Jahresprogramm 2015/2016

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Jahresprogramm 2015/2016
Jahresprogramm
2015 / 2016
Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V.
Graf-Eberhard-Platz 10
72574 Bad Urach
Telefon 07125 88 56
www.musikschule-badurach.de
Musikschule Bad Urach & Umgebung e. V.
Schlossmühle, Graf-Eberhard-Platz 10
72574 Bad Urach
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Dienstagnachmittag
Donnerstagnachmittag
09 Uhr bis 12 Uhr
14 Uhr bis 17 Uhr
14 Uhr bis 16 Uhr
Musikschulleitung:
Ute Wieland (Sprechzeiten nach Vereinbarung)
Tel.: 07125 88 62
[email protected]
Sekretariat:
Nadine Lamparter
Tel.: 07125 88 56
[email protected]
Fax: 07125 4 03 39
Bankverbindung:
Volksbank Metzingen-Bad Urach
IBAN DE65 6409 1200 0048 7540 05
Kreissparkasse Reutlingen
IBAN DE18 6405 0000 0100 0641 04
Unser Fächerangebot
Eltern-Kind-Gruppe
Musikalische Früherziehung, Grundkurs
Blockflöte
Querflöte, Klarinette & Saxophon
(Oboe & Fagott bei verstärkter Nachfrage)
Trompete, Horn, Posaune, Tenorhorn & Tuba
Klavier, Keyboard & Akkordeon
Gitarre, E-Gitarre & E-Bass
Violine, Viola, Violoncello & Kontrabass
Schlagzeug & Trommelgruppen
Gesang
Verschiedene Ensembles & Orchester
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Eine qualitätsvolle Musikerziehung prägt
nachhaltig die Persönlichkeit eines
Menschen. Ihr kommt seit jeher eine
große gesellschaftliche Bedeutung zu.
Eine intensive Beschäftigung mit
Musik, insbesondere das Spielen von
Musikinstrumenten, fördert nachgewiesenermaßen die Lernfähigkeit von
Kindern und führt zusätzlich zu einem
ausgewogenen sozialen Verhalten.
Die Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V. bietet diese qualitätsvolle Musikerziehung durch Elementar- und Instrumentalunterricht sowie
ergänzende Ensembleangebote bei qualifizierten Fachlehrkräften.
Wir sind Mitglied im Verband der Musikschulen, anerkannt und staatlich gefördert nach § 4 des Jugendbildungsgesetzes, mitgetragen
und unterstützt von den beteiligten Kommunen und somit ein Teil des
Bildungssystems.
Ein Schwerpunkt der Musikschularbeit sind die musikalischen Elementarfächer. Der Eltern-Kind-Kurs wendet sich an Familien mit Kleinkindern im
Alter von 2 Jahren. Gemeinsam mit Mutter oder Vater (Oma, Opa oder auch
Tagesmutter) entdecken die Allerkleinsten die Welt der Musik.
Die Musikalische Früherziehung hat zum Ziel, Vorschulkinder ab 4 Jahre
mit den Grundelementen der Musik vertraut zu machen. Beim Singen,
Musizieren und Tanzen mit Gleichaltrigen werden ihre kreativen Kräfte und
ihr Sozialverhalten angeregt und gefördert. Wer diesen Einstieg verpasst hat,
kann an der einjährigen Musikalischen Grundausbildung teilnehmen.
Der Instrumentalunterricht kann an die Elementarphase gleich anschließen.
Wir bieten Gruppen- und Einzelunterricht bei qualifizierten Fachkräften. Das
aktuelle Unterrichtsangebot entnehmen Sie bitte der Liste „Lehrkräfte und
Unterrichtsfächer“.
Ein spezielles Angebot für 6-12jährige Kinder, die sich noch nicht für ein
Instrument entscheiden können, ist das Instrumentenkarussell. Im Verlauf
von 3 Unterrichtsblöcken mit jeweils 3 Stunden können die Kinder 3 unterschiedliche Instrumente näher kennenlernen und ihre Vorlieben entdecken.
