Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit
Transcription
Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit
Stempel oder genaue Anschrift des Schulamtes/der Schulleitung Hinweise: Die Angaben sind erforderlich, um prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der Altersteilzeit vorliegen (Art. 16 Abs. 3 Bayer. Datenschutzgesetz). Der Antrag ist 6 Monate vor Beginn der Altersteilzeit zu stellen. ► Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen. ◄ Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 43 80534 München Antrag auf Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG Name, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung Personalnummer (8stellig, z. B. aus Bezügemitteilung ersichtlich) Schulnummer Schule (amtliche Bezeichnung) nur bei Lehrern Einsatz ganz oder überwiegend an Grundschule Mittelschule Förderschule Beschäftigung vor der Altersteilzeit Teilzeit Schwerbehindert Vollzeit Nein Ich beantrage Altersteilzeit im Teilzeitmodell ab dem 01.08.20 Ja, bitte Kopie des Schwerbehindertenausweises und Vordruck Antragsruhestand gemäß Art. 64 BayBG beilegen (nur zum Schuljahresbeginn möglich) Ich beantrage Altersteilzeit im Blockmodell (Mögliche Modelle siehe Seite 2 des Antrags. Für Schwerbehinderte gibt es in Kombination mit Antragsruhestand weitere Modelle). Beginn Arbeitsphase Beginn Freistellung Ruhestand ab Sollte die Altersteilzeit nicht zum 01.08. beginnen, möchte ich bis zum Beginn der Altersteilzeit Vollzeit Teilzeit (Teilzeitantrag nach Art. 88 BayBG liegt bei) arbeiten. Achtung: Das Stundenmaß hat Auswirkungen auf die durchschnittliche Arbeitszeit in der Altersteilzeit! - Für den Fall der Bewilligung verpflichte ich mich für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung, außerhalb des Beamtenverhältnisses berufliche Verpflichtungen nur in dem Umfang einzugehen, in dem nach Art. 81 ff BayBG den vollzeitbeschäftigten Beamten und Beamtinnen die Ausübung von Nebentätigkeiten gestattet ist. (Erklärung gemäß Art. 91 Abs. 2 Satz 2, 88 Abs. 2 BayBG). - Mir ist bekannt, dass während der Altersteilzeit Ermäßigungsstunden wegen Alters nicht zustehen und eine Kombination von Blockmodell und Antragsruhestand ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung nicht möglich ist. - Es ist bekannt, dass während des Bewilligungszeitraums eine Änderung von Umfang und Dauer ebenso wie die Rückkehr zur Vollbeschäftigung grundsätzlich ausgeschlossen ist. - Ich habe die finanziellen Auswirkungen der Altersteilzeit, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Altersteilzeitbezüge, ausreichend geklärt. - Mir ist bekannt, dass Beförderungen während der Altersteilzeit nicht möglich sind. Von den auf Seite 3 dieses Antrags abgedruckten Hinweisen habe ich Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Stellungnahme des Schulamtes bzw. der Schulleitung: 1. Die von der Antragstellerin/dem Antragsteller gemachten Angaben wurden geprüft und (soweit erforderlich) im Einvernehmen mit ihr/ihm berichtigt. 