Behinderte - Historisches Lexikon der Schweiz
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Behinderte - Historisches Lexikon der Schweiz
1/2 01/12/2006 | Behinderte Als Bezeichnung für Menschen mit beeinträchtigten körperl., sinnesmässigen, geistigen oder psych. Fähigkeiten hat sich der Begriff B. erst in der 2. Hälfte des 20. Jh. durchgesetzt - unter Einfluss der Behinderten- oder Sonderpädagogik einerseits und der sozialpolit. Massnahmen zugunsten dieser Personengruppe andererseits. Der Begriff betont das Defizit eines Menschen und impliziert eine Einheitlichkeit der gesellschaftl. Einstellungen zu den Behinderungsarten, die allerdings nicht der hist. Realität entspricht. Angemessener wäre es, von "Menschen mit einer Behinderung" zu sprechen. Dieser Artikel wurde für die Buchausgabe des HLS mit Bildern illustriert. Bestellen Sie das HLS bei unserem Verlag. In früheren Zeiten wurden B. entweder nach der Art des Gebrechens mit z.T. abwertenden Begriffen (Krüppel, Narr) oder nach breiteren Kriterien (arm, krank, bedürftig) benannt. Einäugige oder gehbehinderte Gottheiten aus der germ., griech. und röm. Mythologie zeugen davon, dass Behinderungen in diesen Kulturen, je nach kulturellem Kontext unterschiedlich, thematisiert wurden. Im Gebiet der Schweiz lässt sich die Geschichte von B.n erst vom ausgehenden MA an nachzeichnen. Immer wieder erstaunten B. als armlose Schreiber, blinde Musiker oder taubstumme Maler ihre Umgebung mit Fähigkeiten, die sie trotz oder wegen ihrer Behinderung besassen. Die bereits in den ma. Städten verbreitete Arbeitsteilung erlaubte v.a. Menschen mit einer Gehbehinderung ein Auskommen in gewissen handwerkl. Berufen. Doch die Mehrheit der B.n war seit jeher auf gesellschaftl. Unterstützung angewiesen. Die ma. Almosenlehre wies den behinderten Bettlern (Bettelwesen) als Objekte der Caritas einen Platz in der Gesellschaft zu. In den Städten konnten sie, sofern sie Bürger oder zumindest ortsansässig und die Ursachen der Behinderung nicht unehrenhaft waren (z.B. verstümmelnde Leibesstrafen, die v.a. im SpätMA vollzogen wurden), durchaus zu einem Existenz sichernden Einkommen gelangen. Doch viele B. waren als umherziehende Bettler zu einem ehr- und rechtlosen Dasein gezwungen (Randgruppen). Als Schau-B. auf Jahrmärkten, als Hofnarren, durch Mitleid erregendes Ausstellen ihrer Gebrechen vor Kirchen oder mit allerhand Betteltricks mussten sie sich durchs Leben schlagen. Während im MA B. einen obrigkeitlich geschützten und z.T. mit Bettelbriefen geförderten Anspruch auf Almosen hatten, versuchten die Behörden vom 16. Jh. an, das Betteln zu verbieten. Die Bemühungen, auch behinderte Bettler aus dem Strassenbild zu bannen, indem man sie zur Arbeit anhielt, in Spitäler aufnahm oder sie auf die knappe Unterstützung in ihrer Gemeinde (Fürsorge) verwies, hatten wenig Erfolg: Das Betteln blieb für viele B. die einzige Möglichkeit, um zu überleben. Die Betreuung der B.n war in erster Linie Sache ihrer Angehörigen, die auch für die Kosten aufkommen mussten, wenn sie die B.n in einem Spital verpfründeten. Konnten die Angehörigen ihrer Aufgabe nicht nachkommen, galt schon im späten MA als Norm, dass Bedürftige von ihren Gemeinden unterstützt werden sollten. Die Leistungen waren unterschiedlich, beschränkten sich aber auf gelegentl. Geldspenden, die Austeilung von Mahlzeiten und Lebensmitteln oder die Gewährung von Spitalpfründen. Städte und Dorfgemeinden sorgten v.a. dafür, dass sie nur ansässigen Bedürftigen helfen mussten. Ortsfremde Bettler wurden vertrieben, auch wenn sie behindert waren. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD16599.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 2/2 Die Industrialisierung führte durch Kinderarbeit, die schlechten Arbeitsbedingungen oder Unfälle in den Fabriken zu neuen Behinderungsursachen. Gleichzeitig wurde der Gedanke der gegenseitigen Hilfe im Falle einer behinderungsbedingten Erwerbsunfähigkeit, der in Ansätzen bereits im ma. Zunft- und Bruderschaftswesen ausgebildet war, für die Gründung von Kranken-, Invaliden- und Sterbe-Kassen bestimmend, die in Fabriken, Gewerbezweigen oder einzelnen Quartieren entstanden und ihre behinderten Mitglieder z.T. lebenslang finanziell unterstützten. Zu Beginn des 20. Jh. wurde die Forderung nach einer Invalidenversicherung (IV) im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung laut und 1919 im Parlament, mit negativem Ausgang, diskutiert. Im darauf folgenden Jahr gründeten jedoch versch. in der Behindertenfürsorge tätige Gruppen und Vereine die Schweiz. Vereinigung für Anormale (seit 1935 Pro Infirmis) als Dachverband. Bis zur Einführung der Eidg. Invalidenversicherung 1960 leistete Pro Infirmis v.a. finanzielle Hilfe, z.T. mit Bundesgeldern. Die IV versucht, die finanziellen Folgen behinderungsbedingter Erwerbsunfähigkeit mittels einer Rente oder der Eingliederung B.r ins Erwerbsleben durch berufl. Ausbildung oder Umschulung zu lindern. Bereits im 17. Jh. kam in der Schweiz die Idee auf, Taubstumme gezielt zu fördern. In die Tat umgesetzt wurde sie jedoch erst 1777 mit der Gründung einer Taubstummenanstalt in Schlieren. Um 1800 wurde in kant. Zählungen das Bedürfnis nach einer gezielten Schulung von Sinnes-B.n nachgewiesen. Durch private und religiös motivierte Initiative entstanden anfangs des 19. Jh. weitere Institutionen zur Förderung behinderter Kinder (Anstaltswesen). Den Anstalten für Sinnes-B. (Blindenschule in Zürich, 1809) folgten im Verlauf des Jahrhunderts weitere für geistig (Anstalt für kretine Kinder bei Interlaken, 1840) und später auch für körperlich behinderte Kinder (Mathilde-Escher-Heim in Zürich, 1864). B. waren von der allg. Schulpflicht ausgenommen und blieben auf private Förderung angewiesen. Erst die Finanzierung durch die IV ermöglichte den Ausbau eines umfassenden Sonderschulnetzes (Hilfs- und Sonderschulen) für B., das durch die aktuelle Integrationsdiskussion wieder in Frage gestellt wird. Die Geschichte der B.n ist weitgehend eine Geschichte ihrer Ausgrenzung. Im MA wurden gewisse Behinderungsarten mit dem Wirken teuflischer bzw. überirdischer Kräfte in Verbindung gebracht. Abergläub. Vorstellungen über B. reichen bis ins 20. Jh. hinein. Uralt ist das Motiv des Behindertenspotts, das bis ins 13. Jh. zurückverfolgt werden kann. Eine explizite Diskriminierung erfuhren B. auch durch das kanon. Recht, das sie von der kirchl. Laufbahn ausschloss. Die aus der griech. Antike stammende Physiognomielehre, die einen Zusammenhang zwischen Aussehen und moral. Eigenschaften einer Person herstellt, prägte die Situation B.r in grossem Ausmass. Hinweise auf die Aussetzung (Kindesaussetzung) oder Tötung (Kindesmord) behinderter Neugeborener finden sich in MA und Neuzeit. Unter dem Einfluss der Rassenlehre wurden auch in der Schweiz eugenisch begründete Sterilisationen von geistig und psych. B.n vorgenommen (Eugenik): Das waadtländ. Sterilisationsgesetz von 1928 war das erste dieser Art in Europa. Auch heute wird durch die Diskussion um pränatale Diagnostik und Euthanasie das Lebensrecht schwer geburtsbehinderter Menschen in Frage gestellt. Neu ist allerdings, dass B. in diese Diskussion eingreifen und sich zur Wehr setzen. In versch. Vereinigungen, Verbänden, Stiftungen, Selbsthilfe- und Arbeitsgemeinschaften organisiert, vertreten sie Forderungen nach einer Existenz sichernden IV-Rente, einem heimexternen, selbstbestimmten Leben und wehren sich gegen die vielfältigen Formen ihrer Diskriminierung. Die neue BV trug diesem Anliegen Rechnung und verankerte im Art. 8 Abs. 2 und 4 das Diskriminierungsverbot von körperl., geistig oder psych. B.n sowie Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von B.n. Dem Abbau von Lebenserschwernissen und der Förderung der gesellschaftl. Integration B.r dienen u.a. Ausbildungs-, Eingliederungs-, Beschäftigungs- und geschützte Werkstätten, der Einsatz für behindertengerechtes Bauen und der z.T. breite Beachtung findende Behindertensport. Literatur – H.J. Uther, B. in populären Erzählungen, 1981 – W. Fandrey Krüppel, Idioten, Irre: zur Sozialgesch. behinderter Menschen in Deutschland, 1990 – C. Wolfisberg, B. im SpätMA, Liz. Zürich, 1995 – C. Wolfisberg Heilpädagogik und Eugenik. Zur Gesch. der Heilpädagogik in der deutschsprachigen Schweiz (1800-1950), 2002 – Traverse, 2006, H. 3 Autorin/Autor: Carlo Wolfisberg URL: http://www.hls-dhs-dss.chD16599.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)