MANV - Max und Flocke Helferland

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MANV - Max und Flocke Helferland
Prof. Dr. med. P. Sefrin
Universität Würzburg
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Entwicklung
Definition MANV
Gesundheitlicher
Bevölkerungsschutz
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Gesundheitlicher
Bevölkerungsschutz
•  Das System des gesundheitlichen
Bevölkerungsschutz muss neben dem
Rettungsdienst auf den bestehenden
Institutionen und Organisationen der
Gefahrenabwehr aufbauen.
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Medizinisches Versorgungskonzept bei
einem Massenanfall
•  Ziel der Versorgung
Bestmögliche notfallmedizinische
Versorgung einer großen Anzahl
von Patienten über die Kapazität
des Rettungsdienstes hinaus mit
hoher Qualität und schnellstmöglicher Rückkehr zur
individualmedizinischer
Versorgung.
Akteure der
Gefahrenabwehr
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• 
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• 
• 
• 
Rettungsdienst
Hilfsorganisationen
Feuerwehren
Technisches Hilfswerk
Polizei
Krankenhäuser
Ärzteschaft
Apotheken
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Weitere Gesundheitsdienstleistner
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MANV Bewältigung
•  Bisher gelang es MANV-Fällen durch Ergänzung
des Rettungsdienstes durch Nachbarschaftsund überregionale Hilfe(bis zu 80 km
Entfernung) zu bewältigen.
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Personal bei MANV
- medizinische Versorgung-
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Versorgungsstufen
Bund
Stufe IV: Sonderschutz mit Hilfe
von Spezialkräften (Task Forces)
Stufe III: erhöhter Schutz für gefährdete
Regionen und Einrichtungen
Stufe II: standardisierter flächendeckender Grundschutz für besondere
Situationen
Stufe I: normierter alltäglicher Schutz
auf lokaler Ebene
Land/Kommune
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Zuständigkeit der
Gefahrenabwehr bei MANV
•  Bund – Katastrophenschutz - Medical
Task Forces
•  Länder – Rettungsdienst – Konzepte
MANV
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Definition und Primäraufgaben
der MTF
Die MTF ist ein arztbesetzter
sanitätsdienstlicher Einsatzverband der Größe II im
Bevölkerungsschutz in
Deutschland:
• mit der Möglichkeit der
Dekontamination Verletzter
• Aufbau und Betrieb eines
Behandlungsplatzes,
• sowie
Patiententransportkapazität
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MANV-Konzepte
auf Länderebene
•  MAN-Konzepte sind auf regionaler Ebene
sind different.
•  Sie sind durch die Geografie,
rettungsdienstliche Strukturen, die
Kliniklandschaft und die
Bevölkerungsdichte bestimmt.
•  Sie basieren auf der Bereitschaft der
Mitwirkung ehrenamtlicher Kräfte.
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Behandlungsplatz-Kontingent
Konzeption der bayerischen
Behandlungsplätze
Voraussetzung
•  Die aus dem Alltag gewohnten
medizinischen und organisatorischen
Versorgungsprinzipien müssen genutzt
werden, d.h. Mitwirkung auch der
ehrenamtlichen Kräfte.
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Sichtung
und Konsequenzen
Entscheidung über:
- Behandlungspriorität
-  Behandlungsart
-  Behandlungsort
Sichtung
•  Problem der Dokumentation
länder- und verfahrensdifferent
•  Problem der Übermittlung des
Sichtungsergebnis
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Probleme bei der Patientenverteilung
bei Großschadensfällen und
Katastrophen
•  Innerhalb kurzer Zeit werden eine
große Zahl von Schwerverletzten
zur Weiter- bzw. Erstversorgung
in einem Krankenhaus eintreffen
•  Problem : Fehlende Vorbereitung
der Krankenhäuser durch
fehlende Alarmpläne, fehlende
Übung und Sensibilisierung
MANV
- Prinzip der KrankenhauszuweisungenDurch eine sinnvolle
Verteilung auf
mehrere (auch weiter
entfernte) Krankenhäuser, wird verhindert, dass auch im
klinischen Bereich
nach massenmedizinischen Prinzipien
behandelt werden
muss.
Paradigmenwechsel
•  Krankenhäuser befinden sich in einem
fundamentalen Umbruch.
•  DRG führen zu einem umfassenden und
dynamischen Strukturwandel
- kleinere Krankenhäuser haben keine Akut- und Notfallmedizin
mehr
- Hinwendung zur Elektivmedizin – keine Bettenreserven
- Notfallvorhaltungen fehlen besonders in strukturschwachen
Regionen
Krankenhausalarmplan
(gem.BayKatSG Art. 8 Abs. 1)
Träger von Krankenhäusern, die zur Bewältigung
eines Massenanfalls von Verletzten geeignet
sind, haben
Alarm- und Einsatzpläne,
die insbesondere organisatorische Maßnahmen
zur Ausweisung der Aufnahme- und
Behandlungskapazität vorsehen, aufzustellen
und fortzuschreiben.
Probleme bei der Patientenverteilung bei
Großschadensfällen
•  In den zurückliegenden Jahren erfolgte politisch gewollt – ein deutlicher Abbau der
Kapazitäten durch
- Personalabbau
- Bettenabbau (-33%)
- Reduktion medizinischer Geräte
- Liegezeitverkürzung (-24 %)
- Verkürzung der Pflegetage (-34 %)
Es kann eine Auslastung der Krankenhauskapazitäten -ohne wesentliche
Freiräume- unterstellt werden
Fehlende Krankenhausalarmpläne
Schmiedel/Sefrin (2003)
Alle Krankenhäuser Bayerns
Vermutet fehlende Pläne
62 %
Weidringer et al (2004)
Bundesweit
Vermutet fehlende Pläne
74 %
Sefrin/Messerer (2005)*
Alle Krankenhäuser Bayerns
Keine Pläne
19 %
* 84 % hatten das Krankenhauspersonal nur schriftlich informiert
Ziele des Verteilungskonzeptes
•  Patienten nach einem Massenanfall effizient
auf die vorhandenen Behandlungskapazitäten verteilen zu können.
