Entwicklungsstand Abwasserbeseitigung NRW
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Entwicklungsstand Abwasserbeseitigung NRW
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen 13. Auflage Kurzfassung www.munlv.nrw.de Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen Stichtag der Daten: 31. Dezember 2006 P Impressum Herausgeber Inhaltliche Bearbeitung Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) 40190 Düsseldorf 40190 Düsseldorf Referat IV-7 www.munlv.nrw.de RWTH Aachen Dr.-Ing. Elmar Dorgeloh, Ute Gerth, Dr.-Ing. Regina Haußmann, Dipl.-Ing. Susanne Hüben, Dipl.-Ing. Daniela Tacke, Dipl.-Ing. Birgit Wienert 52056 Aachen Tel. 02 41-8 02 52 07 Fax 02 41-8 02 22 85 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger bzw. der Empfängerin zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. 4 Kartografische Bearbeitung Fotos KIT – Ingolf Keck Informationstechnologie Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft Friedrichstraße 36 und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen; 68723 Schwetzingen Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen; Emschergenossen- Tel. 0 62 02 - 92 54 00 schaft-Lippeverband, Essen; Fotoarchiv Ruhrverband, Essen; Fax 0 62 02 - 92 54 01 Wasserverband Eifel-Rur, Düren, Niersverband, Viersen; www.geokit.de Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Mannheim; Helmut Brodt, ID-Kommunikation, Mannheim Gestaltung Herstellung ID-Kommunikation Agentur für umweltorientierte Kommunikation Greiserdruck GmbH & Co. KG Projektbearbeitung: Karlsruher Straße 22 Michael Kleinböhl, Henner Holsmölle 76437 Rastatt S 1, 1 www.greiserdruck.de 68161 Mannheim Tel. 06 21-10 29 24 Fax 06 21-10 29 91 www.idkommunikation.de E-Mail: [email protected] 5 6 P Vorwort Die vorliegende Veröffentlichung „Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung, 13. Auflage“ stellt den gemäß Artikel 16 der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 21. Mai 1991 (91/271/EWG) regelmäßig zu erstellenden Lagebericht für die Öffentlichkeit dar. Der vorliegende Bericht informiert über die Entwicklung und den Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen und dokumentiert damit die erfolgte Umsetzung der EU-Richtlinie mit Stand 31.12.2006. Nordrhein-Westfalen ist ein wasserreiches Land mit vielen Flüssen, Seen und Bächen. Für einen nachhaltigen Gewässerschutz ist es erforderlich, dass Abwässer umweltverträglich entsorgt werden, d. h. abgeleitet, gereinigt und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Die Gewässerqualität in NordrheinWestfalen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Dies ist insbesondere auf die intensiven Anstrengungen bei der Verbesserung der Abwasserbeseitigung zurückzuführen. Die zur Abwasserbehandlung in Nordrhein-Westfalen eingesetzte Technik zeichnet sich heute auch im nationalen und internationalen Vergleich durch einen hohen Standard aus. Von den 18 Mio. Einwohnern sind 97 % an die Kanalisation verbunden mit einer Abwasserbehandlung in einer Kläranlage angeschlossen. Das Abwasser des verbleibenden Teils der Bevölkerung wird über private Kleinkläranlagen gereinigt oder in abflusslosen Gruben gesammelt und zur kommunalen Kläranlage abgefahren. Die Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie an die kommunale Abwasserbehandlung sind in Nordrhein-Westfalen flächendeckend umgesetzt. In allen Kläranlagen > 2.000 EW wird im Sinne der EU-Kommunalabwasserrichtlinie eine biologische Abwasserbehandlung durchgeführt. Alle 383 Kläranlagen > 10.000 EW sind in der Lage, die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor zu eliminieren. Die Mindestanforderungen gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung an die Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen bezüglich Nährstoffe werden flächendeckend eingehalten. Dies spiegelt sich auch in den guten Eliminationsraten wider. In 2006 wurden in den kommunalen Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen Eliminationsraten von 93 % für Phosphor und 81 % für Stickstoff erzielt. Damit werden die Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in Nordrhein-Westfalen deutlich übertroffen. Ziel der Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Abwasserbeseitigung ist es, flächendeckend eine gute biologische und chemische Gewässerqualität auch im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Ziel der EUWasserrahmenrichtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 alle Gewässer in einen guten strukturellen, physikalischen, chemischen und biologischen Zustand zu versetzen. Ein besonderer Fokus wird zukünftig auf die Elimination gefährlicher Stoffe (wie z.B. Arzneimittel oder Industriechemikalien) in kommunalen Kläranlagen sowie in Gewerbe- und Industriebetrieben, die Verbesserung der Niederschlagswasserbeseitigung und die Fremdwasserbeseitigung in Kläranlagen und Kanalnetzen gelegt. Mit der seit 01.01.2007 gültigen Förderrichtlinie „Investitionsprogramm Abwasser“ unterstützt die Landesregierung die Umsetzung der hierfür notwendigen Investitionen und den Erhalt der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt. Hinweise zur Förderrichtlinie finden sich auf der Homepage des MUNLV (www.munlv.nrw.de). Eckhard Uhlenberg Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 7 P Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1 Veranlassung und Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2 Abwasserbeseitigung – Voraussetzung für ökologisch intakte Gewässer . . . . . . . . . . . . . . . 15 3 Herkunft und Menge des Abwassers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4 4.1 4.2 Abwasserableitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Anschlussgrad an die Kanalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Art und Anzahl der Kanalisationsnetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5 Niederschlagswasserbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 6 Kommunale Kläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 7 Kleinkläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 8 8.1 8.2 Industrielle Abwassereinleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Industrielle Direkteinleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Indirekteinleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 9 Gesamtgewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 10 10.1 10.2 Abfälle aus kommunalen Kläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Rechen- und Sandfanggut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Klärschlamm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 11 11.1 11.2 Kostendeckende Wasserpreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Abwassergebühren in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Die Abwasserabgabe – ein Instrument zur Berücksichtigung der Umwelt- und Ressourcenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Investitionsprogramm Abwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 11.3 8 P Bildverzeichnis Bild 3.1 Herkunft und Menge des Abwassers in NRW . . . . . . . . . . . . . . 19 Bild 6.1 Anzahl der kommunalen Kläranlagen in NRW sortiert nach Größenklassen – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Bild 6.2 Entwicklung der TOC-Frachten aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Bild 6.3 Entwicklung der Stickstoff-Frachten aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Bild 6.4 Entwicklung der Phosphor-Frachten aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Bild 6.5 Entwicklung der AOX-Frachten aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Bild 6.6 Entwicklung der Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen bezüglich des Parameters Stickstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Bild 6.7 Entwicklung der Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen bezüglich des Parameters Phosphor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Bild 8.1 Anzahl der Anfallstellen industriellen Abwassers sortiert nach Herkunftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Bild 8.2 Überblick über die in einem industriellen Betrieb anfallenden Abwasserteilströme und ihre Behandlung bzw. Weiterleitung . . . . 44 Bild 8.3 Anzahl der Abwasserbehandlungsanlagen und der jeweiligen Verfahrensstufen für industrielle Direkteinleiter . . . . . . . . . . . . . . 46 Bild 9.1 Frachten aus kommunalen und industriellen Einleitungen (in %) – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 9 P Tabellenverzeichnis Tabelle 5.1 Schmutzfrachten aus Trennsystemeinleitungen und von Straßenabflüssen – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Tabelle 5.2 Schmutzfrachten aus Mischwasserentlastungen – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Tabelle 6.1 Ausbaugröße, Anschlussgröße und Anzahl der Kläranlagen in NRW – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Tabelle 6.2 Anzahl der verbandsfreien und von Verbänden betrieben Anlagen in NRW im Jahr 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Tabelle 7.1 Anzahl der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben – Auswertung 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Tabelle 7.2 Abschätzung der Gewässerbelastungen durch Kleinkläranlagen in NRW – Auswertung 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Tabelle 8.1 Zuordnung des industriellen Abwassers zu den Herkunftsbereichen gemäß den Anhängen der Abwasserverordnung in NRW – Auswertung 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Tabelle 8.2 Frachteinträge der industriellen Direkteinleiter in die Flussgebiete von NRW für den Auswertezeitraum 2006 . . . . . . . . 48 Tabelle 8.3 Indirekteinleitungen in NRW – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . 49 Tabelle 8.4 Anteil des gewerblichen Abwassers an der Anschlussgröße in NRW – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Tabelle 9.1 Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen in NRW – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Tabelle 10.1 Entwicklung der Klärschlammentsorgung in NRW in 1.000 t TR/a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Tabelle 11.1 Entwicklung der Abwassergebühren in NRW für den gesplitteten Gebührenmaßstab und den Frischwassermaßstab – bezogen auf die 396 Gemeinden in NRW . . . . . . . . . . . . 60 Tabelle 11.2 Entwicklung der Abwassergebühren in NRW für den gesplitteten Gebührenmaßstab und den Frischwassermaßstab – bezogen auf die 18 Mio. Einwohner in NRW . . . . . . . . . . 61 Tabelle 11.3 Übersicht zum Investitionsprogramm Abwasser NRW . . . . . . . 63 10 P Kartenverzeichnis Karte 2.1 Gewässersystem in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Karte 2.2 Gewässergüte in NRW – Untersuchungsstand 2003 . . . . . . . . . 17 Karte 5.1 Siedlungs- und Verkehrsflächen in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Karte 5.2 Mittlere Jahressumme des Gebietsniederschlags der Jahre 1980 bis 2004 für 292 Teileinzugsgebiete in NRW . . . . . . . . . 25 Karte 6.1 Kläranlagen in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Karte 6.2 Einhaltung der Stickstoffanforderungen an die Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Karte 6.3 Leistungsvergleich: Stickstoff-Elimination in kommunalen Kläranlagen mit mehr als 10.000 EW . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Karte 7.1 Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Karte 8.1 Industrielle Direkteinleitungen in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Karte 8.2 Erfasste und genehmigte Indirekteinleiter . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Karte 8.3 Anzahl und Größe der genehmigten Indirekteinleiter . . . . . . . . 51 Karte 9.1 Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Karte 11.1 Gebührensplitting in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 11 P Abkürzungsverzeichnis AbwV Abwasserverordnung AOX adsorbierbare organische Halogenverbindungen im Wasser (adsorbable organic halogen compounds), viele dieser Verbindungen sind giftig oder im Gewässer schwer abbaubar, was die Gefahr der Aufkonzentrierung solcher Verbindungen in den Gewässern in sich birgt. (AOX ist ein Summenparameter; X steht für die Halogene Fluor, Chlor, Brom und Jod). BImschG Bundesimmissionsschutzgesetz BSB5 Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen CSB Chemischer Sauerstoffbedarf DWD Deutscher Wetterdienst EW Einwohnerwerte (Summe aus Einwohnern und Einwohnergleichwerten) k. A. keine Angabe LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW LWG Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Nanorg Stickstoff, anorganischer Anteil Nges Gesamtstickstoff (Nitrogenium), als Summe aus organischem und anorganischem Stickstoff. Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für Pflanzen und Lebewesen und führt in zu großer Menge zu starkem Pflanzenwachstum und Sauerstoffmangel in Gewässern (Eutrophierung). PCB Polychlorierte Biphenyle PCDD/F Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und Dibenzofurane (PCDF) Pges Gesamtphosphor; Phosphor ist ein essenzieller Nährstoff für Pflanzen und Lebewesen und führt in zu großer Menge zu starkem Pflanzenwachstum und Sauerstoffmangel in Gewässern (Eutrophierung). Q Abwassermenge RKB Regenklärbecken im Trennsystem RRB Regenrückhaltebecken SBW Sonderbauwerk TOC gesamter organischer gebundener Kohlenstoff (Total Organic Carbon), als Maß für die Konzentration an organischer Substanz im Abwasser, deren Abbau im Gewässer zu Sauerstoffzehrung führt. 12 Kapitel 1 1 Veranlassung und Zielsetzung Mit der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen zur Reinigung von kommunalem Abwasser festgelegt. Die Richtlinie definiert Anforderungen an die Kanalisation, Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, die Mischwasserbehandlung und industrielles Abwasser. Sie stellt gleichzeitig einen Mindestumfang der Überwachung von Abwassereinleitungen sicher. Gemäß Art. 16 der Richtlinie ist für die Öffentlichkeit alle 2 Jahre ein Lagebericht zum aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung zu erstellen. Der vorliegende Lagebericht informiert über die Entwicklung und den Stand der Abwasserbeseitigung in NRW mit Stand 31.12.2006. Grundlage für diesen Bericht ist die Genehmigungs- und Überwachungstätigkeit der Umweltverwaltung in NRW. Die Erhebung der Daten stellt eine wesentliche Grundlagenarbeit dar, die für die Information der Öffentlichkeit genutzt wird, die aber insbesondere für umweltpolitische, wasserwirtschaftliche und behördliche Entscheidungen unverzichtbar ist. Ihre gesetzliche Grundlage findet sie in § 19 Landeswassergesetz. Der vorliegende Lagebericht wird mit einer umfassenden flussgebietsbezogenen Darstellung der Abwasseranlagen und ihrer Einleitungen in Gewässer ergänzt, die in der beigefügten CD enthalten ist. Die flussgebietsbezogenen Daten werden zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom Dezember 2000 genutzt. 