kfv ostholstein - Kreisfußballverband Ostholstein

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kfv ostholstein - Kreisfußballverband Ostholstein
Kreisfußballverband Ostholstein
im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V.
Durchführungsbestimmungen
Herren
KFV OSTHOLSTEIN
Spielserie 2014/15
Inhaltsübersicht
1. Allgemeine Gültigkeit
1.1. Spielserie 2014/15
1.2. Pflicht- und freier Spielbetrieb
1.3. Abgabe von geforderten Meldungen
1.4. Sonderspielstatus für U 21-Spieler
1.5. Anmeldung von Freundschaftsspielen
1.5. Schiedsrichter
1.7. Spielabsagen
1.8. Information Schiedsrichter
1.9. Spielabsagen durch den Schiedsrichter
1.10. Spielverlegungen
1.11. Technische Zone
1.12. Platzaufsicht
1.13. Spielkleidung
1.14. Rückennummern und Spielberichtsbogen
1.15. Ausrüstung der Spieler
1.16. Teilnahmeberechtigung
1.17. Spielberechtigung ohne Spielerpass
1.15. Spielsperre nach Gelb-Rot
1.19. Verstöße nach dem Ordnungs-Geld-Katalog (OGK)
1.20. Ergebnisdienst DFBnet
1.21 Spielabgaben
1.22. Arbeitstagungen
1.23. Spielstätten mit Kunstrasen
1.24 Spielfortsetzung in besonderen Fällen
1.25. Stadionbeschallung und Anzeige
1.26. Anschriften Staffelleiter
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2. Kreisspielklassen
2.1. Aufstieg
2.2. Abstiegsregelung
2.3. Spielberichte
2.4. Spielbericht Online
2.5. Verbleib Spielberichtsbogen
2.6. Verbleib Spielerpass bei Feldverweis auf Dauer
2.7. Auswechselung
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Durchführungsbestimmungen
Herren
KFV OSTHOLSTEIN
Spielserie 2014/15
3. Pokal
Volksbanken Kreispokal
3.1. Durchführung Spiele
3.2. Teilnehmer
3.3. Auslosung
3.4. §47
3.5. Abrechnung
3.6. Heimrecht
3.7. Spielstätten
3.8. Teilnahme Lotto-Pokal
3.9. Spieldauer
3.10.Spielbericht
3.11.Verbleib Spielbericht
3.12.Verbleib Spielerpass bei Feldverweis auf Dauer
3.13. Auswechseln
3.14. Pokal 2. Und 3. Mannschaften
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Durchführungsbestimmungen
Herren
KFV OSTHOLSTEIN
Spielserie 2014/15
1. Allgemeine Gültigkeit
1.1
Spielserie 2013/14
Der Spielbetrieb wird nach den Satzungen und Ordnungen des SHFV und des DFB
durchgeführt.
Die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen der laufenden Serie finden
Anwendung.
Alle Mitteilungen des Spielausschusses und automatische DFBnet-Mitteilungen zum
Spielbetrieb
(z.B. Spielverlegungen) erfolgen nur über das Elektronische Postfachsystem (ElPoFa).
Die Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass das elektronische Postfach min. alle 2-3
Tage abgefragt wird.
1.2
Pflicht- und freier Spielbetrieb
Spielansetzungen im ordentlichen und außerordentlichen Pflichtspielbetrieb haben
Vorrang vor dem freien Spielbetrieb.
1.3
Abgabe von geforderten Meldungen
Sollten Vereine zur Abgabe von Meldungen aufgefordert werden, so haben diese in der
dafür gesetzten Frist zu erfolgen. Als Zustelldatum zählt hier die Zustellung über das
elektronische Postfach
1.4
Sonderspielstatus für U 21-Spieler
Es gilt der § 55 Nr. 3 SpO, wonach ein Herrenspieler in der Spielserie 2012/13 mit
Geburtstag 02.07.1993 oder jünger am Wochenende/Spieltag ein weiteres Spielrecht
für die nächst untere Mannschaft seines Vereins hat.
Achtung:
Dieser Sonderspielstatus gilt für die letzten vier Meisterschaftsspiele und Aufstiegsspiele
nur unter Berücksichtigung der Einschränkung des § 55 Nr. 4 SpO.
Freigeholte A-Jugendliche sind nicht in diese Regelung eingebunden!
