Konzept der Suchtprophylaxe 01 - Sophie-Brahe
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Konzept der Suchtprophylaxe 01 - Sophie-Brahe
Grundsätze der Suchtprophylaxe an der Sophie-Brahe-Schule (Stand: Juni 2012) Kinder stark zu machen und vor den Auswirkungen von legalen und illegalen Drogen zu schützen, sowie Suchtentwicklungen zu vermeiden, ist die Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schule. Neben der Aufklärung und der Wissensvermittlung über Süchte und Drogen, steht vor allem die Entwicklung von Selbstbewusstsein und eine positive Wahrnehmung der eigenen Person im Mittelpunkt. Eine Zusammenarbeit mit allen an der Erziehung beteiligten ist unerlässlich und eine der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule. Aufgaben der Kontaktlehrerin an der Sophie-Brahe-Schule An der Sophie-Brahe-Schule ist Frau Walter, als Kontaktlehrerin, für die Suchtprophylaxe zuständig. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Beratung. Sie steht der Schulleitung zur Seite, wenn es um begründete Verdachtsfälle oder Vorkommnisse an der Schule geht. (siehe Notfallunterlagen) Ihre Beratungsaufgabe erstreckt sich auch auf Eltern, Schülerinnen und Schüler und natürlich auch auf die Lehrerinnen und Lehrer. In regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro Schuljahr, findet eine Beratung mit der Schulleitung statt. Diese dient der Analyse und der Entwicklung neuer Ideen der Suchtprophylaxe an der Schule. Die Aufgaben der Suchtprophylaxe fließen in die Arbeit der Jahrgänge ein. Alle Maßnahmen, wie Konfliktlösungsstrategien, das Aufstellen und der Umgang mit Regeln, der Klassenrat und das Schaffen von Erfolgserlebnissen sind geeignet, das Selbstbewusstsein zu stärken und geeignete Problemlösungen zu erlernen. Hier sind Projekte, wie „Cabuwazi“, „Soziale Verantwortung“, und die zahlreichen Kulturaktivitäten hervorragende Beispiele. Eltern und Schüler können das niederschwellige Angebot der Beratung in der Schule nutzen. Die Kontaktlehrerin ist zwar keine Therapeutin, sie kann aber geeignete Hilfsangebote vermitteln und entsprechende Institutionen informieren. Das gilt für die regelmäßigen Sprechstunden der Polizei in unserer Schule, für die Schulpsychologie und das Jugendamt, sowie für andere Beratungsstellen. Die gute Arbeit der Sozialarbeiter an unserer Schule stärkt die vielfältigen Hilfsund Beratungsangebote. -1- Die Kontaktlehrerin ist verpflichtet, an entsprechenden Beratungen und Fortbildungen der Region regelmäßig teilzunehmen. Die dort erhaltenen Informationen und Veranstaltungsangebote werden entsprechend weiter gegeben. Auf Wunsch gibt es auch die Möglichkeit, vor der Gesamtelternvertretung zu berichten oder thematische Elternabende zu gestalten. Neben Frau Walter stehen auch externe Fachleute zur Verfügung. Wissensvermittlung und Informationen In der Sekundarstufe leisten die Wissensvermittlung über das Wirken von Drogen und die Entwicklung einer Sucht vor allem die Unterrichtsfächer Biologie, Chemie und Ethik. Eine Suchtentwicklung zu verstehen und Wirkmechanismen von stoffgebundenen und stoffungebunden Süchten zu kennen, bringt mehr Sicherheit und Gelassenheit. Das Wissen allein ändert aber noch kein Verhalten. Gerade in der Pubertät, in der Grenzüberschreitungen typisch sind und Reize besonders intensiv sein müssen, sind Veranstaltungen besonders gut zu planen. Thematische Wandertage und Projektwochen müssen dem entsprechenden. Das strickte Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände wird von allen Lehrerinnen und Lehrern durchgesetzt. Hier gibt es ein abgestuftes Reaktionsmuster. Die Schülerinnen und Schüler werden bei einem entsprechenden Vorfall in einem Heft im Sekretariat erfasst. Die Eltern erhalten einen Informationsbrief. Im Wiederholungsfall werden Beratungsgespräche und andere Hilfen angeboten. Ein schriftlicher Tadel soll den Regelverstoß deutlich machen. Im Jahrgang, in der Klasse und auch mit den Eltern muss dann über weitere Maßnahmen gesprochen werden. Bei Vorfällen mit illegalen Drogen ist sofort der Schulleiter zu informieren. Nur der darf über das Einbeziehen der Polizei entscheiden. Eine Personen oder Taschenkontrolle darf nur durch die Beamten durchgeführt werden. Die Schulaufsicht wird durch den Schulleiter informiert. Zusammenfassung Eine gute Suchtprävention an einer Schule ist nicht an der Anzahl entsprechende Veranstaltungen zu messen. Ein liebevolles Klima, das Zusammenarbeiten aller, und viele Aktivitäten, die Kinder stärken, sind die beste Prävention und dienen der Gesunderhaltung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. -2-