Stadtilmer Anzeiger
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Stadtilmer Anzeiger Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Stadtilm 26. Jahrgang Freitag, den 24. April 2015 Nr. 4 / 17. Woche Herausgeber: Stadt Stadtilm; Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen. de, www.wittich.de, Tel: 0 36 77/20 50-0, Fax: 20 50 - 21; Verantwortlich für Text: Stadtverwaltung; Verantwortlich für Anzeigen: Herr David Galandt; Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheint: in der Regel monatlich, kostenlos im Stadtgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren. Stadtilmer Anzeiger -2- Nr. 4/2015 Bürgermeister-News 04/2015 Jahresempfang Jugendweihe Beseitigung von Hochwasserschäden Am 26. März 2015 fand der Jahresempfang des Bürgermeisters statt. Ca. 200 Gäste, Vertreter aus Wirtschaft und Politik, die Vertreter der Vereine und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger waren meiner Einladung gefolgt. Für die musikalische Unterhaltung sorgte „Misses P“ aus Weimar mit ihren Songs. Chris Kudernak, Geschäftsführer der Z+K Stanzteile GmbH Stadtilm, stellte seine Firma vor. Genutzt wurde dieser Tag auch, um unsere erfolgreichen Stadtilmer Sportler und engagierte ehrenamtlich Tätige mit einem kleinen Präsent zu ehren und für ihren Einsatz zum Wohle der Stadt zu danken. Im gemütlichen Teil gab es dann noch viele interessante Gespräche zu aktuellen Themen. Ich denke, dass es wieder für alle ein rundum gelungener Empfang war. Am 11. April 2015 fanden im Bärsaal Stadtilm die Jugendweihefeiern statt, die vom Verein Jugendweihe Plus e. V. organisiert wurden. 79 Jugendliche aus Stadtilm und den umliegenden Gemeinden wurden feierlich in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen. Das Jazzy-Duo sorgte mit seinen Songs für die passende musikalische Umrahmung. Die Festansprache hielt Frau Michaela Salzmann vom Verein Jugendweihe Plus e. V. Auch eine lustige Fotodokumentation mit Bildern aus der Kindheit der Jugendlichen sorgte für viel Applaus. Rundum waren es wieder gelungene Veranstaltungen. Allen Jugendlichen wünsche ich für die Zukunft alles Gute. Im Rahmen des Aufbauhilfeprogrammes zur Beseitigung der Hochwasserschäden von 2013 werden seit dem 22. April im Gewerbegebiet, hinter der Firma WIHAG, Hangsicherungsarbeiten durchgeführt. Im Zuge der damaligen Unwetter rutschte hier ein Hangbereich auf einer Länge von 100 Metern ab, welcher nun wieder gesichert und gefestigt wird. Richtfest am Markt 33 In der Rudolstädter Straße entstand nun ein massiver Neubau mit Balkons zum Innenhof. Auch der Umbau des denkmalgeschützten Hauptgebäudes hat begonnen, wobei man davon vom Markt aus noch nicht so viel sieht. Die Stadt unterstützt das Bauvorhaben mit Mitteln aus der Städtebauförderung. Kommunalfinanzen Am letzten Mittwoch fand die Anhörung im Innenausschuss des Thüringer Landtages statt. Zahlreiche Bürgermeisterkollegen waren mit anwesend und bekräftigten ihre Forderung nach einer besseren Finanzausstattung für unsere Kommunen. Die Landesregierung muss ihre Wahlversprechen einhalten, so der Tenor. Arnstädter Wirtschaftsfrühling Schon traditionell treffen sich Firmen aus dem Ilm-Kreis mit potentiellen Interessenten und Auszubildenden in der Stadthalle in Arnstadt. Auch Stadtilm war mit den Firmen L & K, PRT Rohrtechnik, SMA GmbH und GEWES GmbH stark vertreten und viele haben die Gelegenheit zum Fachgespräch genutzt. Die nächste Bürgersprechstunde findet am 28. April 2015 von 16:30 - 17:30 Uhr im Rathaus, Büro des Bürgermeisters statt. In dieser Zeit stehe ich für Ihre Fragen und Anregungen bereit. Ihr Bürgermeister Lars Petermann Amtlicher Teil Bewerbung für Arbeitsgruppen Stadtentwicklung Die Stadt Stadtilm erarbeitet gerade ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) um Handlungsstrategien für die Zukunftsplanung unserer Stadt ableiten zu können und bereits jetzt künftige und aktuelle Problemfelder aufzugreifen und zu beantworten. Der Bauausschuss und Stadträte haben in einer Lenkungsgruppe bereits weitreichende, inhaltliche Vorarbeit in Zusammenarbeit mit der Architektin Frau Dr. Seidel und unserer Sanierungsplanerin Frau Dr. Hentschel geleistet. Um ein mög- Stadtilmer Anzeiger - 3 - lichst breites Interessenfeld zu beteiligen, suchen wir für zwei Arbeitsgruppen Mitstreiter aus dem Feld der Bürgerschaft und bitten Sie sich bei der Stadtverwaltung schriftlich oder telefonisch unter 03629-668813, Sekretariat des Bürgermeisters, zu bewerben. Sie können sich für eines der beiden nachfolgend abgebildeten Themenbereiche bewerben. Arbeitsgruppe 1 1 bauliche, verkehrliche Infrastruktur 2 Umgang mit der kulturhistorischen Bausubstanz, Denkmalpflege 3 Stärkung der Mitte, innerstädtische Verdichtung, Brachen 4 größter Marktplatz Thüringens, Kirche St. Marien 5 Verkehrsführung, ruhender Verkehr 6 Vorzeigeobjekte, Förderpolitik, Beratung 7 öffentliche Räume, öffentliches Grün 8 Beantwortung und Neuausrichtung des Wohnraummanagements 9Wirtschaftsförderung Arbeitsgruppe 2 1Naherholung 2 Freizeitangebote, Freizeiteinrichtung 3 Kultur, kulturelle Einrichtungen, Gastronomie 4 Sozialräume für Kinder- und Jugendliche 5 Spielplätze und Spielmöglichkeiten 6 Sport und Sportangebote 7 Tourismus, Radwegvermarktung 8 Stadtmarketing / Außenmarketing und Innenmarketing Wir werden den Kontakt mit Ihnen suchen und den ersten Beratungstermin an Sie weiterreichen und freuen uns auf den Gedankenaustausch mit Ihnen! Lars Petermann Bürgermeister Beschilderung Alkoholverbot im öffentlichen Straßenraum In der 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Stadtilm, veröffentlicht im Stadtilmer Anzeiger Nr.1/ 23. Januar 2015, wurde der § 15a eingefügt. Im Absatz 2 desselben wird auf das Alkoholverbot um das Rathaus und der Grünanlage an der Stadtmauer Ecke Weimarische Straße / Maxim-GorkiStraße eingegangen. Dazu wurden folgende Schilder mit dem o. g. Hinweis in den benannten Bereichen aufgestellt. Wir möchten darauf hinweisen, dass Zuwiderhandlungen