Wir leben Schule - Kastulus Realschule Moosburg

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Wir leben Schule - Kastulus Realschule Moosburg
Kastulus-Realschule
Wir leben Schule
gemeinsam
Schulbroschüre
Moosburg
Inhaltsverzeichnis
Titelbild
1
Inhaltsverzeichnis
2
Vorbemerkung
3
Prozessvereinbarung und Leitspruch
4
Ziele und Schwerpunkte
5
Unsere Schulvereinbarung
10
Spielregeln
15
Hausordnung
18
Lehr- und Unterrichtsbetrieb
21
Verfahrensordnung
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Suchtvereinbarung
27
Regeln zur Nutzung der Computerräume
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Bestätigung
33
Erklärung
34
Impressum
35
2
KASTULUS-REALSCHULE MOOSBURG
WIR LEBEN SCHULE - GEMEINSAM
Schulprogramm
Vorbemerkung
Als staatliche Realschule sind wir den Vorgaben des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, der Realschulordnung und dem Lehrplan für Realschulen verpflichtet.
Innerhalb dieses Rahmens möchten wir aber gemeinsam mit allen an der Schule Beteiligten Schwerpunkte in unserer schulischen Arbeit setzen. Das Schulprogramm stellt daher einen Konsens zwischen Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schülern, Eltern
und der Schulverwaltung dar, der aus der gemeinsamen Diskussion hervorgegangen ist.
3
Prozessvereinbarung und Leitspruch
Der Prozess der mit unserem Schulprogramm verbundenen Schulentwicklung soll an
unserer Schule ein ...
... offener, längerfristiger Prozess sein, ...
... wobei möglichst viele an der Schule Beteiligte und von ihr Betroffene ...
... die Arbeit und das Leben miteinander ...
... gemeinsam reflektieren und gegebenenfalls ändern, ...
... um die Effektivität, die Motivation, die Zufriedenheit und die Lebensqualität
zu sichern und zu steigern.
Im Mittelpunkt der schulischen Arbeit soll dabei der einzelne Mensch stehen.
Daher haben wir unseren Leitspruch so formuliert:
WIR LEBEN SCHULE – GEMEINSAM
4
Ziele ...
... und ...
... Schwerpunkte
5
Ziele und Schwerpunkte
der Kastulus-Realschule Moosburg
Die folgende Reihenfolge ist keine Wertung, die Schwerpunkte haben natürlich Auswirkungen aufeinander und bedingen sich gegenseitig.
Wir wollen einen qualifizierten und effektiven Unterricht verwirklichen.
Zentrum des Schulprogramms ist daher die unterrichtliche Arbeit an unserer Schule. Unsere Gesellschaft hat sich verändert: neue Medien, Erkenntnisse der Schulpädagogik,
Didaktik und Methodik. Wir wollen uns diesen veränderten Anforderungen stellen und
die Qualität unseres Unterrichts sichern und weiter entwickeln.
Um das zu erreichen, führen wir an unserer Schule schulinterne Fortbildungen durch,
boten im Schuljahr 2002/2003 erstmals die Möglichkeit einer externen Supervision an,
unterstützen gegenseitige Unterrichtsbesuche der Lehrkräfte und fördern handlungsorientierte, teambezogene, die Eigenverantwortung des Lernenden einfordernde Unterrichts- bzw. Lernformen.
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sind sich ihrer
gemeinsamen Verantwortung für den Unterrichtserfolg bewusst.
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Die Schulgemeinschaft der Kastulus-Realschule legt in ihrer erzieherischen Arbeit besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von Werten.
Derartige Fähigkeiten und Einstellungen sind für ein Zusammenleben in
einer freiheitlichen, demokratischen und an Rechtsnormen orientierten
Gesellschaft unabdingbar.
Notwendig erscheint dies insbesondere deshalb, weil auf der einen Seite durch den
Rückzug von traditionell mit der Werteerziehung betrauten Institutionen ein Vakuum entstanden ist, andererseits dieses Vakuum durch Massenmedien, Internet, Computerspiele usw. auf mehr als fragwürdige Art und Weise gefüllt zu werden droht.