Besonderen Wert legt die Musikschule auf das gemeinschaftliche Musizieren. Die Teilnahme an den Proben der verschiedenen Ensembles ist für
Schüler/innen der Musikschule kostenlos. Aber auch Interessierte, die keinen
Unterricht an der Musikschule haben, können an der Arbeit dieser Gruppen
teilnehmen.
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Unsere Lehrkräfte & ihre Unterrichtsfächer
Bielek, Wolfgang
Gitarre, E-Gitarre, Blockflöte
Bad Urach, Grabenstetten
Hülben
Doll-Heiter, Annegret
Blockflöte
Bad Urach & Grabenstetten
Groner, Stefanie
Landesprogramm SBS
Querflöte
Hülben
Römerstein
Heider, Manfred
Klavier, Keyboard
Hengen, Grabenstetten
Römerstein
Knöpfler, Jürgen
Klavier, Gesang
Bad Urach
Lauffer, Sigune
Violoncello
Bad Urach
Leichtle, Rudi
Schlagzeug, Percussion,
Trommelgruppe
Bad Urach
Loris, Nikolaus
Trompete, Flügelhorn, Horn,
Bad Urach & Römerstein
Posaune, Tenorhorn, Tuba, Bläserklasse
Lust, Kathrin-S.
Violine
Bad Urach
Mall, Heiko
Gitarre, E-Gitarre
Bad Urach
Müller, Manfred
Keyboard, Akkordeon
Bad Urach
Neu, Johann
Klarinette, Saxophon, Bläserklasse
Bad Urach & Römerstein
Reges-Manz, Christina Musikalische Früherziehung
Bad Urach
Rein, Bertram
Kontrabass, E-Bass
Bad Urach
Romer, Wolfgang
Schlagzeug, Percussion,
Percussionensemble
Bad Urach
Saika, Sergey
Blechbläser Musikverein
Bad Urach
Stolte, Kathrin
Eltern-Kind-Gruppe, Früherziehung
Bad Urach & Grabenstetten
Straßer-Stoll, Barbara Querflöte, Blockflöte, Bläserklasse
Bad Urach
Trintschuk, Anatoli
Gitarre
Bad Urach
Wieland, Ute
Violine, Viola, Ensembleleitung,
Orchester
Bad Urach
Witte, Angelika
Klavier, Korrepetition
Bad Urach
Zygadlo, Janusz
Violine, Viola
Grabenstetten & Hülben
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Werden Sie Mitglied der
Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie nachhaltig unsere Arbeit
Sie können damit:
• unseren Trägerverein
stärken und durch Ihre Stimme
im Verein und/oder Vorstand die
Geschicke der Musikschule
mitgestalten
• unsere Schule
finanziell unterstützen
über die öffentlichen Mittel hinaus
• unsere Arbeit
ideell fördern
• sozial Schwächeren
den Unterricht an der Musikschule
durch das Bereitstellen von
Stipendien ermöglichen
Auch Sie können bei uns Mitglied werden. Ob Sie als Familie, als Elternteil, als
ehemalige Musikschüler-/in, als Unternehmen oder einfach als musikbegeisterter Mensch zu uns kommen wollen:
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre
Musikschule Bad Urach & Umgebung e. V.
Schlossmühle
Graf-Eberhard-Platz 10
72574 Bad Urach
Tel. 07125 88 56
[email protected]
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KONZERTTERMINE
Samstag, 24. Oktober 2015
17:00 Uhr
SCHÜLERKONZERT Römerstein
Werkrealschule Vordere Alb, Musiksaal
Sonntag, 15. November 2015
10:30 Uhr
MATINEE-KONZERT IN DER
GLASHALLE
Haus des Gastes, Bad Urach
Schüler/innen & Lehrer/innen
der Musikschule
Freitag, 11. Dezember 2015
19:00 Uhr
SCHÜLERKONZERT Bad Urach
Schlossmühle, Kleiner Saal
Sonntag, 20. Dezember 2015
10:00 Uhr
MUSIK IM GOTTESDIENST
Amanduskirche, Bad Urach
Solisten & Ensembles der Musikschule
Freitag, 29. Januar 2016
19:00 Uhr
SCHÜLERKONZERT Hülben
Bürgersaal
Freitag, 26. Februar 2016
17:30 Uhr
„WIR FÜR EUCH“
Konzert von Kindern für Kinder
mit anschl. Instrumentenberatung
Schlossmühle, Kleiner Saal
Freitag, 18. März 2016
19:00 Uhr
SCHÜLERKONZERT Bad Urach
Schlossmühle, Kleiner Saal
Samstag, 30. April 2016
17:00 Uhr
SCHÜLERKONZERT Grabenstetten
Ev. Gemeindehaus
Freitag, 24. Juni 2016
20:00 Uhr
KONZERT IN DER GLASHALLE
Haus des Gastes, Bad Urach
Schüler/innen & Lehrer/innen
der Musikschule
22. und 24. Juli 2016
„SO KLINGT BAD URACH“
Sinfonische Dichtung zum 700jährigen
Stadtjubiläum
Marktplatz Bad Urach
Weitere Termine, wie Klassenvorspiele und eventuelle Änderungen entnehmen Sie bitte unseren Aushängen und der aktuellen Tagespresse.