ordnungsbehördlich und polizeilich verfolgt, sowie mit einer Geldbuße von 35,00 EUR bis 5000,00 EUR geahndet werden können. Ordnungsamt Nr. 4/2015 Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Stadtilm - Hundesteuersatzung Auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung der §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S.301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBI. S.82) hat der Stadtrat der Stadt Stadtilm in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 folgende Hundesteuersatzung beschlossen: §1 Steuergegenstand (1) Wer im Gebiet der Stadt Stadtilm Halter eines über drei Monate alten Hundes ist, unterliegt gemäß dieser Satzung einer jährlichen Hundesteuer. (2) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Stadt Stadtilm hebeberechtigt, wenn der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz in Stadtilm hat. §2 Begriffsbestimmungen (1) Als gefährliche Hunde gelten nach § 3 (1) Ziffer 2 in Verbindung mit (2) Sätze 1 und 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren: 1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American StaffordshireTerrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. 2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich eingestuft wurden, weil sie: a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in der Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben, b) sich als bissig erwiesen haben, c) in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen oder Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder reißen. Kreuzungen im Sinne des Satz 1 Ziffer 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp deutlich hervortritt. §3 Steuerschuldner; Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist derjenige, der über den Hund bestimmen kann, der für die Kosten und die Unterhaltung des Hundes aufkommt, dem allgemein die Vorteile des Hundes zugutekommen und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Hundes trägt. Alle in einem Haushalt oder einem Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von den volljährigen Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Stadt oder Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich gemeldet ist. (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. §4 Steuersätze (1) Die Hundesteuer beträgt jährlich 1. für den ersten Hund 50 Euro 2. für den zweiten Hund 70 Euro 3. für den dritten Hund 90 Euro (2) Für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 (1) dieser Satzung beträgt die jährliche Steuer für jeden Hund 400 Euro (3) Neben einem gefährlichen Hund wird für weitere nichtgefährliche Hunde die Hundesteuer nach Abs.1 Nr. 2 und ggf. Nr. 3 erhoben. Neben mehreren gefährlichen Hunden wird für weitere Stadtilmer Anzeiger - 4 - nichtgefährliche Hunde die Hundesteuer nach Abs. 1 Nr. 3 erhoben. Hunde die nach § 9 dieser Satzung steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Hundeanzahl nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer nach § 8 ermäßigt wird, gelten als Hunde nach Absatz 1 Nr. 1. §5 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. (2) Entsteht die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so hat die Bezahlung der Steuer ab dem Monat zu erfolgen, in dem die Steuerpflicht begründet wird. Bei Beendigung der Steuerpflicht im laufenden Kalenderjahr ist die Hundesteuer bis einschließlich dem Monat zu entrichten, in dem die Steuerpflicht entfällt. (3) Die Hundesteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt, der auch für die folgenden Kalenderjahre Gültigkeit hat. Durch Erlass eines neuen Bescheides i.S.d. § 3 Absatz 2 Nr. 1 ThürKAG wird der bestehende Bescheid aufgehoben bzw. geändert. (4) Die Hundesteuer ist erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, im Übrigen jeweils mit einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Steuerpflichtigen können auf schriftlichen Antrag, welcher bis spätestens zum 30.09. eines Jahres zu stellen ist, ab Beginn des Folgejahres als Jahreszahler mit der Fälligkeit des Jahresbetrages am 01. 07. des Jahres geführt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung durch den Steuerpflichtigen beantragt wird oder die Stadt Stadtilm die Zahlungsweise aufgrund der Verletzung der dem Halter durch diese Satzung auferlegten Pflichten ändert. §6 Steueraufsicht (1) Mit der Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer gibt die Stadt Stadtilm eine Hundesteuermarke gegen eine Gebühr von 1,00 EUR aus. Die Hundesteuermarke bleibt solange gültig, bis die Stadt die Gültigkeit widerruft oder neue Marken ausgibt. Für Zuchthunde nach § 10 (1) dieser Satzung werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere, nur zwei Steuermarken ausgegeben. (2) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstücks mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundemarke zu führen. (3) Bei Verlust oder unbrauchbar gewordener Steuermarken wird dem Halter gegen eine Gebühr von 1,00 EUR eine Ersatzmarke ausgehändigt. Wird eine verloren gegangene Steuermarke aufgefunden, ist sie unverzüglich an die Stadt zurückzugeben. (4) Jeder Hundehalter ist auf der Grundlage des § 15 Absatz 1 Ziffer 3a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) i. V. mit § 90 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet, Beauftragten der Stadt auf Nachfrage über die auf dem Grundstück oder im Haushalt gehaltenen Hunde, insbesondere zu deren Anzahl, Alter, Rasse und anderen steuerrelevanten Daten, wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. §7 Meldepflicht (1) Der Hundehalter ist verpflichtet, die Inbesitznahme jeden Hundes, der das Alter von drei Monaten erreicht hat und - neu angeschafft wurde, - beim Zuzug mitgebracht wurde oder - zur Pflege bzw. auf Probe gehalten wird innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung anzumelden. Kann das Alter des Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als drei Monate ist. (2) Die Anmeldung nach Absatz 1 hat unter Angabe der Rasse und der