13 Kapitel 1 Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie streben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union an, dass in 15 Jahren alle Oberflächengewässer einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand aufweisen. Entsprechende Maßnahmenprogramme werden unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit flächendeckend in Europa bis 2009 erarbeitet. Weitere Informationen zur Entwicklung und zum Stand der Abwasserbeseitigung NRW und zur Wasserrahmenrichtlinie sind im Umweltbericht NRW enthalten, der im Internet unter www.munlv.nrw.de der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. 14 Kapitel 2 2 Abwasserbeseitigung – Voraussetzung für ökologisch intakte Gewässer Nordrhein-Westfalen ist ein wasserreiches Land mit vielen Flüssen, Seen und Bächen. Die Einzugsgebiete aller oberirdischen Gewässer in Nordrhein-Westfalen sind im Sinne der Richtlinie 91/271/EWG als empfindliche Gebiete eingestuft. Auf Grund der natürlichen hydrologischen Gegebenheiten wird Nordrhein-Westfalen in die vier Gewässereinzugsgebiete, Rhein (mit Issel), Maas, Weser und Ems aufgegliedert. Die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebieten von Rhein und Maas sind landesintern in weitere Teileinzugsgebiete unterteilt: Rhein der Rheingraben-Nord (der eigentliche Rheinschlauch) O die sechs Hauptnebenflüsse: Lippe, Emscher, Ruhr, Erft, Wupper, Sieg O die Nebenflüsse, welche außerhalb von NRW in den Rhein münden (Ahr, Lahn, Kyll) O Issel O Maas O die drei Hauptnebenflüsse Niers, Schwalm und Rur O weitere Nebenflüsse. 15 Kapitel 2 Karte 2.1 Gewässersystem in NRW Aufgabe der Wasserwirtschaft ist es, sicherzustellen, dass die Gewässer und Grundwasservorkommen ihre Funktion als Trink- und Brauchwasserressourcen wie auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfüllen können. Dazu erfasst und bewertet die Umweltverwaltung kontinuierlich zahlreiche Messdaten, die Auskunft geben über Wasserhaushalt, Gewässerqualität und den ökologischen Zustand der Gewässer. Untersuchungen an 3.500 festgelegten Messstellen. Für die Bestimmung der biologischen Gewässergüte werden im Gewässer vorkommende Organismen bestimmter Indikatorarten ausgezählt und statistisch ausgewertet. Daraus wird der Sarpobienindex errechnet und in einem 7-stufigen System von I (unbelastet bis sehr gering belastet) über I-II (gering belastet) bis zu IV (übermäßig verschmutzt) eingestuft. Die Beurteilung der Gewässerqualität erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse von biologischen und chemischen Auf dieser Basis werden in Nordrhein-Westfalen seit 1969 Gewässergütekarten erstellt. Karte 2.2 stellt die der- 16 Kapitel 2 Karte 2.2 Gewässergüte in NRW – Untersuchungsstand 2003 We ser Em s Iss el Lipp Emsch e er Ruhr Sc rs r pe Nie up alm as W hw Ma Erf t La hn Rh ein Ru Sieg r Ahr Kyll sonstiges: 1 % IV: 2 % III-IV: 1 % III: 3 % I (unbelastet bis sehr gering belastet) I-II (gering belastet) II (mäßig belastet) II-III (kritisch belastet) III (stark verschmutzt) III-IV (sehr stark verschmutzt) IV (übermäßig verschmutzt) sonstiges trocken trocken: 7 % I: 2 % I-II: 12 % II-III: 26 % Gewässereinzugsgebiet Regierungsbezirk II: 46 % 0 30 60 km KIT 2007 zeit aktuelle Karte der Gewässergüte (Stand 2003) dar. Die Gewässergüte hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert: mit Ausnahme der bisher als Abwasserkanal genutzten Emscher wird das Ziel, die Güteklas- se II (mäßig belastet), in den Oberflächengewässern in NRW weitgehend erreicht. Dies ist insbesondere auf die intensiven Anstrengungen bei der Verbesserung der Abwasserbehandlung zurückzuführen. 17 Kapitel 3 3 Herkunft und Menge des Abwassers Abwasser wird sowohl durch häuslichen Gebrauch von Wasser als auch durch gewerbliche und industrielle Wassernutzungen und durch das von Niederschlägen aus dem Bereich der befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser erzeugt. Dabei wird zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser unterschieden. zeitig stellt die kontinuierliche tägliche Inanspruchnahme von 15 ha Freiraum für neue Bebauungen und Verkehrswege eine Herausforderung für die zukünftige Niederschlagswasserbehandlung dar. Die Folgen des Klimawandels mit vermehrten Starkregen erhöht die Bedeutung dieses Abwasserpfades. Bei gleich bleibender Bevölkerung und einem auch aus Kostengründen sparsameren Umgang mit Wasser der Bevölkerung und der Industrie wird sich in den nächsten Jahren die Schmutzwassermenge nicht erhöhen. Gleich- Insgesamt gelangten 2006 in NRW 5.417 Mio. m3 Abwasser in die Gewässer. 18 Kapitel 3 Herkunft und Menge des Abwassers in NRW (in Mio. m3/a) Schmutzwasserkanal/Mischwasserkanal 837 1.388 815 Kläranlagen Niederschlag häusliches Abwasser Indirekteinleitungen Regenwasserkanal 291 2.749 Gewässer Mischwasserentlastung 825 Bild 3.1 Schlamm Industielle Direkteinleitungen Einleitungen aus Trennsystemen Regenwasserentlastung mit Vorbehandlung 781 759 66 Abflüsse von Straßen 748 Kleinkläranlagen 23 19 Kapitel 4 4 Abwasserableitung Die Errichtung einer dem Stand der Technik entsprechenden abwassertechnischen Infrastruktur ist Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung eines dicht besiedelten und hoch industrialisierten Landes wie NRW. geeigneten Maßnahmen, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten. Anschlussgrad an die Kanalisation In NRW liegt zu gut 97 % ein Anschluss an die Kanalisation verbunden mit einer Abwasserbehandlung in einer Kläranlage vor. In den übrigen Bereichen – also Außenbereichen – wird das Abwasser in Kleinkläranlagen gereinigt oder in abflusslosen Gruben gesammelt und abgefahren (vgl. Kapitel „Kleinkläranlagen“). Bezüglich des Abwassersammelns fordert die EU-Richtlinie (91/271/EWG) für Gemeinden spätestens bis zum 31.12.2005 die Einrichtung einer Kanalisation bzw. wenn dies nicht gerechtfertigt ist, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, die Einrichtung von Die Richtlinie 91/271/EWG ist somit im Hinblick auf die Errichtung von Kanalisationsanlagen flächendeckend erfüllt. Die zukünftigen Aufgaben im Bereich der Kanalisation sind deshalb weniger im Neubau als in der Sanierung des in den letzten 100 Jahren entstandenen Kanalnetzes in NRW zu sehen. 4.1 20 Kapitel 4 4.2 Art und Anzahl der Kanalisationsnetze Bei der Abwasserableitung wird vorwiegend zwischen zwei Entwässerungssystemen unterschieden. Beim Mischsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet, beim Trennsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser in getrennten Kanälen abgeführt. Schmutzwasser wird der Kläranlage zugeleitet. Im Regenwasserkanal wird Niederschlagswasser sowie gezielt in die Kanalisation aufgenommenes unverschmutztes oder nur gering verschmutztes Wasser (z. B. aus Dränagen) einem Gewässer zugeführt. Das Ziel der Siedlungsentwässerung mit diesen Systemen war seit jeher die schnelle und vollständige Ableitung des anfallenden Abwassers und Niederschlagswassers aus bebauten Gebieten. Dadurch wird jedoch der natürliche Wasserkreislauf gestört. Deshalb soll zukünftig Niederschlagswasser möglichst ortsnah durch Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden. Dies kann auch im Trennsystem erfolgen. Die gesetzliche Grundlage ist der § 51a Landeswassergesetz. Insgesamt gibt es (2006) 14.200 öffentliche Kanalisationsnetze. Davon sind 90 % (12.755 Teilnetze) im Trennsystem und 10 % (1.445 Teilnetze) im Mischsystem ausgeführt. Das Mischkanalisationsnetz hat eine Länge von rund 46.000 km 1 (67 %) und das Trennkanalisationsnetz (Schmutzwasserkanal) eine Länge von rund 23.000 km 1 (33 %). 1 Forschungsbericht des IKT, Dezember 2003: Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) bei den kommunalen Netzbetreibern und Wasserverbänden in NRW 21 Kapitel 5 5 Niederschlagswasserbehandlung Die EU-Richtlinie Kommunales Abwasser verpflichtet die Mitgliedstaaten für Kanalisationen den Anforderungen gemäß Anhang 1 Abschnitt A zu entsprechen, d. h. die Kanalisationen sollen den Anforderungen an die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung Rechnung tragen. Dies betrifft insbesondere die Begrenzung der Verschmutzung der Gewässer über Regenüberläufe. In Trennsystemen werden Niederschläge vorwiegend entweder nach einer mechanischen Reinigung (Sedimentation) oder direkt einem Gewässer zugeleitet. Regenrückhaltebecken dienen dabei alleine der Zwischenspeicherung, während Regenklärbecken außerdem eine Sedimentationswirkung aufweisen. 22 Mischsysteme sind so ausgelegt, dass ein Teil des mit dem Schmutzwasser mitgeführten Regenwassers bei Starkregenereignissen nicht zu einer Kläranlage weitergeleitet, sondern teils mechanisch behandelt, teils unbehandelt in die Gewässer abgeschlagen wird. Dies ist erforderlich, um eine hydraulische Überlastung unterhalb liegender Kanalnetzteile sowie der Kläranlage zu verhindern. In Mischkanalisationen werden die Bauwerkstypen Regenüberlauf, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanal und Regenrückhaltebecken unterschieden. Bei diesen Mischwassereinleitungen können bei Entlastungen hohe Schmutzfrachten auftreten, die zu starken Gewässerbelastungen führen. Diese Belastungen treten zwar nur zeitweilig auf, können aber diejenigen aus den Abläufen von Kapitel 5 Kläranlagen während des Regenabflusses um ein Mehrfaches übertreffen. Aufgabe der Mischwasserbehandlung ist es daher, den Abfluss zur Kläranlage so zu begrenzen, dass dort die angestrebten Ablaufwerte eingehalten werden und gleichzeitig die stoßweisen Belastungen des Gewässers aus Regenentlastungen in vertretbaren Grenzen bleiben. Zukünftiges Ziel der Mischwasserbehandlung muss die bestmögliche Reduzierung der Gesamtemissionen aus Mischwasserentlastungen und Kläranlagen im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse sein. Die in die Gewässer eingeleiteten Frachten aus der Niederschlagswasserbehandlung werden in hohem Maße von der Größe der befestigten und abflusswirksamen Flächen sowie von der Niederschlagshöhe im Einzugsgebiet der Niederschlagswasserbehandlungsanlagen beeinflusst. Die befestigten und abflusswirksamen Flächen werden in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informations-Systems ATKIS ermittelt. ATKIS ist ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesländer. In ATKIS wird die Landschaft nach topografischen Gesichtspunkten in verschiedene Objektarten gegliedert. Im Jahr 2005 wurde die neue Modellierung des ATKIS veröffentlicht. Die Zuordnung einer Fläche zu einer Objektart erfolgt auf Basis der Nutzungsart einer Fläche (z. B. Industrie- und Gewerbefläche) oder ihrer Ausprägung (z. B. Gewässer). In Karte 5.1 sind die Siedlungs- und Verkehrsflächen in NRW dargestellt. Der Niederschlag wird über ein Netz von Niederschlagsmessstellen gemessen und aufgezeichnet. Für die Ermittlung der in die Gewässer eingeleiteten Frachten aus der Niederschlagswasserbehandlung wurde auf Niederschlagsdaten von etwa 900 Messstationen zurückgegriffen, deren Daten in der zentralen Datenhaltung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) geprüft verfügbar sind. Neben ca. 270 Stationen der Landesumweltverwaltung sind auch die Daten von etwa 400 Stationen des Deutschen Wetterdienstes, ca. 200 Stationen der Wasserverbände und etwa 20 Stationen von Kommunen und sonstigen Betreibern für den Auswertezeitraum 1980 bis 2004 verfügbar. Stationen mit kurzer Beobachtungsdauer oder größeren Lücken wurden hier nicht berücksichtigt. Die mittlere Jahressumme des Gebietsniederschlags der Jahre 1980 bis 2004, die der Ermittlung der in die Gewässer eingeleiteten Frachten aus der Niederschlagswasserbehandlung zu Grunde liegt, ist der Karte 5.2 zu entnehmen. Die räumlichen Strukturen ergeben sich durch die Wahl von Teileinzugsgebieten. Nordrhein-Westfalen hat eine Fläche von rund 3,4 Mio. ha. Davon sind ca. 760.700 ha (22 %) Siedlungs- und Verkehrsflächen und von diesen Flächen rund 400.000 ha (12 %) befestigt und abflusswirksam. Diese abflusswirksamen Flächen sind entweder an ein Misch- oder ein Trennsystem angeschlossen oder es handelt sich um außerörtliche Straßenflächen, die in der Regel nicht an öffentliche Kanalnetze angeschlossen sind. 23 Kapitel 5 Karte 5.1 Siedlungs- und Verkehrsflächen in NRW KIT 2007 24 Kapitel 5 Karte 5.2 Mittlere Jahressumme des Gebietsniederschlags der Jahre 1980 bis 2004 für 292 Teileinzugsgebiete in NRW Regierungsbezirk Detmold Regierungsbezirk Münster We ser Regierungsbezirk Düsseldorf Iss el Ems e Lipp scher Em Ru Regierungsbezirk Arnsberg Nie rs alm hw Sc as Ma hr er Wupp Rh ein Rur Lahn ft Er Sieg Ahr Regierungsbezirk Köln Ky ll Mittlere Jahressummen des Niederschlags [mm] * 500 - <600 1.000 - <1.100 600 - <700 1.100 - <1.200 700 - <800 1.200 - <1.300 800 - <900 1.300 - <1.400 900 - <1.000 1.400 - <1.500 Flüsse * Mittlere Jahressummen des Niederschlags 1980 - 2004 Regierungsbezirke 0 20 40 km KIT 2007 25 Kapitel 5 Die Verschmutzung des abgeleiteten Regenwassers resultiert aus Auswaschungen aus der Luft und den Abschwemmungen beim Abfluss (z. B. von Straßen und Dächern). Dabei gibt es je nach Untergrund, Regendauer, -häufigkeit etc. erhebliche Konzentrationsunterschiede der Regenwasserabflüsse. Tabelle 5.1 zeigt die Ergebnisse der Frachtermittlung für die verschiedenen Parameter für Trennsysteme und für überwiegend außerörtliche Straßen. Jeden Tag werden in NRW durchschnittlich ca. 15 ha neu für Siedlungs- und Verkehrsflächen beansprucht. Der Anteil der Trennsystemflächen an der gesamten befestigten Fläche mit rund 400.000 ha beträgt derzeit bereits Tabelle 5.1 Schmutzfrachten aus Trennsystemeinleitungen und von Straßenabflüssen – Stand 2006 Stand 2006 Trennsysteme Anzahl der Regenbecken (RKB + RRB) Speichervolumen RKB Befestigte