DVG Regelwerk – Disziplin „Schautanz mit Hebefiguren“

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DVG Regelwerk – Disziplin „Schautanz mit Hebefiguren“
DVG Regelwerk – Disziplin „Schautanz mit Hebefiguren“
Schautanz mit Hebefiguren
1.1.
Definition
1.1.1.
Grundsätzliches
In dieser Disziplin werden Tänze ohne Handlung, Thema oder sonstiger Charakterisierung bewertet.
Schwerpunkte
Hebefiguren sowie die Dynamik in der Bewegung, die Vielzahl an Formationen und Bilder sind in
dieser Disziplin der Hauptschwerpunkt.
1.2.
Musik und Tanzlänge
1.2.1.
1.2.2.
1.2.3.
1.2.4.
Die Musik kann frei gewählt werden.
Der Einmarsch darf 1 Minute nicht überschreiten
Die Mindesttanzzeit beträgt 2 Minuten
Die Maximaltanzzeit beträgt 5 Minuten
1.3.
Kulissen, Requisiten, Beleuchtung, technische Effekte
1.3.1.
1.3.2.
Kulissen, Requisiten und technische Effekte sind im Schautanz mit Hebefiguren nicht erlaubt.
Eigene Beleuchtungsanlagen sind verboten. Es ist nur Weißlicht erlaubt.
1.4.
Kostüme
1.4.1.
1.4.3.
Die Kostüme müssen stilisiert (angedeutet, nicht charaktertypisch) sein und den Tanz unterstützen. Sie
dürfen die Bewegungsabläufe nicht verdecken. Die Kostüme dürfen nicht gegen Anstand und gute
Sitten verstoßen.
Das Schuhwerk muss zu den Kostümen passen. Barfußtanzen ist nicht gestattet; die Fußsohle muss
bedeckt sein.
Sichtbarer Schmuck jeglicher Art ist verboten. Piercings und Ohrstecker müssen abgeklebt sein.
1.5.
Maske
1.5.1.
1.5.2.
Gesichtsmasken und Maskenteile sind verboten.
Gesichtsmalerei ist nur dann erlaubt, wenn sie den Gesichtsausdruck nicht verfälscht und dieser noch
klar erkennbar ist.
1.4.2.
Tanzelemente
1.5.3.
1.5.4.
1.5.5.
1.5.6.
1.5.7.
1.5.8.
1.5.9.
Es dürfen Elemente aus allen Bereichen des Tanzens verwendet werden.
Es wird auf eine größtmögliche Vielfalt Tanztechnik (z.B. Hebefiguren, Drehungen, Sprünge,
Balanceelemente und Schrittkombinationen) Wert gelegt. Überwiegendes Laufen ohne Einsatz von
Schrittfolgen, sowie Wiederholungen von ganzen Schrittfolgen sind zu vermeiden.
Der Schwierigkeitsgrad der einzelnen Elemente darf das Leistungsniveau der Tänzer nicht
übersteigen.
Grundlage für eine optimale Bewertung ist eine konstante Gesamtleistung der Gruppe.
Bilder, Aufstellungen und Posen müssen abwechslungsreich und kreativ sein. Sie müssen auf die
Betonungen in der Musik gesetzt werden. Auf korrekte Einhaltung von Abständen, Linienführung und
Schrittkombinationen ist zu achten. Positionswechsel von Bild zu Bild haben fließend, zügig und
harmonisch zur Musik zu erfolgen.
Playbackdarstellung und Mitsingen sind verboten.
Bei der Ausführung der Tanzelemente müssen alle Tänzer das gleiche Bein einer gewählten Richtung
nehmen.
1.6.
Hebefiguren
1.6.1.
Es sind Hebefiguren aller Art erlaubt.
Kontrollierte Wurf- oder Schleuderfiguren, bei denen der Geworfene wieder aufgefangen wird, sind
erlaubt. Wegwerfen und Wegschleudern in den leeren Raum sind verboten
Hebefiguren sollen harmonisch und zügig in die Choreographie eingefügt werden. Auf
abwechslungsreiche Hebetechniken mit variantenreichen Ein- und Ausgängen ist zu achten
Nach Beendigung einer Hebefigur kann sofort wieder eine andere Hebefigur erfolgen oder aber es
muss in der Gruppe weiter getanzt werden.
Hebefiguren können von einer in die andere Hebefigur überwechseln, ohne dass der Gehobene den
Boden berührt hat.
1.6.2.
1.6.3.
1.6.4.
www.dvg-tanzsport.de
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DVG Regelwerk – Disziplin „Schautanz mit Hebefiguren“
1.7.
Schwerpunkte der Bewertung
1.7.1.
Präsentation
 Ausstrahlung der Gruppe
 Souveränität im tänzerischen Vortrag
 Qualität der Musikaufnahme und Musikschnitte
 Zustand der Kostüme
 Einheitliche Frisuren und Maske
1.7.2.
Synchronität
 Synchronität der Tänzer untereinander und zur Musik.
1.7.3.
Kreativität
 Kreativität ist:
schöpferisches Denken, Produktion von originellen Einfällen
 Kreativität bedeutet:
Einen anderen Blickwinkel zu wählen, ungewohnte Zusammenhänge
herzustellen, eine individuelle Form der Darstellung zu wählen oder
etwas Neues/Innovatives zu entwickeln
1.7.4.
Choreografie
 Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeiten
Vielfalt von räumlichen Lösungen und Körperbewegungen
Logische und fließende Übergänge von Formationen und Körperbewegungen
 Umsetzung der Musik in Bewegung (Musik sichtbar machen)
1.7.5.
Tanztechnik
 Körperbeherrschung, z.B. Sprungkraft, Drehvermögen, Balance, Körperspannung, Kondition
 Beherrschung und Schwierigkeitsgrad der gewählten Tanzschritte
1.7.6.
Ausführung
 Einhaltung von Linien, Abständen und Bildern
 Ausführungsfehler in der Tanztechnik und Hebefiguren
 Fehler aller gezeigten Elemente
 Einzelfehler
1.7.7.
Schwierigkeitsgrad Hebefiguren
 Art der Hebefiguren
 Höhe der Hebefiguren
 Auf und Abgänge der Hebefiguren
 Hebetechnik
1.7.8.
Bewertungskriterien Schautanz mit Hebefiguren:
Bewertungskriterium
Punkte
Präsentation
10
Synchronität
10
Kreativität
10
Choreografie
15
Tanztechnik
15
Ausführung
15
Schwierigkeitsgrad Hebefiguren
25
Gesamt
100
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