Spiel und Platzordnung
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Spiel und Platzordnung
TC-BURG e.V. SPIEL – und PLATZORDNUNG 1. SPIELZEIT 1.1. Beginn und Beendigung der Spielsaison werden vom Vorstand festgelegt und bekanntgegeben. 1.2. Die Plätze 4, 5 und 6 dürfen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht bespielt werden. 1.3. Der Platz 3 gilt ganztägig an allen Tagen (außer bei Platzsperrung) als Jugendplatz. 2. SPIELBERECHTIGUNG 2.1. Spielberechtigt sind nur ordentliche und jugendliche Mitglieder. 2.2. Ordentliche Mitglieder sind, außer bei Platzsperrung, für alle Plätze unbeschränkt spielberechtigt ( sh. auch Pkt. 1.3. ) Turnier-, Mannschafts- oder Trainingsteilnehmer haben am selben Tag vor und nach dem Turnier / Training nur dann eine Spielberechtigung, wenn keine anderen Mitglieder warten, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben. 2.3. Jugendliche Mitglieder sind von Montags - Freitags bis jeweils 17 Uhr auf allen Plätzen, außer bei Platzsperrung, spielberechtigt. Ab 17 Uhr haben ordentliche Mitglieder Vorrang. Samstags, Sonntags und an Feiertagen haben ordentliche Mitglieder auf den Plätzen 1, 2, 4, 5 und 6 ganztägig Vorrang. 2.4. Der Jugendwart und die Eltern der Jugendlichen haben dafür zu sorgen, daß die Spielund Platzordnung von den Jugendlichen eingehalten wird. 2.5. Bei sehr starkem Andrang kann der Sportwart bzw. der Vorstand das Spielen von Doppeln anordnen, um längere Wartezeiten abzubauen. 2.6. Gästen wird an allen Tagen (außer Samstags, Sonntags und an Feiertagen) eine Spielmöglichkeit eingeräumt. Ausnahmen sind vom Sportwart zu genehmigen. Gästen kann grundsätzlich nur dann eine Spielmöglichkeit eingeräumt werden, wenn diese für anwesende Clubmitglieder nicht beeinträchtigt wird. Die Gebührenregelung für Gäste ist der Gästeliste zu entnehmen. 3. SPIELDAUER und PLATZRESERVIERUNG 3.1. Das Magnet-Namensschild ist nicht übertragbar. 3.2. Die Reservierung eines Platzes erfolgt dadurch, daß die Namensschilder an die Magnettafel geheftet werden. Die Reservierung gilt bei einem EINZEL - für 45 Minuten, bei einem DOPPEL - für 60 Minuten. 3.3. Reservierungen können jeweils zum Viertel einer Stunde vorgenommen werden. 3.4. Reservierungen sind nur in unmittelbarem Anschluß an vorhergehende möglich, also ohne Zeitlücke. 3.5. Es ist unzulässig, daß Mitglieder mit dem eigenen Namensschild Platzreservierungen für andere Mitglieder vornehmen. 3.6. Es ist nicht gestattet, fremde Namensschilder eigenmächtig auf der Tafel zu verschieben oder diese zu entfernen, auch wenn ein Verstoß gegen die Regeln der Platzreservierung vorliegt. Eine Korrektur der Position der Namensschilder ist nur im Einvernehmen aller betroffenen Personen möglich. Anderenfalls entscheidet der Sportwart oder ein anderes anwesendes Vorstandsmitglied über den Streitfall. 3.7. Haben sich keine Mitglieder für die auf eine Platzreservierung folgende Zeit vorgemerkt, kann die Spieldauer verlängert werden. Die ursprüngliche Position der Namensschilder darf aber weder eigenhändig noch durch andere Mitglieder verändert werden. Der Platz ist dann aber sofort zu räumen, wenn andere Mitglieder Anspruch erheben. 3.8. Spielen ohne angeheftetes Namensschild an der Magnettafel ist ausdrücklich untersagt. 4. PLATZREGELUNG 4.1. Für das Training ist nur Platz 4 vorgesehen. 4.2. Der Vorstand und der Platzwart sind berechtigt, Plätze bei Unbespielbarkeit zu sperren. 4.3. Der Sportwart bzw. der Vorstand sind berechtigt, Plätze in erforderlichem Umfang und zu den notwendigen Zeiten für Turniere, Ranglistenspiele oder außergewöhnliche Traininszwecke für den allgemeinen Spielbetrieb zu sperren. Diese Termine werden durch besonderen Aushang bekanntgegeben. 4.4. Bei schlechtem Wetter sind der Sportwart bzw. der Vorstand berechtigt, die zuerst bespielbaren Plätze für vorgenannte Veranstaltungen zu reservieren. Für das Mannschaftstraining sind die im Spielplan gekennzeichneten Zeiten und Plätze reserviert. Abweichend steht nach Regenfällen der erste bespielbare Platz zu Verfügung. 4.5. Training mit Vereinsfremden ist nicht gestattet. 5. PLATZPFLEGE 5.1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Plätze vor jedem Spiel bei Bedarf ganzflächig und ausgiebig zu bewässern, und vor dem Verlassen abzuziehen und die Linien zu fegen. 6. SPIELKLEIDUNG Die Plätze dürfen nur mit zugelassenen Tennisschuhen betreten werden. Die Spiele sind in Tenniskleidung durchzuführen. 7. ALLGEMEINES 7.1. Es ist unbedingt darauf zu achten, daß ( insbesondere bei Turnieren ) Ruhe an den Plätzen herrscht, damit ein ordnungsgemäßer Spielablauf gewährleistet werden kann. 7.2. Es ist nicht gestattet, Hunde mit auf das Clubgelände zu bringen. 7.3. Das Clubhaus und die Umkleideräume dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Das Clubgelände, das Clubhaus sowie die Platzeinrichtungen sind in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zu halten. Beschädigungen sind dem Platzwart, dem Sportwart oder den Clubwirten unverzüglich zu melden. 7.4. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden spielender Kinder, die außerhalb des Vereinsgrundstücks entstanden sind. 7.5. Verlorengegangene Magnet-Namensschilder werden nur gegen Bezahlung ersetzt, daher nach dem Spiel immer das Schild von der Tafel entfernen. 7.6. Aushänge dürfen nur durch den Vorstand bzw. mit dessen Einwilligung erfolgen. DER VORSTAND