Grundsätze im Spielbetrieb - Stadtverband Fußball Dresden eV

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Grundsätze im Spielbetrieb - Stadtverband Fußball Dresden eV
Grundsätze im Spielbetrieb
D
er Spielbetrieb erfolgt auf der Grundlage der allgemeingültigen Rechtsgrundlagen des Sächsischen Fußball-Verbandes und den Beschlüssen und Durchführungsbestimmungen des Stadtverbandes, sowie seiner Satzung, Geschäftsordnung und Finanzordnung. Wir haben an dieser Stelle
häufig auftretende Problemfelder und Neuerungen für den Leser zusammengetragen. Sie stellen
keine Rechtsgrundlage dar und behandeln nicht jeden Einzelfall. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die geltenden Ordnungen verwiesen, welche im Internet abrufbar sind. Änderungen und
Ergänzungen im Vergleich zum Vorjahr sind rot markiert.
1. Nachholespiele / Spielverlegungen (§ 50 Spielordnung)
An den ausgewiesenen Nachholespieltagen erfolgt die Ansetzung (wie bei den anderen Punktspielen) an dem Tag, an dem der Heimverein gewöhnlich seine Heimspiele austrägt.
Alle Anträge auf Spielverlegungen sind schriftlich mittels Formblatt beim zuständigen Staffelleiter
einzureichen (http://www.svf-dresden.de/verband/download-der-formulare/)
Den Anträgen auf Spielverlegung im Herrenbereich wird nur zugestimmt, sofern der gewünschte
neue Spieltermin vor dem angesetzten Datum liegt (außer am gleichen Wochenende) und nicht
auf einen im Rahmenterminplan ausgewiesenen Nachholespieltag fällt.
Sonderregelung für den Nachwuchs:
Es gilt obiger Absatz mit der Ergänzung, dass Spielverlegungsanträgen nur dann zugestimmt wird,
sofern der gewünschte Termin spätestens zwei Wochen nach dem ursprünglich angesetzten Datum liegt.
Mit dem Antrag muss eingereicht werden:
• Schriftliche Einverständniserklärung des Gegners (nicht nötig bei Anstoßzeitverlegungen am
Spieltag)
• Nachweis über die eingezahlte Verlegungsgebühr auf das Konto des SVF Dresden (inkl. Verwendungszweck mit der vollständigen Spielnummer)
Werden diese Unterlagen dem Staffelleiter nicht oder nur unvollständig vorgelegt, erfolgt keine
Bearbeitung. Pflichtspiele (Punkt- und Pokalspiele) werden wegen internationaler Spiele im In- und
Ausland nicht abgesetzt. Für die letzten zwei Meisterschaftsspieltage eines Spieljahres werden keine Spielverlegungen vorgenommen.
Gebühren (Es gilt der Posteingang beim Staffelleiter):
bis vier Wochen vor Spiel Herren, Altherren und Freizeitsport 25 Euro
bis vier Wochen vor Spiel Frauen und Nachwuchs 15 Euro
bis zwei Wochen vor Spiel alle Klassen
35 Euro
unter zwei Wochen vor Spiel alle Klassen
50 Euro
Anträge auf Spielverlegung von Nachwuchsmannschaften in den Ferien oder bei eigenen Jugendweihefeiern (C-Junioren) werden bei Einhaltung einer Frist von bis 4 Wochen vor dem Spiel ohne
Verlegungsgebühr bearbeitet. Später eingehende Verlegungsanträge sind gemäß normaler Spielverlegungen entsprechend kostenpflichtig.
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2. Spielberichtsbogen (§§ 51, 56 Spielordnung)
Der eSBB wird ab der Saison 14/15 in allen Spielklassen des SVFD angewendet. Ausnahme bildet
die 2. und 3. Stadtklasse Altherren, dort findet eine Probephase bis zum 31.12.2014 statt.
Durchführungsbestimmung zum eSBB bei Nichtantritt des SR
bzw. Spielleitung ohne neutrale SR
Die Durchführungsbestimmung soll einen Leitfaden für den Umgang mit dem elektronischen Spielberichtsbogen bzw. dessen Ausfüllen nach Spielende geben, falls kein SR angesetzt wurde bzw. falls
der angesetzte SR nicht angetreten ist.
