Merkblatt Pflichtpraktikum

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Merkblatt Pflichtpraktikum
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Merkblatt Pflichtpraktikum
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Allgemeines
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Im Rahmen des Studiums müssen zwei sechswöchige Praktika absolviert werden.
6 Wochen in der Rechtspflege und 6 Wochen in der Verwaltung
Diese müssen zwingend in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
Am Ende des Praktikums wird Ihnen vom Ausbilder eine Bescheinigung ausgestellt. Ein
Zeugnis ist nicht erforderlich.
Die beiden Praktika sind Voraussetzung für die erste staatliche Pflichtfachprüfung.
Ansprechpartner
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Sämtliche Fragen, die das Pflichtpraktikum betreffen (z.B. ob ein Praktikum anerkannt
wird, ob Sie dieses auch aufteilen dürfen usw.), richten Sie bitte an die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten:
Justizprüfungsamt bei dem OLG Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
www.olg-koeln.nrw.de
Email: [email protected]
Justizprüfungsamt bei dem OLG Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
www.olg-duesseldorf.nrw.de
Justizprüfungsamt bei dem OLG Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
www.olg-hamm.nrw.de
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Merkblatt
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Unter folgendem Link finden Sie ein Merkblatt inklusive einer Musterbescheinigung:
 Merkblatt praktische Studienzeit
Mögliche Praktikumsstellen:
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Die Kontaktdaten eines Anwalts finden Sie über die Rechtsanwaltskammern, z.B. unter
folgenden Links:
Rechtsanwaltskammer Köln
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Rechtsanwaltskammer Hamm
Fachstudienberatung
Stand: September 2015
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Wenn Sie Ihr Verwaltungspraktikum im Bundesministerium der Justiz absolvieren möchten, finden Sie unter folgendem Link nähere Informationen:
Praktikum im Bundesministerium der Justiz
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Möglich ist auch ein Praktikum im Auswärtigen Amt oder im Bundestag:
Praktikum im Auswärtigen Amt
Praktikum im Bundestag
Fachstudienberatung
Stand: September 2015