Chipnummer des Hundes zu erfolgen. Sofern der Hund als gefährlich nach § 2 dieser Satzung gilt, ist dies bei der Anmeldung mitzuteilen. (3) Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich schriftlich oder zur Niederschrift zu erfolgen, wenn ein Hund veräußert oder aus anderen Gründen abgegeben wurde oder verstorben ist. Nr. 4/2015 (4) Entscheidend für die Änderung oder Aufhebung der Steuerpflicht ist der Tag der ordnungsgemäßen Anzeige nach den Vorschriften dieser Satzung. (5) Wird ein Hund veräußert oder anderweitig abgegeben, so ist in der Abmeldung der Name und die Anschrift des Übernehmers anzugeben. (6) Der Hundehalter ist verpflichtet, Veränderungen der Voraussetzungen für die gewährte Steuerbefreiung ( § 9 ) oder Steuerermäßigung (§ 8) innerhalb von 14 Tagen der Stadt Stadtilm schriftlich anzuzeigen. §8 Steuerermäßigungen (1) Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für 1. Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden und Grundstücken eingesetzt sind, die von bewohnten Ansiedlungen mehr als 500 m Luftlinie entfernt liegen, wenn dies nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist und dies vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden kann. 2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Haltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. (2) Die Steuerermäßigung wird nur auf schriftlichen Antrag - ab dem Monat der Antragstellung - und nur für den ersten Hund gewährt. Der Ermäßigungstatbestand greift nicht für Hunde nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung. §9 Steuerbefreiung (1) Von der Hundesteuer sind befreit: 1. Hunde, die ausschließlich der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dienen, 2. Hunde des DRK, des ASB, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes oder anderer anerkannter Rettungsstaffeln bzw. -dienste, deren Haltung der Realisierung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen, 3. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 4. Hunde in Tierhandlungen. (2) Auf schriftlichen Antrag wird Steuerbefreiung gewährt für: 1. das Halten eines Hundes, der für den Schutz oder die Hilfe blinder, gehörloser oder aus anderen Gründen hilfsbedürftiger Personen mit dem entsprechenden Merkzeichen in einem gültigen Schwerbehindertenausweis unentbehrlich ist und 2. Herdengebrauchshunde. (3) Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung wird keine Steuerbefreiung gewährt. (4) Die Erfüllung eines Steuerbefreiungstatbestandes entbindet nicht von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Anmeldung des Hundes nach § 7 dieser Satzung. § 10 Züchtersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, welche im Zuchtbuch eines Zuchtvereines oder -verbandes eingetragen sind, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für diese Hunde in Form der Züchtersteuer erhoben. (2) Die Züchtersteuer für Hunde gemäß § 10 Abs.1 dieser Satzung beträgt 50 % der Steuer nach § 4. (3) Die Steuerermäßigung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. (4) Die Ermäßigung ist nicht weiter zu gewähren, wenn in den letzten 3 Kalenderjahren ab Gewährung der Steuerermäßigung keine Hunde mehr gezüchtet worden sind oder der Stadt Stadtilm vor Ablauf der 3 Jahre der Nachweis hierüber nicht erbracht wurde. Stadtilmer Anzeiger - 5 - § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr.2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 7 dieser Satzung seinen Meldepflichten nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß bzw. nicht vollständig nachkommt, 2. entgegen § 7 dieser Satzung den Wegfall einer Steuervergünstigung nicht anzeigt, 3. entgegen § 6 Abs. 2 dieser Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbare gültige Hundesteuermarke umherlaufen lässt, 4. entgegen § 6 Abs.4 den Beauftragten der Stadt Stadtilm auf Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden. § 12 Gleichstellungsbestimmungen Personen-, Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. (2) Die Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Stadtilm in der Fassung vom 17. Januar 2011 tritt außer Kraft. Stadtilm, den 9. April 2015 Lars Petermann Bürgermeister - Dienstsiegel- Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 (4) ThürKO. Diese Satzung wurde mit Schreiben vom 2. März 2015 dem Landratsamt Ilm-Kreis - Kommunalaufsicht - angezeigt und mit Schreiben vom 2. April 2015 genehmigt. Diese Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Stadtilm (Stadtilmer Anzeiger) vom 24. April 2015 öffentlich bekannt gemacht. Stadtilm, den 24. April 2015 Lars Petermann Bürgermeister Schlichten statt Richten Aufgaben Schiedsamt In seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 hat der Stadtrat folgende Personen für das Schiedsamt gewählt: Schiedsfrau: Frau Karla Marsell Tel.: 03629/812150 Stellvertreter: Herr Stephan Berner Tel.: 03629/3004 Stellvertreter: Herr Jörg Weber Tel.: 03629/4043 Nr. 4/2015 Diese Schiedspersonen wurden am 24.02.2015 durch den Direktor des Amtsgerichts Arnstadt in ihr Ehrenamt für die Dauer von fünf Jahren berufen. Was aber macht eine Schiedsperson? Viele Bürger teilen die Auffassung, dass „sich vertragen“ besser als klagen ist. Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG - die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich in Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben. Wann kann ich mich an diese wenden? Falls also eine Auseinandersetzung unausweichlich ist und deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehört (sachliche Zuständigkeit lässt sich aus dem ThürSchStG entnehmen), gilt die Empfehlung, sich vertrauensvoll an die zuständige Schiedsfrau oder den zuständigen Schiedsmann zu wenden. Diese werden sicherlich einen Weg wissen, wie sich die Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt. Ordnungsamt Nichtamtlicher Teil Mitteilungen Die Sprechstunde der Deutschen Rentenversicherung durch Versichertenberater der DRV Bund - Herr Dieter Hesse im Rathaus Stadtilm findet am: - Donnerstag, den 21. Mai 2015 und - Donnerstag, den 18. Juni 2015 jeweils ab 14.