Solche Werte, Fähigkeiten und Einstellungen, die Schlüsselqualifikationen für das berufliche Weiterkommen und das gesamte Leben darstellen, sind Toleranz, Hilfsbereitschaft, Lern- und Leistungsbereitschaft, Disziplin; Fähigkeit zu friedlicher Konfliktlösung,
eigenverantwortliches Handeln, selbstständiges Urteil, Selbstkritik und Teamfähigkeit;
Respekt vor religiösen Überzeugungen; Heimatverbundenheit und zugleich Weltoffenheit; Verantwortungsbewusstsein für die Gemeinschaft sowie gegenüber der Umwelt.
Maßnahmen, die diese erzieherische Arbeit unterstützen, sind schulinterne Fortbildungen und Gesprächskreise zum sozialen Lernen, Klassenvereinbarungen, eine gemeinsam erarbeitete Schulvereinbarung und Hausordnung, gemeinsame Aktivitäten innerhalb wie außerhalb der Schule.
7
Als berufsvorbereitende Schule ist es unser Bestreben,
Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahl zu unterstützen.
Dies geschieht durch Umsetzung des Lehrplans, durch freiwilliges und verpflichtendes
Betriebspraktikum, Berufsberatung, Gespräche mit der Beratungslehrkraft, Betriebsführungen und Betriebsbesichtigungen, Berufsinformationsabende und die Vermittlung notwendiger Schlüsselqualifikationen.
Das soziale Leben an unserer Schule ist von gegenseitiger Toleranz,
Wertschätzung, von Gesprächsbereitschaft und Zusammenarbeit
zwischen allen Beteiligten gekennzeichnet. Entscheidungsprozesse sollen
dabei transparent erscheinen.
Dadurch werden das Schulklima, die Identifikation mit der Schule, die Motivation sowie
der Erfolg bei der Arbeit gefördert; die Lebensqualität an der Kastulus-Realschule wird
gesteigert.
Viele der an unserer Schule durchgeführten Aktivitäten können dieses Klima herstellen,
sie genießen unsere Anerkennung und Unterstützung. Ihre Durchführung ist uns ein
Anliegen.
Dazu gehören außerunterrichtliche Aktivitäten wie Erlebnisfahrten, Skilager, Studienfahrten, Theaterfahrten und Lesenächte, besondere Angebote wie Chor, Instrumentalunterricht, Bläsergruppe, Kunsterziehung, Schulsanitätsdienst, Schulgottesdienste, Schultheater und Unterrichtsspiel sowie die unterschiedlichsten Sportveranstaltungen.
8
Besonders gilt diese Unterstützung und Anerkennung ...
... den Schülerinnen und Schülern, ...
... den Eltern, ...
... den Lehrkräften und der Schulleitung, ...
... den Veranstaltungen, die einen Rahmen für gemeinsame Kommunikation
ergeben und zur Zusammenarbeit einladen, wie dem Tag der offenen Tür,
bunten Abenden und weiteren Schulfesten und ...
... dem Verein der Freunde und Förderer
der Kastulus-Realschule Moosburg e.V.
W ir
l e b e n Sch u
le - gemeinsam
9
Unsere ...
... Schulvereinbarung
100
Unsere Schulvereinbarung
Mit dieser Schulvereinbarung möchten wir, also alle an der Schule Beteiligten, die Grundlagen festlegen, damit unsere Ziele erreicht werden können.
Grundlagen
Basis für unsere Schulvereinbarung sind
Schulordnung, Hausordnung und Schulprogramm.
Unsere Ziele
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An erster Stelle steht natürlich, dass Lernen, Bereitschaft dazu und Leistung die
Hauptaufgaben sein müssen.
Um dies auch zu erreichen, sollen sich alle Beteiligten an unserer Schule wohl fühlen
und frei von Angst sein.
So ein positives Schulklima kann ermöglicht werden, wenn Werte angenommen und
gelebt werden, wenn gegenseitiger Respekt vorhanden und Toleranz kein leeres
Wort ist.
Innerlich und äußerlich wollen wir dazu beitragen, unsere Schule zu gestalten und
zu erhalten.
Dabei muss es selbstverständlich sein, auf sprachliche oder sogar körperliche Gewalt zu verzichten. Suchtmittel sind tabu (siehe Suchtvereinbarung).
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Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt im gesamten Schulbereich, bei allen schulischen Veranstaltungen
und im Schulbus.
Verhalten
Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler/innen und Eltern tragen auf unterschiedliche Weise
zum Gelingen unserer Ziele bei. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Verhalten
aller Beteiligten.