1. Mit den eigenen Zugangsdaten in den Spielberichtsbogen einwählen
2. Spiel auswählen und auf den Punkt „Spielverlauf“ klicken (der Button „Nichtantritt Schiri“ erscheint nicht bei „Spielverlauf“ sondern direkt bei „Aufstellung“ am unteren Rand unter den Aufstellungen)
3. Button „Nichtantreten Schiri“ auswählen
-> alle Spielklassen (außer F-Junioren): beide Vereine müssen sich jeweils einwählen und den Button „Nichtantritt Schiri“ auswählen
-> F-Jugend: lediglich 1 Mannschaft muss den Button „Nichtantritt Schiri“ auswählen
-> nun steht der Spielberichtsbogen zur Nacherfassung zur Verfügung.
5. ggf. Aufstellung und Nummern ändern (bei Verletzungen vor dem Spiel, Änderung Trikotnummer)
und Endzeit und evtl. Nachspielzeiten eintragen
6. Ergebnis zur Halbzeit und Endergebnis eintragen (bei E- und F-Jugend: Tendenzergebnis)
7. Zuschauerzahl eintragen
8. Auswechslungen auf beiden Seiten eintragen
9. evtl. persönliche Strafen (gelbe Karte, Zeitstrafe, gelb-rote Karte, rote Karte) eintragen
10. Verletzungen oder sonstige Vorkommnisse vermerken
11. Herren, Freizeitsport, Frauen, A- bis E-Jugend: Namen des neuen Schiedsrichters bei Feld
„Schiedsrichter“ eintragen und „Nichtantritt Schiedsrichter“ im Feld „Sonstige Vorkommnisse“ eintragen und nach nochmaliger Prüfung Button „Freigeben“ drücken
Achtung: Danach kann der Spielberichtsbogen nur noch durch
den Staffelleiter abgeändert werden!
12. Button „Torschützen“ (ganz oben neben Button „Spielverlauf“, erscheint erst nach Freigabe des
Spielverlaufs) auswählen und die Torschützen eintragen (außer E und F).
13. Button „Bestätigung“ (ganz oben neben Button „Spielverlauf“) auswählen und den Spielberichtsbogen mit den Kennungen von beiden Mannschaften bestätigen lassen
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3. Spielerpass / Behelf (§ 56 Spielordnung)
Bei fehlendem Spielerpass kann der Nachweis der Spielberechtigung ersatzweise auch in Form eines Ausdrucks aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine Online-Überprüfung
geführt werden. Die Identität des Spielers muss bei fehlendem Spielerpass durch Vorlage eines
anderen zur Identifikation geeigneten Personaldokuments (z.B. Personalausweis, Führerschein etc.)
nachgewiesen werden. Ein Spieler, der weder Spielerpass noch den Behelf vorlegen kann, darf am
Spiel nicht teilnehmen. Spielerpässe bzw. andere Spielberechtigungsnachweise sind bei allen Spielen dem Schiedsrichter mit dem ausgefüllten Spielbericht vor dem Spiel unaufgefordert vorzulegen.
Für die Kontrolle sind Vertreter der Vereine zuständig. Das Mitführen der Passmappe ist also nach
wie vor Pflicht!
4. Freundschaftsspiele / Turniere (§ 65 Spielordnung)
Freundschaftsspiele und Turniere sind beim zuständigen Staffelleiter des Heimvereines oder beim
Ausschussvorsitzenden schriftlich, per Fax oder per Email anzumelden. Der Staffelleiter pflegt die
Spielpaarung ins DFBnet ein und beauftragt den Schiedsrichteransetzer mit der Besetzung des Spieles mit Schiedsrichtern.
Wünscht der Heimverein einen “Heimschiedsrichter”, kann der Name des Schiedsrichters mit bei der
Anmeldung angegeben werden. Der Schiedsrichterausschuss prüft dann die Eignung des Schiedsrichters entsprechend der Richtlinie für SR-Ansetzungen bei Freundschaftsspielen und entscheidet
endgültig über die Ansetzung des gewünschten Schiedsrichters.