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Terminvergabe und Auskunft erteilt Frau Röhr - Stadtverwaltung Stadtilm, Tel. 03629 / 66880 Kulturelles Neu in der Stadtbibliothek jeden Monat 10 Leseempfehlungen von der BibliotheKARIN Wir fangen gerade erst an. Auch im Herbst des Lebens sollte noch Leben in der Bude sein, sagen sich Märtha, Snille, Kratze, Anna-Greta und Stina und schmieden einen Plan: Sie müssen ein Verbrechen begehen, damit sie raus aus diesem Heim und rein ins Gefängnis kommen, denn dort ist man bekanntlich viel besser dran. Gutes Essen, keine Sparmaßnahmen, geregelter Freigang. Doch Planung und Durchführung eines Verbrechens sind gar nicht so einfach - vor allem, wenn man es ehrlich meint. Catharina Ingelman-Sundberg erzählt eine kriminell lustige und herzerwärmende Geschichte über fünf Freunde, die ihrem Leben eine völlig neue Wendung geben und sich ihren Traum vom Glück erfüllen. Leben ist nicht schwer. Liebenswerte Hypochonder, experimentierfreudige Liebespaare und cholerische Chirurgen sind die Helden dieser wahren Geschichten. Baptiste Beaulieu, ein junger Arzt, erzählt mit viel Witz, Charme, und einem Ziel: seiner Lieblingspatientin auf Zimmer 7 ein Lächeln auf die blassen Wangen zu zaubern. Ein Buch über die existentiellen Momente des Menschseins - einfühlsam und klug. Die sieben Schwestern. Maia ist die älteste von sechs Schwestern, die alle von ihrem Vater adoptiert wurden, als sie sehr klein waren. Sie lebt als Einzige noch auf dem herrschaftlichen Anwesen ihres Vaters am Genfer See, denn anders als ihre Schwestern, die es drängte, draußen in der Welt ein ganz neues Leben als Erwachsene zu beginnen, fand die eher schüchterne Maia nicht den Mut, ihre vertraute Umgebung zu verlassen. Doch das ändert sich, als ihr Vater überraschend stirbt und ihr einen Umschlag hinterlässt - und sie plötzlich den Schlüssel zu ihrer bisher unbekannten Vorgeschichte in Händen hält. Stadtilmer Anzeiger - 6 - Ziemlich unverbesserlich. Nikola Petersen steht mit beiden Beinen im Leben und ist genau das, was Großmütter so gern als „patent“ bezeichnen. Die Anwältin und Mutter von zwei Kindern betreibt gemeinsam mit ihrem Kollegen Alexander Warnke eine kleine Kanzlei im quirligen Hamburger Karolinenviertel. Ihr Privatleben allerdings ist höchstens deshalb quirlig, weil sie versucht, ihren Alltag zwischen Büro und Elternabend irgendwie in den Griff zu bekommen. Schon früh verwitwet, kann sie dabei auf tatkräftige Unterstützung ihrer Schwiegermutter zählen. Die Tage in Paris. Honeymoon in Paris - davon träumen Brautpaare überall auf der Welt. Sophie und Liv leben diesen Traum. Im Paris der Belle Époque verbringt Sophie die ersten Tage an der Seite ihres Mannes, des Malers Édouard Lefèvre. Die Welt, die er ihr, dem Mädchen aus der Provinz, zeigt, ist aufregend und neu. Doch das Leben als Frau eines verarmten Künstlers hat auch seine Schattenseiten. Ein Bild von dir. Während um sie herum der Erste Weltkrieg tobt, versucht Sophie stark zu sein - für ihre Familie und für ihren Mann Édouard, der auf Seiten Frankreichs kämpft. Nur ein Gemälde ist ihr geblieben, das sie an ihr gemeinsames Glück erinnert. Ein Porträt, das Édouard einst von ihr malte. Und das ihn jetzt retten soll … Hundert Jahre später. Liv trauert um ihren Mann David. Vor vier Jahren ist er gestorben, viel zu früh. Livs kostbarster Besitz: ein Gemälde, das er ihr einst schenkte. Der Maler: Édouard. Das Modell: Sophie. Als ihr dieses Gemälde genommen werden soll, ist sie bereit, alles zu opfern, auch das eigene Glück … Nacht über dem Yangtse. Lange hat Allison Turk sich ein Kind gewünscht. Als sie schließlich im fernen China ihr Adoptivbaby in Empfang nehmen darf, ist ihr Glück vollkommen: Zwischen Allison und der sechs Monate alten Wen Li ist es Liebe auf den ersten Blick. Die Gruppe frisch gebackener Eltern rüstet zum Aufbruch in die Heimat - da schlägt eine Nachricht ein wie eine Bombe: Aufgrund einer Anordnung der Behörden müssen alle Kinder binnen einer Stunde zurückgegeben werden. In Panik verlässt Allison mit ihrem Töchterchen das Hotel und befindet sich zusammen mit zwei anderen Paaren bald in der prekärsten Situation ihres Lebens: Auf einmal sind sie Kidnapper, und die chinesische Polizei treibt sie gnadenlos den großen Strom Yangtse hinauf nach Zentralchina. Verborgen auf Fischerbooten und in einfachsten Behausungen, hilflos in einem Land der Extreme, befindet sich Allison mit Wen Li auf einer nervenzerreißenden Flucht, die niemals zu enden scheint. Nicht der Schnellste wird überleben, sondern der Stillste, Klügste und Listigste. Beim Dehnen singe ich Balladen. „Macht die Hose mich dick?“ „Schatz, ehrlich gesagt: Die Hose hat damit nichts zu tun!“ Sie sind böse, sie sind abgründig, sie sind dreist und blitzgescheit, vor allem aber überraschend und schmerzhaft komisch: die neuesten Kurzgeschichten und Glossen von Altmeister Jürgen von der Lippe, der sich einmal mehr selbst übertroffen hat. Samba für Frankreich. Für Samba Cissé ist Paris nur scheinbar das Paradies: Als Flüchtling droht ihm jeden Tag die Abschiebung nach Mali. Mit Hilfe seines Onkels Lamouna gelingt es ihm jedoch, sich jenseits der glamourösen Boulevards von Paris durchzuschlagen. Bis er der schönen Kongolesin Gracieuse begegnet, in die er sich sofort verliebt. Doch sie ist einem anderen Mann versprochen - seinem Freund Jonas. Ein bewegender, tiefmenschlicher Roman - die Vorlage für den gleichnamigen französischen Erfolgsfilm mit Omar Sy, der durch seine Rolle in „Ziemlich beste Freunde“ Weltruhm erlangte. Das Buch erzählt die bewegende Geschichte eines jungen Einwanderers, der das Herz am rechten Fleck hat und nichts weiter sucht als eine Heimat und die Liebe - ein engagierter, poetischer und auch zorniger Roman. Selbstportrait mit Flusspferd. Wie fühlt es sich an, heute jung zu sein? Arno Geiger erzählt von Julian, einem Studenten der Veterinärmedizin, der