Anmeldung Unterrichtsvertrag

Transcription

Anmeldung Unterrichtsvertrag
Anmeldung
Unterrichtsvertrag
Musikschule
Reutlingen
Gut gestimmt!
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Name des Schülers
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|_ m |_ w
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Vorname
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Schule / Beruf des Schülers
Geburtsdatum des Schülers
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Musikalische Vorbildung
Besondere Wünsche
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Gewünschtes Unterrichtsfach
Weitere Teilnehmer aus der Familie
|_ Einzelunterricht 30’
|_ Zweiergruppe 30’
|_ Dreiergruppe 45’
|_ Einzelunterricht 45’
|_ Zweiergruppe 45’
|_ Gruppenunterricht
|_ Bandunterricht
|_ Groove Factory
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Name des Vertragspartners
Vorname
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Straße
Telefon mit Vorwahl tagsüber
Musikschule
der Volkshochschule
Reutlingen GmbH
Staatlich anerkannt nach
§ 4 Jugendbildungsgesetz
Haus der Volkshochschule
Spendhausstraße 6
72764 Reutlingen
Telefon 07121 336-144
Telefax 07121 336-244
[email protected]
www.musikschule-reutlingen.de
Sitz Reutlingen
AG Stuttgart
HRB 352811
Aufsichtsratsvorsitzender
Robert Hahn
Geschäftsführer
Dr. Ulrich Bausch
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PLZ
Telefon mit Vorwahl abends
Bankverbindungen
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E-Mail
Telefon mobil
Volksbank Reutlingen
IBAN:
DE 47 6409 0100 0115 8200 00
BIC: VBRT DE 6R XXX
Ort
Sie helfen uns, erheblichen Verwaltungsaufwand zu sparen, wenn Sie dem Lastschriftverfahren zustimmen
und uns folgendes SEPA-Lastschriftmandat erteilen:
SEPA-Lastschriftmandat
Musikschule der Volkshochschule Reutlingen GmbH, Spendhausstr. 6, 72764 Reutlingen,
Gläubiger-Identifikationsnummer DE6 0 MSR0 0000 2257 72
Ich ermächtige die Musikschule der Volkshochschule Reutlingen GmbH, die von mir/uns zu entrichtenden Gebühren
von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Musikschule
der Volkshochschule Reutlingen GmbH auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsweise
|_ 1/4-jährlich
|_ monatlich
Name, Vorname des Kontoinhabers (falls abweichend vom Teilnehmer)
IBAN des Zahlungspflichtigen (max. 22 Stellen)
|_D |_E |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_
BIC (8 oder 11 Stellen)
|_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_
Bank (Name, Sitz)
Von der Schul- und Gebührenordnung habe ich Kenntnis genommen und erkenne sie als rechtsverbindlich an.
Ich stimme zu, dass die Musikschule Reutlingen fotografische/filmische Aufnahmen meines Kindes/meiner Kinder
zu Informations- und Gestaltungszwecken (Homepage, Flyer, Plakate, Bildaushang) verwenden darf.
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Reutlingen, den Unterschrift Vertragspartner/-in
Mögliche Unterrichtszeiten
Mo. von
bis
Uhr
Mo. von
bis
Uhr
Di. von
bis
Uhr
Di. von
bis
Uhr
Mi. von
bis
Uhr
Mi. von
bis
Uhr
Do. von
bis
Uhr
Do. von
bis
Uhr
Fr. von
bis
Uhr
Fr. von
bis
Uhr
Musikschule der Volkshochschule Reutlingen · Haus der Volkshochschule · Spendhausstraße 6 · 72764 Reutlingen
Telefon 07121 336-144 · Telefax 07121 336-244 · [email protected] · www.musikschule-reutlingen.de
Kreissparkasse Reutlingen
IBAN:
DE 78 6405 0000 0000 0882 28
BIC: SOLA DE S1 REU
Finanzamt Reutlingen
St.-Nr. 78042/81396
Schul- und
Gebührenordnung
1. Einteilung zum
Unterricht
Der Einstieg in den Musikunterricht ist
zu jedem Monatsbeginn möglich. Sollte eine Einteilung nicht möglich sein,
werden die Anmeldungen auf der
Warteliste weitergeführt und zu einem
späteren Zeitpunkt zum Unterricht eingeteilt.
