Durchführungsbestimmungen Ü 40 2015/16
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Durchführungsbestimmungen Ü 40 2015/16
Durchführungsbestimmungen für die Ü40 (2015 / 2016) Stand: 19.07.2015 Es gelten für alle Spiele die Bestimmungen der Satzung des SHFV einschl. SpO, MePaWe sowie die Geschäftsordnung des Spielausschusses des KFV Lübeck. Darüber hinaus regeln die Durchführungsbestimmungen für Senioren viele Punkte. Abweichungen und Erläuterungen erfolgen im nachfolgenden: 1. Spielberechtigung Altsenioren = Jahrgang 1975 oder älter Das sind vom 1. Juli einer Spielserie an alle männlichen Vereinsmitglieder, die in der Zeit vom vorangegangenen 1. Januar bis zum nachfolgenden 31. Dezember 40 Jahre alt werden. 2. Spielzeiten 2 x 30 Minuten 2 x 5 Minuten Verlängerung bei Pokalspielen 3. Wettbewerbsmodus Der Spielbetrieb in der Ü40 ist frei gestaltet. In der Zeit bis zum 31.12.2015 wird eine Qualifikationsrunde gespielt. Die 18 gemeldeten Teams wurden hierbei auf drei Gruppen á 6 Teams verteilt. Die Qualifikation ist bis zum 31.12.2015 abzuschließen. In der Zeit ab 01.01.2016 erfolgt die Endrunde. Hierbei werden die 18 Teams gemäß Platzierung in der Qualifikation erneut auf drei Gruppen á 6 Teams verteilt (siehe hierzu Ligeneinteilung Ü40). 4. Schiedsrichter Für die Spiele mit namentlicher SR-Ansetzung ist bei Nichterscheinen eines Schiedsrichters spätestens 45 Minuten vor Spielbeginn das Ansetzungshandy unter 0157 / 738 222 60 anzurufen. 5. Auswechslungen Es wird mit 7 Spielern gespielt und der Austausch von 4 Spielern pro Partie ist gestattet. Ein erneutes einwechseln eines ausgewechselten Spielers ist erlaubt 6. Platzwechsel a. Grundsätzliches während der Schlechtwetterperiode (kurzfristige Platzsperre): Die Vereine werden darüber informiert, das bei Spielen auf einer Sportanlage mit Rasen und Kunstrasen grundsätzlich für beide Platzarten geeignete Schuhe mit zuführen sind. Kommt es aus witterungsbedingten Gründen zu einem Wechsel vom Rasen auf den Kunstrasen, so ist dieses zulässig, sofern der Ausweichplatz frei und bespielbar ist. Fällt ein Spiel auf dem Rasen aus und der Kunstrasen ist besetzt, so greifen die einschlägigen Vorgehensweisen der Satzung und der Spielbestimmungen. b. 7. Grundsätzliches zum Wechsel vom Rasen auf den Kunstrasen (oder umgekehrt): Sollte aus anderen als o.g. Gründen ein Wechsel der Sportstätte vorgenommen werden, so ist dieses unter der folgenden Voraussetzung gestattet: Steht der Platzwechsel an einem Samstag oder Sonntag in Aussicht, so ist der gegnerische Verein und die Spielbehörde bis spätestens dem vorangehenden Montag 21.00 Uhr per E-Postfach darüber zu informieren (Kostenfrei).Für Spiele während der Woche (Mo –Fr) gilt selbiges mit einer Vorlauffrist von sieben Tagen vor Spieldatum. Sollten diese Fristen abweichend als Information an die Gegner behandelt werden so ist für diese Verfehlung ein Ordnungsgeld zu erheben (siehe Punkt 10 Absatz 5). Ergebnismeldung Bei der Ergebnismeldung ist es den Vereinen untersagt die persönlichen Strafen, gelbe, gelb/rote und rote Karten einzugeben. Die Vereine haben lediglich NUR das Ergebnis zu melden. Die Eingabe der persönlichen Strafen obliegt ganz allein dem Schiedsrichter (bei Nutzung des Spielbericht-Online) und dem Spielausschuss. 8. Sonstiges a. Spielverlegungen sind rechtzeitig dem Spielausschuss bekannt zu geben. Nach der Spielplanveröffentlichung im DFBnet sind Spielverlegungen nur noch mit einer Bearbeitungsgebühr möglich. Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf 25,00 EUR. Eine Spielverlegung ist nur mit der Zustimmung des Gegners möglich (Ausnahme: Uhrzeit und Spielort). Spielverlegungen sollen Online über das DFBnet beantragt werden. Hierfür kann sich jeder Verein über die Vereinsadministratoren oder den EDVBeauftragten des Kreises freischalten lassen. Bei kurzfristigen Spielverlegungen ist auch eine formlose Spielverlegung über das Postfach möglich. b. Freundschaftsspiele und Turniere sind genehmigungspflichtig. Turniergenehmigungen sind nur mir den Vordrucken des Spielausschusses möglich. Freundschaftsspiele können entweder über den Vordruck oder formlos über das E-Postfach beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass ein Spiel in der Woche mit min. 7 Tagen Vorlauf, ein Spiel am Wochenende spätestens am vorangegangen Montag zu melden ist. Die Fristen sind dann eingehalten, wenn sämtliche Unterlagen innerhalb dieser Frist eingegangen sind. Ansonsten wird wegen der Kurzfristigkeit eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. c. Nachfragen zu § 55 SpO sind schriftlich mit der genauen Sachverhaltsschilderung zu stellen. Spielername, letztes Spiel + geplantes Spiel. d. Vereinbarungsgemäß erhält jeder Gastverein 18 Freikarten für Spieler und Begleiter. Dieses wurde auf der Arbeitstagung in Travemünde am 08.06.1984 beschlossen. e. Es ist den alters- und gesundheitsspezifischen Anforderungen in der Altsenioren Kreisliga entsprechend, ein generelles Grätschverbot (am Mann) auszusprechen. Entsprechende Vergehen sind mit einer Verwarnung zu ahnden. f. Im Bereich der Altsenioren entspricht die Spielfeldgröße der Hälfte eines normalen Spielfeldes; die Mittellinie, der Strafraum sowie der Anstoß- und Strafstoßpunkt sind zu kennzeichnen. Zwei Meter vor den jeweiligen Torpfosten sind Punkte für den Abstoß zu markieren. Die Ecken des Spielfeldes werden durch Fahnen angezeigt. Erfolgt die Aufzeichnung auf einem Großfeld, so kann die Mittellinie durch zwei Fahnen markiert werden. Die Mindestgröße auf separatem Kleinfeldplatz sollte grundsätzlich 54 m x 35 m betragen. Der Strafraum wird von den Torpfosten aus in 10 m Entfernung nach der Seite und nach vorn gezogen. Der Strafstoßpunkt ist 9 m von der Tormitte entfernt. Die Tore haben die Maße 5 x 2 m. Sie stehen in der Mitte der Torlinie und müssen fest verankert und mit Netzen versehen sein. g. Bei sämtlichen Spielen, die mit Schiedsrichtergespannen geleitet werden, erfolgt nach dem Auflaufen ein „Shake-Hands“. Hierbei geht die Gastmannschaft nacheinander am Schiedsrichtergespann und anschließend an der Heimmannschaft vorbei. Im Anschluss erfolgt die Seitenwahl. Mit der Veröffentlichung verlieren alle vorherigen Durchführungsbestimmungen Ihre Gültigkeit.