Daran halten sich Schüler, Eltern und Lehrkräfte:
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Freundlichkeit und Höflichkeit aller zueinander
Achtung voreinander
Bereitschaft zum Gespräch miteinander
Bereitschaft zum Zuhören und Akzeptieren anderer Ansichten
Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, auch Verantwortung für sich selbst
und für die Gemeinschaft zu übernehmen
Ehrlichkeit in Wort und Tat
Zivilcourage
kein Mobbing
angemessene Ausdrucksweise, Kleidung und soziales Verhalten
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Aufgaben
Lehrkräfte:
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Schüler/innen:
Aufgaben gewissenhaft erfüllen
Schüler/innen bestmöglich fördern
Kontakt zu den Eltern pflegen
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Leistungsbereitschaft zeigen
positive Lernhaltung erreichen
Wissen und Können mehren
Eltern:
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Tochter/Sohn fördern und fordern
Gesprächsbereitschaft zeigen
Kontakt zur Schule pflegen
Maßnahmen bei
Verstoß gegen diese Schulvereinbarung:
Der erste Ansprechpartner ist stets der/die anwesende Fachlehrer/in oder die Klassleitung. Falls keine Einigung erreicht werden kann, wird eine Vertrauensperson als Mediator hinzugezogen (in der Regel die Verbindungslehrkraft). Kann auch damit keine Verständigung erzielt werden, wird die Schulleitung eingeschaltet. Parallel gibt es die Möglichkeit des Streitschlichterprogramms, Klassenkonferenzen, besondere Elternabende
und externe Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
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In-Kraft-Treten und Kenntnisnahme
unserer Schulvereinbarung:
Die Schulvereinbarung wurde durch das Schulforum und den Elternbeirat der KastulusRealschule am 6. Mai 2008 beschlossen. Basis dieser zweiten Auflage der Schulvereinbarung ist die seit 1. August 2007 gültige Neufassung der Realschulordnung.
Die Schulvereinbarung wird jedem/r Schüler/in und den Lehrkräften der Kastulus-Realschule sowie dem Elternbeirat ausgehändigt. Zu Beginn jeden Schuljahres wird die
Vereinbarung von den Klassenleitern besprochen.
Alle sind aufgefordert, ihren Teil zur
Verwirklichung beizutragen.
14
Spielregeln
15
Spielregeln
der Kastulus-Realschule Moosburg
Vorwort
In einem Gebäude, in dem viele Menschen zusammenarbeiten sollen, müssen alle Beteiligten Rücksicht nehmen und bestimmte Regeln einhalten.
Dieses Geheft mit „Spielregeln“ soll helfen, ein möglichst reibungsloses Miteinander aller
am Schulalltag beteiligten Personen zu gewährleisten.
Wer sind die Beteiligten?
Das sind alle Personen, die unsere Schulanlage betreten bzw. sich darin aufhalten oder
sie benutzen. Schulfremde Personen und Besucher melden sich bitte im Sekretariat
oder beim Hausmeister bzw. müssen gemeldet werden.
Ein unbegründeter Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände kann nicht
gestattet werden. (Achtung: Hausfriedensbruch!)
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Verhalten in der Schulgemeinschaft
Unser Schulmotto: Wir leben Schule – gemeinsam
Wir alle wissen, dass das Zusammenleben in einer Gemeinschaft mehr Freude bereitet,
wenn die Beteiligten freundlich miteinander umgehen. Deshalb gilt immer:
Wir
grüßen und danken
verwenden das Wort „Bitte“
helfen und respektieren uns gegenseitig
Wir sprechen miteinander!
Wie in jeder Gemeinschaft,
ft ob in der Familie,
Familie zwischen Freunden
Freunde oder im Verein, kann
es auch zu zwischenmenschlichen Problemen kommen. Diese können meist durch offene Gespräche mit den Betroffenen gelöst werden.
Hilfe bei der Problemlösung oder Streitschlichtung kann man z. B. bei folgenden
Personen bekommen:
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Klassensprecher/in
Klassenleiter/in
Verbindungslehrer/in oder Lehrer/in deines Vertrauens
Schülermitverantwortung (SMV)
Tutoren
Elternbeirat
Nur wenn all diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte die Schulleitung mit eingebunden werden.
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Hausordnung
„Wir halten unser Haus in Ordnung.“
Da wir unsere Schule in einem sauberen und guten Zustand erhalten wollen, müssen wir
uns alle an bestimmte Regeln halten.