Sollte der Spielbericht Online nicht genutzt werden können, ist bei U 21-Spielern die
entsprechende Markierung im Spielberichtsbogen vorzunehmen.
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Durchführungsbestimmungen
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KFV OSTHOLSTEIN
Spielserie 2014/15
1.5
Anmeldung von Freundschaftsspielen
Die Vereine aus den Kreisspielklassen haben ihre Heim-Freundschaftsspiele gegen
alle Mannschaften beim jeweiligen Spielleiter ihrer Staffel anzumelden. Die gemeldeten
Spiele werden ins DFBnet eingetragen und an den Schiedsrichteransetzer des
KFV weiter geleitet. Die Darstellung im DFBnet ist mit der Genehmigung
gleichzusetzen.
Nicht zu vergessen ist hier die Ergebniseingabe im DFBnet. Eine Nichteingabe wird mit
einem Ordnungsgeld belegt.
Bei Spielen gegen Mannschaften oberhalb der Verbandsebene besetzt der
SHFVSchiedsrichterausschuss
die Spiele. Bei Spielen gegen Mannschaften aus den
Verbandsspielklassen und aus der Kreisebene besetzt der Kreisschiedsrichterausschuss
(KSA) die Spiele (siehe hierzu auch SHFV-Schiedsrichterordnung §5).
1.6
Schiedsrichter
Gem. § 32 der SpO ist den Schiedsrichtern ein neutraler Umkleideraum zuzuweisen.
Dieser Raum muss verschließbar sein. Ist dies aufgrund der vorhandenen
Räumlichkeiten nicht möglich, muss den Schiedsrichtern die Möglichkeit gegeben
werden, ihre Wertgegenstände/Kleidungsstücke sicher zu verwahren (verschließbar)
1.7
Spielabsagen
Spielabsagen durch die Vereine, wegen Unbespielbarkeit des Haupt- u.
Ausweichspielfelds, können grundsätzlich erst am Spieltag bis 10.00 Uhr erfolgen.
Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn die Stadt oder die Gemeinde den Platz
vorher sperrt.
Wird die Unbespielbarkeit des Platzes in diesem Fall festgestellt, so sind vom
Platzverein sofort der zuständige Spielleiter, der angesetzte Schiedsrichter sowie der
Gegner zu benachrichtigen (Reihenfolge beachten).
Den angesetzten Schiedsrichter entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.fussball.de
oder unter www.DFBnet.org. Spielabsagen sind ebenfalls zeitnah durch den Heimverein
unter www.DFBnet.org zu erfassen (unter zeitnah ist die Eingabe spätestens 1 Std. nach
Meldung an der Spielleiter zu verstehen, siehe auch Ergebnismeldung DFBnet).
Werden Spieltage in ihrer Gesamtheit abgesetzt (insbesondere wg. widriger Witterungsund
Platzverhältnisse) geschieht dies grundsätzlich frühestens am Freitagmorgen vor
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dem Spielwochenende.
Außerdem beachten Sie bitte die Veröffentlichung über die örtliche Presse und der
Homepage des KFV Ostholstein
Es ist jedoch Folgendes zu beachten:
Bei drohendem Spielausfall als Folge der Unbespielbarkeit des Hauptspielfeldes muss
auf einen bespielbaren Hart- oder Kunstrasenplatz ausgewichen werden. Der Platzverein
hat in solchen Fällen den Gegner möglichst bereits am Vortag zu unterrichten damit
dieser sich auch bezüglich des Schuhwerks darauf einstellen kann. Er hat ferner
sicherzustellen, dass dem Gastverein Gelegenheit gegeben wird, mindestens 15
Minuten zusammenhängend vor dem Spiel das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten.
Den Vereinen sind im DFBnet mehrere Spielstätten zugeordnet. Bei der
Mannschaftsmeldung wird einer Mannschaft eine dieser Spielstätten zugewiesen. Diese
Spielstätte ist als Hauptspielfeld anzusehen. Alle anderen dem Verein zugeordneten
Spielstätten können als Ausweichspielstätten herangezogen werden.
Leichtfertig abgesagte Spiele garantieren „englische“ Wochen zum Saisonende und
verzerren ggf. den sportlichen Vergleich auch zu Lasten Ihrer Mannschaft!
Das Heranziehen des § 34 in Verbindung mit dem § 35 SpO ist durch den
Spielleiter möglich.