seine erste Trennung erlebt und erstaunt ist, wie viel Unordnung so eine Trennung schafft. Um die Unordnung ein wenig zu lindern, übernimmt er bei Professor Beham die Pflege eines Zwergflusspferds, das bald den Rhythmus des Sommers bestimmt: es isst, gähnt, taucht und stinkt. Julian verliebt sich in Aiko, die Tochter des Professors, verfolgt beunruhigt, wie täglich Schockwellen von Katastrophen um den Erdball fluten und durchlebt eine Zeit des Umbruchs und Neuanfangs. Ein Roman über die Suche nach einem Platz in der Welt. Ab Mai neu zum Ausleihen: Nintendo DS Spiele passend für Nintendo DS und Nintendo 3DS (Die Ausleihfrist ist auf eine Woche beschränkt) Nr. 4/2015 Jugendpflege Angebot Jugendclub „Crazy“ Mai 2015 Highlights im Mai 01. - 03.5.15 Bildungsreise Frankfurt/M 21.05.15 kulinarisches Kochen 30.05.15 Gokart Arena Jena Kontinuierliche Angebote während der Schulzeit Mittwoch 14.00 Uhr AG Spielekiste RS Donnerstag 17.00 Uhr Backen im Jugendclub Freitag 18.00 Uhr Rommee-Abend Angebote in den Bereichen … Hausaufgabenhilfe und Hilfe bei Jobsuche sowie Bewerbungen, Gesellschaftsspiele, Sportangebote, Singstar … und alles, was Spaß macht Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 13.00 - 22.00 Samstag 13.00 - 19.00 An den gesetzlichen Feiertagen bleibt der Jugendclub geschlossen. Die Betreuer des Jugendclubs Christiane und Silvio Kindertagesstätte AWO-Kita Villa Sonnenschein Vielfältig ist unsere Welt Um ein Zeichen gegen Ausländerfeindlichkeit zu setzen, beteiligten wir uns am Internationalen Tag gegen Rassismus. An unserem Aktionstag im März wollten wir unseren Kids das Leben von Kindern in anderen Ländern nahebringen. Es wurden verschiedene Stationen angeboten. Zum einen wurden Familien aus fremden Nationen durch ein tolles Buch mit vielen Fotos vorgestellt. Die Länder wurden dann auf der Landkarte gesucht. Zum anderen gab es Kindertänze aus aller Welt mit landestypischer Musik. In englischer Sprache wurden Tiere und Zahlen benannt und ein Gedicht gelernt. Und etwas Kulinarisches durfte auch nicht fehlen. Eine typisch italienische Pizza wurde zubereitet, gebacken und dann im Garten verspeist. Rundum ein gelungener Tag für unsere Kinder, der neugierig auf andere Menschen, Länder und Bräuche gemacht hat. Das Team der AWO Kita „Villa Sonnenschein“ Stadtilm Stadtilmer Anzeiger - 7 - AWO-Kita „Regenbogen“ Fit und gesund in die Schule Die künftigen Schulanfänger der AWO-Kita „Regenbogen“ und deren Erzieherinnen Monika Mehnert und Christel Trabhardt berichten: „Fit und gesund in die Schule“ ist unser großes Motto für das letzte Jahr, bevor wir in die Schule kommen. Dazu haben wir uns über die IKK-Classic das Projekt „Reine Geschmackssache“ (Gesunde Ernährung für Kinder) in die Kindertagesstätte geholt. Frau Jana Zumpfe kam regelmäßig mit vielen Ideen, Aufgaben und Spielen zu uns. Spielerisch haben wir gelernt, woher das Essen kommt, wie es zubereitet wird und wie es schmeckt. Auch die aktive Mitarbeit der Eltern war gefragt. Sie halfen beim Bereitstellen der Lebensmittel, unterstützten bei den ersten Hausaufgaben oder sorgten für ein gesundes Frühstück ihres Kindes. Jedes Kind wollte schließlich Frühstückskönig werden. Um zusätzliches Wissen zu erlangen und alle unsere Sinne zu schulen, haben wir uns in der Natur und in den Gärten der Umgebung umgesehen. Aber auch Herr Wiegand mit seinen Klangschalen oder die Sonnenapotheke halfen uns dabei. Am letzten Tag unseres Projektes haben wir ein kleines Fest mit den Eltern vorbereitet. Toll, dass wir Kinder nicht schlafen brauchten. Wir bereiteten Gemüseschiffchen, Obstspieße und eine leckere Bowle vor. Vor dem Essen mussten noch Wahrnehmungsübungen wie Riechen, Schmecken und Fühlen bewältigt werden. Es war ein gelungenes Fest, dass allen viel Spaß gemacht hat. Wir danken Frau Zumpfe, der IKK-Classic und unseren Eltern für ihre Hilfe. Natürlich haben wir uns noch viel bis zur Schule vorgenommen. Wir wollen unsere Heimatstadt und deren Umgebung erkunden. Darüber erzählen wir das nächste Mal. Nr. 4/2015 Vereine und Verbände Verkauf der Entenlose gestartet, wer hat die schönste Ente? Die Vorbereitungen für das 2. Stadtilmer Entenrennen sind voll im Gange. Um am Entenrennen teilzunehmen, muss ein Los mit dazugehöriger Ente erworben werden. Jedes Los hat eine Nummer, für jedes Los startet eine Ente mit genau dieser Nummer. Der Start des Enten-Losverkaufes erfolgte am 30.März 2015. In unseren Vorverkaufsstellen können Entenlose und die dazugehörige Ente erworben werden. Das Los kostet 3,00 Euro. Kontaktieren Sie uns, wenn auch Sie Lose für uns verkaufen wollen bzw. als Sponsor eines Preises auftreten möchten. Der Erlös aus dem Entenrennen wird für ein gemeinnütziges Projekt eingesetzt. Vorverkaufsstelle: Haar- und Kosmetiksalon am Markt, in der Drogerie am Markt, in der Bibliothek und im Blumenstübchen Kathrin, Arnstädter Straße. Der Wettbewerb zur Wahl der Miss Duck Stadtilm 2015 zum 2. Stadtilmer Entenrennen hat begonnen. Wir suchen in den nächsten Wochen die 10 schönsten Enten. Die Abstimmung erfolgt unter der Adresse https://www.facebook.com/missduckwahl. Um am Wettbewerb teilzunehmen müssen die teilnehmenden Enten bis zum 20.06.2015 in der Bibliothek abgegeben werden. In der Zeit vom 22.06. - 03.07. findet die Abstimmung statt. Danach wird sich eine Fachjury zusammensetzen und aus den von euch gewählten 10 kreativsten Enten die Plätze 1, 2 und 3 bestimmen. Die Siegerehrung der Miss-Duck-Wahl findet zum Stadtilmer Entenrennen am 05. Juli 2015 statt. Gelungene Arbeit und Vorstand in Neuwahlen bestätigt AWO-Kindertagesstätte „Friedrich Fröbel“ Tag der offenen Tür Am Samstag, dem 25. April 2015 laden wir recht herzlich ein, unsere neue AWO-Kindertagesstätte „Friedrich Fröbel“, Am Ellichlebener Weg 3, kennenzulernen. Diese kann von 14.00 - 17.00 Uhr besichtigt werden. Auf viele Besucher und Interessierte freut sich das gesamte Team der Kindertagesstätte. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Gregoriusfest am 05./06. Juni 2015 - Thema: „Manege frei“ Liebe Stadtilmer, im neunten Jahr nach dem Generationswechsel, wurde den Vereinsmitgliedern die gelungene Arbeit in der Vergangenheit bestätigt und der Vorstand wiedergewählt. So soll es weiter gehen! Tragen Sie sich bitte den 05./06. Juni 2015 fest im Kalender ein und laden Sie am besten die ganze Familie ein mitzufeiern. Die ganze Stadt ist herzlich aufgerufen sich durch Mitwirken zu beteiligen. In diesem Jahr haben wir vereinsintern das Projekt „Nachwuchsgewinnung“ erfolgreich umgesetzt, so dass wir uns freuen würden, wenn sich noch mehr fleißige Helfer als sonst - zu mindestens für die Mitarbeit auf dem Festplatz - bei uns melden. Natürlich nehmen wir gern Ihre Ideen zur Festgestaltung entgegen, beantworten Fragen oder bieten Ihnen Unterstützung bei der Umsetzung an. Auf geht’s! - in einen schönen Kindertag sowohl für die Kinder unserer Stadt als auch für die unserer angrenzenden Gemeinden! Sprechen Sie uns an oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Verein zur Förderung und Pflege des Gregoriusfestes e.V. Güldene Aue 27 99326 Stadtilm www.gregoriusverein-stadtilm.de [email protected] Stadtilmer Anzeiger - 8 - Nr. 4/2015 dem obligatorischen Gruppenfoto ging es sofort mit den ersten Partien los. Die Paarungen wurden per Zufallsprinzip zugelost und immer nach einer halben Stunde neu „gemischt“. Es ging straff hintereinander weg und am Ende des Abends hatte jeder Spieler circa 3 Stunden auf dem Platz gestanden. Den Tag ließen wir mit einem gemütlichen Abendessen im Waldcasino Erfurt ausklingen. Hier wurde eine kleine Siegerehrung durchgeführt und beim Verlassen des Lokals am späten Abend zeigte sich bei den ersten Mitgliedern bereits ein kleiner Muskelkater. Jetzt warten alle Mitglieder auf sonniges Frühlingswetter, so dass die Außenplätze unserer schmucken Anlage in Stadtilm zum Spielen vorbereitet werden können. Vereinsmitglieder: Sven Bratfisch, Katrin Gregorczewski, Anja und Steven Hiersche, Stefan Kirsten, Kathrin Morgenroth, Karsten Pohl, Maren Schmidt, Torsten Scholl, Nick Schramm, Dirk Schreiber, Silke Schreiber, Kay Stephan, René und Tina Strelow, Nadine Weidner sowie Stefan Würzburg WELT TAI CHI UND QIGONG TAG 25. APRIL 2015 One World … One Breath Eine Welt … Ein Atem Zu diesem Anlass treffen wir uns am 25.04.2015 um 9.45 Uhr am Seniorenwohnheim in Stadtilm und üben gemeinsam Tai Chi. Sie sind herzlich eingeladen dabei zu sein und mit zu machen. Gönnen Sie sich einen erfrischenden Start ins Wochenende. Der Welt Tai Chi & Qigong Tag wird jedes Jahr am letzten Samstag im April begangen. Um 10.00 Uhr Ortszeit beginnen, angefangen in Neuseeland und endend in Hawaii, Menschen mit ihren Tai Chi/Qigong Übungen. Die Übungen werden öffentlich abgehalten und Interessierte zum Mitmachen aufgefordert. Frieden und Entspannung sollen von den Veranstaltungen ausgehen. Der erste Internationale Welt Tai Chi Tag fand 1998 statt und wird in Verbindung mit dem Weltgesundheitstag der Vereinten Nationen begangen. Die Idee zum Welt Tai Chi Tag hatte Bill Douglas, ein Tai Chi Lehrer und Autor aus Kansas City, USA. Ramona Risch Instructor for Tai Chi for Arthritis Spaßabend der Kinder des Tennisverein Stadtilm Zum zweiten Male hatte der TV Stadtilm 2011 e. V. die Kinder des Vereins zu einem sportlichen Spaßabend in das Kinderland nach Ilmenau eingeladen. 9 Kinder waren der Einladung gefolgt und tobten sich bei den zahlreichen Spielaktivitäten so richtig aus. Neuer Höhepunkt ist in diesem Jahr die Skaterbahn im Obergeschoß. Fast alle Kinder probierten sich mehr oder weniger professionell, dafür aber mit viel Spaß. Bei einem kleinen Abendessen mit Pizza, Pommes und Nuggets wurden ausgiebig die Alltagsprobleme der 7 bis 12 jährigen Kinder diskutiert. Gegen 21.00 Uhr übergaben die Betreuer, Christyn und Jens, alle Kinder wieder wohlbehalten an ihre Eltern. Der Tennisverein Stadtilm ist besonders stolz auf ihre Nachwuchsarbeit und freut sich in der Saison 2015 erstmals eine Mannschaft U 14 für den Wettkampfbetrieb melden zu können. Senioren Tennis in Stadtilm Aktivitätenplan Begegnungsstätte Stadtilm Spaß Turnier des Tennisvereins Stadtilm im Sportpark Erfurt Mai 2015 20 Vereinsmitglieder waren der Einladung zu ersten DoppelSpaßturnier des Jahres, am 7. März 2015 nach Erfurt, gefolgt. Von 17 bis 21 Uhr waren 3 Indoor Tennisplätze gebucht. Nach 05.05.Bingo 07.05.Spielenachmittag 12.05. Kegeln, Kaffeeplausch 19.05. Vortrag des Apothekers Herr Jaep zum Thema Stadtilmer Anzeiger - 9 - 21.05. Venen- und Muskelbeschwerden Gesprächsrunde mit dem Bürgermeister Herrn Petermann 26.05. „Der Mai ist gekommen“ Lieder und Gedichte im Mai Treffpunkt Rheumaliga 28.05. Geburtstag des Monats Die Veranstaltungen beginnen um 14:00 Uhr in den Räumen der Begegnungsstätte Stadtilm, Straße der Einheit 1 (Bibliothek). Unsere Gäste, das heißt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, werden betreut vom Team des AWO-Ortsverein Stadtilm. Adelheid Koschel - Teamleiterin Die Stadtverwaltung der Stadt Stadtilm gratuliert im Monat Mai 2015: 01.05. Herrn Helmut Brandau zum 70.Geburtstag 06.05. Frau Ursula Laab zum 80.Geburtstag 07.05. Frau Christa Bergmann zum 70.Geburtstag 07.05. Herrn Siegfried Wacke zum 75.Geburtstag 10.05. Herrn Bernd Schoder zum 70.Geburtstag 11.05. Herrn Klaus Heumann zum 80.Geburtstag 11.05. Herrn Siegfried Scholl zum 75.Geburtstag 12.05. Herrn Gotthard Graupe zum 75.Geburtstag 12.05. Frau Else Haubenschild zum 94.Geburtstag 12.05. Frau Rosemarie Kukuk zum 70.Geburtstag 12.05. Frau Marga Steinmetz zum 80.Geburtstag 15.05. Frau Ingeborg Schmidtke zum 80.Geburtstag 18.05. Frau Helga Steffen zum 70.Geburtstag 22.05. Herrn Wolfgang Brömel zum 80.Geburtstag 30.05. Frau Gertrud Kuck zum 85.geburtstag 31.05. Herrn Hans-Günter Bostel zum 75.Geburtstag 31.05. Herrn Rainer Miene zum 70.Geburtstag (Alle Angaben ohne Gewähr) Der Bürgermeister der Stadt Stadtilm Herr Petermann, die Stadtverwaltung und der Ortsverband der AWO gratulieren den Jubilaren auf das Herzlichste, verbunden mit den besten Wünschen für das zukünftige Lebensjahr. Nr. 4/2015 10.05.2015 - Rogate 09.00 Uhr Gottesdienst in Oberwillingen 10.00 Uhr Gottesdienst in Großhettstedt 17.05.2015 - Exaudi 14.00 Uhr Goldene Konfirmation in Behringen 31.05.2015 - Trinitatis 09.00 Uhr Gottesdienst in Niederwillingen Konzert 10.05.2015 - Rogate 16.00 Uhr Benefizkonzert des „Fördervereins der Stadtkirche“ in der Stadtkirche Stadtilm mit dem Collegium Musicum, Erfurt Gemeindenachmittag in Stadtilm Do, 21.05.2015, 14.00 Uhr im Pfarrhaus (J.