Elternbeiträge - Merkblatt-Selbstberechnung-Vereinbarung
Transcription
Elternbeiträge - Merkblatt-Selbstberechnung-Vereinbarung
Merkblatt / Vereinbarung Elternbeiträge Seite 1/2 1. Die Eltern sind verpflichtet, sich an den Kosten für die Kinderbetreuung zu beteiligen (Elternbeiträge). 2. Die Elternbeiträge sind mit einer Schließungszeit von einem Monat (durchschnittlich 20 Betreuungstage) kalkuliert und auf 12 Monate umgelegt. 3. Die Elternbeiträge werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten und der Zahl ihrer Kinder gestaffelt: bis 1.800,99 Euro monatlich bis 2.300,99 Euro monatlich bis 2.800,99 Euro monatlich bis 3.300,99 Euro monatlich ab 3.301,-- Euro monatlich 4. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Einrichtungen des Vereins, so ermäßigt sich die Gebühr für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 25 %; abweichend davon beträgt die Ermäßigung bei den Mindestbeiträgen 50 %. In Härtefällen kann eine andere Einstufung vorgenommen werden. Gründe, die eine andere Einstufung rechtfertigen können, sind schriftlich darzulegen. 5. Das Bemessungseinkommen ist das im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des jeweiligen Betreuungsjahres erzielte Bruttojahreseinkommen abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten (mind. 920,-- Euro). Bruttojahreseinkommen im Sinne dieser Vereinbarung ist der Gesamtbetrag des Jahreseinkommens der zum Haushalt zählenden Familienangehörigen ohne die Möglichkeit des Verlustausgleiches. Familienangehörige im Sinne dieser Vereinbarung sind neben den Eltern/Erziehungsberechtigten und ihrer Kinder auch die im Haushalt lebenden Ehepartner/Lebensgefährten und deren kindergeldberechtigter Kinder. Unter Jahreseinkommen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht darauf, ob sie Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind oder nicht, zu verstehen. Pflegegeld, Kindergeld und Wohngeld gelten nicht als Einkommen im Sinne dieser Vereinbarung. Nachweislich festgesetzte und geleistete Unterhaltszahlungen werden in Abzug gebracht. Das nach Abzug des Freibetrages verbleibende Elterngeld wird dem Bruttojahreseinkommen hinzugerechnet. 1. Vorsitzende: Ellen Keusen Telefon: 0 42 61/16 57 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.Naturpaedagogik-Rotenburg.de Bankverbindung: Sparkasse Rotenburg-Bremervörde Konto: 26 752 022 BLZ: 241 512 35 Gemeinnützigkeit anerkannt Seite 2/2 Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankengeld oder Sozialhilfe ist die gegenwärtige Höhe maßgeblich. Für Eltern mit mehr als einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für das zweite und jedes weitere Kind ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 512 € abgesetzt. Für Alleinerziehende werden beim Einkommen für das 1. Kind zusätzlich ein Freibetrag in Höhe von 241 € und für jedes weitere Kind ein solcher in Höhe von 154 € gewährt. Weicht das aktuelle Familieneinkommen um mehr als 15 % von dem des vorletzten Kalenderjahres ab, ist abweichend von der oben genannten Rechnung ein fiktives Jahreseinkommen zugrunde zu legen, das dem zwölffachen des aktuellen Monatseinkommen entspricht. In diesem Fall sind zu erwartende Sonder- und Einmalzahlungen des laufenden Jahres hinzuzurechnen. Bei unterschiedlich hohem Monatseinkommen ist ein durchschnittliches monatliches Einkommen zugrunde zu legen. 6. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die Aufnahme erfolgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind aus dem Kindergarten / der Krippe ausscheidet. Bleibt ein Kind aus irgendwelchen Gründen der Betreuung fern und wird der Platz für diese Zeit freigehalten, so besteht kein Anspruch auf Erstattung. 