Fläche Einheit 1.650 – – 380.863 – m2 140.257 122.088 748.454.285 TOC 20.613 18.711 t/a ha m3/a Nges 3.298 2.994 t/a Pges 825 748 t/a Summe Schwermetalle 528 479 t/a 16 15 t/a AOX 26 Straßen 824.533.745 Regenabfluss Schmutzfracht 35 %, der Anteil der abflusswirksamen, meist außerörtlichen Straßenflächen 30 %. Bedingt durch eine weitere zunehmende Versiegelung der Fläche, ist in Zukunft mit einer Zunahme dieser Trennsystemflächen und somit auch mit einer Erhöhung der Schmutzfrachten aus Trennsystemen und von Straßen zu rechnen. Mit der im Mai 2006 initiierten „Allianz für die Fläche“ werden neue innovative Wege der Siedlungs- und Verkehrsflächenpolitik mit dem Ziel einer sparsamen und effektiven Nutzung von Grund und Boden entwickelt; dem steigenden Flächenverbrauch wird damit aktiv entgegengewirkt. Trotz dieser Aktivitäten ist weiterhin von einer zunehmenden Gewässerbelastung aus Niederschlagswassereinleitungen basierend auf Trennsystemen auszugehen. Kapitel 5 In Tabelle 5.2 sind die Schmutzfrachten aus den Mischsystemen aufgeführt. Die aus der Mischwasserkanalisation direkt in die Gewässer entlasteten Mischwasserströme sind abhängig von Art, Größe, Gestaltung und Anordnung der im Kanalnetz vorhandenen Regenbecken und Regenüberläufe sowie der Charakteristika der Einzugsgebiete. Die weite- Tabelle 5.2 ren Anstrengungen zur Verringerung der Belastungen aus Mischwassereinleitungen zielen zum einen darauf ab, den Abfluss zur Kläranlage durch Bauwerke zur Zwischenspeicherung so zu begrenzen, dass die stoßweisen Belastungen des Gewässers aus Regenentlastungen in vertretbaren Grenzen bleiben, und zum anderen werden befestigte Mischsysteme abgekoppelt und in das Trennsystem eingebunden. Schmutzfrachten aus Mischwasserentlastungen – Stand 2006 Stand 2006 Mischsysteme Anzahl Regenentlastungsanlagen 5.068 Einheit – Speichervolumen 3.912.169 m3 Befestigte Fläche 137.993 ha Entlastungsabfluss Schmutzfracht 290.538.394 m3/a TOC 10.588 t/a Nges 2.420 t/a Pges 605 t/a Summe Schwermetalle 172 t/a 15 t/a AOX 27 Kapitel 6 6 Kommunale Kläranlagen Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen 661 kommunale Abwasserbehandlungsanlagen betrieben, um das in den einzelnen Gemeinden anfallende Abwasser zu reinigen. Im Jahr 2006 wurden in diesen 661 kommunalen Kläranlagen rund 2.750 Mio. m3 Abwasser gereinigt. Für die Bemessung einer kommunalen Kläranlage (Ausbaugröße) bzw. für die Ermittlung der aktuellen Belastung (Anschlussgröße) sind die Anzahl der an die Kläranlage angeschlossenen Einwohner (E) und die Schmutz- 28 fracht aus dem gewerblichen Bereich (Anzahl der angeschlossenen Einwohnergleichwerte (EGW)) maßgebend. Die Gesamtbelastung einer Abwasserbehandlungsanlage wird in Einwohnerwerten (EW) ausgedrückt und ergibt sich aus der Summe der angeschlossenen Einwohner und der gewerblichen Einwohnergleichwerte (EW = E + EGW). In Tabelle 6.1 sind die kommunalen Kläranlagen NRWs unterschieden nach Größenklassen zusammengestellt. Kapitel 6 Tabelle 6.1 Ausbaugröße, Anschlussgröße und Anzahl der Kläranlagen in NRW – Stand 2006 Bemessung EW Anzahl der Anlagen Anschlussgröße EW Ausbaugröße EW ) 10.000 278 769.028 1.004.253 10.001-100.000 316 9.609.522 11.651.302 67 17.342.446 22.573.815 661 27.720.996 35.229.370 > 100.000 Gesamt In Nordrhein-Westfalen weisen 278 der Abwasserbehandlungsanlagen eine Ausbaugröße kleiner oder gleich 10.000 EW auf. Die Größenentwicklung der Abwasserbehandlungsanlagen über die letzten Jahre zeigt, dass die Anzahl der kleineren Anlagen abnimmt. Bild 6.1 Anzahl der kommunalen Kläranlagen in NRW sortiert nach Größenklassen – Stand 2006 Anzahl 800 700 661 600 500 400 316 300 278 200 100 67 0 ) 10.000 10.001 -100.000 > 100.000 Gesamt [EW] 29 Kapitel 6 Grundsätzlich ist es Aufgabe der einzelnen Gemeinde, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben. In einigen Flussgebieten wird die Abwasserbeseitigung von Wasserverbänden, den so genannten sondergesetzlichen Wasserverbänden und Genossenschaften, durchgeführt. In Karte 6.1 ist die Zuordnung der 661 kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen zu den Flussgebieten in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Insgesamt existieren in NRW 11 Wasserverbände, die in Tabelle 6.2 namentlich genannt werden. Es wird deutlich, dass von den Verbänden 323 Anlagen und damit fast die Hälfte aller 661 nordrhein-westfälischen Abwasserbehandlungsanlagen betrieben werden. Tabelle 6.2 Anzahl der verbandsfreien und von Verbänden betriebenen Anlagen in NRW im Jahr 2006 Anzahl der ) 10.000 10.001-100.000 > 100.000 Anlagen [EW] [EW] [EW] 323 123 165 35 4 0 0 4 Ruhrverband 73 26 41 6 Lippeverband 55 19 29 7 Wasserverband Eifel-Rur (WVER) 47 15 28 4 Niersverband 24 11 9 4 Wupperverband 11 1 6 4 Erftverband 44 20 22 2 Bergisch-Rheinischer Wasserverband (BRW) 22 14 6 2 Verbänden zugehörige Anlagen Emschergenossenschaft Linksniederrheinische EntwässerungsGenossenschaft (LINEG) 9 4 3 2 33 13 20 0 1 0 1 0 verbandsfreie Anlagen 338 155 151 32 Gesamt 661 278 316 67 Aggerverband Wasser- und Bodenverband Wahn 30 Kapitel 6 Kläranlagen in NRW 49 22 39 43 47 Karte 6.1 3 6 s 19 Em 36 We ser 5 7 Issel Ems 9 27 el Iss 33 Weser 17 10 12 4 41 e 39 Lipp cher Ems Lippe 4 Emscher Ruhr Niers / Schwalm r ppe Wu 6 rs Ruhr 32 Wupper ein 28 Rh 18 2 lm 3 s Nie a hw a Ma 6 1 1 Rheingraben Sc Maastal La Er hn 21 29 ft 18 Ru Sieg 2 3 15 r Lahn / Ahr / Kyll 4 Erft Sieg Ahr Anzahl Rur 0 .00 10 s i b 50 Kyll Kläranlagen nach Größenklassen 40 bis 10.000 EW : 278 Anlagen 10.001 bis 100.000 EW : 316 Anlagen größer 100.000 EW : NRW insgesamt : 661 Anlagen 1 .00 10 30 0 30 0 .00 00 1 - EW 67 Anlagen 20 Gewässereinzugsgebiet EW = Einwohnerwerte Regierungsbezirk EW (Die Einwohnerwerte setzen sich zusammen aus der Einwohnerzahl und den Einwohnergleichwerten aus gewerblichem und industriellem Abwasser) 10 > 00 0.0 10 EW 5 60 km KIT 2007 31 Kapitel 6 Entsprechend Artikel 5 der EU-Richtlinie 91/271/EWG ist sicherzustellen, dass in empfindlichen Gebieten eingeleitetes kommunales Abwasser aus Kläranlagen über 10.000 EW mit einer weitergehenden Behandlung, d. h. einer Abwasserbehandlung zur Nährstoffelimination, ausgestattet ist. In NRW müssen demnach die 383 Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über 10.000 EW auf Stickstoff- und Phosphorelimination ausgebaut sein. Voraussetzung für eine Stickstoffelimination ist der Ausbau der Abwasserbehandlungsanlage mit Nitrifikationsund Denitrifikationsstufe. Mit Hilfe der Nitrifikation wird im Abwasser vorhandenes Ammonium mit Hilfe von Bakterien zu Nitrat umgewandelt. In der Denitrifikationsstufe wird das Nitrat zu elementarem Stickstoff und Sauerstoff umgesetzt. Ammonium und Nitrate verursachen in zu großer Menge genau wie Phosphor ein verstärktes Pflanzenwachstum im Gewässer. Daher ist der Ausbau von Kläranlagen mit beiden Behandlungsstufen, der Nitrifikation und der Denitrifikation, wichtig für den Gewässerschutz. In Nordrhein-Westfalen sind von den 383 Abwasserbehandlungsanlagen >10.000 EW alle bis auf die Anlagen Hagen-Boele und Leverkusen-Bürrig mit einer Nitrifikationsstufe ausgerüstet. Diese beiden Anlagen sind Sonderfälle und leiten das Abwasser nach der Behandlung in eine industrielle Kläranlage ein, die zur Stickstoffelimination ertüchtigt ist. Ein Ausbau der kommunalen Anlagen ist daher nicht erforderlich. Drei der restlichen 381 Abwasserbehandlungsanlagen sind zurzeit nur mit einer Nitrifikationsstufe, also ohne Denitrifikationsstufe ausgestattet. Bei der Anlage HalleBrandheide handelt es sich um eine Tropfkörperanlage. Eine Nachrüstung zur gezielten Denitrifikation ist nicht geplant. Die Anlage hält die Anforderungen bezüglich des Parameters Stickstoff ein. Die übrigen zwei Anlagen, die aktuell ohne gezielte Denitrifikation betrieben werden, sind Wenden und Tönisberg. Die Anlagen Wenden und Tönisberg werden derzeit zur gezielten Denitrifikation ausgebaut. Für die Anlage Tönisberg ist die Genehmigung zum Ausbau im Jahr 2006 erteilt worden. Der Aus- 32 bau soll im Jahr 2008 durchgeführt werden. Für Wenden steht eine Anlagenerweiterung im Jahr 2008 bevor. Damit werden im Jahr 2008 alle Kläranlagen > 10.000 EW mit einer entsprechenden Verfahrenstechnik zur Stickstoffelimination ausgerüstet sein. Bezüglich der Phosphorbehandlung arbeiten von den 383 Anlagen > 10.000 EW drei Anlagen ohne gezielte Phosphorelimination. Dabei handelt es sich zum einen um die oben bereits genannten Anlagen Hagen-Boele und Leverkusen-Bürrig, die ihr Abwasser in eine industrielle Kläranlage einleiten, in der Phosphorelimination betrieben wird. Zum anderen handelt es sich um die Abwasserbehandlungsanlage Solingen-Gräfrath, die ohne gezielte Phosphorelimination arbeitet, jedoch trotzdem die Ablaufwerte mit einer Reinigungsleistung bezüglich des Phosphors von 92 % sehr gut einhält. Damit sind die Anforderungen gemäß Artikel 5 der EUKommunalabwasserrichtlinie zur gezielten Nährstoffbehandlung flächendeckend in NRW umgesetzt. Ergänzend zu den Anforderungen aus der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist anzuführen, dass in NRW eine gezielte Stickstoff- und Phosphorelimination auch in kleineren Abwasserbehandlungsanlagen betrieben wird, wenn dies aus Gründen der Gewässerqualität erforderlich ist. In den letzten Jahren ist eine stetige Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlagen verbunden mit einer verringerten Gewässerbelastung aus Kläranlagen erfolgt. In Bild 6.2 bis Bild 6.5 ist die Entwicklung der eingeleiteten Frachten aus kommunalen Kläranlagen für die Parameter TOC, Nges, Pges und AOX in die Gewässer Nordrhein-Westfalens für den Zeitraum 2003 bis 2006 dargestellt. Abgebildet werden Frachten in Tonnen pro Jahr [t/a]. Es zeigt sich bei allen Parametern eine Verringerung der Gewässerbelastung durch Abwassereinleitungen aus kommunalen Kläranlagen. Kapitel 6 Bild 6.2 Entwicklung der TOC-Frachten aus Bild 6.3 Entwicklung der Stickstoff-Frachten kommunalen Abwasserbehandlungs- aus kommunalen Abwasserbehand- anlagen lungsanlagen TOC-Frachten [t/a] 30.000 25.000 26.946 25.787 25.000 N-Frachten [t/a] 23.106 22.596 24.919 20.329 20.000 20.000 15.000 15.000 10.000 10.000 5.000 5.000 0 0 2003/2004 2005 2006 2003/2004 2005 2006 Jahr Bild 6.4 Entwicklung der Phosphor-Frachten Bild 6.5 Entwicklung der AOX-Frachten aus aus kommunalen Abwasserbehand- kommunalen Abwasserbehandlungs- lungsanlagen anlagen P-Frachten [t/a] AOX-Frachten [t/a] 1.800 1.600 Jahr 120 1.571 1.468 100 101 1.400 1.245 80 1.200 69 62 1.000 60 800 40 600 400 20 200 0 0 2003/2004 2005 2006 2003/2004 Jahr 2005 2006 Jahr 33 Kapitel 6 Diese Entwicklung der Verringerung der Gewässerbelastung aus kommunalen Kläranlagen spiegelt sich in der Verbesserung der Reinigungsleistung wider, wie die folgenden Ausführungen dazu zeigen. den nordrhein-westfälischen Anlagen stetig besser wird. NRW hält mit einer Stickstoff-Elimination von 81 % die Anforderungen gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie deutlich ein. Hinsichtlich der Gesamtbelastung, die durch alle kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in einem empfindlichen Gebiet hervorgerufen wird, fordert die EU-Kommunalabwasserrichtlinie eine prozentuale Verringerung oder Reinigungsleistung von mindestens 75 % je Nährstoffparameter (vgl. Art. 5 Abs. 3 91/271/EWG). Da ganz Nordrhein-Westfalen gemäß EU-Richtlinie als empfindliches Gebiet deklariert ist, sind diese Anforderungen zu erfüllen. Auch für die Phosphorelimination lässt sich, wie in Bild 6.7 dargestellt, ein positiver Trend seit 2003 bezüglich der Reinigungsleistung feststellen. Besonders die Anlagen mit einer Ausbaugröße von 2.000 bis 10.000 EW weisen mit einer Verbesserung der Phosphorelimination von 74 % auf derzeit 81 % eine positive Entwicklung auf. NRW hält mit einer Eliminationsrate von 93 % damit auch für den Parameter Phosphor die Anforderungen gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie deutlich ein. In Bild 6.6 wird die Entwicklung der Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen bezüglich des Parameters Stickstoff für den Zeitraum 2003 bis 2006 dargestellt. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Stickstoffelimination in Bild 6.6 Entwicklung der Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen bezüglich des Parameters Stickstoff [%] Stickstoffelimination 90 80 80 69 70 69 80 82 80 80 81 72 60 50 50 48 49 40 30 20 10 0 < 2.000 2.000 -10.000 > 10.000 Gesamt Ausbaugröße [EW] 2003/2004 34 2005 2006 Kapitel 6 Bild 6.7 Entwicklung der Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen bezüglich des Parameters Phosphor [%] Phosphorelimination 100 92 92 93 91 92 93 90 81 80 70 74 69 76 68 63 60 50 40 30 20 10 0 < 2.000 2.000 -10.000 > 10.000 Gesamt Ausbaugröße [EW] 2003/2004 2005 2006 Die Mindestanforderungen an die Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen in die Gewässer gemäß der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sind im Anhang 1 der Abwasserverordnung (AbwV) bundeseinheitlich geregelt. Danach darf aus kommunalen Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 100.000 EW nur gereinigtes Abwasser mit weniger als 13 mg/l Stickstoff eingeleitet werden. Für Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 10.000 EW liegt der Grenzwert bei 18 mg/l. Diese Anforderungen gelten bei einer Abwassertemperatur von mindestens 12 °C. Der Vergleich der mittleren in 2006 eingeleiteten Stickstoffjahreskonzentrationen jeder Kläranlagen mit diesen Anforderungen bestätigt, dass die Kläranlagen in NRW diese Anforderungen einhalten (siehe Karte 6.2). Einzig die Kläranlage Monschau ist in diesem Vergleich auffällig. Die Kläranlage Monschau war bereits vor Einführung der Mindestanforderungen auf Stickstoffelimination gemäß der damaligen Technik ausgerüstet worden. Heute ist diese Technik allerdings überholt und führt in 2006 noch zu Jahreskonzentrationen über den geforderten Mindestanforderungen. Derzeit wird die Kläranlage Monschau saniert. Spätestens mit Fertigstellung im Jahre 2008 werden die Anforderungen eingehalten. 