Ordnung in den Klassenzimmern:
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Mäntel, Jacken und Schirme sind in der Regel an den Garderoben abzulegen.
Kappen, Mützen und andere Kopfbedeckungen dürfen weder während des Unterrichts noch im gesamten Schulgebäude getragen werden.
Grundsätzlich ist jeder für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes verantwortlich. Schäden und Verschmutzungen werden sofort einer Lehrkraft bzw. dem Hausmeister mitgeteilt. Dabei können Schüler/innen finanziell zur Schadensbehebung herangezogen werden. (Regresspflicht!)
Der Boden ist kein Müllabladeplatz! Dafür gibt es getrennte Müllbehälter.
Getränkeflaschen und -becher werden wieder in die dafür bereitgestellten Behälter
gestellt oder beim Hausmeister abgegeben.
Am Ende des Vormittag-Unterrichts ...
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... und am Ende jeder Stunde reinigt der Tafeldienst die Tafeln.
... stellen die Schüler ihre Stühle auf die Tische.
... wird das Licht ausgeschaltet.
... werden technische Geräte und Karten aufgeräumt.
... werden alle Abfälle nach dem Prinzip der Mülltrennung beseitigt.
gt.
... legt der Tagebuchführer das Klassentagebuch in das entsprechende Klassenfach
in der Aula.
Alle oben genannten Tätigkeiten sind auch dann zu verrichten, wenn schon vor der 5.
und 6. Stunde das Klassenzimmer verlassen wird.
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Ordnung und Verhalten im
Schulgebäude und auf dem Pausenhof
Strikt untersagt auf dem gesamten Schulgelände sind:
Rauchen, Alkohol- und Drogengenuss (Jugendschutz!)
Auch das Rauchen außerhalb des Schulgeländes wie z.B. auf der gegenüberliegenden
Straßenseite oder auf dem Weg zum Mühlbachbogen ist für Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten.
Wir unterlassen auch das ...
... Kauen von Kaugummi.
... Schneeballwerfen.
... Schmusen und Knutschen im Schulgebäude oder auf dem
Schulgelände während der Zeit von 07:30 bis 13:15 Uhr.
Alle schulischen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
Beschädigungen sind unverzüglich dem Klassenleiter bzw. Hausmeister zu melden.
Mutwillige Sachbeschädigungen müssen auf Kosten der Verursacher behoben werden.
(Siehe auch Regeln zur Nutzung der Computerräume.)
Tragbare Audiogeräte und Handys (inklusive Zubehör wie etwa Kopfhörer) müssen zwischen 07:30 und 13:15 Uhr in der Schultasche deponiert werden. Es ist während
dieser Zeit verboten, diese Geräte einzuschalten oder mit ihnen zu hantieren. Die Mitnahme von Handys in die Schule wird zwar nicht grundsätzlich untersagt, doch gilt auch
hier die gleiche Regelung wie für Audiogeräte.
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Größere Geldbeträge und Wertgegenstände sollen nicht mitgebracht werden.
Wenn sich dies im Einzelfall nicht vermeiden lässt, können diese im Sekretariat deponiert werden. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl!
Pausen
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Normalerweise halten sich alle Schüler während der Pausen im Pausenhof auf, sofern nicht Pause im Haus angeordnet wird.
Während der Pausen sind die Klassenzimmer und Fachräume grundsätzlich abgeschlossen.
Bei schlechtem Wetter zeigen Tafeln, ob die Pause im Haus oder im Hof stattfindet.
Das Sitzen oder Herumstehen auf Treppen ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten.
Der Bereich direkt vor dem Direktorat, dem Sekretariat, den Elternsprechzimmern,
dem Beratungslehrerzimmer und den Lehrerzimmern ist auch in der Pause frei zu
halten.
Die ‚Pausendienste’ holen die bestellten Pausen erst kurz vor der Pause beim Hausmeister.
Rücksichtsvolles Verhalten und diszipliniertes Anstellen beim Pausenverkauf sind
selbstverständlich.
Beim ersten Läuten suchen alle Schüler unverzüglich die Klassenzimmer auf.
(Motto: Pünktlichkeit)
Der Pausenhofdienst (wechselt klassenweise wöchentlich) meldet sich nach dem
ersten Läuten beim Hausmeister, der die nötigen Geräte bereitstellt.
