Anmeldung Unterrichtsvertrag
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Anmeldung Unterrichtsvertrag
Anmeldung Unterrichtsvertrag Musikschule Reutlingen Gut gestimmt! _______________________________ Name des Schülers _______________________________ |_ m |_ w _______________________________ Vorname _______________________________ Schule / Beruf des Schülers Geburtsdatum des Schülers _______________________________ _______________________________ Musikalische Vorbildung Besondere Wünsche _______________________________ _______________________________ Gewünschtes Unterrichtsfach Weitere Teilnehmer aus der Familie |_ Einzelunterricht 30’ |_ Zweiergruppe 30’ |_ Dreiergruppe 45’ |_ Einzelunterricht 45’ |_ Zweiergruppe 45’ |_ Gruppenunterricht |_ Bandunterricht |_ Groove Factory _______________________________ _______________________________ Name des Vertragspartners Vorname _______________________________ _______________________________ Straße Telefon mit Vorwahl tagsüber Musikschule der Volkshochschule Reutlingen GmbH Staatlich anerkannt nach § 4 Jugendbildungsgesetz Haus der Volkshochschule Spendhausstraße 6 72764 Reutlingen Telefon 07121 336-144 Telefax 07121 336-244 [email protected] www.musikschule-reutlingen.de Sitz Reutlingen AG Stuttgart HRB 352811 Aufsichtsratsvorsitzender Robert Hahn Geschäftsführer Dr. Ulrich Bausch _______________________________ _______________________________ PLZ Telefon mit Vorwahl abends Bankverbindungen _______________________________ _______________________________ E-Mail Telefon mobil Volksbank Reutlingen IBAN: DE 47 6409 0100 0115 8200 00 BIC: VBRT DE 6R XXX Ort Sie helfen uns, erheblichen Verwaltungsaufwand zu sparen, wenn Sie dem Lastschriftverfahren zustimmen und uns folgendes SEPA-Lastschriftmandat erteilen: SEPA-Lastschriftmandat Musikschule der Volkshochschule Reutlingen GmbH, Spendhausstr. 6, 72764 Reutlingen, Gläubiger-Identifikationsnummer DE6 0 MSR0 0000 2257 72 Ich ermächtige die Musikschule der Volkshochschule Reutlingen GmbH, die von mir/uns zu entrichtenden Gebühren von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Musikschule der Volkshochschule Reutlingen GmbH auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise |_ 1/4-jährlich |_ monatlich Name, Vorname des Kontoinhabers (falls abweichend vom Teilnehmer) IBAN des Zahlungspflichtigen (max. 22 Stellen) |_D |_E |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ BIC (8 oder 11 Stellen) |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ |_ Bank (Name, Sitz) Von der Schul- und Gebührenordnung habe ich Kenntnis genommen und erkenne sie als rechtsverbindlich an. Ich stimme zu, dass die Musikschule Reutlingen fotografische/filmische Aufnahmen meines Kindes/meiner Kinder zu Informations- und Gestaltungszwecken (Homepage, Flyer, Plakate, Bildaushang) verwenden darf. _______________________________ _______________________________ Reutlingen, den Unterschrift Vertragspartner/-in Mögliche Unterrichtszeiten Mo. von bis Uhr Mo. von bis Uhr Di. von bis Uhr Di. von bis Uhr Mi. von bis Uhr Mi. von bis Uhr Do. von bis Uhr Do. von bis Uhr Fr. von bis Uhr Fr. von bis Uhr Musikschule der Volkshochschule Reutlingen · Haus der Volkshochschule · Spendhausstraße 6 · 72764 Reutlingen Telefon 07121 336-144 · Telefax 07121 336-244 · [email protected] · www.musikschule-reutlingen.de Kreissparkasse Reutlingen IBAN: DE 78 6405 0000 0000 0882 28 BIC: SOLA DE S1 REU Finanzamt Reutlingen St.-Nr. 78042/81396 Schul- und Gebührenordnung 1. Einteilung zum Unterricht Der Einstieg in den Musikunterricht ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Sollte eine Einteilung nicht möglich sein, werden die Anmeldungen auf der Warteliste weitergeführt und zu einem späteren Zeitpunkt zum Unterricht eingeteilt. Sollten Sie nach Anmeldung an einem Unterricht an der Musikschule nicht mehr interessiert sein, so bitten wir um umgehende schriftliche Benachrichtigung, da wir sonst nach vollzogener Einteilung für 3 Monate die Unterrichtsgebühren erheben müssten. 2. Unterrichtszeit Das Musikschuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres. Während der Schulzeit findet wöchentlich eine Unterrichtsstunde statt, je nach Unterrichtsart dauert diese 30, 45 oder 60 Minuten. Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht nur für die Dauer des Unterrichts. 3. Unterrichtsausfall Unterricht, den der Schüler / die Schülerin durch Krankheit oder sonstige Verhinderung versäumt, wird nicht nachgegeben. In solchen Fällen wird um möglichst rechtzeitige telefonische oder schriftliche Nachricht gebeten. Ändert sich der Stundenplan eines Schülers / einer Schülerin, so dass er/ sie den Unterricht an der Musikschule zu der bestimmten Zeit nicht besuchen kann, ist er/sie verpflichtet, sofort nach Kenntnis der Veränderung das Sekretariat der Musikschule zu benachrichtigen. Durch plötzliche Erkrankung oder Verhinderung des Lehrers/der Lehrerin ausfallender Unterricht wird, soweit dies möglich ist (und den Rahmen von 2 Unterrichtsstunden im Jahr überschreitet), nachgegeben. 4. Ferienordnung Die Ferienordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für den Unterricht der Musikschule. Der letzte Schultag vor den Sommerferien ist ab 12:00 Uhr unterrichtsfrei. An den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. 5. Kündigungen, Ummeldungen, Lehrerwechsel Kündigungen, Ummeldungen auf andere Unterrichtsfächer oder -formen und Anträge auf Lehrerwechsel sind nur zum 31. März und 30. September eines Jahres möglich und müssen, um rechtsgültig zu sein, jeweils schriftlich bis spätestens 31. Januar bzw. 31. Juli dem Sekretariat vorliegen. Außerhalb dieser Fristen ist eine schriftliche Kündigung mit sechswöchiger Frist jeweils zum Quartalsende in folgenden Ausnahmefällen möglich: Wegzug des Schülers/der Schülerin außerhalb der Gemeinde Reutlingen, langdauernde ärztlich bescheinigte Krankheit, mangelnde Eignung des Schülers/der Schülerin. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6. Unterrichtsgebühren Die Gebühren gelten ab 01.10.2016 a) Kinder und Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr Einzelunterricht wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 94,50 € Jahresgebühr 1134,00 € Einzelunterricht wöchentlich eine 30-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 63,00 € Jahresgebühr 756,00 € Zweiergruppe wöchentlich eine 30-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 37,00 € Jahresgebühr 444,00 € Zweiergruppe wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 51,00 € Jahresgebühr 612,00 € Dreiergruppe wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 37,00 € Jahresgebühr 444,00 € Elementarunterricht Musikgarten wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 21,00 € Jahresgebühr 252,00 € Musikalische Früh- und Grunderziehung wöchentlich eine 60-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 25,00 € Jahresgebühr 300,00 € Musikschule Reutlingen Gut gestimmt! Bandunterricht in der Groove-Factory – für Schüler/-innen der msrt wöchentlich eine 60-Minuten-Probe Monatsgebühr (12 Monate) 17,00 € Jahresgebühr 204,00 € wöchentlich eine 90-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 23,00 € Jahresgebühr 276,00 € – für externe Schüler/-innen wöchentlich eine 60-Minuten-Probe Monatsgebühr (12 Monate) 30,00 € Jahresgebühr 360,00 € wöchentlich eine 90-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 40,00 € Jahresgebühr 480,00 € b) Erwachsene (über 27. Lebensjahr) Einzelunterricht wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 102,50 € Jahresgebühr 1230,00 € wöchentlich