35 Kapitel 6 Karte 6.2 Einhaltung der Stickstoffanforderungen an die Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen Em s We ser el Iss Lipp e cher Ems Ruhr Wup per Sc Nie alm rs hw M s aa La t in Erf Rhe hn Ru Sieg r Ahr Kyll Kläranlagengröße (Ausbaugröße) bis 10.000 EW 10.001 bis 100.000 EW größer 100.000 EW Anforderung an Stickstoffkonzentrationen Kommunaler Kläranlagen: 10.001 - 100.000 EW: < 18 mg/l größer 100.000 EW: < 13 mg/l Anforderungen erfüllt Anforderungen nicht erfüllt Hagen-Boele (Einzugsgebiet Ruhr), Leverkusen Bürrig (Einzugsgebiet Rheingraben) Behandlung der kommunalen Abwässer erfolgt in einer industriellen Kläranlage Gewässereinzugsgebiet Regierungsbezirk EW = Einwohnerwerte (Die Einwohnerwerte setzen sich zusammen aus der Einwohnerzahl und den 0 30 60 km Einwohnergleichwerten aus gewerblichem und industriellem Abwasser) KIT 2007 36 Kapitel 6 Mit Hilfe der Überprüfung der Eliminationsleistung der einzelnen kommunalen Kläranlagen kann abgeschätzt werden, ob die Anlagen und das Kanalnetz nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden. Einen wichtigen Aspekt stellt dabei die Frage nach der gemäß der Abwasserverordnung verbotenen Verdünnung und Vermischung des Abwassers zur Einhaltung der im wasserrechtlichen Bescheid festgelegten Ablaufkonzentrationen dar. In Karte 6.3 sind hierzu die Kläranlagen in NRW mit mehr als 10.000 EW im Hinblick auf die Stickstoffelimination aufgetragen. Die Kläranlagen, die eine N-Elimination von mindestens 75 % aufweisen, sind in der Karte 6.3 als grüne Punkte dargestellt, diejenigen, die diesen Eliminationsgrad nicht erreichen, als rote Punkte. Bei den Einleitungen dieser Anlagen muss geprüft werden, ob Handlungsbedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf resultiert auch im Hinblick auf die Umsetzung der EU-WRRL. Die zur notwendigen Reduzierung des Nährstoffeintrages in die Nordsee erforderlichen Maßnahmen betreffen neben der Verminderung des Stickstoffeintrages aus der Landwirtschaft auch kommunale Kläranlagen. Primär müssen dabei diejenigen Kläranlagen und deren Einzugsgebiete betrachtet werden, bei denen die Reinigungsleistung ohne technische Maßnahmen in der Kläranlage verbessert werden kann. Fremdwasser bezeichnet den nicht behandlungsbedürftigen und damit unerwünschten Abfluss in einem Entwässerungssystem. Es setzt sich überwiegend aus Grundwasser und Niederschlagswasser im Schmutzwasserkanal des Trennsystems sowie aus Kühlwasser zusammen. Fremdwasser in Entwässerungssystemen führt zu einer Verdünnung und Temperaturerniedrigung des Abwassers. Der gewöhnlich bei der Planung angesetzte Fremdwasseranteil von 50 % des Schmutzwassers wird in der Praxis bei diesen Anlagen weit überschritten. Dadurch vermindern sich insbesondere die Reinigungsleistungen bezüglich der Nitrifikation und Denitrifikation. Die Ablaufkonzentrationen allerdings werden unter anderem aufgrund der Verdünnung gemäß den Anforderungen der Abwasserverordnung ohne Probleme eingehalten. Um das Fremdwasserproblem zu lösen, werden von den betroffenen Wasserverbänden und Kommunen inzwischen umfangreiche Anstrengungen unternommen. Aufgrund der Komplexität der Problematik ist eine Sanierung jedoch kurzfristig nicht zu erwarten. Insbesondere der teilweise hohe Einfluss der privaten Kanalisation erfordert dabei ein zwischen Eigentümern und Gemeinde bzw. Wasserverband abgestimmte Vorgehensweise, um nachhaltige Lösungen bei der Umsetzung von Fremdwassersanierungskonzepten erzielen zu können. Bei einer genauen Betrachtung der Kläranlagen mit geringen Reinigungsleistungen fällt auf, dass alle Anlagen die nach der Abwasserverordnung geforderten konzentrationsbezogenen Mindestablaufanforderungen beim Stickstoff einhalten und gleichzeitig viele einen hohen einwohnerwertspezifischen Abwasserzufluss aufweisen. Dies lässt den Schluss zu, dass die verminderte Frachtreduzierung beim Stickstoff in vielen Fällen auf einen hohen Fremdwasseranfall im Einzugsgebiet der betroffenen Kläranlage zurückzuführen ist. 37 38 0 ***) ***) ***) 1 59.298 1 90.000 1 14.507 1 8.950 1 7.990 1 16.600 1 38.727 1 21.216 1 18.044 1 118.000 1 60.000 1 11.972 2 57.504 1 150.000 1 24.300 3 389.000 1 14.830 1 12.636 1 101.344 4 439.548 1 10.838 1 11.219 1 57.500 1 18.000 1 61.000 1 49.017 1 21.500 1 180.895 1 36.819 1 115.000 1 10.131 1 78.000 1 12.368 3 201.520 2 1.662.144 1 32.793 1 138.450 1 62.344 1 16.400 1 21.600 1 40.017 1 11.667 1 12.606 1 29.035 1 10.005 1 17.500 1 21.392 1 17.337 1 24.506 1 59.877 1 63.165 2 353.986 2 30.298 1 27.167 1 64.724 1 9.354 1 54.406 1 165.700 1 34.173 1 16.743 1 20.699 1 6.387 1 29.900 1 26.047 1 7.567 1 16.965 1 23.026 1 13.562 1 70.000 1 89.775 1 13.500 1 65.418 1 11.716 1 97.900 5 1.550.526 87 83 94 87 91 87 90 81 65 89 89 88 81 83 85 81 78 93 91 82 96 95 79 93 85 83 91 93 92 90 91 89 94 85 98 86 95 93 88 82 86 56 82 85 81 86 83 87 52 89 87 91 89 84 93 87 78 80 92 93 94 92 89 90 77 90 44 84 66 92 81 92 86 88 80 10 20 30 40 50 km 77 97 78 98 89 91 86 92 88 89 86 87 91 99 91 82 80 88 94 86 93 67 93 95 89 75 87 91 90 85 91 85 87 86 95 98 89 93 93 96 79 69 85 87 89 79 86 93 93 98 74 78 83 83 80 76 97 89 82 77 95 93 88 78 83 96 90 89 86 89 86 94 71 80 72 Regierungsbezirk Blankenheim Erftverband DUISBURG Raesfeld Alfter Bergisch Meckenheim Wachtberg Waldbröl 2) ohne Leverkusen-Bürrig: nur Vorbehandlung Erwitte Netphen höhe Herford Lage Kalletal Bad Laasphe Paderborn Büren 20 8 4 24 5 36 13 46 32 9 306.181 484.340 4.191.143 812.096 477.000 1.922.994 987.000 2.581.890 1.587.764 814.946 Warburg Borgentreich Beverungen 59 81 69 80 90 82 89 73 85 78 2 4 2 2 7 4 6 4 3 214.692 4.191.143 200.034 350.000 947.375 772.000 1.037.648 862.396 654.678 77 69 78 91 83 89 75 89 80 davon KA > 100.000 EW Anzahl ang. EW N-Elimin. Kläranl. abs. in % * Gemeinde mit KA > 10.000 Einwohner (EW) Gemeinde ohne KA > 10.000 Einwohner (EW) oder angeschlossen an KA einer anderen Gemeinde Wasserverband mit KA > 10.000 Einwohner (EW) KA > 10.000 EW Anzahl ang. EW N-Elimin. Kläranl. abs. in % * Gangelt Gangelt BRW Hallenberg Medebach Marsberg Wünnenberg Höxter Marienmünster Brakel Willebadessen Bad Alten- Driburg beken Lichtenau Schieder- Lügde Schwalen berg Blomberg Steinheim Nieheim Lippspringe Bad Schlangen Salzkotten Borchen Winterberg Bad Berleburg Erndte- Hövelhof Delbrück Geseke Aggerverband BRW** Emschergenossenschaft Erftverband LINEG*** Lippeverband Niersverband Ruhrverband 1) Wasserverband Eifel - Rur Wupperverband 2) Verband Burbach Lippstadt Anröchte Rüthen Bad Sassendorf Wilnsdorf Neunkirchen Petershagen Minden Hiddenhsn. Vlotho Enger Rietberg Langenberg Hilchenbach brück Kreuztal Bad Oeyn- Hille Extertal Bad Salzuflen Dörentrup Lemgo Leo polds Barntrup BIELEFELD Werther Spenge Steinhagen RhedaWiedenbrück Wadersloh Oelde Ruhrverband Beckum Harsewinkel Hüllhorst Lübbecke RödingKirch- Porta hausen lengern Westfalica hausen Bünde Löhne Preuß. Oldendorf Espelkamp Rahden Oerling hausen Detmold Beelen Herzebrock- Gütersloh Schloß Holte Stukenbrock Augustdorf Clarholz Horn-Bad Verl Meinberg Ennigerloh Borgholzhausen Versmold Halle Freuden berg Siegen Ahlen 1) ohne Hagen-Boele: nur Vorbehandlung Bad Honnef Königswinter BONN Everswinkel Warendorf Sassenberg Lienen Sendenhorst Dren- Telgte steinfurt Ascheberg MÜNSTER Altenberge Ostbevern bergen Lengerich Tecklenburg LadGreven Aggerverband walde Nord- Lotte Met- Westertingen kappeln Ibbenbüren Saerbeck Emsdetten Hörstel Windeck Sankt Eitorf Augustin Hennef Trois- dorf Siegburg Rösrath Gladbach NiederBrühl kassel Wesseling KÖLN verband Wupper- kusen Bad Münstereifel Lever- Hürth Pulheim BRW ** Dormagen Lippeverband Billerbeck Emschergenossenschaft Heiden Coesfeld HorstSchöppingen mar Laer Legden Rosendahl Heek Steinfurt Gescher Velen Borken Südlohn Meerbusch DÜSSELDORF Neuss Dahlem KREFELD LINEG *** Voerde Wesel Ahaus Rheine Wettringen Neuen kirchen Ochtrup Metelen Gronau Stadtlohn Vreden Rhede Hamminkeln Bocholt Wasserverband Eifel-Rur Erkelenz Wegberg Niederkrüchten Schwalmtal Selfkant Gangelt AACHEN Niersverband Brüggen Nettetal Straelen Geldern Weeze Isselburg Rees Bedburg Hau Kalkar Emmerich Kleve Kevelaer Goch Kranenburg Städte und Gemeinden 23.300 665.582 121.687 14.166 7.177 96.266 12.933 72.000 35.800 13.490 12.400 100.000 79.000 30.039 101.300 20.586 9.725 15.493 32.358 215.100 368.800 21.497 53.929 390.546 38.729 16.974 9.300 11.870 42.365 41.100 11.156 260.000 7.449 65.000 18.275 18.700 151.641 35.400 185.000 37.457 10.183 9.918 45.000 186.000 31.900 11.799 26.500 16.272 39.965 19.763 143.225 18.517 23.234 62.969 33.000 20.135 16.100 9.110 32.655 73.000 29.462 59.500 52.000 21.100 29.970 10.805 46.249 48.000 64.721 98.900 40.246 9.927 5.989 15.458 48.809 Kläranlagen mit einer N-Elimination < 75%* Kläranlagen mit einer N-Elimination <_ 75% 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 3 1 1 1 1 5 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 2 Anzahl ang. EW N-Elimin. Kläranl. abs. in % * Königswinter Krefeld Kreuztal Ladbergen Laer Lage Legden Lemgo Lengerich Leopoldshöhe Lippetal Lippstadt Löhne Lotte Lübbecke Marsberg Medebach Metelen Mettingen Minden Münster Netphen Neuenkirchen Neuss Niederkassel Niederkrüchten Nieheim Nordwalde Ochtrup Oelde Ostbevern Paderborn Porta Westfalica Pulheim Rahden Recke Rheda-Wiedenbrück Rhede Rheine Rietberg Rödinghausen Rosendahl Salzkotten Sankt Augustin Sassenberg Schieder-Schwalenberg Schloß Holte-Stukenbr. Schöppingen Schwalmtal Sendenhorst Siegen Spenge Stadtlohn Steinfurt Steinhagen Steinheim Stemwede Südlohn Telgte Troisdorf Velen Verl Versmold Vlotho Vreden Wadersloh Warburg Warendorf Wegberg Wesel Wesseling Westerkappeln Willebadessen Wilnsdorf Windeck Gemeinde Vielfach ist ein hoher Fremdwasseranteil für niedrige Stickstoffeleminationsraten verantwortlich Bergisch-Rheinischer Wasserverband Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft Ahaus Ahlen Altenberge Anröchte Ascheberg Bad Berleburg Bad Driburg Bad Honnef Bad Lippspringe Bad Oeynhausen Bad Salzuflen Barntrup Beckum Bergisch Gladbach Beverungen Bielefeld Billerbeck Blomberg Bocholt Bonn Borchen Borgholzhausen Borken Brakel Brühl Bünde Büren Coesfeld Delbrück Detmold Dörentrup Dormagen Drensteinfurt Duisburg Düsseldorf Eitorf Emmerich am Rhein Emsdetten Enger Ennigerloh Erkelenz Erndtebrück Erwitte Espelkamp Everswinkel Extertal Freudenberg Gescher Geseke Greven Gronau (Westf.) Gütersloh Halle (Westf.) Hamminkeln Harsewinkel Heek Hennef (Sieg) Herford Herzebrock-Clarholz Hiddenhausen Hille Hopsten Horn-Bad Meinberg Hörstel Horstmar Hövelhof Höxter Hüllhorst Hürth Ibbenbüren Isselburg Kalkar Kalletal Kleve Köln Anzahl ang. EW N-Elimin. Kläranl. abs. in % * Recke Hopsten Stemwede Karte 6.3 Gemeinde Stand 2006 Leistungsvergleich: Stickstoff-Elimination in kommunalen Kläranlagen mit mehr als 10.000 EW Kapitel 6 Leistungsvergleich: Stickstoff-Elimination in kommunalen Kläranlagen mit mehr als 10.000 EW KIT 2007 Kapitel 7 7 Kleinkläranlagen In NRW sind mit ca. 97 % weitgehend alle Haushalte an eine öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen. Trotz des hohen Anschlussgrads an die öffentliche Kanalisation in NRW wird es auch künftig aufgrund der Siedlungsstruktur und vieler Einzellagen notwendig sein, Kleinkläranlagen zu betreiben. Unter Kleinkläranlagen versteht man Klärsysteme, in denen bis zu 8 m3 Schmutzwasser je Tag bzw. Schmutzwasser von maximal 50 Einwohnern dezentral gereinigt werden kann. Gerade in ländlich strukturierten Gebieten gibt es eine Vielzahl einzeln stehender Häuser und Streusiedlungen, bei denen ein Anschluss an die öffentlichen Kanalisationsnetze mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand verbun- den wäre. In diesen Bereichen können Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als Dauerlösung zugelassen werden. Dabei sind die Regelungen zum Schutz von Trinkwasserschutzgebieten und die Berücksichtigung der Regeln der Technik zu beachten. Die Anlagen sind ordnungsgemäß zu errichten, zu betreiben sowie zu warten und zu unterhalten. Im Jahr 2006 waren in NRW rund 85.500 Kleinkläranlagen mit ca. 426.000 angeschlossenen Einwohnern und ca. 15.000 abflusslose Gruben mit etwa 45.000 angeschlossenen Einwohnern in Betrieb (s. Tabelle 7.1 und Karte 7.1). 39 Kapitel 7 Tabelle 7.1 Anzahl der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben – Auswertung 2006 Wasserbehörde Anzahl der Ange- Anzahl der Ange- genehmigten schlossene abflusslosen schlossene KleinklärEW Gruben EW anlagen Anzahl der Kleinkläranlagen u. Ange- bei Klein- schlossene kläranlagen EW EW/Anlage abflusslosen bei ab- Gesamt EDV- flusslosen Gruben Kleinkläranlagen u. gestütztes Kleinklär- EW/Anlage abflusslose anlagen- Gruben EW/Anlage kataster liegt vor? Gruben Ennepe-Ruhr-Kreis 3.242 16.325 417 1.868 3.659 18.193 5,0 4,5 5,0 Ja Hochsauerlandkreis Kreis Aachen 1.160 337 4.640 1.258 60 289 30 563 1.220 626 4.670 1.821 3,8 3,7 0,5 1,9 4,0 2,9 Ja k.A. Kreis Borken 5.369 26.845 227 454 5.596 27.299 5,0 2,0 4,9 Ja Kreis Coesfeld Kreis Düren 3.574 592 18.228 4.678 1.177 256 6.002 1.216 4.751 848 24.230 5.894 5,1 7,9 5,1 4,8 5,1 7,0 ja Ja Kreis Euskirchen 970 5.824 341 651 1.311 6.475 6,0 1,9 4,9 Ja Kreis Gütersloh Kreis Heinsberg 4.267 396 7.865 3.312 117 k.A. k.A. k.A. 4.384 396 7.865 3.312 1,8 8,4 0,0 / 1,8 8,4 Ja Ja Kreis Herford 1.462 10.661 65 k.A. 1.527 10.661 7,3 0,0 7,0 Ja Kreis Höxter Kreis Kleve 575 5.984 3.795 24.140 16 2.175 48 5.558 591 8.159 3.843 29.698 6,6 4,0 3,0 2,6 6,5 3,6 Ja Ja Kreis Lippe 1.763 14.236 k.A. k.A. 1.763 14.236 8,1 / 8,1 Ja Kreis Mettmann Kreis Minden-Lübbecke 1.525 2.652 7.189 10.353 303 211 762 386 1.828 2.863 7.951 10.739 4,7 3,9 2,5 1,8 4,3 3,8 Ja Ja 740 k.A. 31 k.A. 771 3.084 0,0 0,0 4,0 Ja 2.511 1.128 11.330 7.607 4 167 6 793 2.515 1.295 11.336 8.400 4,5 6,7 1,5 4,7 4,5 6,5 Ja Ja Kreis Olpe Kreis Paderborn Kreis Recklinghausen 40 Kreis Siegen-Wittgenstein 1.147 4.588 265 864 1.412 5.452 4,0 3,3 3,9 Ja Kreis Soest Kreis Steinfurt 2.212 8.933 17.460 40.198 90 307 k.A. 552 2.302 9.240 17.460 40.750 7,9 4,5 0,0 1,8 7,6 4,4 Ja Ja Kreis Unna 1.792 7.334 69 184 1.861 7.518 4,1 2,7 4,0 Ja Kreis Viersen Kreis Warendorf 1.575 6.338 6.159 31.156 1.828 114 5.517 179 3.403 6.452 11.676 31.335 3,9 4,9 3,0 1,6 3,4 4,9 Ja Ja Kreis Wesel Märkischer Kreis 7.937 2.169 47.622 19.075 499 240 2.495 k.A. 8.436 2.409 50.117 19.075 6,0 8,8 5,0 0,0 5,9 7,9 Ja Ja Oberbergischer Kreis Rhein-Erft-Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis 3.053 94 1.279 15.096 495 10.375 177 157 k.A. 165 347 k.A. 3.230 251 1.279 15.261 842 10.375 4,9 5,3 8,1 0,9 2,2 / 4,7 3,4 8,1 Ja