin zuzusenden. Kommt keine Einigung über einen neuen Spieltermin zustande, obliegt die Entscheidung dem Klassenleiter. Durchführungsbestimmungen KJA Hanau 17.08.2010 6 von 8 Das Verfahren zur Verlegung von Pflichtspielen gilt für alle Altersklassen, für alle Kreisligen und Kreisklassen sowie für Pokalspiele. 23. Stichtage und Spielzeiten: Altersklasse Spielfeld Stichtag Spielzeit Verl. Pokal Mind. Spielklasse Spieler A-Junioren Großfeld 01.01.92 2 x 45 2 x 15 7 Kreisliga B-Junioren Großfeld 01.01.94 2 x 40 2 x 10 7 Kreisliga und Kreisklassen C-Junioren Großfeld 01.01.96 2 x 35 2x5 7 Kreisliga und Kreisklassen D-Junioren Großfeld 01.01.98 2 x 30 2x5 7 Kreisliga und Kreisklassen D9-Junioren 9er-Feld 01.01.98 2 x 30 2x5 6 Kreisliga und Kreisklassen E-Junioren Kleinfeld 01.01.00 2 x 25 2x5 5 Kreisliga und Kreisklassen F-Junioren Kleinstfeld 01.01.02 Max. 5 FreundschaftsPflichtspiele 5 FreundschaftsPflichtspiele 2 x 20 G-Junioren Kleinstfeld 01.01.04 Max. 2 x 20 Bei E-, F- und G-Junioren sind die Abseits- und die Rückpassregel aufgehoben. D Großfeld wird voraussichtlich nur noch in der Saison 2010/2011 gespielt, danach D9 und ggf. D7, vorbehaltlich einer anstehenden Entscheidung des DFB. D9 wird in der Saison 2010/2011 vom 16er zum 16er über die volle Spielfeldbreite gespielt. 24. Turniere Alle Turniere sind genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig. Internationale Turniere sowie nationale und allgemeine Turniere der A-, B- und CJunioren sind mittels des beim HFV erhältlichen Formulars zu beantragen. Bei internationalen Turnieren ist zusätzlich ein ebenfalls beim HFV erhältlicher Antrag auf Genehmigung durch den DFB beizufügen. Internationale Turniere sind spätestens vier Wochen vor dem Durchführungstermin beim KJW zu beantragen. Nationale und allgemeine Turniere der D-, E-, F- und G-Junioren sind mittels des kreisinternen Antrags anzumelden. Nationale und allgemeine Turniere aller Altersklassen sind spätestens drei Wochen vor dem Durchführungstermin beim KJW zu beantragen. Klassenleiter für Turniere ist der Klassenleiter Pokalspielbetrieb. Spielberichtsbögen sind daher durch den Veranstalter spätestens am zweiten Werktag nach dem Turnier an ihn zu senden! Die doppelte Spielzeit der jeweiligen Altersklasse darf an einem Spieltag nicht überschritten werden. Durchführungsbestimmungen KJA Hanau 17.08.2010 7 von 8 Turniere an Punkt- und Pokalspieltagen werden grundsätzlich nicht genehmigt. Bei unentschuldigtem Nichtantreten oder bei Absage bis zwei Tage vor dem Turnier ist an den veranstaltenden Verein / JSG eine Entschädigung von 50,- € zu zahlen, falls keine Ersatzmannschaft gestellt werden kann. 25. Wartezeiten Reist die Gastmannschaft infolge höherer Gewalt verspätet an, haben Heimmannschaft und Schiedsrichter 45 Minuten zu warten. (§ 40 der Spielordnung) Ist die Heimmannschaft zum angesetzten Spielbeginn nicht spielbereit, dann ist die Gastmannschaft nicht zum Warten verpflichtet und kann sofort abreisen. 26. Schlussbestimmungen Verstöße gegen die Satzung und Durchführungsbestimmungen werden gemäß den Regelungen des Hessischen Fußball-Verbandes geahndet. Kreisjugendausschuss Hanau im Juli 2010 Durchführungsbestimmungen KJA Hanau 17.08.2010 8 von 8