2. Bei Einwendungen: 43-039-I/02.15- S - Siehe Bericht auf Beiblatt Folgende: Ort, Datum Unterschrift Schulrätin/Schulrat bzw. Schulleiterin/Schulleiter Seite 1 von 3 Jahrgang Zeitraum Altersteilzeitarbeit von bis Beginn ATZ Freistellung ab gesetzlicher Ruhestand ab 21.10.1950 02.03.1951 19.09.1951 19.09.1951 02.02.1952 02.02.1952 25.08.1952 25.08.1952 02.01.1953 02.01.1953 02.01.1953 17.07.1953 17.07.1953 17.07.1953 01.01.1954 01.01.1954 01.01.1954 01.01.1954 16.06.1954 16.06.1954 16.06.1954 16.06.1954 02.12.1954 02.12.1954 02.12.1954 02.12.1954 14.05.1955 14.05.1955 14.05.1955 14.05.1955 14.05.1955 02.11.1955 02.11.1955 02.11.1955 02.11.1955 02.11.1955 20.04.1956 20.04.1956 20.04.1956 20.04.1956 20.04.1956 01.03.1951 18.09.1951 01.02.1952 01.02.1952 24.08.1952 24.08.1952 01.01.1953 01.01.1953 16.07.1953 16.07.1953 16.07.1953 31.12.1953 31.12.1953 31.12.1953 15.06.1954 15.06.1954 15.06.1954 15.06.1954 01.12.1954 01.12.1954 01.12.1954 01.12.1954 13.05.1955 13.05.1955 13.05.1955 13.05.1955 01.11.1955 01.11.1955 01.11.1955 01.11.1955 01.11.1955 19.04.1956 19.04.1956 19.04.1956 19.04.1956 19.04.1956 01.10.1956 01.10.1956 01.10.1956 01.10.1956 01.10.1956 20.06.2015 04.10.2015 17.06.2016 01.02.2015 24.09.2016 11.08.2015 02.07.2017 01.02.2016 08.04.2015 06.09.2016 06.10.2017 01.01.2016 01.02.2017 12.06.2018 10.03.2015 08.04.2016 19.08.2017 08.10.2018 01.08.2015 10.12.2016 01.02.2018 08.06.2019 20.02.2016 10.04.2017 18.08.2018 12.10.2019 11.06.2015 01.08.2016 07.12.2017 01.02.2019 04.06.2020 01.10.2015 07.02.2017 03.04.2018 06.08.2019 02.10.2020 08.06.2016 01.08.2017 05.12.2018 01.02.2020 19.06.2021 20.02.2016 01.08.2016 18.02.2017 01.08.2016 01.08.2017 18.02.2017 24.02.2018 01.08.2017 01.08.2017 24.02.2018 01.08.2018 24.02.2018 01.08.2018 16.02.2019 24.02.2018 01.08.2018 16.02.2019 01.08.2019 01.08.2018 16.02.2019 01.08.2019 15.02.2020 16.02.2019 01.08.2019 15.02.2020 01.08.2020 16.02.2019 01.08.2019 15.02.2020 01.08.2020 13.02.2021 01.08.2019 15.02.2020 01.08.2020 13.02.2021 01.08.2021 15.02.2020 01.08.2020 13.02.2021 01.08.2021 19.02.2022 01.08.2016 18.02.2017 01.08.2017 01.08.2017 24.02.2018 24.02.2018 01.08.2018 01.08.2018 16.02.2019 16.02.2019 16.02.2019 01.08.2019 01.08.2019 01.08.2019 15.02.2020 15.02.2020 15.02.2020 15.02.2020 01.08.2020 01.08.2020 01.08.2020 01.08.2020 13.02.2021 13.02.2021 13.02.2021 13.02.2021 01.08.2021 01.08.2021 01.08.2021 01.08.2021 01.08.2021 19.02.2022 19.02.2022 19.02.2022 19.02.2022 19.02.2022 01.08.2022 01.08.2022 01.08.2022 01.08.2022 01.08.2022 Für schwerbehinderte Lehrkräfte bestehen weitere Antragsmöglichkeiten. Auskünfte hierzu erteilt Ihre Personalstelle. Stand: Januar 2015 Antrag auf Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG Alle Angaben ohne Gewähr! Seite 2 von 3 Hinweise zur Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG 1. Beamtinnen und Beamte können Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres beantragen. Lehrkräfte im Beamtenverhältnis können Altersteilzeit frühestens ab Beginn des Schuljahres beantragen, in dem sie diese Altersgrenze vollenden. Für Schwerbehinderte gilt das 58. Lebensjahr als Altersgrenze. 2. Während der Altersteilzeit beträgt die Arbeitszeit 60 v. H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der AItersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit. Für die Einbringung dieser Arbeitszeit stehen zwei Varianten zur Verfügung: Teilzeitmodell Die Arbeitszeit beträgt durchgehend bis zum Beginn des Ruhestands 60 v. H der in den letzten fünf Jahren durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit. Das Teilzeitmodell kann nur zum 01.08. eines Jahres beginnen. Blockmodell Zunächst Arbeitsleistung im Umfang der in den letzten fünf Jahren durchschnittlich genehmigten Arbeitszeit und anschließend vollständige Freistellung. Die Altersteilzeit im Blockmodell muss sich bis zum Beginn des gesetzlichen Ruhestands (Art. 62 Satz 2 i. V. m. Art. 143 BayBG) erstrecken. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung ist auch die Kombination mit Antragsruhestand möglich. Es sind nur Modelle mit einer Gesamtlaufzeit von 1,25 / 2,5 / 3,75 / 5 oder 6,25 Jahren zulässig. Für Funktionsinhaber ist nur die Altersteilzeit im Blockmodell im Umfang von höchstens 5 Jahren möglich. 3. Die Dienstbezüge werden im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Darüber hinaus wird ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt. Somit werden während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit (beim Blockmodell also auch in der Freistellungsphase) Bezüge in Höhe von 80 % der Nettodienstbezüge bezahlt, die bei einer Beschäftigung im Umfang der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit zustehen würden. Der Altersteilzeitzuschlag unterliegt zwar nicht dem Lohnsteuerabzug, wird aber im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt („Progressionsvorbehalt“). In der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge führen zu einer Minderung des Altersteilzeitzuschlages, die auch nach der Durchführung der Steuerveranlagung nicht mehr ausgeglichen wird. Dieses Ergebnis vermeidet, wer sich auf der Lohnsteuerkarte keinen Freibetrag eintragen lässt, sondern die entsprechende Steuervergünstigung erst in der Steuererklärung geltend macht. Besoldungsrechtliche Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Landesamt für Finanzen, Dienststelle Augsburg bzw. Landshut, Bezügestelle Besoldung. 4. Beamtinnen und Beamte in Altersteilzeit haben während der Dienstleistung die gleichen dienstlichen Verpflichtungen wie Vollbeschäftigte (z. B. Teilnahme an der Lehrerkonferenz, an schulischen Veranstaltungen, Aufsichtsführung usw.). 5. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind auch bei Altersteilzeit die dem letzten Amt entsprechenden vollen ruhegehaltfäh igen Dienstbezüge. Die Zeit einer Altersteilzeit ist zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. 6. Ermäßigungsstunden wegen der Vollendung eines bestimmten Lebensjahres werden während der AItersteilzeit nicht gewährt. 7. Während der Altersteilzeit können wir nur solche Nebentätigkeiten genehmigen, die auch vollzeitbeschäftigten Beamti nnen und Beamten gestattet sind (vgl. entsprechende Erklärung im Antrag). 8. Bei einer Altersteilzeitbeschäftigung bleibt der Beihilfeanspruch in vollem Umfang erhalten. 9. Bei Dienstunfähigkeit während der Ansparphase des Blockmodells, die insgesamt länger als sechs Monate dauert, verlängert sich die Ansparphase um die Hälfte der Zeit, die sechs Monate übersteigt. 10. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell ist während der gesamten Laufzeit (Anspar- und Freistellungsphase) eine Beförderung n i c h t möglich. Ausnahme: Die Beförderung zur Lehrerin/zum Lehrer der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage ist in der Ansparphase der Altersteilzeit bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres möglich. 11. Ein Merkblatt über die Rechtsfolgen bei der Bewilligung der Altersteilzeit ist im Internet abrufbar: http://www.stmuk.bayern.de. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesent wicklung und Heimat unter http://www.stmf.bayern.de/oeffentlicher dienst/info beschaeftigte/. Drucken Antrag auf Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG Zurücksetzen Seite 3 von 3