Transparenz schafft Vertrauen

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Transparenz schafft Vertrauen
PRESSEMAPPE
zur Auftaktpressekonferenz der
Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“
Freitag, 28. Oktober 2011
Gründungsorganisationen:
KERNELEMENTE DES HAMBURGER TRANSPARENZGESETZES (HTG):
• Einführung eines öffentlichen
Informationsregisters
Darin:
• Veröffentlichungspflicht für von
der Stadt geschlossene Verträge,
Gutachten, Verwaltungsvorschriften u.a.
• Veröffentlichungspflicht für sämtliche
von der Stadt erhobenen Daten, z.B.
Statistiken
PRESSEMITTEILUNG
Volksinitiative gestartet: Stadt soll Verträge
und Gutachten für alle Bürger offenlegen
Transparency International, Mehr Demokratie und Chaos Computer Club Hamburg
beginnen mit Unterschriftensammlung
Hamburg (28.10.2011) – Öffentliches Handeln muss grundsätzlich öffentlich sein: Das ist das Ziel einer Volksinitiative, die ein
überparteiliches Bündnis aus Transparency International Deutschland e.V., Mehr Demokratie e.V. und Chaos Computer Club Hansestadt-Hamburg e.V. am Freitag offiziell auf den Weg gebracht hat. Ein von den Bündnismitgliedern vorgelegter Gesetzentwurf für
ein Hamburger Transparenzgesetz (HTG) sieht vor, dass die Stadt künftig u.a. Verträge, Gutachten und Dienstanweisungen für die
Allgemeinheit öffentlich machen muss. Bürger sollen diese und andere Informationen, etwa Senatsbeschlüsse, Datensammlungen
und Baugenehmigungen, über ein zentrales Informationsregister kostenlos im Internet aufrufen können.
„Wir möchten, dass Hamburg mit einem bürgerfreundlichen Informationszugang eine Vorbildfunktion in Deutschland übernimmt“, so Gregor Hackmack, Vertrauensperson des Vereins Mehr
Demokratie bei der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“. „Schon jetzt ist unsere Stadt
bundesweit Vorreiter bei der Verbindlichkeit von Volksentscheiden und mit einem bürgerfreundliGregor Hackmack (Mehr Demokratie)
chen Wahlrecht.“
Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist das existierende Informationsfreiheitsgesetz vollkommen unzureichend. Als ein Beispiel nennen die Initiatoren das umstrittene Millionenprojekt Elbphilharmonie, das den Bürgern einst als kostenneutrale Kultureinrichtung versprochen wurde und inzwischen rund eine halbe Milliarde
Euro kosten soll, ein Großteil davon finanziert aus Steuergeldern.
Das von Transparency International, Mehr Demokratie und dem CCC Hamburg verfasste Transparenzgesetz soll Hamburg zum
Leuchtturm in Sachen Transparenz machen. Der Senat, die Verwaltung sowie stadteigene Betriebe hätten künftig eine Bringschuld
gegenüber den Bürgern und müssten - nicht nur im Fall der Elbphilharmonie - die Verträge veröffentlichen.
„Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass Transparenz in der öffentlichen Verwaltung
nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger stärkt, sondern dass sie Manipulation
Gerd Leilich (Transparency Hamburg)
und Korruption erschwert“, so Gerd Leilich, Vertrauensperson von Transparency International für
die Volksinitiative. „Deshalb halten wir von Transparency ein Transparenzgesetz für einen wichtigen Schritt vom Informationsrecht des Bürgers hin zur Informationspflicht der Verwaltung.“
Für den Chaos Computer Club Hamburg erklärte dessen Vertrauensperson Michael Hirdes: „Daten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert erhoben werden, müssen den Menschen auch öffentlich
und frei zugänglich sein. Das Transparenzgesetz schafft hierfür die Grundlage.“
Michael Hirdes (CCC Hamburg)
Für die am Freitag gestartete Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ sind 10.000 gültige Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern erforderlich, die die Initiative bis zum 9. Dezember
zusammen bekommen und einreichen will. Sollte die Bürgerschaft das Transparenzgesetz nicht übernehmen, würde es im Sommer
2012 zu einem Volksbegehren kommen.
Nach Einreichung der Unterlagen am Morgen im Rathaus haben Mitglieder von Transparency International, Mehr Demokratie und
dem CCC Hamburg mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen. Aktive sind derzeit im Stadtgebiet unterwegs. Unterschriftenlisten können bei den Sammlern oder im Kampagnenbüro des Transparenzbündnisses (Mittelweg 12, Rotherbaum) abgeholt oder per
Mail ([email protected]) und Fax (317 69 10 28) angefordert werden.
„Hamburg soll Vorbild in
Deutschland werden“
„Manipulation und
Korruption erschweren“
„Öffentlich finanzierte Daten
müssen öffentlich sein“
KONTAKT:
Gregor Hackmack (Mehr Demokratie)
Telefon: 317 69 10 55, Mobil: 0162 84 444 95
[email protected]
Gerd Leilich (Transparency Hamburg)
Telefon: 644 60 15, Mobil 0172 452 49 24
[email protected]
Michael Hirdes (CCC Hamburg)
[email protected]
DIE INITIATOREN:
VERTRAUENSPERSONEN:
Mehr Demokratie e.V.
Mehr Demokratie ist ein überparteilicher, gemeinnütziger Verein, der sich
1988 mit dem Ziel gründete, die Möglichkeiten direkter Mitbestimmung für Bürgerinnen und Bürger zu fördern und auszubauen. In Hamburg machen rund 600
Mitglieder und viele Spenden unsere Arbeit möglich.
Wir beraten Bürgerbegehren und Volksinitiativen und wirken an der Überarbeitung der entsprechenden Gesetze
mit. In unserer Arbeit
haben wir es immer wieder mit Bürgern zu tun, die nur schwer an Informationen
kommen.
Der Landesverband Hamburg hat mit seinen Kampagnen Volksentscheide
vereinfacht und verbindlich gemacht, Bürgerbegehren eingeführt und das Wahlrecht bürgerfreundlicher gestaltet. Nun ist nach der Verbesserung der Direkten
Demokratie und dem neuen Wahlrecht die Informationsfreiheit die dritte Säule für
mehr Mitbestimmung.
Gregor Hackmack, 34 Jahre, studierte Internationale Beziehung
und Politische Soziologie. Er ist
Mitgründer des unabhängigen
Internetportals abgeordnetenwatch.de. Bei Mehr Demokratie
aktiv seit 2004.
Telefon: 317 69 10 55
Mobil: 0162 / 84 444 95
[email protected]
Transparency International Deutschland e.V.
Unser Ziel ist es, Korruption nachhaltig einzudämmen. Deshalb informieren
wir über die gravierenden Folgen von Korruption und identifizieren korruptionsfördernde Strukturen.
Transparency Deutschland bekennt sich zu Integrität und Verantwortlichkeit
als Grundprinzipien. Koalitionen mit Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sind zentraler Teil unserer Strategie. Dadurch tritt Transparency
Deutschland dazu bei, das Bewusstsein für
die notwendige Korruptionsbekämpfung in der
Öffentlichkeit und der Politik weiter zu schärfen.
Ob Bestechung und Bestechlichkeit im
internationalen Geschäftsverkehr oder in der
eigenen Stadt, ob Käuflichkeit in der Politik oder
der Versuch, durch Schmiergelder Vorteile zu erlangen - Korruption verursacht
nicht nur materielle Schäden, sondern untergräbt auch das Fundament einer
Gesellschaft.
In Deutschland wurde das Problem der Korruption lange Zeit ignoriert. Zahlreiche Skandale auch in jüngster Zeit machen deutlich, dass weltweite Korruptionsbekämpfung zuhause vor der eigenen Tür anfängt.
Gerd Leilich, 70 Jahre, war bis
2003 Marketing-Chef bei einem
Markenartikel-Unternehmen.
Er studierte Mathematik. Seit
2005 ist Leilich Mitglied bei
Transparency International
Deutschland e.V., seit 2009 Leiter
der TI-Regionalgruppe Hamburg/
Schleswig-Holstein.
Telefon: 644 60 15
Mobil 0172 452 49 24
[email protected]
Chaos Computer Club Hansestadt-Hamburg e.V.
Die Wurzeln des Chaos Computer Club reichen bis ins Jahr 1981 zurück. Am
Tisch der Kommune 1 der TAZ in Berlin trafen sich damals Hacker, die sich selbst
als „Komputerfrieks“ bezeichneten. Sie hatten die Möglichkeiten der gerade
aufkommenden elektronischen Datennetze erkannt und wollten diese einer
kreativen Nutzung zuführen. Die Treffen führten schließlich zur Gründung des
CCC.
Von Hamburg aus ist der Club auf inzwischen 17 sogenannte Erfakreise
in verschiedenen Städten angewachsen. Im CCC haben inzwischen über 2300
Mitglieder Spaß am Gerät.
Neben den Aktivitäten und der
Forschung zur Computersicherheit war
die politische Arbeit immer ein Schwerpunkt des Chaos Computer Clubs - sei
es als Mahner vor einem Staatstrojaner,
dem Beweis der Manipulierbarkeit von
computergestützten Wahlen oder als
Sachverständige vor dem Bundesverfassungsgericht - immer spielte die
Forderung nach einer transparenten Verwaltung eine große Rolle.
Wau Holland - verstorbener Gründer des CCC - hat schon in den frühen 80er
Jahren die Forderung nach einer „maschinenlesbaren Regierung“ aufgestellt.
Zum 30 jährigen bestehen des CCC kann diese Forderung nun in Hamburg
Wirklichkeit werden, weshalb der Chaos Computer Club Hamburg sich selbstverständlich in das Bündnis „Transparenz schafft Vertrauen“ einbringt und
ein Volksbegehren zur Einführung eines Transparenzgesetzes in Hamburg
unterstützt.
„Öffentliche Daten nützen - Private Daten schützen“ - Wau Holland
Michael Hirdes, 39 Jahre, ist
gelernter Kaufmann und derzeit
als Systemadministrator tätig.
Vorstandsmitglied beim CCC
Hansestadt-Hamburg seit 2011.
[email protected]
ÜBERBLICK: DAS SOLL SICH ÄNDERN
BISHER
KÜNFTIG
(Regelung im HambIFG)
Vorschlag Volksinitiative
Zentrales Informationsregister
Nicht vorgesehen
Einführung eines zentralen
Informationsregisters in dem alle
Veröffentlichungen nach dem TGH einsehbar
sind. (§ 2 Ziff. 4.)
Informationsrechte
Auf Antrag (passives Recht);
Gebührenpflichtig (§ 7 (5))
Von Amtswegen (aktives Recht) allgemein
und frei zugänglich (Abschnitt 1) sowie auf
Antrag (Abschnitt 2) gebührenpflichtig (§ 14
(4)).
Veröffentlichungspflicht von
Informationen
Nicht vorgesehen
(1) Der Veröffentlichungspflicht unterliegen
Senatsbeschlüsse, Mitteilungen an die
Bürgerschaft, in öffentlicher Sitzung gefasste
Beschlüsse nebst den zugehörigen
Protokollen und Unterlagen, außerdem
Verträge, Dienstanweisungen,
Handlungsempfehlungen, Subventions- und
Zuwendungsbescheide , Haushalts-,
Bewirtschaftungs-, Organisations-,
Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne,
Statistiken, Datensammlungen, Geodaten,
das Baumkataster, Gutachten, Berichte,
Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne,
insbesondere Bauleitpläne sowie Bauanträge
und –genehmigungen, unveröffentlichte
Gerichtsentscheidungen, die der Behörde
vorliegen, sowie alle weiteren Informationen
von öffentlichem Interesse.
Schutz von Personenbezogenen
Daten
Personenbezogene Daten sind
geschützt (§ 11)
Personenbezogene Daten sind geschützt,
sofern es sich nicht um Vertragspartner
handelt (§ 4)
Recht auf Informationszugang
Beschränkung auf natürliche und
juristische Personen (§ 4)
Aufhebung der Beschränkung nach dem
Vorbild des Umweltinformationsgesetzes,
damit auch nicht rechtsfähige Vereinigungen
wie Bürgerinitiativen Anfragen stellen können
(§ 10)
Ausnahmetatbestände
Weitreichende, wenig klare
Bestimmungen (§§ 8 bis 10)
Neufassung vor allem der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse. Vertragspartner sind
verpflichtet Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kenntlich zu machen und
getrennt vorzulegen. (§§ 4 bis 7)
Behördenbegriff
Anlehnung an das
Verwaltungsverfahrensgesetz
sowie allgemein Fassung über
städt. Unternehmen. (§2 Ziff. 3.)
auch Unternehmen, an denen die Stadt mit
mindestens 25% direkt oder indirekt beteiligt
ist, sind von dem Gesetz erfasst (§2 Ziff. 3.)
Regelungsgegenstand