Sollten Sie nach Anmeldung an einem
Unterricht an der Musikschule nicht
mehr interessiert sein, so bitten wir um
umgehende schriftliche Benachrichtigung, da wir sonst nach vollzogener
Einteilung für 3 Monate die Unterrichtsgebühren erheben müssten.
2. Unterrichtszeit
Das Musikschuljahr beginnt am
1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres.
Während der Schulzeit findet wöchentlich eine Unterrichtsstunde statt, je
nach Unterrichtsart dauert diese 30, 45
oder 60 Minuten. Aufsichtspflicht der
Lehrkraft besteht nur für die Dauer des
Unterrichts.
3. Unterrichtsausfall
Unterricht, den der Schüler / die Schülerin durch Krankheit oder sonstige
Verhinderung versäumt, wird nicht
nachgegeben. In solchen Fällen wird
um möglichst rechtzeitige telefonische
oder schriftliche Nachricht gebeten.
Ändert sich der Stundenplan eines
Schülers / einer Schülerin, so dass er/
sie den Unterricht an der Musikschule
zu der bestimmten Zeit nicht besuchen
kann, ist er/sie verpflichtet, sofort
nach Kenntnis der Veränderung das
Sekretariat der Musikschule zu benachrichtigen.
Durch plötzliche Erkrankung oder Verhinderung des Lehrers/der Lehrerin
ausfallender Unterricht wird, soweit
dies möglich ist (und den Rahmen von
2 Unterrichtsstunden im Jahr überschreitet), nachgegeben.
4. Ferienordnung
Die Ferienordnung der öffentlichen
Schulen gilt auch für den Unterricht
der Musikschule. Der letzte Schultag
vor den Sommerferien ist ab 12:00 Uhr
unterrichtsfrei. An den gesetzlichen
Feiertagen findet kein Unterricht statt.
5. Kündigungen, Ummeldungen, Lehrerwechsel
Kündigungen, Ummeldungen auf andere Unterrichtsfächer oder -formen und
Anträge auf Lehrerwechsel sind nur
zum 31. März und 30. September eines
Jahres möglich und müssen, um rechtsgültig zu sein, jeweils schriftlich bis
spätestens 31. Januar bzw. 31. Juli dem
Sekretariat vorliegen.
Außerhalb dieser Fristen ist eine
schriftliche Kündigung mit sechswöchiger Frist jeweils zum Quartalsende in
folgenden Ausnahmefällen möglich:
Wegzug des Schülers/der Schülerin außerhalb der Gemeinde Reutlingen,
langdauernde ärztlich bescheinigte
Krankheit, mangelnde Eignung des
Schülers/der Schülerin. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Unterrichtsgebühren
Die Gebühren gelten ab 01.10.2016
a) Kinder und Jugendliche
bis zum 27. Lebensjahr
Einzelunterricht
wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 94,50 €
Jahresgebühr 1134,00 €
Einzelunterricht
wöchentlich eine 30-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 63,00 €
Jahresgebühr 756,00 €
Zweiergruppe
wöchentlich eine 30-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 37,00 €
Jahresgebühr 444,00 €
Zweiergruppe
wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 51,00 €
Jahresgebühr 612,00 €
Dreiergruppe
wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 37,00 €
Jahresgebühr 444,00 €
Elementarunterricht
Musikgarten
wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 21,00 €
Jahresgebühr
252,00 €
Musikalische Früh- und
Grunderziehung
wöchentlich eine 60-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 25,00 €
Jahresgebühr 300,00 €
Musikschule
Reutlingen
Gut gestimmt!
Bandunterricht in der Groove-Factory
– für Schüler/-innen der msrt
wöchentlich eine 60-Minuten-Probe
Monatsgebühr (12 Monate) 17,00 €
Jahresgebühr 204,00 €
wöchentlich eine 90-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 23,00 €
Jahresgebühr 276,00 €
– für externe Schüler/-innen
wöchentlich eine 60-Minuten-Probe
Monatsgebühr (12 Monate) 30,00 €
Jahresgebühr 360,00 €
wöchentlich eine 90-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 40,00 €
Jahresgebühr 480,00 €
b) Erwachsene (über 27. Lebensjahr)
Einzelunterricht
wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 102,50 €
Jahresgebühr 1230,00 €
wöchentlich eine 30-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 72,00 €
Jahresgebühr 864,00 €
Der Musikschulunterricht für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene bis zum
vollendeten 27. Lebensjahr wird vom
Land Baden-Württemberg (Landesjugendplan) gefördert. Für erwachsene
Schüler/-innen über 27 Jahre gelten
daher die o.g. Gebührensätze.
Die Gebühren der Musikschule sind
vom Aufsichtsrat der Musikschule der
vhs Reutlingen GmbH nach sozialen
Gesichtspunkten festgelegt worden. Es
handelt sich dabei um Jahresgebühren,
die nach Wunsch sowohl vierteljährlich
als auch monatlich im Lastschriftverfahren abgebucht werden.
7. Gebührenfrei
Für die Teilnahme im Orchester sowie
den verschiedenen Spielgruppen und
Ensembles wird für die Schüler/-innen
der Musikschule keine Gebühr erhoben. Dies gilt nicht für Schüler der
Groove-Factory.
8. Auswärtigenzuschlag
Der Auswärtigenzuschlag für Schüler/innen, deren Wohnort nicht zur Stadt
Reutlingen gehört, beträgt zur Zeit
123,00 € im Jahr (10,25 € monatlich
zusätzlich zu der Unterrichtsgebühr),
sofern sich die betreffende Gemeinde
am Ausgleich nicht beteiligt.
9. Ermäßigungen
Die Musikschule gewährt Ermäßigungen (bis höchstens 30 %).
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
bis zum 27. Lebensjahr
1.Unterrichtsvertrag volle Gebühr
2.Unterrichtsvertrag
10 % Erm.
3.Unterrichtsvertrag
20 % Erm.
4.und jeder weitere
Unterrichtsvertrag
30 % Erm.
Sozialermäßigung
Auf Vorlage eines gültigen Reutlinger
Gutscheinheftes gewährt die Musikschule 30% Ermäßigung.
Musikschule der Volkshochschule Reutlingen · Haus der Volkshochschule · Spendhausstraße 6 · 72764 Reutlingen
Telefon 07121 336-144 · Telefax 07121 336-244 · [email protected] · www.musikschule-reutlingen.de
10. Gebührenänderung
Sollte aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen eine Veränderung
der Unterrichtsform während des laufenden Musikschuljahres notwendig
werden, so kann eine solche im Einvernehmen mit dem Schüler / der Schülerin bzw. dessen / deren Eltern vorgenommen werden.
Die Gebühren werden ab Eintritt der
Änderung entsprechend den derzeit
gültigen Gebührensätzen berechnet.
Wenn keine Einigung erzielt wird, kann
der Schüler / die Schülerin bzw.
dessen / deren Eltern oder aber die
Musikschule mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen; bis
zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt
das Vertragsverhältnis unverändert.
Eine Gebührenanpassung während des
laufenden Musikschuljahres bleibt vorbehalten. Sie kann nur bei einer Steigerung der für die Musikschule relevanten Kosten vorgenommen werden und
muss mit einer Frist von zwei Monaten
zum Quartalsende für das folgende
Quartal angekündigt werden. Schüler/innen bzw. deren Eltern sind verpflichtet, die erhöhten Gebühren zu bezahlen. Schüler/-innen bzw. deren Eltern
können nach der Ankündigung der Gebührenanpassung mit einer Frist von 6
Wochen zum Quartalsende
kündigen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt das Vertragsverhältnis
unverändert.
Bankverbindung
Musikschule der vhs Reutlingen GmbH
Volksbank Reutlingen
IBAN: DE 47 6409 0100 0115 8200 00
BIC: VBRT DE 6R XXX
Kreissparkasse Reutlingen
IBAN: DE 78 6405 0000 0000 0882 28
BIC: SOLA DE S1 REU
Die Musikschule der Volkshochschule
Reutlingen GmbH stellt den Einzug der
Unterrichtsgebühren zum 1. November
2013 auf das EU-SEPA-Lastschrift­
verfahren um. Die Gläubiger-Identifikations-Nummer der Musikschule Reutlingen lautet: DE 60 MSR0 0000 2257 72.
Ihre bisher vorliegende Einzugs­
ermächtigung wird zum zukünftigen
SEPA-Mandat. Die Mandatsnummer
entspricht Ihrem Kassenzeichen. Für
Sie entsteht durch die Umstellung kein
höherer Aufwand, die Lastschriften
erfolgen weiterhin von Ihrer gewohnten Bankverbindung. Zukünftig buchen
wir die Beiträge üblicherweise am
15. eines Monats ab, sofern es sich
dabei um einen Samstag, Sonntag oder
Feiertag handelt, eben erst am darauf
folgenden Banktag.