1.8
Information Schiedsrichter
Die Schiedsrichter haben sich bei zweifelhafter Witterung beim Platzverein oder den
Staffelleiter über einen eventuellen Spielausfall zu informieren .Erfolgt diese Einholung nicht
und der Schiedsrichter reist umsonst an , stehen im keine Spesen und Fahrtkosten zu.
1.9
Spielabsagen durch den Schiedsrichter
Sollten Spiele durch den Schiedsrichter nicht angepfiffen werden, weil er die
Beschaffenheit des Spielfeldes nach § 42 SpO als nicht zulässig erachtet, sind die
entstandenen Kosten gem. § 54 SpO und § 14 SRO abzurechnen.
Die bei den ausgefallenen Spielen angefallenen Kosten für die Schiedsrichter werden
den beteiligten Vereinen je zur Hälfte in Rechnung gestellt Die Schiedsrichterkosten bei
den Neuansetzungen werden über die gezahlte Schiedsrichterpauschale abgerechnet.
Die Kosten für die Anreise zu den ausgefallenen Spielen werden durch die Gastvereine
getragen. Bei der Anreise zu den Neuansetzungen erfolgt die Abrechnung der
Fahrtkosten gem. § 54 SpO
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KFV OSTHOLSTEIN
Spielserie 2014/15
1.10
Spielverlegungen
Die Verlegung von Terminen, auch nur in der Uhrzeit, bedarf der Genehmigung des
Spielleiters und hat mittels vorgesehenem Antrag zu erfolgen (das Antragsformular ist im
Downloadbereich der KFV Ostholstein-Homepage zu finden). Mit der Genehmigung kann
nur gerechnet werden, wenn sich beide Mannschaften mit der Verlegung einverstanden
erklärt haben und eine plausible Begründung zur Verlegung vorliegt und auch
angegeben wird.
Diese Verlegung sollte nur vor dem angesetzten Termin liegen. Die Verantwortung für
die Verlegung trägt der Verein der eine Verlegung anstrebt.
Anträge sind schriftlich, mind. 14 Tage vor dem Termin an den Spielleiter zu richten. Der
Verein, der die Verlegung beantragt, hat einen Kostenanteil gem. OG-Katalog zu
entrichten, wenn der Verlegung zugestimmt wird.
Alternativ können Spielverlegungen ab sofort auch über das DFBnet (Vereinsspielplan)
beantragt werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Berechtigung der DFBnetKennung, die beim Kreis-EDV-Beauftragten oder dem Vereinsadministratoren beantragt
werden muss.
Diese Variante sollte bevorzugt verwendet werden. Bitte dafür die Kennung
erweitern lassen.
1.11
Technische Zone
Die Technische Zone (Coaching-Zone) ist gem. Regelheft des DFB und Anordnungen
des SHFV Pflicht. Dabei sind die Ausführungen des Regelheftes umzusetzen.
Beachten Sie bitte, dass sich nur bestimmte Personen in der Technischen Zone
aufhalten dürfen. Bei Verwendung des Spielbericht Online dürfen sich nur die Personen
in der Technischen Zone aufhalten, die auch auf dem Spielbericht eingetragen sind
1.12
Platzaufsicht
Die Vereine sind für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf ihren Plätzen
verantwortlich. Für Ausschreitungen, die durch unsportliches Verhalten der Zuschauer
infolge ungenügender Aufsicht und Platzordnung eintreten, haftet der Platzverein.
Werden Ausschreitungen ersichtlich von Zuschauern des Gastvereines verursacht, kann
dieser zur Mithaftung herangezogen werden.
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KFV OSTHOLSTEIN
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1.13
Spielkleidung
Hat der Schiedsrichter die gleiche Tracht wie eine der Mannschaften, so muss die
Mannschaft die Tracht wechseln. Die Farbe schwarz bleibt dem Schiedsrichter
vorbehalten.
Jede Mannschaft muss in der gemeldeten Spielkleidung erscheinen.
Haben zwei Mannschaften die gleiche oder nach Ansicht des Schiedsrichters eine
nicht genügend unterschiedliche Spielkleidung, so muss die Heimmannschaftt die
Kleidung wechseln.
1.14
Rückennummern und Spielberichtsbogen
Alle Mannschaften haben Rückennummern zu tragen. Die Nummerierung hat
grundsätzlich in der üblichen Form von 1-11, die der Auswechselspieler von 12-18 zu
erfolgen.