Toiletten
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Die Toiletten sind möglichst vor dem Unterricht und in den Pausen, aber nicht während
der Unterrichtsstunden aufzusuchen. Unnötiger Aufenthalt ist hier nicht angebracht.
In allen Toiletten ist aus hygienischen Gründen auf äußerste Sauberkeit zu achten.
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„Alle Tage wieder ...“:
Der Lehr- und Unterrichtsbetrieb
Unsere Unterrichtszeiten:
An Tagen mit Klassenleiterstunde:
1. Stunde: 08:00 – 08:45 Uhr
2. Stunde: 08:45 – 09:30 Uhr
1. Stunde: 08:00 – 08:40 Uhr
2. Stunde: 08:40 – 09:20 Uhr
1.Pause: 09:30 – 09:50 Uhr
1.Pause: 09:20 – 09:40 Uhr
3. Stunde: 09:50 – 10:35 Uhr
4. Stunde: 10:35 – 11:20 Uhr
Klassenleiterstunde: 9:40 – 10:10 Uhr
3. Stunde: 10:10 – 10:50 Uhr
4. Stunde: 10:50 – 11:30 Uhr
2. Pause: 11:20 – 11:35 Uhr
5. Stunde: 11:35 – 12:20 Uhr
6. Stunde: 12:20 – 13:05 Uhr
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2. Pause: 11:30 – 11:45 Uhr
5. Stunde: 11:45 – 12:25 Uhr
6. Stunde: 12:25 – 13:05 Uhr
Der Nachmittagsunterricht (7. Stunde) beginnt je nach Unterrichtsdauer (einoder mehrstündig) nach einer angemessenen Mittagspause.
Alle Schüler halten sich bis 07:45 Uhr in der Aula auf.
Spätestens um 07:55 Uhr begeben sich alle Schüler in ihre Klassenzimmer oder zu
den Fachräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Stundenplanänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
In Freistunden begeben sich die Schüler in den Aufenthaltsraum oder einen
anderen, ihnen zugewiesenen Raum.
Ist zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum anwesend, verständigt der Klassensprecher unverzüglich das Sekretariat.
Beim Raumwechsel verhalten wir uns leise und diszipliniert.
Der neue Aufenthaltsort muss an der Tafel notiert werden.
Bei Stundenwechsel (zwischen 1./2., 3./4., 5./6. Stunde) wird das Klassenzimmer grundsätzlich nicht verlassen.
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„Erstens kommt es anders ...“
Verfahrensordnung
Stundenplanänderung
Stundenausfälle, Stundenverschiebungen, Vertretungen
werden in den Schaukästen bekannt gegeben. Die Vorankündigung für den folgenden Schultag muss nicht endgültig sein.
Vertretungsstunden sind reguläre Unterrichtsstunden!
Die Schüler müssen sich auf den geänderten Fachunterricht vorbereiten und evtl. Hausaufgaben mitbringen. Auch schriftliche und
mündliche Leistungsnachweise sind in diesen Stunden möglich.
Vertretungsstunden sollten als Chance zur Weiterbildung und Vertiefung
genutzt werden!
Erkrankung
Bei Erkrankung müssen Schüler von ihren Erziehungsberechtigten unverzüglich telefonisch oder per Fax im Sekretariat der
Schule gemeldet werden. Die telefonische Meldung muss zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr stattfinden.
Achtung: Unentschuldigtes Versäumnis eines Leistungsnachweises zieht die Note „ungenügend“ nach sich!
Falls es bereits absehbar ist, dass die Krankheit länger als einen Tag dauert, wären wir
dankbar, wenn uns dies mitgeteilt würde.
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Bei telefonischer Mitteilung ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen
notwendig.
Bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen müssen Schüler bei
Wiedererscheinen der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorlegen.
Dauert die Krankheit länger als eine Woche, ist in der Regel ein ärztliches Attest vorzulegen.
Werden aufgrund von Fehltagen wiederholt Schulaufgaben nicht mitgeschrieben, besteht die Möglichkeit einer Attestpflicht.
Im Falle einer ansteckenden Krankheit sind wir darauf angewiesen, dass die Schule
unverzüglich darüber informiert wird.
Achtung: Zu häufiges Fehlen bzw. viele krankheitsbedingte Schulversäumnisse können dazu führen, dass für jeden Fehltag ein ärztliches
Attest vorgelegt werden muss!