-S.-Bach-Str. 9) Historisches Die Entstehung der Wilhelmshöhe Gasthaus Wilhelmshöhe um 1900 Kirchliche Nachrichten Evang.-luth. Kirchgemeinde Stadtilm und Nachbargemeinden Gottesdienste in Stadtilm/Oberilm 19.04.2015 - Miserik. Domini 10.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung und Prüfung der Konfirmanden in Oberilm 03.05.2015 - Kantate 10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm 17.05.2015- Exaudi 10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm 30.05.2015 - Samstag 14.00 Uhr Goldene Konfirmation in Stadtilm 31.05.2015 - Trinitatis 10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm Gemeinsame Gottesdienste 14.05.2015 - Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in Kleinhettstedt 24.05.2015 - Pfingstsonntag 13.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst mit Hl. Abendmahl in Dienstedt Gottesdienste in den Nachbarorten 03.05.2015 - Kantate 09.00 Uhr Gottesdienst in Niederwillingen 14.00 Uhr Gottesdienst in Dienstedt Im Stadtilmer Anzeiger vom 16.7.1924 kann man über die Entstehung der Wilhelmshöhe folgenden Artikel lesen: Der Buchberg, welcher im Jahre 1870 noch sehr kahl und öde war, jedoch schon mit einigermaßen gangbaren Wegen versehen, war schon früher das Ziel der Spaziergänger. Doch war es immer eine einseitige Sache, wenn keine Einkehrgelegenheit vorhanden war. Deshalb kam der damalige Wirt vom „Grünen Kranz“, Herr August Müller, mit seinen Söhnen auf den Gedanken, ein kleines Häuschen auf dem Buchberg zu erbauen und zwar am Ende des steilen Weges, wo sich eine große Steinritsche mit einer Esche befand. Dies erwarb derselbe für billiges Geld. Deshalb das Sprichwort: „Hier ist gut sein, hier laß uns eine Hütte bauen!“ Gesagt - getan! Als nun dieses Häuschen fertig war, da wurde auch noch ein Keller gegraben. Zu dieser Arbeit hatten sich öfters Jungens zur Hilfe eingefunden, welche nun fleißig mit hackten, pickten und den Schutt mit der Berre wegschafften zu Terrassenbauten. Der ehemalige Müller sagte: „Jungens helft nur fleißig mit, das ist für Euch später, wenn ich mal nicht mehr lebe eine gute Erinnerung!“ Diese Jungens waren die jetzigen Herrn Rudolf Zapf, Hilmar Petersilge, Karl Knauf, Adolf Hoffmann, Bernhard Scholl, Otto Krähmer u.v.a. Zu dieser gab es nun auch schon öfters Biergelage, jedoch bewies sich nach kurzer Zeit, daß das Häuschen zu klein war, und es mußte größer gebaut werden. Im Jahre 1874 in der Heidelbeerernte wurde es eingeweiht und getauft „Wilhelmshöhe“ zu Ehren Kaiser Wilhelm I. Zu dieser Einweihung wurde veranstaltet: Sackhüpfen, Heidelbeerkuchenessen, Stangenklettern und Graskönigsfest, welches wohl noch vielen Leuten in Erinnerung ist usw. Die Einwohner Stadtilms waren sehr dankbar, und Kind und Kegel, Mann und Frau zogen zur „Wilhelmshöhe“. Mehr Beiträge zur Stadtgeschichte unter www.geschichte.stadtilm.com Stadtilmer Anzeiger - 10 - Spenden & Schenken Juli Das historische Stadtilmer Stadtarchiv und das Stadtmuseum kann als kulturelle Institutionen in der Zukunft nur dann Bestand haben und sich fortentwickeln, wenn es durch Bürger und Freunde Stadtilms unterstützt und gefördert wird. Unterstützen sie uns bei der Bewahrung der Stadtilmer Geschichte. Gerne nehmen wir Gegenstände, Dokumente und Fotos/Fotoplatten/Filmmaterial aus der Stadtilmer Zeitgeschichte, auch leihweise, entgegen. Kontakt: Stadtverwaltung Stadtilm, Frank Hofmann, Str. der Einheit 1, 99326 Stadtilm, Telefon 668821, email frank.hofmann@ stadtilm.de Museumsfundus erweitert 05.07. 14:00 Uhr 18.07. Nr. 4/2015 2. Stadtilmer Entenrennen - Viel Spaß für einen guten Zweck! mdr-Thüringen Sommernachtsball - Marktplatz August 29. - 30.08. Stadtilmer Marktfest September 12.09. Stadtilmer Blechspielzeugbörse - Rathaussaal Dezember 05.12. Stadtilmer Adventsmarkt Sprechzeiten der Stadtverwaltung Stadtilm Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Meldestelle und Standesamt haben am Dienstag bis 18:00 Uhr geöffnet. Um ein besonderes “Möbelstück” konnte das Stadtmuseum seinen Fundus erweitern. Familie Netzold aus Stadtilm übergab vergangene Woche dem Stadtmuseum einen Fernseh-Musikschrank von 1959. Das fast 150kg schwere Gerät mit der Bezeichnung Cabinet II FE862A wurde in den VEB Rafena Werken Radeberg hergestellt und kostete damals 6.800,- DM. Ausgestattet ist das Gerät mit einem Fernsehempfänger (10 Kanäle), einem Rundfunkempfänger, einem Magnettonbandgerät und einem Schallplattenspieler. Vielen Dank an Familie Netzold für die Übergabe der Musiktruhe an das Museum. Sonstiges Terminvorschau Zur Aufnahme Ihrer Veranstaltung in unsere Terminvorschau senden Sie uns einfach eine E-Mail an die Adresse redaktion@ stadtilm.de (Betreff: Termin). Alle Termine finden Sie auch unter www.stadtilm.com April 30.04. Festveranstaltung 150 Jahre Stadtilmer Feuerwehr Mai 01.05. 01.05. 10:30 10.05. 16:00 Uhr 30.05. Feuerwehrfest zur 150 Jahrfeier der Stadtilmer Feuerwehr Mairadtour nach Kranichfeld, Start Stadtilm am Rathaus Benefizkonzert des „Fördervereins der Stadtkirche“ in der Stadtkirche Stadtilm mit dem Collegium Musicum, Erfurt Regenbogentour - Benefizradtour von Erfurt nach Stadtilm Juni 05. - 06.06. 