eine 30-Minuten-Stunde Monatsgebühr (12 Monate) 72,00 € Jahresgebühr 864,00 € Der Musikschulunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr wird vom Land Baden-Württemberg (Landesjugendplan) gefördert. Für erwachsene Schüler/-innen über 27 Jahre gelten daher die o.g. Gebührensätze. Die Gebühren der Musikschule sind vom Aufsichtsrat der Musikschule der vhs Reutlingen GmbH nach sozialen Gesichtspunkten festgelegt worden. Es handelt sich dabei um Jahresgebühren, die nach Wunsch sowohl vierteljährlich als auch monatlich im Lastschriftverfahren abgebucht werden. 7. Gebührenfrei Für die Teilnahme im Orchester sowie den verschiedenen Spielgruppen und Ensembles wird für die Schüler/-innen der Musikschule keine Gebühr erhoben. Dies gilt nicht für Schüler der Groove-Factory. 8. Auswärtigenzuschlag Der Auswärtigenzuschlag für Schüler/innen, deren Wohnort nicht zur Stadt Reutlingen gehört, beträgt zur Zeit 123,00 € im Jahr (10,25 € monatlich zusätzlich zu der Unterrichtsgebühr), sofern sich die betreffende Gemeinde am Ausgleich nicht beteiligt. 9. Ermäßigungen Die Musikschule gewährt Ermäßigungen (bis höchstens 30 %). Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr 1.Unterrichtsvertrag volle Gebühr 2.Unterrichtsvertrag 10 % Erm. 3.Unterrichtsvertrag 20 % Erm. 4.und jeder weitere Unterrichtsvertrag 30 % Erm. Sozialermäßigung Auf Vorlage eines gültigen Reutlinger Gutscheinheftes gewährt die Musikschule 30% Ermäßigung. Musikschule der Volkshochschule Reutlingen · Haus der Volkshochschule · Spendhausstraße 6 · 72764 Reutlingen Telefon 07121 336-144 · Telefax 07121 336-244 · [email protected] · www.musikschule-reutlingen.de 10. Gebührenänderung Sollte aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen eine Veränderung der Unterrichtsform während des laufenden Musikschuljahres notwendig werden, so kann eine solche im Einvernehmen mit dem Schüler / der Schülerin bzw. dessen / deren Eltern vorgenommen werden. Die Gebühren werden ab Eintritt der Änderung entsprechend den derzeit gültigen Gebührensätzen berechnet. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Schüler / die Schülerin bzw. dessen / deren Eltern oder aber die Musikschule mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen; bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt das Vertragsverhältnis unverändert. Eine Gebührenanpassung während des laufenden Musikschuljahres bleibt vorbehalten. Sie kann nur bei einer Steigerung der für die Musikschule relevanten Kosten vorgenommen werden und muss mit einer Frist von zwei Monaten zum Quartalsende für das folgende Quartal angekündigt werden. Schüler/innen bzw. deren Eltern sind verpflichtet, die erhöhten Gebühren zu bezahlen. Schüler/-innen bzw. deren Eltern können nach der Ankündigung der Gebührenanpassung mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt das Vertragsverhältnis unverändert. Bankverbindung Musikschule der vhs Reutlingen GmbH Volksbank Reutlingen IBAN: DE 47 6409 0100 0115 8200 00 BIC: VBRT DE 6R XXX Kreissparkasse Reutlingen IBAN: DE 78 6405 0000 0000 0882 28 BIC: SOLA DE S1 REU Die Musikschule der Volkshochschule Reutlingen GmbH stellt den Einzug der Unterrichtsgebühren zum 1. November 2013 auf das EU-SEPA-Lastschrift verfahren um. Die Gläubiger-Identifikations-Nummer der Musikschule Reutlingen lautet: DE 60 MSR0 0000 2257 72. Ihre bisher vorliegende Einzugs ermächtigung wird zum zukünftigen SEPA-Mandat. Die Mandatsnummer entspricht Ihrem Kassenzeichen. Für Sie entsteht durch die Umstellung kein höherer Aufwand, die Lastschriften erfolgen weiterhin von Ihrer gewohnten Bankverbindung. Zukünftig buchen wir die Beiträge üblicherweise am 15. eines Monats ab, sofern es sich dabei um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt, eben erst am darauf folgenden Banktag.