Will ein/e Schüler/in den Unterricht wegen plötzlicher Erkrankung vorzeitig verlassen,
muss er/sie nach Abmeldung bei der betreffenden Lehrkraft zunächst das Sekretariat
aufsuchen, das dann Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufnimmt.
Beurlaubung
Grundsätzlich besteht Schulpflicht.
Arzt- und Zahnarztbesuche, Vorstellungsgespräche oder Führerscheinprüfungen sollten
unbedingt in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden!
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In dringenden Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Beurlaubung auf
schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten. Dieser muss mindestens
drei Tage vorher bei der Schulleitung eingereicht werden. Sollte dies nicht möglich
sein (z. B. bei Todesfällen), kann der Antrag nach vorheriger telefonischer Rücksprache
mit der Schulleitung kurzfristig vorgelegt bzw. nachgereicht werden.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Sicherheit
Es wird erwartet, dass sich jeder Schüler im Schulbus sowie an der Bushaltestelle einwandfrei verhält. Auch im Schulbus können Fehlverhalten
oder Sachbeschädigungen schulische Ordnungsmaßnahmen nach
sich ziehen.
Die Schüler sind bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg versichert.
Bei Verletzungen ist der nächste erreichbare Lehrer oder das Sekretariat zu
verständigen. (Wir haben auch Schulsanitäter!)
Missbrauch von Internet und Handys
So erfreulich es einerseits ist, dass bereits Schüler der unteren Jahrgänge in der Lage
sind, die Vorteile des Internets – auch für den Unterricht – zu nutzen, so bedenklich ist
es andererseits, wenn das Internet missbraucht wird und dabei strafbare Handlungen
begangen werden. Wie sich immer wieder zeigt, haben die meisten Schülerinnen und
Schüler leider völlig falsche Vorstellungen hinsichtlich strafbarer Handlungen mit dem
Internet oder dem Handy bezüglich der Verbreitung digitaler Medien.
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Die Weitergabe von derartigen Videos, Fotos, Bildern etc. – auch wenn sie nicht selbst
aufgenommen wurden – von Handy zu Handy oder PC zu PC etc. ist absolut kein harmloser Spaß, sondern stellt eine strafbare Handlung dar. Auch jeder, der obszöne Bilder,
Videos, Fotos etc. auf seinem Handy hat – egal woher – begeht eine strafbare Handlung.
Nach Rücksprache mit der Polizei wird darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, während der Unterrichtszeit die Handys einer ganzen Jahrgangsstufe, einer
Klasse oder auch einzelner Schüler zu kontrollieren. In mehreren Bundesländern wurden nach einer Razzia der Polizei reihenweise Schüler angezeigt und auch verurteilt.
In allen Fällen, in denen eine strafbare Handlung nachweisbar ist – bereits bei Fotografieren oder Filmen ohne Einverständnis des Betroffenen – wird die Staatsanwaltschaft
das Handy und/oder den Computer einziehen. Der Täter wird nach dem Jugendstrafrecht strafrechtlich verfolgt. Daneben haben die betroffenen Geschädigten zusätzlich die
Möglichkeit Anzeige zu erstatten.
Es wird in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass alle Bilder, Texte etc.
der Homepage der Realschule Moosburg Eigentum des Verfassers sind und es nicht
erlaubt ist, diese auf eine eigene Seite zu kopieren und für eigene Zwecke zu verwenden.
Gleiches gilt natürlich, wenn Lehrkräfte oder Mitschüler im Internet beleidigt werden oder
ohne deren Wissen und Einverständnis Bilder oder Aussagen von ihnen veröffentlicht
werden. In allen diesen Fällen wird neben der polizeilichen Ermittlung auch die Schule
mit den entsprechenden Ordnungsmaßnahmen – bis hin zur Entlassung der Schülerin
oder des Schülers – reagieren.
Diese Spielregeln wurden in Zusammenarbeit mit
Schülern, Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung erstellt.
Sie gelten mit dem Einverständnis des Schulforums.
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Zu guter Letzt ...
Das Ansehen der Realschule
in der Öffentlichkeit
Nicht nur das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände, sondern auch außerhalb – sollte es sich um ein gravierendes Fehlverhalten handeln – hat schulische Konsequenzen, wenn dadurch das Ansehen der Realschule in der Öffentlichkeit geschädigt
wird.