Ja Ja Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg Kreis Stadt Aachen Stadt Bielefeld Stadt Bochum Stadt Bonn Stadt Bottrop Stadt Dortmund Stadt Duisburg Stadt Düsseldorf Stadt Essen Stadt Gelsenkirchen Stadt Hagen Stadt Hamm Stadt Herne Stadt Köln Stadt Krefeld Stadt Leverkusen Stadt Mönchengladbach Stadt Mülheim a. d. Ruhr Stadt Münster Stadt Oberhausen Stadt Remscheid Stadt Solingen Stadt Wuppertal 280 2.373 132 231 151 26 536 578 198 74 671 104 536 1.189 18 464 168 261 124 272 1.368 165 186 442 197 2.092 7.473 1.246 595 713 78 2.459 4.021 937 797 1.905 389 2.107 4.756 30 1.856 1.469 844 420 1.240 8.016 550 817 2.574 753 12 368 144 301 33 18 46 k.A. 163 107 135 26 53 57 8 267 1.078 62 192 38 54 2 122 k.A. 2.285 62 703 541 68 83 54 95 k.A. 473 161 411 76 39 228 11 1.068 1.617 157 387 93 253 14 350 k.A. 9.298 292 2.741 276 532 184 44 582 578 361 181 806 130 589 1.246 26 731 1.246 323 316 310 1.422 167 308 442 2.482 2.154 8.176 1.787 663 796 132 2.554 4.021 1.410 958 2.316 465 2.146 4.984 41 2.924 3.086 1.001 807 1.333 8.269 564 1.167 2.574 10.051 7,5 3,1 9,4 2,6 4,7 3,0 4,6 7,0 4,7 10,8 2,8 3,7 3,9 4,0 1,7 4,0 8,7 3,2 3,4 4,6 5,9 3,3 4,4 5,8 3,8 5,2 1,9 3,8 0,2 2,5 3,0 2,1 / 2,9 1,5 3,0 2,9 0,7 4,0 1,4 4,0 1,5 2,5 2,0 2,4 4,7 7,0 2,9 / 4,1 7,4 3,0 6,5 1,2 4,3 3,0 4,4 7,0 3,9 5,3 2,9 3,6 3,6 4,0 1,6 4,0 2,5 3,1 2,6 4,3 5,8 3,4 3,8 5,8 4,0 Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Städte und Kreise gesamt 85.520 425.981 15.173 44.882 100.693 470.863 5,0 3,0 4,7 13.994 1.000 500 5.000 10.000 Zahl der Anlagen * Daten des Jahres 2004 ** Angaben zu angeschlossenen Einwohnern sind geschätzt abflusslose Gruben Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben 15 13 9 11 6 Zahl der Kreise und Kreisfreien Städte mit hoher und niedriger Anzahl angeschlossener Einwohner > 20.000 > 10.000 bis 20.000 > 5.000 bis 10.000 > 2.000 bis 5.000 bis 2.000 Anzahl der angeschlossenen Einwohner Aachen 276 3.403 181 Düsseldorf 292 Krefeld* Kreis Aachen Düren 848 310 251 Euskirchen 1.311 Rhein-ErftKreis Essen 308 EnnepeRuhr-Kreis 184 Bochum 3.659 731 Bonn 44 2.741 Märkischer Kreis 3.230 Hamm 1.246 2.409 Unna Oberbergischer Kreis Hagen 589 Dortmund 578 1.861 Münster 1.422 Steinfurt* Regierungsbezirk Köln Rhein-Sieg-Kreis Köln RheinischLeverkusen Bergischer Kreis** 323 Wuppertal* Solingen* Remscheid 1.828 Mettmann 806 Herne 582 Gelsenkirchen 130 26 Duis- Mülburg heim 361 167 4.751 Coesfeld Recklinghausen 1.295 Regierungsbezirk Münster Bottrop Oberhausen 1.246 Wesel Borken 5.596 Mönchengladbach Rhein-Kreis Neuss 316 Viersen 626 Heinsberg 396 Regierungsbezirk Düsseldorf Kleve 8.159 9.240 Bielefeld Gütersloh 1.220 1.412 1.527 Paderborn 2.515 1.763 MindenLübbecke 2.863 Lippe 0 Regierungsbezirk Arnsberg Herford 532 Hochsauerlandkreis 2.302 4.384 Siegen-Wittgenstein Olpe 771 Soest Warendorf 6.452 30 2.482 60 km **RheinischBergischer Kreis 1.279 *Wuppertal *Solingen 442 Höxter 591 Regierungsbezirk Detmold Karte 7.1 in den Kreisen und Kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben 8.436 Kapitel 7 Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben KIT 2007 41 Kapitel 7 Nach heutigem Stand der Technik sind Kleinkläranlagen mit einer mechanischen und biologischen Reinigungsstufe auszustatten. Die hohe Anzahl der installierten biologischen Kleinkläranlagen verdeutlicht die Bedeutung der dezentralen Abwasserbehandlung in NRW. Kleinkläranlagen sind auf die Reduktion von BSB5 und CSB auszulegen. Im Vergleich zu den großen kommunalen Kläranlagen sind Kleinkläranlagen überschaubar und kompakt konzipiert. Im Geltungsbereich der Abwasserverordnung fallen Kleinkläranlagen in die Größenklasse 1 der kommunalen Kläranlagen und dürfen Ablaufwerte von Tabelle 7.2 Abschätzung der Gewässerbelastungen durch Kleinkläranlagen in NRW – Auswertung 2006 Wassermenge TOC Nges Pges Technisch mögliche Abbauleistung / 85 % 25 % 50 % Geschätzte Abbauleistung 2006 / 75 % 20 % 40 % 1.935 [t/a] 1.362 [t/a] 162,5 [t/a] Gewässerbelastung 2006 42 150 mg/l CSB sowie 40 mg/l BSB5 nicht überschreiten. Unter der Voraussetzung eines guten baulichen Zustands, eines funktionierenden Betriebs und einer fachgerechten Wartung der Kleinkläranlagen lassen sich die Ablaufwerte sicher einhalten. Unter Ansatz üblicher einwohnerwertspezifischer Zulauffrachten (Q = 150 l/(EW· d), TOC = 50 g/(EW· d), Pges = 1,75 g/(EW· d), Nges = 11 g/(EW· d)) und gängiger Abbauraten in Kleinkläranlagen lassen sich die in Tabelle 7.2 dargestellten Gewässerbelastungen abschätzen. 3 23,2 [Mio. m /a] Kapitel 8 8 Industrielle Abwassereinleitungen 8.1 Industrielle Direkteinleitungen Industrielle Abwassereinleitungen resultieren zum Teil aus dem bei der Produktion anfallenden Abwasser, teilweise werden auch Sanitärabwässer und Niederschlagswasser eingeleitet (siehe Bild 8.1). Die Komplexität der industriellen Abwasserableitung und -behandlung ist ungleich größer als in der kommunalen Abwasserbehandlung. Häufig muss der Abwasservermeidung und dem produktionsintegrierten Umweltschutz ein weit größeres Bild 8.1 Anzahl der Anfallstellen industriellen Abwassers sortiert nach Herkunftsbereichen sonstige Wässer 122 Niederschlagswasser 1.931 behandeltes Niederschlagswasser 1.493 unbelastetes Kühlwasser 792 behandeltes Niederschlagswasser 455 Sanitärabwasser 250 43 Kapitel 8 Gewicht beigemessen werden als der Abwasserbehandlung (siehe Bild 8.2). Schmutzwassereinleitungen umfassen insbesondere organisch bzw. anorganisch belastete Produktionsabwässer, die behandlungsbedürftig sind, und das Sanitärabwasser, welches in den Betrieben anfällt. Während die Schmutzwassereinleitungen generell behandlungsbedürftig sind, werden Kühlwässer nur nach Bedürftigkeit behandelt. Niederschlagswassereinleitungen resultieren aus dem auf dem Betriebsgelände anfal- Bild 8.2 lenden Niederschlagswasser und werden direkt oder über Sonderbauwerke (behandelt) in die Gewässer geleitet. Die Zuordnung des Produktionsabwassers an der Anfallstelle zu den Herkunftsbereichen gemäß den Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) ist in Tabelle 8.1 dargestellt. Viele industrielle Betriebe sind Mischbetriebe und umfassen verschiedene Produktionsrichtungen. Das Abwasser dieser Betriebe setzt sich daher aus dem Überblick über die in einem industriellen Betrieb anfallenden Abwasserteilströme und ihre Behandlung bzw. Weiterleitung Betrieb Kreislaufführung (Produktionsabwasser) Anfallstellen Kreislaufführung (vorbehandeltes Abwasser) Produktionsabwasser nach Anhängen AbwV und sonstige Wässer einschl. Kühlwasser aus direkten M Kühlungen Kreislaufführung (Kühlwasser) M Quantität Qualität Anfallstellen Anfallstellen Sanitärabwasser (Anhang 1 AbwV) Niederschlagswasser Abwasservorreinigungsanlagen Anfallstellen Indirektes Kühlwasser (unbelastet nach Anh. 31 AbwV) Zentrale Abwasserreinigungsanlage M M Quantität Qualität M E M E M Quantität Qualität E M Quantität Quantität Vorfluter Abwasser Gereinigtes Abwasser E M Einleitungsstelle Messstelle Sonderbauwerk E Quantität Quantität M Alternative, weitere Möglichkeiten des Verlaufs bzw. der Anordnung 44 Kapitel 8 Abwasser der unterschiedlichsten Produktionsbereiche zusammen. Soweit für die unterschiedlichen Produktionsbereiche Regelungen in verschiedenen Anhängen der AbwV existieren, werden die Überwachungswerte daraus abgeleitet. Tabelle 8.1 enthält daher Mehrfachnennungen. Hat ein Betrieb hingegen mehrere Anfallstellen, die dem gleichen Anhang der AbwV unterliegen, und wird das Abwasser in derselben Kläranlage behandelt und an derselben Messstelle erfasst, wird in diesem Fall nur eine Anfallstelle gezählt. O O O O O O O O O O Industrielles Abwasser unterliegt gemäß Artikel 13 den Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für die folgenden Industriebranchen: Tabelle 8.1 O Milchverarbeitung Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten Herstellung von Erfrischungsgetränken und Getränkeabfüllung Kartoffelverarbeitung Fleischwarenindustrie Brauereien Herstellung von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken Herstellung von Tierfutter aus Pflanzenerzeugnissen Herstellung von Hautleim, Gelantine und Knochenleim Mälzereien Fischverarbeitungsindustrie. Zuordnung des industriellen Abwassers zu den Herkunftsbereichen gemäß den Anhängen der Abwasserverordnung in NRW – Auswertung 2006 Nr. Anwendungsbereiche 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Anzahl der Anfallstellen Häusliches und kommunales Abwasser 183 Braunkohle-Brikettfabrikation 3 Milchverarbeitung 5 Ölsaatenaufbereitung, Speisefett- und Speiseölraffination 4 Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten 5 Herstellung von Erfrischungsgetränken und Getränkeabfüllung 2 Fischverarbeitung 8 Kartoffelverarbeitung 1 Herstellung von Beschichtungsstoffen und Lackharzen 0 Fleischwirtschaft 6 Brauereien 3 Herstellung von Alkohol und alkoholischen Getränken 0 Holzfaserplatten 0 Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung 0 Herstellung von Hautleim, Gelantine und Knochenleim 1 Steinkohleaufbereitung 9 Herstellung keramischer Erzeugnisse 3 Zuckerherstellung 7 Zellstofferzeugung 3 Fleischmehlindustrie 4 Mälzereien 0 Chemische Industrie 31 Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen 1 Eisen-, Stahl- und Tempergießereien 7 Lederherstellung, Pelzveredelung, Lederfaserstoffherstellung 0 Steine und Erden 20 Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufbereitung 5 Nr. Anwendungsbereiche 28 29 31 32 33 36 37 38 39 40 41 42 43 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 Anzahl der Anfallstellen Herstellung von Papier und Pappe 5 Eisen- und Stahlerzeugung 12 Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung 536 Verarbeitung von Kautschuk und Latizes, Herstellung und Verarbeitung von Gummi 1 Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen 7 Herstellung von Kohlenwasserstoffen 6 Herstellung anorganischer Pigmente 6 Textilherstellung und Textilveredelung 3 Nichteisenmetallherstellung 8 Metallbearbeitung, Metallverarbeitung 30 Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern 4 Alkalichloridelektrolyse 4 Herstellung von Chemiefasern, Folien und Schwammtuch nach dem Viskoseverfahren sowie Zelluloseacetatfasern 1 Erdölverarbeitung 1 Steinkohleverkokung 1 Wäsche von Rauchgasen auf Feuerungsanlagen 20 Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe 4 Mineralölhaltiges Abwasser 56 Zahnbehandlung 0 Oberirdische Ablagerungen von Abfällen 30 Chemische Reinigung 0 Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie) 1 Herstellung von Halbleiterbauelementen 0 Wäschereien 1 Herstellung von Druckformen, Druckerzeugnissen und grafischen Erzeugnissen 0 Wollwäschereien 0 45 Kapitel 8 In NRW stammen die meisten industriellen Einleitungen aus den Anwendungsbereichen „Wasseraufbereitung, Kühlsysteme und Dampferzeugung“ und „Häusliches Abwasser“. Weitere wichtige Anwendungsbereiche sind „Mineralölhaltiges Abwasser“, „Chemische Industrie“, „Metallbe- und -verarbeitung“ und „Oberirdische Ablagerung von Abfällen“. (vgl. Tabelle 8.1). Das industrielle Abwasser weist je nach Produktionsbereich eine unterschiedliche Zusammensetzung auf. Dementsprechend erfolgt die Abwasserbehandlung mittels unterschiedlicher Verfahren. Insgesamt existieren in Nordrhein-Westfalen 1.100 Abwasserbehandlungsanlagen zur Behandlung von industriellem Abwasser, welches direkt in die Vorfluter geleitet wird. Diese Anlagen haben eine oder mehrere Behandlungsstufen. Beim überwiegenden Teil der Behandlungsanlagen (762 Anlagen) ist eine mechanische Behandlungsstufe vorhanden. Weitergehende Reinigungsstufen werden je nach Behandlungserfordernis eingesetzt (vgl. Bild 8.3). Bei den Frachtbetrachtungen zeigt sich, dass die größten Abwasserfrachten aus dem Bereich der chemischen Industrie stammen. Hierzu zählen die Produktionsbereiche „Chemische Industrie“, Herstellung von Kohlenwasserstoffen“, „Herstellung anorganischer Pigmente“, „Alkalichloridelektrolyse“ und „Herstellung von Chemiefasern, Folien und Schwammtuch nach dem Viskoseverfahren sowie Zelluloseacetatfasern“. Bild 8.3 Industrielle Abwasserbehandlungsanlagen unterliegen i. d. R. einer Genehmigungspflicht nach § 58 (2) des Landeswassergesetztes NRW (LWG), ggf. auch in Verbindung mit § 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG). Anzahl der Abwasserbehandlungsanlagen und der jeweiligen Verfahrensstufen für industrielle Direkteinleiter Stickstoffeliminationsstufe 103 Verfahrensstufe Phosphoreliminationsstufe 39 mechanische Behandlungsstufe 762 chemischphysikalische Behandlungsstufe 352 biologische Behandlungsstufe 192 Summe aller Anlagen 1.100 0 100 200 300 400 500 600 700 Anzahl der Anlagen 46 800 900 1.000 1.100 1.200 Kapitel 8 Industrielle Direkteinleitungen in NRW 2.7 57 4.8 47 5.5 84 17 .89 8 54 .66 0 Karte 8.1 20 8 <1 40 s Em Issel 55 11 18 9 17 0 We ser 55 4 43 1 7 Weser Lippe 34 61 0 e Lipp 3 33 0 32 9 18 3 12 9 el Iss Ems 9 36 <1 30 Emscher Emscher 47 7 4 4 2 2 Niers / Schwalm Maastal 3 Ruhr 8 11 <1 <1 Nie 30 0 13 0 r ppe Wu Rheingraben rs alm Ma as 9 Schw 15 0 Ruhr Wupper La hn Sieg Ru ein Rh 7 2 <1 0 r Lahn / Ahr / Kyll 14 9 11 2 3 10 4 Rur 27 42 <1 90 11 6 14 2 7 29 4 Erf t Sieg Erft Ah r Kyll TO C [t/a] ge s 2.000 N [kg/a] Industrielle Direkteinleitungen 5.000 1.000 Gewässereinzugsgebiet Regierungsbezirk 500 100 Pg es 3.000 AO X 4.000 TOC-Fracht [t/a] Nges-Fracht [t/a] Pges -Fracht [t/a] 2.000 1.000 500 AOX-Fracht [kg/a] 0 30 60 km KIT 2007 47 Kapitel 8 In Tabelle 8.2 sind die Frachten, die aus den industriellen Direkteinleitungen in NRW resultieren, für den Auswertezeitraum aufgeführt. Tabelle 8.2 Frachteinträge der industriellen Direkteinleiter in die Flussgebiete von NRW für den Auswertezeitraum 2006 TOC-Fracht Nanorg.