•  Möglichst lange eine individualmedizinische
Versorgung aufrecht zu erhalten.
•  Überlastung der einzelnen Häuser möglichst
vermeiden.
•  Vorhandene Ressourcen optimal ausnutzen.
•  Zeitaufwändige Recherchen auf ein Minimum
reduzieren.
Lösung: Wellenplan
•  Durch den Wellenplan kann eine übermäßige
Inanspruchnahme einzelner Krankenhäuser
vermieden und eine adäquate Individualversorgung bei MANV gewährleistet werden.
•  Welle = zwischen dem Eintreffen von Patienten
muss ein ausreichendes Zeitintervall für die
Erstdiagnostik und Ersttherapie sein.
Probleme bei der Vorbereitung auf den
Massenanfall
•  Finanzierung und Realisierung von
Katastrophenübungen – vor dem
Hintergrund der pauschalierten
Fallvergütung ( DRG )
•  Aufwendungen für die Vorbereitung
für die Bewältigung einer Katastrophe
sind selbst zu tragen (z.B. Bayern
Art. 11 BayKSG)
MANV - Konzepte
•  Die generelle bundesweite Übertragbarkeit
der Konzepte für den MANV scheitert an
der föderalen Gestaltung der Organisation
des Rettungsdienstes und des
Katastrophenschutzes der Länder.
Handlungserfordernisse
- seitens des Bundes •  Gefahrenabwehr ist eine gemeinschaftliche
Aufgabe des Bundes – deshalb Abstimmung
zwischen den beteiligten Bundesministerien und
Behörden (Inneres, Gesundheit, Umwelt)
•  Abstimmung zwischen den Ländern und auf der
Länderebene.
•  Sicherung der Finanzierung sowohl im Bereich
der präklinischen wie klinischen Versorgung
•  Klärung der „Vergabepraxis“ im Rettungsdienst
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Handlungserfordernisse
- seitens der Länder •  Abstimmung der Zuständigkeiten mit dem Bund
(Einsatzleitung bei länderübergreifenden Einsätzen)
•  Sicherstellung und Anerkennung des Ehrenamtes in den
Hilfsorganisationen
•  Vermeidung von Mehrfachplanungen des Hilfspersonals
im Bevölkerungsschutz (Kontingente vs. MTF)
•  Sicherstellung der Helferorganisationen
•  Adaptationen der Landesrettungsdienstgesetze (z.B.
differente Zeitvorgaben für Hilfsfristen)
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Handlungserfordernisse
- seitens der Durchführenden •  Verbesserung der Qualifikation durch gezielte
Ausbildung und regelmäßige Übung.
•  Lösung der Schnittstellenproblemen (Wellenplan)
•  Vermeidung von Kommunikationsdefiziten
•  Verbindliche Festlegung der Zuständigkeiten für Planung
und Durchführung der Maßnahmen.
•  Aufbau von IT-Systemen zur Verteilung der Patienten
auf die Krankenhäuser(Sogro).
•  Einbindung der psychosozialen Notfallversorgung in die
Führungs- und Organisationsstruktur
Handlungserfordernisse
- seitens der Krankenhäuser •  Vorbereitungen für den MANV aus medizinischer Sicht
und Vorhaltung entsprechender Materialreserven für
konventionelle Gesundheitsschäden und Spezialszenarien (CBNR)
•  Entwicklung von Ersatzlösungen für den Fall des
Zusammenbruchs der internen Versorgungsysteme
•  Klärung der Finanzierung der Kosten für Ausbildung,
Training und Vorhaltungen
•  Vorbereitung auf Blockierung durch Selbsteinweiser
•  Sicherstellung der Aufnahme und klinischen Versorgung
bei Patientendislokation (Wellenplan)
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Handlungserfordernisse
- seitens des Rettungsdienstes•  Verfügbarkeit von einsatzbereitem und qualifiziertem
Personal sowie der Fahrzeuge und der Arzneimittel.
•  Verfügbarkeit einer persönlichen Schutzausrüstung für
verschiedene Einsatzanlässe.
•  Einbeziehung der Dekontamination in die
Einsatzstrategie
•  Effektive Koordination des Einsatzes der Boden- und
Luftrettung
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Handlungserfordernisse
- seitens des Bürgers*•  Sensibilisierung und Qualifizierung zur
Selbsthilfe
Eine Steigerung der Selbsthilfefähigkeit ist wegen der ständigen Verfügbarkeit hoher
Versorgungsstandards im täglichen Leben kaum zu erwarten.
•  Wiederholende Qualifikation im Bereich der
Ersten Hilfe
•  Engagement im Ehrenamt (z.B. bei den
Hilfsorganisationen)
* Kein professioneller Akteur, aber bei der Bewältigung eines MANV
unabdingbar.
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Handlungserfordernisse
- seitens der psychosozialen Versorgung •  Sicherstellung einer umfassenden
psychosozialen Prävention im Rahmen der
Vorbereitung auf einen MANV
•  Sicherstellung einer flächendeckenden,
interdisziplinären und gestuften
Einsatznachsorge für Betroffene und
Einsatzkräfte
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Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Für Fragen und Hinweise stehe ich
Ihnen in der Diskussion sowie danach
gerne zur Verfügung.
Prof. Dr. med. P. Sefrin
Universität Würzburg
c/o Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern
97078 Würzburg, Sandweg 11
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