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Suchtvereinbarung
über das Vorgehen bei Drogenmissbrauch
an unserer Schule
Ziel der Suchtvereinbarung
Die Vereinbarung regelt die Vorgehensweise bei Konsum und Kontakt mit illegalen Drogen an unserer Schule. Sie soll eine Hilfestellung für Betroffene sein und dem Schutz der
Mitschüler dienen. Vertraulichkeit und Hilfeleistung haben in jedem Fall von Drogenmissbrauch Vorrang. Ausnahmen können bei gewerbsmäßigem Handel mit illegalen Drogen
gemacht werden.
Suchtvereinbarung
1. Alle auftauchenden Hinweise auf den Gebrauch illegaler Drogen sind im Interesse
der Betroffenen und der Schulgemeinschaft einer Lehrkraft des Vertrauens oder dem
Beauftragten für Suchtprävention mitzuteilen.
2. Die angesprochenen Lehrkräfte gehen allen Hinweisen nach. Alle Informationen
werden vertraulich behandelt.
3. Wenn sich aufgrund von Gesprächen und Beobachtungen der Verdacht auf Drogenmissbrauch erhärtet, müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden. Vor einer Information sollten die
betroffenen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, selbst ein Gespräch
mit ihren Eltern zu führen.
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4. Räumt ein Schüler den wiederholten Konsum von illegalen Drogen ein, wird die
Schule (angesprochene Lehrkraft) ihm Hilfsmöglichkeiten aufzeigen und Adressen von Drogenberatungsstellen geben. Eventuell werden auf Wunsch des Schülers
Vorgespräche mit der Beratungsstelle geführt.
5. Der Betroffene kann sich eine Vertrauenslehrkraft suchen, die ihm hilft, damit er
seine persönliche Situation verbessern kann.
6. Verweigert der Schüler eine Drogenberatung und/oder konsumiert er weiterhin illegale Drogen, werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet, die
dem Schüler vorher angekündigt werden müssen.
7. Bei gewerbsmäßigem Handel mit illegalen Drogen wird die Polizei verständigt und es erfolgt die Einleitung des Entlassungsverfahrens.
Wer aus falsch verstandener Kameradschaftlichkeit verschweigt,
dass ein Mitschüler Drogen nimmt,
verbaut ihm die Chance auf ein gesundes Leben ohne Suchtmittel.
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Regeln ...
... zur Nutzung der ...
... Computerräume
29
29
Regeln zur Nutzung der Computerräume
An unserer Schule legen wir großen Wert auf die informationstechnische Grundbildung
und Medienerziehung unserer Schüler.
Daher werden die Computerräume von einer großen Zahl von Schülern und Lehrern
auch außerhalb der informationstechnologischen Fächer im Unterricht genutzt.
Die dabei in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, klare Regeln und gegebenenfalls auch klare Sanktionen zu vereinbaren, damit
auch weiterhin ein sinnvolles pädagogisches und unterrichtliches Arbeiten in den Computerräumen möglich ist. Schließlich soll der nicht unerhebliche finanzielle und zeitliche
Aufwand, der zur Einrichtung und Erhaltung der Computerräume notwendig ist, möglichst vielen Schülern möglichst lange zugutekommen.
Allgemeine Nutzungsregeln
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Der Schüler hat die Pflicht, die Computeranlage und die
Einrichtung der Räume pfleglich zu behandeln.
Er meldet von ihm verursachte Schäden unverzüglich dem anwesenden Lehrer.
Dies gilt auch für Störungen und Beschädigungen, die der Schüler vor Beginn seiner
Arbeit am Computer feststellt. So kann der Schaden nicht ihm angelastet werden.
Spätere Reklamationen gelten nicht mehr.
Jeder Schüler trägt sich sofort in das Benutzerheft ein. Wer in den Heften herumschmiert, muss unverzüglich dieses Heft ersetzen und die Einträge sauber übertragen.
In allen Computerräumen wird weder gegessen noch getrunken.
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Das Kaugummikauen ist ebenfalls untersagt.
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Der PC-Arbeitsplatz ist im aufgeräumten Zustand zu verlassen!
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Am Computer
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Das Verwenden, Speichern oder Laden nicht lizensierter Software (Raubkopien) ist verboten und zudem strafbar!
Das Anfertigen von Raubkopien durch Kopieren von schuleigenen Programmen
auf mitgebrachte Datenträger kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Jeder Versuch des unerlaubten Zugriffs auf die Daten anderer Benutzer wird mit
Schulstrafen geahndet; ebenso das beabsichtigte Stören des Netzbetriebes, z. B.
durch Viren, Trojaner, Mail-Bombing oder Ähnliches.