Es können jedoch für eine Saison auch feste Rückennummern vergeben werden. Die
Eintragungen auf dem Spielberichtsbogen haben so zu erfolgen, dass die ersten 11
Zeilen des Spielberichtsbogens in Übereinstimmung mit den Rückennummern, die
Spielernamen der Spieler enthalten, die das Spiel beginnen.
Darunter (ab Zeile 12) sind die Namen der Auswechselspieler (maximal 7) aufzuführen.
In jedem Fall muss die Nummerierung mit den Eintragungen auf dem
Spielberichtsformular übereinstimmen.
Der Mannschaftsführer muss durch eine Armbinde kenntlich sein.
Die Spielnummer, die auf dem Spielberichtsbogen einzutragen ist, muss die letzten
sechs Zahlen der Spielnummer enthalten, die unter www.fussball.de in ihrer jeweiligen
Staffel vorgegeben ist. Bei Verwendung des Spielbericht Online entfällt das Eintragen
der Spielnummer, da diese durch das System bereits vorgeblendet wird.
1.15
Ausrüstung der Spieler
Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus den
folgenden einzelnen Gegenständen:
Hemd oder Trikot mit Ärmeln – wird ein Unterleibchen getragen, muss die Farbe der
Ärmel mit der Hauptfarbe der Ärmel des Hemds oder Trikots übereinstimmen.
Hose – werden Unterziehhosen getragen, muss ihre Farbe mit der Hauptfarbe der
Hosen übereinstimmen
Stutzen – wird außen Klebeband oder ähnliches Material angebracht, muss dieses die
gleiche Farbe haben wie der Teil der Stutzen, den es bedeckt.
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Herren
KFV OSTHOLSTEIN
Spielserie 2014/15
1.16.
Spielberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler die im Besitz eines Spielerpasses sind.
Fehlende Lichtbilder , Vereinsstempel und Unterschriften sind vom Schiedsrichter im
Spielbericht zu vermerken
Unvollständige Spielerpässe sind ungültig, in diesem Fall ist nach 1.17 zu Verfahren.
1.17
Spielberechtigung ohne Spielerpass
Gem. § 44 SpO hat ein Spieler nur dann das Spielrecht für ein Spiel, wenn er sich
ordnungsgemäß ausweisen kann.
Dies geschieht im Regelfall über den Spielerpass gem. § 2 Nr. 3 MePaWe (u. a. mit
zeitgemäßem Lichtbild mit Vereinsstempel, eigenhändiger Unterschrift). Liegt kein
Spielerpass vor, hat der Spieler sich zwingend mit dem Original eines amtlichen
Lichtbilddokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) auszuweisen.
Wie bisher ist an Stelle der Passnummer im Spielbericht das Geburtsdatum des Spielers
einzutragen. Die Unterschrift des Spielers auf der Rückseite des Spielberichtes entfällt,
da er sich beim Schiedsrichter ausweisen muss.
Nimmt ein Spieler an einem Spiel teil, ohne sich ausgewiesen zu haben erfolgt eine
Spielwertung gem. § 29 Nr. 1 SpO gegen seine Mannschaft.
1.18
Spielsperre nach Gelb-Rot
Wird ein Spieler in einem Meisterschaftsspiel der Kreisliga infolge einer
zweiten Verwarnung, durch Zeigen der Gelb-Roten Karte, des Feldes verwiesen, so ist
er automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel dieser Mannschaft gesperrt. Die
Sperrfrist gilt für den gesamten Spieltag (Fr.-So. bzw. Mo.-Do.), an dem das nächste
Meisterschaftsspiel zur Austragung kommt.
Während dieses Zeitraums ist der Spieler auch für alle Spiele anderer Mannschaften
seines Vereins gesperrt.
Spieler die an einem Spieltag in unteren Spielkassen mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen
worden sind, werden für den Rest dieses Spieltages gesperrt.
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1.29
Verstöße nach dem Ordnungs-Geld-Katalog (OGK)
Gem. § 47 der Satzung des SHFV werden Verstöße gegen die Satzungen, Ordnungen
und die vorgenannten Bestimmungen mit Ordnungsgeldern gem. Ordnungsgeldkatalog
belegt (der Ordnungsgeldkatalog ist abrufbar auf der KFV Ostholstein-Homepage im
Downloadbereich .
