Information für Inhaber von Hausbrunnen
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Information für Inhaber von Hausbrunnen
Information für Inhaber von Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung Hausbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen mit einer eigenen Wassergewinnung und eigenem Leitungsnetz. Sie gewinnen Trinkwasser meist aus oberflächennahem Grund- oder Quellwasser. Für die Gesundheit aller, die das Trinkwasser aus Hausbrunnen nutzen, sind die Betreiber verantwortlich. Selbst wenn nur Sie Ihr eigenes Wasser trinken - für den Fall, dass Sie sich über Ihr Brunnenwasser infizieren, können Sie auch Mitmenschen anstecken. Um gesundheitliche Gefährdungen durch Trinkwasser frühzeitig zu erkennen und auszuschließen unterliegen neben den öffentlichen Wasserversorgungen auch die Eigenwasserversorger der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Auch hier müssen die Parameter der Trinkwasserverordnung eingehalten werden sowie der bauliche Zustand den allgemeinen Regeln der Technik entsprechen. Notwendige Untersuchungen werden nur von zugelassenen Untersuchungsstellen anerkannt. Die in Sachsen-Anhalt ansässigen Untersuchungsstellen finden Sie im Internet unter http://www.kreis-hz.de/?id=118083000918 oder auf Nachfrage im Gesundheitsamt des Landkreises Harz (Telefon 03941 5970 2374). Grundsätzlich ist das zuständige Gesundheitsamt Ihr erster Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Trinkwasserqualität und -versorgung. Es steht Ihnen mit Rat zur Seite. Daneben ist es nach § 18 und § 19 der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959 in der fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2370). auch zur Überwachung von Wasserversorgungsanlagen - auch Ihres Hausbrunnens - verpflichtet . Um diese Pflichten erfüllen zu können, ist das Gesundheitsamt befugt, im Rahmen der Überwachung Grundstücke, Räume und Einrichtungen, in denen sich Hausbrunnenanlagen befinden, zu betreten, Wasserproben zu entnehmen, die Brunnen- oder Quellenumgebung zu besichtigen und Unterlagen einzusehen. Dabei kann das Gesundheitsamt die Entnahme der Wasserproben entweder selbst durchführen und die Untersuchungen im Landesamt für Verbraucherschutz durchführen lassen oder der Inhaber des Hausbrunnens beauftragt ein akkreditiertes Labor dazu. Nachdem das Gesundheitsamt Ihre Anlage überprüft hat, erhalten Sie eine Niederschrift der Ergebnisse und eine Auswertung der Kontrolle. Diese Überwachung durch das Gesundheitsamt ist kostenpflichtig. Auf Grundlage der Ergebnisse kann das Gesundheitsamt bei entsprechender Notwendigkeit Maßnahmen anordnen und Auflagen erteilen (wie beispielsweise Nutzungseinschränkungen des Trinkwassers). Anzeige beim Gesundheitsamt Wenn Sie einen Hausbrunnen betreiben, sind Sie nach § 13 der Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, den Betrieb dieser Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Das betrifft sowohl die Erstanmeldung einer Neuanlage als auch die Nachanzeige für einen bereits (zum Teil jahrelang) betriebenen Hausbrunnen. Das Gesundheitsamt muss über die bauliche und technische Ausführung der Hausbrunnenanlage (einschließlich der Änderungen hierzu) und über die Umgebung der Wasserentnahmestelle informiert sein. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn Sie einen Hausbrunnen mit Trinkwassernutzung zusätzlich zur öffentlichen Wasserversorgung betreiben. Auch bei einer Stilllegung oder Wiederinbetriebnahme (die in der Praxis die Ausnahme bildet) sowie dem Eigentumsübergang ist eine Anzeige erforderlich. Eine Mustervorlage für die Anzeige erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Landkreises Harz unter http://www.kreishz.de/?id=118083000918. Untersuchung des Trinkwassers Wenn ein Hausbrunnen erstmalig in Betrieb genommen wird, ist eine Erstuntersuchung durchzuführen. Diese ist auch notwendig nach langem Betriebsstillstand und bei Anlagen, die bereits seit längerem betrieben, aber bisher noch nicht untersucht worden sind. Die Anzahl der bei der Erstuntersuchung zu analysierenden Parameter ist umfangreich und wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Darüber hinaus sind Sie nach § 14 der Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, Ihr Trinkwasser regelmäßig untersuchen zu lassen: Nutzen nur Sie und Ihre Familie das Wasser aus dem Hausbrunnen, sind Sie verpflichtet, alle mikrobiologischen Parameter wie "Escherichia coli", "Enterokokken", "coliforme Bakterien" und die "Koloniezahl" mindestens jährlich untersuchen zu lassen. Umfang und Häufigkeit der Untersuchung für alle chemischen und physikalischen Parameter legt das Gesundheitsamt fest. Diese Parameter müssen allerdings alle 3 Jahre untersucht werden. Weitergehende Informationen enthält die Broschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen" welche kostenlos unter htpp://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4212.html abrufbar oder im Gesundheitsamt Landkreis Harz erhältlich ist.