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Gebührenordnung (gültig ab Oktober 2015))
Die Unterrichtsentgelte sind Jahresgebühren, sie werden in 12 Teilbeträgen per
SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.
Musikalische Elementarerziehung (Kursdauer jeweils 1 Jahr)
60 Minuten wöchentlich
€ 23,00 mtl.
Eltern-Kind-Gruppe
45 Minuten wöchentlich
€ 19,00 mtl.
Instrumentalunterricht
Kinder und Jugendliche (bis zum 27. Lebensjahr)
Einzelunterricht:
30 Min./wöchentlich
45 Min./wöchentlich
€ 53,50 mtl.
€ 76,50 mtl.
Gruppenunterricht:
2 Schüler/innen 30 Min./wöchentlich
2 Schüler/innen 45 Min./wöchentlich
3 Schüler/innen 45 Min./wöchentlich
ab 4 Schüler/innen 45 Min./wöchentl.
€ 34,50 mtl.
€ 42,50 mtl.
€ 34,50 mtl.
€ 28,50 mtl.
Schnupperstunde:
30 Min
€ 18,00 mtl.
Für unser Orientierungsangebot Instrumentenkarussell gelten gesonderte Gebühren:
3 x Einzelunterricht 30 min.
€ 53,00 pro Schüler/in
3 x 2 Schüler/innen 30 min.
€ 34,00 pro Schüler/in
3 x 2 Schüler/innen 45 min.
€ 42,00 pro Schüler/in
3 x 3 Schüler/innen 45 min.
€ 34,00 pro Schüler/in
Für Schüler/innen, die nicht aus den Kommunen Bad Urach, Dettingen, Grabenstetten, Hülben, Römerstein oder St. Johann kommen, wird ein zusätzlicher Ausgleichsbetrag von z. Z. 8 % der jeweiligen Unterrichtsgebühr erhoben.
Für Schüler/innen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Erwachsenenzuschlag von 25 % der jeweiligen Unterrichtsgebühr erhoben.
Geschwister- und Mehrfächerermäßigung für alle Tarife (außer Musikal. Früherziehung, Grundkurs, EKG & Instrumentenkarussell)
für das 2. Kind/ 2. Fach
10 % Ermäßigung;
für jedes weitere Kind/Fach
20 % Ermäßigung;
Sozialermäßigung gewährt die Musikschule im Bedarfsfall auf Antrag bzw. bei Vorlage des „Uracher Tafel-Ausweises“. Die Musikschule ist berechtigt, Gutscheine „zur
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu verrechnen.
Die Teilnahme an den Ensembles ist für Schüler/innen der Musikschule kostenlos.
Leihgebühren für musikschuleigene Instrumente:
Querflöte
€ 12,00 mtl.
Gitarre
Geige
€ 12,00 mtl.
Cello
Keyboard
€ 8,00 mtl.
Bongo
€ 8,00 mtl.
€ 14,00 mtl.
€ 3,00 mtl.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule Bad Urach &
Umgebung e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule
Bad Urach & Umgebung e.V. (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1) Für Unterrichtsverträge zwischen der Musikschule
Bad Urach & Umgebung e.V. und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeine
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
2) Änderungen der Vertragsbedingungen werden
dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Widerspruch muss
innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der
Änderung an die Musikschule abgesendet werden.
§ 2 Vertragsabschluss
1) Ein Unterrichtsvertrag kommt zustande durch das
Ausfüllen eines Anmeldeformulars durch den Kunden und die schriftliche Bestätigung der Einteilung
zum Unterricht durch die Musikschule Bad Urach
& Umgebung.
2) Anmeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
3) Die Anmeldung erfolgt auf einem besonderen Formular der Musikschule.
4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Musikschule besteht nicht.
§ 3 Vertragsdauer/Kündigung
1) Abmeldungen/Kündigungen sind schriftlich an die
Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Bei
Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2) Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Halbjahres ( 31. März/30. September ) möglich und muss
sechs Wochen vor Halbjahresende schriftlich in
der Geschäftsstelle der Musikschule vorliegen.
3) Liegt die Kündigung nicht rechtzeitig vor, verlängert sich der Unterrichtsvertrag stillschweigend
um weitere 6 Monate.
4) Abweichend von Satz 2) ist in den Gruppen der
Musikalischen Früherziehung eine Abmeldung
nach der Probezeit nur zum Ende eines Musikschuljahres (30. September) möglich.
5) Abweichend von Satz 2) ist in den Schulkooperationen eine Kündigung nach dem Probemonat
nur zum Ende des Schuljahres (31.7., gesonderte
Regelung Schulkoop.) möglich.
6) Ausnahmen von den Kündigungsregelungen sind
nur in begründeten Fällen (Wegzug, schwere langandauernde Erkrankung) auf schriftlichen Antrag
möglich.
7) Der erste Monat nach Unterrichtsbeginn gilt als
Probezeit. Innerhalb der Probezeit ist eine Abmeldung mit einer Frist von zwei Wochen zum
jeweiligen Monatsende möglich. Eine Kündigung
zum Ende des Probemonats entbindet nicht von
der Zahlungspflicht für diese Unterrichtszeit.
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8) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung oder die Unterrichtsdisziplin, sowie bei
Nichtzahlen des Unterrichtsentgeltes, kann ein/e
Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Schulleitung
§ 4 Schuljahr und Unterricht
1) Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1.
Oktober und endet am 30. September. Es ist in
2 Halbjahre (1. Oktober bis 31. März und 1. April
bis 30. September) eingeteilt.
2) Die Ferienregelung der allgemeinbildenden Schulen in Bad Urach gilt auch für die Musikschule.
3) Jede/r Schüler/in ist zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Bei
Verhinderung ist die Schulleitung bzw. die Lehrkraft rechtzeitig zu informieren. Die Absage entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
4) Sollten durch Verschulden der Musikschule Bad
Urach & Umgebung in einem Schuljahr weniger als
35 Unterrichtseinheiten gegeben werden, so wird
für jede weniger gegebene Unterrichtseinheit das
entsprechende Unterrichtsentgelt zurückerstattet.
5) Bei Unterrichtsausfall in Folge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6) Bei einer länger als 4 Wochen andauernden
Krankheit des Schülers/der Schülerin, kann nach
Vorlage eines ärztlichen Attests eine Befreiung
von weiteren Entgeltzahlungen bis zum Ende der
Krankheit erfolgen.
§ 5 Lernmittel
Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel ( Noten, Instrumente, usw. ) sind auf eigene Kosten zu
beschaffen. Es wird empfohlen, bei Neuanschaffungen den Rat der Fachlehrkraft einzuholen.
Für einen leichteren Einstieg stehen zahlreiche musikschuleigene Instrumente zur Verfügung, die gegen eine Leihgebühr ausgeliehen werden können.
Die Leihgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen
Gebührenordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht.
§ 6 Aufsicht, Versicherung und Haftung
1) Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
2) Für Unfälle bei Veranstaltungen der Musikschule
einschließlich des unmittelbaren Weges zwischen
Wohnung und Veranstaltungsort, schließt die Musikschule eine Unfallversicherung ab.
3) Die Musikschule haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personen-, Sachund Vermögensschäden, die bei der Teilnahme
am Unterricht oder an sonstigen Veranstaltungen
der Musikschule eintreten.
4) Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind
die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für
Schulen anzuwenden.
§ 7 Entgelt
1) Für die Teilnahme am Unterricht erhebt die Musikschule ein privatrechtliches Entgelt.
2) Das Entgelt ist ein Jahresentgelt und wird in 12
gleichen Teilen erhoben.
3) Das Entgelt ist jeweils bis zum 10. des laufenden
Monats zur Zahlung fällig.
4) Die Schulgeldpflicht beginnt mit dem Monat der
Aufnahme des Unterrichts, bzw. mit dem Monat
der im Einteilungsbescheid genannt ist.
5) Das Nähere regelt die aktuelle Gebührenordnung.
§ 8 Datenschutz
1) Durch Abschluss des Unterrichtsvertrages erklärt
sich der Kunde damit einverstanden, dass die
Musikschule die erhobenen persönlichen Daten,
entsprechend den Datenschutzbestimmungen,
zum Zweck der vertraglichen Abwicklung erfassen, speichern und nutzen darf.
2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass
von ihm bzw. seinen Kindern im Rahmen von Veranstaltungen der Musikschule entstandene Bilder
und Tonaufnahmen zu Werbezwecken der Musikschule verwendet werden dürfen.
3) Die Aufnahmen dürfen nicht an Dritte zur kommerziellen Nutzung weitergegeben werden.
§ 9 Salvatorische Klausel
1) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein
Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14
Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform ( z.B.
Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in
Verbindung mit §1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie
unseren Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBG. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Musikschule Bad Urach & Umgebung, Graf-Eberhard-Platz 10, 72574 Bad Urach, Fax 07125/40339
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie
Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu
führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl
erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit dem Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag
von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt haben.
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Mitglied im Bund Deutscher Liebhaberorchester e.V. Nürnberg und in der Gesellschaft der Musikfreunde e.V. Reutlingen
Lernen Sie das Reutlinger Kammerorchester kennen!
Das Reutlinger Kammerorchester hat sich im Laufe der letzten fünf Jahre zu einem kleinen,
aber feinen Symphonieorchester entwickelt. Neben Streichern – Violine, Viola, Cello und
Kontrabass – verfügen wir nun über eine komplette Bläserbesetzung mit Flöten, Oboen,
Klarinetten, Hörnern, Fagotten, Trompeten und Posaunen.
Wir erarbeiten im Jahr zwei abwechslungsreiche Konzertprogramme aus der klassischromantischen Epoche und der Moderne mit hochkarätigen Solisten. Die etwa 40 Mitspielerlnnen aus unterschiedlichen Altersgruppen gestalten darüber hinaus auch die
Reutlinger Kulturnacht mit und spielen zu Pfingsten die Festmesse in der Haigerlocher
Schlosskirche.
Das Reutlinger Kammerorchester hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, Stipendiaten der
Reutlinger Christel-Guthörle-Stiftung ein Podium für solistische Auftritte zu geben.
Weitere Mitspielerinnen in allen Instrumentengruppen heißen wir herzlich willkommen.
Die Proben finden mittwochs von 19.45–22.00 Uhr im Isolde-Kurz-Gymnasium in Reutlingen statt.
Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage:
ww.rko-reutlingen.de
Wir freuen uns auf Sie!
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Ein Haus
voller Ideen
rund um
den Druck
Senner Druckhaus GmbH
D-72622 Nürtingen
Carl-Benz-Straße 1
Telefon (0 70 22) 94 64-202
[email protected]
www.senner-druckhaus.de
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Das Konto, das mehr drauf hat als Geld.
Das Sparkassen-Girokonto.
Neu mit pushTAN. Mobil überweisen ohne Zusatzgeräte.
Das Sparkassen-Girokonto bietet viele Vorteile wie das mobile Überweisen mit pushTAN,
das praktische Klicksparen per Knopfdruck oder den intelligenten Kontowecker, der Sie aktiv
über Umsätze informiert. Noch mehr Vorteile und Infos erfahren Sie in Ihrer Geschäftsstelle oder
unter www.ksk-reutlingen.de
S Kreissparkasse
Reutlingen