1.20
Ergebnisdienst DFBnet
Die Platzvereine sind verpflichtet spätestens 1 Stunde nach Spielschluss die
Spielergebnisse ins DFBnet einzustellen. Auch bei Verwendung des Spielbericht Online
haben die Vereine dafür Sorge zu tragen, dass das Ergebnis rechtzeitig im DFBnet
eingestellt ist.
1.21
Spielabgaben
Die Vereine der Kreisspielklassen der Herren haben gemäß § 10 Finanzordnung
Nenngelder an den KFV Ostholstein zu entrichten
1.22
Arbeitstagungen
Für die Vereine der Kreisspielklassen besteht die Verpflichtung an den
Arbeitstagungen des KFV Ostholstein teilzunehmen!
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KFV OSTHOLSTEIN
Spielserie 2014/15
1.23
Spielstätten
Es sind Rasen-, Hart- und Kunstrasenplätze für den Spielbetrieb zugelassen.
Kunstrasen: Noppenschuhe aller Art sind geeignet.
Die Mannschaften haben sich im DFB-net zu informieren, auf welchem Platz gespielt wird.
Ein wechseln der angegebene Spielfläche ist dem Gegner und Staffelleiter rechtzeitig
mitzuteilen.
1.24 ist anzuwenden.
1.24
Spielfortsetzung in besonderen Fällen
Sollte ein Spiel aufgrund von witterungsbedingten oder technischen Ereignissen auf der
angesetzten Sportanlage nicht begonnen oder zu Ende geführt werden können, so muss das
Spiel auf einer anderen freien Spielstätte des angesetzten Vereins aus- oder zu Ende geführt
werden.
Spieler haben Schuhe für einen eventuellen Wechsel der Spielfläche (Kunstrasen, Rasen oder
Hartplatz) vorzuhalten
1.25.
Stadionbeschallung und Anzeige-/Videotafel
Der Einsatz von Beschallungsanlagen ist zur Information und Unterhaltung der
Stadionbesucher sowie zur Vermittlung von Werbebotschaften gestattet.
Der Einsatz dieser Medien hat so zu erfolgen, dass der sportliche Verlauf des Spiels
nicht beeinträchtigt wird, Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht gestört oder
irritiert werden und das Fair-Play-Gebot, insbesondere gegenüber der Gastmannschaft,
deren Spielern und Offiziellen, Beachtung findet. Werden über diese Medien
Werbebotschaften vermittelt, so ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass diese dem
Ansehen des Fußballsports nicht schaden.
Die Stadionbeschallung darf vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause
uneingeschränkt zum Einsatz gebracht werden. Während des laufenden Spiels darf sie
ausschließlich zum Zwecke der Bekanntgabe wesentlicher spielbezogener Informationen
für die Stadionbesucher, z. B. Ein- und Auswechslungen, genutzt werden.
Ausgenommen davon sind Spielunterbrechungen nach Torerfolgen, bei welchen auch
kurze Unterhaltungselemente, z. B. Musikeinspielungen, möglich sind.
Zwischen-, Halbzeit- und Endergebnisse anderer Spiele dürfen bekannt gegeben
werden. Eine Kommentierung ist untersagt.
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KFV OSTHOLSTEIN
Spielserie 2014/15
1.26.
Staffelleiter
Kreisliga
Stefan Ramm Riesebusch 20 23611 Bad Schwartau
Tel. 045122280
Mobil: 0160 96703609
E-Mail: [email protected]
A – Klasse
Bernd Dieter Giese Lübecker Straße 29 23684 Scharbeutz-Pönitz
Tel. 04524701664
Mobil: 0172 3035913
E-Mail: [email protected]
B – Klasse
Philip Emmrich Göhler Straße 77 23758 Oldenburg/H
Tel. 0436162760
Mobil: 0173 9821730
E-Mail: [email protected]
C – Klassen
Frank Reinholdt Röbeler Weg 16 23701 Bockholt
Tel. 0452171699
Mobil:01774661074
E-Mail: [email protected]
Kreispokal
Stefan Ramm Riesebusch 20 23611 Bad Schwartau
Tel. 045122280
Mobil: 0160 96703609
E-Mail: [email protected]
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2.Kreisspielklassen
2.1.