13.06 „Manege frei“ Stadtilmer Gregoriusfest - ViaduktSportplatz Konzert des Kölner Domchores - Stadtkirche St. Marien Bürgermeister Herr Lars Petermann ............................................................................. Telefon 668814 Email ............................................... [email protected] Sekretariat des Bürgermeister Frau Margarete Schmidt....................................... Telefon 668813 Email ..........................................margarete.schmidt@stadtilm.de Zentrale Mail-Adresse.............................. [email protected] Mailadresse für Stadtilmer Anzeiger / Veröffentlichungen im Internet und Terminservice Homepage Stadtilm...................... Telefon 668821 Herr Hofmann Email .........................................................redaktion@stadtilm.de Haupt- und Personalamt Amtsleiter / Wahlen / Vereine / Stadtmarketing / Kindertageseinrichtungen / Museum Herr Frank Hofmann............................................. Telefon 668821 Email [email protected] Zentrale Verwaltung / Thüringer Erziehungsgeld Frau Ramona Schumann...................................... Telefon 668816 Email ..........................................ramona.schumann@stadtilm.de Meldestelle der Stadt Stadtilm, Gemeinde Ilmtal und Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Frau Kathrin Klesser............................................. Telefon 668833 Email ................................................ [email protected] Frau Annette Lenhardt ............................................................................. Telefon 668834 Email ............................................. [email protected] Standesamt der Stadt Stadtilm, Gemeinde Ilmtal und Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Frau Sabine Hauschild......................................... Telefon 668832 Email .............................................sabine.hauschild@stadtilm.de Frau Annette Lenhardt.......................................... Telefon 668834 Email ............................................. [email protected] Soziale Beratungsstelle der Stadt Stadtilm Frau Ramona Heunemann................................... Telefon 668831 Email ....................................... [email protected] Bibliothek / Außenstelle der VhS Arnstadt-Ilmenau Frau Roswitha Pickrodt......................................... Telefon 802506 Email .............................................roswitha.pickrodt@stadtilm.de Frau Astrid Voigt................................................... Telefon 802506 Email ...................................................... [email protected] Servicebüro im Rathaus Frau Rommy Röhr...................................... Telefon 03629 6688 0 Kämmerei Amtsleiter / Haushaltsplanung Herr Hans-Dieter Lange....................................... Telefon 668820 Email ............................................hans-dieter.lange@stadtilm.de Stadtkasse Frau Kathrin Schlieter........................................... Telefon 668818 Email .............................................. [email protected] Steuern und Abgaben Frau Karola Bock.................................................. Telefon 668817 Email ..................................................... [email protected] Stadtilmer Anzeiger - 11 - Liegenschaften und Grundvermögen / Friedhofsverwaltung, Kataster / Vermessung Frau Nicole Harnack............................................. Telefon 668819 Email ................................................ [email protected] Bau- und Ordnungsamt / Stadtwirtschaft Amtsleiter / Stadtplanung / Baumaßnahmen / Energiemanagement Herr Jörg Werner.................................................. Telefon 668823 Email ................................................... [email protected] Allg. Bauverwaltung / Bauhof Frau Angelika Brömel........................................... Telefon 668822 Email ............................................ [email protected] Tiefbau, Straßen- und Wegebau, Straßenbeleuchtung / Beiträge Frau Viola Trutschel.............................................. Telefon 668830 Email ................................................. [email protected] Ordnungsverwaltung / Marktwesen / Überwachung ruhender Verkehr Frau Beate Gläßer................................................ Telefon 668811 Email ..................................................beate.glaeser@stadtilm.de Ordnungsverwaltung / Marktwesen / Überwachung ruhender Verkehr / Feuerwehr Frau Nicole Markart.............................................. Telefon 668824 Email .................................................nicole.markart@stadtilm.de Mütter- / Väterberatung des Ilm-Kreises Begegnungsstätte Stadtilm Straße der Einheit 1, Hintereingang Rathaus gegenüber Spielplatz......Jeden Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr Grundsätzliche Hinweise für die Kommunikation mit EMails Die Kommunikation per Standard-E-Mail über das Internet ist generell unsicher! Dies gilt sowohl für die technische Übertragung als auch für die Vertraulichkeit der Inhalte. Unberechtigte Dritte können Kenntnis vom Inhalt von E-Mails nehmen und diese sogar manipulieren. Bei vertraulichen oder personenbezogenen Inhalten ist der Versand per E-Mail daher nicht zu empfehlen, soweit keine Techniken wie Verschlüsselung und/oder elektronische Signatur eingesetzt werden. Aktuelle Informationen, Termine und Wissenswertes über Stadtilm erhalten Sie auch im Internet unter www.stadtilm.de Die Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-lng. (FH) Falko Hüter Weimarische Straße 54 99326 Stadtilm als Auskunftsstelle für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bleibt am 13.05.2015 und 15.05.2015 für den Publikumsverkehr geschlossen. gez. Hüter ÖbVI Nächster Redaktionsschluss Montag, den 11.05.2015 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 22.05.2015 Nr. 4/2015 Impressum Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Stadtilm Herausgeber: Stadt Stadtilm Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel: 0 36 77/20 50-0, Fax: 20 50 - 21 Verantwortlich für Text: Stadtverwaltung Verantwortlich für Anzeigen: Herr David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheint: in der Regel monatlich, kostenlos im Stadtgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren.