Am Wiesengrund - Stadt Rödermark
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Am Wiesengrund - Stadt Rödermark
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A § 17 Bauvorhaben Am Wiesengrund in Rödermark OT Ober-Roden Auftraggeber: Magistrat der Stadt Rödermark Dieburger Straße 13-17 63322 Rödermark Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Auftragsart: Grundhafte Erneuerung des Straßenoberbaus Ausführungsort: Rödermark, Ortsteil Ober-Roden Art und Umfang: Gewerk Straßenbau : ca. 2.250 m2 ca. 460 m ca. 460 m ca. 1.500 m2 ca. 520 m2 ca. 10 St Verkehrsfläche abtragen Rund-/ Hochbordsteine Pflasterrinne 2-zeilig Asphalttragschicht / -deckschicht Gehwegpflaster Straßenabläufe Aufteilung der Lose: keine Aufteilung in Lose vorgesehen Ausführungsfrist: Beginn: Fertigstellung: Anforderung: Versand der Verdingungsunterlagen ab 06.06. 2016 durch das Ingenieurbüro Kuschmann, Rheinstraße 13, 55116 Mainz, Tel.: 06131143477, Fax: 06131-143473. Der Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt nur gegen Nachweis der Einzahlung des Kostenbeitrages. Die Planunterlagen werden auf einer CD als PDF-Dateien mitgeliefert. Selbstkostenbeitrag: Der Kostenbeitrag für eine Doppelausfertigung der Ausschreibungsunterlagen mit CD beträgt: € 70,00 einschl. 19 % MwSt. und ist auf das Konto des Ingenieurbüros Kuschmann, Mainzer Volksbank, BLZ: 551 900 00, Konto: 0396415010 (IBAN: DE51 55 19 0000 0396 4 150 10 / BIC: MVBM DE 55) einzuzahlen. Es erfolgt keine Vergütung des Kostenbeitrages. Submissionsort: 63322 Rödermark, Rathaus Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17 Raum 105 (“Saalfelden“) Angebotssprache: deutsch Personen zur Submission: Bieter oder deren Bevollmächtigte Eröffnungstermin: 07.07.2016, 11:00 Uhr Sicherheiten: 5 % der Bausumme zur Vertragserfüllung während der Bauzeit, August 2016 Dezember 2016 3 % der Bausumme während der Gewährleistungszeit Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen gemäß VOB/B. Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachweise: 1. Nachweise gemäß §8 Nr. 3 (1) a) bis f) VOB/A (zu b: Referenzliste vergleichbarer Projekte mit Angaben über den Leistungsumfang sowie die Ansprechpartner (Bauherr, Planung, Bauüberwachung jeweils mit Rufnummer). 2. Die Vorlage von Präqualifikationsnachweisen ist erlaubt. 3. Unbedenklichkeitsbescheinigungen: a) Finanzamt b) Krankenkasse (Sozialversicherungsbeiträge) c) Berufsgenossenschaft Vertragsstrafe: Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jeden Werktag eine Vertragsstrafe von 0,1 v.H. aber höchstens 5 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme zu zahlen. Zuschlags-/Bindefrist: Bindefrist endet am: 12.08.2016 Nachprüfungsstelle nach § 31 VOB/A: Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64281 Darmstadt MAGISTRAT DER STADT RÖDERMARK Rödermark, 31.05.2016 gez. Roland Kern Bürgermeister