DURCHFüHRUNGSBESTIMMUNGEN
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DURCHFüHRUNGSBESTIMMUNGEN
Durchführungsbestimmungen Junioren 2011/2012 KFV Lübeck Stand : Juli 2011 Kreisfußballverband Lübeck -‐ Kreisjugendausschuss – DURCHFüHRUNGSBESTIMMUNGEN Für den Spielbetrieb 2011/2012 im Jugendfußball des KFV Lübeck Für die Punktspielserie 2011/2012 wünscht der KJA Lübeck allen an den Punktspielen beteiligten Mannschaften, sowie ihren Trainern und Betreuern, viel Freude, Erfolg, viele Tore und Punkte. Nachstehend geben wir die wichtigsten Bestimmungen und Ordnungen zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes bekannt: 1.) Alle Spiele (Punkt-‐, Pokal, Auf-‐ und Abstiegsspiele, Entscheidungs-‐ und Freundschaftsspiele sind nach der Jugendordnung des SHFV, ergänzt durch das Melde und Passwesen des SHFV und der DFB-‐Jugendordnung auszutragen. Abweichungen regeln die Durchführungsbestimmungen. Für die Serie 2011/2012 gilt folgende Altersklassen-‐ Einteilung: Die Junioren spielen in Altersklassen. Der Stichtag für die Einteilung ist der 01.01. In jeder Altersklasse gibt es zwei Altersgruppen ( junger + alter Jahrgang). Jeder Junior ist nur in seiner oder in einer älteren Altersklasse spielberechtigt. Es gelten folgende Altersklassen: Serie 2010/2011 A-‐ Junioren alter Jahrgang (U 19) 01.01.93 junger Jahrgang (U 18) 01.01.94 B-‐ Junioren alter Jahrgang (U 17) 01.01.95 junger Jahrgang (U 16) 01.01.96 C-‐ Junioren alter Jahrgang (U 16) 01.01.97 junger Jahrgang (U 14) 01.01.98 D-‐ Junioren alter Jahrgang (U 13) 01.01.99 junger Jahrgang (U 12) 01.01.00 E-‐ Junioren alter Jahrgang (U 11) 01.01.01 junger Jahrgang (U 10) 01.01.02 F-‐ Junioren alter Jahrgang (U 09) 01.01.03 junger Jahrgang (U 08) 01.01.04 G-‐ Junioren alter Jahrgang (U 07) 01.01.05 und jünger Sonderregelung: Für die Staffel der A-‐Junioren müssen in diesem Jahr Spielerlisten erstellt werden und sind den Dienstag vor dem ersten Meisterschaftsspiel / Pokalspiel beim KJA einzureichen. Begründung: 1. und 2. Mannschaften in nur einer geführten Kreisliga. Bei Nichtbeachtung kann es zu Punktverlust kommen. Bei Altersklassen in denen ein Verein mehr als eine Mannschaft gemeldet hat und diese in unterschiedlichen Spielklassen spielen, müssen in diesem Jahr Spielerlisten erstellt werden und sind den Dienstag vor dem ersten Meisterschaftsspiel /Pokalspiel beim KJA einzureichen. Begründung: Der Austausch von Spielern zwischen zwei Spielklassen ist im § 11 der Jugendordnung klar geregelt und muss gegebenenfalls vom KJA überprüft werden können. Der Einsatz älterer Spieler kann Punktverlust nach sich ziehen. 2.)Spielberechtigt ist ein Spieler, wenn er im Besitz eines gültigen Spielerpasses ist. 3.) Im Spielerpass muss ein zeitgemäßes Passbild eingeklebt sein. (§ 4+5 JO) 4.) Alle Spiele müssen, wie im Spielplan angesetzt, durchgeführt werden. Spielverlegungen kann der KJA aus besonderen Gründen vornehmen. 5.) Mannschaften, die während der Punktspielserie dreimal nicht angetreten sind, werden vom weiteren Punktspielbetrieb gestrichen. (§ 19 SpO) Bei ausscheiden einer ersten Mannschaft wird streng nach § 11 JO verfahren. 6.) Bei Spielen ohne angesetzten Schiedsrichter müssen die Pässe des Gegners eingesehen werden. Dieses ist auf der Rückseite des Spielberichtsbogens zu beurkunden. Bei Spielen ohne angesetzten oder fehlenden Schiedsrichter zählen alle aufgelisteten Spieler als eingesetzt. Es sei denn beide Mannschaften bestätigen auf der Rückseite des Spielberichtsbogens keine bzw. welche Auswechslungen vorgenommen wurden. 