Aufstiegsregelung
Aus der Kreisliga steigt grundsätzlich der jeweilige Meister in die Verbandsliga Süd-Ost auf
Bei Verzicht auf das Aufstiegsrecht geht die Anwartschaft auf den nächstplatzierten
berechtigten Verein, soweit kein sportlicher Absteiger, über.
Bei vermehrtem Aufstieg werden in einer einfachen Runde der/die zusätzlichen
Aufsteiger ermittelt.
.Aus den Kreisklassen steigt grundsätzlich der Staffelsieger in die nächst höhere Spielklasse
auf die gleitende Skala finde Anwendung
2.2.
Abstiegsregelung
Nach Abschluss der Spielserie gibt es
- 2 Regelabsteiger in die nächste untere Klasse.
Die gleitende Skala findet Anwendung.
2.3.
Spielberichte
Im KFV Ostholstein ist der Spielbericht Online vorgegeben.
Er ist Pflicht von der Kreisliga bis zur C- Klasse, sowie bei Pokal-und Freundschaftsspielen.
Bei nicht Nutzung wird ein Ordnungsgeld erhoben.
Weitere Erläuterungen auf der nächsten Seite.
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Spielserie 2014/15
2 Spielbericht Online
In den Kreisspielklassen der Senioren des KFV Ostholstein kommt der Spielbericht Online
zum Einsatz.
Es muss dafür auf den Spielstätten ein PC/Laptop mit Internetzugang und ein DIN A4Drucker (s/w) vorhanden sein. Über diesen müssen der Heimverein, der Gastverein und
der Schiedsrichter ihre Eingaben vornehmen können.
Beide Vereine haben somit die Möglichkeit, vor dem Spiel getrennt und ohne
gegenseitige Einsicht, ihre Mannschaftsaufstellung aus der Spielberechtigungsliste
heraus zu erstellen. Dies kann aber auch schon zeitlich weit vor dem Spiel zu Hause
erfolgen.
Die Mannschaftsverantwortlichen der Vereine können bis zur beiderseitigen Freigabe
(Vereinsfreigabe) die Aufstellung noch getrennt ohne gegenseitige Einsicht ändern.
Der Spielbericht Online muss von beiden Vereinen bis spätestens 45 Minuten vor
Spielbeginn freigegeben werden (Vereinsfreigabe).
Danach ist die Aufstellung von den Vereinen nicht mehr änderbar und kann von beiden
Vereinen eingesehen werden.
Der Spielbericht besteht in diesem Schritt nur aus dem ersten Teil (Teil 1), dem Teil mit
den Mannschaftsaufstellungen. Die Verantwortlichen des Heimvereins drucken ihn mit
den erforderlichen Kopien aus. Die Mannschaftsverantwortlichen vergewissern sich,
dass die ausgedruckte Mannschaftsaufstellung richtig ist und erhalten die ausgedruckten
Kopien des Berichts ohne Unterschriften, die aber durch die ausgedruckte
Identifikationsnummer nachvollziehbar dem Original zuzuordnen sind. Das Original Teil
1 wird durch die Mannschafsverantwortlichen unterschrieben bzw. im Vorwege
elektronisch bestätigt und der Ausdruck dem Schiedsrichter übergeben.
Rechtshinweis:
Die Verantwortung für die Einhaltung der Sperren und der Ligaregeln verbleibt
auch mit dem Einsatz des Spielbericht Online bei den Vereinen.
Wird durch unvorhergesehene Zwischenfälle die Mannschaftsaufstellung nach der
Freigabe durch die Vereine bis unmittelbar vor dem Anstoß noch geändert, wird diese
Änderung noch vor Spielbeginn im Beisein beider Mannschaftsverantwortlichen durch
den Schiedsrichter auf dem Spielbericht Teil 1 zunächst handschriftlich vermerkt.
Nach dem Spiel werden diese Änderungen durch den Schiedsrichter über die
Korrekturfunktion eingepflegt. Der Verein, der diese Änderung veranlasst, hat den
Gegner darüber in Kenntnis zu setzen.
In diesem Fall entsteht eine Korrekturversion 1 die später beim Drucken des Teils 2 auch
als Korrekturbeleg des Teils 1 mit ausgegeben wird.
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Spielserie 2014/15
Im Anschluss an die möglichen Änderungen in den Aufstellungen wird der Teil 2 des
Spielberichtes durch den Schiedsrichter ausgefüllt. Im Teil 2 des Spielberichts werden
zunächst Spielzeiten, Halbzeit- und Endergebnis sowie Besondere Vorkommnisse
eingegeben. Es folgt dann der Teil der Eingabe der Auswechslungen während des
Spiels und der vergebenen Karten jeweils für Heim und Gast und die Angabe der
Torschützen.
Besondere Vorkommnisse, wie z.B. fehlender oder unvollständiger Spielerpass, sind im
Spielbericht Online auch im Feld „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken.
Vor der Freigabe kann ein Probedruck angestoßen werden. Stellen die Verantwortlichen
gemeinsam fest, dass noch Fehler im Bericht sind, kann der Schiedsrichter den Bericht
noch einmal ändern und erneut drucken. Der Probedruck muss nicht auf Papier erfolgen
sondern es kann hier der Online-Ausdruck in „pdf“ verwendet werden.
Ist der Spielbericht akzeptiert, muss der Schiedsrichter den Spielbericht im System noch
freigeben (Schiedsrichterfreigabe).
Es besteht nun die Möglichkeit, dass der Schiedsrichter den Spielbericht ausdruckt und
durch die Verantwortlichen unterschreiben lässt, oder aber die Vereine die Unterschrift
durch die elektronische Bestätigung im System ersetzen. Diese erfolgt durch Eingabe
des Benutzernamens und des Passwortes.
Da in den Kreisspielklassen nach dem Spiel auf den Papierausdruck
verzichtet wird, hat hier die elektronische Bestätigung durch den Verein zu
erfolgen.
Sollte ein Verein weder die Unterschrift leisten noch die elektronische Bestätigung
durchführen, so ist der Grund binnen zwei Kalendertagen per E-Mail dem Spielleiter
mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, ist der Spielbericht nach Ablauf von zwei
weiteren Kalendertagen als bestätigt zu sehen.
Als Verantwortlicher des Vereins unterschreibt bzw. bestätigt der
Mannschaftsverantwortliche des Vereins den Spielbericht.
Sollte in Einzelfällen aus technischen Gründen das Ausfüllen des OnlineSpielberichtsbogens nicht möglich sein, ist das bekannte Originalspielberichtsformular
des SHFV zu verwenden. Zuvor sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um den OnlineEinsatz des Spielbericht Online zu ermöglichen.
Sollte der Schiedsrichter nicht zum Spiel erscheinen, so ist auch das bekannte
Originalspielberichtsformular des SHFV zu verwenden wobei die Vorderseite des
Spielberichtes durch den ausgedruckten Teil 1 des Spielbericht Online ersetzt werden
kann.
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Spielserie 2014/15
2.5.
Verbleib Spielberichtsbogen
Da auf den Ausdruck eines Spielberichtsbogens nach dem Spiel verzichtet wird, trifft
dieser Absatz nur zu, wenn der alte Spielberichtsbogen verwendet wird.
Dieser Spielberichtsbogen ist dann, vom Schiedsrichter ausgefüllt, nach dem Spiel
umgehend an den Spielleiter der jeweiligen Spielklasse zu senden:
2.6.
Verbleib Spielerpass bei Feldverweis auf Dauer
Bei einem Feldverweis auf Dauer ist durch den Schiedsrichter ein Sonderbericht zu
erstellen. Dieser wird durch den Schiedsrichter per E-Mail an den Spielleiter übermittelt
oder als Dokument im DFBnet hochgeladen bzw.an den Spielleiter gesendet, dies hat Zeitnah
zu erfolgen, spätestens am darauf folgendem Tag .Ordnungsgeldkatalog kommt zur
Anwendung.
Der Spielerpass verbleibt beim Verein, der Verein ist für die Einhaltung der Sperre
verantwortlich.
2.7.
Auswechselung
Für die Kreisliga ist das Einwechseln von drei Spielern möglich – nicht aber das Wiedereinwechseln.
In den Kreisklassen A – C können bis zu vier Spielern Eingewechselt werden, ein hin und her
wechseln ist möglich.
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Durchführungsbestimmungen
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3. Pokal
Volksbanken Kreispokal
3.1.
Durchführung
Die Spiele sind nach dem Spielplan und den Pokalbestimmungen des SHFV durchzuführen.
3.2.
Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften im KFV Ostholstein.
3.3.
Auslosung
Es werden in einer öffentlichen Veranstaltung alle Pokalrunden
ausgelost
Mannschaften die im Spieljahr des auszulosenden Wettbewerbs in der Kreisliga oder höher
Spielen haben in der Vorrunde Freilose.
Die erste Runde startet mit 32 Mannschaften, es gibt keine weiteren Freilose.
Es werden alle Mannschaften aus einem Topf gezogen.(keine weiteren Vorteile)
Bei den 2.u.3. Mannschaften kommen alle gemeldeten Mannschaften in den Los Topf.
3.4.
§47
Bei den Pokalspielen kommt nur § 47 / 1 Spielordnung zur Geltung. Es dürfen nur drei
Spieler ausgetauscht werden. Ein Hin- und Herwechseln ist nicht statthaft. Neue Spieler, die
die Spielberechtigung für Freundschaftsspiel haben, dürfen auch in Pokalspielen eingesetzt
werden. Gesperrte Spieler dürfen nicht eingesetzt werden. A – Jugendspieler müssen die
Freigabe für Senioren haben.
3.5.
Abrechnung
§ 11 der Pokalbestimmung ( Abrechnung ) wird bis zum Endspiel ausgesetzt. Die
Heimmannschaften tragen SR - und Platzkosten. Die anreisenden Mannschaften ihre
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Spielserie 2014/15
Fahrtkosten. Das Endspiel wird abgerechnet. Die 5 % Spielabgabe an den Verband ist
unaufgefordert innerhalb von drei Tagen auf eines der KFV OH Konten zu überweisen.
3.6.
Heimrecht
Klassentiefere Mannschaften haben in allen Spielen das Heimrecht.
Alle Spiele richten sich nach diesem Modus. Das Endspiel / der Endspielort wird festgelegt.
Sollte kein Neutraler Spielort gefunden werden, hat die Klassen tiefere Mannschaft
Heimrecht. Bei gleicher Spielklasse entscheidet das Los.
3.7.
Spielstätte
Kann ein Verein seinen Platz – aus kommunalen Gründen / Sperrung oder fehlendes
Flutlicht – nicht stellen, so ist – gemäß § 34 Spielordnung – auf Gegners Platz anzutreten. Im
Notfall muss der erstgenannte Verein einen Ausweichplatz stellen. Platztausch oder
Verlegung zu einem Nachbarverein sind statthaft. Dieses muss dem Staffelleiter jedoch
rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Schiedsrichter informiert werden können.
3.8.
Teilnahme Lotto-Pokal
Der Pokalsieger ( Oldenburger SV ) nimmt am Lotto - Pokal des SHFV teil.
3.9.
Spieldauer
Gespielt wird 2 x 45 Minuten , sollte dann kein Sieger fest stehen wird das Spiel um
2 x 15 Minuten verlängert , danach gibt es sofort ein Elfmeterschießen bis zur Entscheidung.
3.10.
Spielbericht
Im Kreispokal findet der Spielbericht- Online Anwendung .
3.11.
Verbleib Spielbericht
Da auf den Ausdruck eines Spielberichtsbogens nach dem Spiel verzichtet wird, trifft
dieser Absatz nur zu, wenn der alte Spielberichtsbogen verwendet wird.
Seite 17 Kreisfußballverband Ostholstein
im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V.
Durchführungsbestimmungen
Herren
KFV OSTHOLSTEIN
Spielserie 2014/15
Dieser Spielberichtsbogen ist dann, vom Schiedsrichter ausgefüllt, nach dem Spiel
umgehend an den Spielleiter der Pokalrunde zu senden:
3.12.
Verbleib Spielerpass bei Feldverweis auf Dauer
Bei einem Feldverweis auf Dauer ist durch den Schiedsrichter ein Sonderbericht zu
erstellen. Dieser wird durch den Schiedsrichter per E-Mail an den Spielleiter übermittelt
oder als Dokument im DFBnet hochgelade bzw.an den Spielleiter gesendet.
.
Der Spielerpass verbleibt beim Verein, der Verein ist für die Einhaltung der Sperren
zuständig..
3.13.
Auswechselung
Bei Pokalspielen ist ein Einwechseln von drei Spielern erlaubt.
3.14.
Bei den Pokalspielen für 2. Und 3. Mannschaften kommt §55 zur Anwendung.
Ansonsten zählen die Bestimmungen für Pokalspiele.
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