2012 Suchtvereinbarung der HBS
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2012 Suchtvereinbarung der HBS
Heinz-Brandt-Schule Langhansstr. 120, 13086 Berlin Tel.: (030) 925 12 08 Fax: (030) 925 31 32 Suchtvereinbarung zum Umgang mit Drogen konsumierenden Schülern Die Suchtvereinbarung stellt eine Hilfe zum Umgang mit Fällen von Suchtmittelmissbrauch im Schulbereich dar. Sie versteht sich als Hilfestellung für die direkt betroffenen Schüler und die verantwortlichen Lehrkräfte der Schule. Durch die „Sucht“vereinbarung werden notwendige Konsequenzen beim Vorgehen in Einzelfällen festgelegt, die zu einer wirkungsvollen Vermittlung von Hilfsangeboten für die Betroffenen führen sowie das schulische Umfeld zu schützen. Unter Suchtmitteln versteht diese Vereinbarung Alkohol und illegale Drogen. 1. Stufe - Bei auffälligen Verhalten führt der Vertrauenslehrer ein erstes Gespräch. - Entsteht ein Verdacht des Suchtmittelmissbrauchs werden der Schülerin oder dem Schüler entsprechende Hilfsangebote unterbreitet. - Gleichzeitig wird erwartet, dass sich die Schülerin oder der Schüler um eine Verhaltensänderung bemüht, wobei über die weiteren Stufen der Suchtvereinbarung informiert wird. 2. Stufe Gesprächsteilnehmende: - Schülerin/Schüler - Beratungslehrkraft - auf Wunsch eine Person des Vertrauens der Schülerin oder des Schülers - Erziehungsberechtigte Gesprächsinhalte / Maßnahmen: - Es wird erneut gefordert, das Verhalten zu ändern und Hilfsangebote anzunehmen. Eine dreimalige Gesprächsauflage bei der Beratungslehrkraft dient zur Unterstützung im Bemühen um Verhaltensänderung. - Die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten werden über die Konsequenzen ihres/ seines Verhaltens informiert (Z.B. Entfernung aus dem Unterricht §63). - Ggf. wird die Kontaktlehrerin des Elterntrainings hinzugezogen. - Erfolgt im vereinbarten Zeitraum keine Verhaltensänderung tritt Stufe 3 in Kraft. 3. Stufe Gesprächsteilnehmende: - Schülerin oder Schüler - Erziehungsberechtigte - Beratungslehrkraft - Schulleitung - auf Wunsch eine Person des Vertrauens - Familientherapeuten bzw. Jugendamt Heinz-Brandt-Schule Langhansstr. 120, 13086 Berlin Tel.: (030) 925 12 08 Fax: (030) 925 31 32 Gesprächsinhalte / Maßnahmen: - Es erfolgt die Entfernung aus dem Unterricht für den Schultag nach §63 des Berliner Schulgesetzes. - In einer Helferkonferenz wird über den unverzüglichen und regelmäßigen Besuch einer psychosozialen Beratungsstelle abgestimmt. - Im Rahmen einer Rechtsbelehrung wird auf §63 des Berliner Schulgesetz hingewiesen und die Möglichkeit eines Schulausschlusses angedroht, wenn keinerlei Hilfsangebote angenommen bzw. keine Verhaltensänderung erkennbar ist. 4. Stufe Gesprächsteilnehmende: - Schülerin oder Schüler - Erziehungsberechtigte - Beratungslehrkraft oder/und Dipl.Psy. der Drogenberatungsstelle - Schulleitung und Schulaufsichtsbehörde - auf Wunsch eine Person des Vertrauens Gesprächsinhalte / Maßnahmen: - Wurden die Vereinbarungen von Stufe 3 nicht eingehalten, so werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §62 und §63 des Berliner Schulgesetzes eingeleitet. Die Schulaufsichtsbehörde wird informiert und möglichst mit einbezogen. - Der Diplom Psychologe erstellt ein Gutachten, nach dem wiederholt Hilfsangebote unterbreitet werden. 5. Stufe Bei Nichteinhaltung verfügter Auflagen erfolgt in der Regel der Verweis an die Schulaufsichtsbehörde mit der Bitte um Schulausschluss nach §62 und §63 des Berliner Schulgesetzes. ______________________ Ort, Datum, Klassenlehrer ________________________________ Ort, Datum, Eltern und Schüler Anmerkung Von diesem Vorgehen kann abgewichen werden, wenn z.B. die Beratungsstelle oder die Schulaufsichts-behörde es empfiehlt oder anweist. Wird festgestellt, dass ein Schüler auf dem Schulgelände oder in unmittelbarer Nähe mit illegalen Drogen handelt, erfolgt unverzüglich das Einschalten der Schulaufsichts-behörde mit dem Ziel des Schulausschlusses nach §6