Das Installieren von eigenen Programmen am PC ist strengstens untersagt.
Ein Verändern der Grundeinstellungen am Schulcomputer sowie das Löschen oder
Verändern von installierten Programmen sind verboten.
Auf den Schulcomputern dürfen nicht eigenmächtig Spiele gespielt werden.
Es dürfen keine privaten Disketten, CDs oder USB-Sticks ohne Erlaubnis verwendet
werden! Die Lehrkraft muss den Datenträger vorher auf Viren überprüfen.
Die Benutzung der Lehrergeräte durch Schüler ist untersagt.
Am Ende der Stunde hat sich jeder Schüler ordnungsgemäß abzumelden. Nach der
letzten Stunde müssen die PCs heruntergefahren werden.
Im Internet
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Absolut verboten ist der Download und Zugang zu Dokumenten pornographischen, Gewalt verherrlichenden oder rechtsradikalen Inhalts.
•
Derartige Inhalte sind weder mit unserem Menschenbild noch mit
unserem Erziehungsauftrag zu vereinbaren.
Wer es trotzdem versucht, verstößt vorsätzlich gegen Regeln und
muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Gegenstand der Arbeit mit dem Internet können nur schulische Inhalte sein.
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Wichtige Hinweise
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Jeder Computer- und Internetbenutzer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten
gespeichert werden.
Über jeden Surfvorgang werden Aufzeichnungen geführt und die Internetsitzungen
werden stichprobenartig kontrolliert.
Jedes Zuwiderhandeln ist feststellbar und wird verfolgt.
Kosten, die durch Reparaturarbeiten von Spezialisten entstehen, sind vom Verursacher zu tragen.
Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
Das Schließen oder Deaktivieren von Überwachungsprogrammen ist strengstens
untersagt.
Personenbezogene Passwörter sind äußerst vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an andere Personen ist verboten. Jeder Schüler haftet für den Schaden, der
eventuell mit seinen Zugangsdaten verursacht wurde.
Diese Regeln gelten mit dem Einverständnis des Schulforums
ab dem 16. September 2008.
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Bestätigung
Wir haben das Schulprogramm, die Schulvereinbarung, die Regeln der Hausordnung,
die Regeln zur Benutzung der Computerräume und die Suchtvereinbarung zur Kenntnis
genommen.
------------------Datum
-----------------------------------Unterschrift d. Erziehungsberechtigten
Ich, ........................................................, Klasse ........., will durch mein Verhalten zur
Verwirklichung der Ziele unserer Schulvereinbarung und des Schulprogrammes beitragen und die in der Schulbroschüre festgehaltenen Regeln einhalten.
------------------Datum
-----------------------------------Unterschrift d. Schülerin/Schülers
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Erklärung
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos meines Sohnes / meiner Tochter
................................................, Klasse .................,
von der Schule im schulischen Rahmen (Jahresbericht, Schulhomepage, Schülerzeitung, Fotoausstellungen, Schulfeste u.dgl.) verwendet oder zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit an die Lokalpresse weitergegeben werden. Die Einwilligung bezieht sich auf
Bilder von schul- und unterrichtsüblichen Situationen und Schulveranstaltungen.
Ausdrücklich ausgenommen sind:
• Bilder aus Schlaf-, Umkleide- und Toilettenräumen
• kommerzielle Nutzung
• in irgendeiner Weise diskriminierende Bilder
Unbeschadet dieser Erklärung kann jederzeit der Aufnahme oder Nutzung einzelner Bilder widersprochen oder die Löschung eigener Bilder von der Homepage der Schule
verlangt werden.
Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Datum .................................. Unterschrift .........................................................................
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Impressum
Herausgeber:
Kastulus-Realschule
Staatliche Realschule Moosburg
Breitenbergstraße 22
85368 Moosburg a. d. Isar
Telefon:
Telefax:
Internetseite:
E-Mail:
08761 / 33 08-0
08761 / 33 08-29
http://www.rs.moosburg.org
[email protected]
Stand: September 2008
Bei der Erstellung der Schulbroschüre haben mitgewirkt:
Schulleitung
Lehrerkollegium
Elternbeirat
Schülervertreter
Layout 2008: Daniel Klinger
35
Broschüre der Kastulus-Realschule Moosburg