7.) Spieler ohne gültige Spielberechtigung dürfen an keinem Pflicht-‐ oder Freundschaftsspiel teilnehmen. Werden sie doch eingesetzt, wird das gewonnene oder unentschieden ausgegangene Punktspiel mit 2:0 Toren und 3:0 Punkten für den Gegner gewertet und die Ordnungsstrafe ausgesprochen. Der KJA behält sich vor, diese Spieler zu belangen und die Trainer dem Kreisgericht zu melden. Spieler mit gültiger Spielberechtigung, von dem der Spielerpass aber nicht vorliegt, dürfen trotzdem am Spiel teilnehmen, indem ihr Geburtsdatum eingetragen wird (§§ 28, 29, 44 der SpO) Der Spielerpass ist Eigentum des SHFV. Veränderungen der Geburtsdaten und der Schreibweise des Namens dürfen nur durch den SHFV vorgenommen werden. Verstöße werden mit einer Ordnungsstrafe geahndet, die erteilte Spielerlaubnis wird ungültig und ist neu zu beantragen. Bei allen Junioren ist das Passbild zu aktualisieren, wenn dieses älter als 3 Jahre ist, spätestens beim Wechsel in den Herrenbereich. Nachweis: Die Spielerlaubnis wird grundsätzlich durch den Spielerpass nachgewiesen. An Pflicht-‐ und Freundschaftsspielen sowie an Turnieren dürfen nur Spieler teilnehmen, die im Besitz eines gültigen Spielerpasses sind. 8.) Spielbericht Der Spielbericht ist spätestens am Tag nach dem Spiel abzusenden. Für später abgesandte Spielberichte werden die Schiedsrichter, ersatzweise deren Verein, mit entsprechenden Ordnungsgeldern belegt. Bei den F-‐ und E Jugend Mannschaften, sowie beim Nichtantritt des Schiedsrichters, ist der Heimverein für das rechtzeitige absenden des Spielberichtsbogen verantwortlich. Der Post-‐ oder Eingangsstempel ist maßgebend. Die Spielerpässe sind in der Reihenfolge wie auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt, sortiert vorzulegen. Ein mangelhaft ausgefüllter Spielberichtsbogen zieht ein Ordnungsgeld nach sich. 9.) Bei Unbespielbarkeit des Platzes – auch während der Schlechtwetterperiode – gilt folgende Regelung: a.) Sperrt das Sportamt die städtischen Plätze generell, fallen alle Punktspiele aus, auch die auf vereinseigenen Plätzen. Dies wird dann in den „Lübecker Nachrichten“ veröffentlicht. b.) Bei Platzsperren in einzelnen Fällen trägt der bauende Verein dafür Sorge, dass der Schiedsrichter, der Gegner und der zuständige Staffelleiter rechtzeitig benachrichtigt werden. Missbrauch wird bestraft. c.) In allen anderen Fällen entscheidet der Schiedsrichter über die Bespielbarkeit des Platzes, wobei er zu entscheiden hat, ob der reguläre Verlauf eines Spieles oder die Gesundheit der Spieler nicht gewährleistet erscheint.(§§ 35, 42 der SpO). 10.) Alle Freundschaftsspiele, sind dem KJA Lübeck 7 Tage vorher schriftlich zu melden. Fußball-‐Jugendturniere, sowie Hallenturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn sich die Vereine verpflichten, nach der SHFV Jugendordnung und Spielordnung zu spielen. Die „Endgültige“ Genehmigung ist spätestens 14 Tage vor dem ersten Spieltermin unter Vorlage der Turnierbestimmungen mit einer Aufstellung der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen. (Abs. 2,5 Anhang der SHFVSatzung). Die Vereine sind verpflichtet, einen Spielberichtsbogen von jeder teilnehmenden Mannschaft ausfüllen zu lassen. Diese sind dann dem KJA Lübeck vorzulegen. Die Vorlage der Turnierunterlagen hat am Dienstag nach dem Turnier beim KJA Lübeck zu erfolgen. 11.) Zwischen 7er und 11er Mannschaften dürfen nur 2 Spieler ausgetauscht werden. Die 7er Mannschaft gilt grundsätzlich als untere Mannschaft. 12.) Spielzeiten: Verlängerung __________________________________________________________________________ A-‐ Jugend 2 x 45 Minuten 2x15 Minuten B-‐ Jugend 2 x 40 Minuten 2x10 Minuten C-‐Jugend 2 x 35 Minuten 2x 5 Minuten D-‐Jugend 2 x 30 Minuten 2x 5 Minuten E-‐Jugend 2 x 25 Minuten 2x 5 Minuten F-‐ Jugend 2 x 20 Minuten G-‐Jugend 2 x 15 Minuten 13.) Freundschaftsspiele zwischen Herren und A-‐Jugendmannschaften bedürfen der Genehmigung des Kreisjugendausschusses. 14.) A-‐ Jugendspieler, die keinen Spielerpass , trotz Spielberechtigung zum Spiel vorweisen können, oder nicht im Besitz eines Passes sind, können vom Schiedsrichter nicht vom Spiel ausgeschlossen werden, doch hat der Spieler, der einer gesetzlichen Ausweispflicht unterliegt, sich zwingend mit einem amtlichen Lichtbilddokument ( Personalausweis, Reisepass, Führerschein ) auszuweisen. Erfolgt dieses nicht, so ist vom Schiedsrichter ein entsprechender Hinweis auf dem Spielbericht zu vermerken. Auf der Vorderseite des Spielberichtes ist nur der Name einzutragen, die Rubrik „Pass-‐Nr.“ ist freizulassen. Auf der Rückseite des Spielberichtes muss der Spieler mit Geburtsdatum und seiner eigenen Unterschrift gegenzeichnen. Hier wird auch vermerkt, wo sich der Pass zurzeit befindet. Wer sich nicht ausweisen kann, ist für dieses Spiel nicht spielberechtigt. Setzt der Verein ihn trotzdem ein, ist das Spiel nach § 29 der Spielordnung als verloren zu werten. Es haben sich auch solche Spieler auszuweisen, die dem Schiedsrichter persönlich bekannt sind. 15.)Meldung von Freundschaftsspielen: Spielt die Mannschaft des meldenden Vereins in der Verbandsliga oder höher, so ist die Genehmigung hierfür bei dem für die Mannschaft zuständigen Staffelleiter zu beantragen. 16.) Spielverlegungen Spielverlegungen sind nur schriftlich v. Jugendobmann oder Vorstand des Vereines (nicht vom Trainer /Betreuer) zu beantragen! Ab sofort sind Sammelspielverlegungen unzulässig, a.) Alle Spiele müssen, wie im Spielplan angesetzt, durchgeführt werden. b.) Spielverlegungen von den F-‐ Junioren(Pflichtspielrunde) bis zu den A-‐Junioren ( Punktspielrunde/Pokalrunde ) dürfen nur in ganz dringenden Fällen durch den KJA genehmigt werden. c.) Sie sind so rechtzeitig zu beantragen, dass der Gegner und der Schiedsrichter spätestens noch 7 Tage vor dem Termin benachrichtigt werden können. Die Benachrichtigung hat durch den absagenden Verein und den Spielausschuss zu erfolgen. d.) Der Kreisjugendausschuss ist für das Ansetzen der Spielverlegungen zuständig, die aber erst beim Staffelleiter eingereicht werden müssen, nur durch diesen genehmigt bzw. abgelehnt werden und dem Kreisjugendausschuss dann zur Freigabe übermittelt werden. e.) Spielverlegung eines Termins kann der zuständige KJA vornehmen, wenn : 1. Interesse oder höhere Gewalt vorliegen 2. Eine Erkrankung von mehr als zwei Junioren (festen *Stammspielern) auf Kleinfeld, von mehr als vier Junioren (festen *Stammspielern) auf Großfeld mit ärztlicher Bestätigung 3. Schulveranstaltungen mit Bescheinigung der Schule ( Spieleranzahl Großfeld/Kleinfeld wie oben beschrieben ) 4. Kirchenveranstaltungen mit Bescheinigung des Pastors ( Spieleranzahl Großfeld/Kleinfeld wie oben beschrieben) 5. und zudem beide Vereine einverstanden sind und durch diese Verlegung die Austragung der anderen Punktspiele keine Verzögerung erleiden. 6.Die Stammspieler werden anhand der eingereichten Spielberichte überprüft und ermittelt! f.) Verlegungen von Spieltagen oder Auswechselungen des Gegners, neue Termine für ausgefallene Spiele sowie für Entscheidungsspiele sind spätestens bis zum Ablauf des fünften Tages vor dem betreffenden Spieltag den beteiligten Vereinen mitzuteilen. g.) Mitteilungen über Änderungen des Spielplanes oder mündliche Absprachen über Verlegungen müssen sofort schriftlich, spätestens 7 Tage vor dem angesetzten Termin, per Fax oder Post beim jeweiligen Staffelleiter ( Dienstag v. 16:00 – 19:00 Uhr bestätigt werden / §17-‐ 18 der Spielordnung). h.) Alle angesetzten Pflichtspiele, Meisterschaftsspiele und Pokalspiele kommen vor allen vereinseigenen Turnieren und abgemachten Freundschaftsspielen i.) Dazu ist zu beachten, dass ab einer Staffelstärke von 8, alle Spieltage frühzeitig im Rahmenterminkalender ausgewiesen sind. j.) Freistellungswünsche können nur dann Berücksichtigung finden, wenn im Rahmenterminkalender keine Pflichtspiele vorgesehen sind. Alle entstehenden Kosten trägt der einreichende Verein, ausgenommen Auswahlmannschaften, schulische Veranstaltungen und Konfirmationen, diese Verlegungen sind kostenfrei. Termine von schulischen Veranstaltungen und Konfirmationen sind dem jeweiligen Staffelleiter bis jeweils 4 Wochen vor dem auszutragenden Spiel bekannt zu geben. Wenn Spielverlegungsanträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht beim KJA eingegangen sind, ist der Rahmenterminkalender maßgebend. 17.) Mannschaftsbetreuer im Innenraum Auf der Ersatzspielerbank an der Seitenlinie dürfen nur die Trainer/Betreuer und das medizinische Personal sowie die Auswechselspieler Platz nehmen . Nicht auf der Ersatzspielerbank dürfen Personen Platz nehmen, denen durch Entscheidung der Rechtsorgane des KFV die Ausbildungserlaubnis entzogen oder die Fähigkeit, Funktionen auszuüben, aberkannt oder als Spieler eine Sperre auferlegt worden ist. Entsprechendes gilt für mit der Roten Karte des Feldes verwiesene Spieler. Anweisungen von den Tor-‐ und Seitenlinien sind grundsätzlich unzulässig. Anweisungen können gegeben werden aus dem Bereich, der sich einen Meter auf jeder Seite über die Breite der Ersatzspielerbank hinaus und bis zu einem Meter an die Seitenlinie heran erstreckt. Im Jugendbereich der A-‐ D-‐ Junioren „Großfeld“ ist die Coachingzone deutlich mit Hütchen oder Farbtellern zu kennzeichnen. Bis zu zwei Mannschaftsbetreuer dürfen das Spielfeld erst dann betreten, wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen und das Zeichen dazu gegeben hat. Zuwiderhandlungen sind vom Schiedsrichter zu unterbinden und können von den Rechtsinstanzen des KFV geahndet werden. Die am Spiel beteiligten Vereine haften neben den Mannschaftsbetreuern für deren Fehlverhalten sportstrafrechtlich. 17a) Ab der Serie 2011/2012 gilt von der G-‐Jugend bis einschl. A-‐Jugend folgende Reglung: Die Zuschauer haben bei Spielen , bei denen keine Banden vorhanden sind, einen Mindest-‐ abstand zur Seiten-‐ und Torauslinie von 3 Metern einzuhalten. Ebenso dürfen sich keine Zuschauer zwischen den technischen Zonen aufhalten. Die Schiedsrichter sind angewiesen auf die Einhaltung dieser Regel zu achten. Zuwiderhandlungen führen zu sportrechtlichen Konsequenzen (OGK). 