Information für Inhaber von Hausbrunnen

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Information für Inhaber von Hausbrunnen
Information für Inhaber von Hausbrunnen
zur Trinkwasserversorgung
Hausbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen mit einer eigenen Wassergewinnung und
eigenem Leitungsnetz. Sie gewinnen Trinkwasser meist aus oberflächennahem Grund- oder
Quellwasser. Für die Gesundheit aller, die das Trinkwasser aus Hausbrunnen nutzen, sind
die Betreiber verantwortlich. Selbst wenn nur Sie Ihr eigenes Wasser trinken - für den Fall,
dass Sie sich über Ihr Brunnenwasser infizieren, können Sie auch Mitmenschen anstecken.
Um gesundheitliche Gefährdungen durch Trinkwasser frühzeitig zu erkennen und
auszuschließen unterliegen neben den öffentlichen Wasserversorgungen auch die
Eigenwasserversorger der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Auch hier müssen die
Parameter der Trinkwasserverordnung eingehalten werden sowie der bauliche Zustand den
allgemeinen Regeln der Technik entsprechen. Notwendige Untersuchungen werden nur von
zugelassenen Untersuchungsstellen anerkannt. Die in Sachsen-Anhalt ansässigen
Untersuchungsstellen finden Sie im Internet unter http://www.kreis-hz.de/?id=118083000918
oder auf Nachfrage im Gesundheitsamt des Landkreises Harz (Telefon 03941 5970 2374).
Grundsätzlich ist das zuständige Gesundheitsamt Ihr erster Ansprechpartner zu allen Fragen
rund um die Trinkwasserqualität und -versorgung. Es steht Ihnen mit Rat zur Seite. Daneben
ist es nach § 18 und § 19 der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959 in
der fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2370). auch zur
Überwachung von Wasserversorgungsanlagen - auch Ihres Hausbrunnens - verpflichtet .
Um diese Pflichten erfüllen zu können, ist das Gesundheitsamt befugt, im Rahmen der
Überwachung Grundstücke, Räume und Einrichtungen, in denen sich Hausbrunnenanlagen
befinden, zu betreten, Wasserproben zu entnehmen, die Brunnen- oder Quellenumgebung
zu besichtigen und Unterlagen einzusehen.
Dabei kann das Gesundheitsamt die Entnahme der Wasserproben entweder selbst
durchführen und die Untersuchungen im Landesamt für Verbraucherschutz durchführen
lassen oder der Inhaber des Hausbrunnens beauftragt ein akkreditiertes Labor dazu.
Nachdem das Gesundheitsamt Ihre Anlage überprüft hat, erhalten Sie eine Niederschrift der
Ergebnisse und eine Auswertung der Kontrolle. Diese Überwachung durch das
Gesundheitsamt ist kostenpflichtig. Auf Grundlage der Ergebnisse kann das Gesundheitsamt
bei entsprechender Notwendigkeit Maßnahmen anordnen und Auflagen erteilen (wie
beispielsweise Nutzungseinschränkungen des Trinkwassers).
Anzeige beim Gesundheitsamt
Wenn Sie einen Hausbrunnen betreiben, sind Sie nach § 13 der Trinkwasserverordnung
dazu verpflichtet, den Betrieb dieser Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Das betrifft sowohl die Erstanmeldung einer Neuanlage als auch die Nachanzeige für einen
bereits (zum Teil jahrelang) betriebenen Hausbrunnen. Das Gesundheitsamt muss über die
bauliche und technische Ausführung der Hausbrunnenanlage (einschließlich der Änderungen
hierzu) und über die Umgebung der Wasserentnahmestelle informiert sein. Die
Anzeigepflicht gilt auch, wenn Sie einen Hausbrunnen mit Trinkwassernutzung zusätzlich zur
öffentlichen
Wasserversorgung
betreiben.
Auch
bei
einer
Stilllegung
oder
Wiederinbetriebnahme (die in der Praxis die Ausnahme bildet) sowie dem
Eigentumsübergang ist eine Anzeige erforderlich. Eine Mustervorlage für die Anzeige
erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Landkreises Harz unter http://www.kreishz.de/?id=118083000918.
Untersuchung des Trinkwassers
Wenn ein Hausbrunnen erstmalig in Betrieb genommen wird, ist eine Erstuntersuchung
durchzuführen. Diese ist auch notwendig nach langem Betriebsstillstand und bei Anlagen,
die bereits seit längerem betrieben, aber bisher noch nicht untersucht worden sind. Die
Anzahl der bei der Erstuntersuchung zu analysierenden Parameter ist umfangreich und wird
vom Gesundheitsamt festgelegt.
Darüber hinaus sind Sie nach § 14 der Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, Ihr
Trinkwasser regelmäßig untersuchen zu lassen:
Nutzen nur Sie und Ihre Familie das Wasser aus dem Hausbrunnen, sind Sie verpflichtet,
alle mikrobiologischen Parameter wie "Escherichia coli", "Enterokokken", "coliforme
Bakterien" und die "Koloniezahl" mindestens jährlich untersuchen zu lassen.
Umfang und Häufigkeit der Untersuchung für alle chemischen und physikalischen Parameter
legt das Gesundheitsamt fest. Diese Parameter müssen allerdings alle 3 Jahre untersucht
werden.
Weitergehende Informationen enthält die Broschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes
Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen" welche kostenlos unter
htpp://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4212.html
abrufbar
oder
im
Gesundheitsamt Landkreis Harz erhältlich ist.