7. Für die regelmäßige Inanspruchnahme von Sonderöffungszeiten sind pro Kalendermonat je angefangene halbe Stunde zusätzliche nach Bemessungseinkommen gestaffelte Beiträge zu entrichten. Für die nur gelegentliche Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten können Blöcke für je zehn halbstündige Zeiteinheiten erworben werden Eine Geschwisterermäßigung für Sonderöffnungszeiten ist ausgeschlossen. 1. Vorsitzende: Ellen Keusen Telefon: 0 42 61/16 57 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.Naturpaedagogik-Rotenburg.de Bankverbindung: Sparkasse Rotenburg-Bremervörde Konto: 26 752 022 BLZ: 241 512 35 Gemeinnützigkeit anerkannt Selbstberechnung - nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt - Mutter Vater Insgesamt Brutto-Jahreseinkommen Euro Euro Euro Euro Euro Euro ./. Werbungskosten (mind. 920,-- Euro jährlich) Geteilt durch 12 Monate ergibt monatliches Einkommen Euro Zzgl. Sonstiges Einkommen (Lohnersatzleistungen, Unterhalt etc.) Euro Euro Abzgl. Freibetrag (für das 2. und jedes weitere Kind jeweils 512,-- Euro) Euro Euro Abzgl. Freibetrag für Alleinerziehende (1. Kind 241 EUR, 2. und jedes weitere Kind je 154 EUR) Bemessungseinkommen: Euro 1. Vorsitzende: Ellen Keusen Telefon: 0 42 61/16 57 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.Naturpaedagogik-Rotenburg.de Bankverbindung: Sparkasse Rotenburg-Bremervörde Konto: 26 752 022 BLZ: 241 512 35 Gemeinnützigkeit anerkannt Seite 1/2 Vereinbarung Elternbeitrag ab ___ ___ 20___ für Sohn/Tochter: ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend der Staffelung der Elternbeiträge ergibt sich unter Zugrundelegung des zu berücksichtigenden Einkommens für mein/unser Kind nachstehender monatlicher Elternbeitrag (bitte ankreuzen): Bemessu ngseinko mmen Elternbeitrag pro Monat Kindergarten Kindergarten Kindergarten Kindergarten Waldkrippe Waldkrippe Sonderöffnung Sonderöffnung Sonderöffnung 7.30-8.30 Uhr Vormittags- und Mittagsgruppe Ganztagsgruppe 8.00-8.30 Uhr VormittagsGruppe 07.30-14.00 Uhr 14.00-14.30 Uhr 8.30-12.30 Uhr 08.30-14.35 Uhr Bis 1.800,99 5,00 10,00 56,00 72,00 78,00 5,00 Bis 2.300,99 7,50 15,00 84,00 108,00 117,00 7,50 Bis 2.800,99 10,00 20,00 112,00 144,00 156,00 10,00 Bis 3.300,99 12,50 25,00 140,00 180,00 195,00 12,50 15,00 30,00 168,00 216,00 234,00 15,00 (Stand 01.01.2011) Ich/Wir möchte(n) keine Erklärung zur Staffelung abgeben und bin/sind bereit den höchsten Beitrag zu zahlen. Der Beitrag ermäßigt sich um 25% 50% Geschwisterrabatt 1. Vorsitzende: Ellen Keusen Telefon: 0 42 61/16 57 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.Naturpaedagogik-Rotenburg.de Bankverbindung: Sparkasse Rotenburg-Bremervörde Konto: 26 752 022 BLZ: 241 512 35 Gemeinnützigkeit anerkannt Seite 2/2 Der zu zahlende Beitrag setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Kernzeit: Abzgl. Zzgl. Kindergarten Vormittagsgruppe Kindergarten Vormittags- und Mittagsgruppe Krippe Ganztagsgruppe _____________ Euro 25% Geschwisterrabatt 50% Geschwisterrabatt _____________ Euro 0,5 Std. Sonderöffnungszeit 1,0 Std. Sonderöffnungszeit _____________ Euro Summe: _____________ Euro Bei verändertem Einkommen lege(n) ich/wir eine berichtigte Selbstberechnung vor. Ich/Wir versichere/versichern, die Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir/Uns ist bekannt, dass der Verein für Naturpädagogik Rotenburg e. V. oder ein von ihm beauftragter Dritter sich zur Prüfung der Angaben die maßgeblichen Berechnungsunterlagen vorlegen lassen kann. Der Verein weist darauf hin, dass Änderungen der Kindertagesstättengebührenordnung der Stadt Rotenburger zu einer Angleichung der Beiträge für den Naturkindergarten und die „Waldkinderkrippe“ führen. _________________________________ ______________________________________ Ort, Datum Unterschrift des/der Sorgeberechtigten 1. Vorsitzende: Ellen Keusen Telefon: 0 42 61/16 57 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.Naturpaedagogik-Rotenburg.de Bankverbindung: Sparkasse Rotenburg-Bremervörde Konto: 26 752 022 BLZ: 241 512 35 Gemeinnützigkeit anerkannt