Merkblatt Pflichtpraktikum
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Merkblatt Pflichtpraktikum
1 Merkblatt Pflichtpraktikum Allgemeines • • • • • Im Rahmen des Studiums müssen zwei sechswöchige Praktika absolviert werden. 6 Wochen in der Rechtspflege und 6 Wochen in der Verwaltung Diese müssen zwingend in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Am Ende des Praktikums wird Ihnen vom Ausbilder eine Bescheinigung ausgestellt. Ein Zeugnis ist nicht erforderlich. Die beiden Praktika sind Voraussetzung für die erste staatliche Pflichtfachprüfung. Ansprechpartner • Sämtliche Fragen, die das Pflichtpraktikum betreffen (z.B. ob ein Praktikum anerkannt wird, ob Sie dieses auch aufteilen dürfen usw.), richten Sie bitte an die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten: Justizprüfungsamt bei dem OLG Köln Reichenspergerplatz 1 50670 Köln www.olg-koeln.nrw.de Email: [email protected] Justizprüfungsamt bei dem OLG Düsseldorf Cecilienallee 3 40474 Düsseldorf www.olg-duesseldorf.nrw.de Justizprüfungsamt bei dem OLG Hamm Heßlerstraße 53 59065 Hamm www.olg-hamm.nrw.de Merkblatt • Unter folgendem Link finden Sie ein Merkblatt inklusive einer Musterbescheinigung: Merkblatt praktische Studienzeit Mögliche Praktikumsstellen: • Die Kontaktdaten eines Anwalts finden Sie über die Rechtsanwaltskammern, z.B. unter folgenden Links: Rechtsanwaltskammer Köln Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Rechtsanwaltskammer Hamm Fachstudienberatung Stand: September 2015 2 Merkblatt Pflichtpraktikum • Wenn Sie Ihr Verwaltungspraktikum im Bundesministerium der Justiz absolvieren möchten, finden Sie unter folgendem Link nähere Informationen: Praktikum im Bundesministerium der Justiz • Möglich ist auch ein Praktikum im Auswärtigen Amt oder im Bundestag: Praktikum im Auswärtigen Amt Praktikum im Bundestag Fachstudienberatung Stand: September 2015