Die Anmeldung ist gebührenfrei. Nicht angemeldete Spiele können jedoch erhebliche Folgen für die
Beteiligten nach sich ziehen. So könnte u.a. der Versicherungsschutz für Spieler, Funktionäre und SR
nicht mehr bestehen, was bei Verletzungen sehr hohe Kosten für den Verein bzw.
die Betroffenen nach sich ziehen könnte. Da Freundschaftsspiele und Turniere der Anzeigepflicht
unterliegen, werden Freundschaftsspiele und Turniere, die ohne Anmeldung durchgeführt werden,
entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung beim Sportgericht zur Anzeige gebracht. Bitte
achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf die rechtzeitige Anmeldung beim Staffelleiter, mindestens 5 Tage vor dem Freundschaftsspiel.
Die Teilnahme von Spielern und Schiedsrichtern von Mitgliedsvereinen des SVFD (oder Gastvereinen
des SVFD) an Spielen, die außerhalb des vom Stadtverband oder des vom jeweiligen Heimatverband
eines Gastvereines oder einem übergeordneten Fußballverband organisierten Spielbetriebes stattfinden sollen, bedürfen der Genehmigung. Der Antrag auf Genehmigung ist vier Wochen vorab an
den zuständigen Verband zu richten.
5. Auswahlspiele, § 66 Spielordnung
Die Vereine sind verpflichtet, für Auswahlspiele, Vorbereitungsspiele und Lehrgänge angeforderte
Spielerinnen/Spieler freizustellen. Angeforderte Spielerinnen/Spieler sind für die gesamte Dauer der
Einberufung für jegliche Spiele im Verein nicht spielberechtigt, es sei denn, der anfordernde Verband
erteilt eine Ausnahmegenehmigung.
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6. Teilnahme des Pokalsiegers vom Freizeitsport am Amateurpokal
Ab der Saison 14/15 hat der Pokalsieger des Freizeitsports ein Startrecht am Amateurpokal der Herren. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und muss vom FZS-Pokalsieger befürwortet werden.
Der FZS-Pokalsieger nimmt nach seiner Zustimmung für die Teilnahme am Herrenpokal in der kommenden Saison sowohl am FZS-Pokalwettbewerb als auch am Amateurpokal der Herren teil. Sofern
sich Spieltage überschneiden, stimmen die Ausschüsse mit den beteiligten Mannschaften einen
geeigneten Spieltermin ab, wobei die Spiele im Amateurpokal ein Vorrecht auf die Austragung des
Pokalspieles entsprechend dem RTP haben.
7. Pass- und Spielrecht, § 67 Spielordnung
Der SFV kann zur Förderung des Spielbetriebes auf Kreisebene ein Zweitspielrecht zulassen,
um Spielmöglichkeiten für Auszubildende, Studenten, Berufspendler, Kinder getrennt lebender
Eltern und vergleichbare Personengruppen mit wechselnden Aufenthaltsorten zu schaffen. Ein
Zweitspielrecht kann nur für einen Gastverein erteilt werden, der einem anderen Kreisverband als
der Stammverein der/des Spielerin/Spielers angehört. Der kürzeste mögliche Anfahrtsweg zwischen
Stammverein und Gastverein muss mindestens 50 km betragen. Das Zweitspielrecht im Gastverein
gilt nicht für Wettbewerbe, an denen Mannschaften des Stammvereins teilnehmen.
Ein Zweitspielrecht ist vom Gastverein beim SFV zu beantragen und muss mit entsprechenden Nachweisen begründet werden.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Zweitspielrechtes sind:
a) Mindestentfernung zwischen dem Stammverein und dem Gastverein 50 km (Maßstab:
kürzest möglicher Anfahrtsweg)
b) schriftlicher Antrag des Gastvereines mit glaubwürdigen Nachweisen
c) schriftliche Zustimmung des Stammvereines
d) schriftliche Zustimmung der Spielerin / des Spielers, bei Juniorinnen und Junioren schriftliche
Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters
e) schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Kreisverbandes, bei landesverbands- übergreifendem Zweitspielrecht, die Einverständniserklärung des jeweiligen Landesverbandes
f) Vorlage des Spielerpasses
Die Spielberechtigung erteilt die Passstelle des SFV mit Eintragung auf dem Spielerpass. Die Erteilung des Zweitspielrechtes erfolgt ohne Wartefrist, das Spielrecht für den Stammverein bleibt davon
unberührt. Eine Beantragung nach dem 31.03. für das laufende Spieljahr ist nicht möglich.
Ein Zweitspielrecht wird jeweils nur für ein Spieljahr erteilt. Es erlischt am Ende eines Spieljahres
automatisch. Das Zweitspielrecht erlischt während des Spieljahres, wenn der Gastverein den Spielbetrieb in der betreffenden Altersklasse einstellt.
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8. Präzisierung der Spielberechtigung Ü33
Im Beschluss 20/2013 wurde die schrittweise Anpassung der Altersgrenze für Altherrenspieler beschlossen. Hinzu kommen folgende Ergänzungen:
a) Spieler, die in der Saison 2013/14 in einer Altherren-Mannschaft zum Einsatz kamen, dürfen von
Beginn an in der Saison 2014/15 am Spielbetrieb der Altherren teilnehmen - auch wenn sie erst im
Laufe der Saison die neue Altersgrenze erreichen.
b) Spieler, die in der Saison 2013/14 noch nicht in einer Altherren-Mannschaft zum Einsatz kamen,
dürfen mit Vollendung des 33. Lebensjahres am Spielbetrieb der Altherren teilnehmen.
9. Wechsel im Verein/Einschränkung, § 68 Spielordnung
(1) Wechsel- und Einsatzbedingungen in und zwischen den Mannschaften hat ausschließlich der
Verein zu verantworten. Wer beim Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unterklassigen Mannschaften - wie in den nachfolgenden Absätzen bestimmt- die Regeln der sportlichen Fairness verletzt
und Meisterschaft, Auf- und Abstieg sowie Pokalspiele beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, ist
durch das Sportgericht zur Verantwortung zu ziehen.
(2) a) Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ihres Vereines sind
Spielerinnen/Spieler erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen wieder für Pflichtspiele unterklassiger
Mannschaften dieser Altersklasse ihres Vereines spielberechtigt. Innerhalb der Spielklassen des
Kreises sowie in allen SFV-Spielklassen der Juniorinnen und Junioren beträgt die Wartefrist 5 Tage.
Der dem Spieltag folgende Tag ist der erste Tag der Wartefrist.
b) In Meisterschafts- Aufstiegs-, Entscheidungs- und Pokalspielen dürfen maximal zwei Stammspieler einer höherklassigen Mannschaft des Vereins eingesetzt werden. In Spielen zu Hallenmeisterschaften können die zuständigen KVF weitere Einsatzbeschränkungen für Stammspieler einer
höherklassigen Mannschaft festlegen. Stammspieler in diesem Sinne ist, wer nach dem fünften
Pflichtspiel der höherklassigen Mannschaft zum jeweiligen Zeitpunkt in mindestens 50% der bisherigen Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in einer höherklassigen Mannschaft zum Einsatz
gekommen ist. Die allgemeinverbindliche Regelung des DFB zum Einsatz von U23-Spielern bleibt
unberührt.
c) Die Einschränkung unter 2 a) und 2 b) gilt nicht für den Einsatz in Frauen- und Herrenmannschaften für Spielerinnen/Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, außer an
den letzten vier Spieltagen der unterklassigen Mannschaft.
d) Für Vereine, deren A- und/oder B-Junioren-Mannschaft in der Junioren-Bundesliga spielen, gelten abweichend von 2 a) und 2 b) die Bestimmungen von § 28 a der DFB-Jugendordnung.
(3) An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden Spielklassen und Pokalspielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23.
Lebensjahr am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen bzw.
auf Kreisebene nach 5 Tagen spielberechtigt. Gleiches gilt für Spieler nach einem Einsatz in einer
Mannschaft der 3.Liga, Regional- oder Oberligamannschaft gemäß § 11 a. Gleiches gilt für Spielerinnen nach einem Einsatz in der Bundesliga nach DFB-Spielordnung § 14 bzw. der Regionalliga
Frauen.
(4) Zieht ein Verein eine Mannschaft in der laufenden Meisterschaft zurück, so wird der Einsatz dieser Spieler in den unteren Mannschaften seines Vereins auf vier Spieler/Spielerinnen begrenzt, die
in der höherklassigen Mannschaft mehr als 50% der Meisterschaftsspiele bestritten haben.
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10. Richtlinien Kleinfeldfussball E- und F-Junioren
Es gelten ab der Saison 14/15 nun auch die Richtlinien für Fußballspiele auf Kleinfeld des Sächsischen Fußball-Verbandes in der E-Jugend verbindlich. Die F-Jugend spielt bereits auf verkürztem
Kleinfeld.
Aufbau des Spielfeldes und Zahl der Spieler (E-und F-Junioren)
Der Spielfeldaufbau richtet sich nach der Kleinfeldrichtlinie des SFV, Seite 7.
Es sind auch andere Aufbauten möglich, solange sie den Spielfeldmaßen entsprechen.
Die Tore müssen gegen Umkippen gesichert sein!
Den Eltern ist es verboten das Spielfeld zu betreten oder sich unmittelbar an der Spielfeldbegrenzung
aufzuhalten. Sie nehmen ihren Platz außerhalb des Innenraums ein.
FAIR-PLAY-COACHING (F-Junioren)
Während bisher Eltern, Trainer oder vereinseigene Schiedsrichter die Spiele als „neutrale“ Schiedsrichter die Spiele leiten, wird im Stadtverband Dresden seit zwei Jahren auf die etablierte und weitgehend bundesweit eingeführte Methode des Fair-Play-Coaching zurückgegriffen. Dabei werden
die Grundsätze umgesetzt, dass zum einen zwischen Eltern und der Mannschaft eine räumliche
Trennung erfolgt und der Schiedsrichter als Aggressionsziel von Trainern und Eltern entfernt wird.
Emotionen gehören zum Fußballspiel dazu und sollen auch nicht verboten werden. Der Stadtverband
ist aber der festen Überzeugung, dass positive Emotionen im Sinne von Anfeuern und Jubeln einen
größeren Wert haben als Anbrüllen oder permanentes Kritisieren.
Die kindgerechte Spieldurchführung und –begleitung rückt damit nach der Einführung des Poolsystems und der Tendenzergebniswertung weiter in den Vordergrund.
Schiedsrichteransetzung (E-Junioren)
Die Spiele werden durch den Stadtverband Fußball Dresden e.V. mit neutralen Schiedsrichtern angesetzt.
Spieldurchführung (F-Junioren)
Die Trainer, Auswechselspieler etc. positionieren sich nebeneinander an einer(!) Seitenlinie. Es sollte
die zum Großspielfeld innen liegende Seite sein, damit der Abstand zu den Eltern entsprechend groß
gehalten wird. Die Spielleitung erfolgt durch die Kinder eigenständig. Bei der Spieldurchführung
steht die Spielfreude der Spieler im Vordergrund. Die Einflussnahme durch die Trainer ist für taktische Anweisungen (z. B. Spielerpositionierung) aus der Coaching Zone möglich. Zuschauer (Fans)
verbleiben außerhalb des Innenraums.
Vor Spielbeginn laufen die Kinder gemeinsam mit ihren Trainern auf das Spielfeld ein. Im Losverfahren (z.B. Münzwurf) erfolgt durch den Heimtrainer die Seitenwahl. Nach Aufstellung beider
Mannschaften gibt der Trainer der Heimmannschaft ein Signal (z. B. Pfiff), dass das Spiel beginnt.
Er nimmt auch die Spielzeit. Nach Ablauf der Spielzeit der 1. Halbzeit erfolgt wieder ein
Signal durch den Trainer der Heimmannschaft. Gleiches gilt für den Beginn und das
Ende der 2. Halbzeit. In strittigen Situation, bei denen die Kinder die entsprechende
Spielfortsetzung nicht kennen, entscheiden die beiden Trainer gemeinschaftlich.
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11. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUM FREIZEITSPORT
TEIL A - Allgemeines:
1. Gemäß § 41 Abs. (4) der Spielordnung werden für vom Verband organisierte Spielrunden nachstehende Ausführungsbestimmungen erlassen . Im Übrigen gelten auch für den Freizeit- und Breitensport: Satzung, Geschäftsordnung, Finanzordnung, Ehrungs- und Auszeichnungsordnung sowie
Beschlüsse des SVFD und die Spielordnung, SR-Ordnung, RVO sowie Ausbildungsordnung des SFV.
Alle Meisterschafts- und Pokalspiele, mögliche Aufstiegs- bzw. Entscheidungsspiele sowie die Hallenmeisterschaften gelten als Pflichtspiele. Mannschaften der Mannschaftsart Freizeitsport (aktuell
Spielklassen Stadtliga und Stadtklasse) sowie der Mannschaftsart Alt-Senioren (aktuell Altersklassen Ü 40, Ü 50 und Ü 60) müssen einem eingetragenen Verein/einer Abteilung Fußball eines Vereines angehören oder selbst ein eingetragener Verein sein.
TEIL B - Regelungen zum Spielbetrieb:
1. Spielbetrieb (Änderung zu §§ 46, 67 SpO)
Der Ausschuss für Freizeit- und Breitensport des SVFD leitet und organisiert den Punkt- und Pokalspielbetrieb, die Hallenmeisterschaften sowie mögliche Aufstiegs- bzw. Entscheidungsspiele der
Mannschaften der Mannschaftsart Freizeitsport. Spielberechtigt sind grundsätzlich nur Spieler nach
Vollendung des 18. Lebensjahres mit einem gültigen Spielerpass. Dem Staffelleiter ist bis 14 Tage
vor dem 1. Spieltag je Mannschaft eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Geburtsdatum und
Spielerpassnummer derjenigen Spieler vorzulegen, die für den Freizeitsport zu diesem Zeitpunkt
spielberechtigt sind und prinzipiell in dieser Mannschaft zum Einsatz kommen sollen.
2. Spielklassen (Änderung zu § 43 SpO)
Die höchste Spielklasse ist die Stadtliga Freizeitsport mit maximal 14 Mannschaften. Die nachfolgende Spielklasse ist die Stadtklasse. Deren Staffelstärke ergibt sich aus den restlich gemeldeten
Mannschaften. Sollten in einer Spielklasse weniger Mannschaften melden als durch die Mindeststaffelstärke festgelegt ist, kann der Ausschuss Freizeit- und Breitensport eine abweichende Teilnehmerzahl je Staffel festlegen, sofern die Auf- und Abstiegsregeln gewahrt bleiben.
3. Auf- und Abstiegsregelung (Änderung zu § 49 SpO)
Die erstplatzierte Mannschaft der Stadtliga ist nach Abschluss der Punktspiele Stadtmeister. Die
beiden Tabellenletzten steigen in die nächsttiefere Spielklasse (Stadtklasse Freizeitsport) ab. Aus
der Stadtklasse steigen die beiden erstplatzierten Mannschaft in die Stadtliga auf, bei Verzicht kann
auch die drittplatzierte Mannschaft das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Müssen auf Grund übergeordneter Regelungen/Urteile andere Mannschaften als die eigentlich sportlichen Absteiger eine Staffel
verlassen oder ziehen Mannschaften während des laufenden Spielbetriebes zurück, dann werden
diese bezüglich des Abstiegs auf die letzten Tabellenplätze ihrer Spielklasse/Staffel eingestuft und
sind die ersten Absteiger dieser Spielklasse/Staffel.
4. Spielzeit (Änderung zu § 59 SpO)
Die reguläre Spielzeit beträgt bei Punkt- und Pokalspielen 2x45 Minuten. Erfordern die Wettbewerbsbestimmungen, insbesondere im Pokalspielbetrieb, bei einem unentschieden ausgegangenen
Spiel eine Entscheidung, wird der Sieger ohne eine Verlängerung der Spielzeit durch ein Entscheidungsschießen von der Strafstoßmarke ermittelt.
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5. Auswechselbestimmungen (Änderung zu § 4a SpO)
Im Freizeitsport können insgesamt vier Spieler je Spiel eingewechselt werden. Diese sind vor dem
Spiel auf dem Spielberichtsbogen einzutragen. Ein Wiedereinwechseln ist nicht möglich.
6. Schiedsrichter und Spielberichtsbogen (Änderung zu §§ 48,63 SpO)
Da die teilnehmenden Freizeitsportmannschaften nicht auf das Schiedsrichter-Soll des Vereins angerechnet werden, aber die Spiele durch neutrale Schiedsrichter geleitet werden, müssen alle teilnehmenden Mannschaften mit Abgabe des DFBnet-Meldebogens je einen neutralen Schiedsrichter
benennen, der bereit ist Spiele des Freizeit- und Breitensports zu leiten. Diese Schiedsrichter müssen
auf ihrem Terminzettel dem SR-Ansetzer gegenüber die Bereitschaft erklärt haben, während der
laufenden Saison mindestens zwei Spielleitungen pro Woche zu übernehmen. Erfogt keine Meldung eines Schiedsrichters behält sich der Ausschuss Freizeit- und Breitensport vor, die betreffende
Freizeitsportmannschaft vom Punktspielbetrieb auszuschliessen bzw. die Spiele nicht mit neutralen
Schiedsrichtern zu besetzen.
7. Wechsel von Spielern innerhalb eines Vereins (Änderung zu § 68 SpO)
Mit Abgabe der Mannschaftsmeldeliste legt die betreffende Freizeitmannschaft die Zugehörigkeit
ihrer Spieler fest.
Für den Wechsel innerhalb eines Vereins gelten folgende Festlegungen:
a) Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Freizeitsportmannschaft ihres Vereines sind
Spieler erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen für Pflichtspiele von Mannschaften im Amateurbereich (Herren, Senioren) ihres Vereines spielberechtigt. Der Wechsel ist beiden beteiligten Staffelleitern vor dem Spiel anzuzeigen. Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
b) Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Mannschaft im Amateurbereich (Herren, Senioren)
ihres Vereines sind Spieler erst nach einer Wartefrist von 14 Tagen für Pflichtspiele von Freizeitsportmannschaften ihres Vereines spielberechtigt. Dieser Wechsel ist zudem nur bis 01.05. in der
laufenden Saison möglich und ist beiden beteiligten Staffelleitern vor dem Spiel anzuzeigen. Die
Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
c) Ein Wechsel zwischen verschiedenen Freizeitmannschaften eines Vereins ist nur im Wechselzeitraum vom 01.01. bis 31.01. möglich.
d) Ein Wechsel zwischen einer ersten und einer zweiten Freizeitsportmannschaft eines Vereins regelt die Spielordnung § 68.
e) Spieler nach Vollendung des 40. Lebensjahres unterliegen keiner Wechselfrist zwischen den
Mannschaften ihres Vereins.
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TEIL C - Sonderbestimmungen für den Alt-Senioren Ü 40, Ü50 und Ü60
1. Spielbetrieb:
Spielgemeinschaften sind im Breitensport in der Mannschaftsart Alt-Senioren möglich.
2. Spielklasse (Änderung zu § 43 SpO)
Alle gemeldeten Mannschaften der Alt-Senioren spielen je Altersklasse in zwei verschiedenen Spielklassen (Stadtliga und Stadtklasse). Der jeweils Tabellenletzte der Stadtliga steigt in die nächsttiefere Spielklasse (Stadtklasse) ab. Aus der Stadtklasse steigt die erstplatzierte Mannschaft in die
Stadtliga auf, bei Verzicht kann auch der zweit- bzw. drittplatzierte Mannschaft das Aufstiegsrecht
wahrnehmen.
3. Spielzeit (Änderung zu § 59 SpO)
Die reguläre Spielzeit beträgt bei Punktspielen in der Altersklasse Ü 40 und Ü 50 2 x 40 min; Altersklasse Ü 60 2 x 30 min. Bei Finalturnieren können abweichende Regelungen getroffen werden, die
über die Ausschreibung dieser Finalrunden bekannt gegeben werden müssen.
4. Spielfeld
Die Spielfeldgröße entspricht der Hälfte eines normalen Spielfeldes.
5. Spieler / Auswechslungen (Änderung zu § 4a SpO)
Zu jeder Mannschaft im Bereich Breitensport gehören 7 Spieler (6 Feldspieler und ein Torwart). Eine
Mannschaft ist ab 6 Spieler spielfähig. Es dürfen bei der Ü50 pro Mannschaft max. zwei Spieler
mitspielen, die das 48. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Es kann in einem Spiel beliebig ein-und ausgewechselt werden. Das Auswechseln ist nur während
einer Spielunterbrechung und an der Mittellinie gestattet. Die An-und Abmeldung hat beim Schiedsrichter zu erfolgen.
6. Wechsel innerhalb des Vereins (Änderung zu § 68 SpO)
Spieler der Alt-Senioren (Ü40, Ü50 und Ü60) unterliegen bei Einsätzen in anderen Wettbewerben
des Stadtverbandes Fußball Dresden e.V. keiner Wartefrist.
7. Schiedsrichter und Spielberichtsbogen
Die gastgebende Mannschaft ist für den Einsatz eines geprüften Schiedsrichters zu den Punktspielen verpflichtet. Es wird zu jedem Punktspiel ein Spielberichtsbogen ausgefüllt, der dem Staffelleiter
bis 5 Tage nach Spieltermin zugestellt werden muss, dafür ist die gastgebende Mannschaft verantwortlich. Spielergebnisse müssen unabhängig davon unverzüglich an:
Spkmd. Dr. Detlef Bommhardt (E-mail: [email protected]) gemeldet werden.
8. Spieltage
Die Punktspieltermine der Alt-Senioren werden im Rahmenspielplan wochenweise vorgegeben.
Spieltage sind grundsätzlich in der Woche von Montag bis Freitag wählbar. Die Festlegung des
Spieltages und der Anstoßzeit wird von der gastgebenden Mannschaft in Absprache mit dem Gegner vor Saisonbeginn festgelegt und dem Staffelleiter bekannt gegeben. Sollte im weiteren Spielbetrieb keine Einigung eines Spieltages erzielt werden erfolgt eine Ansetzung (Wochenvorgabe) durch
den Staffelleiter.
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9. Zweitspielrecht (Änderung zu §§ 68, 70 SpO)
Für Spieler, die im eigenen Verein keine Spielmöglichkeit besitzen, weil der Verein in der betreffenden Altersklasse keine Mannschaft im Bereich der Ü40, Ü50 oder Ü60 gemeldet hat, kann auf
Antrag ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erteilt werden.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Zweitspielrechtes sind:
a) schriftlicher Antrag des Gastvereins
c) Vorlage des Spielerpasses
b) Zustimmung des Stammvereins
d) Einzahlungsbeleg i.H.v. 10,- € (Konto SVFD)
Die Spielberechtigung erteilt der Staffelleiter schriftlich. Die Erteilung des Zweitspielrechts erfolgt
ohne Wartefrist, das Spielrecht für den Stammverein bleibt davon unberührt. Eine Beantragung
nach dem 31.03. für das laufende Spieljahr ist nicht möglich. Das Zweitspielrecht kann jeweils nur
für ein Spieljahr erteilt werden. Es erlischt am Ende des Spieljahres automatisch. Das Zweitspielrecht erlischt während des Spieljahres, wenn der Gastverein den Spielbetrieb in der betreffenden
Altersklasse einstellt oder wenn der Stammverein nachträglich in den Spielbetrieb der betreffenden
Altersklasse eintritt. Das Zweitspielrecht gilt grundsätzlich nur für die Alt-Senioren. Ein Einsatz in
anderen Mannschaften des Gastvereins ist nicht zulässig.
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