-Fracht Pges-Fracht AOX-Fracht [Mio m ] [t/a] [t/a] [t/a] [kg/a] 781 9.725 6.515 228 74.650 Wassermenge 3 8.2 Indirekteinleitungen Neben den Direkteinleitern gibt es zahlreiche Gewerbeund Industriebetriebe, die ihr Abwasser dem Gewässer über eine öffentliche Kanalisation und/oder kommunale Kläranlage zuleiten. Diese Betriebe werden als Indirekteinleiter bezeichnet. Artikel 11 der EU-Kommunalabwasserrichtlinie gibt vor, dass Einleitungen von Industrieabwasser in die Kanalisation (Indirekteinleiter) einer Regelung bzw. Genehmigung durch die zuständige Stelle unterliegen. Die Anforderungen gemäß Anhang 1 Abschnitt C der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sind einzuhalten. Danach ist das industrielle Abwasser so vorzubehandeln, dass – die Gesundheit des Personals, das in Kanalisation und Behandlungsanlagen tätig ist, nicht gefährdet wird, – die Kanalisation, die Abwasserbehandlungsanlagen und die zugehörigen Ausrüstungen nicht beschädigt werden, – der Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage und die Behandlung des Klärschlamms nicht beeinträchtigt werden, 48 – die Ableitungen aus den Abwasserbehandlungsanlagen die Umwelt nicht schädigen oder dazu führen, dass die aufnehmenden Gewässer nicht mehr den Bestimmungen anderer Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen und – der Klärschlamm in umweltverträglicher Weise sicher beseitigt werden kann. Diese Anforderungen werden in den kommunalen Abwassersatzungen fixiert. In Nordrhein-Westfalen existieren rund 45.000 genehmigungsbedürftige Indirekteinleitungen aus gewerblichen und industriellen Betrieben (siehe Tabelle 8.3). In Tabelle 8.3 und Karte 8.2 sind die Summen der erfassten und der davon genehmigten Einleiter dargestellt. Daneben erfolgt eine Unterteilung der Indirekteinleiter nach Größenklassen, die in Karte 8.2 graphisch dargestellt werden. Kapitel 8 Tabelle 8.3 Indirekteinleitungen in NRW – Stand 2006 Untere Wasserbehörde Erfasste Summe genehmigte Genehmigte Genehmigte Genehmigte EDV-gestütztes Indirekteinleiter Indirekteinleiter (incl. Indirekteinleiter < 500 m3/a Indirekteinleiter > 500 - < 5.000 m3/a Indirekteinleiter > 5.000 - < 50.000 m3/a Indirekteinleiter > 50.000 m3/a Indirekteinleiterkataster liegt vor Ennepe-Ruhr-Kreis 485 451 85 22 2 Ja Hochsauerlandkreis Kreis Aachen 949 618 766 609 51 84 17 22 5 5 Ja Ja Kreis Borken 1.043 737 82 24 7 Ja Kreis Coesfeld Kreis Düren 570 650 438 596 48 35 4 11 4 8 Ja Nein Kreis Euskirchen 427 376 11 0 0 k.A. Kreis Gütersloh Kreis Heinsberg 799 419 741 408 94 2 25 5 0 4 Ja Ja Kreis Herford 453 409 25 4 3 Ja Kreis Höxter Kreis Kleve 324 941 253 363 63 3 5 1 3 3 Ja Nein Kreis Lippe 1.396 737 73 10 1 Ja Kreis Mettmann Kreis Minden-Lübbecke 729 402 729 398 66 68 31 2 7 2 Ja Ja Kreis Olpe 360 353 18 12 1 Ja 471 2.439 403 931 56 81 12 23 0 6 Ja Ja 504 498 23 11 3 Nein 356 1.025 329 984 12 19 11 11 4 11 k.A. k.A. Kreis Unna 710 696 128 28 8 Ja Kreis Viersen Kreis Warendorf 899 679 899 679 k.A. 5 k.A. 1 k.A. 1 Ja Ja Kreis Wesel Märkischer Kreis 1.069 912 1.069 883 66 69 28 90 3 13 Ja Ja Oberbergischer Kreis Rhein-Erft-Kreis Rheinsch-Bergischer Kreis 1.338 1.004 409 763 947 348 34 178 40 14 30 17 4 4 3 Ja Ja Ja 667 795 714 658 k.A. 704 11 k.A. 284 12 k.A. 11 2 k.A. 0 Nein Ja Ja Bielefeld Bochum Bonn Bottrop Dortmund Duisburg Düsseldorf Essen Gelsenkirchen Hagen Hamm Herne Köln Krefeld Leverkusen Mönchengladbach Mülheim a. d. Ruhr Münster Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal 2.871 581 909 168 883 850 899 1.697 385 370 ca. 300 617 2.333 3.281 305 456 272 1.320 433 277 1.400 1.000 1.325 436 606 167 714 713 761 8 316 280 240 325 1.548 628 296 431 241 889 283 246 400 824 25 68 43 14 205 95 50 962 41 6 1 50 139 13 31 8 10 32 0 22 70 58 12 5 10 1 29 40 26 4 23 15 0 5 51 2 4 11 8 0 0 10 20 21 4 1 0 2 8 7 13 0 5 4 8 0 8 0 0 6 4 1 1 1 1 11 Ja Ja k.A. Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Städte gesamt Kreise gesamt Städte und Kreise gesamt 22.021 23.842 45.863 12.381 18.451 30.832 2.227 1.530 3.757 308 483 791 85 117 202 Kreis Paderborn Kreis Recklinghausen Kreis Siegen-Wittgenstein Kreis Soest Kreis Steinfurt Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg-Kreis Stadt Aachen Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt 49 50 7 4 17 10 5 4 7 Zahl der Kreise und Kreisfreien Städte mit überund unterdurchschnittlichem Anteil von genehmigten Indirekteinleitern 650 Zahl der erfassten Indirekteinleiter ohne Angabe < 60 % 60 - < 70 % 70 - < 80 % 80 - < 90 % 90 - < 100 % 100 % Anteil der genehmigten an den erfassten Indirekteinleitern Wesel 1.069 Recklinghausen 2.439 Coesfeld 570 Münster 1.320 Steinfurt 1.025 Euskirchen 427 Regierungsbezirk Köln Lippe 1.396 0 Regierungsbezirk Arnsberg Paderborn 471 Herford 453 Minden-Lübbecke 402 Bielefeld 2.871 Hochsauerlandkreis 949 Soest 356 Gütersloh 799 Siegen-Wittgenstein 504 Olpe 360 Warendorf 679 Hamm 300 Bottrop Gelsen168 Unna kirchen Herne Ober710 Dortmund 385 617 hausen 883 433 Bochum Regierungsbezirk Essen 581 Duis- MülDüsseldorf burg heim 1.697 850 272 EnnepeHagen Krefeld Ruhr-Kreis 370 3.281 485 Mettmann 729 Märkischer Viersen Wuppertal Kreis 899 Düsseldorf 1.000 Rem912 899 scheid Mönchen1.400 277 gladbach Solingen Rhein-Kreis 456 Neuss 667 305 RheinischHeinsberg Leverkusen Bergischer 419 Oberbergischer Kreis Kreis 409 1.338 Köln Rhein-Erft2.333 Kreis 1.004 Düren Rhein-Sieg-Kreis 650 Aachen 795 Kreis 714 Aachen Bonn 618 909 Kleve 941 Borken 1.043 Regierungsbezirk Münster Regierungsbezirk Münster 30 Höxter 324 Regierungsbezirk Detmold 60 km Karte 8.2 in den Kreisen und Kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens Erfasste und genehmigte Indirekteinleiter Kapitel 8 Erfasste und genehmigte Indirekteinleiter KIT 2007 * Daten des Jahres 2004 ** keine Verteilung der Anlagen auf Größenklassen möglich > 50.000 m3/a 5.000 bis 50.000 m3/a > 500 bis 5.000 m /a 3 1.305 50 100 500 Zahl der genehmigten Indirekteinleiter Größe der genehmigten Indirekteinleiter 6 5 20 11 9 3 Zahl der Kreise und Kreisfreien Städte mit einer über- und unterdurchschnittlichen Anzahl von genehmigten Indirekteinleitern ohne Angabe mehr als 1.000 750 bis 999 500 bis 749 250 bis 499 bis 249 Anzahl der genehmigten Indirekteinleiter 23 81 23 6 Krefeld* 13 16 13 40 7 50 26 13 66 31 10 8 4 1 MülDuis- heim burg 95 4 7 4 70 Essen 58 5 21 5 1 22 22 5 Kreis Aachen 84 Düren 35 11 8 Euskirchen 11 Rhein-ErftKreis* 30 178 4 8 Köln 51 17 3 10 Bonn 43 2 6 15 4 1 69 90 Oberbergischer Kreis 34 Regierungsbezirk Köln 8 13 Unna 28 128 Märkischer Kreis 14 4 Dortmund* 8 Rhein-Sieg-Kreis** RheinischBergischer Kreis Leverkusen 40 32 Münster 29 205 19 11 11 Steinfurt Hagen Ennepe-RuhrKreis 85 Bochum 11 68 5 4 4 Coesfeld 48 Recklinghausen Bottrop 28 Gelsenkirchen 3 Ober14 50 Herne Wesel hausen 1 2 41 66 7 8 11 6 Düssel- Mett- 20Wuppertal 22 dorf 11 12 mann 10 1 Rem1 Mönchen2 Solingen* gladbach Rhein-Kreis scheid 31 Neuss 2 5 4 139 Viersen* Heinsberg Aachen* 11 284 Regierungsbezirk Düsseldorf Kleve 3 1 3 24 Borken 82 Regierungsbezirk Münster 962 1 8 Hamm 1 25 51 17 5 23 11 3 25 4 3 Bielefeld 56 12 Lippe 10 1 73 0 Regierungsbezirk Arnsberg Paderborn Herford 12 4 Hochsauerlandkreis Soest 12 11 4 Gütersloh Siegen-Wittgenstein Olpe 18 12 Warendorf 5 1 1 94 25 2 2 Minden-Lübbecke 68 5 3 30 Höxter 63 Regierungsbezirk Detmold 60 km Karte 8.3 in den Kreisen und Kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens Anzahl und Größe der genehmigten Indirekteinleiter Kapitel 8 Anzahl und Größe der genehmigten Indirekteinleiter KIT 2007 51 Kapitel 8 Viele der Indirekteinleiter behandeln ihr Abwasser vor dem Einleiten in eine kommunale Kläranlage in einer eigenen Vorbehandlungsanlage. Damit werden vorwiegend Substanzen eliminiert, die in kommunalen Kläranlagen nicht oder nur in geringem Umfang abgebaut werden können. In der Regel unterliegen solche Einleitungen einer Genehmigungspflicht nach § 59 und § 59a LWG. Neben den gesetzlichen Landes- und Bundesvorgaben haben Indirekteinleiter die kommunalen Vorgaben (Entwässerungssatzungen) zu beachten. Der Erfolg dieser Vorbehandlung ist an der deutlichen Verbesserung der Ablaufqualität kommunaler Kläranlagen zu erkennen. Maßgeblich für die Einleitung in die Kanalisation ist dabei die Abwassersatzung der Gemeinde. Tabelle 8.4 Der Anteil des gewerblichen Abwassers, das in kommunalen Kläranlagen mitbehandelt wird, ist in Tabelle 8.4 dargestellt und beträgt 37 %. Es wird deutlich, dass das indirekt eingeleitete Abwasser aus Industriebetrieben einen großen Anteil am gesamten in NRW zu behandelnden Abwasser darstellt. Ein Großteil der indirekt einleitenden Industriebetriebe ist an eine Mischkanalisation angeschlossen. Damit verbunden ist die Gefahr, dass industriell belastetes Abwasser im Regenwetterfall „abgeschlagen“ und in die Gewässer eingeleitet wird. Es wird angestrebt, diesen Eintragspfad zukünftig so weit wie möglich zu reduzieren. Anteil des gewerblichen Abwassers an der Anschlussgröße kommunaler Kläranlagen in NRW – Stand 2006 Flussgebiete Rhein Anzahl der Anschlußgröße Anteil Gewerbe Anteil Gewerbe Anlagen EW EGW [%] Rheingraben 77 7.392.551 2.979.979 40 Lippe 94 2.518.194 787.249 31 Emscher Maas 4 4.191.143 1.903.972 45 Ruhr 86 2.713.977 670.769 25 Erft 41 734.664 135.871 18 Wupper 11 817.145 209.057 26 Sieg 63 1.135.835 285.683 25 Lahn/Ahr/Kyll 18 20.244 890 4 Issel 31 910.171 419.580 46 Maastal Niers Schwalm 54.400 48.912 90 957.940 242.130 25 5 163.190 65.471 40 48 1.651.297 670.118 41 Weser 89 2.116.137 721.764 34 Ems 71 2.344.108 986.651 42 661 27.720.996 10.128.096 37 Ruhr Gesamt NRW 52 2 21 Kapitel 9 9 Gesamtgewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen Die Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen können basierend auf den Ergebnissen der staatlichen Überwachung gut abgeschätzt werden. Sie wurden in den vorangegangenen Kapiteln einzeln vorgestellt. In Tabelle 9.1 sind die Frachten aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Eintragspfaden wiedergegeben. Diese Frachten werden in Bild 9.1 noch einmal grafisch aufgearbeitet, indem die prozentualen Anteile der jeweiligen Eintragspfade an den Gesamtfrachten in die Gewässer in NRW dargestellt werden. Es ist zu erkennen, dass die in die Gewässer eingetragenen Abwassermengen aus kommunalen Kläranlagen mit 51 % den größten Anteil der in die Gewässer eingeleite- ten Gesamtabwassermenge ausmachen. Bei den Frachten dagegen haben die kommunalen Kläranlagen nur bei dem Parameter Stickstoff (55 %) einen relativ großen Anteil an der Gesamtfracht. Hohe AOX-Frachten (41 %) stammen aus industriellen Direkteinleitungen. Bezogen auf den TOC gelangt durch die Mischwasserentlastung eine vergleichbare Fracht wie durch industrielle Direkteinleiter in die Gewässer. Die Frachteinträge aus den Trennsystemen und von Straßen liegen sogar noch darüber. Berücksichtigt man, dass die Belastungen aus Niederschlagswassereinleitungen im Vergleich zu kommunalen und industriellen Einleitungen nur zeitweilig erfolgen, dann aber diejenigen Belastungen aus kommunalen Kläranlagen während des Regenabflusses um ein Mehrfaches übertreffen können, wird der Handlungsbedarf bei der Niederschlagswasserbeseitigung besonders deutlich. 53 Kapitel 9 Tabelle 9.1 Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen in NRW – Stand 2006 Eintragspfad Abwassermenge [Mio. m3/a] Nges-Fracht TOC-Fracht Pges-Fracht AOX-Fracht [%] [t/a] [%] [t/a] [%] [t/a] [%] [t/a] [%] 2.749 51 24.919 29 20.329 55 1.245 33 62 34 23 <1 1.935 2 1.362 4 163 4 <1 <1 825 15 20.615 24 3.300 9 825 22 16 9 von Straßen 748 14 18.711 22 2.994 8 748 20 15 8 Mischwasserentlastung 291 5 10.588 12 2.420 7 605 16 15 8 781 14 9.725 11 6.515 18 228 6 75 41 5.417 100 86.493 100 36.920 100 3.814 100 183 100 Kommunale Abwasserbehandlung Kleinkläranlagen Regenwasserentlastung aus Trennsystemen Regenwasserabflüsse Industrielle Direkteinleitungen Gesamt NRW Bild 9.1 Frachten aus kommunalen und industriellen Einleitungen in NRW (in %) – Stand 2006 [%] 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Gesamt Mio. m3/a Abwassermenge t/a TOC-Fracht t/a Nges -Fracht t/a Pges -Fracht t/a AOX-Fracht 5.417 86.493 36.920 3.814 183 Industrielle Direkteinleitungen Mischwasserentlastungen Regenwasserentlastung aus Trennsystemen In Karte 9.1 sind die Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen zusammengefasst für die großen Flussgebiete in NRW (Rhein, Issel, Maas, Weser, Ems) dargestellt. In dieser Darstellung sind die 54 Kleinkläranlagen Regenwasserabflüsse von Straßen Kommunale Abwasserbehandlung Einträge aus Kleinkläranlagen nicht berücksichtigt, da eine Zuordnung zu den Teilflusseinzugsgebieten nicht möglich ist. St Rb So 30 TOC AOX Pges (292 t/a) Nges (11 t/a) (2.672 t/a) (7.353 t/a) M s aa Nges MAAS er s Rur Kyll Ni (793 t/a) AOX in Rhe Is sel (123 t/a) Pges (4 t/a) t Erf 0 Weser Ems Maas Issel Rhein 60 km aus Regenwasserauslässen im Trennsystem: Straßen, Regenbecken und Sonstige aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen Frachtart Frachtmenge 2006 Gewässereinzugsgebiete aus Mischwasserentlastungsanlagen aus industriellen Direkteinleitungen (7.354 t/a) TOC Frachten [t/a] und ihre Herkunft für die Einzugsgebiete: Rhein, Issel, Maas, Ems u. Weser TOC (2.976 t/a) e cher AOX Pges (2.602 t/a) Sieg Pges (295 t/a) (8 t/a) EMS Nges (6.593 t/a) TOC Ems (1.942 t/a) Nges (154 t/a) AOX Ruhr (27.758 t/a) (60.475 t/a) TOC r ppe Wu Ems Lipp ISSEL RHEIN r La hn TOC Pges (339 t/a) Nges (6 t/a) AOX es er (2.391 t/a) (7.159 t/a) WESER W Karte 9.1 Ah Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen Kapitel 9 Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen alm hw Sc KIT 2007 55 Kapitel 10 10 Abfälle aus kommunalen Kläranlagen 10.1 Rechen- und Sandfanggut Im Verlauf der Abwasserbehandlung werden in ersten Schritten grobe Abwasserbestandteile mittels verschiedener Rechen sowie schwere Abwasserbestandteile in Sandfängen aus dem Abwasser entfernt. Im Betrieb der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen fielen dabei im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen insgesamt etwa 63.000 t Rechengut und etwa 46.000 t Sandfanggut an. Das Rechengut, das im Wesentlichen aus organischen Stoffen besteht, wurde zu etwa 44 % in Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt. Die weiteren Entsorgungs- 56 wege waren im Wesentlichen Kompostierung (29 %) und Aufbereitung (23 %). Der Anteil der Deponierung ging 2006 auf 0 % zurück. Etwa 82 % des in Nordrhein-Westfalen angefallenen Sandfanggutes wurden 2006 aufbereitet. Ein großer Anteil des aufbereiteten Sandfanggutes wurde im Landschaftsbau verwendet. Eine Teilmenge von 9 % wurde kompostiert; etwa 2 % in Müllverbrennungsanlagen beseitigt. Auch beim Sandfanggut ging 2006 der Anteil der Deponierung auf 0 % zurück. Kapitel 10 10.2 Klärschlamm Die kontinuierliche Verbesserung der Gewässergüte seit den 70er Jahren wurde durch eine stark