Transparenz schafft Vertrauen
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Transparenz schafft Vertrauen
PRESSEMAPPE zur Auftaktpressekonferenz der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ Freitag, 28. Oktober 2011 Gründungsorganisationen: KERNELEMENTE DES HAMBURGER TRANSPARENZGESETZES (HTG): • Einführung eines öffentlichen Informationsregisters Darin: • Veröffentlichungspflicht für von der Stadt geschlossene Verträge, Gutachten, Verwaltungsvorschriften u.a. • Veröffentlichungspflicht für sämtliche von der Stadt erhobenen Daten, z.B. Statistiken PRESSEMITTEILUNG Volksinitiative gestartet: Stadt soll Verträge und Gutachten für alle Bürger offenlegen Transparency International, Mehr Demokratie und Chaos Computer Club Hamburg beginnen mit Unterschriftensammlung Hamburg (28.10.2011) – Öffentliches Handeln muss grundsätzlich öffentlich sein: Das ist das Ziel einer Volksinitiative, die ein überparteiliches Bündnis aus Transparency International Deutschland e.V., Mehr Demokratie e.V. und Chaos Computer Club Hansestadt-Hamburg e.V. am Freitag offiziell auf den Weg gebracht hat. Ein von den Bündnismitgliedern vorgelegter Gesetzentwurf für ein Hamburger Transparenzgesetz (HTG) sieht vor, dass die Stadt künftig u.a. Verträge, Gutachten und Dienstanweisungen für die Allgemeinheit öffentlich machen muss. Bürger sollen diese und andere Informationen, etwa Senatsbeschlüsse, Datensammlungen und Baugenehmigungen, über ein zentrales Informationsregister kostenlos im Internet aufrufen können. „Wir möchten, dass Hamburg mit einem bürgerfreundlichen Informationszugang eine Vorbildfunktion in Deutschland übernimmt“, so Gregor Hackmack, Vertrauensperson des Vereins Mehr Demokratie bei der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“. „Schon jetzt ist unsere Stadt bundesweit Vorreiter bei der Verbindlichkeit von Volksentscheiden und mit einem bürgerfreundliGregor Hackmack (Mehr Demokratie) chen Wahlrecht.“ Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist das existierende Informationsfreiheitsgesetz vollkommen unzureichend. Als ein Beispiel nennen die Initiatoren das umstrittene Millionenprojekt Elbphilharmonie, das den Bürgern einst als kostenneutrale Kultureinrichtung versprochen wurde und inzwischen rund eine halbe Milliarde Euro kosten soll, ein Großteil davon finanziert aus Steuergeldern. Das von Transparency International, Mehr Demokratie und dem CCC Hamburg verfasste Transparenzgesetz soll Hamburg zum Leuchtturm in Sachen Transparenz machen. Der Senat, die Verwaltung sowie stadteigene Betriebe hätten künftig eine Bringschuld gegenüber den Bürgern und müssten - nicht nur im Fall der Elbphilharmonie - die Verträge veröffentlichen. „Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass Transparenz in der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger stärkt, sondern dass sie Manipulation Gerd Leilich (Transparency Hamburg) und Korruption erschwert“, so Gerd Leilich, Vertrauensperson von Transparency International für die Volksinitiative. „Deshalb halten wir von Transparency ein Transparenzgesetz für einen wichtigen Schritt vom Informationsrecht des Bürgers hin zur Informationspflicht der Verwaltung.“ Für den Chaos Computer Club Hamburg erklärte dessen Vertrauensperson Michael Hirdes: „Daten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert erhoben werden, müssen den Menschen auch öffentlich und frei zugänglich sein. Das Transparenzgesetz schafft hierfür die Grundlage.“ Michael Hirdes (CCC Hamburg) Für die am Freitag gestartete Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ sind 10.000 gültige Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern erforderlich, die die Initiative bis zum 9. Dezember zusammen bekommen und einreichen will. Sollte die Bürgerschaft das Transparenzgesetz nicht übernehmen, würde es im Sommer 2012 zu einem Volksbegehren kommen. Nach Einreichung der Unterlagen am Morgen im Rathaus haben Mitglieder von Transparency International, Mehr Demokratie und dem CCC Hamburg mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen. Aktive sind derzeit im Stadtgebiet unterwegs. Unterschriftenlisten können bei den Sammlern oder im Kampagnenbüro des Transparenzbündnisses (Mittelweg 12, Rotherbaum) abgeholt oder per Mail ([email protected]) und Fax (317 69 10 28) angefordert werden. „Hamburg soll Vorbild in Deutschland werden“ „Manipulation und Korruption erschweren“ „Öffentlich finanzierte Daten müssen öffentlich sein“ KONTAKT: Gregor Hackmack (Mehr Demokratie) Telefon: 317 69 10 55, Mobil: 0162 84 444 95 [email protected] Gerd Leilich (Transparency Hamburg) Telefon: 644 60 15, Mobil 0172 452 49 24 [email protected] Michael Hirdes (CCC Hamburg) [email protected] DIE INITIATOREN: VERTRAUENSPERSONEN: Mehr Demokratie e.V. Mehr Demokratie ist ein überparteilicher, gemeinnütziger Verein, der sich 1988 mit dem Ziel gründete, die Möglichkeiten direkter Mitbestimmung für Bürgerinnen und Bürger zu fördern und auszubauen. In Hamburg machen rund 600 Mitglieder und viele Spenden unsere Arbeit möglich. Wir beraten Bürgerbegehren und Volksinitiativen und wirken an der Überarbeitung der entsprechenden Gesetze mit. In unserer Arbeit haben wir es immer wieder mit Bürgern zu tun, die nur schwer an Informationen kommen. Der Landesverband Hamburg hat mit seinen Kampagnen Volksentscheide vereinfacht und verbindlich gemacht, Bürgerbegehren eingeführt und das Wahlrecht bürgerfreundlicher gestaltet. Nun ist nach der Verbesserung der Direkten Demokratie und dem neuen Wahlrecht die Informationsfreiheit die dritte Säule für mehr Mitbestimmung. Gregor Hackmack, 34 Jahre, studierte Internationale Beziehung und Politische Soziologie. Er ist Mitgründer des unabhängigen Internetportals abgeordnetenwatch.de. Bei Mehr Demokratie aktiv seit 2004. Telefon: 317 69 10 55 Mobil: 0162 / 84 444 95 [email protected] Transparency International Deutschland e.V. Unser Ziel ist es, Korruption nachhaltig einzudämmen. Deshalb informieren wir über die gravierenden Folgen von Korruption und identifizieren korruptionsfördernde Strukturen. Transparency Deutschland bekennt sich zu Integrität und Verantwortlichkeit als Grundprinzipien. Koalitionen mit Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sind zentraler Teil unserer Strategie. Dadurch tritt Transparency Deutschland dazu bei, das Bewusstsein für die notwendige Korruptionsbekämpfung in der Öffentlichkeit und der Politik weiter zu schärfen. Ob Bestechung und Bestechlichkeit im internationalen Geschäftsverkehr oder in der eigenen Stadt, ob Käuflichkeit in der Politik oder der Versuch, durch Schmiergelder Vorteile zu erlangen - Korruption verursacht nicht nur materielle Schäden, sondern untergräbt auch das Fundament einer Gesellschaft. In Deutschland wurde das Problem der Korruption lange Zeit ignoriert. Zahlreiche Skandale auch in jüngster Zeit machen deutlich, dass weltweite Korruptionsbekämpfung zuhause vor der eigenen Tür anfängt. Gerd Leilich, 70 Jahre, war bis 2003 Marketing-Chef bei einem Markenartikel-Unternehmen. Er studierte Mathematik. Seit 2005 ist Leilich Mitglied bei Transparency International Deutschland e.V., seit 2009 Leiter der TI-Regionalgruppe Hamburg/ Schleswig-Holstein. Telefon: 644 60 15 Mobil 0172 452 49 24 [email protected] Chaos Computer Club Hansestadt-Hamburg e.V. Die Wurzeln des Chaos Computer Club reichen bis ins Jahr 1981 zurück. Am Tisch der Kommune 1 der TAZ in Berlin trafen sich damals Hacker, die sich selbst als „Komputerfrieks“ bezeichneten. Sie hatten die Möglichkeiten der gerade aufkommenden elektronischen Datennetze erkannt und wollten diese einer kreativen Nutzung zuführen. Die Treffen führten schließlich zur Gründung des CCC. Von Hamburg aus ist der Club auf inzwischen 17 sogenannte Erfakreise in verschiedenen Städten angewachsen. Im CCC haben inzwischen über 2300 Mitglieder Spaß am Gerät. Neben den Aktivitäten und der Forschung zur Computersicherheit war die politische Arbeit immer ein Schwerpunkt des Chaos Computer Clubs - sei es als Mahner vor einem Staatstrojaner, dem Beweis der Manipulierbarkeit von computergestützten Wahlen oder als Sachverständige vor dem Bundesverfassungsgericht - immer spielte die Forderung nach einer transparenten Verwaltung eine große Rolle. Wau Holland - verstorbener Gründer des CCC - hat schon in den frühen 80er Jahren die Forderung nach einer „maschinenlesbaren Regierung“ aufgestellt. Zum 30 jährigen bestehen des CCC kann diese Forderung nun in Hamburg Wirklichkeit werden, weshalb der Chaos Computer Club Hamburg sich selbstverständlich in das Bündnis „Transparenz schafft Vertrauen“ einbringt und ein Volksbegehren zur Einführung eines Transparenzgesetzes in Hamburg unterstützt. „Öffentliche Daten nützen - Private Daten schützen“ - Wau Holland Michael Hirdes, 39 Jahre, ist gelernter Kaufmann und derzeit als Systemadministrator tätig. Vorstandsmitglied beim CCC Hansestadt-Hamburg seit 2011. [email protected] ÜBERBLICK: DAS SOLL SICH ÄNDERN BISHER KÜNFTIG (Regelung im HambIFG) Vorschlag Volksinitiative Zentrales Informationsregister Nicht vorgesehen Einführung eines zentralen Informationsregisters in dem alle Veröffentlichungen nach dem TGH einsehbar sind. (§ 2 Ziff. 4.) Informationsrechte Auf Antrag (passives Recht); Gebührenpflichtig (§ 7 (5)) Von Amtswegen (aktives Recht) allgemein und frei zugänglich (Abschnitt 1) sowie auf Antrag (Abschnitt 2) gebührenpflichtig (§ 14 (4)). Veröffentlichungspflicht von Informationen Nicht vorgesehen (1) Der Veröffentlichungspflicht unterliegen Senatsbeschlüsse, Mitteilungen an die Bürgerschaft, in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Unterlagen, außerdem Verträge, Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, Subventions- und Zuwendungsbescheide , Haushalts-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne, Statistiken, Datensammlungen, Geodaten, das Baumkataster, Gutachten, Berichte, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, insbesondere Bauleitpläne sowie Bauanträge und –genehmigungen, unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen, die der Behörde vorliegen, sowie alle weiteren Informationen von öffentlichem Interesse. Schutz von Personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten sind geschützt (§ 11) Personenbezogene Daten sind geschützt, sofern es sich nicht um Vertragspartner handelt (§ 4) Recht auf Informationszugang Beschränkung auf natürliche und juristische Personen (§ 4) Aufhebung der Beschränkung nach dem Vorbild des Umweltinformationsgesetzes, damit auch nicht rechtsfähige Vereinigungen wie Bürgerinitiativen Anfragen stellen können (§ 10) Ausnahmetatbestände Weitreichende, wenig klare Bestimmungen (§§ 8 bis 10) Neufassung vor allem der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Vertragspartner sind verpflichtet Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kenntlich zu machen und getrennt vorzulegen. (§§ 4 bis 7) Behördenbegriff Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz sowie allgemein Fassung über städt. Unternehmen. (§2 Ziff. 3.) auch Unternehmen, an denen die Stadt mit mindestens 25% direkt oder indirekt beteiligt ist, sind von dem Gesetz erfasst (§2 Ziff. 3.) Regelungsgegenstand