18.) Ausrüstung der Junioren : Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Das Tragen von Schienbeinschützern ist Pflicht. Diese müssen einen angemessenen Schutz vor Verletzungen leisten. Der Schiedsrichter prüft vor dem Spiel die Ausrüstung der Spieler . Stellt er Mängel fest, hat er den Spieler aufzufordern, diese zu beseitigen. Ist der Spieler hierzu nicht bereit, darf der Spieler am Spiel nicht teilnehmen 19.) Schiedsrichter/-‐ in -‐ Nichtantreten Kein Spiel darf wegen Fehlens eines Schiedsrichters ausfallen. Erscheint bis 15 Minuten vor dem Spiel kein Schiedsrichter, muss sich der Platzverein um einen Schiedsrichter bemühen. Hierbei ist folgende Reihenfolge zu beachten -‐ anerkannter neutraler Schiedsrichter, -‐ anerkannter nicht-‐ neutraler Schiedsrichter, -‐ anerkannter neutraler Spielleiter, -‐ anerkannter nicht-‐ neutraler Spielleiter 20.) Sportgruß Der Sportgruß wird nach Beendigung des Spieles in der Spielfeldmitte einheitlich mit ”Hipp, Hipp, Hurra” ausgebracht. Verstöße gegen den Sportgruß können von den Rechtsinstanzen wegen Unsportlichkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. 21.) Vorzeitige Spielbeendigung Der Schiedsrichter hat ein Spiel auf Wunsch eines Spielführers abzubrechen, wenn sich dessen Mannschaft durch Verletzungen, Hinausstellungen oder sonstiges Ausscheiden von Spielern aus weniger als sieben (bei 7er-‐ Mannschaften fünf Spielern) zusammensetzt. Über die Spiel-‐ und Torwertung wird nach § 30 Abs. 3 der SpO entschieden. Der Wunsch auf eine vorzeitige Beendigung eines Spiels ist dem Schiedsrichter in sportlich korrekter Form durch den Betreuer/Trainer oder ab C-‐Junioren durch den Spielführer anzuzeigen. 22.) Spielballgrößen: Die F-‐ und die E – Jugend spielt mit einem Leichtball der Größe 5 ( 290 g) Die D – Jugend spielt mit einem Leichtball der Größe 5. ( 350 g) Die G-‐ Jugend spielt mit einem Leichtball der Größe 4 Alle anderen Altersklassen spielen mit einem Ball der Größe 5. 22a) Spielfeldgrößen: Die D-‐ Jugend spielt auf einem Feld von ca 65 x 50 m Die E-‐ Jugend spielt auf einem Feld von ca 55 x 35 m Die F-‐ Jugend spielt auf einem Feld von ca 40 x 35 m Die G-‐ Jugend spielt auf einem Feld von ca 20 x 15 m Es ist darauf zu achten, daß die 5-‐Meter-‐Tore standsicher aufgebaut sind ( durch Verankerung oder Gewichte ) Sind keine entsprechenden Linien vorhanden , so können auch Markierungsteller verwendet werden. 23.) Es wird darauf hingewiesen, dass ein Wiedereinwechseln von 4 Spielern in der A-‐ B-‐ und C-‐ Junioren möglich und statthaft ist. Ab der D-‐Junioren sind beliebig viele Auswechselungen erlaubt. 24.) Regelung für den Auf-‐/Abstieg aus der Kreisliga B-‐ Jugend = 2 direkte Absteiger in die KKL, sollte es einen Absteiger aus dem Verband geben, steigt zusätzlich automatisch die 2. Mannschaft zusätzlich ab. Die ersten beiden der KKL steigen auf. Bei einem Aufsteiger aus der KL in den Verband, ermittelt durch Relegationsspiele mit den Kreisen Ostholstein, Steinburg und Stormarn , steigt zusätzlich der dritte der KKL auf. In der eingleisigen KL darf immer nur eine Mannschaft eines Vereins spielen. (Spielordnung § 6 Punkt 2). Neu gemeldete Mannschaften beginnen den Spielbetrieb immer in der untersten Spielklasse C-‐ Jugend = siehe B Jugend D-‐ Jugend = 2 direkte Absteiger in die Kreisklasse, die beiden ersten der KKL A steigen direkt in die KL auf. Die gleitende Skala findet hier die Anwendung (Abstieg aus den jeweiligen Verbandsligen). 25.) Freihalte bzw. Rahmentermine des KFV/KJA Kreispokalendspiele am 02/03.06 2012 Der Spieltag ist unbedingt freizuhalten und es werden keine eigenen Vereinsturniere und Freundschaftsspiele an diesem Tag vom KJA genehmigt. KJA Lübeck KFV Lübeck Gralf M.Brandes Klaus Dieter Rohrlack Kreisjugendobmann 1.Vorsitzender