verbesserte Reinigungsleistung der Kläranlagen erreicht. Nicht alle Schadstoffe, die durch verbesserte Reinigungstechnik zurückgehalten werden, werden dabei aber zu unschädlichen Stoffen abgebaut. Viele Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle oder schwer abbaubare organische Schadstoffe, reichern sich vielmehr im Klärschlamm an. Der Klärschlamm ist damit eine Schadstoffsenke. Insgesamt wurden im Jahr 2006 aus den kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen Klärschlamm-Mengen von 506.126 t Trockenmasse entsorgt und 31.220 t Trockenmasse zwischengelagert. Die Gesamtmenge ist in Abhängigkeit vom Wassergehalt erheblich höher. Im Jahr 2006 wurden rund 20 % landwirtschaftlich sowie 9 % landschaftsbaulich genutzt bzw. kompostiert. Die Verbrennung ist der wichtigste Entsorgungsweg für Klärschlamm in NRW, 65 % wurden einer Verbrennung zugeführt. Im Flussgebiet Wupper wurden alle Klärschlämme verbrannt, in den Flussgebieten Erft, Rur und Niers lag der Anteil verbrannter Klärschlämme ebenfalls sehr hoch. Während im Jahre 2000 noch etwa 166.000 Tonnen Trockenmasse landwirtschaftlich verwertet wurden, betrug der Anteil im Jahre 2006 nur noch 107.000 Tonnen. Insgesamt ist die in Landwirtschaft und Landschaftsbau (einschl. Kompostierung) eingesetzte Klärschlammmenge in Nordrhein-Westfalen von ca. 261.000 Tonnen Trockenmasse im Jahr 2000 auf ca. 155.000 Tonnen im Jahr 2006 zurückgegangen. Im selben Zeitraum hat die Klärschlammverbrennung und -mitverbrennung von ca. 201.000 Tonnen Trockenmasse auf 349.000 Tonnen zugelegt. Tabelle 10.1 zeigt die Entwicklung der einzelnen Klärschlammentsorgungswege seit dem Jahre 1996. Tabelle 10.1 Jahr Entwicklung der Klärschlammentsorgung in NRW in 1.000 t TR/a* Landwirt- Landschaftsbau/ schaft Kompostierung Deponierung Verbrennung Sonstige Zwischen- Entsorgung lager Summe 1996 152 73 69 193 2 32 521 1997 148 114 59 174 1 27 523 1998 146 92 49 214 1 27 529 1999 157 74 45 227 4 44 551 2000 166 95 35 201 2 41 541 2001 126 80 53 219 3 69 551 2002 133 59 45 273 1 60 571 2003 126 54 29 304 2 54 569 2004 121 60 8 310 4 61 563 2005 117 65 6 335 6 33 562 2006 107 48 0 349 2 31 537 * TR=Trockenmasse; die tatsächlich entsorgte Klärschlammmenge ist vom Wassergehalt abhängig und insgesamt erheblich höher 57 Kapitel 10 Die bestehenden genehmigten Kapazitäten zur Klärschlammverbrennung und -mitverbrennung werden damit nicht ausgeschöpft. Insbesondere Betreiber von Monoverbrennungsanlagen suchen nach Wegen, ihre Anlagen auszulasten. Mit den bestehenden Kapazitäten wäre es möglich, den gesamten in Nordrhein-Westfalen anfallenden Klärschlamm umweltverträglich thermisch zu entsorgen. Aufgrund seines hohen Phosphorgehalts wird Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung bis heute zu Düngezwecken in der Landwirtschaft verwendet – eine Praxis, die nach den heutigen Zielen des Bodenschutzes und den vorliegenden ökotoxikologischen Erkenntnissen auf dem Prüfstand steht. Nach den derzeit geltenden Regelungen der Klärschlammverordnung ist der betreffende Klärschlamm auf seine Schwermetallbelastung hinsichtlich Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink und auf die organischen Parameter AOX, PCB und PCDD/F zu untersuchen. In der Regel werden die für diese Parameter geltenden Grenzwerte zwar deutlich unterschritten; dennoch ist mit der Klärschlammaufbringung eine Anreicherung dieser 58 Stoffe in Böden verbunden. Eine dringend erforderliche an den Zielen des Bodenschutzes orientierte Novellierung dieser Grenzwerte würde zu einer erheblichen Einschränkung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung führen. Darüber hinaus sind mit diesen Grenzwerten nicht alle relevanten Schadstoffe geregelt. Das ehemalige Landesumweltamt NRW hat im Rahmen einer sehr umfassenden und repräsentativen Erhebung Klärschlämme aus nordrhein-westfälischen Kläranlagen auf ein breites Spektrum organischer in der Regel derzeit nicht geregelter Schadstoffe hin untersucht. Nach den Untersuchungsergebnissen war eine Vielzahl organischer Schadstoffe weit verbreitet, überwiegend flächendeckend, festzustellen. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz tritt daher dafür ein, dass zukünftig nur noch Klärschlamm mit sehr geringen Schadstoffgehalten für eine landwirtschaftliche und landbauliche Verwertung zugelassen und in der Regel in geeigneten Verbrennungsanlagen umweltverträglich beseitigt wird. Kapitel 11 11 Kostendeckende Wasserpreise Die EU-WRRL fordert „kostendeckende Wasserpreise“. Dieses Prinzip bedeutet, dass der Verursacher für die Kosten der Abwasserbeseitigung wie auch der Trinkwasseraufbereitung aufkommt und keine Finanzierung aus Steuermitteln erfolgt; dieses Prinzip wird in NRW umgesetzt. Die für die öffentliche Abwasserbeseitigung zuständigen Kommunen ermitteln den jeweiligen Aufwand für Bau und Betrieb der Abwasseranlagen inklusive der Abfallentsorgung kommunaler Kläranlagen und erstellen entsprechende Gebührensatzungen. 11.1 Abwassergebühren in NRW Sämtliche Kosten der Abwasserentsorgung werden in Form von Abwassergebühren auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Die Abwassergebühren können nach einem Einheitsgebührensatz oder einem gesplitteten Gebührensatz erhoben werden. Bei einem Einheitsgebührensatz dient die Menge des verbrauchten Frischwassers als Bemessungsgrundlage. Die Kosten für Sammlung und Behandlung des Niederschlagswassers sind in dieser Einheitsgebühr enthalten. 59 Kapitel 11 Bei Ansatz eines gesplitteten Gebührensatzes wird die Schmutzwassergebühr anhand der verbrauchten Frischwassermenge erhoben. Eine zusätzliche Niederschlagswassergebühr basiert auf der entwässerten Grundstücksfläche. Die Entwicklung der Abwassergebühren in NordrheinWestfalen für den gesplitteten Gebührenmaßstab und den Frischwassermaßstab ist in Tabelle 11.1 zusammengestellt. Es wird deutlich, dass immer mehr Gemeinden dazu übergehen, nach dem gesplitteten Maßstab abzurechnen. Die Berechnung ist zwar aufwendiger, berücksichtigt aber stärker die tatsächliche durch die einzelne Bürgerin und den einzelnen Bürger in die öffentliche Kanalisation eingeleitete Abwassermenge. Die Berechnung nach dem gesplitteten Maßstab wird daher auch von der Rechtsprechung zunehmend unter dem Aspekt der Gebührengerechtigkeit gefordert. Die Trennung der Abwassergebühren in den Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil schafft aber auch umweltfreundliche Anreize, das Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation einzuleiten und stattdessen zu versickern, zu nutzen oder direkt in ein Gewässer einzuleiten. Die Einführung des gesplitteten Gebührenmaßstabes unterstützt deshalb auch die Intention des § 51a LWG. Zusätzlich kann eine Grundgebühr erhoben werden. Mit dieser kann eine gleichmäßigere Verteilung der Fixkosten auf alle an die Abwasserentsorgung angeschlossenen Einwohner erreicht werden. Sie trägt gleichzeitig als stabilisierendes Element zur Dämpfung des Gebührenanstieges bei. Eine Grundgebühr wird in aller Regel als fester Jahresbetrag erhoben. Aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen und der voneinander abweichenden Struktur der an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossenen Wohngrundstücke von Ort zu Ort sind die Grundgebühren nicht direkt miteinander vergleichbar. Die hier vorgestellte Datenzusammenstellung erfolgte aus den Quellen des Bundes für Steuerzahler NRW. Tabelle 11.1 Entwicklung der Abwassergebühren in NRW für den gesplitteten Gebührenmaßstab und den Frischwassermaßstab – bezogen auf die 396 Gemeinden in NRW gesplitteter Gebührenmaßstab 2006 2005 2004 2006 2005 2004 SW [w/m3] NW [w/m2] SW [w/m3] NW [w/m2] SW [w/m3] NW [w/m2] [w/m3] [w/m3] [w/m3] 219 208 205 177 188 191 Anzahl d. Gemeinden Mittelwert 2,48 0,82 2,42 0,81 2,38 0,79 3,47 3,39 3,32 Median 2,39 0,80 2,34 0,78 2,29 0,78 3,45 3,41 3,28 Max 4,34 1,82 4,25 1,88 4,25 1,70 6,43 6,14 6,14 Min 1,18 0,06 1,09 0,06 1,07 0,04 1,23 1,23 1,10 In Tabelle 11.2 wurde bei der Ermittlung der mittleren Gebühr eine Wichtung der Gebühren über die Einwohner der jeweiligen Gemeinden vorgenommen. In der Regel erheben große Kommunen geringere Gebühren im Vergleich zu kleineren Kommunen. Daher fallen im Vergleich die gewichteten Mittelwerte in Tabelle 11.2 tendenziell geringer aus als in der Zusammenstellung in Tabelle 11.1. 60 Frischwassermaßstab In Karte 11.1 ist dargestellt, welche Gemeinden gesplittete Gebühren erheben und welche Gemeinden nach einem Einheitsgebührensatz abrechnen. 55 % der Kommunen in NRW wenden Gebührensplitting zur Gebührenerhebung an. Dies betrifft damit 81 % der Bevölkerung in NRW (rund 14,5 Mio. Einwohner). Kapitel 11 Tabelle 11.2 Entwicklung der Abwassergebühren in NRW für den gesplitteten Gebührenmaßstab und den Frischwassermaßstab – bezogen auf die 18 Mio. Einwohner in NRW* über die Einwohner gewichteter über die Einwohner gesplitteter Gebührenmaßstab gewichteter Frischwassermaßstab 2006 2005 3 2 SW [w/m ] NW [w/m ] Anzahl d. Gemeinden 2 3 SW [w/m ] NW [w/m ] 219 Mittelwert 2004 3 SW [w/m ] NW [w/m ] 208 2,14 0,87 2 2006 2005 3 3 [w/m ] 205 2,09 0,86 2,03 0,85 2004 [w/m3] [w/m ] 177 188 191 3,37 3,26 3,20 * Der Wichtung liegt die Gemeindestatistik aus dem Jahr 2004 zugrunde Karte 11.1 Gebührensplitting in NRW Rahden 16.009 Stemwede 14.520 Hopsten 7.744 Westerkappeln 11.227 Mettingen 12.313 Regierungsbezirk Münster Neuenkirchen Wettringen 13.986 7.911 Ochtrup 19.358 Emsdetten 35.529 Nordwalde 9.545 Horstmar 6.735 Schöppingen 7.725 Laer 6.352 Legden 6.803 Lienen 8.809 Ostbevern 10.665 Altenberge 10.073 Sassenberg Billerbeck 11.536 Havixbeck 11.875 MÜNSTER 271.369 Warendorf 38.745 Nottuln 20.273 Coesfeld 36.671 Beelen 6.371 Everswinkel 9.511 Emmerich 29.577 Kranenburg 9.841 Uedem 8.411 Weeze 10.404 Xanten 21.571 Hünxe 13.777 Geldern 34.073 KampLintfort 39.594 12.161 Kerken 12.856 Straelen 15.586 Wachtendonk 7.802 Kempen 36.294 Grefrath 15.885 Niederkrüchten 15.389 Moers 107.503 KREFELD 237.301 Meerbusch 54.217 Viersen 76.190 Korschenbroich MÖNCHENGLADBACH 261.257 Mettmann 39.711 DÜSSELDORF 575.727 Kaarst 42.434 Erkrath 47.225 Neuss 151.737 33.421 Wegberg 29.579 Wassenberg 16.850 Waldfeucht 9.367 Selfkant 10.225 Heinsberg 41.684 Jüchen 22.718 Erkelenz 44.739 Geilenkirchen 28.457 Linnich 13.685 Herzogenrath 47.211 Würselen 37.320 AACHEN 257.628 Inden 7.452 Eschweiler 55.720 Langerwehe 14.051 Stolberg 58.618 Elsdorf 21.575 Niederzier 14.234 Nörvenich 11.588 Simmerath 15.751 Brühl 44.424 Erftstadt 51.034 WesNiederseling kassel 35.560 36.546 Troisdorf 74.795 Zülpich 20.153 Euskirchen 55.235 Heimbach 4.583 Alfter 22.724 BONN 312.996 Monschau 12.953 Bad Münstereifel 18.988 Nettersheim 7.984 Morsbach 11.486 Hilchenbach 16.249 Kreuztal 31.808 Wenden 19.794 Bad Berleburg 20.527 Kirchhundem 12.766 Olpe 25.640 Freudenberg 18.631 Regierungsbezirk Arnsberg Hallenberg 4.568 Lennestadt 27.811 Attendorn 24.739 Medebach 8.169 Schmallenberg 25.987 Zahl der Gemeinden mit und ohne Gebührensplitting Erndtebrück 7.548 Netphen 24.674 Bad Laasphe 15.005 Siegen 105.944 Wilnsdorf 21.361 Neunkirchen 13.968 Windeck 21.160 Hennef 45.444 Eitorf 19.741 Burbach 14.791 Königswinter 41.202 219 177 Wachtberg 19.947 Meckenheim 25.041 Kall 11.983 Winterberg 14.361 Finnentrop 18.454 Bad Honnef 25.237 Rheinbach 26.655 Mechernich 27.271 Schleiden 13.823 Waldbröl 19.620 Drolshagen 12.375 Olsberg 15.770 10.774 Siegburg 39.076 Swisttal 18.248 Reichshof 20.079 Wiehl 26.483 Nümbrecht 17.421 NeunkirchenSeelscheid 20.974 Ruppichteroth Sankt Augustin 56.072 Bornheim 48.443 Weilerswist 16.354 Kreuzau 18.154 Engelskirchen 20.534 Much 15.071 Lohmar 31.216 Bergneustadt 20.491 Gummersbach 52.800 Overath 27.168 Rösrath 27.121 Hürth 55.501 Merzenich 9.913 Düren 93.403 Nideggen 10.747 Roetgen 8.175 Lindlar 22.608 Bestwig 11.685 Eslohe 9.240 Marienheide 13.733 Bergisch Gladbach 105.641 KÖLN 986.168 Kerpen 64.323 Meinerzhagen 21.706 Warburg 24.243 Marsberg 21.790 Meschede 32.036 Neuenrade 12.389 Kierspe 18.112 Regierungsbezirk Köln Alsdorf 46.301 Kommune mit Einwohnerzahl Gemeinden des Landes NRW (Stand 30.06.2006) mit Gebührensplitting ohne Gebührensplitting Regierungsbezirke Hellenthal 8.518 Dahlem 4.261 Blankenheim 8.632 Borgentreich 9.576 Brilon 27.085 Sundern 29.476 Plettenberg 27.824 Beverungen 14.875 Willebadessen 8.821 Wünnenberg 12.501 Warstein 28.340 Herscheid 7.581 Wipperfürth 23.649 Kürten 20.054 Odenthal 15.724 Möhnesee 11.417 Werdohl 19.994 Lüdenscheid 78.456 Halver 17.398 Hückeswagen 16.328 Wermelskirchen 36.461 Leichlingen 27.610 Burscheid 19.080 Frechen 48.957 Vettweiß 8.979 Hürtgenwald 8.829 Radevormwald 23.841 REMSCHEID 115.374 Leverkusen 160.965 Bergheim 63.148 Jülich 33.882 Baesweiler 28.198 Aldenhoven 14.211 Alsdorf 46.301 WUPPERTAL 358.746 SOLINGEN 163.263 58972 Langenfeld 58.972 Breckerfeld 9.365 Büren 22.109 Anröchte 10.748 Arnsberg 76.136 Balve 12.142 NachrodtWiblingwerde 6.929 Altena 20.244 Schalksmühle 11.675 Brakel 17.506 Borchen 13.464 Lichtenau 11.172 Hemer 37.757 HAGEN 196.213 Gevelsberg 32.628 Pulheim 53.666 Bedburg 24.922 Titz 8.521 Monheim 43.579 Rommerskirchen 12.619 Hückelhoven 39.619 Gangelt 11.623 Übach-Palenberg 25.280 Dormagen 63.491 Grevenbroich 64.508 Iserlohn 97.051 Schwelm Ennepe29.780 tal 32.034 Haan 29.363 Hilden 56.472 Menden 57.816 Schwerte 49.533 Herdecke 25.421 Wetter 28.923 Sprockhövel 26.030 Velbert Heiligen87.001 haus 27.567 Wülfrath 22.137 Ratingen 92.164 19.374 Schwalmtal Witten 100.422 Hattingen 56.706 Bad Driburg 19.394 Salzkotten 24.785 Geseke 20.593 Höxter 32.441 9577 Altenbeken 9.577 Paderborn 143.849 Lügde 11.042 Marienmünster 5.514 Rüthen 11.092 Ense 12.818 Wickede 12.411 Fröndenberg 22.816 BOCHUM 384.492 ESSEN 583.892 MÜLHEIM/ RUHR 169.682 Willich 51.961 Holzwickede 17.491 Bad Sassendorf 11.609 Soest 48.578 Werl 32.163 SchiederSchwalen berg Steinheim 13.720 Nieheim 6.969 Bad Lippspringe 15.355 Delbrück 30.027 Erwitte 15.959 Bönen 19.142 Unna 67.744 Horn-Bad Meinberg 18.405 Schlangen 9.080 Rietberg 28.918 Lippstadt 67.179 Welver 12.778 Kamen 45.777 CastropRauxel 77.407 HERNE 170.448 Detmold 73.525 Augustdorf 9.756 Hövelhof 15.957 Langenberg 8.146 Lippetal 12.587 HAMM 184.017 Bergkamen 51.995 Lünen 89.803 DORTMUND 587.717 DUISBURG 500.142 Tönisvorst 30.159 Nettetal 42.411 Brüggen 16.195 NeukirchenVluyn 28.563 Rheurdt 6.685 GELSENKIRCHEN 267.362 OBER HAUSEN 218.798 Waltrop 30.002 Verl 24.685 Beckum 37.410 Regierungsbezirk Detmold Barntrup 9.356 Blomberg 17.032 9.306 Schloß HolteStukenbrock 26.101 Wadersloh 13.099 Werne 30.571 27.477 Datteln 36.452 Recklinghausen 121.674 Herten 64.522 Gladbeck 76.594 Dinslaken 70.127 Rheinberg 32.014 OerErkenschwick 30.484 Marl 90.338 BOTTROP 119.193 Voerde 38.487 Alpen 12.894 Issum Ahlen 54.949 Nordkirchen 10.285 Olfen 12.291 79403 Wesel 61.634 Sonsbeck 8.658 Kevelaer 27.882 Regierungsbezirk Düsseldorf Haltern 37.953 Dorsten 79.825 Schermbeck 13.718 13658 Ascheberg 15.076 Lüdinghausen 24.207 Dörentrup 8.621 Lage 35.994 Oerlinghausen 17.202 Gütersloh 96.202 RhedaWiedenbrück 46.622 Oelde 29.513 Drensteinfurt 15.222 Raesfeld 11.103 Hamminkeln 27.513 Kalkar 14.077 Ennigerloh 20.472 Sendenhorst 13.374 Reken 14.337 Heiden 8.168 Rhede 19.194 Rees 22.562 BedburgHau 12.945 Goch 34.094 Borken 41.134 Bocholt 73.792 Isselburg 11.279 Kleve 49.090 Senden 20.596 Dülmen 47.451 Extertal 12.721 Lemgo 41.942 Leopoldshöhe 16.185 BIELEFELD 326.268 HerzebrockClarholz 16.151 Kalletal 15.369 Bad Salzuflen 54.633 Harsewinkel 24.259 Velen 12.985 Vlotho 19.952 Herford 64.965 Werther 11.496 Steinhagen 19.946 14.410 Porta Westfalica 36.064 Löhne 41.441 16.503 Hiddenhausen 20.566 Halle 21.294 Versmold 21.048 Telgte 19.541 Gescher 17.141 Enger 19.951 Spenge 15.469 Borgholzhausen 8.747 Rosendahl 10.973 Stadtlohn 20.680 Südlohn 8.990 Lengerich 22.316 Bad Oeynhausen 49.204 Kirchlengern Bünde 45.101 Ladbergen 6.408 Greven 35.402 Minden 83.090 Hüllhorst 13.654 Rödinghausen 10.191 Tecklenburg Steinfurt 34.486 Metelen 6.460 Heek 8418 Lotte Lübbecke 26.221 13.632 Ibbenbüren 51.086 Saerbeck 7.051 Hille 16.475 Preuß. Oldendorf 13.310 9.486 Gronau 46.431 Ahaus 38.386 Vreden 22.705 Hörstel 19.903 Rheine 76.398 Petershagen 26.779 Espelkamp 25.920 Recke 11.842 Kreis / Kreisfreie Stadt Gemeinden 0 10 20 30 40 50 km KIT 2007 61 Kapitel 11 11.2 Die Abwasserabgabe – ein Instrument zur Berücksichtigung der Umwelt- und Ressourcenkosten Mit dem Abwasserabgabengesetz wurde in Deutschland bereits 1976 ein inzwischen bewährtes Lenkungsinstrument geschaffen, mit dem Anreize zur Verminderung von Schadstoffeinträgen in die Gewässer gegeben werden. Auf der Basis des Abwasserabgabengesetztes werden Schadstoffeinträge in die Gewässer mit einer Abgabe belegt: je niedriger der Schadstoffeintrag ist, desto geringer ist die zu zahlende Abwasserabgabe. Mit der Abwasserabgabe leistet der Abwassereinleiter einen Beitrag zur Begleichung der von ihm verursachten Umwelt- und Ressourcenkosten, wie dies von der EUWasserrahmenrichtlinie (WRRL) europaweit angestrebt wird. Die Kosten für die Abwasserabgabe fließen in die Abwassergebühren ein. Bei Einnahmen aus der Abwasserabgabe von jährlich rund 80-100 Mio. Euro in NRW beeinflusst die Abwasserabgabe die Abwassergebühr in NRW mit 2-3 %. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und müssen für die Verbesserung der Gewässergüte der Gewässer verwendet werden. 11.3 Investitionsprogramm Abwasser Die Landesregierung verwendet die Einnahmen der Abwasserabgabe für die zielgerichtete Gestaltung der Wasserpolitik. Die Verwendung der Abwasserabgabe muss dabei die Zielrichtung der „Verbesserung der Gewässergüte“ vor dem Hintergrund der heutigen Situation berücksichtigen. Die hohen gewässerunverträglichen organischen Schadstoffeinträge (Kohlenstoff, Phosphor, Stickstoff) früherer Jahre – Einleitung über die kommunalen und industriellen Kläranlagen – sind in erheblichem Umfang verringert worden. 62 Trotzdem werden noch große Schadstofffrachten emittiert. Wesentliche Belastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen kommen heute diskontinuierlich und in großen Mengen über die Regenwasserbehandlung. Weiterhin besteht ein hoher Sanierungsbedarf bei privaten und öffentlichen Abwasserkanälen, der sich u. a. in hohen Fremdwassereinträgen widerspiegelt. Im industriell-gewerblichen Abwasserbereich und der kommunalen Abwasserbehandlung (Kläranlagen) müssen nach und nach alte Technologien durch neue ersetzt werden. Die hierbei erreichbaren Verbesserungen der Schadstoffrückhaltung insbesondere von Industriechemikalien, Arzneimitteln sowie von Krankheitserregern werden einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der EU-WRRL leisten. Aufgrund der oben dargestellten Situation hat die Landesregierung seit dem 1.1.2007 aus Mitteln der Abwasserabgabe im „Investitionsprogramm Abwasser NRW“ ein Förderprogramm aufgelegt. In den Handlungsschwerpunkten im Bereich der Niederschlagswasserbehandlung, der Fremdwasserreduzierung, der verbesserten Förderung im Bereich von Industrie und Gewerbe sowie des Einsatzes neuer Technologien werden entsprechende Förderungen angeboten. Dies stellt die Planung von Infrastrukturmaßnahmen sicher und dient in Verbindung mit dem Einsatz neuer Technologien im Industriestandort NRW der weiteren Verbesserung der Gewässergüte, die auch im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie angestrebt werden muss. Gleichermaßen wird der Technologiestandort NRW gestärkt. Eine Übersicht gibt die Tabelle 11.3. Maßgeblich für die Förderung ist der Text der Förderrichtlinie. Hinweise zur Förderrichtlinie sowie den Antragsformularen finden sich auf der Homepage des MUNLV unter: http://www.munlv.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/ foerderung/index.php. Die Abwicklung des „Investitionsprogramms Abwasser NRW“ erfolgt über die NRW.BANK. Kapitel 11 Tabelle 11.3 Übersicht zum Investitionsprogramm Abwasser NRW – Förderbereich 1 bis 2 Förderbereich Förderbereich 1.1 PIUS – Innovative Technologie Förderbereich 1.2 PIUS – Innovative Technologie Förderbereich 1.3 PIUS – Erprobte Technologie Förderbereich 2 Energiesparmaßnahmen Abwasseranlagen Gegenstand Erprobte Verfahren des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) im Bereich Abwasser Erprobte Verfahren des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) im Bereich Abwasser Erprobte Verfahren des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) im Bereich Abwasser Gutachterliche Untersuchungen für Energiesparmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen Empfängerin/ Empfänger Industrie- und Gewerbebetrieb Industrie- und Gewerbebetrieb Industrie- und Gewerbebetrieb Abwasserbeseitigungspflichtige Zuwendung – Zuschuss von 50 % gem. de-minimis-Regelung (max. 200.000 1) oder Förderdarlehen (Plafonddarlehen gem. Gewässerprogramm – gewerblich) Förderdarlehen (Plafonddarlehen gem. Gewässerprogramm – gewerblich) Zuschuss bis zu 70 % – Anlagen mit wesentlicher Verringerung Abwasserfrachten – Anlagen mit wesentlicher Verringerung Abwasserfrachten – Verringerung Abwasserfrachten oder – Systematische Energiebilanzierung und Aufstellung Energiebilanz durch externen Dritten – Neue technische Lösung – Neue technische Lösung – bis zu 45 % gem. EUUmweltbeihilferahmen Voraussetzung – Schließung Wasserkreisläufe oder – Vermeidung/Verminderung Abwasser – Anwendung erprobter Verfahrenstechnologie – Anwendung Handbuch „Energie in Kläranlagen“ – Umsetzung der ermittelten Sofortmaßnahmen vor Mittelauszahlung – Errichtung von Anlagen, die Stand der Technik einhalten – Gültiges ABK oder Verbandsübersicht Bemessungsgrundlage Förderung der baulichen Maßnahmen über den Stand der Technik hinaus (Investitionsmehrkosten) Förderung der baulichen Maßnahmen über den Stand der Technik hinaus (Investitionsmehrkosten) Förderung der baulichen Maßnahmen über den Stand der Technik hinaus (Investitionsmehrkosten) Erstellung des Gutachtens zur Energiebilanzierung Verfahren – Antrag 2-fach an NRW.BANK – Antrag 2-fach an die Hausbank – Antrag 2-fach an die Hausbank – Antrag 2-fach an NRW.BANK – Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung – Weiterleitung zur Refinanzierung an NRW.BANK – Weiterleitung zur Refinanzierung an NRW.BANK – Fachtechnische Stellungnahme durch Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz – Nachweis der Mittelverwendung – Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung – Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung – Zusage der Refinanzierung durch NRW.BANK an Hausbank – Zusage der Refinanzierung durch NRW.BANK an Hausbank – Ausreichung des Kredits durch Hausbank – Ausreichung des Kredits durch Hausbank – Nachweis der Mittelverwendung – Nachweis der Mittelverwendung – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides 3 Jahre nach Bewilligung 3 Jahre nach Bewilligung – Nachweis der umgesetzten Sofortmaßnahmen – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides Frist 3 Jahre nach Bewilligung – Nachweis der Mittelverwendung – Nachweis der umgesetzten Sofortmaßnahmen – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides 2 Jahre nach Bewilligung 63 Kapitel 11 Tabelle 11.3 Übersicht zum Investitionsprogramm Abwasser NRW – Förderbereich 3 bis 5 Förderbereich Förderbereich 3.1 Öffentl. Kläranlagen – Erprobte Technologie Förderbereich 3.2 Öffentl. Kläranlagen – Innovative Technologie Förderbereich 4 Bodenfilteranlagen Förderbereich 5 Niederschlagswasser Gegenstand Neubau, Umbau, Erweiterung oder Verbesserung öffentlicher Kläranlagen Neubau, Umbau, Erweiterung oder Verbesserung öffentlicher Kläranlagen Bodenfilteranlagen oder gleichwertige Anlagen Regenwasserbehandlung (RÜB, RKB, SK) und Rückhaltung vor Einleitung (RRB) Empfängerin/ Empfänger Abwasserbeseitigungspflichtige Abwasserbeseitigungspflichtige Abwasserbeseitigungspflichtige Abwasserbeseitigungspflichtige Zuwendung Förderdarlehen (Plafonddarlehen gem. Gewässerprogramm – kommunal) Im Fall a): Zuschuss 50 % Zuschuss von 50 % Förderdarlehen (Plafonddarlehen gem. Gewässerprogramm – kommunal) – Gültiges ABK oder Verbandsübersicht – Gültiges ABK oder Verbandsübersicht – Einsatz innovativer Technologie mit dem Ziel der – Einhaltung Runderlass Niederschlagswasserbehandlung (Misch- bzw. Schmutzwasser) sowie a.a.R.d.T. – Wasserstandsmessung gem. SüwVKan Voraussetzung – Einsatz erprobter Technologie Im Fall b): Zuschuss 70 % – gültiges ABK oder Verbandsübersicht a) Hygienisierung b) Elimination gefährlicher Stoffe – Wasserstandsmessung gem. SüwVKan – Bemessung nach Retentionsbodenfilterhandbuch NRW – gültiges ABK oder Verbandsübersicht Bemessungsgrundlage Bauwerkskosten ohne Grunderwerb Bauwerkskosten inkl. notwendiger zusätzlicher Ausgaben für Ausrüstung aufgrund der gewählten Technologie Bauwerkskosten inkl. Grunderwerb, im Mischsystem Anlagen zwischen Ablauf RÜB und Einleitung Bauwerkskosten ohne Grunderwerb Verfahren – Antrag 2-fach an NRW.BANK – Antrag (Muster MUNLV) 2-fach an NRW.BANK – Antrag 2-fach an NRW.BANK – Antrag 2-fach an NRW.BANK – Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung – Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung – Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung – Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung – Nachweis der Mittelverwendung – Nachweis der Mittelverwendung – Nachweis der Mittelverwendung – Nachweis der Mittelverwendung – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides 3 Jahre nach Bewilligung 4 Jahre nach Bewilligung 4 Jahre nach Bewilligung 3 Jahre nach Bewilligung Frist 64 Kapitel 11 Tabelle 11.3 Übersicht zum Investitionsprogramm Abwasser NRW – Förderbereich 6 Förderbereich Förderbereich 6.1 Fremdwassersanierungskonzepte Förderbereich 6.2 Fremdwasser – Öffentl. Kanalsanierung Förderbereich 6.3 Fremdwasser – Private Kanalsanierung Gegenstand Techn. und wirtschaftliche Fremdwassersanierungskonzepte in lokalen Fremdwasserschwerpunktgebieten Sanierung der öffentl. Kanalisation zur Fremdwasserverminderung in lokalen Fremdwasserschwerpunktgebieten Ganzheitliche Sanierung von privaten Hausanschlüssen zur Fremdwasserelimination in einem lokalen Fremdwasserschwerpunktgebiet Empfängerin/ Empfänger Abwasserbeseitigungspflichtige Abwasserbeseitigungspflichtige Private Zuwendung Zuschuss von 50 % Förderdarlehen (Plafonddarlehen gem. Gewässerprogramm – kommunal) Zuschuss von 30 %, jedoch max. 200 1/m und erst ab Einzelkosten > 500 1, bei Betrieben max. 200.000 1 in drei Jahren Voraussetzung – Untersuchung gem. SüwVKan für gesamtes Kanalnetz nachgewiesen – Untersuchung gem. SüwVKan für gesamtes Kanalnetz nachgewiesen – öffentl. Kanalisation nach SüwVKan untersucht, inkl. Schadensbewertung – Fremdwasseranteil im Sanierungsgebiet > 50 % – Fremdwasseranteil im Sanierungsgebiet > 50 % – Fremdwasseranteil im Sanierungsgebiet > 50 %, überwiegend nicht aus der öffentl. Kanalisation – gültiges ABK – gültiges ABK – vorgezogene Inspektion der Hausanschlüsse per Satzung im Fremdwasserschwerpunktgebiet – mit Bezirksregierung abgestimmtes Fremdwassersanierungskonzept liegt vor, das Sanierung öffentlicher und privater Kanalisation als Einheit vorsieht Bemessungsgrundlage Erstellungskosten, ggf. inkl. Messungen, ohne TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung, GW-Messstellen nicht förderfähig Sanierungskosten Sanierungskosten, ohne Dichtheitsprüfung vorab Verfahren – Antrag 2-fach an NRW.BANK – Antrag 2-fach an NRW.BANK – Antrag durch Eigentümer an Gemeinde – Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung – Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung – Nachweis der Mittelverwendung – Nachweis der Mittelverwendung – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides – Sammelantrag (Grundmuster 1a Nr. 3.1 VVG) durch Gemeinde an NRW.Bank inkl. Stellungnahme der Gemeinde zur Förderfähigkeit und Erklärung zur „Deminimis-Regelung“ bei Gewerbebetrieben – Fachtechnische Stellungnahme der Bezirksregierung – Nachweis der Mittelverwendung von Eigentümer gegenüber Gemeinde innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss – einfacher Summenverwendungsnachweis mit kurzem Sachstandsbericht der Gemeinde an NRW.Bank – Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides Frist 2 Jahre nach Bewilligung 3 Jahre nach Bewilligung 2 Jahre nach Bewilligung 65 Notizen Die Langfassung des Berichts „Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen, 13. Auflage“ finden Sie auf der untenstehenden CD. Zum Lesen benötigen Sie das Programm „Acrobat Reader“ ab Version 4.0. Falls Sie dieses Programm nicht besitzen, können Sie es sich problemlos auf den Herstellerseiten der Firma Adobe unter www.adobe.de downloaden. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf